An der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie ist ab 04.10.2016 folgende Stelle zu besetzen: Verwaltungsangestellte / Verwaltungsangestellter für das Schulsekretariat Die Stelle ist in Teilzeit (50% einer Vollzeitstelle, also 20,05h Wochenarbeitszeit), unbefristet zu besetzen. Die Arbeitszeiten werden vormittags an mindestens 4 Tagen in der Woche liegen. Tätigkeitsschwerpunkte (u.a.): Allgemeine Sekretariats- und Verwaltungsarbeiten Unterstützung der Schulleitung bzw. der 1. Lehrkraft in der Organisation der Schule bzw. des Schulbetriebes Kontakt zu Auszubildenden, Mitarbeit in der Betreuung der Auszubildenden Kontakt zu Lehrkräften, Mitarbeit in der Organisation des Lehrbetriebes Kontakt zu PatientInnen, Mitarbeit insbesondere bei der organisatorischen PatientInnenbetreuung Kontakt zu Kooperationspartnern der BfS, insbesondere dem Klinikum der Universität Regensburg Mitarbeit bei der Organisation von Praktia und externer Hospitation der SchülerInnen Mitarbeit bei der Organisation des Examens Es erwarten Sie Eine vielseitige und sehr abwechslungsreiche Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung Enge Einbindung in das eingespielte und engagierte Team der LehrlogopädInnen Zusammenarbeit mit hochmotivierten und sehr engagierten Auszubildenden Eine Vergütung nach TVL Wir wünschen uns Hohe Bereitschaft zum selbstorganisierten und selbständigen Arbeiten Hohe Bereitschaft zur engen kollegialen Zusammenarbeit Routinierten Umgang mit EDV bzw. allen Office-Anwendungen Flexibilität, Belastbarkeit und Organisationstalent Berufserfahrung in einem Sekretariat oder Verwaltungsbereich Freude und Offenheit im Umgang mit Lehrkräften, SchülerInnen und PatientInnen an der BfS Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Sollte Ihr Interesse geweckt sein, richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis spätestens 02.09.16 an Jan Korb, BFS für Logopädie, Universitätsstraße 84, 93053 Regensburg. Rückfragen bitte unter Telefon 0941 / 943 1927. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten für ein evtl. Vorstellungsgespräch grundsätzlich nicht übernommen werden können.
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