Anlage IV/1 Angebotsaufforderung VOL Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe An alle Bieter Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: 24.08.2016, 10 Uhr 30.09.2016 Ort: Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München Zimmer: 719 Telefon: 089 233-31121 München, 26.07.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL) Aktenzeichen: Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/-technik sowie der Peripherietechnik der vom AWM am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen Waagen in der Zeit von 01.10.2016- 30.09.2019 Anlagen: Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 01.05.2010 Angebotsschreiben (Ang-VOL) -fach Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten-fach 1-fach -fach Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) 1-fach -fach Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 18.04.2016 Leistungsbeschreibung -fach -fach 1-fach -fach Technische Vertragsbedingungen: -fach -fach -fach -fach bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 04/16 Seite 2 Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Verdingungsunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Verdingungsunterlagen können eingesehen werden: Georg-Brauchle-Ring 29, Zimmer: 719, Herr Lang Telefon: 089/ 233-31121 werktags (außer Samstag) in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr 1. Nicht beigefügte Verdingungsunterlagen *): Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988, Stand:01.05.2010 Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 18.04.2016 *) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter: http://www.awm-muenchen.de/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen.html eingesehen werden. 2. Unterteilung in Lose vorgesehen: Es können Angebote für 3. Nebenangebote sind zugelassen: ja ein Los, nein Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden. nein Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung für folgende Teilleistungen 4. Ein für Verdingungsunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet. 5. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden. 6. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Wenn sie bis zum Ende der Bindefrist keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Sofern Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden wollen, müssen Sie dies schriftlich, per Telefax oder E-Mail beantragen. Eine Mitteilung nach § 19 (1) VOL erfolgt grundsätzlich nicht. 7. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot für ...“ (Bezeichnung der Leistung und Aktenzeichen der ausschreibenden Stelle) bzw. mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen. Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und E-Mail sind bei Öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibungen nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen. 8. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich: Preis Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, Seite: 3 Abschnitt: 6, genannt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Weiß Verwaltungsrat VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 04/16 Anlage IV/3 Angebotsschreiben VOL Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel) Landeshauptstadt München Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Abfallwirtschaftsbetrieb München Vergabebüro Georg-Brauchle-Ring 29 Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: 24.08.2016, 10 Uhr 30.09.2016 D-80992 München Ort/Zimmer: Georg-Brauchle-Ring 29 Zimmer 326 Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.: Datum: Angebot für Leistungen (Ang-VOL) Aktenzeichen: Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/-technik sowie der Peripherietechnik der vom AWM am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen Waagen in der Zeit von 01.10.2016- 30.09.2019 A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B: Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL), Stand 18.04.2016 Technische Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 Pläne/Zeichnungen: B) Anlagen, die soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind: Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft Erklärung über das Bestehen gewerblicher Schutzrechte bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 04/16 Seite 2 1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben 2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. 3. Besondere Angaben des Bieters: 4. Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis Spätaussiedler Verfolgte Schwerbehindertenwerkstätte Blindenwerkstätte Erklärung 4.1 Ich/Wir werde(n) keine Leistungen an Nachunternehmer übertragen. 4.2 Ich/Wir werde(n), abweichend von Ziffer 4.1, die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an die dort benannten Nachunternehmer übertragen. Die Anforderungen der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) werden erfüllt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann. 4.3 Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. Ferner ist mir/uns bekannt, dass nach Nr. 5 (d) „Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ Konzernbürgschaften grundsätzlich nicht zugelassen sind. Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist. 4.4 Ausbildungsbetrieb 4.5.1 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist. Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben. 4.5.2 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei. 4.5.3 Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens € 2.500 belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von € 30.000 regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben. 4.5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.3 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei. 4.6 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen. Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden. 4.7 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden. 4.8 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. 4.9 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich auf alle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben. 4.10 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n). Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 04/16 Anlage IV/4 Besondere Vertragsbedingungen VOL Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (BV-VOL) Aktenzeichen: für Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/-technik sowie der Peripherietechnik der vom AWM am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen Waagen in der Zeit von 01.10.2016- 30.09.2019 Vorbemerkung: Die §§ ohne nähere Angaben beziehen sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B – Fassung 2003). 1. Anschrift der Aufbau-/Anlieferungs-/Ausführungsstelle Standort 1: Heizkraftwerk München Nord Münchner Str. 22 85774 Unterföhring 2. Lieferfristen/Ausführungsfristen (§ 4/5) 2.1 Mit der Lieferung/Ausführung ist zu beginnen: Standort 2: Entsorgungspark Freimann Werner-Heisenberg-Allee 62 80939 München 2.1.1 am 01.10.2016 2.1.2 unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. 2.1.3 nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Werktage nach Auftragserteilung erfolgt. 2.2 Die Leistung ist innerhalb von Werktagen nach Beginn der Lieferung/Ausführung zu erfüllen. 2.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 3. Vertragsstrafen (§ 11) Eine Vertragsstrafe gemäß ZV-VOL Ziffer 24 wird nicht vereinbart vereinbart Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 v. H. i. W. null-komma-fünf von Hundert für jede Woche, in der er in Verzug ist, aus dem Wert des Teils der Leistung zu zahlen, der nicht in Gebrauch genommen werden kann, höchstens aber 5 v. H. der Auftragssumme. Des weiteren ergibt sich eine Vertragsstrafe gem. § 8 des Wartungsvertrags. bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/4 Stand: 07/08 Seite 2 4. Begrenzung des Verzugsschadens Eine vom Auftraggeber geforderte Verzugsentschädigung wird der Höhe nach auf 0,5 v. H. je vollendeter Woche, höchstens aber auf 5 v. H. des Wertes des Teils der Leistung begrenzt, der nicht rechtzeitig zweckdienlich in Gebrauch genommen werden kann; eine Vertragsstrafe ist anzurechnen. 5. Mängelansprüche (§ 14) Die Frist für Mängelansprüche beträgt, soweit von § 14 Ziffer 3 abweichend 3 Jahre. 6. Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind bei 7. Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München in 3 -facher Ausfertigung einzureichen. Zahlungsbedingungen (§ 17) gem. ZV-VOL Abweichend davon wird vereinbart: 8. Sicherheitsleistungen (§ 18) 8.1 Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit von keine 5 v. H. v. H. der Auftragssumme durch Hinterlegung von Geld oder Beibringung einer Bürgschaft zu leisten (s. a. Ziff. 40 ZV-VOL). 8.2 Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer nach der Abnahme eine Sicherheit von keine 5 v. H. v. H. der Abrechnungssumme zu leisten (s. a. Ziff. 41 ZV-VOL) 9. Versicherungsschutz Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass für das Unternehmen ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und -- Euro für Vermögensschäden abdeckt. 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer trägt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht jegliches Risiko. 11. Weitere Vereinbarungen VHBM-VOL/Anlage IV/4 Stand: 05/10 Datum: 05.07.2016 Telefon: 0 233-40960 Telefax: 0 233-40969 Josef Hönlinger [email protected] Abfallwirtschaftsbetrieb München Anlagen Stoffstrommanagement A. Leistungsbeschreibung Wartung und Reparatur der Waagen/-technik mit Wartung und Reparatur/Instandsetzung der Peripherietechnik der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München am Entsorgungspark Freimann und am Heizkraftwerk München Nord betriebenen Waagen in der Zeit von 01.10.2016- 30.09.2019 1. Allgemeines An den Waagen am Entsorgungspark Freimann und am Kraftwerk Nord betreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb München jeweils 4 Lkw-Waagen mit Waagentechnik und Wägeelektronik der Fa. Schenck Process Darmstadt. Die Abläufe der Verwiegungen werden mit Peripherietechnik wie Schranken, Ampeln, Lichtschranken und Induktionsschleifen unterstützt. Diese Technik ist an der Wägeelektronik angebunden. Zur Wartung und Reparatur/Instandsetzung der Waagen- und Peripherietechnik sind seitens des Auftragnehmers (AN) sowohl fundierte Kenntnisse der Waagentechnik und -elektronik sowie der beschriebenen Peripherietechnik und der dazu gehörigen Regelungstechnik erforderlich. Die Arbeiten müssen in enger Abstimmung mit der jeweiligen Herstellerfirma erfolgen. Die detaillierte Beschreibung des Umfangs ist dem beiliegenden Wartungsvertrag zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter mit Angebotsabgabe in unterzeichneter Form vorzulegen. 2. Ansprechpartner und Kommunikation Der Auftragnehmer (AN) benennt einen verantwortlichen, weisungsbefugten und kompetenten technischen Ansprechpartner, insbesondere auch gegenüber möglichen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer. Dessen Aufgabe ist es, alle anstehenden Aufgaben aus Wartung, Instandsetzung und Eichservice zu kommunizieren, zu koordinieren und anzuleiten. Für die Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist jeweils ein Gespräch pro Halbjahr unter Mitwirkung des technischen Ansprechpartners im Hause des Auftraggebers in München einzuplanen und im Angebot zu berücksichtigen. 3. Technische Ausstattung Die technische Ausstattung der Waagen hinsichtlich Waagen- und Peripherietechnik ist in der Anlage des beiliegenden Vertrages beschrieben. Ein Disomat Tersus als Ersatzgerät wird vorgehalten. Kabellaufpläne sind vorhanden oder werden gerade erstellt (Waagen Entsorgungspark) und werden bei erfolgter Vergabe zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 5 4. Leistungsumfang des Auftragnehmers Die zu erbringenden Leistungen sind die Fehleranalyse und die Reparatur/Instandsetzung der vorhandenen Technik incl. Gestellung und Einbau der notwendigen Ersatzteile nach Beauftragung durch den AWM, bei Bedarf in Abstimmung mit dem jeweiligen Hersteller der technischen Komponenten. Weitere Einzelheiten sind dem beigefügtem Wartungsvertrag zu entnehmen. Eine telefonische Erreichbarkeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr, sowie am Samstagen in Wochen mit einem Feiertag von 7.00 – 15.00 Uhr ist zu gewährleisten. Die Reparatur hat unverzüglich und in Absprache mit dem AWM zu erfolgen. Die Festlegungen des Wartungsvertrags § 3 sind dabei zu beachten. Der AWM erhält ein Kostenangebot für Ersatzteile (größer 200 €) vor dem Einbau vorgelegt. 5. Nachweise/Abschließende Liste gemäß § 8 Abs. 3 VOL/A Folgende Nachweise und Unterlagen sind im Rahmen der Ausschreibung seitens der Bieter zu erbringen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/ Kontoführung). - Technische Leistungsfähigkeit Der Bewerber muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegende Fall, die Arbeit an der Schenk Wagentechnik „Disomat Tersus“, wenn sie nicht älter als vier Jahre ist. Für Leistungen die von einem Subunternehmern erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Subunternehmers vorzulegen. Seite 3 von 5 Referenz: Auftraggeber mit Anschrift Auftragsgegenstand/umfang Ansprechpartner beim Auftraggeber Telefonnummer Faxnummer E-Mail Adresse Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur o.g. Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 6 Kalendertagen eine vom jeweiligen Auftraggeber unterzeichnete Bestätigung der Referenz vorzulegen. 6. Wertungskriterien Wertungskriterium ist der Gesamtpreis aus der Summe der Pauschalen B1 bis B3 zuzüglich dem An- und Abfahrtskosten sowie dem Tagesarbeitslohn für 20 Arbeitstage (B4). 7. Nebenangebote Nebenangebote sind ausgeschlossen Seite 4 von 5 B. Leistungsverzeichnis Vertragslaufzeit: 01.10.2016 – 30.09.2019 B 1. Pauschalpreis für die halbjährliche Wartung und die garantierte Wiederverfügbarkeit der Waagen/-technik pro Jahr netto _______________€ B 2. Pauschalpreis für den Eichservice pro Waage und Vorgang gemäß § 4 des Vertrages netto _______________€ B 3. Pauschalpreis für die jährliche Wartung und Prüfung der Peripherietechnik gemäß § 2 des Vertrages (Montag – Freitag) netto _______________€ B 4. Reparaturservice und Instandsetzung 1. Anfahrtspauschale zum Arbeitsort (inkl. Kilometergeld) 1.1. Kraftwerk Nord, Münchner Str. 22. 85774 Unterföhring Pauschale/Anfahrt hin und zurück netto _______________€ x 20 Fahrten 1.2. Entsorgungspark Freimann, Werner-Heisenberg-Allee 62, 80639 München Pauschale/Anfahrt hin und zurück netto_______________€ x 20 Fahrten 2. Arbeitslohn 2.1. Stundenverrechnungssatz je Arbeitstag von Montag-Freitag netto ______________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage Seite 5 von 5 2.2. Stundenverrechnungssatz je Arbeitstag an Samstagen netto _____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage 2.3. Stundenverrechnungssatz je Arbeitstag an gesetzlichen Feiertagen netto _____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage 2.4. Stundenverrechnungssatz Mehrarbeitsstunden netto von Montag bis Freitag _____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage an Samstagen _____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage 2.5. Tagesauslösesatz 2.5.1 für Verpflegung pro Tag netto _____________€/d x 20 Arbeitstage 2.5.2. für Verpflegung pro angefangene Stunde netto _____________€/h x 8 h x 20 Arbeitstage Kurze Beschreibung unter welchen Voraussetzungen die entsprechenden Mehrarbeitsstunden und der Tagesauslösesatz anfallen: 3. Ersatzteile Peripherietechnik (nach Aufwand nicht Bestandteil des LV) 4. Ersatzteile Waagentechnik (nach Aufwand nicht Bestandteil des LV) _____________________________________________ Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Bieters Zwischen der Landeshauptstadt München - Abfallwirtschaftsbetrieb München vertreten durch den Zweiten Werkleiter, Herrn Helmut Schmidt Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München - nachfolgend Auftraggeber genannt - und vertreten durch - nachfolgend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. Seite 1 von 9 § 1 Vertragsgegenstand (1) Der vorliegende Vertrag beinhaltet folgende Leistungen • • • Präventive Wartung inklusive Instandsetzung (§ 2) Reparatur-Service (§ 3) Eich-Service (§ 4) der im Anhang aufgeführten Straßenfahrzeugwaagen, Wägeelektronik und Peripheritechnik (Schranken, Ampeln etc.) des Auftraggebers am Kraftwerk München Nord und am Entsorgungspark Freimann, einschließlich einer Koordination und Dokumentation. Die im Anhang aufgeführte Bestandsliste muss dabei regelmäßig (einmal pro Jahr) oder bei größeren Änderungen aktualisiert werden. Bei einer Arbeitsverringerung durch den Wegfall oder Änderung von Komponenten bzw. einer Arbeitsmehrung hat eine Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu erfolgen. (2) Die Analyse von Fehlern und die Ausführung der Arbeiten ist in Form von schriftlichen Reparaturberichten, Wartungsprotokollen als Checklisten unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben, Messergebnissen usw. nachvollziehbar zu dokumentieren. Über die Details der Dokumentation stimmen sich vorab der Auftraggeber und der Auftragnehmer ab. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber nach Abschluss der entsprechenden Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Für die Bezahlung der Vergütung nach Stundensätzen sind zusätzlich Arbeitsprotokolle zu führen (siehe § 6 Abs. 5) und dem Auftraggeber zu übergeben. (3) Der Auftragnehmer stellt alle die Erbringung der in Absatz 1 genannten Leistungen erforderlichen Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge, Leiter etc. ), Hilfsstoffe und Ersatz- und Verschleißteile zur Verfügung. Er koordiniert die anfallenden Arbeiten im Sinne eines Generalunternehmers, so dass die Arbeiten ineinander greifen und das vor Ort eingesetzte Personal für die jeweilige Tätigkeit entsprechend qualifiziert ist. § 2 Präventive Wartung, Instandsetzungsarbeiten (1) Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages die vorbeugende Wartung der im Anhang aufgeführten Waagen und der Peripherietechnik (2) Art und Umfang der dabei insbesondere auszuführenden Arbeiten bei Waagen und der Waagentechnik sind nachfolgend aufgeführt: • • • • • • • • • Visuelle Kontrolle der Waagenbrücken auf bauliche Schäden und Korrosion Visuelle Kontrolle der Wägezellen und Lager Überprüfung und Wartung der Stoßfänger Überprüfung der Klemmkästen und Messkabel Überprüfung der Waage auf Kraftnebenschlüsse Prüfung der Reproduzierbarkeit Vergleichsabwägung (Bereich, Seiten, Ecken) Überprüfung und ggf. Reinigung des Disomaten Funktionsprüfung des Gesamtsystems incl. Peripherietechnik (3) Die Wartungsarbeiten an den Waagen sind zweimal jährlich, an einem Werktag (Montag – Freitag) zwischen 7.00 und 16.30 Uhr, durchzuführen. Sie müssen terminlich so durchgeführt werden, dass der Betrieb nicht behindert wird. (4) Die Wartungsarbeiten an der Peripherietechnik sind einmal jährlich entsprechend dem Wartungsplan des jeweiligen Herstellers, an einem Werktag (Montag – Freitag) zwischen 7.00 und Seite 2 von 9 16.30 Uhr, durchzuführen. Sie müssen terminlich so durchgeführt werden, dass der Betrieb nicht behindert wird und umfassen insbesondere: • • • • • • Reinigung und Überprüfung der Lichtschranken Überprüfung der Ampelanlagen Überprüfung und Wartung der Schranken Überprüfung der Standsicherheit der Lichtschranken, Schranken und Ampelanlage Überprüfung der Induktionsschleifen Funktionsprüfung des Gesamtsystems incl. Wagentechnik Der Auftragnehmer übernimmt die Terminüberwachung und stimmt den genauen Termin mit einem Ansprechpartner des Auftraggebers rechtzeitig ab. (5) Sollte sich bei der Wartung herausstellen, dass Instandsetzungsarbeiten notwendig sind, so sind diese dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen/zu dokumentieren (vgl. § 1 Abs. 2). Werden bei der Wartung Schäden festgestellt, die nicht durch den Auftragnehmer beseitigt werden können – z. B. Schäden an der Bausubstanz, erhält der Auftraggeber einen entsprechenden schriftlichen Bericht (vgl. § 1 Abs. 2). Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten nach vorheriger schriftlicher Beauftragung in Termin-Absprache mit dem Auftraggeber (Montag – Freitag) zu erbringen. § 3 Reparatur Service, Wiederverfügbarkeitsgarantie (1) Meldet der Auftraggeber schriftlich oder telefonisch eine Störung der Sicherheit oder des Betriebes der im Anhang aufgeführten Straßenfahrzeugwaage, Wägeelektronik und Peripherietechnik, so führt der Auftragnehmer den Reparatur Service durch. (2) Bezüglich der Ausführungen der Reparaturen garantiert der Auftragnehmer folgende Wiederverfügbarkeiten der Waagentechnik: Bei Ausfall einer von vier Waagen eines Standortes wird die Wiederverfügbarkeit innerhalb von 72 Stunden (Montag – Samstag) nach entsprechender schriftlicher oder telefonischer Störungsmeldung durch den Auftraggeber garantiert. Bei gleichzeitigem Ausfall von zwei der vier Waagen eines Standortes wird die Wiederverfügbarkeit von einer der defekten Waagen innerhalb von 24 Stunden (Montag – Samstag), die Wiederverfügbarkeit der zweiten defekten Waage innerhalb von 72 Stunden nach entsprechender schriftlicher oder telefonischer Störungsmeldung durch den Auftraggeber garantiert. Bei gleichzeitigem Ausfall von drei der vier Waagen eines Standortes wird die Wiederverfügbarkeit von zwei der defekten Waagen innerhalb von 24 Stunden (Montag – Samstag), die Wiederverfügbarkeit der dritten defekten Waage innerhalb von 72 Stunden nach entsprechender schriftlicher oder telefonischer Störungsmeldung durch den Auftraggeber garantiert. Die oben genannte Wiederverfügbarkeit der Anlage gilt für die Funktion der Wägeelektroniken und der für die Aufrechterhaltung des Wägebetriebes technisch und eichrechtlich unbedingt notwendigen Anlagenbestandteile. Dies sind die Disomaten, sowie die Wägezellen. Der AG hält ein Ersatzgerät vor. Für die Instandsetzung der anderen Komponenten verlängert sich die Wiederverfügbarkeit um die Beschaffungszeiten. Die Wiederverfügbarkeitsgarantie der Waage greift nicht, wenn eine Einwirkung durch einen direkten oder indirekten Blitzeinschlag oder ein Einfluss höherer Gewalt vorliegt. Seite 3 von 9 (3) Bezüglich der Ausführungen der Reparaturen garantiert der Auftragnehmer folgende Reaktionszeiten bei der Peripherietechnik: Die Reaktionszeit auf eine entsprechende schriftliche oder telefonische Störungsmeldung durch den Auftraggeber beträgt max. 24 Stunden (Montag-Freitag). Die Reparaturen der gemeldeten Peripherietechnik haben unverzüglich und in Absprache mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Der AWM erhält ein Kostenangebot für Ersatzteile (größer 200 €) vor dem Einbau vorgelegt. (4) Auf § 8, Vertragsstrafe, wird hingewiesen. § 4 Eichservice (1) Der Eichservice beinhaltet die Eichung gemäß Eichgesetz (Eichturnus z. Zt. 3 Jahre) der im Anhang aufgeführten Straßenfahrzeugwaage und die damit verbundenen Arbeiten und Leistungen. (2) Der Auftragnehmer übernimmt die Terminüberwachung des Eichturnus und stimmt den genauen Termin mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Eichamt (Terminkoordination) rechtzeitig ab. Die entsprechenden Waagen werden beim Eichamt vom Auftragnehmer für die Eichung angemeldet ( Eichantrag) und führt den gesamten erforderlichen Schriftverkehr mit dem Eichamt durch. Der Auftragnehmer erhält einen Abdruck des Schriftverkehrs. (3) Die Waage ist vor der Eichung zu prüfen. Die Arbeiten im Rahmen der Vorprüfung zur Nacheichung einer Waage entsprechen im Wesentlichen den Tätigkeiten, die bei der präventiven Wartung ausgeführt werden (siehe § 2 Abs. 2). Zusätzlich sind folgende Arbeiten auszuführen: • • • Isolationsmessung an den Wägezellen Vergleichswägung und Anbringung eines Instandsetzerkennzeichens (falls erforderlich) Zusendung der Instandsetzungsbenachrichtigung an das zuständige Eichamt Die Vorprüfung ist im Rahmen der präventiven Wartung (§ 2) durchzuführen. Die Termine müssen so gelegt werden, dass zwischen Vorprüfung/Wartung und Eichung eine Zeitspanne von ca. 2 – 4 Wochen liegt. Diese Zeit dient zur Sicherung des Eichtermins, sollte bei der Vorprüfung festgestellt werden, dass Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind. Für diese Reparatur- und Instandsetzung gilt § 3. (4) Die eigentliche Eichung umfasst die Überprüfung – und ggf. Nachjustage – mit Eichgewichten sowie die Vorführung zur amtlichen Eichung durch das zuständige Eichamt. Auszuführen sind insbesondere: • • • • Koordination und Bereitstellung der Eichgewichte Überprüfung mit Eichgewichten: - Ecklastprüfung (falls erforderlich, ggf. Nachjustage) - Verschiebeprüfung (ggf. Abgleich). - Prüfung der Reproduzierbarkeit - Statische Prüfung mit Eichgewichten (ggf. Nachjustage) Vorführung zur amtlichen Eichung: - Prüfung gemäß den eichrechtlichen Anforderungen Eichschein Die Eichung der Waage soll an einem Montag Vormittag durchgeführt werden, falls dies in Ab- Seite 4 von 9 stimmung mit dem zuständigen Eichamt möglich ist. Andernfalls ist die Eichung an einem Werktag (Montag- Freitag) zwischen 7.00 und 17.00 Uhr durchzuführen. (5) Fristen zur Einhaltung der Eich- und Nacheichtermine gemäß der jeweils geltenden Eichordnung sind einzuhalten. Auf §8, Vertragsstrafen wird hingewiesen. § 5 Abnahme Sämtliche im Vertrag beschriebenen Leistungen – hierzu gehören insbesondere auch etwaige gesondert zu beauftragende Reparaturen und/oder Instandsetzungsarbeiten im Sinne dieses Vertrages – werden vom Auftraggeber in Form einer schriftlichen Bestätigung abgenommen. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und der Auftraggeber die erforderliche Dokumentation (§ 1 Abs. 2) vollständig erhalten hat. § 6 Vergütung (1) Bei der Vergütung der präventiven Wartung (§ 2) handelt es sich um einen Pauschalpreis. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Höhe des jährlichen Pauschalpreises ergibt sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung. Die im Rahmen der präventiven Wartung durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten werden nach Zeit und tatsächlichem Aufwand vergütet (dokumentiert nach Abs. 5). Die für die gesamte Vertragslaufzeit geltenden Stundensätze ergeben sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung. (2) Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten im Rahmen des Reparatur-Services (§ 3) werden nach Zeit und tatsächlichem Aufwand (dokumentiert nach Abs. 5) vergütet. Die für die gesamte Vertragslaufzeit geltenden Stundensätze ergeben sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung. (3) Bei der Vergütung des Eichservices (§ 4) handelt es sich um einen Pauschalpreis. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Höhe des Pauschalpreises pro Eichung ergibt sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden und vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsbeschreibung. Die Eichkosten (Eichamt und Bereitstellung der Eichgewichte/-service zur Eichung) als solche trägt der Auftraggeber. Im Rahmen des Eich-Services notwendig werdende Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten werden entsprechend Abs. 2 nach Zeit und tatsächlichem Aufwand (dokumentiert nach Abs. 5) zu dem genannten Stundensatz vergütet. (4) Leistungen, die nach Stundensätzen zu bezahlen sind, müssen durch Arbeitsprotokolle prüfbar dargelegt werden. Aus ihnen müssen sich unter anderem Datum, Beginn und Ende der Arbeiten/Zeitaufwand, Name und Lohngruppe des eingesetzten Personals ergeben. Die Arbeitsprotokolle sind dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben. Seite 5 von 9 (5) Mit der Zahlung der Pauschalpreise und der Stundensätze für die erforderlichen Arbeiten (siehe Abs. 1–3) sind die Kosten für Hilfsmittel oder Hilfsstoffe (§ 1 Abs. 3) abgegolten. Gleiches gilt für alle zur Leistungserbringung der Pauschalleistungen erforderlichen Nebenkosten, insbesondere Fahrt- und Transportkosten, Überstundenzuschläge und Feiertagszuschläge. (6) Für die Stellung bzw. Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen werden die marktüblichen Preise vergütet. Der Auftragnehmer stellt insbesondere keine Bearbeitungsgebühren oder Gewinnzuschläge in Rechnung. (7) Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt jeweils nach vollständiger Erfüllung der Arbeiten und Abnahme durch den Auftraggeber (§ 5). (8) Die Vergütung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer wird 30 Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung (inkl. Dokumentation nach Abs. 5) beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. § 7 Gewährleistung, Haftung (1) Bezüglich der Gewährleistung für Mängel durch den Auftragnehmer gelten die Vorschriften des BGB. (2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre, beginnend mit der Abnahme (§ 5) der jeweiligen Leistung. (3) Hinsichtlich der Haftung gelten die Vorschriften des BGB. § 8 Vertragsstrafe (1) Führt der Auftragnehmer den Reparaturservice (§ 3) mangelhaft, nicht oder nicht fristgerecht durch und wird somit die Wiederverfügbarkeitsgarantie des § 3 Abs. 2 überschritten oder führt der Auftragnehmer den Eichservice (§ 4) mangelhaft, nicht oder nicht fristgerecht durch, so wird eine Vertragsstrafe (§§ 339 ff. BGB) bewirkt. Die Vertragsstrafe ist verschuldensunabhängig. (2) Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 5 % des jährlichen Pauschalpreises aus der Position B.1. des Leistungsverzeichnisses zur Leistungsbeschreibung vom 05.07.2016 mindestens jedoch 500 Euro je angefangene 24 Stunden, in denen die Wiederverfügbarkeitsgarantie des § 3 Abs. 2 überschritten wird. (3) Werden aufgrund fehlerhafter oder nicht fristgerechter Bearbeitung ( gemäß 1) behördliche Bußgelder verhängt, so übernimmt der Auftragnehmer die Kosten. § 9 Auftragszeitraum Der Auftragszeitraum ergibt sich aus der diesem Vertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund für den Auftraggeber gilt insbesondere, wenn die in der Anlage aufgeführte Waage dauerhaft stillgelegt wird. Seite 6 von 9 § 10 Ergänzende Vertragsbedingungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. (2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (3) Der Auftragnehmer hat das Recht, nach Zustimmung durch den Auftraggeber, seine Pflichten aus diesem Vertrag durch Nachunternehmer ausführen zu lassen. (4) Sollte in diesem Vertrag eine Bestimmung rechtsungültig sein oder werden, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine im wirtschaftlichen Erfolg gleichartige oder ähnliche zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke herausstellt. München, den ….......... ….................................... …................................................. Helmut Schmidt, Zweiter Werkleiter Abfallwirtschaftsbetrieb München Auftraggeber …...................................................... Auftragnehmer Anhang Seite 7 von 9 Bestandsliste 30.05.2016 Die Bestandsliste enthält die relevanten technischen Komponenten. Zum Zeitpunkt des Vertragaschlusses können ggf. technische Komponenten ausgetauscht oder neu eingebaut worden sein, um die Funktionalität zu erhalten, wobei sich die Bezeichnung oder Hersteller geändert haben kann. Standort: Kraftwerk München Nord ANLAGE Straßenfahrzeugwaagen KURZBESCHREIBUNG DER ANLAGE HERSTELLER 4 Straßenfahrzeugwaagen Technische Daten: Brückengröße 16 x 3m Tragfähigkeit 50t 4 Schenck Process Wägemechanik bestehend aus je: 4 Wägezellen RTN 47t C3 4 Pendellager VPN47 4 Druckverteilerplatten 4 Basisplatten 1 Kabelschaltkasten DKK 6 1 Kabelverbindungen im Waagenschacht Pfister 4 Schenck Process Waagenelektronik bestehend aus je: 1 DISOMAT Tersus Tischgerät VTG 20450 mit Zusatzprogrammierung, 1 Messkreis VMM 20450 1 Eichspeicher VWW20450 Schenck Process Schenck Process Schenck Process Fernanzeige 1 VLZ 20250 mit Frontplatte Schenck Process Steuergehäuse 1 Steuergehäuse + F1 komplett (Koppelebene) Schenck Process Lichtschranken 8 Typ ISF T10 M 30M/24-240V AC bestehend aus Sender und Empfänger Schenck Process Induktionsimpulsgeber 4 Induktionsschleifen für Fahrzeugerkennung und Anliefersteuerung Schenck Process Ampel und Schranken 8 Ampeln- und Schranken jeweils mit Induktionsschleifen Magnetic/GHT Ersatzgerät für beide Anlagen 1 Schenck Process Waagenelektronik bestehend aus: 1 DISOMAT Tersus Tischgerät VTG 20450 mit Zusatzprogrammierung, 1 Messkreis VMM 20450 1 Eichspeicher VWW20450 Anlage Kurzbeschreibung der Anlage Hersteller Seite 8 von 9 Schenck Process Standort Entsorgungspark Freimann ANLAGE KURZBESCHREIBUNG DER ANLAGE 2 Straßenfahrzeugwaagen Straßenfahrzeugwaagen 2 Straßenfahrzeugwaagen Technische Daten: Brückengröße 18x3m Tragfähigkeit 50t 4 Schenck Process Wägemechanik bestehend aus je: 4 Wägezellen RTN 47t 4 Pendellager 4 Druckverteilerplatten 4 Basisplatten 1 Kabelschaltkasten DKK 6 1 Kabelverbindungen im Waagenschacht 2 Elastomerlager 4 Schenck Process Waagenelektronik bestehend aus je: 1 DISOMAT Tersus Tischgerät VTG 20450 mit Zusatzprogrammierung, 1 Messkreis VMM 20450 1 Eichspeicher VWW20450 Fernanzeige 1 mal mit Frontplatte Steuergehäuse 1 Steuergehäuse + F1 komplett (Koppelebene) Lichtschranken 8 mal Lichtschranken mit 24-240V AC bestehend aus Sender und Empfänger HERSTELLER Schenck Process Bitzer Schenck Process Schenck Process Schenck Process Schenck Process Induktionsimpulsgeber 4 Induktionsschleifen für Fahrzeugerkennung und Anliefersteuerung Ampel und Schranken 8 Ampeln- und Schranken jeweils mit Induktionsschleifen Magnetic/GHT Seite 9 von 9 Terminsache! Angebotsabgabe bis Mittwoch, den 24.08.2016 10.00 Uhr Angebot über Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Waagen/technik ESP und HKW München Nord An die Landeshauptstadt München Absender (Firmenstempel) Abfallwirtschaftsbetrieb München - Vergabebüro Georg-Brauchle-Ring 29 D-80992 München Für die Abgabe des Angebotes (auch bei Postversand) diesen Aufkleber auf das Kuvert kleben Hinweise zur Leistungsbeschreibung und zur Angebotsabgabe (siehe auch Bewerbungsbedingungen) • Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per Fax (089/233-31176) oder EMail ([email protected]) an den AWM bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter der Internetadresse http://www.awm-muenchen.de/ausschreibungen/aktuelleausschreibungen.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind stets verpflichtet, bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, sich selbständig auf der o.g. AWM-Internetseite zu informieren, ob sich Konkretisierungen bzw. Änderungen in den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) ergeben haben. Sämtliche veröffentlichte Konkretisierungen bzw. Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon abgegebenes Angebot muss, sofern erforderlich, an diese Konkretisierungen angepasst werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. • Angebote, die unter Zugrundelegung eigener Vertragsbedingungen abgegeben werden oder sonstige Änderungen an den Vertragsunterlagen enthalten, müssen ausgeschlossen werden. • Alle zu leistenden Unterschriften müssen eigenhändig erfolgen (elektronische oder eingescannte Unterschriften etc. sind nicht gültig). • Das Angebotsschreiben und die Leistungsbeschreibung sind ausgefüllt und zusammen mit den sonstigen geforderten Unterlagen an den AWM zurückzuschicken. • Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragsgeber gesamtschuldnerisch haften. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu unterschreiben. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. • Die Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ist auf dem entsprechenden Formblatt darzustellen. Das Formblatt ist mit dem Angebot abzugeben • Sollten im Auftragsfall neue oder andere Unterauftragnehmer/Nachunternehmer als die genannten Unternehmen beauftragt werden, hat der Auftragnehmer die Vergabestelle vor der Beauftragung zu informieren und die Eignung entsprechend nachzuweisen. Der Auftraggeber ist in begründeten Fällen berechtigt Unterauftragnehmer/Nachunternehmer abzulehnen.
© Copyright 2025 ExpyDoc