Erteilung eines Zweitspielrechts Zusendung der "Roten Genehmigungskarte" NFV-Kreis Cuxhaven Auszug aus der Ausschreibung zur Fußballmeisterschaft der Juniorinnen und Junioren des NFV-Kreises Cuxhaven, Punkt 2.5: "Zweitspielrechte können nur vom 01.07. bis einschließlich 31.01. ausgestellt werden. Hierbei gilt ausschließlich der Jahrgang (also z.B. U19, U18 oder U17) und nicht die Altersklassenregelung. Beispiel: Ein U14-Junior kann ein Zweitspielrecht für die U15-Mannschaft eines Gastvereins bekommen. Die vom Jugendausschuss ausgestellte „rote Genehmigungskarte“ des Zweitspielrechtes ist dem Spielerpass beizufügen." Dazu bitte die Karte ausschneiden und mit dem Spielerpass mitführen. ZWEITSPIELRECHT gem. §12 der Jugend- bzw. §3 Anhang 1 der Spielordnung Dem Junior/Der Juniorin Mustermann , Max Name 1234-5678 Vorname x.x.xx , , Geburtsdatum wird hiermit das Zweitspielrecht erteilt für die Pass-Nr. Altersklasse/n U15 FC Mustermann des Vereins / Vereins-Nr.: 0152…… . Name des Vereins Die Genehmigung gilt ab dem xx.07.2016 für das Spieljahr 20 16 / 20 17 Cuxhaven NFV-Kreis Vorsitzender Kreisjugendausschuss/ Stempel Schiffdorf 06.08.2016 Ort Datum Bitte ausschneiden und dem Spielerpass hinzufügen Ansprechpartnerin für das Zweitspielrecht: Kirsten Holz, Op de Borg 5, 27619 Schiffdorf Telefon 04706-411111, Fax 04706-411115, Mobil 0172-9399696, [email protected]
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