Drucksachen allgemein - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6255
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/6007 -
Welche Investitionen hat das Land Niedersachsen in der kreisfreien Stadt Emden vorgenommen?
Anfrage des Abgeordneten Hans-Dieter Haase (SPD) an die Landesregierung,
eingegangen am 24.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.06.2016
Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 29.07.2016,
gezeichnet
Dr. Jörg Mielke
Chef der Staatskanzlei
Vorbemerkung des Abgeordneten
Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung.
In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen
Landesentwicklung.
Im Rahmen der Sitzung des Landtages am 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident
Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht
reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht
zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“
Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um - wie z. B. auf der Internetseite der Landesregierung dargelegt - eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen
regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren
sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker
regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig
entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt
die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen
und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an.
Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommen der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus.
Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen, die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die
ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken.
Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen
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Drucksache 17/6255
Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt. Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor
Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch
wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen.
Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von
EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in
den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche.
Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese
ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich. Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr.
Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 30.06.2016 zum Gegenstand, sodass hinsichtlich
der Fördermittelangaben nur die enthalten sind, die im ersten Halbjahr zur Auszahlung kamen.
1.
Der Niedersächsische Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung
von Flüchtlingen entlastet werden - inwiefern wirkt sich die Entlastung auf die kreisfreie
Stadt Emden aus?
Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt
das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller
Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger.
Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6.195 Euro pro Person. Angesichts der im
Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im
Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt.
Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum
01.01.2016 zunächst auf 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10.000 Euro angehoben. Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr
2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet.
Konkret hat die Stadt Emden aufgrund vorgenannter Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine
Auszahlung über 6.401.951,29 Euro erhalten.
Die Landesregierung hat am 17.06.2016 zur Verbesserung des dauerhaften strukturellen Finanzausgleichs der Kommunen eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes vorgelegt.
Mit Beschluss des Landtages würden sich für die Stadt Emden damit im Jahr 2016 eine weitere
Restzahlung der Kostenabgeltung für 2016 sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahre 2017 und
2018 in Höhe von 4.125.361 Euro ergeben.
2.
In welcher Höhe wurden Maßnahmen bzw. Projekte in der kreisfreien Stadt Emden seit
dem Jahr 2013 im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert?
Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe
ausgezahlt:
2013
665.000,00
2
2014
810.000,00
2015
706.000,00
2016
195.000,00
Gesamt
2.376.000,00
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Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt:
2013
2014
2015
66.184,33
3.
2016
Gesamt
66.184,33
In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der kreisfreien Stadt Emden ?
Das Land Niedersachsen hat die Krankenhäuser der Stadt Emden im Jahr 2013 mit 1.969.885,48
Euro, im Jahr 2014 mit 2.252.075,57 Euro, im Jahr 2015 mit 1.404.542,32 Euro und im ersten Halbjahr 2016 mit 528.232,71 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung
der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) unterstützt und gefördert.
4.
Welche Auswirkungen hat die Hochschulpolitik seit 2013 auf den Studienstandort Emden, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Studierendenzahl?
Hochschule am Studienstandort Emden:
Hochschule Emden/Leer.
Entwicklung der Studierendenzahlen:
Die Studierendenzahl an der Hochschule Emden/Leer ist von 4.368 im Wintersemester
2013/2014 auf 4.689 im Wintersemester 2015/2016 gestiegen (Standort Emden: WiSe 13/14: 3.962
WiSe 15/16: 4.268, Standort Leer: WiSe 13/14: 442 WiSe 15/16: 421).
Die Studierendenzahl in Niedersachsen insgesamt stieg im gleichen Zeitraum von 177.571 auf
200.551.
Hochschulentwicklung (allgemein):
In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen von 2014 hat das Land
zwölf zentrale Themenfelder definiert, in denen das Land ein herausgehobenes Interesse an Entwicklung hat. Aus Sicht des Landes sollen die niedersächsischen Hochschulen
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ihre Schwerpunkte profilieren und ihre Kooperationen ausbauen,
die Qualität des Studiums verbessern,
Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren,
die offene Hochschule zum Erfolg führen und den Fachkräftenachwuchs sichern,
Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren,
Forschung und Innovation stärken,
Geschlechtergerechtigkeit realisieren,
ihre Internationalisierung intensivieren,
Wissenschaft als Beruf attraktiv machen,
Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten,
die Lehrerbildung stärken und
Transparenz in der Forschung gewährleisten.
Der für diese Entwicklungen notwendige förderliche Rahmen wurde durch den 12.11.2013 unterzeichneten Hochschulentwicklungsvertrag geschlossen, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018 im Gegenzug für Leistungszusagen in den wichtigen Themenfeldern bietet.
Die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes in
Form der Leitlinien einerseits sowie die von den Hochschulen eigenverantwortlich definierten Leistungs- und Entwicklungsziele in ihren Hochschulentwicklungsplänen andererseits bildeten die Basis
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für die Verhandlungen über die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen, in denen jeweils eine standortbezogene Operationalisierung der gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungen erfolgte.
Hochschulpakt/Fachhochschulentwicklungsprogramm:
Durch die steigende Bildungsbeteiligung, das Aussetzen der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge hat sich in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Studienplätzen ergeben.
Um dieser gerecht zu werden und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen,
haben Bund und Länder im Jahr 2007 gemeinsam den Hochschulpakt 2020 auf den Weg gebracht. In den Jahren 2014 bis 2016 konnten der Hochschule Emden/Leer im Rahmen von Projektförderungen (Hochschulpakt und Fachhochschulentwicklungsprogramm) aus Mitteln des MWK insgesamt 9 Millionen Euro bewilligt werden. Aus den Mitteln des Hochschulpaktes speist sich auch
das Programm HP-Invest, das Neu-, Um- und Erweiterungsbauten finanziert, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Im Zeitraum 2014 bis 2016 erhielt die Hochschule Emden/Leer für diese Zwecke insgesamt 2 Millionen Euro.
Eines der zentralen Vorhaben dieser Landesregierung im Wissenschaftsbereich ist das Fachhochschulentwicklungsprogramm. Mit diesem Programm hat Niedersachsen dauerhaft und nachhaltig die Studienplatzkapazitäten der Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung um insgesamt
etwa 3.400 zusätzliche Studienanfängerplätze ausgebaut. Die Fachhochschulen werden dadurch in
die Lage versetzt, vor dem Hintergrund der regionalen Wirtschaftsstruktur ihre Profile zu stärken.
Sehr gut nachgefragte Studienangebote können durch den Aufwuchs verstärkt werden, neue Studienangebote mit hohem Innovationsgehalt können entwickelt werden. Zur Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsprogramms wurden die Haushalte der Fachhochschulen im Haushaltsjahr
2015 um 44 Millionen Euro dauerhaft aufgestockt. Im Haushalt 2016 folgten weitere 20 Millionen
Euro, die kapitelscharf auf die Haushalte der Hochschulen übertragen wurden. Das heißt, ab dem
Haushaltsjahr 2016 gibt es einen dauerhaften Aufwuchs für den Ausbau der Grundkapazitäten der
Fachhochschulen um insgesamt 64 Millionen Euro bei den Etats der Fachhochschulen.
Die Hochschule Emden/Leer erhält ab 2015 für die Schaffung von 156 zusätzlichen Anfängerplätzen 2,8 Millionen Euro, ab 2016 werden weitere 3,12 Millionen Euro für die Schaffung von 145 zusätzlichen Anfängerplätzen zur Verfügung gestellt. Die Hochschule wird damit dauerhaft um 301
Anfängerplätze ausgebaut. Der Etat wächst ab 2016 um 5,92 Millionen Euro.
Der Standort Emden profitiert von diesem Ausbau mit zusätzlichen 264 Studienanfängerplätzen.
Für die nachfolgenden Themenkomplexe liegen Datenerhebungen zur Aufteilung der Mittel auf einzelne Studienstandorte der Hochschulen bzw. zur Aufteilung auf die Stadt bzw. den jeweiligen
Landkreis nicht vor. Die Angaben werden bezogen auf die jeweilige Hochschule dargestellt.
Entwicklung der Finanzhilfen bzw. Zuführungen:
Nach § 2 des Hochschulentwicklungsvertrages hat sich das Land verpflichtet, für die Jahre 2014
bis 2018 Finanzhilfen bzw. Zuführungen für laufende Zwecke und Investitionen an die Universitäten, gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung zusammen in
der Höhe der Summe der Ansätze des Hochschulkapitels des um Einmalfaktoren - auch aus Vorjahren - und um landesinterne Transferleistungen bereinigten Haushaltes 2013 in der am
09.12.2011 vom Landtag beschlossenen Fassung zur Verfügung zu stellen.
Die Entwicklung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel stellte sich dabei für die nachfolgende
Hochschule wie folgt dar:
Ausgaben je Hochschulkapitel 2013 bis 2016 *)
HP 2013
(Euro)
Kapitel 06 32
Hochschule Em24.398.000
den/Leer
*) jeweils incl. Nutzungsentgelte LFN
4
HP 2014
(Euro)
25.298.000
HP 2015
(Euro)
29.061.000
HP 2016
(Euro)
32.995.000
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Abschaffung Studienbeitragspflicht:
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation
der Studienbeiträge vom 11.12.2013 (Nds. GVBL Nr. 22/2013, S. 287) hat die Landesregierung die
Pflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen für Studierende an den niedersächsischen Hochschulen
mit Wirkung ab dem Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Damit hat das Land Niedersachsen
für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang gesorgt. Finanzielle Zugangshürden wurden
abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern und deren finanziellen Möglichkeiten. Neben der Förderung der Chancengleichheit ist es für die Landesregierung vor allem auch wichtig, im Sinne einer zukunftsgerichteten
Hochschulpolitik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels
möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen.
Gewährung von Studienqualitätsmitteln:
Selbstverständlich steht die hervorragende Qualität der Lehr- und Studienbedingungen in Niedersachsen weiterhin im Fokus der Landesregierung. Daher ersetzt das Land Niedersachsen die bisherigen Einnahmen der Hochschulen aus den Studienbeiträgen dauerhaft und in vollem Umfang
aus dem Landeshaushalt. Dazu hat die Landesregierung gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt und im Landeshaushalt abgesichert. Dieses zusätzliche Geld darf nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern. Dabei können die Studentinnen und Studenten mitbestimmen, wofür dieses Geld verwendet
wird. Die Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst. Damit wird den steigenden Studierendenzahlen in Niedersachsen Rechnung getragen.
Der starke Anstieg der Studierenden in Niedersachsen, der maßgeblich auch durch die Abschaffung der Studienbeiträge bedingt ist, führt zum deutlichen Aufwuchs bei den SQM; die Entwicklung
stellt sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt dar:
Hochschule
Semester
Hochschule
Emden/Leer
WiSe 2014/2015
SoSe 2015
WiSe 2015/2016
SoSe 2016
Höhe der zugewiesenen
SQM (Euro)
1.679.045,29
1.493.464,28
1.946.176,15
1.522.998,55
Summe der bisher zugewiesenen SQM (Euro)
6.641.684,27
Die nächste Auszahlung der SQM wird zum 01.09.2016 erfolgen.
Landesstipendienprogramm:
Das Land Niedersachsen stellt jährlich 1 Million Euro für ein Stipendienprogramm bereit. Die Mittel
sollen das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende stärken. Da die Landesregierung
das Ziel verfolgt, möglichst alle Bildungspotenziale auszuschöpfen, sollten die Mittel in den Jahren
2013 und 2014 vorrangig für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen
Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss),
insbesondere für Studierende der ersten Generation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein
Studium aufnehmen) verwendet werden. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitergehende Konkretisierung, da Stipendien auch an besonders begabte Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, vergeben werden konnten. Dabei
konnten in den Jahren auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Die
Vergabe der Stipendien erfolgte in eigener Zuständigkeit der Hochschulen. Die Entwicklung der zur
Verfügung gestellten Stipendienmitteln stellte sich dabei für die nachfolgende Hochschule wie folgt
dar:
Hochschule
Semester
Hochschule
Emden/Leer
WiSe 2013/2014
WiSe 2014/2015
WiSe 2015/2016
Höhe der zugewiesenen
Mittel zur Vergabe von Stipendien (Euro)
24.000,00
27.000,00
27.000,00
Summe der bisher zugewiesenen Mittel zur Vergabe von
Stipendien (Euro)
78.000,00
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Eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendienmittel und deren Schwerpunktsetzung für Stipendien zum WiSe 2016/2017 steht noch aus.
Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland:
Zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen sind Mittel zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland bewilligt worden. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung
der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die
Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit.
2013:
2014:
2015:
2016:
Hochschule Emden/Leer
Hochschule Emden/Leer
Hochschule Emden/Leer
Hochschule Emden/Leer
1.927,53 Euro,
7.889,54 Euro,
6.500,00 Euro,
9.000,00 Euro.
Internationalisierung der Hochschulen:
Zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen wurden folgende
Mittel vergeben:
2013:
2014:
2015:
2016:
Hochschule Emden/Leer
Hochschule Emden/Leer
Hochschule Emden/Leer
Hochschule Emden/Leer
1.920,00 Euro,
1.920,00 Euro,
1.920,00 Euro,
960,00 Euro.
Wissenschaftspreis Niedersachsen:
Mit dem Wissenschaftspreis Niedersachsen werden seit 2007 besondere Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich u. a. in herausragender Weise um die Hochschulentwicklung in Niedersachsen
verdient gemacht haben. Die Preisgelder werden ad personam und nicht an die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen ausgezahlt.
An Preisträgerinnen und Preisträger der (Fach-)Hochschule in den Landkreisen Emden und Leer
wurden von 2013 bis 2016 Preisgelder in Höhe von insgesamt 2.500 Euro vergeben.
Studentenwerke:
Im Rahmen ihrer Hochschulpolitik unterstützt die Landesregierung die fünf niedersächsischen Studentenwerke bei der Bereitstellung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur für Studierende, die
zu einem erfolgreichen Studium beiträgt. So wurden den fünf niedersächsischen Studentenwerken
von der Landesregierung im Jahr 2013 für den Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrganges und des
Aussetzens der Wehrpflicht insgesamt 3 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms zur
Verfügung gestellt.
Außerdem erhalten die Studentenwerke eine jährliche Finanzhilfe, die im Jahr 2014 von insgesamt
14,5 Millionen Euro auf insgesamt 16,3 Millionen Euro erhöht wurde. Durch diese Maßnahmen
wurden und werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, Kapazitäten ihrer Einrichtungen auszuweiten, Öffnungszeiten zu verlängern und ihr Angebot der Nachfrage der Studierenden anzupassen. Daten über die Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Einrichtungen der Studentenwerke an den
Hochschulen liegen MWK nicht vor.
5.
In welcher Höhe wurden kulturelle Projekte bzw. Maßnahmen in der kreisfreien Stadt
Emden seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert?
2013:
2014:
2015:
2016:
6
1.271.510 Euro,
1.423.129 Euro,
1.345.743 Euro,
1.363.760 Euro.
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Drucksache 17/6255
In diesen Summen enthalten sind folgende Anteile für die Landesbühne Niedersachsen Nord:
2013:
2014:
2015:
2016:
6.
378.697 Euro,
384.958 Euro,
401.520 Euro,
413.760 Euro.
Wie hat sich in der kreisfreien Stadt Emden seit 2013 die Personalausstattung in Krippen verändert? Wie viele Finanzhilfsanträge sind genehmigt worden?
Grundsätzlich ist es die Angelegenheit der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, eine angemessene Personalausstattung für ihre Einrichtungen vorzusehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind allerdings die Mindestanforderungen des KiTaG einzuhalten. Das Land Niedersachsen gewährt für Krippengruppen nach § 16 a KiTaG bzw. für integrative Krippengruppen nach § 18
KiTaG als Zuschuss zu den Personalausgaben und den zur Betreuung erforderlichen Sachausgaben eine Finanzhilfe für eine Gruppenleitung sowie eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft nach § 4 KiTaG. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der erforderlichen Freistellungsund Verfügungszeiten nach § 5 KiTaG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde in der Stadt Emden
somit durch das Land die Mindestpersonalausstattung von zwei Kräften je Gruppe einschließlich
der Freistellungs- und Verfügungszeiten gefördert.
Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land darüber hinaus in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG eine Finanzhilfe für eine dritte regelmäßig tätige
Fach- oder Betreuungskraft. Die förderfähige Höchststundenzahl ist dabei in den Kindergartenjahren 2014/2015 (für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015) und 2015/2016 auf 20 Stunden je Krippengruppe begrenzt. Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steigt die förderfähige Höchststundenzahl
jährlich um drei Stunden.
In der Stadt Emden wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 für insgesamt 19 Krippengruppen eine
Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG gewährt, davon haben 15 Krippengruppen auch eine
Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG erhalten.
Im aktuellen Kindergartenjahr 2015/2016 wurde im Bereich der Stadt Emden für insgesamt 21
Krippengruppen eine Finanzhilfe nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG beantragt, davon haben 21 Krippengruppen auch eine Finanzhilfe für eine dritte Kraft nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 KiTaG beantragt.
Zu der Frage, wie viele Finanzhilfeanträge genehmigt worden sind, lässt sich sagen, dass je Kindertageseinrichtung und je Kindergartenjahr ein Antrag zu stellen ist, in dem eine Finanzhilfe sowohl für Krippengruppen als auch für andere Gruppen in den Einrichtungen beantragt werden kann.
Im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden im Bereich der Stadt Emden 23 Finanzhilfeanträge bewilligt, im Kindergartenjahr 2013/2014 waren es 24 und im Kindergartenjahr 2014/2015 waren es 26
Anträge. Im Kindergartenjahr 2015/2016 wurden bisher 13 Finanzhilfeanträge bewilligt. Die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge für dieses Kindergartenjahr ist noch nicht abgeschlossen.
Anträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 können ab dem Stichtag 01.10.2016 gestellt werden.
7.
In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen in der kreisfreien Stadt
Emden seit dem Jahr 2013 entwickelt?
Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen
Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die
gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden.
Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau, bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen.
Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein an7
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derer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit, weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung,
den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen.
Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule“, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens
Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum.
Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - im § 23
NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können
Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie
ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie mit einander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken
lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist
konzeptionell möglich.
Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die
den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen.
Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen, dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen.
Insgesamt sind bis 2019 allein für den Ausbau der Ganztagsschule rund 560 Millionen Euro veranschlagt, allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren.
Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule
zielgerichtet fortzusetzen.
Ganztagsschule muss verstanden werden als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses,
der sorgsam geplant und gestaltet werden muss, und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in
15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken, mit
Good-practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden!“ wird
dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet.
Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen
belegen.
Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend
von 1.311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1.675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand:
15.09.2015).
Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnern sind weiterhin ausdrücklich
gewünscht.
Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies
weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt.
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In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden
Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für die kreisfreie Stadt Emden für die Schuljahre
2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr).
Schuljahr
Ganztagsangebote
8.
2013/2014
10
2014/2015
12
2015/2016
12
Hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Angebot an Gesamtschulen in
der kreisfreien Stadt Emden verändert oder liegen dem Land Niedersachsen Anträge
des Schulträgers vor, weitere Gesamtschulen zu genehmigen?
In der Stadt Emden wurden seit dem Schuljahr 2013/2014 keine neuen Gesamtschulen errichtet.
Eine Gesamtschule wurde seither um eine gymnasiale Oberstufe erweitert.
Der Schulbehörde liegen vom Schulträger kein Antrag zur Errichtung einer Gesamtschule und auch
kein Antrag zur Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe vor.
9.
CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren stets behauptet, eine Aufwertung von
Gesamtschulen würde den Bestand der Gymnasien gefährden - wie hat sich die Übergangsquote an die weiterführenden Schulen in der kreisfreien Stadt Emden seit 2013
entwickelt?
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Stadt Emden die Übergangsempfehlungen der Grundschulen und die Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen) für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Es wurden öffentliche allgemeinbildende Schulen und allgemeinbildende Schulen in freier
Trägerschaft (jeweils ohne Förderschulen) berücksichtigt.
Schuljahr
2013/2014
2014/2015
2015/2016
Empfehlung in %
HS
20,6
20,8
18,4
RS
33,4
36,5
36,1
GY
46,0
42,7
45,4
Verteilung der Schülerinnen und Schüler im
5. Schuljahrgang*
HS
RS
OBS
GY
IGS
FWS
6,1
19,8
44,3
29,9
35,4
48,9
15,8
29,5
49,9
20,6
* Die Zweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt.
10. Wie hat sich die Sprachförderung in der kreisfreien Stadt Emden seit dem Jahr 2013
entwickelt?
In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Sprachförderung (ZB
071 und 076) sowie der Anzahl der Sprachlernklassen und der Schülerinnen und Schüler in
Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für die Stadt Emden für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres
2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur
Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 erfolgen.
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Schuljahr
Drucksache 17/6255
Anzahl der SchüAnzahl der
Summe ZB 076 - Sprachlerinnen und
Sprachlernklassen
fördermaßnahmen vor
Schüler in Sprach(Ist-Klassen)*
der Einschulung
lernklassen
116,0
94,0
128,0
93,0
64,0
111,0
100
7
Summe ZB 071 besondere Fördermaßnahmen
2013/2014
2014/2015
2015/2016
* Für Sprachlernklassen (Soll-Klassen) werden im Primarbereich 23,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden und in den Sekundarbereichen I und II je 30,0 Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt.
Der „Zusatzbedarf 071 - besondere Fördermaßnahmen“ umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die
der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als
Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten und auch
Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) beschult.
Bezogen auf das Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnten die Ausgaben für die Sprachförderung bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 105 % gesteigert werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 159.900 Euro an die Einrichtungen der
kreisfreien Stadt Emden überwiesen. Daten für das Jahr 2016 liegen erst im Jahr 2017 vor.
Darüber hinaus wurden den Einrichtungen der kreisfreien Stadt Emden in den Jahren 2015 und
2016 aus dem Landesprogramm Sprachförderung für Geflüchtete insgesamt 87.900 Euro bewilligt.
11. Welche Zuweisungen leistet das Land Niedersachsen in der kreisfreien Stadt Emden
für Inklusionsfolgekosten in Schulen?
Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven
Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen, den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit
dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich
30 Millionen Euro gezahlt.
Davon wurden an die Stadt Emden folgende Zuweisungen gewährt:
Haushaltsjahr
Zuweisung in Euro
2015
116.786
2016
201.377
12. Wie viele Sprint-Projekte wurden in der kreisfreien Stadt Emden auf den Weg gebracht?
In der kreisfreien Stadt Emden werden keine Sprint-Projekte durchgeführt.
13. Wie hat sich der Arbeitsmarkt in der kreisfreien Stadt Emden seit dem Jahr 2013 entwickelt?
Der Arbeitsmarkt in der Stadt Emden hat sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich entwickelt. Es gibt mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; aber auch mehr Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote in der Stadt Emden ist eine der Höchsten in Niedersachsen. In der Quote spiegeln
sich die strukturellen Probleme und die Betroffenheit vom Strukturwandel wieder.
So ist die Arbeitslosigkeit in der Stadt Emden seit Juni 2013 um 3,4 % (+76) auf 2.311 im Juni 2016
angestiegen. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 8,6 % (Juni 2013 = 8,6 %). Gleichzeitig ist die
Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Dezember 2013 deutlich um 9,1 % (+2.878)
auf 34.433 im Dezember 2015 (aktuellste Daten) angestiegen.
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6255
14. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen für den Breitbandausbau in der kreisfreien Stadt Emden getroffen?
In den Jahren 2013 bis zum 30. Juni 2016 wurden von der kreisfreien Stadt Emden keine Maßnahmen für den Breitbandausbau beantragt.
15. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel in der kreisfreien Stadt Emden zur
Verfügung gestellt worden?
Für die Jahre 2013 bis 2016 sind in der kreisfreien Stadt Emden GRW-Fördermittel in Höhe der in
der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte zur Verfügung gestellt worden:
GRW-Mittel
2013
2014
2015
2016
151.430 Euro
307.894 Euro
931.306 Euro
251.963 Euro
Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt.
16. In welcher Höhe wurden in der kreisfreien Stadt Emden seit dem Jahr 2013 KMU gefördert?
In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der kreisfreien Stadt Emden Fördermittel mit dem Ziel der
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Werte ausgezahlt:
KMU-Förderung
2013
2014
2015
2016*
454.781 Euro
374.722 Euro
1.716.410 Euro
58.830 Euro
Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt.
17. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung in der kreisfreien Stadt Emden gefördert?
In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der kreisfreien Stadt Emden Fördermittel zur Unterstützung
der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt:
TourismusFörderung
2013
2014
2015
2016
-
-
-
208.113 Euro
Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt.
18. In welcher Höhe wurden Innovationen in der kreisfreien Stadt Emden seit dem Jahr
2013 gefördert?
In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der kreisfreien Stadt Emden Fördermittel des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Unterstützung von Innovationen in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt:
Förderung von Innovationen
2013
2014
2015
2016
331.417 Euro
95.435 Euro
36.577 Euro
-
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Drucksache 17/6255
Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt.
Durch Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurden darüber hinaus in
der kreisfreien Stadt Emden seit dem Jahr 2013 Förderungen für innovative Projekte in folgender
Höhe bewilligt:
Förderung innovativer Projekte
2013
2014
300.000 Euro
200.000 Euro
19. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur der kreisfreien Stadt Emden getätigt?
Das Land Niedersachsen hat seit 2013 der kreisfreien Stadt Emden 278.259 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert.
20. Welche Investitionen wurden durch das Land Niedersachsen seit 2013 in den Landeshafen Emden getätigt?
Seit 2013 wurden Investitionen in Höhe von 56.079.524 Millionen Euro durch das Land bzw. durch
die landeseigene Infrastrukturgesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG getätigt (Stichtag:
30.06.2016).
21. In welcher Höhe sind seit 2013 EFRE-Mittel in die kreisfreie Stadt Emden geflossen?
Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln.
2013
2014
2015
2016
EFRE
EFRE
EFRE
EFRE
487.745,63
295.065,34
3.104.799,77
5.414.034,44
Gesamtergebnis
9.301.645,18
Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt.
22. In welcher Höhe sind seit 2013 ELER-Mittel in die kreisfreie Stadt Emden geflossen?
Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln.
24. In welcher Höhe sind seit 2013 ZILE-Mittel in die kreisfreie Stadt Emden geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln.
25. In welcher Höhe sind seit 2013 ILEK-Mittel in die kreisfreie Stadt Emden geflossen? Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln.
Die Fragen 22, 24 und 25 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Bei den
Antworten auf die Fragen 24 und 25 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln
abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 22 werden bei
den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung
verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt.
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Jahr
Drucksache 17/6255
2013
2014
2015
2016
ILEKGesamtbetrag
0,00
0,00
0,00
0,00
Dorferneuerung
Gesamtbetrag
198.017,00
121.297,00
1.646,00
0,00
ZILEGesamtbetrag
227.017,00
238.281,00
18.946,00
0,00
Insg.
0,00
320.960,00
484.244,00
ELER-Betrag
480.632,86
550.150,77
308.191,03
403.044,66
1.742.019,32
23. In welcher Höhe sind seit 2013 ESF-Mittel in die kreisfreie Stadt Emden geflossen? Bitte
nach Gemeinden aufschlüsseln.
2013
ESF
440.903,25
2014
ESF
240.077,63
2015
ESF
316.304,05
2016
ESF
35.691,90
Gesamtergebnis
1.032.976,83
Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt.
26. Wie viele Schulen in der kreisfreien Stadt Emden nehmen am von der Landesregierung
ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil?
Im Schuljahr 2014/2015 nahmen drei und im Schuljahr 2015/2016 eine Schulen am Schulobstprogramm teil.
(Ausgegeben am 15.08.2016)
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