des Kreises II Nürnberg Land am 30.. und 31. Dezember ember 2016 201 in der Anlage des GZV Schwarzenbruck durchgeführt vom GZV Schwarzenbruck e.V. Ausstellungsordnung für die Kreisgeflügelschau des Kreises II Nürnberg Land am 30. und 31.12.2016 31 in der Anlage des GZV Schwarzenbrucke. Schwarzenbruck e.V. Ausstellungsleiter: Stellvertretender Stellvertretende Ausstellungsleiter: Frank Hannuschka Gsteinacher Strasse 37 90592 Schwarzenbruck 09128 / 16593 Handy 0151 / 21155857 Wolfgang Bergs Dreibrückenstrasse 14 90592 Schwarzenbruck Schwarzen 0172 / 8122856 [email protected] Anmeldungen sind bitte an Frank Hannuschka zu richten. Gleichzeitig hzeitig ist das Standgeld mit Kostenbeitrag Kostenbeitrag und Kataloganteil auf das Konto des GZV Schwarzenbruck e.V. bei der Sparkasse Nürnberg DE20 7605 0101 0578 4379 31 BIC SSKNDE77XXX zu überweisen oder bei Einlieferung bar zu bezahlen. 1. Maßgebend sind die AAB des Bundes Deutscher RasseRasse geflügelzüchter, soweit sie nicht durch SonderbeSonderbe stimmungen ergänzt werden. 2. Zugelassen elassen sind nur Tiere mit geschlossenem Fußring des BDRG oder der EE. EE 3. Der Käfigaufbau ca. 350 Tiere. 4. Änderungen vorbehalten gilt momentan: momentan Sämtliches Geflügel (Groß~ und Wassergeflügel, Hühner, Truthühner, Fasanen und Ziergeflügel) Ziergeflügel) muß gegen die NEWCASTLE – Krankheit mit Lebend~ oder AbsorbatAbsorbat impfstoffen geimpft sein. Die Impfung über das Trinkwasser kann frühestens 90 Tage und spätestens 21 Tage vor der Ausstellung (Einlieferungstag) erfolgen. Gefordert ist auch die Impfung fung der Tauben gegen Paramyxovirusinfektion mit einer geeigneten inaktivierten ND –Vakzine. ist zweireihig. Maximale Tierzahl Eine tierärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Impfung muss bei der Einlieferung als Kopie, die nicht zurückgegeben wird, abgegeben werden. Änderungen oder Neuerungen zu den Bestimmungen werden gegebenenfalls rechtzeitig mitgeteilt. 5. Stangeld: Einzeltiere : Enten, Hühner, Zwerghühner, Tauben Zuchtstämme: Enten, Tauben 1 , 1 Hühner, Zwerghühner 1 , 2 tierärztlichen durch die AL 5,50 € 8,00 € 8,00 € Standgeld Jugend: Einzeltiere Stämme 4,00 € 6,00 € Pflichtkatalog Unkostenbeitrag (auch Jugend) 4,00 € 4,00 € Jugendliche sind vom Pflichtkatalog befreit, den Sie bei persönlicher Abholung erhalten, jedoch nicht vom Unkostenbeitrag. 6. Wichtige Termine: Ausstellungs- Anlage des GZV Schwarzenbruck Laubendorfer ort Weg Meldeschluss Samstag der 03.12.2016 oder bei Erreichung der maximalen Tierzahl Einlieferung Richttag Donnerstag Freitag 29.12.2016 30.12.2016 von 17.30 – 20.00 Uhr ab 7.00 Uhr Eröffnung der Samstag Schau 31.12.2016 um 11.00 Uhr Besuchszeiten Freitag Samstag 30.12.2016 31.12.2016 von 16.00 – 18.00 Uhr von 09.00 – 14.00 Uhr PreisgeldausSamstag zahlung 31.12.2016 ab 09.00 Uhr Tierausgabe 31.12.2016 ab 14.00 Uhr Samstag 7. Jeder Preisrichter vergibt drei Landesverbandspreise, eine Flasche Champagner und einen Sonderpreis. An Preisen vergeben: werden auf je 100 Nummern weiter 10 E á 8,00 € und 20 Z á 4,00 €. Hinzu kommen Kreisverbandsehrenpreise (KVE) Landesverbandsjugendehrenpreise (LVJP), Bezirksverbandsjugendehrenpreise (BVJP), sowie weitere gestiftete Preise des GZV Schwarzenbruck e.V. sowie gestiftete Preise von Gönnern und Vereinen. 8. Tierverkäufe sind über die Ausstellungsleitung ab zu wickeln. Als Vermittlungsentschädigung werden 15 % vom Verkaufspreis in Abzug gebracht. 9. Tierverluste, die durch lungsleitung entstanden abgewickelt. Verschulden der Ausstelsind, werden gemäß AAB 10. Wenn die Ausstellung infolge höherer Gewalt abgesagt werden muss, wird nach Abzug von 25% für Unkosten das Standgeld zurückbezahlt. 11. Letzter Termin 29. Januar 2017. für Reklamationen ist der 12. Mit der Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsbestimmungen an. Feucht
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