IHO- statt DVG-Liste

NEUHEITEN
IHO-Desinfektionsmittelliste statt
DVG-Liste im Lebensmittelbereich
orochemie – Hersteller von Desinfektionsmitteln, u. a. für den Lebensmittelbereich – wird zukünftig wie alle namenhaften Hersteller keine Präparate
mehr in der DVG-Liste führen. Die orochemie-Desinfektionsmittel für den
Lebensmittelbereich erscheinen fortan ausschließlich in der IHO-Desinfektionsmittelliste Lebensmittelherstellung, die vom Industrieverband Hygiene
und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendung e.V.
herausgegeben wird.
Der Hintergrund ist folgender:
Derzeit wird durch eine europaweite Gesetzgebung zu Desinfektionsmitteln, der Biozidprodukte-Verordnung,
ein neues Zulassungsverfahren für Desinfektionsmittel eingeführt. Je nach Produkt ist dann eine Zulassung von
heute an bis spätestens 2024 vorgesehen.
Teil der Zulassung von Desinfektionsmitteln werden die mikrobiologischen Wirksamkeitstests sein. Hier ist
eindeutig und bevorzugt die Überprüfung der Wirksamkeit nach etablierten europäischen Methoden, die mittlerweile auch als europäische und gleichzeitig deutsche Normen fixiert sind, gefordert. Die derzeitigen DVG-Methoden und Bewertungen entsprechen diesem System nicht.
Deshalb haben sich – wie auch orochemie – die meisten Hersteller von Desinfektionsmitteln dazu entschlossen, die Wirksamkeit ihrer Produkte nach den international anerkannten EN-Normen, die auch später im Zulassungsverfahren vorgelegt werden müssen, zu testen. Dementsprechend ist die Anzahl gelisteter Produkte und
Rezepturen auf der DVG-Liste in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.
Denn die alleinige Forderung nach DVG-gelisteten Produkten widerspricht u. a. den Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung und der Berücksichtigung von Leitlinien für eine gute Hygienepraxis. Dafür geeignete
Desinfektionsmittel werden in der DIN-Norm 10516 definiert. Diese Norm hat den Status eines Leitfadens für
gute Hygienepraxis. Es heißt darin: „Es müssen geeignete Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Als geeignet
sind insbesondere anzusehen: Präparate, die nach anerkannten Verfahren auf Wirksamkeit geprüft sind. So
zum Beispiel durch DVG, VAH, DLG und nach DIN oder EN-Normen geprüfte Präparate“.
Bestätigt wird dies auch durch die Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): „...dass die geltenden Rechtsvorschriften den Einsatz anderer als
DVG-gelisteter Mittel zulassen und Desinfektionsmaßnahmen insoweit nicht auf den Einsatz DVG-gelisteter
Mittel beschränkt sind.“
Schließlich werden auch in der RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ nicht nur DVG-gelistete Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich gefordert. Hier
heißt es: „Zum Beispiel müssen Arbeitsflächen, auf denen rohe Lebensmittel (Fisch, Fleisch, Wurst, Wild, Geflügel oder Eier) verarbeitet wurden, nach Benutzung mit einem Desinfektionsreiniger (aus der Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft, DVG [..]) oder mit einem vergleichbar wirksamen
Präparat desinfiziert werden.“
- bitte wenden -
Übrigens, für Anwender hat die IHO-Desinfektionsmittelliste folgende Vorteile:
√√ Sie enthält eine Zusammenstellung von wirksamen Desinfektionsmitteln für Tierhaltung und Lebensmittelherstellung, Lebensmittelbe- und -verarbeitung, Speisenzubereitung und andere institutionelle Bereiche.
√√ Die Liste beruht auf Wirksamkeitsprüfungen nach aktuellen Europäischen Normen (EN-Normen).
√√ Sie ist zukunftssicher, weil die Wirkdaten die Anforderungen der europäischen Biozidprodukte-Verordnung
erfüllen.
√√ Sie ist qualitätssicher, weil die unveräußerliche Herstellerverantwortung und Produkthaftung von den Herstellern verantwortlich gehandhabt wird. Auf Anforderungen müssen die Daten offen gelegt werden. Hierüber wird mit dem IHO jeweils ein Vertrag geschlossen.
√√ Sie gibt dem Anwender die Möglichkeit, die Wirksamkeiten der Produkte am Markt einfach zu vergleichen.
√√ Sie ist für Hersteller/Vertreiber und Nutzer kostenfrei und damit ein Beitrag zur Kostendämpfung.
Übrigens, die IHO-Desinfektionsmittelliste und weitere Informationen finden Sie unter www.iho.de.
orochemie GmbH + Co. KG · Max-Planck-Straße 27 · D-70806 Kornwestheim
E-Mail: [email protected] · www.orochemie.de · www.hygienewissen.de · www.hygienesystem.de
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