An alle Bieter 24.08.2016, 10 Uhr 30.09.2016 Aufforderung zur

Anlage IV/1
Angebotsaufforderung VOL
Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
An alle Bieter
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
24.08.2016, 10 Uhr 30.09.2016
Ort:
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
Zimmer: 719
Telefon: 089 233-31121
München, 26.07.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)
Aktenzeichen:
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/-technik sowie der Peripherietechnik der
vom AWM am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen
Waagen in der Zeit von 01.10.2016- 30.09.2019
Anlagen:
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom
01.03.1988, Stand: 01.05.2010
Angebotsschreiben (Ang-VOL)
-fach
Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten-fach
1-fach
-fach
Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL)
1-fach
-fach
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL)
vom 01.03.1988, Stand: 18.04.2016
Leistungsbeschreibung
-fach
-fach
1-fach
-fach
Technische Vertragsbedingungen:
-fach
-fach
-fach
-fach
bitte wenden!
VHBM-VOL/Anlage IV/1
Stand: 04/16
Seite 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Verdingungsunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und
für Rechnung der Landeshauptstadt München,
Abfallwirtschaftsbetrieb München,
Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Verdingungsunterlagen können eingesehen werden:
Georg-Brauchle-Ring 29, Zimmer: 719, Herr Lang
Telefon: 089/ 233-31121
werktags (außer Samstag)
in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr
1. Nicht beigefügte Verdingungsunterlagen *):
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988,
Stand:01.05.2010
Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom
01.03.1988, Stand: 18.04.2016
*) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter:
http://www.awm-muenchen.de/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen.html eingesehen werden.
2. Unterteilung in Lose vorgesehen:
Es können Angebote für
3. Nebenangebote sind zugelassen:
ja
ein Los,
nein
Lose,
ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden.
nein
Nebenangebote sind zugelassen für:
die Gesamtleistung
für folgende Teilleistungen
4. Ein für Verdingungsunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.
5. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden.
6. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
Wenn sie bis zum Ende der Bindefrist keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Sofern
Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden wollen, müssen Sie dies schriftlich, per Telefax
oder E-Mail beantragen. Eine Mitteilung nach § 19 (1) VOL erfolgt grundsätzlich nicht.
7. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen
ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin an die umseitig bezeichnete Stelle
einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem
mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot für ...“ (Bezeichnung der Leistung und
Aktenzeichen der ausschreibenden Stelle) bzw.
mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen.
Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden.
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und E-Mail sind bei Öffentlichen Ausschreibungen und
Beschränkten Ausschreibungen nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen.
8. Kriterien für die Auftragserteilung:
Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich:
Preis
Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, Seite: 3 Abschnitt: 6, genannt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.
Weiß
Verwaltungsrat
VHBM-VOL/Anlage IV/1
Stand: 04/16
Anlage IV/3
Angebotsschreiben VOL
Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel)
Landeshauptstadt München
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Vergabebüro
Georg-Brauchle-Ring 29
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
24.08.2016, 10 Uhr 30.09.2016
D-80992 München
Ort/Zimmer:
Georg-Brauchle-Ring 29
Zimmer 326
Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.:
Datum:
Angebot für Leistungen (Ang-VOL)
Aktenzeichen:
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/-technik sowie der Peripherietechnik der
vom AWM am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen
Waagen in der Zeit von 01.10.2016- 30.09.2019
A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B:
Leistungsbeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL), Stand 18.04.2016
Technische Vertragsbedingungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003
Pläne/Zeichnungen:
B) Anlagen, die soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind:
Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft
Erklärung über das Bestehen gewerblicher Schutzrechte
bitte wenden!
VHBM-VOL/Anlage IV/3
Stand: 04/16
Seite 2
1.
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben
2.
Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die
Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.
3.
Besondere Angaben des Bieters:
4.
Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis
Spätaussiedler
Verfolgte
Schwerbehindertenwerkstätte
Blindenwerkstätte
Erklärung
4.1
Ich/Wir werde(n) keine Leistungen an Nachunternehmer übertragen.
4.2
Ich/Wir werde(n), abweichend von Ziffer 4.1, die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an die dort
benannten Nachunternehmer übertragen. Die Anforderungen der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL)
werden erfüllt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen
an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann.
4.3
Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von
Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die
Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. Ferner ist mir/uns
bekannt, dass nach Nr. 5 (d) „Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ Konzernbürgschaften grundsätzlich
nicht zugelassen sind.
Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.
4.4
Ausbildungsbetrieb
4.5.1 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500
Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.
Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung
abgeben.
4.5.2
Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb
teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei.
4.5.3 Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens
€ 2.500 belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte
aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von € 30.000 regelmäßig anfordert.
Den Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine
gleichartige Erklärung abgeben.
4.5.4
Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.3 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb
teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei.
4.6
Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München
Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei
ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen.
Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift
Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht
verbunden.
4.7
Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten
Verfahren verarbeitet werden.
4.8
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren
Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
4.9
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich auf
alle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt.
Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben.
4.10
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten
Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n)
und anerkenne(n).
Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift
die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung
ausgeschlossen werden.
VHBM-VOL/Anlage IV/3
Stand: 04/16
Anlage IV/4
Besondere Vertragsbedingungen VOL
Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München
zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (BV-VOL)
Aktenzeichen:
für
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende
der Auftragsausführung:
Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/-technik sowie der Peripherietechnik der
vom AWM am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen
Waagen in der Zeit von 01.10.2016- 30.09.2019
Vorbemerkung:
Die §§ ohne nähere Angaben beziehen sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B – Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Fassung 2003).
1.
Anschrift der Aufbau-/Anlieferungs-/Ausführungsstelle
Standort 1: Heizkraftwerk München Nord
Münchner Str. 22
85774 Unterföhring
2.
Lieferfristen/Ausführungsfristen (§ 4/5)
2.1
Mit der Lieferung/Ausführung ist zu beginnen:
Standort 2: Entsorgungspark Freimann
Werner-Heisenberg-Allee 62
80939 München
2.1.1
am 01.10.2016
2.1.2
unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.
2.1.3
nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Werktage nach
Auftragserteilung erfolgt.
2.2
Die Leistung ist innerhalb von Werktagen nach Beginn der Lieferung/Ausführung zu erfüllen.
2.3
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
3.
Vertragsstrafen (§ 11)
Eine Vertragsstrafe gemäß ZV-VOL Ziffer 24 wird
nicht vereinbart
vereinbart
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von
0,5 v. H.
i. W. null-komma-fünf von Hundert
für jede Woche, in der er in Verzug ist, aus dem Wert des Teils der Leistung zu zahlen, der nicht in Gebrauch
genommen werden kann, höchstens aber 5 v. H. der Auftragssumme.
Des weiteren ergibt sich eine Vertragsstrafe gem. § 8 des Wartungsvertrags.
bitte wenden!
VHBM-VOL/Anlage IV/4
Stand: 07/08
Seite 2
4.
Begrenzung des Verzugsschadens
Eine vom Auftraggeber geforderte Verzugsentschädigung wird der Höhe nach auf 0,5 v. H. je vollendeter Woche,
höchstens aber auf 5 v. H. des Wertes des Teils der Leistung begrenzt, der nicht rechtzeitig zweckdienlich in
Gebrauch genommen werden kann; eine Vertragsstrafe ist anzurechnen.
5.
Mängelansprüche (§ 14)
Die Frist für Mängelansprüche beträgt, soweit von § 14 Ziffer 3 abweichend 3 Jahre.
6.
Rechnungen (§ 15)
Alle Rechnungen sind bei
7.
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
in 3 -facher Ausfertigung einzureichen.
Zahlungsbedingungen (§ 17)
gem. ZV-VOL
Abweichend davon wird vereinbart:
8.
Sicherheitsleistungen (§ 18)
8.1 Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit von
keine
5 v. H.
v. H.
der Auftragssumme durch Hinterlegung von Geld oder Beibringung einer Bürgschaft zu leisten (s. a. Ziff. 40 ZV-VOL).
8.2 Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer nach der Abnahme eine Sicherheit von
keine
5 v. H.
v. H.
der Abrechnungssumme zu leisten (s. a. Ziff. 41 ZV-VOL)
9.
Versicherungsschutz
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass für das Unternehmen ausreichender Versicherungsschutz
besteht, der im Haftpflichtfall mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und -- Euro für
Vermögensschäden abdeckt.
10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer trägt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht jegliches Risiko.
11. Weitere Vereinbarungen
VHBM-VOL/Anlage IV/4
Stand: 05/10
Datum: 05.07.2016
Telefon: 0 233-40960
Telefax: 0 233-40969
Josef Hönlinger
[email protected]
Abfallwirtschaftsbetrieb
München
Anlagen
Stoffstrommanagement
A. Leistungsbeschreibung
Wartung und Reparatur der Waagen/-technik mit Wartung und Reparatur/Instandsetzung
der Peripherietechnik der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München am Entsorgungspark
Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen Waagen in der Zeit von
01.10.2016- 30.09.2019
1. Allgemeines
An den Waagen am Entsorgungspark Freimann und am Kraftwerk Nord betreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb München jeweils 4 Lkw-Waagen mit Waagentechnik und Wägeelektronik der
Fa. Schenck Process Darmstadt. Die Abläufe der Verwiegungen werden mit Peripherietechnik
wie Schranken, Ampeln, Lichtschranken und Induktionsschleifen unterstützt. Diese Technik ist
an der Wägeelektronik angebunden.
Zur Wartung und Reparatur/Instandsetzung der Waagen- und Peripherietechnik sind seitens
des Auftragnehmers (AN) sowohl fundierte Kenntnisse der Waagentechnik und -elektronik sowie der beschriebenen Peripherietechnik und der dazu gehörigen Regelungstechnik erforderlich. Die Arbeiten müssen in enger Abstimmung mit der jeweiligen Herstellerfirma erfolgen.
Die detaillierte Beschreibung des Umfangs ist dem beiliegenden Wartungsvertrag zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter mit Angebotsabgabe in
unterzeichneter Form vorzulegen.
2. Ansprechpartner und Kommunikation
Der Auftragnehmer (AN) benennt einen verantwortlichen, weisungsbefugten und kompetenten
technischen Ansprechpartner, insbesondere auch gegenüber möglichen
Nachunternehmer/Unterauftragnehmer. Dessen Aufgabe ist es, alle anstehenden Aufgaben
aus Wartung, Instandsetzung und Eichservice zu kommunizieren, zu koordinieren und anzuleiten.
Für die Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist jeweils ein Gespräch pro
Halbjahr unter Mitwirkung des technischen Ansprechpartners im Hause des Auftraggebers in
München einzuplanen und im Angebot zu berücksichtigen.
3. Technische Ausstattung
Die technische Ausstattung der Waagen hinsichtlich Waagen- und Peripherietechnik ist in der
Anlage des beiliegenden Vertrages beschrieben.
Ein Disomat Tersus als Ersatzgerät wird vorgehalten.
Kabellaufpläne sind vorhanden oder werden gerade erstellt (Waagen Entsorgungspark) und
werden bei erfolgter Vergabe zur Verfügung gestellt.
Seite 2 von 5
4. Leistungsumfang des Auftragnehmers
Die zu erbringenden Leistungen sind die Fehleranalyse und die Reparatur/Instandsetzung der
vorhandenen Technik incl. Gestellung und Einbau der notwendigen Ersatzteile nach Beauftragung durch den AWM, bei Bedarf in Abstimmung mit dem jeweiligen Hersteller der technischen
Komponenten. Weitere Einzelheiten sind dem beigefügtem Wartungsvertrag zu entnehmen.
Eine telefonische Erreichbarkeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von
Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr, sowie am Samstagen in Wochen mit einem Feiertag von 7.00 – 15.00 Uhr ist zu gewährleisten.
Die Reparatur hat unverzüglich und in Absprache mit dem AWM zu erfolgen. Die Festlegungen
des Wartungsvertrags § 3 sind dabei zu beachten.
Der AWM erhält ein Kostenangebot für Ersatzteile (größer 200 €) vor dem Einbau vorgelegt.
5. Nachweise/Abschließende Liste gemäß § 8 Abs. 3 VOL/A
Folgende Nachweise und Unterlagen sind im Rahmen der Ausschreibung seitens der Bieter zu
erbringen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen
fristgerecht nachzureichen.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist;
Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über
die Kundenverbindung/ Kontoführung).
- Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare
Leistung vorweisen. Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegende Fall, die Arbeit an der
Schenk Wagentechnik „Disomat Tersus“, wenn sie nicht älter als vier Jahre ist.
Für Leistungen die von einem Subunternehmern erbracht werden, sind die entsprechenden
Nachweise des Subunternehmers vorzulegen.
Seite 3 von 5
Referenz:
Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand/umfang
Ansprechpartner beim
Auftraggeber
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail Adresse
Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunkt
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise)
unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur o.g. Erklärung weitere Nachweise gefordert.
Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die
Auftraggeberin innerhalb von 6 Kalendertagen eine vom jeweiligen Auftraggeber
unterzeichnete Bestätigung der Referenz vorzulegen.
6. Wertungskriterien
Wertungskriterium ist der Gesamtpreis aus der Summe der Pauschalen B1 bis B3 zuzüglich dem
An- und Abfahrtskosten sowie dem Tagesarbeitslohn für 20 Arbeitstage (B4).
7. Nebenangebote
Nebenangebote sind ausgeschlossen
Seite 4 von 5
B. Leistungsverzeichnis
Vertragslaufzeit: 01.10.2016 – 30.09.2019
B 1. Pauschalpreis für die halbjährliche Wartung und die garantierte Wiederverfügbarkeit der
Waagen/-technik pro Jahr netto
_______________€
B 2. Pauschalpreis für den Eichservice pro Waage und Vorgang gemäß § 4 des Vertrages netto
_______________€
B 3. Pauschalpreis für die jährliche Wartung und Prüfung der Peripherietechnik gemäß § 2 des
Vertrages (Montag – Freitag) netto
_______________€
B 4. Reparaturservice und Instandsetzung
1. Anfahrtspauschale zum Arbeitsort (inkl. Kilometergeld)
1.1. Kraftwerk Nord, Münchner Str. 22. 85774 Unterföhring
Pauschale/Anfahrt hin und zurück netto _______________€ x 20 Fahrten
1.2. Entsorgungspark Freimann, Werner-Heisenberg-Allee 62, 80639 München
Pauschale/Anfahrt hin und zurück netto_______________€ x 20 Fahrten
2. Arbeitslohn
2.1. Stundenverrechnungssatz je Arbeitstag
von Montag-Freitag netto
______________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage
Seite 5 von 5
2.2. Stundenverrechnungssatz je Arbeitstag
an Samstagen netto
_____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage
2.3. Stundenverrechnungssatz je Arbeitstag
an gesetzlichen Feiertagen netto
_____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage
2.4. Stundenverrechnungssatz Mehrarbeitsstunden netto
von Montag bis Freitag
_____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage
an Samstagen
_____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage
2.5. Tagesauslösesatz
2.5.1 für Verpflegung pro Tag netto
_____________€/d x 20 Arbeitstage
2.5.2. für Verpflegung pro
angefangene Stunde netto
_____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage
Kurze Beschreibung unter welchen Voraussetzungen die entsprechenden Mehrarbeitsstunden
und der Tagesauslösesatz anfallen:
3. Ersatzteile Peripherietechnik (nach Aufwand nicht Bestandteil des LV)
4. Ersatzteile Waagentechnik (nach Aufwand nicht Bestandteil des LV)
_____________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Bieters
Zwischen
der Landeshauptstadt München - Abfallwirtschaftsbetrieb München vertreten durch den Zweiten Werkleiter,
Herrn Helmut Schmidt
Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
vertreten durch
- nachfolgend Auftragnehmer genannt -
wird folgender
Vertrag
geschlossen.
Seite 1 von 9
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der vorliegende Vertrag beinhaltet folgende Leistungen
•
•
•
Präventive Wartung inklusive Instandsetzung (§ 2)
Reparatur-Service (§ 3)
Eich-Service (§ 4)
der im Anhang aufgeführten Straßenfahrzeugwaagen, Wägeelektronik und Peripheritechnik
(Schranken, Ampeln etc.) des Auftraggebers am Kraftwerk München Nord und am Entsorgungspark Freimann, einschließlich einer Koordination und Dokumentation. Die im Anhang
aufgeführte Bestandsliste muss dabei regelmäßig (einmal pro Jahr) oder bei größeren Änderungen aktualisiert werden. Bei einer Arbeitsverringerung durch den Wegfall oder Änderung
von Komponenten bzw. einer Arbeitsmehrung hat eine Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu erfolgen.
(2) Die Analyse von Fehlern und die Ausführung der Arbeiten ist in Form von schriftlichen Reparaturberichten, Wartungsprotokollen als Checklisten unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben, Messergebnissen usw. nachvollziehbar zu dokumentieren. Über die Details der Dokumentation stimmen sich vorab der Auftraggeber und der Auftragnehmer ab. Die Dokumentation ist
dem Auftraggeber nach Abschluss der entsprechenden Arbeiten unaufgefordert zu übergeben.
Für die Bezahlung der Vergütung nach Stundensätzen sind zusätzlich Arbeitsprotokolle zu führen (siehe § 6 Abs. 5) und dem Auftraggeber zu übergeben.
(3) Der Auftragnehmer stellt alle die Erbringung der in Absatz 1 genannten Leistungen erforderlichen Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge, Leiter etc. ), Hilfsstoffe und Ersatz- und Verschleißteile zur Verfügung. Er koordiniert die anfallenden Arbeiten im Sinne eines Generalunternehmers, so dass die Arbeiten ineinander greifen und das vor Ort eingesetzte Personal für
die jeweilige Tätigkeit entsprechend qualifiziert ist.
§ 2 Präventive Wartung, Instandsetzungsarbeiten
(1) Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages die vorbeugende
Wartung der im Anhang aufgeführten Waagen und der Peripherietechnik
(2) Art und Umfang der dabei insbesondere auszuführenden Arbeiten bei Waagen und der Waagentechnik sind nachfolgend aufgeführt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Visuelle Kontrolle der Waagenbrücken auf bauliche Schäden und Korrosion
Visuelle Kontrolle der Wägezellen und Lager
Überprüfung und Wartung der Stoßfänger
Überprüfung der Klemmkästen und Messkabel
Überprüfung der Waage auf Kraftnebenschlüsse
Prüfung der Reproduzierbarkeit
Vergleichsabwägung (Bereich, Seiten, Ecken)
Überprüfung und ggf. Reinigung des Disomaten
Funktionsprüfung des Gesamtsystems incl. Peripherietechnik
(3) Die Wartungsarbeiten an den Waagen sind zweimal jährlich, an einem Werktag (Montag – Freitag) zwischen 7.00 und 16.30 Uhr, durchzuführen. Sie müssen terminlich so durchgeführt werden, dass der Betrieb nicht behindert wird.
(4) Die Wartungsarbeiten an der Peripherietechnik sind einmal jährlich entsprechend dem Wartungsplan des jeweiligen Herstellers, an einem Werktag (Montag – Freitag) zwischen 7.00 und
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16.30 Uhr, durchzuführen. Sie müssen terminlich so durchgeführt werden, dass der Betrieb
nicht behindert wird und umfassen insbesondere:
•
•
•
•
•
•
Reinigung und Überprüfung der Lichtschranken
Überprüfung der Ampelanlagen
Überprüfung und Wartung der Schranken
Überprüfung der Standsicherheit der Lichtschranken, Schranken und Ampelanlage
Überprüfung der Induktionsschleifen
Funktionsprüfung des Gesamtsystems incl. Wagentechnik
Der Auftragnehmer übernimmt die Terminüberwachung und stimmt den genauen Termin mit einem Ansprechpartner des Auftraggebers rechtzeitig ab.
(5) Sollte sich bei der Wartung herausstellen, dass Instandsetzungsarbeiten notwendig sind, so
sind diese dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen/zu dokumentieren (vgl. § 1 Abs. 2).
Werden bei der Wartung Schäden festgestellt, die nicht durch den Auftragnehmer beseitigt werden können – z. B. Schäden an der Bausubstanz, erhält der Auftraggeber einen entsprechenden schriftlichen Bericht (vgl. § 1 Abs. 2).
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten nach vorheriger schriftlicher
Beauftragung in Termin-Absprache mit dem Auftraggeber (Montag – Freitag) zu erbringen.
§ 3 Reparatur Service, Wiederverfügbarkeitsgarantie
(1) Meldet der Auftraggeber schriftlich oder telefonisch eine Störung der Sicherheit oder des Betriebes der im Anhang aufgeführten Straßenfahrzeugwaage, Wägeelektronik und Peripherietechnik, so führt der Auftragnehmer den Reparatur Service durch.
(2) Bezüglich der Ausführungen der Reparaturen garantiert der Auftragnehmer folgende Wiederverfügbarkeiten der Waagentechnik:
Bei Ausfall einer von vier Waagen eines Standortes wird die Wiederverfügbarkeit innerhalb von
72 Stunden (Montag – Samstag) nach entsprechender schriftlicher oder telefonischer Störungsmeldung durch den Auftraggeber garantiert.
Bei gleichzeitigem Ausfall von zwei der vier Waagen eines Standortes wird die Wiederverfügbarkeit von einer der defekten Waagen innerhalb von 24 Stunden (Montag – Samstag), die
Wiederverfügbarkeit der zweiten defekten Waage innerhalb von 72 Stunden nach entsprechender schriftlicher oder telefonischer Störungsmeldung durch den Auftraggeber garantiert.
Bei gleichzeitigem Ausfall von drei der vier Waagen eines Standortes wird die Wiederverfügbarkeit von zwei der defekten Waagen innerhalb von 24 Stunden (Montag – Samstag), die
Wiederverfügbarkeit der dritten defekten Waage innerhalb von 72 Stunden nach entsprechender schriftlicher oder telefonischer Störungsmeldung durch den Auftraggeber garantiert.
Die oben genannte Wiederverfügbarkeit der Anlage gilt für die Funktion der Wägeelektroniken
und der für die Aufrechterhaltung des Wägebetriebes technisch und eichrechtlich unbedingt
notwendigen Anlagenbestandteile. Dies sind die Disomaten, sowie die Wägezellen. Der AG
hält ein Ersatzgerät vor.
Für die Instandsetzung der anderen Komponenten verlängert sich die Wiederverfügbarkeit um
die Beschaffungszeiten.
Die Wiederverfügbarkeitsgarantie der Waage greift nicht, wenn eine Einwirkung durch einen direkten oder indirekten Blitzeinschlag oder ein Einfluss höherer Gewalt vorliegt.
Seite 3 von 9
(3) Bezüglich der Ausführungen der Reparaturen garantiert der Auftragnehmer folgende Reaktionszeiten bei der Peripherietechnik:
Die Reaktionszeit auf eine entsprechende schriftliche oder telefonische Störungsmeldung
durch den Auftraggeber beträgt max. 24 Stunden (Montag-Freitag).
Die Reparaturen der gemeldeten Peripherietechnik haben unverzüglich und in Absprache mit
dem Auftraggeber zu erfolgen. Der AWM erhält ein Kostenangebot für Ersatzteile (größer
200 €) vor dem Einbau vorgelegt.
(4) Auf § 8, Vertragsstrafe, wird hingewiesen.
§ 4 Eichservice
(1) Der Eichservice beinhaltet die Eichung gemäß Eichgesetz (Eichturnus z. Zt. 3 Jahre) der im
Anhang aufgeführten Straßenfahrzeugwaage und die damit verbundenen Arbeiten und Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt die Terminüberwachung des Eichturnus und stimmt den genauen Termin mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Eichamt (Terminkoordination) rechtzeitig
ab. Die entsprechenden Waagen werden beim Eichamt vom Auftragnehmer für die Eichung angemeldet ( Eichantrag) und führt den gesamten erforderlichen Schriftverkehr mit dem Eichamt
durch. Der Auftragnehmer erhält einen Abdruck des Schriftverkehrs.
(3) Die Waage ist vor der Eichung zu prüfen. Die Arbeiten im Rahmen der Vorprüfung zur Nacheichung einer Waage entsprechen im Wesentlichen den Tätigkeiten, die bei der präventiven Wartung ausgeführt werden (siehe § 2 Abs. 2). Zusätzlich sind folgende Arbeiten auszuführen:
•
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Isolationsmessung an den Wägezellen
Vergleichswägung und Anbringung eines Instandsetzerkennzeichens (falls erforderlich)
Zusendung der Instandsetzungsbenachrichtigung an das zuständige Eichamt
Die Vorprüfung ist im Rahmen der präventiven Wartung (§ 2) durchzuführen. Die Termine müssen so gelegt werden, dass zwischen Vorprüfung/Wartung und Eichung eine Zeitspanne von
ca. 2 – 4 Wochen liegt.
Diese Zeit dient zur Sicherung des Eichtermins, sollte bei der Vorprüfung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind. Für diese Reparatur- und Instandsetzung
gilt § 3.
(4) Die eigentliche Eichung umfasst die Überprüfung – und ggf. Nachjustage – mit Eichgewichten
sowie die Vorführung zur amtlichen Eichung durch das zuständige Eichamt.
Auszuführen sind insbesondere:
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Koordination und Bereitstellung der Eichgewichte
Überprüfung mit Eichgewichten:
- Ecklastprüfung (falls erforderlich, ggf. Nachjustage)
- Verschiebeprüfung (ggf. Abgleich).
- Prüfung der Reproduzierbarkeit
- Statische Prüfung mit Eichgewichten (ggf. Nachjustage)
Vorführung zur amtlichen Eichung:
- Prüfung gemäß den eichrechtlichen Anforderungen
Eichschein
Die Eichung der Waage soll an einem Montag Vormittag durchgeführt werden, falls dies in Ab-
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stimmung mit dem zuständigen Eichamt möglich ist. Andernfalls ist die Eichung an einem
Werktag (Montag- Freitag) zwischen 7.00 und 17.00 Uhr durchzuführen.
(5) Fristen zur Einhaltung der Eich- und Nacheichtermine gemäß der jeweils geltenden Eichordnung sind einzuhalten. Auf §8, Vertragsstrafen wird hingewiesen.
§ 5 Abnahme
Sämtliche im Vertrag beschriebenen Leistungen – hierzu gehören insbesondere auch etwaige
gesondert zu beauftragende Reparaturen und/oder Instandsetzungsarbeiten im Sinne dieses
Vertrages – werden vom Auftraggeber in Form einer schriftlichen Bestätigung abgenommen.
Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und der
Auftraggeber die erforderliche Dokumentation (§ 1 Abs. 2) vollständig erhalten hat.
§ 6 Vergütung
(1) Bei der Vergütung der präventiven Wartung (§ 2) handelt es sich um einen Pauschalpreis. Er
gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Höhe des jährlichen Pauschalpreises ergibt sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung.
Die im Rahmen der präventiven Wartung durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten werden
nach Zeit und tatsächlichem Aufwand vergütet (dokumentiert nach Abs. 5).
Die für die gesamte Vertragslaufzeit geltenden Stundensätze ergeben sich aus der diesem
Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung.
(2) Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten im Rahmen des Reparatur-Services (§ 3) werden
nach Zeit und tatsächlichem Aufwand (dokumentiert nach Abs. 5) vergütet.
Die für die gesamte Vertragslaufzeit geltenden Stundensätze ergeben sich aus der diesem
Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung.
(3) Bei der Vergütung des Eichservices (§ 4) handelt es sich um einen Pauschalpreis. Er gilt für
die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Höhe des Pauschalpreises pro Eichung ergibt sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung.
Die Eichkosten (Eichamt und Bereitstellung der Eichgewichte/-service zur Eichung) als solche
trägt der Auftraggeber.
Im Rahmen des Eich-Services notwendig werdende Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
werden entsprechend Abs. 2 nach Zeit und tatsächlichem Aufwand (dokumentiert nach Abs. 5)
zu dem genannten Stundensatz vergütet.
(4) Leistungen, die nach Stundensätzen zu bezahlen sind, müssen durch Arbeitsprotokolle prüfbar
dargelegt werden. Aus ihnen müssen sich unter anderem Datum, Beginn und Ende der Arbeiten/Zeitaufwand, Name und Lohngruppe des eingesetzten Personals ergeben. Die Arbeitsprotokolle sind dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben.
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(5) Mit der Zahlung der Pauschalpreise und der Stundensätze für die erforderlichen Arbeiten (siehe Abs. 1–3) sind die Kosten für Hilfsmittel oder Hilfsstoffe (§ 1 Abs. 3) abgegolten. Gleiches
gilt für alle zur Leistungserbringung der Pauschalleistungen erforderlichen Nebenkosten, insbesondere Fahrt- und Transportkosten, Überstundenzuschläge und Feiertagszuschläge.
(6) Für die Stellung bzw. Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen werden die marktüblichen
Preise vergütet. Der Auftragnehmer stellt insbesondere keine Bearbeitungsgebühren oder Gewinnzuschläge in Rechnung.
(7) Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt jeweils nach vollständiger Erfüllung
der Arbeiten und Abnahme durch den Auftraggeber (§ 5).
(8) Die Vergütung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer wird 30 Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung (inkl. Dokumentation nach Abs. 5) beim Auftraggeber zur Zahlung
fällig.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
(1) Bezüglich der Gewährleistung für Mängel durch den Auftragnehmer gelten die Vorschriften des
BGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre, beginnend mit der Abnahme (§ 5) der jeweiligen Leistung.
(3) Hinsichtlich der Haftung gelten die Vorschriften des BGB.
§ 8 Vertragsstrafe
(1) Führt der Auftragnehmer den Reparaturservice (§ 3) mangelhaft, nicht oder nicht fristgerecht
durch und wird somit die Wiederverfügbarkeitsgarantie des § 3 Abs. 2 überschritten oder führt
der Auftragnehmer den Eichservice (§ 4) mangelhaft, nicht oder nicht fristgerecht durch, so
wird eine Vertragsstrafe (§§ 339 ff. BGB) bewirkt. Die Vertragsstrafe ist verschuldensunabhängig.
(2) Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 5 % des jährlichen Pauschalpreises aus der Position
B.1. des Leistungsverzeichnisses zur Leistungsbeschreibung vom 05.07.2016 mindestens jedoch 500 Euro je angefangene 24 Stunden, in denen die Wiederverfügbarkeitsgarantie des §
3 Abs. 2 überschritten wird.
(3) Werden aufgrund fehlerhafter oder nicht fristgerechter Bearbeitung ( gemäß 1) behördliche
Bußgelder verhängt, so übernimmt der Auftragnehmer die Kosten.
§ 9 Auftragszeitraum
Der Auftragszeitraum ergibt sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als
wichtiger Grund für den Auftraggeber gilt insbesondere, wenn die in der Anlage aufgeführte
Waage dauerhaft stillgelegt wird.
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§ 10 Ergänzende Vertragsbedingungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht, nach Zustimmung durch den Auftraggeber, seine Pflichten
aus diesem Vertrag durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.
(4) Sollte in diesem Vertrag eine Bestimmung rechtsungültig sein oder werden, so sind sich die
Vertragsparteien darüber einig, dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach
Möglichkeit durch eine im wirtschaftlichen Erfolg gleichartige oder ähnliche zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke herausstellt.
München, den …..........
…....................................
….................................................
Helmut Schmidt, Zweiter Werkleiter
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Auftraggeber
…......................................................
Auftragnehmer
Anhang
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Bestandsliste 30.05.2016
Die Bestandsliste enthält die relevanten technischen Komponenten. Zum Zeitpunkt des
Vertragaschlusses können ggf. technische Komponenten ausgetauscht oder neu eingebaut
worden sein, um die Funktionalität zu erhalten, wobei sich die Bezeichnung oder Hersteller
geändert haben kann.
Standort: Kraftwerk München Nord
ANLAGE
Straßenfahrzeugwaagen
KURZBESCHREIBUNG DER ANLAGE
HERSTELLER
4 Straßenfahrzeugwaagen
Technische Daten:
Brückengröße 16 x 3m
Tragfähigkeit 50t
4 Schenck Process Wägemechanik bestehend aus je:
4 Wägezellen RTN 47t C3
4 Pendellager VPN47
4 Druckverteilerplatten
4 Basisplatten
1 Kabelschaltkasten DKK 6
1 Kabelverbindungen im Waagenschacht
Pfister
4 Schenck Process Waagenelektronik bestehend aus je:
1 DISOMAT Tersus Tischgerät VTG 20450 mit Zusatzprogrammierung,
1 Messkreis VMM 20450
1 Eichspeicher VWW20450
Schenck
Process
Schenck
Process
Schenck
Process
Fernanzeige
1 VLZ 20250 mit Frontplatte
Schenck
Process
Steuergehäuse
1 Steuergehäuse + F1 komplett (Koppelebene)
Schenck
Process
Lichtschranken
8 Typ ISF T10 M 30M/24-240V AC
bestehend aus Sender und Empfänger
Schenck
Process
Induktionsimpulsgeber 4 Induktionsschleifen für Fahrzeugerkennung und
Anliefersteuerung
Schenck
Process
Ampel und Schranken 8 Ampeln- und Schranken jeweils mit Induktionsschleifen Magnetic/GHT
Ersatzgerät für beide
Anlagen
1 Schenck Process Waagenelektronik bestehend aus:
1 DISOMAT Tersus Tischgerät VTG 20450 mit Zusatzprogrammierung,
1 Messkreis VMM 20450
1 Eichspeicher VWW20450
Anlage Kurzbeschreibung der Anlage Hersteller
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Schenck
Process
Standort Entsorgungspark Freimann
ANLAGE
KURZBESCHREIBUNG DER ANLAGE
2 Straßenfahrzeugwaagen
Straßenfahrzeugwaagen
2 Straßenfahrzeugwaagen
Technische Daten:
Brückengröße 18x3m
Tragfähigkeit 50t
4 Schenck Process Wägemechanik bestehend aus je:
4 Wägezellen RTN 47t
4 Pendellager
4 Druckverteilerplatten
4 Basisplatten
1 Kabelschaltkasten DKK 6
1 Kabelverbindungen im Waagenschacht
2 Elastomerlager
4 Schenck Process Waagenelektronik bestehend aus je:
1 DISOMAT Tersus Tischgerät VTG 20450 mit Zusatzprogrammierung,
1 Messkreis VMM 20450
1 Eichspeicher VWW20450
Fernanzeige
1 mal mit Frontplatte
Steuergehäuse
1 Steuergehäuse + F1 komplett (Koppelebene)
Lichtschranken
8 mal Lichtschranken mit 24-240V AC
bestehend aus Sender und Empfänger
HERSTELLER
Schenck
Process
Bitzer
Schenck
Process
Schenck
Process
Schenck
Process
Schenck
Process
Induktionsimpulsgeber 4 Induktionsschleifen für Fahrzeugerkennung und
Anliefersteuerung
Ampel und Schranken 8 Ampeln- und Schranken jeweils mit Induktionsschleifen Magnetic/GHT
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Terminsache!
Angebotsabgabe bis
Mittwoch, den 24.08.2016
10.00 Uhr
Angebot
über
Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/technik ESP und HKW München Nord
An die
Landeshauptstadt München
Absender (Firmenstempel)
Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Vergabebüro Georg-Brauchle-Ring 29
D-80992 München
Für die Abgabe des Angebotes (auch bei Postversand)
diesen Aufkleber auf das Kuvert kleben
Hinweise zur Leistungsbeschreibung und zur Angebotsabgabe
(siehe auch Bewerbungsbedingungen)
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per Fax (089/233-31176) oder EMail ([email protected]) an den AWM bis spätestens 10 Werktage vor
Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung
unter der Internetadresse http://www.awm-muenchen.de/ausschreibungen/aktuelleausschreibungen.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind stets verpflichtet, bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist, sich selbständig auf der o.g. AWM-Internetseite zu informieren,
ob sich Konkretisierungen bzw. Änderungen in den Vergabeunterlagen
(insbesondere der Leistungsbeschreibung) ergeben haben.
Sämtliche veröffentlichte Konkretisierungen bzw. Änderungen sind
Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon abgegebenes
Angebot muss, sofern erforderlich, an diese Konkretisierungen angepasst
werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
•
Angebote, die unter Zugrundelegung eigener Vertragsbedingungen abgegeben
werden oder sonstige Änderungen an den Vertragsunterlagen enthalten, müssen
ausgeschlossen werden.
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Alle zu leistenden Unterschriften müssen eigenhändig erfolgen (elektronische oder
eingescannte Unterschriften etc. sind nicht gültig).
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Das Angebotsschreiben und die Leistungsbeschreibung sind ausgefüllt und
zusammen mit den sonstigen geforderten Unterlagen an den AWM
zurückzuschicken.
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Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot
jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte
Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit
dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für
die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Auftragsgeber gesamtschuldnerisch haften. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern
der Gemeinschaft zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als
einzelner Bewerber ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein
Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
•
Die Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ist auf
dem entsprechenden Formblatt darzustellen. Das Formblatt ist mit dem Angebot
abzugeben
•
Sollten im Auftragsfall neue oder andere Unterauftragnehmer/Nachunternehmer als
die genannten Unternehmen beauftragt werden, hat der Auftragnehmer die
Vergabestelle vor der Beauftragung zu informieren und die Eignung entsprechend
nachzuweisen. Der Auftraggeber ist in begründeten Fällen berechtigt
Unterauftragnehmer/Nachunternehmer abzulehnen.