- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg
An die Träger der Integrationskurse
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90343 Nürnberg
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ORR'in Ohm
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Trägerrundschreiben 14/16
Kostenbeitrag von Teilnehmern nach § 9 Abs. 1 S.1 IntV
320-9500.12.12.14
Nürnberg, 28.07.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Trägerrundschreiben 12/16 vom 12.07.2016 waren Sie über die Anhebung des Kostenerstattungssatzes auf 3,90 Euro pro Teilnehmer und
Unterrichtsstunde für ab dem 01.07.2016 beginnende Kursabschnitte
informiert worden. In der Anlage zum Trägerrundschreiben 12/16 sind
die Auswirkungen auf den Kostenbeitrag nach § 9 Abs. 1 S.1 IntV beschrieben.
Aufgrund diverser Nachfragen zum Trägerrundschreiben 12/16 und der
Tatsache, dass viele neue Integrationskursträger zwischenzeitlich erstmals Integrationskurse durchführen, möchte ich Sie über die bestehenden
Regelungen im Zusammenhang mit dem Kostenbeitrag zur Klarstellung
und Einordnung der Regelungen des Trägerrundschreibens 12/16 gesondert informieren.
Grundsätzlich gilt hinsichtlich des Kostenbeitrags Vertrauensschutz für
bereits beim Kursträger angemeldete Teilnehmer, wie dies auch in der
Vergangenheit bei Erhöhungen des Kostenbeitrags stets der Fall war.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez.
Regina Jordan
Abteilungsleiterin Integration und Gesellschaftlicher Zusammenhalt
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