Stad t Augsburg

Wir suchen für unsere Forstverwaltung mit Unterer Jagdbehörde einen
Leiter der Abteilung Forst (m/w)
Stellvertreterin/Stellvertreter des Amtsleiters
Die Beschäftigung erfolgt in Besoldungsgruppe A 14 BayBesO bzw. Entgeltgruppe 14 TVöD.
Die Stadt Augsburg ist die größte kommunale Waldbesitzerin in Bayern. Der Forstbetrieb der Stadt
Augsburg bewirtschaftet in sieben Forstrevieren rund 7.700 ha Wald unter Berücksichtigung der
PEFC-Zertifizierung. Auf dem überwiegenden Teil ist das operative Geschäft wirtschaftlich zu führen.
Forstwirtschaftlich bedeutet dies die Schaffung standortgerechter, gesunder, stabiler und leistungsfähiger Wälder nach Vorgaben der Forsteinrichtung und des Betriebsleiters. Im Auwald an Lech und
Wertach ist eine Vielzahl von Anforderungen in Einklang zu bringen. Die Erfüllung der sozialen und
ökologischen Funktionen bildet hier den Schwerpunkt der vorbildlichen Bewirtschaftung des Waldes.
Darüber hinaus kümmert sich die Forstverwaltung um den Wald fiduziarischer Stiftungen und um Bewirtschaftungsverträge mit anderen Waldbesitzern. Sie hat hoheitliche Aufgaben als Untere Jagd- und
Fischereibehörde. Die Dienststelle umfasst rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauptstandort, Tattenbachstraße, 86179 Augsburg, sowie in den Forstrevieren. Arbeitsort ist in Augsburg.
Aufgabengebiet:
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber unterstützt den Amtsleiter unter anderem in den Bereichen
Holzvermarktung und –logistik, Naturalbuchhaltung, Forsttechnik einschließlich Kraftfahrbetrieb, Arbeits- und Verkehrssicherheit, Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung, Immobilien und weitere
Geschäftsfelder, sowie Forstrechte. Der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber obliegt die Dienst- und
Fachaufsicht über unterstellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Voraussetzungen:
•Befähigung für die 4. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt „Forstdienst“ (ehemals höherer technischer Forstdienst) oder vergleichbare
Qualifikation (insbesondere abgeschlossenes Studium der Forstwissenschaften und eine erfolgreich
abgeschlossene Staatsprüfung (Referendariat))
•gute Fachkenntnisse in den genannten Arbeitsgebieten und in den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
•Bereitschaft zur aktiven Jagdausübung
•gültiger Jagdschein
•Fahrerlaubnis Klasse B und Nutzung des privaten PKWs für dienstlich erforderliche Fahrten
•ein Wohnort in der Nähe von Augsburg ist erwünscht
•ausgeprägte soziale Kompetenz, Loyalität, Befähigung zur Ausübung der Vorgesetzten-Funktion,
teamorientiertes Handeln und Kooperationsbereitschaft
•kommunikative Fähigkeiten sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten und Verhandlungsgeschick
•persönliche Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie Verantwortungsbewusstsein
•Bereitschaft zu Arbeiten über die übliche Arbeitszeit hinaus – auch am Wochenende
•körperliche Voraussetzungen für den Dienst im Gelände
•persönliche Zuverlässigkeit
•interkulturelle Kompetenz
Weitergehende Auskünfte erteilt die Forstverwaltung mit Unterer Jagdbehörde (Tel. 0821/324-6110).
Stadt Augsburg
Da die Stelle, die auch mit Teilzeitkräften besetzt werden kann, dem Funktionsvorbehalt unterliegt,
erfolgt die Besetzung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorrangig im Beamtenverhältnis.
Die Stadt Augsburg erwartet von ihren Führungskräften die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung,
insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Kompetenzen. Mit einer Bewerbung ist daher die Verpflichtung verbunden, im Falle einer Stellenbesetzung an Führungsseminaren teilzunehmen bzw. der
Bewerbung entsprechende Nachweise über bereits absolvierte Schulungsmaßnahmen beizufügen.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Wenn Sie interessiert sind, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 09.08.2016 an die
Stadt Augsburg, Personalamt, Personalwirtschaft/2, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen auf eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung verzichtet wird und die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nicht zurückgeschickt
werden können. Daher empfehlen wir dringend, keine Originalzeugnisse, Originalurkunden, etc. der Bewerbung
beizufügen. Die Personalverwaltung sichert jedoch die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen für drei Monate
zu. Falls sie von Ihnen in diesem Zeitraum nicht abgeholt werden, werden die Unterlagen anschließend zuverlässig
datengeschützt vernichtet.