Allgemeine Geschäftsbedingungen – WEBFLEET

v. 01-150306
2016-07-18
– Allgemeine Geschäftsbedingungen für den WEBFLEET Dienst Blatt 1/2 –
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den WEBFLEET Dienst
Artikel 1 – Definitionen
„Vertrag”
bezeichnet den Vertrag zwischen TomTom und dem Kunden, bestehend aus dem Auftragsformular und jeglichen Anlagen dazu einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
„Kunde”
Benachrichtigungszwecken eingeräumt.
3.2 Der Kunde ist berechtigt, den WEBFLEET Dienst in Verbindung mit einer im Auftragsformular genannten Anzahl an Onboard Units zu nutzen. Falls der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt
die zu dem Zeitpunkt vereinbarte Anzahl der Onboard Units erhöhen möchte, ist er verpflichtet,
TomTom darüber zu benachrichtigen und einen getrennten Vertrag hierüber zu unterzeichnen.
3.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich:
bezeichnet den im Auftragsformular genannte Kunden.
(I) die Flotte mit funktionstüchtigen Onboard Units auszustatten und die Fähigkeit
dieser Onboard Units, eine Verbindung herzustellen, sicher zu stellen,
„Zeitpunkt des Inkrafttretens”
(II) sicher zu stellen, dass er funktionstüchtige Browsersoftware und einen Internetzugang zu dem WEBFLEET Dienst mit ausreichender Übertragungskapazität hat,
bezeichnet den Zeitpunkt, an dem das Auftragsformular vom Kunden unterschrieben wird.
„Flotte”
bezeichnet die Fahrzeuge, Vermögensgegenstände oder Personen, die durch den WEBFLEET Dienst verfolgt werden.
„Höhere Gewalt”
bezeichnet jeden über die den Parteien zumutbare Kontrolle hinausgehenden Umstand, der die
Ausübung des Vertrages beeinflusst, einschließlich andauernder Fälle von Verkehrs-, Telekommunikations- oder Stromausfällen.
(III) die richtige Konfiguration der WEBFLEET Dienste.
3.4 TomTom gewährleistet weder, dass GPS oder die Mobilen Kommunikationsdienste fortdauernd die von den WEBFLEET Diensten angebotenen Funktionalitäten unterstützen noch dass
der Kunde erfolgreich dazu in der Lage sein wird, die WEBFLEET Dienste für den in Artikel 3.1
aufgeführten bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen, aufgrund der Tatsache, dass diese
Nutzung teilweise von Umständen abhängt, die außerhalb TomToms zumutbarem Einflussbereichs liegen, einschließlich solcher Umstände, für die der Kunde gemäß Artikel 3.3 oder 5.1 verantwortlich ist.
3.5 TomTom behält sich das Recht vor, das Design der WEBFLEET Website und die Art und
Weise wie die Positionsdaten angezeigt werden zu ändern.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen”
bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für WEBFLEET Dienste.
„Erstlaufzeit”
bezeichnet die im Auftragsformular festgelegte Anzahl an Monaten beginnend mit dem in der
Vertragsbestätigung angegebenen Datum.
„Postenliste”
bezeichnet die dem Auftragsformular beigefügte Postenliste.
„Positionsdaten”
bezeichnet die Angaben zur geographischen Position der Flotte und andere Nachrichten, die an
die oder von der Flotte übertragen werden.
„Mobile Kommunikationsdienste”
bezeichnet die mobilen elektronischen Kommunikationsdienste, die zur Übertragung der Positionsdaten verwendet werden.
„Onboard Unit”
bezeichnet ein in der Postenliste aufgeführtes Gerät, das von dem Kunden in einem getrennten
Vertrag gekauft oder gemietet worden ist, das dazu benutzt werden kann, Positionsdaten per
Satellitenverfolgung zu erhalten und solche Daten und andere Nachrichten über Mobile Kommunikationsdienste (entweder automatisch entsprechend einem festgelegten Verfahren oder durch
manuelle Informationsgewinnung) zu erhalten und zu versenden.
„Auftragsformular”
4.2 Der Kunde ist für jegliche Nutzung des WEBFLEET Dienstes verantwortlich und haftet, falls
der Nutzer Zugang zu diesen Diensten über die Zugangsinformationen des Kunden erhält, selbst
wenn der Kunde dieser Nutzung nicht zugestimmt hat oder sich dessen nicht bewusst war, es
sei denn die Nutzung geschieht innerhalb von drei (3) Werktagen nachdem TomTom eine schriftliche Aufforderung vom Kunde erhalten hat, den Zugang und seine Zugangsinformationen zu
sperren.
Artikel 5 – Übertragung
TomTom wird die für die Übertragung der Lokalisierungsdaten zwischen den Onboard Units und
der TomTom Plattform notwendigen mobilen Kommunikationsdienste bereitstellen. Der Kunde
erkennt an, dass TomTom diese Dienste in Abhängigkeit der Leistung Dritter erbringt, die diese
Leistungen beistellen, und daher nicht gewährleisten kann:
(I) dass die Mobilen Kommunikationsdienste durchgehend und im gesamten Gebiet
verfügbar sind (zum Beispiel aufgrund von Lücken in der Netzabdeckung und aufgrund der
Tatsache, dass diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienste aus Wartungszwecken,
Sicherheitszwecken, aufgrund behördlicher Anweisungen etc. zu unterbrechen);
(II)
die Geschwindigkeit, mit der die Positionsdaten übertragen werden.
Artikel 6 – SIM-Karten
6.1 TomTom wird dem Kunden für jede Onboard Unit, für die der Kunde eine Nutzungslizenz
in Zusammenhang mit den WEBFLEET Diensten erworben hat, eine SIM-Karte zur Verfügung
stellen, die der Kunde ausschließlich
„Preisliste”
bezeichnet die im Auftragsformular angegebenen Preise.
(II) zu Zwecken der Übertragung von Positionsdaten zwischen der Flotte und der TomTom Plattform nutzen darf.
„Gebiet”
6.2 Das Eigentum an den von TomTom gelieferten SIM-Karten verbleibt bei TomTom. Der
Kunde hat diese SIM-Karten bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages zurückzugeben oder zu
zerstören.
„TomTom”
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den WEBFLEET Dienst (CH)
4.1 TomTom liefert dem Kunden die nötigen Zugangsinformationen wie Bezeichnungen des
Accounts, Benutzernamen und Passwörter. Aus Sicherheitsgründen hat der Kunde die ausgestellten Passwörter unverzüglich, nachdem er zum ersten Mal Zugang zum WEBFLEET Dienst
erhält, zu ändern und die Zugangsinformationen geheim zu halten.
bezeichnet das Auftragsformular gemäß dem TomTom für den Kunden den WEBFLEET Dienst
entsprechend den Bestimmungen des Vertrags erbringt.
bezeichnet das im Auftragsformular angegebene Gebiet.
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Artikel 4 – Benutzernamen und Passwörter
(I)
in Kombination mit der Onboard Unit und
TomTom Telematics Sales B.V., Switzerland-Zweigniederlassung, ein Privatunternehmen mit beschränkter Haftung, nach niederländischem Recht gegründet und mit Sitz in De Ruijterkade
154, 1011 AC, Amsterdam, Niederlande, über die Switzerland-Zweigniederlassung mit Sitz in
Balz-Zimmermann-Strasse 7, CH-8302 Kloten.
6.3 Der Kunde stellt TomTom und verbundene Unternehmen frei von und verteidigt sie gegen
Verluste, Schäden, Geldstrafen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die aus
oder in Zusammenhang mit Klagen Dritter entstehen, insbesondere des entsprechenden Mobilen Kommunikationsdienstanbieters, wonach die Nutzung der von TomTom gelieferten SIMKarten durch den Kunden nicht mit dem Vertrag übereinstimmt.
„TomTom Plattform”
Artikel 7 – Gebühren und Zahlung
bezeichnet das IT-System, mit dem der WEBFLEET Dienst betrieben wird.
7.1 Der Kunde hat TomTom für die Erbringung des WEBFLEET Dienstes die in der Preisliste
aufgeführten Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren gelten zuzüglich
„Nutzer”
(I) Mehrwertsteuer und aller weiteren Verkaufssteuern, Nebenkosten und Auslagen
und
bezeichnet eine Person, die vom Kunden berechtigt wurde, auf den WEBFLEET Dienst zuzugreifen
und ihn zu nutzen.
„WEBFLEET Dienst”
bezeichnet den Onlinedienst, in der Form wie er über die WEBFLEET Website verfügbar ist, der
darauf an- und ausgelegt ist, dem Kunden zu ermöglichen, die Flotte – soweit sie sich im Gebiet
befindet – zu überwachen und zu kontrollieren, indem Positionsdaten angezeigt und zwischen der
TomTom Plattform und der Onboard Unit übertragen werden.
„WEBFLEET Website”
bezeichnet die Website www.webfleet.com
Artikel 2 – Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den WEBFLEET Dienst gelten für und werden
ausdrücklich Gegenstand des Vertrages und aller folgenden zwischen TomTom und dem Kunden
geschlossenen Verträge im Zusammenhang mit dem WEBFLEET Dienst.
2.2 Die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen.
Artikel 3 – Die WEBFLEET Dienste
3.1 Dem Kunde wird ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den
WEBFLEET Diensten zur Überwachung und Verfolgung der Flotte und zu Melde-, Planungs- und
(II) Kosten in Zusammenhang mit dem Kauf, der Miete oder der Nutzung der Posten und
Dienste, die in Artikel 3.3 und 5.1 bezeichnet sind, (sofern nichts Anderes vereinbart ist).
7.2 Die Gebühren sind für die Erstlaufzeit festgelegt und können danach von TomTom zum ersten Tag jeden Folgejahres angepasst werden, vorausgesetzt dass TomTom den Kunden hiervon
mindestens vier (4) Monate zuvor in Kenntnis gesetzt hat.
7.3 Die Gebühren sind monatlich im Voraus zu zahlen. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, zieht
TomTom alle Zahlungen per Einzugsermächtigung ein. Der Kunde ermächtigt TomTom hiermit, die
fälligen Zahlungen von dem Konto des Kunden, wie im Auftragsformular angegeben, einzuziehen.
Falls ein Einzug erfolglos ist:
(I) liegt ein Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag vor, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und werden TomToms
Ansprüche gegen den Kunden sofort
fällig und zahlbar,
(II) ist der Kunde verpflichtet,
vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in
Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern
auf die ausstehenden Beträge zu zahlen
und sind alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die TomTom in
Zusammenhang mit der Eintreibung
TomTom Telematics
De Ruijterkade 154
1011 AC Amsterdam
The Netherlands
t: +49 (0) 69 66 404 384
f: +49 (0) 341 244 95-555
e: [email protected]
www.tomtom.com/telematics
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und Einziehung der überfälligen Beträge entstehen, vom Kunden zu tragen,
Vertrag nicht zu verlängern.
(III) behält TomTom sich das Recht vor, den Zugang zum und die Nutzung des WEBFLEET
Dienstes durch den Kunden auszusetzen bis alle ausstehenden Beträge (einschließlich Zinsen und
Kosten) beglichen sind und
12.2Jede Partei ist berechtigt, unbeschadet ihrer anderen Rechte hieraus, durch schriftliche
Kündigung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, falls:
(IV) sind die Kosten der Aussetzung und erneute Berechtigung vom Kunden zu tragen.
7.4 Alle vom Kunden zu erbringenden Zahlungen sind ohne Aufrechnung oder Abzug zu
leisten.
Artikel 8 – Haftung
8.1 Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist TomToms gesamte Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Parteien sind sich einig, dass sich im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung der
vertragstypisch vorhersehbare Schaden auf den vom Kunden in den ersten drei Monaten des Jahres, indem der Verlust oder Schaden entstanden ist, gezahlten oder zu zahlenden Nettopreis, beschränkt.
8.2 In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
8.3 Nichts in diesem Artikel 8 und dem gesamten Vertrag beschränkt TomToms Haftung der Höhe
nach oder schließt diese aus bezüglich Schäden,
(I) die von TomTom oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden,
(II) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person entstehen und von TomTom oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden,
(III)
(IV) aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit.
für die TomTom aufgrund des schweiseriches Produkthaftungsgesetzes haftet oder
8.4 Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die nicht innerhalb von achtzehn (18)
Monaten nach Ende des Jahres, in dem die Aufwendung oder der Schaden entstanden ist und der
Kunde Kenntnis von TomTom als (möglichen) Verletzer erhalten hat oder hätte erhalten müssen, sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer vorsätzlichen Handlung, in welchem Fall die
gesetzlichen Verjährungsregelungen gelten.
8.5 Alle gesetzlichen Gewährleistungen oder sonstigen Bedingungen, die nicht ausdrücklich in diesem
Vertrag genannt werden, sind ausgeschlossen soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Artikel 9 – Höhere Gewalt
Falls eine Partei ihre Pflichten aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt teilweise nicht oder verspätet
erbringen kann, ist diese Partei zu der Erbringung bzw. pünktlichen Erbringung ihrer Pflichten zu dem
Umfang nicht verpflichtet, in dem die höhere Gewalt andauert. Die von der Verpflichtung enthobene
Partei stimmt zu, alles Zumutbare zu unternehmen, die höhere Gewalt zu überwinden oder zu umgehen, um ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen zu können.
Artikel 10 – Datenschutz
10.1 Die Parteien halten alle Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften für Datenschutz insoweit ein, als eine Verletzung dieser Bestimmungen den Interessen der anderen Partei und/oder des betroffenen Dateninhabers schadet. Hierzu gehört auch die Verpflichtung des
Kunden, betroffene Dateninhaber ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch TomTom nach seiner Anweisung zu informieren.
10.2 TomTom erfasst, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten und die Ortsdaten
nur insoweit, als dies für die Erfüllung dieser Vereinbarung und die Verbesserung des WEBFLEETDienstes notwendig ist.
10.3 TomTom erfasst, verarbeitet, speichert und nutzt Ortsdaten für den unter Klausel 10.2 oben
genannten Zweck nach Anweisung des Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den WEBFLEET Dienst (CH)
10.4Der Kunde bestätigt, dass TomTom das Hosting seiner Rechenzentren an einen Dritten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums outsourcen darf. TomTom garantiert, dass dieser Dritte
rechtlich an die einschlägigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und an die jeweiligen Verpflichtungen aus den Bestimmungen der Datenschutzgesetze als „Datenverarbeiter” gemäß der Definition in der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) gebunden ist.
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10.5 Der Kunde kann seine Zustimmung zur Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung
der Ortsdaten in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung jederzeit widerrufen. Dieser Widerruf
muss TomTom in Schriftform zugestellt werden; er hat keinerlei Auswirkungen auf diese Vereinbarung und auf die Verpflichtungen des Kunden (beispielsweise seine Zahlungsverpflichtung) aus
dieser Vereinbarung. Dem Kunden ist bekannt, dass TomTom aufgrund eines solchen Widerrufs u.
U. den WEBFLEET-Dienst nicht zur Verfügung stellen kann.
10.6 TomTom implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz
der im Rahmen dieser Vereinbarung erfassten personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter
oder gesetzeswidriger Vernichtung oder unbeabsichtigtem Verlust, Änderung, unerlaubter Offenlegung oder ungenehmigtem Zugriff, insbesondere in Bereichen, in denen Daten bei der Verarbeitung über ein Netzwerk übertragen werden, sowie vor allen anderen unrechtmäßigen Arten
der Verarbeitung. Diese Maßnahmen sollen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, nicht
überteuert sein und ein Maß an Sicherheit garantieren, das für die mit der Verarbeitung und der Art
der zu schützenden Daten angemessen ist.
10.7Die Parteien bestätigen ihre Vereinbarung, dass der Kunde Anfragen von Dateninhabern,
Behörden oder Gerichten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch TomTom beantworten
muss. Der Kunde sollte ausreichende Prozesse für die Bearbeitung solcher Anfragen implementiert
haben.
Artikel 11 – Immaterialgüterrechte
(I) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung hiervon nicht beachtet oder befolgt,
einschließlich unterlassener oder verspäteter Zahlungen und dieser Verzug oder Verstoß (falls
dieser geheilt werden kann) nicht innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach schriftlicher
Mitteilung, die den Verstoß bezeichnet und die Aufforderung beinhaltet, denselbigen zu heilen,
geheilt wird,
(II) eines der folgenden Ereignisse eintritt: (a) das Vorliegen eines Antrags auf Abwicklung der anderen Partei; (b) die andere Partei ist Gegenstand einer Entscheidung oder ein wirksamer Beschluss ist ergangen, die andere Partei abzuwickeln; (c) Stellung eines Antrags auf Bestellung oder auf Zuweisung eines Insolvenzverwalters (einschließlich eines Zwangsverwalters),
Vermögensverwalters, Treuhänders oder ähnlichen Handlungsbevollmächtigten hinsichtlich der
anderen Partei (d) Bestellung eines Insolvenzverwalters, Zwangsverwalters, Vermögensverwalters oder ähnlicher Handlungsbevollmächtigter über das gesamte oder einen Teil des Vermögens
oder Unternehmens der anderen Partei; (e) die andere Partei geht einen umfassenden Vergleich
oder eine umfassende Vereinbarung mit ihren Gläubigern ein oder eine Abtretung zugunsten
ihrer Gläubiger oder ähnliche Regelungen (f) die andere Partei geht in Liquidation; (g) die andere
Partei ist nicht mehr in der Lage, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder wird auf sonstige Weise
insolvent oder (f) die andere Partei stellt die Fortführung des Unternehmens ein oder droht, sie
einzustellen, oder
(III) es liegt ein über eine Dauer von drei (3) Monaten andauernder Verzug oder Ausfall
der Leistungserbringung nach diesem Vertrag vor, der aus einem Ereignis höherer Gewalt resultiert.
Artikel 13 – Schlussbestimmungen
13.1Keine der Partien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten,
einen Untervertrag darüber zu schließen, zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder in
ihrer Gesamtheit noch teilweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei,
wobei TomTom jedoch berechtigt ist, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, an verbundene Unternehmen abzutreten, einen Untervertrag darüber
zu schließen, sie zu übertragen oder darüber zu verfügen, ohne die vorherige Zustimmung des
Kunden, vorausgesetzt dass – falls der gesamte Vertrag an ein verbundenes Unternehmen übertragen werden soll – dieses verbundene Unternehmen ähnlich solvent ist wie TomTom.
13.2 Die Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit von Bestimmungen des Vertrages
berührt nicht die Rechtsmäßigkeit, Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des
Artikels oder Absatzes, der die entsprechende Regelung beinhaltet, oder anderer Bestimmungen des Vertrags. Soweit die übrigen Bestimmungen nicht berührt sind, haben die Parteien
angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um innerhalb angemessener Zeit rechtmäßige
und vernünftige Änderungen des Vertrages zu vereinbaren, die erforderlich sind, um soweit wie
möglich die gleiche Wirkung zu erzielen, die durch den Artikel oder den Teil des Artikels, der in
Rede steht, erzielt worden wäre.
13.3 Jegliche Änderung oder Ergänzung zu dem Vertag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.4TomTom ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei die
Änderungen und Ergänzungen ab deren Übermittlung an den Kunden gelten.
13.5 Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in erster Instanz die Genfer
Gerichte ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt Schweizer Recht.
Artikel 14 – Grundsätze zu fairer Nutzung
14.1Durch die Annahme unserer Allgemeinen WEEBFLEET-Geschäftsbedingungen erklären
Sie sich mit der Geltung der nachstehenden Richtlinie zur fairen Nutzung für Sie einverstanden.
Die Grundsätze zur fairen Nutzung von TomTom ist darauf ausgerichtet, zu gewährleisten,
dass die WEBFLEET-Dienste hochwertig, hochklassig und verlässlich sind, wann immer Ihr Unternehmen sie in Anspruch nimmt.
14.2TomTom hat Grundsätze zur fairen Nutzung eingeführt, da zu Spitzenzeiten viele
TomTom-Kunden die Bandbreite des gemeinsamen Netzwerks unserer WEBFLEET-Dienste in
Anspruch nehmen. Die Grundsätze zur fairen Nutzung haben folgenden Inhalt. Die große
Mehrheit der TomTom-Kunden nutzt die WEBFLEET-Dienste in rücksichtsvoller Weise, und
der Umfang ihrer Nutzung beeinträchtigt die Kapazität des gemeinsamen Netzwerks nicht
unangemessen. Nur eine sehr kleine Anzahl unserer Kunden nutzt die WEBFLEET-Dienste in
nicht sachgemäßer Form, wie etwa Anlagen, die große Datenmengen infolge automatisierter
Systeme verbrauchen, die umfangreichen Nachrichtenverkehr mithilfe von WEBFLEET.Connect
erzeugen. Als Ergebnis solch exzessiver Nutzung kann die Qualität der WEBFLEET-Dienste für
alle Nutzer beeinträchtigt werden. Unsere Grundsätze zur fairen Nutzung wenden sich gegen
unsachgemäße und/oder exzessive Verwendung und stellen sicher, dass die WEBFLEET-Dienste von jedermann in Anspruch genommen werden können.
14.3 Die Anwendung der Grundsätze zur fairen Nutzung von TomTom geschieht auf folgende
Weise: Wenn Ihr Unternehmen die WEBFLEET-Dienste regelmäßig auf unsachgemäße und/oder
exzessive Weise in Anspruch nimmt und wir der Ansicht sind, dass dies die WEBFLEET-Dienste
beeinträchtigt, informieren wir Ihr Unternehmen über diese Form der Nutzung und fordern es
dazu auf, die Nutzungsform zu ändern oder die Nutzung einzuschränken. Falls Ihr Unternehmen
die WEBFLEET-Dienste dann weiterhin unsachgemäß nutzt, behält sich TomTom das Recht vor,
die WEBFLEET-Dienste (ganz oder teilweise) zu suspendieren oder Ihre Vereinbarung mit uns
nach Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist zu beenden.
14.4 Obwohl sich die Grundsätze zu fairer Nutzung von TomTom auf alle unsere Kunden beziehen, ist Ihr Unternehmen nur dann betroffen, wenn es sich dabei um einen der sehr wenigen
Kunden handelt, der von unseren WEBFLEET-Diensten unsachgemäßen oder exzessiven Gebrauch macht.
11.1 TomTom behält alle Immaterialgüterrechte an dem WEBFLEET Dienst und der Kunde erwirbt
zu keinem Zeitpunkt ein Recht oder Anrecht an diesen Immaterialgüterrechten aufgrund der Nutzung, die der Kunde nach diesem Vertrag davon zieht.
11.2 Falls der Kunde direkt oder indirekt das Recht von TomTom am geistigen Eigentum bestreitet
oder Aktionen unternimmt, die das Recht dieses Unternehmens am WEBFLEET-Dienst oder den
Wert der damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum gefährden oder einschränken, ist TomTom zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt.
Artikel 12 – Dauer und Beendigung
12.1 Der Vertrag beginnt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und endet nach der Erstlaufzeit. Nach
der Erstlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch für eine weitere Dauer von jeweils einem
(1) Jahr, es sei denn eine Partei teilt der anderen Partei mindestens drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag anderenfalls erneuert werden würde, schriftlich ihre Absicht mit, den
TomTom Telematics
De Ruijterkade 154
1011 AC Amsterdam
The Netherlands
t: +49 (0) 69 66 404 384
f: +49 (0) 341 244 95-555
e: [email protected]
www.tomtom.com/telematics