Ausstellungsordnung Schwarzenbruck Druck

des Kreises II Nürnberg Land
am 30.. und 31. Dezember
ember 2016
201
in der Anlage des
GZV Schwarzenbruck
durchgeführt vom
GZV Schwarzenbruck e.V.
Ausstellungsordnung
für die Kreisgeflügelschau des Kreises II
Nürnberg Land
am 30. und 31.12.2016
31
in der Anlage des GZV Schwarzenbrucke.
Schwarzenbruck e.V.
Ausstellungsleiter:
Stellvertretender
Stellvertretende
Ausstellungsleiter:
Frank Hannuschka
Gsteinacher Strasse 37
90592 Schwarzenbruck
09128 / 16593
Handy 0151 / 21155857
Wolfgang Bergs
Dreibrückenstrasse 14
90592 Schwarzenbruck
Schwarzen
0172 / 8122856
[email protected]
Anmeldungen sind bitte an Frank Hannuschka zu richten.
Gleichzeitig
hzeitig ist das Standgeld mit Kostenbeitrag
Kostenbeitrag und
Kataloganteil auf das Konto des GZV Schwarzenbruck e.V.
bei der Sparkasse Nürnberg DE20 7605 0101 0578 4379 31
BIC SSKNDE77XXX zu überweisen oder bei Einlieferung bar
zu bezahlen.
1.
Maßgebend sind die AAB des Bundes Deutscher RasseRasse
geflügelzüchter, soweit sie nicht durch SonderbeSonderbe
stimmungen ergänzt werden.
2.
Zugelassen
elassen sind nur Tiere mit geschlossenem Fußring
des BDRG oder der EE.
EE
3.
Der Käfigaufbau
ca. 350 Tiere.
4.
Änderungen vorbehalten gilt momentan:
momentan
Sämtliches
Geflügel
(Groß~
und
Wassergeflügel,
Hühner,
Truthühner, Fasanen und Ziergeflügel)
Ziergeflügel) muß gegen die
NEWCASTLE – Krankheit mit Lebend~ oder AbsorbatAbsorbat
impfstoffen geimpft sein. Die Impfung über das
Trinkwasser kann frühestens 90 Tage und spätestens
21 Tage vor der Ausstellung (Einlieferungstag)
erfolgen.
Gefordert ist auch die Impfung
fung der Tauben gegen
Paramyxovirusinfektion
mit
einer
geeigneten
inaktivierten ND –Vakzine.
ist
zweireihig.
Maximale
Tierzahl
Eine
tierärztliche
Bescheinigung
über
die
durchgeführte Impfung muss bei der Einlieferung als
Kopie, die nicht zurückgegeben wird, abgegeben
werden.
Änderungen oder Neuerungen zu den
Bestimmungen werden gegebenenfalls
rechtzeitig mitgeteilt.
5.
Stangeld:
Einzeltiere :
Enten, Hühner, Zwerghühner, Tauben
Zuchtstämme:
Enten, Tauben 1 , 1
Hühner, Zwerghühner 1 , 2
tierärztlichen
durch die AL
5,50 €
8,00 €
8,00 €
Standgeld Jugend:
Einzeltiere
Stämme
4,00 €
6,00 €
Pflichtkatalog
Unkostenbeitrag (auch Jugend)
4,00 €
4,00 €
Jugendliche sind vom Pflichtkatalog befreit, den Sie
bei persönlicher Abholung erhalten, jedoch nicht vom
Unkostenbeitrag.
6.
Wichtige Termine:
Ausstellungs- Anlage des GZV Schwarzenbruck Laubendorfer
ort
Weg
Meldeschluss
Samstag der 03.12.2016 oder bei Erreichung
der maximalen Tierzahl
Einlieferung
Richttag
Donnerstag
Freitag
29.12.2016
30.12.2016
von 17.30 – 20.00 Uhr
ab 7.00 Uhr
Eröffnung der
Samstag
Schau
31.12.2016
um 11.00 Uhr
Besuchszeiten Freitag
Samstag
30.12.2016
31.12.2016
von 16.00 – 18.00 Uhr
von 09.00 – 14.00 Uhr
PreisgeldausSamstag
zahlung
31.12.2016
ab 09.00 Uhr
Tierausgabe
31.12.2016
ab 14.00 Uhr
Samstag
7.
Jeder Preisrichter vergibt drei Landesverbandspreise,
eine
Flasche
Champagner
und
einen
Sonderpreis.
An Preisen
vergeben:
werden
auf
je
100
Nummern
weiter
10 E á 8,00 € und 20 Z á 4,00 €. Hinzu kommen
Kreisverbandsehrenpreise (KVE) Landesverbandsjugendehrenpreise (LVJP), Bezirksverbandsjugendehrenpreise
(BVJP),
sowie
weitere
gestiftete
Preise
des
GZV Schwarzenbruck e.V. sowie gestiftete Preise von
Gönnern und Vereinen.
8.
Tierverkäufe sind über die Ausstellungsleitung ab zu
wickeln. Als Vermittlungsentschädigung werden 15 %
vom Verkaufspreis in Abzug gebracht.
9.
Tierverluste, die durch
lungsleitung entstanden
abgewickelt.
Verschulden der Ausstelsind, werden gemäß AAB
10. Wenn die Ausstellung infolge höherer Gewalt abgesagt
werden muss, wird nach Abzug von 25% für Unkosten
das Standgeld zurückbezahlt.
11. Letzter
Termin
29. Januar 2017.
für
Reklamationen
ist
der
12. Mit der Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller
die Ausstellungsbestimmungen an.
Feucht