Gleichberg-Kurier 4. Jg. • Ausgabe 06/2016 • 02.07.2016 Bedheim · Eicha · Gleichamberg · Gleicherwiesen · Haina · Hindfeld · Mendhausen Milz · Römhild · Roth · Simmershausen · Sülzdorf · Westenfeld · Zeilfeld Öffnungszeiten Stadtverwaltung Öffnungszeiten Museum Schloss „Glücksburg” Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1. April bis 31. Oktober: Montag Ruhetag Dienstag – Freitag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag 13.00 – 17.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr geschlossen 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr Griebelstraße 28 · 98630 Römhild Tel. 036948 – 881-0 · Fax 036948 – 881-22 www.stadt-roemhild.de · [email protected] Letzter Einlass jeweils 30 min vor Schließung. Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten 1. November bis 31. März nur nach Vereinbarung Außerhalb der Öffnungszeiten Besuch nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Markt 2, 98630 Römhild dienstags von 15.30 – 17.00 Uhr donnerstags von 13.00 – 15.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung telefonische Erreichbarkeit: 036948 / 228966 oder PI Hildburghausen: 03685 / 778-0 Amtlicher Teil Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Römhild Beschluss-Nr. 421/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Änderung der Tagesordnung im öffentlichen Teil Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschießt auf Grund von Dringlichkeit (§ 35 ThürKO) die Tagesordnung im öffentlichen Teil um die Punkte: Beschluss: Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Fassade Back- u. Brauhaus Gleichamberg, Beschluss: Überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Backofenerneuerung Simmershausen zu erweitern. Die beiden Punkte werden als 14. und 15. Tagesordnungspunkt aufgenommen, alle weiteren Punkte verschieben sich. gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 422/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 19.04.2016 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 19.04.2016. gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 423/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Abwägungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan SO-Gebiet Recyclingzentrum Leimrieth Beschluss: Der Stadtrat Römhild bestätigt die Beschlussvorlage Öffnungszeiten Waldbad Römhild täglich von 10.00 – 20.00 Uhr Schließzeiten entsprechend der Wetterlage vorbehalten. Information unter Tel. 036948 – 20540 als Abwägungsprotokoll zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth, OT Bedheim“ Gemarkung Bedheim, Flurstücksnummer 564/9 der Stadt Römhild (5. Entwurf vom 11.04.2016) als Ergänzung zum Abwägungsbeschluss 365/27/16 vom 25.01.2016. 1. Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 424/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Satzungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan SO-Gebiet Recyclingzentrum Leimrieth Beschluss: 1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722, beschließt der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth“ Gemarkung Bedheim, Flurstücksnummer 564/9, bestehend aus Planzeichnung Geltungsbereich 1 (Planteil und Textteil, M 1:500) in der Fassung vom 11.04.2016 sowie Planzeichnung Geltungsbereich 2 (Grünordnungsplan-Kompensationsmaßnahmen, M 1: 1000) in der Fassung vom 11.04.2016 als Satzung. 2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum vorhabenbezogenen B-Plan Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth in der Fassung vom 11.04.2016 wird gebilligt. Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, 06.08.2016 · Redaktionsschluss: Donnerstag, 21.07.2016 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen B-Plan Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth die Genehmigung bei der Verwaltungsbehörde (Bauamt im Landratsamt Hildburghausen) zu beantragen. Mit der Genehmigung ist der Bebauungsplan als dann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. gez. Köhler Bürgermeister Römhild für die Ortsteile Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz, Römhild, Roth, Simmershausen und Zeilfeld sowie für den Ortsteil Linden der Gemeinde Straufhain vom 29.01.2015 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Stadt Römhild für die Ortsteile Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz, Römhild, Roth, Simmershausen und Zeilfeld sowie für den Ortsteil Linden der Gemeinde Straufhain vom 29.01.2015. DS gez. Köhler Bürgermeister Beschluss-Nr. 425/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: 1. Änderung Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Flurstücks-Nr. 1403/5 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen VG im Bereich des Flurstücks 1403/5 in der Gemarkung Römhild. Die Kosten für die Planänderung trägt der Vorhabensträger. gez. Köhler Bürgermeister Beschluss-Nr. 430/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in der Stadt Römhild Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung). DS gez. Köhler Bürgermeister Beschluss-Nr. 426/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Billigungs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung Flächennutzungsplan der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft „Gleichberge” Beschluss: 1. Der Stadtrat der Stadt Römhild billigt den vorliegenden Entwurf und die Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Flurstück 1403/5. 2. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen. gez. Köhler Bürgermeister gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 432/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Zuschuss von der Stadt Römhild Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.000 € an den Turn- & Sportverein 1860 Römhild e.V.. Die Mittelverwendung wird für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers festgelegt. DS gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 433/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Erneuerung Fassade Back- u. Brauhaus Gleichamberg Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 34103-940000 Back/Brauhaus Gleichamberg in Höhe von 16.000,00 €. Die Deckung ist gewährleistet. DS gez. Köhler Bürgermeister Beschluss-Nr. 428/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Bedarfsplan für die Kindergärten der Stadt Römhild für das Kindergartenjahr 2016 / 2017 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die aufgestellten Bedarfspläne für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Römhild im Kindergartenjahr 2016 / 2017 entsprechend der Anlage. gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 431/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Römhild für das Jahr 2016 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt gemäß § 60 i.V.m. § 57 ThürKO die 1. Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen der Stadt Römhild für das Haushaltsjahr 2016. Beschluss-Nr. 427/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan Hundepension mit Betriebswohnung Beschluss: 1. Der Stadtrat der Stadt Römhild billigt den vorliegenden Entwurf und die Begründung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hundepension mit Betriebswohnung im Gebiet des Ortsteils Römhild. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstück-Nr. 1403/5. 2. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen. Hinweis: Dieser Beschluss wurde vom Stadtrat abgelehnt. gez. Köhler Bürgermeister DS DS Beschluss-Nr. 434/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Backofenerneuerung Simmershausen Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 34111-93500 Backofenerneuerung Simmershausen in Höhe von 6.000,00 €. Die Deckung ist gewährleistet. DS gez. Köhler Bürgermeister Beschluss-Nr. 429/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Stadt DS Beschluss-Nr. 435/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Änderung Tagesordnung 2 Gleichamberg in Römhild OT Gleichamberg den Zuschlag an den Malerfachbetrieb Ewald Eisenacher, Eishäuser Hauptstraße 137, 98646 Straufhain zu erteilen. Das Kostenangebot beträgt 14.140,45 €. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschießt auf Grund von Dringlichkeit (§ 35 ThürKO) die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um die Punkte: Beschluss: Vergabe Baumaßnahme Fassade – Back- und Brauhaus Gleichamberg, Beschluss: Vergabe Baumaßnahme Backofenerneuerung – Backhaus Simmershausen, Beschluss: Vergabe Baumaßnahmen Fassade – Kulturhaus Gleichamberg zu erweitern. Die beiden Punkte werden als 21., 22. und 23. Tagesordnungspunkt aufgenommen, alle weiteren Punkte verschieben sich. gez. Köhler Bürgermeister gez. Köhler Bürgermeister Beschluss-Nr. 441/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Backofenerneuerung – Backhaus Simmershausen Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, für die Baumaßnahme Backofenerneuerung im Backhaus Simmershausen in Römhild OT Simmershausen den Zuschlag an die Firma M. & W. Goldhammer GbR, Erlenweg 22, 96482 AhornEicha zu erteilen. Das Kostenangebot beträgt 11.283,81 €. DS Beschluss-Nr. 436/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Vergabe Planungsleistung Straßenbau Stephansklostergasse Beschluss: Der Stadtrat Römhild erteilt dem Planungsbüro hsp Suhl den Auftrag für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 für die Straßenbaumaßnahme – Grundhafter Ausbau der Stephansklostergasse im OT Römhild. gez. Köhler Bürgermeister gez. Köhler Bürgermeister DS gez. Köhler Bürgermeister gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 447/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Genehmigung der Niederschrift über 29. Sitzung (Dringlichkeitssitzung nach § 35 Thüringer Kommunalordnung) vom 25.04.2016 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild genehmigt die Niederschrift über 29. Sitzung (Dringlichkeitssitzung nach § 35 Thüringer Kommunalordnung) vom 25.04.2016. DS Beschluss-Nr. 439/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Kindergarten Milz – Gewerk 4: Sanitär- und Heizungsarbeiten Beschluss: Der Stadtrat Römhild beschließt als Maßnahme zur Sanierung des Nassbereichs in der Kindereinrichtung Milz – Los 4 Heizungs- und Sanitärinstallation, auf der Grundlage des Angebotes den Auftrag an: Fa. ROTTENBACH, Simmershausen, mit einer nachgeprüften Angebotssumme von 14.405,06 €, zu erteilen. gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 446/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 19.04.2016 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 19.04.2016. DS Beschluss-Nr. 438/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Kanalbau Pfarrgasse Gleichamberg Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, für die Baumaßnahme Abwasserbeseitigung Gleichamberg – Bauabschnitt 2015 – Neuer Weg / Pfarrgasse – in Römhild den Zuschlag an die Firma Köhler Gleichamberg, Gleichamberg, Am Aschenbach 6, 98630 Römhild zu erteilen. Der Kostenumfang beträgt 107.728,64 €. gez. Köhler Bürgermeister DS Beschluss-Nr. 442/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahmen Fassade Kulturhaus Gleichamberg Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, für die Baumaßnahme Anstrich Außenfassade Kulturhaus Gleichamberg in Römhild OT Gleichamberg den Zuschlag an den Malerfachbetrieb Ewald Eisenacher, Eishäuser Hauptstraße 137, 98646 Straufhain zu erteilen. Das Kostenangebot beträgt 22.257,95 €. Beschluss-Nr. 437/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Vergabe Planungsleistung Bauvorhaben Einbau einer öffentlichen Toilette im Schloss „Glücksburg” Römhild Beschluss: Der Stadtrat Römhild erteilt dem Architekturbüro Reiner Roßbach Römhild den Planungsauftrag über die LP 1 – 9 für das Bauvorhaben Einbau einer öffentlichen Toilette im Schloss „Glücksburg” Römhild. gez. Köhler Bürgermeister DS gez. Köhler Bürgermeister DS Bekanntmachung der 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Stadt Römhild Landkreis Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2016 DS Beschluss-Nr. 440/30/16 vom 13.06.2016 Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Fassade – Back- und Brauhaus Gleichamberg Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt für die Baumaßnahme Anstrich Außenfassade Brauhaus/ Backhaus Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S. 183) erlässt die Stadt Römhild folgende Nachtragshaushaltssatzung: 3 tümern, Erbbauberechtigten und Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch der/an den erschlossenen Grundstücke/n erwachsenden besonderen Vorteile erhebt die Stadt Römhild Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind. §§ 1 bis 3 Die §§ 1 bis 3 bleiben unverändert. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für landwirtschaftliche Betriebe (A) b) für Grundstücke (B) 271 v. H. 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 395 v. H. (2) Zu den Erschließungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 gehören auch die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Wohnwege, Radwege, Parkflächen, selbständigen Grünanlagen und Kinderspielplätze, sofern diese Anlagen in der Baulast der Stadt stehen. Für Wirtschaftswege und Anlagen, die dem Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) dienen (Immissionsschutzanlagen), können Beiträge nur aufgrund einer besonderen Satzung erhoben werden. §§ 5 bis 6 Die §§ 5 bis 6 bleiben unverändert. §7 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes §8 (1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. 1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten), Römhild, den 20.06.2016 gez. Köhler Bürgermeister 2. den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten), Dienstsiegel Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 429/30/16) in seiner Sitzung am 13.06.2016 beschlossen. 3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn, 4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von a) Rinnen und Bordsteinen, b) Radwegen, c) Gehwegen, d) kombinierten Geh-/Radwegen einschließlich Sicherheitsstreifen, e) Beleuchtungseinrichtungen, f) Entwässerungseinrichtungen, g) Böschungen, Schutz- und Stützmauern, h) unselbständigen Parkflächen, i) unselbständigen Grünanlagen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 21 ThürKO und dem Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom 16.06.2016 unter dem AZ: 15-GM/0271-16. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 kann vor Ablauf der Monatsfrist öffentlich bekannt gegeben werden. Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Römhild (Straßenausbaubeitragssatzung) (2) Die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landesund Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter sind als die anschließenden freien Strecken. Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S. 183) und der §§ 2 und 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), erlässt die Stadt Römhild folgende Satzung: (3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in § 1 genannten Erschließungsanlagen, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen), ferner Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen. §1 Erhebung des Beitrages §3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands (1) Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die dadurch den Eigen- Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt. 4 unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün §4 Anteil der Stadt und der Beitragspflichtigen am Aufwand (1) Die Stadt trägt den Teil des Aufwandes, der Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. Teileinrichtung (2) Überschreiten Erschließungsanlagen die nach Absatz 3 anrechenbaren Breiten, so trägt die Stadt den durch die Überschreitung verursachten Mehraufwand allein. Bei den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beziehen sich die anrechenbaren Breiten der Fahrbahnen auf die Breite, die über die beitragsfreie Fahrbahnbreite nach § 2 Absatz 2 hinausgeht. Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen Parkstreifen Gehweg Beleuchtung und Oberflächenentwässerung unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün (3) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach Absatz 1 Satz 2 und die anrechenbaren Breiten der Erschließungsanlagen werden wie folgt festgesetzt: 1. bei Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen (Anliegerstraßen) Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen Parkstreifen Gehweg Beleuchtung und Oberflächenentwässerung unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün I (*) Anrechenbare Breite II (*) Anteil der Beitragspflichtigen 8,50 m 5,50 m 75 % je 1,75 m je 5,00 m je 2,50 m je 1,75 m je 5,00 m je 2,50 m 75 % 75 % 75 % ./. je 2,00 m ./. je 2,00 m Fahrbahn Radweg einschl. Sicherheitsstreifen Parkstreifen Gehweg Beleuchtung und Oberflächenentwässerung je 1,75 m je 5,00 m je 2,50 m je 1,75 m je 5,00 m je 2,50 m 50 % 60 % 60 % ./. ./. 55 % 8,50 m 25 % je 1,75 m je 5,00 m je 2,50 m je 1,75 m je 5,00 m je 2,50 m 25 % 60 % 60 % ./. ./. 40 % je 2,00 m je 2,00 m 60 % (5) Für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche und sonstige Fußgängerstraßen werden die anrechenbaren Breiten und Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand im Einzelfall durch eine gesonderte Satzung festgesetzt. (6) Im Sinne des Absatzes 5 gelten als 1. Fußgängergeschäftsstraßen: Straßen nach Absatz 3 Ziffern 1 und 2, in denen die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt und die zugleich in ihrer gesamten Breite dem Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlich begrenzte Nutzung für den Anlieferverkehr möglich ist; Anrechenbare Breite I (*) II (*) Anteil der Beitragspflichtigen 50 % 8,50 m (4) Bei den in Absatz 3 genannten Baugebieten handelt es sich um beplante wie unbeplante Gebiete; die in Absatz 3 Ziffern 1 bis 3 angegebenen Breiten sind Durchschnittsbreiten. 75 % 6,50 m Anrechenbare Breite I (*) II (*) Anteil der Beitragspflichtigen Fehlen bei einer Straße ein oder beide Parkstreifen, erhöht sich die anrechenbare Breite der Fahrbahn um die anrechenbare Breite des oder der fehlenden Parkstreifen, höchstens jedoch um je 2,50 m, falls und soweit auf der Straße eine Parkmöglichkeit geboten wird. 75 % 8,50 m 60 % (*) = Die in den Ziffern 1 bis 3 unter „I” genannten anrechenbaren Breiten gelten in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, in den sonstigen Baugebieten gelten die unter „II” genannten anrechenbaren Breiten. 2. bei Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziffer 3 sind (Haupterschließungsstraßen) Teileinrichtung je 2,00 m 3. bei Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Hauptverkehrsstraßen) a) auf die Inanspruchnahme der Erschließungsanlagen durch die Allgemeinheit entfällt, b) bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen Grundstücke entfällt. Teileinrichtung je 2,00 m 2. verkehrsberuhigte Bereiche: als Mischfläche gestaltete Anliegerstraßen, die in ihrer ganzen Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch auch mit Kraftfahrzeugen benutzt werden können; 3. sonstige Fußgängerstraßen: Anliegerstraßen, die in ihrer gesamten Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, auch wenn eine Nutzung für den Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist. 5 (7) Grenzt eine Straße ganz oder in einzelnen Abschnitten mit einer Seite an ein Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet und mit der anderen Seite an ein sonstiges Baugebiet und ergeben sich dabei nach Absatz 3 unterschiedliche anrechenbare Breiten, so gilt für die gesamte Straße die größte Breite. Fläche zwischen der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die einem gleichmäßigen Abstand von 35 m verläuft, e) die über die sich nach Buchstabe b) oder Buchstabe d) lit. bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der Erschließungsanlage bzw. im Fall von Buchstabe d) lit. bb) der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht. (8) Für Erschließungsanlagen, die in den Absätzen 3 und 5 nicht erfasst sind oder bei denen die festgesetzten anrechenbaren Breiten oder Anteile der Beitragspflichtigen offensichtlich nicht zutreffen, werden durch eine gesonderte Satzung im Einzelfall die anrechenbaren Breiten und Anteile der Beitragspflichtigen festgesetzt. (4) Bei erschlossenen Grundstücken, die §5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden, oder b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung) (1) Der nach den §§ 2 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit der Erschließungsanlage besondere Vorteile vermittelt (erschlossene Grundstücke). Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt. ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird. (2) Als Grundstücksfläche i. S. des Absatz 1 gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 6 und 7. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8. (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss, b) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen, c) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen, d) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen, e) 1,8 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen. a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, (6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden). c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. v. § 11 Absatz 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen anderen Gebieten die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,0 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist. d) Dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene. e) Ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss. b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes, c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich, d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB besteht, aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der Erschließungsanlage und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 35 m zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die 6 die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt lit. b), e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt lit. a), f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen, mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelun nach Absatz 5, bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt lit. a). f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird. (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt, d) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich oder industriell genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt; (8) Für die Flächen nach § 5 Absatz 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden 2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn a) sie ohne Bebauung sind, bei aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen bb) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau pp.) b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung) c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt lit. a), d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, 0,5 1,0 1,3 1,3 1, (9) Vollgeschosse sind alle Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben. Satz 1 gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5 Absatz 6 Buchstabe a) bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 3,0 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. 0,0167 0,0333 1, (10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Absatz 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht 0,5 a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse; b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; 1, c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so 7 ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber dieses Rechts anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. z.B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-. Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. (11) Grundstücke an zwei oder mehreren Erschließungsanlagen im Sinne dieser Satzung werden für jede Anlage mit der Maßgabe herangezogen, dass bei der Berechnung des Beitrags nach den vorstehenden Absätzen die sich ergebenden Beträge jeweils um ein Drittel gekürzt werden. (2) Ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte nicht im Grundbuch eingetragen oder ist die Eigentums- oder Berechtigungslage in sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seiner Stelle derjenige abgabepflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. (12) Die Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke (Absatz 11) gilt nicht für die in Absatz 10 Buchstaben a bis c bezeichnete Grundstücke. §6 Abschnittsbildung, Erschließungseinheit und Abrechnungsgebiet § 10 Fälligkeit (1) Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Erstreckt sich eine straßenbauliche Maßnahme auf mehrere Straßenabschnitte, für die sich nach § 4 Absatz 2 unterschiedliche anrechenbare Breiten oder unterschiedliche Anteile der Beitragspflichtigen ergeben, so sind die Straßenabschnitte gesondert abzurechnen. (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Baumaßnahme tatsächlich beendet ist. Im Falle der Kostenspaltung (§ 7) entsteht die Beitragsschuld mit der tatsächlichen Beendigung der Teilmaßnahme, bei der Bildung von Erschließungseinheiten (§ 6 Absatz 2) mit der Beendigung der Maßnahmen an den die Erschließungseinheit bildenden Straßen. (2) Für mehrere Erschließungsanlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Aufwand insgesamt ermittelt werden (Erschließungseinheit). (2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (3) Die von einer Erschließungsanlage, einem Abschnitt oder einer Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. § 11 Überleitungsregelungen bei der Umstellung des Beitragssystems vom widerkehrenden Beitrag auf einmalige Beiträge §7 Kostenspaltung (1) Für die Ortsteile Gleichamberg, Simmershausen, Zeilfeld, Bedheim, Gleicherwiesen, Eicha und Roth erfolgt mit dieser Satzung gleichzeitig die Umstellung des Beitragssystems des wiederkehrenden Beitrages auf das System der einmaligen Beiträge. Der Beitrag kann für 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. die Fahrbahn die Radwege die Gehwege die Parkflächen die Beleuchtung die Oberflächenentwässerung die unselbständigen Grünanlagen (2) Zur Vermeidung unbilliger Belastungen werden tatsächlich gezahlte wiederkehrende Beiträge auf zu zahlende (einmalige) Beiträge angerechnet. Die Anrechnung ist zeitlich befristet für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Entstehung des bereits geleisteten wiederkehrenden Beitrages. gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. §8 Vorauszahlungen und Ablösung (3) Die durch diese Anrechnungsvorschrift entstehende Finanzierungslücke wird allein durch allgemeine kommunale Deckungsmittel ausgeglichen. (1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, kann die Stadt Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld erheben. § 12 In-Kraft-Treten §9 Beitragspflichtige (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie findet Anwendung auch auf Baumaßnahmen, durch die Erschließungsanlagen nach Ende der Wirksamkeit der Satzungen in Absatz 2 genannt, aber vor Inkrafttreten dieser Satzung hergestellt, angeschafft, erweitert, verbessert oder erneuert worden sind. (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes (2) Gleichzeitig treten folgende Straßenausbaubeitragssatzungen außer Kraft: (2) Der Straßenausbaubeitrag kann vor Entstehung der Beitragspflicht durch Vertrag abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Straßenausbaubeitrages. 8 1. Satzung der Stadt Römhild vom 12.04.2001 (Beschluss-Nr. 256/14/01) einschl. 1. Änderungssatzung vom 29.11.2002 (Beschluss-Nr. 465/28/02) 2. Satzung der Gemeinde Gleichamberg über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge vom 16.03.2012 (Beschluss-Nr. 15/12) einschl. der 1. Änderungssatzung vom 04.09.2012 (Beschluss-Nr. 29/12) und der Beitragssatzung vom 03.08.2012 (Beschluss-Nr. 26/12) 3. Satzung der Gemeinde Haina vom 03.08.2007 (Beschluss-Nr. 114/22/07) 4. Satzung der Gemeinde Westenfeld vom 04.11.1996 (Beschluss-Nr. 117/36/96) einschl. 1. Änderungssatzung vom 14.05.2001 (Beschluss-Nr. 85/14/01) 5. Satzung der Gemeinde Mendhausen vom 25.07.1996 (Beschluss-Nr. 74/13)96) einschl. 1. Änderungssatzung vom 22.05.2001 (Beschluss-Nr. 97/12/01) 6. Satzung der Gemeinde Milz vom 06.06.2012 (Beschluss-Nr. 95/16/12) Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 5 m³/h 70,00 Euro/Jahr bis 10 m³/h 140,00 Euro/Jahr bis 20 m³/h 280,00 Euro/Jahr bis 30 m³/h 420,00 Euro/Jahr 2. Der § 4 Absatz 2 ändert sich wie folgt: Die Grundgebühr wird bei nicht anschließbaren Grundstücken nach dem auf dem Grundstück vorhandenen Nutzraum (Faulraum bzw. Sammelraum) berechnet. Sie beträgt bei einem Nutzraum bis 6 m³ Nutzraum 40,00 Euro/Jahr bis 12 m³ Nutzraum 80,00 Euro/Jahr bis 24 m³ Nutzraum 160,00 Euro/Jahr bis 48 m³ Nutzraum 320,00 Euro/Jahr 3. Der § 5 Absatz 1 ändert sich wie folgt: Die Einleitungsgebühr bei Volleinleitern wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der öffentliche Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Einleitungsgebühr für Volleinleiter beträgt 2,48 Euro pro m³ Abwasser. Römhild, den 20.06.2016 Stadt Römhild gez. Günther Köhler Bürgermeister Dienstsiegel 4. Der § 5 Absatz 2 ändert sich wie folgt: Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung auf dem Grundstück verlangt (§ 3 EWS), beträgt die Einleitung bei Teileinleitern 1,28 Euro pro m³ Abwasser. Das gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung lediglich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart der eingeleiteten Abwässer entsprechen. Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Römhild (Straßenausbaubeitragssatzung) (Beschluss Nr. 430/30/16) in seiner Sitzung am 13.06.2016 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 21 ThürKO und dem Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom 16.06.2016 mit dem Az. 15-SC-0240-16. Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Stadt Römhild 5. Der § 6 Absatz 2 ändert sich wie folgt: Die Beseitigungsgebühr beträgt 39,00 Euro pro Kubikmeter (m³) Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. für die Ortsteile Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz, Römhild, Roth, Simmershausen und Zeilfeld sowie für den Ortsteil Linden der Gemeinde Straufhain vom 29.01.2015 Artikel II Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Stadt Römhild für die Ortsteile Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz, Römhild, Roth, Simmershausen und Zeilfeld sowie für den Ortsteil Linden der Gemeinde Straufhain vom 29.01.2015 tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Auf Grund der §§ 2, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Stadt Römhild nachfolgende Satzung: Römhild, den 20.06.2016 Artikel I Stadt Römhild 1. Der § 4 Absatz 1 ändert sich wie folgt: gez. Köhler Bürgermeister Die Grundgebühr wird bei angeschlossenen Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Dienstsiegel Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung die Ausfertigung und die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Römhild schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich. 9 nungsgemäßen Zustand herstellen und dies dem Benutzer in Rechnung stellen. Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) (Beschluss-Nr. 429/30/16) in seiner Sitzung am 13.06.2016 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 21 ThürKO und dem Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom 16.06.2016 mit dem Az. 15-SC-0239-16. Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt dieser Genehmigung bekanntgemacht werden. (5) Der Benutzer ist ohne Genehmigung der Stadt Römhild nicht berechtigt, das Kulturhaus zur Nutzung an einen Dritten zu überlassen oder dieses weiterzuvermieten. Wird eine ungenehmigte Weitervermietung oder eine Überlassung an Dritte festgestellt, wird der Mietvertrag fristlos gekündigt. §4 Haftungsverpflichtungen (1) Die Benutzung des Kulturhauses Roth geschieht auf eigene Gefahr der Benutzer und in deren alleiniger Verantwortung. Bekanntmachung der Benutzungsordnung für die Benutzung des Kulturhauses Roth (2) Die Stadt Römhild wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von Benutzungsberechtigten oder Dritten insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes von Sachen geltend gemacht werden, es sei denn, dass der zum Ersatz verpflichtende Umstand auf ein Verschulden der Stadt Römhild zurückzuführen ist. §1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die privatrechtliche Benutzung des Kulturhauses Roth einschließlich seiner Nebenräume (Gaststätte, Küche, WC). (3) Die Benutzer sind verpflichtet, die Einrichtungen des Kulturhauses Roth schonend zu behandeln, insbesondere jede Beschädigung oder Beschmutzung zu unterlassen. Die Benutzer haften für alle Schäden, die am Kulturhaus Roth oder deren Zubehör infolge unsachgemäßen Gebrauchs auftreten. §2 Überlassung der Räume und Einrichtungen (1) Die Räume und Einrichtungen des Kulturhauses können für kulturelle, gesellschaftliche, schulische und private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. (4) Beschädigungen der Einrichtung des Kulturhauses Roth oder dessen Zubehör sind durch den Benutzer unverzüglich der Stadt Römhild mitzuteilen. Für Schäden, die sich aufgrund der Verletzung der Anzeigepflicht ergeben, haften die Benutzer. (2) Personen und/oder Vereinigungen deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsrechtliche Ordnung richten, werden die Räume und Einrichtungen nicht überlassen. §5 Sonstige Festlegungen (3) Anträge auf Überlassung und Benutzung des Kulturhauses Roth sind schriftlich an die Stadt Römhild zu richten, die ihre Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mitteilt. (1) Der Benutzungsgegenstand ist pfleglich zu behandeln. (2) Dekorationen, Veränderungen oder Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Römhild. Bei Anbringen einer Dekoration oder etwaigen Veränderungen sind diese so zu gestalten, dass eine Beschädigung des Benutzungsgegenstandes ausgeschlossen ist. Die Dekoration, Veränderungen oder Einbauten sind nach Durchführung der Veranstaltung zu entfernen. Eine Überlassung an den nächstfolgenden Veranstalter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Römhild. (4) Eventuell erforderlichen Genehmigungen (Anzeige einer öffentlichen Vergnügung usw.) sind bei Vertragsabschluss mit vorzulegen. §3 Benutzung (1) Die Räume und Einrichtungen des Kulturhauses Roth werden zu den im Vertrag festgesetzten Zeiten zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist jedoch, dass ein verantwortlicher Leiter des Benutzers anwesend ist. (3) Der Benutzer wird während der Dauer der Veranstaltung durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass seine Beauftragten, Besucher und Gäste nicht die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verletzen. (2) Die Stadt Römhild übergibt die Räume und Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand. Der Benutzer überzeugt sich davon bei der Übergabe. Etwaige Beanstandungen sind der Stadt sofort mitzuteilen. §6 Erheben privatrechtlicher Entgelte (3) Nach Abschluss der Benutzung gibt der Benutzer die Räume in ordnungsgemäßen Zustand an die Stadt Römhild zurück. Bei groben Verunreinigungen erfolgt eine gründliche feuchte Reinigung durch den Benutzer, in anderen Fällen erfolgt die Übergabe besenrein. Nach Kirmesveranstaltungen, Theaterveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte kann eine Reinigung durch die Stadt veranlasst werden, ein entsprechendes Entgelt ist in der Entgeltordnung festgelegt. Für die Benutzung des Kulturhauses werden privatrechtliche Entgelte aufgrund gesonderter Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Römhild erhoben. §7 Ausschluss von der Benutzung Personen, die gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können dauernd oder zeitweise von der Benutzung ausgeschlossen werden. (4) Kommt der Benutzer dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Stadt auf Rechnung und Gefahr des Benutzers den ord10 Miete/Tag Familienfeiern, Versammlungen, Ausstellungen §8 Inkrafttreten Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Römhild, den 18.05.2016 Gaststätte 120,00 70,00 Kaution 100,00 Teilen sich mehrere private Nutzer in die Räumlichkeiten werden die Nutzungsgebühren entsprechend geteilt. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich durch den Benutzer. Nach Kirmesveranstaltungen, Theaterveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte kann eine Reinigung durch die Stadt veranlasst werden. Dafür wird gesondert ein Betrag erhoben. Stadt Römhild gez. Köhler Bürgermeister Saal Dienstsiegel Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die Benutzungsordnung für die Benutzung des Kulturhauses Roth (Beschluss-Nr. 371/28/ 16) in seiner Sitzung am 19.04.2016 beschlossen. §5 Inkrafttreten Diese Regelung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachung der Entgeltordnung über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung des Kulturhauses Roth Römhild, den 18.05.2016 Stadt Römhild gez. Köhler Bürgermeister §1 Entgelterhebung Dienstsiegel Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die Entgeltordnung über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung des Kulturhauses Roth (Beschluss-Nr. 372/28/16) in seiner Sitzung am 19.04.2016 beschlossen. (1) Die Stadt Römhild erhebt für die Benutzung des Kulturhauses Roth und deren Nebenräume privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der Benutzungsordnung des Kulturhauses Roth und nach dieser Regelung. (2) Nebenkosten für Wasser-, Abwasser- und Energieverbrauch sowie Heizkosten sind in dem Entgelt der Benutzung enthalten. Bekanntmachung Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Spring von der Ortslage Haina bis zur Mündung in das Fließgewässer Milz (3) Veranstaltungen der Stadt Römhild werden entgeltfrei durchgeführt. §2 Entgeltschuldner Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar beabsichtigt, für das Fließgewässer Spring von der Ortslage Haina bis zur Mündung in das Fließgewässer Milz auf Teilen der Gemarkungen Haina, Römhild und Milz das Überschwemmungsgebiet neu festzustellen. Die Feststellung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217). (1) Zur Zahlung des Entgeltes ist der Veranstalter (Nutzer) verpflichtet. (2) Mehrere natürliche Personen oder Personenvereinigungen sowie juristische Personen aller Rechtsformen haften als Gesamtschuldner. §3 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte Im Rahmen des nach § 117 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hierzu durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird Folgendes bekannt gegeben: (1) Die Entgelte sind jeweils bis 1 Woche vor dem vertraglich festgelegten Veranstaltungstermin fällig. (2) Die Vertragspartner informieren sich in gegenseitigem Einvernehmen acht Tage vorher schriftlich, wenn zwingende Gründe vorliegen, die Veranstaltung abzusagen. Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Topografische Karten Maßstab 1:10.000 und Liegenschaftskarten Maßstab 1:2.000) liegen §4 Privatrechtlich Entgelte vom 1. August bis einschließlich 31. August 2016 in folgender Behörde während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus: Stadt Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild Die Entgelte (Angaben in Euro) pro Veranstaltungstag pro Tag betragen Miete/Tag Saal Gaststätte Kaution Kirmesveranstaltungen, Theaterveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte 300,00 70,00 100,00 Montag Dienstag Donnerstag Freitag 11 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –15.30 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr 26. – 30. KW 31. – 34. KW 31. – 34. KW Etwaige Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Kläranlage Milz unter der Telefonnummer 036948 – 88126 oder 21116. Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar, Haus 2, Zimmer 1809 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden: Montag – Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Feuchttücher verstopfen Rohre und Kanäle In Toiletten entsorgte Feuchttücher verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen. Lange, verfilzte und zähe Stränge belasten die Pumpen und bringen sie letztendlich zum Stillstand. Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben. Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet. In letzter Zeit häufen sich erneut Probleme mit verstopften Pumpen und der Feinrechenanlage an der Kläranlage in Milz. Ursache dafür ist der zunehmende Gebrauch von Feuchttüchern, die in Toiletten landen und für Schwierigkeiten im Kanalund Kläranlagenbetrieb sorgen. Im Gegensatz zu WC- Papier, welches sich auflöst und kein Problem darstellt, sind Feuchttücher extrem reißfest. Sie lösen sich nicht auf. Dadurch gelangen sie in die Pumpen und verstopfen die Laufräder. Der Wartungsaufwand an den Pumpen ist stark gestiegen. Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Weimar, den 13. Juni 2016 gez. H. Günter Breitbarth Referatsleiter In Kleinkläranlagen zersetzen sich die Tücher nicht und sind dadurch in großen Mengen im Fäkalschlamm zu finden. Die Feuchttücher, die an der Kläranlage ankommen, müssen wieder aufwendig aus dem Abwasser entfernt und anschließend als Abfall entsorgt werden. Bekanntmachung der Stadt Römhild über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des OT Römhild Bitte bedenken Sie: Müssen verstopfte Rohre auf Privatgrundstücken gereinigt werden, müssen Hauseigentümer oder Mieter – also die Verursacher – die Kosten übernehmen. Der Stadtrat Römhild hat in seiner Sitzung am 13.06.2016 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des OT Römhild gebilligt und die Auslegung beschlossen. Wir appellieren an Sie: Die Feuchttücher sind Abfall und gehören nicht in die Toilette, sondern in die Restmülltonne. Zuwiderhandlungen können Ordnungsstrafen nach sich ziehen. Der Entwurf liegt in der Zeit gez. Köhler Bürgermeister vom 11.08.2016 bis 12.08.2016 in der Stadtverwaltung Römhild im Zimmer der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17.30 Uhr Donnerstag 9:00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Freitag 9:00 – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Hinweis zur Beachtung von Grenzabständen für Bäume, Sträucher und andere Gegenstände In den einzelnen Orten unserer Stadt treten besonders an Ortsrandnähe sowie an Wege-, Straßen- und Gewässerränder Probleme durch Nichtbeachtung von Grenzabständen für Bäume und Sträucher auf. Dieses führt immer öfter zu Beeinträchtigungen der Nutzung der Nachbargrundstücke, zur Einschränkungen des Lichtraumprofils bis hin zur Gefährdung für Mensch, Tier und Sachwerte im öffentlichen Verkehr. Während der Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Römhild, den 01.07.2016 gez. Köhler Bürgermeister OT Zeilfeld OT Römhild Waldhaus und Hartenburg DS Oft wird bereits bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern nicht beachtet, dass mit zunehmendem Alter sich auch das äußere Erscheinungsbild verändert. Bei geringer Pflege und vernachlässigtem Rückschnitt wachsen die Pflanzen förmlich „in alle Richtungen”. Unbemerkt von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten eines Grundstückes kann es dann bei Nichtbeachtung der Grenzabstände für Pflanzen zu unbeabsichtigten Beeinträchtigungen kommen, welche im ungünstigsten Fall nicht nur zu Verärgerungen, sondern zu Streit unter den Nachbarn oder den Behörden führen kann. Fäkalienentsorgung 2016 Diese finden immer Freitag zwischen 6:30 Uhr und 15:00 Uhr der jeweiligen Kalenderwoche statt. Der Entsorgungszyklus richtet sich nach der Größe der Klärgrube und der daran angeschlossenen Personen. 12 Zur Vermeidung solcher Probleme werden unter anderem im Nachbarschaftsrecht Regelungen zu Grenzabstände für Pflanzen getroffen (Thüringer Nachbarrechtsgesetz vom 22.12.1992 GVBl. S. 599 – elfter Abschnitt §§ 44 ff. mit denen seit dem 31.12.2015 gültigen Änderungen) und im Straßen- und Straßenverkehrsgesetz sind diese für die Sicherheit entlang von Fahrund Gehwegen geregelt. Solche Gesetzesgrundlagen sollten bei jedem Grundstückseigentümer mehr Beachtung finden. 2017 – 700 Jahre Stadtrecht Römhild 1317 – 2017 Aufruf an alle Bürger und Vereine In einer Urkunde des Klosters Veßra wurde am 10. Februar 1317 als Zeuge eines Verkaufs ein „civis” in Römhild genannt. Der Begriff civis stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet einen Bürger, also einen Bewohner einer Stadt. Somit ist das die erste nachgewiesene urkundliche Erwähnung Römhilds als Stadt. Sehr oft sind auch gut gemeinte Anpflanzungen, Pflanzkübel, Steinblöcke sowie Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen angelegt worden, welche eigentlich nicht so angelegt oder unterhalten werden dürfen, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Werden sie trotzdem angelegt oder unterhalten besteht eine erhöhte Gefahr von Unfällen und Sachbeschädigungen. Diese urkundliche Erwähnung jährt sich im Jahr 2017 zum 700. Mal. Dieses Jubiläum soll natürlich gebührend gefeiert werden. Der Bürgermeister veranstaltet hierzu voraussichtlich im Mai 2017 einen Festakt im Schlosshof. Das Fest soll nicht allein von der Stadt organisiert werden. Alle „civis” (Bürger) und Vereine sind aufgerufen ihre Ideen und Anregungen zur Gestaltung des Jubiläums beizutragen. Außerdem wäre zu überlegen, die Veranstaltungen der Römhilder Vereine im Jahr 2017 unter das Thema 700 Jahre Stadtrecht zu stellen. Im Straßenrecht wird in diesem Zusammenhang vom sogenannten Lichtraumprofil gesprochen. Dieses ist zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum frei zu halten. Das Lichtraumprofil umfasst bei Geh- und Radwegen eine Breite von 0,20 m ab Radwegekante und eine Höhe von 2,25 m. Das Lichtraumprofil an Straßen umfasst eine Breite von 0,50 m ab Straßenkante und eine Höhe von 4,50 m. Eingereicht werden können alle Einfälle, Vorstellungen, Anregungen bis 31. Juli 2016 in der Stadtverwaltung oder im Museum. Wir hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung und freuen uns auf Ihre/Eure Ideen. Damit die Benutzung der Straßen und Wege und somit die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs gewährleistet ist, hat die Gemeinde als Behörde und als Träger der Straßenbaulast für ihre Straßen und Plätze sowie für ihre Rad- und Gehwege die Unterhaltungspflicht. Unterhaltungspflicht heißt auch Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, die Gemeinde hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. So wird die Gemeinde die Grundstücksbesitzer anschreiben, von deren Grundstück eine Gefahr ausgeht, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Köhler Bürgermeister Ende des amtlichen Teils Allgemeiner Teil Aber lassen Sie es nicht erst soweit kommen. Schauen Sie bitte einfach einmal auf Ihre Grundstücksgrenze. Sollten dort Zweige, Äste bzw. Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder Gegenstände in gefährlicher Nähe am Fahr- oder Gehwegrand stehen, ist es Zeit den Missstand zu beseitigen. Schließlich beruht die „Verkehrssicherungspflicht” auf dem Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, auch verpflichtet ist, die zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um drohende Gefahren für Dritte abzuwenden. Jubilare im Juli Wir gratulieren recht herzlich: Unterstützen Sie uns bei der Beseitigung von Hindernissen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Für Ihre Unterstützung bedankt sich der Bürgermeister. Information Der Stadtrat der Stadt Römhild hat in seiner Sitzung am 13.06.2016 beschlossen folgende Liegenschaften der Stadt Römhild zum Kauf anzubieten: – – – – – – – ehemaliges Rathaus in Gleichamberg; Alte Schule mit Nebengebäude in Hindfeld; Scheune (Richtung Irmelshausen) in Mendhausen; Mehrfamilienhaus (An der Mauer 4) in Römhild; Kulturhaus in Roth; Mehrfamilienhaus (Herrnberg 71) in Westenfeld; Mehrzweckgebäude in Westenfeld. Bei Interesse können Sie sich in der Stadtverwaltung Römhild unter 036948 / 881-0 melden. 13 OT Bedheim am 11.07. Frau Ute Hofmann am 28.07. Herr Paul Jankowski zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag OT Eicha am 21.07. Herr Rolf Leupold zum 70. Geburtstag OT Gleichamberg am 31.07. Frau Renate Schwamm zum 75. Geburtstag OT Haina am 02.07. Herr Werner Benkhardt am 22.07. Frau Christiane Gundelwein zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag OT Mendhausen am 29.07. Frau Margarete Burski zum 80. Geburtstag OT Milz am 25.07. Frau Hiltrud Stangenberger zum 85. Geburtstag OT Roth am 17.07. Herr Klaus Kästner zum 80. Geburtstag OT Römhild am 09.07. Frau Helga Puhl am 27.07. Frau Leni Lutz am 27.07. Frau Karin Martini am 29.07. Frau Marianne Frank – Ortsverein Römhild zum 90. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag Veranstaltungen im Monat Juli Mittwoch, 06.07./13.07./20.07./27.07 13.30 Uhr Seniorengymnastik Mittwoch, 13.07./20.07. 14.30 Uhr Seniorentreffen bei Kaffee und Kuchen Mittwoch, 06.07. 14.30 Uhr Erzählkaffee Thema „Hörgeräte und ihre Funktionen” Stadtbibliothek Römhild Tel. 036948 – 88131 Mittwoch, 27.07. 14.30 Uhr Erzählkaffee Thema „Ägypten” Öffnungszeiten der Bibliothek: Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr Der Seniorentanzkreis trifft sich nach Absprache. Am 14.07. laden wir zu einer Tagesfahrt nach Ruhla mit Besichtigung des Minia-Thür Parks und Greifvogelschau ein. Veranstaltungen in der Stadt Römhild Termin 01. – 10.07.2016 08.07.2016 Uhrzeit 02.07.2016 06.07.2016 10.07.2016 10.07.2016 15./16.07.2016 16./17.07.2016 17.07.2016 21.07.2016 20.30 Uhr 9.00 Uhr 10.00 Uhr 17.00 Uhr 21. – 24.07.2016 23.07.2016 30.07.2016 04. – 07.08.2016 06.08.2016 06. – 07.08.2016 07. – 09.08.2016 19.00 Uhr 10.00 Uhr 19.30 Uhr 17.00 Uhr 17.00 Uhr Ort Bedheim Römhild/ Steinsburgmuseum Römhild/Schloss Bad Königshofen/Römhild Römhild/Schloss Bedheim/Kirche Römhild/Schloss Haina/Sportplatz Gleicherwiesen Bedheim/Kirche Haina Westenfeld/Kirche Bedheim/Kirche Zeilfeld Haina Eicha Sülzdorf Art der Veranstaltung Sportfest TSV Blau-Weiß Bedheim Sommerfest Gemeinde der Steinsburgfreunde mit Grillabend Sommerkino Jubiläumswanderung zur 25-jährigen Städtepartnerschaft Fest der Vereine mit den Gleichberg-Musikanten Konzert für Trompete und Orgel Sommerfest Raiffeisenpokal Halbfinale Sommerfest der Gleicherwiesener Glühweinfreunde e.V. Thüringer Orgelsommer Konzert für Orgel und Blechbläserensemble Festwoche 70 Jahre Hainaer Sportverein e.V. Musikalisches Allerlei in Westenfeld Konzert auf zwei Orgeln Kirmes Backhausfest Sommerfest FFW Eicha Kinder-Camp Veranstaltungen in der Partnergemeinde Knetzgau Termin 02./03.07.2016 02./03.07.2016 03.07.2016 10.07.2016 16.07.2016 Uhrzeit 19.00 Uhr 11.00 Uhr 19.30 Uhr Ort Hainert Knetzgau Oberschwappach Oberschwappach Zell a. E. Art der Veranstaltung Gemeindemusikfest 270er Kart-Slalom Mozart-Konzert mit dem Bamberger Streichquartett Jugendorchesterkonzert musikalischer Sommernachtszauber Veranstaltungen in der Partnerstadt Bad Königshofen Termin 06.07.2016 09./10.07.2016 22.07.2016 30.07.2016 Uhrzeit 9.00 Uhr 19.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr Ort Bad Königshofen/Römhild Bad Königshofen Bad Königshofen Bad Königshofen 14 Art der Veranstaltung Jubiläumswanderung zur 25-jährigen Städtepartnerschaft 1275 Jahre Bad Königshofen Festwochenende mit musikalischen Highlights, fränkischen Spezialitäten, mittelalterlicher Markt Moonlightserenade Big-Band BfM Bauernmarkt Grundschule „An den Gleichbergen” Milz Jubiläumswanderung am Mittwoch, dem 06.07.2016 Seit 25 Jahren besteht die Städtepartnerschaft Römhild-Bad Königshofen. Zu diesem schönen Jubiläum lädt die Wandergruppe „WanSin“ (Wandern und Singen) aus Bad Königshofen zu einer Wanderung von Bad Königshofen nach Römhild ein. Danke, Raiffeisenbank Römhild! In unserer Grundschule „An den Gleichbergen” Milz fand am Mittwoch, den 11. Mai 2016, ein besonderes Projekt statt, das Solarprojekt mit dem Solardorf Kettmannshausen e.V. Treffpunkt: 9:00 Uhr am TSV-Sportheim-Parkplatz in Bad Königshofen Die Wanderstrecke führt von Bad Königshofen über den Radweg nach Herbstadt und dem Kelten-Erlebnisweg folgend nach Milz und dann zum Ziel Römhild. Mit dabei sind die damaligen Bürgermeister Jürgen Hölzer und Clemens Behr, die die Partnerschaftsurkunde unterzeichnet haben. Drei Mitarbeiterinnen, Frau Vogt, Frau Reimann und Frau Hartwig, haben Solarbaukästen mitgebracht. Wir bauten in 2erGruppen verschiedene Solarstromkreise. Es gab ein kleines Haus mit einer Solarzelle obendrauf und in dem Haus waren 2 Batterien, die die Energie speicherten. Außerdem haben wir Ampeln, Leuchttürme, Kreisel, Glühlampen und Piepser gebaut. Nach dem Bauen gingen wir zu einer Lampe (die Sonne schien gerade nicht) und diese hat die Solarzelle angestrahlt. Die Solarzelle hat dieses Licht in Energie umgewandelt. Die Lampen und Leuchttürme haben geleuchtet, die Kreisel sich gedreht und die Piepser haben Töne erzeugt. Die Frauen vom Solardorf haben uns geholfen, wenn wir nicht weitergekommen sind. Dann haben wir noch ein Spiel gespielt, es hieß „Heißer Draht”. Zum Schluss haben wir unseren Namen in Morseschrift geschrieben. In Römhild wird die Wandergruppe vom Bürgermeister Günther Köhler im Schlosshof des Schlosses „Glücksburg” gegen 12.15 Uhr begrüßt. Alle Wanderfreunde sind zu dieser besonderen Wanderung eingeladen. Museum Schloss „Glücksburg” Römhild Achtung Eisenbahnfreunde und Modellbauer! Es weihnachtet sehr – nur noch ein halbes Jahr ist es bis zum 2. Advent. Bekanntlich findet an diesem Wochenende in Römhild alle zwei Jahre eine Modellbahnausstellung statt. Im Jahr 2010 hat das Museum Schloss „Glücksburg” gemeinsam mit Modellbahnfreunden der Region die erste Ausstellung organisiert, die schon damals viele begeisterte Besucher angezogen hat. Deshalb soll es auch in diesem Jahr am 3. und 4. Dezember 2016 wieder eine Modellbahnausstellung in Römhild geben. Dieses Projekt hat allen Schülern der Klassen 4a und 4b sehr gut gefallen. Es hat riesigen Spaß gemacht. Hoffentlich können die nächsten vierten Klassen das auch erleben. Vielen Dank an die Raiffeisenbank, die uns dieses Solarprojekt gesponsert hat. Klassen 4a und 4b der GS „An den Gleichbergen” Milz 1. Fest der Vereine Sonntag, 10. Juli 2016 ab 10.00 Uhr gemütlicher Frühschoppen im Schlosshof Römhild mit den Gleichberg-Musikanten Interessierte Modelleisenbahner können sich an der Ausstellung beteiligen. Darüber hinaus sind erstmalig auch Schiffs- oder Flugzeugmodellbauer sehr herzlich eingeladen, um die 4. Modellbahnausstellung für Besucher und Aussteller noch attraktiver und interessanter zu gestalten. Vereine stellen sich vor Unterhaltung für Jung und Alt Schlecht-Wetter-Variante vorhanden Also, wer eine Anlage, ein Schiffs- oder Flugzeugmodell hat und sie am zweiten Adventswochenende in Römhild zeigen möchte, kann sich im Museum Schloss „Glücksburg” (036948 88140) oder bei Horst Schubert (036948 80434) melden. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt! Wir freuen uns auf viele Vereine/Vereinsmitglieder und zahlreiche interessierte Gäste – sprich jedermann. Kerstin Schneider Museumsleiterin Schloss „Glücksburg” Römhild Die Gleichberg-Musikanten und die Initiatoren des EhrenamtsStammtisches Römhild 15 – Klemmspot, Schreibtischlampe, Mehrfachsteckdose mit Verlängerungsschnur – Fahrräder (bitte nur direkt im Pfarramt abgeben) Werner Härter gibt den Staffelstab weiter … Nach fast 25 Jahren (seit 1. Juli 1991) ist der langjährige Geschäftsstellenleiter der Kreissparkasse Hildburghausen in Römhild, Herr Werner Härter, zum 31. Mai 2016 in seinen wohlverdienten Ruhestand gegangen. Abgegeben werden können die Sachspenden ab 19.07. immer dienstags in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr in unserer Kleiderkammer (hinter dem Schloss) und außerhalb dieser Zeit im Ev. Pfarramt Römhild, Am Stift 2. Weitere Informationen unter www.roemhild-hilft.de Insgesamt kann Herr Härter auf 45 Jahre Berufserfahrung zurück blicken. Begonnen hatte alles in der Kreissparkasse Bad Königshofen in der er ausgebildet wurde und auch bis zum 30.06.1991 als Kundenberater tätig war. Anschließend übernahm er die Leitung der Geschäftsstelle Römhild und erzielte mit seinem Mitarbeiterteam in all den Jahren immer gute Ergebnisse. AOK Plus & Rentenversicherung Sprechstunde jeden 1. Donnerstag im Monat von 13.30 – 16.30 Uhr im Rathaus (Markt 2), Römhild Bei Fragen zur Rente bitte Terminvereinbarung unter Tel. 036873/60434 Werner Härter scheidet mit einem lachenden und weinenden Auge aus dem aktiven Berufsleben aus. Die vielen von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Kundenkontakte werden ihm fehlen, ebenso die gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. Sein Nachfolger heißt Mark-André Möhring. Mit ihm leitet nun ebenfalls ein gut ausgebildeter, junger und dynamischer Sparkassenfachwirt die Geschäftsstelle in Römhild. Gemeinsam mit Simone Petzold und Ramona Seeber wird er in Zukunft in allen Finanzangelegenheiten für die Kunden rund um die Grabfeldstadt Römhild als Ansprechpartner da sein. Mobile Jugendhilfeberatung Sprechstunde jeden 4. Montag im Monat von 13.00 – 16.00 Uhr im Rathaus (Markt 2), Römhild Terminvereinbarung unter Tel. (03685) 445-379 Kleidersammlung Die TALISA – Thüringer Arbeitsloseninitiative – Soziale Arbeit e.V. – führt am Samstag, dem 09.07.2016, eine Kleidersammlung durch. Lindenweg (Containerstandplatz) Römhild Bushaltestelle (Containerstandplatz) Simmershausen Am Backhaus Gleicherwiesen Standort Marktplatz Gleichamberg Am Brauhaus Haina Foto: A. Bock (von links: Bärbel Egermeier, Ramona Seeber, Mark-André Möhring, Werner Härter, Norbert Natterer, Simone Petzold, Egon Weißmann) 10.00 – 10.30 Uhr 10.45 – 11.30 Uhr 13.30 – 14.00 Uhr 14.15 – 14.45 Uhr 15.00 – 15.30 Uhr Bitte helfen auch Sie mit und unterstützen mit Ihrer Kleiderspende unsere soziale Arbeit. Vera Weyh Kleiderkammer im Spartenheim Unsere Kleiderkammer ist nach einer Urlaubspause ab 19. Juli wieder dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr für alle geöffnet. Deshalb freuen wir uns über weitere Spenden: Naturfriedhof St. Ursula – Bekleidung für die wärmere Jahreszeit, insbesondere für junge Männer Gr. 164, 170, S, M und L – Sportbekleidung, Fußball- und Sportschuhe Gr. 41 – 43 – Schuhe für Männer Gr. 41 – 43 – Bettwäsche, Hand- und Duschtücher – Koffer – Bettvorleger, Teppiche, Wolldecken, Kissen, farbige Tischdecken – Thermoskannen, große Tassen, Gläser, große Töpfe und Pfannen, Besteck – alles, was die Arbeit im Haushalt erleichtert (z.B. Rührgerät u.a.) nächste Führungen am 03.07.2016 und 07.08.2016 Sie erreichen den Naturfriedhof über Trappstadt, Richtung Alsleben der Beschilderung folgend bis zum Parkplatz vor Ort. Wir bieten zeitgleich eine Führung in der Wallfahrtskirche St. Ursula mit an. Interessierte sind herzlich eingeladen. Der nächste Redaktionsschluss ist der 21.07.2016. 16 Sonntag, 03.07.2016 13.30 Uhr Fußball: Straßenturnier 15.30 Uhr Spanferkel Auf ins Zigeunerlager! „Queienfelder Zigeunernacht” Waldfestplatz 16. Juli 2016 – 19.00 Uhr Dienstag, 05.07.2016 18.30 Uhr Fußball: Bedheim – Crock Farbenprächtige Show mit „Feuer und Bewegung”/Wahrsager Für musikalischen Frohsinn sorgen „Schabernackrakeel“ und Grabfelder „Spielleut” Freitag, 08.07.2016 18.00 Uhr Tischtennis: Turnier für Kinder und Nichtaktive 18.00 Uhr Nutzung der Sportanlage für Volleyball usw. Deftiges Essen nach Zigeunerart, u. a. zahme und wilde Sau am Spieß; unsere traditionelle „Zigeunerbowle”, unser Weinstand und viele weitere Getränke warten auf durstige Kehlen! Samstag, 09.07.2016 12.00 Uhr Pizza 13.00 Uhr Fußball: Turnier um den Pokal des TSV Blau-Weiß Bedheim 21.00 Uhr Disco mit Barbetrieb im Festzelt Eintritt Erwachsene: 5,00 € / Kinder: Eintritt frei Für unser kleines fahrendes Volk: Überraschungsprogramm Sonntag, 10.07.2016 13.30 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit „FUBA“ 10.30 Uhr Kinder-5-Kampf-Olympiade mit Prämierung 12.00 Uhr Mittagessen (Sauerbraten & Klöße, Vorbestellung!) 15.00 Uhr FSV 06 Eintracht Hildburghausen (LK) – FSV Martinroda (VL) Lassen Sie sich an diesem Abend am Fuße unseres schönen Queienbergs durch romantischen Feuerschein und ein nicht alltägliches Flair verzaubern. Wie immer begrüßen wir gerne kleine und große Besucher, die entsprechend unseres Mottos angezogen sind. Wir laden recht herzlich hierzu ein und freuen uns auf viele Gäste aus nah und fern. Fußball-EM: Public Viewing der Viertel- und Halbfinalspiele sowie des Endspiels im Sportheim! Heimatverein „Queiefeller Zicheuner” e.V. Für Essen und Trinken ist an allen Tagen bestens gesorgt! Bedheim Gleichamberg Kirchgemeinde Bedheim Kirchspiele Gleichamberg und Bedheim-Pfersdorf Konzert für Trompete und Orgel Sonntag, 10.07.2016, um 17.00 Uhr Reiner Bosecker, (Trompete), Johannes Häußler (Orgel), Erfurt Herzliche Einladung zu „Musikalischen Gottesdiensten” mit Mitgliedern des Südthüringer Kammerorchesters Konzert im Rahmen des Thüringer Orgelsommers Konzert für Orgel und Blechbläserensemble Donnerstag, 21.07.2016, um 19.30 Uhr Bogdan Andrzej Tabisz, Breslau, Orgel Blechbläserensemble „Neva Brass“ / Smirnov Dimitry, Sergey Bayev, Viacheslaf Minnikov, Andrey, Bykov Eintritt: 12,00 €/9,00 € ermäßigt Sonntag, 03.07. um 9.30 Uhr Sonntag, 03.07. um 10.45 Uhr Sonntag, 03.07. um 14.00 Uhr Kirche Gleichamberg Kirche Simmershausen Kirche Gleicherwiesen „Gottesdienst im Grünen” in Gleichamberg Konzert auf zwei Orgeln Samstag, 30.07.2016, um 17.00 Uhr Ingelore Schubert, Hamburg Der „Gottesdienst im Grünen” am Denkmal in Gleichamberg findet in diesem Jahr am Sonntag, dem 21. August, statt. Beginn ist um 10.00 Uhr. Anschließend wird herzlich eingeladen zum Gemeindefest. www.schwalbennestorgel.de [email protected] Gemeindefahrt Die diesjährige Gemeindefahrt führt uns nach Eisenach. Termine: Kirchspiel Bedheim-Pfersdorf: 23.08. / Kirchspiel Gleichamberg 30.08. Neben einer Führung im Bachhaus und Kaffeetrinken im traditionsreichen „Café Lackner” steht eine begleitete Stadtrundfahrt, u. a. mit Besichtigung der Georgenkirche auf dem Programm. Nach einer Andacht in Breitungen kehren wir im „Waldhaus Wittgenthal” zum Abendessen ein. Kosten: ca. 35 – 40 € (Führung mit kleinem Konzert im Bachhaus, Kaffeetrinken, Stadtrundfahrt). Abendessen zahlt jeder selbst. Abfahrt gegen 11.00 Uhr, Rückkehr gegen 22.00 Uhr. Anmeldungen im Pfarramt Gleichamberg, Tel. 036875/69937. Bitte nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter. Sportfest des TSV Blau-Weiß Bedheim vom 01.07. bis 10.07.2016 Freitag, 01.07.2016 18.00 Uhr Ablegen des Sportabzeichens Samstag, 02.07.2016 15.00 Uhr Zumba für Jung und Alt 16.00 Uhr Fußball: Bedheim ./. St. Bernhard AH – Neuhaus AH 18.00 Uhr Auftritt Samba Gruppe 20.00 Uhr Lagerfeuer (mit Stockbrot) 17 Haina Immer was los im Kindergarten Haina! Am 04.06.2016 fand unser alljährliches Gartenfest unter dem Motto „Zirkus Zirkus” statt. Die Kindergartenkinder haben zusammen mit ihren Gruppenleiterinnen ein tolles Programm einstudiert. In unserem Zirkus „Fidibus” konnte man Muskelprotze, eine Pferdeshow, wilde Tiger, Clowns, Reifenjongleure, eine mutige Schlangenbeschwörerin, mutige Seilartisten und eine Elefantenshow erleben. Großer Dank geht an die Raiffeisenbank Römhild für zwei gesponserte Bobby Cars an unsere Einrichtung und die BlumenOase Römhild für die kostenlosen Pflanzen für unser Hochbeet. Das Kindergartenteam Haina 70 Jahre Hainaer SV 15. Juli – 24. Juli 2016 HAINAER SPORTVEREIN Freitag, 15.07.2016 19.00 Uhr Mitgliederversammlung im Sportlerheim 1946 Samstag, 16.07.2016 14.00 Uhr 1. Halbfinale Raiffeisenpokal 16.00 Uhr 2. Halbfinale Raiffeisenpokal Trotz des kleinen Regenschauers zwischendurch wurden Kuchen, Torten und Bratwürste gegessen. Sonntag, 17.07.2016 14.00 Uhr Finale Raiffeisenpokal und Siegerehrung Wir danken: der LEV Römhild, insbesondere unserer Mutti Sabine Baumbach für die gesponserten Bratwürste / unserem fleißigen Bratwurstbräter Roberto Schirmer / allen Zwergen- und Käfermuttis für die leckeren Kuchen und Torten / allen Eltern, die für die Tombola gesammelt haben / der Feuerwehr Haina / den Bauhofmitarbeitern Rüdiger und Jens / dem Mondscheinbasarteam Haina für die Überraschung einer Ballonkünstlerin, die viele Ballonfiguren für die Kinder modellierte. Donnerstag, 21.07.2016 19.00 Uhr Dankeschön-Veranstaltung für die Sponsoren im Gasthaus „Zur Eisenbahn” Freitag, 22.07.2016 18.00 Uhr Spiel der Alten Herren Hainaer SV gegen FC Einigkeit Rottershausen und gemütliches Beisammensein mit Musik Die Schulanfänger erlebten einen ereignisreichen Juni: Verkehrstag in Heldburg, Waldwandertag mit Beate Memmler, Schnuppersportstunde mit den ersten Klassen der GS Milz, Ausflug in den Märchenwald „Sambachshof” mit anschließendem Zuckertütenfest, Theater Heldtritt sowie die Übernachtung im Kindergarten mit Nachtwanderung und gemeinsamem Frühstück. Samstag, 23.07.2016 14.00 Uhr FSV 06 Eintracht Hildburghausen I gegen SG SV 87 Henneberg 16.00 Uhr Hainaer SV I gegen SpVgg Geratal I 19.00 Uhr Öffentliche Festsitzung im Festzelt auf dem Sportplatz 20.30 Uhr Tanz mit der Live Band „Duo H & M“ 18 200,00 €, teils aus Einzelspenden von Mitgliedern und KIRSpende, zu unterstützen. Sonntag, 24.07.2016 10.00 Uhr Frühschoppen mit Blasmusik 10.00 Uhr Freundschaftsturnier der D-Junioren 11.30 Uhr Mittagstisch und Köstlichkeiten vom Grill Für die Kinder ist an diesem Tag der Kreissportbund mit dem Spielmobil und der Hüpfburg vor Ort. An allen Tagen ist Schankbetrieb und für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Der Hainaer Sportverein freut sich über Ihr Kommen. Milz 10. Sommerfest der Freiwilligen Feuerwehr Milz Besuch der Kinder aus Tschernobyl am 20. + 21. August 2016 am Gerätehaus der Feuerwehr Milz Auch im diesem Jahr werden wieder kleine Gäste aus dem Kursker Gebiet (Tschernobyl) unseren Landkreis besuchen und traditionell auch einen Tag, den 29. Juli 2016, in Römhild verbringen. Samstag, 20.08.2016 19.00 Uhr gemütliches Zusammensein im Zelt mit Essen und Getränken sowie musikalische Unterhaltung mit „Black and White” Wir bitten Sie auch in diesem Jahr um Ihre bereits zur Tradition gewordene Hilfe und Unterstützung, damit dieser Tag in unserer Stadt für die kleinen Gäste wieder zu einem bleibenden Erlebnis wird. Sonntag, 21.08.2016 10.00 Uhr Frühschoppen 11.30 Uhr Mittagessen von Partyservice Ralf Schlegel, Haina 13.00 Uhr musikalische Unterhaltung durch die „Gleichberg-Musikanten” 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen Mitglieder der KIR nehmen seit Ende Juni Ihre Spenden (Sachund Geldspenden) gerne entgegen. In der Hoffnung auf Ihre liebevolle Unterstützung, aus vielleicht allen Orten unserer Stadt Römhild, werden wir in Absprache mit den Vereinen alles dafür tun, den kleinen Gäste einen fröhlichen Tag mit tollen Überraschungen in unserer Stadt zu gestalten. Die Kleinen kommen auch nicht zu kurz Vorstand der KIR H. Göpel Vorsitzender Römhild Kommunale Interessengemeinschaft Römhild e.V. Gemeinde der Steinsburgfreunde e.V. Neuwahl des Vorstands Sommerfest Aus aktuellem Grund haben wir unser Sommerfest auf einen fußballfreien Tag verlegt! Die Mitglieder der Kommunalen Interessengemeinschaft Römhild haben ihren neuen Vorstand gewählt. Vorsitzender: Stellvertreter: Kassierer: Schriftführer: Mitglieder: Neuer Termin 08.07.2016! Harald Göpel Thomas Eppler Jutta Rasch Christine Göpel Renate Weingarten Ralph Menzel Ingo Frank Da unser Steinsburgmuseum eine Baustelle ist, treffen sich alle Freunde der Gleichberge ab 18.00 Uhr im Forstobjekt „Hexenhäuschen” am Fuße des Kleinen Gleichbergs. Gegen 18.30 Uhr führt Herr Dr. M. Seidel Interessenten zum Steinsburgmuseum und informiert über die Baumaßnahmen am Haus. Anschließend laden wir Freunde und Gäste zu angenehmer Unterhaltung und kulinarischen Genüssen im Gleichbergambiente ein! Der Vorstand wird auch weiterhin als Ansprechpartner für alle Bürger/innen zur Verfügung stehen und hofft auf Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Während der Wahlversammlung wurde unter anderem einstimmig beschlossen, unseren Reitverein mit einer Geldspende von Der nächste Redaktionsschluss ist der 21.07.2016. 19 und Unterhaltung. Aber auch Essen und Trinken und natürlich unseren Orgelwein wird es wieder geben. Es laden herzlich ein der Gemeindekirchenrat und die Musiker. Nähkreis Der Nähkreis hat Sommerpause im Juli und August. Danach trifft er sich immer dienstags um 19.30 Uhr in der AWO Begegnungsstätte Römhild. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Sommerfest Sonntag, 14. August Für unser diesjähriges Sommerfest hoffen wir wieder auf tatkräftige Hilfe aus unserer Gemeinde. Wer gerne Kuchen bäckt, beim Fest eine Aufgabe übernehmen möchte oder uns auf andere Weise unterstützen kann, melde sich bitte bei den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates Bernd Hummel, Margit Hauck, Simone Fritz, Hiltrud Floßmann, Hannelore Floßmann oder Andrea Brandt. Wir sind dankbar für alle Unterstützung und freuen uns auf ein schönes, gemeinsames Fest mit euch. Simmershausen Vorschau: 6. Zeltkirmes in Simmershausen vom 18. bis 21. August 2016 Andrea Brandt im Namen des Gemeindekirchenrates. Zeilfeld Zeilfelder Kirmesprogramm 18.08.2016 18.00 Uhr Kirmesantrinken 19.08.2016 19.00 Uhr Kirmesgottesdienst 20.00 Uhr Kirmestanz und Sprüchle der Mädchen 20.08.2016 8.00 Uhr Ständle im Dorf 20.00 Uhr Kirmestanz 21.08.2016 10.30 Uhr Frühschoppen 13.00 Uhr Umzug, Sprüchle der Kirmesburschen und Kirmespredigt 15.30 Uhr Kindertanz und Einlage der Kirmesgesellschaft Donnerstag, 4. August 2016 18.00 Uhr Kirmesantrinken Deftiges Abendessen – die Versorgung übernimmt der Partyservice Zachrich Tanzmusik von TABARO Freitag, 5. August 2016 20.00 Uhr Umzug durch Zeilfeld mit Einmarsch der Kirmesgesellschaft ins Zelt anschließend Kirmestanz mit TABARO Jeweils Freitag und Samstag um 24.00 Uhr Einlage der Kirmesgesellschaft Sonnabend, 6. August 2016 8.00 Uhr Ständchen im Dorf 20.00 Uhr Umzug durch Zeilfeld mit Einmarsch der Kirmesgesellschaft ins Zelt anschließend Kirmestanz mit TABARO Es laden ein der Feuerwehrverein sowie die Kirmesgesellschaft Simmershausen. Westenfeld Sonntag, 7. August 2016 10.00 Uhr Frühschoppen im Festzelt 12.00 Uhr Mittagessen im Festzelt 13.30 Uhr Kirmesgottesdienst 14.30 Uhr Umzug & Einmarsch der Kinderkirmesgesellschaft ins Zelt 15.30 Uhr Predigt & Sprüchle der Kinderkirmesgesellschaft 16.30 Uhr Kindertanz 18.00 Uhr Tanz um Kirmesbaum, anschließend Sprüchle & Predigt der „großen” Kirmesgesellschaft Kirchgemeinde Westenfeld Sonntag, 10. Juli 13.00 Uhr Gottesdienst Konzert in der Kirche „Zur Krippe Christi” Samstag, 23. Juli 2016, 17.00 Uhr „Musikalisches Allerlei in Westenfeld” Der Eintritt ist frei, Spenden werden erbeten. Im Anschluss ist wieder Gelegenheit zu mancherlei Gesprächen Änderungen im Programmablauf sind vorbehalten! 20 .. Praxis fur Atlaslogie Nach Redaktionsschluss eingetroffen 9. Sommerfest in Eicha 6. und 7. August 2016 Samstag, 06.08.2016 18.00 Uhr Live-Musik mit Mayke May Atlaslogie findet Anwendung bei Sonntag, 07.08.2016 10.00 Uhr Gottesdienst anschließend Frühschoppen 12.00 Uhr Mittagessen mit Braten und Klöße vom Gasthaus „Zimmermann” aus Jüchsen anschließend bunter Nachmittag mit Preiskegeln; Tombola; FFw Römhild mit einer Vorführung; historische Feuerwehrautos und vieles mehr Kaffee und Kuchen Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt! • • • • • • • • • • • Kopfschmerzen bis zur Migräne gesteigert Halswirbelprobleme, Bandscheibenvorfälle Schulter- und Schultergelenkschmerzen Rückenschmerzen Beckenschiefstand Knie- und Sprunggelenkschmerzen Kieferschiefstellung einschlafende Arme bzw. Hände Drehschwindel einer bestmöglichen Geburtsvorbereitung der Gesundheitsvorsorge www.atlaslogie-praxis.de Es lädt ein Der Feuerwehrverein Eicha n.e.V. Claudio Hösl · Dipl. Atlaslogist SVFA Zertifiziert nach Walter Landis Wallstraße 44 · 97631 Bad Königshofen · Tel. 09761–721431 IMPRESSUM Herausgeber: Café „Christine” sagt Danke Stadt Römhild Griebelstraße 28, 98630 Römhild Tel. (036948) 881-23 www.stadt-roemhild.de Satz und Druck: Werbestudio Witzmann Griebelstraße 25, 98630 Römhild Tel. (036948) 20336, Fax 8325 www.werbestudio-witzmann.de Geltungsbereich: Stadt Römhild mit den Ortsteilen Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Haina, Hindfeld, Mendhausen, Milz, Römhild, Roth, Simmershausen, Sülzdorf, Westenfeld, Zeilfeld Liebe Gäste! Wie Sie vielleicht schon der Presse entnehmen konnten, bleibt das Café im September und Oktober diesen Jahres geschlossen. In dieser Zeit wird umfassend renoviert. Danach wird es einen Generationenwechsel geben. Ein junges Gastronomenpaar, Verena (aus Römhild) und Falk, wird hier einen Neuanfang wagen. Gelegenheit für mich, einmal DANKE zu sagen für die Treue und Freundschaft, die mir viele entgegengebracht haben. Es war und ist mir eine Freude, Ihnen den Besuch des Cafés so angenehm wie möglich zu gestalten. Natürlich werde ich auch nach dem Wechsel noch für Sie da sein und dafür sorgen, dass Sie nicht auf die gewohnten hausgemachten Torten und Kuchen verzichten müssen. Geben Sie den neuen Betreibern eine Chance und begegnen Sie den Beiden so herzlich wie mir. Alles Gute für Sie, auch im Namen meiner beiden Mitstreiterinnen Ulrike und Susanne, Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte in der Stadt Römhild kostenlos verteilt. Ihre Christine Über die Stadt Römhild ist eine kostenlose Ausgabe möglich. Einzelbezug: In eigener Sache Anzeigen-/Textannahme Um allen Anforderungen und Wünschen gerecht zu werden, bitten wir alle Vereine, Kirchgemeinden und Kulturgruppen folgende Hinweise zu beachten: – Anzeigen- und Textannahme für diese Bereiche (maximal A5Seite und 1 Foto, kostenfrei) bei Stadt Römhild, Griebelstr. 28, 98630 Römhild, Frau Kariton Tel. 036948/881-23; Fax 881-22; [email protected] – Texte sind als Textdateien zu liefern (z.B. .doc, .txt ), Bilder, Logos und Grafiken separat als Bilddateien (z.B. .jpg). – Bitte platzieren Sie keine Überschriften oder sonstigen Zeilen als Grafiken, wie z.B. als WordArt-Datei. Der Text ist fortlaufend zu schreiben mit Zeilenumbrüchen nur an den vorgesehenen Absätzen. Für Vereine, Kirchgemeinden, Kulturgruppen (kostenlos) Isabella Kariton, Stadt Römhild Tel. (036948) 881-23 · [email protected] Für Gewerbetreibende und Privatpersonen (kostenpflichtig) Sabine Witzmann, Werbestudio Witzmann Tel. 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Käthe Finger Römhild, 10.06.2016 Lara Fellinghauer Lea Siebensohn Jannika Siebensohn Ein herzliches Dankeschön Haina, im Mai 2016 Auf diesem Wege möchte ich allen, die mir zu meinem 80. Geburtstag Für die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner Glückwünsche und Geschenke überbracht haben, von ganzem Herzen danken. Es war mir eine große Freude, diesen Tag mit meiner Familie, meinen Verwandten und Freunden genießen zu dürfen. Nochmals herzlichen Dank an alle, die an mich gedacht haben. Konfirmation möchte ich mich auch im Namen meiner Mama recht herzlich bei allen Gratulanten aus Gleichamberg bedanken Ilse Hofmann Pia Kraußlach Haina, im Mai 2016 Suhl, im Mai 2016 22 Hallo Nachbarn, Freunde, Bekannte und Verwandte! Auf diesem Wege möchte ich mich für die Glückwünsche & Geschenke anlässlich meiner LVM-Versicherungsagentur Fred Rottenbacher Griebelstraße 26 98630 Römhild Telefon (036948) 226915 [email protected] Jugendweihe auch im Namen meiner Eltern recht herzlich bedanken! 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Aber nichts kann die Menschheit auf die fortschrittliche und nie zuvor dagewesene Macht derAliens vorbereiten. ________________________________________________ Mullewapp – Eine schöne Schweinerei Ü ab 14.07. Zeichentrick · D 2016 · ca. 79 min. · FSK: ohne · Regie: Tony Loeser, Jesper Møller Die 3 Freunde Waldemar, Johnny Mauser und Franz von Hahn verleben ihre Tage fröhlich in ihrem Dorf Mullewapp. Für Waldemars Geburtstag soll es eine große Party geben. Aber es taucht unerwarteter Besuch auf: Das rüde Wildschwein Horst von Borst und seine Bande haben einAuge auf die Geburtstags-Leckereien geworfen. _______________________________________________ BFG – Big Friendly Giant 3D Ü ab 21.07. Abenteuer/Fantasy/Familie· USA/GB/CA 2016 · ca. 115 min. · R: Steven Spielberg mit Mark Rylance, Ruby Barnhill, Penelope Wilton, Jemaine Clement, Rebecca Hall Ein junges Londoner Waisenmädchen lernt eines Tages einen geheimnisvollen Riesen kennen. Aus der anfänglichen Skepsis erwächst schon bald eine enge Freundschaft zwischen den beidenAußenseitern. ________________________________________________ Star Trek Beyond 3D Ü ab 21.07. Thriller/Action/Abenteuer/Science-Fiction · USA 2016 · Regie: Justin Lin mit Chris Pine, Zoe Saldana, Karl Urban, Zachary Quinto, Simon Pegg Auf ihrer Forschungsmission gerät die Enterprise in einen gnadenlosen Hinterhalt. Unter Dauerbeschuss kann die Crew um Captain Kirk nur in letzter Sekunde auf fremdem Terrain notlanden. Doch statt in Sicherheit befindet sie sich plötzlich zwischen den Fronten eines scheinbar ausweglosen Konflikts. _______________________________________________ Pets 3D Ü ab 28.07. Komödie/Trick · USA 2016 · ca. 87 min. · Regie: Chris Renaud, Yarrow Cheney In einem großen Apartmenthaus in Manhattan wird das Leben von Max als Lieblingshaustier auf den Kopf gestellt, als sein Besitzer einen schmuddeligen Mischlingshund namens Duke mit nach Hause bringt. ________________________________________________ Ghostbusters 3D Ü ab 04.08. Komödie/Action/Science-Fiction/Fantasy · USA 2016 · Regie: Paul Feig mit Melissa McCarthy, Kristen Wiig, Kate McKinnon, Leslie Jones, Chris Hemsworth Erin Gilbert und Abby Yates arbeiten zusammen an einem Buch, in dem sie die Behauptung aufstellen, dass Geister wirklich existieren. _______________________________________________ _______________________________________________ Filmauslese am Dienstag: _________________________________________________ Im Himmel trägt man hohe Schuhe Ü 12.07.+19.07. Drama/Komödie/Lovestory · GB 2015 · ca. 115 min. · FSK: ab 6 · R: C. 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Wie teilt man so etwas? ________________________________________________ ________________________________________________ Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 26 Griebelstraße 25 · 98630 Römhild · Tel. 036948/20336 · Fax 036948/8325 www.werbestudio-witzmann.de · [email protected] § Kreative Lösungen für Drucksachen – geschäftlich und privat § Stempel § Fachgeschäft für Schreibwaren, Schul- & Bürobedarf § DHL-Shop § Lotto § Lasergravuren § Textilbeschriftung im Flexdruck § Kopierservice Farbe/sw Alles erledigt? Entspannt in die Ferien! 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