Umwelt–Audit: Ein System für den Umweltschutz

Einführung der EN 1090
Durch Schaffung des Europäischen Binnenmarktes
begann ein Prozess zur Angleichung der technischen
Baubestimmungen in den Mitgliedsländern der EU. Mit
Herausgabe der Bauproduktenrichtlinie und deren
Umsetzung durch das Bauproduktengesetz in Deutschland, erfolgt auch im Bauwesen die Überführung von
deutschen Regelungen auf europäisch harmonisierte
Nachfolgeregelungen.
Diese länderübergreifenden Normen in Europa sind nur
einige der technischen Regelwerke, mit denen sich der
Fachmann im betrieblichen Alltag auseinandersetzen
muss. Kennt er oder befolgt er sie nicht, so gerät er
nicht selten in Konflikt mit Kunden, Prüfstatikern oder
Behörden.
Dieser Nachweis galt bisher im bauaufsichtlichen Bereich für Schweißtechnik als erbracht, wenn eine gültige
Bescheinigung über eine Herstellerqualifikation nach
den „alt bewährten“ Ausführungsnorm DIN 18800 Teil 7
Stahlbauten und DIN V 4113-3 Aluminiumkonstruktionen vorgelegt wurde. Durch die europäische Norm DIN
EN 1090-1, Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken für tragende Bauteile wird dies neu
geregelt.
Das ausgestellte EG Zertifikat berechtigt das Unternehmen, in ganz Europa Stahlkonstruktionen zu erstellen. Somit kann man von einem europäischen Reisepass für Produkte sprechen.
Das EG Zertifikat behandelt somit nicht mehr schwerpunktmäßig die schweißtechnische Qualitätsanforderung, sondern konzentriert sich mehr auf das gesamte
Bauprodukt incl. den Prozessen:
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Bemessung (Konstruktion)
Beschichtung (Korrosionsschutz)
Fügen mit mechanischen Verbindungsmittel
Fügen in der Schweißtechnik
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
Die Liste der technischen Baubestimmungen ist kostenfrei im Internet unter www.dibt.de veröffentlicht.
bauaufsichtlichen
Bereich
Ausführung von
Stahl- und
Aluminiumtragwerken
Nach europäischem Regelwerk, darf ein Bauprodukt
nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es brauchbar ist, d. h. die Konformität in den wesentlichen Anforderungen nachgewiesen wurde.
Kontakt
Die europäische Normung EN 1090-1 baut auf das
Konformitätsnachweisverfahren 2+ auf. Dies bedeutet,
dass sämtliche Betriebe, die im bauaufsichtlichen Bereich Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen herstellen,
ihre werkseigene Produktionskontrolle (WPK) zertifizieren lassen müssen.
Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
für Bauprodukte nach DIN EN 1090-1
NB-Nr. 2306
Hat ein Stahlbauunternehmen das Zertifizierungsverfahren nach DIN EN 1090-1 erfolgreich durchgeführt,
ist es autorisiert, seine Bauprodukte mit der Konformitätskennzeichnung CE zu versehen.
Bauen im
Handwerkskammer der Pfalz
www.hwk-pfalz.de/Zertifizierungsstelle
Dipl.-Ing. (FH), EWE Richard Jehle
Berufsbildungs- und Technologiezentrum
Karlsbader Straße 2, 67065 Ludwigshafen
℡ 0621 53824-27 - Fax 0621 53824-40
E-Mail: [email protected]
Die WPK wird anschließend durch die notifizierte Stelle
turnusgemäß überwacht, beurteilt und bestätigt.
V1 – 14.03.13EB
nach DIN EN 1090-1
Europäische Regelung für die
Ausführung von Stahltragwerken
Der Schweißfachbetrieb hat für das Herstellen von
Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090
• Teil 1 Konformitätsnachweisverfahren für tragende
Bauteile
• Teil 2 Technische Regeln für die Ausführung von
Stahltragwerken nach Eurocode 3
• Teil 3 Technische Regeln für die Ausführung von
Aluminiumtragwerken nach Eurocode 9
zu erfüllen.
Die von ihm zu erfüllende Anforderungen richten sich
nach der jeweiligen Ausführungsklasse (EXC = Execution Class) nach DIN EN 1090 Teil 2 für Stahl und Teil
3 für Aluminium.
Die Zuordnung von Bauwerken, Tragwerken bzw. Bauteilen in Abhängigkeit von Beanspruchung, Werkstoff
und Schweißverfahren ist in den Ausführungsklassen
(EXC1 bis EXC4) durch die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz festgelegt worden.
Ausführungsklasse EXC 1
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend
beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis
zur Festigkeitsklasse S275 N/mm2 (aus Aluminium sind
die aufgeführten AL-Legierungen nach Eurocode 9
Abschnitt 3 zu verwenden) für die mindestens einer der
folgenden Punkte zutrifft.
1. Tragkonstruktionen mit
• max. zwei Geschossen aus Walzprofilen (AL
Strangpressprofile) ohne biegesteife Kopfplattenstöße
• Stützen mit max. 3 m Knicklänge
• Biegeträger mit max. 5 m Spannweite und
Auskragungen bis 2 m
• charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig
verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m2
und charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN
2. Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z. B. Rampen) mit Beanspruchungen
durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN
oder charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig
verteilten Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5
kN/m2 in einer Höhe von max. 1,25 m über festem
Boden wirkend.
3. Treppen und Geländer in Wohngebäuden
4. Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen
Personenverkehr (z. B. Scheunen, Gewächshäuser)
5. Wintergärten an Wohngebäuden
6. Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen
7. Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder
Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5fache der Gebäudehöhe beträgt.
Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere
vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN
EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) einsetzen.
Ausführungsklasse EXC 2
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend
und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile
oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse
S700 (Aluminiumlegierungen nach Eurocode 9 Abschnitt 3), die nicht den Ausführungsklassen EXC 1,
EXC 3 und EXC4 zuzuordnen sind.
Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und neben
den Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach
DIN EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) eine
verantwortliche qualifizierte Schweißaufsichtsperson (z.
B. Schweißfachmann) benennen.
Ausführungsklasse EXC 3
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend
und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile
oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse
S700 (Aluminiumlegierungen nach Eurocode 9 Abschnitt 3) für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft.
1. Großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien
2. Gebäude mit mehr als 15 Geschossen
3. vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen
4. folgende nicht vorwiegend ruhend beanspruchte
Tragwerke oder deren Bauteile
• Geh- und Radwegbrücken
• Straßenbrücken
• Eisenbahnbrücken
• Fliegende Bauten
• Türme und Maste wie z.B. Antennentragwerke
• Kranbahnen
• zylindrische Türme wie z.B. Stahlschornsteine
Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere
vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und neben
den Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach
DIN EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) eine
verantwortliche qualifizierte Schweißaufsichtsperson (z.
B. Schweißtechniker mit Einschränkung oder Schweißfachingenieur) benennen.
Ausführungsklasse EXC 4
In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder
Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen
Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z. B.:
1. Straßen- und Eisenbahnbrücken über dicht
besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen
mit hohem Gefährdungspotential
2. nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen
Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und neben
den Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach
DIN EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) eine
verantwortliche qualifizierte Schweißaufsichtsperson (z.
B. Schweißfachingenieur) benennen.
Weitere Informationen und Auskünfte über das europäische Regelwerk, sowie personelle und betriebliche
Qualifikationen, erhalten Sie bei den genannten Kontaktstellen auf der letzten Seite.