Hinweise zum Verfassen einer Stellungnahme: Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Verbandgemeinde Südeifel, die Flächennutzungsplanung Teilbereich Windkraft der Verbandsgemeinde Südeifel befindet sich derzeit in der Offenlage im Verfahren §§ 3(2) – 4 (2) Bau GB. Bis zum 17.08.2016 liegen alle planungsrelevanten Unterlagen im Gebäude der Verbandsgemeinde Südeifel in Neuerburg, Pestalozzistraße 7, aus und können während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Diese sind sehr umfangreich! Die Unterlagen können auch teilweise auf der Internetseite der Verbandsgemeinde eingesehen werden ( http://www.suedeifelinfo.de/index.php/50-fnp ). Während dieser Frist können bis spätestens 17. August 2016 Stellungnahmen von allen Bürgerinnen und Bürgern, Naturschutzverbänden, Geschäftsleuten u.a. abgegeben werden. Sind Sie nicht einverstanden mit den überdimensionierten Plänen des Verbandsgemeinderates, die Verbandsgemeindefläche weitgehend mit Windkraftanlagen zu überbauen? Dann nehmen Sie Ihr Recht wahr und geben auch Sie eine Stellungnahme ab! Nach den jetzt vorliegenden Angaben hat der Rat der Verbandsgemeinde Südeifel 5,6% der Gesamtfläche, aufgeteilt in 24 Sonderbauflächen für neue Windkraftanlagen, ausgewiesen. Damit liegt die Verbandsgemeinde Südeifel weit über der Vorgabe der Landesregierung von 2%. Gemäß der Beschlüsse des VG-Rates werden konkret 187 (!) zusätzliche WindkraftIndustrieanlagen von 200m Höhe und mehr auf dem Gebiet der VG Südeifel eingeplant. Der Bestand von 37 zumeist wesentlich kleineren Windanlagen soll also um ein Vielfaches gesteigert werden. Diese vollkommen übertriebene Planung geht zu Lasten der Natur und der Bevölkerung. Die Abstände zu Ortschaften und Siedlungsgebieten werden ohne Not auf unmenschliche 750 Meter reduziert, bei Einzelgehöften gar nur auf 400m Abstand. Die Landesregierung hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag auf 1.000m Abstand geeinigt. Trotzdem betreibt die VG keine vorausschauende Planung und berücksichtigt dieses nicht, sondern bleibt bei ihren deutlich geringeren Abständen von 750m und 400m. Bei dieser Offenlage geht es um viel. Unsere Heimat ist in akuter Gefahr. Ganz erhebliche Eingriffe in unsere Lebensverhältnisse stehen bevor. In dieser Stellungnahme sind Ihre Einsprüche, Eingaben, Bedenken und Beschwerden von großer Bedeutung. Jeder einzelne Bürger kann eine Stellungnahme abgeben, auch Einwohner mit 2.Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Südeifel. Nur wer eine Stellungnahme fristgerecht abgibt, darin seine persönliche Betroffenheit formuliert und Aspekte des öffentlichen Interesses zum Inhalt macht, kann Gehör finden und ist gegebenenfalls im weiteren Verfahren klageberechtigt! Achtung: Lassen Sie sich die Abgabe der Stellungnahme unbedingt von einer berechtigten Person der Verbandsgemeindeverwaltung (Bauabteilung: Herr Thiel) quittieren, oder senden Sie die Stellungnahme per Einschreiben (Eingangsdatum bis spätestens 17.8.2016) an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bauabteilung). Um Ihnen das Verfassen einer rechtswirksamen Stellungnahme zu erleichtern, haben wir unten stehende Musterstellungnahme für Sie vorbereitet. Bitte fühlen Sie sich frei, eigene Formulierungen und Argumente einzufügen. Wir empfehlen jedoch dringend, neben Ihren persönlichen Gründen die vollständigen Argumente zu übernehmen, insbesondere den Punkt „Naturschutz“, um die Rechtswirksamkeit Ihrer Eingabe im weiteren Verfahren nicht einzuschränken. Die Klagemöglichkeiten können vielfältig sein, wir werden Sie dabei unterstützen! Die Stellungnahmen der BI „Gegenwind Südeifel e. V.“ und der Naturschutzverbände sind 1 umfassend, deshalb sollte die Passage „Ich mache mir den Inhalt der Stellungnahmen von...zu eigen“ unbedingt enthalten sein. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite! Das Wichtigste hier noch einmal in Kürze: 1.) Wählen Sie aus den unten stehenden Punkten die für Sie relevanten Themen aus! 2.) Fügen Sie weitere persönliche Gründe und eigene Formulierungen ein! 3.) Passen Sie das Musterschreiben auf einzelne, Sie betreffende Flächen an! 4.) Wählen Sie eine eigene Reihenfolge der Gründe, lassen Sie die Überschriften weg und wählen möglichst eine andere Schriftart/-größe! 5.) Lassen Sie sich den Empfang Ihrer Stellungnahme von der VG quittieren! 6.) Sie können die Stellungnahmen verschiedener Bürger sammeln und bei einem Mitglied von „Gegenwind Südeifel“ abgeben. Diese werden dann gesammelt bei der VG Südeifel abgegeben und einzeln quittiert. 7.) Schreiben Sie, wie Sie denken! Besondere juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig, wenngleich sie durchaus hilfreich sein können. 8.) Geben Sie Ihre Stellungnahme erst kurz vor Ende der Frist ab (spätestens 17.8.16), da die VG die Stellungnahmen schon während der Offenlage bearbeiten kann und dieses die Chance erhöht, dass die VG die neuen Vorgaben der Landesregierung übernehmen muss! 2 Musterstellungnahme (Ihr) Name Adresse Datum Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel Bauabteilung Pestalozzistraße 7 54673 Neuerburg Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel Räumlicher Teilflächennutzungsplan Irrel, 1. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel Räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, 2. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ (Windenergie/Photovoltaik); erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 17.08.2016 # Sehr geehrte Damen und Herren, ich lehne die vorliegende Fortschreibung aus verschiedenen Gründen ab. Hiermit erhebe ich aus folgenden Gründen Einwände gegen die o.g. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes: 3 Beispiele für: Persönliche Gründe: Ich habe ein Haus in der Verbandsgemeinde Südeifel. Ich brauche den Erlös für meine Altersvorsorge. Dieser ist stark gefährdet. Ich lehne die viel zu gering bemessenen Abstände von 750m/400m zur Wohnbebauung ab. Unser Eigenheim, das als Altersvorsorge gedacht war, verliert mind. 30% bis zur Unverkäuflichkeit an Wert. Ich betreibe eine Ferienpension. Bei Umsetzung der Windkraftpläne ist mit einem erheblichen Rückgang der Übernachtungen zu rechnen. Beispiele für: Gesundheitliche Gefahren und Belastungen, Einschränkung der Lebensqualität Ich sehe meine Gesundheit durch Lärmbelästigung, lnfraschall, Schatten- und Eiswurf sowie Flügelbruch bedroht. Der Anblick der sich drehenden Rotoren und die roten Blinklichter wirken sich belastend auf mein Befinden aus. Meine Lebensqualität und Gesundheit ist dadurch akut gefährdet. Ich bin Pferdebesitzer. Lärmbelästigung und Schattenwurf der Anlagen ängstigen die Pferde und machen Reiten unmöglich. Ich bin wegen der Schönheit und des Erholungswertes der Landschaft in das Landschaftsschutzgebiet Südeifel gezogen. Ich wohne wegen des....in der VG Südeifel. Die völlig überzogenen Windkraftplanungen der Verbandsgemeinde haben die nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes zur Folge und führen zum Verlust meiner Lebensqualität und der vieler anderer Bewohner. Die Landschaft wird industriell überprägt und das führt zum Verlust meiner Lebensqualität. Die Erholungsfunktion und Nutzung des Waldes wird erheblich eingeschränkt. 4 Wirtschaftliche Gründe Die Windhöffigkeit geht von fehlerhaften Annahmen aus, da die Grundlagendaten teilweise veraltet sind und die Rauheit des Geländes nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Im Bereich der VG Südeifel gibt es keine zuverlässigen Messstationen. Man geht einfach von Schätzwerten aus. Das Windaufkommen hat sich in den letzten Jahren merklich verringert. Bei den unsicheren wirtschaftlichen Voraussetzungen sind die zugesagten Erträge und Pachteinnahmen eher zweifelhaft. Darüber hinaus ist, trotz einer finanziellen Rückbaubürgschaft, eine Windenergieanlage faktisch nicht mehr rückbaubar, weil die Fundamente nicht vollständig entfernt werden können und das Erdreich unter der Anlagenstandfläche verdichtet bleibt. Der Wald wird dauerhaft geschädigt. Zweifelhaftes Verfahren Dem gesamten Verfahren mangelt es an Transparenz und Bürgerbeteiligung. Die Bürger sind bisher nicht ausreichend und nicht in angemessener Weise informiert worden. Vorverträge mit Betreibern sind bereits in nichtöffentlichen Sitzungen von Ortsgemeinden unterschrieben worden. Bürger wurden hierüber nicht in Kenntnis gesetzt. Verstöße gegen das Mitwirkungsverbot werden nicht ausreichend überprüft. Ich möchte eine vollständige Liste der Eigentümer der geplanten Flächen einsehen. Mit der Zusammenlegung zur Verbandsgemeinde Südeifel muss auch ein einheitlicher Flächennutzungsplan erstellt werden. Fotomontagen der geplanten Flächen sind nicht vorhanden. Über die Anzahl der maximal möglichen Anlagen werden die Bürger im Unklaren gelassen. Planungskonzept Die vom Gesetzgeber gewollte Konzentrationswirkung kann mit der vorliegenden Planung nicht erfüllt werden, da über die gesamte Verbandsgemeinde verteilt überall Windkraftflächen geplant sind. Das 2%-Flächenziel der Landesregierung wird auf Kosten der Bevölkerung deutlich überschritten. Die notwendigen Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten werden ohne Not mit 750/400 Metern viel zu gering bemessen. Die vorausschauende Gesundheitsvorsorge sowie der notwendige Schutz der Lebensumwelt der Bevölkerung wird offenbar – allein aus monetären Gründen – völlig außer Acht gelassen. Die gesamte Bevölkerung wird hinsichtlich der Lebensqualität leiden! Falls diese Planung derart umgesetzt wird, hat man kaum noch landschaftliche Sichtbeziehungen, ohne gleichzeitig eine Vielzahl von Windanlagen wahrnehmen zu müssen (Horizontverschmutzung, „Verspargelung“ der Landschaft). Es findet eine großflächige Technisierung der Landschaft/Heimat von einem bisher nicht vorstellbaren Ausmaß statt. Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften (LaHiKulas) Die VG Südeifel weist eine besonders hohe Dichte von historischen Kulturdenkmälern aller Epochen auf. Der in Offenlage befindliche Entwurf zum FNP berücksichtigt diese zu wenig oder gar nicht. So befinden sich in verschiedenen ausgewiesenen Flächen bedeutsame historische Kulturdenkmäler, die häufig mit der sie umgebenden Landschaft/Natur ein einzigartiges Natur-/ Kulturensemble bilden. 5 Eine Bebauung mit Windkraftanlagen würde diese Symbiose zerstören und nähme der VG Südeifel einen beträchtlichen Teil ihrer touristischen Attraktivität und Lebensqualität. Zudem besteht die Gefahr, dass bei Bauarbeiten weitere, noch unbekannte Bodendenkmäler unwiederbringlich zerstört werden. Sollten weitere Bodendenkmäler gefunden und gemeldet werden, könnten hier besondere Kosten für Notgrabungen durch das Rheinische Landesmuseum Trier entstehen. Natur- und Artenschutz Die gesamte Verbandsgemeinde Südeifel ist ein wesentliches Verbreitungsgebiet für Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wanderfalke, Wespenbussard und weitere geschützte Vogel- und Fledermausarten, die durch die Windkraftanlagen gefährdet sind. Jedermann kann Jahr für Jahr während der Brutsaison Rotmilane und Schwarzstörche erstaunlich häufig beobachten, auch über den geplanten Vorranggebieten. Dieses Artenvorkommen zeichnet unsere Verbandsgemeinde besonders aus und verbietet die Errichtung von derart vielen Windkraftanlagen, da die Kollisionsgefahr der Vögel mit den Rotoren sowie die wissenschaftlich belegte Verdrängungsgefahr/der Habitatverlust erheblich ist. Die geplanten Gebiete liegen in verschiedenen wichtigen Zugvogelkorridoren sowie in wichtigen Rastgebieten für Zugvögel. Die Vögel verunfallen häufig in den Rotoren der Anlagen. Für die geplanten Vorranggebiete liegen völlig unzureichende naturschutzfachliche Gutachten bzw. größtenteils keine Gutachten vor. FFH-Verträglichkeitsprüfungen für die NATURA 2000 Schutzgebiete sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen liegen nicht vor. Das Natur- und Artenschutzrecht wird unzureichend berücksichtigt, da kurzerhand aus finanziellen Gründen auf die nächste Planungsebene verwiesen wird. Es wurden bisher auch nicht für alle geplanten Windkraftflächen (z.B. 3a, 3b) die notwendigen artenschutzrechtlichen Sachverhalte gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Tötungsverbot, Störungsverbot, Zerstörungsverbot) ermittelt, um eine – wie im BauGB gefordert - Ausweisung nachzuweisen (vgl. hierzu BVerwG-Urteil NUR 2008, 495). Der Planungsträger muss sich in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Ausweisung der Windkraftflächen zumindest grob überprüfen zu können. Das geht nicht ohne eine hinreichende Bestandsaufnahme der örtlichen Sachverhalte (Fauna, Flora, Umwelt). Deshalb fordere ich die Einhaltung des einschlägigen Natur- und Artenschutzrechtes sowie die Einhaltung der Abstandflächen als Vorsorgewerte gemäß den Empfehlungen der LAG VSW 2015. Die teilweise vorliegenden Raumanalysen der Betreiber sind methodisch und inhaltlich vollkommen unzureichend, denn Sie bilden höchstens 3-5% der gesamten Flugaktivitäten eines Rotmilan-Brutpaares während der Brutzeit ab. Deshalb können derartige Untersuchungen auch nicht eine langfristige Unterschreitung des von der LAG VSW (2015) empfohlenen Vorsorgeabstandes von 1.500 Metern zum Rotmilan-Bruthorst abwägungssicher rechtfertigen. Hierzu wären umfangreiche Telemetrie-Untersuchungen – wie im LAGPapier angeführt – notwendig. Das erhöhte Tötungsrisiko gemäß §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bleibt deshalb weiterhin für den Rotmilan bestehen! 6 Des Weiteren mache ich mir den Inhalt der für dieses Verfahren abgegebenen Stellungnahmen der Bürgerinitiative „Gegenwind Südeifel e.V.“, der Kreisverwaltung BitburgPrüm vom 15.12.2015, der „Naturschutzinitiative e.V.“ sowie der anerkannten Naturschutzverbände NABU, GNOR, des Eifelvereins, des Landesjagdverbandes‚ des Naturpark Südeifel, der Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt (LAG) RheinlandPfalz u.a. zu eigen. Aus den oben genannten Gründen fordere ich die Einstellung der Windkraftplanungen und die Freihaltung der gesamten Verbandsgemeinde und vor allem des gesamten Naturparks Südeifel von weiteren Windkraftanlagen. Da die Verbandsgemeinde Südeifel bereits über eine Vielzahl von Windanlagen verfügt und die bilanzielle Energiewende hier bereits erreicht ist, kann man von der Ausweisung weiterer Windkraftflächen absehen. Der vorliegende Flächennutzungsplan besitzt erhebliche Mängel im Bereich des Natur- und Artenschutzrechtes sowie hinsichtlich des europäischen Naturschutz-, Artenschutz- und Umweltrechtes (z.B. FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Umweltverträglichkeitsgesetz, Umwelthaftungsgesetze etc.). Der aktuelle Widerspruch ist eine Ergänzung zum Widerspruch in der ersten Offenlage. Die Ergänzungen erfolgten mit Fokus auf die Planflächen die Gegenstand der zweiten Offenlage sind. Flächen, die seit der ersten Offenlage herausgefallen sind, sind somit nicht mehr Gegenstand des Verfahrens. Sollte dies nicht der Fall sein, so gehen wir davon aus, dass diese geänderte Sachlage zu einer erneuten Offenlage führt, da die aktuellen Gutachten bei der 1 Offenlage nicht vorlagen und somit auch in ihrer Darstellung angefochten werden konnten, oder Gegenstand der Abstimmungsentscheidung waren. Eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung der Verbandsgemeinde Südeifel kann auf der vorliegenden unzureichenden Planungsgrundlage nicht erfolgen. Ich verlange ein persönliches und individualisiertes Antwortschreiben, wo auf meine Einwände eingegangen wird. Mit freundlichen Grüßen 7
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