Dozentenmobilität in Israel und Thailand Erasmus+ mit Partnerländern

INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
INTERNATIONAL OFFICE
Dozentenmobilität in Israel und Thailand
Erasmus+ mit Partnerländern
Staff Mobility Teaching Assignment (STA) / Staff Mobility Training (STT)
Im Rahmen des EU-Programms „Erasmus+ mit Partnerländern“ fördert die LMU
Gastaufenthalte von Dozenten ausgewählter Partnerhochschulen in Israel und Thailand.
Programmlaufzeit: 01.08.2016 – 30.06.2018
Gastaufenthalte in Thailand
Chulalongkorn University, Thamassat University
Reisekosten:1.100 Euro
Tagespauschale: 160 Euro bis zum 14. Tag/ Ab
dem 15. Tag: 112 Euro
Gastaufenthalte in Israel
Hebrew University of Jerusalem, Tel Aviv
University, Interdisciplinary Center Herzliya
Reisekosten: 360 Euro
Tagespauschale: 160 Euro bis zum 14. Tag/ Ab
dem 15. Tag: 112 Euro
Dozentenmobilität mit Lehre:
 Förderdauer: 1 – 2 Wochen
 Mindestlehrdeputat: 8 Unterrichtsstunden pro Woche
 Förderbar: Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur LMU
Dozentenmobilität ohne Lehre:
Das Lehrdeputat kann entfallen, wenn die Weiterentwicklung der Hochschulkooperation
und die Klärung administrativer Abläufe im Vordergrund des Gastaufenthaltes stehen. Dem
Antrag ist ein festgelegtes Arbeitsprogramm beizulegen, welches mit der
Partnerhochschule im Vorfeld abgestimmt wird.
 Förderdauer: 1 – 2 Wochen
 Mindestlehrdeputat: 8 Unterrichtsstunden pro Woche
 Förderbar: Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur LMU
Bewerbungsablauf:
 Einigen Sie sich mit dem Professor/ dem Department der Partnerhochschule auf den
genauen Zeitraum Ihres Aufenthaltes und ein Lehrprogramm (bzw. Ein
Arbeitsprogramm für STT) an der Partnerhochschule.
 Halten Sie die Inhalte der Vereinbarung im Mobility Agreement (siehe Webseite)
fest und senden Sie dieses an: [email protected]
 Antragstermin: laufend, 2 Monate vor Antritt des Aufenthalts
Dokumente die vor Antritt des Aufenthalts eingereicht warden müssen:
 Erasmus+ Mobility Agreement
 Erasmus+ Grant Agreement
Dokumente, die nach Beendigung des Aufenthaltes eingereicht warden müssen:
 Bestätigung über den Aufenthaltszeitraum
 Online-Fragebogen der EU