Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 28 Freitag, den 5. August 2016 Nr. 31/2016 Nr. 31/2016 - 2 - Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 12.08.2016 Annahmeschluss für Beiträge, die in den „Eichsfelder Kessel Nachrichten“ am 19.08.2016 veröffentlicht werden sollen: Dienstag, 09.08.2016, 17:30 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff, telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen. Öffnungszeiten der Verwaltung Einwohnermeldeamt und Standesamt - Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 Montag, Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt) und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Telefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729 Telefon Standesamt: 036076 55728 Fax: 036076 2141104 Allgemeine Verwaltung - Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 und Bergstraße 51 Montag und Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Zentrale Anschrift: TelefonZentrale: Fax: Internet: E-Mail: DE-Mail: Eichsfelder Kessel Bibliothek der Gemeinde Niederorschel - Verwaltungsgebäude Marktplatz 2 Dienstag und Donnerstag Telefon: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr 036076 55752 Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister Gemeinde Deuna Sprechzeit des Bürgermeisters - Alfons Müller: Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 44761 Ortsteil Vollenborn Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Klaus Glasebach: Freitag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59557 Gemeinde Gerterode Sprechzeit des Bürgermeisters - Udo Hartung: Dienstag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59478 Gemeinde Hausen Sprechzeit des Bürgermeisters - Stefan Nolte: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Gemeinde Kleinbartloff Sprechzeit des Bürgermeisters - Guido Gille: Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 419484 Gemeinde Niederorschel Sprechzeit des Bürgermeisters - Ingo Michalewski: Dienstag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 55722 Ortsteil Rüdigershagen Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Martin Lauterbach: jeden ersten Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59700 Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, melden Sie dieses bitte dem Baumt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ unter der Telefonnummer 036076 55743. Bergstraße 51, 37355 Niederorschel Abgabe von Bioabfällen 036076 557-0 036076 55780 http://www.eichsfelder-kessel.de [email protected] [email protected] Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Niederorschel - in der Siedlung - ist mit Beginn der Sommerzeit freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Wohnungsverwaltung Niederorschel, An der Liebestatt 6 Dienstag Donnerstag Telefon: Fax: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 036076 51106 036076 51111 Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Schiedsstelle im „Eichsfelder Kessel“ (gemeinsame Schiedsstelle der VG „Eichsfelder Kessel“ und der VG „Eichsfeld-Wipperaue“) Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die VG „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720. Kontaktbereichsbeamter Ansprechpartner: Herr Miethlau - im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51 Dienstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998 Handy: 0152 54872237 Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon Fax: E-Mail: Internet: (03 60 76) 569-0 (03 60 76) 569-32 [email protected] www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo 13:30 - 15:30 Uhr Di + Fr 09:30 - 11:45 Uhr Do 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Eichsfelder Kessel - 3 - Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 5066780 Ortsnetzspülungen: 08.08. - 08.08.2016 Gerterode 15.08. - 19.08.2016 Deuna, Vollenborn, (Änderungen vorbehalten, genauere Infos über www.waz-ek.de möglich). Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. In diesem Zusammenhang können zeitweise Trübungen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie Ihren Hausanschluss entsprechend zu spülen. Danke für Ihr Verständnis. Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger Gerterode Gemeinderatssitzung der Gemeinde Gerterode Am Donnerstag, dem 11.08.2016, um 19:30 Uhr, findet im Vereinshaus Gerterode, Schulstraße 5 die 19. Gemeinderatssitzung Gerterode, der Wahlperiode 2014 - 2019, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung - Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 30.06.2016 4. Informationen des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Information zur Dorferneuerung 7. Beteiligungsbericht gemäß § 23 ThürKGG i.V.m. § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG im Jahr 2015 8. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung. gez. Hartung Bürgermeister Hausen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Flurbereinigungsverfahren Birkungen Landkreis Eichsfeld Az.: 1-2-0176 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und Informationsveranstaltung zum Planwunschtermin im Flurbereinigungsverfahren Birkungen 1. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Informationsveranstaltung zum Planwunschtermin finden am Montag, den 22.08.2016, um 19:00 Uhr in der Festhalle Siechen, Siechenstraße 20, 37327 Leinefelde-Worbis OT Birkungen statt. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. Nr. 31/2016 In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern. 2. Im Flurbereinigungsverfahren Birkungen liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am Dienstag, den 23.08.2016, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Mittwoch, den 24.08.2016 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Pfarrscheune der kath. Kirche „St. Johannes d. Täufer“, Bei der Kirche 5, 37327 Leinefelde-Worbis OT Birkungen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen (VLF) zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein. Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Alten Bestand, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt. Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten in der Regel nur einen Auszug. Dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten/ Vertreter/ Pfleger, dem im Verfahrensgebiet wohnenden Miteigentümer/ oder dem in den Eigentumsunterlagen des VLF an erster Stelle Eingetragenen zugestellt. Er ist verpflichtet, den Auszug den übrigen Eigentümern zugänglich zu machen. Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 22.08.2016 vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha oder beim Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen, Außenstelle Worbis, Friedensplatz 4, 37339 Leinefelde-Worbis zu erheben. Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widerspruch gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Nr. 31/2016 - 4 - Kleinbartloff Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Flurbereinigungsverfahren Birkungen Landkreis Eichsfeld Az.: 1-2-0176 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und Informationsveranstaltung zum Planwunschtermin im Flurbereinigungsverfahren Birkungen 1. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Informationsveranstaltung zum Planwunschtermin finden am Montag, den 22.08.2016, um 19:00 Uhr in der Festhalle Siechen, Siechenstraße 20, 37327 Leinefelde-Worbis OT Birkungen statt. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern. 2. Im Flurbereinigungsverfahren Birkungen liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am Dienstag, den 23.08.2016, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Mittwoch, den 24.08.2016 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Pfarrscheune der kath. Kirche „St. Johannes d. Täufer“, Bei der Kirche 5, 37327 Leinefelde-Worbis OT Birkungen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen (VLF) zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein. Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Alten Bestand, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt. Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten in der Regel nur einen Auszug. Dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten/ Vertreter/ Pfleger, dem im Verfahrensgebiet wohnenden Miteigentümer/ oder dem in den Eigentumsunterlagen des VLF an erster Stelle Eingetragenen zugestellt. Er ist verpflichtet, den Auszug den übrigen Eigentümern zugänglich zu machen. Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 22.08.2016 vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha oder beim Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen, Außenstelle Worbis, Friedensplatz 4, 37339 Leinefelde-Worbis zu erheben. Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widerspruch gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung Eichsfelder Kessel des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Niederorschel Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Flurbereinigungsverfahren Birkungen Landkreis Eichsfeld Az.: 1-2-0176 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und Informationsveranstaltung zum Planwunschtermin im Flurbereinigungsverfahren Birkungen 1. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Informationsveranstaltung zum Planwunschtermin finden am Montag, den 22.08.2016, um 19:00 Uhr in der Festhalle Siechen, Siechenstraße 20, 37327 Leinefelde-Worbis OT Birkungen statt. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern. 2. Im Flurbereinigungsverfahren Birkungen liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am Dienstag, den 23.08.2016, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Mittwoch, den 24.08.2016 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Pfarrscheune der kath. Kirche „St. Johannes d. Täufer“, Bei der Kirche 5, 37327 Leinefelde-Worbis OT Birkungen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen (VLF) zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein. Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Alten Bestand, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt. Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten in der Regel nur einen Auszug. Dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten/ Vertreter/ Pfleger, dem im Verfahrensgebiet wohnenden Miteigentümer/ oder dem in den Eigentumsunterlagen des VLF an erster Stelle Eingetragenen zugestellt. Er ist verpflichtet, den Auszug den übrigen Eigentümern zugänglich zu machen. Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 22.08.2016 vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha oder beim Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen, Außenstelle Worbis, Friedensplatz 4, 37339 Leinefelde-Worbis zu erheben. Eichsfelder Kessel - 5 - Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widerspruch gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses Am Dienstag, dem 16.08.2016, um 19:30 Uhr, findet im großen Versammlungsraum, Rathaus, Marktplatz 2, die 11. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederorschel, Wahlperiode 2014 - 2019, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung 4. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 03.05.2016 5. Aufarbeitung der Wege auf dem Lindenplatz 6. Bebauungsplan Siedlung 7 Information des Ausschussvorsitzenden 8. Information zum 4. Bauabschnitt - Gutsgarten Rüdigershagen 9. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil. gez. Gregor Henkel Ausschussvorsitzender Nr. 31/2016 Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: [email protected] Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
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