SPA Nr. 14 - und Schifffahrtsamt SaarbrĂĽcken

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Saarbrücken
Nr. 14/ 2016 SAAR
Saarbrücken, den 18.07.2016
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung
Gem. § 1.22 BinSchStrO
Stauhaltung Saarbrücken / Saar-Spektakel:
Ab Montag, 01.08.2016, 09.00 Uhr bis Dienstag, 09.08.2016, 09.00 Uhr ist zwischen der
Wilhelm-Heinrich-Brücke, Saar-km 87,60 und Alter Brücke, Saar-km 87,85 Liegeverbot
angeordnet. Hiervon sind lediglich die gemeldeten Veranstaltungsteilnehmer des SaarSpektakels ausgenommen.
In der Zeit vom 01.08.2016 bis 09.08.2016 (einschließlich) ist der rechte Uferbereich
zwischen Saar-km 88,00 und Saar-km 88,12 (samt Liegestelle für Kleinfahrzeuge), für die
Teilnehmer des Saarspektakels reserviert.
Der Liegebereich zwischen Saar-km 88,12 bis 88,25 (rechtes Ufer / Musikhochschule) ist
in der Zeit vom 01.08.2016 bis 9.08.2016 (einschließlich) für Einsatzfahrzeuge des WSA
Saarbrücken reserviert.
Die öffentlichen Liegestellen in den vorgenannten Zeiträumen und an den vorgenannten
Liegebereichen sind entsprechend zu räumen!
Für die Sperrung der Wasserstrasse beim Saar-Spektakel gilt die Schifffahrtspolizeiliche Anordnung 13/2016.
Die Schifffahrt wird um entsprechende Beachtung gebeten
Im Auftrag
gez. E. Richrath