BankevmapK 2 Inhal) Willkommen Seite 03 Das Schloss Seite 04 Ihr Event bei uns Seite 08 Grundriss Seite 12 Kapazitäten / Miete Seite 14 Technik Seite 16 Getränke Seite 20 Buffetvorschlag Seite 24 Menüvorschläge Seite 26 Anfahrt Seite 30 AGB Seite 33 Willkommen im Schloss Im Herzen von München liegt die ebenso außergewöhnliche wie interessante Event-Location „Das Schloss“. Nur 10 Minuten vom Hauptbahnhof entfernt und doch mitten im Grünen, am Rande des Olympiaparks, erhebt sich ein imposantes weißes Zelt, scheinbar eine ganze Zeltlandschaft. Bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass auch der Begriff Zelt untertrieben ist, denn Das Schloss ist ein fester Gebäudekomplex, mit allem Komfort und Luxus. Einem Schloss gerecht wird auch die illustre Ausstattung mit roten Teppichen, edlen Kronleuchtern und fein gedeckten Tischen unter der 26 m hohen Kuppel des Hauptgebäudes. Das Schloss hat aber vor allem eines: Charme. Wir zeigen Ihnen auf den folgenden Seiten mehr über diese außergewöhnliche Location und die Möglichkeiten, die wir Ihnen hier bieten können. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie bald als unsere Gäste begrüßen dürfen. Herzlichst, Karin Greger © 2015 Das Schloss. Alle Rechte, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. 3 KunU, Kul)ur & Kommunikation Ursprünglich eine reine Kulturbegegnungsstätte mit dem Namen „Theaterzelt Das Schloss“ ist diese besondere Location bald über Theater und Musik hinausgewachsen und bietet heute eine beliebte Plattform für Kunst und Kultur, von der regionalen Veranstaltung bis zu kleinen internationalen Festivals. Ausgesuchte Theaterproduktionen sind hier neben Kabarett, Musik und Comedy zu sehen. Künstler schätzen die besondere Atmosphäre und die Nähe zum Publikum, Besucher lieben das wechselnde, fantasievolle Ambiente und die erstklassige Gastronomie. Das Schloss ist eine Münchner Institution, die ihren Platz als äußerst beliebte Kultur- und Veranstaltungsstätte schon seit vielen Jahren behauptet. Es ist ein Ort des Essens, Lachens und Feierns. Konzerte, Kabarett und Lesungen wechseln sich ab mit Veranstaltungen von Firmen aus München und Umgebung. 4 R Veranstaltungen im Schloss Im Hauptgebäude, dem Theaterzelt, spielen weltweite Stars neben regionalen Künstlern und treffen sich kleine wie große Unternehmen und Organisationen zu förmlichen Gesellschaften oder rauschenden Festen. Im daneben liegenden Schloss-Pavillon finden ebenfalls Veranstaltungen statt, von kleineren Empfängen über Präsentationen bis hin zu gemütlichen Diner-Veranstaltungen oder geselligen Feiern. Bei gutem Wetter öffnet außerdem der Schloss-Garten, ein herrlicher Biergarten mit Platz für bis zu 300 Personen, der ebenfalls für Veranstaltungen genutzt werden kann. Auf Anfrage und bei größeren Veranstaltungen können weitere Zelte direkt neben dem Schloss-Pavillon aufgestellt werden um so die Räumlich- und Möglichkeiten beinahe beliebig zu erweitern. Das Schloss ist ein barrierefreier Veranstaltungsort mit Rollstuhlfahrer-Toilette. 5 Vielfältig Das Schloss präsentiert sich und seine Events immer wieder neu. 4 Jahreszeiten Wir haben bei jedem Wetter die passenden Räumlichkeiten für Ihr Event 6 Gaumenfreuden Vom kleinen Snack bis zum großen Galadinner, unser Catering-Team bewirtet bis zu 1000 Personen Oase Die Lage in Zentrumsnähe und dennoch im Grünen macht Das Schloss einzigartig 7 Ihr Event bei uns Mitten in der Stadt und doch draußen im Grünen. Wenn man das Schloss betritt, lässt man den Trubel der Großstadt hinter sich und taucht ein in eine immer wieder wechselnde Welt von Kunst und Kultur, von Präsentation oder Party. Die Spezialität der Location ist ihre Flexibilität und Wandlungsfähigkeit, ihre Anpassungsmöglichkeit an fast jede Art von Event. Wer schon des Öfteren im Schloss war, wird feststellen, dass keine Veranstaltung wie die andere ist, die Räumlichkeiten immer wieder anders wirken und man sich jedes Mal anders, aber immer wohlfühlt. Das hängt einerseits mit den praktischen Innenräumen zusammen, die auf maximale Flexibilität ausgerichtet sind. Andererseits ist dies vor allem den Teammitgliedern vom Schloss geschuldet, die mit viel Erfahrung, erstklassiger Ausstattung und einem riesigen Fundus an Ideen und Lösungen jeden Event zu einem einzigartigen Erlebnis machen. Hier arbeiten erfahrene Projektplaner, versierte Veranstaltungstechniker und ein hervorragendes Gastro- und Catering-Team Hand in Hand und mit merklich viel Spaß am Gelingen Ihrer Veranstaltung. 8 Begeistern Sie Ihre Mitarbeiter, Partner und Kunden in dieser außergewöhnlichen EventLocation. Durch die exzellente Lage mit einfacher Anfahrt und guten Parkmöglichkeiten kommen Ihre Gäste ganz entspannt an. Das großzügige Raumangebot in und um Das Schloss bietet viel Freiraum für Ihre Ideen und ideale Möglichkeiten sich zu präsentieren und Ihre Besucher schon am Eingang repräsentativ zu empfangen. Die verschiedenen Räumlichkeiten eigenen sich hervorragend für Veranstaltungen jeglicher Art. Alle Räume sind ausgestattet für: • • • • Meetings Tagungen Kongresse Konferenzen • • • • • • • • Podiumsdiskussionen Präsentationen Firmenfeiern Hochzeiten Familienfeiern Konzerte Theateraufführungen Liveevents Flexibilität pur Durch den runden Zeltcharakter, die erstklassige technischen Ausstattung und die guten Zugangsmöglichkeiten sind unsere Räume sehr wandelbar und selbst für außergewöhnliche Konzepte bestens geeignet. Die unkomplizierte Erweiterbarkeit und unser auch auf größere Kapazitäten ausgerichtetes Team ermöglicht Ihnen dabei Planungssicherheit, falls sich Ihr Konzept in der letzten Minute noch ändert und Sie plötzlich mehr Gäste beköstigen wollen oder weitere Flächen benötigen. Unsere erfahrenen Veranstaltungs- und Projektleiter stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zu Seite. Wir unterstützen Sie Planen Sie ein Event und suchen hierzu nicht einfach nur eine Location, sondern auch einen kompetenten Partner, der Sie bei der Umsetzung Ihrer Wünsche und Ideen unterstützt? Unser Team kümmert sich gerne darum, unkompliziert, schnell und professionell. X Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Planung und realisieren Ihr Eventkonzept gemeinsam mit Ihnen. Von der ersten Idee bis zur Begrüßung Ihrer Gäste, vom kleinsten Utensil bis hin zu den komplett ausgestatteten Räumlichkeiten, wir sorgen für die richtige Atmosphäre und einen reibungslosen Ablauf. Unsere Ausstatter und Dekorateure geben Ihrer Veranstaltung den passenden Rahmen und sorgen für das richtige Ambiente. Lassen Sie sich von unserer Kreativität und einfallsreichen Lösungen überzeugen. 9 Das Schlos Das Schlosszelt Dies ist die größte Räumlichkeit, die wir Ihnen für Ihre Veranstaltung zur Verfügung stellen können. Runder Zeltcharakter, extrem wandelbar, voll ausgestattet für alle Arten von Events - das Schlosszelt ist alles, nur nicht gewöhnlich. Schloss-Foyer Begrüßen sie Ihre Gäste nach dem Gang über den roten Teppich im Schloss-Foyer. Hier finden Besucher den Empfang, die Garderobe und die Möglichkeit, ganz entspannt und stilgerecht “anzukommen”. 10 Schloss-Pavillon Der kleinere Schloss-Pavillon eignet sich sehr gut für Empfänge, kleinere Präsentationen und gesellige Feiern. Sie können hier Ihre Veranstaltung mit 30 bis maximal 100 Personen durchführen, oder Ihrem großen Event im Schlosszelt mehr Raum geben. Schloss-Biergarten Direkt neben dem Schloss-Pavillon liegt der wunderschöne Schloss-Biergarten, mitten im Grünen am Rande des Olympiaparks. Im Sommer haben hier 300 Gäste Platz. 11 Schlosszelt 12 Grunais Das Gelände Viele Münchner kennen Das Schloss bereits von einem Besuch einer der vielen Veranstaltungen im Hauptgebäude, dem Theaterzelt. Vom Parkplatz oder den öffentlichen Verkehrsmitteln sind es nur ein paar Schritte bis zum Gelände. Man gelangt über den roten Teppich unter einem langen, weißen Baldachin zum Eingang und schließlich ins Foyer. Dieses verbindet das Schlosszelt mit dem Pavillon und beherbergt je nach Bedarf Empfang oder Kasse, die Garderobe und die Toiletten. Bei schönem Wetter öffnen wir zusätzlich die Türen des Pavillons in den Schlossbiergarten. Foyer Pavillon Biergarten 13 Schlosszelt Maße Fläche Durchmesser Bühne Kuppelhöhe 540 qm 26 m 9mx4m 26 m Kapazität Menü / Buffet Theater-Bestuhlung Stehempfang ca. 350 - 400 Personen ca. 450 Personen ca. 800 Personen Miete nach Absprache Die Miete beinhaltet die Nebenkosten. Reinigung. Dekoration und Technik/Techniker werden gesondert berechnet. Der Miete bezieht sich immer auf eine Veranstaltungslänge bis max. 1 Uhr. Jede weitere Stunde wird mit 225,00 EUR für Personalkosten berechnet. K apazitäten / Miete Schloss-Pavillon Maße Kapazität Fläche Durchmesser Bestuhlung Stehempfang 140 qm 12 m ca. 60 Sitzplätze ca. 80-100 Personen Fläche 800 qm ca. 150-400 Personen Schloss-Biergarten Maße Kapazität 14 AUSGANG 1,2 m RETTUNGSWEG NOTAUSGANG 1,2 m NOTAUSGANG ESSENSAUSGABE BAR R BA BÜHNE HÖHE 0,75m wwwwwwwwwwwwww R BA wwwwww R BA wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww ZUGANG TOILETTEN DEKOINSEL HINTERBÜHNE AUSGANG Die ist nur eine von vielen Bestuhlungsmöglichkeiten. Je nach Ihren Anforderungen und Bedürfnissen schaffen wir ganz einfach Platz für Bars, Buffets, Service am Tisch, Präsentationen, besondere Deko oder sonstige Wünsche. Wenn Sie noch mehr Platz benötigen, verlegen wir das Buffet auch gerne in den Schloss-Pavillon oder Ihre Gäste haben die Möglichkeit, sich für gesellige Gespräche an die dortige Bar zu begeben. 15 Technik Haben Sie schon einmal versucht, in einem Tagungshotel Hintergrundmusik laufen zu lassen? Selbst einfache technische Dinge sind oft nur dann möglich, wenn Sie das Equipment selbst mitbringen. Das Schloss ist dagegen für wirklich alle Arten von Events ausgestattet. Unsere Veranstaltungstechniker sind absolute Profis, ermöglichen Ihnen jeden Wunsch und verwirklichen alle Ihre Ideen. Von der einfachen Präsentation bis zur multimedialen Live-Bühnenshow, von der schlichten aber effektvollen Beleuchtung bis zur grandiosen Lightshow, wir setzen Sie und Ihr Event so richtig in Szene. 16 Veranstaltungstechnik Schloss-Pavillon Tontechnik 1 x LD Systems DAVE12 G3 aktive Anlage (1 x 12“, 2 x 6,5“, 500 W RMS) 1 x Stanton SM 311 3-Kanal DJ-Mixer 1 x Numark CDN77 Doppel CD-Player (USB) Lichttechnik 4 x Stairville LED Flood Tri Panel 7 x 3 W RGB 2 x Stairville Matrixx SC-100 Scanner 1 x ADJ Vertigo TriLED Veranstaltungstechnik Theaterzelt Tontechnik PA 4 x d&b MAX 15 mit d&b P1200A Controller (EP5) 4 x Rocksound Network Subs (2 x 15“) mit Dynacord SL1800 Verstärker (Speakon) Monitoring 7 x D.A.S. Audio 12”/2” coaxial Wedges (Speakon) 2 x Crest Audio V1100 Verstärker 1 x Yamaha PC2002M Verstärker FOH 1 x Soundcraft SI Performer 2 (24+4 Inputs, 16 Outputs) 1 x Denon DN4500 Doppel-CD-Player 1 x dbx 223XL Frequenzweiche Mikrofonie Funkmikrofone 2 x Countryman E6 Earset (directional) mit Sennheiser ew100G2 Funkstrecke (D-Band) 1 x Sennheiser e835 Handsender mit ew100G2 Funkstrecke (D-Band) 1 x Sennheiser e845 Handsender mit ew100G3 Funkstrecke (1,8GHz Band) 5 x Shure SM58 4 x Shure SM57 Schlagzeugmikrofone 1 x Shure PG52 diverse Stative DJ-Equipment 1 x Pioneer DJM-600 1 x Shure Beat 87A 2 x AKG CK91 2 x Rode NT-5 3 x Shure PG56 mit Tom-Clips 2 x Shure PG81 4 x BSS AR-133 active DI 1 x Palmer stereo DI PAN04 1 x Denon DN4500-MKII Doppel-CD-Player (USB) 17 Lichttechnik 1 x ETC Element 40/250 Lichtsteuerpult Strand Lighting LD90 Dimmer (64 Kreise) Scheinwerfer Front 4 x Strand Alto F Stufenlinsen (2 kW) 6 x ETC source four Stufenlinsen (750 W) 2 x ETC s4 Zoom Profiler 15-30° mit Iris (750W) 1x Strand 808 Verfolger (2 kW) am FOH Scheinwerfer Gassen 2 x Strand Cantata F Stufenlinsen (1 kW) 2x 6er-Bar PAR64 CP62 (1 kW) Scheinwerfer Bühnenkante 5x Strand Cantata F Stufenlinsen (1 kW) Scheinwerfer Spitzen/Backtruss 5 x Strand Cantata F Stufenlinsen (1 kW) 4 x Robert Juliat Stufenlinsen (1 kW) 1 x 6er-Bar PAR64 CP62 (1 kW) 4 x PAR64 CP61 (1 kW) 5 x Stairville Outdoor Stage PAR 12 x 3 W Tri (LED Floorpars) Partybeleuchtung 1 x GLP Scan Operator FX II 3 x Stairville MH-X25 LED Spot Moving Heads 6 x Stairville LED PAR64 6 x American DJ Mega TriPAR Profile 2 x Stairville Led Par 64 18 x 3 W 3in1 RGB 1 x Nebelmaschine mit analogem Controller Videotechnik Variante 1 Leinwand 345 x 264 cm (4:3) Beamer MediaVision AX1460 Auflösung 1024 x 768 (4:3) Helligkeit 4.500 ANSI-Lumen Variante 2 Leinwand 547 x 319 cm (16:9) Beamer Panasonic PT-D6000ES Auflösung 1024 x 576 (16:9) Helligkeit 6.500 ANSI-Lumen 1 x VGA-Kabel von Bühne 1 x VGA-Kabel vom FOH 1 x Cinch-FBAS-Kabel (Video) vom FOH 1 x AEG DVD-Player am FOH Bühne 9 m x 4 m x 0,75 m, hinten schwarz abgehängt (2 Treppen) 3 x Bühnenelement (2 x 1 m) mit variabler Höhe (z.B. als Riser, DJ-Pult) 18 Vom Alleinunterhalter bis zur Bigband, ob Powerpoint-Präsentation oder Live-Übertragung im Fernsehen, unsere Techniker sind auf so ziemlich alles vorbereitet. Haben Sie Fragen zur Technik oder zu den Möglichkeiten im Vorfeld Ihrer Veranstaltung? Unsere Veranstaltungsleiter und -techniker stehen Ihnen gerne und jederzeit zur Seite und unterstützen Sie auch im Vorfeld des Events bei der Konzeption eines wirkungsvollen Auftritts. GetränkE Wir führen ein großes Sortiment an Getränken und servieren Ihnen neben alkoholfreien und alkoholischen Getränken auch raffinierte Mixgetränke, auserlesene Weine und die berühmten Münchner Biere der Augustiner Brauerei und der König Ludwig Schlossbrauerei Kaltenberg. Getränke 20 Alkoholfreie Getränke Adelholzener Classic Still 0,75l 5,00 € Adelholzener Classic 0,75l 5,00 € Tafelwasser 0,4l 3,30 € Tafelwasser in der Karaffe 1,0l 5,00 € Spezi1, 3 0,5l 3,50 € Coca Cola1 0,33l 3,50 € Coca Cola light1, 2 0,33l 3,50 € Apfelsaftschorle Schlör 0,4l 3,50 € Orangensaftschorle Schlör 0,4l 3,50 € Johannisbeerschorle Schlör 0,4l 3,50 € Kirschsaftschorle Wolfra 0,4l 3,50 € Maracujaschorle Wolfra 0,4l 3,50 € Rhabarberschorle Wolfra 0,4l 3,50 € Tasse Café Crème3 0,2l 3,00 € Tasse Cappuccino3 0,2l 3,20 € Tasse Milchkaffee3 0,25l 3,30 € Glas Latte Macchiato3 0,25l 3,50 € Tasse Espresso3 50cl 2,00 € 100cl 3,20 € Tasse Espresso Macchiato3 50cl 2,20 € Tasse Heiße Schokolade 0,25l 3,50 € Tasse Tee (Schwarz, Früchte, Kamille) 0,25l 3,00 € Heißgetränke Tasse Espresso Doppio3 1 Farbstoff, 2 Diätsüßungsmittel, 3 Koffein 21 Biere Augustiner Weißbier 0,5l 3,90 € Helles 0,5l 3,60 € Radler 0,5l 3,60 € 0,33l 3,30 € Weißbier dunkel 0,5l 3,90 € Weißbier leicht 0,5l 3,90 € Weißbier alkoholfrei 0,5l 3,90 € Clausthaler alkoholfrei 0,5l 3,60 € Erdbeer-Limes 4cl 3,50 € Ramazotti auf Eis 4cl 4,50 € mit Orangensaft, Tonic Water, Pepsi Cola, Bitter Lemon 0,2l 7,50 € mit Red Bull 0,2l 8,50 € Pils Schlossbrauerei Kaltenberg Sonstiges Longdrinks Vodka/Whiskey/Gin/Bacardi (4cl) Y 22 Weißweine Offen Niederösterreich, Grüner Veltliner QW, 2014er 0,2l 4,20 € Italien, Chardonnay, Terre di Romeo, 2014er, Abf. Cantina Montelliana, Veneto 0,2l 4,20 € 0,75l 13,50 € Niederösterreich, Zweigelt QW, 2014er 0,2l 4,20 € Italien, Merlot del Veneto DOC, 2013er 0,2l 4,20 € Chile, Maipo Valley, 2013er, Cabernet Sauvignon „Cono Sur“, Reserva 0,75l 24,00 € Italien, Merlot del Veneto, DOC, 2013er 0,75l 13,50 € 0,5l 6,00 € 0,1l 4,00 € Prosecco Valdobbiadene Superore 0,75l 24,00 € Spritz1 0,25l 6,50 € Hugo 0,25l 6,50 € Hugo alkoholfrei 0,25l 6,50 € Flaschenweine Italien, Chardonnay, Terre di Romeo, 2014er, Abf. Cantina Montelliana, Veneto Rotweine Offen Flaschenweine Weinschorle weiß/rot Prosecco & Co. Prosecco Valdobbiadene 1 Farbstoff, 2 Diätsüßungsmittel, 3 Koffein 23 BuFetvorschlag Nachfolgend finden Sie einige Buffet- und Menüvorschläge als Inspiration. Mit diesen Vorschlägen sind unser Repertoire und unser Ideenreichtum natürlich keinesfalls erschöpft. Gerne stimmen wir weitere Möglichkeiten mit Ihnen ab oder bereiten Ihre individuellen Speisewünsche für Ihre Veranstaltung zu. 24 VORSPEISEN Brez’n, Roggen- und weißes Stangenbrot Orientalischer Bulgursalat Kräuterfrischkäse und Obazda Tafelspitzsalat mit Tomatenvinaigrette & gehobeltem Parmesan Weißkraut-, Blatt- und Kartoffelsalat, Balsamicodressing Gegrilltes Gemüse von Pilzen, Zucchini, Zwiebeln und Paprika Tomate-Mozzarella mit Basilikumpesto SUPPE Kürbiscremesuppe mit gerösteten Kürbiskernen HAUPTSPEISEN Knusprige Ente mit Kartoffelknödel, Apfelblaukraut und eigener Sauce Hirschragout mit Waldpilzen in Cassissauce, dazu Pistazienspätzle und Preiselbeeren Kross gebratenes Zanderfilet auf Sahnelinsen und Petersilienkartoffeln Spinatknödel mit Ricottafüllung auf Tomatenragout DESSERTS Marillenknödel mit Zwetschgenröster Moussevariationen € 42,00 pro Person S 25 MenüvorschlägH I. Kürbiscremesuppe mit gerösteten Kürbiskernen Knusprige Ente mit Kartoffelknödel, Apfelblaukraut und eigener Sauce Apfel- und Quarkstrudel mit warmer Vanillesauce € 26,- II. Weiße Petersilienschaumsuppe mit Blätterteig-Chilistangen Zanderfilet auf Sahnelinsen und Petersilienkartoffeln St. Emilion au chocolat € 28,- 26 III. Lauwarmes Lachsmedaillon mit Rote-Beete-Carpaccio und Meerrettich-Dip Rinderfiletmedaillons auf Portweinjus mitglaciertem Jungmangold und Kartoffelgratin Crème brûlée € 32,- IV. Limetten-Risotto mit Spinat und Mascarpone oder Pfannkuchen gefüllt mit Wurzelgemüseragout, dazu Schafskäse-Quark-Dip Dessert € 24,- 27 Quiche Lorraine oder Quiche Mediterran mit Sauerrahmdip Bruschetta Tomate pro Stück 3,50 € Ziegenkäse mit Honig und Thymian gebacken Hausgebeizter Lachs mit kleinen Rösti und Dill Senf-Sauce Matjeswürfel Hausfrauen Art pro Stück 4,00 € Tafelspitzcarpaccio in Vinaigrette mit gehobeltem Parmesan Thunfisch-Kapern Mousse auf Baguettescheiben pro Stück 4,50 € Flying Dinner 28 Rosa gebratene Entenbrust mit eigener Sauce und Blaukraut Backhendelstreifen auf Kartoffel Endiviensalat Kross gebratenes Zanderfilet auf Champagnerkraut pro Stück 5,50 € Créme Brûlée Bayrisch Creme mit Himbeermark Topfenknödel mit Zwetschgenröster Tiramisu pro Stück 3,00 € BBQ Hauptgerichte Saucen Entrecote vom Rind Marinierte Schweinenackensteaks Hähnchenkeulen Grillkäse Saisongemüse Gefüllte Paprika mit Schafskäse Kräuterbutter, BBQ Sauce Chininchurri, Paprika-Mangosalsa verschiedene Salze Beilagen Brez’n und weißes Stangenbrot Blattsalate mit Balsamico- und Joghurtdressing Kartoffel-Gurkensalat Tomate-Mozzarella Melonensalat mit Schafskäse Wildreis mit Kürbis und Cranberries Mexikanischer Kohlsalat (rot/weiß) Maiskolben Ofenkartoffel mit Kräuterfrischkäse Desserts Wassermelone mit Vodka und Minze mariniert, dazu Zitronensorbet Mangomousse 35,- € pro Person 29 Lage & Anfahr) Das Schloss Schwere-Reiter-Str. 15 80637 München Tel.: 0 89/ 143 408 - 0 Fax: 0 89/ 143 408 - 14 [email protected] www.dasschloss.info Georg-Brauchle-Ring Petuelring er au en rch Le Olympia- St Park r. ssheim Da ch au er St r. Schwere-Reiter-Str. Schlei Landshuter Allee er Str. Ackermannstr. tr. s od r n o Le Viele Wege führen zum Schloss Mit dem Auto Von der A8 aus Richtung Stuttgart, oder der A92 aus Richtung Deggendorf kommend fahren Sie auf die A99 und nehmen die Ausfahrt 10-München-Ludwigsfeld. Folgen Sie der Dachauer Straße B304 in Richtung München-Zentrum bis zur Schwere-Reiter-Straße, dort biegen Sie links ab. Von der A9 nehmen Sie die Ausfahrt München-Schwabing und fahren den Mittleren Ring (B2R) Richtung Westen. An der Schleißheimer Straße biegen Sie links ab. Folgen Sie dieser, bis Sie rechts in die Ackermannstraße abbiegen und bis zur Schwere-Reiter-Straße fahren. Dort biegen Sie rechts ab. 31 Folgen Sie der A94 bis München. Die Autobahn mündet in die Einsteinstraße, dieser folgen Sie bis zum Mittleren Ring (Leuchtenbergring - B2R). Folgen Sie diesem sehr lange bis zur Abfahrt Richtung Schwabing. Fahren Sie nun immer geradeaus über Dietlindenstraße, Potsdamer Straße, Rheinstraße, Karl-Theodor-Straße und Ackermannstraße bis zur Schwere-Reiter-Straße. Dort biegen rechts abbiegen. Fahren Sie die A8 aus Richtung Salzburg kommend Richtung München. Am Kreuz Brunnthal (Autobahnkreuz 95-Kreuz München-Süd) fahren Sie weiter auf der E45/E52 (A995). Folgen Sie hierzu der Beschilderung in Richtung Garmisch-P./München-Giesing/Mittl. Ring West. Die Autobahn mündet in die Tegernseer Landstraße (B2R - Mittlerer Ring). Folgen Sie diesem bis zur Abfahrt Richtung Neuhausen/ Zentrum, dort halten Sie sich rechts und fahren weiter auf der Leonrodstraße bis zur Schwere-ReiterStraße. Fahren Sie auf der A95 bis zum Luise-Kiesselbach-Platz fahren und dann in Richtung Zentrum/Nürnberg bis zur Donnersbergerbrücke. Dort nehmen Sie die Abfahrt Richtung Neuhausen/Zentrum. Halten Sie sich Rechts und fahren weiter auf der Leonrodstraße bis zur Schwere-Reiter-Straße. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Nehmen Sie die U1 bis Rotkreuzplatz und von dort die Trambahnlinie 12 Richtung Scheidplatz oder die Buslinie 53 Richtung Münchner Freiheit. Mit der U2 fahren Sie bis zum Hohenzollernplatz und steigen dort in die Trambahnlinie 12 Richtung Romanplatz oder eine der Buslinien 53 Richtung Aidenbachstraße, 59 Richtung Ackermannbogen und N44 Richtung Ostbahnhof. Nehmen Sie die U3 bis Scheidplatz, weiter mit der Trambahnlinie 12 Richtung Romanplatz. In allen drei Fällen steigen Sie an der Haltestelle Infanteriestraße aus, überqueren die Kreuzung und folgen der Schwere-Reiter-Straße. Nach einem ca. 3 minütigen Fußmarsch sehen Sie Das Schloss auf Ihrer Rechten. Mit dem Flugzeug Nehmen Sie am Flughafen München die S-Bahn S1 Richtung Ostbahnhof. Steigen Sie an der Donnersbergerbrücke aus und fahren Sie von dort mit der Buslinie 53 Richtung Münchner Freiheit. Steigen Sie an der Haltestelle Infanteriestraße aus, überqueren die Kreuzung und folgen der Schwere-Reiter-Straße. Nach einem ca. 3 minütigen Fußmarsch sehen Sie Das Schloss auf Ihrer Rechten. 32 33 X 34 ALLGEMEINE MIET- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN 1 GELTUNGSBEREICH 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten des Schlosszeltes zur Durchführung von Veranstaltungen wie Firmenfeiern, Seminaren, Musik-und Theaterveranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Schlosszeltes. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 2 UNTERMIETE, ZUSTAND DES MIETOBJEKTES 2.1 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Schlosszeltes in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 2.2 Das jeweilige Mietobjekt wird grundsätzlich in dem Zustand vermietet, in dem es sich befindet. Vor der Überlassung des Mietobjekts an den Kunden wird gemeinsam mit dem Kunden bzw. dem von ihm benannten Veranstaltungsleiter das Mietobjekt einschließlich der technischen Einrichtungen, Notausgänge und Rettungswege besichtigt. Stellt der Kunde bzw. der von ihm benannte Veranstaltungsleiter Mängel oder Beschädigungen an dem Mietobjekt fest, sind diese schriftlich festzuhalten und dem Schlosszelt unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Das Schlosszelt wird etwaige Mängel so schnell als möglich beheben lassen. Erfolgt eine Mängelrüge nicht, so gilt das Objekt als mängelfrei und ohne Beschädigungen übergeben, es sei denn, es handelt sich um verborgene Mängel, die auch bei einer eingehenden Untersuchung nicht hätten bemerkt werden können. 3 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, 3.1 Vertragspartner sind das Schlosszelt und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Schlosszelt zustande. Zur Überlassung des Mietobjekts, der Einrichtungen und Ausstattungs-gegenstände bedarf es eines schriftlichen Mietvertrages, dessen wesentlicher Bestandteil diese Vertragsbedingungen einschließlich der darin enthaltenen allgemeinen Mietbedingungen sind. Zum Abschluss eines Mietvertrags übersendet Das Schlosszelt (per Email, Fax oder Post) eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung des Vertragsvorschlags nebst etwaigen Anlagen an den Kunden. Der Kunde fertigt zwei Exemplare aus, unterschreibt diese und sendet sie an das Schlosszelt zurück. Diese Zusendung von zwei rechtsgeschäftlich wirksam unterschriebenen Vertragsausfertigungen stellt im Rechtssinn ein Angebot zum Abschluss des Vertrags dar. Erst mit Gegenzeichnung einer Ausfertigung des Vertrags durch das Schlosszelt und deren Zusendung an den Kunden erfolgt die Annahme und somit der Vertragsabschluss. 3.2. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags ergänzende Leistungen mündlich beauftragt, erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung durch das Schlosszelt. Das Schriftformerfordernis bei Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag gilt im Übrigen als eingehalten, wenn Dokumente mittels Email oder per Fax übermittelt und bestätigt werden. 3.3. Mit gewerblichen Kunden, die bereits Kunden des Schlosszeltes waren, kommt der Vertrag mit der schriftlich ergangenen Buchungsbestätigung seitens des Schlosszeltes zustande, wenn der Kunden dem Inhalt des Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. In diesen Fällen gelten für künftige Mietverhältnisse die vorliegenden Miet-Vertragsbestimmungen als wesentlicher Vertragsbestandteil auch dann, wenn sie dem Kunden nicht nochmals mit der Buchungsbestätigung zugesandt werden. 3.4. Aus der Optionierung/Reservierung eines Veranstaltungsraumes für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden, es sei denn, das Schlosszelt hat sich in der Bestätigung der Option ausdrücklich insoweit verpflichtet. Das Schlosszelt wird während des festgelegten Optionszeitraums von zwei Wochen jedoch keine Vermietung mit einem anderen Kunden auf den gleichen Termin vornehmen. Beide Seiten verpflichten sich jedoch, eine geplante, anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vornotierten Termin unverzüglich mitzuteilen. 4. KUNDE, VERANSTALTER 4.1 Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Kunde als Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Kunde zu Stande kommt, nicht etwa zwischen Besucher oder Dritten und dem Schlosszelt. 4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei allen Werbemaßnahmen, insbesondere in allen Publikationen und Gesprächen klar und unmissverständlich herauszustellen, dass der Kunde und nicht das Schlosszelt Veranstalter ist. 4.3 Bei der Nennung des Namens der Schlosszeltes auf Ankündigungen aller Art (auch im Internet) Drucksachen, Plakaten und Eintrittskarten, sind ausschließlich der Originalschriftzug und/ oder das Originallogo zu verwenden. 5 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 5.1 Das Schlosszelt ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Schlosszelt zugesagten Leistungen zu erbringen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Schlosszelts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Schlosszelt beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Schlosszelt verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 5.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 5.4 Rechnungen des Schlosszelts ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Schlosszelt kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das 35 Schlosszelt berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Schlosszelt bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5.5 Das Schlosszelt ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Si-cherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. 5.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Schlosszelt berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Einnahmen des Kunden aus Kartenvorverkauf und Einnahmen für Eintrittsentgelte an der Kasse vor Ort werden bis zur Höhe der Ansprüche im Voraus an Das Schlosszelt abgetreten. 5.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Schlosszelts aufrechnen oder verrechnen. 6 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) 6.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Schlosszelt geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Schlosszelt der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 6.2 Sofern zwischen dem Schlosszelt und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Schlosszelts auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Schlosszelt ausübt. 6.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Schlosszelt einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Schlosszelt den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Schlosszelt hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Schlosszelt steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 6.4 Sagt der Kunde bis zur 4. Woche vor der Veranstaltung den Veranstaltungstermin ab, ist das Schlosszelt berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes – soweit vertraglich festgelegt - in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes. 6.5 Die Berechnung des Speisen- und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Büffet-/Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 6.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Schlosszelt berechtigt, bei einer Absage bis zur 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. 7 RÜCKTRITT DES SCHLOSSZELTS 7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Schlosszelt in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Schlosszelts mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 7.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Schlosszelt gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Schlosszelt ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 7.3 Ferner ist das Schlosszelt berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Schlosszelt nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen; - der im Mietvertrag bezeichnete Nutzungszweck wesentlich geändert wird; - das Schlosszelt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schlosszelts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Schlosszelts zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; - der Kunde bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Angabe des Nutzungszwecks im Vertrag verschwiegen hat, dass die Veranstaltung durch oder für eine politische Partei oder eine religiöse bzw. „schein-religiöse“ Vereinigung durchgeführt wird; - der Kunde seinen gesetzlichen und behördlichen – nur soweit diese in Verbindung mit der Veranstaltung stehen - oder vertraglich übernommenen Mitteilungs- Anzeige- und Zahlungspflichten gegenüber dem Schlosszelt oder gegenüber Behörden, Feuerwehr oder Sanitäts- und Rettungsdiensten oder der GEMA nicht nachkommt; - das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, 36 - ein Verstoß gegen Ziffer 2.1. vorliegt. 7.4 Der berechtigte Rücktritt des Schlosszelts begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 8 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT 8.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Schlosszelt spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Schlosszelts, die in Textform erfolgen soll. 8.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Schlosszelt frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. 8.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Schlosszelt diesen Abweichungen zu, so kann das Schlosszelt die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen. Gibt der Kunde die Räume verspätet zurück, so kann das Schlosszelt die Miete entsprechend erhöhen bzw. Nutzungsentschädigung verlangen und dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen. 9 WERBUNG Die Werbung für die Veranstaltung ist Sache des Kunden. Das Schlosszelt ist berechtigt, das Werbematerial abzulehnen, wenn es anstößig wirkt oder den von vom Schlosszelt berechtigterweise geforderten geschmacklichen Mindestanforderungen nicht entspricht. Texte und Eindrücke, die das Mietobjekt betreffen, werden vom Schlosszelt vorgegeben. Eine Absprache zwischen dem Schlosszelt (Pressestelle) und dem Kunden über die für die Veranstaltung durchzuführende Werbung wird empfohlen. Jede Art von Werbung im Bereich des Mietobjektes und auf dem Gelände des Schlosszeltes bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Schlosszeltes. Die Werbung für Dritte im Rahmen der Veranstaltung ist untersagt. Der Kunde hält das Schlosszelt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass Werbemaßnahmen des Kunden gegen Rechte Dritter (Urheberrechte Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Vorschriften (z.B. Telemediengesetz) verstoßen. Dies gilt auch für alle etwaigen diesbezüglich anfallenden Rechtsverfolgungskosten. Wildes Plakatieren ist verboten und verpflichtet den Kunden zum Schadenersatz. 10 MELDEPFLICHT UND BEHÖRDLICHE AUFLAGEN Der Schlosszelt erklärt, dass das Mietobjekt in der vorhandenen Form durch die örtlichen Behörden abgenommen und für den Betrieb von Veranstaltungen zugelassen ist. Der Kunde hat die Veranstaltung in eigener Verantwortung bei allen in Betracht kommenden Stellen ordnungsgemäß anzumelden.Der Kunde nimmt alle im Auflagenbescheid des KVRs und der Branddirektion geforderten Meldungen vor und erfüllt dessen Auflagen. Der Kunde hat die, bei der Durchführung der Veranstaltung anfallenden Steuern und Abgaben selbständig abzuführen. Bei Ausstellungen oder bestuhlten Veranstaltungen bzw. Bühnenaufbauten und Tribünen sind die entsprechenden Pläne den zuständigen Behörden (Planungsreferat) einzureichen und genehmigen zu lassen (Tisch-Bestuhlung bereits genehmigt). 11 GEMA, GVL, KÜNSTLERSOZIALKASSE Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Gleiches gilt für die Anmeldung der Veranstaltung bei anderen Verwertungsgesellschaften (z.B. GVL, VG Wort) und bei der Künstlersozialkasse. Das Schlosszelt kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldungen der Veranstaltung bei der GEMA oder bei anderen Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der jeweiligen Gebühren und/oder den schriftlichen Nachweis der Rechnungsstellung durch die vorbenannten Stellen gegenüber dem Kunden verlangen. Soweit der Kunde zum Nachweis nicht in der Lage oder hierzu nicht bereit ist, kann das Schlosszelt eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA – Gebühren oder sonstigen Gebühren vom Kunden verlangen. 12 RUNDFUNK, FERNSEHEN, FOTOGRAFIEREN 12.1 Alle Aufnahmen oder Direktsendungen für oder durch Rundfunk und Fernsehen sind dem Schlosszelt anzuzeigen und unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt der Schlosszelt. 12.2 An Vergütungen, die für vorbezeichnete Aufnahmen/Sendungen bezahlt werden, ist das Schlosszelt angemessen zu beteiligen. Als angemessen für genehmigte Aufnahmen und Sendungen gilt, eine Beteiligung von 50 %. 12.3 Fotografieren ist ohne Zustimmung des Schlosszeltes nur zum privaten Gebrauch zulässig. Der Kunde steht dem Schlosszelt für die strikte Beachtung des gewerblichen Fotografierverbotes ein. 12.4 Das Schlosszelt ist berechtigt, bei der Veranstaltung kostenfrei Film- Ton- und Lichtaufnahmen zur Eigenverwendung zu fertigen. 13 SICHERHEIT UND ORDNUNG 13.1 Der Kunde hat dem Schlosszelt einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Benutzung des Mietobjektes anwesend und für das Schlosszelt erreichbar sein muss. 13.2 Das Schlosszelt hat jederzeit das Recht, vor und während einer Veranstaltung bei Nichtbeachtung von behördlichen Auflagen, die Veranstaltung zeitlich zu verschieben oder ersatzlos abzusagen. Dieses Recht behält sich das Schlosszelt auch während der Veranstaltung vor, zu jeder Zeit, ohne dass daraus eine rechtliche Forderung nach Schadensersatz entsteht. 13.3 Das Schlosszelt nennt dem Kunden Personen (Veranstaltungsbetreuung), welche berechtigt sind auf die Veranstaltung einzuwirken. Der Kunde verpflichtet sich, sein Personal auf Weisungskompetenz dieser Personen hinzuweisen. 13.4 Der Veranstalter hat während der Veranstaltung persönlich anwesend zu sein, bzw. einen Vertreter mit genereller Vollmacht einzusetzen. Der Vertreter ist dem Schlosszelt vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. 13.5 Für den Einsatz von Feuerwehr (Brandwache), ärztlichen Dienst und Sanitätsdienst sorgt der Kunde nach Absprache mit dem Schlosszelt. Die Stärke des einzusetzenden Personals ist von der örtlichen Sicherheitsbestimmung und von der Größe der Veran- 37 staltung abhängig. Die entstehenden Kosten trägt der Kunde. 13.6 Der Veranstalter hat das Gesetz zum Schutze der Jugend anzuwenden und durchzusetzen und durch ständige Kontrolle im Zelt für dessen Durchführung zu sorgen. 14 ABBRUCH VON VERANSTALTUNGEN Bei Verstoß gegen die Veranstaltungsbedingungen, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen kann das Schlosszelt vom Kunden die Einschränkung der Veranstaltung und bei erheblichen Defiziten die sofortige Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist das Schlosszelt berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Kunden durchführen zu lassen. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Weitergehende Ansprüche gegen den Kunden wegen Schadensersatzes bleiben unberührt. 15 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Schlosszelt. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. 16 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE 16.1 Soweit das Schlosszelt für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Schlosszelt von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 16.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Schlosszelts bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Schlosszelts gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Schlosszelt diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Schlosszelt pauschal erfassen und berechnen. 16.3 Störungen an vom Schlosszelt zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Schlosszelt diese Störungen nicht zu vertreten hat. 17 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN 17.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Schlosszelt. Das Schlosszelt übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schlosszelts. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 17.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Schlosszelt ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Schlosszelt berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Schlosszelt abzustimmen. 17.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Schlosszelt die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Schlosszelt für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. 18 VERANTWORTUNG UND HAFTUNG DES KUNDEN 18.1 Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden des Schlosszeltes verpflichtet, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im Sinne der §§ 278, 831, 89, 31 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind. 18.2 Die Haftung umfasst zusätzlich Schäden, die dadurch entstehen, dass Veranstaltungen Dritter nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können sowie Schäden, die durch tumultartige Ausschreitungen, Brand, Panik und ähnliche durch die Veranstaltung veranlasste Geschehnisse entstehen (veranstaltungstypische Schäden), soweit die Ursache nicht durch das Schlosszelt oder durch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten ist. 18.3 Der Kunde stellt das Schlosszelt von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder von seinen Gästen bzw. Besuchern zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten) die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen das Schlosszelt und Ihre Beschäftigten als Betreiber der Versammlungsstätte verhängt werden können. 18.4 Das Schlosszelt wird jede Festsetzung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern (siehe vorstehende Ziffern 5 und 6), die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Der Kunde ist berechtigt vom Schlosszelt zu verlangen, Widerspruch und Klage gegen entsprechende Festsetzungen einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten vollständig zu übernehmen und das Schlosszelt insoweit vollständig freizuhalten. 18.5 Der Kunde haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der ihm vom Schlosszelt zur Nutzung überlassenen Geräte, Schlüssel und Anlagen. 18.6 Eine weitergehende Haftung des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. 18.7 Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme in Höhe von mindestens 38 - € 2.5 Millionen (in Worten zweimillionenfünfhunderttausend Euro) für Personenschäden - € 2.5 Millionen (in Worten zweimillionenfünfhunderttausend Euro) für Sachschäden - € 250Tausend (in Worten zweihundertfünfzigtausend Euro) für Vermögensschäden auf seine Kosten abzuschließen und während der Mietzeit aufrecht zu erhalten. Der Abschluss der Versicherungen ist dem Schlosszelt bei Vertragsabschluss spätestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Dem Schlosszelt steht das Recht zu, bei nicht fristgemäßem Nachweis der Versicherung, die erforderliche Versicherung zu Lasten und auf Kosten des Kunden abzuschließen. Die Versicherungsprämie je Veranstaltungstag beträgt zwischen € 300,-- und € 500,-- (in Worten zwischen dreihundert und fünfhundert Euro). 19 HAFTUNG DES SCHLOSSZELTES, VERJÄHRUNG 19.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Schlosszeltes auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsachen ist ausgeschlossen. 19.2 Die Haftung des Schlosszeltes für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten oder wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind. 19.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht ddes Schlosszeltes auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. 19.4 Das Schlosszelt haftet nicht für Schäden, die durch von ihr veranlasste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge der Fehleinschätzung einer vermeintlich sicherheitskritischen Situation zur Einschränkung, Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung auf Anweisung des Schlosszeltes, so haftet es nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung des Schlosszeltes ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn auf Anweisung von Behörden eine Veranstaltung unterbrochen, eingeschränkt, verändert, abgesagt oder abgebrochen werden muss. 19.5 Für eingebrachte Gegenstände des Kunden, seiner Mitarbeiter, Zulieferer und sonstiger Dritter, die im Auftrag des Kunden handeln, übernimmt das Schlosszelt keine Haftung bei Verlust, soweit keine entgeltpflichtige Verwahrung für die jeweiligen Gegenstände übernommen wurde. 19.6 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Schlosszelts auftreten, wird das Schlosszelt bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Schlosszelt rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Erfolgt die Anzeige eines Mangels mündlich, ist die Mängelanzeige innerhalb von 24 Stunden nach der Veranstaltung schriftlich oder per Fax zu bestätigen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Bestätigung, gilt die Mängelanzeige als nicht erhoben. 19.7 Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat das Schlosszelt nicht zu vertreten. 19.8 Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser Mietbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der durch das Schlosszelt beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 19.9 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht bei einer schuldhaft zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit von Personen. 19.10 Alle Ansprüche gegen das Schlosszelt verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh-rungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Schlosszeltes beruhen. 20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 20.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 20.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls München. 20.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 39 Das Schloss Schwere-Reiter-Str. 15 80637 München Tel.: 0 89/ 143 408 - 0 Fax: 0 89/ 143 408 - 14 [email protected] W 40 40
© Copyright 2024 ExpyDoc