Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte u+ sAlexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin www.berlin.de/sen/bjw An die Träger im Rahmen des Kinder- und Jugendplan des Bundes per E-Mail Geschäftszeichen III C 12 Bearbeitung Gabriele Kockrow Zimmer 5B25 030 90227 5479 Telefon Zentrale intern Fax eMail – Datum 030 90227 50 50 9227 +49 30 90227 5026 Gabriele. Kockrow @senbjw.berlin.de .07.2016 Kinder- und Jugendplan des Bundes - Internationale Jugendarbeit hier: Antragsverfahren 2017 mit geänderten Antragsfristen Sehr geehrte Damen und Herren, – für die Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) teile ich Ihnen nachfolgend die Rahmenbedingungen für das Jahr 2017 mit. Bitte beachten Sie, dass die Fristen für die Antragstellung vorverlegt wurden. Aus dem Terminschreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teile ich Ihnen nachfolgende Änderungen mit: 1. Projekte des Musikalischen Austausches werden nicht mehr über das GoetheInstitut gefördert. Eine Förderung für musikalische Begegnungen wie z.B. Chor- und Orchester-Begegnungen, können bei den jeweils zuständigen Organisationen die in der Anlage vom 08.06.2016 aufgeführt sind, beantragt werden. 2. Antragsfristen: – • • • • Bis zum 15. September 2016 sind die Anträge für die Länder: Israel Russland Tschechien einzureichen. 3. Bilaterale Sondermaßnahmen werden für das Jahr 2017 nur noch für Japan, China und Griechenland bis zur Arbeitsaufnahme der geplanten Jugendwerke gefördert. Für diese und alle sonstigen Anträge gilt als Antragsfrist der 15. November 2016. —2 — 4. Hinweise zur Antragstellung Alle Anträge sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift einzureichen. Ferner ist für die Entscheidung über eine Bewilligung ein tagesgenauer Ablaufplan der Maßnahme als Bestandteil der Antragsunterlagen erforderlich. In der Antragstellung soll deutlich werden, welche Ziele angestrebt und mit welchen Beteiligten diese erreicht werden sollen. Dabei sind die Beschreibung der Ziele und die Inhalte des vorgesehenen Programms aufeinander abzustimmen. Im Rahmen der fachlichen Prüfung erfolgt auf der Grundlage dieser Unterlagen, eine Rangfolgebewertung die dem Bundesministerium zur abschließenden Bewilligung übersandt wird. Für jede beantragte Maßnahme ist zudem darzulegen, warum diese nicht aus Mitteln des bezirklichen Haushalts gefördert werden kann und daher aus Mitteln des Bundes bezuschusst werden soll. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass alle Änderungen (Terminänderungen, Partnerwechsel, Veränderung der Programmtage etc.) gegenüber der Antragstellung umgehend und vor Beginn der Maßnahme mitzuteilen sind. Sofern eine Maßnahme abgesagt werden muss, bitte ich um zeitnahe Informationen. Die dadurch freiwerdenden Gelder werden für jene Antragsteller verwendet, deren Maßnahme noch nicht bewilligt werden konnte und daher auf einer sog. Warteliste geführt werden. Ihre Mitteilung ist daher im Interesse aller Antragsteller. Jede Änderung bzw. Absage sollte zudem kurz (in Stichpunkten) begründet werden. Diese Informationen fließen sodann in den Abschlussbericht ein. Die jeweiligen Antragsformulare für die KJP- Mittel sowie die ergänzenden Formulare zur internationalen Jugendarbeit entnehmen Sie bitte dem Internet unter: www.bmfsfj. Für Israel sind die Antragsformulare unter: www.ConAct-org.de abrufbar. Für den Tschechischen Austausch finden Sie diese unter: www.tandem.org.de und für den Austausch mit Russland sind die Formulare unter: www.stiftung-drja.de zu finden. Ich bedanke mich im Voraus, für Ihre Initiative und Ihr Engagement in der Internationalen Jugendarbeit. Für mögliche Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gabriele Kockrow Anlagen: Übersicht über die richtlinienergänzenden Regelungen Musikalischer Jugendaustausch - Zentralstellenverfahren
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