CC Check Checkliste Cross Compliance 2016 für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 1 von 31 Hinweise: Diese Checkliste Cross Compliance 2016 gibt die Cross Compliance-Anforderungen nach Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Artikel 93 sowie nach Anhang II wieder. Die weiteren Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts sind in dieser Checkliste Cross Compliance 2016 nicht abgebildet. Eine umfassende Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle und Dokumentation für den landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie mit dem Hof-Check GQSRLP „Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Neben Cross Compliance 2016 sind im Hof-Check GQSRLP auch die geltenden fachrechtlichen Bestimmungen sowie die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B. QS, QM, QZ) aufgearbeitet. Der Hof-Check GQSRLP ist beim DLR Westerwald-Osteifel in Montabaur erhältlich. Weitere Informationen im Internet unter: www.gqs.rlp.de Impressum: Herausgeber: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) Bahnhofstraße 32 Ansprechpartnerin: Doris Fey 56410 Montabaur Telefon (02602) 9228-0 Fax (02602) 9228-27 Bearbeitung: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Abt. 4 - Agrarmärkte und Ernährung Oberbettringer Str. 162 73525 Schwäbisch Gmünd Telefon 07171 / 917-100 Fax 07171 / 917-101 www.gqs-bw.de E-Mail:[email protected] www.gqs.rlp.de Alle Inhalte sind mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus. Diese Checkliste Cross Compliance 2016 geht zurück auf eine Vorlage und Kooperation mit der Landesanstalt Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Schwäbisch Gmünd, BadenWürttemberg. © DLR Westerwald-Osteifel 2016. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) ist der Landwirtschaftsverwaltung in Rheinland-Pfalz gestattet, ansonsten nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers. CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 2 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen B Betrieb 1. Lebens- und Futtermittelsicherheit 1.1 Rückverfolgbarkeit Lieferanten und Abnehmer nachweislich (z.B. durch Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege) bekannt bei CC Tieren CC Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen (z.B. Säuren) CC Lebensmitteln (Ausnahme: Abgabe von Lebensmitteln an den Endverbraucher) Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege, Sackanhänger) enthalten genaue Angaben zu CC Datum bzw. Zeitraum CC unmittelbarer Lieferant bzw. Abnehmer (Name) CC Tiere, Erzeugnisse CC Menge, Stückzahl (Hinweis: CC gilt für Futtermittel) 1.2 Verdacht auf nicht sichere Futtermittel Untersuchungsergebnisse deuten beispielsweise auf unzulässige (z.B. Fütterungsarzneimittel), unerwünschte (z.B. Schwermetalle) oder verbotene Stoffe (z.B. gebeiztes Saatgut) im Futtermittel hin (Hinweis: amtlich festgestelltes Überschreiten der zulässigen Rückstandshöchstmenge führt unmittelbar zu einem CC bewerteten Anlastungsverstoß) Verfütterungsverbot eingehalten und Verfütterung durch Dritte sicher verhindert Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durch Dritte sicher verhindert CC CC CC ADD unverzüglich informiert CC (Ausnahme: Meldung ist nicht erforderlich, wenn das Futtermittel nicht verwendet und in Verkehr gebracht wurde und unschädlich für die Lebensmittelkette und Umwelt beseitigt wird (z.B. Biogasanlage) oder bei pflanzlichen Futtermitten einem geeigneten Verfahren untergezogen wird das dazu führt, dass das Verwendungs- und Verkehrsverbot nicht mehr vorhanden ist (z.B. Reinigung von Getreide bei Mutterkorn)) Rücknahmen und/ oder Rückruf veranlasst CC Ursachen beseitigt 1.3 Verdacht auf nicht sichere Lebensmittel Untersuchungsergebnisse deuten beispielsweise auf eine Gesundheitsgefährdung (z.B. Höchstmengenüberschreitung) oder Verderb bei Lebensmitteln hin (Hinweis: amtlich festgestellte Überschreiten der zulässigen Rückstandshöchstmenge führt unmittelbar zu einem CC bewertetem Anlastungsverstoß) CC keine Verschneidung mit nicht belasteten Lebensmitteln CC Vermarktungsverbot eingehalten und Vermarktung durch Dritte sicher verhindert CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 3 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen zuständige Kreisverwaltung oder Verwaltung der kreisfreien Stadt unverzüglich informiert Rücknahmen und/ oder Rückruf veranlasst Ursachen beseitigt CC CC CC 1.4 Lagerung, Behandlung und Transport von Lebens- und Futtermitteln getrennt von CC Reinigungs-, Desinfektionsmitteln und Schmierstoffen CC Schadnagerbekämpfungsmitteln, Bioziden CC Pflanzenschutzmitteln CC Mineraldünger CC Diesel, Kraftstoffe, Schmier- und Altöl anderen Düngemitteln (z.B. Wirtschaftsdünger, verarbeiteten tierischen Proteinen) gebeiztem Saat- und Pflanzgut CC CC CC Tierarzneimitteln (insbesondere Fütterungsarzneimittel), einschließlich Tierimpfstoffe Tierkadavern CC Abfällen CC Mischfuttermittel (Ergänzungs- und Alleinfuttermittel) fischmehlhaltige Futtermittel, Blutprodukte, Di- und Tricalciumphosphat und Futtermittel, die diese Produkte enthalten, getrennt von Futtermitteln für Wiederkäuer CC tierarzneimittelhaltige Futtermittel eindeutig erkennbar getrennt von Futtermitteln ohne Arzneimittel (z.B. gekennzeichnete Behälter ausschließlich für arzneimittelhaltige Futtermittel) oder Lagerstätte, Silo oder Behälter vor jeder Wiederbefüllung mit Futtermitteln ohne Arzneimittel sorgfältig gereinigt CC CC 1.5 Auslage von Schadnagerbekämpfungsmitteln so, dass streng geschützte europäische Tierarten nicht gefährdet werden (besonders geschützte Arten mit Einzelfall Bewilligung) bei Verdacht auf Unverträglichkeit mit Natura 2000Gebieten Untere Naturschutzbehörde informiert CC CC 1.6 Aufzeichnungen und Mitteilungen zur Lebensund Futtermittelsicherheit Nachweise (z.B. Lieferscheine) über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (z.B. Schadnagerbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Schutzmittel für Mauerwerk, Bekämpfungsmittel für Vögel, Nager, Flöhe und Zecken) vorhanden Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Verwendung von gentechnisch verändertem (GVO-)Saat- und Pflanzgut vorhanden und aktuell geführt Nachweise (Aufzeichnungen, Belege) über die Art und Herkunft der eingesetzten Futtermittel (Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen) vorhanden (Hinweise: Nachweise sind: - bei Zukauffuttermitten die Belege zur Rückverfolgbarkeit - bei selbst erzeugten Futtermitteln die Flächenangaben im Agrarantrag) CC CC CC CC Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 4 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Untersuchungsergebnisse von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aufbewahrt Untersuchungsergebnisse und -berichte von Tieren und tierischen Erzeugnissen (z.B. Milch, Mastkälber) aufbewahrt sonstige Untersuchungsergebnisse (z.B. Eigenwasser) aufbewahrt CC CC CC 2. Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung und Lagerung von Gefahrstoffen 2.1 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich Beiz-, Vorratsschädlingsbekämpfungs- und Schadnagerbekämpfungsmitteln (alle Läger) allgemeine Anforderungen keine direkte oder indirekte Ableitung von Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser CC getrennt von Tieren CC 2.2 Lagerung von Mineraldünger (einschließlich Flüssigdünger) getrennt von Tieren CC 2.3 Lagerung von Schmier- und Altöl allgemeine Anforderungen CC getrennt von Tieren CC keine Anzeichen für direkte oder indirekte Ableitung in das Grundwasser 3. Eigenverbrauchstankstellen 3.1 Lager- und Abfülleinrichtungen keine Anzeichen auf direkte oder indirekte Ableitung von Kraftstoffen oder Heizöl aus betrieblich genutzten Anlagen in das Grundwasser CC 3.2 mobile Dieseltankanlage keine Anzeichen auf direkte oder indirekte Ableitung von Kraftstoffen in das Grundwasser CC 4. Lagerung von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silagen 4.1 Allgemeine Anforderungen CC kein Eintrag von Gülle, Jauche und Silagesickersäften durch Ab- oder Überlaufen in Grund- und Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die Kanalisation CC Behälter und Abfüllanlagen standsicher und dauerhaft dicht CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 5 von 31 Anforderungen 4.2 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Gülle- und Jauchebehälter CC Lagerkapazität mind. 6 Monate CC bei offenen Behältern Mindestreserve (Freibord 20 cm) eingehalten und Zuschlag für Niederschlagsmengen von mind. 40 cm berücksichtigt oder überbetriebliche Lagerkapazität für die Übermenge nachweislich vorhanden CC oder Nachweis über anderweitige Verwertung vorhanden (z.B. Gülleseparierung) CC 4.3 Ortsfeste Lagerstätten für Festmist und Silagen CC Bodenplatte wasserundurchlässig und dicht CC seitliche Einfassung vorhanden und dicht Jauche- bzw. Silagesickersaftbehälter vorhanden und dicht oder Jauche bzw. Silagesickersaft wird in Güllebehälter abgeleitet CC CC 4.4 Zusätzlich für nicht ortsfeste Zwischenlager für Festmist, Silagen und Bioabfällen allgemeine Anforderungen für Lagerfläche wasserrechtliche Vorgaben in Wasserschutzgebieten sowie behördliche Entscheidungen eingehalten CC CC Lagerung nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen CC kein Eintrag von Jauche und Silagesickersäften aus nicht ortsfeste Festmistzwischenlagern und Feldmieten durch Ablaufen in Grund- und Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die Kanalisation CC kein Austreten von Sickerwasser spezielle Anforderungen an die Zwischenlagerung von Festmist CC Standort bei Festmist jährlich gewechselt CC Lagerdauer max. 6 Monate 5. Abfälle 5.1 Abfälle Lagerung von Abfällen getrennt von Tieren gelagert CC 5.2 keine Anzeichen für direkte oder indirekte Ableitung von Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser CC CC Lagerung leerer Pflanzenschutzmittelbehälter Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 6 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 6. Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand 6.1 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung nachweislich erlaubt CC 6.2 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion Flächen mit Erosionsgefährdung (CCWasser1) vor dem 1.12. eingesät oder CC die Erntereste der Vorfrucht bis zum 15.02. des Folgejahres nicht untergepflügt oder Bewirtschaftung erfolgt quer zum Hang CC CC oder behördliche Ausnahmegenehmigung für den Einzelfall liegt vor (Hinweis: Ausnahmegenehmigungen sind nur im Einzelfall aus witterungsbedingten Gründen, bei Aussaat bestimmter gärtnerischer Kulturen oder bei Einsatz von Stallmist zur Gefügestabilisierung möglich, sofern überwiegend quer zum Hang gepflügt wird) CC Flächen mit hoher Erosionsgefährdung (CCWasser2) vom 01.12. bis 15.02. nicht gepflügt CC nach dem Pflügen zwischen 16.02. und 30.11. erfolgt eine unmittelbare Aussaat vor Aussaat von Reihenkulturen ab 45 cm Reihenabstand nicht gepflügt CC CC oder bei den Kulturarten Sommergetreide und Sommerraps ganzjährig gepflügt, wenn die Bewirtschaftung überwiegend quer zur Haupthangrichtung und die Aussaat unmittelbar nach dem Pflügen erfolgt bei den Kulturarten Mais und Zuckerrüben zwischen dem 16.02. und 31.05. gepflügt, wenn ausreichend Bodenbedeckung (gesamtes Stroh auf dem Feld, Zwischenfruchtanbau oder stehen gebliebene Untersaat) über Winter sichergestellt ist und die Aussaat unmittelbar nach dem Pflügen erfolgt bei der Kulturart Kartoffel zwischen dem 16.02. und 31.05. gepflügt, wenn Querdämme zu den Kartoffeldämmen angelegt werden oder eine ausreichend Bodenbedeckung (gesamtes Stroh auf dem Feld, Zwischenfruchtanbau oder stehen gebliebene Untersaat) über Winter sichergestellt ist und die Aussaat unmittelbar nach dem Pflügen erfolgt CC CC CC oder behördliche Ausnahmegenehmigung für den Einzelfall liegt vor (Hinweis: Ausnahmegenehmigungen sind nur im Einzelfall aus witterungsbedingten Gründen, bei Aussaat bestimmter gärtnerischer Kulturen oder bei Einsatz von Stallmist zur Gefügestabilisierung möglich, sofern überwiegend quer zum Hang gepflügt wird) CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 7 von 31 Anforderungen 6.3 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden Stoppelfelder CC werden nicht abgebrannt oder CC behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor 6.4 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung (Hinweis: aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen können als Ökologische Vorrangflächen im Rahmen von Greening genutzt werden) Ökologische Vorrangflächen auf Ackerland, sonstiges brachliegendes oder stillgelegtes Ackerland CC begrünt durch Ansaat oder Selbstbegrünung CC kein Einsatz von Pflanzenschutzmittel (Hinweise: Umbruch zulässig - außerhalb des Zeitraums 1.04. bis 30.06. zu Pflegezwecken oder zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) - innerhalb des Zeitraums 1.04. bis 30.06. auf Antrag zur Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühflächen im Rahmen von AUKM mit Neuansaat in diesem Zeitraum) (Hinweise: - bei ökologischen Vorrangflächen auf Ackerland enden diese Verpflichtungen frühestens nach dem 31.07. des Antragsjahres, wenn eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Antragsjahres zur Ernte führt, vorbereitet oder durchgeführt wird) - bei sonstigem brachliegenden oder stillgelegten Ackerland enden die Verpflichtungen, wenn das Ackerland wieder in Erzeugung genommen wird - geschieht dies nach Antragstellung, ist dies der Kreisverwaltung unverzüglich mitzuteilen) Ökologische Vorrangflächen auf Ackerland, sonstiges brachliegendes oder stillgelegtes Acker- und Dauergrünland (inkl. Ökologische Vorrangfläche) vom 01.04. bis 30.06. nicht gemäht, gemulcht oder gehäckselt (Hinweis: Nutzung des Aufwuchses von stillgelegten Flächen ist nach schriftlicher Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltung möglich) CC Winterkulturen, Zwischenfrüchte und Begrünungen als Ökologische Vorrangflächen bis 15.01. dem Antragsjahr folgenden Jahr auf der Fläche belassen (Hinweis: gilt auch für Winterkulturen und Winterfrüchte nach Umbruch von Leguminosen, die als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen waren) (Ausnahme: Beweiden mit Schafen oder Ziegen, Schlegeln oder Häckseln der Grasuntersaat oder Zwischenfrüchte zur Vermeidung von Samenbildung ist möglich) CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 8 von 31 Anforderungen 6.5 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Keine Beseitigung von Landschaftselementen (Hinweis: Landschaftselemente können als Ökologische Vorrangflächen im Rahmen von Greening genutzt werden) Beseitigungsverbot eingehalten für Hecken von mind. 10 m Länge und max. Durchschnittsbreite von 15 m nichtlandwirtschaftlich genutzte Baumreihen ab 5 Bäumen und mind. 50 m Länge nichtlandwirtschaftlich genutzte Feldgehölze von mind. 2 2 50 m bis 2.000 m Fläche 2 geschützte Feuchtgebiete bis 2.000 m CC CC CC CC CC Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feucht2 gebiete bis max. 2.000 m CC geschützte Einzelbäume (nach Bundesnaturschutzgesetz § 28 ausgewiesene und gekennzeichnete Naturdenkmale) Feldraine über 2 m Gesamtbreite innerhalb, zwischen oder am Rand der landwirtschaftlichen Fläche Trocken- und Natursteinmauern CC CC (Hinweis: Trocken- und Steinmauern, die Bestandteil einer Terrasse sind, dürfen nicht beseitigt werden) Lesesteinwälle, Fels- und Steinriegel CC Terrassen CC oder behördliche Ausnahmegenehmigung für Beseitigung liegt vor CC Schnittverbot in der Zeit vom 1.03. bis 30.09. eingehalten für Hecken ab 10 m Länge und max. Durchschnittsbreite von 15 m nichtlandwirtschaftlich genutzte Baumreihen mit mind. 5 Bäumen auf mind. 50 m Länge nichtlandwirtschaftlich genutzte Feldgehölze von mind. 2 2 50 m max. 2.000 m Fläche geschützte Einzelbäume (ausgewiesene und gekennzeichnete Naturdenkmale nach Bundesnaturschutzgesetz § 28) CC CC CC CC 6.6 Grundanforderungen zum Greening Erhalt von Dauergrünlandflächen behördliche Genehmigungsauflagen für den Umbruch von Dauergrünland eingehalten CC 7. Natur- und Artenschutz 7.1 Gebietsschutz Verbot der Verschlechterung von Lebensraumtypen und Habitaten beachtet vertragliche Auflagen zum Gebietsschutz, auch aufgrund von Bewirtschaftungsplänen eingehalten Auflagen aus gesetzlichen Schutzgebieten oder Schutzgebietsverordnung bzw. vertraglichen Vereinbarungen zum Gebietsschutz auf kartierten Flächen (z.B. Orchideenwiesen) eingehalten CC CC CC CC Anforderungen des Vogelschutzes und der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 9 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Auflagen zum Gebietsschutz aus Verträglichkeitsprüfungen eingehalten (z.B. bei Baugenehmigungen) CC Schutz wildlebender europäischer Vogelarten Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Nester) wildlebender europäischer Vögel nicht beschädigt oder zerstört CC Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer lokalen Population von europäisch geschützten Tier- und Pflanzenarten bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen CC Verträglichkeitsprüfung Auflagen (z.B. Bewirtschaftungsvorgaben) zum Erhalt der lokalen Population einer europäisch geschützten Art eingehalten CC P Pflanzenbau 1. Pflanzenschutz 1.1 Pflanzenschutzmittel einschließlich Beizmittel Zulassung für die im Betrieb angebauten Kulturen und die zu bekämpfenden Schadorganismen in Deutschland zugelassen (Zulassungsnummer und -zeichen auf dem Gebinde vorhanden) oder bei Anwendungsverbot nicht mehr angewendet CC CC Lückenindikation nach § 22 (2) oder § 29 (1) des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt CC Importmittel CC in deutscher Sprache gekennzeichnet CC deutsche Gebrauchsanleitung vorhanden Genehmigungsnummer des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Gebindeetikett vorhanden Genehmigungsbescheid des BVL für das Importmittel liegt vor (Hinweis: Antragstellung durch den Importeur (z.B. Händler) beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) (Hinweis: werden Eigenimporte von Pflanzenschutzmitteln nur im eigenen Betrieb angewendet, muss eine Gebrauchsanleitung des Referenzmittels vorhanden sein. Eine Kennzeichnung in deutscher Sprache ist nicht erforderlich. Das Mittel darf nur in dem Betrieb angewendet werden, für den eine Genehmigung durch das BVL erteilt wurde.) CC CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 10 von 31 Anforderungen 1.2 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Anwendungs- und Handhabungshinweise des Herstellers (einschließlich Bienenschutz) beachtet keine Anzeichen für direkte oder indirekte Ableitung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser CC CC 1.3 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln CC nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor CC Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten CC Abstand zu Saumbiotopen eingehalten (z.B. Feldgehölze) CC Anwendungsbestimmungen (z.B. in Natur- oder Wasserschutzgebieten, Natura 2000 Gebieten) eingehalten CC Bienenschutz kein Einsatz bienengefährlicher Mittel an von Bienen beflogenen Pflanzen (Trachtpflanzen) andere Pflanzen in der Blüte beim Einsatz von bienengefährlichen Mitteln nicht getroffen (z.B. durch Abdrift) bienengefährliche Mittel im Umkreis von 60 m zu einem Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers eingesetzt bienengefährliche Mittel so gehandhabt, aufbewahrt und beseitigt, dass Bienen mit diesen nicht in Berührung kommen CC CC CC CC Wartezeiten eingehalten CC 1.4 Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln CC vorhanden CC vollständig (mit Angaben zu Kultur, Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit, Datum, Begründung, Mittelbezeichnung, Aufwandmenge, Anwender) und bis zum 31.12. des Anwendungsjahres geführt 2. Düngung 2.1 N-Bodenuntersuchung (Nmin, EUF) für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mind. 1x jährlich durchgeführt und dokumentiert oder Nmin-Vergleichswerte (Ackerkulturen) bzw. einschlägige Beratungsempfehlungen vorhanden (Ausnahme: - Dauergrünland - Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha und Jahr gedüngt werden) CC CC 2.2 Nährstoffgehalt von organischen Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdüngern (Hinweis: gilt auch für organisch-mineralische Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel mit überwiegend organischen Bestandteilen) - aufgrund der Kennzeichnung oder - aufgrund von Daten der zuständigen Stelle oder - anhand von wissenschaftlich anerkannten Untersuchungen auf dem Betrieb untersucht CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 11 von 31 Anforderungen für Stickstoff (Hinweis: bei Gülle, Jauche, Geflügelkot und anderen flüssigen organischen Düngemitteln zusätzlich für AmmoniumN) CC 2.3 Ja Nein Entf. Bemerkungen Nächste Untersuchung am: Nährstoffvergleich CC für Stickstoff nachweislich jährlich spätestens am 31.03. vollständig und richtig erstellt CC Nährstoffanfall aus Klärschlamm berücksichtigt CC Nährstoffanfall aus Bioabfällen berücksichtigt 2.4 Erfüllung Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln Gerätetechnik für eine verlustarme Ausbringung vorhanden (z.B. Schleppschlauch) (Hinweise: folgende Geräte dürfen nicht mehr eingesetzt werden - Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr - Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler - zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird - Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle - Drehstrahlregner zur Verregnung unverdünnter Gülle) CC 2.5 Einsatz Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft N-Obergrenze 170 kg N/ha (Regelgrenze) max. 170 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt des Betriebes CC (Hinweis: - einschließlich N-Anfall aus Beweidung - nach Abzug der zulässigen Stall- und Lagerverluste) 2.6 Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (mehr als 10 % CaCl2-löslichen N bei mehr als 1,5 % Gesamt-N/kg TM) Sperrfrist CC vom 01.11. bis 31.01. auf Ackerland eingehalten CC vom 15.11. bis 31.01. auf Grünland eingehalten oder behördliche Ausnahmegenehmigung für Sperrzeitverschiebung liegt vor (Hinweise: - keine Sperrfrist für Festmist - Sperrfrist gilt jedoch für Geflügelkot) CC 2.7 Ausbringverbot für Düngemittel (einschließlich Wirtschaftsdünger), Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsstoffe mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als 1,5 % GesamtN/kg TM) oder Phosphat (mehr als 0,5 % P2O5/kg TM) (Hinweis: CC für phosphathaltige Düngemittel bei Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen) Ausbringverbot eingehalten, wenn Boden wassergesättigt (z.B. stehende Wasserlachen) oder CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 12 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen überschwemmt oder CC durchgängig gefroren und im Tagesverlauf oberflächig nicht aufgetaut oder (Ausnahme: Kalkdünger mit max. 2 % P2O5) schneebedeckt (durchgängig mehr als 5 cm Schnee) CC CC 2.8 Ausbringen von Gülle, Jauche, sonstigen flüssigen organischen oder organischmineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff einschließlich Geflügelkot nach Ernte der Hauptfrucht nur zu Folgekulturen einschl. Zwischenfrüchten im gleichen Jahr in Höhe des aktuellen Bedarfs oder als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbleibendem Getreidestroh (Ausnahme: Maisstroh) max. 40 kg/ha Ammonium-N bzw. CC CC CC max. 80 kg/ha Gesamt-N CC 2.9 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat in der Nähe von Gewässern kein direkter Eintrag in Oberflächengewässer CC mind. 3 m Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten oder mind. 1 m Abstand bei Einsatz von genauer Ausbringtechnik (z.B. Schleppschläuche, Pneumatikstreuer mit Grenzstreueinrichtung, Miststreuer mit Leitblechen) CC CC 2.10 Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat auf stark geneigten Ackerflächen (mehr als 10 % Gefälle im Bereich von 20 m Abstand zu einem Gewässer) im Uferbereich bis 3 m Gewässerabstand Ausbringverbot eingehalten CC im Bereich von 3 m bis 10 m Gewässerabstand nur mit Einarbeitungstechnik (z.B. Gülleinjektion, Unterfußdüngung, Güllegrubber) (Ausnahme: für Festmist - außer von Geflügel - gelten die Anforderungen wie im Bereich von 10 bis 20 m) CC im Bereich von 10 m bis 20 m Gewässerabstand auf unbestellten Ackerflächen nur, wenn sofort eingearbeitet wird auf bestellten Ackerflächen nur nach Mulch- oder Direktsaat auf Flächenkulturen nur bei ausreichender Bestandsentwicklung auf Reihenkulturen (Reihenabstand mind. 45 cm) bei ausreichend entwickelter Untersaat auf Reihenkulturen sofort eingearbeitet CC CC CC CC CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 13 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen WK Weinbau und Kellerwirtschaft Herbstbuchführung Eintragungen während der Ernte nach amtlichen Vorgaben täglich durchgeführt Eintragungen spätestens am 15.01. des auf die Ernte folgenden Jahres in die Ein- und Ausgangsbücher übertragen CC CC T Tierhaltung 1. Haltung 1.1 Registrierung und Meldung Veterinärverwaltung Tierhaltungen für alle Tierarten und alle Standorte beim zuständigen Veterinäramt angezeigt Änderungen unverzüglich angezeigt CC CC (Hinweise: - CC gilt für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen - meldepflichtig sind darüber hinaus auch Einhufer und Geflügel einschließlich Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln) - bei Geflügel ist zusätzlich die Angabe „Stallhaltung“ bzw. „Freilandhaltung“ erforderlich) 1.2 Gebäude und Stalleinrichtung in allen Ställen Tiere können sich artgerecht bewegen CC (Hinweis: - CC ist bei Kälbern und Schweinen erfüllt, wenn Vorschriften zu Buchtenmaßen bzw. Bodenflächen eingehalten werden und die Kälber nicht angebunden sind - bei anderen Tierkategorien (z.B. ausgewachsene Rinder) erfüllt, wenn Standplätze bzw. Besatzdichte angemessen sind, so dass es zu keiner Überbelegung kommt) Bauteile im Tierbereich (z.B. Wände, Böden, Stalleinrichtung) ohne erkennbare Verletzungsgefahr (z.B. durch hervorstehende Nägel, scharfe Kanten) Ställe und Einrichtungen leicht zu reinigen und zu desinfizieren CC CC Böden rutschfest und trittsicher (Hinweis: CC gilt für Kälber und Schweine) im Haltungsbereich der Tiere CC (Hinweis: z.B. Holzspaltenböden, die nicht mit Gummimatten ausgelegt oder bei denen keine Querrillen eingefräst sind, sind nicht trittsicher) in Treibgängen CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 14 von 31 Anforderungen 1.3 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Stallklima Luftzirkulation, Schadgasgehalt (Ammoniak, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff), Staubgehalt, Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit für die jeweilige Tierart unschädlich (Empfehlung für QM (d.h. Stufe 2): großflächige Zuluftöffnungen (z.B. Rollos, Spaceboards) optimal) CC 1.4 Beleuchtung für die Tiere ausreichend (Tageslicht oder künstliche Beleuchtung) Beleuchtung so, dass eine Inaugenscheinnahme möglich ist Tiere weder in ständiger Dunkelhaltung noch ohne angemessene Unterbrechung in künstlicher Beleuchtung gehalten CC CC CC 1.5 Bestandskontrolle und -betreuung Tierbetreuer ist fähig und in der Lage, Tiere sachgerecht zu versorgen Fütterung und Pflege des Tierbestandes bei der vorhandenen Zahl an sachkundigen Personen gewährleistet Tiere täglich mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität versorgt Tierbestand täglich durch direkte Inaugenscheinnahme überprüft (Ausnahme: Versorgung nicht täglich erforderlich, z.B. extensive Weidehaltung) (Hinweis: - für bestimmte Tierkategorien sind häufigere Kontrollen vorgeschrieben, z.B. Kälber, Masthühner 2x täglich) CC CC CC CC kranke und verletzte Tiere erforderlichenfalls CC unverzüglich behandelt CC vom Tierbestand abgesondert CC tierärztlich untersucht CC auf trockener und weicher Einstreu oder Unterlage (z.B. Gummimatte) gehalten technische Einrichtungen Versorgungseinrichtungen, Lüftung und Beleuchtung täglich überprüft Mängel unverzüglich behoben, spätestens jedoch vor einer Neueinstallung CC CC 1.6 Notfallvorsorge für elektrisch betriebene Einrichtungen Notversorgung mit Frischluft, Licht, Wasser und Futter gewährleistet oder CC Nächste Prüfung am: zusätzlich bei elektrisch betriebener Lüftung Alarmanlage vorhanden und funktionsgeprüft CC 1.7 Nächste Prüfung am: Freilandhaltung Tiere, soweit möglich, geschützt vor CC Witterung (z.B. Unterstand, Hecken, Bäume vorhanden) CC Raubtieren (z.B. Füchse, Beutegreifer) CC gesundheitlichen Schäden (z.B. durch geeignete Einzäunung) CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 15 von 31 Anforderungen 1.8 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Tierzucht keine tierschutzwidrigen Zuchtmethoden angewendet (z.B. Bedeckungen, die vorhersehbar zu Schwergeburten führen) keine Tiere gehalten, die Aufgrund ihrer erblichen Veranlagungen für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung nicht geeignet sind CC CC 2. Fütterung 2.1 Futtermittel Registrierung und Zulassung Erzeuger bzw. Hersteller von Zukauffuttermitteln für die jeweilige Tätigkeit registriert bzw. zugelassen (Hinweis: bei Zukauf von anderen landwirtschaftlichen Betrieben sind die Angaben zur Rückverfolgbarkeit als Nachweis der Registrierung ausreichend) CC 2.2 Zusammensetzung der Futtermittel keine Verfütterung von verbotenen tierischen Proteinen CC Verfütterungsverbot für antibiotische Leistungsförderer eingehalten Zusatzstoffe für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie zugelassen CC CC 2.3 Einsatz fischmehlhaltiger Futtermittel (Hinweis: vergleichbare Regelungen auch für Blutprodukte, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs) fischmehlhaltige Milchaustauscher Verwendung vor dem erstmaligen Verfüttern an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gemeldet CC CC ausschließlich in Tränkeform an Kälber verfüttert CC durch geeignete Maßnahmen (z.B. getrennte Lagerung) wird eine Verfütterung an andere Wiederkäuer sicher verhindert fischmehlhaltige Zukauffuttermittel in Betrieben ohne Wiederkäuer (z.B. nur Schweine- oder Geflügelhaltung) Registrierung vorhanden, wenn hofeigene Mischungen mit fischmehlhaltigen Ergänzungsfuttermitteln mit weniger als 50 % Rohprotein hergestellt werden Zulassung vorhanden, wenn hofeigene Mischungen mit fischmehlhaltigen Ergänzungsfuttermitteln mit mehr als 50 % Rohprotein hergestellt werden (Hinweise: - in Betrieben ohne Wiederkäuer ist das ausschließliche Verfüttern zugekaufter fischmehlhaltiger Alleinfuttermittel nicht registrierungs- bzw. zulassungspflichtig - für Di- und Tricalciumphosphat gelten diese Regelungen bereits für jeweils 10 % Gesamtphosphor - für Blutprodukte gelten diese Regelungen für jeweils 50% Rohprotein) CC CC fischmehlhaltige Zukauffuttermittel in Gemischtbetrieben (z.B. Schweine- und Rinderhaltung) Zulassung vorhanden CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 16 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Transport von losen fischmehlhaltigen Futtermitteln getrennt von Futtermitteln für Wiederkäuer CC 2.4 Einsatz tierarzneimittelhaltiger Futtermittel Dosier- und Verteileinrichtungen vorhanden und stets getrennt von Einrichtungen für Futtermittel ohne Arzneimittel oder Dosier- und Verteileinrichtungen vor jeder Wiederbenutzung mit Futtermitteln ohne Arzneimittel sorgfältig gereinigt CC CC Fütterungseinrichtungen und Tränken so konstruiert und eingebaut, dass Auseinandersetzungen zwischen den Tieren vermieden werden (z.B. an Abrufstationen) so konstruiert und eingebaut, dass Verschmutzungen verhindert werden CC CC Fütterung Nährstoffgehalt und Rationszusammensetzung tierart- und altersgerecht (z.B. Mindestrohfaser bei Wiederkäuern) Futtermittel augenscheinlich zur Verfütterung geeignet (kein Schimmel, keine Nachgärung, keine Verschmutzung, kein altes Futter) Futtermenge und Fütterungshäufigkeit tierart- und altersgerecht Fütterungsmethode verursacht keine Leiden oder Schäden (z.B. kein Stopfen bei Gänsen) Futter frei von Fremdstoffen oder Fremdkörpern (z.B. Glas, Metall, Kunststoffteile, Sand) CC CC CC CC CC Tränke Tränkewasser augenscheinlich sauber und für die jeweiligen Tiere geeignet Wassermenge und -durchfluss tierart- und altersgerecht oder Tränkebedarf anderweitig gedeckt (z.B. Milch) CC CC CC 3. Hygiene 3.1 Stallhygiene Ställe und Einrichtungen sauber (z.B. regelmäßig entmistet) (Hinweis: CC gilt für Kälber und den Liegebereich von Schweinen) CC 3.2 Tierhygiene und Tierverkehr behördliche Anordnungen (z.B. staatliche Tierseuchenbekämpfung, Sanierungsprogramme) beim Einstallen betriebsfremder Tiere eingehalten (z.B. Gesundheitsbescheinigungen, Quarantäne) CC 3.3 Kadaverlagerung getrennt von Futtermitteln CC 4. Tierärztliche Behandlungen und Tierarzneimittel 4.1 Erwerb und Anwendung von Tierarzneimitteln einschließlich Tierimpfstoffen Anwendung von Tierarzneimitteln und Tierimpfstoffen Wartezeiten eingehalten CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 17 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Verbotene Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung, β-Agonisten (z.B. Anabolika) CC nicht auf dem Betrieb vorhanden CC nicht eingesetzt 4.2 Aufzeichnungen und Meldungen Tierhalter-Arzneimittel-Nachweise einschließlich Impfstoffe Tierhalter-Arzneimittel-Nachweise bzw. Apothekenbelege vorhanden CC Aufzeichnungen über die Anwendung von apothekenund verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln durch den Tierhalter oder den Tierarzt einschließlich Impfstoffe vorhanden, chronologische und aktuell geführt mit Angaben zu Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere (ggf. auch Standort, wenn zur Identifizierung erforderlich) Bezeichnung des Tierarzneimittels bzw. des Tierimpfstoffes Belegnummer des Tierarzt-Arzneimittel-Nachweise CC CC CC CC verabreichte Menge CC Datum der Anwendung CC Wartezeit in Tagen CC Name des Anwenders 5. Tierkrankheiten 5.1 Tierseuchen Verdacht auf das Auftreten von bestimmten anzeigepflichtigen Tierseuchen bei Rindern, Schafen, Ziegen (z.B. Blauzungenkrankheit), Schweinen oder Pferde unverzüglich auch am Wochenende - dem zuständigen Veterinäramt angezeigt Rinder, Schafe und Ziegen bei Verdacht auf BSE bzw. Scrapie nicht aus Bestand verbracht CC CC Ausbruch von BSE oder Scrapie behördliche angeordnete Maßnahmen strikt beachtet (z.B. Verbringungssperre, unschädliche Beseitigung, Kohortentötung) CC Handelsverbot eingehalten bei Tieren der ersten Nachkommengeneration von BSEoder Scrapie-verdächtigen oder -infizierten Tieren bei Tieren, die 2 Jahre vor oder nach dem Auftreten der Krankheit geboren sind einschließlich deren Sperma, Embryonen und Eizellen CC CC Innergemeinschaftlicher Handel Gesundheitsbescheinigung für Wiederkäuer mitgeführt CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 18 von 31 Erfüllung Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen SW Schweinehaltung 1. Haltung - alle Betriebe 1.1 Eingriffe an Tieren nur mit Betäubung durch einen Tierarzt CC ohne Betäubung im Rahmen zulässiger Ausnahmen durch sachkundige Person vorgenommen (Ausnahmen: folgende Eingriffe sind ohne Betäubung und durch fachlich geeignete Personen zulässig: - Kennzeichnung von Tieren (Ohrmarke, Schlagstempel, Ohrtätowierung) - Kastrieren männlicher Ferkel spätestens am 7. Lebenstag bis 31.12.2018 - nicht routinemäßiges Abschleifen von Eckzähnen bei einzelnen Ferkeln spätestens am 7. Lebenstag mit Zahnschleifgerät - nicht routinemäßiges Kürzen der Schwänze bei einzelnen Ferkeln nur unter Einsatz von Schmerzmitteln und spätestens am 3. Lebenstag) CC 1.2 Gebäude und Stalleinrichtung allgemeine Anforderungen im Liegebereich können alle Tiere gleichzeitig liegen CC bewegliches, veränderbares und gesundheitlich unbedenkliches Beschäftigungsmaterial (z.B. Stroh, Raufutter, Ketten mit Beißholz) vorhanden und jederzeit zugänglich Einzelbuchten für aggressive und bedrängte Tiere, die nicht in Gruppen gehalten werden können, so groß, dass sie sich darin umdrehen können Sichtkontakt bei Einzelhaltung gewährleistet (Ausnahme: 1 Woche vor und während dem Abferkeln) CC CC CC Schlitzweite bei Spaltenböden CC Saugferkel max. 11 mm CC Absatzferkel max. 14 mm CC Zuchtläufer und Mastschweine max. 18 mm CC Jungsauen, Sauen, Eber max. 20 mm Auftrittsbreite von Betonspaltenböden CC Saug- und Absatzferkel mind. 5 cm CC andere Schweine mind. 8 cm 1.3 Beleuchtung Helligkeit im Aufenthaltsbereich mind. 40 Lux für mind. 8 Stunden täglich CC 1.4 Bestandskontrolle und -betreuung CC technisch bedingter Geräuschpegel max. 85 dB(A) CC kein dauerhafter oder plötzlicher Lärm Aufzeichnungen zu Tierverlusten vorhanden und aktuell geführt über Zahl der verendeten Tiere CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 19 von 31 Erfüllung Anforderungen 1.5 Ja Nein Entf. Bemerkungen Sauen und Jungsauen allgemeine Anforderungen CC nicht angebunden CC Sauen bei Bedarf gegen Parasiten behandelt Gruppenhaltung in der Zeit zwischen 4 Wochen nach dem Belegen und 1 Woche vor dem Abferkeln in Gruppen gehalten (Ausnahmen: Einzelhaltung zulässig, wenn Sauen sich ungehindert umdrehen können: - für Betriebe mit max. 9 Sauen - vorübergehend für kranke, verletzte, aggressive oder bedrängte Tiere) Gruppenbuchten auf jeder Seite mehr als 280 cm lang (Ausnahme: Buchtenlänge mehr als 240 cm bei Gruppen mit bis zu 5 Tieren) CC CC uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche bei Gruppenhaltung CC bis zu 5 gedeckte Jungsauen mind. 1,80 m²/Tier CC bis zu 5 andere Sauen mind. 2,48 m²/Tier CC 6 bis 39 gedeckte Jungsauen mind. 1,64 m²/Tier CC 6 bis 39 andere Sauen mind. 2,25 m²/Tier CC ab 40 gedeckte Jungsauen mind. 1,48 m²/Tier CC ab 40 andere Sauen mind. 2,03 m²/Tier Liegebereich bei Gruppenhaltung CC bei gedeckten Jungsauen mind. 0,95 m² je Tier CC bei tragenden Sauen mind. 1,30 m² je Tier CC Schlitz- bzw. Perforierungsanteil der Liegefläche max. 15 % Abferkelbereich Sauen vor der Einstallung gereinigt CC Schutzvorrichtungen gegen Erdrücken der Ferkel vorhanden Liegeplatz der Sau/Jungsau (z.B. Kastenstand) so angelegt, dass dahinter genügend Platz für ungehindertes Abferkeln und Geburtshilfe besteht CC CC 1.6 Saugferkel allgemeine Anforderungen CC alle Ferkel können gleichzeitig liegen CC alle Ferkel können gleichzeitig und ungehindert saugen Säugedauer mind. 28 Tage oder CC mind. 21 Tage, wenn Ferkel in gereinigte und desinfizierte Ställe getrennt von Sauen verbracht werden (Ausnahme: Gesundheit der Sau oder der Ferkel gefährdet, z.B. durch Milchmangel, Gesäugeverletzungen) CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 20 von 31 Erfüllung Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen Liegeflächen CC befestigt (z.B. ohne Perforierung) oder CC abgedeckt (z.B. Liegematten) 1.7 Absatzferkel, Mastschweine, Zuchtläufer CC in Gruppen gehalten (Ausnahme: kranke, verletzte, aggressive oder bedrängte Tiere) CC Zusammensetzung der Gruppen möglichst gleichbleibend CC Beruhigungsmittel zur Erleichterung der Einstallung fremder Schweine nur in Ausnahmefällen und nach tierärztlicher Anweisung verwendet uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche CC 5 bis 10 kg Ø-Gewicht mind. 0,15 m²/Tier CC über 10 bis 20 kg Ø-Gewicht mind. 0,20 m²/Tier CC über 20 bis 30 kg Ø-Gewicht mind. 0,30 m²/Tier (Übergangsregelung: Für vor dem 04.08.2006 genehmigte oder in Betrieb befindliche Ställe ist bis 04.08.2016 mind. 0,30 m²/Tier zulässig) CC über 30 bis 50 kg Ø-Gewicht mind. 0,40 m²/Tier CC über 50 bis 85 kg Ø-Gewicht mind. 0,55 m²/Tier CC über 85 bis 110 kg Ø-Gewicht mind. 0,65 m²/Tier CC über 110 kg Ø-Gewicht mind. 1,00 m²/Tier 1.8 Eber CC können sich ungehindert umdrehen CC können andere Schweine hören, riechen und sehen CC Buchtenfläche mind. 6 m² bei über 24 Monate alten Ebern CC Buchtenfläche zum Decken mind. 10 m² 1.9 Tiergerechte Fütterung und Tränke Fütterung tragender Sauen und Jungsauen Futterration enthält genügend Grundfutter bzw. Futter mit hohem Rohfaseranteil und Kraftfutter CC Wasserversorgung jederzeit Zugang zu Frischwasser für alle über 2 Wochen alten Schweine (Hinweis: Wasserversorgung durch Tränkeprogramme über Flüssigfütterung ist nicht ausreichend. Breiautomaten können als Tränkstellen anerkannt werden, wenn Wasser unabhängig vom Futter aufgenommen werden kann) CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 21 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 1.10 Tierkennzeichnung und -registrierung Tierkennzeichnung CC alle Bestandstiere gekennzeichnet CC Ferkel spätestens mit dem Absetzen gekennzeichnet CC mit einer zugelassenen Ohrmarke CC bei Einstallung (Zukauftiere aus Drittland) CC unverzüglich nach Verlust oder bei Unlesbarkeit mit einer zugelassenen Ersatzohrmarke (Ausnahme: Tiere, die unmittelbar vor der Schlachtung stehen und mit Schlagstempel gekennzeichnet sind) Bestandsregister vorhanden und nach amtlichen Vorgaben aktuell geführt (Hinweis: Bestandsregister ist mind. 3 Jahre aufzubewahren, auch nach Aufgabe der Tierhaltung) CC CC chronologisch aufgebaut CC mit fortlaufender Seitenzahl CC in handschriftlicher Form oder in elektronischer Form CC (Hinweis: sofern der Sauenplaner als Bestandsregister verwendet werden soll, müssen alle Schweine (inkl. Vormast) im Sauenplaner aufgeführt sein) alle im Betrieb vorhandenen Tiere einschließlich Geburten und Todesfälle erfasst (Hinweis: Angaben zu Kennzeichen und Name, Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters bzw. Übernehmers können entfallen, wenn die erforderlichen Angaben aus anderen Unterlagen (z.B. Lieferscheine), die dem Register chronologisch beigefügt sind, hervorgehen und im Register auf diese Unterlagen verwiesen wird) CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 22 von 31 Erfüllung Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen RD Rinderhaltung und Milchgewinnung 1. Haltung und Fütterung 1.1 Eingriffe an Tieren nur mit Betäubung durch einen Tierarzt CC ohne Betäubung im Rahmen zulässiger Ausnahmen durch sachkundige Person vorgenommen (Ausnahmen: Folgende Eingriffe sind ohne Betäubung und durch fachlich geeignete Personen zulässig: - Enthornen von Kälbern unter 4 Wochen - Kastrieren männlicher Kälber spätestens in der 4. Lebenswoche - Entfernen von Schwanzspitzenendstücken bei männlichen Kälbern spätestens im 3. Lebensmonat mit behördlicher Ausnahmegenehmigung) Anwendungsverbot für elastische Ringe eingehalten (Ausnahme: Entfernen von Schwanzspitzenendstücken bei männlichen Kälbern (s.o.)) CC CC 1.2 Stallhaltung von Kälbern (bis 6 Monate alt) allgemeine Anforderungen Liegeflächen trocken CC jedes Kalb kann sich ungehindert hinlegen, liegen, aufstehen und putzen Kälber nicht angebunden oder anderweitig fixiert (Ausnahme: bei Gruppenhaltung während der Tränkezeit für max. 1 Stunde, sofern die Vorrichtungen keine Schmerzen oder vermeidbare Schäden verursachen) CC CC Beleuchtung Helligkeit im Aufenthaltsbereich entspricht dem natürlichen Tageslicht CC Bestandskontrolle und -betreuung Kälberbestand mind. 2x täglich überprüft (bei Weidehaltung mind. 1x täglich) CC Kälber bis 2 Wochen alt Liegefläche eingestreut (z.B. Stroh) CC Kälber über 8 Wochen alt Gruppenhaltung wird durchgeführt CC (Ausnahmen: Einzelhaltung zulässig - bei nicht mehr als 5 nach Alter bzw. Gewicht für eine Gruppe geeignete Kälbern im Betrieb - Mutterkuhhaltung - aus gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Gründen mit tierärztlicher Bescheinigung) 1.3 Gruppenhaltung von Kälbern (bis 6 Monate alt) uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche (Hinweis: CC gilt ab 6 Kälbern im Betrieb) bis 150 kg LG mind. 1,5 m²/Tier CC CC von 150 bis 220 kg LG mind. 1,7 m²/Tier CC über 220 kg LG mind. 1,8 m²/Tier CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 23 von 31 Erfüllung Anforderungen 1.4 Ja Nein Entf. Bemerkungen Einzelhaltung von Kälbern (Hinweis: bei Unterschreitung der Boxenmaße ist CC auch dann erfüllt, wenn - die Boxenbreite mind. der Widerristhöhe entspricht - die Boxenlänge mind. das 1,1fache der Körperlänge beträgt) Boxenmaße bei Kälbern bis 2 Wochen alt Innenmaße mind. 120 cm x 80 cm x 80 cm CC Boxenmaße bei Kälbern über 2 bis 8 Wochen alt CC bei innen angebrachtem Trog mind. 180 cm lang CC bei außen angebrachtem Trog mind. 160 cm lang bei Seitenbegrenzungen, die bis zum Boden und über mehr als die Hälfte der Boxenlänge reichen, mind. 100 cm breit andere Boxen mind. 90 cm breit CC CC Boxenmaße bei ausnahmsweiser Einzelhaltung von Kälbern über 8 Wochen alt CC bei innen angebrachtem Trog mind. 200 cm lang CC bei außen angebrachtem Trog mind. 180 cm lang bei Seitenbegrenzungen, die bis zum Boden und über mehr als die Hälfte der Boxenlänge reichen, mind. 120 cm breit andere Boxen mind. 100 cm breit CC CC direkter Sicht- und Berührungskontakt Seitenbegrenzungen der Box durchbrochen CC 1.5 Tiergerechte Fütterung und Tränke von Kälbern Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis bei rationierter Fütterung von über 2 Wochen alten Kälbern max. 1 : 1 (Ausnahme: z.B. Abruffütterung) Kälber mind. 2x täglich gefüttert CC CC CC Raufutter ab dem 8. Lebenstag verfügbar CC Biestmilchgabe innerhalb 6 Stunden nach Geburt Eisengehalt in Milchaustauschern mind. 30 mg/kg bis 70 kg LG keine Maulkörbe verwendet CC CC Wasserversorgung jederzeit Zugang zu Frischwasser für alle Tiere über 2 Wochen alt CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 24 von 31 Anforderungen 1.6 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Tierkennzeichnung und Tierverkehr Tierkennzeichnung CC alle Bestandstiere gekennzeichnet CC mit zwei zugelassenen Ohrmarken vom LKV CC innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt innerhalb von 7 Tagen nach Einstallung (Zukauftiere aus Nicht-EU-Staaten) unverzüglich nach Verlust oder bei Unlesbarkeit mit einer zugelassenen Ersatzohrmarke fehlende Ohrmarke unverzüglich nach Verlust nachbestellt CC CC CC es werden nur korrekt gekennzeichnete Tiere zugekauft bzw. eingestallt CC HIT-Meldungen vollständig und aktuell durchgeführt (d.h. innerhalb von 7 Tagen) CC Bestandsregister vorhanden und nach Vorgaben der Viehverkehrsverordnung geführt (Hinweis: Bestandsregister ist mind. 3 Jahre aufzubewahren, auch nach Aufgabe der Tierhaltung) chronologisch aufgebaut CC CC CC mit fortlaufender Seitenzahl CC in handschriftlicher Form oder in elektronischer Form (Hinweis: HI-Tier gilt als Bestandsregister, wenn die Bestandsveränderungen tagesgenau erfasst, eine Einverständniserklärung vorliegt und jederzeit verfügbar sind) alle im Betrieb vorhandenen Tiere einschließlich Geburten und Todesfälle erfasst (Hinweis: Geburten sind innerhalb von 7 Tagen einzutragen) CC CC Einfuhr aus EU-Ländern Rinderpass der zuständigen Behörde übergeben CC Ausfuhr in EU- und Nicht EU-Länder CC Rinderpass bzw. Stammdatenblatt mitgeführt CC Angaben zu Vorbesitzern vollständig und aktuell 1.7 Aufzeichnungen Rinderhaltung Aufzeichnungen zu Tierverlusten vorhanden und aktuell geführt über Zahl der verendeten Tiere CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 25 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen 2. zusätzlich bei Milchgewinnung zur Lebensmittelerzeugung (Hinweis: Nr. 2.1 bis 2.4 gelten für die Milchgewinnung bei anderen Tierarten entsprechend) 2.1 Milchkammer räumlich getrennt von CC Toiletten CC Mistplatte, Güllebehälter CC Stallbereich geschützt vor Schadnagern, Ungeziefer, Fliegen (z.B. durch Fliegengitter) Tieren aller Art (z.B. Hunde Katzen) (z.B. durch geschlossene Türen) CC CC Lagerung von Geräten und Mitteln zur Reinigung und Desinfektion so, dass jegliche Verunreinigung der Milch ausgeschlossen ist CC 2.2 allgemeine Anforderungen Euter und angrenzende Körperteile vor dem Melken sauber (z.B. waschbaren und sauberen Eutertüchern bzw. Einmaltüchern vorhanden) nur zugelassene Zitzenbäder oder -sprays verwendet, die die Rohmilch nicht nachteilig beeinflussen CC CC Milchvieh/-schaf/-ziege ohne erkennbare Anzeichen gesundheitlicher Störungen, die zu einer Beeinträchtigung der Milch führen können (z.B. eitriger Ausfluss, Durchfall mit Fieber, Euterentzündung) ohne Wunden am Euter, die die Milch verunreinigen könnten CC CC Rohmilch nach dem Melken unverzüglich an einen sauberen Ort (z.B. Milchkammer) verbracht CC 2.3 Herdengesundheit bei Milchgewinnung Rinderbestand amtlich anerkannt tuberkulose- und brucellosefrei Schaf- und Ziegenbestand amtlich anerkannt brucellosefrei (Ausnahme: Käseherstellung mit mind. 60 Tagen Reifedauer) Ziegen auf Tuberkulose bei gemeinsamer Haltung von Ziegen und Milchkühen untersucht CC CC CC Kühe/Schafe/Ziegen von der Herde getrennt gehalten, die Anzeichen einer durch die Milch auf den Menschen übertragbaren Infektionskrankheit aufweisen (z.B. Brucellose, Tuberkulose) Anzeichen anderer infektiöser Krankheiten (z.B. eitriger Ausfluss, Durchfall mit Fieber) aufweisen, die zu einer Beeinträchtigung der Milch führen können CC CC CC Melkhygiene Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 26 von 31 Anforderungen 2.4 Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Melk-, Kühl- und Spülgeräte allgemeine Anforderungen Melkanlage nach jedem Melken gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert Milchtank nach jeder Entleerung gereinigt und desinfiziert CC CC Milch nach dem Melken unverzüglich gekühlt auf CC max. + 8 °C bei tägl. Abholung CC max. + 6 °C bei zwei- oder mehrtägiger Abholung (Ausnahme: Verarbeitung der Milch innerhalb von zwei Stunden oder anderweitige Verarbeitung genehmigt) Geräte und Einrichtungen, die mit Milch in Berührung kommen CC Oberfläche glatt und nicht rostend CC aus ungiftigen Materialien CC leicht zu reinigen, zu desinfizieren und sauber SZ Schaf- und Ziegenhaltung 1. Koppelschaf- und Ziegenhaltung 1.1 Eingriffe an Tieren nur mit Betäubung durch einen Tierarzt CC ohne Betäubung im Rahmen zulässiger Ausnahmen durch sachkundige Person vorgenommen (Ausnahmen: Folgende Eingriffe sind ohne Betäubung und durch fachlich geeignete Personen zulässig: - Kastrieren männlicher Schafe und Ziegen spätestens in der 4. Lebenswoche - Tätowieren von Schafen und Ziegen spätestens am 14. Lebenstag - nicht routinemäßiges Kürzen von Schwänzen spätestens am 8. Lebenstag) Anwendungsverbot für elastische Ringe eingehalten (Ausnahme: Kürzen von Schwänzen s.o.) CC CC 1.2 Tierkennzeichnung und Tierverkehr es werden nur korrekt gekennzeichnete Tiere zugekauft bzw. eingestallt CC Kennzeichnung aller vor dem 10.07.2005 geborenen Bestandstiere mit einer zugelassenen Bestandsohrmarke oder einer genehmigten Tätowierung unverzüglich nach Verlust oder bei Unlesbarkeit mit einer zugelassenen Ersatzohrmarke bei Einstallung (Zukauftiere aus Nicht-EU-Staaten) (Hinweis: Tiere aus anderen EU-Mitgliedsstaaten behalten ihre ursprüngliche Kennzeichnung) CC CC CC Kennzeichnung aller nach dem 09.07.2005 und vor dem 01.01.2010 geborenen Tiere CC vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes CC spätestens jedoch im 9. Lebensmonat CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 27 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen erste Kennzeichnung mit einer zugelassenen Einzeltierohrmarke CC zweite Kennzeichnung - mit einer identischen Einzeltierohrmarke oder CC - mit einem elektronischen Kennzeichen (z.B. Transponder) oder - mit einer genehmigten Tätowierung (Hinweis: Transport solcher Tiere nur innerhalb Deutschlands zulässig) oder - bei Ziegen mit einer Fußfessel CC CC CC (Ausnahme: bei Mastlämmern, die nicht älter sind als 12 Monate und die nur innerhalb Deutschlands transportiert werden, ist weiterhin die Kennzeichnung mit nur einer Bestandsohrmarke zulässig) unverzüglich nach Verlust oder bei Unlesbarkeit des Kennzeichens (z.B. mit einer zugelassenen Ersatzohrmarke) innerhalb von 14 Tagen nach Einstallung (Zukauftiere aus Nicht-EU-Staaten) (Hinweis: Tiere aus anderen EU-Mitgliedsstaaten behalten ihre ursprüngliche Kennzeichnung) CC CC Kennzeichnung aller nach dem 31.12.2009 geborenen Tiere CC vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes CC spätestens jedoch im 9. Lebensmonat Kennzeichnung, wenn Tiere innergemeinschaftlich verbracht werden erstes Kennzeichen: Ohrmarken-Transponder oder BolusTransponder zweites Kennzeichen: nicht-elektronische Ohrmarke oder Fußfessel Kennzeichnung, wenn Tiere nur innerhalb von Deutschland verbracht werden - mit einem elektronischen Kennzeichen (OhrmarkenTransponder) und mit einem nicht-elektronischen Kennzeichen (Einzeltierohrmarke, Fußfessel) oder - mit einem elektronischen Kennzeichen (OhrmarkenTransponder) und einer Ohrtätowierung oder - mit einem Fußfesseltransponder und einer Einzeltierohrmarke (Ausnahme: bei Mastlämmern, die nicht älter sind als 12 Monate und die nur innerhalb Deutschlands transportiert werden, ist weiterhin die Kennzeichnung mit nur einer Bestandsohrmarke oder einer Einzeltierohrmarke zulässig) innerhalb von 14 Tagen nach Einstallung (Zukauftiere aus Nicht-EU-Staaten) (Hinweis: Tiere aus anderen EU-Mitgliedsstaaten behalten ihre ursprüngliche Kennzeichnung) unverzüglich nach Verlust oder bei Unlesbarkeit des Kennzeichens (z.B. mit einer zugelassenen Ersatzohrmarke) CC CC CC CC CC CC CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 28 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen HIT-Meldungen Stichtagsmeldung (Tierbestand zum 01.01.) spätestens 15.01 des Jahres durchgeführt (Hinweis: Meldung unterschieden nach Altersgruppen 0 bis 9, 10 bis 18 und ab 19 Monaten) (Hinweis: Tierseuchenkasse kann schriftlich mit der Durchführung der Stichtagsmeldung beauftragt werden) Übernahmemeldung innerhalb von 7 Tagen durchgeführt CC CC Bestandsregister vorhanden und nach amtlichen Vorgaben aktuell geführt (Hinweis: Bestandsregister ist mind. 3 Jahre aufzubewahren, auch nach Aufgabe der Tierhaltung) chronologisch aufgebaut CC CC CC mit fortlaufender Seitenzahl CC in handschriftlicher Form oder CC in elektronischer Form CC alle im Betrieb vorhandenen Tiere einschließlich Geburten und Todesfälle erfasst Bestandsregister enthält (Hinweis: Angaben zu den Zu- und Abgängen können auch durch eine Kopie der Begleitdokumente nachgewiesen werden) Name und Anschrift des Tierhalters CC CC Registriernummer des Betriebes CC Anschrift und Standort des Betriebes CC Produktionsrichtung (Milch, Fleisch, Zucht) CC Gesamttierbestand zum 01.01. CC Ersatzohrmarkennummern Geburtsjahr und Datum der Kennzeichnung, wenn das Tier im Betrieb geboren wurde Todesmonat und -jahr, wenn das Tier im Betrieb verendet oder geschlachtet wurde CC CC CC Rasse und Genotyp, wenn bekannt CC - Datum des Zugangs CC - Ohrmarken-, Tätowierungs- oder Fesselnummer Zugänge mit - Anzahl Tiere bei Tieren mit Bestandsohrmarke (z.B. Mastlämmern) - Name und Anschrift oder Registriernummer des Lieferbetriebs CC CC Abgänge mit CC - Datum des Abgangs CC - Ohrmarke, Tätowierung oder Fesselnummer - Anzahl Tiere bei Tieren mit Bestandsohrmarke (z.B. Mastlämmern) - Name und Anschrift oder Registriernummer des Empfängerbetriebs - Name und Anschrift oder Registriernummer des Transportunternehmers CC CC CC - amtliches Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 29 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen Begleitpapier CC bei jedem Verbringen von Tieren mitgeführt CC wird im Empfangsbetrieb mind. 3 Jahre aufbewahrt Begleitpapier enthält CC Datum CC Name und Anschrift des Lieferanten (Tierhalter) CC Registriernummer des Lieferbetriebs Name und Anschrift oder Registriernummer des Empfängerbetriebs(Tierhalter, Schlachthof) Bestimmungsort bei Wanderschafherden (Kopie der Triebgenehmigung) CC CC CC Anzahl Tiere CC Ohrmarkennummern der Tiere CC Name und Anschrift des Transportunternehmens CC Registriernummer des Transportunternehmers CC Transportmittel CC amtliches Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeuges CC Unterschrift des Lieferanten (Tierhalter) 1.3 Aufzeichnungen zu Tierverlusten vorhanden und aktuell geführt über Zahl der verendeten Tiere CC 2. Handel mit Schafen und Ziegen 2.1 Innergemeinschaftlicher Handel auf Prionprotein-Genotyp ARR/ARR (Zuchtschafe) untersucht CC oder im Herkunftsbetrieb seit mind. 3 Jahren - regelmäßige Kontrolle durch amtlichen Tierarzt durchführen - alle Bestandstiere kennzeichnen CC CC - weibliche Tiere vor Schlachtung stichprobenweise auf Scrapie untersuchen - Zuchtschafe nur von Betrieben zugekauft, die dieselben Anforderungen erfüllen - alle über 18 Monate alten verendeten oder getöteten Tiere auf Scrapie untersucht CC CC CC - kein Fall von Scrapie aufgetreten CC Schafe und Ziegen seit Geburt oder in den letzten 3 Jahren in einem solchen Herkunftsbetrieb gehalten nur Samen und Embryonen von Schafen von Tieren des Prionprotein-Genotyps ARR/ARR eingesetzt nur Samen und Embryonen von Ziegen von Tieren, die ab Geburt oder seit 3 Jahren in einem kontrollierten Herkunftsbetrieb stehen, eingesetzt (s.o.) CC CC CC CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 30 von 31 Anforderungen Erfüllung Ja Nein Entf. Bemerkungen GF Geflügelhaltung 1. Haltung – alle Betriebe (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln) 1.1 Eingriffe an Tieren nur mit Betäubung durch einen Tierarzt CC (Ausnahmen: folgende Eingriffe sind ohne Betäubung und durch fachlich geeignete Personen zulässig: - Kürzen des Schnabels mit behördlicher Ausnahmegenehmigung (Hinweis: bei Käfighaltung und Kleingruppen werden i. d. R. keine Ausnahmegenehmigungen erteilt) - Absetzen des krallentragenden letzten Zehenglieds bei zur Zucht vorgesehenen Masthahnenküken am ersten Lebenstag) 1.2 Aufzeichnungen und Meldungen Aufzeichnungen zu Tierverlusten vorhanden und aktuell geführt über Zahl der täglich verendeten Tiere CC (Hinweis: bei Sentinelhaltung bzw. Freilandhaltung unabhängig von der Bestandsgröße; ansonsten erst ab einer Bestandsgröße von 100 Tieren) 1.3 Lagerung und Abgabe von Eiern (Hinweis: CC gilt für mehr als 350 Legehennen und/oder bei der Abgabe an andere als den Endverbraucher oder den lokalen Einzelhandel zur direkten Abgabe an den Endverbraucher) allgemeine Anforderungen CC trocken CC sauber geschützt vor CC Fremdgeruch CC Stößen CC Sonneneinstrahlung 1.4 Aufzeichnungen Legehennen (Legeliste) vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu Zahl der täglich verendeten Tiere CC 2. Legehennen – Boden- und Freilandhaltung 2.1 Auslauf ins Freie Auslauffläche CC erforderlichenfalls mit Tränken ausgestattet CC Unterschlupf zum Schutz vor Witterung und Beutegreifern vorhanden CC Check © DLR Westerwald-Osteifel Checkliste Cross Compliance Version 2016 Seite 31 von 31
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