Amts- und Mitteilungsblatt www.markt-schopfloch.de Montag, 15. August 2016 – Nummer 8 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Freunde und Gäste der Marktgemeinde Schopfloch! Traditionell am letzten Augustwochenende, in diesem Jahr vom 26. – 29. August, feiert der Markt Schopfloch seine Kirchweih, zu der ich und die Mitglieder des Gemeinderates alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle B esucher und Freunde sehr herzlich einlade. Zum Kirchweihauftakt am Freitag, den 26. August, um 18.00 Uhr spielt die Blaskapelle Dürrwangen ein kleines Standkonzert am Marktplatz, anschließend erfolgt der Bieranstich in Frühwirth’s Scheune. Herzlichen Dank sag ich an die Mitglieder des Kegel- und Sportvereins für die aktive Gestaltung des Kirchweihprogrammes. Während die Kegler am Freitag und Sonntag Frühwirth’s Scheune bewirten und uns mit vielen Schmankerln verwöhnen, engagiert sich der TSV am Samstag mit der Tanzparty und Montag mit dem traditionellen Frühschoppen in und an der TSV-Turnhalle. Die Fahrgeschäfte werden heuer wieder auf dem Marktplatz aufgebaut und warten auf viele Besucher. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen und Ihren Freunden und allen Gästen, auch im Namen des Marktgemeinderates, schöne, stimmungsvolle und harmonische Kirchweihtage bei hoffentlich gutem Wetter. Ihr Oswald Czech, 1. Bürgermeister 2 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 Veranstaltungen vom 15.08. – 15.09.2016 Tag Veranstalter Veranstaltung Ort Uhrzeit Kirchweih Schopfloch Bieranstich zur Kirchweih Kirchweih-Party Kirchweihbetrieb Frühschoppen Frühwirth’s Scheune TSV-Turnhalle Frühwirth’s Scheune Turnhallengarten 18:30 21:00 10:00 09:00 August 26.08. – 29.08. 26.08. KC Früh wird’s 27.08. TSV Schopfloch 28.08. KC Früh wird’s 29.08. TSV Schopfloch September 03.09. 17.09. 18.09. KC Früh wird’s FFW Lehengütingen Gewerbeverein Schopfloch Wir holen das Ferienprogramm Kegelbahn Großübung aller Feuerwehren Gewerbeschau Industriegebiet 13:00 18:30 in unsere Region www.interfranken.de Diebach · Dombühl Feuchtwangen · Schillingsfürst Schnelldorf · Schopfloch Wettringen · Wörnitz er Ihre hlt! zä e m m Sti temb p e S 10. 2016 Mark Forster Milow u.v.m. intritt ! E r e i e r F Voting vom 12. bis 24. August unter www.bayern3.de! Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt Das Können und Wissen der Jugendgruppe der Feuerwehr Schopfloch/Dürrwangen wurde in Rothenburg ob der Tauber auf eine harte Probe gestellt Die Jugendgruppe der Jugendfeuerwehr Schopfloch nahm am 16.7. an der deutschen Jugendleistungsspange in Rothenburg ob der Tauber teil. Dieses Abzeichen ist eines der höchsten Feuerwehrabzeichen der Jugendfeuerwehr. Zusammen mit den Kameraden aus Dürrwangen wurde die Prüfung mit Erfolg abgelegt. Die Jugendgruppe aus Schopfloch stellt hier den größten Teil mit 4 Jungen und 2 Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren. Die Gruppe musste in insgesamt 5 Disziplinen ihr Können und ihre Teamfähigkeit unter Beweis stellen. Darunter fiel das Ausrollen und Kuppeln von 8 C-Schläuchen in 75 Sekunden, Kugelstoßen, 1500m Staffellauf, Aufbau eines Löschangriffs und das Beantworten von Fragen über feuerwehrtechnisches Wissen und Allgemeinwissen. Natürlich ist dies ohne Vorbereitung, gemeinschaftliches Üben und Teamfähigkeit nicht möglich. Bereits Anfang Mai begannen die Jugendlichen sich vorzubereiten. Die Zusammenarbeit im Jugendbereich mit den Kameraden aus Dürrwangen besteht schon seit einigen Jahren. Mitte Mai 2016 erfolgte bereits die Abnahme der Jugendflamme Stufe I. Hier handelt es sich um ein Einstiegsabzeichen der Jugendfeuerwehr. Es sind auch weitere Aktivitäten über die Gemeinde hinaus geplant. Unter anderem ein Berufsfeuerwehrtag und die Abnahme weiterer Abzeichen im Jugendbereich. 7. Gewerbeschau in Schopfloch am Sonntag, 18. September 2016 Schon heute wollen wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger zu unserer 7. Gewerbeschau in Schopfloch sehr herzlich einladen. Am Sonntag, den 18. September 2016 werden sich wieder viele heimische Firmen und Unternehmen mit einem umfangreichen Rahmenprogramm präsentieren. Alle Teilnehmer der Gewerbeschau freuen sich schon heute auf Ihr Kommen! Karina Heller 1. Vorsitzende des Gewerbevereins 3 4 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung I. Die von der Verbandsversammlung am 23.06.2016 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird wie folgt bekannt gemacht: Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Wörnitz-Altmühl, Landkreis Ansbach für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund § 12 Abs. 1 Nr. 6, § 23 und § 29 der Verbands satzung und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommu nale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt 2016 in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.200,– EUR im Vermögenshaushalt 2016 in den Einnahmen und Ausgaben mit 55.000,– EUR im Verwaltungshaushalt 2017 in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.200,– EUR im Vermögenshaushalt 2017 in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.000,– EUR ab. §2 Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für 2016 und 2017 nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2016 und 2017 nicht festgesetzt. §4 Eine Verwaltungsumlage für 2016 und 2017 wird nicht festgesetzt §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2016 und 2017 auf jeweils 50.000,– EUR festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichts behörde hat mit Schreiben vom 29.06.2016, Az. 941-10/1 SG 22 die Haushaltssatzung gewürdigt und keine Einwendungen erhoben. III. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht (Art. 40 Abs. 1, 24 Abs. 1 Satz 2, 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. §§ 24 Abs. 3 und 30 Abs. 1 der Verbandssatzung). Danach liegt der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich im Rathaus in Feuchtwangen, Kirchplatz 2, Zimmer 17, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. Feuchtwangen, den 13.07.2016 Gewässerzweckverband Wörnitz-Altmühl Patrick Ruh Verbandsvorsitzender Ländliche Entwicklung Flurneuordnung und Dorferneuerung Lehengütingen 2, Markt Schopfloch, Landkreis Ansbach Öffentliche Bekanntmachung – Nachwahl des Vorstandes Am 31. Mai 2016 fand in Lehengütingen die Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Lehengütingen 2 (Gruppe Dickersbronn) statt. Die Nachwahl war erforderlich, da ein Vorstandsmitglied der Gruppe Dickersbronn ausschied. Der Stellvertreter mit den meisten Stimmen aus der Erstwahl (Teilnehmerversammlung am 06.03.2013) rückt in der Gruppe Dickersbronn nach, bzw. bei Verzicht der nächste Stellvertreter mit den meisten Stimmen. Für die freigewordene Stellvertreterstelle wurde die Nachwahl vorgenommen. Als stellvertretendes Vorstandsmitglied (Gruppe Dickersbronn) wurde Herr Brunner Reiner, Dickersbronn 7, 91626 Schopfloch, einstimmig per Akklamation (Zuruf) für die Dauer der Periode der Erstwahl gewählt. Ansbach, 08.08.2016 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Erich Wegner Bauoberrat Feuchtwangen, 13. 07. 2016 Gewässerzweckverband Wörnitz-Altmühl gez. Patrick Ruh Verbandsvorsitzender Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist Montag, 5. September 2016 ! Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt Nachrichten aus dem Rathaus Die nächtlichen Feuerwehreinsätze der letzten Wochen waren für die Bevölkerung, aber vor allem für die Aktiven der FFW Schopfloch eine große Belastung. Leider löste die Brandmeldeanlage der Gemeinschaftsunterkunft am Bahnhof mehrfach durch verschiedene Einflüsse Fehlalarmierungen aus. Derzeit überprüft die Gemeinde mit der Feuerwehr, Kreisbandrat und Unterkunftsverwaltung das Brandschutzkonzept, auch um weitere Fehlalarmierungen zu minimieren. Grundsätzlich gilt allerdings: Bei nächtlichen Einsätzen trägt der Fahrer des Einsatzfahrzeuges die Verantwortung und wird deshalb mit Blaulicht und Signalhorn fahren. Ich bitte, auch im Namen des Feuerwehrkommandanten, die Bevölkerung um Verständnis, dass der Eigenschutz unserer freiwilligen Rettungskräfte im Vordergrund steht. Mein Dank gilt allen Mitgliedern der FFW Schopfloch für ihre großartige Disziplin und Einsatzbereitschaft. Die nächtlichen Einsätze in der Gemeinschaftsunterkunft wurden mit allen Fahrzeugen und in großer Personalstärke absolviert. Die Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit ist zu jeder Tages- und Nachtzeit gegeben, auch wenn es sich als Fehl alarm herausstellt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir können froh und stolz sein, dass in den fünf Feuerwehren der Marktgemeinde Schopfloch so viele Frauen und Männer Tag und Nacht bereitstehen, um in Notfällen die Bevölkerung zu retten und zu schützen. Einstellung einer Raumpflegerin für das Rathaus Der Markt Schopfloch stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Raumpflegerin für das Rathaus als Teilzeitkraft (12 Wochenstunden) ein. Die Arbeitszeit beginnt am Nachmittag ab 16.00 Uhr und kann frei eingeteilt werden. Das Arbeitsverhältnis sowie die Vergütung richten sich nach dem TVöD mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unter lagen senden Sie bitte bis spätestens 02.09.2016 schriftlich oder per Email an den Markt Schopfloch, Fr.-Ebert-Str. 15, 91626 Schopfloch. Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopien vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Kümmerle, Tel. 09857/9795-14, oder Email: andreas.kuemmerle @schopfloch-mittelfranken.de. Im Internet finden Sie uns unter www.markt-schopfloch.de 5 Ärztlicher und kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher und kinderärztlicher Bereitschaftsdienst zu er fragen über die Rufnummer der Bereitschaftsdienstzentrale der KVB, Tel.-Nr. 116 117. Apotheken-Notdienst DatumDiensthabende Apotheke DatumDiensthabende Apotheke 15.8.161 16.8.162 17.8.163 18.8.164 19.8.165 20.8.163/6b 21.8.167 22.8.168 23.8.169 24.8.162 25.8.1611 26.8.161 27.8.162 28.8.163 29.8.164 30.8.165 31.8.163/6b 1.9.16 7 2.9.16 8 3.9.16 9 4.9.16 2 5.9.16 11 6.9.16 1 7.9.16 2 8.9.16 3 9.9.16 4 10.9.165 11.9.166 12.9.167 13.9.168 14.9.169 15.9.1610 16.9.1611 17.9.161 18.9.1610 Dienstwechsel täglich 8.00 Uhr morgens. Seit 01.07.2016 erfolgt die Einteilung in folgende Gruppen: Gruppe 1 Hubertus-Apotheke, Fr.-Ebert-Str. 20a, Schopfloch, Tel. 09857/246 Gruppe 2 AVIE-Apotheke im Luitpoldcenter, Luitpoldstr. 27, Dinkelsbühl, Tel. 09851/582215 Gruppe 3 Löwen-Apotheke, Herrenstr. 14, Feuchtwangen, Tel. 09852/67760 Gruppe 4 Apotheke Kiderlen, Dinkelsbühler Str. 26, Feuchtwangen, Tel. 09852/61330 Gruppe 5 Apotheke am Forst, Ahornweg 1, Dentlein a. F., Tel. 09855/9752626 Gruppe 6 a) Sonnen-Apotheke, Rothenburger Str. 34, Schnelldorf, Tel. 07950/577 b) Römer-Apotheke, Hauptstr. 6, Mönchsroth, Tel. 09853/1700 Gruppe 7 Stiftsherren-Apotheke, Marktplatz 9, Feuchtwangen, Tel. 09852/67350 6 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 Gruppe 8 St. Pauls-Apotheke, Nördlinger Str. 11, Dinkelsbühl, Tel. 09851/3435 Gruppe 9 Apotheke vor den Toren, Königsberger Str. 4, Dinkelsbühl, Tel. 09851/589324 Gruppe 10 St. Sebastian-Apotheke, Hauptstr. 18, Dürrwangen, Tel. 09856/221 Gruppe 11 St. Georgs-Apotheke, Weinmarkt 5, Dinkelsbühl, Tel. 09851/57440 Fälligkeitstermine von Steuern und Abgaben Die 3. Rate der Grundsteuer A und B und der Gewerbe steuer sowie die Vorauszahlung für Wasser- und Kanal gebühren für das III. Quartal 2016 sind am 15. August 2016 zur Zahlung fällig. Soweit von den Steuerpflichtigen der Marktkasse Abbuchungsermächtigungen vorliegen, werden die fälligen Steuerbeträge vom jeweiligen Girokonto abgebucht. Steuerpflichtige, welche keine Abbuchungsaufträge erteilt haben, werden hiermit höflich aufgefordert, die fällige Steuer- bzw. Gebührenschuld auf eines der Bankkonten der Marktkasse zu überweisen oder direkt bei der Markt kasse (während der allgemeinen Öffnungszeit) einzuzahlen. Standesamtliche Nachrichten Sterbefall: 10.07.2016 Alois Bohl, Ad.-Stifter-Str. 9 Meldepflicht bei Wohnungswechsel Viele Einwohner sind sich ihrer Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel nicht bewusst. Die Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht interessiert nicht nur Behörden, sie hat auch für den Bürger vielfältige Rechtsfolgen, die an die Meldepflicht geknüpft sind. Das Melderegister ist Grundlage für die Wahlberechtigung, für die Ausstellung von Ausweisen und anderem mehr. Auch die staatlichen Finanzzuweisungen, die die Gemeinde durch das Land erhält, werden nach der Einwohnerzahl berechnet. Bei einem Zuzug in die Gemeinde oder beim Wegzug aus der Gemeinde, aber auch bei Umzügen innerhalb der Gemeinde, ist derjenige, der umzieht, verpflichtet, dies innerhalb einer Woche dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Bei Wegzug ist die Abmeldung nur erforderlich, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt. Deshalb unsere dringende Bitte: Melden Sie Zu- und Wegzüge rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Schopfloch (Tel. Nr. 09857/9795-15) auch, wenn Sie nur der Wohnungsnehmer/Vermieter sind! Urlaubszeit – Reisezeit Europäischer Tag der jüdischen Kultur – Führung im Judenfriedhof Der europäische Tag der jüdischen Kultur ist heuer am Sonntag, den 4. September. Wieder beteiligen sich Einrichtungen aus rund 30 Ländern an diesem Tag, der es sich zur Aufgabe macht, die Beiträge des Judentums zur Kultur Europas in Vergangenheit und Gegenwart aufzuzeigen. In Schopfloch findet um 14.00 Uhr auf dem Jüdischen Friedhof eine Führung mit Jutta Breitinger statt. Kleine Einführung ins Lachoudische – die Schopflocher Geheimsprache. Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor Urlaubsantritt Ihre Dokumente auf Gültigkeit zu überprüfen! Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis bzw. Reisepass vier bis sechs Wochen betragen kann. Für die Beantragung ist jeweils ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr) erforderlich. Die Beantragung muss vom Antragsteller persönlich vorgenommen werden. Auskunft unter Tel.: 09857 / 9795-15 (Rathaus) Funkalarmierung Fundsachen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Ansbach Probealarmierung der Sirenen mit Funksteuerung im Jahre 2016 1 Schlüssel sowie zwei Schlüsselbunde wurden gefunden und im Rathaus, Zimmer-Nr. 1 abgegeben. Die Probealarme werden am 2. Samstag im Monat ausgelöst! 10.09.2016; 08.10.2016; 12.11.2016; 10.12.2016. Geburtstagsjubilare im September 2016 Die Probealarme werden jeweils zwischen 11.05 Uhr und 11.20 Uhr in Schopfloch, Lehengütingen, Zwernberg und Dickersbronn ausgelöst. 09.09. 18.09. 23.09. 25.09. Rollpiller Hans, Friedrich-Ebert-Str. 52 Treu Martha, Bahnhofstr. 29 Geuder Helga, Erlenstr. 11 Miess Maria, Hollgasse 12 88 Jahre 81 Jahre 82 Jahre 82 Jahre Der Markt Schopfloch übermittelt herzliche Glückwünsche an alle Jubilare! Grill- und Badeplatz am Hackenweiher Im Rahmen der Dorferneuerung wurden für die Bürger des Marktes Schopfloch die Badeweiheranlage und der Grillplatz am Hackenweiher geschaffen. Die Benutzung ist jedermann gestattet. Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt Zur Erhaltung der Anlage bitten wir um pflegliche Benutzung und Sauberkeit. Nachfolgende Hinweise sind zum Schutz der Anlagen unbedingt zu beachten: Grillbenutzungsordnung 1.Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle sich bei der Benutzung ergebenden Schäden während des Aufenthalts haftet der Benutzer. 2. Die Grillstelle darf nur mit Genehmigung befeuert werden. Das Feuermachen außerhalb der eingerichteten Feuerstellen ist untersagt. 3.Es ist darauf zu achten, dass die Vorschriften zur Ver hütung von Waldbränden eingehalten werden. Das offene Feuer ist dauernd zu beaufsichtigen. Die glimmenden Reste sind zu löschen. Es ist verboten, Brennholz aus dem angrenzenden Wald zu holen. 4.Die Benutzer verpflichten sich, den Grillplatz ordnungsgemäß zu räumen und zu säubern (insbes. Grill mit Rost). Der anfallende Müll ist vom Benutzer zu entsorgen. 5. Wer zuwiderhandelt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Eine vorherige Anmeldung im Rathaus (Herr Baumgärtner, Zimmer Nr. 21) ist erforderlich. Badeplatzordnung 1.Benutzung des Badeweihers und der Liegewiese erfolgt auf eigene Gefahr. 2. Für alle sich bei der Benutzung ergebenden Schäden während des Aufenthalts haftet der Benutzer. 3.Es ist verboten: a) das Baden von Tieren b) das Waschen von Kraftfahrzeugen c) zu zelten und Wohnwagen aufzustellen. 4.Die Anlage ist von den Benutzern sauber zu halten. 5. Wer zuwiderhandelt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. 6.Wasservögel füttern verboten! Abfallwirtschaft Entsorgung von Pflanzenschutz-Verpackungen aus der Landwirtschaft Auch im Jahr 2016 können Landwirte Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgeben. Folgende Sammelstellen sind vorgesehen: Sammelstelle Anschrift Sammeltermin Telefon Dinkelsbühl 08.09.2016 09851/555400 BayWa Agrar Vertrieb Heiningerstr. 23 Die Öffnungszeiten erfahren Sie beim Händler oder auf www.pamira.de 7 Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Die Verpackungen müssen nach Kunststoff, Metall und Beuteln sortiert sein. Die Verschlüsse sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Die Sauberkeit der Ver packungen wird bei der Annahme kontrolliert. Wer größere Mengen an Kanistern anliefern will, sollte vorher einen Termin absprechen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Telefonhotline: 0611 / 30860018 Weitere Informationen zur Sammlung sind unter www.pamira.de zu finden. Entleerung der Altpapiertonnen und Abholung Gelber Säcke sowie Entleerung der Restmüll- und BIO-Tonne Die nächste Abholung der Gelben Säcke erfolgt am Freitag, 26. August 2016. Die nächste Entleerung der Altpapiertonnen erfolgt am Mittwoch, 31. August 2016. Die nächsten Entleerungen der Restmülltonnen finden am Freitag, 26. August 2016, und Freitag, 9. September 2016, statt. Die nächsten Entleerungen der BIO-Mülltonnen finden am Freitag, 28. August 2016, und Freitag, 9. September 2016, statt. Die Bürger werden gebeten, die Restmüll- und Biomülltonnen bzw. Gelber Sack und grünen Tonnen am Abfuhrtag bereits ab 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitzustellen. Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Der Wertstoffhof (beim Bauhof) ist jeden Samstag von 9.00 Uhr bis 11.45 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeit kann nichts abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Öltanks nur zerlegt und gereinigt angenommen werden. Ölöfen und Fässer, die nicht völlig entleert sind, werden nicht angenommen. Schuhe können nur paarweise gebündelt angenommen werden. Hinsichtlich der Annahme von Sperrmüll ist darauf zu achten, dass nur sperriges Material wie Polstermöbel, Matratzen, Teppichböden, Gardinenstangen usw. angenommen werden. Sperrmüll ist daher Abfall, der aufgrund seiner Größe nicht problemlos in einem 60 Liter Restmüllbehälter untergebracht werden kann. Mit Kleinteilen befüllte Behältnisse, wie Kartons oder Säcke, sind kein Sperrmüll und werden auch nicht als Sperrmüll angenommen. 8 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 Tinten- und Tonerkartuschen sollten im Wertstoffhof entsorgt werden! Sind bei Anlieferung von Sperrmüll die vorhandenen Container bereits voll, ist eine Annahme nicht mehr möglich. Die Anlieferung ist dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Den Anordnungen des Wertstoffhofpersonals ist Folge zu leisten!! Weitere Auskünfte erteilt: Herr Rudolf Dänzer, Dörrerstr. 7, 91626 Schopfloch, Telefon: 829 Die illegale Ablagerung außerhalb des Bauhofbereiches ist strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt! Öffnungszeiten der Kompostieranlage Bis Ende November 2016 ist die Kompostieranlage zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr Samstag 8.00 – 12.00 Uhr Telefon-Nr.: 0160/90919091 Seniorenbeirat Schopfloch beirat ein Mitwirken der älteren Mitbürger bei städtebau lichen Planungs- und Entscheidungsprozessen sowie das Bemühen um verbesserte Lebens- und Wohnungsbedingungen, Möglichkeiten aktiver Lebensgestaltung und Integra tion der Senioren in das öffentliche Leben. Gemäß der Satzung für den Seniorenbeirat des Marktes Schopfloch, setzt sich der Seniorenbeirat Schopfloch aus 10 Mitgliedern zusammen. Der Seniorenbeauftragte ist kraft Amtes zusätzliches Mitglied des Beirates. Folgende Personen wurden in den Seniorenbeirat des Marktes Schopfloch berufen: Werner Bauer, Claus Birmann, Ulrich Conrad, Bernhard Heß, Gerhard Köhler, Magda Kohr, Margit Kuch, Ingeborg Mansar-Grimm, Michaela Treu und Gerda Ziegelmeier. Das Gremium wählte einstimmig folgende Vorstandschaft: 1. Vorsitzende: Frau Margit Kuch 2. Vorsitzender: Herr Claus Birmann Schriftführerin: Frau Michaela Treu Nachrichten anderer Stellen und Behörden Verordnung des Landratsamtes Ansbach über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Ansbach vom 30. Juni 2016 Der Seniorenbeirat hat durch die vom Marktgemeinderat Schopfloch beschlossene Satzung, die Aufgabe, als Bindeglied zwischen älteren Menschen und Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, sozialen Verbänden und Einrichtungen zu agieren. Er ist das Sprachrohr der älteren Generation und nimmt sich der Nöte und Sorgen der Seniorinnen und Senioren Schopflochs an. Durch den demographischen Wandel, der sich insbesondere in der Veränderung bezüglich der Altersstruktur der Bevölkerung und der Geburtenund Sterbefallentwicklung zeigt, ist ein Seniorenbeirat auch in der Gemeinde Schopfloch unabdingbar. Auf Grund des § 12 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 10 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2015 (GVBl S. 384) erlässt das Landratsamt Ansbach folgende Durch die Gründung des Seniorenbeirates erwartet man sich einen engeren Kontakt zu den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Darüber hinaus erhofft sich der Senioren- Verordnung: §1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen (1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen im Landkreis Ansbach an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein für die Abgabe von 1. Bäcker- oder Konditorwaren: Verkaufsstellen von Betrieben, die Bäcker- oder Konditorwaren herstellen, für die Dauer von maximal drei Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, ausgenommen am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag. Die Begrenzung auf die Gesamtverkaufszeit von drei Stunden gilt auch für den Fall, dass in der Verkaufsstelle sowohl Bäcker- als auch Konditoreiwaren verkauft werden. Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt 2. Blumen: Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, a) am 1. November (Allerheiligen), am Volkstrauertag, am Totensonntag und am 1. Adventssonntag für die Dauer von maximal sechs Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, b) an allen übrigen Sonn- und Feiertagen für die Dauer von maximal zwei Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, ausgenommen am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag. 3. Zeitungen: Verkaufsstellen für Zeitungen für die Dauer von maximal fünf Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. 4. frischer Milch (im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes): Verkaufsstellen für die Dauer von maximal zwei Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis 11.00 Uhr, aus genommen am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag. (2) Die Betriebsinhaber der in Abs. 1 genannten Verkaufsstellen können die zulässige Öffnungszeit während der Rahmenzeit selbst bestimmen und ggf. auch splitten. Bei der Festlegung der Öffnungszeit ist die Zeit des örtlichen Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen. Die innerhalb der jeweiligen Rahmenzeit gewählte maximal zulässige Öffnungszeit ist deutlich sichtbar und lesbar am Eingang der Verkaufsstellen bekanntzugeben. (3) Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11, 14 und 15 des Gesetzes über den Ladenschluss bleiben unberührt. §2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent lichung in den amtlichen Bekanntmachungen des Landrats amtes Ansbach in Kraft. (2) Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landratsamtes Ansbach über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Ansbach vom 30.10.1996, veröffentlicht in den amtlichen Bekanntmachungen Nr. 42 des Landratsamtes Ansbach vom 06.11.1996, außer Kraft. Ansbach, 30. Juni 2016 Landratsamt Ansbach Dr. Jürgen Ludwig Landrat Hinweise zur Verordnung des Landratsamtes Ansbach über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Ansbach 1. Arbeitnehmer dürfen nur in den Verkaufsstellen nach § 1 der Verordnung des Landratsamtes Ansbach über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Ansbach während der dort festgesetzten Öffnungs zeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). 9 2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonnund Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die in den nach § 1 dieser Verordnung an Sonn- und Feiertagen geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten. 3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden. 4. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. 5. Die Gesamtöffnungszeit einer Verkaufsstelle nach dieser Verordnung darf zusammen mit der Öffnungszeit nach Verordnung gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss fünf Stunden nicht überschreiten. Dies entspricht dem Arbeitsschutzgedanken des Ladenschlussrechts und es entsteht somit auch kein Wettbewerbsvorteil durch noch längere Gesamtöffnungszeiten. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass ein Blumengeschäft, das an einem Sonntag bereits von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet hatte, am Nachmittag eines nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen verkaufsoffenen Sonntags nur noch für die Dauer von drei Stunden öffnen darf, da die restlichen zwei der zulässigen fünf Stunden bereits vormittags verbraucht wurden. Eine Verkaufsstelle für Bäcker- oder Konditorwaren, die von 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr schon geöffnet hatte, darf demnach in den Nachmittagsstunden eines verkaufsoffenen Sonntags nur noch zwei Stunden lang öffnen. Ehrenamtskarte jetzt neu beantragen Mittlerweile besitzen im Landkreis Ansbach rund 7000 ehrenamtlich Engagierte die Bayerische Ehrenamtskarte. Die ersten Karten wurden im Rahmen des ersten Ehrenamtsabends am 20. September 2013 ausgegeben. Die blaue Ehrenamtskarte verliert ihre Gültigkeit nach drei Jahren. Bereits jetzt kann ein Folgeantrag auf Vergabe der blauen Ehren amtskarte gestellt werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt bleiben unverändert. Die Inhaber der goldenen Ehrenamtskarte sind nicht betroffen, da deren Gültigkeit unbefristet ist. Der Landkreis Ansbach zeichnet sich durch sein vielfältiges Vereinswesen und durch herausragenden ehrenamtlichen Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Dies honoriert der Landkreis Ansbach mit der Bayerischen Ehrenamtskarte. Die Besitzer der Karte erhalten Vergünstigungen bei rund 100 Einrichtungen des Freistaates Bayern, der privaten Wirtschaft sowie bei kommunalen Einrichtungen. Dazu zählen zum Beispiel kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Schlösser, Museen, Hallenbäder bis hin zu Rabatten bei Bäcke 10 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 reien oder Apotheken. Eine Übersicht über die Akzeptanzstellen sowie die Voraussetzungen zum Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte sind auf der Homepage des Landkreises Ansbach zu finden. Die Ehrenamtskarte kann beim Bündnis für Familie im Landkreis Ansbach, unter der Telefonnummer: 0981 468-5407, oder per E-Mail an [email protected] beantragt werden. Die Anträge können ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter www.Landkreis-ansbach/Leben-im-Landkreis/Ehrenamtskarte heruntergeladen werden. Deutsche Rentenversicherung Das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungs gesetz – Verbesserte Nachversicherung für Soldaten auf Zeit Das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz soll helfen, für den Arbeitgeber „Bundeswehr“ neue qualifizierte Kräfte zu gewinnen und das vorhandene Personal langfristig zu binden. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Ausgestaltung der sozialen Absicherung und Versorgung. Für Zeitsoldaten soll mit einer verbesserten Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Ausgleich für die fehlende betrieb liche Zusatzversorgung geschaffen werden. Mehr zu diesem Thema findet man in der Fachinformation 03/2016 der Re gionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“, oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen. Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente! Bald beginnen die Sommerferien in Bayern, viele Schul absolventen starten danach ins Berufsleben. Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet. Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 48088. Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet. Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken Die Deutsche Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken hält auch 2016 wieder Sprechtage in ihren Beratungsstellen ab. Ansbach: Stahlstr. 4, Terminvereinbarung – Tel.: 0981/46082-0 Dinkelsbühl: Stadtverwaltung – Segringer Str. 30, 91550 Dinkelsbühl Terminvereinbarung – Tel.: 09851/9020 Die Sprechtage finden 2016 jeden 1. Mittwoch im Monat (entfällt im August 2016) jeweils von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Feuchtwangen:Stadtverwaltung – Hindenburgstr. 5–7, 91555 Feuchtwangen Terminvereinbarung – Tel.: 09852/9040 Nächster Sprechtag 21.09.2016 jeweils von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Dürrwangen: Rathaus Dürrwangen, Sulzacher Str. 14, 91602 Dürrwangen Tel. 09856/9720-0 Nächster Sprechtag am 23.09.2016 von 08.30 – 12.00 Uhr Die Anmeldung erfolgt immer über das Rathaus Dürrwangen! Reha-Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung Oberfranken und Mittelfranken: Stahlstr. 4, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/46082-11, Fax: 0981/ 46082-30. E-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo bis Mi 8.00 – 15.00 Uhr, Do 8.00 – 18.00 Uhr, Fr 8.00 – 12.00 Uhr Versichertenberater/-älteste Frau Mathilde Schneider, Deutsche Rentenversicherung Oberfranken und Mittelfranken. Salierweg 14, 91555 Feuchtwangen, Telefon: 09852/3731, E-Mail: mathilde.schneider @t-online.de Telefonische Terminvergabe: Donnerstag ab 18.00 Uhr Die Versichertenälteste steht Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin! Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt Herzliche Einladung zur Veranstaltungsreihe „Vom Baby bis zum Teenager“ Die Mitarbeiterinnen der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt Ansbach-Gesundheitsamt bieten eine Reihe von Abendveranstaltungen für Eltern und Erzieher an. 12.10.2016 „Der Junge…ein Geheimnis an sich…“ Jungen anders erziehen? Einblicke in Verhaltensweisen von Jungs und deren Hintergründe Florian Ernst, Erzieher und Jungencoach, Kulmbach 19.10.2016 „Großeltern erziehen mit – Generationenübergreifende Erziehung zwischen Einmischung und Entlastung“ Wie können sich die Generationen gegenseitig fördern und unterstützen? Tipps und gegenseitiger Austausch. Jörg Schuster, Diplom-Sozialpädagoge und Familientherapeut, Erziehungsberatungsstelle 26.10.2016 Essen lernen – kein Problem“ Tipps zur Ernährungserziehung für Kinder im Alter von 1 bis 5 Jahren Ulrike Kroemer, Diplom-Oecotrophologin, AOK Ansbach 9.11.2016 „Lass uns miteinander reden – Gelungene Kommunikation in der Familie“ Kommunikation in der Familie. Welche Regeln helfen bei der Kommunikation mit den Kindern und dem Partner. Tipps und praktische Übungen. Dr. Siegfried Rodehau, Diplom-Pädagoge, Evangelische Schulstiftung Bayern Die Abende finden im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1 statt. Sie beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung bitte unter der Telefonnummer (0981) 468-7102 oder unter [email protected] Anmeldung für die Kinderschwimmkurse der Wasserwacht Feuchtwangen 11 Familienwandertag mit dem Förster – Den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen! Mitmach-Aktionen für Kinder und Erwachsene Da eine Fichte, dort eine Eiche uiii – da gibt’s ja noch viel mehr Bäume. Wie heißen die denn alle und woran kann ich sie denn unterscheiden. „Der Wald und alles was dazugehört!“ Dabei gibt’s noch so viel anderes zu sehen als nur Bäume! Wann: 21. August 2015 Uhrzeit: 14:00 Uhr Dauer: 3–3,5 Stunden Treffpunkt: Parkplatz Bergmühle in 91725 Ehingen Richtung Skilift (Nordseite) Anmeldung bei Gästeführer Hermann Ixmeier erforderlich unter Tel. 09835‐978450 Die Kraft des Berges! Den Hesselberg einmal anders er leben. Ein meditativer Rundgang für Erwachsene am und auf dem Hesselberg. Für Körper, Geist und Seele mit Anke Krause. Wann: 27.08.2016 – 16:00 Uhr; Dauer: ca. 2 Stunden Treffpunkt: Parkplatz am Badeweiher in 91740 Röckingen Anmeldung bei Gästeführerin Anke Krause erbeten unter: Tel. 09832/9975 Kurzfristig Entschlossene sind immer herzlich willkommen! Wanderschuhe/-bekleidung empfehlenswert Veranstalter: Touristikverband Hesselberg e.V. Touristikverband Hesselberg e.V., Aufkirchen 50, 91726 Gerolfingen, Tel. 09854/979778, Fax 09854/979777, www. hesselberg.de, E-mail: [email protected] Schulnachrichten Am Samstag, 17.09.2016, findet von 13:00 bis 14:00 Uhr die Anmeldung für die Kinderschwimmkurse der Wasserwacht Feuchtwangen im Foyer des Hallenbades statt. Grundschule – Mittelschule Schopfloch Die Kinder sollten 6 Jahre alt sein und auf jeden Fall im Nichtschwimmerbereich stehen können. Die 10 Unterrichtseinheiten finden immer montags von 18:15 bis 19:00 Uhr im Hallenbad Feuchtwangen statt. Bei der Anmeldung ist die Kursgebühr zu entrichten. Das neue Schuljahr 2016/17 beginnt am 15.09.2015. Regulärer Unterrichtsbeginn ist wie bisher um 8.00 Uhr. Die Kinder der Klassen 2, 3a, 3b, 4, 6 und 8 treffen sich im Schulhaus und werden von ihren Lehrkräften zum Anfangsgottesdienst geführt, der um 8.15 Uhr in der evangelischen Kirche beginnt. Unsere neuen 1. Klässler kommen mit ihren Eltern um 8.15 Uhr direkt zur Kirche. Nach dem Gottesdienst begleiten die Eltern ihre ABC-Schützen zum Schulhaus. Schwimmkurs 1: 10.10. bis 19.12.2016 Schwimmkurs 2: 09.01. bis 20.03.2017 Manuela Räder-Barkholz Stv. Ortsgruppenvorsitzende Wasserwacht Feuchtwangen 12 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 Dort werden sie von ihrer Lehrerin und der Schulleitung empfangen. Wir wünschen allen Kindern und Eltern noch schöne, erholsame Sommerferien und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im neuen Schuljahr! Andrea Küfner, Schulleitung Informationen zum Schuljahresbeginn 2016/17 an der Hans-von-Raumer-Mittelschule Dinkelsbühl Am Dienstag, den 13.09.2016 beginnt das neue Schuljahr. Alle Schüler treffen sich um 08:00 Uhr in ihrem Klassen zimmer und gehen dann gemeinsam mit ihrem Klassen lehrer in die Kirche. Unterrichtsbeginn ist täglich um 08:00 Uhr. Am Dienstag und am Mittwoch endet der Unterricht um 11:10 Uhr, am Donnerstag und Freitag um 12:50 Uhr. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.hsdkb.de/. Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung. Kollegium und Schulleitung wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Schulstart. Volkshochschule www.markt-schopfloch.de – Leitung: Angelika Jeckel Anmeldungen und Informationen: Markt Schopfloch, Friedrich-Ebert-Str. 15, 91626 Schopfloch, Tel.: (09857) 979515 H36621H Schopfloch Wellness für die Seele Claudia Geißler-Kraft, Traumatherapeutin 3 Abende, 12.01.2017 – 26.01.2017 Donnerstag, wöchentlich, 18:30 – 20:00 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 16,50 € Tauchen Sie ein in die Welt der Tiefenentspannung. An diesen Abenden werden Sie mit drei Entspannungsmöglichkeiten vertraut gemacht. Finden Sie heraus, welche Technik die Richtige für Sie ist und tun Sie sich etwas Gutes. Ein schnelles Erlernen ist möglich, um mehr Gelassenheit im Alltag zu erzielen. Das Autogene Training führt Sie in einen Zustand der Versenkung und Ruhe. Die Progressive Muskelentspannung sorgt für eine Tiefenentspannung und Erholung für Körper, Geist und Seele. Bei den Phantasiereisen können Sie in Ihr eigenes Wunderland reisen und die Seele baumeln lassen. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Bitte bequeme Kleidung tragen und ein Kissen mitbringen. Auskunft: 09857/979515 H43621H Schopfloch Fit in den Morgen mit Pilates-Übungen für Anfänger/innen Anja Grum 10 Vormittage, 30.09.2016 – 09.12.2016 Freitag, 09:00 – 10:00 Uhr Evang. Gemeindehaus, Friedrich-Ebert-Str. 7 Kursgebühr: 30,00 € Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 H43621W Schopfloch Fit in den Morgen mit Pilates-Übungen für Anfänger/innen Anja Grum 10 Vormittage, 16.12.2016 – 10.03.2017 Freitag, 09:00 – 10:00 Uhr Evang. Gemeindehaus, Friedrich-Ebert-Str. 7 Kursgebühr: 30,00 € Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 J10621H Schopfloch Bodyforming Anja Grum 10 Abende, 28.09.2016 – 07.12.2016 Mittwoch, 17:45 – 18:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen. Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 J10621W Schopfloch Bodyforming Anja Grum 10 Abende, 14.12.2016 – 08.03.2017 Mittwoch, 17:45 – 18:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen. Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 J10622H Schopfloch Bodyforming Anja Grum 10 Abende, 28.09.2016 – 07.12.2016 Mittwoch, 18:45 – 19:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen. Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt J10622W Schopfloch Bodyforming Anja Grum 10 Abende, 14.12.2016 – 08.03.2017 Mittwoch, 18:45 – 19:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen. Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 J12621H Schopfloch Step-Aerobic für Einsteiger/innen Anja Grum 10 Abende, 06.10.2016 – 15.12.2016 Donnerstag, 18:45 – 19:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € An einer höhenverstellbaren Step-Plattform wird die Grundtechnik des Auf- und Absteigens vermittelt. Step-Aerobic ist ein gutes Ausdauertraining, verbunden mit Kräftigung von Oberschenkel- und Po-Muskulatur. Innerhalb gewisser Grenzen kann der individuelle Anforderungsgrad selbst bestimmt werden. Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 J12621W Schopfloch Step-Aerobic für Einsteiger/innen Anja Grum 10 Abende, 22.12.2016 – 16.03.2017 Donnerstag, 18:45 – 19:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € An einer höhenverstellbaren Step-Plattform wird die Grundtechnik des Auf- und Absteigens vermittelt. Step-Aerobic ist ein gutes Ausdauertraining, verbunden mit Kräftigung von Oberschenkel- und Po-Muskulatur. Innerhalb gewisser Grenzen kann der individuelle Anforderungsgrad selbst bestimmt werden. Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 J12622H Schopfloch Step-Aerobic für Fortgeschrittene Anja Grum 10 Abende, 06.10.2016 – 15.12.2016 Donnerstag, 19:45 – 20:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 13 J12622W Schopfloch Step-Aerobic für Fortgeschrittene Anja Grum 10 Abende, 22.12.2016 – 16.03.2017 Donnerstag, 19:45 – 20:45 Uhr Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20 Kursgebühr: 26,70 € Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen. Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung: 09857/979515 Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarrgemeinde St. Georg Samstag, 20.08.2016 17.30 UhrPfarrgottesdienst in Schopfloch (für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarrei) Samstag, 27.08.2016 17.30 UhrVorabendmesse in Schopfloch (für Theodor Maag, Eltern Hartmann und Sohn) Samstag, 03.09.2016 17.00 Uhr Beichtgelegenheit in Schopfloch 17.30 UhrPfarrgottesdienst in Schopfloch (für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarrei) Samstag, 10.09.2016 17.30 Uhr Wortgottesfeier in Schopfloch Mitteilungen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schopfloch Sommerliche Wünsche – gute Laune – ein schattiges Plätzchen an heißen Sommertagen – jemand, der dich in den Arm nimmt, wenn dir danach ist – dass du ein Auge für die Schönheit der Welt hast – dass du dir öfter mal was gönnst – ein gutes Gewissen beim Faulenzen In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen einen erhol samen und gesegneten Sommer. Ihre Pfarrerin Ursula Klemm-Conrad Ihr Pfarrer Ulrich Conrad Gottesdienste Sonntag, 21.08.2016 10.00 Uhr Gottesdienst (Lektor Schnell) Sonntag, 28.08.2016 9.00 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Sturm) 14 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 Sonntag, 04.09.2016 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Klemm-Conrad) Sonntag, 11.09.2016 9.00 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Sturm) Dienstag, 13.09.2016 8.15 UhrSchulanfangsgottesdienst Grundschule + Schulanfänger Sommerzeit – Urlaubszeit Wir haben bis 28.08. Urlaub. Die Vertretung wird über den Anrufbeantworter im Pfarramt bekannt gegeben. Tel. 232. Das Pfarramt ist zu den Öffnungszeiten ab dem 22. August wieder besetzt. Herzliche Einladung Gospel – Harles Der Singkreis trifft sich erst wieder im September. Erster Termin nach den Ferien ist der 15.09. Präparandenunterricht Jahrgang 2003/2004 Im September beginnt der Unterricht für die neuen Präparanden und Präparandinnen. Zur Information und zur Planung gibt es am Mittwoch, 21.9. um 19 Uhr einen Elternabend für die Jugendlichen und ihre Eltern im Gemeindehaus. An diesem Abend werden wir alle Fragen rund um den Präparandenunterricht besprechen und den Termin für den Unterricht festlegen, voraussichtlich am Freitagnachmittag. Halten Sie Ihren Kindern bitte diesen Nachmittag frei. Um Ihre Anmeldeformulare vollständig ausfüllen zu können, brauchen Sie an diesem Abend die Taufurkunde der Jugendlichen oder das Stammbuch. Konfirmandenfreizeit vom 07. – 09.10.16 Zur Konfirmandenfreizeit fahren wir mit den Konfis aus Lehengütingen und Segringen nach Heidenheim am Hahnenkamm. Die Freizeit beginnt am Freitagmorgen und endet Sonntag nach dem Mittagessen. Für den Freitag erhalten die Jugendlichen eine Schulbefreiung. Für nähere Informationen zum neuen Konfirmandenunterricht findet am Dienstag, den 20.09.16 um 19.30 Uhr ein Elternabend im Gemeindehaus statt. Wir beten fürs Dorf Herzliche Einladung an alle, die miteinander und füreinander beten wollen. Jeden 3. Mittwoch um 18.15 Uhr in der Kirche. Fußpflege Montag, 05.09.16, ab 9.00 Uhr in der Diakoniestation. Bitte ein Handtuch mitbringen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Termine mit Cordelia Hofmann, Tel. 617, vereinbart werden. Eltern-Kind-Gruppe startet wieder Die Eltern-Kind-Gruppe für Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr trifft sich wieder am Donnerstag, den 15.09. um 9 Uhr im Gemeindehaus. Wir freuen uns über viele interessierte Eltern (Großeltern?!) und ihre Kinder. Seniorennachmittag – Ausflug Am Dienstag, den 27.09.16 machen wir gemeinsam einen Ausflug. Wir starten um 12.30 Uhr am Marktplatz und fahren mit dem Bus zum Brombachsee. Den erkunden wir mit dem Schiff und genießen Kaffee und Kuchen. Preis hierfür 16,60 € pro Person. Den Tag beenden wir mit einem gemütlichen Abendessen. Bitte melden Sie sich bis zum 19.09. im Pfarramt an. Aus dem Leben der Gemeinde Getauft wurde: – am 17.07.16 Victoria Elisabeth Ilgner. Tochter von Ion-Sorin Fera und Olga Ilgner. – am 17.07.16 Jamil Akram, geboren im Irak. Verstorben sind: – am 04.07.16 Hans Krauthansl. Die Beerdigung war am 07.07.16 – am 06.07.16 Frau Martha Rosenecker. Die Beerdigung war am 11.07.16 – am 10.07.16 Herr Alois Bohl. Die Urnenbeisetzung mit Trauerfeier war am 22.07.16 – am 17.07.16 Frau Margarete Minderlein. Die Beerdigung fand in Nürnberg statt. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade Die Abstufungen werden neu vorgenommen, um den Menschen mit Demenz gerecht zu werden. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 ändert sich der Blick auf die Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf orientiert sich nicht mehr an den Pflege minuten, sondern an den noch vorhandenen Fähigkeiten des Menschen. Maßstab ist jetzt hauptsächlich der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Hier sehen Sie, wie die derzeitigen Pflegestufen ab 2017 in Pflegegrade umgewandelt werden: Pflegestufe 0→ Pflegegrad 2 Pflegestufe 1→ Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 3 Pflegestufe 2→ Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 4 Pflegestufe 3→ Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 5 Härtefall → Pflegegrad 5 Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt 15 Festprogramm am 26. und 28. August 2016 in „Frühwirth´s Scheune“ Freitag, 26. August 2016 ab 18.00 Uhr Abholung des Bürgermeisters und Gemeinderats ab 18.30 Uhr Bieranstich durch den 1. Bürgermeister Czech, anschl. Stimmungsmusik mit der Unsere Spezialitäten für das leibliche Wohl: Ente, Gyrospfanne Sonntag, 28. August 2016 ab 10.00 Uhr ab 11.00 Uhr Frühschoppen Ofenfrische Schäufele Rinderzunge, Schweinelendchen, Schweinehalssteak. ab 12.00 Uhr Kaffee und Kuchen Ende um 16 Uhr Gewerbeverein Schopfloch Große Verlosung 1. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 60 € 2. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 40 € 3. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 20 € Jeder Besucher erhält vom Gewerbeverein am Sonntag, den 28. August 2016 zwischen 11 Uhr und 14 Uhr beim Verzehr von Speisen ein Los an der Kasse gratis. Die Gewinner werden um 14.00 Uhr bekannt gegeben. Sofortige Gewinnabgabe! Auf Ihr Kommen freut sich KC Früh wird´s und Familie Sammeth ...mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Schopfloch 16 Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016 Trainernachwuchs gesucht Vereine und Verbände SPD-Stammtisch am Donnerstag, 18. August 2016 ab 20.00 Uhr im Gasthaus „Weißes Roß“ – Familie Sammeth. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, mit uns die aktuelle Tagespolitik zu diskutieren! Sprinten, Weitsprung, Turnen an Reck, Kasten … Kids in Bewegung Wer hat Lust auf Bewegung in der Turnhalle, den Außensportanlagen oder im angrenzenden Wald? Jeden Freitag zwischen 15:00 und 16:00 Uhr trainieren Kids zwischen 5 und 11 Jahren und zwischen 16:00 und 17:00 Uhr Kinder zwischen 2 und 6 Jahren in der Schulturnhalle Schopfloch im Turnen und Leichtathletik. Um das TSV-Turnen regelmäßig anbieten zu können, suchen wir ab September Trainernachwuchs, der alle 4 Wochen freitags (außer in den Ferien und in der Sommerzeit) das Training übernehmen kann. TSV Schopfloch Kirchweihprogramm Samstag, 27. August, TSV-Sportplatz 15:00 Uhr TSV Schopfloch 2 – FC/DJK Burgoberbach 2 17:00 Uhr TSV Schopfloch – FC/DJK Burgoberbach Bei Interesse bitte an Ramona Schlesier wenden (Tel. 09857-9759405) Samstag, 27. August, TSV-Turnhalle ab 22:00 Uhr Kirchweih-Party mit DJ “Junic“ Montag, 29. August, TSV-Turnhalle 9:00 UhrKirchweih-Frühschoppen Stimmungsmusik mit Richard Cichon Der Deutsch-Französische Freundeskreis Der TSV Schopfloch freut sich auf Euer kommen! lädt alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich zum Abt. Fußball Weinfest Vor der Kirchweih finden am Samstag und Sonntag (20./21.08.2016) folgende Auftaktspiele der Herrenmannschaften statt: So 20.08.2016 15:00 SC Rügland 2 TSV Schopfloch 2 So 21.08.2016 15:00 TSV Bechhofen TSV Schopfloch Nach der Kirchweih finden folgende Spiele statt: So 04.09.2016 13:00 SpVgg-DJK Wolfr.-Eschenbach TSV Schopfloch 2 So 04.09.2016 15:00 TSV Dürrwangen TSV Schopfloch So 11.09.2016 13:00 TSV Schopfloch 2 SG Herrieden 2 So 11.09.2016 15:00 TSV Schopfloch TSV Dorfkemmathen Abt. Gymnastik Ab 16.09.2016 findet wieder regelmäßig jeden Freitag, außer in den Ferien, Turnen und Leichtathletik für Grundschulkinder und das Eltern-Kind-Turnen zu folgenden (geänderten!) Zeiten statt: Turnen/Leichtathletik für Grundschulkinder: 15:00 – 16:00 Uhr Eltern-Kind-Turnen: 16:00 – 17:00 Uhr Weitere Informationen erhalten Sie bei Ramona Schlesier (Tel. 09857-9759405) mit Tanz und Musik der Gruppe „Sabberlodd“ – fränkische Wirtshausmusik am Samstag, den 08. Oktober 2016, ab 18.00 Uhr in die TSV-Turnhalle ein. Gleichzeitig feiern wir das 5-jährige Partnerschaftsjubiläum. Für das leibliche Wohl ist mit einem kalt-warmen Buffet (Unkostenbeitrag 10,– €) gesorgt. Außerdem bieten wir fränkische und französische Weine, Bier und andere Getränke an. Ab 20.00 Uhr Barbetrieb. Für Unterhaltung sorgt „Sabberlodd“ mit fränkischer Wirtshausmusik sowie Musik- und Tanzeinlagen einer französischen Folklore-Gruppe aus unseren Partnergemeinden. Auf Euer Kommen freut sich der Deutsch-Französische Freundeskreis
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