Einführung der EN 1090 Durch Schaffung des Europäischen Binnenmarktes begann ein Prozess zur Angleichung der technischen Baubestimmungen in den Mitgliedsländern der EU. Mit Herausgabe der Bauproduktenrichtlinie und deren Umsetzung durch das Bauproduktengesetz in Deutschland, erfolgt auch im Bauwesen die Überführung von deutschen Regelungen auf europäisch harmonisierte Nachfolgeregelungen. Diese länderübergreifenden Normen in Europa sind nur einige der technischen Regelwerke, mit denen sich der Fachmann im betrieblichen Alltag auseinandersetzen muss. Kennt er oder befolgt er sie nicht, so gerät er nicht selten in Konflikt mit Kunden, Prüfstatikern oder Behörden. Dieser Nachweis galt bisher im bauaufsichtlichen Bereich für Schweißtechnik als erbracht, wenn eine gültige Bescheinigung über eine Herstellerqualifikation nach den „alt bewährten“ Ausführungsnorm DIN 18800 Teil 7 Stahlbauten und DIN V 4113-3 Aluminiumkonstruktionen vorgelegt wurde. Durch die europäische Norm DIN EN 1090-1, Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken für tragende Bauteile wird dies neu geregelt. Das ausgestellte EG Zertifikat berechtigt das Unternehmen, in ganz Europa Stahlkonstruktionen zu erstellen. Somit kann man von einem europäischen Reisepass für Produkte sprechen. Das EG Zertifikat behandelt somit nicht mehr schwerpunktmäßig die schweißtechnische Qualitätsanforderung, sondern konzentriert sich mehr auf das gesamte Bauprodukt incl. den Prozessen: • • • • • Bemessung (Konstruktion) Beschichtung (Korrosionsschutz) Fügen mit mechanischen Verbindungsmittel Fügen in der Schweißtechnik Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung Die Liste der technischen Baubestimmungen ist kostenfrei im Internet unter www.dibt.de veröffentlicht. bauaufsichtlichen Bereich Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken Nach europäischem Regelwerk, darf ein Bauprodukt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es brauchbar ist, d. h. die Konformität in den wesentlichen Anforderungen nachgewiesen wurde. Kontakt Die europäische Normung EN 1090-1 baut auf das Konformitätsnachweisverfahren 2+ auf. Dies bedeutet, dass sämtliche Betriebe, die im bauaufsichtlichen Bereich Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen herstellen, ihre werkseigene Produktionskontrolle (WPK) zertifizieren lassen müssen. Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Bauprodukte nach DIN EN 1090-1 NB-Nr. 2306 Hat ein Stahlbauunternehmen das Zertifizierungsverfahren nach DIN EN 1090-1 erfolgreich durchgeführt, ist es autorisiert, seine Bauprodukte mit der Konformitätskennzeichnung CE zu versehen. Bauen im Handwerkskammer der Pfalz www.hwk-pfalz.de/Zertifizierungsstelle Dipl.-Ing. (FH), EWE Richard Jehle Berufsbildungs- und Technologiezentrum Karlsbader Straße 2, 67065 Ludwigshafen ℡ 0621 53824-27 - Fax 0621 53824-40 E-Mail: [email protected] Die WPK wird anschließend durch die notifizierte Stelle turnusgemäß überwacht, beurteilt und bestätigt. V1 – 14.03.13EB nach DIN EN 1090-1 Europäische Regelung für die Ausführung von Stahltragwerken Der Schweißfachbetrieb hat für das Herstellen von Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 • Teil 1 Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile • Teil 2 Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken nach Eurocode 3 • Teil 3 Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken nach Eurocode 9 zu erfüllen. Die von ihm zu erfüllende Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Ausführungsklasse (EXC = Execution Class) nach DIN EN 1090 Teil 2 für Stahl und Teil 3 für Aluminium. Die Zuordnung von Bauwerken, Tragwerken bzw. Bauteilen in Abhängigkeit von Beanspruchung, Werkstoff und Schweißverfahren ist in den Ausführungsklassen (EXC1 bis EXC4) durch die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz festgelegt worden. Ausführungsklasse EXC 1 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275 N/mm2 (aus Aluminium sind die aufgeführten AL-Legierungen nach Eurocode 9 Abschnitt 3 zu verwenden) für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft. 1. Tragkonstruktionen mit • max. zwei Geschossen aus Walzprofilen (AL Strangpressprofile) ohne biegesteife Kopfplattenstöße • Stützen mit max. 3 m Knicklänge • Biegeträger mit max. 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m • charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m2 und charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN 2. Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z. B. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m2 in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend. 3. Treppen und Geländer in Wohngebäuden 4. Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z. B. Scheunen, Gewächshäuser) 5. Wintergärten an Wohngebäuden 6. Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen 7. Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5fache der Gebäudehöhe beträgt. Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile. Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) einsetzen. Ausführungsklasse EXC 2 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700 (Aluminiumlegierungen nach Eurocode 9 Abschnitt 3), die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC4 zuzuordnen sind. Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und neben den Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) eine verantwortliche qualifizierte Schweißaufsichtsperson (z. B. Schweißfachmann) benennen. Ausführungsklasse EXC 3 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700 (Aluminiumlegierungen nach Eurocode 9 Abschnitt 3) für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft. 1. Großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien 2. Gebäude mit mehr als 15 Geschossen 3. vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen 4. folgende nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke oder deren Bauteile • Geh- und Radwegbrücken • Straßenbrücken • Eisenbahnbrücken • Fliegende Bauten • Türme und Maste wie z.B. Antennentragwerke • Kranbahnen • zylindrische Türme wie z.B. Stahlschornsteine Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile. Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und neben den Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) eine verantwortliche qualifizierte Schweißaufsichtsperson (z. B. Schweißtechniker mit Einschränkung oder Schweißfachingenieur) benennen. Ausführungsklasse EXC 4 In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z. B.: 1. Straßen- und Eisenbahnbrücken über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential 2. nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen Die Betriebe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und neben den Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 Stahl (EN ISO 9606-2 Aluminium) eine verantwortliche qualifizierte Schweißaufsichtsperson (z. B. Schweißfachingenieur) benennen. Weitere Informationen und Auskünfte über das europäische Regelwerk, sowie personelle und betriebliche Qualifikationen, erhalten Sie bei den genannten Kontaktstellen auf der letzten Seite.
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