Stadt Rheda-Wiedenbrück, Postfach 23 09, 33375 Rheda-Wiedenbrück Der Betriebsleiter Max Mustermann Mustermannstr. 58 99999 Musterhausen Rathaus Rathausplatz 13 33378 Rheda-Wiedenbrück Telefon 05242 963-0 Telefax 05242 963-222 www.rheda-wiedenbrueck.de Ihr Ansprechpartner: Das Serviceteam Telefon 0800-7236892 Aktualisierung der befestigten Flächen des Rheda-Wiedenbrücker Stadtgebiets zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühren Angaben zu Ihrem Grundstück Mustermannstr. 58 ID-Nr. 21270 Datum/Zeichen Ihres Schreibens -Mein Zeichen EAW / WS Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Datum 29. Juli 2016 die Stadt Rheda-Wiedenbrück erhebt Abwassergebühren auf Basis der Regelungen des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser. Zur sachgerechten Veranlagung der Niederschlagswassergebühren ist es erforderlich, die Größe der befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, neu zu erfassen. Zur Aktualisierung des Datenbestandes der bebauten, überbauten und / oder befestigten Flächen Ihres Grundstückes, die in die öffentliche Abwasseranlage entwässern, bitten wir freundlichst um Ihre Mithilfe. Der beiliegende Erfassungsbogen wurde auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasters sowie aktueller Luftbildaufnahmen erstellt. Sämtliche daraus ersichtlichen befestigten Flächen sind bereits eingetragen. Der Erfassungsbogen dient zur Überprüfung und Konkretisierung der Angaben. Wir bitten Sie, die Eintragungen zu überprüfen und, sofern erforderlich, zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt. Kassenzeichen: Bankverbindung: Kreissparkasse Wiedenbrück IBAN: DE92 4785 3520 0000 0442 30 BIC: WELADED1WDB Niederschlagswassergebühren Seite 2 von 2 Den unterschriebenen Erfassungsbogen senden Sie bitte mit beigefügtem Freiumschlag bis zum 31. August 2016 an die Stadt Rheda-Wiedenbrück zurück oder geben diesen bei der von der Stadt eingerichteten Beratungsstelle ab. Eine Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Bitte schicken Sie den unterschriebenen Erfassungsbogen auch dann zurück, wenn Sie keine Änderungen vorgenommen haben. Nach der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück besteht eine Mitwirkungspflicht zur Auskunft über die Entwässerungssituation Ihres Grundstücks. Sofern uns der Erfassungsbogen bis zum oben genannten Termin nicht vorliegt, gehen wir davon aus, dass die von uns erhobenen Daten zutreffend sind. Die Niederschlagswassergebühr Ihres Grundstücks wird dann anhand der von uns aktuell ermittelten und im Erfassungsbogen dargestellten Flächen festgesetzt. Sollten Sie beim Ausfüllen des Erfassungsbogens Hilfe benötigen, können Sie uns gerne in der bei der Stadt eingerichteten Beratungsstelle in der Zeit von Montag bis Donnerstag (9 Uhr bis 17 Uhr) und Freitag (9 Uhr bis 13 Uhr) zu folgenden Terminen besuchen: Stadt Rheda-Wiedenbrück, Rathausplatz 13: 01. August bis 19. August 2016 Weiterhin stehen Ihnen für Rückfragen fachkompetente Ansprechpartner unter der kostenlosen Service-Hotline 0800-7236892 vom 01. August bis 26. August 2016 (Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 17 Uhr) zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte sprechen Sie uns an. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.rheda-wiedenbrueck.de Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam
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