Gemeindeverwaltung Dorfhain - Breitband

Gemeindeverwaltung Dorfhain
Schulstraße 4 01738 Dorfhain
21. Juli 2016
Markterkundungsverfahren der Gemeinde Dorfhain
I.
Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Dorfhain
Frau Heike Linné
Schulstraße 4
01768 Dorfhain
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
II.
+49 35055 6 18 33
+49 35055 6 16 51
[email protected]
Hintergrund dieser Markterkundung
1.
Erschließung der Gemeinde Dorfhain
Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist zu einem entscheidenden Standortfaktor für die Bevölkerung und die Wirtschaft in der Gemeinde Dorfhain geworden. Unterversorgte Gebiete, welche nicht mit Next Generation Access (NGA)-Breitband angeschlossen sind, sollen daher erschlossen
werden, um den technologischen Fortschritt beibehalten zu können.
Hintergrund der vorliegenden Markterkundung der Gemeinde Dorfhain ist es,
zu ermitteln ob Investoren, private TK-Netzerrichter und –betreiber, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu
welchen Bandbreiten.
Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld der von der Gemeinde
Dorfhain beabsichtigten Durchführung von Fördermaßnahmen im Rahmen
des Aufbaus schneller Breitbandinfrastruktur.
2.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der
Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15.06.2015 („NGARR“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, ferner die Leitlinien der
Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, Mitteilung der
Kommission vom 26.01.2013, 2013 C 25/01, zuletzt geändert durch Mitteilung
der Kommission vom 27.06.2014, 2014 C 198/30 („EU-Breitbandleitlinien“).
Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. § 4 NGA-RR).
3.
Abgrenzung zu anderen unterversorgten Gebieten
Die vorliegende Markterkundung bezieht sich ausschließlich auf die Gemeinde Dorfhain.
III.
Gebiet dieser Markterkundung: Gemeinde Dorfhain
1.
Lage der Gemeinde Dorfhain
Dorfhain ist eine Gemeinde im Nordwesten des Landkreises Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge. Sie befindet sich etwa 20 Kilometer südwestlich der
sächsischen Landeshauptstadt Dresden.
Die Abgrenzung der Gemeinde Dorfhain kann der Gebietsdefinition entnommen werden.
2.
Bisherige NGA-Breitbandversorgung der Gemeinde Dorfhain
Im Rahmen der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandversorgung
(Stand August 2015) für den Landkreis Mittelsachsen, nach der Richtlinie Digitale Offensive in Sachsen (DiOS), wurde die Versorgungssituation für die
Gemeinde Dorfhain analysiert und weiße NGA-Flecken ermittelt. Alle unterversorgten Gebiete wurden im Ergebnis als vorläufiges Ausbaugebiet definiert
und sind in dem beigefügten Kartenmaterial blau eingefärbt. Nach aktuellem
Kenntnisstand ist das Ausbaugebiet damit derzeit als „unterversorgt“ im Sinne
von § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-RR (sog. „weißer NGA-Fleck“) einzuordnen.
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IV.
Ziele der Markterkundung und Verfahrensgegenstand
Die Ziele dieser Markterkundung ergeben sich aus § 4 NGA-RR. Anhand der Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung wird die Gemeinde Dorfhain eine politische Entscheidung zu einer etwaigen Förderung des Ausbaus einer schnellen Breitbandinfrastruktur treffen.
V.
Einzureichende Angaben
Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens sind durch die Telekommunikationsunternehmen folgende Angaben zu machen und fristgerecht schriftlich – per Post
oder per E-Mail – an die unter Ziff. I. genannte Stelle vorzulegen. Im Einzelnen:
1. Sofern schon – entgegen der bisher vorliegenden Information – NGA-Netze in
der Gemeinde Dorfhain vorhanden sein sollten:
a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse und
Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des dortigen NGANetzes,
b) technische Beschreibung, einschließlich detaillierter, georeferenzierter kartografischer Darstellungen des NGA-Netzes im GIS-Format sowie Mitteilung,
ob Glasfaserleitungen bis zu den Räumlichkeiten der Endkunden reichen,
c) ferner: Die aktuell beim Endkunden erreichbaren Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie Angaben zum Prozentsatz der mit NGABreitbandanschlüssen erreichbaren und bereits versorgten Endkunden.
2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen in der Gemeinde Dorfhain innerhalb der
kommenden drei Jahre, wobei der Zeitpunkt der tatsächlichen Einsetzung des
NGA-Netzes maßgeblich ist:
a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen,
Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung
eines NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren,
b) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des
NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender
alternativer Infrastrukturen im Sinne von § 77b TKG oder durch die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (vgl. § 4 Abs. 2 NGA-RR),
c) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen,
Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung
eines NGA-Breitbandnetzes in den kommenden drei Jahren (sofern vorgesehen),
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d) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse, Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des geplanten NGABreitbandnetzes bzw. des ultraschnellen Breitbandnetzes, einschließlich Beschreibung der geplanten technischen Lösung und Angaben zur gesicherten
Finanzierung,
e) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung aller Ausbauplanungen in der Gemeinde Dorfhain unter Angaben der Mindestbandbreiten bei
den Endkunden.
Wichtiger Hinweis an die Telekommunikationsunternehmen:
Um zu vermeiden, dass ein Ausbauvorhaben zwar bekundet, dann tatsächlich jedoch
nicht innerhalb der kommenden drei Jahre realisiert wird, behält sich die ausschreibende Stelle vor, von jedem Unternehmen, das Interesse an einem Eigenausbau eines NGA-Breitbandnetzes zeigt, zur Glaubhaftmachung des Ausbauvorhabens weitergehende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen ein glaubhafter Geschäftsplan,
Bankdarlehensverträge, ein ausführlicher Zeitplan für den Netzausbau sowie ggf.
weitere Unterlagen. Die mit dem geplanten Breitbandausbau verbundenen Verpflichtungen sind dann noch einmal vertraglich niederzulegen. Ist das Unternehmen hierzu
nicht bereit oder werden einzelne, verpflichtende Meilensteine nicht erreicht, steht es
der ausschreibenden Stelle frei, mit der Umsetzung der staatlichen Fördermaßnahmen zu beginnen bzw. diese fortzusetzen (vgl. Rn. 65 EU-Breitbandleitlinien sowie §
4 Abs. 10 NGA-RR).
VI.
Aufnahme in den Breitbandatlas
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen ihre eigenen Infrastrukturen zwingend der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale OnlinePortal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren
freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu (§ 4
Abs. 8 NGA-RR).
VII.
Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren
Die Gemeindeverwaltung Dorfhain gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem
Markterkundungsverfahren.
VIII.
Veröffentlichung der Markterkundung
Veröffentlichung der Markterkundung:
Fristende der Markterkundung:
21.07.2016
18.08.2016
Anlage
- Kartenmaterial: vorläufige Ausbaugebiete in der Gemeinde Dorfhain
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Anlage: vorläufige Ausbaugebiete in der Gemeinde Dorfhain
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