NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V NFV-Kreis Friesland -Spielausschuss- NFV-Kreis Wilhelmshaven -Spielausschuss- Ludger Petroll Koppenstraße 69 26316 Varel Tel.: 04451 83933 Mobil: 0152 02477860 [email protected] [email protected] Werner Eden Oldeoogestr. 17 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 9288742 Mobil: 017623202133 [email protected] [email protected] Stand: 19.07.2016 Spielausschreibung Saison 2016/2017 Spielausschreibung für die Altsenioren Ü40 1. Spielberechtigung 1.1 Es sind nur Spieler mit einer vom NFV erteilten Spielerlaubnis spielberechtigt, die mindestens 40. Jahre alt sind. Ausnahmen hinsichtlich der Altersbegrenzung nur gemäß Festlegung auf dem Staffeltag bzw. auf schriftlichen Antrag an die Spielausschussvorsitzenden der NFV-Kreise Friesland und Wilhelmshaven, bei dem der komplette Spielerkader aufzulisten ist. Die diesbezüglichen Genehmigungen können unbegrenzt für mehrere Spieler erteilt werden, die mindestens 38. Jahre alt sind. Es dürfen höchstens zwei Spieler mit einer Ausnahmegenehmigung an einem Pflichtspiel teilnehmen! Als Teilnahme gilt der Eintrag auf dem Spielbericht! Die Missachtung hat Bestrafung zur Folge. Pro Spiel können unbegrenzt Spieler eingesetzt werden, von denen sechs Feldspieler und ein Torwart gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden. Eine Mannschaft muss zum Spielbeginn mit mindestens 5 Spielern (einschl. Torwart) antreten. Ein Festspielen in höheren Herrenmannschaften schränkt die Spielberechtigung für den Altseniorenspielbetrieb nicht ein. Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins der Ü40 regelt § 10 SpO. Bei Verstößen gegen die Festlegungen gem. Ziffer 1.1 und 1.2 erfolgt Spielwertung für die gegnerische Mannschaft mit 3 Punkten und 5:0 Toren durch die Spielinstanz. 1.2 1.3 1.4 1.5 2. 2.1 2.2 Spielfeld und Spielzeit Gespielt wird auf Kleinfeld (= ½ Großfeld, mindestens 60x40m) mit Jugendtoren (5x2 m).Die Strafstoßmarke ist 8 m von der Torlinie entfernt. Die Abmessungen für die Strafräume betragen jeweils 12 m von den Torpfosten und 12 m von der Torauslinie. Torräume : 4 m. Abstand bei Anstoß, Freistoß, Eckball, etc.: 7 m. Es wird nach Möglichkeit auf Rasen gespielt (wenn vorhanden). Sofern im Anschriftenverzeichnis ein Kunstrasen-oder Hartplatz angegeben ist, muss die anreisende Mannschaft auf die Platzverhältnisse einstellen. Der 1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 2.3 2.4 Gastmannschaft steht auf diesen Plätzen eine Einspielzeit von mind. 15 min zu. Zudem ist die Mitnahme von geeigneten Fußballschuhen zwingend erforderlich. Keine Schraubstollenschuhe ! Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Es wird ohne Abseits gespielt. 3. Spielpläne - Spielausschreibung 3.1 Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird gem. § 27 SpO. ausschließlich über das DFBnet abgewickelt. Die Spielpläne und die Ausschreibung werden nur über das DFBnet (www.dfbnet.org) bzw. den Internetauftritt des NFV (www.nfv.de) bekannt gegeben. Die eingesetzten Staffelleiter werden überwiegend in eigener Regie den jeweiligen Spielbetrieb ihrer Staffel leiten. Sämtliche Verwaltungsentscheide werden vom zuständigen Staffelleiter bearbeitet und über das DFBnet-Postfach zugestellt. Spielverlegungen im laufenden Spielbetrieb sind grundsätzlich nicht möglich. In zwingenden Ausnahmefällen kann eine Spielverlegung dann vorgenommen werden, wenn der antragstellende Verein die Zustimmung des Spielgegners erhält oder verbandsseitige Gründe vorliegen. Die Beantragung einer Spielverlegung hat elektronisch über das DFBnet min. 10 Tage vor dem Spieltermin zu erfolgen und ist max. 5 Tage vor dem Spieltermin vom Staffelleiter zu genehmigen. Kurzfristig beantragten Spielverlegungen unter 5 Tagen vor dem Spieltermin sind kostenpflichtig. Der Staffelleiter ist vorab mündlich zu informieren und anschließend elektronisch per E-Mail mit Zustimmung des Gegners zu benachrichtigen. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten sind die Mannschaften und Staffelleiter, laut Absprache am Staffeltag der Altsenioren, bemüht Spielverlegungen flexibel und kulant zu bewerkstelligen. Zum Schutze des Jugendspielbetriebes werden Sonnabendspiele nur dann genehmigt, wenn der Gegner ebenfalls Sonnabendspiele wünscht und der Frauen- und Jugendspielbetrieb nicht gestört wird (Plätze, Betreuer, Pkw-Einsatz). Sofern es die ordnungsgemäße Abwicklung des Gesamtspielplanes erfordert, ist der Spielausschuss berechtigt, Spielplanänderungen vorzunehmen und ggfs. auch Wochentagsspiele anzusetzen. Die Spiele können auch unter entsprechend ausreichendem Flutlicht ausgetragen werden. Kirchliche Feiertage werden nach Möglichkeit nicht für die Austragung von Punktspielen beansprucht. Es bleibt dem Spielausschuss jedoch ausdrücklich vorbehalten, während der gesamten Spielzeit auf Feiertage zurückzugreifen, wenn ein zwingender Grund oder verbandsseitiges Interesse gegeben ist. Fußball spielen am Karfreitag ist laut NFV-Spielordnung verboten. Freundschaftsspiele und Turniere (Halle oder Feld) sind beim Staffelleiter anzumelden. Der Staffelleiter stellt die Freundschaftsspiele im DFB.net ein. gelten als genehmigt, wenn beim SR-Ansetzer ein Schiedsrichter angefordert oder in Abstimmung mit dem zuständigen SR-Ansetzer in schriftlicher Form rechtzeitig benannt wird. Bei allen Freundschaftsspielen, ist der Spielbericht-Online zu nutzen. Nur in Ausnahmefällen, wenn zwingende Gründe vorliegen (Serverprobleme - DFBnet nicht verfügbar), ist der schriftliche Spielbericht zu nutzen und an den zuständigen Staffelleiter der jeweiligen Klasse der Mannschaft zusenden. Die Ansetzung von Schiedsrichtern aus anderen Kreisen müssen beim zuständigen KSO beantragt werden. Feld- und Hallenturniere, die von den auf Kreisebene spielenden Mannschaften veranstaltet werden, müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular des 2 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V Kreisspielausschussvorsitzenden genehmigt werden. Bei Hallenturnieren gilt dieses auch für die Mannschaften der Kreisliga und Bezirksliga. Spielausschreibung und Spielplan sind unaufgefordert zwei Wochen vor dem beabsichtigen Termin an den Kreisspielausschussvorsitzenden des zuständigen Kreises zu senden. Die Spielberichte sind innerhalb einer Woche nach dem Turnier einzureichen. 4. Spielausfälle 4.1 Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht nutzbar sein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel so früh wie möglich (Eingabe ins DFBnet, 2 Tage vor Spielbeginn möglich), spätestens zum Zeitpunkt des Spielbeginns gem. § 28 (1) SpO. abzusagen. In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen: 1. der Staffelleiter 2. der Schiedsrichter (telefonisch) 3. der Gegner (telefonisch) 4. der Schiedsrichteransetzer Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der bauende Verein den Spielausfall sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach § 28 Abs. 3 SpO. die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe dem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen im Original vorzulegen. Nach § 28 Abs. 5 muss bei Missbrauch dieser Bestimmung mit einer Geldstrafe und Punktabzug gerechnet werden. Der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder deren Verzehr unmittelbar am Spielfeldrand, ist verboten. 4.2 4.3 4.4 5. Spielformulare, Spielerpässe, Spielkleidung 5.1 In sämtlichen Spielklassen des gemeinsamen Spielbetriebs FRI/WHV auch bei der Ü40 wird der SBO durchgeführt. Spielbericht - Online. Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das schriftliche Spielberichtsformular zu verwenden (Punkte 5.2 - 5.4). Die Freigabe des elektronischen Spielberichtes (SBO) hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin (Anstoß) von den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften zu erfolgen. Anschließend ist dem Schiedsrichter eine Ausfertigung (Ausdruck) des „SBO’s“ vorzulegen. Die Spielerpässe sind auch bei der Nutzung des „SBO‘s“ von den Mannschaften mitzuführen und dem Schiedsrichter vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen. Der „SBO“ sollte vom Schiedsrichter vor Ort vervollständigt und freigegeben werden, jedoch spätestens am selben Tag. Bei Abendspielen (Spielbeginn ab 18:00 Uhr) spätestens am darauf folgenden Tag . Sollten die Fristen nicht eingehalten werden können, ist der Staffelleiter umgehend zu informieren. Die Vorlage eines Sonderberichts des Schiedsrichters, hat spätestens zwei Tage nach dem Spiel per E-Mail an den Staffelleiter und durch Einstellung ins DFBnet („SBO“) zu erfolgen. Der Punkte 5.2 – 5.4 findet bei Benutzung des „SBO‘s“ keine Anwendung. Das ordnungsgemäß ausgefüllte Spielformular ist dem Schiedsrichter spätestens 30 Minuten vor der Anstoßzeit nebst ausreichend frankiertem Briefumschlag mit Absenderangabe des Vereins und der Anschrift des Staffelleiters auszuhändigen und von diesem binnen 3 Tagen dem Staffelleiter zuzustellen. 5.2 3 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 5.3 Die Spielformulare sind in leserlicher Blockschrift oder mit dem Computer unter Beachtung folgender Punkte auszufüllen ist: - Angabe Spiel-Nr., -klasse, -paarung, -ort und Datum - Ankreuzen des Mannschaftsführers - Angabe der Werbung der eigenen Mannschaft - Angabe der Vereinsnummer - Namentliche Auflistung der Spieler inklusive vor dem Spiel zu benennenden Auswechselspieler mit entsprechender Spielnummer, Geburtsdatum und Passnummer (die Vornamen müssen voll ausgeschrieben werden) - Vor- und Nachname des Trainers bzw. Betreuers - Unterschrift des Mannschaftsführers, der die Richtigkeit der Eintragungen bestätigt Ersatzweise für einen fehlenden Spielerpass ist die Vorlage des Pass-Online-Ausdruckes 5.4 zulässig, sofern sich der betreffende Spieler mit seinem Personalausweis oder Führerschein ausweisen kann. Der Schiedsrichter hat dieses entsprechend auf dem Spielformular zu vermerken. Der Pass-Online-Ausdruck dient nur in Ausnahmefällen. Sollte dieser mehrfach vom Verein angewandt werden, behält sich die Spielinstanz vor, den Original-Spielerpass einzufordern. 5.5 Spielkleidung 5.5.1 Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitliche Spielkleidung zu tragen. Ist diese bei den Spielpartnern gleich oder ähnlich, so muss die Gastmannschaft gemäß § 21 (2) SpO für eine unterschiedliche Spielkleidung sorgen. (Gilt auch für die Stutzen. Beide Spielpartner müssen farblich unterschiedliche Stutzen tragen) Eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung berechtigt den Schiedsrichter nicht, die Durchführung des Spieles zu verhindern. Er hat den Vorfall im Spielbericht zur Meldung zu bringen. Heimmannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung anzutreten. Es sei denn, dass man mit dem Gegner abweichende Vereinbarungen getroffen hat. 5.5.2 Den Vereinen wird zur Pflicht gemacht, in Trikots mit Rückennummern anzutreten Und den Spielführer durch Anlegen einer Armbinde deutlich kenntlich zu machen. Die Rückennummern der Spieler müssen mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen. Eine Rückennummer darf nicht zweimal bei einem Spiel vergeben werden. 5.5.3 Werbung auf der Spielkleidung von Spielern (Trikot-Brust, Trikot-Ärmel, Sport-hose) ist unter Beachtung der Bestimmungen des DFB und des NFV nach erteilter Genehmigung erlaubt. Die entsprechenden Anträge sind an den zuständigen Kreis zu richten. Die Genehmigungskosten betragen pro Werbefläche 25,00 Euro. 6. Spielergebnisse 6.1 Die gastgebenden Vereine sind nach § 27 Abs. 6 SpO. verpflichtet, Spielergebnisse, Spielabbrüche und Spielausfälle unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Spielausfälle können bereits zwei Tage vor dem Spieltermin gemeldet werden. Spielergebnisse von Freundschaftsspielen sind ebenfalls einzugeben. 4 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 7. Schiedsrichteransetzungen 7.1 Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch die zuständigen Schiedsrichteransetzer der Kreise Friesland und Wilhelmshaven: NFV-Kreis Friesland Manuel Kramer Viktoriastraße 12 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 1424415 Mobil: 0174 652766 [email protected] [email protected] NFV-Kreis Wilhelmshaven Jan Jovan Horvat Rahrdumer Schweiz 31 26441 Jever Mobil: 0176 83009280 [email protected] [email protected] 7.2 Die Aufwandsentschädigung für den Schiedsrichter beträgt 15,00 € zusätzlich Fahrtkosten von 0,30 €/km (vom Platzverein zu tragen). . 8. Feldverweis und Rechtssprechung 8.1 Ein des Feldes verwiesener Spieler ist so lange vorgesperrt, bis eine Entscheidung des Staffelleiters oder des Sportgerichts vorliegt. Gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der Verwaltungsorgane ist die gebührenfreie aber ggfs. kostenpflichtige Anrufung des federführenden Kreissportgerichtes nach § 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen möglich (dreifache Ausfertigung an das Kreissportgericht, eine Kopie an den Spielausschussvorsitzenden). Ein Protest gegen die Wertung eines Spiels gemäß § 16 RuVO ist in dreifacher Ausfertigung dem federführenden Kreissportgerichtsvorsitzenden innerhalb von 3 Tagen zuzuleiten. Zusätzlich ist eine Kopie an den Vors. des Spielausschusses zu schicken. Die Verpflichtung zur Zahlung der Protestgebühr mit der Einreichung des Protestes entfällt. Sie ist erst nach Abschluss des Verfahrens fällig, sofern der Protest abgewiesen wird. Der Einzug der Gebühr erfolgt dann mit den Verfahrenskosten. Die örtliche Zuständigkeit des gemeinsamen Kreissportgerichtes, ergibt sich au § 6, Abs. 3 der NFV-RuVO „Gemeinsames Kreissportgericht Friesland/Wilhelmshaven“. Die beiden Beisitzer kommen grundsätzlich aus dem anderen Kreis. Bei einer Entscheidung über Rechtsfragen, denen ein unstreitiger Sachverhalt zu Grunde liegt, kann auf Aufforderung des Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung durch einen Einzelrichter entschieden werden. Als Einzelrichter können der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende tätig werden. 8.2 8.3 8.4 KSG Vorsitzender NFV-Kreis Friesland+ NFV-Kreis Wilhelmshaven Gerd Kozlowski An’nswarten Pohl 14 26340 Zetel Tel.: 04453 942067 Mobil: 0173 9783815 [email protected] 5 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V 9. Anschriftenverzeichnis 9.1 Jedem Verein wird vom Spielausschuss ein Anschriftenverzeichnis aus dem DFBnet für die Abwicklung des Spielbetriebs zugestellt. Änderungen müssen unbedingt den Kreisspielausschussvorsitzenden gemeldet und durch den Verein umgehend im DFBnet-Meldebogen eingepflegt werden. Um einen guten Spielverlauf der Altsenioren zu gewährleisten, ist es für die Vereine verpflichtend den Mannschaftsmeldebogen korrekt und umfassend auszufüllen. Angabe von Spielort, Spieltag, Anstoßzeit, besondere Wünsche, Freihaltetermine, Trainer, Betreuer und Mannschaftsverantwortliche. Für die Kreismitarbeiter sind die Angaben des Anschriftenverzeichnisses maßgebend. Irgendwelche Nachteile bei Nichtmeldung von Änderungen gehen zu Lasten der Vereine. Schriftstücke der Vereine haben nur Verbindlichkeit, wenn sie auf dem Vereinsbogen und/oder mit dem Vereinsstempel gefertigt sind. Hiervon ausgenommen sind, Zustellungen die über das DFBnet-Postfach abgewickelt werden. 9.2 9.3 10. Sonstige Bestimmungen 10.1 10.2 10.3 Die vom Kreisvorstand und seinen Organen angesetzten Arbeitstagungen, Staffeltage, Lehrabende, Info-Veranstaltungen etc. sind für die Vereine teilnahmepflichtig. Bei Nichtteilnahme ergeht eine Ordnungsstrafe von 40,00 €. Das Festspielen und Freiwerden innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins regelt § 10 der Spielordnung. Dabei findet § 10 Abs. 4 bei den Altsenioren keine Anwendung. 11. Ordnungsstrafen 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 11.7 11.8 11.9 11.10 11.11 11.12 11.13 11.14 11.15 11.16 Nichtanforderung Schiedsrichter (Freundschaftsspiele/Turniere) 25,00 Euro Nichtantreten zu einem Pflichtspiel bis 150,00 Euro Spielausfall nicht an die Instanzen gemeldet 10,00 Euro Spielausweis unvollständig 5,00 Euro Spielfeld nicht ordnungsgemäß hergerichtet trotz Aufforderung des SR 10,00 bis 25,00 Euro Spielresultat bzw. Spielausfall verspätet oder nicht gemeldet (DFBnet) 10,00 bis 25,00 Euro Ohne Spielberechtigung für die Mannschaft mitgewirkt 25,00 Euro Ohne Spielerlaubnis für den Verein mitgewirkt 100,00 Euro Nicht ordnungsgemäße Meldungen von Turnieren 50,00 Euro Werbung auf Spielkleidung ohne Genehmigung 30,00 Euro Unsportliches Verhalten nach Spielschluss bis 100,00 Euro Nichtabgabe oder verspätete Abgabe verlangter Meldunge 25,00 Euro Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro Verspätete oder Nichtfreigabe des „SBO“ (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro Verspätete oder Nichteinsendung des Sonderberichtes (Schiedsrichter) bis 15,00 Euro Missbräuchlich abgesagtes Pflichtspiel (Geldstrafe) 100,00 Euro Plus zusätzlich Punktabzug 3 Punkte 11.17 Antreten in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung (pro Spieler) 5,00 Euro 11.18 Im Übrigen finden die Strafbestimmungen gemäß Anhang 2 SpO Anwendung. 12. Kostenrahmen 12.1 12.2 12.3 12.3 12.4 Kosten für eine Spielverlegung Kosten für kurzfristige Spielverlegung (unter 5 Tagen) Kosten für Zurückziehen von Mannschaften nach Spielplanerstellung Bearbeitungskosten für Feldverweis Verwaltungskosten für alle Verwaltungsstrafen im Einzelfall 15,00 Euro 30,00 Euro 80,00 Euro 40,00 Euro 5,00 Euro 6 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V Bei Überhandnahme der Spielverlegungsanträge einer Mannschaft, erhöhen sich die Kosten gemäß der Spielordnung Anhang 2 VI. Die Verwaltungsentscheide werden nur über das DFBnet-Postfach (nfv.evpost) versendet! 13. Begrüßungskultur 13.1 Für ein faires Miteinander wird seitens des NFV eine gemeinsame Begrüßungskultur am Spieltag eingeführt. 13.2 Die Begrüßungskultur soll am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen: Vor dem Spiel: Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft Begrüßung und Einweisung des/der Schiedsrichter(s) Falls angeordnet ca. 10 Min. vor Spielbeginn „Gesichtskontrollen“ in der Kabine Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter(gespann) Team-Shakehand inkl. der Trainer nach Vorbild UEFA-Spiele (Mittelkreis) Platzwahl durch Mannschaftsführer und Schiedsrichter (Mittelkreis) Teamritual und Spielbeginn Nach dem Spiel: Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten 14. Schlussbemerkungen 14.1 14.2 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt. Bei Verstößen, die nicht in dieser Ausschreibung aufgelistet sind, wird nach der Satzung bzw. den einschlägigen Ordnungen des NFV verfahren. Gegen diese Ausschreibung ist gem. § 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung unter www.nfv.de die gebührenfreie aber kostenpflichtige Anrufung beim Kreissportgericht möglich. 14.3 15. Zusammensetzung der Spielklasse FRI/WHV Staffelleiter: Werner Eden Oldeoogestr. 17 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 9288742 Mobil: 017623202133 [email protected] [email protected] Staffel A 01. SG STV Wilhelmshaven/Middelsfähr III 02. ESV Wilhelmshaven 03. WSC Frisia Wilhemshaven II 04. Heidmühler FC 05. Eintracht Wangerland 06. FSV Jever 07. SG Tettens/Hooksiel/Waddewarden 08 SV Wilhelmshaven Staffel B 01 STV Wilhelmshaven I 02. WSC Frisia Wilhemshaven I 03. VFL Wilhelmshaven 04. SG Sengwarden-Fedderwarden 05. TUS Obenstrohe 06. TUS Spohle 07. SG Zetel/Neuenburg 7 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V Staffel A Staffel B 1.Spieltag 17-19 August 2016 1.Spieltag 17-19 August 2016 Danach Aufteilung in 2 neue Gruppen Die vier bestplatzierten Mannschaften beider Staffeln spielen dann in einer weiteren Einfachrunde als Kreisliga den Kreismeister aus und die übrigen Mannschaften spielen eine Kreisklassenmeisterschaft aus. Dabei sollte beachtet werden, dass bei einem erneuten Aufeinandertreffen zweier Mannschaften das Heimrecht gewechselt wird. Die Meisterrunde Kreisliga und Staffelrunde Kreisklasse würde dann am 01.04.2017-03.04.2017 beginnen. Die Spielpläne gehen den Vereinen zeitnah zu. gez. Ludger Petroll Vorsitzender Spielausschuss gez. Werner Eden Vorsitzender Spielausschuss NFV-Kreis Friesland NFV-Kreis Wilhelmshaven 8
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