Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich Informationsveranstaltung am 27.07.2016 der IHK Aschaffenburg 1. Grundlegende Informationen 2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) 2.1 Kundenbezogene Pflichten 2.2 Verdachtsmeldungen 2.3 Betriebliche Pflichten 2.4 Outsourcing 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde 4. Fragen zum Geldwäschegesetz Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 2 1. Grundlegende Informationen „Geldwäsche“ = Einschleusung illegaler Geld- oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf Ablauf: placement layering integration geschätzt 100 Milliarden Euro jährlich in Deutschland Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 3 1. Grundlegende Informationen Vortaten Auflistung in § 261 StGB: alle Verbrechen bestimmte Vergehen häufigste Vortaten in Deutschland: Betrug, Dokumentenfälschung, Steuerdelikte, Drogenhandel, Einschleusen illegaler Immigranten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 4 1. Grundlegende Informationen Verpflichtete und Aufsicht Nichtfinanzsektor z.B. Gewerbliche Güterhändler Immobilienmakler Aufsicht: Regierung von Mittelfranken, Regierung von Niederbayern Finanzsektor z.B. Kreditinstitute Versicherungsunternehmen Aufsicht: BaFin rechtsberatende Berufe z.B. Steuerberater Rechtsanwälte Aufsicht: jeweilige Kammer Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 5 1. Grundlegende Informationen Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes Blockieren krimineller Geldflüsse Kriminalität als Geschäft „lohnt“ sich nicht mehr Rückgang der Vortaten wachsende Bedeutung: Unterbindung von Terrorismusfinanzierung Abgabe von Hinweisen durch die verpflichteten Unternehmen Überführen von Tätern Schutz der Verpflichteten vor Verwicklung in Straftaten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 6 2.1 Kundenbezogene Pflichten Sorgfaltspflichten Kundenbezogene Pflichten • Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der auftretenden Person • Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten • „PEP“ • Zweck und Art der Geschäftsbeziehung und Überwachung Dokumentation mind. 5 Jahre Betriebliche Pflichten • Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme • Schulung der Mitarbeiter • Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter Nachweispflicht Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 7 2.1 Kundenbezogene Pflichten Wann müssen Sie Sorgfaltspflichten beachten? bei Begründung einer Geschäftsbeziehung Ausnahme: Güterhändler bei Bargeldannahme ab 15.000 € (Achtung: Kumulation) bei Verdachtsfällen und Zweifeln an der Identität Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 8 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung natürlicher Personen Ausweiskopie oder: schriftliche Erfassung bestimmter Ausweisdaten (Dokumentationsbogen) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 9 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung natürlicher Personen (abwesend) Fernidentifizierung (z.B. Ausweis des Vertragspartners wird durch auftretende Person vorgelegt) Beachte: i.d.R. zusätzlich Transaktion in beliebiger Höhe vom Konto des Vertragspartners oder: Identifizierung durch Dritte (PostIdent Verfahren) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 10 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung juristischer Personen Kopie eines Handelsregisterauszugs (ggf. anderer beweiskräftiger Dokumente) oder: schriftliche Erfassung bestimmter Daten (Dokumentationsbogen) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 11 2.1 Kundenbezogene Pflichten Identifizierung Neuerung seit 18.06.2016: Zusätzlich immer Identifizierung der auftretenden natürlichen Person (z.B. Geschäftsführer, Spediteur) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 12 2.1 Kundenbezogene Pflichten Spezialfall: Identifizierungspflicht des Immobilienmaklers Zeitpunkt: bevor Aufnahme der Vertragsverhandlungen der Parteien ermöglicht wird Kaufinteressent und Verkäufer müssen identifiziert werden Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 13 2.1 Kundenbezogene Pflichten Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten Vertragspartner ist… natürliche Person • ermitteln, ob Handlung auf fremde Rechnung • Dritten namentlich erfassen juristische Person • ermitteln, ob Personen >25% Kapital-/ Stimmrechtsanteile halten • namentlich erfassen Beachte: Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person. Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 14 2.1 Kundenbezogene Pflichten Politisch exponierte Personen (PEP) Person, die wichtiges öffentliches Amt ausübt, z. B.: Regierungsmitglieder Abgeordnete Botschafter hochrangige Offiziere Status besteht bis 1 Jahr nach Amtsaufgabe Auch: Familienmitglieder etc. Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 15 2.1 Kundenbezogene Pflichten Zweck und Art der Geschäftsbeziehung und deren Überwachung geplante Verwendung des Kaufgegenstandes (soweit nicht offensichtlich) regelmäßige Aktualisierung der Kundendaten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 16 2.2 Verdachtsmeldungen Verdachtsmomente, z. B.: Sorgfaltspflichten nicht erfüllbar • • • • • Kunde verweigert Identifizierung Zweifel an Identität Smurfing Untypisches oder wirtschaftlich unsinniges Geschäft Rücknahme des Kaufangebots Beendigungsverpflichtung • • Geschäftsbeziehung darf nicht begründet oder muss beendet werden Geldtransaktionen dürfen nicht durchgeführt werden Verdachtsmeldung Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 17 2.2 Verdachtsmeldungen Bei Verdachtsmeldungen beachten: Verdachtsmeldung ist keine Anzeige! Meldender kann, außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unwahrheit, nicht belangt werden. Information über die Verdachtsmeldung nicht an den Betroffenen weitergeben! unverzüglich und grundsätzlich formlos (auch mündlich bzw. telefonisch, dann aber schriftliche Wiederholung notwendig) Formular: www.verwaltungsservice.bayern.de, „Verdachtsmeldungen“ Geschäftsabschluss erst nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf von zwei Werktagen (ohne Samstag) Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 18 2.2 Verdachtsmeldungen Meldung an: Bayerisches Landeskriminalamt • Sachgebiet 626 – GFG/UGG • Postfach 19 02 62 80602 München • Telefon: 089/1212-1626 • Fax: 089/1212-4071 • Email: [email protected] Bundeskriminalamt • Referat SO 32 - FIU Zentralstelle für Verdachtsmeldungen • 65173 Wiesbaden • Telefon: 0611/5545-0 • Fax: 0611/5545-300 • Email: [email protected] Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 19 2.3 Betriebliche Pflichten Sorgfaltspflichten Kundenbezogene Pflichten • Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der auftretenden Person • Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten • „PEP“ • Zweck und Art der Geschäfts-beziehung und Überwachung Dokumentation mind. 5 Jahre Betriebliche Pflichten • Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme • Schulung der Mitarbeiter • Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter Nachweispflicht Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 20 2.3 Betriebliche Pflichten Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme Bestandsaufnahme (Unternehmen, Kunden-, Vertriebs- und Produktstruktur) Feststellung und Bewertung betriebsspezifischer Risiken Entwicklung risikobasierter und unternehmensindividueller Maßnahmen (bspw. Arbeitsanweisungen, Stichprobenkontrollen) Dokumentation und Aktualisierung Eine sorgfältige Risikoanalyse ist Voraussetzung und Strategiepapier für alle weiteren Maßnahmen im Unternehmen! Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 21 2.3 Betriebliche Pflichten Schulung der Mitarbeiter Methoden der Geldwäsche und Pflichten nach dem GwG risikobasiert (Art, Umfang und Häufigkeit unternehmensindividuell) hauptsächlich im Kundenkontakt stehende Mitarbeiter Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter geldwäscherelevante Aufgabenbereiche v. a. bei der Einstellung neuer Mitarbeiter Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 22 2.4 Outsourcing Übertragung ohne Zustimmung möglich • Identifizierung • Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter • Abklärung des Geschäftszweckes Übertragung nur mit vorheriger Zustimmung • betriebliche Pflichten • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 23 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde Kontrollen Bestellung Geldwäschebeauftragter Genehmigung Outsourcing Information Aufgaben der Regierung von Mittelfranken Strafverfolgung durch: Bußgelder, Geschäfts-/ Berufsverbot Polizei/Zoll Justiz Finanzbehörden Anordnung Sicherungsmaßnahmen Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 24 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde „Vor-Ort“ im Unternehmen Im schriftlichen Verfahren • i. d. R. nicht anlassbezogen und nach vorheriger Ankündigung • zwei Prüfer • Befragung mit stichprobenweiser Aktenprüfung • Nachprüfung möglich • Fragebogen mit Belegen • Nachprüfung möglich Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 25 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde Geschäftsräume betreten Geschäftsunterlagen einsehen Geschäftsunterlagen prüfen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 26 3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde Mögliche Folgen bei Pflichtverletzungen: Bußgeld bis zu 100.000 € pro Verstoß Gewinnabschöpfung Untersagung der Geschäfts- oder Berufsausübung Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 27 4. Fragen zum Geldwäschegesetz Weitere Informationen erhalten Sie bei: Regierung von Mittelfranken www.regierung.mittelfranken.bayern.de E-Mail: [email protected] Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr www.stmi.bayern.de/sus/inneresicherheit/sicherheitundordnu ng/geldwaeschegesetz/ Verwaltungsservice Bayern www.verwaltungsservice.bayern.de Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 28 4. Fragen zum Geldwäschegesetz Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich - Frau Leinfelder, Herr Babel - 27.07.2016 - Aschaffenburg 29
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