Merkblatt Medizinischen Behandlung

Juli 2016
Merkblatt
Anforderungen für ein Schengenvisum zur medizinischen Behandlung
(Für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen, erlaubt die Einreise in die folgenden Staaten:
Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Niederlande, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden, Estland, Ungarn, Litauen,
Lettland, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien und Schweiz)
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Der Visumantrag muss bei der Auslandsvertretung der Vertragspartei eingereicht werden, in
dem das Hauptreiseziel liegt, bzw. der längste Aufenthalt beabsichtigt ist.
Für die Visaantragstellung – oder Beratung am Schalter - benötigen Sie keinen Termin.
Für die Antragstellung müssen Sie persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 7 - 10 Kalendertagen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,- € (ca. 220,- Nuevos Soles, abhängig vom Tageskurs
der Botschaft). Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 35,- € zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der
entrichteten Bearbeitungsgebühr. Der Betrag wird direkt am Schalter in Landeswährung oder
mit folgenden Kreditkarten: VISA oder MasterCard beglichen.
Die Anforderungen für ein Visum zur medizinischen Behandlung sind folgende (bitte alle
Unterlagen im Original und Kopie vorlegen):
1. Gültiger Reisepass, mit einer Kopie der Seite auf dem die Daten des Antragstellers
stehen. Der Reisepass muss grundsätzlich noch mindestens 3 Monate nach der
geplanten Ausreise aus dem Schengener Raum gültig sein, muss noch mindestens
zwei leere Seiten aufweisen und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als
10 Jahre (seit der erstmaligen Ausstellung) sein
2. Frühere Reisepässe. Falls diese verloren bzw. gestohlen wurden, bitten wir Sie, ein
„movimiento migratorio“ (Ein- und Ausreisebescheinigung) vorzulegen.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
3. Legen Sie bitte auch Ihre Aufenthaltsgenehmigung für Peru vor
4. 2 biometrietaugliche, aktuelle Passfotos (ca. 3,5 cm x 4,5). Nachfolgend 3 Fotostudios die
den Anforderungen entsprechende Passfotos erstellen:
- Biometric Poto, Av. Arequipa 4225, Int. 102, Miraflores), Tel. 721 7649 / 955 898 678
- Foto Bonny, Av. Angamos Este 279, Miraflores, Tel: 765 4490, 984 911 311
- Art's Studio , Av. Arequipa 4225, of. 1, Miraflores. Tel. 671 2363, 940 300 885, 989 877 544
Diese Liste ist nicht abschließend. Die genauen Spezifikationen zur Biometrietauglichkeit finden
Sie am Ende des Informationsblattes.
5. Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift.
Formulare erhalten Sie täglich kostenlos in der Visastelle auf Anfrage beim
Sicherheitspersonal im Zugangsbereich der Visastelle, sowie auf der Homepage der
Botschaft Lima unter: www.lima.diplo.de
6. Bestätigung der Klinik / des behandelnden Arztes über den bevorstehenden
Klinikaufenthalt unter Angabe der voraussichtlichen Behandlungsdauer und
entstehenden Kosten.
7. Bestätigung der Klinik über die bereits geleistete Vorauszahlung
8. Attest / Diagnose des behandelnden peruanischen Arztes über die Art der Krankheit
und Notwendigkeit der Behandlung in Deutschland
9. Flugreservierung und Unterkunftsnachweis
10. Bescheinigung der Bank(en) über Konto(-en)/eröffnung(en), Sparanlagen,
Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kreditkarten mit jeweiligen Kontoauszügen der
letzten drei Monate und/oder sonstige Vermögensnachweise
11. Arbeitsbescheinigung aus der der Beschäftigungszeitraums, Art der Tätigkeit und
Urlaubs- oder Abwesenheitsdauer hervorgeht. Bitte legen Sie außerdem Ihre
Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate vor. Sollten Sie weitere Einkünfte haben,
bitten wir Sie auch diese einzureichen. Sollten Sie sich bereits im Ruhestand befinden,
bitten wir um die Vorlage der letzten 3 Rentenbescheide.
12. Sollten Sie selbstständig sein, oder eine eigene Firma haben, bitten wir um die Vorlage
des Registerauszugs (RUC) sowie der Umsatzsteuererklärungen (IGV) der letzten drei
Monate der zuständigen peruanischen Behörde „SUNAT“
13. Sämtliche Eigentumsnachweise (auch Mietvertrag mit Steuernachweisen der letzten 3
Monate).
14. Sollten Sie zur Zeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und auch sonst
keine laufenden Einkünfte nachweisen können, (z.B. Minderjährige, Studenten,
Hausmänner/-frauen) benötigt die Botschaft eine einfache unterschriebene Erklärung
der Person die für den Lebensunterhalt in Peru zuständig ist, mit Nachweisen über
Einkommen und finanzielle Leistungsfähigkeit (z.B. Eltern, Ehepartner). Bei Studenten
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
oder Schüler muss die Studien-/Schulbescheinigung vorgelegt werden.
15. Bei minderjährigen Antragstellern sind Studienbescheinigung, Geburtsurkunde und
notarielle Reiseerlaubnis vorzulegen.
Wohnt ein Elternteil im Ausland, muss eine Einverständniserklärung des/der
Sorgeberechtigten mit Beglaubigung der Unterschrift im Original und Kopie vorgelegt
werden. Diese kann bei einer der nachfolgenden Stellen eingeholt werden:
- einer peruanischen Auslandsvertretung oder
- einer deutschen Behörde oder
- einer deutschen Auslandsvertretung oder
- einem ausländischen Notar mit Apostille bzw. Legalisation.
Ggfs. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis oder Sterbeurkunde
16. Vorlage einer Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer:
- Krankenversicherung: Mindestdeckungsbetrag 30.000 €
- Rückholversicherung: Mindestdeckungsbetrag 30.000 €
- Versicherungsgesellschaft muss ein Zweiggeschäft/eine Vertretung in Europa haben.
Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Dokumente anzufordern.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Visastelle während der Telefonzeiten Montag bis
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr; in den Monaten Januar bis März von Montag bis
Mittwoch von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr, zur Verfügung.
Informationsblatt für Visakunden zur Einführung biometrietauglicher
Passbilder.
FORMAT:
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und
rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.
Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen (Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm). Kopf
(einschließlich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
SCHÄRFE UND KONTRAST:
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.
AUSLEUCHTUNG:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht
sowie keine rote Augen aufweisen.
HINTERGRUND:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den
Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Das Foto
darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild,
wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
FOTOQUALITÄT:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi)
vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich
wiedergeben.
KOPFPOSITION, GESICHTSAUSDRUCK und BLICKRICHTUNG
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person
muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die
Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.
BRILLENTRÄGER
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönte Gläser
oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken
KOPFBEDECKUNG
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt. Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf
der Webseite der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de, Bürgerservice, abrufen. Weitere
Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums (www.bundesinnenministerium.de),
bzw. auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.de)
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung
Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr,
in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi.
E-Mail: [email protected]