Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung

211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Zentrale Vergabestelle
Wallstraße 2
18055 Rostock
Deutschland
Tel.:
Fax.: +49 38146987441
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 16.08.2016
Uhrzeit 10:00
Eröffnungstermin
Datum 16.08.2016
Uhrzeit 10:00
Ort (Anschrift wie oben)
Raum 3117
Bindefrist endet am
14.09.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
11005-C3-0190
Geb. 26
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Vergabenummer
Leistung
16A0157S
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
232
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU
242
Instandhaltung
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214
Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
228
Nichteisenmetalle
231
Vereinbarung Tariftreue
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
246
Aufträge für Gaststreitkräfte
247
Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625
NATO Infrastrukturbauten
©
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
213
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124
Eigenerklärung zur Eignung
125
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
233
Nachunternehmerleistungen
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Vertragsformular für Instandhaltung:
Eintragung in das Berufsregister (i.d.R. Handwerkskarte; IHK)
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (aktueller Auszug)
D)
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
1
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im
Namen und für Rechnung
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
diese vertreten durch den BBL M-V (Abteilung Bundesbau)
dieser vertreten durch den GF H.-G. Hufen, Wallstr. 2, 18055 Rostock
Ansprechpartner: GB Schwerin, Werderstraße 4, 19055 Schwerin
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) Rostock
vetreten durch den Standortservice Hagenow
Ansprechpartnerin Frau Stüwe
zu vergeben.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
BBL M-V
Zentrale Vergabestelle
Anschrift
Wallstraße 2
18055 Rostock
Tel.
Fax
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
3.1
+49 38146987441
E-Mail
[email protected]
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
3.3
- frei -
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5
Nebenangebote
5.1
5.2
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
✘
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
- frei -
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters
berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über
die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für
Maßnahmennummer:
11005-C3-0190
Vergabenummer:
16A0157S
Baumaßnahme:
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Leistung:
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Z31 - Dezernat Vergabe, Vertragsrecht
Wallstraße 2
18055
Rostock
10
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212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
3.4
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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(Teilnahmebedingungen)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.2
7
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben,
nicht zugelassen.
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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(Teilnahmebedingungen)
8.2
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern
angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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(Instandhaltung)
Vergabenummer
16A0157S
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Technische Anlage
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Hier: Angebotsteil Instandhaltung
1
Sie erhalten
Wartung 2014 Technische Anlagen
beiliegende(s) Vertragsformular(e) ……………………….
beigefügte Arbeitskarten
2
Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
Inspektion,
Wartung,
Instandsetzung,
………………
………………
3
Im Vertragsformular und
in Anlage ….. zum Vertragsformular
in den Beiblättern des Vertragsformulars
sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen.
Weiterhin sind
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leistungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließlich Zeitabstände) für die verschiedenen
Anlagenteile/Geräte einzutragen. Wird die Aufstellung/Arbeitskarte nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen.
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehaltenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. Werden/Wird die Arbeitskarte/n nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen.
die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubieten
4
Prüfung und Wertung
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der
Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2014
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242
(Instandhaltung)
Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zugrunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors
(statische Berechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen
Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die
Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech1
0
nung des Barwertfaktors beträgt _______%
Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn,
in den Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
1
Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen.
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232
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Vergabenummer
16A0157S
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen
nach § 6d EU Abs.1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden
Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des
Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§
406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer
von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der
vorgelegten Lohnabrechnungen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne
und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des
Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
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(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
2
Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerEntsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht.
3
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den
Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftraggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren
Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer)
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VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
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(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
16A0157S
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1
1.1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 01.11.2016
.
spätestens
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der
KW
,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.
2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 18.11.2016
.
innerhalb von
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der
KW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.1
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(Besondere Vertragsbedingungen)
2.2
2.3
3
3.1
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten
Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem
Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Rechnungen (§14 VOB/B)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
2
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
1
-fach einzureichen.
4
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
5.1
Tage.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage
einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der
Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt,
darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B):
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
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(Besondere Vertragsbedingungen)
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt
(kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt
„Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
„Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
7
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
8-9
- frei -
10
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1 b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
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http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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(Vereinbarung Tariftreue)
Vergabenummer
16A0157S
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an
andere Unternehmen nach § 6d EU Abs1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1
1.1
Ergänzung des Angebotsschreibens
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden
Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des
Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von
mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der
vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
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(Vereinbarung Tariftreue)
1.2
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag
ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht.
1.3
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem
Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal
250.000 €, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 bzw. § 6d VS
VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen.
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(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Zentrale Vergabestelle
Wallstraße 2
18055 Rostock
Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
11005-C3-0190
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Vergabenummer
Leistung
16A0157S
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Anlagen1
124
221 oder 222
224
233
234
235
248
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit
den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Angaben zur Preisermittlung
Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes
Nachunternehmerleistungen
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Nebenangebot(e)
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer
beträgt
€
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
2.1
Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem.
Instandhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer
beträgt
€*
* nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der Nebenangebote
St.
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme
für Haupt- und alle Nebenangebote3
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
7
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen
Betrieb ausführen werde(n).
8
Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres
Angebotes sind.
– ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach
den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu
§ 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen
wurden.
– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch
die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
2
3
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
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(Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer 11005-C3-0190
Vergabenummer 16A0157S
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
€
€
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.

©
zutreffendes ankreuzen
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(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns
oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b
StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 €
belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 3
124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 3 von 3
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A0157S
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
©
Stoffkosten
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 2
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen 1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
©
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A0157S
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
Betrag
€
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
x Gesamtstunden:
x
x
2.2
2.3
2.4
2.5
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
Nachunternehmerleistungen 1
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
3.1
3.1.1
Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und
Gewinn
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
3.1.4
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
©
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A0157S
Baumaßnahme
TRUKFT Arndt-Kaserne Hagenow
Geb. 26
Leistung
Demontage, Lieferung, Montage des 3,2-t-Krans
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
OZ/Leistungsbereich
©
Beschreibung der Teilleistungen
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012
Name des Unternehmens
Mein/Unser Betrieb
ist auf die Leistung
eingerichtet
Seite 1 von 1
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
0.1
Angaben zur Baustelle
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
und Beschaffenheit der Zufahrt.
Die Liegenschaft befindet sich in Randlage der Stadt Hagenow, Sieben
Eichen 6, 19230 Hagenow. Erschlossen für den Verkehr wird die
Bundeswehrliegenschaft über eine Tordeinfahrt (Wache) für Fahrzeuge und
für den Personenverkehr über den Haupteingang (Wache). Die Position des
Wekstattgebäude 26, befindet sich auf dem Gelände des Objektes. Der
Zugang zur BW- Liegenschaft erfolgt generell nur über eine Anmeldung
beim Wachschutz, der 24h personell besetzt ist.
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Gebäude besteht aus einem Werkstatttrakt und diversen
Nebenräumlichkeiten.Bei dieser BM wird in der Werkstatt der 3,2Tonnen
Kran erneuert.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt über die Wache. Parkmöglichkeiten und
Abstellflächen für Fahrzeuge in der Liegenschaft sind begrenzt
vorhanden. Zelten, Übernachten, Wohnwagen sind im
Liegenschaftsbereich nicht erlaubt. Das Parken und Abstellen von
Fahrzeugen ist nur im Aussenbereich der Liegenschaft möglich.
0.1.4 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner
Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume
Einrichtung der Baustelle
Das Aufstellen von Baucontainern ist nicht gestattet. Es wird kein
Bauschild über den AG gestellt. Das Anbringen von Werbung am Gebäude ist
dem AN untersagt.
0.1.5 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt,
Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist vom AN zu beseitigen; die
Baustelle ist arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen, die Kosten sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Kosten für fachgerechte
Entsorgung der demontierte Anlagen, Anlagenteile und Einzelteile, ist in
die Einheitspreise der Demontage einzukalkulieren. Die Entsorgung der
Bauabbruchmassen hat entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz
(KrW-/AbfG) inklusive Nachweisführung
zu erfolgen. Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind spätestens mit
der Schlussrechnung vorzulegen.
0.1.6 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung
getroffeneMaßnahmen
Die Teilnahme des AN (Firmenvertreter) an Besprechungen ist Pflicht,
beitrag des AN zur Erstellung des Bautagebuches und unaufgeforderte
Abgabe an den AG ist zu erbringen und in die Einheitspreise
einzurechnen. Die geltende Baustellen- und Brandschutzverordnung der BSt
ist zu beachten.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Besondere Erschwernisse während der Ausführung z.B. Arbeiten in
Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von
Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Demontage- und Montageleistungen haben während des laufenden
Betriebes und zur normalen Geschäftszeit zu erfolgen. Entsprechende
Zeitfenster sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Nutzer abzustimmen. Das
Einbringen von Öffnungen in Außenbauteile, oder in Verkehrswege wie
z.B. Bohrungen in Wänden oder Stemmarbeiten sind rechtzeitig vor Beginn
der Ausführung (wöchentlich) anzukündigen und mit den beteiligten
Gewerken und der örtlichen Bauleitung bzw. dem AG, Betreiber
abzustimmen.
0.2.2 Besondere Regelung und Sicherung des Verkehrs
Sicherungsmaßnahmen und Absperrungen sind zu liefern und arbeitstäglich
und nach jeder Arbeitsunterbrechung selbstständig wieder herzurichten.
0.2.3 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist
für die Mängelbeseitigungsansprüche nach §13 Abs. 4 Nr.2 VOB/B
Der Abschluss eines Wartungsvertrages kann durch den Bauherrn erfolgen.
0.3 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besondere Leistungen
(Bew.-Anlagen DIN 18381)
0.3.1.1 Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers
Die ausgeschriebenen Massen sind anhand von Plänen ermittelt worden. Für
die Bestellung ist der tatsächliche Bedarf vor Ort zu ermitteln. Der AN
hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Rohrleitungen,
Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG anhand von Bestandsplänen und der
dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Notwendige Hilfsmittel wie z.B. Werkzeug, Rüstungen, Hebebühnen,
Hebezeuge, Leitern, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Fracht, Verpackung, Fahrzeiten, Kilometergeld, Auslöse sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
0.3.1.2 Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung von
Konsolen und Halterungen sowie das Herstellen von Schlitzen und
Durchbrüchen
Notwendige Bohr-, Schlitz- und Durchbruchsarbeiten für die Installation
von Rohrleitungen, Halterungen, Konsolen und Zubehör werden nicht
gesondert vergütet und sind bei der Angebotserstellung und Kalkulation
bei den Einheitspreisen mit zu berücksichtigen.
0.3.1.3 Besondere Maßnahmen für den Brandschutz bei Schweiß- und
Lötarbeiten, Brandwache
Im Bedarfsfall ist das schriftliche Einverständnis
(Schweißerlaubnisschein) einzuholen bzw. beim Brandschutzbeauftragten zu
beantragen.
0.2 Technischer Erläuterungsbericht
0.2 Technischer Erläuterungsbericht
0.2.1 Allgemeines
Das Gebäude wurde1978/79 errichtet. Es handelt sich um einen BetonFertigteilbau nach dem seiner Zeit gültigen Standard.
In der Werkstatt ist ein 3,2t Brückenkran mit einer Spurweite von ca.11m
und einer Kranbahnlänge von ca. 53 m vorhanden, dieser stammt aus dem
Jare 1979. Dieser Brückenkran wird durch einen neuen Kran mit gleicher
Tonnage ersetzt.
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Alle nachfolgenden Positionen verstehen sich als
Alle nachfolgenden Positionen verstehen sich als
komplette, betriebsbereite Leistung einschließlich
Lieferung der Materialien, Montage und Inbetriebnahme.
Der AG behält sich vor, Teilleistungen oder
Einzelpositionen nicht zu beauftragen. Hieraus können
keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Kosten für Hilfsmittel, Werkzeuge, Prüfmittel,
Steigehilfen, Hebezeuge (Leitern, Rüstungen,
Mobilkran), usw. sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit keine aufgeführten Positionen
angeführt sind.
Zum Abnahmetermin der Anlage sind vom AN entsprechend
benötigte Hilfsmittel (z.B.Werkzeige, Prüfmittel,
Steigehilfen, usw.) beizustellen, diese Kosten sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit keine
aufgeführten Positionen angeführt sind.
Eine vor Ort Besichtigung, um die genauen Daten zu
Eine vor Ort Besichtigung, um die genauen Daten zu
ermitteln, muss vor Produktionsbeginn des Kranes
erfolgen.
Bitte mit der ZVS in Verbindung setzen, diese wird
Ihren Kontakt weiterleite, für eine Besichtigung vor
Ort.
1
Installations- / Montageleistungen
1.1
Demontage und Installation
1.1.10
Demontage und Entsorgung des vorhandenen Brückenkranes
Der vorhandene Brückenkran ist komplett zu demontieren
und zu entsorgen, inkl. Kranhauptschalter und
Schleifleitung.
1,00
1.1.20
Stk
Brückenkran
Lieferung und Montage eines betriebsbereiten und
zugelassenen Zweiträgerbrückenkranes.
Der Zweibrückenkran hat folgende:
-Richtlinien
2006/42/EG - Maschinenbaurichtlinie
2004/108/EG - EMV-Richtlinie
2014/35/EU - Niederspannungsrichtlinie
zu erfüllen
-harmonisierte Normen
EN ISO 12100 - Sicherheit von Maschinen
EN 15011 - Brücken- und Portalkrane
zu entsprechen
- Internationale Standards und technische
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Spezifikationen
EN 13001 - Krane - Konstruktion allgemein
DIN 15018 - Krane - Grundsätze für Stahltragwerke
zu entsprechen
Tragfähigkeit :
3200 kg
Spannweite:
ca. 11 m
Krahnbahnlänge :
ca. 53 m
Max. Durchbiegung der
Kranbrücke bei Nennlast 14.7 mm
Einstufungsgruppe Stahlbau
EN U4/Q2
Gewicht des Krans mit Hubwerk
2 820 kg
Kranschienentyp (vor Ort zu
prüfen) 50x30
Spannung
3Ph / 400 V / 50 Hz,
Ausgelegt für den Betrieb in
der Halle / (Umgebungstemp.: 5 - 40 °C)
Oberflächenbehandlung:
Stahlbau P 70 µm,
RAL7035
Hubwerk: RAL 7021
und RAL 9006, Epoxy 120 µm
Hakenflasche: RAL 1028,
Epoxy 120 µm
Antriebe: RAL
7021, Epoxy 120 µm
Schützkasten: RAL 7032,
Epoxy 120 µm
Seilzug 1
- Seilzug
1 x
CXT30410032A3
- Max. Traglast Hubwerk 1
3 200 kg
- Einstufung Hubwerk
2.8 + 2.8 m (D_lin4)
/ ISO M5
- Hubhöhe
6.1 m {Max.
6.0 m}
- Typ der Laufkatze
Zweischienenkatze
- Art der Seileinscherung
mit Hakenwanderung
Geschwindigkeiten
- Seilzug 1:Hubgeschwindigkeit mit Vollast
0.47 bis 3.90 m/min Stufenlos
- Seilzug 1: ASR geschwindgeit mit Teillasten bis zu
12.00 m/min Stufenlos
- Seilzug 1:Katzfahrgeschwindigkeit
20m/min
4
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stufenlos
- Kranfahrgeschwindigkeit
40 m/min
Stufenlos
Motorleistung
- Seilzug 1:Haupthubmotor
2.2 kW
60% ED
- Seilzug 1:Katzfahrmotor
1 x 0.30 kW
40% ED
- Kranfahrmotor
2 x 0.45 kW
40% ED
Die Steuerung des Kranes erfolgt durch Flursteuergerät
- incl. Not Aus - separat vom Hebezeug entlang der
Kranbrücke verfahrbar
Standardausrüstung
- DynADrive Invertersteuerung
Optimales Fahrverhalten, präzise Lastpositionierung
und reduziertes Lastpendeln
- Control Pro Performance
Frequenzumrichterregelung für Katz- und Kranfahrt,
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Typ:
Hakenhöhe, von OK Fussboden: m
1,00
1.1.30
Stk
Hauptstromzuführung
Lieferung, Montage und Anschluß der
Hauptstromzuführung/ Schleifleitung (inkl.
Befestigungsmaterial)
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Typ:
53,00
1.1.40
m
Stromabnehmer
Lieferung, Montage und Anschluß von einem Stromabnehmer
(passend zur Hauptstromzuführung/Schleifleitung)
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Typ:
1,00
Stk
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1.1.50
Kranschalter
Lieferung, Montage und Anschluß des abschliessbaren
Kranschalters
6
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Typ:
1,00
1.1.60
Stk
NOT-AUS
Lieferung, Montage und Einbindung in die Freigabekette
eines zusätzlichen NOT-AUS Schlüsseltaster
Vom Bieter auszufüllen:
Hersteller:
Typ:
1,00
1.1.70
NYM-J/-O in vorh. Rohren/Kanälen/Haltern/Rinnen Leiterzahl
3 2,5 mm2
NYM-J/-O DIN VDE 0250-204, in vorhandenen
Installationsrohren/-kanälen/Sammelhaltern/
Leiterzahl 3, Querschnitt 1,5 mm2
100,00
1.1.80
m
Kabel, Adern anklemmen
vorhandene Kabel beidseitig anklemmen
30,00
1.1.90
m
NYM-J/-O in vorh. Rohren/Kanälen/Haltern/Rinnen Leiterzahl
5 1,5 mm2
NYM-J/-O DIN VDE 0250-204, in vorhandenen
Installationsrohren/-kanälen/Sammelhaltern/
Leiterzahl 5, Querschnitt 1,5 mm2
20,00
1.1.85
Stk
Stk
Isolierstoffrohr aus PVC-U, schwer, starr offen, Schellen,
an
Decke/Wand EN 25
Isolierstoffrohr aus PVC-U DIN EN 61386-21, schwer,
starr, FPKu-ES-F, Verlegung offen, mit
Abstandsschellen, an Wänden/Decken, Außendurchmesser 25
mm
15,00
m
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.1.100
Abzweigkasten, AP, Schutzart IP 54 mit Klemmen 75 x 75 mm
Abzweigkasten, Schutzart IP 54, mit Kabelverschraubung
(Kabelverschraubung mit Zulassung für Zugentlastung),
AP, mit bis zu 5 Klemmen bis 2,5 mm2, Abmessungen 100
x 100 mm
5,00
1.1.120
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
Stk
Sachverständigen Abnahme
der Krananlage. Das Sachverständigen Abnahme-Protokoll
ist in die Dokumentation einzupflegen
1,00
1.1.130
Einheit
7
20.07.2016
14.07.2016
Stk
Einweisung
Das Bedien- und Technische BwDLZ- Personal ist vor Ort,
in den Betrieb des errichteten Kranes einzuweisen.
1,00
Stk
Gesamtsumme:
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.3
Funktionsprüfung/Dokumentation
1.3.10
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
1,00
1.3.20
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stck
Bestandsdokumentation
Bestandsdokumentation, in 3-facher Ausfertigung.
im Ordner geheftet und 1 fach auf CD, behinhaltet z.B.
Bedienungsanweisung
Errichterbestätigung
Konformitätserklärung
Fachunternehmererklärung
Installationspläne ( Revision)
Schaltpläne
Prüfprotokolle
Messung und Prüfprotokoll
Technische Unterlagen der eingebauten Produkte
Übergabe- und Einweisungsprotokolle
Wartungs- Instandhaltungsleitfaden
Das Kranbuch ist vor Ort beim Nutzer zu übergeben
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.4
Stundenverrechnungssätze
1.4.10
Fachvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 10/2013 91
Stundenlohnarbeiten durch Fachvorarbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
15,00
1.4.20
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
h
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 10/2013 91
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
15,00
h
Gesamtsumme:
LV: Erneuerung Kran 3,2t
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Installations- / Montageleistungen
1.1
Demontage und Installation
1.3
Funktionsprüfung/Dokumentation
1.4
Stundenverrechnungssätze
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
10
20.07.2016
14.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vertrag für Wartung und Inspektion 1
(Wartung 2014)
✔ 2 für
eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
für eine Bestandsanlage
2
für ……….
2
Zwischen:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock
Sieben Eichen 6, 19230 Hagenow
vertreten durch:
Auftragsnummer des Auftraggebers
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
und der Firma
Auftragsnummer des Auftragnehmers
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
wird für
Zweiträgerbrückenkran 3,2 t, Gebäude 26
Standorte der Anlage(n): EMAK Hagenow,
Sieben Eichen 6, 19230 Hagenow
Betreiber der Anlagen(n): Bundeswehr
Nutzer der Anlage(n):
Bundeswehr, HIL
Baudurchführende Dienststelle:
BBL M-V, GB Schwerin
folgende Vereinbarung getroffen:
1
Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag,
sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird
2
Zutreffendes ankreuzen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
1
1.
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung
bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
im Leistungsverzeichnis 16A0157S
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n
vom Vergabe 16F0116S aufgeführt sind.
Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
Das Leistungsverzeichnis 16A0157S ist Vertragsbestandteil.
2.
Leistungen des Auftragnehmers
2.1
Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom
beschriebenen Leistungen übertragen.
Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
im Leistungsverzeichnis 16A0157S
Das Leistungsverzeichnis 16A0157S ist Vertragsbestandteil.
2.2
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf
Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4
Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.
Er hat die Arbeiten unverzüglich3
✔
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
✔
auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonnund Feiertagen) und zwar
in einer Reaktionszeit von maximal 24 Stunden
auszuführen.
3
vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
2
3.
Pflichten des Auftragnehmers
3.1
Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung
aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften
sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile
der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
3.2
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und
Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
3.3
Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle4
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock
Sieben Eichen 6, 19230 Hagenow
Tel. 03883 / 6253350
(Anschrift, Telefon)
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu
veranlassen.
Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel
oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören,
hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
3.4
4
Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
3
3.5
Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren5:
- wird später festgelegt -
4.
Ausführung der Leistung
4.1
Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich
etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie
die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
4.2
Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten
Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
4.3
Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt5
Herr/Frau - wird später festgelegt -
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.
4.4
Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des
Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
4.5
Die Wartung ist6
✔
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit,
zu folgenden Zeiten
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
durchzuführen.
5
6
vom Auftraggeber auszufüllen
vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
4
5.
Vergütung
5.1
Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en7 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart8:
Für ...................................................................
von .......................................... €
Für ...................................................................
von .......................................... €
Für ...................................................................
von .......................................... €
Für ...................................................................
von .......................................... €
Summe
……………………………... €
+ Umsatzsteuer
......... %
Gesamtbetrag
.......................................... €
……………………………... €
Mit dieser Vergütung sind abgegolten:

Die Wartung nach Nr. 2.1

die Instandsetzung nach Nr. 2.2 mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatzteile bis
zum Nettowert von insgesamt 25 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über 25 € je Teil werden gesondert vergütet)

die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe

die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien

die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen
und Verpackungen

5.2
alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten,
z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
Stundenverrechnungssatz9:
7
Obermonteur
………………… €
Monteur
………………… €
Helfer
………………… €
Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. Die Angaben sind vom Bieter auszufüllen.
8
vom Bieter auszufüllen
9
vom Bieter auszufüllen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
5
Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
Überstunden
…………………%
Nacht-/Schichtarbeit
…………………%
Sonn-/Feiertagsarbeit
…………………%
Fahrtkosten (An- und Abfahrt):
….…......………€/Auftrag
Entfernung Einsatzort – nächstgelegene Niederlassung …………………km
km-Pauschale pro Fahrtkilometer
…………………€/km
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
5.3
Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn, so kann auf Verlangen
jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden.
L 

K n  K   PA  PL  n 
L 

Dabei bedeuten
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
Kn = neue Vergütung
PA = 0,.............
= Allgemeinkostenanteil10
PL = 0,.............
= Lohnkostenanteil (PA + PL = 1) 10
L = ................
€/Std. = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot
Ln = neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe
Maßgebender Tarifvertrag 10
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen)
10
Maßgebende Lohngruppe
(z.B. für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Monatsgrundlohn, Lohn eines Facharbeiters der Lohngruppe 7 im summarischen System)
10
bei Bedarf vom Bieter auszufüllen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
6
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Lohnes durch den Auftragnehmer.
5.4
Ich/Wir11 erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollständig
von mir/uns ausgefüllt wurden.
5.5
Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.6
Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
5.7
Die Vergütung wird gezahlt12:
✔
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung
in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
…………………………………………………………………………………………
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach
Rechnungszugang.
6.
Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
7.
Haftung
7.1
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen,
wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
Sachschäden auf
500.000 € je Schadensfall
höchstens aber
1.000.000 € insgesamt
Vermögensschäden auf
€13 je Schadensfall
höchstens aber
500.000 € insgesamt
11
12
13
Erklärung des Bieters
vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
7
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder
seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
7.2
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe 14 abdeckt und die auf
Verlangen nachzuweisen ist.
Sachschäden
Vermögensschäden
Personenschäden
............... €
............... €
............... €
8.
Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1
Die Laufzeit des Vertrages beginnt 14
am .........................
an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
4 Jahre.
und beträgt ……..
✔
✔
8.2
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr
gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf
der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt
insbesondere, wenn:
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
b) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen
von Dritten gewartet werden müssen
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
hat (§ 323 BGB)
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
eingerichtet ist
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise
14
vom Auftraggeber auszufüllen bzw. anzukreuzen
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
8
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass
er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten,
die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8.
November 2004“.15
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.3
Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der
Vergütung zu vereinbaren.
8.4
Werden die in der/n Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
8.5
Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann
eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.
9.
Pflichten des Auftraggebers
9.1
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B.
Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den
Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
15
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
Wartung 2014 -01/16
Vertrag Wartung und Inspektion
9
9.2
Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte16
- keine -
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
10.
Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen
Stelle.
11.
Schriftform und salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit
eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
16
vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen
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Vertrag Wartung und Inspektion
10
12.
Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende
Anlagenarten sind Vertragsbestandteil17:
KG ...
...
KG ...
...
KG ...
...
KG ...
...
KG ...
...
KG ...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
Für den Auftraggeber18:
Für den Auftragnehmer18:
............................... , den ..........................
.............................. , den .......................
...................................................................
...............................................................
Name/Unterschrift
Name/Unterschrift
17
vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
18
Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich
Instandhaltung.
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Vertrag Wartung und Inspektion
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