Ausschreibung Rallye Weiz 2016 ()

ZUSATZAUSSCHREIBUNG
Die Veranstaltung zählt zu:
FIA EUROPEAN RALLYE TROPHY „central“ 2016 (Koeffizient 3)
FIA CEZ HISTORIC RALLYE MEISTERCSHAFT 2016
RALLYE STAATSMEISTERSCHAFT & OSK RALLY CUPS 2016
Deutsche Übersetzung der englischen Ausschreibung, im Zweifelsfall gilt der englische Text.
RALLYE WEIZ 2016
INHALT
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1. EINLEITUNG
2. ORGANISATION & BESCHREIBUNG
3. PROGRAMM
4. NENNUNG
FIA KLASSEN / GRUPPEN (European Rally Trophy 2016)
NATIONALE KLASSEN / GRUPPEN (OSK)
5. VERSICHERUNG
6. WERBUNG - IDENTIFIKATION
7. FELGEN - REIFEN
8. TREIBSTOFF
9. BESICHTIGUNG
10. DOKUMENTENABNAHME
11. TECHNISCHE ABNAHEM, MARKIEREN & VERPLOMBEN
12. BESONDERE BESTIMMUNGEN
13. KENNZEICHNUNG DER OFFIZIELLEN
14. WERTUNG UND PREISE
15. SCHLUSSKONTROLLE - PROTESTE - BERUFUNG
ANHANG I - Zeitplan - 1. Etappe
ANHANG I - Zeitplan - 2. Etappe
ANHANG II - Besichtigungszeitplan
ANHANG III - FAHRER VERBINDUNGSBEAUFTRAGTE
ANHANG IV - STARTNUMMERN & WERBUNG
ANHANG V - HAFTUNGSAUSSCHLUSS
ANHANG V - SCHIEDSVEREINBARUNG
ÜBERSICHTSKARTE CENTRAL RALLY TROPHY
ÜBERSICHTSKARTE WEIZ + GPS
OSK GENEHMIGUNGSVERMERK
Anhänge online verfügbar:
DOWNLOADS: - online nennung,-OSK car pass, Serviceanmeldung
download / ausfüllbar auf der Homepage http://www.rallye-weiz.at/2016/
Verwenden Sie bitte das online Nennsystem.
RALLY EMERGENCY NUMBER
+43 676 532 51 58
2
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
1. EINLEITUNG
1.1 Generelles
Die Rallye Weiz wird durchgeführt unter Beachtung:
· Des FIA International Sporting Code (ISC) und seinen Anhängen
· FIA Regional Rallye Sporting Regulations (FIA-RRSR)
· OSK Rallye Sporting Regulation
· Dieser Ausschreibung und eventuellen Durchführungsbestimmungen
· Straßenverkehrsordnung der Republik Österreich
· Kraftfahrgesetz der Republik Österreich
Die FIA Bestimmungen stehen unter www.fia.com, die OSK Bestimmungen unter www.osk.or.at,
zur Verfügung. Ergänzungen dieser Ausschreibung werden mit nummerierten und datierten Durchführungsbestimmungen von der Organisation der Veranstaltung, von der FIA oder der OSK veröffentlicht. Die Organisation der Veranstaltung behält sich das Recht der Absage der Veranstaltung vor. Fälle von
höherer Gewalt entbinden den Veranstalter von jeder Haftung im Sinne der derzeit gültigen österreichischen Gesetzgebung.
Ort & Datum: WEIZ / STEIERMARK / ÖSTERREICH
21.- 23. Juli 2016
1.2 Asphalt / Schotter
96,32% Asphalt, 3,68% Schotter
1.3 SP Strecken und Gesamtstrecke der Veranstaltung
- Länge der Sonderprüfungen: 192,56 km
- Gesamtstrecke der Veranstaltung: 544,06 km
- Anzahl der Sonderprüfungen: 16
- Anzahl verschiedener Sonderprüfungen: 8
- Anzahl Rundkurse: 2 (4)
- Anzahl der Sektionen: 6
- Anzahl der Etappen: 2
2. ORGANISATION & BESCHREIBUNG
2.1 FIA Prädikate
FIA Central Rally Trophy Koeffizient. 3
FIA CEZ Historic Rallye Meisterschaft 2016
2.1.1 FIA Wertungen
FIA European Rally Trophy für Fahrer und Beifahrer (FIA ERT)
FIA ERT 2 Trophy (ERT2) für Fahrer und Beifahrer
FIA ERT 3 Trophy (ERT3) für Fahrer und Beifahrer
FIA ERT Junior Trophy (ERTJ) für Fahrer
FIA CEZ Historic Rallye Meisterschaft
2.1.2 Andere Titel / Meisterschaften / Cups
OSK Rallye Staatsmeisterschaften und Cups der OSK 2016
Opel Rallye Cups 2016
M1 Rallye Masters
2.2 Genehmigung:
FIA Genehmigungs Nr.: ASN Genehmigungs Nr.: 18ERT/230616
RY10/2016
10. Mai 2016
2.3 Veranstalter und Kontakt
Rallye Club Steiermark
Am Straßegg 16,
A - 8614 Breitenau am Hochlantsch
2.4 Organsationskomitee
Vorsitz: Mario Klammer,
Mitglieder: Martin Pucher, Kevin Raith, Reinhold Heuberger, Peter Eibisberger, Walter Höfer.
Zusatz Ausschreibung
3
RALLYE WEIZ 2016
2.5 Sportkommissare:
Vorsitzender: Sportkommissare: (Vorsitzender ORM)
Sekretärin der Sportkommissare:
Radovan NOVAK
Miha LEVEC
Wilhelm SINGER
Claudia BIDLAS CZE / FIA
SVN / FIA
AUT / OSK
AUT
FIA Observer: Miha LEVEC
SVN / FIA
2.6 Offizielle
Rallyeleiter: Rallye Leiter STV CoC: Assistent der Rallyeleitung
SekräterIn der Veranstaltung Chef Techniker: OSK Techniker:
Chef Zeitnehmer: Fahrer Verbindungs Beauftragte Presse Offizier: Presse Offizier Stv.: Chef Sicherheits Offizier: Chef Sicherheits Offizier STV:
Strecken Sicherheits Offizier: Medizinischer Einsatzleiter:
Leitender Chefarzt: Chefarzt Stellvertreter:
Auswertung: Helmut SCHÖPF
AUT
Michael STRASSEGGER
AUT
Mario KLAMMER
AUT
Claudia BIDLAS
AUT
Franz HAFNER
AUT
Robert SAX
AUT
Dieter KAISERAUT
Reinhard LEROCH
AUT
Bettina ROPINAUT
Daut DAMARIJA HRV
Bettina FORSTER
AUT siehe Appendix III
Armin HOLENIA AUT
Wolfgang NOVAK AUT
Wilhelm STENGG sen.
AUT
Peter EIBISBERGER Jun.
AUT
Martin PUCHER
AUT
MSS (Wilhelm MAGRITZER) AUT
Dr. Dietmar ZOTTER AUT
Dr. Jaroslav JAZDZKY
AUT
DELTA TIMING HRV
Sachrichter: Martin Pucher, Peter Eibisberger Jun. Kevin Raith, Andreas Allmer.
Zusätzlich sind alle Sicherheitsposten, Funkposten und Zeitnehmer während der Veranstaltung als Sachrichter benannt.
2.7 Standort der Rallyeleitung
Ort: Tel: Datum: Rally HQ, Stadthalle Weiz, Dr. Karl Widdmann Straße 50, 8160 Weiz
siehe Roadbook
Donnerstag 21. July 2016 07:00 – 22:00
Freitag 22. July 2016 07:00 – 24:00
Samstag 23. July 2016 06:30 – 23:00
2.8 Parc Fermé Freitag 22.7.2016 Stadthalle Weiz, Dr. Karl Widdmann Straße 50, 8160 Weiz
Samstag 23.7.2016 Stadthalle Weiz, Dr. Karl Widdmann Straße 50, 8160 Weiz
2.9 Zimmernachweis
Servicecenter für Tourismus und Stadtmarketing
Dr. Karl Widdmannstraße 508, 8160 Weiz
Phone.:+43 3172 / 2319-660
fax.:+43 3172 / 2319-9660
mail: [email protected]
2.10 Offizieller Aushang (ONB)
Ort: Rally HQ, Stadthalle Weiz, Dr. Karl Widdmann Straße 50, 8160 Weiz
Datum: siehe Art.2.7
Zeit:
Art.2.7
GPS: N47 13 33 E15 37 16
Online Aushang:
4
http://aushang.rallye-weiz.at
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
2.11 Presse Zentrum
Ort: Datum: 2.12 Service Park Rally HQ, Stadthalle Weiz, Dr. Karl Widdmann Straße 50, 8160 Weiz
Freitag 22. July 2016 time: 08:00 – 24:00
Samstag 23. July 2016 time: 07:00 – 22:00
GPS: N47 13 33 E15 37 16
Freitag 22.7.2016 Samstag 23.7.2016 GPS: N47 13 42 E15 37 03
Strobl Schotter & Beton GmbH, Niederlandscha 65 8160 Weiz
Strobl Schotter & Beton GmbH, Niederlandscha 65 8160 Weiz
3. PROGRAMM
Entries open upon publication of these regulations (6. June 2016)
Sonntag
3. Juli 2016
24:00 Nennschluss
Freitag
18:00 8. Juli 2016
Versand des Original Nennformulars an den Veranstalter (entfällt bei online Nennung)
Dienstag
18:00
24:00
14. Juli 2016
Presse Konferrenz “GH STROBL” Niederlandscha 65, 8160 Weiz
Veröffentlichung der Nennliste, online
Donnerstag
21. Juli 2016
07:00 – 22:00 Rallyleitung geöffnet
07:00
Roadbook Ausgabe
08:00 – 20:30 Besichtigung (Details siehe Art. 9 & Anhang II)
08:00 – 20:30 Administrative Abnahmen, HQ
15:00Öffnung Service Park Strobl
20:30
Frist für Shakedown Anmeldung
09:00 – 21:00 Technische Abnahme versiegeln & verplomben
09:30 – 21:30 Technische Abnahme
Ort: Autohaus Vogl & Co.
Lärchenweg, A-8160 Weiz, GPS: N47 12 15 E15 38 07
Freitag22. Juli 2016
07:00 – 24:00 Rallyleitung geöffnet
08:00 – 16:00 Besichtigung (Details siehe Art. 9 & Anhang II)
08:00 – 24:00 Öffnung des Pressezentrums / Media Accreditation, HQ
15:001. Sitzung der Sportkommisare, HQ
16:00
Aushang der Startliste zur 1. Etappe, HQ–ONB / Web-VNB
16:15Fahrerbesprechung
17:21
Start der Rally
22:29
Ziel der 1. Etappe, 1. Fahrzeug im Park fermé
24:00
Aushang der Startliste zur 2. Etappe, HQ–ONB / Web-VNB
Samstag 23. Juli 2016
6:30 – 23:00 Rallyleitung geöffnet
7:15Start zur 2. Etappe, Park fermé OUT
7:30 – 22:15
Pressezentrum geöffnet, HQ
20:00 Zielrampe & Siegerehrung, 20:15Einfahrt Parc Ferme
20.20
Technische Schlusskontrolle
Ort: Autozentrum Jagersberger
Dr. Karl Widdmanstraße 67, 8160 Weiz
21:45 Aushang der vorläufigen Ergebnisse, HQ - ONB / Web-VNB
22:15
Aushang der offiziellen Ergebnisse, HQ - ONB / Web-VNB
Abkürzungen:
HQ ONB
VNB
Zusatz Ausschreibung
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=
=
Rallyeleitung Offizieller Aushang
Online Aushang Stadthalle Weiz
Rallyeleitung Stadthalle Weiz
http://aushang.rallye-weiz.at
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RALLYE WEIZ 2016
4. NENNUNG
4.1. Nennschluss
Nennschluss zur Veranstaltung ist Sonntag der 3. Juli 2016, 24:00 Uhr
4.2. Nennungsverfahren
4.2.1 Nennungen werden nur akzeptiert, wenn sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind sowie das Nenngeld zur Gänze überwiesen ist. Werden Nennungen mittels Fax oder E-Mail übersandt, so ist das Original spätestens zum Termin gemäß Art. 3 - Programm an den
Veranstalter zu senden. Zahlungen des Nenngeldes werden nur mittels Banküberweisung akzeptiert. Ausländische Bewerber, Fahrer und
Beifahrer müssen die Genehmigung ihrer ASN einholen und diese bei der Dokumentenabnahme vorlegen. Im Falle, dass der Bewerber
nicht einer der Fahrer ist, muss dem Nennformular eine Kopie der gültigen Bewerberlizenz beigelegt werden.
4.2.2 Elektronische Registrierung (online Nennsystem)
Wenn die Anmeldung auf elektronischem Weg erfolgt, können alle notwendigen Daten vollständig im Nennsystem auf der
Homepage “www.rallye-weiz.at”, angegeben werden. Für die Anmeldung gilt die Zeit der Übersendung des Onlineformulars.
4.2.3 Postalische Registrierung
Bei einer Registrierung mit dem Papier-Nennformular ist das vollständig ausgefüllte Formular an die Veranstalter Adresse zu senden
(Adresse siehe Artikel 2.3). In diesem Fall entspricht das Nenndatum dem Einlangungsdatum des Nennformulars im Rallye Sekretariat.
4.2.4 Der 2. Fahrer muss bis zur Dokumentenabnahme bekannt gegeben werden.
4.2.5 Nennungen werden nur in Verbindung mit dem vollständig einbezahlten Nenngeld angenommen. Eine Einzahlungsbestätigung
ist an das Rallyesekretariat spätestens eine Woche nach Nennschluss an den Veranstalter zu übermitteln.
4.2.6 Eine Bestätigungsemail der Nennung wird nach erfolgter Registrierung übermittelt.
4.3. Maximale Teilnehmerzahl und zugelassene Klassen
4.3.1 Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 90
FIA KLASSEN / GRUPPEN (European Rally Trophy 2016)
RC 2
RGT
S2000-Rally: 1.6 turbo mit 28mm Restrictor
S2000-Rallye: 2.0 Saugmotor
Gruppe R5 (VR5)
Gruppe NR4 über 2000ccm (aktuelle N4)
RGT
Gruppe A über 1600ccm bis 2000cc
Super 1600
R2 (atmo über 1600ccm bis 2000ccm – VR2C und
turbo über 1067ccm bis 1333ccm – VR2C)
RC 3
R3 (atmo / über 1600ccm bis 2000ccm – VR3C und
turbo über 1067ccm bis 1333ccm – VR3C)
R3 (turbo / bis 1620cc / nominal – VR3T)
R3 (diesel / bis 2000cc / nominal – VR3D)
Gruppe A bis 1600ccm
R2 (atmo über 1390ccm bis 1600ccm – VR2B und
turbo über 927ccm bis 1067cc – VR2B)
RC 4
Kit-car bis 1600ccm
Gruppe N über 1600ccm bis 2000ccm
Gruppe N bis 1600cc
R1 (atmo bis 1600cc - VR1A/VR1B und
RC 5
turbo bis 1067cc - VR1A/VR1B)
Spezifikation: : -Fahrzeuge homologiert als Kit Cars mit einem Hubraum zwischen 1400 und 1600ccm werden akzeptiert wenn sie dem Artikel 266-6.2
(Gewicht Anhang J) entsprechen. -2WD Fahrzeuge mit einem Diesel Turbolader Motor mit einem Hubraum bis maximal 2000 ccm werden in Gruppe A
und N eingestuft. -Fahrer mit einem S-2000 Fahrzeug entsprechend Art. 255A können abgelaufenen Homologationserweiterungen verwenden. -Super
1600 homologierte Fahrzeuge können ebenfalls abgelaufen Homologationserweiterungen ohne Strafe verwenden. Ein FIA Golden Passport ist für S2000,
R5 Super 1600 und RGT Fahrzeuge nicht notwendig. Die Verwendung eines FIA geprüften FHR Systems ist für alle FIA Klassen zwingend vorgeschrieben. Für nationale Fahrzeuge gelten die Bestimmungen der OSK.
Die Wertung zur FIA EUROPEAN RALLY TROPHY erfolgt nur für Teams die Ihre Nennung in den FIA ERT Klassen abgegeben haben. Alle Teams der RC Klassen 2, RGT, sowie 4--5 müssen sich in allen Punkten an die FIA RRSR 2016 halten. Besonders
sind die Reifenvorschriften der FIA Artikel 60 und Anhang V zu beachten. Alle Teams die über eine nationale Homologation
verfügen oder national zugelassene Reifen verwenden müssen ihre Nennung in den nationalen Klassen 2-11 abgeben.
6
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
NATIONALE KLASSEN / GRUPPEN (OSK)
2
RGT
3
4
5
WRC 1,6 & 2,0 Turbo
S2000-Rally 1600ccm Turbomotor / 28 mm Restriktor
S2000-Rally 2000ccm Saugmotor
R5 (VR5)
R4 (VR4) & Gruppe N4 über 2000ccm
RGT Fahrzeuge gemäß FIA Reglement
RGT OSK National
Gruppe A über 1600ccm und bis 2000ccm
Super 1600
R2 Saugmotor über 1600ccm bis 2000ccm (VR2C)
Turbomotor über 1067ccm bis 1333ccm (VR2C)
R3 Saugmotor über 1600ccm bis 2000ccm (VR3C)
Turbomotor über 1067ccm bis 1333ccm (VR3C)
R3 Turbomotor bis 1620ccm / nominal (VR3T)
R3 Dieselmotor bis 2000ccm / nominal (VR3D)
Gruppe A bis 1600ccm
R2 Saugmotor über 1390ccm bis 1600ccm (VR2B)
Turbomotor über 927ccm bis 1067ccm (VR2B)
Kit Cars bis 1600ccm
Gruppe N über 1600ccm bis 2000ccm
Gruppe N bis 1600ccm
R1 Saugmotor bis 1600ccm (VR1A/VR1B)
Turbomotor bis 1067ccm (VR1A/VR1B)
6
Historic Rallye Staatsmeisterschaft der OSK Fahrzeuge der Baujahre 1962 bis 1981 unterteilt in Wertungsklassen
6.1Fahrzeuge -1.300 ccm der Periode F-I (Klassen B1,B2, C0, C1, D0, D1)
6.2Fahrzeuge -1.600 ccm der Periode F-I (Klassen B3, C2, D2)
6.3Fahrzeuge -2.000 ccm der Periode F-I (Klassen B4, C3, D3,)
6.4Fahrzeuge +2.000 ccm der Periode F-I (Klassen B5, C4, C5, D4)
7
Österreichischer Rallye Cup der OSK unterteilt in Divisionen inkl. Wertungsberechtigte Fahrzeuge der Klasse RC2 & 2
7.1
R4 (VR4) Gruppe N über 2000ccm
7.2
Fahrzeuge der Gruppe HA, HN +2500 ccm (4WD & 2WD)
7.3
Fahrzeuge der Gruppe A, N, HA, HN -2500 ccm (4WD & 2WD)
7.4
Fahrzeuge der Gruppe A, N, HA, HN -1600 ccm (4WD & 2WD)
7.5
WRC Fahrzeuge mit abgelaufener Homologation GT-DMSB 2016
8
Historic Rallye Cup der OSK Division I - Fahrzeuge der Baujahre 1962 bis 1981, Division II - Fahrzeuge der Baujahre 1982 bis 1990
8.1 Fahrzeuge -1.300 ccm der Periode F-I (Klassen B1,B2, C0, C1, D0, D1)
8.2 Fahrzeuge -1.600 ccm der Periode F-I (Klassen B3, C2, D2)
8.3 Fahrzeuge -2.000 ccm der Periode F-I (Klassen B4, C3, D3,)
8.4 Fahrzeuge +2.000 ccm der Periode F-I (Klassen B5, C4, C5, D4)
8.5 Fahrzeuge – 1.600 ccm der Periode J (1/2), ohne Allrad
8.6 Fahrzeuge – 2.000 ccm der Periode J (1/2), ohne Allrad
8.7 Fahrzeuge – 2.500 ccm der Periode J (1/2), ohne Allrad
8.8 Fahrzeuge – 2.500 ccm Allrad und+ 2.500 ccm der Periode J (1/2), (4WD & 2WD)
CEZ
Unterteilt in Wertungsklasse 1,2,3,4 analog den CEZ Historic Rallye Regulations
9
10
Serienfahrzeuge M1 (entsprechend dem OSK-Reglement für Serianfahrzeuge)
11
Alternativ betriebene Fahrzeuge
Fahrzeuge der Gruppe H der ASN’s der FIA Zone Zentraleuropa (CEZ), welche nicht in die Klassen 7.2
bis 7.4 eingereiht werden können (Diese Klasse wird für die OSK Meisterschafts- und Cup Bewerbe
nicht gewertet und ist ausschließlich ausländischen Lizenznehmern vorbehalten.
4.4. Nenngeld
4.4.1 Nenngeld mit optionaler Veranstalterwerbung inklusive 60m2 Servicefläche
European Rally Trophy
Gebühr € 800.-
Klassen 2-5, & 7.1
Gebühr € 800.alle anderen Klassen
Gebühr € 650.Junioren und gemeldete Cups
Gebühr € 550.-
Zusatz Ausschreibung
7
RALLYE WEIZ 2016
4.4.2
Das Nennngeld ohne Veranstalterwerbung beträgt für alle Klassen einheitlich EURO 1.600.4.4.3 Nenngeld Paket
gedrucktes Material
Stück
Road Book1
Besichtigungskarte 1
Rallye Program 1
ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN:
Zusätzliche Servicefläche
Eintrittsbänder (gültig nur für Servicebereich & AP)
€ 10,--/m²
€ 8,--/Stk.
Road Book
Rallyeprogrammheft
€ 25,--/Stk.
€ 2,--/Stk.
Ausweise Stück
Fahrer2 ID cards
Team / Gäste
4 Eintrittsbänder (gültig für Servicezone und Zuseherzonen & action points)
BesichtigungspassStück
Besichtigungskleber
2 (Nummern für Front & Heckscheibe
Kleberset bestehend aus:
Werbekleber
Service A+B
Startnummern
Rallyeschild
Siehe Anhang IV Werbung
je 1 (Zufahrt Service)
Siehe Anhang IV Werbung
Siehe Anhang IV Werbung
4.5. Zahlungsinformation
Die Überweisung des Nenngeldes ist an folgende Bankverbindung durchzuführen.
Account:
Bank: IBAN-Code: Swift-Code: Rallye Club Steiermark
Raiffeisenbank Breitenau am Hochlantsch
AT 88 3802 6000 0003 6657
RZSTAT2G026
Alle Teams müssen das Nenngeld auf diese Bankverbindung unter Verwendung des BIC / SWIFT / IBAN, überweisen. Als Kennung muss
NENNGELD RALLYE WEIZ und der FAHRERNAME zur Zahlungszuordnung angegeben werden. Eine Einzahlungsbestätigung muss
zusammen mit dem Nennformular übermittelt werden.
4.6. Nenngeld Rückerstattung
Das Nenngeld wird vollständig erstattet:
- Für Teams deren Nennung nicht angenommen wurde.
- Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.
Teilweise Nenngeld Rückerstattung:
Der Veranstalter refundiert 50% des Nenngeldes an Teilnehmer, die den Start vor Beginn der Besichtigung aus Gründen höherer Gewalt
absagen müssen. Die Absage zur Veranstaltung muss in jedem Fall den Bestimmungen der Artikel 3.8 und Artikel 20 des ISC entsprechen
und schriftlich per email an den Veranstalter bis zum Ende der Dokumentenabnahme erfolgen, die Bankdaten für eine Rücküberweisung
müssen angeführt sein. Das Nenngeld von Teilnehmern die ohne entsprechende Begründung der Veranstaltung fern bleiben, verfällt zu
100%.
5. VERSICHERUNG
Inhaber einer OSK-Lizenz sind auf € 20.000,- bei Unfalltod, auf € 25.000.- Für den Fall dauernder Invalidität bzw. auf € 18.000,- für
Heilkosten unfallversichert. Weiters besteht eine Rückholversicherung mit einer Höchstsumme von € 10.000,--. Der Veranstalter schließt
folgende von den Genehmigungsbehörden obligatorisch geforderten Versicherungen ab:
5.1 Gruppen Unfallversicherung
Gilt für alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen (insbesondere Offizielle und Funktionäre) und für Beifahrer
(Rallyes und Wertungsfahrten), sowie akkreditierte Journalisten und Fotografen und Besitzern von ausländischen Fahrerlizenzen, sofern
für sie nicht bereits bei einem anderen in- oder ausländischen Versicherer eine aufrechte Unfallversicherung besteht, mit folgenden
Deckungssummen:
€ 15.000,-- für den Todesfall
€ 15.000,-- für den Fall dauernder Invalidität
€ 10.000,-- für Heilkosten.
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Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
5.2 Veranstalter Haftpflicht Versicherung:
Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
€ 5.000.000 für Personen- und/oder Sachschäden.
Innerhalb dieser Summe sind außerdem Vermögens Schäden in der Höhe von € 20.000,-- versichert.
Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung ist für alle Wettbewerbsfahrzeuge verpflichtend und muss vom Besitzer des Fahrzeuges abgeschlossen werden. Diese Haftpflichtversicherung muss alle Schäden auf Straßen, ausgenommen Sonderprüfungen und Shakedown, decken. Der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung ist bei der Dokumentenabnahme nachzuweisen. Service-, Besichtigungsund Betreuerfahrzeuge sind durch die Veranstalter Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Im Falle von Unfällen mit Sachschäden ist der Teilnehmer verpflichtet, diesen bei der nächsten Zeitkontrolle zu melden und einen
detaillierten schriftlichen Bericht am Ende der Sektion in der Rallyeleitung abzugeben. Das Fehlen dieses Berichtes wird mit einer
Geldstrafe von € 500.-, Ausgesprochen durch den Rallyeleiter, bestraft. Nachträglich festgestellte Vergehen haben eine Meldung an
die FIA/OSK zur Folge. Bei Körperverletzungen muss der Fahrer die Rallyeleitung unverzüglich über die Notruf Nummer 0676 532
51 58 informieren und an der Unfallstelle verbleiben.
6. WERBUNG - IDENTIFIKATION
Für die Fahrzeug Kennzeichnung und Werbung gelten die Bestimmungen der FIA-RRSR 2016 und des Anhang. IV dieser Ausschreibung. Das
Material wird vom Veranstalter gestellt und ist auf den Fahrzeugen vor der technischen Abnahme anzubringen und während der gesamten Veranstaltung beizubehalten. Die in dieser Ausschreibung noch nicht definierte Veranstaltungswerbung bzw. optionale Veranstalterwerbung wird
in einem offiziellen Bulletin vor Nennschluss bekannt gegeben. Verstöße gegen diesen Artikel werden durch den Rallyeleiter, wie folgt bestraft:
Fahrer und Beifahrer Namen auf den hinteren Seitenscheiben sind entsprechend Art.19 FIA RRSR auszuführen;
Fahrer und Beifahrer Namen auf historischen Fahrzeugen sind analog dem Anhang K FIA/OSK Historic auszuführen.
Fehlende Startnummer: Geldstrafe: € 150
Fehlen der optionalen Veranstalterwerbung (auch teilweise):
Aufzahlung volles Nenngeld lt. Art. 4.4.2
7. FELGEN - REIFEN
7.1 Zugelassene Felgen und Reifen
7.1.1 Die Wahl der Reifen ist freigestellt und nicht limitiert. Alle verwendeten Reifen von Teilnehmern an der FIA European Rally
Trophy müssen dem Artikel 60 der FIA RRSR 2016 in Verbindung mit dem Anhang V entsprechen.
7.1.2 Während der Veranstaltung muss auf den öffentlichen Straßen das Laufflächenprofil des Reifens mindestens 1,6 mm betragen. Nur
Profilreifen für den Einsatz auf öffentlichen Straßen mit “E” oder „DOT“ Zulassung sind genehmigt.
7.1.3 Reifen für nationale Klassen (6-12):
Für Teilnehmer der nationalen Klassen gelten die Reifenbestimmungen der OSK RSR 2016 Artikel 60.
7.1.4 Händisches Schneiden der Reifen
Manuelles Nachschneiden der Reifen ist in allen FIA Klassen untersagt.
7.1.5 Reifenmarkierung & Kontrolle
Nach dem Start der Veranstaltung und an jeder Serviceausfahrt befindet sich eine Reifenmarkierzone. Markierungen der Reifen werden in
dieser Zone durch die Rallyeleitung und Techniker der OSK vorgenommen. Die Kontrolle dieser Markierungen erfolgt Stichprobenartig
im gesamten Verlauf der Rallyestrecke.
8. TREIBSTOFF
Alle Teilnehmer müssen bleifreies Benzin und Diesel nach FIA Anhang J 252.9 verwenden. Teilnehmer der nationalen Klassen zusätzlich: E85 Ethanol (Compressed Naturalgas) oder Flüssiggas (Liquefied Petroleum Gas).
8.1 Das Nachtanken ist nur in den Tankzonen oder an öffentlichen Tankstellen, die im Roadbook eingetragen sind, gestattet. Tankzonen
sind vorgesehen:
• An der Ausfahrt des Service Parks
Es ist verboten, das Teilnehmer Fahrzeug zum Transport von Treibstoffen und Personal zwischen Service Park und Tankzone zu verwenden. Zutritt zur Tankzone erhalten zusätzlich zur Besatzung maximal 2 Team Mitglieder, die mit feuerfester Bekleidung und der ID-Card
“Service” ausgestattet sein müssen.
Zusatz Ausschreibung
9
RALLYE WEIZ 2016
8.2 Vorgehensweise auf öffentlichen Tankstellen
Teilnehmer können handelsüblichen Kraftstoff aus Pumpen an gewerblichen Tankstellen oder an vom Veranstalter eingerichteten Verteilpunkten welche im Roadbook gekennzeichnet sind aufnehmen. Der Treibstoff ist direkt in den Tank des
Teilnehmerfahrzeuges zu füllen. Die Besatzung darf nur die Ausrüstungen an Bord und nur vorhandene Pumpen ohne externe Unterstützung verwenden. Autos die mit FIA Tank Kupplungen ausgerüstet sind und mit Kraftstoff aus kommerziellen Tankstellen
versorgt werden, müssen den Adapter im Auto transportieren und diesen bereits bei der technischen Abnahme vorweisen.
8.2.1 Teams der nationalen Klassen können mit Kraftstoff zur Betankung an öffentlichen Tankstellen entlang der offiziellen Rallyestrecke
unter Berücksichtigung der nationalen OSK Regeln versorgt werden.
9. BESICHTIGUNG
9.1 Anmeldung
Vor dem Beginn der Besichtigung ist jeder Teilnehmer verpflichtet dem Veranstalter die Marke und Type sowie das Kennzeichen des
Besichtigungsfahrzeuges bekannt zu geben. Der Teilnehmer erhält eine Identifikation (Start Nummer) und eine Besichtigungskarte.
Die Identifikation muss an den beiden hinteren Seitenscheiben deutlich sichtbar angebracht werden. Nach der Besichtigung ist diese
Kennzeichnung vom Besichtigungsfahrzeug zu entfernen. Die Besichtigungskarte muss am Freitag den 22. Juli 2016 bis spätestens 16:15
im Rallye HQ abgegeben werden.
9.2 Besichtigungszeitplan
Besichtigungszeitplan siehe Anhang II.
9.3 Besichtigungsregeln
Teilnehmer der Besichtigung müssen den Bestimmungen der FIA entsprechen. Fahrzeugbestimmungen für die Besichtigung siehe Art. 25
FIA-RRSR 2016. Für nationale Klassen gelten die Bestimmungen der OSK RSR 2016.
9.3.1 Generelles Geschwindigkeitslimit:
Während der Besichtigung sind die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung STVO ein zu halten. Die Polizei kontrolliert die Rallye Strecke verstärkt und bestraft eventuelle Verstöße. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und Einschränkungen sind
im Roadbook eingezeichnet und werden strengstens kontrolliert.
9.3.2 Fahrtrichtung: Den Mannschaften ist es verboten, in entgegengesetzter Richtung der Sonderprüfungen zu fahren. Ausgenommen
sind Streckenteile die im Besichtigungsroadbook als solche definiert sind.
9.3.3 Besichtigungsbeschränkung:
Jede Gegenwart von Fahrer oder Beifahrer auf den Sonderprüfungen ab 4 Wochen vor der Veranstaltung gilt als unerlaubte Besichtigung.
Fahrer und Beifahrer, die aus irgend einem Grund auf Sonderprüfungsstrecken der Rallye Weiz während dieser Zeit anwesend sind, müssen den Organisationsleiter per Telefon (Mario Klammer +43 664 224 07 88)) unverzüglich darüber informieren. Ausgenommen sind
Teilnehmer die in diesem Gebiet leben oder arbeiten.
9.3.4 Anzahl der Besichtigungsfahrten:
Jede Sonderprüfung darf bei der Besichtigung maximal 2 mal befahren werden. Wird eine Sonderprüfung innerhalb der Veranstaltung
mehrmals gefahren, so gilt sie bei der Besichtigung als eine Sonderprüfung. Während des Besichtigens wird die Anzahl der Durchfahrten
von Funktionären am Start und am Stopp jeder Sonderprüfung kontrolliert. Darüber hinaus können entlang der Sonderprüfungen weitere Kontrollen durchgeführt werden. Für die Besichtigung gelten generell die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung
(StVO). Eventuell zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen sind im Roadbook angeführt.
9.3.5 Geschwindigkeitsübertretung
Entsprechend dem FIA Artikel 20.2.2. Geschwindigkeitsübertretung während der Besichtigung wird vom Rallyeleiter pro km/h
Überschreitung auf einer Sonderprüfung eine Geldstrafe verhängt:
Pro km/h über der erlaubten Maximal Geschwindigkeit lt. STVO oder Roadbook Markierung € 25.10. DOKUMENTENABNAHME
10.1 Vorzulegende Dokumente
Folgende Dokumente werden bei der Dokumentenabnahme überprüft:
• Bewerber Lizenz
• Lizenz 1. Fahrer und 2. Fahrer
• Führerschein 1. Fahrer und (2. Fahrer bei FIA ERT)
• ASN Freigabe (alle ausländischen Teilnehmer)
• Reise Pass / Personal Ausweis oder ähnlich 1. Fahrer und 2. Fahrer
• Nennformular
• Dokumente und Anmeldung des Rallyefahrzeuges
• Haftpflichtversicherung Rallyefahrzeug (grüne Karte)
• Einverständnis Erklärung des Fahrzeug Eigentümers (wenn 1. Fahrer nicht Besitzer ist)
10
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
10.2 Ort & Zeitplan
Ort: Rally HQ, Stadthalle Weiz,
Dr. Karl Widdmann Straße 50, 8160 Weiz
GPS: N47 13 33 E15 37 16
Datum / Zeit:
Donnerstag 21. Juli
08:00 – 20:30
Administrative Checks
11. TECHNISCHE ABNAHEM, MARKIEREN & VERPLOMBEN
11.1 Ort & Zeitplan
Ort: AUTOHAUS VOGL & CO. Energiestraße 2, A-8160 Weiz
GPS: N47 13 33 E15 37 13
Datum/ Zeit:
Donnerstag. 21. July 09:00 – 21:30 (Detailinformationen entnehmen Sie der Nennbestätigung)
1.1.1 Generelles:
Für alle FIA Klassen gelten die aktuellen FIA Bestimmungen.
Für alle nationalen Klassen gelten die OSK Bestimmungen.
11.1.2 Das Fahrzeug ist für das Verplomben und Markieren sowie für den Abnahmevorgang von einer beauftragten Person des Teams
vorzuführen. Die Fahrzeuge sind Versiegelungsfertig vorzuführen. Alle Formblätter sind
vollständig ausgefüllt vorzulegen, bei Verstößen erfolgt Abweisung und Meldung an die Stewards.
11.1.3 Dokumente zur Überprüfung:
Bei der technischen Abnahme sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Homologationsblatt (Original)
- Zertifikat der Sicherheitszelle (Käfig)
- Technische Wagenkarte (vollständig ausgefüllt)
- Fahrersicherheitsausrüstungskarte (vollständig ausgefüllt)
- SOS/OK-Schild (mind. DIN A 3)
- FIA/OSK-HTP oder Anhang J (lt. OSK-Bestimmungen für „Rallye Historic National“)
11.1.4 Verplombung
Vor der technischen Abnahme ist jedes Teilnehmerfahrzeug mit einer Verplombungsbohrung mit einem Durchmesser von 2 mm am
Motorblock auszustatten. Diese Bohrung ist an einem leicht erreichbaren und gut sichtbaren Punkt (bei geöffneter Motorhaube) anzubringen.
11.2 Schmutzfänger: (Anhang J Artikel 252.7.7)
11.3 Fenster: (Anhang J Artikel 253.11)
11.4 Fahrer Sicherheitsausrüstung
Jeder Teilnehmer muss die gesamte Bekleidung, Schuhe Helme und das FHR System auf den bereitgestellten Tischen bei der technischen
Abnahme zur Überprüfung vorlegen. Das Formblatt Sicherheitsausrüstung ist vollständig ausgefüllt zu übergeben. Die Übereinstimmung
mit dem Anhang L, Kapitel III des ISG wird überprüft.
11.5 Lautstärke Alle Fahrzeuge müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer ausgerüstet sein, der den geltenden Bestimmungen
entspricht.
11.6 Nationale Technische Bestimmungen
11.6.1 Auspuff / Katalysator
Alle Fahrzeuge müssen mit einem funktionstüchtigen Katalysator ausgerüstet sein. Jedes Fahrzeug mit einem defekten oder fehlenden Katalysator wird nicht zum Start zugelassen. Werden Fahrzeuge bei der Veranstaltung mit einem komplett oder auch nur in Teilen fehlenden
Schalldämpfer oder Katalysator angetroffen, erfolgt eine Meldung an die Sportkommissare.
12. BESONDERE BESTIMMUNGEN
12.1 Start der Rallye und Startreihenfolge
12.1.1 Start der Rallye
Der offizielle Start der Rallye erfolgt bei der ZK 0 “Stadthalle WEIZ” 22.7.2016 17:21
12.1.2 Startreihenfolge
FIA/ERC Prioritätsfahrer, ASN Prioritätsfahrer, alle andere Fahrer der Klassen 2-12.
Für Etappe 1 gilt: Der Start erfolgt in numerischer Reihenfolge im Minutenabstand.
Für Etappe 2 gilt: Die Startreihenfolge erfolgt in der Reihung des Ergebnisses der Etappe 1 unter Berücksichtigung des Artikels 45 FIA
RRSR 2016.
Zusatz Ausschreibung
11
RALLYE WEIZ 2016
12.1.3 Neustart nach Ausfall (Rallye 2)
Sollte ein Bewerber in der ersten Etappe mit seinem Fahrzeug eine oder mehrere Sonderprüfungen nicht absolvieren, besteht für
ihn die Möglichkeit, bei der zweiten Etappe wieder zu starten. Der Bewerber kann nur dann zum Start zur nächsten Etappe zugelassen werden, wenn er seine Absicht der Wiederaufnahme dem Rallyeleiter bis spätestens 1 Stunde vor Aushang der Startliste für
die nächste Etappe mitteilt. In diesem Fall muss er sein genanntes Fahrzeug spätestens eine Stunde vor dem Start des 1. Teilnehmers
zur nächsten Etappe in den Parc fermé einbringen. Die Wertung wird entsprechend den Bedingungen der FIA ERT vorgenommen.
12.1.4 Startsystem von Sonderprüfungen
Ausgenommen SP 3/6 & 13/15 (Rundkurs)
Das elektronische Startsystem ist für die Crew sichtbar bei der Startlinie situiert und zeigt eine Countdown
Uhr mit Lichtsignalen. nachdem der Starter die Zeitkarte mit der eingetragenen Startzeit ausgehändigt hat,
zeigt er auf die Startuhr. Die Startlinie ist mit einer Photozelle ausgestattet um Fehlstarts anzuzeigen.
MANUELLER STARTVORGANG
Im Falle eines Ausfalls des Startsystems wird nach Rückgabe der Zeitkarte der Start manuell durchgeführt “Count Down:” 30” 15” - 10” die letzten 5 Sekunden werden einzeln abgezählt
12.1.4.1 Startsystem Rundkurs SP‘s
Nach der Ankunft am Start wird die voraussichtliche Startzeit in die Zeitkarte eingetragen. Die geschätzte Startzeit SP ist die Startzeit für den
nächsten Abschnitt. Nach dem Eintrag übergibt der Marschall die Zeitkarte, er zeigt auf die Start-Lichter. Die Lichter werden rot. Der Start der
SP erfolgt nicht im Minutenabstand sondern wird von einem Zeitnehmer individuell freigegeben. Die Startfreigabe wird durch den Wechsel
von Rot auf Grün signalisiert. Der Start muss innerhalb von 5 Sekunden erfolgen. Bei einer Funktionsstörung der Ampelanlage, wird der Start
manuell mit Flaggensignalen angezeigt.
12.1.4.2 Bei Rundkurs Sonderprüfungen wird erst am “STOP” die aktuell gefahrene Zeit und die Start Zeit in die Zeitkarte eingetragen.
12.1.4.3 Anzahl der Runden bei Rundkursprüfungen / Strafzeiten
Bei Rundkursen sind die Mannschaften selbst für die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenanzahl, die eindeutig aus dem Road Book
hervorgeht, verantwortlich. Bei Überschreiten der Rundenanzahl zählt die tatsächlich gefahrene Zeit, einschließlich der zu viel gefahrenen
Runde(n). Bei Unterschreiten der vorgeschriebenen Rundenanzahl gelten folgende Strafzeiten:
Für jede nicht ordnungsgemäß absolvierte Sonderprüfung oder Super Special Stage: 3 Minuten
Betrifft dies die erste Sonderprüfung oder Super Special Stage:
a)
bei Sektion 1 gefolgt von einem Übernachtungs Regroup vor Sektion 2 oder
b)
der letzten SP vor einem Übernachtungs Regroup, beträgt die Strafzeit: 5 Minuten.
Die Strafzeit wird zur schnellsten Zeit der betreffenden Fahrergruppe / Klasse für jede fehlende SP oder Super Special Stage, inklusive der SP
auf der die Crew ausgefallen ist addiert.
12.2 SHAKEDOWN
12.2.1 Teilnahmeberechtigung
Es sind nur Mannschaften zugelassen, die die administrative und technische Abnahme absolviert haben. Die Teilnahme ist nur
unter Einhaltung aller Regeln einer Sonderprüfung möglich (Markierungen und Werbung komplett, Bekleidung wie im Wettbewerb, etc.). Am Shakedown dürfen nur der jeweilige Fahrer und der Beifahrer teilnehmen. Die Teilnahme am Shakedown ist bei der
administrativen Abnahme anzumelden. Das Befahren vom Shakedown ist nur im jeweils angemeldetem Zeitfenster möglich.
12.2.2 Ort & Zeitplan des Shakedown
Ort: Mühlwald
Datum: 22.07.2016
Zeit: 08:00 – 15:00 (laut Anmeldung bei der Dokumentenabnahme)
12.3 ERLAUBTE FREI EINFAHRT
Freie Einfahrt (Vorzeit) ist gestattet: am Ende jeder Etappe (ZK 6A) & (ZK 16C).
12.4 ORM POWERSTAGE
Für die Teilnehmer an der Österreichischen Rallyestaatsmeisterschaft 2016 (ORM inkl. ORM 2WD) wird gemäß OSK-RSR Art.41.6
die Sonderprüfung 16 (Koglhof) als „Power Stage“ definiert (siehe Anhang I - Zeitplan).
12.5 ZIEL ZEREMONIE
Die Rallye wird in umgekehrter Reihenfolge “ mindesten Platz 25-1” auf der Zielrampe beendet. Die ersten drei Teams der
Gesamtwertung müssen den Anordnungen der Organisation für das Siegerpodium folgen. Nach der Zielrampe müssen alle Teams
sofort und direkt die ZK/Parc fermé anfahren.
12
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
12.6 ORGANISATION SERVICE PARKS
12.6.1 Der Service Park “Strobl” wird entsprechend dem Programm /Art. 3 geöffnet. Das Nenngeld inkludiert eine Servicefläche
von 60 m2 für jeden Teilnehmer. Zusätzliche Serviceflächen können im Zuge der Nennungsabgabe reserviert werden. Für Zusätzliche Flächen wird pro m2 eine Gebühr von € 10.- verrechnet. Zusätzliche Serviceflächen müssen spätestens bis zum Nennschluss
beantragt werden. Wird keine Angabe bis zum Nennschluss gemacht erfolgt die automatische Zuteilung.
12.6.2 Austattung der Serviceflächen / Kaution
Für jedes Team wird eine Servicfläche reserviert. Eine Kaution von € 50.- wird pro Team eingehoben. Wird die Servicefläche gereinigt verlassen wird die Kaution rückerstattet. Die Rückzahlung ist bis 23. Juli 2016 22:00 möglich. Im Servicepark wird vom Veranstalter kein Strom zur Verfügung gestellt.
Zuständig für den Service Park:
Alle Anfragen bezüglich Service & Serviceflächen richten Sie bis spätestens 3. July per email an: [email protected]
12.6.3 Maximal 2 Fahrzeuge (Service A and Service B) pro Crew dürfen in den Servicpark einfahren (siehe art. 4.4.2)
12.6.4 Die Maximal erlaubte Geschwindigkeit im Service Park beträgt 30 km/h.
12.6.5 Catering im Servicebereich: Catering im Servicepark ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters (einzuholen bis
zum Nennschluss) zulässig. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, für die Stromversorgung und Müllbeseitigung
ein Kostenbeitrag einzuheben. Ausgenommen ist die Eigenversorgung der Teams, insbesondere Fahrer und Mechaniker. Der Verkauf von Speisen und Getränken im Servicepark ist generell untersagt. Die Verwendung von Flüssiggas für Koch- und Heizzwecke
ist im gesamten Servicepark verboten!
12.6.6 Verhalten im Servicepark: Beschädigungen der Oberflächen im Service Park sind zu vermeiden. Auf Asphaltflächen dürfen
keine Nägel oder andere Befestigungsteile verwendet werden. Für Beschädigungen ist das Team verantwortlich. Die Österreichischen
Vorschriften und Umweltstandards sind einzuhalten. Die Teams sind verpflichtet unterhalb des Fahrzeuges eine undurchlässige,
ausreichend große Plastikplane bei den Servicearbeiten zu verwenden. Es ist besonders darauf zu achten: Dass keine dauerhaften
und vermeidbaren Schäden im Service Park verursacht werden. Unvernünftiges Verhalten der Teams gegen den Umweltschutz,
schadet dem Ansehen des Motorsports und wird bestraft, auch wenn keine detaillierten Vorschriften genannt sind. Nach der Veranstaltung ist der zugewiesene Service Platz in gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Teams sind selbst verantwortlich für die
Entfernung und umweltgerechte Entsorgung der Abfälle. Verstöße werden den Sportkommissaren gemeldet.
12.7 Offizielle Zeit während der Rallye
Die offizielle Zeit der Veranstaltung entspricht dem Zeitsignal der österreichischen Post, welches über die Telefonnummer +43 810
00 15 03 abrufbar ist.
12.8 Onboard-Kameras Es gelten die Bestimmungen der FIA/OSK RSR Art. 65.1
12.9 Teilnehmersicherheit / Notfall Nummer:
Die generelle Notrufnummer der Veranstaltung lautet: +43 676 532 51 58. Diese Nummer ist von allen Mannschaften verpflichtend in ein
im Fahrzeug mitzuführendes Mobiltelefon auf dem Kurzwahlplatz 2 (bei Smart-Phones unter Favoriten) zu speichern, um den Zugriff
im Notfall problemlos und rasch sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Vorschrift kann während der Veranstaltung jederzeit kontrolliert
werden! Ist die Nummer nicht gespeichert, führt dies zu einer Meldung an die Sportkommissare und wird mit einer Geldstrafe in der Höhe
von € 250.-geahndet. Werden den Teilnehmern vom Veranstalter Aufkleber mit der Notrufnummer der Veranstaltung zur Verfügung
gestellt, sind diese auf der Beifahrerseite und an der Fahrzeugaussenseite (Frontscheibe, Beifahrerseite unten) gut sichtbar anzubringen.
12:10 Ziel Holding Zone
Zwischewn der ZK 16A und ZK 16B ist eine “holding Zone” eingerichtet , aus dieser fahren die Teilnehmer in umgekehrter Reihenfolge der Ergebnisse (mindestens Platz 25-1) zur Zielrampe GH Strobl. (sihe informatiom am Zeitplan)
13. KENNZEICHNUNG DER OFFIZIELLEN
Offizielle der Veranstaltung werden mittels ID-Card und färbiger Latze gekennzeichnet.
SP Leiter:
SP Sicherheitsoffizier:
Funkposten:
Faherer Verbindungsbeauftrage
Safety Marshall:
Zeitnehmer:
Presse: Zusatz Ausschreibung
gelber Latz mit Aufschrift „SP-LEITER“
gelberLatz mit Aufschrift „SP-SICHERHEITSOFFIZIER“
gelber Latz mit Aufschrift „Funksicherung“ oder „Safety“
gelber Latz mit Aufschrift “CRO”
gelber Latz mit Aufschrift„Safety“
gelb/orange T-Shirts mit Aufschrift „Delta Timing“
grüner Latz t „ORM Logo“ TV / MEDIA
13
RALLYE WEIZ 2016
14. WERTUNG UND PREISE
14.1. Wertung
14.1.1 Wertung FIA European Rally Trophy / CEZ Historic / ORM & OSK Pokale
FIA European Rally Trophy für Fahrer und Beifahrer (FIA ERT) Platz 1-3 Pokal für Fahrer und Beifahrer
FIA ERT 2 Trophy (ERT2) für Fahrer und Beifahrer
Platz 1-3 -”FIA ERT 3 Trophy (ERT3) für Fahrer und Beifahrer
Platz 1-3 -”FIA ERT Junior Trophy (ERTJ) für Fahrer
Platz 1-3 Pokal für Fahrer
FIA CEZ Historic
Platz 1-3 Pokal für Fahrer und Beifahrer
Gesamtwertung ORM
Platz 1-3 Pokal für Fahrer und Beifahrer
Gesamtwertung ORM 2WDPlatz 1-3 -”CEZ je KategoriePlatz 1-”Klassen (2-5)
Platz 1-3, -”ORC Div. 1/2/3/4/5 Platz 1-”Klassen(9-12)Platz 1-3,-”HRM & HRC GesamtPlatz 1-3,-”HRM / HRC jede WK Platz 1, -”Cups ORM und andere
Platz 1-3, -”Junior Wertung ORM wenn abweichend zu ERT Resultat
Platz 1-3,
Pokal für Fahrer
Die angeführten Preise für Platz 1-3 werden nur vergeben wenn mindestens 5 Teams pro Wertungsklasse gestartet sind.
Sind in einer Wertungsklasse weniger als 5 Teams am Start wird nur der angeführte Preis für den 1. Platz vergeben.
14.1.2 Die Wertungen werden entsprechend den Vorgaben der Ausschreibungen der FIA und der OSK sowie entsprechend den Ausschreibungen der angeführten Cups / Trophys erstellt.
14.2 Die Preise werden bereits auf der Zielrampe übergeben. Die Vergabe erfolgt auf Grund der vorläufigen Ergebnisse. Die Bestätigung
des Eigentums der Preise erfolgt mit Aushang der offiziellen Gesamtwertung.
15. SCHLUSSKONTROLLE - PROTESTE - BERUFUNG
15.1 Schlussabnahme
Fahrzeuge für die Schlusskontrolle werden vom Rallyeleiter oder von einem Bevollmächtigten Funktionär beim Passieren der Zielrampe
schriftlich vorgeladen und müssen den Anweisungen der Funktionäre unverzüglich folgen. Für jedes Fahrzeug müssen ein Vertreter des
Teams und maximal 2 Mechaniker bei der Schlusskontrolle anwesend sein. Ausgewählte Fahrzeuge werden vom Parc ferme im Konvoi zur
Schlusskontrolle begleitet.
Nach absolvierter Schlusskontrolle sind die Fahrzeuge unverzüglich in den Parc fermé zu überstellen.
SCHLUSSKONTROLLE;
Beginn: sofort nach Überstellung aus dem Parc Ferme
Ort: Datum / Zeit:
AUTOZENTRUM JAGERSBERGER, Dr. Karl Widdmannstraße 67, 8160 Weiz
Samstag. 23. Juli, 20:20
15.2 Protestgebühr:
International (FIA)
National (ASN)
€ 1.000.€ 250.-
GPS: N47 13 33 E15 37 13
Wenn ein Protest die Demontage diverser Teile eines Fahrzeuges notwendig macht, muss der Protestführer eine Kaution, deren Höhe von
den Sportkommissaren festgelegt wird, in bar hinterlegen.
15.3 Berufungsgebühr:
International (FIA): National (ASN): 14
€ 6.000.€ 800.- Helmut Schöpf
/ COC
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
ANHANG I - Zeitplan - 1. Etappe
Itinerary-Zeitplan
Rallye Weiz 2016
Leg 1 / Etappe 1
3B
3C
RZ 1
4
SS 4
5
SS 5
6
SS 6
6A
Tankzone / Refuel all Competitors
Distance to next Refuel
Location
Start "Stadthalle Weiz"
Stenzengreith
Gollersattel I
Arzberg
Gössersattel I
Anger
Rundkurs Anger I
Regroup Weiz IN
Regroup WEIZ
Regroup OUT / Service IN
Service A "Service Park Fa. Strobl"
Service OUT
Tankzone / Refuel all Competitors
Distance to next Refuel
Stenzengreith
Gollersattel II
Arzberg
Gössersattel II
Anger
Rundkurs Anger II
Parc Ferme IN "WEIZ"
Freie Einfahrt / early check in allowed
Etappe 1 - Etappe 1 totals
SERVICE WEIZ
39,35
SS-dist.
47,41
Liasion-dist.
86,76
Total-dist.
Target time
14,02
14,02
25
1,73
14,71
20
19,80
33,52
45
11,11
23,76
30
20
0,10
46,76
0,65
0,10
86,11
0,65
47,01
14,37
86,36
14,37
25
1,73
14,71
20
19,80
33,52
45
11,11
23,76
30
12,98
13,72
12,65
39,35
39,35
12,98
13,72
12,65
00:30
First car due
17:21
17:46
17:49
18:09
18:12
18:57
19:00
19:30
19:50
20:20
20:45
20:48
21:08
21:11
21:56
21:59
22:29
78,70
94,42
173,12
OVERNIGHT PARC FERME STADTHALLE WEIZ
SZ Firma Strobl
A+C
30 min.
B+D
TOTAL SERVICE OCCASIONS
45 min.
SS Information Day 1
SS Gollersattel
SS Gössersattel
SS Rundkurs Anger
SS km
12,98
13,72
12,65
Day 1
Day 2
1
1
1
3
Total
25,96
27,44
25,30
78,70
%
closing time
2
SPECIAL STAGES
Gravel
0,00
0,00
3,54
0,787
9,00
Tarmarc
12,98
13,72
9,11
71,62
91,00
SS Information Day 2
SS km
Gravel
Tarmarc
Total
closing time
SS Thannhausen
SS Strallegg
SS Rossegg
SS Rundkurs Naas
SS Koglhof
12,94
11,50
9,07
9,77
13,65
12,94
11,50
9,07
9,77
13,65
113,86
100,00
25,88
23,00
18,14
19,54
27,30
113,86
%
07:00 - 12:45
1,139
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
SS km
192,56
1,9256
Gravel
7,08
3,68
Tarmarc
185,48
96,32
Rally total
544,06
%
SS Information totals
V2 / 10-05-16/hs
Zusatz Ausschreibung
Section 1
TC
0
1
SS 1
2
SS 2
3
SS 3
3A
FRIDAY 22/07/16
Sunset 20:38
Section 2
RZ
Sunrise 05:29
16:45 - 23:00
17:00 - 23:15
18:00 - 24:00
08:00 - 15:00
09:00 - 15:45
13:30 - 19:45
15:30 - 20:45
© RALLYE WEIZ-2016
15
RALLYE WEIZ 2016
ANHANG I - Zeitplan - 2. Etappe
Itinerary-Zeitplan
SS-dist.
Liasion-dist.
0,35
Total-dist.
0,35
6D
RZ 2
7
SS 7
8
SS 8
9
SS 9
10
SS 10
10A
10B
Service OUT
Tankzone / Refuel all Competitors
Distance to next Refuel
Oberdorf
Thannhausen I
Strallegg
Strallegg I
Rossegg
Rossegg I
Oberdorf
Thannhausen II
Regrouping / Technical Zone IN
Regroup WEIZ
Regrouping OUT / Service IN
Service C "Service Park Fa. Strobl"
10C
RZ 3
11
SS 11
12
SS 12
13
SS 13
13A
13B
13C
RZ 4
14
SS 14
15
SS 15
16
SS 16
16A
16B
16C
Service OUT
Tankzone / Refuel all Competitors
Distance to next Refuel
Strallegg
Strallegg II
Rossegg
Rossegg II
Hart
Rundkurs Naas I
Regrouping IN
Regroup WEIZ
Regrouping OUT / Service IN
Service D "Service Park Fa. Strobl"
V2 / 10-05-16/hs
16
00:45
0,65
0,65
80,85
5,70
127,30
5,70
16
27,30
40,24
50
17,80
29,30
40
21,10
30,17
40
8,20
21,14
30
30
0,10
0,10
81,20
127,65
0,65
0,65
82,24
35,60
112,58
35,60
50
17,80
29,30
40
24,60
33,67
45
3,49
13,26
20
30
0,10
82,24
0,10
112,58
0,65
0,65
92,64
19,40
129,71
19,40
30
27,60
41,25
55
20,50
30,27
45
24,40
38,05
0,09
0,35
0,30
0,09
0,35
0,30
50
40
257,08
370,94
TOTALS OF THE RALLY
SS
Liasion
78,70
94,42
113,86
257,08
192,56
351,50
Total
173,12
370,94
544,06
46,45
6 SS
10 SS
08:00
08:16
08:19
09:09
09:12
09:52
09:55
10:35
10:38
11:08
12,94
11,50
9,07
12,94
46,45
30,34
11:38
00:30
12:08
12:58
13:01
13:41
13:44
14:29
14:32
14:52
11,50
9,07
9,77
30,34
Service OUT
Tankzone / Refuel all Competitors
Distance to next Refuel
37,07
Bucklige Lärche
SS Koglhof I
13,65
Hart
Rundkurs Naas II
9,77
Bucklige Lärche
SS Koglhof II "POWERSTAGE"
13,65
Holding Zone IN
Holding Zone Weiz (sorting for finish ramp place "30-1")
Holding Zone OUT
Finish Ramp Podium GH Strobl
Parc Ferme IN " STADTHALLE WEIZ"
Freie Einfahrt / early check in allowed
Etappe 2 - Etappe 2 totals
113,86
Day 1 Day 2 -
First car due
07:15
Section 3
Service B "Service Park Fa. Strobl"
Target time
Section 4
Location
Parc-Ferme OUT / Service IN
SATURDAY 23/07/16
Sunset 20:37
15:22
00:45
16:07
16:37
16:40
17:35
17:38
18:23
18:26
19:16
19:56
20:00
20:15
19
% of Special
Stages
Section 5
TC
6C
Sunrise 05:30
Sec. 6
Leg 2 / Etappe 2
Rallye Weiz 2016
45,46%
30,69%
35,39%
© RALLYE WEIZ-2016
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
ANHANG II - Besichtigungszeitplan
SP
DONNERSTAG
ZEIT
von
ZEIT
bis
alle SP‘s
21. Juli 2016
08:00
20:00
SP
FREITAG
ZEIT
von
tZEIT
bis
alle SP‘s
22. Juli 2016
08:00
16:00
Besichtigung jeder SP maximal 2x
Beachten Sie bitte, dass Ihre Besichtigungsfahrten bis zum Ende der
offiziellen Besichtigungszeit vollständig abgeschlossen sind.
NOTIZEN
Zusatz Ausschreibung
17
RALLYE WEIZ 2016
ANHANG III - FAHRER VERBINDUNGSBEAUFTRAGTE
KENNZEICHNUNG:
Rosa Jacke mit der Aufschrift „CRO“
BETTINA FORSTER (AUT)
+43 676 960 91 32
[email protected]
IST ANWESEND:
Donnerstag, 21. Juli 2016 09:00 bis 21:30
- bei der technischen Abnahme
Freitag 16:00 to 17:15
17:20 to 18:50 21:30 to 22:00
22:25 to 24:00 22. Juli 2016
- am offiziellem Aushang
- beim Start zur 1. Etappe
- in der Rallyeleitung „Rally HQ WEIZ“
- Parc fermé zum Ende der 1. Etappe
Samstag 07:15 to 8:45 23. Juli 2016
- beim Start zur 1. Etappe, am Eingang zum Parc fermé
18:45 to 19:20 19:30 to 20:00
20:00 to 21:00
21:00 to 21:25
21:30 to 22:00 -
bei der Ziel Holding Zone
bei der Zielrampe GH Strobl
bei der technischen Schlussabnahme
im Ziel Parc fermé
am offiziellem Aushang während der publikation der vorläufigenl Ergebnisse bis Ablauf der Protestfrist
WEITERS:
- anwesend in den Regroup Zonen und an verschiedenen Kontrollstellen während der Rallye
18
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
ANHANG IV - STARTNUMMERN & WERBUNG
1. The Organizer reserve following places which must remain free according to this drawing:
1.1 Veranstaltungswerbung:
A/B - Rallye Startnummer / KNILL GRUPPE
- Rallyeschild (Motorhaube)
1.2 „optionale“ Veranstalter Werbung:
C
- Kleber „Steiermark“ free choice of placement (minimum 2 peaces)
D
- Kleber 50 x 15 cm auf Fahrerseite “FMD / MULTIVAC“
E
- Kleber50 x 15 cm
auf Beifahrerseite “VOLKSBANK / AUTOHAUS VOGL“
F/G - Kleber 25 x 15 cm auf Fahrerseite “OPEL FIOR KAPFENBERG / MARKO“
H/I - Kleber 25 x 15 cm
auf Beifahrerseite “TOLLHAUS / TBA“
C
C
auf Kotflügel
oder Stoßstange
auf Kotflügel
oder Stoßstange
2 Kleber
„Steiermark“
2 Kleber
„Steiermark“
C
Driver
Co-driver
A/B
MEISTERSCHAFTS
LOGOS 15 x15 cm
Teams ohne
optionaler Werbung
platzieren die Logos
neben der Fläche
A/B
B+E
A+D
D/E
G/I
F/G H/I
F/H
Größe der Werbung *C ( -freie Platzwahl) „STEIERMARK“ Kleber:
15 cm hoch auf Kotflügeln oder Stoßstangen (minimum = 2 kleber) pro Fahrzeug
Zusatz Ausschreibung
19
RALLYE WEIZ 2016
ANHANG V - HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer
während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er
jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt.
All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung
des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern
diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für
sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die OSK, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat
(einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere
Bewerber und Fahrer, insgesamt „Parteien“ genannt.
Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle
Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen
gegen die „Parteien“ eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/
oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser
Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf
alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos
halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung
dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes
Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage
zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den „Parteien“, daher insbesondere
gegenüber der OSK, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese
Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher
Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden.
Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.
ANHANG V - SCHIEDSVEREINBARUNG
a) Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der OSK bzw. deren Funktionären, sowie dem Veranstalter und Organisator, sowie
zwischen der OSK bzw. deren Funktionären mit dem Veranstalter oder Organisator aus Schadensfällen (Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden) im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte
endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.
b) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder
ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein.
c) Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von
mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei
Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen.
d) Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer, oder können sich
mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die
betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt.
e) Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert oder ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten
für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß. Zugleich ist der betroffenen Schiedsrichter abzuberufen.
f) Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das
Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umstände auch
ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen.
g) Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet
auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach
den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen.
h) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher
dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden.
i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.
20
Zusatz Ausschreibung
RALLYE WEIZ 2016
ÜBERSICHTSKARTE CENTRAL RALLY TROPHY
QUALIFYING EVENT OF THE EUROPEAN RALLY TROPHY FINAL EVENT 2016
Supplementary regulations
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GPS: N47 13 33 E15 37 16
SERVICEPARK
Strobl Schotter & Beton GmbH, Niederlandscha 65 8160 Weiz
GPS: N47 13 42 E15 37 03
PARC FERME
Stadthalle Weiz Dr. Karl Widdmann Straße 50, 8160 Weiz
GPS: N47 13 33 E15 37 16
TECHNISCHE ABNAHME
Autohaus Vogl & Co. Energiestraße 2, A-8160 Weiz
GPS: N47 12 15 E15 38 07
SCHLUSSKONTROLLE
Autozentrum Jagersberger Dr. Karl Widdmanstraße 67, 8160 Weiz
GPS: N47 13 33 E15 37 13
ZIELRAMPE & SIEGEREHRUNG
Gasthaus Strobl, Niederlandscha 65 8160 Weiz
GPS: N47 13 41 E15 37 08
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