Anschreiben - Kläranlage der Stadt Rheda

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Postfach 23 09, 33375 Rheda-Wiedenbrück
Der Betriebsleiter
Max Mustermann
Mustermannstr. 58
99999 Musterhausen
Rathaus
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon 05242 963-0
Telefax 05242 963-222
www.rheda-wiedenbrueck.de
Ihr Ansprechpartner:
Das Serviceteam
Telefon 0800-7236892
Aktualisierung der befestigten Flächen des Rheda-Wiedenbrücker
Stadtgebiets zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühren
Angaben zu Ihrem Grundstück
Mustermannstr. 58
ID-Nr. 21270
Datum/Zeichen Ihres Schreibens
-Mein Zeichen
EAW / WS
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
Datum
29. Juli 2016
die Stadt Rheda-Wiedenbrück erhebt Abwassergebühren auf Basis der
Regelungen des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser. Zur sachgerechten Veranlagung der Niederschlagswassergebühren ist es erforderlich, die Größe
der befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, neu zu erfassen.
Zur Aktualisierung des Datenbestandes der bebauten, überbauten und / oder befestigten Flächen Ihres Grundstückes, die in die öffentliche Abwasseranlage entwässern, bitten wir freundlichst um Ihre Mithilfe.
Der beiliegende Erfassungsbogen wurde auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasters sowie aktueller Luftbildaufnahmen erstellt. Sämtliche daraus ersichtlichen befestigten Flächen sind bereits eingetragen. Der Erfassungsbogen dient zur Überprüfung und Konkretisierung der Angaben.
Wir bitten Sie, die Eintragungen zu überprüfen und, sofern erforderlich, zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Einzelheiten hierzu entnehmen
Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
Kassenzeichen:
Bankverbindung:
Kreissparkasse Wiedenbrück
IBAN: DE92 4785 3520 0000 0442 30
BIC: WELADED1WDB
Niederschlagswassergebühren
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Den unterschriebenen Erfassungsbogen senden Sie bitte mit beigefügtem Freiumschlag bis
zum
31. August 2016
an die Stadt Rheda-Wiedenbrück zurück oder geben diesen bei der von der Stadt eingerichteten Beratungsstelle ab. Eine Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Bitte schicken
Sie den unterschriebenen Erfassungsbogen auch dann zurück, wenn Sie keine Änderungen
vorgenommen haben.
Nach der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück besteht eine Mitwirkungspflicht zur Auskunft über die Entwässerungssituation Ihres Grundstücks. Sofern uns der
Erfassungsbogen bis zum oben genannten Termin nicht vorliegt, gehen wir davon aus, dass
die von uns erhobenen Daten zutreffend sind. Die Niederschlagswassergebühr Ihres Grundstücks wird dann anhand der von uns aktuell ermittelten und im Erfassungsbogen dargestellten
Flächen festgesetzt.
Sollten Sie beim Ausfüllen des Erfassungsbogens Hilfe benötigen, können Sie uns gerne in
der bei der Stadt eingerichteten Beratungsstelle in der Zeit von Montag bis Donnerstag
(9 Uhr bis 17 Uhr) und Freitag (9 Uhr bis 13 Uhr) zu folgenden Terminen besuchen:
Stadt Rheda-Wiedenbrück, Rathausplatz 13:
01. August bis 19. August 2016
Weiterhin stehen Ihnen für Rückfragen fachkompetente Ansprechpartner unter der kostenlosen Service-Hotline 0800-7236892 vom 01. August bis 26. August 2016 (Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 17 Uhr) zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gerne. Bitte sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.rheda-wiedenbrueck.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam