auftrag

AUFTRAG
gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 Verpackungsverordnung
zur Beteiligung an einem System gem. § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung
Firma:
Name:
Vorname:
Kundennummer:
- nachfolgend "Auftraggeber" genannt Auftragnehmer:
METRO Cash & Carry Deutschland GmbH,
Metro Strasse 8, 40235 Düsseldorf,
handelnd für alle METRO SB-Großmärkte in Deutschland
- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt
Der Auftraggeber ist Kunde in einem METRO SB-Großmarkt des Auftragnehmers und am
Erwerb von Serviceverpackungen (SVP) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2
Verpackungsverordnung interessiert, die er in seinem Geschäftsbetrieb mit Ware befüllt an
Endverbraucher abgibt.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, sich an seiner Stelle für die in einem
METRO SB-Großmarkt in Deutschland unter o.g. Kundennummer erworbenen SVP an
einem dualen System im Sinne des § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung zu beteiligen. Zweck
des Auftrages ist es, die dem Auftraggeber originär obliegende Verpflichtung zur
ordnungsgemäßen Entsorgung von mit Ware befüllten SVP über ein duales System gem.
den Vorgaben der Verpackungsverordnung ("Lizenzierungspflicht") zu erfüllen.
Der Auftrag wird erteilt
 Dauerauftrag: rückwirkend ab Beginn des laufenden Quartals für alle SVP´s, die
beim Auftragnehmer erworben werden
 Einmalauftrag: nur für den einmaligen Erwerb von SVP´s am ______________.
(bitte an Kasse einscannen lassen)
Artnr. 3004.9 Lizenzgebühren Serviceverpackungen
Der Dauerauftrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende widerrufbar/kündbar.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Beteiligung an einem dualen System im
Sinne des § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung für ihn kostenpflichtig ist. Die je nach Art und
Gewicht einer SVP unterschiedlichen Kosten ("Lizenzgebühren") werden, nachträglich
einmal pro Quartal für alle im abgelaufenen Quartal beim Auftragnehmer erworbenen SVP in
Rechnung ("Quartalsrechnung SVP") gestellt. Die "Quartalsrechnung SVP" ist grds. zur
Zahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig, es sei
denn, es wurden andere Zahlungsziele zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im
Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung (z.B. "METRO TOP" etc.) vereinbart. Der
Auftragnehmer nimmt den Auftrag an.
Ort, den
Ort, den
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Auftraggeber
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METRO Cash & Carry Deutschland GmbH