akafoe.de FOTO [email protected] / PHOTOCASE.DE Akademisches Förderungswerk Finanzierung Alles Wissenswerte über BAföG, Kredite, Stipendien und Jobben Inhalt Studienfinanzierung 06 BAföG 08 Häufige Fragen zum BAföG 10 Darlehen 32 Studiendarlehen der DAKA 34 Studienkredit der KfW-Förderbank 35 Bildungskredit des Bundes 36 Fachbegriffe für Kredite von Banken und Sparkassen 39 Stipendien 40 Jobben neben dem Studium 44 „Hier habe ich alles Wichtige erfahren.“ FOTO BERNHARD KLUG 3 Für alle Lebenslagen, für alle Studienfragen. 4 Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Als Studierendenwerk ist das AKAFÖ Ihr Ansprechpartner zum Thema Studienfinanzierung. Wir sind mit der Durchführung der wichtigsten Studienfinanzierung beauftragt – dem BAföG. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung, FOTO [email protected] / PHOTOCASE.DE also auch das Hochschulstudium, soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Studierenden, ihrer Eltern oder ihrer Ehegatten scheitern. Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungförderungsgesetz (BAföG). Aber nicht nur im Bereich BAföG ist das AKAFÖ Ihr Ansprechpartner. Wir sind auch für die Vermittlung der Studienabschlussdarlehen der DAKANRW zuständig, sind Kooperationspartner für den KfW-Studienkredit und helfen Ihnen auch bei vielen anderen Fragen zum Thema Studienfinanzierung. 5 FOTOS BERNHARD KLUG Nichts ist umsonst und auch ein Studium kostet Geld. Daher sind wir bei Fragen der Studienfinanzierung Ihr Ansprechpartner. 6 Die Finanzierungsquellen der Studierenden Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes hatte ein durchschnittlicher Student im Jahr 2012 834 €/Monat zur Verfügung (die 20. Sozialerhebung wurde im Frühjahr 2013 publiziert). Der weitaus größte Anteil der Studierenden der Bezugsgruppe Normalstudierende wird von den Eltern unterstützt (87 %). Dabei helfen die Eltern durchschnittlich mit 476 € im Monat. Die zweithäufigste Einnahmequelle ist der eigene Verdienst. Etwa 63 % geben an, ihren Lebensunterhalt mit Mitteln aus Erwerbstätigkeit neben dem Studium zu finanzieren. Durchschnittlich werden Einnahmen aus bezahlten Tätigkeiten in Höhe von 323 € zum Bestreiten des Lebensunterhaltes eingesetzt. Fast ein Drittel der Normalstudierenden geben BAföG als Einnahmequelle an und erhalten im Durchschnitt einen Förderungsbetrag in Höhe von 443 €. 80 % der Geförderten sagen, ohne das BAföG könnten sie nicht studieren. Damit ist klar: Das BAföG ist das Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung, wie das Deutsche Studierendenwerk formuliert. Es ist neben Elternunterhalt und Jobben die drittgrößte Säule der Studienfinanzierung. 6 % der Studierenden erhalten Geld aus Krediten. 7 Zu den individuellen Lebenshaltungskosten kommen für die Studierenden noch Kosten für die Ausbildung hinzu. Dies bezeichnet in erster Linie Sozialbeiträge (Semesterbeiträge/Rückmeldegebühren), die an jeder Hochschule erhoben werden. Sozialbeiträge bestehen aus Anteilen für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), das Studierendenwerk (hier das AKAFÖ) sowie für ein eventuelles Semesterticket. Das Ticket wird vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gestellt und automatisch bei der Einschreibung übergeben. Ersparnisse 20 % Stipendium 4 % BAföG 32 % Eltern Jobs 63 % 87 % Quelle: DSW, HIS 20. Sozialerhebung FOTO BERNHARD KLUG Das AKAFÖ versorgt jährlich rund 15.000 Studierende mit BAföG. 8 BAföG Das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) ist mit der Durchführung der wohl wichtigsten Studienfinanzierung beauftragt – dem BAföG. Auf den folgenden Seiten geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Finanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Doch keine Informationsbroschüre kann eine persönliche Beratung ersetzen. Ein Beratungs- oder Informationsgespräch bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung lohnt sich in jedem Fall. FOTO BERNHARD KLUG 10 Wer bekommt BaföG? Antragsberechtigte Personengruppen Die Förderung nach dem BAföG steht deutschen Studierenden und den in § 8 BAföG aufgeführten Ausländern mit einem von der Ausbildung unabhängigen Aufenthaltsrecht zu. Förderungsfähige Ausbildung Grundsätzlich ist nur eine erste Ausbildung förderungsfähig, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitere Ausbildung. Ein Master-Studium kann gefördert werden, wenn zuvor ein BachelorAbschluss erlangt wurde oder wenn eine Sonderzulassung zum Hochschulstudium auf Grund der beruflichen Qualifikation erfolgt ist. Eine Förderung scheidet aus, wenn zuvor ein Diplom-, Staatsexamens-, Magister- oder ein anderer Masterstudiengang abgeschlossen wurde. Ein erster Fachrichtungswechsel bis zu Beginn des 4. Fachsemesters ist förderungsunschädlich. Für einen Fachrichtungswechsel nach dem dritten Fachsemester muss grundsätzlich ein wichtiger oder unabweisbarer Grund vorliegen. Verlängert sich die Ausbildung durch einen zweiten oder nachfolgenden Fachrichtungswechsel, wird für diese verlängerte Studienzeit Förderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt. Schnell und einfach! Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist ein BAföG-Antrag nicht schwer zu stellen. 11 FOTO BERNHARD KLUG Online-Antrag auf der Homepage des AKAFÖ unter akafoe.de/finanzieren aufrufen, dann online ausfüllen und online absenden, den ausgefüllten Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit den geforderten Anlagen entweder beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen oder per Post zusenden. oder Formblätter über akafoe.de/downloads ausdrucken oder im InfoCenter mitnehmen, ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Anlagen beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen oder per Post zusenden. Wie hoch sind die Bedarfssätze? Die Bedarfssätze für Studierende, umgangssprachlich auch Förderungshöchstbeträge, richten sich nach den §§ 13 und 13a BAföG und sind individuell hoch. Gemäß dem 25. BAföG-Änderungsgesetz gelten für die Zeit ab Oktober 2016 neue Bedarfssätze: BAföG-Bedarfssätze Studierende in Deutschland bzw. EU-Ausland außerhalb wohnend Grundbedarf plus Wohnpauschale bei Eltern wohnend 649 € 451 € Krankenversicherung (gesetzl. KV) 71 € 71 € Pflegeversicherung 15 € 15 € Maximalförderung 735 € 537 € Zusatzposten 12 Wieviel BAföG gibt es? FOTO BERNHARD KLUG Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind in einem Haushalt zusammenleben, erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 € für jedes Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 13 FOTO BERNHARD KLUG Bei elternunabhängiger Förderung sind Einkommenserklärungen der Eltern nicht mehr erforderlich. Das Einkommen des Ehegatten wird aber immer angerechnet. Wie bestimmt sich die Höhe der BAföG-Förderung? Die Höhe der BAföG-Förderung als Sozialleistung hängt zunächst von der Höhe des eigenen Einkommens und Vermögens ab. Soweit ein Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit von nicht mehr als 450 € brutto monatlich bezogen wird, erfolgt keine Anrechnung auf den Bedarf. Höheres Einkommen, wozu insbesondere auch zusätzliche Einkünfte aus Waisenrente etc. zählen können, wird auf den Bewilligungszeitraum bezogen monatlich angerechnet. Lebensversicherungen und Bausparverträge, Aktiendepots, Hausund Grundbesitz, Kfz zum Händlereinkaufswert und sonstiges Vermögen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, bestehende Schuldverpflichtungen, die vom Vermögen abzuziehen sind, anzugeben. Von dem errechneten Vermögen wird ein Freibetrag für den Studierenden in Höhe von 7500 €, für den Ehegatten oder Lebenspartner in Höhe von 2100 € und für jedes Kind des Studierenden in Höhe von 2100 € in Abzug gebracht. Für die Vermögensanrechnung maßgeblich ist zunächst der Bestand des Vermögens an dem Tag, an dem der BAföG-Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Zu dem im Einzelnen anzugebenden und nachzuweisenden Vermögen gehören insbesondere alle Giro-, Spar- oder sonstigen Konten, Bei bestehender Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft wird als nächstes überprüft, ob sich aus dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners, nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungspauschale und Freibetrag ein Anrechnungsbetrag ergibt. 15 Beispielrechnungen unter bafoeg.de BAföG-Rechner auf der Homepage des Deutschen Studierendenwerks: studentenwerke.de 16 Da die Eltern nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht grundsätzlich verpflichtet sind, eine erste Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren, wird als nächster Schritt das anrechenbare Einkommen der Eltern überprüft. Hierzu müssen die Eltern (bei Doppelverdienern jeder für sich) ein Formblatt 3 „Einkommenserklärung“ ausfüllen und mit den geforderten Nachweisen (Einkommensteuerbescheid) versehen bei dem Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Maßgeblich ist dabei das Jahr, welches 2 Jahre vor dem Jahr liegt, für das Förderungsmittel beantragt werden. Von dem Einkommen der Eltern werden zum einen die festgesetzten Steuern, eine Sozialversicherungspauschale und verschiedene Freibeträge u.a. für unterhaltsberechtigte Ehegatten und Kinder in Abzug gebracht. Sofern sich nach dieser Berechnung ein Anrechnungsbetrag aus dem Einkommen der Eltern ergibt, der den Bedarfsbetrag schmälert oder ganz aufhebt, tatsächlich die Eltern aber keine Unterhaltszahlungen erbringen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides einen Antrag auf Vorausleistungen zu stellen. Der Antrag kann nicht mehr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Auf Grund dieses Antrages werden (unter Anrechnung tatsächlich bezogener Leistungen durch Eltern, Dritte oder die Kindergeldstelle) BAföG-Leistungen erbracht. Von Seiten des Amtes für Ausbildungsförderung wird sodann überprüft, ob die Eltern oder der Elternteil nach zivilrechtlichen Bestimmungen unterhaltsverpflichtet ist und, sofern dies bejaht wird, werden Unterhaltsansprüche direkt von dem Amt für Ausbildungsförderung gegenüber den Eltern oder dem Elternteil geltend gemacht. Wann wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt? Das Einkommen der Eltern wird in der Regel nicht berücksichtigt, wenn Sie bei Beginn des Studiums nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre erwerbstätig waren oder bei Beginn des Studiums nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung, drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren. Wichtig • Erwerbstätig heißt, dass Sie so viel verdient haben müssen, dass Sie sich ohne Inanspruchnahme Ihrer Eltern selbst unterhalten konnten (aktuell 778,80 € brutto monatlich – Stand: 10/2016) •Elternunabhängige Förderung wird auch geleistet, wenn Sie bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr vollendet haben. •Wenn Sie ein Studium nach Vollendung des 30. Lebensjahres aufnehmen, können Sie nur Förderung erhalten, wenn Sie die besonderen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 BAföG erfüllen. FOTOS BERNHARD KLUG 17 FOTO BERNHARD KLUG Während eines Urlaubssemesters besteht kein Förderungsanspruch. Wie lange bekomme ich BAföG? Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, das ist in der Regel der Beginn des Semesters oder eines zu dem Studium gehörenden, vorgelagerten Praktikums. Frühestens erfolgt eine Förderung jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Wer seinen Antrag zu spät stellt, verliert daher Leistungen, die ihm bei rechtzeitiger Antragstellung zugestanden hätten. Die Förderung wird bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, die bei Studiengängen der jeweiligen Regelstudienzeit entspricht, geleistet. Über die Förderungshöchstdauer hinaus kann Ausbildungsförderung geleistet werden bei einer notwendigen Verlängerung des Studiums aus • schwerwiegenden Gründen wie z. B. einer Erkrankung, • infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studierendenwerke, • infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung (nicht bei Bachelor- und Masterstudiengängen), • infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 10 Jahren. Die Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts bekanntgegeben wird, spätestens mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde, dem Abbruch der Ausbildung oder dem Erreichen der Förderungshöchstdauer. Hilfe zum Studienabschluss Studierende, die sich in einem selbst stän digen Studiengang befinden (nicht Ergänzungs- oder Aufbaustudiengang), können Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer oder die verlängerte Förderungsdauer hinaus für höchstens 12 Monate als Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Voraussetzung ist, dass spätestens innerhalb von 4 Semestern – nach Ablauf der Förderungshöchstdauer oder der verlängerten Förderungsdauer – die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgte und die Prüfstelle bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb der verlängerten Förderungsdauer abgeschlossen werden kann. Diese Hilfe zum Studienabschluss wird als verzinsliches Bankdarlehen gewährt. 19 FOTOS BERNHARD KLUG Wie stelle ich einen Antrag? Der BAföG-Antrag kann rechtswirksam schriftlich auf den bundeseinheitlichen amtlichen Formblättern oder unter bestimmten Voraussetzungen online gestellt werden. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag, der anschließend durch die amtlichen Formblätter ergänzt wird. Die Antragsformulare sind in unseren Beratungsstellen erhältlich oder können über das Internet ausgedruckt werden. 20 Tipp: Der Formlose Antrag und die Formblätter liegen in all unseren Beratungsstellen, Mensen und Einrichtungen zum Mitnehmen bereit. Keine Zeit verlieren! Wann sollte der Antrag gestellt werden? Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Ein Erstantrag bei Studienbeginn muss daher spätestens am letzten Tag des ersten Studienmonats bei dem Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks eingegangen sein, um die vollständige Förderung für das Semester zu erhalten. Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post, sondern immer der Eingangsstempel des Studierendenwerks. Geht der Antrag erst später ein, wird die Förderung frühestens ab diesem Zeitpunkt gewährt. Damit die Förderung von Beginn des Studiums an erfolgen kann, sollte der Antrag auch schon gestellt werden, wenn noch einige Unterlagen, wie z. B. die Studienbescheinigung, fehlen. Diese sind dann unverzüglich nach Erhalt nachzureichen. 21 Lückenlose Finanzierung Sie brauchen eine möglichst lückenlose Finanzierung Ihres Studiums. Die BAföG-Förderung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie sich möglichst immer voll auf Ihr Studium konzentrieren können, ohne plötzlich vor finanziellen Problemen zu stehen, sollten Sie mindestens vier Monate vor Ablauf der laufenden BAföG-Bewilligung Ihren Antrag auf Weiterförderung stellen. Sie können die Vordrucke auf akafoe.de/finanzieren unter der Rubrik „Formulare“ oder auf der Seite des Ministeriums herunterladen. Die Punkte in den Antrags- und Erklärungsformularen, die belegt werden müssen, sind mit einem (B) versehen. Folgende Unterlagen sind dem Antragsformular (Formblatt 1) und den Erklärungen der Eltern oder des Ehegatten (Formblatt 3) in der Regel immer beizufügen: 22 Was muss ich bei der Antragstellung beachten? FOTOS BERNHARD KLUG Wie schnell eine Bewilligung erfolgt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Ihr Antrag vollständig ausgefüllt ist und dem Antrag von Ihnen die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Erhebliche Zeitverluste durch mehrfache Anforderungen von Unterlagen oder vollständiger Angaben können hier durch eine kleine Zeitinvestition vermieden werden. Studienbescheinigung • Wenn Sie selbst zur Miete wohnen: Mietbescheinigung oder Fotokopie vom Mietvertrag, Meldebescheinigung • Wenn Sie nicht bei den Eltern krankenversichert sind: Schreiben der Krankenversicherung über die Art und Höhe Ihrer Versicherung • Wenn Sie über Einkommen und Vermögen verfügen: Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge, Lebensversicherungsbescheinigung etc. • Wenn Bruder oder Schwester sich in einer Ausbildung befinden: Bescheinigung der Ausbildungsstätte, Studienbescheinigung, Kopie vom Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung etc. • Nachweise über das Einkommen der Eltern/des Ehegatten: Einkommensteuerbescheid für das vorletzte Jahr (2 Jahre vor) Antragstellung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeld-, Krankengeldbescheid Für einen Weiterförderungsantrag benötigen Sie bis auf den schulischen und beruflichen Werdegang die gleichen Formblätter. Wird Ausbildungsförderung ab dem 05. Fachsemester beantragt, ist eine von der jeweiligen Hochschule auszustellende Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG in der Regel auf Formblatt 5 erforderlich. Sofern sich das Einkommen der Eltern/des Ehegatten gegenüber dem vorletzten Jahr aktuell verringert hat (z. B. durch Rentenbezug, Arbeitslosigkeit), kann ein sogenannter Aktualisierungsantrag auf Formblatt 7 gestellt werden. Lassen Sie sich aber auf jeden Fall vor der Antragstellung im Amt beraten! Wir beraten Sie gerne. Den Kontakt zu unseren Ansprechpartnern finden Sie auf akafoe.de/finanzieren Wichtig Alle Antragsformulare erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung. Da die Formulare bundesweit einheitlich sind, können Sie auch die Formulare von anderen Ämtern benutzen. Sämtliche Formulare können auf akafoe.de/ finanzieren heruntergeladen werden. 23 FOTO BERNHARD KLUG Wann muss BAföG zurückgezahlt werden? Das Bundesverwaltungsamt ist für die Einziehung des Darlehens zuständig. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt 5 Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums) und dauert längstens 20 Jahre. Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht wird die Höhe der Darlehenssumme sowie der Rückzahlungsbeginn mitgeteilt. 24 Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Dieses zurückzuzahlende Darlehen beträgt bei Studienbeginn ab März 2001 maximal 10.000 €. Die Höhe der monatlich zurückzuzahlenden Raten liegt in der Regel bei 105 €. Auf Antrag, der innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Rückzahlungsbescheides zu stellen ist, gibt es unterschiedliche Darlehenserlasse, z. B. bei vorzeitiger Rückzahlung, ähnlich bei Kindererziehung. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig, d. h. Geringverdiener können von der Rückzahlung freigestellt werden. Adressen- und Namensänderungen müssen in jedem Fall – bis zur Rückzahlung über das Studierendenwerk und auch danach – direkt dem Bundesverwaltungsamt gemeldet werden. (BVA, 50728 Köln; [email protected]. de). 25 26 27 Bekomme ich im Ausland BAföG? FOTO BERNHARD KLUG Für die Förderung eines Auslandsstudiums muss ein gesonderter Antrag auf Förderung einer Auslandsausbildung gestellt werden. Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland erhalten. Dies gilt auch für ein Pflichtpraktikum im Ausland. Voraussetzung ist immer die Gleichwertigkeit der in- und ausländischen Ausbildungsstätte. Für die Förderung eines Auslandsstudiums muss ein gesonderter Antrag auf Förderung einer Auslandsausbildung gestellt werden. Dieser Antrag ist bei speziellen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch für alle Auskünfte rund um die Auslandsförderung allein zuständig sind. Die Liste dieser Stellen finden Sie auf Studentenwerke.de FOTO BERNHARD KLUG Auslandsstudium außerhalb der EUMitgliedsstaaten oder der Schweiz Auch ein Auslandsstudium oder -praktikum außerhalb der EU-Mitgliedstaaten oder der Schweiz kann gefördert werden. Allerdings muss man zuvor mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben und der Auslandsaufenthalt muss für die Ausbildung im Inland förderlich sein. Die Auslandsförderung erfolgt in der Regel nur für maximal ein Jahr. Ausnahmsweise kann die BAföG-Förderung jedoch auf bis zu fünf Semester ausgedehnt werden, wenn der studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. 28 Wenn Sie beabsichtigen, ein Studium im Ausland durchzuführen, ist frühzeitige Planung erforderlich. Etwa ein Jahr sollte für die Klärung der Finanzierung eingerechnet werden. Spätestens sechs Monate vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts sollte die BAföG-Auslandsförderung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Auslandsstudium in EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten oder der Schweiz besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung sowohl vollständig als auch nur teilweise im Ausland zu absolvieren. Wer vom Ausbildungsbeginn an bis zum Erwerb des ausländischen Abschlusses im Ausland studiert, kann wie in Deutschland gefördert werden. Auch in diesem Fall bemisst sich die maximale Förderungsdauer nach der jeweiligen Regelstudienzeit. Allerdings sind hierfür die Studienordnungen der ausländischen Ausbildungsstätte maßgeblich. Auch eine Rückkehr nach Deutschland ist möglich, um den Abschluss im Inland zu erwerben. In diesen Fällen gelten für die Förderungshöchstdauer wieder die jeweiligen Regelstudienzeiten der deutschen Ausbildungsstätte. Wer nur teilweise im Ausland studieren will und sich für ein so genanntes Auslandssemester entscheidet, muss nachweisen, dass der Auslandsaufenthalt für die Ausbildung im Inland förderlich ist. Mindestdauer Ein Studium im Ausland muss mindestens sechs Monate – also ein Semester – dauern, damit es nach dem BAföG gefördert wird. Bei einem Pflichtpraktikum oder einem Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation muss die Ausbildung mindestens zwölf Wochen betragen. Leistungen Grundsätzlich umfasst die Auslandsförderung denselben Betrag, den man auch im Inland erhalten könnte. Hinzu kommen: • Zuschläge für die Hin- und Rückreise zum Ausbildungsort • Zuschlag zur Krankenversicherung • Ggf. erforderliche Studiengebühren bis 4.600 € für maximal ein Jahr • Bei einem Studium außerhalb der EU und der Schweiz unter Umständen ein monatlicher Auslandszuschlag als Kaufkraftausgleich Weiterförderung im Inland Wichtig ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland für die Inlandsförderung ein neuer Antrag beim für die inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Die Zeit der Auslandsförderung wird auf die Zeit der Inlandsförderung nicht angerechnet, sondern diese um die Zeit der Auslandsförderung, maximal 1 Jahr, verlängert. Weitere Förderungsmöglichkeiten bei einem Auslandsaufenthalt Besteht kein Anspruch auf Förderung nach dem BAföG, können Informationen über die Vergabe von Stipendien an deutsche und ausländische Studierende beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (daad.de), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, und bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen (hochschulkompass.hrk.de), unter „Hochschulen“ angefordert werden. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn (bmbf.de), Bundesministerium für Bildung und Forschung (bafoeg.bmbf.de), sowie unter bildungskredit.de und stipendienlotse.de 29 FOTO BERNHARD KLUG Ansprechpartner Bochum Gelsenkirchen Besucheradresse Akademisches Förderungswerk Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenhaus der RUB 1. Etage, Raum 121 - 160 Universitätsstr. 150 44801 Bochum Besucheradresse Akademisches Förderungswerk Amt für Ausbildungsförderung Außenstelle an der Westfälischen Hochschule Bungalow Neidenburger Str. 10a 45897 Gelsenkirchen Postanschrift Akademisches Förderungswerk Amt für Ausbildungsförderung Universitätsstr. 150 44801 Bochum Öffnungszeiten Di 10 - 12 Uhr, Do 12.30 - 15 Uhr Telefonsprechzeiten Mo 9 - 11 Uhr, Do 9 - 11 Uhr 30 Die Zuständigkeit der Mitarbeiter des BAföG-Amts ist nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens geregelt. Eine aktuelle Liste mit der Zuordnung unserer Mitarbeiter und ihren Telefonnummern finden Sie unter akafoe.de/finanzierung Kommen Sie vorbei – wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen InfoCenter Studierendenhaus der RUB, 1. Etage, Raum 160 Öffnungszeiten Mo, Do, Fr 9 - 12 Uhr, Di 12 - 15 Uhr, Mi 9 - 12 Uhr & 13 - 15 Uhr Postanschrift Akademisches Förderungswerk Amt für Ausbildungsförderung Außenstelle an der Westfälischen Hochschule Neidenburger Str. 10a 45897 Gelsenkirchen Öffnungszeiten Di 9 - 12 Uhr, Do 12.30 - 15 Uhr Telefonsprechzeiten Di 13 - 15 Uhr, Do 9 - 11 Uhr Recklinghausen und Bocholt Beratung zu Studienfinanzierung bietet das AKAFÖ an jedem 3. Mittwoch im März und September in Recklinghausen und an jedem 4. Mittwoch im März und September in Bocholt an. Öffnungszeiten Mi 9.30 - 12 Uhr Für diejenigen, die nicht BAföGberechtigt sind, gibt es noch einige andere Möglichkeiten, um dennoch sorglos zu studieren. FOTO BERNHARD KLUG 32 Darlehen Studierende, die kein BAföG erhalten oder zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, können aus einer Reihe von Darlehen und Krediten auswählen, die speziell auf ihre Zielgruppe abgestimmt sind. Das Besondere an diesen Krediten ist, dass das Darlehen nicht in einer Gesamtsumme, sondern in monatlichen Zahlungen gewährt wird. FOTO DIE BILDBESCHAFFER Für Studierende gibt es zum einen Kredite, die der Deckung der Lebenshaltungskosten dienen und dem Studierenden direkt ausgezahlt werden. Das AKAFÖ arbeitet für zwei besonders günstige Finanzierungen als Vertriebspartner – das zinslose Studiendarlehen der DAKA sowie den zinsgünstigen Studienkredit der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei den entsprechenden Ansprechpartnern des AKAFÖ können Sie sich über diese Darlehen beraten lassen. Darüberhinaus gibt es eine Reihe weiterer Kredite, unter anderem vom Bund sowie von diversen privatwirtschaftlichen Banken. Bei allen Krediten gilt: Prüfen Sie genau, ob Sie auf die Finanzierung angewiesen sind. Ein Kredit bringt immer Schulden mit sich, die nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen. Kredite öffentlicher Anstalten bieten meist bessere Konditionen, da diese nicht auf Gewinnmitnahme ausgelegt sind. 33 FOTOS BERNHARD KLUG Studiendarlehen der DAKA 34 Ein zinsloses Studiendarlehen bietet die Darlehenskasse der Studierendenwerke im Land NRW e.V. (DAKA) an. Die DAKA unterstützt finanziell bedürftige Studierende mit Darlehen. Die Darlehen werden üblicherweise in Monatsraten ausgezahlt. Die Förderrate kann bis zu 1.000 €/ Monat betragen. Die Darlehenshöchstgrenze beträgt 12.000 €. Der Förderungszeitraum wird nach Bedarf des/der Studierenden festgelegt. Als Voraussetzung für das Studiendarlehen der DAKA müssen Sie an einer staatlichen Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sein, einen Sozialbeitrag an das örtliche Studierendenwerk entrichten, bei der Sorge um Ihren Lebensunterhalt finanziell auf Hilfe angewiesen sein und einen Bürgen stellen. Für die Antragsstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch beim AKAFÖ in Anspruch nehmen. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare. Dem Antrag müssen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbe- scheinigung sowie einen schriftlichen Einkommensnachweis beifügen. Einen Rechtsanspruch auf das Darlehen gibt es nicht, die Vergabe kann nur erfolgen, wenn der DAKA ein entsprechendes Budget zur Verfügung steht. Die Verwaltungsgebühr beträgt 5% der Darlehenssumme. Die Tilgung beginnt zwölf Monate nach Zahlung der letzten Rate, die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 150 €. Bei Zahlungsunfähigkeit kann auf Antrag ein späterer Tilgungstermin festgesetzt oder die Ratenhöhe für einen befristeten Zeitraum gesenkt werden. Wird die Tilgung innerhalb eines sich anschließenden Masterstudiums fällig, kann diese auf Antrag bis zu sechs Monate nach Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden. Weitere Infos daka-nrw.de Ansprechpartner beim AKAFÖ Frau Roshoff 0234 32 - 11011 Frau Dierich 0234 32 - 11601 Die Büros der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im Studierendenhaus an der Ruhr-Universität in der 1. Etage. Aktuelle Öffnungszeiten findenSie unter akafoe.de/finanzierung Der Studienkredit der KfW-Förderbank dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während eines Studiums. Antragsberechtigt sind volljährige Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten, EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten oder so genannte Bildungsinländer, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Eine weitere Voraussetzung ist, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland zu studieren und zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt zu sein. Die monatlichen Auszahlungsbeträge liegen zwischen 100 und 650 €. Der monatliche Auszahlungsbetrag kann in jedem Semester neu festgelegt werden. Die Verzinsung ist grundsätzlich variabel. Um das Zinsrisiko zu begrenzen, wird für einen Zeitraum von 15 Jahren ein maximaler Zinssatz garantiert. Die Darlehenslaufzeit des KfW-Studienkredites gliedert sich in 3 Phasen (Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase). Die Dauer der Auszahlungsphase liegt zwischen 6 und 14 Fördersemestern. Die anschließende Karenz- Der Studienkredit der KfW-Förderbank 35 phase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit, in der lediglich die Zinsen zu zahlen sind. Auf Wunsch kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden. In der darauffolgenden Tilgungsphase ist das Darlehen in monatlichen Raten innerhalb von max. 25 Jahren zurückzuzahlen. Unter kfw.de/studienkredit steht Ihnen das Antragsformular zum Ausdrucken zur Verfügung. Mit dem Formular und allen notwendigen Dokumenten gehen Sie zu einem mitwirkenden Vertriebspartner Ihrer Wahl z. B. dem AKAFÖ. Die Unterzeichnung des Vertragsangebotes darf erst im Beisein eines Mitarbeiters vorgenommen werden. Weitere Infos unter kfw.de Ansprechpartner beim AKAFÖ Frau Dierich 0234 32 - 11601 Frau Meya 0234 32 - 11603 FOTO BERNHARD KLUG Bildungskredit des Bundes Durch den Kredit konnte ich mich wieder aufs Studium konzentrieren. 36 37 Das Bildungskreditprogramm von Bund, KfW und Bundesverwaltungsamt bietet eine zinsgünstige Förderung zur Unterstützung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen an. Voraussetzungen ·Eine bestandene Zwischenprü fung oder eine Erklärung der Ausbildungsstätte, dass eine Zwi schenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen er bracht wurden. · Der Abschluss des ersten Teiles eines Konsekutiv-Studiengangs, das Absolvieren eines postgra dualen Diplomstudiums oder eines Master- bzw. Magisterstudiums. · Das Studium eines Zusatz-, Ergän zungs- oder Aufbaustudiengangs. · Die Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird. ·Es werden nur Ausbildungen an Stätten gefördert, die im Rahmen des BAföG anerkannt sind. Der Bildungskredit in Höhe von 100, 200 oder 300 €/Monat wird für max. 24 Monate gewährt. Falls ein außergewöhnlicher Aufwand finanziert werden muss, kann einmalig ein Teil des Kredites bis zur Höhe von 3.600 € als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, soweit insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200 € nicht überschritten wird. Antragsberechtigt sind deutsche Schüler, Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende. Die Antragssteller müssen volljährig sein, der Kredit wird jedoch nur bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt. Der Kredit ist einkommensunabhängig, fördert jedoch nur Ausbildungen, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind. Zu beantragen ist der Bildungskredit schriftlich beim Bundesverwaltungsamt. Liegen die Voraussetzungen vor, wird ein Bewilligungsbescheid erteilt, der den Studierenden berechtigt, einen privatrechtlichen Kreditvertrag mit der KfW-Bankengruppe abzuschließen. Als Zinssatz wird die zinsgünstige European Interbank Offered Rate (EURIBOR) erhoben, zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent. Der Bildungskredit plus Zinsen ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 € an die KfW-Bankengruppe zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. kfw-foerderbank.de das-neue-bafoeg.de FOTO BERNHARD KLUG Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung – das AKAFÖ hilft, die Richtige zu finden. Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung – das AKAFÖ hilft, die Richtige zu finden. Fachbegriffe für Kredite von Banken und Sparkassen Fast jede große Bank oder Sparkasse bietet inzwischen Studienkredite an. Dementsprechend groß sind Auswahl und Konditionen dieser Darlehen. Einige Dinge, auf die Sie achten sollten, möchten wir Ihnen mitgeben: 38 Links zum Thema Finanzierung Kfw-Förderbank kfw.de BAföG- und Studienfinanzierungsbroschüren des AKAFÖ, Formblätter akafoe.de Darlehnskasse der Studierendenwerke (DAKA) daka.akafoe.de Studienratgeber Idealo.de Informationen des Bundesmindesteriums für Bildung und Forschung zum neuen BAföG bafög.de Bundesverwaltungsamt bva.bund.de Deutsches Studierendenwerk Studentenwerke.de Begabtenförderung im Hochschulbereich stipendiumplus.de NRW.Bank nrwbank.de BAföG-Antragsformulare bafög.de/ de/alle-antragsformulare-432.php Versicherungen für Studierende vorsorge-und-finanzen.de/ ratgeber-studentenversicherung. html Zins Am vorteilhaftesten sind festverzinste Kredite. Die meisten Kredite sind allerdings variabel verzinst. Zu Beginn der Auszahlung meist recht niedrig angesetzt, können die Zinsen im Laufe der Zeit steigen. Achten Sie daher auf einen garantierten Höchstzins! Rückzahlung Empfehlenswert sind Kredite, deren Rückzahlung einkommensabhängig ist, so dass (beispielsweise bei Arbeitslosigkeit) auf Antrag die Tilgung ausgesetzt werden kann, oder deren Rückzahlungsplan aktualisiert und neuen Gegebenheiten angepasst werden kann. Laufzeit Lange Laufzeiten ermöglichen zwar eine niedrige monatliche Rückzahlungsrate, allerdings steigt durch sie die Summe der Zinszahlungen und damit der Rückzahlungsbetrag. Versuchen Sie, ein akzeptables Mittelmaß zwischen Laufzeit und monatlicher Rückzahlungsrate zu finden. FOTO BERNHARD KLUG Stipendien Begabte oder besonders engagierte Studierende haben die Möglichkeit, sich durch Stipendien finanziell unterstützen zu lassen. Einen umfassenden Überblick über Stipendien gibt die Webseite stipendienlotse.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Auf der nebenstehenden Seite finden Sie eine Liste von Stiftungen, die Stipendien vergeben. Einzelheiten zur Vergabe, zu Anträgen und der Förderung selbst erfragen Sie bitte direkt bei diesen Stiftungen. Parteinahe Stiftungen Konfessionelle Träger Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah) Godesberger Allee 149 53170 Bonn T 0228 883 - 0 F 0228 883 - 697 fes.de Evangelisches Studienwerk e.V. Iserlohner Str. 25 58239 Schwerte T 02304 7551 - 96 F 02304 7552 - 50 evstudienwerk.de Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah) Rathausallee 12 53757 St. Augustin T 02241 246 - 311 F 02241 246 - 57 kas.de Cusanuswerk (katholisch) Baumschulallee 5 53115 Bonn T 0228 98384 - 0 F 0228 98384 - 99 cusanuswerk.de Heinrich-Böll-Stiftung (B90/DIE GRÜNEN-nah) Rosenthaler Str. 40/41 10178 Berlin T 030 285 34 - 400 F 030 285 34 - 409 boell.de Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) Studienförderwerk Klaus Murmann Breite Str. 29 10178 Berlin T 030 2033 - 1540 F 030 2033 - 1555 sdw.org Friedrich-NaumannStiftung (FDP-nah) Alt-Nowawes 67 14482 Potsdam T 0331 7019 - 349 F 0331 7019 - 222 fnst.de Bundesstiftung Rosa Luxemburg (Die Linke-nah) Franz-Mehring Platz 1 10243 Berlin T 030 44 310 - 223 F 030 44 310 - 188 rosalux.de Hans-Seidel-Stiftung (CSU-nah) Lazarettstr. 33 80636 München T 089 1258 - 0 F 089 1258 - 403 hss.de Sonstiges Studienstiftung des deutschen Volkes Mirbachstr. 7 53173 Bonn T 0228 82096 - 0 F 0228 82096 - 67 studienstiftung.de Hans-Böckler-Stiftung/ gewerkschaftsnah Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf T 0211 7778 - 0 F 0211 7778 - 210 boeckler.de 41 FOTO AKAFÖ Es gibt viele Gerüchte. Wir klären auf, wieviel Sie verdienen dürfen. Studierende jobben neben dem Studium, um die Haushaltskasse aufzustocken oder Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln. 42 Neben dem Studium kann in verschiedenen Konstellationen gearbeitet werden: · Mini-Job (450 €-Job) · Gleitzonenfall (Midi-Job) ·Semesterferien-Job · Beschäftigung als Werkstudent/in Wessen Tätigkeit in keine dieser Gruppen fällt, der arbeitet wie alle normalen Arbeitnehmer/innen steuerund sozialversicherungspflichtig. Für Beschäftigungen während eines dualen Studiums gelten besondere Regelungen, die man bei der Renten-/Krankenversicherung erfragen muss. 44 Falls Ihr euch für eine kleine Finanzspritze zum Jobben entscheidet, findet ihr auf folgenden Seiten alles, was ihr beachten müsst. Taschengeld – Jobben neben dem Studium FOTOS BERNHARD KLUG Der Job neben dem Studium berührt auch die Themen Steuern und Sozialversicherungspflicht. Unabhängig von der Beschäftigungsform gelten für Studierende die gleichen gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht wie für alle Arbeitnehmer/ innen: ·Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ·bezahlter anteiliger Urlaubsanspruch · Einhaltung von Kündigungsfristen ·Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag ·kostenlose Beratung bei den Amtsgerichten bei Streit mit dem Arbeitgeber 46 Unabhängig von den oben genannten Tätigkeitsgruppen gilt: • Die Höhe der BAföG-Förderung ändert sich erst, wenn mehr als 4.880,00 € brutto im BAföG-Bewilligungszeitraum (nicht identisch mit dem Kalenderjahr!) verdient werden. • Für Studierende, die zwar noch nicht älter als 25 Jahre sind, aber bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium (auch Bachelorstudium) abgeschlossen haben, besteht ein Kindergeldanspruch nur, wenn sie nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig arbeiten oder einen Minijob ausüben. •Bei einem Pflichtpraktikum (in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben) während des Studiums sind Studierende sozialversicherungsfrei. Die Höhe der Wochenarbeitszeit und der Vergütung sind dabei unerheblich.* • Bei einem freiwilligen Praktikum, das während des Studiums abgeleistet wird und das zwar zweckmäßig, aber nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn die Praktikumsvergütung 450 € im Monat nicht übersteigt. Die Praktikumsdauer spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie mehr als 450 € verdienen, lassen Sie sich von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800) beraten. Für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten die allgemeinen Beurteilungsregeln wie für Studierende, die eine Beschäftigung aufnehmen.* •B ei Vor- oder Nachpraktika, also bei Praktika vor oder nach dem Studium, sind Praktikant/innen Beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtig. Die Höhe der Praktikumsvergütung ist unerheblich. Die Regelungen zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Minijobs) gelten hier nicht. Jobangebote für studierende vermittelt das Hochschulteam der Agentur für Arbeit Bochum Campus der RUB im Studierendenhaus, Ebene 1, Raum 181 Beratungsgespräche Anmeldung im Sekretariat des Studienbüros, Raum 2/211 T 0234 32 - 22072 oder in der Agentur für Arbeit Universitätsstraße 66 44782 Bochum (Eingangszone) T 0234 305 - 2121 bochum.hochschulteam @arbeitsagentur.de arbeitsagentur.de Beratung für erwerbstätige Studierende bietet das DGB Campus Office an der Ruhr-Universität, SH 016 Di 13 - 15 Uhr studentsatwork.org 47 * Eine Praktikumsvergütung zählt beim BAföG als Einkommen, wenn sie die Werbungskosten (Pauschale von 1.000 € pro Jahr) übersteigt. FOTO BERNHARD KLUG FOTO DIE BILDBESCHAFFER Noch Fragen? Dann kommen Sie einfach vorbei. Stellenbörsen der Hochschulen RUB aktuell.rub.de/stellenangebote BO hochschule-bochum.de/stellen FH GE fh-gelsenkirchen.eu/Service/Stellenbörse EFH efh-bochum.de/index.php/stellenausschreibung.html HSG hs-gesundheit.de/de/thema/die-hochschule/ aktuelles/stellenausschreibungen TFH tfh-bochum.de -> Stellenangebote Online-Jobbörsen studentjob.de studentenjobs24.de arbeitsmarkt-rhein-ruhr.de
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