Jahrgang 18 Woche 28 Nr Nr.. 14 / 15.07.2016 Märchenträume und Zoofest im Brückenkopf-Park Jülich am 24.07.2016 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 1 bestatten begleiten vorsorgen Stadtsportverband Jülich präsentiert das Jahresevent 2016 Die Biathlon auf Schalke-Tour 2016 am Wochenende ochenende,, den 10./11. September auf dem Jülicher Kirchplatz Wer hätte das seinerzeit gedacht, als die Biathlon World Team Challenge 2002 ihre Premiere in der damaligen Arena auf Schalke feierte, dass diese Idee einer „Mixed- WM“, als Biathlon auf Schalke, Jahr für Jahr seine Popularität würde steigern können. Stets in der letzten Woche des Jahres empfängt die VELTINS-Arena Biathlon- Weltstars und -Fans zur weltweit größten Tagesveranstaltung dieses Sports und konnte auch im Dezember 2015 wieder 40.900 Zuschauer in der Arena und ein MiIlionenpublikum während der LiveÜbertragung im TV begeistern. Ein großer Erfolg ist auch die Biathlon auf Schalke-Tour, die 2015 mit 1386 Wettkämpfern und über 12.000 Mitmachern zum weltgrößten Volksbiathlon wurde. Auch in dieser Saison lässt die Tour durch mehr als 30 Städte Deutschlands, Hollands und Belgiens die Freunde dieser Sportart für einen Tag zu Biathleten werden. Die letzte Sommer-Etappe der Tour 2016 wird am Samstag/ Sonntag, den 10./11. September, jeweils von 11.00 - 18.00 Uhr in der Jülicher Innenstadt auf dem Kirchplatz (Kölnstraße) stattfinden. Das Jedermann-Biathlon-Event An 4 Stehendschieß-Plätzen betreut das Tourteam der Experten für Laserschießtechnik, IQ-Sport, alle Neugierigen beim Ausprobieren des Schießens mit originalen Biathlongewehren, die mit der gänzlich gefahrlosen IQ-Laserschießtechnik ausgestattet wurden. Wer den magischen Moment des Biathlons, nämlich das Schießen unmittelbar nach körperlicher Anstrengung, erleben möchte, meldet sich zum parallel laufenden CardioBiathlon-Duell an. Auf den in Skandinavien entwickelten Thoraxtrainem, die in idealer Weise die Doppelstocktechnik des klassischen Langlaufs simulieren, absolvieren die Teilnehmer einen 300 m langen Skilanglauf, dem ein Stehendschießen mit 5 Schüssen folgt. Tagessieger wird der Teilnehmer mit der höchsten Trefferzahl. Bei Treffergleichheit ent- KLEANTHOUS science of beauty ininJülich Jülich Mit KLEANTHOUS biete ich Ihnen einmalige Kosmetikanwendungen und Pflegeserien, natürlich in Kombination, die eine Hautregeneration mit Langzeitwirkung versprechen. Kosmetikinstitut Angela Claßen. HwK geprüfte Kosmetikerin seit 1988 Gereonstraße 1 (EP-Loevenich) 52428 Jülich Telefon: 02461 - 93 12 09 Studiozeiten nach Terminvereinbarung f facebook.com/kosmetikangelaclassen www.kleanthous.de scheidet die schnellere Zeit. Am Wettbewerb kann jeder teilnehmen. Vorkenntnisse im Biathlon sind nicht erforderlich, sondern lediglich Neugier und Interesse an dieser Sportart. Die Anmeldung erfolgt direkt am 10./11.09. am Stand der Biathlon auf Schalke- Tour auf dem Kirchplatz. 10 Minuten Wartezeit sollten eingeplant werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Die Gewinner -Preise Gewinner-Preise Der Tagessieger erreicht das Finale am 28. Dezember in der VELTINS-Arena und tritt bei der Biathlon-WTC 2016 gegen die Etappensieger der anderen Tourstädte an. Dem Tourchampion winkt eine Reise für 2 Personen ins Dorint Hotel & Sportresort Winterberg. Doch ein Gewinner wird der Etappensieger aus Jülich auf jeden Fall sein, denn für sie oder ihn wird als Ehrengast mit Begleitung die ERSTE REIHE der VEL- TINS-Arena reserviert sein, um den Biathlon auf Schalke hautnah an den Biathlonstars aus der Gänsehautperspektive zu erleben. Nun liegt es an den Jülicher Biathlonfans, um diesen exklusiven Preis, den man nicht käuflich erwerben kann, am 10./11.09. leidenschaftlich zu kämpfen. Ein Tour -Finalist betreut in Jülich our-Finalist Neben dem Tourteam wird sich in Jülich Leon Doerenkamp um die Biathlonfans kümmern. Der 18Jährige aus Mönchengladbach ist einer der Shootingstars der Tour 2015. Er gewann die Etappe in Ahaus, wo er rund 70 Wettkämpfer auf Distanz halten konnte. Der zweit jüngste Etappensieger scheiterte im Tourfmale auf Schalke erst am späteren Champion. Der sympathische Gymnasiast weiss also, wie Etappensieger geht und steht den Schnupperern und Wettkämpfern mit Rat und Tat zur Seite. Kurs für lese- und rechtschreibschwache Grundschulkinder Ab August 2016 gibt es wieder freie Plätze im Förderkurs für lese - und rechtschreibschwache Grundschulkinder im Familienzentrum, integrative Kita Purzelbaum in Jülich - Broich. Geleitet wird der Kurs von Barbara Aretz - Geiser (Dipl. Sprachheilpädagogin/Akademische LRS Therapeutin). Ein Kurs besteht aus 5 Terminen, 45 Minuten individuelle Einzelförderung pro Termin. Die Kosten für einen Block mit 5 Terminen betragen 75 € Eigenanteil. Termine sind nach Absprache mittwochs ab 15.30 Uhr möglich. Dieser Kurs richtet sich speziell an Kinder, die in der Schule Probleme beim Lese- und Schreiblernprozess entwickelt haben (sowohl Schüler mit bereits diagnostizierter LRS / Legasthenie als auch ohne). Die Ursachen für eine Lese-/ Rechtschreibproblematik können vielfältig sein. In diesem Kurs wird individuell geschaut und getestet, wo die jeweiligen Probleme des Kindes liegen, um mit einer gezielten Förderung genau dort anzuknüpfen. Werden vorhandene Defizite rechtzeitig erkannt und mit einer gezielten Förderung behoben, bekommen die Kinder wieder Motivation durch Lernerfolg. Selbstverständlich werden die Eltern angeleitet, ihr Kind erfolgreich zu unterstützen. Anmeldung: Familienzentrum, integrative Kita Purzelbaum, Kapellenstraße 4, 52428 Jülich - Broich: 02461/53595, oder [email protected] Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ßische Erbe auch unser heutiges Leben prägt. Die Idee ist ebenso einfach wie klug: An zwei Orten wird die Entwicklung aufgezeigt, welche die ab 1815 neuen preußischen Provinzen im Westen nahmen: das linksrheinische Jülich und Opladen im Bergischen. Am 17. Juli findet die erste Kuratorenführung in Jülich statt. Weitere Informationen erhalten Sie im Innenteil dieser Ausgabe. Mit dem Sommer beginnt auch -Kino Open-Air-Kino -Kino. Ab dem wieder das Open-Air 29. Juli werden vier Filme auf der Hauptbühne des BrückenkopfParks gezeigt. In Kooperation vom Kuba, dem Kulturbüro der Stadt Jülich und dem Brückenkopf-Park Jülich erwarten die Zuschauer wieder einzigartige Erlebnisse. Welche Filme gezeigt werden, erfahren Sie im Innenteil dieser Ausgabe. Bereits zum sechsten Mal findet -K ultur -Sommer statt. der Kinder Kinder-K -Kultur ultur-Sommer Der Renaissancegarten der Zitadelle bietet ab 7. August den großen und kleinen Zuschauern ab vier Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm mit Theater, Märchen, Akrobatik und Musik, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut - eben Kultur für Kinder, die Spaß macht. Einzelheiten zum Programm erhalten Sie im Innenteil dieser Ausgabe. In der Jülicher Innenstadt wird vom 19. - 22. August die Sommer Sommer-kirmes stattfinden. Zahlreiche Verkaufs- und Verlosungsstände sowie Fahrgeschäfte erwarten Sie. Das erste Street Food Festival Jülich findet vom 19. bis 21. August auf dem Marktplatz statt. Mehr als 30 Food Trucks und Garküchen präsentieren kulinarische Highlights aus den unterschiedlichsten Ländern. Dazu gibt es Live-Musik und eine Hüpfburg für Kinder. Nach der gelungenen Premiere im er letzten Jahr findet die Holzhack Holzhacker er-Meisterschaft am 20. August wieder in Jülich statt. Diesmal werden die Wettkämpfe der Vierer-Teams im Sägen, Kraxeln, Ziehen, Rollen und Werfen auf dem Schlossplatz ausgetragen. Es erwartet Sie ein spannender Wettkampf, der seinesgleichen sucht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Axel Fuchs Polstermöbel nach Maß aus Stoff oder Leder im r b e e in e it u r f a rn u K a te rg ls Po * gilt nicht für bereits reduzierte Ware. noch bis 17. Juli wird mit dem 17. WeinSommer der Schlossplatz zur Weinoase. Die Winzer aus den Anbaugebieten Nahe, Mosel, Pfalz und Rheinhessen bieten eine Vielzahl an Rebsorten und Weingenüssen. Live-Musik rundet das Weinfest an allen Tagen ab. Auf dem Barmener Driesch wurden im vergangenen halben Jahr 600 Pappeln neu gepflanzt (Kosten rd. 60.000 Euro). Bei mehreren Ortsbesichtigungen wurde festgestellt, dass mehr als 200 Pappeln mutwillig beschädigt wurden. Der Schaden beträgt mittlerweile 25 - 30.000 Euro. Ich bin ratlos, was mit dieser Zerstörungswut erreicht werden soll. Aber vor allem bin ich verärgert, da sinnlos das Geld der Jülicher Steuerzahler verschwendet wird. Auch in den Sommermonaten bietet der Brückenkopf-Park Jülich ein abwechslungsreiches Programm: Zum „7. Lucky Summer Dance“ laden die Lucky Dukes Jülich am 16. Juli ein. Fantasievolle Geschichten, Märchen und Sagen entführen am 24. Juli in Märchenträume Märchenträume. Bekannte Märchen werden im Parkgelände von „Märchenfiguren“ vorgetragen. Daneben gibt es Märchentheater und weitere märchenhafte Gestalten im Gelände, welche die Besucher unterhalten. Am gleichen Tag bietet das Zoofest den Besuchern Blicke hinter die Kulissen des Zooalltags. Pflege und Aufzucht der Tiere, Futterzubereitung und artgerechte Haltung spielen hier eine wesentliche Rolle. Im Workshop Blasorchester im Big-Band-Rausch der Bläserphilharmonie Hambach werden Filmmusiken aus Krimis und Western eingeübt. Den Abschluss des Workshops bildet das Konzert „Ton ab für alle Ganoven“ am 19. August - ein Cocktail aus mitreißenden Hits von Pink Panther, Kojak, Miss Marple, James Bond und vielem mehr. „Pirates - eine abenteuerliche Zeitreise“ ist Deutschlands größtes Piratenfest und ein Erlebnis für die ganze Familie. Lassen Sie sich vom 26. bis 28. August in die Welt von Blackbeard & Co. entführen. Die Doppelausstellung „Das preußische Jahrhundert“ Jahrhundert“, die in Jülich und Leverkusen-Opladen präsentiert wird, zeigt, wie sehr das preu- %TT 0 2 A * B0.07.16 A R b is 3 Möbelhaus | Gardinenstudio | Sonnen- & Insektenschutz | Polsterei Hauptstraße 195 | 52379 Langerwehe | Tel. 02423 902922 | [email protected] | www.w-kreuder.de Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 3 Frühlingsaktion Am Samstag den 30. April, traf sich um 9.00 Uhr bei regnerischem Wetter eine größere Zahl von Vereinsmitgliedern an der Schautafel am Gerhard Liskenweg zur geplanten Frühlingsaktion für den Waldlehrpfad in Koslar. Geplant waren Reparaturen am Insektenhotel, Infotafeln, Weg/ Hinweisschilder und Sitzbänke. Weiterhin sollten alle Sitzgelegenheiten von Moos, Blattwerk und andere Verunreinigungen befreit und gereinigt werden. Die teilweise notwendigen Materialen und Gegenstände waren vorher durch einige Vereinsmitglieder besorgt oder angefertigt worden. Genügend tatkräftige Mitglieder waren dem Aufruf gefolgt und der 1. Vorsitzender W. Prömpers teilte, nach einer kurzen Begrüßung, die verschiedenen Arbeiten unter den Anwesenden auf. Dem feuchten und kühlen Wetter zum trotz, lief alles gut an und ging zügig voran, bald waren die ersten Aufgaben erledigt. Bänke waren bis auf einige wenige schon gereinigt und die defekte Bank war repariert. Das Insektenhotel hatte ein neues Dach und die beschädigten Abdeckungen der Infotafeln waren entfernt. Das erste Hinweisschild war einbetoniert und ausgerichtet. Gegen 10.30 Uhr brachte Frau Prömpers Kaffee und belegte Brötchen zur Stärkung. Es wurde dann auch eine kurze Pause eingelegt und die belegten Brötchen fanden dankbare Abnehmer und der Kaffee ebenfalls. Gestärkt wurde anschließend weiter gearbeitet bzw. die nächsten Aufgaben in Angriff genommen. Die neuen Abdeckungen wurden an den Infotafeln angebracht, ein paar Gestelle mussten zusätzlich neu einbetoniert werden. Ein weiteres Hinweisschuld wurde noch einbetoniert und die letzten Bänke gereinigt. Gegen 13.00 Uhr waren die Arbeiten am Waldlehrpfad abgeschlossen, es wurde noch ein Gestell für eine Infotafel am Sportplatz aufgestellt. Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Mitglieder für die Unterstützung bei dieser Aktion. Bei dieser Gelegenheit wurde auch sichtbar, dass für einige Abschnitte des Waldlehrpfades noch dringend Split gebraucht wird. Vandalismus mit Umweltschaden Kaum eine Woche nachdem die Arbeiten am Waldlehrpfad durchgeführt waren, haben Unbekannten eine fettige Sauerei hinterlassen. In der Nähe des Kreuzes in Richtung Barmen wurde eine größere Menge Fett bzw. Öl aus Friteusen oder ähnlichem Gerät im Wald entsorgt. Eine Infotafel wurde dabei komplett überschüttet. Es ist jetzt schon zum wiederholten Male, nachdem die Maifeiern vorbei sind, dass scheinbar der ein oder andere Veranstalter Die nächste Ausgabe erscheint am 29.07.2016 Redaktionsschluss ist der 19.07.2016 4 die Rückstände bequem entsorgen will. Nachdem der Vorfall beim Ordnungsamt gemeldet wurde, sind die zurückgelassenen Eimer abgeholt worden. Die verschmutzte Infotafel wurde vom Verein gereinigt. Die fettigen Rückstände auf dem Waldboden locken eine Menge Fliegen an. Kurze Zeit nachdem die Verschmutzung gemeldet wurde, hat Willi Prömpers (1. Vorsitzender) durch Manfred Neulen (Landschaftswart) erfahren, dass zwei junge Männer in leicht angetrunkenem Zustand beim Auskippen des Frittierfetts beobachtet wurden. Das Kennzeichen des Fahrzeuges war bekannt und wurde dem Ordnungsamt mitgeteilt. Daraufhin konnten die Verursacher ermittelt werden. Diese wurden zum Beheben der verursachten Verschmutzung aufgefordert, dem wohl auch nachgekommen wurde. Der Fall wurde daraufhin nicht zur Anzeige gebracht. Sollte einen ähnlichen Vorfall wieder festgestellt werden, wird das Vergehen unverzüglich zur Anzeige gebracht. Splitverteilen Damit der Waldlehrpfad begehbar bleibt, sind regelmäßige Instandhaltungsarbeiten notwendig. Der Weg soll auch mit Rollstuhl, Gehhilfe (Rollator) sowie Kinderwagen begehbar sein, deshalb sind regelmäßige Pflegearbeiten notwendig. Überwiegend betrifft dass, die Bodenbeschaffenheit des Weges, in den Weg ragenden Ästen bzw. nach einen Sturm umgeknickten Bäumen und im Herbst das Beseitigen von übermäßigen Laubansammlungen. Der Boden des Waldlehrpfades wird durch das regelmäßigen Auf- bringen von Split in einem begehbaren Zustand gehalten. Die erste Aktion zur Splitverteilung fand am 26. März statt. Durch den Bauhof der Stadt Jülich war einige Tage vorher im Bereich des Kreuzes eine LKW-Ladung Split aufgekippt. Diese gemeinsame Aktion wurde durch die Mitglieder Willi Prömpers, Thomas Doppler, Bernd Granderath, Jürgen Böll und Hubert Jaegers in Angriff genommen. Nachdem der Split verteilt war, wurden die fleißigen Helfer durch Herr Prömpers überraschst mit ein kleines Osterpräsent. Bei der Frühlingsaktion wurde festgestellt, dass die Wege vom Waldlehrpfad in einigen Abschnitten bei nassem Wetter ziemlich matschig werden und dann schlecht begehbar sind. Deshalb hat W. Prömpers diesbezüglich mit Herrn Krieger vom Bauhof der Stadt Jülich gesprochen. Er hat zugesagt Ende Mai zwei weitere Ladungen Split zu liefern. Deshalb wurden dafür wieder kräftige und fleißige Helfer für die Verteilung gebraucht. Der Termin sollte am Samstag den 4. Juni um 9.00 Uhr sein. Einen Tag vorher wurde festgestellt, dass kein Split geliefert war und deshalb alle Helfer abgesagt werden mussten. Das Problem war ein auf dem Gerhard Lisken Weg umgestürzten Baum, der die Durchfahrt versperrte. Nach Rücksprache mit Herrn Krieger vom Bauhof, wurde als neuer Termin den 18. Juni angesetzt. Der Baum wurde bis dahin zerteilt und die Durchfahrt war somit wieder gegeben. Es wurden wieder freiwillige Helfer gesucht um weitere Abschnitte des Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Waldlehrpfades in Stand zu setzen. Es fanden sich dann, bei regnerischem Wetter die Vereinsmitglieder Manfred Ulrich, Thomas Doppler, Jürgen Merres, Bernd Granderath, Hubert Jaegers und Willi Prömpers zum abgemachten Zeitpunkt, mit ausreichend Werkzeug, Walze und Schubkarren ein. Die zwei Ladungen waren an verschiedenen Stellen aufgekippt. Die eine Ladung war am Wegweisschild, am Gerhard Lisken Weg und wurde von da verteilt und anschließend mit einer kleinen Walze verdichtet. Die zweite Ladung war im Bereich der ehemaligen Kläranlage aufgekippt worden und wurde von da, teilweise über lange Strecken, mit den Schubkarren zu den wichtigsten Stellen gebracht und dort verteilt und verdichtet. Der Regen wurde teilweise als angenehm empfunden, den die körperliche Aktivität sorgte dafür dass anständig geschwitzt wurde. In den Weg hineinragenden Ästen und Zweigen wurden, soweit notwendig, zurück geschnitten. Allen Helferinnen und Helfern gilt unser ganz besonderer Dank für ihren Einsatz. Ebenso gilt unser Dank dem Bauhof der Stadt Jülich für die Lieferung des Materials. Der Naturschutzverein Koslar wurde im Jahr 1978 gegründet. Seit dieser Zeit setzt sich der Verein für die Belange von Mensch und Natur in und um Koslar ein. Der Naturschutzverein Koslar e.V. ist der letzte noch bestehende Naturschutzverein im Kreis Düren. Damit die Arbeit des Vereins auch in Zukunft fortbestehen kann, sind wir immer auf der Suche nach aktiven Mitgliederinnen und Mitgliedern. Haben Sie keine Scheu, wir sind ganz normale Menschen mit einem Herz für die Natur. Jeder ist willkommen, mitzumachen. Überaus vielfältig sind die Aktivitäten unseres Vereins. Weitere geplante Aktivitäten sind: Steinkautz Nistgelegenheiten bauen und anbringen, Streuobst-, Wallnuß-, andere Bäume pflanzen und mehr. Gewinnen Sie einen Überblick, unsere Webseite ist: http://www.naturschutzvereinkoslar.de/index.php Lust bekommen, mitzumachen? Dann los! Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Ideen. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 5 Rund 200 Pappeln auf dem Barmener Driesch zerstört Die Stadt Jülich hat in Zusammenarbeit mit dem Forstbetriebsbezirk Jülich des Forstamtes Rureifel - Jülicher Börde und der Unteren Landschaftsbehörde im vergangenen halben Jahr 600 Pap- peln auf dem Barmener Driesch gepflanzt und mit einem Viehschutz versehen. Hierfür wurden rd. 60.000 Euro investiert. Bereits kurz nach Abschluss der Maßnahmen wurden ca. 20 - 30 der frisch gesetzten Pappeln abgebrochen. Bei späteren Kontrollen wurden keine Schäden mehr festgestellt, allerdings standen immer wieder verschiedene Eingänge zur Fläche offen bzw. es wurden Zäune mutwillig beschädigt. Ende Juni wurden wieder Zerstörungen gemeldet. Bei der anschließenden Überprüfung zeigte sich, dass rd. 200 Pappeln beschädigt wurden. Ca. 80 Prozent wurden auf einer Höhe von 1,6 m abgebrochen. Die fehlenden Teile wurden entweder von der Fläche entfernt oder lagen ca. 5 m neben der geschädigten Pappel auf bereits vorhandenen Holzhaufen. Aufgrund des Schadensbildes ist nicht davon auszugehen, dass die Schäden durch Vieh verursacht wurden. Bei einer erneuten Ortsbesichtigung am 05.07.2016 wurden weitere frische Schäden an ca. 30 Pappeln festgestellt. Auch diese Beschädigungen wurden zur Anzeige gebracht. Der Gesamtscha- den liegt derzeit bei rund 25.000 - 30.000 €. Die Stadtverwaltung Jülich hat Anzeige erstattet und bittet Zeugen sich bei der Polizei Jülich oder beim Immobilienmanagement, kfm. Abteilung, Tel.: 63 337 oder 63 336, zu melden. Einladung zum Seminar „So funktioniert eine Gruppe“ Noch freie Plätze im Seminar Das Amt für Familie, Generationen und Integration lädt herzlich zu diesem Seminar ein. Ehrenamtliche Arbeit geschieht in der Regel in Gruppen: Die Arbeit in einer Gruppe ist deshalb so erfolgreich, weil jeder einzelne mit den anderen Gruppenmitgliedern diskutiert, Fragen stellt und Antworten sucht. Die Gruppe hat ein gemeinsames Ziel, die Mitglieder der Gruppe finden sich all- gemein sympathisch und möchten gemeinsam etwas erreichen. Eine Gruppe befindet sich in ständiger Interaktion, es findet eine Rollenverteilung und Organisation statt. Lernen in Gruppen ist effektiv und macht richtig Spaß. Ehrenamtler werden manchmal mit schwierigen Situationen konfrontiert, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen oder Teilnehmer ganz andere Vorstel- Stadtrat beschließt Steuererhöhungen Zur Verringerung des Defizites im Haushalt 2016 hat der Stadtrat am 30.06.2016 eine Erhöhung der Steuerhebesätze beschlossen. Erhöht wurden der Hebesatz für • die Grundsteuer A von 297% auf 307% • die Grundsteuer B von 517% auf 535% • die Gewerbesteuer von 497% auf 513%. Die „Hebesatzsatzung“ ist im Bekanntmachungsteil veröffentlicht. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 01.01.2016. Die Nachzahlun- 6 gen für die ersten beiden Quartale werden zusammen mit der Zahlung für das dritte Quartal zum 15.08.2016 fällig. Die Änderungsbescheide werden ab dem 18.07.2016 verschickt. In der Vergangenheit hat es immer wieder Probleme mit der Zustellung der Bescheide gegeben. Daher werden die Grundstückseigentümer bzw. Gewerbetreibende, die bis Ende Juli keinen Bescheid erhalten haben, gebeten, dies dem Steueramt mitzuteilen. lungen zu den Inhalten entwickeln. Jede Gruppe durchläuft verschiedene Phasen und wenn man darum weiß, lassen sich manche Konflikte einfacher lösen. Kirsten-B. Jetzkus wird die Elemente der Gruppendynamik erklären. Anhand praktischer Übungen werden diese direkt ausprobiert und das Erlebte gemeinsam reflektiert. Ziel ist, dass die Teilnehmer/innen in ihrer jeweiligen Rolle in der Gruppe kompetent und handlungsfähig werden. Der Kurs findet statt am Mittwoch, 27.07.2016 von 10.00 bis 16.00 Uhr (inkl. Mittagsimbiss) im Stadtteilzentrum Nordviertel, Nordstr. 39. Der Kurs ist für Ehrenamtliche kostenfrei. Um baldige Anmeldung beim Amt für Familie, Generationen und Integration unter Tel. 02461-63411 oder [email protected] wird gebeten. Das Seminar ist ein Angebot des Projekts „NAH - Netzwerk ambulanter Hilfen“, das mit Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Kultur für Kinder, die Spaß macht Renaissancegarten der Zitadelle wird zur Theaterbühne Seit sechs Jahren bereits, wird im Renaissancegarten der Zitadelle großen und kleinen Zuschauern ab vier Jahren ein abwechslungsreiches KKulturprogr ulturprogr amm mit Theulturprogramm ater ater,, Märchen, Akrobatik und Musik geboten, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Bei der Zusammenstellung des Jülicher Kinder-Kultur-Sommers achtet Christoph Klemens vom Kulturbüro der Stadt alljährlich auf hohe Qualität die aber auch Freude und Spaß macht. Auch in diesem Jahr besteht das Programm ausschließlich aus prämierten Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Darbietungen. „Wir möchten allen Kindern, ganz gleich mit welchem gesellschaftlichen oder kulturellen Hintergrund, einen Zugang zur Kultur zu ermöglichen und deshalb ist es einfach wichtig, dass die Veranstaltungen spannend sind und Spaß machen und das die Teilnahme kostenlos ist“, betonte Christoph Klemens bei der Präsentation des diesjährigen Programms. Dies ist nur durch die Unterstützung der Stadtwerke Jülich und des Kultursekretariats NRW Gütersloh möglich. „Wir engagieren uns gern bei Aktivitäten, die Kindern zu Gute kommen, die unter freiem Himmel und mit viel frischer Luft stattfinden und die Kinder so auch aus Dunstkreis der Digitalen Medien und Internet-Aktivitäten herausholen“, betonte Friederike Hirth, Marketing-Leiterin der Stadtwerke GmbH. Die Piraten der „Theaterkiste“ eröffnen am 7. August den diesjährigen Kinderkultursommer. Der Anker wird gelichtet, die Segel blähen sich im Wind, reges Treiben an Bord. Doch schon bald geraten die Piraten in eine furchtbare Seeschlacht und treiben danach drei Tage lang schiffbrüchig auf dem Meer und landen auf einer einsamen Insel, die auf keiner Karte zu finden ist... Eine Woche später am 14. August sucht ein entlassener Soldat Verbündete im Kampf gegen einen größenwahnsinnigen König. „Sechse kommen durch die Welt“ heißt das Stück des Theaters „Ciaconna Clox“ und es ist eine der verrücktesten, kraftvollsten und optimistischsten Geschichten der Brüder Grimm. Am 17. August tanzt „Rumpelstilzchen“ um das Feuer. Doch wie es dazu kam und warum der König lauschte, das erzählt das „Theater Anna Rampe“. Wer die Stücke von Daniel Wagner und dem Theater Zitadelle in den letzten Jahren im Kulturbahnhof gesehen hat, wird sich freuen. Daniel Wagner führte Regie und es wird sicherlich den Großen und den Kleinen sehr viel Spaß machen, diese Geschichte etwas anders erzählt zu bekommen. Das „Café Unterzucker, Institut für ungesüßte Kinderkultur und unversäuerten Erwachsenenschmarrn“, hat wieder etwas zusammengebraut. „Bitte, Mammi, hol mich ab!“ soll „Liedgut für die humorbegabte Familie“ sein. Beim abschließenden Konzert am 20. August spielen die Musiker aus München Urlaubslieder über Sonnenbrand und Eis am Stiel, über Italienfahrten und Kinderzeltlager, über Ferien und Freiheit und über ein sehr entspanntes Sommerschwein. Viel Spaß, Spannung, Musik und Jülicher Demenz-Lotsen begleiten und unterstützen Sie gerne! Die ehrenamtlichen „DemenzLotsen“ entlasten und begleiten Familien von Demenzerkrankten und • informieren und beraten Sie unabhängig über Hilfeleistungen in Jülich, • vermitteln Sie zu Ärzten, Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen etc. • haben die Abstimmung und Koordinierung der Betreuungs- und Pflegeleistungen mit im Blick. Die telefonische Beratung kann im Erstkontakt auch gerne anonym erfolgen. In jedem Fall wird Ihnen Vertraulichkeit zugesichert. Sie erreichen uns über das Demenz-Lotsen-T elefon: menz-Lotsen-Telefon: Jeden Donnerstag von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Tel. 02461 / 63-237 E-mail: [email protected] Informationen zum Projekt sind zu erhalten beim Amt für Familie, Generationen und Integration unter Telefonnr. 02461 63 239 (Beatrix Lenzen) E-mail: [email protected] Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Friederike Hirth von der Stadtwerke Jülich GmbH und Christoph Klemens als Leiter des städtischen Kulturbüros freuen sich über und auf ein gelungenes Sommerprogramm für die Jülicher Kinde rund ihre Gäste. Foto: Stadt Jülich/Stein Phantasie verspricht also der 6. Kinderkultursommer in Jülich. Sollte es regnen, weicht man kurzerhand in das nahegelegene Pädagogische Zentrum aus. Dank der Unterstützung der Stadtwerke Jülich und des Kultursekretariats Gütersloh NRW kann diese Reihe erneut mit freiem Eintritt angeboten werden. Dörfliche Hilfe-Netzwerke bieten ehrenamtlich und kostenfrei Nachbarschaftshilfe an Zahlreiche Helferinnen und Helfer bieten ein breit gefächertes Angebot rund um haushaltsnahe Dienste und Pflege an, wie kleine Reparaturen, Einkäufe, Beratung rund um Pflege, Hilfe bei Computerproblemen und vieles mehr. Bei Bedarf werden passende Hilfsdienste empfohlen. Anfragen werden persönlich am Telefon entgegen genommen: Bourheim montags und donnerstags von 9-12 Uhr 0157-52738262 Frau Fücker Daubenrath dienstags von 11-12 Uhr 0157-52738263 Frau Reisten und Herr Neuenhoff Welldorf/Güsten/Serrest mittwochs von 10-11 Uhr 01575-2738261 Frau Bäumker Darüber hinaus ist bei jeder Telefonnummer ein Anrufbeantworter eingerichtet, so dass Anfragen jederzeit möglich sind. Alle Anrufe werden zeitnah abgehört. 7 „Film ab“ beim Open Air-Kino 2016 Gelungene Mischung mit Zugabe Endlich ist Sommer! Und dazu gehört in Jülich das Open Air Air-Kino. Unter dem geschützten Zeltdach der Hauptbühne im idyllischen Stadtgarten des Brückenkopf-Parks erwartet die Fans der großen Leinwandgeschichten wieder der bewährte Mix aus den schönsten Filmen des letzten Kinojahres plus Zugabe. Garantiert sind große Gefühle und amüsante Geschichten, berührende Momente oder einfach nur ein lustiger und unterhaltsamer Abend. „Nach den Besucherrekorden im vergangenen Jahr haben wir uns in diesem Jahr für eine Zugabe zu Beginn der Reihe entschieden“, so KuBa-Geschäftsführer Cornel Cremer und Christoph Klemens als Leiter des städtischen Kulturbüros. Das Programm startet mit einem wahren Open Air Klassiker: Eine Mutter, eine Tochter, drei mögliche Väter und eine unvergessliche Hochzeit - „Mamma Mia!“ Meryl Streep und die Songs von Abba. Ein musikalisches Filmereignis, das von Müttern und Töchtern erzählt und dabei von vergangenen Romanzen und neuer Liebe schwärmt. Ein Woche später folgt mit „Birnenkuchen und Lavendel“ - ein Film wie ein frischer Frühlingswind; ein Film, der glücklich macht und eine romantische Ko- Gemeinsam präsentieren KuBa-Geschäftsführer Cornel Cremer, Filmtechniker Daniel von Büren und Christoph Klemens als Leiter des Kulturbüros das diesjährige Programm. Foto: Stadt Jülich/Stein mödie der besonderen Art. Er erzählt die Geschichte einer Frau in Nöten, die einem hochintelligenten Mann mit Asperger-Syndrom begegnet. Wer hier nicht mit wohligem Seufzen das Kino verlässt, braucht dringend einen Urlaub in der Provence. In „Picknick mit Bären“ triumphieren Robert Redford, Nick Nolte und Emma Thompson im Kampf gegen die Tücken der Natur - und des Alters. Der bekannte Reiseschriftsteller Bill Bryson (Robert Redford) möchte sich nicht in ein langweiliges Rentnerleben verabschieden. Allen Warnungen seiner Frau Cathy (Emma Thompson) und seiner Kinder zum Trotz will er sich ein letztes Mal in ein Abenteuer stürzen und zu Fuß den Ap- palachian Trail bezwingen, einen 3.500 Kilometer langen Wanderweg quer durch die USA. An seiner Seite Stephen Katz (Nick Nolte), ein ehemaliger Alkoholiker, der für das gewagte Vorhaben neben einer schlechten Kondition auch zu viele Kilos mitbringt. „Ich bin dann mal weg“ in der atemberaubenden amerikanischen Wildnis. Zum Abschluss präsentiert das Team „Ein Mann namens Ove“, die große Überraschung der Kinosaison. Eigentlich will Ove sich nur ganz in Ruhe das Leben nehmen - aber wo findet man noch Ruhe und Ordnung in dieser Welt? Immer kommt etwas dazwischen und langsam findet Ove Schritt um Schritt zurück ins Leben, und zwar mit Hilfe einer neuen Nachbarin aus Persien. Das ist gleichzeitig urkomisch und ernsthaft zu Herzen gehend. Ansonsten - alles wie gehabt: Filme und Leinwand kommen aus dem KuBa, das Marketing vom Kulturbüro, das Ambiente stellt der Brückenkopf-Park, und dann wird das rollende Sprinter-Kino der DPvB Veranstaltungstechnik wieder rückwärts ans Zelt gefahren, die riesigen Türen öffnen sich und es heißt, auch dank der Unterstützung der Sparkasse Düren, wieder: „Film ab!“. Wenn der Wasserhahn tropft …. Reparaturdienst bietet ehrenamtliche Hilfe an Bereits seit knapp vier Jahren bieten die Helfer des Reparaturdienstes ihre Unterstützung bei Kleinstreparaturen im Haushalt an. Rund 150 Anfragen werden im Jahr gestellt - vom Austausch eines Leuchtmittels über das Leimen und Reparieren von Holzmöbeln bis zum tropfenden Wasserhahn ist alles dabei. Und die Reparaturdienst freut sich auf Anrufe 8 vierzehn Damen und Herren setzen vieles daran, dass die Reparaturen zeitnah ausgeführt werden. Ab November trifft sich der Handwerkerkreis im Stadtteilbüro im Nordviertel, Nordstr. 39. Hier sind sie nun auch besser persönlich erreichbar, da das Ladenlokal barrierefrei ist und es vor dem Haus kostenfreie Parkplätze gibt. Immer mittwochs von 10 - 11 Uhr sind die Helfer am Servicetelefon unter der Nummer 63289 erreichbar. Die Telefonnummer bleibt auch im Stadtteilbüro weiterhin gültig. Die handwerklichen Dienste werden ehrenamtlich und kostenfrei durchgeführt. Für Fahrtkosten wird eine Pauschale von 5,- € erhoben. Materialkosten werden selbst getragen. Begleitet wird der Reparaturdienst vom Amt für Familie, Generationen und Integration. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Picknick-Premiere gelungen Speisen mit Musik im Renaissancegarten der Zitadelle Bis in den Nachmittag strahlte die Sonne über dem Renaissancegarten der Zitadelle, ein heftiger Regenguss beendete dann eine Stunde vor geplantem Ver anstaleranstaltungsende das erfolgreiche erste Picknick im Renaissancegarten der Zitadelle Zitadelle,, zu dem das Amt für Stadtmarketing und Kultur eingeladen hatte. Bereits um 12 Uhr waren sämtliche aufgestellte Bierzeltgarnituren besetzt, einige Gäste hatten auf mitgebrachten Picknickdecken Platz genommen. Viele von ihnen hatten zuvor den Klängen des Konzertes des Overbacher Kammerchors in der Schlosskapelle gelauscht und konnten jetzt nach den musikalischen auch gastronomische Leckerbissen genießen. Sandra Neyzen aus Herzogenrath, die als „Fräulein Sahne“ allwöchentlich auf dem Jülicher Wochenmarkt ihre Spezialitäten anbietet, hat mit einer gelungen Mischung aus herzhaften und süßen Speisen, Wein, den Geschmacksnerv der Besucher getroffen. Unter die Konzertbesucher mischten sich die Gäste, die eigens für das Picknick in die Zitadelle gekommen waren. Auch hier wurde für musikalische Unterhaltung gesorgt. Das „Duo Seraphim“ begeisterte mit Renaissance-Klängen auf historischen Instrumenten und erntete reichlich Applaus. „Wir sind mit der Resonanz zufrieden und froh, dass die Sonne doch länger als erwartet durchgehalten hat. Wir hatten im PZ des Gymnasiums eine alternative Picknickwiese aufgebaut, aber so war es doch viel schöner. Wir haben viele zufriedene Gesichter gesehen und die Erkenntnis gewonnen, dass das Außengelände der Zitadelle als Fläche auch für Veranstaltungen dieser Art eine ideale Kulisse ist“, so Ingrid Pütz als Leiterin des Amtes für Stadtmarketing und Kultur. „Die Zitadelle als Hauptattraktion der Herzogstadt in den Fokus der Besucher zu rücken ist eine unserer Aufgaben beim Stadtmarketing. Das ist mit dieser Veranstaltung ein kleines Stück gelungen und ausbaufähig.“ Auf mitgebrachten Decken und aufgestellten Bierbänken machten es sich die Besucher im Renaissancegarten der Zitadelle gemütlich. Fotos: Stadt Jülich/Stein Ehrenamtlicher Einkaufsdienst für ältere Menschen für kranke Menschen für behinderte Menschen Bestellungen werden entgegengenommen: Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr Kontakt: Gisela Booz Tel.: 02461-576 18 Renate Hövelmann Tel.: 02461-910 175 Ruth Tavernier-Schwab Tel.: 02461-340 444 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 9 Wildes Parken rund um die VHS Jülicher Land gefährden Feuerwehrzufahrt und Sackgasse werden unerlaubterweise zugeparkt Mit bereiten Linien und dicken Steinen wurden die Parkplatzmarkierungen auf dem Schulhof des ehemaligen Realschulgebäudes am Aachener Tor vorgenommen. Foto: Stadt Jülich/Stein Tag für Tag dasselbe Bild: in der Sackgasse vor und auf dem Schulhof des ehemaligen Realschulgebäudes am Aachener Tor park en parken Fahrzeuge, wo zahlreiche Schilder es ausdrücklich verbieten. Derzeit werden die Sperrflächen zur besseren Wahrnehmung neu markiert. VHS-Leiter Günter Vogel hofft, dass dann das „wilde Parken“ ein Ende hat. Bis vor wenigen Tagen sorgten am ehemaligen Realschulgebäude am Aachener Tor regelwidrig abgestellte Fahrzeuge immer wieder für jede Menge Aufregung und Ärger. Jetzt verdeutlichen neue Markierungen und aufgestellte Findlinge die vorhandenen Regelungen. Zwar wiesen Schilder sowohl auf ein Privatgelände, als auch auf die Feuerwehrbewegungsflächen hin, beachtet wurden diese jedoch vielfach nicht. Auch wenn sich für die Fahrzeugführenden zunächst nicht die Notwendigkeit ergibt, weiträumige Flächen auf dem ehemaligen Realschulgelände frei zu halten, sind doch die Hinweisschilder zu beachten. Hintergrund der strengen Regelung ist die Tatsache, dass Feuerwehrfahrzeuge das Schulgebäude rundum erreichen können müssen. „Im Ernstfall zählt jede Minute, da kann es manchmal zu spät sein, wenn die Feuerwehr erst blockierende Fahrzeuge zur Seite räumen muss, um die Brandstelle zu erreichen“, so VHS-Leiter Günter Vogel, der das „wilde Parken“ auf dem Schulhofgelände besorgt betrachtet. VHS-Leiter Günter Vogel verweist auf die ausreichende Beschilderung der Feuerwehrzufahrt vor dem Gebäude. Foto: Stadt Jülich/Stein Nachdem zunächst aufgestellte kleinere Findlinge als Begrenzung mehrfach verschoben wurden, wurden nun größere Steine platziert und vor allem die ausschließlich für städtisches Personal ausgewiesenen Parkflächen eindeutig, strahlend weiß und unübersehbar markiert. Wer die VHS Jülicher Land besucht, findet jedoch auch abseits des gesperrten Schulhofes mehrere VHS-Besucher-Parkplätze markiert. Ein Behindertenstellplatz ist ebenfalls gebäudenah ausgewiesen. Die Stadt weist darauf hin, dass in Zukunft von dem Recht Gebrauch gemacht werden soll, die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge abschleppen zu lassen. „Aktiv fürs Klima“ schreibt die Erfolgsgeschichte fort Am 6. Juli wurden im großen Ratssaal des Jülicher Rathauses die Ergebnisse des Schul- und KitaProjektes „Aktiv fürs Klima“ für das Jahr 2015 bekannt gegeben. Bürgermeister Axel Fuchs und Klimaschutzmanager Sebastian Ross bedankten sich bei allen teilnehmenden Kitas und Schulen für ihren großen Einsatz für den Klimaschutz. Gleich zu Beginn der Veranstaltung verkündeten sie die Erfolgsmeldung: Es wurden im Vergleich zum Basiszeitraum über 200 Tonnen Kohlendioxid (CO2) vermieden und etwa 800.000 kWh Die Jülicher Kitas und Schulen waren auch 2015 wieder erfolgreich „Aktiv fürs Klima“ 10 Energie eingespart. Damit wurden die guten Ergebnisse aus den Vorjahren noch einmal deutlich übertroffen. „Die Einsparungen entsprechen dem Energieverbrauch von etwa 43 Haushalten“ verdeutlicht Sebastian Ross das hervorragende Ergebnis. Bürgermeister Axel Fuchs ergänzt, dass sich die Energiekosten der Stadt durch das Projekt im Jahr 2015 um rund 68.000 Euro reduziert haben. Entsprechend dem Projektkonzept profitieren auch die teilnehmenden Schulen und Kitas von den erzielten Energieeinsparungen und ihrem Klimaschutzengagement. Bürgermeister Axel Fuchs überreichte den Schulen und Kitas deshalb symbolisch Schecks Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de mit Bonuszahlungen in Höhe von insgesamt 21.250 Euro. Sebastian Ross hob das vielfältige Engagement hervor, mit denen alle Beteiligten in den Einrichtungen Klimaschutz tagtäglich umsetzen: „Fast alle Schulen und Kitas haben z.B. hochmotivierte Klimadetektive im Einsatz, die Energieund Ressourcenverschwendungen aufdecken“, so Ross bei der Präsentation der Ergebnisse. Dass den Schülerinnen und Schülern das Thema Klimaschutz besonders wichtig ist, bewiesen Sie nicht zuletzt damit, dass viele von ihnen zur Scheckübergabe in das Rathaus gekommen waren. Bürgermeister Axel Fuchs und Sebastian Ross freuen sich auf das weitere Klimaschutzengagement der Kitas und Schulen und sichern den Einrichtungen ihre Unterstützung zu. Ende: Notizen aus dem Rathaus Ordnungsverfügung Festsetzung der Ersatzvornahme 1. 2. Die mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2016 angedrohte Ersatzvornahme (Verwertung des Mercedes A 170, letztes Kennzeichen MG-MR 611, Fahrzeugidentifikationsnummer WDB1680091J785331, zuletzt mit entsiegelten Kennzeichen abgestellt auf dem Parkplatz in der Ellbachstraße) wird hiermit festgesetzt. Die Ersatzvornahme wird am 22.07.2016 durchgeführt. Begründung: Mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2016 gab ich dem/der Eigentümer/in des Mercedes A 170, letztes Kennzeichen MG-MR 611, Fahrzeugidentifikationsnummer WDB1680091J785331, zuletzt mit entsiegelten Kennzeichen abgestellt auf dem Parkplatz in der Ellbachstraße auf, das Fahrzeug bis zum 24.06.2016 beim städt. Bauhof, Steffensrott 2, 52428 Jülich abzuholen. Dieser Aufforderung ist der Eigentümer/die Eigentümerin nicht nachgekommen. Aus diesem Grunde setze ich die angedrohte Ersatzvornahme (Verwertung des Fahrzeuges) hiermit gemäß § 64 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2003 (GV NRW S. 156) in der jetzt geltenden Fassung fest. Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 11.12.2015 liegen gemäß § 64 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2003 (GV NRW S. 156) vor. Die Ordnungsverfügung ist vollziehbar, weil die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsbehelfsbelehrung: (gem. §§ 74, 81, 82 der Verwaltungsgerichtsordnung) Gegen diesen Bescheid kann der Eigentümer/die Eigentümerin des v.g. Fahrzeuges vor dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich Klage erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen -ERVVO VG/FG- vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden. Hinweise: Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Eigentümer oder von der Eigentümerin Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden diesem/dieser zugerechnet werden. Hinweis der Verw altung: erwaltung: Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehle ich, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage sicher behoben werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert. Ich weise darauf hin, dass eine evtl. erhobene Klage gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme (hier Ziffer 1) gem. § 8 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 26.03.1960 in der jetzt geltenden Fassung kraft Gesetz keine aufschiebende Wirkung hat. Jülich, den 28.06.2016 Stadt Jülich als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister Im Auftrag Gez. Pinell 11 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Jülich 1. Beschlussfassung des Rates der Stadt Jülich Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW Seite 208), den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2013 weist in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 11.133.910,29 € aus, der durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2013 auf 357.507.573,66 €. 2. Daten des Jahresabschlusses 2013 Bilanz zum 31.12.2013 Aktiva 1. Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME 341.504.525,72 € 15.974.960,77 € 28.087,17 € 357.507.573,66 € Passiva 1. Eigenkapital 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung SUMME 50.988.821,50 € 101.037.729,41 € 28.055.922,51 € 174.765.754,48 € 2.659.345,76 € 357.507.573,66 € Ergebnisrechnung 2013 Ordentliche Erträge - Ordentliche Aufwendungen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit + Finanzerträge - Finanzaufwendungen = Ordentliches Ergebnis + außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis 12 74.895.615,07 € 83.231.905,25 € - 8.336.290,18 € 75.527,44 € 2.873.147,55 € - 11.133.910,29 € 0,00 € - 11.133.910,29 € Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Finanzrechnung 2013 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 70.012.906,61 € 71.964.745,15 € - 1.951.838,54 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit 4.566.799,18 € 9.792.396,21 € - 5.225.597,03 € Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag - Saldo aus der Finanzierungstätigkeit + 3.895.334,35 € = Änderung des Bestandes eigener Finanzmittel - 3.282.101,22 € + Anfangsbestand an Finanzmitteln + Bestand an fremden Finanzmitteln = liquide Mittel + 3.388.358,70 € 85.074,71 € 21.182,77 € 7.177.435,57 € Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß § 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2013 liegt ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 während der Dienststunden im Neuen Rathaus der Stadt Jülich, Kämmerei, Zimmer 126, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich zur Einsichtnahme aus. Jülich, den 01.07.2016 Fuchs Bürgermeister Ordnungsverfügung Festsetzung der Ersatzvornahme 1. 2. Die mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2016 angedrohte Ersatzvornahme (Verwertung des weißen dreiachsigen Sattelaufliegers mit der Aufschrift „ Congen B.V.“, Fahrzeugidentifikationsnummer VSR0D0265ML033048, zuletzt abgestellt in der Helmholtzstraße) wird hiermit festgesetzt. Die Ersatzvornahme wird am 22.07.2016 durchgeführt. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Begründung: Mit Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2016 gab ich dem/der Eigentümer/in des weißen dreiachsigen Sattelaufliegers mit der Aufschrift „ Congen B.V.“, Fahrzeugidentifikationsnummer VSR0D0265ML033048, zuletzt abgestellt in der Helmholtzstraße auf, den Sattelauflieger bis zum 24.06.2016 bei der Firma Autohilfe Poulwey, Steffensrott 18, 52428 Jülich abzuholen. 13 Dieser Aufforderung ist der Eigentümer/die Eigentümerin nicht nachgekommen. Aus diesem Grunde setze ich die angedrohte Ersatzvornahme (Verwertung des Sattelaufliegers) hiermit gemäß § 64 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2003 (GV NRW S. 156) in der jetzt geltenden Fassung fest. Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Ordnungsverfügung durch öffentliche Bekanntmachung vom 11.12.2015 liegen gemäß § 64 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (VwVG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2003 (GV NRW S. 156) vor. Die Ordnungsverfügung ist vollziehbar, weil die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsbehelfsbelehrung: (gem. §§ 74, 81, 82 der Verwaltungsgerichtsordnung) Gegen diesen Bescheid kann der Eigentümer/die Eigentümerin des v.g. Sattelaufliegers vor dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich Klage erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen -ERVVO VG/FG- vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden. Hinweise: Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Eigentümer oder von der Eigentümerin Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden diesem/dieser zugerechnet werden. Hinweis der Verw altung: erwaltung: Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehle ich, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage sicher behoben werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert. Ich weise darauf hin, dass eine evtl. erhobene Klage gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme (hier Ziffer 1) gem. § 8 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 26.03.1960 in der jetzt geltenden Fassung kraft Gesetz keine aufschiebende Wirkung hat. Jülich, den 28.06.2016 Stadt Jülich als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister Im Auftrag Gez. Pinell Schulordnung für die Musikschule der Stadt Jülich (Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Unterricht und für die sonstige Nutzung der Musikschule) vom 29.06.2016 § 1 Rechtscharakter und Name 1.(1) Die Stadt Jülich betreibt eine Musikschule als öffentliche Einrichtung. Sie trägt den Namen „Musikschule der Stadt Jülich“. 1.(2) Die Teilnahme am Unterricht und die sonstige Nutzung der Musikschule erfolgt aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages. § 2 Aufgabe 2.(1) Die Musikschule richtet sich vorrangig an Kinder, Jugendliche und Volljährige, die sich in einer allgemeinbildenden schulischen und/oder beruflichen Ausbildung befinden. Sie sollen an die Musik heran geführt, ihre Begabungen sollen frühzeitig erkannt, individuell gefördert und eine vorberufliche Fachausbildung gewährleistet werden. Das Musizieren in Ensembles ist dabei ein besonderes Anliegen der Musikschule. 2.(2) Die Musikschule richtet sich auch an Erwachsene und nimmt diese in die instrumentale Ausbildungsstufe auf, sofern dies unter dem Gesichtspunkt der Vorrangigkeit für Kinder und Jugendliche möglich ist. § 3 Unterricht 3.(1) Unterrichtsangebot Der Unterricht gliedert sich in: Fachbereich 1: Elementarbereich Fachbereich 2: Instrumental- und Vokalbereich Fachbereich 3: Vorberufliche Fachausbildung Fachbereich 4: Ensembles und Ergänzungsfächer Fachbereich 5: Kurse und Projekte Fachbereich 6: Musik und Computer Fachbereich 7: Kooperationen mit außerschulischen Institutionen Erläuterungen zu § 3(1): Die im jeweiligen Schuljahr angebotenen Unterrichtsfächer hängen von der Zahl der freien Unterrichtsstunden, der Nachfrage und den zur Verfügung stehenden Lehrkräften ab. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Sekretariat der Musik- 14 schule. Die Inhalte aller Fachbereiche sind angelehnt an die Lehrpläne des Verbandes Deutscher Musikschulen e. V. Fachbereich 1: Elementarbereich a) Musikzwerge Gruppenunterricht mit max. 8 Teilnehmer/innen; Aufnahmealter: 3 Jahre; Kursdauer: 1 Schuljahr; Unterrichtseinheit: wöchentlich 45 Minuten. b) Musikalische Früherziehung Gruppenunterricht mit max. 14 Teilnehmer/-innen; Aufnahmealter: 4 - 5 Jahre; Kursdauer: 2 Jahre in zwei Schuljahresabschnitten; Unterrichtseinheit: wöchentlich 75 Minuten; c) Kleines Orff-Orchester Gruppenunterricht mit max. 10 Teilnehmer; Aufnahmealter: 6-9 Jahre; Unterrichtseinheit wöchentlich 75 Minuten; Kursdauer 1 Jahr (Schuljahr) d) Kinderchor Gruppenunterricht mit mindestens 8 Kinder, Aufnahmealter ab 1.Schuljahr; Unterrichtseinheit 90 Minuten; Kursdauer: fortlaufend Fachbereich 2: Instrumental und Vokalbereich Streich- und Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlagzeug/Percussion, Gesang und Stimmbildung. Für einzelne Unterrichtsfächer des Fachbereichs 2 gilt, dass nach Absprache mit dem/der jeweiligen Lehrer/-in und nach Neigung des Schülers/der Schülerin der Instrumentalunterricht schwerpunktmäßig mehr in Richtung „klassische“ oder „populäre“ Musikformen durchgeführt werden kann. Fachbereich 3: Vorberufliche Fachausbildung Hauptfach, Nebenfach, Musiklehre, Ensemblespiel Fachbereich 4: Ensembles und Ergänzungsfächer Kinderchor (siehe Fachbereich 1), Spielkreise, Kammermusik, Big Band, Jazz Combo, Rockworkshop, Erwachsenenchor. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Hinweis: Der Fachbereich 4 steht allen Schülern/innen des Fachbereichs 1 und 2 als zusätzlicher Unterricht unentgeltlich zur Verfügung, soweit nicht anders in der Musikschulordnung vorgesehen. Die Unterrichtsangebote können auch von externen Schülern/ innen besucht werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Die Schulleitung entscheidet nach Rücksprache mit den Fachlehrern/innen über eine Aufnahme der Schüler/ innen. Fachbereich 5: Kurse/Projekte Bei diesem Angebot handelt es sich um entgeltpflichtige Kurse, die nur bei Bedarf eingerichtet werden und deren Dauer variabel ist (z.B. Eltern-Kind-Gruppe, Instrumental- oder Gesangworkshops, Musik-und-Computer Workshop etc.). Fachbereich 6: Musik und Computer Der Unterricht in Fachbereich Musik und Computer wird auf Anfrage individuell vereinbart. Nähere Auskunft erteilt das Sekretariat. Fachbereich 7: Kooperationen mit Institutionen außerhalb der Musikschule Kooperationen mit anderen Institutionen werden in Absprache mit der Schulleitung individuell vereinbart und sollten kostenneutral sein. 3.(2) Unterrichtsstruktur Der Unterricht im Instrumentalbereich wird in Kleingruppen (2-4 Teilnehmer), im Einzelunterricht zu 30 Minuten und Einzelunterricht zu 45 Minuten erteilt. 3.(3) Probeunterricht Sogenannte Schnupperstunden im Fachbereich 1 (Elementarbereich) werden in der Regel zu bestimmten Terminen angeboten und sind kostenfrei. Probestunden im Fachbereich 2 (Instrumental- und Vokalbereich) werden nach Anmeldung zu 2 x 30 Minuten gegeben. Die Bezahlung wird über den Förderverein abgewickelt. § 4 Vertragsabschluss / Kündigung 4.(1) Anträge auf Abschluss von Unterrichtsverträgen sind in der Regel bis zum 31.05. eines jeden Jahres schriftlich an die Musikschule zu richten. Über den Vertragsabschluss entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit den Fachlehrern/innen. Im Instrumentalbereich wird der Vertrag für die Dauer eines Jahres (Schuljahr) abgeschlossen und verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung stillschweigend um ein jeweils weiteres Jahr (Schuljahr), in den anderen Bereichen richtet sich die Vertragsdauer nach der jeweiligen Laufzeit des Unterrichtsangebotes. 4.(2) Für jedes Unterrichtsfach sowie bei einem Wechsel der Unterrichtsform ist ein gesonderter Antrag zu stellen. 4.(3) Die Schüler/-innen werden in der Regel jeweils zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien aufgenommen. Der Schuljahresbeginn ist definiert zum 1.8. eines jeden Jahres, unabhängig vom tatsächlichen Datum des 1.Schultages. Ebenso ist die Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt (im laufenden Schuljahr) möglich, sofern Unterrichtsplätze frei sind (z.B. als Nachrücker) und die pädagogische Konzeption es erlaubt. 4.(4) Alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen bedürfen der Schriftform. 4.(5) Die Musikschule bietet allen Schülern/innen eine Probezeit an. Probezeiten gelten jeweils bei Beginn des Elementarunterrichts, des Instrumentalunterrichts und bei Wechsel des Instrumentalfachs. Die Probezeit endet mit dem Ablauf von 5 Monaten, beginnend mit dem Monat des Unterrichtsbeginns. Der Unterricht kann während der Probezeit jederzeit gekündigt werden, der Vertrag und die Pflicht zur Zahlung des Schulgeldes endet in diesem Fall mit Ablauf von 5 Monaten, beginnend mit dem Monat des Unterrichtsbeginns. 4.(6) Nach Beendigung der Probezeit kann der Unterricht grundsätzlich jährlich zum 31.07. (definiertes Schuljahresende, unabhängig vom tatsächlichen Datum des letzten Schultages) gekündigt werden. Die Kündigung muss der Musikschule bis zum 31.03. in Schriftform vorliegen. Im Instrumentalbereich ist eine BeendiJülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ gung des Vertrages vor dem 31.7. dann möglich, wenn ein/e Nachfolgeschüler/-in zur Verfügung steht. 4.(7) Bei Kursen mit begrenzter Dauer liegt das Kursende fest. Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht erforderlich. § 5 Unterrichtszeiten Das Schuljahr der Musikschule entspricht dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen. Der Unterricht findet wöchentlich statt, allgemeine Schulferien, Feier- und Brauchtumstage (Karneval) sind ausgenommen. § 6 Unterrichtstätten Die Stadt Jülich stellt geeignete Unterrichtsräume zur Verfügung. In der Regel ist dies die Musikschule der Stadt Jülich, im Schulzentrum Linnicher Str. 67, 52428 Jülich. § 7 Unterrichtsordnung 7.(1) Unterrichtsversäumnisse 7.1.(1) Der Schüler /die Schülerin soll regelmäßig und pünktlich den Unterricht besuchen. Unterrichtsversäumnisse sind dem Sekretariat der Musikschule und, wenn möglich, dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin möglichst frühzeitig mitzuteilen. In diesem Fall steht es im Ermessen der Musikschule, ob Ersatzunterricht erteilt werden kann. 7.1.(2) Fehlt der Schüler/die Schülerin zweimal hintereinander unentschuldigt,, wird ihm/ihr bzw. dem/der Erziehungsberechtigten eine erste Aufforderung, den Unterricht regelmäßig zu besuchen, zugeschickt. Kommt der Schüler/die Schülerin dieser Aufforderung nicht nach, ergeht eine zweite Aufforderung. Folgt auch daraufhin keine Reaktion seitens des Schülers/der Schülerin oder der Erziehungsberechtigten, so kann der Schüler/ die Schülerin durch die Schulleitung nach Rücksprache mit dem/ der betreffenden Fachlehrer/Fachlehrerin von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 7.(2) Unterrichtsausfall 7.2.(1) Fällt der Unterricht aus Gründen, die nicht durch die Lehrkraft zu vertreten sind (z.B. Krankheit, dienstliche Belange o.ä.) mehr als zwei hintereinander folgende Unterrichtseinheiten aus, wird ab der 3. Unterrichtseinheit eine Unterrichtsvertretung von der Musikschule gewährt. Gelingt dies nicht, wird ab der 3. ausgefallenen Unterrichtseinheit das Jahresentgelt für jede weitere ausgefallene Unterrichtsstunde verringert. Näheres dazu regelt § 10(3). 7.2.(2) Fällt der Unterricht aus Gründen, die nicht durch den Lehrer zu vertreten sind (z.B. Krankheit, dienstliche Belange o.ä.), im Laufe des Jahres hin und wieder, unterbrochen von Unterrichtserteilung, mehr als 4 Unterrichtseinheiten im jeweiligen Schuljahr aus, verringert sich das Jahresentgelt für jede weitere ausgefallene Unterrichtsstunde. Näheres dazu regelt § 10(3). 7.(3) Aufrechterhaltung der Schulordnung Zur Aufrechterhaltung der Schulordnung können je nach Schwere des Vorfalles folgende Maßnahmen getroffen werden: 7.3.(1) Androhung des Ausschlusses durch die Schulleitung nach Rücksprache mit dem/der betreffenden Fachlehrer/in. 7.3.(2) Ausschluss von der Schule durch die Schulleitung nach Rücksprache mit dem/der betreffenden Fachlehrer/in. Die Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss sind dem/der Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin bzw. dem Schüler/ der Schülerin schriftlich mitzuteilen. Der Ausschluss von der Schule entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 7.(4) Die von der Musikschule angesetzten Veranstaltungen (Mitwirken bei Vorspielstunden, Konzerten usw.) sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitung Bestandteil des Unterrichts. § 8 Lernmittel 8.(1) Erforderliche Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) müssen in der Regel vom/von Schüler / der Schülerin beschafft werden. 8.(2) Instrumente können, soweit vorhanden, für eine begrenzte Zeit gegen Entgelt (Instrumentenmiete) überlassen werden. Näheres regelt ein Mietvertrag des Fördervereins. 15 § 9 Unfallschutz Die Schüler/innen der Musikschule erhalten Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Darüber hinaus sind Ansprüche gegen die Stadt Jülich ausgeschlossen. § 10 Schulgeld 10.(1) Höhe des Schulgeldes und Zahlungszeiträume 10.1.(1) Als privatrechtliches Entgelt (Schulgeld) ist beim Unterricht von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen je Schüler/in und Schuljahr (1.8. - 31.7. gemäß § 5) Schulgeld gemäß Anlage 1 der Musikschulordnung zu zahlen. 10.1.(3) Bei Aufnahme des Unterrichts während des laufenden Schuljahres ist ein Anteil von 1/12 des Jahresentgeltes für jeden angefangenen Monat zu zahlen. 10.1.(4) Beendet ein/e Schüler/in den Unterricht vor dem gültigen Vertragsende (Ende des Schuljahres oder Ende der Probezeit) aus Gründen, die in seiner Verantwortung liegen, ist das Schulgeld bis zum Vertragsende (Ende des Schuljahres oder Ende der Probezeit) fortzuzahlen. Ist die Beendigung des Unterrichts vor dem gültigen Vertragsende von der Musikschule zu vertreten, dann vermindert sich für jeden vollen, nicht wahrgenommenen Unterrichtsmonat das Jahresentgelt um 1/12. 10.(2) Zahlungsweise 10.2. (1) Das Unterrichtsentgelt wird im Lastschriftverfahren erhoben. Mit dem Antrag auf Abschluss eines Unterrichtsvertrages bzw. bei Änderungen eines bestehenden Vertrages (z.B. durch Unterrichtsformwechsel) wird das Einverständnis zur Beteiligung am Lastschriftverfahren mit Angabe einer gültigen Bankverbindung erteilt. 10.2.(2) Nach dem Zustandekommen eines Unterrichtsvertrages gilt das Einverständnis zur Beteiligung am Lastschriftverfahren für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages und verlängert sich beim Zustandekommen von Folgeverträgen stillschweigend für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit. 10.2.(3) Grundsätzlich ist der Stichtag für die Fälligkeit des gesamten Schulgeldes der 1. August eines jeden Jahres (definierter Schuljahresbeginn). Der Einzug per Lastschrift erfolgt in Abweichung von Satz 1 in dem mit dem/der Schüler/in bzw. den Erziehungsberechtigten vereinbarten Fälligkeiten monatlich. 10.2.(4) Schlägt das Lastschriftverfahren fehl, wird bei Rücklastschriften, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, zusätzlich zum Unterrichtsentgelt eine Rücklastschriftgebühr erhoben. Diese entspricht der Höhe der jeweils von den Geldinstituten erhobenen Gebühren. Fehlgeschlagene Lastschriften werden inkl. evtl. Rücklastschriftgebühren nacherhoben. 10.2.(5) Schlägt das Lastschriftverfahren aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Musikschule liegen, wiederholt fehl und ist das fällige Entgelt auf diesem Wege nicht zu erheben, wird das säumige Entgelt inklusive evtl. Rücklastschriftgebühren zur Zahlung angemahnt. Sollten trotz Mahnung durch die Musikschule das Unterrichtsentgelt und evtl. Rücklastschriftgebühren nicht fristgerecht gezahlt werden, leitet die Musikschule das gerichtliche Mahnverfahren durch die Stadtkasse der Stadt Jülich ein. In diesem Falle kann der/die betreffende Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen werden. 10.3. Entgelterstattung 10.3.(1) Im Falle von § 7.2(1) und § 7.2.(2) verringert sich das Schulgeld für jede ausgefallene Unterrichtsstunde um 1/38 des Gesamtschulgeldbetrages. 10.3.(2) Die sich aus § 10.3.(1) ergebenden Beträge werden mit weiteren Lastschriftfälligkeiten verrechnet bzw. im Lastschriftverfahren nicht mehr erhoben oder auf ein bekanntes bzw. noch zu benennendes Konto in der Regel zum Schuljahresende erstattet, sofern eine Verrechnung gemäß Satz a) nicht möglich ist. § 11 Schulgeldermäßigungen 11.(1) Einkommensabhängige Schulgeldermäßigung I (Sozialermäßigung) 11.1.(1) Grundsatz Einkommensabhängige Schulgeldermäßigung wird auf Antrag bewilligt, wenn das durchschnittliche monatliche Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Als Grundlage zur Festlegung dieser Grenzen dient das Berechnungsverfahren 16 gemäß SGB II/SGB XII (Grundsicherung). Zum Familieneinkommen zählen sämtliche Einkünfte, die zum Einkommen der Familie beitragen (z.B. Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Renten, staatliche Transferleistungen - z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaFöG etc. -, Zins-, Miet- und Pachteinkünfte - abzüglich zu entrichtender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge). 11.1.(2) Ermäßigungssätze 50% des Gesamtschulentgeltes für Bezieher von Grundsicherung und ihnen in Höhe des Familiennettoeinkommens gemäß § 11.1.(1) Gleichgestellte. 20% des Gesamtschulentgeltes, sofern das Familiennettoeinkommen die Höhe des Anspruchs nach SGB II/XII zuzüglich 30% nicht überschreitet. Für Anspruchsberechtigte gemäß § 11.1.(2), Buchstabe a) kann im Instrumentalbereich bei besonderer Begabung und Leistung des/r Schülers/in ein Teilstipendium vergeben werden. In diesem Fall erhöht sich die Ermäßigung auf maximal 75%. Die Anzahl der Stipendien je Schuljahr ist auf 5, die Laufzeit ist auf das laufende Schuljahr begrenzt. Über die Vergabe der Stipendien und ihre Fortführung bzw. Neuvergabe entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem/der Fachlehrer/in. 11.(2) Einkommensabhängige Schulgeldermäßigung II (Familienmitgliederermäßigung und Nachlass bei Mehrfachbelegung) 11.2.(1) Schließen mehrere Mitglieder einer Familie Unterrichtsverträge ab oder erhält ein Mitglied einer Familie mehr als einen Unterricht, wird - beginnend mit dem 2. Unterrichtsvertrag ein Nachlass gewährt. 11.2.(2) Die Höhe der Ermäßigung bzw. des Nachlasses ist gestaffelt. für den 2. Unterrichtsvertrag: 10% für den 2. und 3. Unterrichtsvertrag 20% für den 2., 3. und 4.Unterrichtsvertrag 30% für den 2., 3., 4. und alle folgenden Unterrichtsverträge 40% Die Berechnung erfolgt nach dem Günstigkeitsprinzip: Ermäßigt wird der jeweils höchste zu zahlende Betrag. Ermäßigungen für Familienmitglieder und Nachlässe bei Mehrfachbelegung sind kombinierbar. 11.2.(3) Die Familienmitgliederermäßigung und der Nachlass bei Mehrfachbelegung gelten nur für die Fachbereiche 1-3. 11.2.(4) Die Familienmitgliederermäßigung und der Nachlass bei Mehrfachbelegung ist einkommensabhängig und wird gewährt, wenn das Familiennettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Als Grundlage zur Festlegung der Grenzen dient das Berechnungsverfahren nach SGB II/SGB XII. Die Ermäßigung bzw. der Nachlass wird gewährt, sofern das Familiennettoeinkommen die in der Anlage 3 der Musikschulordnung ausgewiesenen Grenzwerte nicht übersteigt. 11.(3) Einkommensabhängige Ermäßigungen und die Familienmitgliederermäßigungen / Nachlässe für Mehrfachbelegung sind nicht kombinierbar. 11.(4) Anträge auf einkommensabhängige Ermäßigung, Familienmitgliederermäßigung und der Nachlass bei Mehrfachbelegung sind jederzeit möglich. Anträge auf einkommensabhängige Ermäßigungen gemäß § 11(1) sind mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen, Anträge auf Ermäßigungen gemäß § 11(2) mit einer Selbsterklärung. Die Musikschule behält sich vor, die Richtigkeit der Selbsterklärung durch die Einforderung von Nachweisen zu überprüfen. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Ermäßigung gewährt ab dem 1. des Monats der Antragstellung. § 12 Instrumentenmiete 12. Leihinstrumente stellt bei Bedarf der Förderverein der Musikschule zur Verfügung. Die Modalitäten der Gebühren regelt der Förderverein. Nähere Auskünfte erteilen die Fachlehrer/innen oder das Sekretariat. § 13 Schulleitung Die Schulleitung der Musikschule besteht aus dem Leiter und dem stellvertretenden Leiter der Musikschule. Der Schulleitung obliegt die Leitung der Musikschule in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. Sie führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Lehrkräfte. § 14 In-Kraft-Treten Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Diese Schulordnung löst die bestehende Schulordnung ab und tritt mit Wirkung zum 01.08.2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Schulordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW- gegen die vorstehende Schulordnung nach Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Schulordnung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Schulordnung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich Anlage 1 der Musikschulordnung: Schulgeld für Kinder und Jugendliche sowie Volljährige, die sich in einer allgemeinbildenden schulischen und/oder beruflichen Ausbildung befinden) Fach Früherziehung „Musikzwerge“ Früherziehung Orff-Orchester Instrumental Instrumental Instrumental/Vokal Instrumental/Vokal Kinderchor * Unterrichtsform Unterrichtszeit Gruppe max. 8 Gruppe 12-14 Gruppe 6-10 Gruppe 3-4 Gruppe 2 Einzel Einzel Gruppe min. 8 45 Min 75 Min 75 Min 45 Min 45 Min 30 Min 45 Min 45 Min Entgelte /Monat Entgelte/Jahr 19,75 € 29,00 € 33,50 € 38,00 € 49,50 € 59,50 € 82,50 € 10,00 € 237,00 € 348,00 € 402,00 € 456.00 € 594,00 € 714.00 € 990,00 € 120,00 € * für Schüler/innen, die keinen Elementar-, Instrumental-, oder Vokalunterricht erhalten. Anlage 3 der Musikschulordnung Tabelle der Einkommensgrenzen gemäß § 11 (1): Einkommensabhängige Ermäßigung I (Sozialermäßigung) (Grundlage: Regelsätze gemäß SGB II/ SGB XII, Höchstmiete entsprechend der Personenzahl für Wohnraum ab Bezugsfertigkeit 1992, angemessene Heizkosten auf der Basis Heizöl/Gas.) Einkommensgrenzwerte gemäß § 11 (2): Einkommensabhängige Ermäßigung II (Familienermäßigung / Nachlass bei Mehrfachbelegung) Status I. Alleinstehende II. (Ehe-) Paar III. Alleinerziehende mit 1 Kind IV. Alleinerziehende mit 2 Kindern Familie/Paar mit 1 Kind V. Alleinerziehende mit 3 Kindern Familie/Paar mit 2 Kindern VI. Alleinerziehende mit 4 Kindern Familie/Paar mit 3 Kindern VII. Familie/Paar mit 4 Kindern und mehr Stufe 1 §11,1 (2a) Stufe 2 (§11,1,(2b) a) 50% b) 20% Familienmitgliederermäßigung/ Nachlass bei Mehrfachbelegung § 11,2 (2) 720.- € 936.- € 1.440.- € 1.100.- € 1.430.- € 2.200.- € 1.250.- € 1.590.- € 2.450.- € 1.470.- € 1.910.- € 2.950.- € 1.800. -€ 2.350.- € 3.500.- € 2.140.- € 2.795.- € 3.800.- € 2.380.- € 3.094.- € 4.100.- € Erläuterung zu Anlage 3: Die Tabelle zeigt die Grenzwerte, bis zu denen in Abhängigkeit des familiären Status Ermäßigungen in Höhe von 50% und 20% gewährt werden können (Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern, von denen eins oder beide die Musikschule besuchen, erhält 20% Ermäßigung je Kind, sofern das Familiennettoeinkommen zwischen 1.800 .- € und 2.350.- € liegt). Anlage 2 der Musikschulordnung: Schulgeld für Erwachsene Fach Unterrichtsform Unterrichtszeit Entgelte /Monat Instrumental/Vokal Einzel 30 Min 69,50 € Instrumental/Vokal Einzel 45 Min 101,00 € Chor * 120 Min 15,00 € Big Band * 120 Min 15,00 € *für Erwachsene, die keinen Instrumental- oder Vokalunterricht erhalten. vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Jülich, den 29.06.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Entgelte/Jahr 834,00 € 1.212,00 € 180,00 € 180,00 € Der Einkommenskorridor zur Geltendmachung von Familienmitgliederermäßigung / Nachlass bei Mehrfachbelegung liegt in Abhängigkeit des familiären Status zwischen der jeweiligen Stufe 2 gemäß § 11,1 und dem entsprechenden Grenzwert gemäß § 11,2 (Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern, von denen beide die Musikschule besuchen (mit 2 Unterrichtsverträgen), haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 10% auf das höchste Schulgeld, sofern das Familiennettoeinkommen 2.350.- € übersteigt, aber nicht höher als 3.500.- €) ist. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I Seite 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I Seite 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I Seite 1834), und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NRW Seite 732) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 30.06.2016 die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Jülich wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 307% 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 535% 2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 513% §2 Diese Steuersätze gelten für das Jahr 2016. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ §3 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt worden und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Jülich, den 06.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs 17 Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 „Adenauerstraße 1“ 2. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 unter anderem folgendes beschlossen: zu a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „ Adenauerstr. 1 „ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet eine zeitliche Verlängerung um weitere 10 Jahres des auf 10 Jahres befristeten Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „ Adenauerstr. 1 „. Die textlichen Festsetzungen werden dementsprechend angepasst. Der Änderungsbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2016 dargestellt. zu b) Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „ Adenauerstr. 1 „ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Bourheim Nr. 3 „ Adenauerstraße 1 „, 2. vereinfachte Änderung gemäß § 10 BauGB in Kraft. Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Die Änderung beinhaltet eine zeitliche Verlängerung um weitere 10 Jahres des auf 10 Jahres befristeten Bebauungsplanes Bourheim Nr. 3 „ Adenauerstr. 1 „. Der Bebauungsplan liegt mit Begründung ab sofort zu jedermann Einsicht bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 301 oder 313 (III. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden öffentlich aus. Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches gemäß § 215 (1) BauGB beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes kann nach Ablauf eines Jahres - bzw. sieben Jahren bei Mängeln der Abwägung seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW in der Fassung vom 17.10.1994 nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form - oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Jülich, den 07.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Bekanntmachungsanordnung Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtrates vom 12.05.2016 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jülich, den 07.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“, 1. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter anderem folgendes beschlossen: zu a) Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 13 „ Donatusweg II „, 1. vereinfachte Änderung aufgestellt. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet und ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2016 dargestellt. Die Änderung beinhaltet eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen dahin gehend, dass für Garagen und Nebenanlagen auch Flachdächer zulässig sind. zu b) Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II „, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 10 BauGB in Kraft. 18 Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Die Änderung beinhaltet folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen: Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig. Der Bebauungsplan liegt mit Begründung ab sofort zu jedermann Einsicht bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 301 oder 313 (III. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden öffentlich aus. Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches gemäß § 215 (1) BauGB beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes kann nach Ablauf eines Jahres - bzw. sieben Jahren bei Mängeln der Abwägung - seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de hingewiesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW in der Fassung vom 17.10.1994 nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form - oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Jülich, den 07.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Bekanntmachungsanordnung Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtrates werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jülich, den 07.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Satzung der Stadt Jülich über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. A 24 „Heckfeld III“ Da die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. A 24 „ Heckfeld III „ im Jülich-Magazin und Amtsblatt der Stadt Jülich, Ausgabe Jhrg. 16 / Nr. 20, veröffentlicht am 02.10.2014 und Ausgabe Jhrg. 16 / Nr. 23, veröffentlicht am 14.11.2014, nicht wirksam bekannt gemacht worden ist, wird sie erneut bekannt gemacht. Die Veränderungssperre wird rückwirkend zum 02.10.2014 in Kraft gesetzt. Satzung der Stadt Jülich über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr Nr.. A 24 „ Heckfeld III „ Aufgrund des § 14 in Verbindung mit § 16 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 25.09.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. A 24 „ Heckfeld III „, dessen Begrenzung aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte ersichtlich ist, wird eine Veränderungssperre erlassen. §2 Im räumlichen Bereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. §3 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung, werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §4 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. §5 Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft (§ 17 Abs. 1 BauGB). Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. A 24 „ Heckfeld III „ rechtsverbindlich wird (§ 17 Abs. 5 BauGB). Jülich, den 30.06.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs 19 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über eine Veränderungssperre wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 „ Heckfeld III „ tritt rückwirkend zum 02.10.2014 in Kraft. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Jülich, den 30.06.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang " Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter anderem folgendes beschlossen: " Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ mit gestalterischen Festsetzungen wird mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. " Das im Nordosten von Jülich-Kirchberg gelegene Plangebiet liegt auf der östlichen Seite der Wymarstraße unmittelbar gegenüber dem Werksgelände der Carl Eichhorn KG. Das Plangebiet wird begrenzt durch - im Norden durch die Radwegverbindung Aldenhoven-Jülich innerhalb einer Grünzone (verlassene Bahntrasse), im Osten durch das Naturschutzgebiet 'Pellini-Weiher', im Süden durch den Anliegerweg 'Am Weiher' mit den dahinter angrenzenden PkwStellflächen der Carl Eichhorn KG, im Westen durch die Landstraße 241, Wymarstraße einschließlich dem parallel verlaufenden Gewässer Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich. Die Grenze des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 14 ist in diesem Verlauf deckungsgleich mit der Plangebietsgrenze B-Plan Nr. 10, Kastanienbusch. Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich: Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 14 'Ortseingang' sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der ortsansässigen Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke geschaffen und dadurch der Firmenstandort in Kirchberg gesichert werden. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Textfestsetzung sowie die nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de 24.08.2016 bis 26.09.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags von 8.30 - 12.00 Uhr von 14.00 - 15.30 Uhr von 14.00 - 16.30 Uhr zur Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Art der vorhandenen Informationen Fachgutachten und sonstige fachliche Ausführungen Verfasser Thematischer Bezug Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe, Stolberg; Umweltbericht, Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan; Ingenieurbüro Behler, Langerwehe; Nachweis gem. § 51a LWG NRW Beseitigung von Niederschlagswasser; ACCON Environmental Consultants Dipl.-Ing. Manfred Weigand, Köln; gutachterliche Stellungnahme zur GeräuschEmissionskontigentierung; Büro für angewandte Geowissenschaften Dipl.-Geol. Helga Weyers, Aachen; Hydrogeologische Untersuchung; sKArcheoConsult Büro für archäologische Planung, Aachen; archäologische Untersuchung des Plangebietes Büro für Verkehrs- und Stadtplanung BVS Rödel & Pachan, Kamp-Lintfort; Verkehrsgutachten Ing. Büro Dipl.-Ing. A. Dienstknecht, Düren; Bewertung der Transportwegbeziehung aus städtebaulicher und technischer Sicht; WZL der RWTH Aachen Thomas Hempel, M.Sc. Philipp Hünnekes, M.Sc., Aachen; Konzeptanalyse und -bewertung zur strategischen Standorterweiterung; Farbdesign Jörg Griesmer, Bad Kreuznach farbkünstlerische Gesamtgestaltung Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 21 Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: 1. mit folgenden Auswirkungen auf den Menschen: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen durch die Entstehung von Gewerbelärm; - Informationen zur Lärmsituation auf Grund des veränderten Verkehrsaufkommens. - Informationen zu der von den Planungen ausgehenden Luftbelastung 2. mit folgenden Auswirkungen auf die Tiere: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Vogelwelt, die Fledermäuse und den Biber. 3. mit folgenden Auswirkungen auf die Pflanzen: - Informationen zu den Einflüssen auf die im Einwirkungsbereich des Plangebiets befindlichen Pflanzengesellschaften und -arten, insbesondere auf den vorhandenen Baumbestand. 4. mit folgenden Auswirkungen auf die Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie Schutzgebiete - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsbild; - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsschutzgebiet 'Wymarer Hof'; - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die angrenzenden Schutzgebiete (insbesondere das FFHGebiet 'Indemündung'). 5. mit folgenden Auswirkungen auf den Boden: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Boden, insbesondere durch Versiegelung. 6. mit folgenden Auswirkungen auf das Wasser: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Wasser, insbesondere im Hinblick auf die Versickerung der Niederschlagsabflüsse. 7. mit folgenden Auswirkungen auf das Klima: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das <ůŝŵĂƚŽƉŝŵWůĂŶŐĞďŝĞƚ͘ 8. mit folgenden Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den ůƚĚŽƌĨͲ<ŝƌĐŚďĞƌŐͲ<ŽƐůĂƌĞƌ DƺŚůĞŶƚĞŝĐŚƵŶĚĞŝŶŽĚĞŶĚĞŶŬŵĂů. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Jülich, den 08.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs 22 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Änderung des Flächennutzungsplanes " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg " Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter anderem folgendes beschlossen: " Die Änderung des Flächennutzungsplanes " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg " wird mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. " Der Änderungsbereich befindet sich am Nordrand des Ortsteils Kirchberg und wird begrenzt durch: - im Norden durch die Radwegverbindung Aldenhoven-Jülich innerhalb einer Grünzone (verlassene Bahntrasse), im Osten durch das Naturschutzgebiet " Pelliniweiher ", im Süden durch den öffentlichen Anliegerweg " Am Weiher " mit den dahinter angrenzenden Pkw- Stellflächen der Carl Eichhorn KG, im Westen durch eine brachliegende gewerbliche Baufläche mit einem inzwischen abgerissenen Werksgebäude. Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich: Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Die Flächennutzungsplan-Änderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang " schaffen, der eine Produktionserweiterung und die Einrichtung eines Lager- und Logistikcenters am Standort Kirchberg der Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke vorsieht. Es ist die Ausweisung von Gewerbefläche vorgesehen. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Textfestsetzung sowie die nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 24.08.2016 bis 26.09.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 23 montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags von 8.30 - 12.00 Uhr von 14.00 - 15.30 Uhr von 14.00 - 16.30 Uhr der Bebauungsplanentwurf zur Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Art der vorhandenen Informationen Fachgutachten und sonstige fachliche Ausführungen Verfasser Thematischer Bezug Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe, Stolberg; Umweltbericht, Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan; Ingenieurbüro Behler, Langerwehe; Nachweis gem. § 51a LWG NRW Beseitigung von Niederschlagswasser; ACCON Environmental Consultants Dipl.-Ing. Manfred Weigand, Köln; gutachterliche Stellungnahme zur GeräuschEmissionskontigentierung; Büro für angewandte Geowissenschaften Dipl.-Geol. Helga Weyers, Aachen; Hydrogeologische Untersuchung; sKArcheoConsult Büro für archäologische Planung, Aachen; archäologische Untersuchung des Plangebietes Büro für Verkehrs- und Stadtplanung BVS Rödel & Pachan, Kamp-Lintfort; Verkehrsgutachten Ing. Büro Dipl.-Ing. A. Dienstknecht, Düren; Bewertung der Transportwegbeziehung aus städtebaulicher und technischer Sicht; WZL der RWTH Aachen Thomas Hempel, M.Sc. Philipp Hünnekes, M.Sc., Aachen; Konzeptanalyse und -bewertung zur strategischen Standorterweiterung; Farbdesign Jörg Griesmer, Bad Kreuznach farbkünstlerische Gesamtgestaltung Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: 1. mit folgenden Auswirkungen auf den Menschen: 24 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen durch die Entstehung von Gewerbelärm; Informationen zur Lärmsituation auf Grund des veränderten Verkehrsaufkommens. Informationen zu der von den Planungen ausgehenden Luftbelastung 2. mit folgenden Auswirkungen auf die Tiere: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Vogelwelt, die Fledermäuse und den Biber. 3. mit folgenden Auswirkungen auf die Pflanzen: - Informationen zu den Einflüssen auf die im Einwirkungsbereich des Plangebiets befindlichen Pflanzengesellschaften und -arten, insbesondere auf den vorhandenen Baumbestand. 4. mit folgenden Auswirkungen auf die Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie Schutzgebiete - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsbild; - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsschutzgebiet 'Wymarer Hof'; - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die angrenzenden Schutzgebiete (insbesondere das FFHGebiet 'Indemündung'). 5. mit folgenden Auswirkungen auf den Boden: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Boden, insbesondere durch Versiegelung. 6. mit folgenden Auswirkungen auf das Wasser: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Wasser, insbesondere im Hinblick auf die Versickerung der Niederschlagsabflüsse. 7. mit folgenden Auswirkungen auf das Klima: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das <ůŝŵĂƚŽƉŝŵWůĂŶŐĞďŝĞƚ͘ Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Jülich, den 08.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 25 Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Kirchberg " Umwandlung von Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche im Süden von Kirchberg " Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 unter anderem folgendes beschlossen: " Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche im Süden von Kirchberg“ wird mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. " Der Änderungsbereich befindet sich im Süden des Ortsteils Kirchberg und wird begrenzt durch: - im Norden und Süden durch intensiv genutzte Ackerflächen, im Osten durch die " Teichstraße ", im Westen durch den bewaldeten Uferbereich des Mühlenteiches. Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich: Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Flächennutzungsplan-Änderung " Umwandlung Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche im Süden von Kirchberg " sollen in Verbindung mit der Flächennutzungsplan-Änderung " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg " die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der ortsansässigen Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke geschaffen werden. Die Ausweisung von Gewerbegebietsflächen innerhalb des Planbereiches des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang " bedingt die Ausweisung einer Gewerblichen Baufläche durch den Flächennutzungsplan. Um der Forderung der Bezirksplanungsbehörde, einen Flächenausgleich für die Gewerbeflächenausweisung im Flächennutzungsplan am nördlichen Ortseingang zu schaffen, nachzukommen, soll mit diesem Entwurf ein Teil der südlich von Kirchberg ausgewiesenen Gewerbefläche in Landwirtschaftsfläche umgewandelt werden. 26 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Textfestsetzung sowie die nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 24.08.2016 bis 26.09.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags von 8.30 - 12.00 Uhr von 14.00 - 15.30 Uhr von 14.00 - 16.30 Uhr zur Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Art der vorhandenen Informationen Fachgutachten und sonstige fachliche Ausführungen Verfasser Thematischer Bezug Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe, Stolberg; Umweltbericht, Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan; Ingenieurbüro Behler, Langerwehe; Nachweis gem. § 51a LWG NRW Beseitigung von Niederschlagswasser; ACCON Environmental Consultants Dipl.-Ing. Manfred Weigand, Köln; gutachterliche Stellungnahme zur GeräuschEmissionskontigentierung; Büro für angewandte Geowissenschaften Dipl.-Geol. Helga Weyers, Aachen; Hydrogeologische Untersuchung; sKArcheoConsult Büro für archäologische Planung, Aachen; archäologische Untersuchung des Plangebietes Büro für Verkehrs- und Stadtplanung BVS Rödel & Pachan, Kamp-Lintfort; Verkehrsgutachten Ing. Büro Dipl.-Ing. A. Dienstknecht, Düren; Bewertung der Transportwegbeziehung aus städtebaulicher und technischer Sicht; WZL der RWTH Aachen Thomas Hempel, M.Sc. Philipp Hünnekes, M.Sc., Aachen; Konzeptanalyse und -bewertung zur strategischen Standorterweiterung; Farbdesign Jörg Griesmer, Bad Kreuznach farbkünstlerische Gesamtgestaltung Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 27 Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: 1. mit folgenden Auswirkungen auf den Menschen: - Informationen zu den Abständen zur nächstgelegenen Wohnbebauung. 2. mit folgenden Auswirkungen auf die Tiere: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Vogelwelt, insbesondere die Feldvogelarten. 3. mit folgenden Auswirkungen auf die Pflanzen: - Informationen zu den Einflüssen auf die im Einwirkungsbereich des Plangebiets befindlichen Pflanzenarten. 4. mit folgenden Auswirkungen auf den Boden: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Boden, insbesondere die Bodenfruchtbarkeit. 5. mit folgenden Auswirkungen auf das Wasser: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Wasser, insbesondere den Mühlenteich und die Inde. 6. mit folgenden Auswirkungen auf das Klima: - Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das <ůŝŵĂ͕ŝŶƐďĞƐŽŶĚĞƌĞŝŵ,ŝŶďůŝĐŬ ĂƵĨĚĂƐďĞƐƚĞŚĞŶĚĞKĨĨĞŶůĂŶĚŬůŝŵĂ͘ Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Jülich, den 08.07.2016 Stadt Jülich Der Bürgermeister Fuchs Ende: Amtliche Bekanntmachungen 28 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 29 Freitag, 29. Juli 2016 Das preußische Jahrhundert Erste Kuratorenführung durch die Ausstellung in der Zitadelle Zuckerrüben und Verkehr, Industrie und Bürokratie sind Themen, die Jülich noch heute umtreiben, doch sie waren schon im 19. Jahrhundert da, als Jülich noch preußisch war. Wie sehr das preußische Erbe unser heutiges Leben prägt, das zeigt die Doppelausstellung „Das preußische Jahrhundert“ in Jülich und LeverkusenOpladen. Die Idee ist ebenso einfach wie klug: An zwei Orten wird die Entwicklung aufgezeigt, welche die ab 1815 neuen preußischen Provinzen im Westen nahmen: das linksrheinische Jülich und Opladen im Bergischen. Durch den zweifachen Blick heben sich Parallelen wie Unterschiede der beiden Städte gleichsam plastisch hervor. Sechs Themen haben die Ausstellungsmacher in den Fokus genommen, um die kaum überschaubare Materialfülle zu strukturieren. Das Spektrum reicht dabei von Staat und Verwaltung über Stadtentwicklung, Identitätsbildung, Militär und Bildung bis hin zum Verhältnis der Rheinländer zu ihrer Herrschaft: Bürger oder Untertanen? Die Jülicher Ausstellung dekliniert diese Themen an lokalen Beispielen durch. Ein Schwerpunkt in der Garnisons- und Festungsstadt bildet natürlich das Militär, dem ein eigener Raum gewidmet ist. Doch auch die anderen Themen kommen nicht zu kurz, im Gegenteil: Nach einer Einleitung, die einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse des preußischen Jahrhunderts gibt, werden die Fragen reich bebildert und ausführlich erläutert abgehandelt. Auch dieser ebenso umfassende wie detailreiche Ansatz der Ausstellungs- macher erinnert an die preußische Art, nichts im Unklaren lassen zu wollen. So gibt sich die Ausstellung enzyklopädisch-preußisch, gut strukturiert und detailliert. Und selbstverständlich gibt es einen Übersichtsplan und einen ausgeschilderten Rundgang, damit auch hier alles seine Ordnung hat. Der Betrachter hat den Vorteil, entsprechend dem eigenen Tempo und Wissensdurst die Preußen in Jülich für sich zu entdecken. Wer lieber zuhören möchte, dem seien die öffentlichen Führungen ans Herz gelegt. Die erste findet am Sonntag, dem 17. Juli statt. Der Historiker und Ausstellungskurator Jacek Grubba stellt ausführlich die „gute alte Zeit“ vor und warum man sie vielleicht doch nicht so nennen sollte. In jedem Fall ist es eine sehr wichtige Zeit, in der entscheidende Weichen gestellt wurden, wie z.B. die Zugverbindung von Köln über Düren nach Aachen und somit an Jülich vorbei. Warum das so ist und welche Folgen das hatte, wird in der Führung von Jacek Grubba deutlich. Treffpunkt für die Führung ist um 11.00 Uhr am InfoPavillon in der Zitadelle. Die Führung ist kostenlos, lediglich der Museumseintritt muss entrichtet werden. Mit „Seitschwung“ geht’s weiter nach der Sommerpause Eine Tanzgruppe für die reifere Generation, wobei man keinen Partner braucht! Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, jeder ist eingeladen mitzumachen. Wir tanzen in der Gruppe in unterschiedlichen Formationen nach internationaler Musik. Tanzen fördert die Beweglichkeit, Kondition und Konzentration und kann somit die Lebensfreude und Lebensqualität erhöhen. Wir treffen uns wieder ab Mittwoch, dem 10 August von 16:30 30 - 18.00 Uhr in der Kita Rappelkiste, Matthiasplatz 2, Jülich, Lich-Steinstraß Mit wem: Marie Göcking (Geschäftsführerin im JTV, zertifizierte Tanzleiterin im BVST) Telefon-Nr.: 02428-801349 (privat) oder mobil: 0162-2167802. Der Mitgliedsbeitrag im Jülicher TV beträgt: 74,00 Euro/jährlich. Kostenbeitrag: Für JTV-Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder 12,Euro/mtl. Ich freu mich auf viele Interessierte! Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Unsere Lehrer machen Wuff Wenn Alice und die anderen Hunde vom Verein Tiere als therapeutische Begleiter e.V. die integrative Kita Purzelbaum in Jülich Broich besuchen, strahlen alle Kinder und begrüßen die Hunde und ihre Besitzer liebevoll und voller Erwartung. „Man kann sich viel besser Dinge merken, wenn wir es mit einem Hund üben“ meint Amelie 6 Jahre. „Ja, wir werden richtig klug“ ergänzt noch Joel. Diese kluge Einschätzung wird auch von den anderen Vorschulkindern geteilt. Sie sind es nämlich, die für den Hundeführerschein alles Wichtige über den Umgang mit Hunden erfahren und üben wollen. Sie lernen, wie sie sich fremden Hunden gegenüber verhalten sollen, da nicht alle Hunde, wie die vom Verein, Kindern so stressresistent und geduldig begegnen. Leinenführung, Kommandos, den Hund bürsten oder mit ihm schmusen, das üben schon die kleinen Purzelbäume. „Wir großen Vorschulkinder können das schon. Jetzt üben wir Parcourlaufen, Tunnellauf und geben Spüraufträge.“, erklärt Jessie stolz. Dabei verstecken die Kinder Leckerlies oder andere Dinge und staunen immer wieder auf´s Neue, wie schnell die Hunde diese Verstecke finden. Die Lehrer auf vier Beinen bringen auch die schüchternen Kinder dazu, deutliche Kommandos auszusprechen. Zum Abschluss des Projekts kam endlich der Tag der Durchführung des Hundeführerscheins. Die Kinder luden Eltern, Geschwister und Großeltern ein um zu präsentieren, was sie im Umgang mit den Vierbeinern alles gelernt haben. Auch die jüngeren Kitakinder beobachteten als Zuschauer das Geschehen. Es wurde ordentlich angefeuert und applaudiert. Die Kinder zeigten mit den Hunden Leinenführung, Parcourlauf, Tricks und Kommandos. Dann erzählten sie, was sie alles über den Umgang mit Hunden wissen. Zum Schluss erhielten alle Teilnehmer eine Urkunde, die sie gleich stolz ihren Familien und Freunden zeigten. Das war ein schöner Tag. Wuff!! (Bilder: Stadt Jülich) 17. WeinSommer Rheinland-Pfalz noch bis 17. Juli DER Treffpunkt für Weinfreunde und Genießer Für ein Wochenende wird der Schlossplatz zur Weinoase von Jülich. Weingenießer und Weinmacher treffen sich in entspannter Atmosphäre. Hier wird probiert, diskutiert und gefeiert. 15. -17.07.2016 Freitag 16.00 - 24.00 Uhr Samstag 14.00 - 01.00 Uhr Sonntag 12.00 - 20.00 Uhr Wer: 16 Weingüter aus den Anbaugebieten Nahe, Mosel, Pfalz und Rheinhessen Ver anstalter: Ministerium für Wirteranstalter: schaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz Rahmenprogramm: Freitag, 15. Juli, 16.00 bis 18.00 Uhr Themenverkostung vor der Büh- ne mit der Nahe Weinprizessin Franziska Finkenauer: „Weiße Exoten - Ausgefallene Rebsorten im Glas -“ -“. Nach was schmecken Gewürztraminer, Muskateller und die anderen weniger bekannten Rebsorten? Am WeinSommer-Freitag können die Besucher dieser Frage auf den Grund gehen. 18.00 - 22.00 Uhr: Two4You and friends begeistern mit der kompletten Bandbreite der Musik. Verschiedene Stile auf erfrischende Art und sehr niveauvoll unter einen Hut gebracht. Samstag, 16. Juli, 15.00 bis 17.00 Uhr Themenverkostung vor der Bühne mit der Nahe Weinprizessin Franziska Finkenauer „Leicht & Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ frisch“ - Terr assenweine für den errassenweine Sommer“. Hier präsentieren die Sommer“ WeinMacher alkoholarme Weine für den Feierabend oder zur leichten Küche. 18.00 - 22.00 Uhr: Die Juan Carlos Band vereint stilsicher Latin, Bossa Nova, Reggae, Pop und Blues leidenschaftlich und virtuos zu einem intensiven und einmaligen Hörerlebnis. Sonntag, 17. Juli Juli, ab 12.00 Uhr Winzer stehen „Rede und Antwort“ - Was Sie schon immer über Wein wissen wollten. 15.00 Uhr: „Geführt probiert“ Nahe Weinprizessin Franziska Finkenauer begleitet die Teilnehmer bei der Weinprobe durch die Anbaugebiete und gibt charmant und kenntnis-reich Auskunft. Teilnahmekosten 5,00 Euro/pP, Dauer ca. 1 Std. Anmeldung über www.weinsommer.de/Juelich 31 Wo wären wir ohne Musik… Diese Frage stellten die Kinder des Schulchores der Welldorfer Grundschule unter Leitung von Silke Kayser in ihrer Musicalaufführung „Der Notenbaum“ nach Inge und Wolfram Eicke und Dieter Faber. In zwei Generalproben und zwei Aufführungen erzählten die Solisten und Chorkinder die spannende Geschichte über die Suche nach verschwundenen Noten. Als Gäste begrüßten sie Senioren und Kindergärten aus Güsten, MerschPattern und Welldorf, OGS-Kinder aus Jülicher Schulen und Eltern und Kinder der Grundschule. Wenn im Frühling der Notenbaum blüht, kommen Musiker aus der ganzen Welt und pflücken sich frische Noten, damit sie auch im neuen Jahr Musik machen können. Doch eines Tages wird der Notenbaum krank und auf der ganzen Welt gibt es keine neuen Lieder mehr, keine Konzerte, keine Fröhlichkeit. Ob der garstige Gnom dahinter steckt? Gelingt es den Musikern, den Notenbaum zu retten? Mit dieser aufregenden Geschichte verzauberten die Welldor- fer Grundschulkinder ihre Zuschauer eine Stunde lang. Begeistert war das Publikum nicht nur von den Solo- und Chorbeiträgen, von den Tanzeinlagen und der instrumentalen Begleitung durch Kinder und Eltern, sondern ganz besonders auch von dem liebevoll und höchst professionell gestalteten Bühnenbild. Hier waren die Brücke zur No- Kino: SING STREET 18. & 19.07.2016, jew. 20 Uhr, Kuba KOMÖDIE/ MUSIKFILM | GB/ Irland 2015 | Regie: John Carney | Darsteller: Ferdia Walsh-Peelo, Lucy Boynton, Jack Reynor, Maria Doyle Kennedy | FSK: ab 6 | Beginn: 20.00 Uhr | Einlass: 19.30 Uhr | Laufzeit: 106 Minuten | Eintritt: 5.50 € / 5.00 € ermäßigt | KuBa-Kino Ein mitreißender Musikfilm über eine Jugend im Dublin der 80er Jahre. Irland in den Achtzigern. Vor dem Hintergrund von Rezession und Arbeitslosigkeit wächst der jugendliche Conor in Dublin auf. Als 32 Außenseiter in der Schule gebrandmarkt, flieht er in die Welt der Popmusik und träumt nebenbei von der unerreichbaren, schönen Raphina. Seine Idee: Er lädt Raphina ein, im Musikvideo seiner Band aufzutreten. Sein Problem: Er hat gar keine Band, kann noch nicht mal ein Instrument spielen. Aber sein Plan darf auf keinen Fall scheitern. Also gründet er mit ein paar Jungs aus der Nachbarschaft kurzerhand eine Band und voller Leidenschaft schreiben sie ihre ersten Songs. Foto: © StudioCanal Filmverleih tenbaum-Insel und der Notenbaum ganz besondere Highlights. In mehrmonatiger Vorbereitung lernten die Grundschüler Unterricht in ganz anderer Form kennen. Mit Teamgeist und großer Begeisterung für Musik und Tanz führten die vielen Probenstunden zu einem sehensund hörenswerten Ergebnis. Zum Ende des Schuljahres schenkten die jungen Musicalstars ihren Gästen unvergessliche Momente und alle kannten zum Schluss die Antwort auf die Frage „Wo wären wir ohne Musik“. Unterstützt wurde das Projekt vom Förderverein der Schule und Sponsoren aus der Region. Eine DVD zu den Aufführungen kann über die Schule, Tel. 02463 / 3717 bestellt werden. Kino: Einmal Mond und zurück 18. & 19.07.2016, jew. 17 Uhr, Kuba Animationsfilm | SPANIEN 2015 | Regie: Enrique Gato | FSK: o.A. | Einlass: 16.30 Uhr | Beginn: 17.00 Uhr | Filmtipp der FBW Jugend Jury | Prädikat: wertvoll | Laufzeit: 95 Minuten | Eintritt: 3 € | KuBa-Kino Der 12-jährige Mike Goldwing, Sohn eines Astronauten, hat zwei große Träume: Er will eine Partie des Spiels Capture The Flag gewinnen und er will seine Familie wieder zusammenbringen. Mike bekommt die Chance, beide Ziele zu erreichen. Dazu muss er die Flagge holen, die von den Raumfahrern der Apollo 11 auf dem Mond hinterlassen wurde, 1969 bei der ersten Landung auf dem Trabanten. Gemeinsam mit seinen Freunden Amy, Marty, dem verrückt-lustigen Alligator Igor und Opa Frank geht Mike auf ein Abenteuer, das bis ins Weltall führt. Dabei müssen die Fünf die bösen Pläne des exzentrischen Millionärs Richard Carson vereiteln, der den Mond kolonisieren und die Geschichte der bisherigen Raumfahrt ausradieren will. Den State of the Art im Animationsfilmbereich legen alljährlich US-Studios wie Pixar und Dreamworks fest. Wenn Animationsfilmschmieden aus Europa diesen Stil imitieren, ist das meist schon aufgrund der schmaleren Budgets und kürzeren Produktionszeiten, die sich in vergleichsweise anspruchslosen Animationen manifestieren, zum Scheitern verurteilt. Nicht so bei „Einmal Mond und zurück“ des spanischen Regisseurs Enrique Gato. Mit liebenswerten Figuren, einem starken emotionalen Kern und einer flotten Erzählweise inszeniert Gato ein sehr unterhaltsames Abenteuer, bei dem das Etikett „für die ganze Familie“ absolut zutrifft. (programmkino.de) Foto: © 2015 Paramount Pictures Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Mit Hans und Peter gegen feuchte Wände Es war einfach perfekt. Die Lage, die Aufteilung der Zimmer und natürlich der Preis. Dann nach einiger Zeit die Ernüchterung: im Keller zeigte sich Feuchtigkeit im Arbeitszimmer. Damit schien der Wunsch von ungetrübter Nutzung des Eigenheims für Familie Schulz aus Pulheim bei Köln erst einmal passé. Dann aber kam der Kontakt mit den Profis von FeuchteHans & SchimmelPeter zustande und das Arbeitszimmer konnte gerettet werden. Das alles so einfach gehen würde, damit hatte Familie Schulz nicht gerechnet. „Der erste Kontakt kam über eine Empfehlung von Bekannten. Meine Frau hat gleich einen Termin mit Raimund Sieben, dem Bausachverständigen gemacht“, erzählt Herr Schulz. Der Beratungstermin sowie die gesamte Ursachenforschung ist bei FeuchteHans & SchimmelPeter völlig kostenfrei. So kann der Kunde in Ruhe entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte. Dank des innovativen Produktes, das FeuchteHans & SchimmelPeter nutzt, ist keine Ausschachtung nötig und die Arbeiten verlaufen für den Kunden stressfrei. „Die Arbeiten waren schon nach nur einem Tag fertig und der Keller absolut sauber“, erinnert sich Herr Schulz. 25 Jahre Ruhe - garantiert! Feuchtigkeit und der daraus resultierende Schimmel bedrohen nicht nur die Bausubstanz des Hauses, sondern auch die Gesundheit seiner Bewohner. Die Fachmänner von FeuchteHans & SchimmelPeter nutzen ein hydrophobierendes Injektionsverfahren, das sich seit über 45 Jahren bestens bewährt hat. Raimund Sieben erklärt: „Wir garantieren eine bauphysikalisch korrekte, dauerhafte Austrocknung. Das Mauerwerk erhält seine natürliche Fähigkeit zur Wärmedämmung zurück.“ Das Verfahren funktioniere sogar bei besonders starker Durchfeuchtung ohne Vortrocknung und wird mit einem langlebigen und gesundheitlich unbedenklichen Material durchgeführt. FeuchteHans & SchimmelPeter nutzt exclusiv ein Material der BKM.Mannesmann AG, welches in Beschaffenheit und Technologie einzigartig ist. Der Produzent ist so überzeugt von seinem Produkt, dass er darauf 25 Jahre Garantie gibt - in Deutschland ebenfalls einzigartig. Wer sind Hans und Peter? Der Firmenname FeuchteHans & SchimmelPeter macht neugierig, wurde aber keineswegs einzig zu diesem Zweck gewählt, wie Raimund Sieben auf Nachfrage lachend erklärt. „Wir haben uns für die bekannten deutschen Namen Hans und Peter entschieden, weil sie das verkörpern, wofür wir stehen: Innovation und Qualität aus Deutschland. Feuchtigkeit und Schimmel sollten natürlich auch noch in den Namen, damit jeder Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ gleich darauf kommen kann, was wir tun.“ Das „wir“ hinter Hans und Peter ist ein Verbund von über 30 verschiedenen Abdichtungsfirmen aus ganz Deutschland. Alle Mitglieder haben einen Ehrenkodex unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem die für den Kunden stets kostenfreie Ursachenforschung sowie die Verpflichtung aller Mitglieder und deren Mitarbeiter, regelmäßige Weiterbildungen zu besuchen. Raimund Sieben hat neben 30 Jahren Berufserfahrung u.a. Sachkunde-Zertifikate der TÜV Akademie für Sanierung Schimmelpilz, Feuchteschäden und Abdichtung erworben. Dazu kommen weitere Punkte, die heutzutage leider nicht immer selbstverständlich sind. „Wenn ein Fachmann von FeuchteHans & SchimmelPeter vor der Tür steht, hat er immer einen Staubsauger dabei. Denn wir verlassen die Baustelle so, wie wir sie vorgefunden haben“, sagt Raimund Sieben. Ehrensache. Redaktion A.W. FeuchteHans 33 Dezente Farben - und Glanz und Glimmer Inneneinrichtung: Tapeten zeigen sich in ihrer ganzen Vielfalt In der neuen Saison geben bei Tapeten auch weiterhin eher dezente Farben den Ton an: Pastelltöne, Grau- und Beigetöne domi- nieren. Glanz und Glimmer versprühen aber auch einen Hauch von Luxus, kräftige Farben sorgen für gute Laune. Erdnahe Töne wie Naturfarben lassen sich perfekt mit starken Mustern kombinieren beispielsweise mit „Casual Chic“ von P+S. Foto: djd/Deutsches Tapeten-Institut GmbH Grau, Braun, Beige und Creme schaffen ein ruhiges, harmonisches Wohngefühl. Damit es nicht langweilig wird, tragen Tapeten dazu gerne großformatige Muster wie Rankengitter, Blockstreifen oder Ornamente. Rustikale Fliesen, Bücherrücken oder wettergegerbte Holzpaneele: Ein anderer Trend widmet sich dem Fotorealismus. Was nach Fototapete aussieht, ist eine Vliestapete, die sich schnell 34 und unkompliziert verarbeiten lässt. Angesagt sind auch Tapeten mit lebendigen Strukturen: Gewebe, Bast, schimmernde Glasperlen, Knitterfalten und metallische Aufsätze machen aus Wänden ein optisches und haptisches Erlebnis. Metall-Farben von Silber und Gold bis zu warmem Kupfer sorgen für einen modernen und eleganten Einrichtungsstil. Blüten, Blätter und Ranken wiederum machen Lust auf die warme Jahreszeit. Blumen im markanten Retrolook begeistern ebenso wie verspielte RankenMotive. Für den passenden wohnlichen Charakter sorgen Tapeten in sanften Farben und romantischen Dessins. Tapeten, die wie handgedruckt aussehen oder einen wertigen textilen Charakter haben, stehen ebenfalls für pure Wohnlichkeit. (djd). Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Gesund bleiben im dichten Haus Dämmen ohne Risiken Gebäude verbrauchen knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland. Bis zu 85 Prozent davon wird buchstäblich „verheizt“. Vor allem durch ungedämmte Außenwände und Lecks in der Haushülle entweicht viel Wärme. Daher hat der Gesetzgeber die Energieeinsparverordnung (EnEV) ins Leben gerufen. Laut dieser ist eine gute Wärmedämmung bei Neubauten Pflicht und auch bei der Nachrüstung sowie Sanierung gelten energetische Anforderungen. Hierdurch sinken die Treibhausgas-Emissionen und Kosten fürs Heizen. Doch bleiben mit der Wärme nicht auch Luftfeuchtigkeit und Schadstoffe im Haus? Wer bestimmte Vorkehrungen trifft, kann diese berechtigte Sorge aus dem Weg räumen. Vom Dach bis zum Keller kann die Haushülle Ritzen, Fugen und andere Lecks enthalten. Über solche „Schlupflöcher“ geht viel Wärme verloren. Dadurch verheizen Bewohner bei Minusgraden gutes Geld. Im Sommer führen die Schwachstellen zur Aufheizung der Räume. Stromfresser wie Klimaanlagen und Ventilatoren kommen zum Einsatz. Ist das Haus dahingegen von oben bis unten luftdicht ausgeführt und gut gedämmt, leben Bewohner komfortabler und sparen Betriebskosten. Zudem befolgen sie die Auflagen des Gesetzgebers und schonen das Klima. Viele Bauherren und Renovierer fürchten jedoch ein Leben wie in der „Plastiktüte“. Die Wände können nicht mehr „atmen“, so die Vorstellung. Doch durch regelmäßiges Fensteröffnen mit Stoßlüften oder geeigneter Anlagentechnik lässt sich der Luftaustausch kontrollieren, statt dass er unbemerkt die En- ergiekosten in die Höhe treibt. Dadurch wird auch Feuchtigkeit abgeführt. In Kombination mit sachgerechtem Heizen, entzieht dies Schimmel den Nährboden. Also spricht nichts dagegen, „dicht zu machen“. Bauherren und Renovierer sollten aber sichergehen, dass die Dämmstoffe und alle weiteren verbauten Materialien absolut wohngesund sind. Denn Krankmacher lassen sich nicht einfach weglüften. Daher ist es das Beste, die Schadstoffe und flüchtigen organischen Substanzen gar nicht erst ins Haus zu holen. Wer denkt, dies sei nur durch umfangreiche Recherchen möglich, der irrt sich. Der Fachmann verarbeitet heutzutage für gewöhnlich nur unbedenkliche Produkte. Zur Kontrolle genügt ein einfacher Blick auf die Verpackung des Artikels. Ist das Produkt wohngesund und umweltschonend, ist darauf eine Kennzeichnung wie das europaweit anerkannte EMICODE EC1-Siegel zu sehen. Das EMICODE-System untersucht genauestens die Umweltund Gesundheitsverträglichkeit diverser Baustoffe - vom Estrich bis zum Dachinnenbereich. Hierzu gehören beispielsweise sämtliche Schichten unter Bodenbelägen wie Spachtelmassen und Klebstoffe, Dämm- und Wandplatten sowie Abdichtungsmaterialien von Fenstern und Fassaden. Neben dem strengen Bewertungssystem garantieren regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Experten und Prüfinstitute, dass die Produkte emissionsarm sind. Kluge Bewohner können also alles haben: Eine saubere, gesunde Raumluft zum Wohl der Gesundheit und einen niedrigen Energieverbrauch - dem Geldbeutel und der Umwelt zuliebe. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 35 Kino: Monsieur Chocolat 25.07.2016, 20 Uhr, Kuba DRAMA/ BIOGRAFIE | FRANKREICH 2015 | Regie: Roschdy Zem | Darsteller: Omar Sy, James Thierée, Noémie Lvovsky, Frédéric Pierrot, Clotilde Hesme, Olivier Gourmet | FSK: ab 12 | Beginn: 20.00 Uhr | Einlass: 19.30 Uhr | Laufzeit: 119 Minuten | Eintritt: 5.50 € / 5.00 € ermäßigt | KuBa-Kino Frankreich, kurz vor Beginn des 20. Jahrhunderts: Auf der Suche nach neuem Talent entdeckt der Clown George Footit den aus der Sklaverei entflohenen Chocolat, der mit einem kleinen Wanderzirkus durchs Land reist. Die beiden Außenseiter freunden sich an und entwickeln eine gemeinsame Bühnenshow, die schnell zu einem großen Zuschauermagneten wird. Auftritte in den größten Zirkushäusern von Paris machen Footit und Chocolat schließlich landesweit bekannt. Doch der große Ruhm treibt nicht nur einen Keil in die Freundschaft der beiden, sondern zieht auch die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Chocolat muss feststellen, dass er viele Feinde hat, die den Erfolg eines schwarzen Künstlers nicht dulden werden. MONSIEUR CHOCOLAT erzählt die wahre Geschichte vom Aufstieg und Fall von Raphaël Padilla, der unter dem Namen Chocolat als erster schwarzer Künstler auf ei- ner französischen Bühne zu großem Ruhm und Reichtum gelangte und beides wieder verlor. In den Hauptrollen brillieren Omar Sy (ZIEMLICH BESTE FREUNDE) als Chocolat sowie Charlie Chaplin-Enkel James Thiérée als Georges Footit, der Chocolat entdeckt und eine tiefe Freundschaft mit ihm aufbaut. Mit imposanten Bildern erweckt Regisseur Roschdy Zem das Paris der Belle Époque auf der großen Leinwand wieder zum Leben. Ehemalige MGJlerinnen gesucht Das Jahr 2016 ist für das Mädchengymnasium Jülich ein besonderes Jahr. Schon im März wurde das 125-jährige Bestehen der Schule in einem großen Festakt gefeiert. Die aktuelle Schülerinnenschaft und das Lehrerkollegium feiern aus dem gleichen An- lass noch vor den Sommerferien ein gemeinsames Sommerfest. Zur Geschichte der Schule gehören aber auch die vielen Ehemaligen, die am MGJ gemeinsam gelernt haben. Aus diesem Grund veranstaltet die Schule am Samstag, dem 17. September 2016 von 14.00 - 19.30 Uhr ein großes Ehemaligentreffen. Leider gestaltet sich die Kontaktaufnahme mit den Schülerinnen, insbesondere denen der „älteren“ Jahrgänge, nicht immer ganz einfach. Aus diesem Grund möchte die Schule auch auf diesem Wege noch einmal alle ehemaligen Schülerinnen und natürlich auch deren Lehrerinnen und Lehrer einladen. Sie werden gebeten, sich bis zur besseren Planung bis zum 30.08.2016 unter [email protected] oder telefonisch unter 02461/9783-0 anzumelden. Zwei „Lametta-Sitzungen“ im Kuba gramm zu den Sitzungen veröffentlicht. Dem Erfolg tut dies offensichtlich keinen Abbruch, schließlich sind sowohl die Herrensitzung (06.11. in Stetternich) als auch die Mädchensitzung (10.11. auch im KuBa) der fiktiven Präsidenten-KG bereits ausverkauft. Soviel verriet Beys dann aber doch: „Es wird wie im Vorjahr eine Mischung aus etablierten Künstlern, aber auch Nachwuchskräften geben. Wir wollen uns von den klassischen Karnevalssitzungen auch dahingehend abgrenzen, als dass wir neue kölsche Gesichter und Talente auf Nach dem großartigen Erfolg der Premiere im Vorjahr präsentiert der Kulturbahnhof am Samstag, den 03.12.2016 die zweite Auflage der Lametta-Sitzung mit Thomas Beys in seiner Rolle als „Der Präsident“. Aufgrund der erwarteten Nachfrage ist für Sonntag, 04.12.16 sogar ein Zusatztermin vorgesehen. Das Jülicher Publikum darf sich also doppelt auf die „kölsche Weihnachtsfeier der KG Övverm Bersch“ freuen. Beys, der in den Jahren 2009-2011 in über 100 Auftritten als Büttenredner im Kölner Karneval tüchtig Bühnenerfahrung sammelte, schlüpft 36 dabei nicht nur in seine Paraderolle als Präsident und einziges Mitglied seiner KG. Vielmehr ließ er bereits durchblicken, dass er auch einige neue Ideen auf die Bühne bringen möchte. Selbstverständlich wurden aber auch wieder Künstler aus Köln verpflichtet, die an diesem Abend den KuBa zum Lachen, Zuhören und Feiern bewegen werden. Die genaue Gästeliste wird indes aber noch nicht verraten. Es ist zu einer Art Markenzeichen von Präsident Beys und seiner „KG Övverm Bersch“ geworden, dass man im Vorfeld kein genaues Pro- die Bühne bringen möchten.“ Ob etabliert oder Nachwuchstalent: im letzten Jahr waren die Künstler durchweg beeindruckt vom neuen Format und den gelungenen Kostümierungen zum „Lametta“ - Thema. Und als das Publikum dann statt des dreimaligen Alaaf-Ausrufes auch noch ein lautstarkes „Lametta - Schwing Schwing“ anstimmte, war der weihnachtliche Frohsinn perfekt. Karten für die beiden Lametta Sitzungen gibt es ab sofort online auf www.der- präsident.de oder unter Tel. 02461-916 4514. Eintrittspreis 22 €. Rentenberatung in der CDU-Geschäftsstelle Die nächste Beratung in Sachen „Rentenversicherung findet statt am Donnerstag, den 4. August 2016 2016, in der Zeit von 17 bis 18:30 Uhr in der CDU-Geschäftsstelle, Jülich, Wilhelmstraße 22 (Ecke Wilhelmstraße / Dr.-Weyer-Straße). Das Angebot des Rentenberaters umfasst etwa die Prüfung des Renten-Versicherungsverlaufs, die Mitteilung des möglichen Renteneintrittsalters usw. Die Aufnahme des Antrages auf Kontenklärung oder des Rentenantrags ist während der oben genannten Zeit nicht möglich. Hierzu wird ggfls. ein Termin vereinbart. Bringen Sie bitte Ihre gesamten Rentenunterlagen mit. Beachten Sie die im Regal liegenden neuen Broschüren zur Schwerbehinderten-, Rentenangelegenheit und zur Pflegeversicherung. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Startverbot für Drohne Gericht entschied zu Gunsten eines belästigten Nachbarn Bild: Tomicek/LBvS Für wenig Geld kann sich inzwischen jedermann eine mit einer Kamera ausgestatte Drohne kaufen - und sie im eigenen Garten starten lassen. Es war deswegen nur eine Frage der Zeit, bis Grundstücksnachbarn wegen Belästigung und Verletzung der Persönl i c hke itsrechte vor Gericht ziehen würden. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS setzte sich in einem derartigen Fall der „Überwachte“ durch. (Amtsgericht Potsdam, Aktenzeichen 37 C 454/13) Der Fall: Die Lebensgefährtin eines Grundstückseigentümers lag an einem Sommervormittag auf einer Liege im Garten und las in einem Buch. Nach eigener Aussage wurde sie durch ein Motorengeräusch aufgeschreckt, das von oben kam. Es handelte sich um eine Flugdrohne, die nur wenige Meter über ihrem Kopf schwebte. Sie war vom Nachbaranwesen aus gestartet worden. Das wollten sich die Betroffenen nicht gefallen lassen. Sie forderten, dass es der Drohnenbesitzer in Zukunft unterlasse, Aufnahmen vom Grundstück und den darauf befindlichen Personen zu fertigen. Das Urteil: Das Amtsgericht Potsdam entsprach diesem Ansinnen, stimmte der Unterlassungsklage zu und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von (theoretisch) bis zu 250.000 Euro. In der schriftlichen Urteilsbegründung hieß es: „Die Handlungsfreiheit des Beklagten, seine Drohne hobbymäßig herumfliegen zu lassen, hat hinter der geschützten Privatsphäre Dritter zurückzutreten, zumal es genug Flächen und Räume gibt, in denen der Beklagte seinem Hobby nachgehen kann, ohne Dritte zu stören.“ Quelle: LBS Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte & Fachanwälte - Jülich Familienrecht Eherecht (Mediation) Arbeitsrecht Mietrecht Verkehrsrecht Unfallabwicklung Straf- u. Bußgeldrecht Südafrikanisches Recht Kölnstrasse 32 / 52428 Jülich Fon 02461 / 910 888 Fax 02461 / 910 698 Mail [email protected] Web www.rechtsanwalt-lingnau.de Bundesvorsitzender des Deutsch-Südafrikanischen Jugendwerkes e.V. DSJW, Bad Honnef Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Dr. Friedhelm Beck Ramón Jumpertz vereidigter Buchprüfer Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht - Steuerrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Christian Österreicher Stephan Thiel Fachanwalt für Arbeitsrecht Strafrecht - Mietrecht Tel. 02461.93550 Neusser Str. 24 Fachanwalt für Erbrecht Baurecht - Sozialrecht 24h-Notfall 0157.80700040 Fax 02461.935510 52428 Jülich www.advobeck.de 37 Hurra, wir haben den 1. Platz Städtische Kita Grünschnäbel freut sich über Preisgeld vom Toom Markt „Hurra, wir haben gewonnen,“ jubeln die Kinder und die Leiterin Frau Görlich. Anfang des Jahres beteiligte sich die Kita Grünschnäbel aus JülichBourheim bei der Aktion des Toom Marktes „Respekt wer`s selber macht“ an. Mit dieser Haltung möchte der Markt seine Kunden bei den eigenen Vorhaben bestmöglich unterstützen und zum Selbermachen motivieren. „Auch bei uns Grünschnäbeln gibt es das ein oder andere Vorhaben, das schon längst einmal angegangen werden sollte - leider fehlt das nötige Geld“, sagt Leiterin Frau Görlich und sie bewarb sich für die Kita- Initiative „Gemeinsam selber machen für mehr Kinderlachen“. Für die Bewerbung sammelten die Kinder Ideen für das Außenspielgelände von insgesamt 730 Quadratmetern. Viele Wünsche haben die Kinder wie Klettergerüst, Rutsche, Spielhäuschen, Sonnensegel über dem Sandkasten, Hecke „für entlang dem Zaun“, damit ein unbeobachtetes Spielen wieder möglich wird, Insektenhotel, Gemüsebeet, Beet-Einfassung für die Himbeeren und „dass die fiese graue Mauer vom Nachbar verschwindet“. Ein paar Fotos Denkmalschutz in Stetternich Tag der offenen Tür im Feuerwehrmuseum Der Bürgerbeirat Historische Festungsstadt Jülich lädt alle Interessierten zu einem geführten Rundgang zu den in Stetternich unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken ein. Besucht wird die Wendelinuskapelle, Burg Wolfshoven, die Kirche St. Martinus, die Lindenberger Mühle und Gut Lindenberg. Geführt wird der Rundgang durch Dr. Harald Goder, einen ausgewiesenen Kenner der Am Sonntag, den 7. August 2016 findet in der Zeit von 11 - 17 Uhr im Feuerwehrmuseum „Sophienhöhe“, Welldorf, Jülicher Straße 11, ein Tag der „offenen Tür“ statt. Stetternicher Ortsgeschichte. Treffpunkt ist am Samstag, 30. Juli um 10.30 an der Wendelinuskapelle (Ortsausgang Richtung Hambach). Der Rundgang dauert etwa 2 Stunden. Man kann mit dem Auto, per Rad oder auch zu Fuß teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos. Rückfragen an Wolfgang Gunia (Tel. 02461/ 5 94 20) Stadtwerke Jülich verlegen Gas- und Leer-Rohre Vollsperrung für etwa fünf Wochen Seit dem 13.07.2016 ist in der Zeit von jeweils 7:00 Uhr morgens bis 17:00 Uhr die Straße „Königshäuschen“ von der „Adenauerstrasse“ bis „Wymarstrasse“ für etwa fünf Wochen vollständig ge- 38 sperrt, damit die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) dort Gas- und Leer-Rohre verlegen kann. Die Zufahrt zu den Straßen „Am Weihberg“ und „Gut Linzenich“ ist weiterhin möglich. machten die Bewerbung dann komplett. Kaum war der Startschuss zum Kundenvoting gegeben, ging es für die kleinen und die großen Grünschnäbel an die Arbeit: die Werbetrommel wurde kräftig mit Plakaten und Flyern gerührt. Eltern, Großeltern, Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen wurden motiviert, im Toom Markt für das Vorhaben abzustimmen. Denn nur die Kita‚s mit den meisten Stimmen dürfen sich über einen Gewinn freuen. Ende Juni kam dann die überraschende Nachricht, dass die Grünschnäbel es tatsächlich geschafft haben. „Hurra- Hurra!“ Bis zur Siegerehrung am 4.7.2016 blieb es jedoch noch spannend, welcher Platz erreicht wurde. Und dann wurde es endlich mitgeteilt: „Die Grünschnäbel“ haben bei der Kita Initiative den 1. Platz und somit einen Warengutschein von 3000,-€ gewonnen. Der Jubel der Kinder und Erzieherinnen war riesengroß. Jetzt geht es schnellstmöglich an die Planung und Umsetzung der Vorhaben für das Außengelände. Kinder und Eltern werden tatkräftig mithelfen. Die vielfältigen Museumsstücke werden durch den Oberbrandmeister Peter Höpgens, der die Besucher durch das Museum führt, auch ausführlich erklärt. „Jülich hilft!“ sucht Ehrenamtliche für das Projekt „Begleitungen von Flüchtlingsfamilien Kooperation von Caritasverband, SkF Düren, Pfarrei Heilig Geist, Sozialamt der Stadt Jülich und Arbeitskreis Asyl Viele Flüchtlingsfamilien haben ein bewegendes Schicksal, eine belastende Flucht hinter und eine ungewisse Zukunft vor sich. Für eine erste Orientierung in Deutschland und eine erfolgreiche Integration benötigen die Flüchtlinge Orientierungshilfen und die aktive Unterstützung von Privatpersonen. Die Begleitung von Menschen fremder Herkunft, ist ein ehrenamtliches Hilfsangebot von engagierten Bürgern, die als Ansprechpartner, als Kontakthilfe zu Ämtern und Behörden, beim Erlernen der Sprache, beim Austausch kultureller Traditionen und Gepflogenheiten, bei der Unterstützung im Alltag, bei der Betreuung Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de von Kindern, bei der Bewältigung von Schriftverkehr, bei der Bedienung von technischen Geräten, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aufgeschlossene Personen, die ein wenig Zeit verschenken möchten, die gerne mit Menschen verschiedener Nationalitäten zusammen sind, Geduld mitbringen und ihre Lebenserfahrung und Hilfsbereitschaft zur Verfügung stellen möchten, sind herzlich gebeten, sich in diesem Projekt von „Jülich hilft!“ zu engagieren. Ehrenamtliche Begleiter/innen verabreden sich mit den Flüchtlingsfamilien nach eigenem Zeitmanagement. Für Fragen und Unsicherheiten steht das Projektteam aus Caritasverband, der Pfarrei Heilig Geist und des Sozialamtes zur Verfügung. Darüber hinaus wird einmal monatlich ein regelmäßiges Treffen zum Austausch von Informationen und zur Klärung von Fragen im Andreashaus in Lich-Steinstrass, montags um 19.00 Uhr, angeboten. 3. Jülicher Bierbörse® 02. - 04. September 2016, Jülich Schlosspark, Innenstadt Nach dem erfolgreichen Verlauf der 2. Jülicher Bierbörse® findet in diesem Jahr bereits die dritte Auflage an 3 Tagen vom 02. bis 04. September 2016 auf dem Jülicher Schlossplatz statt. Rund 30 unterschiedlich gestaltete Biergärten und Imbissgeschäfte laden in diesem Jahr zum ausprobieren ein. Immerhin werden bis zu 350 verschiedene internationale und nationale Biere angeboten. Frisch gezapfte Biere, Flaschenbiere, alkoholfreie Biere- die Bierkultur bietet unzählige Sorten und Variationen und, dass im Jahr des 500jährigen Bestehens des Deutschen Reinheitsgebots. Nicht genug, denn mit 30 Jahren erfolgreicher bundesweiter Veranstaltungen der Bierbörse ein echtes Jubiläumsjahr. Wieder werden optisch schön gestaltete Original Brauerei Bierstände wie Karlovacko, Lausitzer Porter, Flötzinger Bräu, Neuzeller Kloster, Tyskie, Zywiec,San Miguel, Hohenthanner, Schloss/Festmärzen, Grimbergen Abteibier, Andechs Klosterbier, Löwenbräu und viele weitere vertreten sein. Selbstverständlich ist die Bierbörse nicht nur mit alkoholischen Getränken ausgestattet, sondern auch alkoholfreie Biere und Getränke werden angeboten. Auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzeswird besonders geachtet. Innerhalb der Öffnungszeiten, Freitag von 15.00 Uhr, Samstag von 13.00 bis 24.00 Uhr und Sonntag von 13.00 bis 20.00 Uhr wird es auch an musikalischer Untermalung nicht fehlen. Der Eintritt zur gesamten Fläche ist kostenfrei!! So freut sich der Veranstalter, die Agentur EMG Inh. Andreas Born, Erkelenz und sein Team, schon jetzt auf ein gutes Gelingen und zahlreiche Besucher. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.bierboerse.com Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Notdienst der Apotheken 15.07.2016 St. Martin-Apotheke, Hauptstraße 121, Langerwehe 16.07.2016 Apotheke Bacciocco Koslar, Kreisbahnstraße 35, Jülich 17.07.2016 Bonifatius-Apotheke, Drimbornshof 2, Eschweiler 18.07.2016 St. Martin Apotheke, Rurstraße 46, Linnich 19.07.2016 Löwen-Apotheke, Mahrstraße 23, Linnich 20.07.2016 Rur Apotheke, Kleine Kölnstraße 16, Jülich 21.07.2016 Schlossplatz-Apotheke, Römerstraße 7, Jülich 22.07.2016 Adler-Apotheke, Agrikolastraße 4, Titz 23.07.2016 Klara-Apotheke, Dürener Straße 498a, Eschweiler 24.07.2016 Marien-Apotheke, Rurdorfer Straße 56, Linnich 25.07.2016 Apotheke am Alten Turm, Alte Turmstraße 26, Aldenhoven 26.07.2016 Rosen-Apotheke, Mühlenstraße 23c, Niederzier 27.07.2016 Apotheke Bacciocco Jülich Am Markt, Marktplatz 5, Jülich 28.07.2016 Apotheke am Markt, Hauptstraße 120, Baesweiler 29.07.2016 Martinus-Apotheke, Frauenrather Straße 7, Aldenhoven 39 SAMT verteilt wieder Futterspenden an bedürftige Tierhalter, sowie gegen ganz kleines Geld Hundeleinen- u. Halsbänder Am 22. Juli 2016 findet wieder eine kostenlose Tierfutterausgabe in Jülich statt. Hierbei handelt es sich um Hunde- und Katzenfutter. Ort und Zeitpunkt der Ausgabe wird telefonisch ab dem 07. Juli 2016 von 12.00 bis 17.00 unter: 02461 342209 bekannt gegeben. Mitzubringen sind der Ausweis der „Tafel“ oder der gültige Sozialhilfebescheid und der Personalausweis sowie der Impfausweis des Tieres, soweit der vorhanden ist. Tierfreunde, die noch Katzen- oder Hundefutter spenden möchten, melden sich bitte bis zum 21. Juli unter der Tel.-Nummer 02461 342209 oder 015776810046 bei SAMT e. V. Jülich. Jede Spende ist herzlich willkommen, vor allem Katzennass - und trockenfutter, sowie Hundenass- futter wird wieder benötigt. Außerdem können an diesem Tag Hundeleinen und -halsbänder (Neuware) für ganz kleines Geld erstanden werden, das gilt natürlich nur für Hundehalter, die ihren Hund mitbringen, damit es angepasst werden kann. 02461/50427). Am Sonntag, dem 14. August, begleitet Wanderführer Norbert Kochs (Tel. 02461/4329) eine Tageswanderung im Hürtgenwald und Kalltal, ca. 17 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt zur Anreise mit Pkw in Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen Kartäuserstraße. Von Lobberich zum Wittsee - dort wird ein Rohrdommel-Projekt duchgeführt - eide wandert die Mittwochs-Tagesgruppe am 17. August mit Wanderführer Josef Königs (Tel. 02461/345730), ca. 15 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr auf dem Parkplatz am Bahnhof Jülich. Die Nachmittagsgruppe wandert am selben Tag nach Stetternich, begleitet von Dieter Dreilich (Tel. 0163-7749375). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Schwanenteich. Am Sonntag, dem 21. August, begleitet Wanderführerin Helga Bohnenkamp (Tel. 02272/2289) die Tageswanderung von Stockheim durch die Drover Heide, ca. 18 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt zur Anreise mit Pkw in Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen Kartäuserstraße. Zu einer Fahrradtour um Jülich, bei der ca. 20 - 40 km zurückzulegen sind, treffen sich die Mitfahrer bei geeignetem Wetter am Montag, dem 22. August, um 14.00 Uhr mit Wanderführer KarlJosef Sentis (Tel. 02461/3404607) an der Stadionbrücke. Gäste sind willkommen! Eine Wanderung durch die Drover Heide unternimmt die Mittwochs-Tagesgruppe am 24. August gust, ca. 12 km, begleitet von Wanderführer Hans-Egon Drews (Tel. 02461/8416). Es ist Mittagseinkehr vorgesehen; Treffpunkt zur Anreise mit der Rurtalbahn ist um 8.25 Uhr am Bahnhof Jülich. Die Nachmittagsgruppe wandert am selben Tag nach Bourheim, begleitet von Adolf Klöcker (Tel. 02461/50514). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Schwanenteich. Eine Ganztags-Fahrradtour „ins Blaue“ mit Wanderführer KarlJosef Sentis (Tel. 02461/3404607) ist bei geeignetem Wetter für Samstag, den 27. August August, geplant. Dazu ist eine längere Einkehr ist vorgesehen. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr an der Stadionbrücke, Rückkehr gegen 17.00 Uhr. Eine Tageswanderung von Wolfgarten zur Burg Vogelsang, ca. 17 km mit Rucksackverpflegung, begleitet Wanderführer Norbert Kochs (Tel. 02461/4329) am Sonntag, dem 28. August August. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen Kartäuserstraße zur Anfahrt mit Pkw in Fahrgemeinschaft. Eine Tageswanderung im Broichbachtaleide unternimmt die Mittwochs-Tagesgruppe am 31. August mit Wanderführer Albert Fischermann (Tel. 02463/1243), ca. 15 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr auf dem Parkplatz am Bahnhof Jülich. Die Nachmittagsgruppe wandert am selben Tag nach Koslar, begleitet von Resi Wolff (Tel. 02461/ 56817). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Schwanenteich. Am Sonntag, dem 4. September September, begleitet Wanderführer Manfred Britz (Tel. 02461/52632) die Tageswanderung von Kelmis über Moresnet nach Bleiberg, ca. 18 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt zur Anreise mit Pkw in Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen Kartäuserstraße. Weitere Informationen hält die Ortsgruppe Jülich im Internet bereit unter „www.eifelverein-juelich.de“ Eifelverein Jülich e.V Durch die blühende Heide im Naturpark De Meinweg wandert die Mittwochs-Tagesgruppe am 3. August mit Wanderführer Horst Borlinghaus (Tel. 02461/53784), ca. 15 km mit Rucksackverpflegung. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr auf dem Parkplatz am Bahnhof Jülich. Die Nachmittagsgruppe wandert am selben Tag nach Tetz, begleitet von Anita Heckhausen (Tel. 02461/51753). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr an der Stadionbrücke Stadionbrücke. Am Sonntag, dem 7. August August, begleitet Wanderführer Heinz-Peter Claßen (Tel. 02461/1581) eine Tageswanderung im Venn rund um Baraque Michel, ca. 17 km mit Rucksackverpflegung. Treff- 40 punkt zur Anreise mit Pkw in Fahrgemeinschaft ist um 8.30 Uhr am Parkstreifen Kartäuserstraße. Zu einer Fahrradtour um Jülich, bei der ca. 20 - 40 km zurückzulegen sind, treffen sich die Mitfahrer bei geeignetem Wetter am Montag, dem 8. August, um 14.00 Uhr mit Wanderführer Karl-Josef Sentis (Tel. 02461/3404607) an der Stadionbrücke. Gäste sind willkommen! Eine Tageswanderung von Üdingen über Engelsblick, Waldkapelle und Zerkall nach NideggenBrück, ca. 12 km mit Mittagseinkehr, unternehmen die Teilnehmer mit Wanderführer Hans Mertin (Tel. 02461/931656) am Mittwoch, dem 10. August. Treffpunkt ist um 8.25 Uhr am Bahnhof Jülich zur Anreise mit der Rurtalbahn. Die Nachmittagsgruppe wandert am selben Tag um den Brückenkopfpark zur Einkehr im Café Pasqualini, begleitet von Lilli Düsterwald (Tel. 02462/2221). Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Schwanenteich. Die Jugendgruppe unternimmt am Samstag, dem 13. August August, einen Ausflug zum Freilinger See und nach Blankenheim, begleitet von Wanderführerin Dagmar Klinkenberg (Tel. Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de Angebote Angebote.. 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Die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) erweitert ihr Service-Angebot für Kunden und Interessenten. Denn mit Horst Dahmen als Vertriebs-Außendienstmitarbeiter für Privatkunden und Kleingewerbe kommt die SWJ den Wünschen vieler Jülicher Bürger entgegen: Beratung bei ihnen zu Hause und auch nach den offiziellen Öffnungszeiten des Kundenzentrums. „Wir haben unser Berater-Team mit einem qualifizierten Profi verstärkt, der im Energiemarkt zu Hause ist. Auch er wird unsere Kunden und Interessenten individuell und persönlich beraten“, freuen sich Dr. Hildegard Hoecker, Leiterin des Shared Services der SWJ und Grit Köhler, SWJVertriebs- und Marketing-Leiterin. Baustein der SWJ-Kundenbetreuung Die persönliche Beratung in den eigenen vier Wänden ist ein weiterer Baustein in der SWJ-Rundum-Kundenbetreuung. „Wir wollen für unsere Kunden der Energie-Dienstleister und Energie-Berater sein – und mehr bieten als nur Lieferung von Gas, Wasser und Strom“, macht Hildegard Hoecker deutlich. Die komfortable und unkomplizierte Beratung zu Hause gehört ab sofort dazu. Lange als Berater im Einsatz Horst Dahmen ist in Jülich und Umgebung kein Unbekannter. Lange Jahre war er in diesem Raum als Berater tätig. Er schätzt den Umgang mit Menschen und geht gern auf sie zu. „Ich freue mich sehr auf mein neues Einsatzgebiet bei der SWJ“, so Horst Dahmen. Er sieht sich – ebenso wie seine 42 SWJ-Kollegen – als Dienstleister für die Wünsche der Interessenten. „Mit seinem aufgeschlossenen und freundlichen Wesen wird Herr Dahmen schnell Kontakt zu unseren Kunden bekommen und Vertrauen aufbauen“, ist sich Hildegard Hoecker sicher. Besuch nach vorheriger Absprache Horst Dahmen wird in Jülich Kunden und Interessenten – nach vorheriger Absprache – zu Hause besuchen und sie zu Strom- und Gas-Tarifen beraten. Bei weitergehenden Fragen vermittelt er den passenden SWJ-Ansprechpartner. „Eines betonen wir ganz deutlich – wir machen keine Haustürgeschäfte“, betont Hildegard Hoecker. „Herr Dahmen wird so auftreten, wie alle das von den Mitarbeitern der Stadtwerken Jülich kennen: seriös, kompetent und höflich.“ Individuell beraten Die SWJ hat viele Kunden, die die langjährige Partnerschaft mit dem Energiedienstleister schätzen. „Wir werden unsere Kunden und Interessenten umfassend, fair und individuell beraten. Denn Jeder hat eigene Bedarfe und Wünsche. Das haben wir auch in unseren Kundenforen erfahren“, so Grit Köhler. Horst Dahmens Ziel ist, dass sich die Kunden bewusst für die SWJ-Produkte entscheiden, weil sie ihnen einen konkreten Mehrwert bringen. „Wir haben exzellente Angebote, die wir gern vorstellen. Da haben wir auch keine Angst vor dem Wettbewerb. Besonders unsere Förderprogramme sind bestimmt für viele Menschen von Interesse“, erläutert der neue Berater. Kundenbedürfnisse im Mittelpunkt „Die Bedürfnisse unserer Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Produktentwicklung und die ist nie zu Ende“, führt Grit Köhler aus. Immer wieder werden Kundenanregungen in der Entwicklung neuer Produkte übernommen. „Das ist etwas, was das Besondere bei uns ist: wir nehmen die Anfragen unserer Kunden sehr ernst und sind für sie da – schnell, persönlich und direkt“, so die Vertriebschefin. Fußball im Privatleben Horst Dahmen ist aber nicht nur als Coach für Energie-Fragen im Einsatz. Im Privatleben ist er mit viel Herzblut im Vorstand und im Stab der ersten Mannschaft des Fußballvereins Concordia Oidtweiler tätig und war lange Jahre im Karneval seiner Heimatstadt Baesweiler aktiv. Als SWJ-Mitarbeiter erkennbar Horst Dahmen kann sich als neuer SWJKundenberater ausweisen, zusätzlich trägt er SWJ-Dienstkleidung und fährt ein SWJbeschriftetes Elektro-Fahrzeug. Er wird auch mit dem bekannten SWJ-Mobil in Jülich unterwegs sein. „Natürlich können Interessenten an einer Beratung auch bei uns anrufen und um seinen Besuch bitten“, so Hildegard Hoecker. Horst Dahmen ist erreichbar unter 02461 – 625207 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de SWJ Wasser Energiepartner Unser tägliches Wasser, Jülich! DIE ENERGIE IST DA. Jülicher Wasser ist nicht nur von garantiert höchster Qualität sondern ist auch sehr gesund und ein wohlschmeckendes Trinkwasser für jeden Tag. Es wird von Ihren Stadtwerken direkt aus drei Tiefbrunnen gefördert und verfügt über einen natürlich weichen Härtegrad und einen ausgewogenen Kalziumcarbonat-Gehalt. Damit schmecken Kaffee, Tee und sommerliche Limonaden besonders aromatisch. Unser Trinkwasser wird regelmäßig vom Hygieneinstitut Berg untersucht und begutachtet. Und die Ergebnisse werden auch dem Gesundheitsamt vorgelegt. SWJ – Mit aller Energie für Jülich. Stadtwerke in Bild und Ton Mehr Informationen zum Thema Jülicher Wasser in unserem Video unter www.stadtwerke-juelich.de Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 43 ňŌŐĐĒ Ò ʼn ĐďŇʼnŋʼnŏĒŏŇŐŎňŇ ďŇňŌŎĒŌŇňŊōōŐŌ ĒďĐĹĒĐ ľġĐ Đ čá Ē é č ĐňŐŘĐčŇčĒľ č ňŇĐŇŇŇġþ Ŋōč é é ŊŇĐŇŐĐʼnŇňōé 3 ňŐŌýĐďŌĐŌňŇŇč ʼnĒďňŋŋ ġčďōġňŇŇčáď ŌĐʼnġňŇŇ $%62)257%(,0,/=/,1'(0$11 6(59,&( é ŇʼnŋʼnŏĒŏŇŐŎňŇ 6(59,&( 6(59,&( é ŇʼnŋōňĒŋňŌŋ kĒ ŇʼnŋŌňĒōʼnŏŏŏŏŇ ZZZPLO]OLQGHPDQQGH 44 Jülich Magazin – 15. Juli 2016 – Woche 28 – Nr. 14 – www.juelich-magazin.de
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