DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESPATENTGERICHTS Das Bundespatentgericht mit Sitz in München ist ein Oberes Bundesgericht, das für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig ist. Es entscheidet über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Patents sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts in Verfahren betreffend Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs sowie gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamtes betreffend Sortenschutzrechte. Das Bundespatentgericht sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Geschäftsstellenverwalterinnen/Geschäftsstellenverwalter für einen Einsatz im Senatsbereich. Anforderungsprofil: Von den Bewerberinnen/Bewerbern werden erwartet: ■ eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justiz-/Rechtsanwalts- oder Patentanwaltsfachangestellten, ■ solide Fach- und Rechtskenntnisse (insbesondere im Bereich des Zivil- und Kostenrechts), ■ berufspraktische Erfahrungen im Gerichtsdienst, ■ Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell und gründlich in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten, ■ sichere Beherrschung der deutschen Sprache, ■ gründliche schreibtechnische Fertigkeiten, ■ sicherer Umgang mit der maschinellen Texterfassung, ■ grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Justizfachsystemen Dokumentenmanagementsystemen, ■ grundlegende Kenntnisse im Umgang mit elektronischen Akten, ■ grundlegende EDV-Kenntnisse (Word, Excel), ■ gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, ■ praktische Erfahrungen in der Protokollführung, ■ Sorgfalt und Gründlichkeit, ■ eine termingerechte Arbeitsweise, auch bei hoher Belastung, und ■ sicheres Auftreten, ■ gutes Einfühlungsvermögen und höfliche Umgangsformen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 8 bewertet. Wir bieten: ■ einen sicheren Arbeitsplatz, ■ regelmäßige Arbeitszeiten (39 Std./Woche), ■ eine flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit), ■ Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ■ Fortbildungsmöglichkeiten, ■ ein vergünstigtes Jobticket, ■ Unterstützung bei der Wohnungssuche. Das Bundespatentgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Sollte Ihr Interesse geweckt sein, übersenden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Prüfungs- und Dienstzeugnissen) bis zum 31. August 2016 an die Präsidentin des Bundespatentgerichts, Referat 3, Cincinnatistraße 64, 81549 München oder elektronisch an [email protected]. Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen gerne Herr Dipl.-Rechtspfleger (FH) Gerd Rieber (089/69937-236) zur Verfügung. Weitere Informationen über das Bundespatentgericht www.bundespatentgericht.de abrufbar. 2 sind im Internet unter
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