Checkliste Verfahrensdokumentation

Beteiligung des Datenschutzbeauftragten bei der Einführung neuer und der Änderung bestehender
(automatisierter1) Datenverarbeitungsmaßnahmen/-verfahren an der Universität Rostock
Checkliste Verfahrensdokumentation
Der Datenschutzbeauftragte kann um eine abschließende Stellungnahme gebeten werden (zweite Stufe seiner
Beteiligung), sobald die endgültige Verfahrensdokumentation vollständig vorliegt.
Die Verfahrensdokumentation enthält
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die (bereits in der ersten Phase der Beteiligung des Datenschutzbeauftragten vorgelegte)
Projektbeschreibung (s. Checkliste Projektbeschreibung) und
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den endgültigen Entwurf der Verfahrensbeschreibung nach § 18 DSG MV2
Bei automatisierten Verfahren enthält die Verfahrensdokumentation zusätzlich
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das Sicherheitskonzept (einschließlich eines Rechte- und Rollenkonzepts), s. § 22 Abs. 5 DSG
MV
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die Benutzerdokumentation (falls notwendig)
Ausführlich zu Sinn und Zweck der Verfahrensdokumentation s. Merkblatt Ablauf einer datenschutzrechtlichen
Begutachtung durch den Datenschutzbeauftragten der Universität Rostock.
Der Datenschutzbeauftragte
[email protected]
http://www.uni-rostock.de/struktur/vertretungenbeauftragte/datenschutzbeauftragter/
Automatisiert ist ein Verfahren, wenn es mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnik wesentlich unterstützt wird.
Auch die zur Unterstützung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit eingesetzten Hilfsmittel der Büroautomation (z.B.
Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme) sind automatisierte Verfahren oder Teile von solchen. Indiz für das
Vorliegen eines automatisierten Verfahrens ist damit die Verwendung von Software, zum Ganzen s. die Erläuterungen zu § 3
DSG MV, S. 23f.
2 Das Formular sowie Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten zum Ausfüllen des Formulars finden Sie auf der
Homepage des Datenschutzbeauftragten unter dem Punkt „Arbeitshilfen, Muster, Formulare“.
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