Geschäftsstellenverwalter/innen für einen Einsatz im Senatsbereich

DIE PRÄSIDENTIN
DES BUNDESPATENTGERICHTS
Das Bundespatentgericht mit Sitz in München ist ein Oberes Bundesgericht, das für
Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig ist. Es entscheidet
über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Patents sowie über Beschwerden gegen
Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts in Verfahren betreffend Patente,
Marken,
Gebrauchsmuster
und
Designs
sowie
gegen
Beschlüsse
der
Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamtes betreffend Sortenschutzrechte.
Das Bundespatentgericht sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Geschäftsstellenverwalterinnen/Geschäftsstellenverwalter
für einen Einsatz im Senatsbereich.
Anforderungsprofil:
Von den Bewerberinnen/Bewerbern werden erwartet:
■ eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justiz-/Rechtsanwalts- oder
Patentanwaltsfachangestellten,
■ solide Fach- und Rechtskenntnisse (insbesondere im Bereich des Zivil- und
Kostenrechts),
■ berufspraktische Erfahrungen im Gerichtsdienst,
■ Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell und gründlich in neue Rechtsgebiete
einzuarbeiten,
■ sichere Beherrschung der deutschen Sprache,
■ gründliche schreibtechnische Fertigkeiten,
■ sicherer Umgang mit der maschinellen Texterfassung,
■ grundlegende
Kenntnisse
im
Umgang
mit
Justizfachsystemen
Dokumentenmanagementsystemen,
■ grundlegende Kenntnisse im Umgang mit elektronischen Akten,
■ grundlegende EDV-Kenntnisse (Word, Excel),
■ gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen,
■ praktische Erfahrungen in der Protokollführung,
■ Sorgfalt und Gründlichkeit,
■ eine termingerechte Arbeitsweise, auch bei hoher Belastung,
und
■ sicheres Auftreten,
■ gutes Einfühlungsvermögen und höfliche Umgangsformen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 8 bewertet.
Wir bieten:
■ einen sicheren Arbeitsplatz,
■ regelmäßige Arbeitszeiten (39 Std./Woche),
■ eine flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit),
■ Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
■ Fortbildungsmöglichkeiten,
■ ein vergünstigtes Jobticket,
■ Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Das Bundespatentgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und
Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Schwerbehinderte Menschen werden bei
gleicher Eignung besonders berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an
körperlicher Eignung verlangt.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, übersenden Sie bitte Ihre vollständigen und
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Kopien von
Prüfungs- und Dienstzeugnissen) bis zum 31. August 2016 an die
Präsidentin des Bundespatentgerichts,
Referat 3,
Cincinnatistraße 64, 81549 München
oder elektronisch an [email protected].
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen gerne Herr Dipl.-Rechtspfleger (FH) Gerd
Rieber (089/69937-236) zur Verfügung.
Weitere
Informationen
über
das
Bundespatentgericht
www.bundespatentgericht.de abrufbar.
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sind
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Internet
unter