Anmeldeschluss ist der 20.06.2016 Hiermit melde ich mich zur „41. Werkwoche für Liturgie und Kirchenmusik“ vom 23. – 29. Juli 2016 im St. Jakobushaus Goslar an. Den Teilnehmerbeitrag in Höhe von 215 Euro (DZ), 290 Euro (EZ), 155 Euro (für Schüler, Studenten und FSJ-ler im DZ) inkl. Kursgebühr und Vollverpflegung werde ich nach Erhalt der Anmeldebestätigung überweisen. Name, Vorname, Geburtsdatum Straße, Hausnr. PLZ, Ort E-Mail, Telefon Datum, Unterschrift Das Bischöfliche Generalvikariat (Fachbereich Liturgie) informiert: FÄ C H E R UND DOZENTEN 41 . Werkwoche für Liturgie und Kirchenmusik Leitung: Thomas Viezens, Hildesheim (Dommusikdirektor) Referenten: P. Nikolaus Nonn OSB, Cella St. Benedikt, Hannover (Gregorianischer Choral) Daniel Käsmann, Hildesheim (Kantorenschulung) Martin Pfeiffer, Wolfenbüttel (Orgelspiel) Natascha Dwulecki, Hamburg (Stimmbildung, Chorsingen/Chorleitung) Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Fachbereich Liturgie Domhof 18 –21 31134 Hildesheim Wolfhard Lippke, Lübeck (NGL) Thomas Viezens, Hildesheim (Chorsingen/Chorleitung und Leitung der Werkwoche) Geistliche Begleitung: Pfarrer Hans-Joachim Leciejewski, Braunschweig 23. – 29. Juli 2016 im St. Jakobushaus Goslar ANMELDUNG Samstag, 23. Juli 2016 – Freitag, 29. Juli 2016 – St. Jakobushaus, Goslar Ich möchte an folgendem Arbeitskreis teilnehmen. Erstwahl im Kästchen mit „1“, den Ersatzarbeitskreis bitte mit „2“ kennzeichnen*: Arbeitskreis 1: Orgelspiel** Arbeitskreis 2: Kantorenschulung Arbeitskreis 3: Gregorianischer Choral Arbeitskreis 4a: Chorleitung Arbeitskreis 4b: Chorsingen Arbeitskreis 5: NGL (Neues Geistliches Lied): als Sänger / Instrumentalist / Ich bringe folgendes Instrument mit: .................................................. Ich wähle die Unterbringung im ZIELGRUPPE Zur traditionellen Fortbildung des Fachbereichs Liturgie sind Chor- und Scholaleiter, Organisten, Kantoren, Chor- und Scholasänger sowie vor allem diejenigen eingeladen, die sich auf eine kirchen musikalische Prüfung vorbereiten. Neben der spezifischen Arbeit in den einzelnen Arbeitskreisen sorgt eine möglichst große Durchlässigkeit im Idealfall für Ergebnis-Schnitt mengen des Erlernten. So halten z.B. Elemente des Gregorianischen Chorals und des Deutschen Liturgiegesanges Einzug in die Bereiche von NGL und Chorgesang. KOSTEN 215 Euro (DZ), 290 Euro (EZ) inkl. Kursgebühr, Ü/VP, Arbeitsmaterial; Ermäßigungsberechtigte: 155 Euro im Doppelzimmer Weiterhin wird Ermäßigung auf Antrag denjenigen gewährt, die einen oder mehrere Dienste regelmäßig in einer Gemeinde der Diözese Hildesheim ausüben. Diese Ermäßi gung muss per Formular (im Fachbereich erhältlich) beantragt werden. Sie wird nur bei fristgerechtem Eingang gültig. Ermäßigung erhalten auf Antrag beim Fachbereich Liturgie auch diejenigen, die sich in der diözesanen D- oder C-Ausbildung zum Kirchenmusiker befinden. Für diese Fortbildungsveranstaltung kann Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubs gesetz beantragt werden. Doppelzimmer (mit: ....................................................................................) Einzelzimmer (nur begrenzt verfügbar; Vergabe nach Eingang der Anmeldungen) Ich bitte um vegetarische Kost Meine Stimmlage ist: Sopran, Alt, Tenor, Bass Ich bin mir nicht sicher mit: C-Examen, D-Examen, ohne kirchenmusikalisches Examen ich bin Teilnehmer des diözesanen D-/C-Kurses in ................................................................................................................................. Ich bin tätig als: Kantor/in, Organist/in, Scholaleiter/in, Chorleiter/in, Chorsänger/in Ich bin Erstteilnehmer/in der Werkwoche. Ich benötige eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber für den Bildungsurlaub. Ich bin Schüler/Student/FSJ-ler. *Es ist nur möglich an einem Arbeitskreis teilzunehmen; Teilnehmer, die noch unentschlossen bzgl. der Wahl des Arbeitskreises sind, haben die Möglichkeit, nach der ersten Arbeitseinheit zu wechseln. Bitte geben Sie daher unbedingt Ihren Erst- und Zweitwunsch an. **Eine kleine Eingangsprüfung (Orgelbuchsatz oder leichtes Orgelliteraturstück) vor der ersten Arbeitseinheit entscheidet über die Zulassung zu diesem Arbeitskreis. Mindestvoraussetzung: Kirchenmusikalische D-Prüfung oder aber in Vorbereitung darauf.
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