Aktuelle Ausgabe als PDF

Jahrgang 18
Woche 28
Nr
Nr.. 14 / 15.07.2016
Märchenträume und Zoofest
im Brückenkopf-Park Jülich
am 24.07.2016
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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bestatten begleiten vorsorgen
Stadtsportverband Jülich
präsentiert das Jahresevent 2016
Die Biathlon auf Schalke-Tour 2016
am Wochenende
ochenende,, den 10./11. September auf dem Jülicher Kirchplatz
Wer hätte das seinerzeit gedacht,
als die Biathlon World Team Challenge 2002 ihre Premiere in der
damaligen Arena auf Schalke feierte, dass diese Idee einer
„Mixed- WM“, als Biathlon auf
Schalke, Jahr für Jahr seine Popularität würde steigern können.
Stets in der letzten Woche des Jahres empfängt die VELTINS-Arena
Biathlon- Weltstars und -Fans zur
weltweit größten Tagesveranstaltung dieses Sports und konnte auch
im Dezember 2015 wieder 40.900
Zuschauer in der Arena und ein MiIlionenpublikum während der LiveÜbertragung im TV begeistern.
Ein großer Erfolg ist auch die Biathlon auf Schalke-Tour, die 2015
mit 1386 Wettkämpfern und über
12.000 Mitmachern zum weltgrößten Volksbiathlon wurde.
Auch in dieser Saison lässt die
Tour durch mehr als 30 Städte
Deutschlands, Hollands und Belgiens die Freunde dieser Sportart
für einen Tag zu Biathleten werden. Die letzte Sommer-Etappe
der Tour 2016 wird am Samstag/
Sonntag, den 10./11. September,
jeweils von 11.00 - 18.00 Uhr in
der Jülicher Innenstadt auf dem
Kirchplatz (Kölnstraße) stattfinden.
Das Jedermann-Biathlon-Event
An 4 Stehendschieß-Plätzen betreut das Tourteam der Experten
für Laserschießtechnik, IQ-Sport,
alle Neugierigen beim Ausprobieren des Schießens mit originalen
Biathlongewehren, die mit der
gänzlich gefahrlosen IQ-Laserschießtechnik ausgestattet wurden. Wer den magischen Moment
des Biathlons, nämlich das Schießen unmittelbar nach körperlicher
Anstrengung, erleben möchte,
meldet sich zum parallel laufenden CardioBiathlon-Duell an. Auf
den in Skandinavien entwickelten Thoraxtrainem, die in idealer
Weise die Doppelstocktechnik des
klassischen Langlaufs simulieren,
absolvieren die Teilnehmer einen
300 m langen Skilanglauf, dem
ein Stehendschießen mit 5 Schüssen folgt. Tagessieger wird der
Teilnehmer mit der höchsten Trefferzahl. Bei Treffergleichheit ent-
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scheidet die schnellere Zeit. Am
Wettbewerb kann jeder teilnehmen. Vorkenntnisse im Biathlon
sind nicht erforderlich, sondern
lediglich Neugier und Interesse
an dieser Sportart. Die Anmeldung erfolgt direkt am 10./11.09.
am Stand der Biathlon auf Schalke- Tour auf dem Kirchplatz. 10
Minuten Wartezeit sollten eingeplant werden. Die Teilnahme am
Wettbewerb ist kostenfrei.
Die Gewinner
-Preise
Gewinner-Preise
Der Tagessieger erreicht das Finale am 28. Dezember in der VELTINS-Arena und tritt bei der Biathlon-WTC 2016 gegen die Etappensieger der anderen Tourstädte an. Dem Tourchampion winkt
eine Reise für 2 Personen ins Dorint Hotel & Sportresort Winterberg. Doch ein Gewinner wird der
Etappensieger aus Jülich auf jeden Fall sein, denn für sie oder
ihn wird als Ehrengast mit Begleitung die ERSTE REIHE der VEL-
TINS-Arena reserviert sein, um
den Biathlon auf Schalke hautnah
an den Biathlonstars aus der Gänsehautperspektive zu erleben.
Nun liegt es an den Jülicher Biathlonfans, um diesen exklusiven
Preis, den man nicht käuflich erwerben kann, am 10./11.09. leidenschaftlich zu kämpfen.
Ein Tour
-Finalist betreut in Jülich
our-Finalist
Neben dem Tourteam wird sich in
Jülich Leon Doerenkamp um die
Biathlonfans kümmern. Der 18Jährige aus Mönchengladbach ist
einer der Shootingstars der Tour
2015. Er gewann die Etappe in
Ahaus, wo er rund 70 Wettkämpfer auf Distanz halten konnte. Der
zweit jüngste Etappensieger
scheiterte im Tourfmale auf Schalke erst am späteren Champion.
Der sympathische Gymnasiast
weiss also, wie Etappensieger
geht und steht den Schnupperern
und Wettkämpfern mit Rat und
Tat zur Seite.
Kurs für lese- und
rechtschreibschwache
Grundschulkinder
Ab August 2016 gibt es wieder
freie Plätze im Förderkurs für lese
- und rechtschreibschwache Grundschulkinder im Familienzentrum, integrative Kita Purzelbaum in Jülich
- Broich. Geleitet wird der Kurs von
Barbara Aretz - Geiser (Dipl. Sprachheilpädagogin/Akademische LRS
Therapeutin). Ein Kurs besteht aus
5 Terminen, 45 Minuten individuelle Einzelförderung pro Termin. Die
Kosten für einen Block mit 5 Terminen betragen 75 € Eigenanteil. Termine sind nach Absprache mittwochs ab 15.30 Uhr möglich.
Dieser Kurs richtet sich speziell an
Kinder, die in der Schule Probleme
beim Lese- und Schreiblernprozess
entwickelt haben (sowohl Schüler
mit bereits diagnostizierter LRS /
Legasthenie als auch ohne). Die Ursachen für eine Lese-/ Rechtschreibproblematik können vielfältig sein.
In diesem Kurs wird individuell geschaut und getestet, wo die jeweiligen Probleme des Kindes liegen,
um mit einer gezielten Förderung
genau dort anzuknüpfen. Werden
vorhandene Defizite rechtzeitig erkannt und mit einer gezielten Förderung behoben, bekommen die
Kinder wieder Motivation durch Lernerfolg. Selbstverständlich werden
die Eltern angeleitet, ihr Kind erfolgreich zu unterstützen.
Anmeldung: Familienzentrum, integrative Kita Purzelbaum, Kapellenstraße 4, 52428 Jülich - Broich:
02461/53595, oder
[email protected]
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ßische Erbe auch unser heutiges
Leben prägt. Die Idee ist ebenso
einfach wie klug: An zwei Orten
wird die Entwicklung aufgezeigt,
welche die ab 1815 neuen preußischen Provinzen im Westen nahmen: das linksrheinische Jülich
und Opladen im Bergischen. Am
17. Juli findet die erste Kuratorenführung in Jülich statt. Weitere Informationen erhalten Sie im
Innenteil dieser Ausgabe.
Mit dem Sommer beginnt auch
-Kino
Open-Air-Kino
-Kino. Ab dem
wieder das Open-Air
29. Juli werden vier Filme auf der
Hauptbühne des BrückenkopfParks gezeigt. In Kooperation vom
Kuba, dem Kulturbüro der Stadt
Jülich und dem Brückenkopf-Park
Jülich erwarten die Zuschauer
wieder einzigartige Erlebnisse.
Welche Filme gezeigt werden, erfahren Sie im Innenteil dieser Ausgabe.
Bereits zum sechsten Mal findet
-K
ultur
-Sommer statt.
der Kinder
Kinder-K
-Kultur
ultur-Sommer
Der Renaissancegarten der Zitadelle bietet ab 7. August den großen und kleinen Zuschauern ab
vier Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm mit Theater, Märchen, Akrobatik und Musik, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut - eben Kultur für
Kinder, die Spaß macht. Einzelheiten zum Programm erhalten Sie
im Innenteil dieser Ausgabe.
In der Jülicher Innenstadt wird
vom 19. - 22. August die Sommer
Sommer-kirmes stattfinden. Zahlreiche
Verkaufs- und Verlosungsstände
sowie Fahrgeschäfte erwarten Sie.
Das erste Street Food Festival
Jülich findet vom 19. bis 21. August auf dem Marktplatz statt.
Mehr als 30 Food Trucks und Garküchen präsentieren kulinarische
Highlights aus den unterschiedlichsten Ländern. Dazu gibt es
Live-Musik und eine Hüpfburg für
Kinder.
Nach der gelungenen Premiere im
er
letzten Jahr findet die Holzhack
Holzhacker
er-Meisterschaft am 20. August
wieder in Jülich statt. Diesmal
werden die Wettkämpfe der Vierer-Teams im Sägen, Kraxeln, Ziehen, Rollen und Werfen auf dem
Schlossplatz ausgetragen. Es erwartet Sie ein spannender Wettkampf, der seinesgleichen sucht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Axel Fuchs
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* gilt nicht für bereits reduzierte Ware.
noch bis 17. Juli wird mit dem 17.
WeinSommer der Schlossplatz zur
Weinoase. Die Winzer aus den
Anbaugebieten Nahe, Mosel, Pfalz
und Rheinhessen bieten eine Vielzahl an Rebsorten und Weingenüssen. Live-Musik rundet das
Weinfest an allen Tagen ab.
Auf dem Barmener Driesch wurden im vergangenen halben Jahr
600 Pappeln neu gepflanzt (Kosten rd. 60.000 Euro). Bei mehreren Ortsbesichtigungen wurde
festgestellt, dass mehr als 200
Pappeln mutwillig beschädigt wurden. Der Schaden beträgt
mittlerweile 25 - 30.000 Euro. Ich
bin ratlos, was mit dieser Zerstörungswut erreicht werden soll.
Aber vor allem bin ich verärgert,
da sinnlos das Geld der Jülicher
Steuerzahler verschwendet wird.
Auch in den Sommermonaten bietet der Brückenkopf-Park Jülich
ein abwechslungsreiches Programm:
Zum „7. Lucky Summer Dance“
laden die Lucky Dukes Jülich am
16. Juli ein.
Fantasievolle Geschichten, Märchen und Sagen entführen am 24.
Juli in Märchenträume
Märchenträume. Bekannte
Märchen werden im Parkgelände
von „Märchenfiguren“ vorgetragen. Daneben gibt es Märchentheater und weitere märchenhafte Gestalten im Gelände, welche
die Besucher unterhalten. Am gleichen Tag bietet das Zoofest den
Besuchern Blicke hinter die Kulissen des Zooalltags. Pflege und
Aufzucht der Tiere, Futterzubereitung und artgerechte Haltung spielen hier eine wesentliche Rolle.
Im Workshop Blasorchester im
Big-Band-Rausch der Bläserphilharmonie Hambach werden Filmmusiken aus Krimis und Western
eingeübt. Den Abschluss des
Workshops bildet das Konzert
„Ton ab für alle Ganoven“ am
19. August - ein Cocktail aus mitreißenden Hits von Pink Panther,
Kojak, Miss Marple, James Bond
und vielem mehr.
„Pirates - eine abenteuerliche
Zeitreise“ ist Deutschlands größtes Piratenfest und ein Erlebnis
für die ganze Familie. Lassen Sie
sich vom 26. bis 28. August in die
Welt von Blackbeard & Co. entführen.
Die Doppelausstellung „Das preußische Jahrhundert“
Jahrhundert“, die in Jülich
und Leverkusen-Opladen präsentiert wird, zeigt, wie sehr das preu-
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Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Frühlingsaktion
Am Samstag den 30. April, traf
sich um 9.00 Uhr bei regnerischem
Wetter eine größere Zahl von Vereinsmitgliedern an der Schautafel am Gerhard Liskenweg zur
geplanten Frühlingsaktion für
den Waldlehrpfad in Koslar.
Geplant waren Reparaturen am
Insektenhotel, Infotafeln, Weg/
Hinweisschilder und Sitzbänke.
Weiterhin sollten alle Sitzgelegenheiten von Moos, Blattwerk
und andere Verunreinigungen befreit und gereinigt werden. Die
teilweise notwendigen Materialen und Gegenstände waren
vorher durch einige Vereinsmitglieder besorgt oder angefertigt
worden. Genügend tatkräftige
Mitglieder waren dem Aufruf gefolgt und der 1. Vorsitzender W.
Prömpers teilte, nach einer kurzen Begrüßung, die verschiedenen Arbeiten unter den Anwesenden auf. Dem feuchten und
kühlen Wetter zum trotz, lief alles gut an und ging zügig voran,
bald waren die ersten Aufgaben
erledigt. Bänke waren bis auf einige wenige schon gereinigt und
die defekte Bank war repariert.
Das Insektenhotel hatte ein
neues Dach und die beschädigten Abdeckungen der Infotafeln
waren entfernt. Das erste Hinweisschild war einbetoniert und
ausgerichtet. Gegen 10.30 Uhr
brachte Frau Prömpers Kaffee und
belegte Brötchen zur Stärkung.
Es wurde dann auch eine kurze
Pause eingelegt und die belegten Brötchen fanden dankbare
Abnehmer und der Kaffee
ebenfalls. Gestärkt wurde anschließend weiter gearbeitet bzw.
die nächsten Aufgaben in Angriff
genommen. Die neuen Abdeckungen wurden an den Infotafeln angebracht, ein paar Gestelle mussten zusätzlich neu einbetoniert werden. Ein weiteres Hinweisschuld wurde noch einbetoniert und die letzten Bänke gereinigt. Gegen 13.00 Uhr waren
die Arbeiten am Waldlehrpfad abgeschlossen, es wurde noch ein
Gestell für eine Infotafel am
Sportplatz aufgestellt.
Ein herzliches Dankeschön an
alle beteiligten Mitglieder für die
Unterstützung bei dieser Aktion.
Bei dieser Gelegenheit wurde
auch sichtbar, dass für einige Abschnitte des Waldlehrpfades noch
dringend Split gebraucht wird.
Vandalismus mit Umweltschaden
Kaum eine Woche nachdem die
Arbeiten am Waldlehrpfad durchgeführt waren, haben Unbekannten eine fettige Sauerei hinterlassen. In der Nähe des Kreuzes in
Richtung Barmen wurde eine größere Menge Fett bzw. Öl aus Friteusen oder ähnlichem Gerät im
Wald entsorgt. Eine Infotafel wurde dabei komplett überschüttet.
Es ist jetzt schon zum wiederholten Male, nachdem die Maifeiern vorbei sind, dass scheinbar
der ein oder andere Veranstalter
Die nächste Ausgabe erscheint am
29.07.2016
Redaktionsschluss ist der 19.07.2016
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die Rückstände bequem entsorgen will. Nachdem der Vorfall
beim Ordnungsamt gemeldet
wurde, sind die zurückgelassenen Eimer abgeholt worden. Die
verschmutzte Infotafel wurde vom
Verein gereinigt. Die fettigen
Rückstände auf dem Waldboden
locken eine Menge Fliegen an.
Kurze Zeit nachdem die Verschmutzung gemeldet wurde, hat
Willi Prömpers (1. Vorsitzender)
durch Manfred Neulen (Landschaftswart) erfahren, dass zwei
junge Männer in leicht angetrunkenem Zustand beim Auskippen
des Frittierfetts beobachtet wurden. Das Kennzeichen des Fahrzeuges war bekannt und wurde
dem Ordnungsamt mitgeteilt.
Daraufhin konnten die Verursacher
ermittelt werden. Diese wurden
zum Beheben der verursachten
Verschmutzung aufgefordert, dem
wohl auch nachgekommen wurde.
Der Fall wurde daraufhin nicht zur
Anzeige gebracht. Sollte einen ähnlichen Vorfall wieder festgestellt
werden, wird das Vergehen unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Splitverteilen
Damit der Waldlehrpfad begehbar bleibt, sind regelmäßige Instandhaltungsarbeiten notwendig. Der Weg soll auch mit Rollstuhl, Gehhilfe (Rollator) sowie
Kinderwagen begehbar sein,
deshalb sind regelmäßige Pflegearbeiten notwendig. Überwiegend betrifft dass, die Bodenbeschaffenheit des Weges, in den
Weg ragenden Ästen bzw. nach
einen Sturm umgeknickten Bäumen und im Herbst das Beseitigen von übermäßigen Laubansammlungen.
Der Boden des Waldlehrpfades
wird durch das regelmäßigen Auf-
bringen von Split in einem begehbaren Zustand gehalten. Die
erste Aktion zur Splitverteilung
fand am 26. März statt. Durch
den Bauhof der Stadt Jülich war
einige Tage vorher im Bereich des
Kreuzes eine LKW-Ladung Split
aufgekippt. Diese gemeinsame
Aktion wurde durch die Mitglieder Willi Prömpers, Thomas
Doppler, Bernd Granderath, Jürgen Böll und Hubert Jaegers in
Angriff genommen. Nachdem der
Split verteilt war, wurden die fleißigen Helfer durch Herr Prömpers überraschst mit ein kleines
Osterpräsent.
Bei der Frühlingsaktion wurde
festgestellt, dass die Wege vom
Waldlehrpfad in einigen Abschnitten bei nassem Wetter
ziemlich matschig werden und
dann schlecht begehbar sind.
Deshalb hat W. Prömpers diesbezüglich mit Herrn Krieger vom
Bauhof der Stadt Jülich gesprochen. Er hat zugesagt Ende Mai
zwei weitere Ladungen Split zu
liefern. Deshalb wurden dafür
wieder kräftige und fleißige Helfer für die Verteilung gebraucht.
Der Termin sollte am Samstag
den 4. Juni um 9.00 Uhr sein.
Einen Tag vorher wurde festgestellt, dass kein Split geliefert
war und deshalb alle Helfer abgesagt werden mussten. Das Problem war ein auf dem Gerhard
Lisken Weg umgestürzten Baum,
der die Durchfahrt versperrte.
Nach Rücksprache mit Herrn
Krieger vom Bauhof, wurde als
neuer Termin den 18. Juni angesetzt. Der Baum wurde bis dahin
zerteilt und die Durchfahrt war
somit wieder gegeben. Es wurden wieder freiwillige Helfer gesucht um weitere Abschnitte des
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Waldlehrpfades in Stand zu setzen. Es fanden sich dann, bei regnerischem Wetter die Vereinsmitglieder Manfred Ulrich, Thomas
Doppler, Jürgen Merres, Bernd
Granderath, Hubert Jaegers und
Willi Prömpers zum abgemachten Zeitpunkt, mit ausreichend
Werkzeug, Walze und Schubkarren ein. Die zwei Ladungen waren an verschiedenen Stellen
aufgekippt. Die eine Ladung war
am Wegweisschild, am Gerhard
Lisken Weg und wurde von da
verteilt und anschließend mit einer kleinen Walze verdichtet. Die
zweite Ladung war im Bereich
der ehemaligen Kläranlage aufgekippt worden und wurde von
da, teilweise über lange Strecken, mit den Schubkarren zu den
wichtigsten Stellen gebracht und
dort verteilt und verdichtet. Der
Regen wurde teilweise als angenehm empfunden, den die körperliche Aktivität sorgte dafür
dass anständig geschwitzt wurde. In den Weg hineinragenden
Ästen und Zweigen wurden, soweit notwendig, zurück geschnitten. Allen Helferinnen und Helfern gilt unser ganz besonderer
Dank für ihren Einsatz. Ebenso
gilt unser Dank dem Bauhof der
Stadt Jülich für die Lieferung des
Materials.
Der Naturschutzverein Koslar
wurde im Jahr 1978 gegründet.
Seit dieser Zeit setzt sich der
Verein für die Belange von
Mensch und Natur in und um
Koslar ein.
Der Naturschutzverein Koslar
e.V. ist der letzte noch bestehende Naturschutzverein im Kreis
Düren. Damit die Arbeit des Vereins auch in Zukunft fortbestehen kann, sind wir immer auf der
Suche nach aktiven Mitgliederinnen und Mitgliedern. Haben Sie
keine Scheu, wir sind ganz normale Menschen mit einem Herz
für die Natur. Jeder ist willkommen, mitzumachen. Überaus vielfältig sind die Aktivitäten unseres Vereins.
Weitere geplante Aktivitäten sind:
Steinkautz
Nistgelegenheiten
bauen und anbringen,
Streuobst-, Wallnuß-, andere
Bäume pflanzen und mehr.
Gewinnen Sie einen Überblick,
unsere Webseite ist:
http://www.naturschutzvereinkoslar.de/index.php
Lust bekommen, mitzumachen?
Dann los! Sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Rund 200 Pappeln auf dem Barmener Driesch zerstört
Die Stadt Jülich hat in Zusammenarbeit mit dem Forstbetriebsbezirk Jülich des Forstamtes Rureifel - Jülicher Börde und der Unteren Landschaftsbehörde im vergangenen halben Jahr 600 Pap-
peln auf dem Barmener Driesch
gepflanzt und mit einem Viehschutz versehen. Hierfür wurden
rd. 60.000 Euro investiert.
Bereits kurz nach Abschluss der
Maßnahmen wurden ca. 20 - 30
der frisch gesetzten Pappeln abgebrochen. Bei späteren Kontrollen wurden keine Schäden mehr
festgestellt, allerdings standen
immer wieder verschiedene Eingänge zur Fläche offen bzw. es
wurden Zäune mutwillig beschädigt.
Ende Juni wurden wieder Zerstörungen gemeldet. Bei der anschließenden Überprüfung zeigte
sich, dass rd. 200 Pappeln beschädigt wurden. Ca. 80 Prozent wurden auf einer Höhe von 1,6 m abgebrochen. Die fehlenden Teile
wurden entweder von der Fläche
entfernt oder lagen ca. 5 m neben
der geschädigten Pappel auf
bereits vorhandenen Holzhaufen.
Aufgrund des Schadensbildes ist
nicht davon auszugehen, dass die
Schäden durch Vieh verursacht
wurden.
Bei einer erneuten Ortsbesichtigung am 05.07.2016 wurden weitere frische Schäden an ca. 30
Pappeln festgestellt. Auch diese
Beschädigungen wurden zur Anzeige gebracht. Der Gesamtscha-
den liegt derzeit bei rund 25.000
- 30.000 €.
Die Stadtverwaltung Jülich hat
Anzeige erstattet und bittet Zeugen sich bei der Polizei Jülich oder
beim Immobilienmanagement,
kfm. Abteilung, Tel.: 63 337 oder
63 336, zu melden.
Einladung zum Seminar „So funktioniert eine Gruppe“
Noch freie Plätze im Seminar
Das Amt für Familie, Generationen und Integration lädt herzlich
zu diesem Seminar ein.
Ehrenamtliche Arbeit geschieht in
der Regel in Gruppen: Die Arbeit
in einer Gruppe ist deshalb so
erfolgreich, weil jeder einzelne
mit den anderen Gruppenmitgliedern diskutiert, Fragen stellt und
Antworten sucht. Die Gruppe hat
ein gemeinsames Ziel, die Mitglieder der Gruppe finden sich all-
gemein sympathisch und möchten gemeinsam etwas erreichen.
Eine Gruppe befindet sich in ständiger Interaktion, es findet eine
Rollenverteilung und Organisation statt. Lernen in Gruppen ist
effektiv und macht richtig Spaß.
Ehrenamtler werden manchmal
mit schwierigen Situationen konfrontiert, wenn Entscheidungen
getroffen werden müssen oder
Teilnehmer ganz andere Vorstel-
Stadtrat beschließt
Steuererhöhungen
Zur Verringerung des Defizites im
Haushalt 2016 hat der Stadtrat
am 30.06.2016 eine Erhöhung der
Steuerhebesätze beschlossen. Erhöht wurden der Hebesatz für
•
die Grundsteuer A von
297% auf 307%
•
die Grundsteuer B von
517% auf 535%
•
die Gewerbesteuer von
497% auf 513%.
Die „Hebesatzsatzung“ ist im Bekanntmachungsteil veröffentlicht.
Die Erhöhung gilt rückwirkend
zum 01.01.2016. Die Nachzahlun-
6
gen für die ersten beiden Quartale werden zusammen mit der Zahlung für das dritte Quartal zum
15.08.2016 fällig.
Die Änderungsbescheide werden ab dem 18.07.2016 verschickt. In der Vergangenheit
hat es immer wieder Probleme
mit der Zustellung der Bescheide gegeben. Daher werden die
Grundstückseigentümer bzw.
Gewerbetreibende, die bis Ende
Juli keinen Bescheid erhalten
haben, gebeten, dies dem Steueramt mitzuteilen.
lungen zu den Inhalten entwickeln. Jede Gruppe durchläuft verschiedene Phasen und wenn man
darum weiß, lassen sich manche
Konflikte einfacher lösen.
Kirsten-B. Jetzkus wird die Elemente der Gruppendynamik erklären. Anhand praktischer Übungen werden diese direkt ausprobiert und das Erlebte gemeinsam
reflektiert. Ziel ist, dass die Teilnehmer/innen in ihrer jeweiligen
Rolle in der Gruppe kompetent
und handlungsfähig werden. Der
Kurs findet statt am Mittwoch,
27.07.2016 von 10.00 bis 16.00 Uhr
(inkl. Mittagsimbiss) im Stadtteilzentrum Nordviertel, Nordstr. 39.
Der Kurs ist für Ehrenamtliche
kostenfrei. Um baldige Anmeldung beim Amt für Familie, Generationen und Integration unter Tel.
02461-63411 oder
[email protected] wird gebeten.
Das Seminar ist ein Angebot des
Projekts „NAH - Netzwerk ambulanter Hilfen“, das mit Mitteln des
Bundesministeriums für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.
Kultur für Kinder,
die Spaß macht
Renaissancegarten der Zitadelle wird zur
Theaterbühne
Seit sechs Jahren bereits, wird im
Renaissancegarten der Zitadelle
großen und kleinen Zuschauern
ab vier Jahren ein abwechslungsreiches KKulturprogr
ulturprogr
amm mit Theulturprogramm
ater
ater,, Märchen, Akrobatik und
Musik geboten, das sich immer
größerer Beliebtheit erfreut.
Bei der Zusammenstellung des
Jülicher Kinder-Kultur-Sommers
achtet Christoph Klemens vom
Kulturbüro der Stadt alljährlich auf
hohe Qualität die aber auch Freude und Spaß macht. Auch in diesem Jahr besteht das Programm
ausschließlich aus prämierten
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Darbietungen. „Wir möchten allen Kindern, ganz gleich mit welchem gesellschaftlichen oder kulturellen Hintergrund, einen Zugang zur Kultur zu ermöglichen
und deshalb ist es einfach wichtig, dass die Veranstaltungen
spannend sind und Spaß machen
und das die Teilnahme kostenlos
ist“, betonte Christoph Klemens
bei der Präsentation des diesjährigen Programms. Dies ist nur
durch die Unterstützung der
Stadtwerke Jülich und des Kultursekretariats NRW Gütersloh möglich. „Wir engagieren uns gern
bei Aktivitäten, die Kindern zu
Gute kommen, die unter freiem
Himmel und mit viel frischer Luft
stattfinden und die Kinder so auch
aus Dunstkreis der Digitalen Medien und Internet-Aktivitäten herausholen“, betonte Friederike
Hirth, Marketing-Leiterin der
Stadtwerke GmbH.
Die Piraten der „Theaterkiste“
eröffnen am 7. August den diesjährigen Kinderkultursommer. Der
Anker wird gelichtet, die Segel
blähen sich im Wind, reges Treiben an Bord. Doch schon bald geraten die Piraten in eine furchtbare Seeschlacht und treiben
danach drei Tage lang schiffbrüchig auf dem Meer und landen auf
einer einsamen Insel, die auf keiner Karte zu finden ist...
Eine Woche später am 14. August
sucht ein entlassener Soldat Verbündete im Kampf gegen einen
größenwahnsinnigen
König.
„Sechse kommen durch die Welt“
heißt das Stück des Theaters „Ciaconna Clox“ und es ist eine der
verrücktesten, kraftvollsten und
optimistischsten Geschichten der
Brüder Grimm.
Am 17. August tanzt „Rumpelstilzchen“ um das Feuer. Doch wie
es dazu kam und warum der König lauschte, das erzählt das „Theater Anna Rampe“. Wer die Stücke von Daniel Wagner und dem
Theater Zitadelle in den letzten
Jahren im Kulturbahnhof gesehen
hat, wird sich freuen. Daniel Wagner führte Regie und es wird
sicherlich den Großen und den
Kleinen sehr viel Spaß machen,
diese Geschichte etwas anders
erzählt zu bekommen.
Das „Café Unterzucker, Institut
für ungesüßte Kinderkultur und
unversäuerten
Erwachsenenschmarrn“, hat wieder etwas zusammengebraut. „Bitte, Mammi,
hol mich ab!“ soll „Liedgut für die
humorbegabte Familie“ sein. Beim
abschließenden Konzert am 20. August spielen die Musiker aus München Urlaubslieder über Sonnenbrand und Eis am Stiel, über Italienfahrten und Kinderzeltlager, über
Ferien und Freiheit und über ein
sehr entspanntes Sommerschwein.
Viel Spaß, Spannung, Musik und
Jülicher Demenz-Lotsen
begleiten und unterstützen Sie gerne!
Die ehrenamtlichen „DemenzLotsen“ entlasten und begleiten
Familien von Demenzerkrankten
und
•
informieren und beraten
Sie unabhängig über Hilfeleistungen in Jülich,
•
vermitteln Sie zu Ärzten,
Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen etc.
•
haben die Abstimmung
und Koordinierung der
Betreuungs- und Pflegeleistungen mit
im Blick.
Die telefonische
Beratung kann
im Erstkontakt
auch gerne anonym erfolgen.
In jedem Fall
wird Ihnen Vertraulichkeit zugesichert.
Sie erreichen uns über das Demenz-Lotsen-T
elefon:
menz-Lotsen-Telefon:
Jeden Donnerstag von 16:30 Uhr
bis 18:00 Uhr
Tel. 02461 / 63-237
E-mail: [email protected]
Informationen zum Projekt sind
zu erhalten beim Amt für Familie,
Generationen und Integration unter Telefonnr.
02461 63 239
(Beatrix Lenzen)
E-mail: [email protected]
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Friederike Hirth von der Stadtwerke Jülich GmbH und Christoph Klemens
als Leiter des städtischen Kulturbüros freuen sich über und auf ein
gelungenes Sommerprogramm für die Jülicher Kinde rund ihre Gäste.
Foto: Stadt Jülich/Stein
Phantasie verspricht also der 6.
Kinderkultursommer in Jülich.
Sollte es regnen, weicht man
kurzerhand in das nahegelegene
Pädagogische Zentrum aus. Dank
der Unterstützung der Stadtwerke Jülich und des Kultursekretariats Gütersloh NRW kann diese
Reihe erneut mit freiem Eintritt
angeboten werden.
Dörfliche Hilfe-Netzwerke
bieten ehrenamtlich und
kostenfrei Nachbarschaftshilfe an
Zahlreiche Helferinnen und Helfer
bieten ein breit gefächertes Angebot rund um haushaltsnahe
Dienste und Pflege an, wie kleine
Reparaturen, Einkäufe, Beratung
rund um Pflege, Hilfe bei Computerproblemen und vieles mehr.
Bei Bedarf werden passende Hilfsdienste empfohlen. Anfragen werden persönlich am Telefon
entgegen genommen:
Bourheim
montags und donnerstags
von 9-12 Uhr
0157-52738262
Frau Fücker
Daubenrath
dienstags von 11-12 Uhr
0157-52738263
Frau Reisten und Herr Neuenhoff
Welldorf/Güsten/Serrest
mittwochs von 10-11 Uhr
01575-2738261
Frau Bäumker
Darüber hinaus ist bei jeder Telefonnummer ein Anrufbeantworter
eingerichtet, so dass Anfragen
jederzeit möglich sind. Alle Anrufe werden zeitnah abgehört.
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„Film ab“ beim Open Air-Kino 2016
Gelungene Mischung mit Zugabe
Endlich ist Sommer! Und dazu
gehört in Jülich das Open Air
Air-Kino. Unter dem geschützten Zeltdach der Hauptbühne im idyllischen Stadtgarten des Brückenkopf-Parks erwartet die Fans der
großen Leinwandgeschichten
wieder der bewährte Mix aus den
schönsten Filmen des letzten Kinojahres plus Zugabe. Garantiert
sind große Gefühle und amüsante Geschichten, berührende Momente oder einfach nur ein lustiger und unterhaltsamer Abend.
„Nach den Besucherrekorden im
vergangenen Jahr haben wir uns
in diesem Jahr für eine Zugabe zu
Beginn der Reihe entschieden“,
so KuBa-Geschäftsführer Cornel
Cremer und Christoph Klemens
als Leiter des städtischen Kulturbüros. Das Programm startet mit
einem wahren Open Air Klassiker: Eine Mutter, eine Tochter, drei
mögliche Väter und eine unvergessliche Hochzeit - „Mamma
Mia!“ Meryl Streep und die Songs
von Abba. Ein musikalisches Filmereignis, das von Müttern und
Töchtern erzählt und dabei von
vergangenen Romanzen und neuer Liebe schwärmt.
Ein Woche später folgt mit „Birnenkuchen und Lavendel“ - ein
Film wie ein frischer Frühlingswind; ein Film, der glücklich
macht und eine romantische Ko-
Gemeinsam präsentieren KuBa-Geschäftsführer Cornel Cremer, Filmtechniker Daniel von Büren und Christoph Klemens als Leiter des
Kulturbüros das diesjährige Programm. Foto: Stadt Jülich/Stein
mödie der besonderen Art. Er erzählt
die Geschichte einer Frau in Nöten,
die einem hochintelligenten Mann
mit Asperger-Syndrom begegnet. Wer
hier nicht mit wohligem Seufzen das
Kino verlässt, braucht dringend einen
Urlaub in der Provence.
In „Picknick mit Bären“ triumphieren Robert Redford, Nick Nolte und Emma Thompson im Kampf
gegen die Tücken der Natur - und
des Alters. Der bekannte Reiseschriftsteller Bill Bryson (Robert
Redford) möchte sich nicht in ein
langweiliges Rentnerleben verabschieden. Allen Warnungen seiner Frau Cathy (Emma Thompson)
und seiner Kinder zum Trotz will
er sich ein letztes Mal in ein Abenteuer stürzen und zu Fuß den Ap-
palachian Trail bezwingen, einen
3.500 Kilometer langen Wanderweg quer durch die USA. An seiner Seite Stephen Katz (Nick Nolte), ein ehemaliger Alkoholiker,
der für das gewagte Vorhaben
neben einer schlechten Kondition
auch zu viele Kilos mitbringt. „Ich
bin dann mal weg“ in der atemberaubenden
amerikanischen
Wildnis.
Zum Abschluss präsentiert das
Team „Ein Mann namens Ove“,
die große Überraschung der Kinosaison. Eigentlich will Ove sich
nur ganz in Ruhe das Leben nehmen - aber wo findet man noch
Ruhe und Ordnung in dieser Welt?
Immer kommt etwas dazwischen
und langsam findet Ove Schritt
um Schritt zurück ins Leben, und
zwar mit Hilfe einer neuen Nachbarin aus Persien. Das ist gleichzeitig urkomisch und ernsthaft zu
Herzen gehend.
Ansonsten - alles wie gehabt: Filme und Leinwand kommen aus
dem KuBa, das Marketing vom
Kulturbüro, das Ambiente stellt
der Brückenkopf-Park, und dann
wird das rollende Sprinter-Kino der
DPvB
Veranstaltungstechnik
wieder rückwärts ans Zelt gefahren, die riesigen Türen öffnen sich
und es heißt, auch dank der Unterstützung der Sparkasse Düren,
wieder: „Film ab!“.
Wenn der Wasserhahn tropft ….
Reparaturdienst bietet ehrenamtliche Hilfe an
Bereits seit knapp vier Jahren bieten die Helfer des Reparaturdienstes ihre Unterstützung bei
Kleinstreparaturen im Haushalt
an. Rund 150 Anfragen werden
im Jahr gestellt - vom Austausch
eines Leuchtmittels über das
Leimen und Reparieren von Holzmöbeln bis zum tropfenden Wasserhahn ist alles dabei. Und die
Reparaturdienst freut sich auf Anrufe
8
vierzehn Damen und Herren setzen vieles daran, dass die Reparaturen zeitnah ausgeführt werden. Ab November trifft sich der
Handwerkerkreis im Stadtteilbüro im Nordviertel, Nordstr. 39.
Hier sind sie nun auch besser
persönlich erreichbar, da das Ladenlokal barrierefrei ist und es
vor dem Haus kostenfreie Parkplätze gibt. Immer mittwochs
von 10 - 11 Uhr sind die Helfer
am Servicetelefon unter der
Nummer 63289 erreichbar. Die
Telefonnummer bleibt auch im
Stadtteilbüro weiterhin gültig.
Die handwerklichen Dienste
werden ehrenamtlich und kostenfrei durchgeführt. Für Fahrtkosten wird eine Pauschale von
5,- € erhoben. Materialkosten
werden selbst getragen. Begleitet wird der Reparaturdienst
vom Amt für Familie, Generationen und Integration.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Picknick-Premiere gelungen
Speisen mit Musik im Renaissancegarten der Zitadelle
Bis in den Nachmittag strahlte
die Sonne über dem Renaissancegarten der Zitadelle, ein heftiger
Regenguss beendete dann eine
Stunde vor geplantem Ver
anstaleranstaltungsende das erfolgreiche erste
Picknick im Renaissancegarten
der Zitadelle
Zitadelle,, zu dem das Amt für
Stadtmarketing und Kultur eingeladen hatte.
Bereits um 12 Uhr waren sämtliche aufgestellte Bierzeltgarnituren besetzt, einige Gäste
hatten auf mitgebrachten Picknickdecken Platz genommen.
Viele von ihnen hatten zuvor
den Klängen des Konzertes
des Overbacher Kammerchors
in der Schlosskapelle gelauscht und konnten jetzt nach
den musikalischen auch gastronomische Leckerbissen genießen. Sandra Neyzen aus
Herzogenrath, die als „Fräulein Sahne“ allwöchentlich auf
dem Jülicher Wochenmarkt
ihre Spezialitäten anbietet, hat
mit einer gelungen Mischung
aus herzhaften und süßen Speisen, Wein, den Geschmacksnerv der Besucher getroffen.
Unter die Konzertbesucher
mischten sich die Gäste, die
eigens für das Picknick in die
Zitadelle gekommen waren.
Auch hier wurde für musikalische Unterhaltung gesorgt. Das
„Duo Seraphim“ begeisterte
mit Renaissance-Klängen auf
historischen Instrumenten und
erntete reichlich Applaus.
„Wir sind mit der Resonanz zufrieden und froh, dass die Sonne doch länger als erwartet
durchgehalten hat. Wir hatten
im PZ des Gymnasiums eine alternative Picknickwiese aufgebaut, aber so war es doch viel
schöner. Wir haben viele zufriedene Gesichter gesehen und die
Erkenntnis gewonnen, dass das
Außengelände der Zitadelle als
Fläche auch für Veranstaltungen dieser Art eine ideale Kulisse ist“, so Ingrid Pütz als Leiterin des Amtes für Stadtmarketing und Kultur. „Die Zitadelle als Hauptattraktion der
Herzogstadt in den Fokus der
Besucher zu rücken ist eine
unserer Aufgaben beim Stadtmarketing. Das ist mit dieser
Veranstaltung ein kleines Stück
gelungen und ausbaufähig.“
Auf mitgebrachten Decken und aufgestellten Bierbänken machten es sich die Besucher im Renaissancegarten
der Zitadelle gemütlich. Fotos: Stadt Jülich/Stein
Ehrenamtlicher Einkaufsdienst
für ältere Menschen
für kranke Menschen
für behinderte Menschen
Bestellungen werden entgegengenommen:
Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt:
Gisela Booz Tel.: 02461-576 18
Renate Hövelmann Tel.: 02461-910 175
Ruth Tavernier-Schwab Tel.: 02461-340 444
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
9
Wildes Parken rund um die VHS Jülicher Land gefährden
Feuerwehrzufahrt und Sackgasse werden unerlaubterweise zugeparkt
Mit bereiten Linien und dicken Steinen wurden die Parkplatzmarkierungen auf dem Schulhof des ehemaligen Realschulgebäudes am Aachener
Tor vorgenommen. Foto: Stadt Jülich/Stein
Tag für Tag dasselbe Bild: in der
Sackgasse vor und auf dem Schulhof des ehemaligen Realschulgebäudes am Aachener Tor park
en
parken
Fahrzeuge, wo zahlreiche Schilder es ausdrücklich verbieten.
Derzeit werden die Sperrflächen
zur besseren Wahrnehmung neu
markiert. VHS-Leiter Günter Vogel hofft, dass dann das „wilde
Parken“ ein Ende hat.
Bis vor wenigen Tagen sorgten am
ehemaligen Realschulgebäude am
Aachener Tor regelwidrig abgestellte Fahrzeuge immer wieder
für jede Menge Aufregung und
Ärger. Jetzt verdeutlichen neue
Markierungen und aufgestellte
Findlinge die vorhandenen Regelungen. Zwar wiesen Schilder sowohl auf ein Privatgelände, als
auch auf die Feuerwehrbewegungsflächen hin, beachtet wurden diese jedoch vielfach nicht.
Auch wenn sich für die Fahrzeugführenden zunächst nicht die Notwendigkeit ergibt, weiträumige
Flächen auf dem ehemaligen Realschulgelände frei zu halten, sind
doch die Hinweisschilder zu beachten. Hintergrund der strengen
Regelung ist die Tatsache, dass
Feuerwehrfahrzeuge das Schulgebäude rundum erreichen können müssen. „Im Ernstfall zählt jede Minute,
da kann es manchmal zu spät sein,
wenn die Feuerwehr erst blockierende Fahrzeuge zur Seite räumen muss,
um die Brandstelle zu erreichen“, so
VHS-Leiter Günter Vogel, der das
„wilde Parken“ auf dem Schulhofgelände besorgt betrachtet.
VHS-Leiter Günter Vogel verweist auf die ausreichende Beschilderung
der Feuerwehrzufahrt vor dem Gebäude. Foto: Stadt Jülich/Stein
Nachdem zunächst aufgestellte
kleinere Findlinge als Begrenzung
mehrfach verschoben wurden,
wurden nun größere Steine platziert und vor allem die ausschließlich für städtisches Personal ausgewiesenen Parkflächen eindeutig, strahlend weiß und unübersehbar markiert. Wer die VHS Jülicher Land besucht, findet jedoch
auch abseits des gesperrten
Schulhofes mehrere VHS-Besucher-Parkplätze markiert. Ein Behindertenstellplatz ist ebenfalls
gebäudenah ausgewiesen. Die
Stadt weist darauf hin, dass in
Zukunft von dem Recht Gebrauch
gemacht werden soll, die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge
abschleppen zu lassen.
„Aktiv fürs Klima“ schreibt die Erfolgsgeschichte fort
Am 6. Juli wurden im großen Ratssaal des Jülicher Rathauses die
Ergebnisse des Schul- und KitaProjektes „Aktiv fürs Klima“ für
das Jahr 2015 bekannt gegeben.
Bürgermeister Axel Fuchs und Klimaschutzmanager Sebastian Ross
bedankten sich bei allen teilnehmenden Kitas und Schulen für ihren großen Einsatz für den Klimaschutz. Gleich zu Beginn der Veranstaltung verkündeten sie die
Erfolgsmeldung: Es wurden im
Vergleich zum Basiszeitraum über
200 Tonnen Kohlendioxid (CO2)
vermieden und etwa 800.000 kWh
Die Jülicher Kitas und Schulen
waren auch 2015 wieder erfolgreich „Aktiv fürs Klima“
10
Energie eingespart. Damit wurden
die guten Ergebnisse aus den Vorjahren noch einmal deutlich übertroffen. „Die Einsparungen entsprechen dem Energieverbrauch
von etwa 43 Haushalten“ verdeutlicht Sebastian Ross das hervorragende Ergebnis. Bürgermeister Axel Fuchs ergänzt, dass sich
die Energiekosten der Stadt durch
das Projekt im Jahr 2015 um rund
68.000 Euro reduziert haben.
Entsprechend dem Projektkonzept profitieren auch die teilnehmenden Schulen und Kitas von
den erzielten Energieeinsparungen und ihrem Klimaschutzengagement. Bürgermeister Axel Fuchs
überreichte den Schulen und Kitas deshalb symbolisch Schecks
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
mit Bonuszahlungen in Höhe von
insgesamt 21.250 Euro. Sebastian Ross hob das vielfältige Engagement hervor, mit denen alle
Beteiligten in den Einrichtungen
Klimaschutz tagtäglich umsetzen:
„Fast alle Schulen und Kitas haben z.B. hochmotivierte Klimadetektive im Einsatz, die Energieund Ressourcenverschwendungen
aufdecken“, so Ross bei der Präsentation der Ergebnisse. Dass
den Schülerinnen und Schülern
das
Thema
Klimaschutz
besonders wichtig ist, bewiesen
Sie nicht zuletzt damit, dass viele
von ihnen zur Scheckübergabe in
das Rathaus gekommen waren.
Bürgermeister Axel Fuchs und Sebastian Ross freuen sich auf das
weitere Klimaschutzengagement
der Kitas und Schulen und sichern
den Einrichtungen ihre Unterstützung zu.
Ende: Notizen aus dem Rathaus
Ordnungsverfügung
Festsetzung der Ersatzvornahme
1.
2.
Die mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2016 angedrohte Ersatzvornahme (Verwertung des Mercedes A 170, letztes
Kennzeichen MG-MR 611, Fahrzeugidentifikationsnummer WDB1680091J785331, zuletzt mit entsiegelten
Kennzeichen abgestellt auf dem Parkplatz in der Ellbachstraße) wird hiermit festgesetzt.
Die Ersatzvornahme wird am 22.07.2016 durchgeführt.
Begründung:
Mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom
17.06.2016 gab ich dem/der Eigentümer/in des Mercedes A 170,
letztes Kennzeichen MG-MR 611, Fahrzeugidentifikationsnummer WDB1680091J785331, zuletzt mit entsiegelten Kennzeichen abgestellt auf dem Parkplatz in der Ellbachstraße auf, das
Fahrzeug bis zum 24.06.2016 beim städt. Bauhof, Steffensrott 2,
52428 Jülich abzuholen.
Dieser Aufforderung ist der Eigentümer/die Eigentümerin nicht
nachgekommen.
Aus diesem Grunde setze ich die angedrohte Ersatzvornahme
(Verwertung des Fahrzeuges) hiermit gemäß § 64 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.02.2003 (GV NRW S. 156) in der jetzt geltenden Fassung fest.
Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 11.12.2015 liegen
gemäß § 64 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land
Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2003 (GV NRW S. 156) vor.
Die Ordnungsverfügung ist vollziehbar, weil die sofortige Vollziehung angeordnet wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung: (gem. §§ 74, 81, 82 der Verwaltungsgerichtsordnung)
Gegen diesen Bescheid kann der Eigentümer/die Eigentümerin
des v.g. Fahrzeuges vor dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich Klage erheben.
Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den
Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen -ERVVO VG/FG- vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden.
Hinweise:
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen.
Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Eigentümer oder
von der Eigentümerin Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden diesem/dieser zugerechnet werden.
Hinweis der Verw
altung:
erwaltung:
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage
bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehle ich, sich vor
Erhebung einer Klage zunächst mit mir in Verbindung zu setzen.
In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im
Vorfeld einer Klage sicher behoben werden.
Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
Ich weise darauf hin, dass eine evtl. erhobene Klage gegen die
Festsetzung der Ersatzvornahme (hier Ziffer 1) gem. § 8 des
Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
26.03.1960 in der jetzt geltenden Fassung kraft Gesetz keine
aufschiebende Wirkung hat.
Jülich, den 28.06.2016
Stadt Jülich als örtliche Ordnungsbehörde
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Gez. Pinell
11
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013
der Stadt Jülich
1. Beschlussfassung des Rates der Stadt Jülich
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 gemäß § 96 Absatz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV
NRW Seite 208), den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2013 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2013 weist in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von
11.133.910,29 € aus, der durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2013 auf 357.507.573,66 €.
2. Daten des Jahresabschlusses 2013
Bilanz zum 31.12.2013
Aktiva
1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME
341.504.525,72 €
15.974.960,77 €
28.087,17 €
357.507.573,66 €
Passiva
1. Eigenkapital
2. Sonderposten
3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
SUMME
50.988.821,50 €
101.037.729,41 €
28.055.922,51 €
174.765.754,48 €
2.659.345,76 €
357.507.573,66 €
Ergebnisrechnung 2013
Ordentliche Erträge
- Ordentliche Aufwendungen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
+ Finanzerträge
- Finanzaufwendungen
= Ordentliches Ergebnis
+ außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis
12
74.895.615,07 €
83.231.905,25 €
- 8.336.290,18 €
75.527,44 €
2.873.147,55 €
- 11.133.910,29 €
0,00 €
- 11.133.910,29 €
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Finanzrechnung 2013
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
70.012.906,61 €
71.964.745,15 €
- 1.951.838,54 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit
4.566.799,18 €
9.792.396,21 €
- 5.225.597,03 €
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
-
Saldo aus der Finanzierungstätigkeit
+ 3.895.334,35 €
= Änderung des Bestandes eigener Finanzmittel
- 3.282.101,22 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
= liquide Mittel
+ 3.388.358,70 €
85.074,71 €
21.182,77 €
7.177.435,57 €
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß § 96 Absatz 2
der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss 2013 liegt ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2014 während der Dienststunden im Neuen Rathaus der Stadt Jülich,
Kämmerei, Zimmer 126, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich zur Einsichtnahme aus.
Jülich, den 01.07.2016
Fuchs
Bürgermeister
Ordnungsverfügung
Festsetzung der Ersatzvornahme
1.
2.
Die mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2016 angedrohte Ersatzvornahme (Verwertung des weißen dreiachsigen Sattelaufliegers mit der
Aufschrift „ Congen B.V.“, Fahrzeugidentifikationsnummer VSR0D0265ML033048, zuletzt abgestellt in der Helmholtzstraße) wird hiermit festgesetzt.
Die Ersatzvornahme wird am 22.07.2016 durchgeführt.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Begründung:
Mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom
17.06.2016 gab ich dem/der Eigentümer/in des weißen dreiachsigen
Sattelaufliegers mit der Aufschrift „ Congen B.V.“, Fahrzeugidentifikationsnummer VSR0D0265ML033048, zuletzt abgestellt in der Helmholtzstraße auf, den Sattelauflieger bis zum 24.06.2016 bei der Firma
Autohilfe Poulwey, Steffensrott 18, 52428 Jülich abzuholen.
13
Dieser Aufforderung ist der Eigentümer/die Eigentümerin nicht nachgekommen.
Aus diesem Grunde setze ich die angedrohte Ersatzvornahme (Verwertung des Sattelaufliegers) hiermit gemäß § 64 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2003 (GV NRW S. 156)
in der jetzt geltenden Fassung fest.
Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Ordnungsverfügung
durch öffentliche Bekanntmachung vom 11.12.2015 liegen gemäß § 64
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2003
(GV NRW S. 156) vor.
Die Ordnungsverfügung ist vollziehbar, weil die sofortige Vollziehung
angeordnet wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung: (gem. §§ 74, 81, 82 der Verwaltungsgerichtsordnung)
Gegen diesen Bescheid kann der Eigentümer/die Eigentümerin des
v.g. Sattelaufliegers vor dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich Klage erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen -ERVVO
VG/FG- vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden.
Hinweise:
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Eigentümer oder von
der Eigentümerin Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde
dessen Verschulden diesem/dieser zugerechnet werden.
Hinweis der Verw
altung:
erwaltung:
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher
vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehle ich, sich vor Erhebung einer
Klage zunächst mit mir in Verbindung zu setzen.
In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld
einer Klage sicher behoben werden. Die Klagefrist von einem Monat
wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch
nicht verlängert.
Ich weise darauf hin, dass eine evtl. erhobene Klage gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme (hier Ziffer 1) gem. § 8 des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 26.03.1960 in der
jetzt geltenden Fassung kraft Gesetz keine aufschiebende Wirkung
hat.
Jülich, den 28.06.2016
Stadt Jülich als örtliche Ordnungsbehörde
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Gez. Pinell
Schulordnung für die Musikschule der Stadt Jülich
(Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Unterricht und für die sonstige Nutzung der
Musikschule) vom 29.06.2016
§ 1 Rechtscharakter und Name
1.(1) Die Stadt Jülich betreibt eine Musikschule als öffentliche Einrichtung. Sie trägt den
Namen „Musikschule der Stadt Jülich“.
1.(2) Die Teilnahme am Unterricht und die sonstige Nutzung der
Musikschule erfolgt aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages.
§ 2 Aufgabe
2.(1) Die Musikschule richtet sich vorrangig an Kinder, Jugendliche und Volljährige, die sich in einer allgemeinbildenden schulischen und/oder beruflichen Ausbildung befinden. Sie sollen an die
Musik heran geführt, ihre Begabungen sollen frühzeitig erkannt,
individuell gefördert und eine vorberufliche Fachausbildung gewährleistet werden. Das Musizieren in Ensembles ist dabei ein
besonderes Anliegen der Musikschule.
2.(2) Die Musikschule richtet sich auch an Erwachsene und nimmt
diese in die instrumentale Ausbildungsstufe auf, sofern dies unter
dem Gesichtspunkt der Vorrangigkeit für Kinder und Jugendliche
möglich ist.
§ 3 Unterricht
3.(1) Unterrichtsangebot
Der Unterricht gliedert sich in:
Fachbereich 1: Elementarbereich
Fachbereich 2: Instrumental- und Vokalbereich
Fachbereich 3: Vorberufliche Fachausbildung
Fachbereich 4: Ensembles und Ergänzungsfächer
Fachbereich 5: Kurse und Projekte
Fachbereich 6: Musik und Computer
Fachbereich 7: Kooperationen mit außerschulischen Institutionen
Erläuterungen zu § 3(1):
Die im jeweiligen Schuljahr angebotenen Unterrichtsfächer hängen von der Zahl der freien Unterrichtsstunden, der Nachfrage
und den zur Verfügung stehenden Lehrkräften
ab. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Sekretariat der Musik-
14
schule. Die Inhalte aller Fachbereiche sind angelehnt an die
Lehrpläne des Verbandes Deutscher Musikschulen e. V.
Fachbereich 1: Elementarbereich
a) Musikzwerge
Gruppenunterricht mit max. 8 Teilnehmer/innen; Aufnahmealter:
3 Jahre; Kursdauer:
1 Schuljahr; Unterrichtseinheit: wöchentlich 45 Minuten.
b) Musikalische Früherziehung
Gruppenunterricht mit max. 14 Teilnehmer/-innen; Aufnahmealter: 4 - 5 Jahre; Kursdauer:
2 Jahre in zwei Schuljahresabschnitten; Unterrichtseinheit: wöchentlich 75 Minuten;
c) Kleines Orff-Orchester
Gruppenunterricht mit max. 10 Teilnehmer; Aufnahmealter: 6-9
Jahre; Unterrichtseinheit wöchentlich 75 Minuten; Kursdauer 1
Jahr (Schuljahr)
d) Kinderchor
Gruppenunterricht mit mindestens 8 Kinder, Aufnahmealter ab
1.Schuljahr; Unterrichtseinheit 90 Minuten; Kursdauer: fortlaufend
Fachbereich 2: Instrumental und Vokalbereich
Streich- und Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlagzeug/Percussion, Gesang und Stimmbildung.
Für einzelne Unterrichtsfächer des Fachbereichs 2 gilt, dass nach
Absprache mit dem/der jeweiligen Lehrer/-in und nach Neigung
des Schülers/der Schülerin der Instrumentalunterricht schwerpunktmäßig mehr in Richtung „klassische“ oder „populäre“ Musikformen durchgeführt werden kann.
Fachbereich 3: Vorberufliche Fachausbildung
Hauptfach, Nebenfach, Musiklehre, Ensemblespiel
Fachbereich 4: Ensembles und Ergänzungsfächer
Kinderchor (siehe Fachbereich 1), Spielkreise, Kammermusik, Big
Band, Jazz Combo, Rockworkshop, Erwachsenenchor.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Hinweis:
Der Fachbereich 4 steht allen Schülern/innen des Fachbereichs 1
und 2 als zusätzlicher Unterricht unentgeltlich zur Verfügung,
soweit nicht anders in der Musikschulordnung vorgesehen.
Die Unterrichtsangebote können auch von externen Schülern/
innen besucht werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Die Schulleitung entscheidet nach Rücksprache mit den Fachlehrern/innen über eine Aufnahme der Schüler/
innen.
Fachbereich 5: Kurse/Projekte
Bei diesem Angebot handelt es sich um entgeltpflichtige Kurse,
die nur bei Bedarf eingerichtet werden und deren Dauer variabel
ist (z.B. Eltern-Kind-Gruppe, Instrumental- oder Gesangworkshops, Musik-und-Computer Workshop etc.).
Fachbereich 6: Musik und Computer
Der Unterricht in Fachbereich Musik und Computer wird auf Anfrage individuell vereinbart. Nähere Auskunft erteilt das Sekretariat.
Fachbereich 7: Kooperationen mit Institutionen außerhalb der
Musikschule
Kooperationen mit anderen Institutionen werden in Absprache
mit der Schulleitung individuell vereinbart und sollten kostenneutral sein.
3.(2) Unterrichtsstruktur
Der Unterricht im Instrumentalbereich wird in Kleingruppen (2-4
Teilnehmer), im Einzelunterricht zu 30 Minuten und Einzelunterricht zu 45 Minuten erteilt.
3.(3) Probeunterricht
Sogenannte Schnupperstunden im Fachbereich 1 (Elementarbereich) werden in der Regel zu bestimmten Terminen angeboten
und sind kostenfrei.
Probestunden im Fachbereich 2 (Instrumental- und Vokalbereich)
werden nach Anmeldung zu 2 x 30 Minuten gegeben. Die Bezahlung wird über den Förderverein abgewickelt.
§ 4 Vertragsabschluss / Kündigung
4.(1) Anträge auf Abschluss von Unterrichtsverträgen sind in der
Regel bis zum 31.05. eines jeden Jahres schriftlich an die Musikschule zu richten. Über den Vertragsabschluss entscheidet die
Schulleitung nach Rücksprache mit den Fachlehrern/innen. Im
Instrumentalbereich wird der Vertrag für die Dauer eines Jahres
(Schuljahr) abgeschlossen und verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung stillschweigend um ein jeweils weiteres Jahr
(Schuljahr), in den anderen Bereichen richtet sich die Vertragsdauer nach der jeweiligen Laufzeit des Unterrichtsangebotes.
4.(2) Für jedes Unterrichtsfach sowie bei einem Wechsel der Unterrichtsform ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
4.(3) Die Schüler/-innen werden in der Regel jeweils zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien aufgenommen. Der Schuljahresbeginn ist definiert zum 1.8. eines jeden Jahres, unabhängig vom tatsächlichen Datum des 1.Schultages. Ebenso ist die
Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt (im laufenden Schuljahr)
möglich, sofern Unterrichtsplätze frei sind (z.B. als Nachrücker)
und die pädagogische Konzeption es erlaubt.
4.(4) Alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen bedürfen der Schriftform.
4.(5) Die Musikschule bietet allen Schülern/innen eine Probezeit
an. Probezeiten gelten jeweils bei Beginn des Elementarunterrichts, des Instrumentalunterrichts und bei Wechsel des Instrumentalfachs. Die Probezeit endet mit dem Ablauf von 5 Monaten,
beginnend mit dem Monat des Unterrichtsbeginns. Der Unterricht
kann während der Probezeit jederzeit gekündigt werden, der
Vertrag und die Pflicht zur Zahlung des Schulgeldes endet in
diesem Fall mit Ablauf von 5 Monaten, beginnend mit dem Monat
des Unterrichtsbeginns.
4.(6) Nach Beendigung der Probezeit kann der Unterricht grundsätzlich jährlich zum 31.07. (definiertes Schuljahresende, unabhängig vom tatsächlichen Datum des letzten Schultages) gekündigt werden. Die Kündigung muss der Musikschule bis zum 31.03.
in Schriftform vorliegen. Im Instrumentalbereich ist eine BeendiJülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
gung des Vertrages vor dem 31.7. dann möglich, wenn ein/e
Nachfolgeschüler/-in zur Verfügung steht.
4.(7) Bei Kursen mit begrenzter Dauer liegt das Kursende fest.
Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht erforderlich.
§ 5 Unterrichtszeiten
Das Schuljahr der Musikschule entspricht dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen. Der Unterricht findet wöchentlich statt,
allgemeine Schulferien, Feier- und Brauchtumstage (Karneval)
sind ausgenommen.
§ 6 Unterrichtstätten
Die Stadt Jülich stellt geeignete Unterrichtsräume zur Verfügung.
In der Regel ist dies die Musikschule der Stadt Jülich, im Schulzentrum Linnicher Str. 67, 52428 Jülich.
§ 7 Unterrichtsordnung
7.(1) Unterrichtsversäumnisse
7.1.(1) Der Schüler /die Schülerin soll regelmäßig und pünktlich
den Unterricht besuchen. Unterrichtsversäumnisse sind dem Sekretariat der Musikschule und, wenn möglich, dem Fachlehrer/
der Fachlehrerin möglichst frühzeitig mitzuteilen. In diesem Fall
steht es im Ermessen der Musikschule, ob Ersatzunterricht erteilt werden kann.
7.1.(2) Fehlt der Schüler/die Schülerin zweimal hintereinander
unentschuldigt,, wird ihm/ihr bzw. dem/der Erziehungsberechtigten eine erste Aufforderung, den Unterricht regelmäßig zu besuchen, zugeschickt. Kommt der Schüler/die Schülerin dieser Aufforderung nicht nach, ergeht eine zweite Aufforderung.
Folgt auch daraufhin keine Reaktion seitens des Schülers/der
Schülerin oder der Erziehungsberechtigten, so kann der Schüler/
die Schülerin durch die Schulleitung nach Rücksprache mit dem/
der betreffenden Fachlehrer/Fachlehrerin von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss
vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
7.(2) Unterrichtsausfall
7.2.(1) Fällt der Unterricht aus Gründen, die nicht durch die
Lehrkraft zu vertreten sind (z.B. Krankheit, dienstliche Belange
o.ä.) mehr als zwei hintereinander folgende Unterrichtseinheiten
aus, wird ab der 3. Unterrichtseinheit eine Unterrichtsvertretung
von der Musikschule gewährt. Gelingt dies nicht, wird ab der 3.
ausgefallenen Unterrichtseinheit das Jahresentgelt für jede weitere ausgefallene Unterrichtsstunde verringert. Näheres dazu
regelt § 10(3).
7.2.(2) Fällt der Unterricht aus Gründen, die nicht durch den
Lehrer zu vertreten sind (z.B. Krankheit, dienstliche Belange
o.ä.), im Laufe des Jahres hin und wieder, unterbrochen von
Unterrichtserteilung, mehr als 4 Unterrichtseinheiten im jeweiligen Schuljahr aus, verringert sich das Jahresentgelt für jede
weitere ausgefallene Unterrichtsstunde. Näheres dazu regelt §
10(3).
7.(3) Aufrechterhaltung der Schulordnung
Zur Aufrechterhaltung der Schulordnung können je nach Schwere
des Vorfalles folgende Maßnahmen getroffen werden:
7.3.(1) Androhung des Ausschlusses durch die Schulleitung nach
Rücksprache mit dem/der betreffenden Fachlehrer/in.
7.3.(2) Ausschluss von der Schule durch die Schulleitung nach
Rücksprache mit dem/der betreffenden Fachlehrer/in. Die Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss sind dem/der Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin bzw. dem Schüler/
der Schülerin schriftlich mitzuteilen. Der Ausschluss von der Schule
entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
7.(4) Die von der Musikschule angesetzten Veranstaltungen (Mitwirken bei Vorspielstunden, Konzerten usw.) sind einschließlich
der hierfür erforderlichen Vorbereitung Bestandteil des Unterrichts.
§ 8 Lernmittel
8.(1) Erforderliche Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) müssen
in der Regel vom/von Schüler / der Schülerin beschafft werden.
8.(2) Instrumente können, soweit vorhanden, für eine begrenzte
Zeit gegen Entgelt (Instrumentenmiete) überlassen werden. Näheres regelt ein Mietvertrag des Fördervereins.
15
§ 9 Unfallschutz
Die Schüler/innen der Musikschule erhalten Versicherungsschutz
im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Darüber hinaus sind
Ansprüche gegen die Stadt Jülich ausgeschlossen.
§ 10 Schulgeld
10.(1) Höhe des Schulgeldes und Zahlungszeiträume
10.1.(1) Als privatrechtliches Entgelt (Schulgeld) ist beim Unterricht
von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen je Schüler/in und Schuljahr (1.8. - 31.7. gemäß § 5) Schulgeld gemäß Anlage 1 der Musikschulordnung zu zahlen.
10.1.(3) Bei Aufnahme des Unterrichts während des laufenden Schuljahres ist ein Anteil von 1/12 des Jahresentgeltes für jeden angefangenen Monat zu zahlen.
10.1.(4) Beendet ein/e Schüler/in den Unterricht vor dem gültigen
Vertragsende (Ende des Schuljahres oder Ende der Probezeit) aus
Gründen, die in seiner Verantwortung liegen, ist das Schulgeld bis
zum Vertragsende (Ende des Schuljahres oder Ende der Probezeit)
fortzuzahlen. Ist die Beendigung des Unterrichts vor dem gültigen
Vertragsende von der Musikschule zu vertreten, dann vermindert
sich für jeden vollen, nicht wahrgenommenen Unterrichtsmonat
das Jahresentgelt um 1/12.
10.(2) Zahlungsweise
10.2. (1) Das Unterrichtsentgelt wird im Lastschriftverfahren erhoben. Mit dem Antrag auf Abschluss eines Unterrichtsvertrages bzw.
bei Änderungen eines bestehenden Vertrages (z.B. durch Unterrichtsformwechsel) wird das Einverständnis zur Beteiligung am Lastschriftverfahren mit Angabe einer gültigen Bankverbindung erteilt.
10.2.(2) Nach dem Zustandekommen eines Unterrichtsvertrages
gilt das Einverständnis zur Beteiligung am Lastschriftverfahren für
die Laufzeit des jeweiligen Vertrages und verlängert sich beim
Zustandekommen von Folgeverträgen stillschweigend für die jeweils
vereinbarte Vertragslaufzeit.
10.2.(3) Grundsätzlich ist der Stichtag für die Fälligkeit des gesamten Schulgeldes der 1. August eines jeden Jahres (definierter Schuljahresbeginn). Der Einzug per Lastschrift erfolgt in Abweichung von
Satz 1 in dem mit dem/der Schüler/in bzw. den Erziehungsberechtigten vereinbarten Fälligkeiten monatlich.
10.2.(4) Schlägt das Lastschriftverfahren fehl, wird bei Rücklastschriften, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, zusätzlich zum Unterrichtsentgelt eine Rücklastschriftgebühr erhoben.
Diese entspricht der Höhe der jeweils von den Geldinstituten erhobenen Gebühren. Fehlgeschlagene Lastschriften werden inkl. evtl.
Rücklastschriftgebühren nacherhoben.
10.2.(5) Schlägt das Lastschriftverfahren aus Gründen, die nicht in
der Verantwortung der Musikschule liegen, wiederholt fehl und ist das
fällige Entgelt auf diesem Wege nicht zu erheben, wird das säumige
Entgelt inklusive evtl. Rücklastschriftgebühren zur Zahlung angemahnt.
Sollten trotz Mahnung durch die Musikschule das Unterrichtsentgelt
und evtl. Rücklastschriftgebühren nicht fristgerecht gezahlt werden,
leitet die Musikschule das gerichtliche Mahnverfahren durch die Stadtkasse der Stadt Jülich ein. In diesem Falle kann der/die betreffende
Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen werden.
10.3. Entgelterstattung
10.3.(1) Im Falle von § 7.2(1) und § 7.2.(2) verringert sich das
Schulgeld für jede ausgefallene Unterrichtsstunde um 1/38 des
Gesamtschulgeldbetrages.
10.3.(2) Die sich aus § 10.3.(1) ergebenden Beträge werden mit
weiteren Lastschriftfälligkeiten verrechnet bzw. im Lastschriftverfahren nicht mehr erhoben oder auf ein bekanntes bzw. noch zu
benennendes Konto in der Regel zum Schuljahresende erstattet,
sofern eine Verrechnung gemäß Satz a) nicht möglich ist.
§ 11 Schulgeldermäßigungen
11.(1) Einkommensabhängige Schulgeldermäßigung I (Sozialermäßigung)
11.1.(1) Grundsatz
Einkommensabhängige Schulgeldermäßigung wird auf Antrag bewilligt, wenn das durchschnittliche monatliche Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Als Grundlage
zur Festlegung dieser Grenzen dient das Berechnungsverfahren
16
gemäß SGB II/SGB XII (Grundsicherung). Zum Familieneinkommen
zählen sämtliche Einkünfte, die zum Einkommen der Familie beitragen (z.B. Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger
Arbeit, Renten, staatliche Transferleistungen - z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaFöG etc. -, Zins-, Miet- und Pachteinkünfte - abzüglich
zu entrichtender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge).
11.1.(2) Ermäßigungssätze
50% des Gesamtschulentgeltes für Bezieher von Grundsicherung
und ihnen in Höhe des Familiennettoeinkommens gemäß § 11.1.(1)
Gleichgestellte.
20% des Gesamtschulentgeltes, sofern das Familiennettoeinkommen die Höhe des Anspruchs nach SGB II/XII zuzüglich 30% nicht
überschreitet.
Für Anspruchsberechtigte gemäß § 11.1.(2), Buchstabe a) kann im
Instrumentalbereich bei besonderer Begabung und Leistung des/r
Schülers/in ein Teilstipendium vergeben werden. In diesem Fall
erhöht sich die Ermäßigung auf maximal 75%. Die Anzahl der
Stipendien je Schuljahr ist auf 5, die Laufzeit ist auf das laufende
Schuljahr begrenzt. Über die Vergabe der Stipendien und ihre
Fortführung bzw. Neuvergabe entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem/der Fachlehrer/in.
11.(2) Einkommensabhängige Schulgeldermäßigung II (Familienmitgliederermäßigung und Nachlass bei Mehrfachbelegung)
11.2.(1) Schließen mehrere Mitglieder einer Familie Unterrichtsverträge ab oder erhält ein Mitglied einer Familie mehr als einen
Unterricht, wird - beginnend mit dem 2. Unterrichtsvertrag ein
Nachlass gewährt.
11.2.(2) Die Höhe der Ermäßigung bzw. des Nachlasses ist gestaffelt.
für den 2. Unterrichtsvertrag: 10%
für den 2. und 3. Unterrichtsvertrag 20%
für den 2., 3. und 4.Unterrichtsvertrag 30%
für den 2., 3., 4. und alle folgenden Unterrichtsverträge 40%
Die Berechnung erfolgt nach dem Günstigkeitsprinzip: Ermäßigt
wird der jeweils höchste zu zahlende Betrag. Ermäßigungen für
Familienmitglieder und Nachlässe bei Mehrfachbelegung sind kombinierbar.
11.2.(3) Die Familienmitgliederermäßigung und der Nachlass bei
Mehrfachbelegung gelten nur für die Fachbereiche 1-3.
11.2.(4) Die Familienmitgliederermäßigung und der Nachlass bei
Mehrfachbelegung ist einkommensabhängig und wird gewährt,
wenn das Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Als Grundlage zur Festlegung der Grenzen dient das
Berechnungsverfahren nach SGB II/SGB XII. Die Ermäßigung bzw.
der Nachlass wird gewährt, sofern das Familiennettoeinkommen
die in der Anlage 3 der Musikschulordnung ausgewiesenen Grenzwerte nicht übersteigt.
11.(3) Einkommensabhängige Ermäßigungen und die Familienmitgliederermäßigungen / Nachlässe für Mehrfachbelegung sind nicht
kombinierbar.
11.(4) Anträge auf einkommensabhängige Ermäßigung, Familienmitgliederermäßigung und der Nachlass bei Mehrfachbelegung
sind jederzeit möglich. Anträge auf einkommensabhängige Ermäßigungen gemäß § 11(1) sind mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen, Anträge auf Ermäßigungen gemäß § 11(2) mit einer Selbsterklärung. Die Musikschule behält sich vor, die Richtigkeit der Selbsterklärung durch die Einforderung von Nachweisen zu überprüfen.
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Ermäßigung gewährt ab dem 1. des Monats der Antragstellung.
§ 12 Instrumentenmiete
12. Leihinstrumente stellt bei Bedarf der Förderverein der Musikschule zur Verfügung. Die Modalitäten der Gebühren regelt der
Förderverein. Nähere Auskünfte erteilen die Fachlehrer/innen oder
das Sekretariat.
§ 13 Schulleitung
Die Schulleitung der Musikschule besteht aus dem Leiter und dem
stellvertretenden Leiter der Musikschule. Der Schulleitung obliegt
die Leitung der Musikschule in fachlicher und organisatorischer
Hinsicht. Sie führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Lehrkräfte.
§ 14 In-Kraft-Treten
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Diese Schulordnung löst die bestehende Schulordnung ab und tritt
mit Wirkung zum 01.08.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Schulordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - GO NRW- gegen die vorstehende Schulordnung nach Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser
Schulordnung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Schulordnung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich
Anlage 1 der Musikschulordnung:
Schulgeld für Kinder und Jugendliche sowie Volljährige, die sich in einer
allgemeinbildenden schulischen und/oder beruflichen Ausbildung befinden)
Fach
Früherziehung
„Musikzwerge“
Früherziehung
Orff-Orchester
Instrumental
Instrumental
Instrumental/Vokal
Instrumental/Vokal
Kinderchor *
Unterrichtsform Unterrichtszeit
Gruppe max. 8
Gruppe 12-14
Gruppe 6-10
Gruppe 3-4
Gruppe 2
Einzel
Einzel
Gruppe min. 8
45 Min
75 Min
75 Min
45 Min
45 Min
30 Min
45 Min
45 Min
Entgelte /Monat
Entgelte/Jahr
19,75 €
29,00 €
33,50 €
38,00 €
49,50 €
59,50 €
82,50 €
10,00 €
237,00 €
348,00 €
402,00 €
456.00 €
594,00 €
714.00 €
990,00 €
120,00 €
* für Schüler/innen, die keinen Elementar-, Instrumental-, oder Vokalunterricht erhalten.
Anlage 3 der Musikschulordnung
Tabelle der Einkommensgrenzen gemäß § 11 (1): Einkommensabhängige Ermäßigung I
(Sozialermäßigung) (Grundlage: Regelsätze gemäß SGB II/ SGB XII, Höchstmiete
entsprechend der Personenzahl für Wohnraum ab Bezugsfertigkeit 1992, angemessene
Heizkosten auf der Basis Heizöl/Gas.)
Einkommensgrenzwerte gemäß § 11 (2): Einkommensabhängige Ermäßigung II
(Familienermäßigung / Nachlass bei Mehrfachbelegung)
Status
I.
Alleinstehende
II.
(Ehe-) Paar
III.
Alleinerziehende
mit 1 Kind
IV.
Alleinerziehende
mit 2 Kindern
Familie/Paar
mit 1 Kind
V.
Alleinerziehende
mit 3 Kindern
Familie/Paar
mit 2 Kindern
VI.
Alleinerziehende
mit 4 Kindern
Familie/Paar
mit 3 Kindern
VII.
Familie/Paar mit 4
Kindern und mehr
Stufe 1
§11,1 (2a)
Stufe 2
(§11,1,(2b)
a) 50%
b) 20%
Familienmitgliederermäßigung/
Nachlass bei Mehrfachbelegung
§ 11,2 (2)
720.- €
936.- €
1.440.- €
1.100.- €
1.430.- €
2.200.- €
1.250.- €
1.590.- €
2.450.- €
1.470.- €
1.910.- €
2.950.- €
1.800. -€
2.350.- €
3.500.- €
2.140.- €
2.795.- €
3.800.- €
2.380.- €
3.094.- €
4.100.- €
Erläuterung zu Anlage 3:
Die Tabelle zeigt die Grenzwerte, bis zu denen in Abhängigkeit des familiären Status
Ermäßigungen in Höhe von 50% und 20% gewährt werden können (Beispiel: Eine Familie
mit 2 Kindern, von denen eins oder beide die Musikschule besuchen, erhält 20% Ermäßigung
je Kind, sofern das Familiennettoeinkommen zwischen 1.800 .- € und 2.350.- € liegt).
Anlage 2 der Musikschulordnung:
Schulgeld für Erwachsene
Fach
Unterrichtsform Unterrichtszeit
Entgelte /Monat
Instrumental/Vokal Einzel
30 Min
69,50 €
Instrumental/Vokal Einzel
45 Min
101,00 €
Chor *
120 Min
15,00 €
Big Band *
120 Min
15,00 €
*für Erwachsene, die keinen Instrumental- oder Vokalunterricht erhalten.
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 29.06.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Entgelte/Jahr
834,00 €
1.212,00 €
180,00 €
180,00 €
Der Einkommenskorridor zur Geltendmachung von Familienmitgliederermäßigung / Nachlass
bei Mehrfachbelegung liegt in Abhängigkeit des familiären Status zwischen der jeweiligen
Stufe 2 gemäß § 11,1 und dem entsprechenden Grenzwert gemäß § 11,2 (Beispiel: Eine
Familie mit 2 Kindern, von denen beide die Musikschule besuchen (mit 2
Unterrichtsverträgen), haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 10% auf das höchste
Schulgeld, sofern das Familiennettoeinkommen 2.350.- € übersteigt, aber nicht höher als
3.500.- €) ist.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I
Seite 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I
Seite 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002
(BGBl. I Seite 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015
(BGBl. I Seite 1834), und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit
für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV
NRW Seite 732) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner
Sitzung am 30.06.2016 die nachstehende Satzung beschlossen:
§1
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Jülich wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 307%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 535%
2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 513%
§2
Diese Steuersätze gelten für das Jahr 2016.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
§3
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es
wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,
b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich
vorher gerügt worden und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und
die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 06.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
17
Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 „Adenauerstraße 1“
2. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss
b) Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 unter
anderem folgendes beschlossen:
zu a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 2. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „ Adenauerstr. 1 „ aufgestellt.
Die Änderung beinhaltet eine zeitliche Verlängerung um weitere 10
Jahres des auf 10 Jahres befristeten Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3
„ Adenauerstr. 1 „. Die textlichen Festsetzungen werden dementsprechend angepasst. Der Änderungsbereich ist im Bereichsgrenzenplan
vom 14.01.2016 dargestellt.
zu b) Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Bourheim Nr.
3 „ Adenauerstr. 1 „ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 „
Adenauerstraße 1 „, 2. vereinfachte Änderung gemäß § 10 BauGB in Kraft.
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Die Änderung beinhaltet eine zeitliche Verlängerung um weitere 10
Jahres des auf 10 Jahres befristeten Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3
„ Adenauerstr. 1 „.
Der Bebauungsplan liegt mit Begründung ab sofort zu jedermann
Einsicht bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 301 oder 313 (III. Obergeschoss im Nebengebäude
Kartäuserstraße), während der Dienststunden öffentlich aus.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches gemäß § 215
(1) BauGB beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes kann nach
Ablauf eines Jahres - bzw. sieben Jahren bei Mängeln der Abwägung seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird
hingewiesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen
Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW in der Fassung vom
17.10.1994 nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe-
nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form - oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 07.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtrates vom 12.05.2016 werden
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 07.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13
„Donatusweg II“, 1. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss
b) Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter
anderem folgendes beschlossen:
zu a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 13 „ Donatusweg II „, 1.
vereinfachte Änderung aufgestellt.
Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet und ist im
Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2016 dargestellt. Die Änderung beinhaltet eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen dahin gehend,
dass für Garagen und Nebenanlagen auch Flachdächer zulässig sind.
zu b) Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr.
13 „Donatusweg II“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13
„Donatusweg II „, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 10 BauGB in Kraft.
18
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Die Änderung beinhaltet folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen:
Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
Der Bebauungsplan liegt mit Begründung ab sofort zu jedermann
Einsicht bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 301 oder 313 (III. Obergeschoss im Nebengebäude
Kartäuserstraße), während der Dienststunden öffentlich aus.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches gemäß § 215 (1) BauGB beim Zustandekommen dieses
Bebauungsplanes kann nach Ablauf eines Jahres - bzw. sieben Jahren
bei Mängeln der Abwägung - seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
hingewiesen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW in der Fassung vom
17.10.1994 nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form - oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 07.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtrates werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Jülich, den 07.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Satzung der
Stadt Jülich über eine
Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. A 24 „Heckfeld III“
Da die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des
Bebauungsplans Nr. A 24 „ Heckfeld III „ im Jülich-Magazin und
Amtsblatt der Stadt Jülich, Ausgabe Jhrg. 16 / Nr. 20, veröffentlicht am
02.10.2014 und Ausgabe Jhrg. 16 / Nr. 23, veröffentlicht am 14.11.2014,
nicht wirksam bekannt gemacht worden ist, wird sie erneut bekannt
gemacht. Die Veränderungssperre wird rückwirkend zum 02.10.2014
in Kraft gesetzt.
Satzung der Stadt Jülich
über eine Veränderungssperre
für den Bereich des Bebauungsplans Nr
Nr.. A 24 „ Heckfeld III „
Aufgrund des § 14 in Verbindung mit § 16 des Baugesetzbuches in der
zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 25.09.2014
folgende Satzung beschlossen:
§1
Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. A 24
„ Heckfeld III „, dessen Begrenzung aus der als Anlage beigefügten
Übersichtskarte ersichtlich ist, wird eine Veränderungssperre erlassen.
§2
Im räumlichen Bereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche
Anlagen nicht beseitigt werden
und
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde
nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit
deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte
begonnen werden dürfen, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung
einer bisher ausgeübten Nutzung, werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§4
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann
von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
§5
Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der
Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft (§ 17 Abs. 1 BauGB). Auf die
Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung
eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum
anzurechnen.
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren
Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. A 24 „ Heckfeld III „ rechtsverbindlich wird (§ 17 Abs. 5 BauGB).
Jülich, den 30.06.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
19
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über eine Veränderungssperre wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht. Die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 „ Heckfeld III „ tritt rückwirkend zum 02.10.2014 in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene
Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1
BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 30.06.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang "
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter anderem folgendes beschlossen:
" Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ mit gestalterischen Festsetzungen wird mit
der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Jülich
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. "
Das im Nordosten von Jülich-Kirchberg gelegene Plangebiet liegt auf der östlichen Seite der
Wymarstraße unmittelbar gegenüber dem Werksgelände der Carl Eichhorn KG.
Das Plangebiet wird begrenzt durch
-
im Norden durch die Radwegverbindung Aldenhoven-Jülich innerhalb einer Grünzone
(verlassene Bahntrasse),
im Osten durch das Naturschutzgebiet 'Pellini-Weiher',
im Süden durch den Anliegerweg 'Am Weiher' mit den dahinter angrenzenden PkwStellflächen der Carl Eichhorn KG,
im Westen durch die Landstraße 241, Wymarstraße einschließlich dem parallel verlaufenden
Gewässer Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich. Die Grenze des Geltungsbereiches B-Plan
Nr. 14 ist in diesem Verlauf deckungsgleich mit der Plangebietsgrenze B-Plan Nr. 10,
Kastanienbusch.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 14 'Ortseingang' sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der ortsansässigen Carl Eichhorn
KG Wellpappenwerke geschaffen und dadurch der Firmenstandort in Kirchberg gesichert werden.
Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Textfestsetzung sowie die nach Einschätzung der
Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
20
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
24.08.2016 bis 26.09.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer
211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags
montags bis mittwochs
donnerstags
von 8.30 - 12.00 Uhr
von 14.00 - 15.30 Uhr
von 14.00 - 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung
Jülich schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Darüber hinaus können
Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) unzulässig
ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Art der vorhandenen
Informationen
Fachgutachten und
sonstige fachliche
Ausführungen
Verfasser
Thematischer Bezug
Büro für Ökologie &
Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe,
Stolberg;
Umweltbericht,
Artenschutzprüfung,
FFH-Verträglichkeitsstudie,
Landschaftspflegerischer
Begleitplan;
Ingenieurbüro Behler, Langerwehe;
Nachweis gem. § 51a LWG
NRW Beseitigung von
Niederschlagswasser;
ACCON Environmental Consultants
Dipl.-Ing. Manfred Weigand, Köln;
gutachterliche Stellungnahme
zur GeräuschEmissionskontigentierung;
Büro für angewandte
Geowissenschaften
Dipl.-Geol. Helga Weyers, Aachen;
Hydrogeologische
Untersuchung;
sKArcheoConsult
Büro für archäologische Planung,
Aachen;
archäologische Untersuchung
des Plangebietes
Büro für Verkehrs- und Stadtplanung
BVS Rödel & Pachan, Kamp-Lintfort;
Verkehrsgutachten
Ing. Büro Dipl.-Ing. A. Dienstknecht,
Düren;
Bewertung der
Transportwegbeziehung aus
städtebaulicher und technischer
Sicht;
WZL der RWTH Aachen
Thomas Hempel, M.Sc.
Philipp Hünnekes, M.Sc., Aachen;
Konzeptanalyse und -bewertung
zur strategischen
Standorterweiterung;
Farbdesign Jörg Griesmer, Bad
Kreuznach
farbkünstlerische
Gesamtgestaltung
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
21
Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
1. mit folgenden Auswirkungen auf den Menschen:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen durch die Entstehung von Gewerbelärm;
- Informationen zur Lärmsituation auf Grund des veränderten Verkehrsaufkommens.
- Informationen zu der von den Planungen ausgehenden Luftbelastung
2. mit folgenden Auswirkungen auf die Tiere:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Vogelwelt, die Fledermäuse und
den Biber.
3. mit folgenden Auswirkungen auf die Pflanzen:
- Informationen zu den Einflüssen auf die im Einwirkungsbereich des Plangebiets befindlichen
Pflanzengesellschaften und -arten, insbesondere auf den vorhandenen Baumbestand.
4. mit folgenden Auswirkungen auf die Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie
Schutzgebiete
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsbild;
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsschutzgebiet
'Wymarer Hof';
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die angrenzenden Schutzgebiete
(insbesondere das FFHGebiet 'Indemündung').
5. mit folgenden Auswirkungen auf den Boden:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Boden, insbesondere durch
Versiegelung.
6. mit folgenden Auswirkungen auf das Wasser:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Wasser, insbesondere im
Hinblick auf die Versickerung der Niederschlagsabflüsse.
7. mit folgenden Auswirkungen auf das Klima:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das <ůŝŵĂƚŽƉŝŵWůĂŶŐĞďŝĞƚ͘
8. mit folgenden Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den ůƚĚŽƌĨͲ<ŝƌĐŚďĞƌŐͲ<ŽƐůĂƌĞƌ
DƺŚůĞŶƚĞŝĐŚƵŶĚĞŝŶŽĚĞŶĚĞŶŬŵĂů.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Jülich, den 08.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
22
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Änderung des Flächennutzungsplanes " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg "
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter anderem folgendes beschlossen:
" Die Änderung des Flächennutzungsplanes " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg " wird mit
der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Jülich
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. "
Der Änderungsbereich befindet sich am Nordrand des Ortsteils Kirchberg und
wird begrenzt durch:
-
im Norden durch die Radwegverbindung Aldenhoven-Jülich innerhalb einer
Grünzone (verlassene Bahntrasse),
im Osten durch das Naturschutzgebiet " Pelliniweiher ",
im Süden durch den öffentlichen Anliegerweg " Am Weiher " mit den dahinter
angrenzenden Pkw- Stellflächen der Carl Eichhorn KG,
im Westen durch eine brachliegende gewerbliche Baufläche mit einem inzwischen
abgerissenen Werksgebäude.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Die Flächennutzungsplan-Änderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14
" Ortseingang " schaffen, der eine Produktionserweiterung und die Einrichtung eines Lager- und
Logistikcenters am Standort Kirchberg der Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke vorsieht.
Es ist die Ausweisung von Gewerbefläche vorgesehen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Textfestsetzung sowie die nach
Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
liegen in der Zeit vom 24.08.2016 bis 26.09.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große
Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der
Dienststunden
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
23
montags bis freitags
montags bis mittwochs
donnerstags
von 8.30 - 12.00 Uhr
von 14.00 - 15.30 Uhr
von 14.00 - 16.30 Uhr
der Bebauungsplanentwurf zur Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können
Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt
werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20,
52411 Jülich), Fax (02461/63-362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich
eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Art der vorhandenen
Informationen
Fachgutachten und
sonstige fachliche
Ausführungen
Verfasser
Thematischer Bezug
Büro für Ökologie &
Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe,
Stolberg;
Umweltbericht,
Artenschutzprüfung,
FFH-Verträglichkeitsstudie,
Landschaftspflegerischer
Begleitplan;
Ingenieurbüro Behler, Langerwehe;
Nachweis gem. § 51a LWG
NRW Beseitigung von
Niederschlagswasser;
ACCON Environmental Consultants
Dipl.-Ing. Manfred Weigand, Köln;
gutachterliche Stellungnahme
zur GeräuschEmissionskontigentierung;
Büro für angewandte
Geowissenschaften
Dipl.-Geol. Helga Weyers, Aachen;
Hydrogeologische
Untersuchung;
sKArcheoConsult
Büro für archäologische Planung,
Aachen;
archäologische Untersuchung
des Plangebietes
Büro für Verkehrs- und Stadtplanung
BVS Rödel & Pachan, Kamp-Lintfort;
Verkehrsgutachten
Ing. Büro Dipl.-Ing. A. Dienstknecht,
Düren;
Bewertung der
Transportwegbeziehung aus
städtebaulicher und technischer
Sicht;
WZL der RWTH Aachen
Thomas Hempel, M.Sc.
Philipp Hünnekes, M.Sc., Aachen;
Konzeptanalyse und -bewertung
zur strategischen
Standorterweiterung;
Farbdesign Jörg Griesmer, Bad
Kreuznach
farbkünstlerische
Gesamtgestaltung
Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
1. mit folgenden Auswirkungen auf den Menschen:
24
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
-
Informationen zu den Auswirkungen der Planungen durch die Entstehung von Gewerbelärm;
Informationen zur Lärmsituation auf Grund des veränderten Verkehrsaufkommens.
Informationen zu der von den Planungen ausgehenden Luftbelastung
2. mit folgenden Auswirkungen auf die Tiere:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Vogelwelt, die Fledermäuse und
den Biber.
3. mit folgenden Auswirkungen auf die Pflanzen:
- Informationen zu den Einflüssen auf die im Einwirkungsbereich des Plangebiets befindlichen
Pflanzengesellschaften und -arten, insbesondere auf den vorhandenen Baumbestand.
4. mit folgenden Auswirkungen auf die Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie
Schutzgebiete
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsbild;
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsschutzgebiet
'Wymarer Hof';
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die angrenzenden Schutzgebiete
(insbesondere das FFHGebiet 'Indemündung').
5. mit folgenden Auswirkungen auf den Boden:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Boden, insbesondere durch
Versiegelung.
6. mit folgenden Auswirkungen auf das Wasser:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Wasser, insbesondere im
Hinblick auf die Versickerung der Niederschlagsabflüsse.
7. mit folgenden Auswirkungen auf das Klima:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das <ůŝŵĂƚŽƉŝŵWůĂŶŐĞďŝĞƚ͘
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Jülich, den 08.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Kirchberg
" Umwandlung von Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche im Süden von Kirchberg "
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter anderem folgendes beschlossen:
" Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche in
Landwirtschaftsfläche im Süden von Kirchberg“ wird mit der als Anlage beigefügten
Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. "
Der Änderungsbereich befindet sich im Süden des Ortsteils Kirchberg und wird begrenzt durch:
-
im Norden und Süden durch intensiv genutzte Ackerflächen,
im Osten durch die " Teichstraße ",
im Westen durch den bewaldeten Uferbereich des Mühlenteiches.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung " Umwandlung Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche im Süden
von Kirchberg " sollen in Verbindung mit der Flächennutzungsplan-Änderung " Gewerbefläche
Ortseingang Kirchberg " die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung
der ortsansässigen Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke geschaffen werden. Die Ausweisung von
Gewerbegebietsflächen innerhalb des Planbereiches des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 14
" Ortseingang " bedingt die Ausweisung einer Gewerblichen Baufläche durch den Flächennutzungsplan.
Um der Forderung der Bezirksplanungsbehörde, einen Flächenausgleich für die
Gewerbeflächenausweisung im Flächennutzungsplan am nördlichen Ortseingang zu schaffen,
nachzukommen, soll mit diesem Entwurf ein Teil der südlich von Kirchberg ausgewiesenen
Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche umgewandelt werden.
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Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Textfestsetzung sowie die nach
Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
liegen in der Zeit vom 24.08.2016 bis 26.09.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große
Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der
Dienststunden
montags bis freitags
montags bis mittwochs
donnerstags
von 8.30 - 12.00 Uhr
von 14.00 - 15.30 Uhr
von 14.00 - 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung
Jülich schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Darüber hinaus können
Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Art der vorhandenen
Informationen
Fachgutachten und
sonstige fachliche
Ausführungen
Verfasser
Thematischer Bezug
Büro für Ökologie &
Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe,
Stolberg;
Umweltbericht,
Artenschutzprüfung,
FFH-Verträglichkeitsstudie,
Landschaftspflegerischer
Begleitplan;
Ingenieurbüro Behler, Langerwehe;
Nachweis gem. § 51a LWG
NRW Beseitigung von
Niederschlagswasser;
ACCON Environmental Consultants
Dipl.-Ing. Manfred Weigand, Köln;
gutachterliche Stellungnahme
zur GeräuschEmissionskontigentierung;
Büro für angewandte
Geowissenschaften
Dipl.-Geol. Helga Weyers, Aachen;
Hydrogeologische
Untersuchung;
sKArcheoConsult
Büro für archäologische Planung,
Aachen;
archäologische Untersuchung
des Plangebietes
Büro für Verkehrs- und Stadtplanung
BVS Rödel & Pachan, Kamp-Lintfort;
Verkehrsgutachten
Ing. Büro Dipl.-Ing. A. Dienstknecht,
Düren;
Bewertung der
Transportwegbeziehung aus
städtebaulicher und technischer
Sicht;
WZL der RWTH Aachen
Thomas Hempel, M.Sc.
Philipp Hünnekes, M.Sc., Aachen;
Konzeptanalyse und -bewertung
zur strategischen
Standorterweiterung;
Farbdesign Jörg Griesmer, Bad
Kreuznach
farbkünstlerische
Gesamtgestaltung
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
1. mit folgenden Auswirkungen auf den Menschen:
- Informationen zu den Abständen zur nächstgelegenen Wohnbebauung.
2. mit folgenden Auswirkungen auf die Tiere:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Vogelwelt, insbesondere die
Feldvogelarten.
3. mit folgenden Auswirkungen auf die Pflanzen:
- Informationen zu den Einflüssen auf die im Einwirkungsbereich des Plangebiets befindlichen
Pflanzenarten.
4. mit folgenden Auswirkungen auf den Boden:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Boden, insbesondere die
Bodenfruchtbarkeit.
5. mit folgenden Auswirkungen auf das Wasser:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Wasser, insbesondere den
Mühlenteich und die Inde.
6. mit folgenden Auswirkungen auf das Klima:
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das <ůŝŵĂ͕ŝŶƐďĞƐŽŶĚĞƌĞŝŵ,ŝŶďůŝĐŬ
ĂƵĨĚĂƐďĞƐƚĞŚĞŶĚĞKĨĨĞŶůĂŶĚŬůŝŵĂ͘
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Jülich, den 08.07.2016
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Ende: Amtliche Bekanntmachungen
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Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Freitag,
29. Juli 2016
Das preußische Jahrhundert
Erste Kuratorenführung durch die Ausstellung in der Zitadelle
Zuckerrüben und Verkehr, Industrie und Bürokratie sind Themen,
die Jülich noch heute umtreiben,
doch sie waren schon im 19. Jahrhundert da, als Jülich noch preußisch war. Wie sehr das preußische Erbe unser heutiges Leben
prägt, das zeigt die Doppelausstellung „Das preußische Jahrhundert“ in Jülich und LeverkusenOpladen. Die Idee ist ebenso einfach wie klug: An zwei Orten wird
die Entwicklung aufgezeigt, welche die ab 1815 neuen preußischen Provinzen im Westen nahmen: das linksrheinische Jülich
und Opladen im Bergischen. Durch
den zweifachen Blick heben sich
Parallelen wie Unterschiede der
beiden Städte gleichsam plastisch
hervor. Sechs Themen haben die
Ausstellungsmacher in den Fokus
genommen, um die kaum überschaubare Materialfülle zu strukturieren. Das Spektrum reicht
dabei von Staat und Verwaltung
über Stadtentwicklung, Identitätsbildung, Militär und Bildung bis
hin zum Verhältnis der Rheinländer zu ihrer Herrschaft: Bürger
oder Untertanen?
Die Jülicher Ausstellung dekliniert
diese Themen an lokalen Beispielen durch. Ein Schwerpunkt in der
Garnisons- und Festungsstadt bildet natürlich das Militär, dem ein
eigener Raum gewidmet ist. Doch
auch die anderen Themen kommen nicht zu kurz, im Gegenteil:
Nach einer Einleitung, die einen
Überblick über die wichtigsten
Ereignisse des preußischen Jahrhunderts gibt, werden die Fragen
reich bebildert und ausführlich
erläutert abgehandelt. Auch dieser ebenso umfassende wie detailreiche Ansatz der Ausstellungs-
macher erinnert an die preußische Art, nichts im Unklaren lassen zu wollen. So gibt sich die
Ausstellung enzyklopädisch-preußisch, gut strukturiert und detailliert. Und selbstverständlich gibt
es einen Übersichtsplan und einen ausgeschilderten Rundgang,
damit auch hier alles seine Ordnung hat. Der Betrachter hat den
Vorteil, entsprechend dem eigenen Tempo und Wissensdurst die
Preußen in Jülich für sich zu entdecken. Wer lieber zuhören möchte, dem seien die öffentlichen Führungen ans Herz gelegt. Die erste
findet am Sonntag, dem 17. Juli
statt. Der Historiker und Ausstellungskurator Jacek Grubba stellt
ausführlich die „gute alte Zeit“
vor und warum man sie vielleicht
doch nicht so nennen sollte. In
jedem Fall ist es eine sehr wichtige Zeit, in der entscheidende Weichen gestellt wurden, wie z.B. die
Zugverbindung von Köln über Düren nach Aachen und somit an
Jülich vorbei. Warum das so ist
und welche Folgen das hatte, wird
in der Führung von Jacek Grubba
deutlich. Treffpunkt für die Führung ist um 11.00 Uhr am InfoPavillon in der Zitadelle. Die Führung ist kostenlos, lediglich der
Museumseintritt muss entrichtet
werden.
Mit „Seitschwung“
geht’s weiter
nach der Sommerpause
Eine Tanzgruppe für die reifere
Generation, wobei man keinen
Partner braucht!
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, jeder ist eingeladen mitzumachen.
Wir tanzen in der Gruppe in unterschiedlichen Formationen nach
internationaler Musik.
Tanzen fördert die Beweglichkeit,
Kondition und Konzentration und
kann somit die Lebensfreude und
Lebensqualität erhöhen.
Wir treffen uns wieder ab Mittwoch, dem 10 August von 16:30
30
- 18.00 Uhr
in der Kita Rappelkiste, Matthiasplatz 2, Jülich, Lich-Steinstraß
Mit wem: Marie Göcking (Geschäftsführerin im JTV, zertifizierte Tanzleiterin im BVST)
Telefon-Nr.: 02428-801349 (privat)
oder mobil: 0162-2167802.
Der Mitgliedsbeitrag im Jülicher
TV beträgt: 74,00 Euro/jährlich.
Kostenbeitrag: Für JTV-Mitglieder
kostenlos, für Nichtmitglieder 12,Euro/mtl.
Ich freu mich auf viele Interessierte!
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Unsere Lehrer machen Wuff
Wenn Alice und die anderen Hunde vom Verein Tiere als therapeutische Begleiter e.V. die integrative Kita Purzelbaum in Jülich Broich besuchen, strahlen alle
Kinder und begrüßen die Hunde
und ihre Besitzer liebevoll und
voller Erwartung.
„Man kann sich viel besser Dinge
merken, wenn wir es mit einem
Hund üben“ meint Amelie 6 Jahre. „Ja, wir werden richtig klug“
ergänzt noch Joel.
Diese kluge Einschätzung wird
auch von den anderen Vorschulkindern geteilt. Sie sind es nämlich, die für den Hundeführerschein
alles Wichtige über den Umgang
mit Hunden erfahren und üben
wollen.
Sie lernen, wie sie sich fremden
Hunden gegenüber verhalten sollen, da nicht alle Hunde, wie die
vom Verein, Kindern so stressresistent und geduldig begegnen.
Leinenführung, Kommandos, den
Hund bürsten oder mit ihm schmusen, das üben schon die kleinen
Purzelbäume. „Wir großen Vorschulkinder können das schon.
Jetzt üben wir Parcourlaufen, Tunnellauf und geben Spüraufträge.“,
erklärt Jessie stolz. Dabei verstecken die Kinder Leckerlies oder
andere Dinge und staunen immer
wieder auf´s Neue, wie schnell die
Hunde diese Verstecke finden.
Die Lehrer auf vier Beinen bringen auch die schüchternen Kinder dazu, deutliche Kommandos
auszusprechen.
Zum Abschluss des Projekts kam
endlich der Tag der Durchführung
des Hundeführerscheins. Die Kinder luden Eltern, Geschwister und
Großeltern ein um zu präsentieren, was sie im Umgang mit den
Vierbeinern alles gelernt haben.
Auch die jüngeren Kitakinder beobachteten als Zuschauer das
Geschehen. Es wurde ordentlich
angefeuert und applaudiert.
Die Kinder zeigten mit den Hunden Leinenführung, Parcourlauf,
Tricks und Kommandos. Dann erzählten sie, was sie alles über
den Umgang mit Hunden wissen.
Zum Schluss erhielten alle Teilnehmer eine Urkunde, die sie
gleich stolz ihren Familien und
Freunden zeigten.
Das war ein schöner Tag. Wuff!!
(Bilder: Stadt Jülich)
17. WeinSommer Rheinland-Pfalz noch bis 17. Juli
DER Treffpunkt für Weinfreunde und Genießer
Für ein Wochenende wird der
Schlossplatz zur Weinoase von
Jülich. Weingenießer und Weinmacher treffen sich in entspannter Atmosphäre. Hier wird probiert, diskutiert und gefeiert.
15. -17.07.2016
Freitag 16.00 - 24.00 Uhr
Samstag 14.00 - 01.00 Uhr
Sonntag 12.00 - 20.00 Uhr
Wer: 16 Weingüter aus den Anbaugebieten Nahe, Mosel, Pfalz
und Rheinhessen
Ver
anstalter: Ministerium für Wirteranstalter:
schaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau in Rheinland-Pfalz
Rahmenprogramm:
Freitag, 15. Juli, 16.00 bis 18.00
Uhr
Themenverkostung vor der Büh-
ne mit der Nahe Weinprizessin
Franziska Finkenauer: „Weiße
Exoten - Ausgefallene Rebsorten
im Glas -“
-“. Nach was schmecken
Gewürztraminer, Muskateller und
die anderen weniger bekannten
Rebsorten? Am WeinSommer-Freitag können die Besucher dieser
Frage auf den Grund gehen.
18.00 - 22.00 Uhr: Two4You and
friends begeistern mit der kompletten Bandbreite der Musik.
Verschiedene Stile auf erfrischende Art und sehr niveauvoll unter
einen Hut gebracht.
Samstag, 16. Juli, 15.00 bis
17.00 Uhr
Themenverkostung vor der Bühne mit der Nahe Weinprizessin
Franziska Finkenauer „Leicht &
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
frisch“ - Terr
assenweine für den
errassenweine
Sommer“. Hier präsentieren die
Sommer“
WeinMacher alkoholarme Weine
für den Feierabend oder zur leichten Küche.
18.00 - 22.00 Uhr: Die Juan Carlos Band vereint stilsicher Latin,
Bossa Nova, Reggae, Pop und
Blues leidenschaftlich und virtuos
zu einem intensiven und einmaligen Hörerlebnis.
Sonntag, 17. Juli
Juli, ab 12.00 Uhr
Winzer stehen „Rede und Antwort“ - Was Sie schon immer über
Wein wissen wollten.
15.00 Uhr: „Geführt probiert“ Nahe Weinprizessin Franziska Finkenauer begleitet die Teilnehmer
bei der Weinprobe durch die Anbaugebiete und gibt charmant und
kenntnis-reich Auskunft. Teilnahmekosten 5,00 Euro/pP, Dauer ca.
1 Std. Anmeldung über
www.weinsommer.de/Juelich
31
Wo wären wir ohne Musik…
Diese Frage stellten die Kinder
des Schulchores der Welldorfer
Grundschule unter Leitung von
Silke Kayser in ihrer Musicalaufführung „Der Notenbaum“ nach
Inge und Wolfram Eicke und Dieter Faber. In zwei Generalproben
und zwei Aufführungen erzählten die
Solisten und Chorkinder die spannende Geschichte über die Suche
nach verschwundenen Noten. Als
Gäste begrüßten sie Senioren und
Kindergärten aus Güsten, MerschPattern und Welldorf, OGS-Kinder
aus Jülicher Schulen und Eltern und
Kinder der Grundschule. Wenn im
Frühling der Notenbaum blüht, kommen Musiker aus der ganzen Welt
und pflücken sich frische Noten, damit sie auch im neuen Jahr Musik
machen können. Doch eines Tages
wird der Notenbaum krank und auf
der ganzen Welt gibt es keine neuen Lieder mehr, keine Konzerte, keine Fröhlichkeit. Ob der garstige
Gnom dahinter steckt? Gelingt es
den Musikern, den Notenbaum zu
retten? Mit dieser aufregenden Geschichte verzauberten die Welldor-
fer Grundschulkinder ihre Zuschauer eine Stunde lang. Begeistert war
das Publikum nicht nur von den
Solo- und Chorbeiträgen, von den
Tanzeinlagen und der instrumentalen Begleitung durch Kinder und
Eltern, sondern ganz besonders
auch von dem liebevoll und höchst
professionell gestalteten Bühnenbild. Hier waren die Brücke zur No-
Kino: SING STREET
18. & 19.07.2016, jew. 20 Uhr, Kuba
KOMÖDIE/ MUSIKFILM | GB/ Irland 2015 | Regie: John Carney |
Darsteller: Ferdia Walsh-Peelo,
Lucy Boynton, Jack Reynor, Maria
Doyle Kennedy | FSK: ab 6 | Beginn: 20.00 Uhr | Einlass: 19.30
Uhr | Laufzeit: 106 Minuten | Eintritt: 5.50 € / 5.00 € ermäßigt |
KuBa-Kino
Ein mitreißender Musikfilm über
eine Jugend im Dublin der 80er
Jahre.
Irland in den Achtzigern. Vor dem
Hintergrund von Rezession und
Arbeitslosigkeit wächst der jugendliche Conor in Dublin auf. Als
32
Außenseiter in der Schule gebrandmarkt, flieht er in die Welt
der Popmusik und träumt
nebenbei von der unerreichbaren,
schönen Raphina. Seine Idee: Er
lädt Raphina ein, im Musikvideo
seiner Band aufzutreten. Sein Problem: Er hat gar keine Band, kann
noch nicht mal ein Instrument spielen. Aber sein Plan darf auf keinen
Fall scheitern. Also gründet er mit
ein paar Jungs aus der Nachbarschaft kurzerhand eine Band und
voller Leidenschaft schreiben sie
ihre ersten Songs.
Foto: © StudioCanal Filmverleih
tenbaum-Insel und der Notenbaum
ganz besondere Highlights. In mehrmonatiger Vorbereitung lernten die
Grundschüler Unterricht in ganz
anderer Form kennen. Mit Teamgeist und großer Begeisterung für
Musik und Tanz führten die vielen
Probenstunden zu einem sehensund hörenswerten Ergebnis. Zum
Ende des Schuljahres schenkten die
jungen Musicalstars ihren Gästen
unvergessliche Momente und alle
kannten zum Schluss die Antwort
auf die Frage „Wo wären wir ohne
Musik“. Unterstützt wurde das Projekt vom Förderverein der Schule
und Sponsoren aus der Region. Eine
DVD zu den Aufführungen kann über
die Schule, Tel. 02463 / 3717 bestellt
werden.
Kino:
Einmal Mond und zurück
18. & 19.07.2016, jew. 17 Uhr, Kuba
Animationsfilm | SPANIEN 2015 | Regie:
Enrique Gato | FSK:
o.A. | Einlass: 16.30
Uhr | Beginn: 17.00
Uhr | Filmtipp der FBW
Jugend Jury | Prädikat:
wertvoll | Laufzeit: 95 Minuten |
Eintritt: 3 € | KuBa-Kino
Der 12-jährige Mike Goldwing, Sohn
eines Astronauten, hat zwei große
Träume: Er will eine Partie des Spiels
Capture The Flag gewinnen und er
will seine Familie wieder zusammenbringen. Mike bekommt die
Chance, beide Ziele zu erreichen.
Dazu muss er die Flagge holen, die
von den Raumfahrern der Apollo 11
auf dem Mond hinterlassen wurde,
1969 bei der ersten Landung auf
dem Trabanten. Gemeinsam mit seinen Freunden Amy, Marty, dem verrückt-lustigen Alligator Igor und Opa
Frank geht Mike auf ein Abenteuer,
das bis ins Weltall führt. Dabei müssen die Fünf die bösen Pläne des
exzentrischen Millionärs Richard
Carson vereiteln, der den Mond kolonisieren und die Geschichte der
bisherigen Raumfahrt ausradieren
will. Den State of the Art im Animationsfilmbereich legen alljährlich
US-Studios wie Pixar und Dreamworks fest. Wenn Animationsfilmschmieden aus Europa diesen Stil
imitieren, ist das meist schon aufgrund der schmaleren Budgets und
kürzeren Produktionszeiten, die
sich in vergleichsweise anspruchslosen Animationen manifestieren,
zum Scheitern verurteilt. Nicht so
bei „Einmal Mond und zurück“ des
spanischen Regisseurs Enrique
Gato. Mit liebenswerten Figuren,
einem starken emotionalen Kern
und einer flotten Erzählweise inszeniert Gato ein sehr unterhaltsames
Abenteuer, bei dem das Etikett „für
die ganze Familie“ absolut zutrifft.
(programmkino.de)
Foto: © 2015 Paramount Pictures
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Mit Hans und Peter
gegen feuchte Wände
Es war einfach perfekt. Die Lage,
die Aufteilung der Zimmer und
natürlich der Preis. Dann nach einiger Zeit die Ernüchterung: im
Keller zeigte sich Feuchtigkeit im
Arbeitszimmer. Damit schien der
Wunsch von ungetrübter Nutzung
des Eigenheims für Familie Schulz
aus Pulheim bei Köln erst einmal
passé. Dann aber kam der Kontakt mit den Profis von FeuchteHans & SchimmelPeter zustande und das Arbeitszimmer konnte
gerettet werden. Das alles so einfach gehen würde, damit hatte
Familie Schulz nicht gerechnet.
„Der erste Kontakt kam über eine
Empfehlung von Bekannten. Meine Frau hat gleich einen Termin
mit Raimund Sieben, dem Bausachverständigen gemacht“, erzählt Herr Schulz. Der Beratungstermin sowie die gesamte Ursachenforschung ist bei FeuchteHans
& SchimmelPeter völlig kostenfrei. So kann der Kunde in Ruhe
entscheiden, ob er das Angebot
annehmen möchte. Dank des innovativen Produktes, das FeuchteHans & SchimmelPeter nutzt, ist
keine Ausschachtung nötig und
die Arbeiten verlaufen für den Kunden stressfrei. „Die Arbeiten waren schon nach nur einem Tag fertig und der Keller absolut sauber“, erinnert sich Herr Schulz.
25 Jahre Ruhe - garantiert!
Feuchtigkeit und der daraus resultierende Schimmel bedrohen
nicht nur die Bausubstanz des
Hauses, sondern auch die Gesundheit seiner Bewohner. Die Fachmänner von FeuchteHans & SchimmelPeter nutzen ein hydrophobierendes Injektionsverfahren, das
sich seit über 45 Jahren bestens bewährt hat. Raimund Sieben erklärt:
„Wir garantieren eine bauphysikalisch korrekte, dauerhafte Austrocknung. Das Mauerwerk erhält seine
natürliche Fähigkeit zur Wärmedämmung zurück.“ Das Verfahren funktioniere sogar bei besonders starker
Durchfeuchtung ohne Vortrocknung
und wird mit einem langlebigen und
gesundheitlich unbedenklichen Material durchgeführt.
FeuchteHans & SchimmelPeter
nutzt exclusiv ein Material der
BKM.Mannesmann AG, welches
in Beschaffenheit und Technologie einzigartig ist. Der Produzent
ist so überzeugt von seinem Produkt, dass er darauf 25 Jahre Garantie gibt - in Deutschland
ebenfalls einzigartig.
Wer sind Hans und Peter?
Der Firmenname FeuchteHans &
SchimmelPeter macht neugierig,
wurde aber keineswegs einzig zu
diesem Zweck gewählt, wie Raimund Sieben auf Nachfrage lachend erklärt. „Wir haben uns für
die bekannten deutschen Namen
Hans und Peter entschieden, weil
sie das verkörpern, wofür wir stehen: Innovation und Qualität aus
Deutschland. Feuchtigkeit und
Schimmel sollten natürlich auch
noch in den Namen, damit jeder
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
gleich darauf kommen kann, was
wir tun.“ Das „wir“ hinter Hans
und Peter ist ein Verbund von über
30 verschiedenen Abdichtungsfirmen aus ganz Deutschland. Alle
Mitglieder haben einen Ehrenkodex unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem die für den
Kunden stets kostenfreie Ursachenforschung sowie die Verpflichtung aller Mitglieder und
deren Mitarbeiter, regelmäßige
Weiterbildungen zu besuchen.
Raimund Sieben hat neben 30 Jahren Berufserfahrung u.a. Sachkunde-Zertifikate der TÜV Akademie
für Sanierung Schimmelpilz,
Feuchteschäden und Abdichtung
erworben. Dazu kommen weitere
Punkte, die heutzutage leider
nicht immer selbstverständlich
sind. „Wenn ein Fachmann von
FeuchteHans & SchimmelPeter vor
der Tür steht, hat er immer einen
Staubsauger dabei.
Denn wir verlassen die Baustelle
so, wie wir sie vorgefunden haben“, sagt Raimund Sieben.
Ehrensache.
Redaktion A.W.
FeuchteHans
33
Dezente Farben - und Glanz und Glimmer
Inneneinrichtung: Tapeten zeigen sich in ihrer ganzen Vielfalt
In der neuen Saison geben bei
Tapeten auch weiterhin eher dezente Farben den Ton an: Pastelltöne, Grau- und Beigetöne domi-
nieren. Glanz und Glimmer versprühen aber auch einen Hauch
von Luxus, kräftige Farben sorgen
für gute Laune. Erdnahe Töne wie
Naturfarben lassen sich perfekt mit starken Mustern kombinieren beispielsweise mit „Casual Chic“ von P+S. Foto: djd/Deutsches Tapeten-Institut GmbH
Grau, Braun, Beige und Creme
schaffen ein ruhiges, harmonisches
Wohngefühl. Damit es nicht langweilig wird, tragen Tapeten dazu
gerne großformatige Muster wie
Rankengitter, Blockstreifen oder
Ornamente. Rustikale Fliesen, Bücherrücken oder wettergegerbte
Holzpaneele: Ein anderer Trend
widmet sich dem Fotorealismus.
Was nach Fototapete aussieht, ist
eine Vliestapete, die sich schnell
34
und unkompliziert verarbeiten
lässt. Angesagt sind auch Tapeten
mit lebendigen Strukturen: Gewebe, Bast, schimmernde Glasperlen, Knitterfalten und metallische
Aufsätze machen aus Wänden ein
optisches und haptisches Erlebnis.
Metall-Farben von Silber und Gold
bis zu warmem Kupfer sorgen für
einen modernen und eleganten
Einrichtungsstil.
Blüten, Blätter und Ranken
wiederum machen Lust auf die
warme Jahreszeit. Blumen im
markanten Retrolook begeistern
ebenso wie verspielte RankenMotive. Für den passenden wohnlichen Charakter sorgen Tapeten
in sanften Farben und romantischen Dessins. Tapeten, die wie
handgedruckt aussehen oder einen wertigen textilen Charakter
haben, stehen ebenfalls für pure
Wohnlichkeit. (djd).
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Gesund bleiben
im dichten Haus
Dämmen ohne Risiken
Gebäude verbrauchen knapp 40
Prozent der gesamten Energie in
Deutschland. Bis zu 85 Prozent
davon wird buchstäblich „verheizt“. Vor allem durch ungedämmte Außenwände und Lecks
in der Haushülle entweicht viel
Wärme.
Daher hat der Gesetzgeber die
Energieeinsparverordnung
(EnEV) ins Leben gerufen. Laut
dieser ist eine gute Wärmedämmung bei Neubauten Pflicht und
auch bei der Nachrüstung sowie Sanierung gelten energetische Anforderungen.
Hierdurch sinken die Treibhausgas-Emissionen und Kosten fürs
Heizen. Doch bleiben mit der
Wärme nicht auch Luftfeuchtigkeit und Schadstoffe im Haus?
Wer bestimmte Vorkehrungen
trifft, kann diese berechtigte
Sorge aus dem Weg räumen.
Vom Dach bis zum Keller kann
die Haushülle Ritzen, Fugen und
andere Lecks enthalten. Über
solche „Schlupflöcher“ geht
viel Wärme verloren. Dadurch
verheizen Bewohner bei Minusgraden gutes Geld.
Im
Sommer
führen
die
Schwachstellen zur Aufheizung
der Räume. Stromfresser wie
Klimaanlagen und Ventilatoren
kommen zum Einsatz. Ist das
Haus dahingegen von oben bis
unten luftdicht ausgeführt und
gut gedämmt, leben Bewohner
komfortabler und sparen Betriebskosten.
Zudem befolgen sie die Auflagen des Gesetzgebers und schonen das Klima.
Viele Bauherren und Renovierer fürchten jedoch ein Leben
wie in der „Plastiktüte“. Die
Wände können nicht mehr „atmen“, so die Vorstellung. Doch
durch regelmäßiges Fensteröffnen mit Stoßlüften oder geeigneter Anlagentechnik lässt sich
der Luftaustausch kontrollieren,
statt dass er unbemerkt die En-
ergiekosten in die Höhe treibt.
Dadurch wird auch Feuchtigkeit
abgeführt. In Kombination mit
sachgerechtem Heizen, entzieht dies Schimmel den Nährboden. Also spricht nichts dagegen, „dicht zu machen“.
Bauherren und Renovierer sollten aber sichergehen, dass die
Dämmstoffe und alle weiteren
verbauten Materialien absolut
wohngesund sind. Denn Krankmacher lassen sich nicht einfach weglüften. Daher ist es das
Beste, die Schadstoffe und
flüchtigen organischen Substanzen gar nicht erst ins Haus
zu holen. Wer denkt, dies sei
nur durch umfangreiche Recherchen möglich, der irrt sich.
Der Fachmann verarbeitet heutzutage für gewöhnlich nur unbedenkliche Produkte. Zur Kontrolle genügt ein einfacher Blick
auf die Verpackung des Artikels. Ist das Produkt wohngesund und umweltschonend, ist
darauf eine Kennzeichnung wie
das europaweit anerkannte
EMICODE EC1-Siegel zu sehen.
Das EMICODE-System untersucht genauestens die Umweltund Gesundheitsverträglichkeit
diverser Baustoffe - vom Estrich bis zum Dachinnenbereich.
Hierzu gehören beispielsweise
sämtliche Schichten unter Bodenbelägen wie Spachtelmassen und Klebstoffe, Dämm- und
Wandplatten sowie Abdichtungsmaterialien von Fenstern
und Fassaden. Neben dem
strengen
Bewertungssystem
garantieren regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Experten und Prüfinstitute, dass
die Produkte emissionsarm
sind.
Kluge Bewohner können also alles haben: Eine saubere, gesunde
Raumluft zum Wohl der Gesundheit und einen niedrigen Energieverbrauch - dem Geldbeutel und
der Umwelt zuliebe.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Kino: Monsieur Chocolat
25.07.2016, 20 Uhr, Kuba
DRAMA/ BIOGRAFIE | FRANKREICH 2015 | Regie: Roschdy Zem
| Darsteller: Omar Sy, James Thierée, Noémie Lvovsky, Frédéric Pierrot, Clotilde Hesme, Olivier Gourmet | FSK: ab 12 | Beginn: 20.00
Uhr | Einlass: 19.30 Uhr | Laufzeit:
119 Minuten | Eintritt: 5.50 € /
5.00 € ermäßigt | KuBa-Kino
Frankreich, kurz vor Beginn des
20. Jahrhunderts: Auf der Suche
nach neuem Talent entdeckt der
Clown George Footit den aus der
Sklaverei entflohenen Chocolat,
der mit einem kleinen Wanderzirkus durchs Land reist. Die beiden
Außenseiter freunden sich an und
entwickeln eine gemeinsame Bühnenshow, die schnell zu einem großen Zuschauermagneten wird. Auftritte in den größten Zirkushäusern von Paris machen Footit und
Chocolat schließlich landesweit
bekannt. Doch der große Ruhm
treibt nicht nur einen Keil in die
Freundschaft der beiden, sondern
zieht auch die Aufmerksamkeit der
Polizei auf sich. Chocolat muss feststellen, dass er viele Feinde hat,
die den Erfolg eines schwarzen
Künstlers nicht dulden werden.
MONSIEUR CHOCOLAT erzählt die
wahre Geschichte vom Aufstieg
und Fall von Raphaël Padilla, der
unter dem Namen Chocolat als
erster schwarzer Künstler auf ei-
ner französischen Bühne zu großem Ruhm und Reichtum gelangte und beides wieder verlor. In den Hauptrollen brillieren Omar Sy (ZIEMLICH BESTE FREUNDE) als Chocolat sowie Charlie Chaplin-Enkel James Thiérée als
Georges Footit, der Chocolat entdeckt
und eine tiefe Freundschaft mit ihm
aufbaut. Mit imposanten Bildern erweckt Regisseur Roschdy Zem das Paris der Belle Époque auf der großen
Leinwand wieder zum Leben.
Ehemalige MGJlerinnen gesucht
Das Jahr 2016 ist für das Mädchengymnasium Jülich ein besonderes Jahr. Schon im März wurde
das 125-jährige Bestehen der
Schule in einem großen Festakt
gefeiert. Die aktuelle Schülerinnenschaft und das Lehrerkollegium feiern aus dem gleichen An-
lass noch vor den Sommerferien
ein gemeinsames Sommerfest.
Zur Geschichte der Schule gehören aber auch die vielen Ehemaligen, die am MGJ gemeinsam gelernt haben. Aus diesem Grund
veranstaltet die Schule am Samstag, dem 17. September 2016 von
14.00 - 19.30 Uhr ein großes Ehemaligentreffen. Leider gestaltet
sich die Kontaktaufnahme mit den
Schülerinnen, insbesondere denen
der „älteren“ Jahrgänge, nicht
immer ganz einfach. Aus diesem
Grund möchte die Schule auch auf
diesem Wege noch einmal alle
ehemaligen Schülerinnen und natürlich auch deren Lehrerinnen
und Lehrer einladen. Sie werden
gebeten, sich bis zur besseren Planung bis zum 30.08.2016 unter
[email protected] oder
telefonisch unter 02461/9783-0
anzumelden.
Zwei „Lametta-Sitzungen“ im Kuba
gramm zu den Sitzungen veröffentlicht. Dem Erfolg tut dies offensichtlich keinen Abbruch,
schließlich sind sowohl die Herrensitzung (06.11. in Stetternich)
als auch die Mädchensitzung
(10.11. auch im KuBa) der fiktiven
Präsidenten-KG bereits ausverkauft. Soviel verriet Beys dann
aber doch: „Es wird wie im Vorjahr eine Mischung aus etablierten Künstlern, aber auch Nachwuchskräften geben. Wir wollen
uns von den klassischen Karnevalssitzungen auch dahingehend
abgrenzen, als dass wir neue kölsche Gesichter und Talente auf
Nach dem großartigen Erfolg der
Premiere im Vorjahr präsentiert
der Kulturbahnhof am Samstag,
den 03.12.2016 die zweite Auflage der Lametta-Sitzung mit Thomas Beys in seiner Rolle als „Der
Präsident“. Aufgrund der erwarteten Nachfrage ist für Sonntag,
04.12.16 sogar ein Zusatztermin
vorgesehen. Das Jülicher Publikum
darf sich also doppelt auf die „kölsche Weihnachtsfeier der KG Övverm Bersch“ freuen. Beys, der in
den Jahren 2009-2011 in über 100
Auftritten als Büttenredner im
Kölner Karneval tüchtig Bühnenerfahrung sammelte, schlüpft
36
dabei nicht nur in seine Paraderolle als Präsident und einziges
Mitglied seiner KG. Vielmehr ließ
er bereits durchblicken, dass er
auch einige neue Ideen auf die
Bühne bringen möchte. Selbstverständlich wurden aber auch
wieder Künstler aus Köln verpflichtet, die an diesem Abend den
KuBa zum Lachen, Zuhören und
Feiern bewegen werden. Die genaue Gästeliste wird indes aber
noch nicht verraten. Es ist zu einer Art Markenzeichen von Präsident Beys und seiner „KG Övverm Bersch“ geworden, dass man
im Vorfeld kein genaues Pro-
die Bühne bringen möchten.“ Ob
etabliert oder Nachwuchstalent:
im letzten Jahr waren die Künstler durchweg beeindruckt vom
neuen Format und den gelungenen Kostümierungen zum „Lametta“ - Thema. Und als das Publikum dann statt des dreimaligen Alaaf-Ausrufes auch noch ein
lautstarkes „Lametta - Schwing
Schwing“ anstimmte, war der
weihnachtliche Frohsinn perfekt.
Karten für die beiden Lametta Sitzungen gibt es ab sofort online
auf www.der- präsident.de oder
unter Tel. 02461-916 4514. Eintrittspreis 22 €.
Rentenberatung in der
CDU-Geschäftsstelle
Die nächste Beratung in Sachen
„Rentenversicherung findet statt
am Donnerstag, den 4. August
2016
2016, in der Zeit von 17 bis 18:30
Uhr in der CDU-Geschäftsstelle,
Jülich, Wilhelmstraße 22 (Ecke
Wilhelmstraße / Dr.-Weyer-Straße).
Das Angebot des Rentenberaters
umfasst etwa die Prüfung des
Renten-Versicherungsverlaufs,
die Mitteilung des möglichen
Renteneintrittsalters usw. Die
Aufnahme des Antrages auf Kontenklärung oder des Rentenantrags ist während der oben genannten Zeit nicht möglich.
Hierzu wird ggfls. ein Termin vereinbart. Bringen Sie bitte Ihre
gesamten Rentenunterlagen mit.
Beachten Sie die im Regal liegenden neuen Broschüren zur Schwerbehinderten-, Rentenangelegenheit und zur Pflegeversicherung.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
Startverbot für Drohne
Gericht entschied zu Gunsten eines belästigten Nachbarn
Bild: Tomicek/LBvS
Für wenig Geld kann sich
inzwischen jedermann eine mit
einer Kamera ausgestatte Drohne kaufen - und sie im eigenen
Garten starten lassen. Es war
deswegen nur
eine Frage der
Zeit, bis Grundstücksnachbarn
wegen Belästigung und Verletzung der Persönl i c hke itsrechte
vor Gericht ziehen
würden.
Nach Auskunft
des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS setzte sich in einem
derartigen Fall
der „Überwachte“ durch. (Amtsgericht Potsdam,
Aktenzeichen 37
C 454/13)
Der Fall: Die Lebensgefährtin
eines
Grundstückseigentümers lag an einem Sommervormittag auf einer Liege im Garten und las in
einem Buch. Nach eigener Aussage wurde sie durch ein Motorengeräusch aufgeschreckt,
das von oben kam. Es handelte
sich um eine Flugdrohne, die
nur wenige Meter über ihrem
Kopf schwebte. Sie war vom
Nachbaranwesen aus gestartet
worden. Das wollten sich die
Betroffenen nicht gefallen lassen. Sie forderten, dass es der
Drohnenbesitzer in Zukunft unterlasse,
Aufnahmen
vom
Grundstück und den darauf befindlichen Personen zu fertigen.
Das Urteil: Das Amtsgericht
Potsdam entsprach diesem Ansinnen, stimmte der Unterlassungsklage zu und drohte für
den Fall der Zuwiderhandlung
mit einem Ordnungsgeld von
(theoretisch) bis zu 250.000
Euro. In der schriftlichen Urteilsbegründung hieß es: „Die
Handlungsfreiheit des Beklagten, seine Drohne hobbymäßig
herumfliegen zu lassen, hat
hinter der geschützten Privatsphäre Dritter zurückzutreten,
zumal es genug Flächen und
Räume gibt, in denen der Beklagte seinem Hobby nachgehen kann, ohne Dritte zu stören.“ Quelle: LBS
Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR
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Bundesvorsitzender des Deutsch-Südafrikanischen
Jugendwerkes e.V. DSJW, Bad Honnef
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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37
Hurra, wir haben den 1. Platz
Städtische Kita Grünschnäbel freut sich über Preisgeld vom Toom Markt
„Hurra, wir haben gewonnen,“ jubeln die Kinder und die Leiterin Frau
Görlich.
Anfang des Jahres beteiligte sich
die Kita Grünschnäbel aus JülichBourheim bei der Aktion des Toom
Marktes „Respekt wer`s selber
macht“ an. Mit dieser Haltung
möchte der Markt seine Kunden
bei den eigenen Vorhaben bestmöglich unterstützen und zum
Selbermachen motivieren.
„Auch bei uns Grünschnäbeln gibt
es das ein oder andere Vorhaben,
das schon längst einmal angegangen werden sollte - leider fehlt
das nötige Geld“, sagt Leiterin
Frau Görlich und sie bewarb sich
für die Kita- Initiative „Gemeinsam selber machen für mehr Kinderlachen“.
Für die Bewerbung sammelten die
Kinder Ideen für das Außenspielgelände von insgesamt 730 Quadratmetern. Viele Wünsche haben
die Kinder wie Klettergerüst, Rutsche, Spielhäuschen, Sonnensegel über dem Sandkasten, Hecke
„für entlang dem Zaun“, damit
ein unbeobachtetes Spielen
wieder möglich wird, Insektenhotel, Gemüsebeet, Beet-Einfassung
für die Himbeeren und „dass die
fiese graue Mauer vom Nachbar
verschwindet“. Ein paar Fotos
Denkmalschutz
in Stetternich
Tag der offenen Tür
im Feuerwehrmuseum
Der Bürgerbeirat Historische Festungsstadt Jülich lädt alle Interessierten zu einem geführten
Rundgang zu den in Stetternich
unter Denkmalschutz stehenden
Bauwerken ein. Besucht wird die
Wendelinuskapelle, Burg Wolfshoven, die Kirche St. Martinus, die
Lindenberger Mühle und Gut Lindenberg. Geführt wird der Rundgang durch Dr. Harald Goder, einen ausgewiesenen Kenner der
Am Sonntag, den 7. August 2016
findet in der Zeit von 11 - 17 Uhr
im Feuerwehrmuseum „Sophienhöhe“, Welldorf, Jülicher Straße
11, ein Tag der „offenen Tür“ statt.
Stetternicher Ortsgeschichte.
Treffpunkt ist am Samstag, 30. Juli
um 10.30 an der Wendelinuskapelle (Ortsausgang Richtung Hambach). Der Rundgang dauert etwa
2 Stunden. Man kann mit dem
Auto, per Rad oder auch zu Fuß
teilnehmen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos.
Rückfragen an Wolfgang Gunia
(Tel. 02461/ 5 94 20)
Stadtwerke Jülich verlegen
Gas- und Leer-Rohre
Vollsperrung für etwa fünf Wochen
Seit dem 13.07.2016 ist in der
Zeit von jeweils 7:00 Uhr morgens
bis 17:00 Uhr die Straße „Königshäuschen“ von der „Adenauerstrasse“ bis „Wymarstrasse“ für
etwa fünf Wochen vollständig ge-
38
sperrt, damit die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) dort Gas- und
Leer-Rohre verlegen kann.
Die Zufahrt zu den Straßen „Am
Weihberg“ und „Gut Linzenich“
ist weiterhin möglich.
machten die Bewerbung dann
komplett. Kaum war der Startschuss zum Kundenvoting gegeben, ging es für die kleinen und
die großen Grünschnäbel an die
Arbeit: die Werbetrommel wurde
kräftig mit Plakaten und Flyern
gerührt. Eltern, Großeltern, Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen wurden motiviert, im Toom
Markt für das Vorhaben abzustimmen. Denn nur die Kita‚s mit den
meisten Stimmen dürfen sich über
einen Gewinn freuen.
Ende Juni kam dann die überraschende Nachricht, dass die Grünschnäbel es tatsächlich geschafft
haben. „Hurra- Hurra!“ Bis zur
Siegerehrung am 4.7.2016 blieb
es jedoch noch spannend, welcher Platz erreicht wurde. Und
dann wurde es endlich mitgeteilt:
„Die Grünschnäbel“ haben bei der
Kita Initiative den 1. Platz und
somit einen Warengutschein von
3000,-€ gewonnen. Der Jubel der
Kinder und Erzieherinnen war riesengroß.
Jetzt
geht
es
schnellstmöglich an die Planung
und Umsetzung der Vorhaben für
das Außengelände. Kinder und Eltern werden tatkräftig mithelfen.
Die vielfältigen Museumsstücke
werden durch den Oberbrandmeister Peter Höpgens, der die
Besucher durch das Museum führt,
auch ausführlich erklärt.
„Jülich hilft!“ sucht Ehrenamtliche
für das Projekt „Begleitungen von
Flüchtlingsfamilien
Kooperation von Caritasverband,
SkF Düren, Pfarrei Heilig Geist,
Sozialamt der Stadt Jülich und Arbeitskreis Asyl
Viele Flüchtlingsfamilien haben
ein bewegendes Schicksal, eine
belastende Flucht hinter und eine
ungewisse Zukunft vor sich. Für
eine erste Orientierung in
Deutschland und eine erfolgreiche Integration benötigen die
Flüchtlinge Orientierungshilfen
und die aktive Unterstützung von
Privatpersonen.
Die Begleitung von Menschen
fremder Herkunft, ist ein ehrenamtliches Hilfsangebot von engagierten Bürgern, die als Ansprechpartner, als Kontakthilfe zu Ämtern und Behörden, beim Erlernen der Sprache, beim Austausch
kultureller Traditionen und Gepflogenheiten, bei der Unterstützung im Alltag, bei der Betreuung
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
von Kindern, bei der Bewältigung
von Schriftverkehr, bei der Bedienung von technischen Geräten,
mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Aufgeschlossene Personen, die
ein wenig Zeit verschenken möchten, die gerne mit Menschen verschiedener Nationalitäten zusammen sind, Geduld mitbringen und
ihre Lebenserfahrung und Hilfsbereitschaft zur Verfügung stellen möchten, sind herzlich gebeten, sich in diesem Projekt von
„Jülich hilft!“ zu engagieren.
Ehrenamtliche
Begleiter/innen
verabreden sich mit den Flüchtlingsfamilien nach eigenem Zeitmanagement. Für Fragen und Unsicherheiten steht das Projektteam aus Caritasverband, der Pfarrei Heilig Geist und des Sozialamtes zur Verfügung. Darüber hinaus wird einmal monatlich ein
regelmäßiges Treffen zum Austausch von Informationen und zur
Klärung von Fragen im Andreashaus in Lich-Steinstrass, montags
um 19.00 Uhr, angeboten.
3. Jülicher Bierbörse®
02. - 04. September 2016, Jülich
Schlosspark, Innenstadt
Nach dem erfolgreichen Verlauf der
2. Jülicher Bierbörse® findet in
diesem Jahr bereits die dritte Auflage an 3 Tagen vom 02. bis 04.
September 2016 auf dem Jülicher
Schlossplatz statt. Rund 30 unterschiedlich gestaltete Biergärten und
Imbissgeschäfte laden in diesem Jahr
zum ausprobieren ein. Immerhin werden bis zu 350 verschiedene internationale und nationale Biere angeboten. Frisch gezapfte Biere, Flaschenbiere, alkoholfreie Biere- die Bierkultur bietet unzählige Sorten und Variationen und, dass im Jahr des 500jährigen Bestehens des Deutschen
Reinheitsgebots. Nicht genug, denn
mit 30 Jahren erfolgreicher bundesweiter Veranstaltungen der Bierbörse ein echtes Jubiläumsjahr. Wieder
werden optisch schön gestaltete Original Brauerei Bierstände wie Karlovacko, Lausitzer Porter, Flötzinger
Bräu, Neuzeller Kloster, Tyskie,
Zywiec,San Miguel, Hohenthanner,
Schloss/Festmärzen, Grimbergen Abteibier, Andechs Klosterbier, Löwenbräu und viele weitere vertreten sein.
Selbstverständlich ist die Bierbörse
nicht nur mit alkoholischen Getränken ausgestattet, sondern auch alkoholfreie Biere und Getränke werden angeboten. Auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzeswird besonders geachtet. Innerhalb
der Öffnungszeiten, Freitag von 15.00
Uhr, Samstag von 13.00 bis 24.00
Uhr und Sonntag von 13.00 bis 20.00
Uhr wird es auch an musikalischer
Untermalung nicht fehlen. Der Eintritt zur gesamten Fläche ist kostenfrei!! So freut sich der Veranstalter,
die Agentur EMG Inh. Andreas Born,
Erkelenz und sein Team, schon jetzt
auf ein gutes Gelingen und zahlreiche Besucher. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet
unter www.bierboerse.com
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
Notdienst der Apotheken
15.07.2016
St. Martin-Apotheke,
Hauptstraße 121,
Langerwehe
16.07.2016
Apotheke Bacciocco Koslar,
Kreisbahnstraße 35,
Jülich
17.07.2016
Bonifatius-Apotheke,
Drimbornshof 2, Eschweiler
18.07.2016
St. Martin Apotheke,
Rurstraße 46, Linnich
19.07.2016
Löwen-Apotheke,
Mahrstraße 23,
Linnich
20.07.2016
Rur Apotheke,
Kleine Kölnstraße 16, Jülich
21.07.2016
Schlossplatz-Apotheke, Römerstraße 7, Jülich
22.07.2016
Adler-Apotheke, Agrikolastraße 4, Titz
23.07.2016
Klara-Apotheke, Dürener Straße
498a, Eschweiler
24.07.2016
Marien-Apotheke, Rurdorfer Straße 56, Linnich
25.07.2016
Apotheke am Alten Turm, Alte
Turmstraße 26, Aldenhoven
26.07.2016
Rosen-Apotheke, Mühlenstraße
23c, Niederzier
27.07.2016
Apotheke Bacciocco Jülich
Am Markt, Marktplatz 5, Jülich
28.07.2016
Apotheke am Markt, Hauptstraße 120, Baesweiler
29.07.2016
Martinus-Apotheke,
Frauenrather Straße 7,
Aldenhoven
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SAMT verteilt wieder Futterspenden
an bedürftige Tierhalter, sowie gegen ganz kleines Geld Hundeleinen- u. Halsbänder
Am 22. Juli 2016 findet wieder
eine kostenlose Tierfutterausgabe in Jülich statt.
Hierbei handelt es sich um Hunde- und Katzenfutter.
Ort und Zeitpunkt der Ausgabe
wird telefonisch ab dem 07. Juli
2016 von 12.00 bis 17.00 unter:
02461 342209 bekannt gegeben.
Mitzubringen sind der Ausweis der
„Tafel“ oder der gültige Sozialhilfebescheid und der Personalausweis sowie der Impfausweis
des Tieres, soweit der vorhanden
ist.
Tierfreunde, die noch Katzen-
oder Hundefutter spenden möchten, melden sich bitte bis zum 21.
Juli unter der Tel.-Nummer 02461
342209 oder 015776810046 bei
SAMT e. V. Jülich.
Jede Spende ist herzlich willkommen, vor allem Katzennass - und trockenfutter, sowie Hundenass-
futter wird wieder benötigt.
Außerdem können an diesem Tag
Hundeleinen und -halsbänder
(Neuware) für ganz kleines Geld
erstanden werden, das gilt natürlich nur für Hundehalter, die ihren
Hund mitbringen, damit es angepasst werden kann.
02461/50427).
Am Sonntag, dem 14. August,
begleitet Wanderführer Norbert
Kochs (Tel. 02461/4329) eine Tageswanderung im Hürtgenwald
und Kalltal, ca. 17 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt zur
Anreise mit Pkw in Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen Kartäuserstraße.
Von Lobberich zum Wittsee - dort
wird ein Rohrdommel-Projekt
duchgeführt - eide wandert die
Mittwochs-Tagesgruppe am 17.
August mit Wanderführer Josef
Königs (Tel. 02461/345730), ca.
15 km mit Rucksackverpflegung.
Treffpunkt ist um 8.30 Uhr auf
dem Parkplatz am Bahnhof Jülich.
Die Nachmittagsgruppe wandert
am selben Tag nach Stetternich,
begleitet von Dieter Dreilich (Tel.
0163-7749375). Treffpunkt ist um
14.00 Uhr am Schwanenteich.
Am Sonntag, dem 21. August,
begleitet Wanderführerin Helga
Bohnenkamp (Tel. 02272/2289)
die Tageswanderung von Stockheim durch die Drover Heide, ca.
18 km mit Rucksackverpflegung.
Treffpunkt zur Anreise mit Pkw in
Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr
am Parkstreifen Kartäuserstraße.
Zu einer Fahrradtour um Jülich,
bei der ca. 20 - 40 km zurückzulegen sind, treffen sich die Mitfahrer bei geeignetem Wetter am
Montag, dem 22. August, um
14.00 Uhr mit Wanderführer KarlJosef Sentis (Tel. 02461/3404607)
an der Stadionbrücke. Gäste sind
willkommen!
Eine Wanderung durch die Drover Heide unternimmt die Mittwochs-Tagesgruppe am 24. August
gust, ca. 12 km, begleitet von
Wanderführer Hans-Egon Drews
(Tel. 02461/8416). Es ist Mittagseinkehr vorgesehen; Treffpunkt
zur Anreise mit der Rurtalbahn
ist um 8.25 Uhr am Bahnhof Jülich.
Die Nachmittagsgruppe wandert
am selben Tag nach Bourheim,
begleitet von Adolf Klöcker (Tel.
02461/50514). Treffpunkt ist um
14.00 Uhr am Schwanenteich.
Eine Ganztags-Fahrradtour „ins
Blaue“ mit Wanderführer KarlJosef Sentis (Tel. 02461/3404607)
ist bei geeignetem Wetter für
Samstag, den 27. August
August, geplant. Dazu ist eine längere Einkehr ist vorgesehen. Treffpunkt
ist um 10.00 Uhr an der Stadionbrücke, Rückkehr gegen 17.00
Uhr.
Eine Tageswanderung von Wolfgarten zur Burg Vogelsang, ca.
17 km mit Rucksackverpflegung,
begleitet Wanderführer Norbert
Kochs (Tel. 02461/4329) am Sonntag, dem 28. August
August. Treffpunkt
ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen
Kartäuserstraße zur Anfahrt mit
Pkw in Fahrgemeinschaft.
Eine Tageswanderung im Broichbachtaleide unternimmt die Mittwochs-Tagesgruppe am 31. August mit Wanderführer Albert Fischermann (Tel. 02463/1243), ca.
15 km mit Rucksackverpflegung.
Treffpunkt ist um 8.30 Uhr auf
dem Parkplatz am Bahnhof Jülich.
Die Nachmittagsgruppe wandert
am selben Tag nach Koslar, begleitet von Resi Wolff (Tel. 02461/
56817). Treffpunkt ist um 14.00
Uhr am Schwanenteich.
Am Sonntag, dem 4. September
September,
begleitet Wanderführer Manfred
Britz (Tel. 02461/52632) die Tageswanderung von Kelmis über Moresnet nach Bleiberg, ca. 18 km mit
Rucksackverpflegung. Treffpunkt zur
Anreise mit Pkw in Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen Kartäuserstraße.
Weitere Informationen hält die Ortsgruppe Jülich im Internet bereit unter „www.eifelverein-juelich.de“
Eifelverein Jülich e.V
Durch die blühende Heide im
Naturpark De Meinweg wandert
die Mittwochs-Tagesgruppe am 3.
August mit Wanderführer Horst
Borlinghaus (Tel. 02461/53784),
ca. 15 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr
auf dem Parkplatz am Bahnhof
Jülich.
Die Nachmittagsgruppe wandert
am selben Tag nach Tetz, begleitet von Anita Heckhausen (Tel.
02461/51753). Treffpunkt ist um
14.00 Uhr an der Stadionbrücke
Stadionbrücke.
Am Sonntag, dem 7. August
August, begleitet Wanderführer Heinz-Peter Claßen (Tel. 02461/1581) eine
Tageswanderung im Venn rund
um Baraque Michel, ca. 17 km
mit Rucksackverpflegung. Treff-
40
punkt zur Anreise mit Pkw in Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr am
Parkstreifen Kartäuserstraße.
Zu einer Fahrradtour um Jülich,
bei der ca. 20 - 40 km zurückzulegen sind, treffen sich die Mitfahrer bei geeignetem Wetter am
Montag, dem 8. August, um 14.00
Uhr mit Wanderführer Karl-Josef
Sentis (Tel. 02461/3404607) an
der Stadionbrücke. Gäste sind
willkommen!
Eine Tageswanderung von Üdingen über Engelsblick, Waldkapelle und Zerkall nach NideggenBrück, ca. 12 km mit Mittagseinkehr, unternehmen die Teilnehmer mit Wanderführer Hans Mertin (Tel. 02461/931656) am Mittwoch, dem 10. August. Treffpunkt
ist um 8.25 Uhr am Bahnhof Jülich zur Anreise mit der Rurtalbahn.
Die Nachmittagsgruppe wandert
am selben Tag um den Brückenkopfpark zur Einkehr im Café
Pasqualini, begleitet von Lilli
Düsterwald (Tel. 02462/2221).
Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am
Schwanenteich. Die Jugendgruppe unternimmt am Samstag, dem
13. August
August, einen Ausflug zum
Freilinger See und nach Blankenheim, begleitet von Wanderführerin Dagmar Klinkenberg (Tel.
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
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Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Noch näher am Kunden – auch außerhalb der Öffnungszeiten:
Horst Dahmen verstärkt das Kundenberater-Team der Stadtwerke Jülich
Jülich. Die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ)
erweitert ihr Service-Angebot für Kunden
und Interessenten. Denn mit Horst Dahmen
als Vertriebs-Außendienstmitarbeiter für
Privatkunden und Kleingewerbe kommt die
SWJ den Wünschen vieler Jülicher Bürger
entgegen: Beratung bei ihnen zu Hause und
auch nach den offiziellen Öffnungszeiten
des Kundenzentrums.
„Wir haben unser Berater-Team mit einem qualifizierten Profi verstärkt, der im
Energiemarkt zu Hause ist. Auch er wird
unsere Kunden und Interessenten individuell und persönlich beraten“, freuen sich
Dr. Hildegard Hoecker, Leiterin des Shared
Services der SWJ und Grit Köhler, SWJVertriebs- und Marketing-Leiterin.
Baustein der SWJ-Kundenbetreuung
Die persönliche Beratung in den eigenen
vier Wänden ist ein weiterer Baustein in der
SWJ-Rundum-Kundenbetreuung. „Wir wollen für unsere Kunden der Energie-Dienstleister und Energie-Berater sein – und mehr
bieten als nur Lieferung von Gas, Wasser
und Strom“, macht Hildegard Hoecker deutlich. Die komfortable und unkomplizierte
Beratung zu Hause gehört ab sofort dazu.
Lange als Berater im Einsatz
Horst Dahmen ist in Jülich und Umgebung
kein Unbekannter. Lange Jahre war er in
diesem Raum als Berater tätig. Er schätzt
den Umgang mit Menschen und geht gern
auf sie zu. „Ich freue mich sehr auf mein
neues Einsatzgebiet bei der SWJ“, so Horst
Dahmen. Er sieht sich – ebenso wie seine
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SWJ-Kollegen – als Dienstleister für die
Wünsche der Interessenten. „Mit seinem
aufgeschlossenen und freundlichen Wesen
wird Herr Dahmen schnell Kontakt zu unseren Kunden bekommen und Vertrauen aufbauen“, ist sich Hildegard Hoecker sicher.
Besuch nach vorheriger Absprache
Horst Dahmen wird in Jülich Kunden
und Interessenten – nach vorheriger Absprache – zu Hause besuchen und sie zu
Strom- und Gas-Tarifen beraten. Bei weitergehenden Fragen vermittelt er den
passenden SWJ-Ansprechpartner. „Eines
betonen wir ganz deutlich – wir machen
keine Haustürgeschäfte“, betont Hildegard
Hoecker. „Herr Dahmen wird so auftreten,
wie alle das von den Mitarbeitern der Stadtwerken Jülich kennen: seriös, kompetent
und höflich.“
Individuell beraten
Die SWJ hat viele Kunden, die die langjährige Partnerschaft mit dem Energiedienstleister schätzen. „Wir werden unsere Kunden und Interessenten umfassend, fair und
individuell beraten. Denn Jeder hat eigene
Bedarfe und Wünsche. Das haben wir auch
in unseren Kundenforen erfahren“, so Grit
Köhler. Horst Dahmens Ziel ist, dass sich
die Kunden bewusst für die SWJ-Produkte
entscheiden, weil sie ihnen einen konkreten Mehrwert bringen. „Wir haben exzellente Angebote, die wir gern vorstellen. Da
haben wir auch keine Angst vor dem Wettbewerb. Besonders unsere Förderprogramme sind bestimmt für viele Menschen von
Interesse“, erläutert der neue Berater.
Kundenbedürfnisse im Mittelpunkt
„Die Bedürfnisse unserer Kunden stehen
im Mittelpunkt unserer Produktentwicklung und die ist nie zu Ende“, führt Grit
Köhler aus. Immer wieder werden Kundenanregungen in der Entwicklung neuer
Produkte übernommen. „Das ist etwas,
was das Besondere bei uns ist: wir nehmen die Anfragen unserer Kunden sehr
ernst und sind für sie da – schnell, persönlich und direkt“, so die Vertriebschefin.
Fußball im Privatleben
Horst Dahmen ist aber nicht nur als Coach
für Energie-Fragen im Einsatz. Im Privatleben ist er mit viel Herzblut im Vorstand
und im Stab der ersten Mannschaft des
Fußballvereins Concordia Oidtweiler tätig
und war lange Jahre im Karneval seiner
Heimatstadt Baesweiler aktiv.
Als SWJ-Mitarbeiter erkennbar
Horst Dahmen kann sich als neuer SWJKundenberater ausweisen, zusätzlich trägt
er SWJ-Dienstkleidung und fährt ein SWJbeschriftetes Elektro-Fahrzeug. Er wird
auch mit dem bekannten SWJ-Mobil in
Jülich unterwegs sein. „Natürlich können
Interessenten an einer Beratung auch bei
uns anrufen und um seinen Besuch bitten“,
so Hildegard Hoecker.
Horst Dahmen ist
erreichbar unter
02461 – 625207
Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
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Und die Ergebnisse werden auch dem Gesundheitsamt vorgelegt.
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Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de