Gleichberg-Kurier 06/2016

Gleichberg-Kurier
4. Jg. • Ausgabe 06/2016 • 02.07.2016
Bedheim · Eicha · Gleichamberg · Gleicherwiesen · Haina · Hindfeld · Mendhausen
Milz · Römhild · Roth · Simmershausen · Sülzdorf · Westenfeld · Zeilfeld
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
Öffnungszeiten Museum Schloss „Glücksburg”
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
1. April bis 31. Oktober:
Montag
Ruhetag
Dienstag – Freitag
10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
13.00 – 17.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
geschlossen
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
Griebelstraße 28 · 98630 Römhild
Tel. 036948 – 881-0 · Fax 036948 – 881-22
www.stadt-roemhild.de · [email protected]
Letzter Einlass jeweils 30 min vor Schließung.
Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten
1. November bis 31. März nur nach Vereinbarung
Außerhalb der Öffnungszeiten Besuch nur nach vorheriger Anmeldung
möglich.
Markt 2, 98630 Römhild
dienstags
von 15.30 – 17.00 Uhr
donnerstags
von 13.00 – 15.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit: 036948 / 228966
oder PI Hildburghausen: 03685 / 778-0
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Römhild
Beschluss-Nr. 421/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Änderung der Tagesordnung im
öffentlichen Teil
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschießt auf Grund
von Dringlichkeit (§ 35 ThürKO) die Tagesordnung im öffentlichen Teil um die Punkte: Beschluss: Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Fassade Back- u. Brauhaus Gleichamberg, Beschluss: Überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Backofenerneuerung Simmershausen zu erweitern.
Die beiden Punkte werden als 14. und 15. Tagesordnungspunkt
aufgenommen, alle weiteren Punkte verschieben sich.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 422/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Genehmigung der Niederschrift über
den öffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 19.04.2016
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild genehmigt die
Niederschrift über den öffentlichen Teil der 28. Sitzung vom
19.04.2016.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 423/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Abwägungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan SO-Gebiet Recyclingzentrum Leimrieth
Beschluss: Der Stadtrat Römhild bestätigt die Beschlussvorlage
Öffnungszeiten Waldbad Römhild
täglich von 10.00 – 20.00 Uhr
Schließzeiten entsprechend der Wetterlage vorbehalten.
Information unter Tel. 036948 – 20540
als Abwägungsprotokoll zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth, OT Bedheim“ Gemarkung Bedheim, Flurstücksnummer 564/9 der Stadt Römhild
(5. Entwurf vom 11.04.2016) als Ergänzung zum Abwägungsbeschluss 365/27/16 vom 25.01.2016.
1. Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die Abwägung zu
den im Rahmen der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 424/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Satzungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan SO-Gebiet Recyclingzentrum Leimrieth
Beschluss: 1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes v. 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722, beschließt der Stadtrat den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth“
Gemarkung Bedheim, Flurstücksnummer 564/9, bestehend aus
Planzeichnung Geltungsbereich 1 (Planteil und Textteil, M 1:500)
in der Fassung vom 11.04.2016 sowie Planzeichnung Geltungsbereich 2 (Grünordnungsplan-Kompensationsmaßnahmen, M 1:
1000) in der Fassung vom 11.04.2016 als Satzung.
2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum vorhabenbezogenen B-Plan Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth in
der Fassung vom 11.04.2016 wird gebilligt.
Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, 06.08.2016 · Redaktionsschluss: Donnerstag, 21.07.2016
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen B-Plan Sondergebiet Recyclingzentrum Leimrieth die Genehmigung bei der Verwaltungsbehörde (Bauamt im Landratsamt Hildburghausen) zu beantragen. Mit der Genehmigung ist
der Bebauungsplan als dann ortsüblich bekannt zu machen;
dabei ist auch anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
gez. Köhler
Bürgermeister
Römhild für die Ortsteile Bedheim, Eicha, Gleichamberg,
Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz, Römhild, Roth, Simmershausen und Zeilfeld sowie für den Ortsteil Linden der Gemeinde Straufhain vom 29.01.2015
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Stadt Römhild für die Ortsteile Bedheim,
Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz, Römhild,
Roth, Simmershausen und Zeilfeld sowie für den Ortsteil Linden
der Gemeinde Straufhain vom 29.01.2015.
DS
gez. Köhler
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 425/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: 1. Änderung Flächennutzungsplan für
den Geltungsbereich des Flurstücks-Nr. 1403/5
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Mitgliedsgemeinden der
ehemaligen VG im Bereich des Flurstücks 1403/5 in der Gemarkung Römhild. Die Kosten für die Planänderung trägt der
Vorhabensträger.
gez. Köhler
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 430/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Satzung über die Erhebung einmaliger
Straßenausbaubeiträge in der Stadt Römhild
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die Satzung
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung).
DS
gez. Köhler
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 426/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
1. Änderung Flächennutzungsplan der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft „Gleichberge”
Beschluss: 1. Der Stadtrat der Stadt Römhild billigt den vorliegenden Entwurf und die Begründung zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich der Änderung
umfasst das Flurstück 1403/5.
2. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplan einschließlich Begründung öffentlich
auszulegen.
gez. Köhler
Bürgermeister
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 432/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Zuschuss von der Stadt Römhild
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.000 € an den Turn- &
Sportverein 1860 Römhild e.V.. Die Mittelverwendung wird für
die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers festgelegt.
DS
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 433/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Erneuerung Fassade Back- u. Brauhaus
Gleichamberg
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 34103-940000 Back/Brauhaus Gleichamberg in Höhe von 16.000,00 €. Die Deckung
ist gewährleistet.
DS
gez. Köhler
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 428/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Bedarfsplan für die Kindergärten der
Stadt Römhild für das Kindergartenjahr 2016 / 2017
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt die aufgestellten Bedarfspläne für die Kindertageseinrichtungen der
Stadt Römhild im Kindergartenjahr 2016 / 2017 entsprechend
der Anlage.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 431/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt
Römhild für das Jahr 2016
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt gemäß §
60 i.V.m. § 57 ThürKO die 1. Nachtragshaushaltssatzung samt
ihren Anlagen der Stadt Römhild für das Haushaltsjahr 2016.
Beschluss-Nr. 427/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
vorhabenbezogener B-Plan Hundepension mit Betriebswohnung
Beschluss: 1. Der Stadtrat der Stadt Römhild billigt den vorliegenden Entwurf und die Begründung zur vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Hundepension mit Betriebswohnung im Gebiet
des Ortsteils Römhild. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstück-Nr. 1403/5. 2. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.
Hinweis: Dieser Beschluss wurde vom Stadtrat abgelehnt.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
DS
Beschluss-Nr. 434/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt – Backofenerneuerung Simmershausen
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, die
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 34111-93500
Backofenerneuerung Simmershausen in Höhe von 6.000,00 €.
Die Deckung ist gewährleistet.
DS
gez. Köhler
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 429/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Stadt
DS
Beschluss-Nr. 435/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Änderung Tagesordnung
2
Gleichamberg in Römhild OT Gleichamberg den Zuschlag an
den Malerfachbetrieb Ewald Eisenacher, Eishäuser Hauptstraße
137, 98646 Straufhain zu erteilen. Das Kostenangebot beträgt
14.140,45 €.
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschießt auf Grund
von Dringlichkeit (§ 35 ThürKO) die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um die Punkte: Beschluss: Vergabe Baumaßnahme Fassade – Back- und Brauhaus Gleichamberg, Beschluss:
Vergabe Baumaßnahme Backofenerneuerung – Backhaus
Simmershausen, Beschluss: Vergabe Baumaßnahmen Fassade –
Kulturhaus Gleichamberg zu erweitern. Die beiden Punkte werden als 21., 22. und 23. Tagesordnungspunkt aufgenommen,
alle weiteren Punkte verschieben sich.
gez. Köhler
Bürgermeister
gez. Köhler
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 441/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Backofenerneuerung – Backhaus Simmershausen
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, für die
Baumaßnahme Backofenerneuerung im Backhaus Simmershausen in Römhild OT Simmershausen den Zuschlag an die
Firma M. & W. Goldhammer GbR, Erlenweg 22, 96482 AhornEicha zu erteilen. Das Kostenangebot beträgt 11.283,81 €.
DS
Beschluss-Nr. 436/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Vergabe Planungsleistung Straßenbau
Stephansklostergasse
Beschluss: Der Stadtrat Römhild erteilt dem Planungsbüro hsp
Suhl den Auftrag für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 für die Straßenbaumaßnahme – Grundhafter Ausbau der Stephansklostergasse
im OT Römhild.
gez. Köhler
Bürgermeister
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
gez. Köhler
Bürgermeister
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 447/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Genehmigung der Niederschrift über
29. Sitzung (Dringlichkeitssitzung nach § 35 Thüringer
Kommunalordnung) vom 25.04.2016
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild genehmigt die
Niederschrift über 29. Sitzung (Dringlichkeitssitzung nach § 35
Thüringer Kommunalordnung) vom 25.04.2016.
DS
Beschluss-Nr. 439/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Kindergarten
Milz – Gewerk 4: Sanitär- und Heizungsarbeiten
Beschluss: Der Stadtrat Römhild beschließt als Maßnahme zur
Sanierung des Nassbereichs in der Kindereinrichtung Milz – Los
4 Heizungs- und Sanitärinstallation, auf der Grundlage des Angebotes den Auftrag an: Fa. ROTTENBACH, Simmershausen,
mit einer nachgeprüften Angebotssumme von 14.405,06 €, zu
erteilen.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 446/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Genehmigung der Niederschrift über
den nichtöffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 19.04.2016
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild genehmigt die
Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 28. Sitzung
vom 19.04.2016.
DS
Beschluss-Nr. 438/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Kanalbau
Pfarrgasse Gleichamberg
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, für die
Baumaßnahme Abwasserbeseitigung Gleichamberg – Bauabschnitt 2015 – Neuer Weg / Pfarrgasse – in Römhild den Zuschlag an die Firma Köhler Gleichamberg, Gleichamberg, Am
Aschenbach 6, 98630 Römhild zu erteilen. Der Kostenumfang
beträgt 107.728,64 €.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Beschluss-Nr. 442/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahmen Fassade
Kulturhaus Gleichamberg
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt, für die
Baumaßnahme Anstrich Außenfassade Kulturhaus Gleichamberg in Römhild OT Gleichamberg den Zuschlag an den Malerfachbetrieb Ewald Eisenacher, Eishäuser Hauptstraße 137,
98646 Straufhain zu erteilen. Das Kostenangebot beträgt
22.257,95 €.
Beschluss-Nr. 437/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Vergabe Planungsleistung Bauvorhaben Einbau einer öffentlichen Toilette im Schloss „Glücksburg” Römhild
Beschluss: Der Stadtrat Römhild erteilt dem Architekturbüro
Reiner Roßbach Römhild den Planungsauftrag über die LP 1 – 9
für das Bauvorhaben Einbau einer öffentlichen Toilette im
Schloss „Glücksburg” Römhild.
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
gez. Köhler
Bürgermeister
DS
Bekanntmachung der
1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
der Stadt Römhild
Landkreis Hildburghausen
für das Haushaltsjahr 2016
DS
Beschluss-Nr. 440/30/16 vom 13.06.2016
Beschlussgegenstand: Vergabe Baumaßnahme Fassade –
Back- und Brauhaus Gleichamberg
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Römhild beschließt für die
Baumaßnahme Anstrich Außenfassade Brauhaus/ Backhaus
Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2015
(GVBl. S. 183) erlässt die Stadt Römhild folgende Nachtragshaushaltssatzung:
3
tümern, Erbbauberechtigten und Inhabern eines dinglichen
Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch der/an den erschlossenen Grundstücke/n erwachsenden besonderen Vorteile erhebt die Stadt Römhild Beiträge nach Maßgabe dieser
Satzung, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind.
§§ 1 bis 3
Die §§ 1 bis 3 bleiben unverändert.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für landwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
271 v. H.
389 v. H.
2. Gewerbesteuer
395 v. H.
(2) Zu den Erschließungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 gehören auch die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit
Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Wohnwege, Radwege,
Parkflächen, selbständigen Grünanlagen und Kinderspielplätze, sofern diese Anlagen in der Baulast der Stadt stehen.
Für Wirtschaftswege und Anlagen, die dem Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) dienen
(Immissionsschutzanlagen), können Beiträge nur aufgrund
einer besonderen Satzung erhoben werden.
§§ 5 bis 6
Die §§ 5 bis 6 bleiben unverändert.
§7
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§2
Umfang des beitragsfähigen Aufwandes
§8
(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016
in Kraft.
1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung,
Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen
(einschließlich der Nebenkosten),
Römhild, den 20.06.2016
gez. Köhler
Bürgermeister
2. den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten),
Dienstsiegel
Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 (Beschluss-Nr. 429/30/16)
in seiner Sitzung am 13.06.2016 beschlossen.
3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung
und Erneuerung der Fahrbahn,
4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung
und Erneuerung von
a) Rinnen und Bordsteinen,
b) Radwegen,
c) Gehwegen,
d) kombinierten Geh-/Radwegen einschließlich
Sicherheitsstreifen,
e) Beleuchtungseinrichtungen,
f) Entwässerungseinrichtungen,
g) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
h) unselbständigen Parkflächen,
i) unselbständigen Grünanlagen.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 21 ThürKO und dem
Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom 16.06.2016
unter dem AZ: 15-GM/0271-16.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 kann vor Ablauf der
Monatsfrist öffentlich bekannt gegeben werden.
Bekanntmachung der
Satzung über die Erhebung einmaliger
Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
der Stadt Römhild
(Straßenausbaubeitragssatzung)
(2) Die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landesund Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie
breiter sind als die anschließenden freien Strecken.
Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015
(GVBl. S. 183) und der §§ 2 und 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl.
S. 301) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
März 2014 (GVBl. S. 82), erlässt die Stadt Römhild folgende
Satzung:
(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in
§ 1 genannten Erschließungsanlagen,
2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen), ferner Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen.
§1
Erhebung des Beitrages
§3
Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands
(1) Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung,
Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung
von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die dadurch den Eigen-
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt.
4
unselbständige
Grünanlagen bzw.
Straßenbegleitgrün
§4
Anteil der Stadt und der Beitragspflichtigen
am Aufwand
(1) Die Stadt trägt den Teil des Aufwandes, der
Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen.
Teileinrichtung
(2) Überschreiten Erschließungsanlagen die nach Absatz 3 anrechenbaren Breiten, so trägt die Stadt den durch die Überschreitung verursachten Mehraufwand allein. Bei den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beziehen sich die anrechenbaren Breiten der Fahrbahnen auf die Breite, die über die
beitragsfreie Fahrbahnbreite nach § 2 Absatz 2 hinausgeht.
Fahrbahn
Radweg einschl.
Sicherheitsstreifen
Parkstreifen
Gehweg
Beleuchtung und
Oberflächenentwässerung
unselbständige
Grünanlagen bzw.
Straßenbegleitgrün
(3) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach Absatz
1 Satz 2 und die anrechenbaren Breiten der Erschließungsanlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. bei Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen (Anliegerstraßen)
Fahrbahn
Radweg einschl.
Sicherheitsstreifen
Parkstreifen
Gehweg
Beleuchtung und
Oberflächenentwässerung
unselbständige
Grünanlagen bzw.
Straßenbegleitgrün
I (*)
Anrechenbare Breite
II (*) Anteil der
Beitragspflichtigen
8,50 m
5,50 m
75 %
je 1,75 m
je 5,00 m
je 2,50 m
je 1,75 m
je 5,00 m
je 2,50 m
75 %
75 %
75 %
./.
je 2,00 m
./.
je 2,00 m
Fahrbahn
Radweg einschl.
Sicherheitsstreifen
Parkstreifen
Gehweg
Beleuchtung und
Oberflächenentwässerung
je 1,75 m
je 5,00 m
je 2,50 m
je 1,75 m
je 5,00 m
je 2,50 m
50 %
60 %
60 %
./.
./.
55 %
8,50 m
25 %
je 1,75 m
je 5,00 m
je 2,50 m
je 1,75 m
je 5,00 m
je 2,50 m
25 %
60 %
60 %
./.
./.
40 %
je 2,00 m
je 2,00 m
60 %
(5) Für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche
und sonstige Fußgängerstraßen werden die anrechenbaren
Breiten und Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand im
Einzelfall durch eine gesonderte Satzung festgesetzt.
(6) Im Sinne des Absatzes 5 gelten als
1. Fußgängergeschäftsstraßen:
Straßen nach Absatz 3 Ziffern 1 und 2, in denen die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss überwiegt und die zugleich in ihrer
gesamten Breite dem Fußgängerverkehr dienen, auch
wenn eine zeitlich begrenzte Nutzung für den Anlieferverkehr möglich ist;
Anrechenbare Breite
I (*)
II (*) Anteil der
Beitragspflichtigen
50 %
8,50 m
(4) Bei den in Absatz 3 genannten Baugebieten handelt es sich
um beplante wie unbeplante Gebiete; die in Absatz 3 Ziffern
1 bis 3 angegebenen Breiten sind Durchschnittsbreiten.
75 %
6,50 m
Anrechenbare Breite
I (*)
II (*) Anteil der
Beitragspflichtigen
Fehlen bei einer Straße ein oder beide Parkstreifen, erhöht
sich die anrechenbare Breite der Fahrbahn um die anrechenbare Breite des oder der fehlenden Parkstreifen, höchstens
jedoch um je 2,50 m, falls und soweit auf der Straße eine
Parkmöglichkeit geboten wird.
75 %
8,50 m
60 %
(*) = Die in den Ziffern 1 bis 3 unter „I” genannten anrechenbaren Breiten gelten in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, in den sonstigen Baugebieten gelten die
unter „II” genannten anrechenbaren Breiten.
2. bei Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und
gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder
innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziffer 3
sind (Haupterschließungsstraßen)
Teileinrichtung
je 2,00 m
3. bei Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Hauptverkehrsstraßen)
a) auf die Inanspruchnahme der Erschließungsanlagen
durch die Allgemeinheit entfällt,
b) bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre
eigenen Grundstücke entfällt.
Teileinrichtung
je 2,00 m
2. verkehrsberuhigte Bereiche:
als Mischfläche gestaltete Anliegerstraßen, die in ihrer ganzen Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch
auch mit Kraftfahrzeugen benutzt werden können;
3. sonstige Fußgängerstraßen:
Anliegerstraßen, die in ihrer gesamten Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, auch wenn eine Nutzung für den Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist.
5
(7) Grenzt eine Straße ganz oder in einzelnen Abschnitten mit
einer Seite an ein Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet und
mit der anderen Seite an ein sonstiges Baugebiet und ergeben sich dabei nach Absatz 3 unterschiedliche anrechenbare
Breiten, so gilt für die gesamte Straße die größte Breite.
Fläche zwischen der der Erschließungsanlage
zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die
einem gleichmäßigen Abstand von 35 m verläuft,
e) die über die sich nach Buchstabe b) oder Buchstabe d) lit.
bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich
genutzt sind, die Fläche zwischen der Erschließungsanlage bzw. im Fall von Buchstabe d) lit. bb) der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer
Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft,
der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen
Nutzung entspricht.
(8) Für Erschließungsanlagen, die in den Absätzen 3 und 5 nicht
erfasst sind oder bei denen die festgesetzten anrechenbaren
Breiten oder Anteile der Beitragspflichtigen offensichtlich
nicht zutreffen, werden durch eine gesonderte Satzung im
Einzelfall die anrechenbaren Breiten und Anteile der Beitragspflichtigen festgesetzt.
(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die
§5
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden,
oder
b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen
oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung)
(1) Der nach den §§ 2 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach
Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen
die Inanspruchnahmemöglichkeit der Erschließungsanlage
besondere Vorteile vermittelt (erschlossene Grundstücke).
Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen
Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der
maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach Absätzen 5
bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt.
ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des
Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in
Absatz 3 nicht erfasst wird.
(2) Als Grundstücksfläche i. S. des Absatz 1 gilt grundsätzlich der
Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen
Sinn. Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder
gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 6 und 7. Für die übrigen Flächen –
einschließlich der im Außenbereich liegenden Teilflächen
jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Absatz 4
BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach
Absatz 8.
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der
Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder
gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen
Grundstücken
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,
b) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,
c) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,
d) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,
e) 1,8 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.
a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes und mit der Restfläche innerhalb eines
im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die
Gesamtfläche des Grundstücks,
(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des
Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, ergibt
sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:
a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der
höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse.
b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der
Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei
Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl
abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende
volle Zahl aufgerundet werden).
c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als
Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. v. § 11 Absatz 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen anderen Gebieten
die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,0 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle
Zahl aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise
auch für den Fall, dass sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist.
d) Dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt
die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.
e) Ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.
b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,
c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB
liegen und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer
solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,
d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34
Absatz 4 BauGB besteht,
aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die
Gesamtfläche des Grundstücks
bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich
(§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35
BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,
höchstens jedoch die Fläche zwischen der Erschließungsanlage und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 35 m zu ihr verläuft; bei
Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage
angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die
6
die sich rechnerisch aus der Grundfläche
der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt
mit Zuschlägen für das zweite und jedes
weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss
entsprechend der Staffelung nach Absatz 5,
für die Restfläche gilt lit. b),
e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind,
für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus
der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt
durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
mit Zuschlägen für das zweite und jedes
weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss
entsprechend der Staffelung nach
Absatz 5, für die Restfläche gilt lit. a),
f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich
einer Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB
liegen, für die von der Satzung erfassten
Teilflächen
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen,
mit Zuschlägen für das zweite und
jedes weitere tatsächlich vorhandene
Vollgeschoss entsprechend der Staffelun nach Absatz 5,
bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne
Bebauung
mit Zuschlägen für das zweite und
jedes weitere tatsächlich vorhandene
Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5,
für die Restfläche gilt lit. a).
f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der
Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl
oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl
der Vollgeschosse:
a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der
Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,
c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt,
d) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,
die aber gewerblich oder industriell genutzt werden
können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt;
(8) Für die Flächen nach § 5 Absatz 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die
1. aufgrund entsprechender Festsetzungen
in einem Bebauungsplan nicht baulich oder
gewerblich sondern nur in vergleichbarer
Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder
innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils so genutzt werden
2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind
(z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn
a) sie ohne Bebauung sind, bei
aa) Waldbestand oder wirtschaftlich
nutzbaren Wasserflächen
bb) Nutzung als Grünland, Ackerland
oder Gartenland
cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau pp.)
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen
Nutzung vergleichbaren Weise genutzt
werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze
ohne Bebauung)
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen)
vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich
rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl
0,2 ergibt,
mit Zuschlägen für das zweite und jedes
weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung
nach Absatz 5, für die Restfläche gilt lit. a),
d) sie als Campingplatz genutzt werden und
eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche,
0,5
1,0
1,3
1,3
1,
(9) Vollgeschosse sind alle Geschosse, deren Deckenoberkante
im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben.
Satz 1 gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der
Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5 Absatz 6
Buchstabe a) bis c) enthält.
Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des
Bauwerkes nicht feststellbar, so werden bei gewerblich
oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene
3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten
Grundstücken je angefangene 3,0 m Höhe des Bauwerks
(Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.
0,0167
0,0333
1,
(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung
werden die in Absatz 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht
0,5
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und
großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und
Kongresse;
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den
unter Buchstabe a) genannten Gebieten vorhanden
oder zulässig ist;
1,
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben
a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich,
industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so
7
ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist
der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber
dieses Rechts anstelle des Eigentümers beitragspflichtig.
Mehrere Eigentümer eines Grundstückes haften als
Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die
einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend
ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
z.B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-.
Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt.
Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.
(11) Grundstücke an zwei oder mehreren Erschließungsanlagen im Sinne dieser Satzung werden für jede Anlage mit
der Maßgabe herangezogen, dass bei der Berechnung des
Beitrags nach den vorstehenden Absätzen die sich ergebenden Beträge jeweils um ein Drittel gekürzt werden.
(2) Ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte nicht im Grundbuch eingetragen oder ist die Eigentums- oder Berechtigungslage in sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seiner
Stelle derjenige abgabepflichtig, der im Zeitpunkt des
Entstehens der Abgabepflicht der Besitzer des betroffenen
Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder
entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur
Abgabe verpflichtet.
(12) Die Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke
(Absatz 11) gilt nicht für die in Absatz 10 Buchstaben a bis c
bezeichnete Grundstücke.
§6
Abschnittsbildung, Erschließungseinheit
und Abrechnungsgebiet
§ 10
Fälligkeit
(1) Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Erstreckt sich eine straßenbauliche Maßnahme auf mehrere Straßenabschnitte, für die
sich nach § 4 Absatz 2 unterschiedliche anrechenbare Breiten
oder unterschiedliche Anteile der Beitragspflichtigen ergeben, so sind die Straßenabschnitte gesondert abzurechnen.
(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Baumaßnahme
tatsächlich beendet ist. Im Falle der Kostenspaltung (§ 7)
entsteht die Beitragsschuld mit der tatsächlichen Beendigung der Teilmaßnahme, bei der Bildung von Erschließungseinheiten (§ 6 Absatz 2) mit der Beendigung der Maßnahmen an den die Erschließungseinheit bildenden Straßen.
(2) Für mehrere Erschließungsanlagen, die für die Erschließung
der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Aufwand
insgesamt ermittelt werden (Erschließungseinheit).
(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(3) Die von einer Erschließungsanlage, einem Abschnitt oder
einer Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke bilden
das Abrechnungsgebiet.
§ 11
Überleitungsregelungen bei der Umstellung
des Beitragssystems vom widerkehrenden Beitrag
auf einmalige Beiträge
§7
Kostenspaltung
(1) Für die Ortsteile Gleichamberg, Simmershausen, Zeilfeld,
Bedheim, Gleicherwiesen, Eicha und Roth erfolgt mit dieser
Satzung gleichzeitig die Umstellung des Beitragssystems des
wiederkehrenden Beitrages auf das System der einmaligen
Beiträge.
Der Beitrag kann für
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
die Fahrbahn
die Radwege
die Gehwege
die Parkflächen
die Beleuchtung
die Oberflächenentwässerung
die unselbständigen Grünanlagen
(2) Zur Vermeidung unbilliger Belastungen werden tatsächlich
gezahlte wiederkehrende Beiträge auf zu zahlende (einmalige) Beiträge angerechnet. Die Anrechnung ist zeitlich
befristet für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Entstehung
des bereits geleisteten wiederkehrenden Beitrages.
gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.
§8
Vorauszahlungen und Ablösung
(3) Die durch diese Anrechnungsvorschrift entstehende Finanzierungslücke wird allein durch allgemeine kommunale
Deckungsmittel ausgeglichen.
(1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen
worden ist, kann die Stadt Vorauszahlungen bis zur Höhe
der voraussichtlichen Beitragsschuld erheben.
§ 12
In-Kraft-Treten
§9
Beitragspflichtige
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Sie findet Anwendung auch auf Baumaßnahmen, durch die
Erschließungsanlagen nach Ende der Wirksamkeit der Satzungen in Absatz 2 genannt, aber vor Inkrafttreten dieser
Satzung hergestellt, angeschafft, erweitert, verbessert oder
erneuert worden sind.
(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes
(2) Gleichzeitig treten folgende Straßenausbaubeitragssatzungen außer Kraft:
(2) Der Straßenausbaubeitrag kann vor Entstehung der Beitragspflicht durch Vertrag abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag
richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Straßenausbaubeitrages.
8
1. Satzung der Stadt Römhild vom 12.04.2001
(Beschluss-Nr. 256/14/01) einschl. 1. Änderungssatzung
vom 29.11.2002 (Beschluss-Nr. 465/28/02)
2. Satzung der Gemeinde Gleichamberg über die Erhebung
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge vom 16.03.2012
(Beschluss-Nr. 15/12) einschl. der 1. Änderungssatzung
vom 04.09.2012 (Beschluss-Nr. 29/12) und der Beitragssatzung vom 03.08.2012 (Beschluss-Nr. 26/12)
3. Satzung der Gemeinde Haina vom 03.08.2007
(Beschluss-Nr. 114/22/07)
4. Satzung der Gemeinde Westenfeld vom 04.11.1996
(Beschluss-Nr. 117/36/96) einschl. 1. Änderungssatzung
vom 14.05.2001 (Beschluss-Nr. 85/14/01)
5. Satzung der Gemeinde Mendhausen vom 25.07.1996
(Beschluss-Nr. 74/13)96) einschl. 1. Änderungssatzung
vom 22.05.2001 (Beschluss-Nr. 97/12/01)
6. Satzung der Gemeinde Milz vom 06.06.2012
(Beschluss-Nr. 95/16/12)
Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Nenndurchfluss
bis 5 m³/h
70,00 Euro/Jahr
bis 10 m³/h
140,00 Euro/Jahr
bis 20 m³/h
280,00 Euro/Jahr
bis 30 m³/h
420,00 Euro/Jahr
2. Der § 4 Absatz 2 ändert sich wie folgt:
Die Grundgebühr wird bei nicht anschließbaren Grundstücken nach dem auf dem Grundstück vorhandenen Nutzraum (Faulraum bzw. Sammelraum) berechnet.
Sie beträgt bei einem Nutzraum
bis 6 m³ Nutzraum
40,00 Euro/Jahr
bis 12 m³ Nutzraum
80,00 Euro/Jahr
bis 24 m³ Nutzraum
160,00 Euro/Jahr
bis 48 m³ Nutzraum
320,00 Euro/Jahr
3. Der § 5 Absatz 1 ändert sich wie folgt:
Die Einleitungsgebühr bei Volleinleitern wird nach Maßgabe
der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer
berechnet, die der öffentliche Entwässerungseinrichtung
von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Einleitungsgebühr für Volleinleiter beträgt 2,48 Euro
pro m³ Abwasser.
Römhild, den 20.06.2016
Stadt Römhild
gez. Günther Köhler
Bürgermeister
Dienstsiegel
4. Der § 5 Absatz 2 ändert sich wie folgt:
Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die
öffentliche Entwässerungseinrichtung eine Vorklärung oder
sonstige Vorbehandlung auf dem Grundstück verlangt (§ 3
EWS), beträgt die Einleitung bei Teileinleitern 1,28 Euro pro
m³ Abwasser.
Das gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung lediglich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart der eingeleiteten Abwässer entsprechen.
Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der
Stadt Römhild (Straßenausbaubeitragssatzung) (Beschluss Nr.
430/30/16) in seiner Sitzung am 13.06.2016 beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 21 ThürKO und dem
Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom 16.06.2016
mit dem Az. 15-SC-0240-16.
Bekanntmachung der
1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (GS-EWS)
der Stadt Römhild
5. Der § 6 Absatz 2 ändert sich wie folgt:
Die Beseitigungsgebühr beträgt 39,00 Euro pro Kubikmeter (m³) Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.
für die Ortsteile Bedheim, Eicha, Gleichamberg,
Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz, Römhild, Roth,
Simmershausen und Zeilfeld sowie für den
Ortsteil Linden der Gemeinde Straufhain
vom 29.01.2015
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Stadt Römhild für die Ortsteile
Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Hindfeld, Milz,
Römhild, Roth, Simmershausen und Zeilfeld sowie für den Ortsteil Linden der Gemeinde Straufhain vom 29.01.2015 tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Auf Grund der §§ 2, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19.09.2000
(GVBl. S. 301), in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Stadt
Römhild nachfolgende Satzung:
Römhild, den 20.06.2016
Artikel I
Stadt Römhild
1. Der § 4 Absatz 1 ändert sich wie folgt:
gez. Köhler
Bürgermeister
Die Grundgebühr wird bei angeschlossenen Grundstücken
nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht
nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die
Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der
einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler
nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt,
der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen
zu können.
Dienstsiegel
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung die Ausfertigung und die
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt
Römhild schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht
werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von
einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so
sind die Verstöße unbeachtlich.
9
nungsgemäßen Zustand herstellen und dies dem Benutzer
in Rechnung stellen.
Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die 1. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS)
(Beschluss-Nr. 429/30/16) in seiner Sitzung am 13.06.2016
beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 21 ThürKO und dem
Schreiben des Landratsamtes Hildburghausen vom 16.06.2016
mit dem Az. 15-SC-0239-16.
Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO
vor Ablauf eines Monats nach Erhalt dieser Genehmigung bekanntgemacht werden.
(5) Der Benutzer ist ohne Genehmigung der Stadt Römhild nicht
berechtigt, das Kulturhaus zur Nutzung an einen Dritten zu
überlassen oder dieses weiterzuvermieten. Wird eine ungenehmigte Weitervermietung oder eine Überlassung an
Dritte festgestellt, wird der Mietvertrag fristlos gekündigt.
§4
Haftungsverpflichtungen
(1) Die Benutzung des Kulturhauses Roth geschieht auf eigene
Gefahr der Benutzer und in deren alleiniger Verantwortung.
Bekanntmachung der
Benutzungsordnung für die Benutzung
des Kulturhauses Roth
(2) Die Stadt Römhild wird von Ersatzansprüchen freigestellt,
die von Benutzungsberechtigten oder Dritten insbesondere
wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes von Sachen geltend gemacht werden, es sei denn,
dass der zum Ersatz verpflichtende Umstand auf ein Verschulden der Stadt Römhild zurückzuführen ist.
§1
Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt für die privatrechtliche Benutzung des Kulturhauses Roth einschließlich seiner Nebenräume (Gaststätte,
Küche, WC).
(3) Die Benutzer sind verpflichtet, die Einrichtungen des Kulturhauses Roth schonend zu behandeln, insbesondere jede
Beschädigung oder Beschmutzung zu unterlassen. Die Benutzer haften für alle Schäden, die am Kulturhaus Roth oder
deren Zubehör infolge unsachgemäßen Gebrauchs auftreten.
§2
Überlassung der Räume und Einrichtungen
(1) Die Räume und Einrichtungen des Kulturhauses können für
kulturelle, gesellschaftliche, schulische und private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
(4) Beschädigungen der Einrichtung des Kulturhauses Roth oder
dessen Zubehör sind durch den Benutzer unverzüglich der
Stadt Römhild mitzuteilen. Für Schäden, die sich aufgrund
der Verletzung der Anzeigepflicht ergeben, haften die Benutzer.
(2) Personen und/oder Vereinigungen deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die
verfassungsrechtliche Ordnung richten, werden die Räume
und Einrichtungen nicht überlassen.
§5
Sonstige Festlegungen
(3) Anträge auf Überlassung und Benutzung des Kulturhauses
Roth sind schriftlich an die Stadt Römhild zu richten, die ihre
Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mitteilt.
(1) Der Benutzungsgegenstand ist pfleglich zu behandeln.
(2) Dekorationen, Veränderungen oder Einbauten bedürfen der
vorherigen Zustimmung der Stadt Römhild. Bei Anbringen
einer Dekoration oder etwaigen Veränderungen sind diese
so zu gestalten, dass eine Beschädigung des Benutzungsgegenstandes ausgeschlossen ist. Die Dekoration, Veränderungen oder Einbauten sind nach Durchführung der Veranstaltung zu entfernen. Eine Überlassung an den nächstfolgenden Veranstalter bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Stadt Römhild.
(4) Eventuell erforderlichen Genehmigungen (Anzeige einer
öffentlichen Vergnügung usw.) sind bei Vertragsabschluss
mit vorzulegen.
§3
Benutzung
(1) Die Räume und Einrichtungen des Kulturhauses Roth werden zu den im Vertrag festgesetzten Zeiten zur Verfügung
gestellt. Voraussetzung ist jedoch, dass ein verantwortlicher
Leiter des Benutzers anwesend ist.
(3) Der Benutzer wird während der Dauer der Veranstaltung
durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass seine
Beauftragten, Besucher und Gäste nicht die Bestimmungen
dieser Benutzungsordnung verletzen.
(2) Die Stadt Römhild übergibt die Räume und Einrichtungen in
ordnungsgemäßem Zustand. Der Benutzer überzeugt sich
davon bei der Übergabe. Etwaige Beanstandungen sind der
Stadt sofort mitzuteilen.
§6
Erheben privatrechtlicher Entgelte
(3) Nach Abschluss der Benutzung gibt der Benutzer die Räume
in ordnungsgemäßen Zustand an die Stadt Römhild zurück.
Bei groben Verunreinigungen erfolgt eine gründliche
feuchte Reinigung durch den Benutzer, in anderen Fällen erfolgt die Übergabe besenrein. Nach Kirmesveranstaltungen,
Theaterveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte
kann eine Reinigung durch die Stadt veranlasst werden, ein
entsprechendes Entgelt ist in der Entgeltordnung festgelegt.
Für die Benutzung des Kulturhauses werden privatrechtliche
Entgelte aufgrund gesonderter Beschlussfassung des Stadtrates
der Stadt Römhild erhoben.
§7
Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung
verstoßen, können dauernd oder zeitweise von der Benutzung
ausgeschlossen werden.
(4) Kommt der Benutzer dieser Verpflichtung nicht nach, kann
die Stadt auf Rechnung und Gefahr des Benutzers den ord10
Miete/Tag
Familienfeiern,
Versammlungen,
Ausstellungen
§8
Inkrafttreten
Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Römhild, den 18.05.2016
Gaststätte
120,00
70,00
Kaution
100,00
Teilen sich mehrere private Nutzer in die Räumlichkeiten werden
die Nutzungsgebühren entsprechend geteilt. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich durch den Benutzer. Nach Kirmesveranstaltungen, Theaterveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte
kann eine Reinigung durch die Stadt veranlasst werden. Dafür
wird gesondert ein Betrag erhoben.
Stadt Römhild
gez. Köhler
Bürgermeister
Saal
Dienstsiegel
Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die Benutzungsordnung für
die Benutzung des Kulturhauses Roth (Beschluss-Nr. 371/28/
16) in seiner Sitzung am 19.04.2016 beschlossen.
§5
Inkrafttreten
Diese Regelung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Bekanntmachung
der Entgeltordnung über die Erhebung
privatrechtlicher Entgelte
für die Benutzung des Kulturhauses Roth
Römhild, den 18.05.2016
Stadt Römhild
gez. Köhler
Bürgermeister
§1
Entgelterhebung
Dienstsiegel
Der Stadtrat der Stadt Römhild hat die Entgeltordnung über die
Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung des
Kulturhauses Roth (Beschluss-Nr. 372/28/16) in seiner Sitzung
am 19.04.2016 beschlossen.
(1) Die Stadt Römhild erhebt für die Benutzung des Kulturhauses Roth und deren Nebenräume privatrechtliche Entgelte
nach Maßgabe der Benutzungsordnung des Kulturhauses
Roth und nach dieser Regelung.
(2) Nebenkosten für Wasser-, Abwasser- und Energieverbrauch
sowie Heizkosten sind in dem Entgelt der Benutzung enthalten.
Bekanntmachung
Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Spring von der Ortslage Haina bis zur Mündung in das Fließgewässer
Milz
(3) Veranstaltungen der Stadt Römhild werden entgeltfrei durchgeführt.
§2
Entgeltschuldner
Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat
Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar beabsichtigt, für das Fließgewässer Spring von der Ortslage Haina bis
zur Mündung in das Fließgewässer Milz auf Teilen der Gemarkungen Haina, Römhild und Milz das Überschwemmungsgebiet
neu festzustellen. Die Feststellung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217).
(1) Zur Zahlung des Entgeltes ist der Veranstalter (Nutzer) verpflichtet.
(2) Mehrere natürliche Personen oder Personenvereinigungen
sowie juristische Personen aller Rechtsformen haften als Gesamtschuldner.
§3
Entstehung und Fälligkeit der Entgelte
Im Rahmen des nach § 117 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009
(GVBl. S. 648) hierzu durchzuführenden Anhörungsverfahrens
wird Folgendes bekannt gegeben:
(1) Die Entgelte sind jeweils bis 1 Woche vor dem vertraglich
festgelegten Veranstaltungstermin fällig.
(2) Die Vertragspartner informieren sich in gegenseitigem
Einvernehmen acht Tage vorher schriftlich, wenn zwingende
Gründe vorliegen, die Veranstaltung abzusagen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden
Karten (Topografische Karten Maßstab 1:10.000 und Liegenschaftskarten Maßstab 1:2.000) liegen
§4
Privatrechtlich Entgelte
vom 1. August bis einschließlich 31. August 2016
in folgender Behörde während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:
Stadt Römhild, Griebelstraße 28, 98630 Römhild
Die Entgelte (Angaben in Euro) pro Veranstaltungstag pro Tag
betragen
Miete/Tag
Saal
Gaststätte Kaution
Kirmesveranstaltungen,
Theaterveranstaltungen,
Tanzveranstaltungen,
Konzerte
300,00
70,00
100,00
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
11
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –15.30 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
26. – 30. KW
31. – 34. KW
31. – 34. KW
Etwaige Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzordnungen
sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen
nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift beim
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der
Kläranlage Milz unter der Telefonnummer 036948 – 88126 oder
21116.
Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar, Haus 2, Zimmer
1809 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden:
Montag – Donnerstag
8.30 Uhr – 12.00 Uhr und
13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Feuchttücher verstopfen Rohre und Kanäle
In Toiletten entsorgte Feuchttücher verstopfen die Kanalisation
und verfangen sich in den Abwasserpumpen. Lange, verfilzte
und zähe Stränge belasten die Pumpen und bringen sie letztendlich zum Stillstand.
Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass
der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.
Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat,
die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt
wurden, wird über die Gründe unterrichtet.
In letzter Zeit häufen sich erneut Probleme mit verstopften
Pumpen und der Feinrechenanlage an der Kläranlage in Milz.
Ursache dafür ist der zunehmende Gebrauch von Feuchttüchern, die in Toiletten landen und für Schwierigkeiten im Kanalund Kläranlagenbetrieb sorgen. Im Gegensatz zu WC- Papier,
welches sich auflöst und kein Problem darstellt, sind Feuchttücher extrem reißfest. Sie lösen sich nicht auf. Dadurch gelangen sie in die Pumpen und verstopfen die Laufräder. Der
Wartungsaufwand an den Pumpen ist stark gestiegen.
Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende
Kosten können nicht erstattet werden.
Weimar, den 13. Juni 2016
gez. H. Günter Breitbarth
Referatsleiter
In Kleinkläranlagen zersetzen sich die Tücher nicht und sind
dadurch in großen Mengen im Fäkalschlamm zu finden. Die
Feuchttücher, die an der Kläranlage ankommen, müssen wieder
aufwendig aus dem Abwasser entfernt und anschließend als
Abfall entsorgt werden.
Bekanntmachung der Stadt Römhild
über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs zur 1. Änderung
des Flächennutzungsplans im Bereich
des OT Römhild
Bitte bedenken Sie: Müssen verstopfte Rohre auf Privatgrundstücken gereinigt werden, müssen Hauseigentümer oder Mieter
– also die Verursacher – die Kosten übernehmen.
Der Stadtrat Römhild hat in seiner Sitzung am 13.06.2016 den
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich
des OT Römhild gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Wir appellieren an Sie: Die Feuchttücher sind Abfall und gehören nicht in die Toilette, sondern in die Restmülltonne.
Zuwiderhandlungen können Ordnungsstrafen nach sich ziehen.
Der Entwurf liegt in der Zeit
gez. Köhler
Bürgermeister
vom 11.08.2016 bis 12.08.2016
in der Stadtverwaltung Römhild im Zimmer der Bauverwaltung
während der üblichen Dienstzeiten
Montag
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag
9:00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis zur Beachtung
von Grenzabständen für Bäume, Sträucher
und andere Gegenstände
In den einzelnen Orten unserer Stadt treten besonders an Ortsrandnähe sowie an Wege-, Straßen- und Gewässerränder Probleme durch Nichtbeachtung von Grenzabständen für Bäume
und Sträucher auf. Dieses führt immer öfter zu Beeinträchtigungen der Nutzung der Nachbargrundstücke, zur Einschränkungen des Lichtraumprofils bis hin zur Gefährdung für Mensch,
Tier und Sachwerte im öffentlichen Verkehr.
Während der Auslegung können von jedermann Bedenken und
Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Römhild, den 01.07.2016
gez. Köhler
Bürgermeister
OT Zeilfeld
OT Römhild
Waldhaus und Hartenburg
DS
Oft wird bereits bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
nicht beachtet, dass mit zunehmendem Alter sich auch das
äußere Erscheinungsbild verändert. Bei geringer Pflege und
vernachlässigtem Rückschnitt wachsen die Pflanzen förmlich „in
alle Richtungen”. Unbemerkt von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten eines Grundstückes kann es dann bei Nichtbeachtung der Grenzabstände für Pflanzen zu unbeabsichtigten Beeinträchtigungen kommen, welche im ungünstigsten Fall
nicht nur zu Verärgerungen, sondern zu Streit unter den Nachbarn oder den Behörden führen kann.
Fäkalienentsorgung 2016
Diese finden immer Freitag zwischen 6:30 Uhr und 15:00 Uhr
der jeweiligen Kalenderwoche statt. Der Entsorgungszyklus
richtet sich nach der Größe der Klärgrube und der daran angeschlossenen Personen.
12
Zur Vermeidung solcher Probleme werden unter anderem im
Nachbarschaftsrecht Regelungen zu Grenzabstände für Pflanzen getroffen (Thüringer Nachbarrechtsgesetz vom 22.12.1992
GVBl. S. 599 – elfter Abschnitt §§ 44 ff. mit denen seit dem
31.12.2015 gültigen Änderungen) und im Straßen- und Straßenverkehrsgesetz sind diese für die Sicherheit entlang von Fahrund Gehwegen geregelt. Solche Gesetzesgrundlagen sollten
bei jedem Grundstückseigentümer mehr Beachtung finden.
2017 – 700 Jahre Stadtrecht Römhild
1317 – 2017
Aufruf an alle Bürger und Vereine
In einer Urkunde des Klosters Veßra wurde am 10. Februar 1317
als Zeuge eines Verkaufs ein „civis” in Römhild genannt. Der
Begriff civis stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet einen
Bürger, also einen Bewohner einer Stadt. Somit ist das die erste
nachgewiesene urkundliche Erwähnung Römhilds als Stadt.
Sehr oft sind auch gut gemeinte Anpflanzungen, Pflanzkübel,
Steinblöcke sowie Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit dem
Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen angelegt
worden, welche eigentlich nicht so angelegt oder unterhalten
werden dürfen, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des
Verkehrs beeinträchtigen. Werden sie trotzdem angelegt oder
unterhalten besteht eine erhöhte Gefahr von Unfällen und Sachbeschädigungen.
Diese urkundliche Erwähnung jährt sich im Jahr 2017 zum 700.
Mal. Dieses Jubiläum soll natürlich gebührend gefeiert werden.
Der Bürgermeister veranstaltet hierzu voraussichtlich im Mai
2017 einen Festakt im Schlosshof. Das Fest soll nicht allein von
der Stadt organisiert werden. Alle „civis” (Bürger) und Vereine
sind aufgerufen ihre Ideen und Anregungen zur Gestaltung des
Jubiläums beizutragen. Außerdem wäre zu überlegen, die
Veranstaltungen der Römhilder Vereine im Jahr 2017 unter das
Thema 700 Jahre Stadtrecht zu stellen.
Im Straßenrecht wird in diesem Zusammenhang vom sogenannten Lichtraumprofil gesprochen. Dieses ist zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum frei zu
halten. Das Lichtraumprofil umfasst bei Geh- und Radwegen
eine Breite von 0,20 m ab Radwegekante und eine Höhe von
2,25 m. Das Lichtraumprofil an Straßen umfasst eine Breite von
0,50 m ab Straßenkante und eine Höhe von 4,50 m.
Eingereicht werden können alle Einfälle, Vorstellungen, Anregungen bis 31. Juli 2016 in der Stadtverwaltung oder im
Museum. Wir hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung und freuen
uns auf Ihre/Eure Ideen.
Damit die Benutzung der Straßen und Wege und somit die
Leichtigkeit des fließenden Verkehrs gewährleistet ist, hat die
Gemeinde als Behörde und als Träger der Straßenbaulast für
ihre Straßen und Plätze sowie für ihre Rad- und Gehwege die
Unterhaltungspflicht. Unterhaltungspflicht heißt auch Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, die Gemeinde hat die öffentliche
Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. So wird die Gemeinde die Grundstücksbesitzer anschreiben, von deren Grundstück
eine Gefahr ausgeht, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Köhler
Bürgermeister
Ende des amtlichen Teils
Allgemeiner Teil
Aber lassen Sie es nicht erst soweit kommen. Schauen Sie bitte
einfach einmal auf Ihre Grundstücksgrenze. Sollten dort Zweige,
Äste bzw. Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder Gegenstände in gefährlicher Nähe am Fahr- oder
Gehwegrand stehen, ist es Zeit den Missstand zu beseitigen.
Schließlich beruht die „Verkehrssicherungspflicht” auf dem
Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, auch verpflichtet ist, die zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um drohende Gefahren für Dritte abzuwenden.
Jubilare im Juli
Wir gratulieren recht herzlich:
Unterstützen Sie uns bei der Beseitigung von Hindernissen, die
die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Für Ihre Unterstützung bedankt sich der Bürgermeister.
Information
Der Stadtrat der Stadt Römhild hat in seiner Sitzung am
13.06.2016 beschlossen folgende Liegenschaften der Stadt
Römhild zum Kauf anzubieten:
–
–
–
–
–
–
–
ehemaliges Rathaus in Gleichamberg;
Alte Schule mit Nebengebäude in Hindfeld;
Scheune (Richtung Irmelshausen) in Mendhausen;
Mehrfamilienhaus (An der Mauer 4) in Römhild;
Kulturhaus in Roth;
Mehrfamilienhaus (Herrnberg 71) in Westenfeld;
Mehrzweckgebäude in Westenfeld.
Bei Interesse können Sie sich in der Stadtverwaltung Römhild
unter 036948 / 881-0 melden.
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OT Bedheim
am 11.07. Frau Ute Hofmann
am 28.07. Herr Paul Jankowski
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
OT Eicha
am 21.07. Herr Rolf Leupold
zum 70. Geburtstag
OT Gleichamberg
am 31.07. Frau Renate Schwamm
zum 75. Geburtstag
OT Haina
am 02.07. Herr Werner Benkhardt
am 22.07. Frau Christiane Gundelwein
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
OT Mendhausen
am 29.07. Frau Margarete Burski
zum 80. Geburtstag
OT Milz
am 25.07. Frau Hiltrud Stangenberger
zum 85. Geburtstag
OT Roth
am 17.07. Herr Klaus Kästner
zum 80. Geburtstag
OT Römhild
am 09.07. Frau Helga Puhl
am 27.07. Frau Leni Lutz
am 27.07. Frau Karin Martini
am 29.07. Frau Marianne Frank
– Ortsverein Römhild
zum 90. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Veranstaltungen im Monat Juli
Mittwoch, 06.07./13.07./20.07./27.07
13.30 Uhr Seniorengymnastik
Mittwoch, 13.07./20.07.
14.30 Uhr Seniorentreffen bei Kaffee und Kuchen
Mittwoch, 06.07.
14.30 Uhr Erzählkaffee Thema „Hörgeräte und
ihre Funktionen”
Stadtbibliothek
Römhild
Tel. 036948 – 88131
Mittwoch, 27.07.
14.30 Uhr Erzählkaffee Thema „Ägypten”
Öffnungszeiten der Bibliothek:
Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr
Der Seniorentanzkreis trifft sich nach Absprache.
Am 14.07. laden wir zu einer Tagesfahrt nach Ruhla mit Besichtigung des Minia-Thür Parks und Greifvogelschau ein.
Veranstaltungen in der Stadt Römhild
Termin
01. – 10.07.2016
08.07.2016
Uhrzeit
02.07.2016
06.07.2016
10.07.2016
10.07.2016
15./16.07.2016
16./17.07.2016
17.07.2016
21.07.2016
20.30 Uhr
9.00 Uhr
10.00 Uhr
17.00 Uhr
21. – 24.07.2016
23.07.2016
30.07.2016
04. – 07.08.2016
06.08.2016
06. – 07.08.2016
07. – 09.08.2016
19.00 Uhr
10.00 Uhr
19.30 Uhr
17.00 Uhr
17.00 Uhr
Ort
Bedheim
Römhild/
Steinsburgmuseum
Römhild/Schloss
Bad Königshofen/Römhild
Römhild/Schloss
Bedheim/Kirche
Römhild/Schloss
Haina/Sportplatz
Gleicherwiesen
Bedheim/Kirche
Haina
Westenfeld/Kirche
Bedheim/Kirche
Zeilfeld
Haina
Eicha
Sülzdorf
Art der Veranstaltung
Sportfest TSV Blau-Weiß Bedheim
Sommerfest Gemeinde der Steinsburgfreunde
mit Grillabend
Sommerkino
Jubiläumswanderung zur 25-jährigen Städtepartnerschaft
Fest der Vereine mit den Gleichberg-Musikanten
Konzert für Trompete und Orgel
Sommerfest
Raiffeisenpokal Halbfinale
Sommerfest der Gleicherwiesener Glühweinfreunde e.V.
Thüringer Orgelsommer
Konzert für Orgel und Blechbläserensemble
Festwoche 70 Jahre Hainaer Sportverein e.V.
Musikalisches Allerlei in Westenfeld
Konzert auf zwei Orgeln
Kirmes
Backhausfest
Sommerfest FFW Eicha
Kinder-Camp
Veranstaltungen in der Partnergemeinde Knetzgau
Termin
02./03.07.2016
02./03.07.2016
03.07.2016
10.07.2016
16.07.2016
Uhrzeit
19.00 Uhr
11.00 Uhr
19.30 Uhr
Ort
Hainert
Knetzgau
Oberschwappach
Oberschwappach
Zell a. E.
Art der Veranstaltung
Gemeindemusikfest
270er Kart-Slalom
Mozart-Konzert mit dem Bamberger Streichquartett
Jugendorchesterkonzert
musikalischer Sommernachtszauber
Veranstaltungen in der Partnerstadt Bad Königshofen
Termin
06.07.2016
09./10.07.2016
22.07.2016
30.07.2016
Uhrzeit
9.00 Uhr
19.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
Ort
Bad Königshofen/Römhild
Bad Königshofen
Bad Königshofen
Bad Königshofen
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Art der Veranstaltung
Jubiläumswanderung zur 25-jährigen Städtepartnerschaft
1275 Jahre Bad Königshofen
Festwochenende mit musikalischen Highlights,
fränkischen Spezialitäten, mittelalterlicher Markt
Moonlightserenade Big-Band BfM
Bauernmarkt
Grundschule
„An den Gleichbergen”
Milz
Jubiläumswanderung
am Mittwoch, dem 06.07.2016
Seit 25 Jahren besteht die Städtepartnerschaft Römhild-Bad Königshofen. Zu diesem schönen Jubiläum lädt die Wandergruppe
„WanSin“ (Wandern und Singen) aus Bad Königshofen zu einer
Wanderung von Bad Königshofen nach Römhild ein.
Danke, Raiffeisenbank Römhild!
In unserer Grundschule „An den Gleichbergen” Milz fand am
Mittwoch, den 11. Mai 2016, ein besonderes Projekt statt, das
Solarprojekt mit dem Solardorf Kettmannshausen e.V.
Treffpunkt: 9:00 Uhr am TSV-Sportheim-Parkplatz
in Bad Königshofen
Die Wanderstrecke führt von Bad Königshofen über den Radweg nach Herbstadt und dem Kelten-Erlebnisweg folgend nach
Milz und dann zum Ziel Römhild. Mit dabei sind die damaligen
Bürgermeister Jürgen Hölzer und Clemens Behr, die die Partnerschaftsurkunde unterzeichnet haben.
Drei Mitarbeiterinnen, Frau Vogt, Frau Reimann und Frau Hartwig, haben Solarbaukästen mitgebracht. Wir bauten in 2erGruppen verschiedene Solarstromkreise. Es gab ein kleines Haus
mit einer Solarzelle obendrauf und in dem Haus waren 2 Batterien, die die Energie speicherten. Außerdem haben wir Ampeln,
Leuchttürme, Kreisel, Glühlampen und Piepser gebaut.
Nach dem Bauen gingen wir zu einer Lampe (die Sonne schien
gerade nicht) und diese hat die Solarzelle angestrahlt. Die Solarzelle hat dieses Licht in Energie umgewandelt. Die Lampen und
Leuchttürme haben geleuchtet, die Kreisel sich gedreht und die
Piepser haben Töne erzeugt. Die Frauen vom Solardorf haben
uns geholfen, wenn wir nicht weitergekommen sind. Dann
haben wir noch ein Spiel gespielt, es hieß „Heißer Draht”. Zum
Schluss haben wir unseren Namen in Morseschrift geschrieben.
In Römhild wird die Wandergruppe vom Bürgermeister Günther
Köhler im Schlosshof des Schlosses „Glücksburg” gegen 12.15
Uhr begrüßt.
Alle Wanderfreunde sind zu dieser besonderen Wanderung
eingeladen.
Museum Schloss
„Glücksburg” Römhild
Achtung Eisenbahnfreunde
und Modellbauer!
Es weihnachtet sehr – nur noch ein halbes Jahr ist es bis zum 2.
Advent. Bekanntlich findet an diesem Wochenende in Römhild
alle zwei Jahre eine Modellbahnausstellung statt.
Im Jahr 2010 hat das Museum Schloss „Glücksburg” gemeinsam
mit Modellbahnfreunden der Region die erste Ausstellung organisiert, die schon damals viele begeisterte Besucher angezogen
hat. Deshalb soll es auch in diesem Jahr am 3. und 4. Dezember 2016 wieder eine Modellbahnausstellung in Römhild geben.
Dieses Projekt hat allen Schülern der Klassen 4a und 4b sehr gut
gefallen. Es hat riesigen Spaß gemacht. Hoffentlich können die
nächsten vierten Klassen das auch erleben.
Vielen Dank an die Raiffeisenbank, die uns dieses Solarprojekt
gesponsert hat.
Klassen 4a und 4b der GS „An den Gleichbergen” Milz
1. Fest der Vereine
Sonntag, 10. Juli 2016
ab 10.00 Uhr gemütlicher Frühschoppen
im Schlosshof Römhild
mit den Gleichberg-Musikanten
Interessierte Modelleisenbahner können sich an der Ausstellung
beteiligen. Darüber hinaus sind erstmalig auch Schiffs- oder Flugzeugmodellbauer sehr herzlich eingeladen, um die 4. Modellbahnausstellung für Besucher und Aussteller noch attraktiver
und interessanter zu gestalten.
Vereine stellen sich vor
Unterhaltung für Jung und Alt
Schlecht-Wetter-Variante vorhanden
Also, wer eine Anlage, ein Schiffs- oder Flugzeugmodell hat und
sie am zweiten Adventswochenende in Römhild zeigen möchte,
kann sich im Museum Schloss „Glücksburg” (036948 88140)
oder bei Horst Schubert (036948 80434) melden.
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt!
Wir freuen uns auf viele Vereine/Vereinsmitglieder und zahlreiche interessierte Gäste – sprich jedermann.
Kerstin Schneider
Museumsleiterin
Schloss „Glücksburg” Römhild
Die Gleichberg-Musikanten und die Initiatoren des EhrenamtsStammtisches Römhild
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– Klemmspot, Schreibtischlampe, Mehrfachsteckdose
mit Verlängerungsschnur
– Fahrräder (bitte nur direkt im Pfarramt abgeben)
Werner Härter gibt den Staffelstab weiter …
Nach fast 25 Jahren (seit 1. Juli 1991) ist der langjährige Geschäftsstellenleiter der Kreissparkasse Hildburghausen in Römhild, Herr Werner Härter, zum 31. Mai 2016 in seinen wohlverdienten Ruhestand gegangen.
Abgegeben werden können die Sachspenden ab 19.07. immer
dienstags in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr in unserer Kleiderkammer (hinter dem Schloss) und außerhalb dieser Zeit im Ev.
Pfarramt Römhild, Am Stift 2.
Weitere Informationen unter www.roemhild-hilft.de
Insgesamt kann Herr Härter auf 45 Jahre Berufserfahrung
zurück blicken. Begonnen hatte alles in der Kreissparkasse Bad
Königshofen in der er ausgebildet wurde und auch bis zum
30.06.1991 als Kundenberater tätig war. Anschließend übernahm er die Leitung der Geschäftsstelle Römhild und erzielte
mit seinem Mitarbeiterteam in all den Jahren immer gute
Ergebnisse.
AOK Plus & Rentenversicherung
Sprechstunde
jeden 1. Donnerstag im Monat von 13.30 – 16.30 Uhr
im Rathaus (Markt 2), Römhild
Bei Fragen zur Rente bitte Terminvereinbarung
unter Tel. 036873/60434
Werner Härter scheidet mit einem lachenden und weinenden
Auge aus dem aktiven Berufsleben aus. Die vielen von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Kundenkontakte
werden ihm fehlen, ebenso die gute Zusammenarbeit mit den
Kolleginnen und Kollegen.
Sein Nachfolger heißt Mark-André Möhring. Mit ihm leitet nun
ebenfalls ein gut ausgebildeter, junger und dynamischer Sparkassenfachwirt die Geschäftsstelle in Römhild. Gemeinsam mit
Simone Petzold und Ramona Seeber wird er in Zukunft in allen
Finanzangelegenheiten für die Kunden rund um die Grabfeldstadt Römhild als Ansprechpartner da sein.
Mobile Jugendhilfeberatung
Sprechstunde
jeden 4. Montag im Monat von 13.00 – 16.00 Uhr
im Rathaus (Markt 2), Römhild
Terminvereinbarung unter Tel. (03685) 445-379
Kleidersammlung
Die TALISA – Thüringer Arbeitsloseninitiative – Soziale Arbeit
e.V. – führt am Samstag, dem 09.07.2016, eine Kleidersammlung durch.
Lindenweg
(Containerstandplatz)
Römhild
Bushaltestelle
(Containerstandplatz)
Simmershausen Am Backhaus
Gleicherwiesen Standort Marktplatz
Gleichamberg
Am Brauhaus
Haina
Foto: A. Bock (von links: Bärbel Egermeier, Ramona Seeber,
Mark-André Möhring, Werner Härter, Norbert Natterer, Simone
Petzold, Egon Weißmann)
10.00 – 10.30 Uhr
10.45 – 11.30 Uhr
13.30 – 14.00 Uhr
14.15 – 14.45 Uhr
15.00 – 15.30 Uhr
Bitte helfen auch Sie mit und unterstützen mit Ihrer Kleiderspende unsere soziale Arbeit.
Vera Weyh
Kleiderkammer im Spartenheim
Unsere Kleiderkammer ist nach einer Urlaubspause ab 19. Juli
wieder dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr für alle geöffnet. Deshalb freuen wir uns über weitere Spenden:
Naturfriedhof St. Ursula
– Bekleidung für die wärmere Jahreszeit, insbesondere
für junge Männer Gr. 164, 170, S, M und L
– Sportbekleidung, Fußball- und Sportschuhe Gr. 41 – 43
– Schuhe für Männer Gr. 41 – 43
– Bettwäsche, Hand- und Duschtücher
– Koffer
– Bettvorleger, Teppiche, Wolldecken, Kissen,
farbige Tischdecken
– Thermoskannen, große Tassen, Gläser, große Töpfe
und Pfannen, Besteck
– alles, was die Arbeit im Haushalt erleichtert
(z.B. Rührgerät u.a.)
nächste Führungen
am 03.07.2016 und 07.08.2016
Sie erreichen den Naturfriedhof über Trappstadt, Richtung
Alsleben der Beschilderung folgend bis zum Parkplatz vor Ort.
Wir bieten zeitgleich eine Führung in der Wallfahrtskirche St.
Ursula mit an.
Interessierte sind herzlich eingeladen.
Der nächste Redaktionsschluss ist der 21.07.2016.
16
Sonntag, 03.07.2016
13.30 Uhr Fußball: Straßenturnier
15.30 Uhr Spanferkel
Auf ins Zigeunerlager!
„Queienfelder Zigeunernacht” Waldfestplatz
16. Juli 2016 – 19.00 Uhr
Dienstag, 05.07.2016
18.30 Uhr Fußball: Bedheim – Crock
Farbenprächtige Show mit „Feuer und Bewegung”/Wahrsager
Für musikalischen Frohsinn sorgen „Schabernackrakeel“
und Grabfelder „Spielleut”
Freitag, 08.07.2016
18.00 Uhr Tischtennis: Turnier für Kinder und Nichtaktive
18.00 Uhr Nutzung der Sportanlage für Volleyball usw.
Deftiges Essen nach Zigeunerart,
u. a. zahme und wilde Sau am Spieß;
unsere traditionelle „Zigeunerbowle”, unser Weinstand und
viele weitere Getränke warten auf durstige Kehlen!
Samstag, 09.07.2016
12.00 Uhr Pizza
13.00 Uhr Fußball: Turnier um den Pokal
des TSV Blau-Weiß Bedheim
21.00 Uhr Disco mit Barbetrieb im Festzelt
Eintritt Erwachsene: 5,00 € / Kinder: Eintritt frei
Für unser kleines fahrendes Volk: Überraschungsprogramm
Sonntag, 10.07.2016
13.30 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit „FUBA“
10.30 Uhr Kinder-5-Kampf-Olympiade mit Prämierung
12.00 Uhr Mittagessen (Sauerbraten & Klöße, Vorbestellung!)
15.00 Uhr FSV 06 Eintracht Hildburghausen (LK) –
FSV Martinroda (VL)
Lassen Sie sich an diesem Abend am Fuße unseres schönen
Queienbergs durch romantischen Feuerschein und ein nicht
alltägliches Flair verzaubern. Wie immer begrüßen wir gerne
kleine und große Besucher, die entsprechend unseres Mottos
angezogen sind.
Wir laden recht herzlich hierzu ein und freuen uns auf viele
Gäste aus nah und fern.
Fußball-EM:
Public Viewing der Viertel- und Halbfinalspiele
sowie des Endspiels im Sportheim!
Heimatverein „Queiefeller Zicheuner” e.V.
Für Essen und Trinken ist an allen Tagen bestens gesorgt!
Bedheim
Gleichamberg
Kirchgemeinde Bedheim
Kirchspiele Gleichamberg und
Bedheim-Pfersdorf
Konzert für Trompete und Orgel
Sonntag, 10.07.2016, um 17.00 Uhr
Reiner Bosecker, (Trompete), Johannes Häußler (Orgel), Erfurt
Herzliche Einladung
zu „Musikalischen Gottesdiensten”
mit Mitgliedern des Südthüringer Kammerorchesters
Konzert im Rahmen des Thüringer Orgelsommers
Konzert für Orgel und Blechbläserensemble
Donnerstag, 21.07.2016, um 19.30 Uhr
Bogdan Andrzej Tabisz, Breslau, Orgel
Blechbläserensemble „Neva Brass“ / Smirnov Dimitry,
Sergey Bayev, Viacheslaf Minnikov, Andrey, Bykov
Eintritt: 12,00 €/9,00 € ermäßigt
Sonntag, 03.07. um 9.30 Uhr
Sonntag, 03.07. um 10.45 Uhr
Sonntag, 03.07. um 14.00 Uhr
Kirche Gleichamberg
Kirche Simmershausen
Kirche Gleicherwiesen
„Gottesdienst im Grünen” in Gleichamberg
Konzert auf zwei Orgeln
Samstag, 30.07.2016, um 17.00 Uhr
Ingelore Schubert, Hamburg
Der „Gottesdienst im Grünen” am Denkmal in Gleichamberg findet in diesem Jahr am Sonntag, dem 21. August, statt. Beginn
ist um 10.00 Uhr. Anschließend wird herzlich eingeladen zum
Gemeindefest.
www.schwalbennestorgel.de
[email protected]
Gemeindefahrt
Die diesjährige Gemeindefahrt führt uns nach Eisenach.
Termine: Kirchspiel Bedheim-Pfersdorf: 23.08. / Kirchspiel
Gleichamberg 30.08.
Neben einer Führung im Bachhaus und Kaffeetrinken im traditionsreichen „Café Lackner” steht eine begleitete Stadtrundfahrt,
u. a. mit Besichtigung der Georgenkirche auf dem Programm.
Nach einer Andacht in Breitungen kehren wir im „Waldhaus Wittgenthal” zum Abendessen ein.
Kosten: ca. 35 – 40 € (Führung mit kleinem Konzert im Bachhaus, Kaffeetrinken, Stadtrundfahrt). Abendessen zahlt jeder
selbst.
Abfahrt gegen 11.00 Uhr, Rückkehr gegen 22.00 Uhr.
Anmeldungen im Pfarramt Gleichamberg, Tel. 036875/69937.
Bitte nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter.
Sportfest des TSV Blau-Weiß Bedheim
vom 01.07. bis 10.07.2016
Freitag, 01.07.2016
18.00 Uhr Ablegen des Sportabzeichens
Samstag, 02.07.2016
15.00 Uhr Zumba für Jung und Alt
16.00 Uhr Fußball: Bedheim ./. St. Bernhard AH – Neuhaus AH
18.00 Uhr Auftritt Samba Gruppe
20.00 Uhr Lagerfeuer (mit Stockbrot)
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Haina
Immer was los im Kindergarten Haina!
Am 04.06.2016 fand unser alljährliches Gartenfest unter dem
Motto „Zirkus Zirkus” statt. Die Kindergartenkinder haben zusammen mit ihren Gruppenleiterinnen ein tolles Programm
einstudiert. In unserem Zirkus „Fidibus” konnte man Muskelprotze, eine Pferdeshow, wilde Tiger, Clowns, Reifenjongleure,
eine mutige Schlangenbeschwörerin, mutige Seilartisten und
eine Elefantenshow erleben.
Großer Dank geht an die Raiffeisenbank Römhild für zwei gesponserte Bobby Cars an unsere Einrichtung und die BlumenOase Römhild für die kostenlosen Pflanzen für unser Hochbeet.
Das Kindergartenteam Haina
70 Jahre Hainaer SV
15. Juli – 24. Juli 2016
HAINAER
SPORTVEREIN
Freitag, 15.07.2016
19.00 Uhr Mitgliederversammlung
im Sportlerheim
1946
Samstag, 16.07.2016
14.00 Uhr 1. Halbfinale Raiffeisenpokal
16.00 Uhr 2. Halbfinale Raiffeisenpokal
Trotz des kleinen Regenschauers zwischendurch wurden Kuchen, Torten und Bratwürste gegessen.
Sonntag, 17.07.2016
14.00 Uhr Finale Raiffeisenpokal und Siegerehrung
Wir danken:
der LEV Römhild, insbesondere unserer Mutti Sabine Baumbach
für die gesponserten Bratwürste / unserem fleißigen Bratwurstbräter Roberto Schirmer / allen Zwergen- und Käfermuttis für
die leckeren Kuchen und Torten / allen Eltern, die für die
Tombola gesammelt haben / der Feuerwehr Haina / den Bauhofmitarbeitern Rüdiger und Jens / dem Mondscheinbasarteam
Haina für die Überraschung einer Ballonkünstlerin, die viele
Ballonfiguren für die Kinder modellierte.
Donnerstag, 21.07.2016
19.00 Uhr Dankeschön-Veranstaltung für die Sponsoren
im Gasthaus „Zur Eisenbahn”
Freitag, 22.07.2016
18.00 Uhr Spiel der Alten Herren Hainaer SV gegen
FC Einigkeit Rottershausen
und gemütliches Beisammensein mit Musik
Die Schulanfänger erlebten einen ereignisreichen Juni:
Verkehrstag in Heldburg, Waldwandertag mit Beate Memmler,
Schnuppersportstunde mit den ersten Klassen der GS Milz,
Ausflug in den Märchenwald „Sambachshof” mit anschließendem Zuckertütenfest, Theater Heldtritt sowie die Übernachtung
im Kindergarten mit Nachtwanderung und gemeinsamem
Frühstück.
Samstag, 23.07.2016
14.00 Uhr FSV 06 Eintracht Hildburghausen I gegen
SG SV 87 Henneberg
16.00 Uhr Hainaer SV I gegen SpVgg Geratal I
19.00 Uhr Öffentliche Festsitzung im Festzelt
auf dem Sportplatz
20.30 Uhr Tanz mit der Live Band „Duo H & M“
18
200,00 €, teils aus Einzelspenden von Mitgliedern und KIRSpende, zu unterstützen.
Sonntag, 24.07.2016
10.00 Uhr Frühschoppen mit Blasmusik
10.00 Uhr Freundschaftsturnier der D-Junioren
11.30 Uhr Mittagstisch und Köstlichkeiten vom Grill
Für die Kinder ist an diesem Tag der Kreissportbund mit dem
Spielmobil und der Hüpfburg vor Ort.
An allen Tagen ist Schankbetrieb und für das leibliche Wohl
bestens gesorgt.
Der Hainaer Sportverein freut sich über Ihr Kommen.
Milz
10. Sommerfest
der Freiwilligen Feuerwehr Milz
Besuch der Kinder aus Tschernobyl
am 20. + 21. August 2016
am Gerätehaus der Feuerwehr Milz
Auch im diesem Jahr werden wieder kleine Gäste aus dem
Kursker Gebiet (Tschernobyl) unseren Landkreis besuchen und
traditionell auch einen Tag, den 29. Juli 2016, in Römhild verbringen.
Samstag, 20.08.2016
19.00 Uhr gemütliches Zusammensein im Zelt
mit Essen und Getränken
sowie musikalische Unterhaltung
mit „Black and White”
Wir bitten Sie auch in diesem Jahr um Ihre bereits zur Tradition
gewordene Hilfe und Unterstützung, damit dieser Tag in unserer Stadt für die kleinen Gäste wieder zu einem bleibenden
Erlebnis wird.
Sonntag, 21.08.2016
10.00 Uhr Frühschoppen
11.30 Uhr Mittagessen von Partyservice Ralf Schlegel, Haina
13.00 Uhr musikalische Unterhaltung durch die
„Gleichberg-Musikanten”
14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
Mitglieder der KIR nehmen seit Ende Juni Ihre Spenden (Sachund Geldspenden) gerne entgegen.
In der Hoffnung auf Ihre liebevolle Unterstützung, aus vielleicht
allen Orten unserer Stadt Römhild, werden wir in Absprache mit
den Vereinen alles dafür tun, den kleinen Gäste einen fröhlichen
Tag mit tollen Überraschungen in unserer Stadt zu gestalten.
Die Kleinen kommen auch nicht zu kurz
Vorstand der KIR
H. Göpel
Vorsitzender
Römhild
Kommunale
Interessengemeinschaft Römhild e.V.
Gemeinde der
Steinsburgfreunde e.V.
Neuwahl des Vorstands
Sommerfest
Aus aktuellem Grund haben wir unser
Sommerfest auf einen fußballfreien Tag verlegt!
Die Mitglieder der Kommunalen Interessengemeinschaft Römhild haben ihren neuen Vorstand gewählt.
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Kassierer:
Schriftführer:
Mitglieder:
Neuer Termin 08.07.2016!
Harald Göpel
Thomas Eppler
Jutta Rasch
Christine Göpel
Renate Weingarten
Ralph Menzel
Ingo Frank
Da unser Steinsburgmuseum eine Baustelle ist, treffen sich alle
Freunde der Gleichberge ab 18.00 Uhr im Forstobjekt „Hexenhäuschen” am Fuße des Kleinen Gleichbergs. Gegen 18.30 Uhr
führt Herr Dr. M. Seidel Interessenten zum Steinsburgmuseum
und informiert über die Baumaßnahmen am Haus.
Anschließend laden wir Freunde und Gäste zu angenehmer
Unterhaltung und kulinarischen Genüssen im Gleichbergambiente ein!
Der Vorstand wird auch weiterhin als Ansprechpartner für alle
Bürger/innen zur Verfügung stehen und hofft auf Ihr Vertrauen
und Ihre Unterstützung.
Während der Wahlversammlung wurde unter anderem einstimmig beschlossen, unseren Reitverein mit einer Geldspende von
Der nächste Redaktionsschluss ist der 21.07.2016.
19
und Unterhaltung. Aber auch Essen und Trinken und natürlich
unseren Orgelwein wird es wieder geben.
Es laden herzlich ein der Gemeindekirchenrat und die Musiker.
Nähkreis
Der Nähkreis hat Sommerpause im Juli und August.
Danach trifft er sich immer dienstags um 19.30 Uhr
in der AWO Begegnungsstätte Römhild.
Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Sommerfest
Sonntag, 14. August
Für unser diesjähriges Sommerfest hoffen wir wieder auf tatkräftige Hilfe aus unserer Gemeinde. Wer gerne Kuchen bäckt,
beim Fest eine Aufgabe übernehmen möchte oder uns auf
andere Weise unterstützen kann, melde sich bitte bei den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates Bernd Hummel, Margit
Hauck, Simone Fritz, Hiltrud Floßmann, Hannelore Floßmann
oder Andrea Brandt.
Wir sind dankbar für alle Unterstützung und freuen uns auf ein
schönes, gemeinsames Fest mit euch.
Simmershausen
Vorschau:
6. Zeltkirmes in Simmershausen
vom 18. bis 21. August 2016
Andrea Brandt im Namen des Gemeindekirchenrates.
Zeilfeld
Zeilfelder Kirmesprogramm
18.08.2016
18.00 Uhr Kirmesantrinken
19.08.2016
19.00 Uhr Kirmesgottesdienst
20.00 Uhr Kirmestanz und Sprüchle
der Mädchen
20.08.2016
8.00 Uhr Ständle im Dorf
20.00 Uhr Kirmestanz
21.08.2016
10.30 Uhr Frühschoppen
13.00 Uhr Umzug, Sprüchle der Kirmesburschen und Kirmespredigt
15.30 Uhr Kindertanz und Einlage
der Kirmesgesellschaft
Donnerstag, 4. August 2016
18.00 Uhr Kirmesantrinken
Deftiges Abendessen – die Versorgung übernimmt
der Partyservice Zachrich
Tanzmusik von TABARO
Freitag, 5. August 2016
20.00 Uhr Umzug durch Zeilfeld mit Einmarsch
der Kirmesgesellschaft ins Zelt
anschließend Kirmestanz mit TABARO
Jeweils Freitag und Samstag um 24.00 Uhr Einlage der Kirmesgesellschaft
Sonnabend, 6. August 2016
8.00 Uhr Ständchen im Dorf
20.00 Uhr Umzug durch Zeilfeld mit Einmarsch
der Kirmesgesellschaft ins Zelt
anschließend Kirmestanz mit TABARO
Es laden ein der Feuerwehrverein sowie
die Kirmesgesellschaft Simmershausen.
Westenfeld
Sonntag, 7. August 2016
10.00 Uhr Frühschoppen im Festzelt
12.00 Uhr Mittagessen im Festzelt
13.30 Uhr Kirmesgottesdienst
14.30 Uhr Umzug & Einmarsch der Kinderkirmesgesellschaft
ins Zelt
15.30 Uhr Predigt & Sprüchle der Kinderkirmesgesellschaft
16.30 Uhr Kindertanz
18.00 Uhr Tanz um Kirmesbaum, anschließend Sprüchle
& Predigt der „großen” Kirmesgesellschaft
Kirchgemeinde Westenfeld
Sonntag, 10. Juli
13.00 Uhr Gottesdienst
Konzert in der Kirche „Zur Krippe Christi”
Samstag, 23. Juli 2016, 17.00 Uhr
„Musikalisches Allerlei in Westenfeld”
Der Eintritt ist frei, Spenden werden erbeten.
Im Anschluss ist wieder Gelegenheit zu mancherlei Gesprächen
Änderungen im Programmablauf sind vorbehalten!
20
..
Praxis fur Atlaslogie
Nach Redaktionsschluss eingetroffen
9. Sommerfest in Eicha
6. und 7. August 2016
Samstag, 06.08.2016
18.00 Uhr
Live-Musik mit Mayke May
Atlaslogie findet
Anwendung bei
Sonntag, 07.08.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst
anschließend Frühschoppen
12.00 Uhr
Mittagessen mit Braten und Klöße
vom Gasthaus „Zimmermann” aus Jüchsen
anschließend bunter Nachmittag mit Preiskegeln; Tombola;
FFw Römhild mit einer Vorführung;
historische Feuerwehrautos und vieles mehr
Kaffee und Kuchen
Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt!
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IMPRESSUM
Herausgeber:
Café „Christine” sagt Danke
Stadt Römhild
Griebelstraße 28, 98630 Römhild
Tel. (036948) 881-23
www.stadt-roemhild.de
Satz und Druck:
Werbestudio Witzmann
Griebelstraße 25, 98630 Römhild
Tel. (036948) 20336, Fax 8325
www.werbestudio-witzmann.de
Geltungsbereich:
Stadt Römhild mit den Ortsteilen
Bedheim, Eicha, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Haina, Hindfeld, Mendhausen,
Milz, Römhild, Roth, Simmershausen,
Sülzdorf, Westenfeld, Zeilfeld
Liebe Gäste! Wie Sie vielleicht schon der Presse entnehmen konnten,
bleibt das Café im September und Oktober diesen Jahres geschlossen.
In dieser Zeit wird umfassend renoviert. Danach wird es einen Generationenwechsel geben. Ein junges Gastronomenpaar, Verena (aus
Römhild) und Falk, wird hier einen Neuanfang wagen.
Gelegenheit für mich, einmal DANKE zu sagen für die Treue und
Freundschaft, die mir viele entgegengebracht haben. Es war und ist
mir eine Freude, Ihnen den Besuch des Cafés so angenehm wie möglich zu gestalten. Natürlich werde ich auch nach dem Wechsel noch für
Sie da sein und dafür sorgen, dass Sie nicht auf die gewohnten hausgemachten Torten und Kuchen verzichten müssen.
Geben Sie den neuen Betreibern eine Chance und begegnen Sie den
Beiden so herzlich wie mir. Alles Gute für Sie, auch im Namen meiner
beiden Mitstreiterinnen Ulrike und Susanne,
Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte
in der Stadt Römhild kostenlos verteilt.
Ihre Christine
Über die Stadt Römhild ist eine kostenlose
Ausgabe möglich.
Einzelbezug:
In eigener Sache
Anzeigen-/Textannahme
Um allen Anforderungen und Wünschen gerecht zu werden, bitten
wir alle Vereine, Kirchgemeinden und Kulturgruppen folgende
Hinweise zu beachten:
– Anzeigen- und Textannahme für diese Bereiche (maximal A5Seite und 1 Foto, kostenfrei) bei Stadt Römhild, Griebelstr. 28,
98630 Römhild, Frau Kariton Tel. 036948/881-23; Fax 881-22;
[email protected]
– Texte sind als Textdateien zu liefern (z.B. .doc, .txt ), Bilder,
Logos und Grafiken separat als Bilddateien (z.B. .jpg).
– Bitte platzieren Sie keine Überschriften oder sonstigen Zeilen als
Grafiken, wie z.B. als WordArt-Datei. Der Text ist fortlaufend zu
schreiben mit Zeilenumbrüchen nur an den vorgesehenen
Absätzen.
Für Vereine, Kirchgemeinden, Kulturgruppen
(kostenlos)
Isabella Kariton, Stadt Römhild
Tel. (036948) 881-23 · [email protected]
Für Gewerbetreibende und Privatpersonen
(kostenpflichtig)
Sabine Witzmann, Werbestudio Witzmann
Tel. (036948) 20336 · [email protected]
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Anzeigen- und Textannahme für Gewerbetreibende und Privatpersonen (kostenpflichtig) erfolgt bei Werbestudio Witzmann, Tel.
036948/20336; Fax 036948/8325; [email protected]
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Ein besonderes Dankeschön geht an unsere Eltern,
liebe Familie, gute Freunde, nette Verwandte,
Bekannte, ein großartiges Helferteam und Herrn
Pfarrer Perlick. Ohne Euch wäre diese Feier wohl
nicht zu diesem unvergesslichen Ereignis geworden.
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Philipp und Anton
Für die zahlreichen Glückwünsche
und Geschenke anlässlich unserer
Silberhochzeit
möchten wir uns bei unseren Verwandten, Freunden,
Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken.
Ein besonderes Dankeschön geht an das Landgasthaus
Gleichamberg für die sehr gute Bewirtung.
Überwältigt von den
vielen lieben Grüßen, Glückwünschen, Blumen und
Geschenken anlässlich meines
Babette & Andreas Höfer
80. Geburtstages
Haina, im Mai 2016
möchte ich mich bei meinen Kindern und Enkelkindern mit Familien, bei meinem Bruder mit Frau,
Nichten, Neffen, Patenkindern und Nachbarn
recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank
geht an meinen Großcousin Klaus, Herrn
Pfarrer Perlick und meine Strickfreundinnen.
Ein ganz großes Dankeschön sage
ich meiner Nichte Petra für ihre
Unterstützung bei der Vorbereitung
und Ausgestaltung der Feier.
Ein herzliches Dankeschön
Für die vielen Glückwünsche, Blumen, Geschenke
und Überraschungen zu unserer
Jugendweihe
bedanken wir uns recht herzlich bei allen Verwandten,
Freunden und Bekannten sowie den fleißigen Helfern,
die zum Gelingen dieses unvergesslichen Tages
beigetragen haben.
Käthe Finger
Römhild, 10.06.2016
Lara Fellinghauer
Lea Siebensohn
Jannika Siebensohn
Ein herzliches Dankeschön
Haina, im
Mai 2016
Auf diesem Wege möchte ich allen, die mir zu meinem
80. Geburtstag
Für die vielen Glückwünsche
und Geschenke anlässlich meiner
Glückwünsche und Geschenke überbracht haben,
von ganzem Herzen danken.
Es war mir eine große Freude, diesen Tag mit meiner Familie,
meinen Verwandten und Freunden genießen zu dürfen.
Nochmals herzlichen Dank an alle,
die an mich gedacht haben.
Konfirmation
möchte ich mich auch im Namen
meiner Mama recht herzlich
bei allen Gratulanten
aus Gleichamberg bedanken
Ilse Hofmann
Pia Kraußlach
Haina, im Mai 2016
Suhl, im Mai 2016
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Hallo Nachbarn, Freunde,
Bekannte und Verwandte!
Auf diesem Wege möchte
ich mich für die Glückwünsche
& Geschenke anlässlich meiner
LVM-Versicherungsagentur
Fred Rottenbacher
Griebelstraße 26
98630 Römhild
Telefon (036948) 226915
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Jugendweihe
auch im Namen meiner Eltern
recht herzlich bedanken!
Hannes Schäftlein
Haina, im Mai 2016
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mit Maria Ehrich, Jannis Niewöhner, Peter Simonischek, Johannes von Matuschka
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Programm per Telefon oder im Internet
Gwendolyn ist am Boden zerstört. War Gideons Liebesgeständnis nur eine Farce, um
ihrem großen Gegenspieler, dem düsteren Graf von Saint Germain, in die Hände zu
spielen? Fast sieht es für die junge Zeitreisende so aus. 3. Teil der Fantasy-Reihe
________________________________________________
Independence Day: Wiederkehr 3D Ü ab 14.07.
Action/Abenteuer/Science-Fiction · USA 2016 · Regie: Roland Emmerich
mit Liam Hemsworth, Charlotte Gainsbourg, Jeff Goldblum, Judd Hirsch, Jessie Usher
Die Nationen der Erde haben sich zusammen getan und ihre Alien-Technologie verbessert, um einer zu erwartenden Rückkehr der Invasoren ein gewaltiges Verteidigungsprogramm für ihren Planeten entgegen setzen zu können. Aber nichts kann die Menschheit auf die fortschrittliche und nie zuvor dagewesene Macht derAliens vorbereiten.
________________________________________________
Mullewapp – Eine schöne Schweinerei
Ü ab 14.07.
Zeichentrick · D 2016 · ca. 79 min. · FSK: ohne · Regie: Tony Loeser, Jesper Møller
Die 3 Freunde Waldemar, Johnny Mauser und Franz von Hahn verleben ihre Tage
fröhlich in ihrem Dorf Mullewapp. Für Waldemars Geburtstag soll es eine große Party
geben. Aber es taucht unerwarteter Besuch auf: Das rüde Wildschwein Horst von
Borst und seine Bande haben einAuge auf die Geburtstags-Leckereien geworfen.
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BFG – Big Friendly Giant 3D
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Abenteuer/Fantasy/Familie· USA/GB/CA 2016 · ca. 115 min. · R: Steven Spielberg
mit Mark Rylance, Ruby Barnhill, Penelope Wilton, Jemaine Clement, Rebecca Hall
Ein junges Londoner Waisenmädchen lernt eines Tages einen geheimnisvollen Riesen
kennen. Aus der anfänglichen Skepsis erwächst schon bald eine enge Freundschaft
zwischen den beidenAußenseitern.
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Star Trek Beyond 3D
Ü ab 21.07.
Thriller/Action/Abenteuer/Science-Fiction · USA 2016 · Regie: Justin Lin
mit Chris Pine, Zoe Saldana, Karl Urban, Zachary Quinto, Simon Pegg
Auf ihrer Forschungsmission gerät die Enterprise in einen gnadenlosen Hinterhalt.
Unter Dauerbeschuss kann die Crew um Captain Kirk nur in letzter Sekunde auf fremdem Terrain notlanden. Doch statt in Sicherheit befindet sie sich plötzlich zwischen den
Fronten eines scheinbar ausweglosen Konflikts.
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Pets 3D
Ü ab 28.07.
Komödie/Trick · USA 2016 · ca. 87 min. · Regie: Chris Renaud, Yarrow Cheney
In einem großen Apartmenthaus in Manhattan wird das Leben von Max als Lieblingshaustier auf den Kopf gestellt, als sein Besitzer einen schmuddeligen Mischlingshund
namens Duke mit nach Hause bringt.
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Ghostbusters 3D
Ü ab 04.08.
Komödie/Action/Science-Fiction/Fantasy · USA 2016 · Regie: Paul Feig
mit Melissa McCarthy, Kristen Wiig, Kate McKinnon, Leslie Jones, Chris Hemsworth
Erin Gilbert und Abby Yates arbeiten zusammen an einem Buch, in dem sie die Behauptung aufstellen, dass Geister wirklich existieren.
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Filmauslese
am Dienstag:
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Im Himmel trägt man hohe Schuhe
Ü 12.07.+19.07.
Drama/Komödie/Lovestory · GB 2015 · ca. 115 min. · FSK: ab 6 · R: C. Hardwicke
mit Drew Barrymore, Toni Collette, Dominic Cooper, Paddy Considine, Tyson Ritter
Milly und Jess sind schon ewig die besten Freundinnen. Seit ihrer Kindheit haben sie
alles miteinander geteilt – Geheimnisse, Kleider, Gelächter und Freunde. Nun versuchen sie, erwachsen zu werden. Milly hat einen tollen Job und lebt mit Mann und
Kindern in einem wunderschönen Landhaus. Jess ist Stadtplanerin und lebt mit ihrem
Freund auf einem Hausboot in London. Ihre Freundschaft ist so eng wie eh und je, doch
dann versucht Jess das lang verwehrte Baby zu bekommen, während Milly erfährt,
dass
sie Brustkrebs hat. Wie teilt man so etwas?
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Schwitzen war gestern, heute gibt es ...
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