NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Landkreises

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NGA-Breitbandausbau
in den Gewerbegebieten des Landkreises Cloppenburg
– Auftragsbekanntmachung –
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Auftragsbekanntmachung - Dienstleistungen
(Richtlinie 2004/18/EG, zuletzt geändert durch ÄndRL 2014/24/EU)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Cloppenburg
Landkreis Cloppenburg
z. Hd. Frau Andrea Bornhorst
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 (0) 4471 / 15-365
E-Mail: [email protected]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.lkclp.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannte Kontaktstelle
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken:
die oben genannte Kontaktstelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannte Kontaktstelle
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der
öffentliche
Auftraggeber
beschafft
im
Auftrag
anderer
öffentlicher
Auftraggeber: nein
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(Richtlinie 2004/18/EG, zuletzt geändert durch ÄndRL 2014/24/EU)
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)
Beschreibung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum
Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des
Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten
Gewerbegebieten und Unternehmen in Einzellagen im Landkreis Cloppenburg.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr.: 5 Telekommunikation
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung
von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer TK-Breitbandinfrastruktur im
Landkreis Cloppenburg.
NUTS-Code: DE948 (Landkreis Cloppenburg)
II.1.3)
Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
(a)
Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Cloppenburg zählt mit rd. 162.000 Einwohnern zu den mittelgroßen
Landkreisen in Niedersachsen. Mit 114,7 Einwohnern/qkm ist der Landkreis
vergleichsweise
dünn
besiedelt.
Dem
Landkreis gehören
3
Städte
und
10 Gemeinden an. Aufgrund der bundesweit jüngsten Bevölkerung und des
anhaltenden Bevölkerungswachstums nimmt der Landkreis eine demografische
Sonderstellung ein und hebt sich von vielen anderen Regionen Deutschlands ab.
Die Wirtschaftsstruktur im Landkreis Cloppenburg ist in besonderem Maße vom
produzierenden
Gewerbe
geprägt.
Wichtigste
Branchen
sind
die
Ernährungswirtschaft, der Metall-, Maschinen- und Anlagenbau, die Elektrotechnik
sowie das Baugewerbe.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu
ermöglichen, die in dem Landkreis Cloppenburg gelegenen Gewerbegebiete und
unterversorgten Unternehmen in Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen,
um die Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTB-Ansatzes
(„fibre to the building“) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die
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(Richtlinie 2004/18/EG, zuletzt geändert durch ÄndRL 2014/24/EU)
Breitbandanschlüsse
den
Gewerbebetrieben
eine
Übertragungsrate
von
mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit
mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur
Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige
Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen
sollen im Rahmen dieses mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbauprojektes zur
Erschließung
der
noch
unterversorgten
Gewerbegebiete
-
ohne
die
Inanspruchnahme von weiteren Investitionsbeihilfen - gleichzeitig möglichst viele
private Haushalte mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream
und
erhöhter
Upstream-Rate
kostenneutrale
Miterschließung
erschlossen
von
privaten
werden.
Eine
gleichzeitige
Teilnehmeranschlüssen
wird
entsprechend positiv bewertet werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGANetzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens
steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt
die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGANetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben
und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern
entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie
Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis
Cloppenburg,
zur
Erbringung
der vorgenannten
Leistungen
und
Dienste
grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus
einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom
15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen
Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
(b)
Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass die gewerblichen
Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen
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haben. Hinsichtlich der Gewerbetriebe ist gegenwärtig von einem Bedarf von
1 Gbit/s im Downstream und im Upstream auszugehen. Nach aktuellem
Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s.
Für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit
von
breitbandigen
Internetanschlüssen
zunehmend
als
unverzichtbare
Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten
bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die Unternehmen erhoffen sich
von
einer
breitbandigen
Internetversorgung
zusätzliche
Geschäfts-
und
Vertriebsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit
nicht gegeben sind.
(c)
Details zum Ausbauprojekt
Der Landkreis Cloppenburg sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den
Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung
der angesiedelten Unternehmen zu realisieren.
Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und
wettbewerbsneutralen
Umsetzung
der
Ausbaubestrebungen
in
den
unterversorgten Gewerbegebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur
mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der
Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des
aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes
Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz
diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open
Access).
Der Landkreis Cloppenburg behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben
bzw.
bei
einer
auf
Grundlage
der
Verhandlungen
deutlich
werdenden
Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes
im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Die Errichtung des NGA-Netzes soll bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen
sein.
(d)
Gebietskulisse
Das Zielgebiet der vorliegenden Auftragsbekanntmachung erstreckt sich auf die
Erschließung von Gewerbebetrieben in den nachfolgend aufgezählten Städten und
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Gemeinden: Barßel, Bösel, Cappeln, Cloppenburg, Emstek, Essen, Friesoythe,
Garrel,
Lastrup,
Lindern,
Löningen,
Molbergen
und
Saterland.
Die
Gewerbebetriebe sind einerseits in Gewerbegebieten zusammengefasst oder es
sind Unternehmen in Einzellage.
Neben den Gewerbebetrieben
Weg
liegende“
sind sog. Mitnahmeanschlüsse - also „auf dem
Privatadressen
-
ebenfalls
zu
berücksichtigen.
Diese
Privatadressen sollen gleichzeitig im Rahmen des geförderten Ausbaus der
Gewerbebetriebe über FttB angeschlossen oder über VDSL2-Technik und
glasfaserbasiertem Überbau der vorhandenen Kabelverzweiger versorgt werden.
Die Identifizierung der weißen Flecken des Ausbaugebiets beruht auf den dem
Landkreis Cloppenburg bekannten und im Rahmen des vorangegangenen
Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus
resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Bieter
ist verpflichtet im Rahmen seiner Teilnahmebekundung die förderfähigen Adressen
zu verifizieren und ggf. zu modifizieren.
PLZ
Gemeinde
Bezeichnung Gewerbegebiet
26676 Barßel
Gewerbegebiet Harkebrügge
26219 Bösel
Gewerbegebiet Glaßdorfer Straße
26219 Bösel
Gewerbegebiet Osterloh/Sandwitten
26219 Bösel
Gewerbegebiet Petersdorf
49685 Emstek
Gewerbegebiet Bahnhof Höltinghausen
26219 Emstek
Gewerbe- und Industriegebiet Garther Straße
26219 Emstek
Gewerbefläche östl. der Soestenstraße in Halen
49632 Essen (Oldenburg)
Gewerbegebiet Bartmannsholte, Brookdamm
49632 Essen (Oldenburg)
Gewerbegebiet Brokstreek
49632 Essen (Oldenburg)
Gewerbegebiet Högerdamm
49632 Essen (Oldenburg)
Gewerbegebiet Osteressen
49632 Essen (Oldenburg)
26169 Friesoythe, Stadt
Gewerbegebiet Sandloh
Gewerbegebiet Böseler Straße/Blaue
Straße/Eschstraße
26169 Friesoythe, Stadt
Gewerbegebiet Im alten Haferland in Gehlenberg
26169 Friesoythe, Stadt
Gewerbegebiet Kampe-Industriestraße
26169 Friesoythe, Stadt
Gewerbegebiet Über dem Vehnteich
26169 Friesoythe, Stadt
Gewerbegebiet Wangerooger Straße
26169 Friesoythe, Stadt
Gewerbepark Nord
26169 Friesoythe, Stadt
Industriegebiet Friesoythe West I
26169 Friesoythe, Stadt
Industriegebiet Friesoythe West II
49681 Garrel
Gewerbegebiet Einsteinstaße
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49681 Garrel
Gewerbegebiet Nördlich Böseler Straße
49681 Garrel
Gewerbegebiet Sandrocken
49699 Lindern (Oldenburg)
Industriegebiet Stühlenfeld
49696 Molbergen
Gewerbegebiet K157-Kneheimer Weg
49696 Molbergen
Gewerbegebiet Molbergen-Ost
49696 Molbergen
Gewerbegebiet Molberger Busch
26683 Saterland
c-port
26683 Saterland
Gewerbegebiet Fordeweg/Hauptstraße
26683 Saterland
Gewerbegebiet Krähenweg-Ziegeleistraße
26683 Saterland
Gewerbegebiet Ramsloh
26683 Saterland
Industriegebiet Bollingen
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind zusätzlich in der
beigefügten Karte (vgl. Anlage 1: Karte des Projektgebietes) farbig markiert. Die
Anlage 1: Karte des Projektgebietes wird auf Nachfrage durch die oben
genannte Kontaktstelle als Shapefile (.shp) zur Verfügung gestellt. In diesen
Gebieten sollen jeweils nur die unterversorgten Adressen berücksichtigt werden.
Des Weiteren sind folgende Unternehmensadressen in sogenannter Einzellage zu
erschließen:
PLZ
Gemeinde
26676 Barßel
Ortsteil
Elisabethfehn
26219 Bösel
Straße
Hausnummer
Waldstr.
2
Baumstraße
9
26219 Bösel
Bösel
Dorfstraße
5 a
26219 Bösel
Bösel
Dorfstraße
9
26219 Bösel
Bösel
Kartz-von-Kameke-Allee
7
49692 Cappeln
Warnstedt
Alte Straße
5
49692 Cappeln
Cappeln
Dr.-Niemann-Straße
18
49661 Cloppenburg
Stapelfelder Kirchstraße
13
49661 Cloppenburg
Stapelfelder Kirchstraße
1
49661 Cloppenburg
Werner Baumbachstrasse
31
49661 Cloppenburg
Werner Baumbachstrasse
39
49661 Cloppenburg
Werner-Baumbach-Straße
22
49685 Emstek
Emstek
49685 Emstek
49685 Emstek
Essen
49632 (Oldenburg)
Essen
49632 (Oldenburg)
Essen
49632 (Oldenburg)
Essen
49632 (Oldenburg)
Emstek
Hülsenmoor
Alter Schulweg
1
Birkenweg
7
Thomas-Mann-Weg
2
Bartmannsholter Straße
10
Calhorner Straße
15
Carlhorner Kirchweg
52
Kapellendamm
Zusatz
1
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Essen
49632 (Oldenburg)
Friesoythe,
26169 Stadt
Friesoythe,
26169 Stadt
Friesoythe,
26169 Stadt
Friesoythe,
26169 Stadt
Friesoythe,
26169 Stadt
Friesoythe,
26169 Stadt
Essen (Oldenburg)
Nordholter Straße
1 a
Friesoythe-Thüle
Am Feldkamp
5
Kampe
Kamper Rolle
12
Friesoythe
Seeblickstraße
3
Friesoythe-Thüle
Thüler Straße
44
Friesoythe-Thüle
Thülsfelder Straße
3
Friesoythe
Zur Fleischmehlfabrik 1
1
49681 Garrel
Am Kanal
1
49681 Garrel
Amerikastraße
41
49681 Garrel
Amerikastraße
17
49681 Garrel
An der Berme
23
Boschstraße
8
49681 Garrel
Garrel
49681 Garrel
Böseler Straße
31
Dieselstraße
20
49681 Garrel
Dieselstraße
51
49681 Garrel
Dieselstraße
57
49681 Garrel
Garrel
49681 Garrel
Garrel
Drei-Brücken-Weg
10
49681 Garrel
Garrel / Petersfeld
Drei-Brücken-Weg
4
49681 Garrel
Eggershoop
2
49681 Garrel
Eichkamp
13
49681 Garrel
Friesoyther Straße
26
49681 Garrel
Garreler Straße
49681 Garrel
Hinterm Esch
25
49681 Garrel
Im Katzenberg
3
49681 Garrel
Im Schlatt
1
49681 Garrel
Kellerhöher Straße
1
49681 Garrel
Koppelweg
1
49681 Garrel
Koppelweg
9
49681 Garrel
Koppelweg
12
49681 Garrel
Koppelweg
10
49681 Garrel
Petersdorfer Straße
18
49681 Garrel
Petersdorfer Straße
16
49681 Garrel
Petersdorfer Straße
1
49681 Garrel
Petersdorfer Straße
1 a
49681 Garrel
Petersdorfer Straße
49681 Garrel
Garrel
1
14
Peterstraße
6
49681 Garrel
Peterstraße
1 a
49681 Garrel
Peterstraße
3
49681 Garrel
Peterstraße
4 a
49681 Garrel
Peterstraße
6
49681 Garrel
Pfarrer-Landgraf-Straße
68
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49681 Garrel
Pöhlendamm
10
49681 Garrel
Thüler Straße
29
49681 Garrel
Thüler Straße
33
49681 Garrel
Varrelbuscher Straße
20
49681 Garrel
Zum Kammerfeld
8
49681 Garrel
Zum Kammerfeld
6
49681 Garrel
Zum Kammerfeld
2
6
49688 Lastrup
Lastrup
Im Erlengrund
49688 Lastrup
Unnerweg
Bei der Groberei
1
49688 Lastrup
Lastrup
GT Klein
Roscharden
GT Klein
Roscharden
Bei der Groberei
4
49688 Lastrup
GT Matrum
Hülskamp
1
49688 Lastrup
Lastrup
Im Eichengrund
8
49688 Lastrup
Lastrup
Im Erlengrund
4
49688 Lastrup
Kleihook
11
49688 Lastrup
GT Matrum
GT Klein
Roscharden
Molberger Straße
37
49688 Lastrup
GT Hamstrup
Osterfeld
5
49688 Lastrup
GT Hamstrup
GT Klein
Roscharden
Osterfeld
7
Rossegarden
5
Rossegarden
7
49688 Lastrup
49688 Lastrup
49688 Lastrup
76
49688 Lastrup
Lastrup
Unnerweg
1
49688 Lastrup
GT Timmerlage
GT Klein
Roscharden
Westeresch
1
Zuckerberg
3
Löningen-Winkum
Berger Damm
49688 Lastrup
Löningen,
49624 Stadt
Löningen,
26683 Stadt
Löningen,
49624 Stadt
Löningen,
49624 Stadt
Löningen,
49624 Stadt
Löningen,
49624 Stadt
Ehrener Dorfstraße
3
Ehrener Kirchweg
3
Löningen
Ehrener Straße
32
Löningen
Farwicker Straße
23
Im Kamp
49696 Molbergen
49696 Molbergen
34
Am Buchenbaum
Ermke
49696 Molbergen
4
30
Roggenkamp
5
Roggenkamp
3
8
49696 Molbergen
Ermke
Wittensand
26683 Saterland
Saterland
Bibelter Weg
40
Nach unseren Planungen sehen wir mögliche Ausbaugebiete für Privathaushalte
im Versorgungsbereich der folgenden Kabelverzweiger, die nach Markterkundung
noch nicht mit VDSL2-Technik und Glasfaseranbindung erschlossen worden sind
und auch nicht vom Markt erschlossen werden.
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KVz ID
(e)
PLZ
Ort
Ortsteil
Straße
AnHausZusatz schluss
nummer
-zahl
44741A30
49681
Garrel
Garrel
Petersdorfer Str.
10
52
44741A32
49681
Garrel
Garrel
Zum Dickenstroh
99
153
44741A33
49681
Garrel
Garrel
Amerikastr.
13
57
44911A27
26169
Friesoythe Friesoythe
Elbestr.
21
132
44911A38
26683
Saterland
Sedelsberg
Friesoyther Str.
0
44921A16
26683
Saterland
Bätholt
Krähenweg
28
44931A15
26169
Friesoythe Gehlenberg
Neuscharreler Weg
0
17
44931A6
26169
Friesoythe Gehlenberg
Loruper Str.
6
136
44951A1
49681
Garrel
Friesoyther Str.
24
52
44951A8
26169
Friesoythe Thülsfelde
44971A11
26676
Barßel
44971A4
26169
Friesoythe Kampe
Barßeler Str.
44981A16
26683
Saterland
Ramsloh
Friedhofstr.
44981A716 26683
Saterland
Ramsloh
Eschstr.
54321A41
49624
Löningen
Winkum
Am Sportplatz
59571A15
49699
Lindern
Stühlenfeld
Mühlenberg
Petersfeld
A
5
35
Am Stau
2
12
Harkebrügge Königstr.
1
100
108
113
1
80
263
184
4
19
2
32
Daten und Fakten
Demnach befinden sich in 32 Gewerbegebieten Gebäudeanschlüsse, die nicht
über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen,
und 16 nicht mit Glasfaser angebundene und mit VDLS2-Technik erschlossene
Kabelverzweiger im Projektgebiet. Weiterhin sind 94 Gewerbebetriebsanschlüsse
in Einzellage Bestandteil des Projektgebiets, die nicht über eine 30 Mbit/sVersorgung verfügen.
Es sollen Angebote vorgelegt werden, die die entstehende Wirtschaftlichkeitslücke
je Gewerbegebiet und je Einzellage aufgeschlüsselt umfassen. Der Ausbau der
genannten KVz soll je Gemeindegebiet erfolgen. Der Landkreis behält sich vor,
nach
Kenntnis
der
Angebote
einzelne
Gebiete von
der
Ausschreibung
auszunehmen. Die Bieter sind gehalten, jeweilige Planungsabhängigkeiten
zwischen der Erschließung einzelner Adressen zu benennen.
II.1.6)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
32571000-6
II.1.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
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II.1.9)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)
Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren
Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt werden.
II.2.2)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)
Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Ja, Art und Höhe der zu stellenden Sicherheiten werden noch im Laufe des
weiteren Ausschreibungsverfahrens zu bestimmen sein.
III.1.2)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf
die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung
mit folgenden Inhalten abgeben:
(i)
Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der
Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
(i)
Benennung
eines
bevollmächtigten
Vertreters,
der
die
Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, sowie
(ii)
Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
III.1.4)
Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
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(Richtlinie 2004/18/EG, zuletzt geändert durch ÄndRL 2014/24/EU)
Darlegung der besonderen Bedingungen: Das Auswahlverfahren ist unter
Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenregelung vom
15. Juni 2015 und der EU-Leitlinie vom 26. Januar 2013 durchzuführen.
Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3
NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu
den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich
einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu
gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur
unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese
groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien
ausgelegt sowie dokumentiert sein.
Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden
NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung
einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen
des NGA-Netzes vorgesehen.
Die Bewerber haben die Wirtschaftlichkeitslücke im Einzelnen darzulegen und zu
erläutern. Die Investitionsbeihilfe wird, soweit diese gewährt werden sollte, nicht
über die ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke hinausgehen.
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen
zu überprüfen:
·
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
Gründungsjahr,
gewählte
Rechtsform,
gegenwärtige
Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
·
Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
·
Nachweis
über
Anmeldung
des
Bewerbers
bei
der
jeweiligen
Berufsgenossenschaft sowie
·
Nachweis
über
das
Vorliegen
einer
Meldebestätigung
nach
§ 6 Telekommunikationsgesetz.
Eigenerklärung darüber,
·
dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde;
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(Richtlinie 2004/18/EG, zuletzt geändert durch ÄndRL 2014/24/EU)
·
dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
·
dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die
die Zuverlässigkeit in Frage stellt;
·
dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen ist;
·
dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des
Bewerbers gemacht wurden bzw. werden;
·
dass die in § 6 VOL/A-EG Abs. 4 genannten Ausschlussgründe auf den
Bewerber keine Anwendung finden;
·
dass die Firma die Bestimmungen des NTVergG bei öffentlichen
Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie
·
dass
die
Firma
die
Bestimmungen
gegen
Schwarzarbeit,
illegale
Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten
Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall
einhalten wird.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen
zu überprüfen:
·
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
·
Vorlage
der
Jahresabschlüsse/Bilanzen
bezogen
auf
die
letzten
3 Geschäftsjahre;
·
Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt –
Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die
privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
·
Nachweis
für
das
Vorliegen
einer
angemessenen
Betriebshaftpflichtversicherung.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen
zu überprüfen:
·
Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze
Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen
Aufträge,
Bezeichnung
des
jeweiligen
Auftraggebers
einschließlich
Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
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·
Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang
mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf
Glasfaserbasis, sowie
·
Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische
Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den
technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine
Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum
Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung
auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen.
Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des
Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender
Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise
auffordern.
Zur weiteren Verfahrensweise siehe Ziff. VI.3).
III.2.4)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
nein
III.3.2)
Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der
Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Verfahrensart
IV.1.1)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren): nein
IV.1.2)
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe
bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5
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IV.1.3)
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser
Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden
Angebote: ja
IV.2)
Zuschlagskriterien
IV.2.1)
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die
Kriterien,
die
Angebotsabgabe
in
den
Ausschreibungsunterlagen,
oder zur Verhandlung bzw. in
der
Aufforderung
zur
der Beschreibung zum
wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)
Verwaltungsangaben
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
15.08.2016, 12:00 Uhr
IV.3.5)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
26.08.2016
IV.3.6)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden
können
Folgende Amtssprache der EU: Deutsch.
IV.3.7)
Bindefrist des Angebots
10 Monate
IV.3.8)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
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VI.3)
Zusätzliche Angaben
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die
Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines
NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung
eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie
2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die
Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen –
insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz –
orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben
wird hierdurch indes nicht begründet.
Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der
angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei
der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Der
verschlossene
Umschlag
ist mit folgendem
Hinweis zu
versehen:
„EU-
Teilnahmeantrag NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten im Landkreis
Cloppenburg“. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf
an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt
eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der
genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt
(Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich
des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und
Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über
die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll
(Verhandlungsverfahren).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach
Verhandlungsrunde
eine
Verringerung
der
Durchführung der ersten
Teilnehmeranzahl
sowie
die
Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Ende 2016. Die
zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und
Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe
eines Angebots zu entnehmen.
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(Richtlinie 2004/18/EG, zuletzt geändert durch ÄndRL 2014/24/EU)
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur
Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere
bleibt dem
öffentlichen
Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den
Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb
entstehen können bzw. werden.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht
eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der
Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer
beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4
GWB).
VI.4.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07.07.2015
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