Erteilung eines Zweitspielrechts

Erteilung eines Zweitspielrechts
Zusendung der "Roten Genehmigungskarte"
NFV-Kreis Cuxhaven
Auszug aus der Ausschreibung zur Fußballmeisterschaft
der Juniorinnen und Junioren des NFV-Kreises Cuxhaven, Punkt 2.5:
"Zweitspielrechte können nur vom 01.07. bis einschließlich 31.01. ausgestellt werden. Hierbei gilt
ausschließlich der Jahrgang (also z.B. U19, U18 oder U17) und nicht die Altersklassenregelung.
Beispiel: Ein U14-Junior kann ein Zweitspielrecht für die U15-Mannschaft eines Gastvereins bekommen.
Die vom Jugendausschuss ausgestellte „rote Genehmigungskarte“ des Zweitspielrechtes ist dem Spielerpass
beizufügen." Dazu bitte die Karte ausschneiden und mit dem Spielerpass mitführen.
ZWEITSPIELRECHT
gem. §12 der Jugend- bzw. §3 Anhang 1 der Spielordnung
Dem Junior/Der Juniorin Mustermann
, Max
Name
1234-5678
Vorname
x.x.xx
,
,
Geburtsdatum
wird hiermit das Zweitspielrecht erteilt für die
Pass-Nr.
Altersklasse/n U15
FC Mustermann
des Vereins
/ Vereins-Nr.:
0152……
.
Name des Vereins
Die Genehmigung gilt ab dem
xx.07.2016 für das Spieljahr 20 16 / 20 17
Cuxhaven
NFV-Kreis
Vorsitzender Kreisjugendausschuss/ Stempel
Schiffdorf
06.08.2016
Ort
Datum
Bitte ausschneiden und dem Spielerpass hinzufügen
Ansprechpartnerin für das Zweitspielrecht: Kirsten Holz, Op de Borg 5, 27619 Schiffdorf
Telefon 04706-411111, Fax 04706-411115, Mobil 0172-9399696, [email protected]