Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich

Geldwäscheprävention im
Nichtfinanzbereich
Informationsveranstaltung am 27.07.2016
der IHK Aschaffenburg
1. Grundlegende Informationen
2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
2.1 Kundenbezogene Pflichten
2.2 Verdachtsmeldungen
2.3 Betriebliche Pflichten
2.4 Outsourcing
3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde
4. Fragen zum Geldwäschegesetz
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1. Grundlegende Informationen
„Geldwäsche“
= Einschleusung illegaler Geld- oder Vermögenswerte
in den legalen Wirtschaftskreislauf
Ablauf:
placement
layering
integration
geschätzt 100 Milliarden Euro jährlich in Deutschland
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1. Grundlegende Informationen
Vortaten
Auflistung in § 261 StGB:
alle Verbrechen
bestimmte Vergehen
häufigste Vortaten in Deutschland: Betrug,
Dokumentenfälschung, Steuerdelikte, Drogenhandel,
Einschleusen illegaler Immigranten
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1. Grundlegende Informationen
Verpflichtete und Aufsicht
Nichtfinanzsektor
z.B.
Gewerbliche Güterhändler
Immobilienmakler
Aufsicht: Regierung von
Mittelfranken, Regierung
von Niederbayern
Finanzsektor
z.B.
Kreditinstitute
Versicherungsunternehmen
Aufsicht: BaFin
rechtsberatende
Berufe
z.B.
Steuerberater
Rechtsanwälte
Aufsicht: jeweilige
Kammer
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1. Grundlegende Informationen
Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes
Blockieren krimineller Geldflüsse
Kriminalität als Geschäft „lohnt“ sich nicht mehr
Rückgang der Vortaten
wachsende Bedeutung: Unterbindung von
Terrorismusfinanzierung
Abgabe von Hinweisen durch die verpflichteten Unternehmen
Überführen von Tätern
Schutz der Verpflichteten vor Verwicklung in Straftaten
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Sorgfaltspflichten
Kundenbezogene
Pflichten
• Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der
auftretenden Person
• Ermittlung des wirtschaftlich
Berechtigten
• „PEP“
• Zweck und Art der
Geschäftsbeziehung und
Überwachung
Dokumentation mind. 5 Jahre
Betriebliche
Pflichten
• Risikoanalyse /
Interne Sicherungssysteme
• Schulung der Mitarbeiter
• Zuverlässigkeitsprüfung der
Mitarbeiter
Nachweispflicht
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Wann müssen Sie Sorgfaltspflichten beachten?
bei Begründung einer Geschäftsbeziehung
Ausnahme: Güterhändler bei Bargeldannahme ab 15.000 €
(Achtung: Kumulation)
bei Verdachtsfällen und Zweifeln an der Identität
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Identifizierung natürlicher Personen
Ausweiskopie
oder: schriftliche Erfassung bestimmter Ausweisdaten
(Dokumentationsbogen)
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Identifizierung natürlicher Personen (abwesend)
Fernidentifizierung (z.B. Ausweis des Vertragspartners wird
durch auftretende Person vorgelegt)
Beachte: i.d.R. zusätzlich Transaktion in beliebiger Höhe
vom Konto des Vertragspartners
oder: Identifizierung durch Dritte (PostIdent Verfahren)
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Identifizierung juristischer Personen
Kopie eines Handelsregisterauszugs
(ggf. anderer beweiskräftiger Dokumente)
oder: schriftliche Erfassung bestimmter Daten
(Dokumentationsbogen)
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Identifizierung
Neuerung seit 18.06.2016:
Zusätzlich immer Identifizierung der auftretenden
natürlichen Person (z.B. Geschäftsführer, Spediteur)
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Spezialfall: Identifizierungspflicht des
Immobilienmaklers
Zeitpunkt: bevor Aufnahme der Vertragsverhandlungen der
Parteien ermöglicht wird
Kaufinteressent und Verkäufer müssen identifiziert werden
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
Vertragspartner ist…
natürliche
Person
• ermitteln, ob
Handlung auf
fremde Rechnung
• Dritten namentlich
erfassen
juristische
Person
• ermitteln, ob
Personen >25%
Kapital-/ Stimmrechtsanteile halten
• namentlich erfassen
Beachte: Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person.
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Politisch exponierte Personen (PEP)
Person, die wichtiges öffentliches Amt ausübt, z. B.:
Regierungsmitglieder
Abgeordnete
Botschafter
hochrangige Offiziere
Status besteht bis 1 Jahr nach Amtsaufgabe
Auch: Familienmitglieder etc.
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2.1 Kundenbezogene Pflichten
Zweck und Art der Geschäftsbeziehung und
deren Überwachung
geplante Verwendung des Kaufgegenstandes (soweit nicht
offensichtlich)
regelmäßige Aktualisierung der Kundendaten
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2.2 Verdachtsmeldungen
Verdachtsmomente, z. B.:
Sorgfaltspflichten nicht
erfüllbar
•
•
•
•
•
Kunde verweigert Identifizierung
Zweifel an Identität
Smurfing
Untypisches oder wirtschaftlich
unsinniges Geschäft
Rücknahme des Kaufangebots
Beendigungsverpflichtung
•
•
Geschäftsbeziehung darf nicht begründet oder
muss beendet werden
Geldtransaktionen dürfen nicht durchgeführt
werden
Verdachtsmeldung
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2.2 Verdachtsmeldungen
Bei Verdachtsmeldungen beachten:
Verdachtsmeldung ist keine Anzeige!
Meldender kann, außer bei grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Unwahrheit, nicht belangt werden.
Information über die Verdachtsmeldung nicht an den
Betroffenen weitergeben!
unverzüglich und grundsätzlich formlos (auch mündlich bzw.
telefonisch, dann aber schriftliche Wiederholung notwendig)
Formular: www.verwaltungsservice.bayern.de, „Verdachtsmeldungen“
Geschäftsabschluss erst nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder nach Ablauf von zwei Werktagen (ohne Samstag)
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2.2 Verdachtsmeldungen
Meldung an:
Bayerisches Landeskriminalamt
• Sachgebiet 626 – GFG/UGG
• Postfach 19 02 62
80602 München
• Telefon: 089/1212-1626
• Fax: 089/1212-4071
• Email: [email protected]
Bundeskriminalamt
• Referat SO 32 - FIU Zentralstelle
für Verdachtsmeldungen
• 65173 Wiesbaden
• Telefon: 0611/5545-0
• Fax: 0611/5545-300
• Email: [email protected]
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2.3 Betriebliche Pflichten
Sorgfaltspflichten
Kundenbezogene
Pflichten
• Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der
auftretenden Person
• Ermittlung des wirtschaftlich
Berechtigten
• „PEP“
• Zweck und Art der
Geschäfts-beziehung und
Überwachung
Dokumentation mind. 5 Jahre
Betriebliche
Pflichten
• Risikoanalyse /
Interne Sicherungssysteme
• Schulung der Mitarbeiter
• Zuverlässigkeitsprüfung der
Mitarbeiter
Nachweispflicht
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2.3 Betriebliche Pflichten
Risikoanalyse / Interne Sicherungssysteme
Bestandsaufnahme (Unternehmen, Kunden-, Vertriebs- und
Produktstruktur)
Feststellung und Bewertung betriebsspezifischer Risiken
Entwicklung risikobasierter und unternehmensindividueller
Maßnahmen (bspw. Arbeitsanweisungen, Stichprobenkontrollen)
Dokumentation und Aktualisierung
Eine sorgfältige Risikoanalyse ist Voraussetzung und
Strategiepapier für alle weiteren Maßnahmen im Unternehmen!
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2.3 Betriebliche Pflichten
Schulung der Mitarbeiter
Methoden der Geldwäsche und Pflichten nach dem GwG
risikobasiert (Art, Umfang und Häufigkeit
unternehmensindividuell)
hauptsächlich im Kundenkontakt stehende Mitarbeiter
Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter
geldwäscherelevante Aufgabenbereiche
v. a. bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
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2.4 Outsourcing
Übertragung ohne Zustimmung
möglich
• Identifizierung
• Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter
• Abklärung des Geschäftszweckes
Übertragung nur mit vorheriger
Zustimmung
• betriebliche Pflichten
• Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
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3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde
Kontrollen
Bestellung
Geldwäschebeauftragter
Genehmigung
Outsourcing
Information
Aufgaben
der
Regierung
von Mittelfranken
Strafverfolgung durch:
Bußgelder,
Geschäfts-/
Berufsverbot
Polizei/Zoll
Justiz
Finanzbehörden
Anordnung
Sicherungsmaßnahmen
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3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde
„Vor-Ort“ im
Unternehmen
Im
schriftlichen
Verfahren
• i. d. R. nicht anlassbezogen
und nach vorheriger
Ankündigung
• zwei Prüfer
• Befragung mit
stichprobenweiser
Aktenprüfung
• Nachprüfung möglich
• Fragebogen mit Belegen
• Nachprüfung möglich
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3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde
Geschäftsräume
betreten
Geschäftsunterlagen
einsehen
Geschäftsunterlagen
prüfen
Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
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3. Befugnisse der Aufsichtsbehörde
Mögliche Folgen bei Pflichtverletzungen:
Bußgeld bis zu 100.000 € pro Verstoß
Gewinnabschöpfung
Untersagung der Geschäfts- oder Berufsausübung
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4. Fragen zum Geldwäschegesetz
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Regierung von Mittelfranken
www.regierung.mittelfranken.bayern.de
E-Mail: [email protected]
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und
Verkehr
www.stmi.bayern.de/sus/inneresicherheit/sicherheitundordnu
ng/geldwaeschegesetz/
Verwaltungsservice Bayern
www.verwaltungsservice.bayern.de
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4. Fragen zum Geldwäschegesetz
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