Spielausschreibung Altliga UE40 FRI WHV

NIEDERSÄCHSISCHER
FUSSBALLVERBAND E.V
NFV-Kreis Friesland
-Spielausschuss-
NFV-Kreis Wilhelmshaven
-Spielausschuss-
Ludger Petroll
Koppenstraße 69
26316 Varel
Tel.: 04451 83933
Mobil: 0152 02477860
[email protected]
[email protected]
Werner Eden
Oldeoogestr. 17
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 9288742
Mobil: 017623202133
[email protected]
[email protected]
Stand:
19.07.2016
Spielausschreibung Saison 2016/2017
Spielausschreibung für die Altsenioren Ü40
1.
Spielberechtigung
1.1
Es sind nur Spieler mit einer vom NFV erteilten Spielerlaubnis spielberechtigt,
die mindestens 40. Jahre alt sind.
Ausnahmen hinsichtlich der Altersbegrenzung nur gemäß Festlegung auf dem
Staffeltag bzw. auf schriftlichen Antrag an die Spielausschussvorsitzenden
der NFV-Kreise Friesland und Wilhelmshaven, bei dem der komplette Spielerkader
aufzulisten ist. Die diesbezüglichen Genehmigungen können unbegrenzt für mehrere
Spieler erteilt werden, die mindestens 38. Jahre alt sind. Es dürfen höchstens zwei Spieler
mit einer Ausnahmegenehmigung an einem Pflichtspiel teilnehmen! Als Teilnahme gilt
der Eintrag auf dem Spielbericht! Die Missachtung hat Bestrafung zur Folge.
Pro Spiel können unbegrenzt Spieler eingesetzt werden, von denen sechs Feldspieler
und ein Torwart gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Ausgewechselte Spieler
können wieder eingewechselt werden. Eine Mannschaft muss zum Spielbeginn
mit mindestens 5 Spielern (einschl. Torwart) antreten.
Ein Festspielen in höheren Herrenmannschaften schränkt die Spielberechtigung für den
Altseniorenspielbetrieb nicht ein.
Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedener Mannschaften eines
Vereins der Ü40 regelt § 10 SpO.
Bei Verstößen gegen die Festlegungen gem. Ziffer 1.1 und 1.2 erfolgt Spielwertung für
die gegnerische Mannschaft mit 3 Punkten und 5:0 Toren durch die Spielinstanz.
1.2
1.3
1.4
1.5
2.
2.1
2.2
Spielfeld und Spielzeit
Gespielt wird auf Kleinfeld (= ½ Großfeld, mindestens 60x40m) mit Jugendtoren
(5x2 m).Die Strafstoßmarke ist 8 m von der Torlinie entfernt. Die Abmessungen
für die Strafräume betragen jeweils 12 m von den Torpfosten und 12 m von der
Torauslinie. Torräume : 4 m. Abstand bei Anstoß, Freistoß, Eckball, etc.: 7 m.
Es wird nach Möglichkeit auf Rasen gespielt (wenn vorhanden).
Sofern im Anschriftenverzeichnis ein Kunstrasen-oder Hartplatz angegeben ist,
muss die anreisende Mannschaft auf die Platzverhältnisse einstellen. Der
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2.4
Gastmannschaft steht auf diesen Plätzen eine Einspielzeit von mind. 15 min zu.
Zudem ist die Mitnahme von geeigneten Fußballschuhen zwingend erforderlich.
Keine Schraubstollenschuhe !
Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten.
Es wird ohne Abseits gespielt.
3.
Spielpläne - Spielausschreibung
3.1
Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird gem. § 27 SpO.
ausschließlich über das DFBnet abgewickelt. Die Spielpläne und die Ausschreibung
werden nur über das DFBnet (www.dfbnet.org) bzw. den Internetauftritt des NFV
(www.nfv.de) bekannt gegeben. Die eingesetzten Staffelleiter werden überwiegend in
eigener Regie den jeweiligen Spielbetrieb ihrer Staffel leiten. Sämtliche
Verwaltungsentscheide werden vom zuständigen Staffelleiter bearbeitet und über das
DFBnet-Postfach zugestellt.
Spielverlegungen im laufenden Spielbetrieb sind grundsätzlich nicht möglich. In
zwingenden Ausnahmefällen kann eine Spielverlegung dann vorgenommen werden,
wenn der antragstellende Verein die Zustimmung des Spielgegners erhält oder
verbandsseitige Gründe vorliegen. Die Beantragung einer Spielverlegung hat elektronisch
über das DFBnet min. 10 Tage vor dem Spieltermin zu erfolgen und ist max. 5 Tage vor
dem Spieltermin vom Staffelleiter zu genehmigen. Kurzfristig beantragten Spielverlegungen unter 5 Tagen vor dem Spieltermin sind kostenpflichtig. Der Staffelleiter ist
vorab mündlich zu informieren und anschließend elektronisch per E-Mail mit
Zustimmung des Gegners zu benachrichtigen.
Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten sind die Mannschaften und
Staffelleiter, laut Absprache am Staffeltag der Altsenioren, bemüht
Spielverlegungen flexibel und kulant zu bewerkstelligen.
Zum Schutze des Jugendspielbetriebes werden Sonnabendspiele nur dann genehmigt,
wenn der Gegner ebenfalls Sonnabendspiele wünscht und der Frauen- und
Jugendspielbetrieb nicht gestört wird (Plätze, Betreuer, Pkw-Einsatz).
Sofern es die ordnungsgemäße Abwicklung des Gesamtspielplanes erfordert, ist der
Spielausschuss berechtigt, Spielplanänderungen vorzunehmen und ggfs. auch
Wochentagsspiele anzusetzen. Die Spiele können auch unter entsprechend
ausreichendem Flutlicht ausgetragen werden. Kirchliche Feiertage werden nach
Möglichkeit nicht für die Austragung von Punktspielen beansprucht. Es bleibt dem
Spielausschuss jedoch ausdrücklich vorbehalten, während der gesamten Spielzeit auf
Feiertage zurückzugreifen, wenn ein zwingender Grund oder verbandsseitiges Interesse
gegeben ist. Fußball spielen am Karfreitag ist laut NFV-Spielordnung verboten.
Freundschaftsspiele und Turniere (Halle oder Feld) sind beim Staffelleiter anzumelden.
Der Staffelleiter stellt die Freundschaftsspiele im DFB.net ein.
gelten als genehmigt, wenn beim SR-Ansetzer ein Schiedsrichter angefordert oder in
Abstimmung mit dem zuständigen SR-Ansetzer in schriftlicher Form rechtzeitig benannt
wird. Bei allen Freundschaftsspielen, ist der Spielbericht-Online zu nutzen. Nur in
Ausnahmefällen, wenn zwingende Gründe vorliegen (Serverprobleme - DFBnet nicht
verfügbar), ist der schriftliche Spielbericht zu nutzen und an den zuständigen Staffelleiter
der jeweiligen Klasse der Mannschaft zusenden. Die Ansetzung von Schiedsrichtern aus
anderen Kreisen müssen beim zuständigen KSO beantragt werden.
Feld- und Hallenturniere, die von den auf Kreisebene spielenden Mannschaften
veranstaltet werden, müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular des
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3.3
3.4
3.5
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Kreisspielausschussvorsitzenden genehmigt werden. Bei Hallenturnieren gilt dieses auch
für die Mannschaften der Kreisliga und Bezirksliga. Spielausschreibung und Spielplan
sind unaufgefordert zwei Wochen vor dem beabsichtigen Termin an den
Kreisspielausschussvorsitzenden des zuständigen Kreises zu senden.
Die Spielberichte sind innerhalb einer Woche nach dem Turnier einzureichen.
4.
Spielausfälle
4.1
Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf
Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht nutzbar sein
oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das
Spiel so früh wie möglich (Eingabe ins DFBnet, 2 Tage vor Spielbeginn möglich),
spätestens zum Zeitpunkt des Spielbeginns gem. § 28 (1) SpO. abzusagen.
In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen:
1. der Staffelleiter
2. der Schiedsrichter (telefonisch)
3. der Gegner (telefonisch)
4. der Schiedsrichteransetzer
Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der bauende Verein den Spielausfall
sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im
DFBnet über die Spielabsage zu informieren.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach § 28 Abs. 3 SpO. die Anordnung des
Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe dem
Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen im Original vorzulegen. Nach § 28 Abs. 5 muss bei
Missbrauch dieser Bestimmung mit einer Geldstrafe und Punktabzug gerechnet werden.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder deren Verzehr unmittelbar am
Spielfeldrand, ist verboten.
4.2
4.3
4.4
5.
Spielformulare, Spielerpässe, Spielkleidung
5.1
In sämtlichen Spielklassen des gemeinsamen Spielbetriebs FRI/WHV
auch bei der Ü40 wird der SBO durchgeführt. Spielbericht - Online.
Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das schriftliche
Spielberichtsformular zu verwenden (Punkte 5.2 - 5.4). Die Freigabe des elektronischen
Spielberichtes (SBO) hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin
(Anstoß) von den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften zu erfolgen.
Anschließend ist dem Schiedsrichter eine Ausfertigung (Ausdruck) des „SBO’s“
vorzulegen. Die Spielerpässe sind auch bei der Nutzung des „SBO‘s“ von den
Mannschaften mitzuführen und dem Schiedsrichter vor Spielbeginn unaufgefordert
vorzulegen. Der „SBO“ sollte vom Schiedsrichter vor Ort vervollständigt und
freigegeben werden, jedoch spätestens am selben Tag. Bei Abendspielen (Spielbeginn ab
18:00 Uhr) spätestens am darauf folgenden Tag . Sollten die Fristen nicht eingehalten
werden können, ist der Staffelleiter umgehend zu informieren. Die Vorlage eines
Sonderberichts des Schiedsrichters, hat spätestens zwei Tage nach dem Spiel per E-Mail
an den Staffelleiter und durch Einstellung ins DFBnet („SBO“) zu erfolgen. Der Punkte
5.2 – 5.4 findet bei Benutzung des „SBO‘s“ keine Anwendung.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte Spielformular ist dem Schiedsrichter spätestens 30
Minuten vor der Anstoßzeit nebst ausreichend frankiertem Briefumschlag mit
Absenderangabe des Vereins und der Anschrift des Staffelleiters auszuhändigen und von
diesem binnen 3 Tagen dem Staffelleiter zuzustellen.
5.2
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5.3
Die Spielformulare sind in leserlicher Blockschrift oder mit dem Computer unter
Beachtung folgender Punkte auszufüllen ist:
- Angabe Spiel-Nr., -klasse, -paarung, -ort und Datum
- Ankreuzen des Mannschaftsführers
- Angabe der Werbung der eigenen Mannschaft
- Angabe der Vereinsnummer
- Namentliche Auflistung der Spieler inklusive vor dem Spiel zu
benennenden Auswechselspieler mit entsprechender Spielnummer, Geburtsdatum
und Passnummer (die Vornamen müssen voll ausgeschrieben werden)
- Vor- und Nachname des Trainers bzw. Betreuers
- Unterschrift des Mannschaftsführers, der die Richtigkeit der Eintragungen bestätigt
Ersatzweise für einen fehlenden Spielerpass ist die Vorlage des Pass-Online-Ausdruckes
5.4
zulässig, sofern sich der betreffende Spieler mit seinem Personalausweis oder
Führerschein ausweisen kann. Der Schiedsrichter hat dieses entsprechend auf dem
Spielformular zu vermerken. Der Pass-Online-Ausdruck dient nur in Ausnahmefällen.
Sollte dieser mehrfach vom Verein angewandt werden, behält sich die Spielinstanz vor,
den Original-Spielerpass einzufordern.
5.5
Spielkleidung
5.5.1 Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitliche Spielkleidung zu
tragen. Ist diese bei den Spielpartnern gleich oder ähnlich, so muss die Gastmannschaft
gemäß § 21 (2) SpO für eine unterschiedliche Spielkleidung sorgen. (Gilt auch für die
Stutzen. Beide Spielpartner müssen farblich unterschiedliche Stutzen tragen)
Eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung berechtigt den Schiedsrichter nicht, die
Durchführung des Spieles zu verhindern. Er hat den Vorfall im Spielbericht zur Meldung
zu bringen.
Heimmannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung
anzutreten. Es sei denn, dass man mit dem Gegner abweichende Vereinbarungen
getroffen hat.
5.5.2 Den Vereinen wird zur Pflicht gemacht, in Trikots mit Rückennummern anzutreten
Und den Spielführer durch Anlegen einer Armbinde deutlich kenntlich zu machen.
Die Rückennummern der Spieler müssen mit den Eintragungen im Spielbericht
übereinstimmen. Eine Rückennummer darf nicht zweimal bei einem Spiel vergeben
werden.
5.5.3 Werbung auf der Spielkleidung von Spielern (Trikot-Brust, Trikot-Ärmel, Sport-hose) ist
unter Beachtung der Bestimmungen des DFB und des NFV nach erteilter Genehmigung
erlaubt. Die entsprechenden Anträge sind an den zuständigen Kreis zu richten. Die
Genehmigungskosten betragen pro Werbefläche 25,00 Euro.
6.
Spielergebnisse
6.1
Die gastgebenden Vereine sind nach § 27 Abs. 6 SpO. verpflichtet, Spielergebnisse,
Spielabbrüche und Spielausfälle unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende,
ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden.
Spielausfälle können bereits zwei Tage vor dem Spieltermin gemeldet werden.
Spielergebnisse von Freundschaftsspielen sind ebenfalls einzugeben.
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7.
Schiedsrichteransetzungen
7.1
Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch die zuständigen Schiedsrichteransetzer der
Kreise Friesland und Wilhelmshaven:
NFV-Kreis Friesland
Manuel Kramer
Viktoriastraße 12
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 1424415
Mobil: 0174 652766
[email protected]
[email protected]
NFV-Kreis Wilhelmshaven
Jan Jovan Horvat
Rahrdumer Schweiz 31
26441 Jever
Mobil: 0176 83009280
[email protected]
[email protected]
7.2
Die Aufwandsentschädigung für den Schiedsrichter beträgt 15,00 € zusätzlich
Fahrtkosten von 0,30 €/km (vom Platzverein zu tragen).
.
8.
Feldverweis und Rechtssprechung
8.1
Ein des Feldes verwiesener Spieler ist so lange vorgesperrt, bis eine Entscheidung des
Staffelleiters oder des Sportgerichts vorliegt.
Gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der Verwaltungsorgane ist die
gebührenfreie aber ggfs. kostenpflichtige Anrufung des federführenden
Kreissportgerichtes nach § 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen möglich (dreifache
Ausfertigung an das Kreissportgericht, eine Kopie an den Spielausschussvorsitzenden).
Ein Protest gegen die Wertung eines Spiels gemäß § 16 RuVO ist in dreifacher
Ausfertigung dem federführenden Kreissportgerichtsvorsitzenden innerhalb von 3 Tagen
zuzuleiten. Zusätzlich ist eine Kopie an den Vors. des Spielausschusses zu schicken. Die
Verpflichtung zur Zahlung der Protestgebühr mit der Einreichung des Protestes entfällt.
Sie ist erst nach Abschluss des Verfahrens fällig, sofern der Protest
abgewiesen wird. Der Einzug der Gebühr erfolgt dann mit den Verfahrenskosten.
Die örtliche Zuständigkeit des gemeinsamen Kreissportgerichtes, ergibt sich au § 6, Abs.
3 der NFV-RuVO „Gemeinsames Kreissportgericht Friesland/Wilhelmshaven“.
Die beiden Beisitzer kommen grundsätzlich aus dem anderen Kreis. Bei einer
Entscheidung über Rechtsfragen, denen ein unstreitiger Sachverhalt zu Grunde liegt,
kann auf Aufforderung des Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung durch einen
Einzelrichter entschieden werden. Als Einzelrichter können der Vorsitzende und der stv.
Vorsitzende tätig werden.
8.2
8.3
8.4
KSG Vorsitzender NFV-Kreis Friesland+ NFV-Kreis Wilhelmshaven
Gerd Kozlowski
An’nswarten Pohl 14
26340 Zetel
Tel.: 04453 942067
Mobil: 0173 9783815
[email protected]
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9.
Anschriftenverzeichnis
9.1
Jedem Verein wird vom Spielausschuss ein Anschriftenverzeichnis aus dem DFBnet für
die Abwicklung des Spielbetriebs zugestellt. Änderungen müssen unbedingt den
Kreisspielausschussvorsitzenden gemeldet und durch den Verein umgehend im
DFBnet-Meldebogen eingepflegt werden.
Um einen guten Spielverlauf der Altsenioren zu gewährleisten, ist es für die Vereine
verpflichtend den Mannschaftsmeldebogen korrekt und umfassend auszufüllen.
Angabe von Spielort, Spieltag, Anstoßzeit, besondere Wünsche, Freihaltetermine,
Trainer, Betreuer und Mannschaftsverantwortliche.
Für die Kreismitarbeiter sind die Angaben des Anschriftenverzeichnisses maßgebend.
Irgendwelche Nachteile bei Nichtmeldung von Änderungen gehen zu Lasten der Vereine.
Schriftstücke der Vereine haben nur Verbindlichkeit, wenn sie auf dem Vereinsbogen
und/oder mit dem Vereinsstempel gefertigt sind. Hiervon ausgenommen sind,
Zustellungen die über das DFBnet-Postfach abgewickelt werden.
9.2
9.3
10.
Sonstige Bestimmungen
10.1
10.2
10.3
Die vom Kreisvorstand und seinen Organen angesetzten Arbeitstagungen, Staffeltage,
Lehrabende, Info-Veranstaltungen etc. sind für die Vereine teilnahmepflichtig.
Bei Nichtteilnahme ergeht eine Ordnungsstrafe von 40,00 €.
Das Festspielen und Freiwerden innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins
regelt § 10 der Spielordnung.
Dabei findet § 10 Abs. 4 bei den Altsenioren keine Anwendung.
11.
Ordnungsstrafen
11.1
11.2
11.3
11.4
11.5
11.6
11.7
11.8
11.9
11.10
11.11
11.12
11.13
11.14
11.15
11.16
Nichtanforderung Schiedsrichter (Freundschaftsspiele/Turniere)
25,00 Euro
Nichtantreten zu einem Pflichtspiel
bis 150,00 Euro
Spielausfall nicht an die Instanzen gemeldet
10,00 Euro
Spielausweis unvollständig
5,00 Euro
Spielfeld nicht ordnungsgemäß hergerichtet trotz Aufforderung des SR
10,00 bis 25,00 Euro
Spielresultat bzw. Spielausfall verspätet oder nicht gemeldet (DFBnet)
10,00 bis 25,00 Euro
Ohne Spielberechtigung für die Mannschaft mitgewirkt
25,00 Euro
Ohne Spielerlaubnis für den Verein mitgewirkt
100,00 Euro
Nicht ordnungsgemäße Meldungen von Turnieren
50,00 Euro
Werbung auf Spielkleidung ohne Genehmigung
30,00 Euro
Unsportliches Verhalten nach Spielschluss
bis 100,00 Euro
Nichtabgabe oder verspätete Abgabe verlangter Meldunge
25,00 Euro
Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes (Schiedsrichter)
bis 15,00 Euro
Verspätete oder Nichtfreigabe des „SBO“ (Schiedsrichter)
bis 15,00 Euro
Verspätete oder Nichteinsendung des Sonderberichtes (Schiedsrichter)
bis 15,00 Euro
Missbräuchlich abgesagtes Pflichtspiel (Geldstrafe)
100,00 Euro
Plus zusätzlich Punktabzug
3 Punkte
11.17 Antreten in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung (pro Spieler)
5,00 Euro
11.18 Im Übrigen finden die Strafbestimmungen gemäß Anhang 2 SpO Anwendung.
12.
Kostenrahmen
12.1
12.2
12.3
12.3
12.4
Kosten für eine Spielverlegung
Kosten für kurzfristige Spielverlegung (unter 5 Tagen)
Kosten für Zurückziehen von Mannschaften nach Spielplanerstellung
Bearbeitungskosten für Feldverweis
Verwaltungskosten für alle Verwaltungsstrafen im Einzelfall
15,00 Euro
30,00 Euro
80,00 Euro
40,00 Euro
5,00 Euro
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Bei Überhandnahme der Spielverlegungsanträge einer Mannschaft, erhöhen sich die
Kosten gemäß der Spielordnung Anhang 2 VI.
Die Verwaltungsentscheide werden nur über das DFBnet-Postfach (nfv.evpost) versendet!
13. Begrüßungskultur
13.1
Für ein faires Miteinander wird seitens des NFV eine gemeinsame Begrüßungskultur am
Spieltag eingeführt.
13.2 Die Begrüßungskultur soll am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen:
Vor dem Spiel:
Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft
Begrüßung und Einweisung des/der Schiedsrichter(s)
Falls angeordnet ca. 10 Min. vor Spielbeginn „Gesichtskontrollen“ in der Kabine
Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter(gespann)
Team-Shakehand inkl. der Trainer nach Vorbild UEFA-Spiele (Mittelkreis)
Platzwahl durch Mannschaftsführer und Schiedsrichter (Mittelkreis)
Teamritual und Spielbeginn
Nach dem Spiel:
Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis
Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten
14.
Schlussbemerkungen
14.1
14.2
Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt.
Bei Verstößen, die nicht in dieser Ausschreibung aufgelistet sind, wird nach der Satzung
bzw. den einschlägigen Ordnungen des NFV verfahren.
Gegen diese Ausschreibung ist gem. § 15 Abs. 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der
Veröffentlichung unter www.nfv.de die gebührenfreie aber kostenpflichtige Anrufung
beim Kreissportgericht möglich.
14.3
15. Zusammensetzung der Spielklasse FRI/WHV
Staffelleiter: Werner Eden
Oldeoogestr. 17
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 9288742
Mobil: 017623202133
[email protected]
[email protected]
Staffel A
01. SG STV Wilhelmshaven/Middelsfähr III
02. ESV Wilhelmshaven
03. WSC Frisia Wilhemshaven II
04. Heidmühler FC
05. Eintracht Wangerland
06. FSV Jever
07. SG Tettens/Hooksiel/Waddewarden
08 SV Wilhelmshaven
Staffel B
01 STV Wilhelmshaven I
02. WSC Frisia Wilhemshaven I
03. VFL Wilhelmshaven
04. SG Sengwarden-Fedderwarden
05. TUS Obenstrohe
06. TUS Spohle
07. SG Zetel/Neuenburg
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Staffel A
Staffel B
1.Spieltag 17-19 August 2016
1.Spieltag 17-19 August 2016
Danach Aufteilung in 2 neue Gruppen
Die vier bestplatzierten Mannschaften beider Staffeln spielen dann in einer weiteren
Einfachrunde als Kreisliga den Kreismeister aus und die übrigen Mannschaften spielen eine
Kreisklassenmeisterschaft aus. Dabei sollte beachtet werden, dass bei einem erneuten
Aufeinandertreffen zweier Mannschaften das Heimrecht gewechselt wird.
Die Meisterrunde Kreisliga und Staffelrunde Kreisklasse würde dann am 01.04.2017-03.04.2017
beginnen. Die Spielpläne gehen den Vereinen zeitnah zu.
gez. Ludger Petroll
Vorsitzender Spielausschuss
gez. Werner Eden
Vorsitzender Spielausschuss
NFV-Kreis Friesland
NFV-Kreis Wilhelmshaven
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