Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken Nr. 14/ 2016 SAAR Saarbrücken, den 18.07.2016 Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Gem. § 1.22 BinSchStrO Stauhaltung Saarbrücken / Saar-Spektakel: Ab Montag, 01.08.2016, 09.00 Uhr bis Dienstag, 09.08.2016, 09.00 Uhr ist zwischen der Wilhelm-Heinrich-Brücke, Saar-km 87,60 und Alter Brücke, Saar-km 87,85 Liegeverbot angeordnet. Hiervon sind lediglich die gemeldeten Veranstaltungsteilnehmer des SaarSpektakels ausgenommen. In der Zeit vom 01.08.2016 bis 09.08.2016 (einschließlich) ist der rechte Uferbereich zwischen Saar-km 88,00 und Saar-km 88,12 (samt Liegestelle für Kleinfahrzeuge), für die Teilnehmer des Saarspektakels reserviert. Der Liegebereich zwischen Saar-km 88,12 bis 88,25 (rechtes Ufer / Musikhochschule) ist in der Zeit vom 01.08.2016 bis 9.08.2016 (einschließlich) für Einsatzfahrzeuge des WSA Saarbrücken reserviert. Die öffentlichen Liegestellen in den vorgenannten Zeiträumen und an den vorgenannten Liegebereichen sind entsprechend zu räumen! Für die Sperrung der Wasserstrasse beim Saar-Spektakel gilt die Schifffahrtspolizeiliche Anordnung 13/2016. Die Schifffahrt wird um entsprechende Beachtung gebeten Im Auftrag gez. E. Richrath
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