Das Schloss Bankettmappe 04

BankevmapK
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Inhal)
Willkommen
Seite 03
Das Schloss
Seite 04
Ihr Event bei uns
Seite 08
Grundriss
Seite 12
Kapazitäten / Miete
Seite 14
Technik
Seite 16
Getränke
Seite 20
Buffetvorschlag
Seite 24
Menüvorschläge
Seite 26
Anfahrt
Seite 30
AGB
Seite 33
Willkommen im Schloss
Im Herzen von München liegt die ebenso
außergewöhnliche wie interessante
Event-Location „Das Schloss“.
Nur 10 Minuten vom Hauptbahnhof entfernt
und doch mitten im Grünen, am Rande des
Olympiaparks, erhebt sich ein imposantes
weißes Zelt, scheinbar eine ganze Zeltlandschaft. Bei näherer Betrachtung stellt man fest,
dass auch der Begriff Zelt untertrieben ist,
denn Das Schloss ist ein fester Gebäudekomplex, mit allem Komfort und Luxus.
Einem Schloss gerecht wird auch die illustre
Ausstattung mit roten Teppichen, edlen Kronleuchtern und fein gedeckten Tischen unter der
26 m hohen Kuppel des Hauptgebäudes.
Das Schloss hat aber vor allem eines: Charme.
Wir zeigen Ihnen auf den folgenden Seiten
mehr über diese außergewöhnliche Location
und die Möglichkeiten, die wir Ihnen hier
bieten können.
Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie
bald als unsere Gäste begrüßen dürfen.
Herzlichst,
Karin Greger
© 2015 Das Schloss. Alle Rechte, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
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KunU, Kul)ur & Kommunikation
Ursprünglich eine reine Kulturbegegnungsstätte mit dem Namen „Theaterzelt Das Schloss“ ist diese
besondere Location bald über Theater und Musik hinausgewachsen und bietet heute eine beliebte
Plattform für Kunst und Kultur, von der regionalen Veranstaltung bis zu kleinen internationalen
Festivals. Ausgesuchte Theaterproduktionen sind hier neben Kabarett, Musik und Comedy zu sehen.
Künstler schätzen die besondere Atmosphäre und die Nähe zum Publikum, Besucher lieben das
wechselnde, fantasievolle Ambiente und die erstklassige Gastronomie.
Das Schloss ist eine Münchner Institution, die ihren Platz als äußerst beliebte Kultur- und Veranstaltungsstätte schon seit vielen Jahren behauptet. Es ist ein Ort des Essens, Lachens und Feierns. Konzerte,
Kabarett und Lesungen wechseln sich ab mit Veranstaltungen von Firmen aus München und Umgebung.
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R
Veranstaltungen im Schloss
Im Hauptgebäude, dem Theaterzelt, spielen weltweite Stars neben regionalen Künstlern und treffen sich
kleine wie große Unternehmen und Organisationen zu förmlichen Gesellschaften oder rauschenden
Festen.
Im daneben liegenden Schloss-Pavillon finden ebenfalls Veranstaltungen statt, von kleineren Empfängen über Präsentationen bis hin zu gemütlichen Diner-Veranstaltungen oder geselligen Feiern. Bei gutem
Wetter öffnet außerdem der Schloss-Garten, ein herrlicher Biergarten mit Platz für bis zu 300 Personen,
der ebenfalls für Veranstaltungen genutzt werden kann.
Auf Anfrage und bei größeren Veranstaltungen können weitere Zelte direkt neben dem Schloss-Pavillon
aufgestellt werden um so die Räumlich- und Möglichkeiten beinahe beliebig zu erweitern.
Das Schloss ist ein barrierefreier Veranstaltungsort mit Rollstuhlfahrer-Toilette.
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Vielfältig
Das Schloss präsentiert sich und
seine Events immer wieder neu.
4 Jahreszeiten
Wir haben bei jedem Wetter die
passenden Räumlichkeiten für Ihr Event
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Gaumenfreuden
Vom kleinen Snack bis zum großen Galadinner,
unser Catering-Team bewirtet bis zu 1000 Personen
Oase
Die Lage in Zentrumsnähe und dennoch
im Grünen macht Das Schloss einzigartig
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Ihr Event bei uns
Mitten in der Stadt und doch draußen im
Grünen. Wenn man das Schloss betritt, lässt
man den Trubel der Großstadt hinter sich und
taucht ein in eine immer wieder wechselnde
Welt von Kunst und Kultur, von Präsentation
oder Party.
Die Spezialität der Location ist ihre Flexibilität und Wandlungsfähigkeit, ihre Anpassungsmöglichkeit an fast jede Art von Event.
Wer schon des Öfteren im Schloss war, wird
feststellen, dass keine Veranstaltung wie die
andere ist, die Räumlichkeiten immer wieder
anders wirken und man sich jedes Mal anders,
aber immer wohlfühlt.
Das hängt einerseits mit den praktischen
Innenräumen zusammen, die auf maximale
Flexibilität ausgerichtet sind. Andererseits
ist dies vor allem den Teammitgliedern vom
Schloss geschuldet, die mit viel Erfahrung,
erstklassiger Ausstattung und einem riesigen
Fundus an Ideen und Lösungen jeden Event
zu einem einzigartigen Erlebnis machen. Hier
arbeiten erfahrene Projektplaner, versierte
Veranstaltungstechniker und ein hervorragendes Gastro- und Catering-Team Hand in Hand
und mit merklich viel Spaß am Gelingen Ihrer
Veranstaltung.
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Begeistern Sie Ihre Mitarbeiter, Partner und
Kunden in dieser außergewöhnlichen EventLocation.
Durch die exzellente Lage mit einfacher Anfahrt und guten Parkmöglichkeiten kommen
Ihre Gäste ganz entspannt an. Das großzügige Raumangebot in und um Das Schloss
bietet viel Freiraum für Ihre Ideen und ideale
Möglichkeiten sich zu präsentieren und Ihre
Besucher schon am Eingang repräsentativ zu
empfangen.
Die verschiedenen Räumlichkeiten eigenen
sich hervorragend für Veranstaltungen jeglicher Art. Alle Räume sind ausgestattet für:
•
•
•
•
Meetings
Tagungen
Kongresse
Konferenzen
•
•
•
•
•
•
•
•
Podiumsdiskussionen
Präsentationen
Firmenfeiern
Hochzeiten
Familienfeiern
Konzerte
Theateraufführungen
Liveevents
Flexibilität pur
Durch den runden Zeltcharakter, die erstklassige technischen Ausstattung und die guten Zugangsmöglichkeiten sind unsere Räume sehr wandelbar und selbst für außergewöhnliche Konzepte
bestens geeignet.
Die unkomplizierte Erweiterbarkeit und unser auch
auf größere Kapazitäten ausgerichtetes Team ermöglicht Ihnen dabei Planungssicherheit, falls sich
Ihr Konzept in der letzten Minute noch ändert und
Sie plötzlich mehr Gäste beköstigen wollen oder
weitere Flächen benötigen. Unsere erfahrenen Veranstaltungs- und Projektleiter stehen Ihnen jederzeit
mit Rat und Tat zu Seite.
Wir unterstützen Sie
Planen Sie ein Event und suchen hierzu nicht einfach
nur eine Location, sondern auch einen kompetenten
Partner, der Sie bei der Umsetzung Ihrer Wünsche
und Ideen unterstützt? Unser Team kümmert sich
gerne darum, unkompliziert, schnell und professionell.
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Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Planung und realisieren Ihr Eventkonzept gemeinsam
mit Ihnen. Von der ersten Idee bis zur Begrüßung
Ihrer Gäste, vom kleinsten Utensil bis hin zu den
komplett ausgestatteten Räumlichkeiten, wir sorgen
für die richtige Atmosphäre und einen reibungslosen
Ablauf. Unsere Ausstatter und Dekorateure geben
Ihrer Veranstaltung den passenden Rahmen und
sorgen für das richtige Ambiente.
Lassen Sie sich von unserer Kreativität und
einfallsreichen Lösungen überzeugen.
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Das Schlos
Das Schlosszelt
Dies ist die größte Räumlichkeit, die wir Ihnen
für Ihre Veranstaltung zur Verfügung stellen
können. Runder Zeltcharakter, extrem wandelbar, voll ausgestattet für alle Arten von Events
- das Schlosszelt ist alles, nur nicht gewöhnlich.
Schloss-Foyer
Begrüßen sie Ihre Gäste nach dem Gang über
den roten Teppich im Schloss-Foyer. Hier finden Besucher den Empfang, die Garderobe und
die Möglichkeit, ganz entspannt und stilgerecht
“anzukommen”.
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Schloss-Pavillon
Der kleinere Schloss-Pavillon eignet sich sehr
gut für Empfänge, kleinere Präsentationen und
gesellige Feiern. Sie können hier Ihre Veranstaltung mit 30 bis maximal 100 Personen
durchführen, oder Ihrem großen Event im
Schlosszelt mehr Raum geben.
Schloss-Biergarten
Direkt neben dem Schloss-Pavillon liegt der
wunderschöne Schloss-Biergarten, mitten im
Grünen am Rande des Olympiaparks. Im
Sommer haben hier 300 Gäste Platz.
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Schlosszelt
12
Grunais
Das Gelände
Viele Münchner kennen Das Schloss bereits von einem Besuch einer der vielen Veranstaltungen im
Hauptgebäude, dem Theaterzelt. Vom Parkplatz oder den öffentlichen Verkehrsmitteln sind es nur ein
paar Schritte bis zum Gelände. Man gelangt über den roten Teppich unter einem langen, weißen Baldachin zum Eingang und schließlich ins Foyer. Dieses verbindet das Schlosszelt mit dem Pavillon und
beherbergt je nach Bedarf Empfang oder Kasse, die Garderobe und die Toiletten. Bei schönem Wetter
öffnen wir zusätzlich die Türen des Pavillons in den Schlossbiergarten.
Foyer
Pavillon
Biergarten
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Schlosszelt
Maße
Fläche
Durchmesser
Bühne
Kuppelhöhe
540 qm
26 m
9mx4m
26 m
Kapazität
Menü / Buffet
Theater-Bestuhlung
Stehempfang
ca. 350 - 400 Personen
ca. 450 Personen
ca. 800 Personen
Miete
nach Absprache
Die Miete beinhaltet die Nebenkosten. Reinigung. Dekoration und Technik/Techniker werden gesondert
berechnet. Der Miete bezieht sich immer auf eine Veranstaltungslänge bis max. 1 Uhr. Jede weitere
Stunde wird mit 225,00 EUR für Personalkosten berechnet.
K apazitäten / Miete
Schloss-Pavillon
Maße
Kapazität
Fläche
Durchmesser
Bestuhlung
Stehempfang
140 qm
12 m
ca. 60 Sitzplätze
ca. 80-100 Personen
Fläche
800 qm
ca. 150-400 Personen
Schloss-Biergarten
Maße
Kapazität
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AUSGANG
1,2
m
RETTUNGSWEG
NOTAUSGANG
1,2 m
NOTAUSGANG
ESSENSAUSGABE
BAR
R
BA
BÜHNE
HÖHE 0,75m
wwwwwwwwwwwwww
R
BA
wwwwww
R
BA
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ZUGANG
TOILETTEN
DEKOINSEL
HINTERBÜHNE
AUSGANG
Die ist nur eine von vielen Bestuhlungsmöglichkeiten. Je nach Ihren Anforderungen und Bedürfnissen
schaffen wir ganz einfach Platz für Bars, Buffets, Service am Tisch, Präsentationen, besondere Deko oder
sonstige Wünsche.
Wenn Sie noch mehr Platz benötigen, verlegen wir das Buffet auch gerne in den Schloss-Pavillon oder Ihre
Gäste haben die Möglichkeit, sich für gesellige Gespräche an die dortige Bar zu begeben.
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Technik
Haben Sie schon einmal versucht, in einem Tagungshotel Hintergrundmusik laufen zu lassen? Selbst
einfache technische Dinge sind oft nur dann möglich, wenn Sie das Equipment selbst mitbringen. Das
Schloss ist dagegen für wirklich alle Arten von Events ausgestattet. Unsere Veranstaltungstechniker sind
absolute Profis, ermöglichen Ihnen jeden Wunsch und verwirklichen alle Ihre Ideen. Von der einfachen
Präsentation bis zur multimedialen Live-Bühnenshow, von der schlichten aber effektvollen Beleuchtung
bis zur grandiosen Lightshow, wir setzen Sie und Ihr Event so richtig in Szene.
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Veranstaltungstechnik Schloss-Pavillon
Tontechnik
1 x LD Systems DAVE12 G3 aktive Anlage (1 x 12“, 2 x 6,5“, 500 W RMS)
1 x Stanton SM 311 3-Kanal DJ-Mixer
1 x Numark CDN77 Doppel CD-Player (USB)
Lichttechnik
4 x Stairville LED Flood Tri Panel 7 x 3 W RGB
2 x Stairville Matrixx SC-100 Scanner
1 x ADJ Vertigo TriLED
Veranstaltungstechnik Theaterzelt
Tontechnik
PA
4 x d&b MAX 15 mit d&b P1200A Controller (EP5)
4 x Rocksound Network Subs (2 x 15“) mit Dynacord SL1800 Verstärker (Speakon)
Monitoring
7 x D.A.S. Audio 12”/2” coaxial Wedges (Speakon)
2 x Crest Audio V1100 Verstärker
1 x Yamaha PC2002M Verstärker
FOH
1 x Soundcraft SI Performer 2 (24+4 Inputs, 16 Outputs)
1 x Denon DN4500 Doppel-CD-Player
1 x dbx 223XL Frequenzweiche
Mikrofonie
Funkmikrofone
2 x Countryman E6 Earset (directional) mit Sennheiser ew100G2 Funkstrecke (D-Band)
1 x Sennheiser e835 Handsender mit ew100G2 Funkstrecke (D-Band)
1 x Sennheiser e845 Handsender mit ew100G3 Funkstrecke (1,8GHz Band)
5 x Shure SM58
4 x Shure SM57
Schlagzeugmikrofone
1 x Shure PG52
diverse Stative
DJ-Equipment
1 x Pioneer DJM-600
1 x Shure Beat 87A
2 x AKG CK91
2 x Rode NT-5
3 x Shure PG56 mit Tom-Clips
2 x Shure PG81
4 x BSS AR-133 active DI
1 x Palmer stereo DI PAN04
1 x Denon DN4500-MKII Doppel-CD-Player (USB)
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Lichttechnik
1 x ETC Element 40/250 Lichtsteuerpult
Strand Lighting LD90 Dimmer (64 Kreise)
Scheinwerfer Front
4 x Strand Alto F Stufenlinsen (2 kW)
6 x ETC source four Stufenlinsen (750 W)
2 x ETC s4 Zoom Profiler 15-30° mit Iris (750W)
1x Strand 808 Verfolger (2 kW) am FOH
Scheinwerfer Gassen
2 x Strand Cantata F Stufenlinsen (1 kW)
2x 6er-Bar PAR64 CP62 (1 kW)
Scheinwerfer Bühnenkante
5x Strand Cantata F Stufenlinsen (1 kW)
Scheinwerfer Spitzen/Backtruss
5 x Strand Cantata F Stufenlinsen (1 kW)
4 x Robert Juliat Stufenlinsen (1 kW)
1 x 6er-Bar PAR64 CP62 (1 kW)
4 x PAR64 CP61 (1 kW)
5 x Stairville Outdoor Stage PAR 12 x 3 W Tri (LED
Floorpars)
Partybeleuchtung
1 x GLP Scan Operator FX II
3 x Stairville MH-X25 LED Spot Moving Heads
6 x Stairville LED PAR64
6 x American DJ Mega TriPAR Profile
2 x Stairville Led Par 64 18 x 3 W 3in1 RGB
1 x Nebelmaschine mit analogem Controller
Videotechnik
Variante 1
Leinwand 345 x 264 cm (4:3)
Beamer MediaVision AX1460
Auflösung 1024 x 768 (4:3)
Helligkeit 4.500 ANSI-Lumen
Variante 2
Leinwand 547 x 319 cm (16:9)
Beamer Panasonic PT-D6000ES
Auflösung 1024 x 576 (16:9)
Helligkeit 6.500 ANSI-Lumen
1 x VGA-Kabel von Bühne
1 x VGA-Kabel vom FOH
1 x Cinch-FBAS-Kabel (Video) vom FOH
1 x AEG DVD-Player am FOH
Bühne
9 m x 4 m x 0,75 m, hinten schwarz abgehängt (2 Treppen)
3 x Bühnenelement (2 x 1 m) mit variabler Höhe (z.B. als Riser, DJ-Pult)
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Vom Alleinunterhalter bis zur Bigband, ob Powerpoint-Präsentation oder Live-Übertragung im Fernsehen, unsere Techniker sind auf so ziemlich alles vorbereitet.
Haben Sie Fragen zur Technik oder zu den Möglichkeiten im Vorfeld Ihrer Veranstaltung? Unsere
Veranstaltungsleiter und -techniker stehen Ihnen gerne und jederzeit zur Seite und unterstützen Sie auch
im Vorfeld des Events bei der Konzeption eines wirkungsvollen Auftritts.
GetränkE
Wir führen ein großes Sortiment an Getränken und servieren Ihnen neben alkoholfreien und alkoholischen Getränken auch raffinierte Mixgetränke, auserlesene Weine und die berühmten Münchner Biere
der Augustiner Brauerei und der König Ludwig Schlossbrauerei Kaltenberg.
Getränke
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Alkoholfreie Getränke
Adelholzener Classic Still
0,75l
5,00 €
Adelholzener Classic
0,75l
5,00 €
Tafelwasser
0,4l
3,30 €
Tafelwasser in der Karaffe
1,0l
5,00 €
Spezi1, 3
0,5l
3,50 €
Coca Cola1
0,33l
3,50 €
Coca Cola light1, 2
0,33l
3,50 €
Apfelsaftschorle Schlör
0,4l
3,50 €
Orangensaftschorle Schlör
0,4l
3,50 €
Johannisbeerschorle Schlör
0,4l
3,50 €
Kirschsaftschorle Wolfra
0,4l
3,50 €
Maracujaschorle Wolfra
0,4l
3,50 €
Rhabarberschorle Wolfra
0,4l
3,50 €
Tasse Café Crème3
0,2l
3,00 €
Tasse Cappuccino3
0,2l
3,20 €
Tasse Milchkaffee3
0,25l
3,30 €
Glas Latte Macchiato3
0,25l
3,50 €
Tasse Espresso3
50cl
2,00 €
100cl
3,20 €
Tasse Espresso Macchiato3
50cl
2,20 €
Tasse Heiße Schokolade
0,25l
3,50 €
Tasse Tee (Schwarz, Früchte, Kamille)
0,25l
3,00 €
Heißgetränke
Tasse Espresso Doppio3
1
Farbstoff, 2 Diätsüßungsmittel, 3 Koffein
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Biere
Augustiner
Weißbier
0,5l
3,90 €
Helles
0,5l
3,60 €
Radler
0,5l
3,60 €
0,33l
3,30 €
Weißbier dunkel
0,5l
3,90 €
Weißbier leicht
0,5l
3,90 €
Weißbier alkoholfrei
0,5l
3,90 €
Clausthaler alkoholfrei
0,5l
3,60 €
Erdbeer-Limes
4cl
3,50 €
Ramazotti auf Eis
4cl
4,50 €
mit Orangensaft, Tonic Water, Pepsi Cola, Bitter Lemon
0,2l
7,50 €
mit Red Bull
0,2l
8,50 €
Pils
Schlossbrauerei Kaltenberg
Sonstiges
Longdrinks
Vodka/Whiskey/Gin/Bacardi (4cl)
Y
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Weißweine
Offen
Niederösterreich, Grüner Veltliner QW, 2014er
0,2l
4,20 €
Italien, Chardonnay, Terre di Romeo, 2014er, Abf. Cantina Montelliana, Veneto
0,2l
4,20 €
0,75l
13,50 €
Niederösterreich, Zweigelt QW, 2014er
0,2l
4,20 €
Italien, Merlot del Veneto DOC, 2013er
0,2l
4,20 €
Chile, Maipo Valley, 2013er, Cabernet Sauvignon „Cono Sur“, Reserva
0,75l
24,00 €
Italien, Merlot del Veneto, DOC, 2013er
0,75l
13,50 €
0,5l
6,00 €
0,1l
4,00 €
Prosecco Valdobbiadene Superore
0,75l
24,00 €
Spritz1
0,25l
6,50 €
Hugo
0,25l
6,50 €
Hugo alkoholfrei
0,25l
6,50 €
Flaschenweine
Italien, Chardonnay, Terre di Romeo, 2014er, Abf. Cantina Montelliana, Veneto
Rotweine
Offen
Flaschenweine
Weinschorle weiß/rot
Prosecco & Co.
Prosecco Valdobbiadene
1
Farbstoff, 2 Diätsüßungsmittel, 3 Koffein
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BuFetvorschlag
Nachfolgend finden Sie einige Buffet- und Menüvorschläge als Inspiration. Mit diesen Vorschlägen sind
unser Repertoire und unser Ideenreichtum natürlich keinesfalls erschöpft. Gerne stimmen wir weitere
Möglichkeiten mit Ihnen ab oder bereiten Ihre individuellen Speisewünsche für Ihre Veranstaltung zu.
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VORSPEISEN
Brez’n, Roggen- und weißes Stangenbrot
Orientalischer Bulgursalat
Kräuterfrischkäse und Obazda
Tafelspitzsalat mit Tomatenvinaigrette & gehobeltem Parmesan
Weißkraut-, Blatt- und Kartoffelsalat, Balsamicodressing
Gegrilltes Gemüse von Pilzen, Zucchini, Zwiebeln und Paprika
Tomate-Mozzarella mit Basilikumpesto
SUPPE
Kürbiscremesuppe mit gerösteten Kürbiskernen
HAUPTSPEISEN
Knusprige Ente mit Kartoffelknödel, Apfelblaukraut und eigener Sauce
Hirschragout mit Waldpilzen in Cassissauce, dazu Pistazienspätzle und Preiselbeeren
Kross gebratenes Zanderfilet auf Sahnelinsen und Petersilienkartoffeln
Spinatknödel mit Ricottafüllung auf Tomatenragout
DESSERTS
Marillenknödel mit Zwetschgenröster
Moussevariationen
€ 42,00 pro Person
S
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MenüvorschlägH
I.
Kürbiscremesuppe mit gerösteten Kürbiskernen
Knusprige Ente mit Kartoffelknödel, Apfelblaukraut und eigener Sauce
Apfel- und Quarkstrudel mit warmer Vanillesauce
€ 26,-
II.
Weiße Petersilienschaumsuppe mit Blätterteig-Chilistangen
Zanderfilet auf Sahnelinsen und Petersilienkartoffeln
St. Emilion au chocolat
€ 28,-
26
III.
Lauwarmes Lachsmedaillon mit Rote-Beete-Carpaccio und Meerrettich-Dip
Rinderfiletmedaillons auf Portweinjus mitglaciertem Jungmangold und Kartoffelgratin
Crème brûlée
€ 32,-
IV.
Limetten-Risotto mit Spinat und Mascarpone
oder
Pfannkuchen gefüllt mit Wurzelgemüseragout, dazu Schafskäse-Quark-Dip
Dessert
€ 24,-
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Quiche Lorraine oder Quiche Mediterran
mit Sauerrahmdip
Bruschetta Tomate
pro Stück 3,50 €
Ziegenkäse mit Honig und Thymian gebacken
Hausgebeizter Lachs mit kleinen Rösti und
Dill Senf-Sauce
Matjeswürfel Hausfrauen Art
pro Stück 4,00 €
Tafelspitzcarpaccio in Vinaigrette
mit gehobeltem Parmesan
Thunfisch-Kapern Mousse auf
Baguettescheiben
pro Stück 4,50 €
Flying Dinner
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Rosa gebratene Entenbrust
mit eigener Sauce und Blaukraut
Backhendelstreifen auf Kartoffel Endiviensalat
Kross gebratenes Zanderfilet auf
Champagnerkraut
pro Stück 5,50 €
Créme Brûlée
Bayrisch Creme mit Himbeermark
Topfenknödel mit Zwetschgenröster
Tiramisu
pro Stück 3,00 €
BBQ
Hauptgerichte
Saucen
Entrecote vom Rind
Marinierte Schweinenackensteaks
Hähnchenkeulen
Grillkäse
Saisongemüse
Gefüllte Paprika mit Schafskäse
Kräuterbutter, BBQ Sauce
Chininchurri, Paprika-Mangosalsa
verschiedene Salze
Beilagen
Brez’n und weißes Stangenbrot
Blattsalate mit Balsamico- und Joghurtdressing
Kartoffel-Gurkensalat
Tomate-Mozzarella
Melonensalat mit Schafskäse
Wildreis mit Kürbis und Cranberries
Mexikanischer Kohlsalat (rot/weiß)
Maiskolben
Ofenkartoffel mit Kräuterfrischkäse
Desserts
Wassermelone mit Vodka und Minze mariniert,
dazu Zitronensorbet
Mangomousse
35,- € pro Person
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Lage & Anfahr)
Das Schloss
Schwere-Reiter-Str. 15
80637 München
Tel.: 0 89/ 143 408 - 0
Fax: 0 89/ 143 408 - 14
[email protected]
www.dasschloss.info
Georg-Brauchle-Ring
Petuelring
er
au
en
rch
Le
Olympia-
St
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Da
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St
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Schwere-Reiter-Str.
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Landshuter Allee
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Ackermannstr.
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Viele Wege führen zum Schloss
Mit dem Auto
Von der A8 aus Richtung Stuttgart, oder der A92 aus Richtung Deggendorf kommend fahren Sie auf
die A99 und nehmen die Ausfahrt 10-München-Ludwigsfeld. Folgen Sie der Dachauer Straße B304 in
Richtung München-Zentrum bis zur Schwere-Reiter-Straße, dort biegen Sie links ab.
Von der A9 nehmen Sie die Ausfahrt München-Schwabing und fahren den Mittleren Ring (B2R)
Richtung Westen. An der Schleißheimer Straße biegen Sie links ab. Folgen Sie dieser, bis Sie rechts in
die Ackermannstraße abbiegen und bis zur Schwere-Reiter-Straße fahren. Dort biegen Sie rechts ab.
31
Folgen Sie der A94 bis München. Die Autobahn mündet in die Einsteinstraße, dieser folgen Sie bis
zum Mittleren Ring (Leuchtenbergring - B2R). Folgen Sie diesem sehr lange bis zur Abfahrt Richtung
Schwabing. Fahren Sie nun immer geradeaus über Dietlindenstraße, Potsdamer Straße, Rheinstraße,
Karl-Theodor-Straße und Ackermannstraße bis zur Schwere-Reiter-Straße. Dort biegen rechts abbiegen.
Fahren Sie die A8 aus Richtung Salzburg kommend Richtung München. Am Kreuz Brunnthal (Autobahnkreuz 95-Kreuz München-Süd) fahren Sie weiter auf der E45/E52 (A995). Folgen Sie hierzu der Beschilderung in Richtung Garmisch-P./München-Giesing/Mittl. Ring West. Die Autobahn mündet in die
Tegernseer Landstraße (B2R - Mittlerer Ring). Folgen Sie diesem bis zur Abfahrt Richtung Neuhausen/
Zentrum, dort halten Sie sich rechts und fahren weiter auf der Leonrodstraße bis zur Schwere-ReiterStraße.
Fahren Sie auf der A95 bis zum Luise-Kiesselbach-Platz fahren und dann in Richtung Zentrum/Nürnberg bis zur Donnersbergerbrücke. Dort nehmen Sie die Abfahrt Richtung Neuhausen/Zentrum. Halten
Sie sich Rechts und fahren weiter auf der Leonrodstraße bis zur Schwere-Reiter-Straße.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Nehmen Sie die U1 bis Rotkreuzplatz und von dort die Trambahnlinie 12 Richtung Scheidplatz oder die
Buslinie 53 Richtung Münchner Freiheit.
Mit der U2 fahren Sie bis zum Hohenzollernplatz und steigen dort in die Trambahnlinie 12 Richtung Romanplatz oder eine der Buslinien 53 Richtung Aidenbachstraße, 59 Richtung Ackermannbogen und N44
Richtung Ostbahnhof.
Nehmen Sie die U3 bis Scheidplatz, weiter mit der Trambahnlinie 12 Richtung Romanplatz.
In allen drei Fällen steigen Sie an der Haltestelle Infanteriestraße aus, überqueren die Kreuzung und
folgen der Schwere-Reiter-Straße. Nach einem ca. 3 minütigen Fußmarsch sehen Sie Das Schloss auf Ihrer
Rechten.
Mit dem Flugzeug
Nehmen Sie am Flughafen München die S-Bahn S1 Richtung Ostbahnhof. Steigen Sie an der Donnersbergerbrücke aus und fahren Sie von dort mit der Buslinie 53 Richtung Münchner Freiheit. Steigen Sie
an der Haltestelle Infanteriestraße aus, überqueren die Kreuzung und folgen der Schwere-Reiter-Straße.
Nach einem ca. 3 minütigen Fußmarsch sehen Sie Das Schloss auf Ihrer Rechten.
32
33
X
34
ALLGEMEINE MIET- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten des Schlosszeltes zur
Durchführung von Veranstaltungen wie Firmenfeiern, Seminaren, Musik-und Theaterveranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen
und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Schlosszeltes.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 UNTERMIETE, ZUSTAND DES MIETOBJEKTES
2.1 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Schlosszeltes in Textform,
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
2.2 Das jeweilige Mietobjekt wird grundsätzlich in dem Zustand vermietet, in dem es sich befindet. Vor der Überlassung des
Mietobjekts an den Kunden wird gemeinsam mit dem Kunden bzw. dem von ihm benannten Veranstaltungsleiter das Mietobjekt einschließlich der technischen Einrichtungen, Notausgänge und Rettungswege besichtigt. Stellt der Kunde bzw. der von ihm
benannte Veranstaltungsleiter Mängel oder Beschädigungen an dem Mietobjekt fest, sind diese schriftlich festzuhalten und dem
Schlosszelt unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Das Schlosszelt wird etwaige Mängel so schnell als möglich beheben lassen. Erfolgt eine Mängelrüge nicht, so gilt das Objekt als mängelfrei und ohne Beschädigungen übergeben, es sei denn, es handelt sich um
verborgene Mängel, die auch bei einer eingehenden Untersuchung nicht hätten bemerkt werden können.
3 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER,
3.1 Vertragspartner sind das Schlosszelt und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Schlosszelt zustande. Zur Überlassung des Mietobjekts, der Einrichtungen und Ausstattungs-gegenstände bedarf es eines
schriftlichen Mietvertrages, dessen wesentlicher Bestandteil diese Vertragsbedingungen einschließlich der darin enthaltenen
allgemeinen Mietbedingungen sind. Zum Abschluss eines Mietvertrags übersendet Das Schlosszelt (per Email, Fax oder Post) eine
noch nicht unterschriebene Ausfertigung des Vertragsvorschlags nebst etwaigen Anlagen an den Kunden. Der Kunde fertigt zwei
Exemplare aus, unterschreibt diese und sendet sie an das Schlosszelt zurück. Diese Zusendung von zwei rechtsgeschäftlich wirksam
unterschriebenen Vertragsausfertigungen stellt im Rechtssinn ein Angebot zum Abschluss des Vertrags dar. Erst mit Gegenzeichnung einer Ausfertigung des Vertrags durch das Schlosszelt und deren Zusendung an den Kunden erfolgt die Annahme und somit
der Vertragsabschluss.
3.2. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags ergänzende Leistungen mündlich beauftragt, erfolgt grundsätzlich eine
schriftliche Bestätigung durch das Schlosszelt. Das Schriftformerfordernis bei Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag gilt im
Übrigen als eingehalten, wenn Dokumente mittels Email oder per Fax übermittelt und bestätigt werden.
3.3. Mit gewerblichen Kunden, die bereits Kunden des Schlosszeltes waren, kommt der Vertrag mit der schriftlich ergangenen Buchungsbestätigung seitens des Schlosszeltes zustande, wenn der Kunden dem Inhalt des Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich
schriftlich widerspricht. In diesen Fällen gelten für künftige Mietverhältnisse die vorliegenden Miet-Vertragsbestimmungen
als wesentlicher Vertragsbestandteil auch dann, wenn sie dem Kunden nicht nochmals mit der Buchungsbestätigung zugesandt
werden.
3.4. Aus der Optionierung/Reservierung eines Veranstaltungsraumes für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den späteren
Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden, es sei denn, das Schlosszelt hat sich in der Bestätigung der Option ausdrücklich
insoweit verpflichtet. Das Schlosszelt wird während des festgelegten Optionszeitraums von zwei Wochen jedoch keine Vermietung
mit einem anderen Kunden auf den gleichen Termin vornehmen. Beide Seiten verpflichten sich jedoch, eine geplante, anderweitige
Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vornotierten Termin unverzüglich mitzuteilen.
4. KUNDE, VERANSTALTER
4.1 Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Kunde als Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu
machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Kunde zu Stande kommt, nicht etwa zwischen Besucher
oder Dritten und dem Schlosszelt.
4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei allen Werbemaßnahmen, insbesondere in allen Publikationen und Gesprächen klar
und unmissverständlich herauszustellen, dass der Kunde und nicht das Schlosszelt Veranstalter ist.
4.3 Bei der Nennung des Namens der Schlosszeltes auf Ankündigungen aller Art (auch im Internet) Drucksachen, Plakaten und
Eintrittskarten, sind ausschließlich der Originalschriftzug und/ oder das Originallogo zu verwenden.
5 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
5.1 Das Schlosszelt ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Schlosszelt zugesagten Leistungen zu erbringen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
des Schlosszelts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Schlosszelt beauftragte Leistungen, die durch Dritte
erbracht und vom Schlosszelt verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
5.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
5.4 Rechnungen des Schlosszelts ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Schlosszelt kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
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Schlosszelt berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Schlosszelt bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.5 Das Schlosszelt ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Si-cherheitsleistung,
zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag in Textform vereinbart werden.
5.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Schlosszelt berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Einnahmen des Kunden aus Kartenvorverkauf und Einnahmen für Eintrittsentgelte an der
Kasse vor Ort werden bis zur Höhe der Ansprüche im Voraus an Das Schlosszelt abgetreten.
5.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Schlosszelts aufrechnen oder verrechnen.
6 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
6.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Schlosszelt geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Schlosszelt der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.2 Sofern zwischen dem Schlosszelt und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Schlosszelts auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Schlosszelt ausübt.
6.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht
und stimmt das Schlosszelt einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Schlosszelt den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Schlosszelt hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie
die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6
pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist. Dem Schlosszelt steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
6.4 Sagt der Kunde bis zur 4. Woche vor der Veranstaltung den Veranstaltungstermin ab, ist das Schlosszelt berechtigt, zuzüglich
zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes – soweit vertraglich festgelegt - in Rechnung zu
stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes.
6.5 Die Berechnung des Speisen- und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Büffet-/Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
6.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Schlosszelt berechtigt, bei einer Absage bis zur 4. Woche
vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in
Rechnung zu stellen.
7 RÜCKTRITT DES SCHLOSSZELTS
7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das
Schlosszelt in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Schlosszelts mit angemessener Fristsetzung
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Schlosszelt gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Schlosszelt ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
7.3 Ferner ist das Schlosszelt berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Schlosszelt nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen;
- der im Mietvertrag bezeichnete Nutzungszweck wesentlich geändert wird;
- das Schlosszelt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schlosszelts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Schlosszelts zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- der Kunde bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Angabe des Nutzungszwecks im Vertrag verschwiegen
hat, dass die Veranstaltung durch oder für eine politische Partei oder eine religiöse bzw. „schein-religiöse“
Vereinigung durchgeführt wird;
- der Kunde seinen gesetzlichen und behördlichen – nur soweit diese in Verbindung mit der Veranstaltung stehen - oder vertraglich
übernommenen Mitteilungs- Anzeige- und Zahlungspflichten gegenüber dem Schlosszelt oder gegenüber Behörden, Feuerwehr
oder Sanitäts- und Rettungsdiensten oder der GEMA nicht nachkommt;
- das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
abgelehnt wurde,
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- ein Verstoß gegen Ziffer 2.1. vorliegt.
7.4 Der berechtigte Rücktritt des Schlosszelts begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
8 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
8.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Schlosszelt spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Schlosszelts, die in Textform erfolgen soll.
8.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Schlosszelt frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden.
8.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Schlosszelt diesen Abweichungen zu, so kann das Schlosszelt die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen. Gibt der Kunde die
Räume verspätet zurück, so kann das Schlosszelt die Miete entsprechend erhöhen bzw. Nutzungsentschädigung verlangen und dem
Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.
9 WERBUNG
Die Werbung für die Veranstaltung ist Sache des Kunden. Das Schlosszelt ist berechtigt, das Werbematerial abzulehnen, wenn
es anstößig wirkt oder den von vom Schlosszelt berechtigterweise geforderten geschmacklichen Mindestanforderungen nicht
entspricht. Texte und Eindrücke, die das Mietobjekt betreffen, werden vom Schlosszelt vorgegeben. Eine Absprache zwischen
dem Schlosszelt (Pressestelle) und dem Kunden über die für die Veranstaltung durchzuführende Werbung wird empfohlen. Jede
Art von Werbung im Bereich des Mietobjektes und auf dem Gelände des Schlosszeltes bedarf der vorhergehenden schriftlichen
Zustimmung des Schlosszeltes. Die Werbung für Dritte im Rahmen der Veranstaltung ist untersagt. Der Kunde hält das Schlosszelt
unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass Werbemaßnahmen des Kunden gegen Rechte Dritter
(Urheberrechte Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche
Vorschriften (z.B. Telemediengesetz) verstoßen. Dies gilt auch für alle etwaigen diesbezüglich anfallenden Rechtsverfolgungskosten. Wildes Plakatieren ist verboten und verpflichtet den Kunden zum Schadenersatz.
10 MELDEPFLICHT UND BEHÖRDLICHE AUFLAGEN
Der Schlosszelt erklärt, dass das Mietobjekt in der vorhandenen Form durch die örtlichen Behörden abgenommen und für den
Betrieb von Veranstaltungen zugelassen ist. Der Kunde hat die Veranstaltung in eigener Verantwortung bei allen in Betracht
kommenden Stellen ordnungsgemäß anzumelden.Der Kunde nimmt alle im Auflagenbescheid des KVRs und der Branddirektion
geforderten Meldungen vor und erfüllt dessen Auflagen. Der Kunde hat die, bei der Durchführung der Veranstaltung anfallenden
Steuern und Abgaben selbständig abzuführen. Bei Ausstellungen oder bestuhlten Veranstaltungen bzw. Bühnenaufbauten und
Tribünen sind die entsprechenden Pläne den zuständigen Behörden (Planungsreferat) einzureichen und genehmigen zu lassen
(Tisch-Bestuhlung bereits genehmigt).
11 GEMA, GVL, KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind
alleinige Pflichten des Kunden. Gleiches gilt für die Anmeldung der Veranstaltung bei anderen Verwertungsgesellschaften (z.B.
GVL, VG Wort) und bei der Künstlersozialkasse. Das Schlosszelt kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldungen der Veranstaltung bei der GEMA oder bei anderen Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der jeweiligen Gebühren und/oder den schriftlichen Nachweis der
Rechnungsstellung durch die vorbenannten Stellen gegenüber dem Kunden verlangen. Soweit der Kunde zum Nachweis nicht in
der Lage oder hierzu nicht bereit ist, kann das Schlosszelt eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA –
Gebühren oder sonstigen Gebühren vom Kunden verlangen.
12 RUNDFUNK, FERNSEHEN, FOTOGRAFIEREN
12.1 Alle Aufnahmen oder Direktsendungen für oder durch Rundfunk und Fernsehen sind dem Schlosszelt anzuzeigen und unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt der Schlosszelt.
12.2 An Vergütungen, die für vorbezeichnete Aufnahmen/Sendungen bezahlt werden, ist das Schlosszelt angemessen zu beteiligen.
Als angemessen für genehmigte Aufnahmen und Sendungen gilt, eine Beteiligung von 50 %.
12.3 Fotografieren ist ohne Zustimmung des Schlosszeltes nur zum privaten Gebrauch zulässig.
Der Kunde steht dem Schlosszelt für die strikte Beachtung des gewerblichen Fotografierverbotes ein.
12.4 Das Schlosszelt ist berechtigt, bei der Veranstaltung kostenfrei Film- Ton- und Lichtaufnahmen zur Eigenverwendung zu
fertigen.
13 SICHERHEIT UND ORDNUNG
13.1 Der Kunde hat dem Schlosszelt einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Benutzung des Mietobjektes anwesend
und für das Schlosszelt erreichbar sein muss.
13.2 Das Schlosszelt hat jederzeit das Recht, vor und während einer Veranstaltung bei Nichtbeachtung von behördlichen Auflagen,
die Veranstaltung zeitlich zu verschieben oder ersatzlos abzusagen. Dieses Recht behält sich das Schlosszelt auch während der Veranstaltung vor, zu jeder Zeit, ohne dass daraus eine rechtliche Forderung nach Schadensersatz entsteht.
13.3 Das Schlosszelt nennt dem Kunden Personen (Veranstaltungsbetreuung), welche berechtigt sind auf die Veranstaltung einzuwirken. Der Kunde verpflichtet sich, sein Personal auf Weisungskompetenz dieser Personen hinzuweisen.
13.4 Der Veranstalter hat während der Veranstaltung persönlich anwesend zu sein, bzw. einen Vertreter mit genereller Vollmacht
einzusetzen. Der Vertreter ist dem Schlosszelt vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
13.5 Für den Einsatz von Feuerwehr (Brandwache), ärztlichen Dienst und Sanitätsdienst sorgt der Kunde nach Absprache mit dem
Schlosszelt. Die Stärke des einzusetzenden Personals ist von der örtlichen Sicherheitsbestimmung und von der Größe der Veran-
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staltung abhängig. Die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
13.6 Der Veranstalter hat das Gesetz zum Schutze der Jugend anzuwenden und durchzusetzen und durch ständige Kontrolle im
Zelt für dessen Durchführung zu sorgen.
14 ABBRUCH VON VERANSTALTUNGEN
Bei Verstoß gegen die Veranstaltungsbedingungen, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen kann das
Schlosszelt vom Kunden die Einschränkung der Veranstaltung und bei erheblichen Defiziten die sofortige Räumung und
Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist das Schlosszelt berechtigt, die
Räumung auf Kosten und Gefahr des Kunden durchführen zu lassen. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Weitergehende Ansprüche gegen den Kunden wegen Schadensersatzes bleiben unberührt.
15 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Schlosszelt. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
16 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
16.1 Soweit das Schlosszelt für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Schlosszelt von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
16.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Schlosszelts bedarf dessen
Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des
Schlosszelts gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Schlosszelt diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Schlosszelt pauschal erfassen und berechnen.
16.3 Störungen an vom Schlosszelt zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit
umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Schlosszelt diese Störungen nicht
zu vertreten hat.
17 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
17.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Schlosszelt. Das Schlosszelt übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch
nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schlosszelts. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der
Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
17.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Schlosszelt ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Schlosszelt berechtigt, bereits
eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Schlosszelt abzustimmen.
17.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Schlosszelt die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Schlosszelt für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
18 VERANTWORTUNG UND HAFTUNG DES KUNDEN
18.1 Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden des Schlosszeltes verpflichtet, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen,
Gäste oder sonstige Dritte im Sinne der §§ 278, 831, 89, 31 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind.
18.2 Die Haftung umfasst zusätzlich Schäden, die dadurch entstehen, dass Veranstaltungen Dritter nicht oder nicht wie geplant
durchgeführt werden können sowie Schäden, die durch tumultartige Ausschreitungen, Brand, Panik und ähnliche durch die Veranstaltung veranlasste Geschehnisse entstehen (veranstaltungstypische Schäden), soweit die Ursache nicht durch das Schlosszelt
oder durch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten ist.
18.3 Der Kunde stellt das Schlosszelt von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht
werden, frei, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder von seinen Gästen bzw. Besuchern zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
(z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten) die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung gegen das Schlosszelt und Ihre Beschäftigten als Betreiber der Versammlungsstätte verhängt werden können.
18.4 Das Schlosszelt wird jede Festsetzung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern (siehe vorstehende Ziffern 5 und 6), die in
den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Der Kunde ist berechtigt vom Schlosszelt
zu verlangen, Widerspruch und Klage gegen entsprechende Festsetzungen einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten vollständig zu übernehmen und das Schlosszelt insoweit vollständig
freizuhalten.
18.5 Der Kunde haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der ihm vom Schlosszelt zur Nutzung überlassenen Geräte,
Schlüssel und Anlagen.
18.6 Eine weitergehende Haftung des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
18.7 Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme in Höhe von mindestens
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- € 2.5 Millionen (in Worten zweimillionenfünfhunderttausend Euro) für Personenschäden
- € 2.5 Millionen (in Worten zweimillionenfünfhunderttausend Euro) für Sachschäden
- € 250Tausend (in Worten zweihundertfünfzigtausend Euro) für Vermögensschäden
auf seine Kosten abzuschließen und während der Mietzeit aufrecht zu erhalten. Der Abschluss der Versicherungen ist dem
Schlosszelt bei Vertragsabschluss spätestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert durch Vorlage einer
Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Dem Schlosszelt steht das Recht zu, bei nicht fristgemäßem Nachweis der Versicherung,
die erforderliche Versicherung zu Lasten und auf Kosten des Kunden abzuschließen. Die Versicherungsprämie je Veranstaltungstag
beträgt zwischen € 300,-- und € 500,-- (in Worten zwischen dreihundert und fünfhundert Euro).
19 HAFTUNG DES SCHLOSSZELTES, VERJÄHRUNG
19.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Schlosszeltes auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsachen ist ausgeschlossen.
19.2 Die Haftung des Schlosszeltes für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten oder wesentlichen
Vertragspflichten verletzt sind.
19.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht ddes Schlosszeltes auf den
nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei
Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen.
19.4 Das Schlosszelt haftet nicht für Schäden, die durch von ihr veranlasste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung entstehen. Kommt es infolge der Fehleinschätzung einer vermeintlich sicherheitskritischen Situation zur Einschränkung,
Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung auf Anweisung des Schlosszeltes, so haftet es nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung des Schlosszeltes ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn auf Anweisung von Behörden eine Veranstaltung unterbrochen, eingeschränkt, verändert, abgesagt oder abgebrochen werden muss.
19.5 Für eingebrachte Gegenstände des Kunden, seiner Mitarbeiter, Zulieferer und sonstiger Dritter, die im Auftrag des Kunden
handeln, übernimmt das Schlosszelt keine Haftung bei Verlust, soweit keine entgeltpflichtige Verwahrung für die jeweiligen Gegenstände übernommen wurde.
19.6 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Schlosszelts auftreten, wird das Schlosszelt bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Schlosszelt rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Erfolgt die Anzeige eines Mangels
mündlich, ist die Mängelanzeige innerhalb von 24 Stunden nach der Veranstaltung schriftlich oder per Fax zu bestätigen. Erfolgt
keine fristgerechte schriftliche Bestätigung, gilt die Mängelanzeige als nicht erhoben.
19.7 Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat das Schlosszelt nicht zu vertreten.
19.8 Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser Mietbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der durch das Schlosszelt beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
19.9 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht bei einer schuldhaft zu vertretenden Verletzung von
Leben, Körper, Gesundheit von Personen.
19.10 Alle Ansprüche gegen das Schlosszelt verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh-rungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Schlosszeltes beruhen.
20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
20.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
20.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls München.
20.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
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Das Schloss
Schwere-Reiter-Str. 15
80637 München
Tel.: 0 89/ 143 408 - 0
Fax: 0 89/ 143 408 - 14
[email protected]
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