KJP Ankündigung 2017

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin-Mitte
u+ sAlexanderplatz
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin
www.berlin.de/sen/bjw
An die
Träger im Rahmen des
Kinder- und Jugendplan des Bundes
per E-Mail
Geschäftszeichen
III C 12
Bearbeitung
Gabriele Kockrow
Zimmer
5B25
030 90227 5479
Telefon
Zentrale
intern
Fax
eMail
–
Datum
030 90227 50 50
9227
+49 30 90227 5026
Gabriele. Kockrow
@senbjw.berlin.de
.07.2016
Kinder- und Jugendplan des Bundes - Internationale Jugendarbeit
hier: Antragsverfahren 2017 mit geänderten Antragsfristen
Sehr geehrte Damen und Herren,
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für die Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach den Richtlinien des
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) teile ich Ihnen nachfolgend die Rahmenbedingungen für
das Jahr 2017 mit. Bitte beachten Sie, dass die Fristen für die Antragstellung vorverlegt wurden.
Aus dem Terminschreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teile
ich Ihnen nachfolgende Änderungen mit:
1. Projekte des Musikalischen Austausches werden nicht mehr über das GoetheInstitut gefördert. Eine Förderung für musikalische Begegnungen wie z.B. Chor- und
Orchester-Begegnungen, können bei den jeweils zuständigen Organisationen die in der
Anlage vom 08.06.2016 aufgeführt sind, beantragt werden.
2. Antragsfristen:
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Bis zum 15. September 2016 sind die Anträge für die Länder:
Israel
Russland
Tschechien einzureichen.
3. Bilaterale Sondermaßnahmen werden für das Jahr 2017 nur noch für Japan, China
und Griechenland bis zur Arbeitsaufnahme der geplanten Jugendwerke gefördert. Für
diese und alle sonstigen Anträge gilt als Antragsfrist der 15. November 2016.
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4. Hinweise zur Antragstellung
Alle Anträge sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift einzureichen.
Ferner ist für die Entscheidung über eine Bewilligung ein tagesgenauer Ablaufplan der
Maßnahme als Bestandteil der Antragsunterlagen erforderlich. In der Antragstellung soll
deutlich werden, welche Ziele angestrebt und mit welchen Beteiligten diese erreicht
werden sollen. Dabei sind die Beschreibung der Ziele und die Inhalte des vorgesehenen
Programms aufeinander abzustimmen. Im Rahmen der fachlichen Prüfung erfolgt auf der
Grundlage dieser Unterlagen, eine Rangfolgebewertung die dem Bundesministerium zur
abschließenden Bewilligung übersandt wird.
Für jede beantragte Maßnahme ist zudem darzulegen, warum diese nicht aus Mitteln des
bezirklichen Haushalts gefördert werden kann und daher aus Mitteln des Bundes
bezuschusst werden soll.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass alle Änderungen (Terminänderungen,
Partnerwechsel, Veränderung der Programmtage etc.) gegenüber der Antragstellung umgehend
und vor Beginn der Maßnahme mitzuteilen sind. Sofern eine Maßnahme abgesagt werden muss,
bitte ich um zeitnahe Informationen. Die dadurch freiwerdenden Gelder werden für jene
Antragsteller verwendet, deren Maßnahme noch nicht bewilligt werden konnte und daher auf
einer sog. Warteliste geführt werden. Ihre Mitteilung ist daher im Interesse aller Antragsteller.
Jede Änderung bzw. Absage sollte zudem kurz (in Stichpunkten) begründet werden. Diese
Informationen fließen sodann in den Abschlussbericht ein.
Die jeweiligen Antragsformulare für die KJP- Mittel sowie die ergänzenden Formulare zur
internationalen Jugendarbeit entnehmen Sie bitte dem Internet unter: www.bmfsfj.
Für Israel sind die Antragsformulare unter: www.ConAct-org.de abrufbar. Für den Tschechischen
Austausch finden Sie diese unter: www.tandem.org.de und für den Austausch mit Russland sind
die Formulare unter: www.stiftung-drja.de zu finden.
Ich bedanke mich im Voraus, für Ihre Initiative und Ihr Engagement in der Internationalen
Jugendarbeit. Für mögliche Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gabriele Kockrow
Anlagen: Übersicht über die richtlinienergänzenden Regelungen
Musikalischer Jugendaustausch - Zentralstellenverfahren