Amtsblatt 08/2016 vom 15.08.2106

Amts- und
Mitteilungsblatt
www.markt-schopfloch.de
Montag, 15. August 2016 – Nummer 8
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
verehrte Freunde und Gäste
der Marktgemeinde Schopfloch!
Traditionell am letzten Augustwochenende, in diesem Jahr vom 26. – 29. August, feiert der Markt Schopfloch
seine Kirchweih, zu der ich und die Mitglieder des Gemeinderates alle Bürgerinnen und Bürger sowie
alle B
­ esucher und Freunde sehr herzlich einlade.
Zum Kirchweihauftakt am Freitag, den 26. August, um 18.00 Uhr spielt die Blaskapelle Dürrwangen
ein ­kleines Standkonzert am Marktplatz, anschließend erfolgt der Bieranstich in Frühwirth’s Scheune.
Herzlichen Dank sag ich an die Mitglieder des Kegel- und Sportvereins für die aktive Gestaltung des
Kirchweihprogrammes.
Während die Kegler am Freitag und Sonntag Frühwirth’s Scheune bewirten und uns mit vielen Schmankerln
verwöhnen, engagiert sich der TSV am Samstag mit der Tanzparty und Montag mit dem traditionellen
Frühschoppen in und an der TSV-Turnhalle.
Die Fahrgeschäfte werden heuer wieder auf dem Marktplatz aufgebaut und warten auf viele Besucher.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen und Ihren Freunden und allen Gästen,
auch im ­Namen des Marktgemeinderates, schöne, stimmungsvolle und harmonische Kirchweihtage
bei hoffentlich ­gutem Wetter.
Ihr
Oswald Czech, 1. Bürgermeister
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
Veranstaltungen vom 15.08. – 15.09.2016
Tag Veranstalter
Veranstaltung
Ort
Uhrzeit
Kirchweih Schopfloch
Bieranstich zur Kirchweih
Kirchweih-Party
Kirchweihbetrieb
Frühschoppen
Frühwirth’s Scheune TSV-Turnhalle
Frühwirth’s Scheune Turnhallengarten
18:30
21:00
10:00
09:00
August
26.08. – 29.08.
26.08.
KC Früh wird’s
27.08.
TSV Schopfloch
28.08.
KC Früh wird’s
29.08.
TSV Schopfloch
September
03.09.
17.09.
18.09.
KC Früh wird’s FFW Lehengütingen
Gewerbeverein Schopfloch
Wir holen das
Ferienprogramm
Kegelbahn
Großübung aller Feuerwehren
Gewerbeschau
Industriegebiet
13:00
18:30
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10.
2016
Mark Forster
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Voting vom 12. bis 24. August unter www.bayern3.de!
Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt
Das Können und Wissen der Jugendgruppe der Feuerwehr
Schopfloch/Dürrwangen wurde in
Rothenburg ob der Tauber auf eine harte Probe gestellt
Die Jugendgruppe der Jugendfeuerwehr Schopfloch
nahm am 16.7. an der deutschen Jugendleistungsspange in Rothenburg ob der Tauber teil. Dieses Abzeichen ist eines der höchsten Feuerwehrabzeichen
der Jugendfeuerwehr. Zusammen mit den Kameraden
aus Dürrwangen wurde die Prüfung mit Erfolg abgelegt. Die Jugendgruppe aus Schopfloch stellt hier den
größten Teil mit 4 Jungen und 2 Mädchen zwischen
15 und 18 Jahren. Die Gruppe musste in insgesamt
5 Disziplinen ihr Können und ihre Teamfähigkeit
­unter Beweis stellen. Darunter fiel das Ausrollen und
Kuppeln von 8 C-Schläuchen in 75 Sekunden, Kugelstoßen, 1500m Staffellauf, Aufbau eines Löschangriffs
und das Beantworten von Fragen über feuerwehrtechnisches Wissen und Allgemeinwissen.
Natürlich ist dies ohne Vorbereitung, gemeinschaftliches Üben und Teamfähigkeit nicht möglich. Bereits
Anfang Mai begannen die Jugendlichen sich vorzubereiten. Die Zusammenarbeit im Jugendbereich mit
den Kameraden aus Dürrwangen besteht schon seit
einigen Jahren. Mitte Mai 2016 erfolgte bereits die
Abnahme der Jugendflamme Stufe I. Hier handelt es
sich um ein Einstiegsabzeichen der Jugendfeuerwehr.
Es sind auch weitere Aktivitäten über die Gemeinde
hinaus geplant. Unter anderem ein Berufsfeuerwehrtag und die Abnahme weiterer Abzeichen im Jugendbereich.
7. Gewerbeschau in Schopfloch
am Sonntag, 18. September 2016
Schon heute wollen wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger zu unserer
7. Gewerbeschau in Schopfloch sehr herzlich einladen.
Am Sonntag, den 18. September 2016 werden sich wieder viele heimische Firmen
und Unternehmen mit einem umfangreichen Rahmenprogramm präsentieren.
Alle Teilnehmer der Gewerbeschau freuen sich schon heute auf Ihr Kommen!
Karina Heller
1. Vorsitzende des Gewerbevereins
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung
I.
Die von der Verbandsversammlung am 23.06.2016 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016
und 2017 wird wie folgt bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
des Gewässerzweckverbandes Wörnitz-Altmühl,
Landkreis Ansbach für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
Aufgrund § 12 Abs. 1 Nr. 6, § 23 und § 29 der Verbands­
satzung und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommu­
nale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt 2016
in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.200,– EUR
im Vermögenshaushalt 2016
in den Einnahmen und Ausgaben mit
55.000,– EUR
im Verwaltungshaushalt 2017
in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.200,– EUR
im Vermögenshaushalt 2017
in den Einnahmen und Ausgaben mit
54.000,– EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden für 2016 und
2017 nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2016 und 2017 nicht festgesetzt.
§4
Eine Verwaltungsumlage für 2016 und 2017 wird nicht festgesetzt
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2016
und 2017 auf jeweils 50.000,– EUR festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichts­
behörde hat mit Schreiben vom 29.06.2016, Az. 941-10/1
SG 22 die Haushaltssatzung gewürdigt und keine Einwendungen erhoben.
III.
Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht (Art. 40
Abs. 1, 24 Abs. 1 Satz 2, 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65
Abs. 3 GO i.V.m. §§ 24 Abs. 3 und 30 Abs. 1 der Verbandssatzung). Danach liegt der Haushaltsplan eine Woche lang
öffentlich im Rathaus in Feuchtwangen, Kirchplatz 2, Zimmer 17, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Feuchtwangen, den 13.07.2016
Gewässerzweckverband
Wörnitz-Altmühl
Patrick Ruh
Verbandsvorsitzender
Ländliche Entwicklung
Flurneuordnung und Dorferneuerung Lehengütingen 2,
Markt Schopfloch, Landkreis Ansbach
Öffentliche Bekanntmachung –
Nachwahl des Vorstandes
Am 31. Mai 2016 fand in Lehengütingen die Nachwahl des
Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Lehengütingen 2
(Gruppe Dickersbronn) statt. Die Nachwahl war erforderlich, da ein Vorstandsmitglied der Gruppe Dickersbronn
ausschied. Der Stellvertreter mit den meisten Stimmen aus
der Erstwahl (Teilnehmerversammlung am 06.03.2013)
rückt in der Gruppe Dickersbronn nach, bzw. bei Verzicht
der nächste Stellvertreter mit den meisten Stimmen.
Für die freigewordene Stellvertreterstelle wurde die Nachwahl vorgenommen.
Als stellvertretendes Vorstandsmitglied (Gruppe Dickersbronn) wurde Herr Brunner Reiner, Dickersbronn 7, 91626
Schopfloch, einstimmig per Akklamation (Zuruf) für die
Dauer der Periode der Erstwahl gewählt.
Ansbach, 08.08.2016
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Erich Wegner
Bauoberrat
Feuchtwangen, 13. 07. 2016
Gewässerzweckverband Wörnitz-Altmühl
gez. Patrick Ruh
Verbandsvorsitzender
Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt
ist Montag, 5. September 2016 !
Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt
Nachrichten aus dem Rathaus
Die nächtlichen Feuerwehreinsätze der
letzten Wochen waren für die Bevölkerung,
aber vor allem für die Aktiven der
FFW Schopfloch eine große Belastung.
Leider löste die Brandmeldeanlage der Gemeinschaftsunterkunft am Bahnhof mehrfach durch verschiedene Einflüsse
Fehlalarmierungen aus. Derzeit überprüft die Gemeinde mit
der Feuerwehr, Kreisbandrat und Unterkunftsverwaltung das
Brandschutzkonzept, auch um weitere Fehlalarmierungen
zu minimieren.
Grundsätzlich gilt allerdings: Bei nächtlichen Einsätzen trägt
der Fahrer des Einsatzfahrzeuges die Verantwortung und
wird deshalb mit Blaulicht und Signalhorn fahren. Ich bitte,
auch im Namen des Feuerwehrkommandanten, die Bevölkerung um Verständnis, dass der Eigenschutz unserer freiwilligen Rettungskräfte im Vordergrund steht.
Mein Dank gilt allen Mitgliedern der FFW Schopfloch für
ihre großartige Disziplin und Einsatzbereitschaft. Die nächtlichen Einsätze in der Gemeinschaftsunterkunft wurden mit
allen Fahrzeugen und in großer Personalstärke absolviert.
Die Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit ist zu jeder
­Tages- und Nachtzeit gegeben, auch wenn es sich als Fehl­
alarm herausstellt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir können froh und
stolz sein, dass in den fünf Feuerwehren der Marktgemeinde Schopfloch so viele Frauen und Männer Tag und Nacht
bereitstehen, um in Notfällen die Bevölkerung zu retten
und zu schützen.
Einstellung einer Raumpflegerin
für das Rathaus
Der Markt Schopfloch stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Raumpflegerin für das Rathaus als Teilzeitkraft
(12 Wochenstunden) ein. Die Arbeitszeit beginnt am Nachmittag ab 16.00 Uhr und kann frei eingeteilt werden.
Das Arbeitsverhältnis sowie die Vergütung richten sich nach
dem TVöD mit den üblichen Leistungen des öffentlichen
Dienstes.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unter­
lagen senden Sie bitte bis spätestens 02.09.2016 schriftlich
oder per Email an den Markt Schopfloch, Fr.-Ebert-Str. 15,
91626 Schopfloch.
Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopien vor,
da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Kümmerle, Tel. 09857/9795-14, oder Email: andreas.kuemmerle
@schopfloch-mittelfranken.de. Im Internet finden Sie uns
unter www.markt-schopfloch.de
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Ärztlicher und kinderärztlicher
­Bereitschaftsdienst
Ärztlicher und kinderärztlicher Bereitschaftsdienst zu er­
fragen über die Rufnummer der Bereitschaftsdienstzentrale
der KVB, Tel.-Nr. 116 117.
Apotheken-Notdienst
DatumDiensthabende
Apotheke
DatumDiensthabende
Apotheke
15.8.161
16.8.162
17.8.163
18.8.164
19.8.165
20.8.163/6b
21.8.167
22.8.168
23.8.169
24.8.162
25.8.1611
26.8.161
27.8.162
28.8.163
29.8.164
30.8.165
31.8.163/6b
1.9.16
7
2.9.16
8
3.9.16
9
4.9.16
2
5.9.16
11
6.9.16
1
7.9.16
2
8.9.16
3
9.9.16
4
10.9.165
11.9.166
12.9.167
13.9.168
14.9.169
15.9.1610
16.9.1611
17.9.161
18.9.1610
Dienstwechsel täglich 8.00 Uhr morgens.
Seit 01.07.2016 erfolgt die Einteilung in folgende Gruppen:
Gruppe 1
Hubertus-Apotheke, Fr.-Ebert-Str. 20a, Schopfloch,
Tel. 09857/246
Gruppe 2
AVIE-Apotheke im Luitpoldcenter, Luitpoldstr. 27,
Dinkelsbühl, Tel. 09851/582215
Gruppe 3
Löwen-Apotheke, Herrenstr. 14, Feuchtwangen,
Tel. 09852/67760
Gruppe 4
Apotheke Kiderlen, Dinkelsbühler Str. 26, Feuchtwangen,
Tel. 09852/61330
Gruppe 5
Apotheke am Forst, Ahornweg 1, Dentlein a. F.,
Tel. 09855/9752626
Gruppe 6
a) Sonnen-Apotheke, Rothenburger Str. 34, Schnelldorf,
Tel. 07950/577
b) Römer-Apotheke, Hauptstr. 6, Mönchsroth,
Tel. 09853/1700
Gruppe 7
Stiftsherren-Apotheke, Marktplatz 9, Feuchtwangen,
Tel. 09852/67350
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
Gruppe 8
St. Pauls-Apotheke, Nördlinger Str. 11, Dinkelsbühl,
Tel. 09851/3435
Gruppe 9
Apotheke vor den Toren, Königsberger Str. 4, Dinkelsbühl,
Tel. 09851/589324
Gruppe 10
St. Sebastian-Apotheke, Hauptstr. 18, Dürrwangen,
Tel. 09856/221
Gruppe 11
St. Georgs-Apotheke, Weinmarkt 5, Dinkelsbühl,
Tel. 09851/57440
Fälligkeitstermine von Steuern und Abgaben
Die 3. Rate der Grundsteuer A und B und der Gewerbe­
steuer sowie die Vorauszahlung für Wasser- und Kanal­
gebühren für das III. Quartal 2016 sind am 15. August 2016
zur Zahlung fällig. Soweit von den Steuerpflichtigen der
Marktkasse Abbuchungsermächtigungen vorliegen, werden
die fälligen Steuerbeträge vom jeweiligen Girokonto abgebucht. Steuerpflichtige, welche keine Abbuchungsaufträge
erteilt haben, werden hiermit höflich aufgefordert, die fällige Steuer- bzw. Gebührenschuld auf eines der Bankkonten
der Marktkasse zu überweisen oder direkt bei der Markt­
kasse (während der allgemeinen Öffnungszeit) einzuzahlen.
Standesamtliche Nachrichten
Sterbefall: 10.07.2016 Alois Bohl, Ad.-Stifter-Str. 9
Meldepflicht bei Wohnungswechsel
Viele Einwohner sind sich ihrer Meldepflicht bei einem
Wohnungswechsel nicht bewusst. Die Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht interessiert nicht nur Behörden, sie hat
auch für den Bürger vielfältige Rechtsfolgen, die an die Meldepflicht geknüpft sind. Das Melderegister ist Grundlage für
die Wahlberechtigung, für die Ausstellung von Ausweisen
und anderem mehr. Auch die staatlichen Finanzzuweisungen, die die Gemeinde durch das Land erhält, werden nach
der Einwohnerzahl berechnet.
Bei einem Zuzug in die Gemeinde oder beim Wegzug aus
der Gemeinde, aber auch bei Umzügen innerhalb der Gemeinde, ist derjenige, der umzieht, verpflichtet, dies innerhalb einer Woche dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
Bei Wegzug ist die Abmeldung nur erforderlich, wenn der
Wegzug ins Ausland erfolgt.
Deshalb unsere dringende Bitte:
Melden Sie Zu- und Wegzüge rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Schopfloch (Tel. Nr. 09857/9795-15)
auch, wenn Sie nur der Wohnungsnehmer/Vermieter sind!
Urlaubszeit – Reisezeit
Europäischer Tag der jüdischen Kultur –
Führung im Judenfriedhof
Der europäische Tag der jüdischen Kultur ist heuer am Sonntag, den 4. September. Wieder beteiligen sich Einrichtungen aus rund 30 Ländern an diesem Tag, der es sich zur Aufgabe macht, die Beiträge des Judentums zur Kultur Europas
in Vergangenheit und Gegenwart aufzuzeigen.
In Schopfloch findet um 14.00 Uhr auf dem Jüdischen Friedhof eine Führung mit Jutta Breitinger statt. Kleine Einführung
ins Lachoudische – die Schopflocher Geheimsprache.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor Urlaubsantritt Ihre
Dokumente auf Gültigkeit zu überprüfen!
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis bzw. Reisepass vier bis sechs Wochen betragen kann. Für die Beantragung ist jeweils ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr) erforderlich. Die Beantragung muss vom Antragsteller persönlich vorgenommen
werden.
Auskunft unter Tel.: 09857 / 9795-15 (Rathaus)
Funkalarmierung
Fundsachen
der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Ansbach
Probealarmierung der Sirenen mit Funksteuerung
im Jahre 2016
1 Schlüssel sowie zwei Schlüsselbunde wurden gefunden
und im Rathaus, Zimmer-Nr. 1 abgegeben.
Die Probealarme werden am 2. Samstag im Monat ausgelöst! 10.09.2016; 08.10.2016; 12.11.2016; 10.12.2016.
Geburtstagsjubilare im September 2016
Die Probealarme werden jeweils zwischen 11.05 Uhr und
11.20 Uhr in Schopfloch, Lehengütingen, Zwernberg und
Dickersbronn ausgelöst.
09.09.
18.09.
23.09.
25.09.
Rollpiller Hans, Friedrich-Ebert-Str. 52
Treu Martha, Bahnhofstr. 29
Geuder Helga, Erlenstr. 11
Miess Maria, Hollgasse 12
88 Jahre
81 Jahre
82 Jahre
82 Jahre
Der Markt Schopfloch übermittelt herzliche Glückwünsche
an alle Jubilare!
Grill- und Badeplatz am Hackenweiher
Im Rahmen der Dorferneuerung wurden für die Bürger des
Marktes Schopfloch die Badeweiheranlage und der Grillplatz am Hackenweiher geschaffen. Die Benutzung ist jedermann gestattet.
Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt
Zur Erhaltung der Anlage bitten wir um pflegliche Benutzung und Sauberkeit.
Nachfolgende Hinweise sind zum Schutz der Anlagen unbedingt zu beachten:
Grillbenutzungsordnung
1.Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für
alle sich bei der Benutzung ergebenden Schäden während des Aufenthalts haftet der Benutzer.
2.
Die Grillstelle darf nur mit Genehmigung befeuert
­werden. Das Feuermachen außerhalb der eingerichteten
Feuer­stellen ist untersagt.
3.Es ist darauf zu achten, dass die Vorschriften zur Ver­
hütung von Waldbränden eingehalten werden. Das offene Feuer ist dauernd zu beaufsichtigen. Die glimmenden
Reste sind zu löschen. Es ist verboten, Brennholz aus dem
angrenzenden Wald zu holen.
4.Die Benutzer verpflichten sich, den Grillplatz ordnungsgemäß zu räumen und zu säubern (insbes. Grill mit Rost).
Der anfallende Müll ist vom Benutzer zu entsorgen.
5.
Wer zuwiderhandelt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Eine vorherige Anmeldung im Rathaus (Herr Baumgärtner,
Zimmer Nr. 21) ist erforderlich.
Badeplatzordnung
1.Benutzung des Badeweihers und der Liegewiese erfolgt
auf eigene Gefahr.
2.
Für alle sich bei der Benutzung ergebenden Schäden
während des Aufenthalts haftet der Benutzer.
3.Es ist verboten:
a) das Baden von Tieren
b) das Waschen von Kraftfahrzeugen
c) zu zelten und Wohnwagen aufzustellen.
4.Die Anlage ist von den Benutzern sauber zu halten.
5.
Wer zuwiderhandelt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
6.Wasservögel füttern verboten!
Abfallwirtschaft
Entsorgung von Pflanzenschutz-Verpackungen
aus der Landwirtschaft
Auch im Jahr 2016 können Landwirte Verpackungen von
Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgeben.
Folgende Sammelstellen sind vorgesehen:
Sammelstelle Anschrift
Sammeltermin
Telefon
Dinkelsbühl
08.09.2016
09851/555400
BayWa Agrar Vertrieb
Heiningerstr. 23
Die Öffnungszeiten erfahren Sie beim Händler oder auf
www.pamira.de
7
Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus
Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und
Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert,
gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein.
Die Verpackungen müssen nach Kunststoff, Metall und Beuteln sortiert sein.
Die Verschlüsse sind getrennt abzugeben. Behälter über 50
Liter müssen durchtrennt sein. Die Sauberkeit der Ver­
packungen wird bei der Annahme kontrolliert. Wer größere
Mengen an Kanistern anliefern will, sollte vorher einen Termin absprechen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
­Telefonhotline: 0611 / 30860018
Weitere Informationen zur Sammlung sind unter www.pamira.de zu finden.
Entleerung der Altpapiertonnen und
Abholung Gelber Säcke sowie
Entleerung der Restmüll- und BIO-Tonne
Die nächste Abholung der Gelben Säcke erfolgt am Freitag,
26. August 2016.
Die nächste Entleerung der Altpapiertonnen erfolgt am
Mittwoch, 31. August 2016.
Die nächsten Entleerungen der Restmülltonnen finden am
Freitag, 26. August 2016, und Freitag, 9. September 2016,
statt.
Die nächsten Entleerungen der BIO-Mülltonnen finden am
Freitag, 28. August 2016, und Freitag, 9. September 2016,
statt.
Die Bürger werden gebeten, die Restmüll- und Biomüll­tonnen
bzw. Gelber Sack und grünen Tonnen am Abfuhrtag bereits ab
6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitzustellen.
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
Der Wertstoffhof (beim Bauhof) ist jeden Samstag von 9.00
Uhr bis 11.45 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeit kann
nichts abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Öltanks nur zerlegt und
gereinigt angenommen werden. Ölöfen und Fässer, die
nicht völlig entleert sind, werden nicht angenommen.
Schuhe können nur paarweise gebündelt angenommen
werden.
Hinsichtlich der Annahme von Sperrmüll ist darauf zu achten, dass nur sperriges Material wie Polstermöbel, Matratzen, Teppichböden, Gardinenstangen usw. angenommen
werden.
Sperrmüll ist daher Abfall, der aufgrund seiner Größe nicht
problemlos in einem 60 Liter Restmüllbehälter untergebracht werden kann.
Mit Kleinteilen befüllte Behältnisse, wie Kartons oder Säcke,
sind kein Sperrmüll und werden auch nicht als Sperrmüll
angenommen.
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
Tinten- und Tonerkartuschen sollten im Wertstoffhof entsorgt werden!
Sind bei Anlieferung von Sperrmüll die vorhandenen Container bereits voll, ist eine Annahme nicht mehr möglich.
Die Anlieferung ist dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt
vorzunehmen.
Den Anordnungen des Wertstoffhofpersonals ist Folge zu
leisten!!
Weitere Auskünfte erteilt:
Herr Rudolf Dänzer, Dörrerstr. 7, 91626 Schopfloch, Telefon: 829
Die illegale Ablagerung außerhalb des Bauhofbereiches ist
strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt!
Öffnungszeiten der Kompostieranlage
Bis Ende November 2016 ist die Kompostieranlage zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Samstag 8.00 – 12.00 Uhr
Telefon-Nr.: 0160/90919091
Seniorenbeirat Schopfloch
beirat ein Mitwirken der älteren Mitbürger bei städtebau­
lichen Planungs- und Entscheidungsprozessen sowie das
Bemühen um verbesserte Lebens- und Wohnungsbedingungen, Möglichkeiten aktiver Lebensgestaltung und Integra­
tion der Senioren in das öffentliche Leben.
Gemäß der Satzung für den Seniorenbeirat des Marktes
Schopfloch, setzt sich der Seniorenbeirat Schopfloch aus 10
Mitgliedern zusammen. Der Seniorenbeauftragte ist kraft
Amtes zusätzliches Mitglied des Beirates. Folgende Personen wurden in den Seniorenbeirat des Marktes Schopfloch
berufen:
Werner Bauer, Claus Birmann, Ulrich Conrad, Bernhard
Heß, Gerhard Köhler, Magda Kohr, Margit Kuch, Ingeborg
Mansar-Grimm, Michaela Treu und Gerda Ziegelmeier.
Das Gremium wählte einstimmig folgende Vorstandschaft:
1. Vorsitzende: Frau Margit Kuch
2. Vorsitzender: Herr Claus Birmann
Schriftführerin: Frau Michaela Treu
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
Verordnung des Landratsamtes Ansbach
über den Verkauf bestimmter Waren an
Sonn- und Feiertagen im Landkreis Ansbach
vom 30. Juni 2016
Der Seniorenbeirat hat durch die vom Marktgemeinderat
Schopfloch beschlossene Satzung, die Aufgabe, als Bindeglied zwischen älteren Menschen und Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, sozialen Verbänden und Einrichtungen
zu agieren. Er ist das Sprachrohr der älteren Generation und
nimmt sich der Nöte und Sorgen der Seniorinnen und
Senioren Schopflochs an. Durch den demographischen
­
Wandel, der sich insbesondere in der Veränderung bezüglich der Altersstruktur der Bevölkerung und der Geburtenund Sterbefallentwicklung zeigt, ist ein Seniorenbeirat auch
in der Gemeinde Schopfloch unabdingbar.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über den
Laden­schluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in
der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl.
I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S.
1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 10 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS
103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2015 (GVBl S. 384) erlässt das Landratsamt Ansbach folgende
Durch die Gründung des Seniorenbeirates erwartet man
sich einen engeren Kontakt zu den älteren Mitbürgerinnen
und Mitbürgern. Darüber hinaus erhofft sich der Senioren-
Verordnung:
§1
Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des
Gesetzes über den Ladenschluss dürfen im Landkreis Ansbach an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein für die Abgabe
von
1. Bäcker- oder Konditorwaren:
Verkaufsstellen von Betrieben, die Bäcker- oder Konditorwaren herstellen, für die Dauer von maximal drei Stunden
innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, ausgenommen am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und
Pfingstmontag. Die Begrenzung auf die Gesamtverkaufszeit
von drei Stunden gilt auch für den Fall, dass in der Verkaufsstelle sowohl Bäcker- als auch Konditoreiwaren verkauft
werden.
Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt
2. Blumen:
Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen
feilgehalten werden,
a) am 1. November (Allerheiligen), am Volkstrauertag, am
Totensonntag und am 1. Adventssonntag für die Dauer von
maximal sechs Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30
Uhr bis 17.00 Uhr,
b) an allen übrigen Sonn- und Feiertagen für die Dauer von
maximal zwei Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30
Uhr bis 17.00 Uhr, ausgenommen am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag.
3. Zeitungen:
Verkaufsstellen für Zeitungen für die Dauer von maximal
fünf Stunden innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis
14.00 Uhr.
4. frischer Milch (im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und
Fettgesetzes):
Verkaufsstellen für die Dauer von maximal zwei Stunden
­innerhalb der Rahmenzeit von 7.30 Uhr bis 11.00 Uhr, aus­
genommen am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und
Pfingstmontag.
(2) Die Betriebsinhaber der in Abs. 1 genannten Verkaufsstellen können die zulässige Öffnungszeit während der Rahmenzeit selbst bestimmen und ggf. auch splitten. Bei der
Festlegung der Öffnungszeit ist die Zeit des örtlichen Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen. Die innerhalb der jeweiligen Rahmenzeit gewählte maximal zulässige Öffnungszeit
ist deutlich sichtbar und lesbar am Eingang der Verkaufsstellen bekanntzugeben.
(3) Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11, 14 und 15 des Gesetzes über den Ladenschluss bleiben unberührt.
§2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent­
lichung in den amtlichen Bekanntmachungen des Landrats­
amtes Ansbach in Kraft.
(2) Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung
tritt die Verordnung des Landratsamtes Ansbach über den
Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im
Landkreis Ansbach vom 30.10.1996, veröffentlicht in den
amtlichen Bekanntmachungen Nr. 42 des Landratsamtes
Ansbach vom 06.11.1996, außer Kraft.
Ansbach, 30. Juni 2016
Landratsamt Ansbach
Dr. Jürgen Ludwig
Landrat
Hinweise zur Verordnung des Landratsamtes Ansbach
über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und
Feiertagen im Landkreis Ansbach
1. Arbeitnehmer dürfen nur in den Verkaufsstellen nach § 1
der Verordnung des Landratsamtes Ansbach über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Ansbach während der dort festgesetzten Öffnungs­
zeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und
Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des
Gesetzes über den Ladenschluss).
9
2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonnund Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer
im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes
und des Mutterschutzgesetzes sind für die in den nach § 1
dieser Verordnung an Sonn- und Feiertagen geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.
3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen
die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über
den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
4. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder
fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den
Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
5. Die Gesamtöffnungszeit einer Verkaufsstelle nach dieser
Verordnung darf zusammen mit der Öffnungszeit nach Verordnung gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss
fünf Stunden nicht überschreiten. Dies entspricht dem
­Arbeitsschutzgedanken des Ladenschlussrechts und es entsteht somit auch kein Wettbewerbsvorteil durch noch längere Gesamtöffnungszeiten. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass ein Blumengeschäft, das an einem Sonntag bereits von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet hatte, am Nachmittag eines nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss
freigegebenen verkaufsoffenen Sonntags nur noch für die
Dauer von drei Stunden öffnen darf, da die restlichen zwei
der zulässigen fünf Stunden bereits vormittags verbraucht
wurden. Eine Verkaufsstelle für Bäcker- oder Konditorwaren,
die von 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr schon geöffnet hatte, darf
demnach in den Nachmittagsstunden eines verkaufsoffenen
Sonntags nur noch zwei Stunden lang öffnen.
Ehrenamtskarte jetzt neu beantragen
Mittlerweile besitzen im Landkreis Ansbach rund 7000 ehrenamtlich Engagierte die Bayerische Ehrenamtskarte. Die
ersten Karten wurden im Rahmen des ersten Ehrenamtsabends am 20. September 2013 ausgegeben. Die blaue
Ehren­amtskarte verliert ihre Gültigkeit nach drei Jahren. Bereits jetzt kann ein Folgeantrag auf Vergabe der blauen
Ehren­
amtskarte gestellt werden. Die Voraussetzungen für
den Erhalt bleiben unverändert. Die Inhaber der goldenen
Ehrenamtskarte sind nicht betroffen, da deren Gültigkeit unbefristet ist.
Der Landkreis Ansbach zeichnet sich durch sein vielfältiges
Vereinswesen und durch herausragenden ehrenamtlichen
Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Dies honoriert
der Landkreis Ansbach mit der Bayerischen Ehrenamtskarte.
Die Besitzer der Karte erhalten Vergünstigungen bei rund
100 Einrichtungen des Freistaates Bayern, der privaten Wirtschaft sowie bei kommunalen Einrichtungen. Dazu zählen
zum Beispiel kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Schlösser, Museen, Hallenbäder bis hin zu Rabatten bei Bäcke­
10
Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
reien oder Apotheken. Eine Übersicht über die Akzeptanzstellen sowie die Voraussetzungen zum Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte sind auf der Homepage des Landkreises Ansbach zu finden.
Die Ehrenamtskarte kann beim Bündnis für Familie im Landkreis Ansbach, unter der Telefonnummer: 0981 468-5407,
oder per E-Mail an [email protected] beantragt werden. Die Anträge können ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter www.Landkreis-ansbach/Leben-im-Landkreis/Ehrenamtskarte heruntergeladen
werden.
Deutsche Rentenversicherung
Das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungs­
gesetz – Verbesserte Nachversicherung für
Soldaten auf Zeit
Das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz soll helfen,
für den Arbeitgeber „Bundeswehr“ neue qualifizierte Kräfte
zu gewinnen und das vorhandene Personal langfristig zu
binden. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Ausgestaltung der
sozialen Absicherung und Versorgung. Für Zeitsoldaten soll
mit einer verbesserten Nachversicherung in der gesetz­lichen
Rentenversicherung ein Ausgleich für die fehlende betrieb­
liche Zusatzversorgung geschaffen werden. Mehr zu diesem
Thema findet man in der Fachinformation 03/2016 der Re­
gionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“, oder direkt unter
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern
Wichtig für Schulabgänger:
Ausbildungssuche zählt bei der Rente!
Bald beginnen die Sommerferien in Bayern, viele Schul­
absolventen starten danach ins Berufsleben. Diejenigen, die
nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei
der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden,
empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das
auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung:
Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und
bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat
als Ausbildungssuchende gemeldet.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers,
wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken
Die Deutsche Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken
hält auch 2016 wieder Sprechtage in ihren Beratungsstellen
ab.
Ansbach: Stahlstr. 4, Terminvereinbarung –
Tel.: 0981/46082-0
Dinkelsbühl: Stadtverwaltung – Segringer Str. 30,
91550 Dinkelsbühl
Terminvereinbarung – Tel.: 09851/9020
Die Sprechtage finden 2016 jeden
1. Mittwoch im Monat
(entfällt im August 2016)
jeweils von 8.30 – 12.00 Uhr und
13.00 – 15.30 Uhr
Feuchtwangen:Stadtverwaltung – Hindenburgstr. 5–7,
91555 Feuchtwangen
Terminvereinbarung – Tel.: 09852/9040
Nächster Sprechtag 21.09.2016
jeweils von 8.30 – 12.00 Uhr und
13.00 – 15.30 Uhr
Dürrwangen: Rathaus Dürrwangen, Sulzacher Str. 14,
91602 Dürrwangen
Tel. 09856/9720-0
Nächster Sprechtag am 23.09.2016
von 08.30 – 12.00 Uhr
Die Anmeldung erfolgt immer über das
Rathaus Dürrwangen!
Reha-Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung
Oberfranken und Mittelfranken:
Stahlstr. 4, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/46082-11, Fax: 0981/
46082-30. E-mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo bis Mi 8.00 – 15.00 Uhr, Do 8.00 –
18.00 Uhr, Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Versichertenberater/-älteste
Frau Mathilde Schneider, Deutsche Rentenversicherung
Oberfranken und Mittelfranken. Salierweg 14, 91555 Feuchtwangen, Telefon: 09852/3731, E-Mail: mathilde.schneider
@t-online.de
Telefonische Terminvergabe: Donnerstag ab 18.00 Uhr
Die Versichertenälteste steht Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin!
Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt
Herzliche Einladung zur Veranstaltungsreihe
„Vom Baby bis zum Teenager“
Die Mitarbeiterinnen der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt Ansbach-Gesundheitsamt bieten eine Reihe von Abendveranstaltungen für Eltern und Erzieher an.
12.10.2016
„Der Junge…ein Geheimnis an sich…“
Jungen anders erziehen? Einblicke in Verhaltensweisen von
Jungs und deren Hintergründe
Florian Ernst, Erzieher und Jungencoach, Kulmbach
19.10.2016
„Großeltern erziehen mit – Generationenübergreifende
Erziehung zwischen Einmischung und Entlastung“
Wie können sich die Generationen gegenseitig fördern und
unterstützen? Tipps und gegenseitiger Austausch.
Jörg Schuster, Diplom-Sozialpädagoge und Familientherapeut, Erziehungsberatungsstelle
26.10.2016
Essen lernen – kein Problem“
Tipps zur Ernährungserziehung für Kinder im Alter von 1 bis
5 Jahren
Ulrike Kroemer, Diplom-Oecotrophologin, AOK Ansbach
9.11.2016
„Lass uns miteinander reden – Gelungene Kommunikation
in der Familie“
Kommunikation in der Familie. Welche Regeln helfen bei
der Kommunikation mit den Kindern und dem Partner. Tipps
und praktische Übungen.
Dr. Siegfried Rodehau, Diplom-Pädagoge, Evangelische
Schulstiftung Bayern
Die Abende finden im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1 statt. Sie beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung bitte unter der Telefonnummer (0981) 468-7102 oder unter [email protected]
Anmeldung für die Kinderschwimmkurse
der Wasserwacht Feuchtwangen
11
Familienwandertag
mit dem Förster –
Den Wald vor lauter
Bäumen nicht sehen!
Mitmach-Aktionen
für Kinder und Erwachsene
Da eine Fichte, dort eine Eiche uiii – da gibt’s ja noch viel
mehr Bäume. Wie heißen die denn alle und woran kann ich
sie denn unterscheiden.
„Der Wald und alles was dazugehört!“
Dabei gibt’s noch so viel anderes zu sehen als nur Bäume!
Wann: 21. August 2015
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Dauer: 3–3,5 Stunden
Treffpunkt: Parkplatz Bergmühle
in 91725 Ehingen
Richtung Skilift
(Nordseite)
Anmeldung bei Gästeführer Hermann Ixmeier erforderlich
unter Tel. 09835‐978450
Die Kraft des Berges! Den Hesselberg einmal anders er­
leben.
Ein meditativer Rundgang für Erwachsene am und auf dem
Hesselberg. Für Körper, Geist und Seele mit Anke Krause.
Wann: 27.08.2016 – 16:00 Uhr; Dauer: ca. 2 Stunden
Treffpunkt: Parkplatz am Badeweiher in 91740 Röckingen
Anmeldung bei Gästeführerin Anke Krause erbeten unter:
Tel. 09832/9975
Kurzfristig Entschlossene sind immer herzlich willkommen!
Wanderschuhe/-bekleidung empfehlenswert
Veranstalter: Touristikverband Hesselberg e.V.
Touristikverband Hesselberg e.V., Aufkirchen 50, 91726 Gerolfingen, Tel. 09854/979778, Fax 09854/979777, www.
hesselberg.de, E-mail: [email protected]
Schulnachrichten
Am Samstag, 17.09.2016, findet von 13:00 bis 14:00 Uhr
die Anmeldung für die Kinderschwimmkurse der Wasserwacht Feuchtwangen im Foyer des Hallenbades statt.
Grundschule – Mittelschule
Schopfloch
Die Kinder sollten 6 Jahre alt sein und auf jeden Fall im
Nichtschwimmerbereich stehen können. Die 10 Unterrichtseinheiten finden immer montags von 18:15 bis 19:00
Uhr im Hallenbad Feuchtwangen statt. Bei der Anmeldung
ist die Kursgebühr zu entrichten.
Das neue Schuljahr 2016/17 beginnt am
15.09.2015.
Regulärer Unterrichtsbeginn ist wie bisher um 8.00 Uhr.
Die Kinder der Klassen 2, 3a, 3b, 4, 6
und 8 treffen sich im Schulhaus und werden von ihren Lehrkräften zum Anfangsgottesdienst geführt, der um 8.15 Uhr
in der evangelischen Kirche beginnt.
Unsere neuen 1. Klässler kommen mit ihren Eltern um 8.15
Uhr direkt zur Kirche.
Nach dem Gottesdienst begleiten die Eltern ihre ABC-Schützen zum Schulhaus.
Schwimmkurs 1: 10.10. bis 19.12.2016
Schwimmkurs 2: 09.01. bis 20.03.2017
Manuela Räder-Barkholz
Stv. Ortsgruppenvorsitzende
Wasserwacht Feuchtwangen
12
Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
Dort werden sie von ihrer Lehrerin und der Schulleitung
empfangen.
Wir wünschen allen Kindern und Eltern noch schöne, erholsame Sommerferien und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im neuen Schuljahr!
Andrea Küfner, Schulleitung
Informationen zum Schuljahresbeginn
2016/17 an der
Hans-von-Raumer-Mittelschule Dinkelsbühl
Am Dienstag, den 13.09.2016 beginnt das neue Schuljahr.
Alle Schüler treffen sich um 08:00 Uhr in ihrem Klassen­
zimmer und gehen dann gemeinsam mit ihrem Klassen­
lehrer in die Kirche. Unterrichtsbeginn ist täglich um 08:00
Uhr. Am Dienstag und am Mittwoch endet der Unterricht
um 11:10 Uhr, am Donnerstag und Freitag um 12:50 Uhr.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer
Homepage unter http://www.hsdkb.de/. Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung. Kollegium und Schulleitung wünschen
allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Schulstart.
Volkshochschule
www.markt-schopfloch.de – Leitung: Angelika Jeckel
Anmeldungen und Informationen: Markt Schopfloch, Friedrich-Ebert-Str. 15, 91626 Schopfloch, Tel.: (09857) 979515
H36621H Schopfloch
Wellness für die Seele
Claudia Geißler-Kraft, Traumatherapeutin
3 Abende, 12.01.2017 – 26.01.2017
Donnerstag, wöchentlich, 18:30 – 20:00 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 16,50 €
Tauchen Sie ein in die Welt der Tiefenentspannung. An diesen Abenden werden Sie mit drei Entspannungsmöglichkeiten vertraut gemacht. Finden Sie heraus, welche Technik die
Richtige für Sie ist und tun Sie sich etwas Gutes. Ein schnelles Erlernen ist möglich, um mehr Gelassenheit im Alltag zu
erzielen. Das Autogene Training führt Sie in einen Zustand
der Versenkung und Ruhe. Die Progressive Muskelentspannung sorgt für eine Tiefenentspannung und Erholung für Körper, Geist und Seele. Bei den Phantasiereisen können Sie in
Ihr eigenes Wunderland reisen und die Seele baumeln lassen. Keine Vorkenntnisse erforderlich.
Bitte bequeme Kleidung tragen und ein Kissen mitbringen.
Auskunft: 09857/979515
H43621H Schopfloch
Fit in den Morgen mit Pilates-Übungen für Anfänger/innen
Anja Grum
10 Vormittage, 30.09.2016 – 09.12.2016
Freitag, 09:00 – 10:00 Uhr
Evang. Gemeindehaus, Friedrich-Ebert-Str. 7
Kursgebühr: 30,00 €
Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
H43621W Schopfloch
Fit in den Morgen mit Pilates-Übungen für Anfänger/innen
Anja Grum
10 Vormittage, 16.12.2016 – 10.03.2017
Freitag, 09:00 – 10:00 Uhr
Evang. Gemeindehaus, Friedrich-Ebert-Str. 7
Kursgebühr: 30,00 €
Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
J10621H Schopfloch
Bodyforming
Anja Grum
10 Abende, 28.09.2016 – 07.12.2016
Mittwoch, 17:45 – 18:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen.
Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
J10621W Schopfloch
Bodyforming
Anja Grum
10 Abende, 14.12.2016 – 08.03.2017
Mittwoch, 17:45 – 18:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen.
Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
J10622H Schopfloch
Bodyforming
Anja Grum
10 Abende, 28.09.2016 – 07.12.2016
Mittwoch, 18:45 – 19:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen.
Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt
J10622W Schopfloch
Bodyforming
Anja Grum
10 Abende, 14.12.2016 – 08.03.2017
Mittwoch, 18:45 – 19:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
Bei den Gymnastikübungen wird die Tiefenmuskulatur trainiert. Dabei geht es weniger um Gewichtsabnahme, sondern Ziel ist es, einen schönen straffen Körper zu erreichen.
Bitte eine Wolldecke oder Gymnastikmatte mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
J12621H Schopfloch
Step-Aerobic für Einsteiger/innen
Anja Grum
10 Abende, 06.10.2016 – 15.12.2016
Donnerstag, 18:45 – 19:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
An einer höhenverstellbaren Step-Plattform wird die Grundtechnik des Auf- und Absteigens vermittelt. Step-Aerobic ist
ein gutes Ausdauertraining, verbunden mit Kräftigung von
Oberschenkel- und Po-Muskulatur. Innerhalb gewisser
Grenzen kann der individuelle Anforderungsgrad selbst bestimmt werden.
Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
J12621W Schopfloch
Step-Aerobic für Einsteiger/innen
Anja Grum
10 Abende, 22.12.2016 – 16.03.2017
Donnerstag, 18:45 – 19:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
An einer höhenverstellbaren Step-Plattform wird die Grundtechnik des Auf- und Absteigens vermittelt. Step-Aerobic ist
ein gutes Ausdauertraining, verbunden mit Kräftigung von
Oberschenkel- und Po-Muskulatur. Innerhalb gewisser
Grenzen kann der individuelle Anforderungsgrad selbst bestimmt werden.
Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
J12622H Schopfloch
Step-Aerobic für Fortgeschrittene
Anja Grum
10 Abende, 06.10.2016 – 15.12.2016
Donnerstag, 19:45 – 20:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
13
J12622W Schopfloch
Step-Aerobic für Fortgeschrittene
Anja Grum
10 Abende, 22.12.2016 – 16.03.2017
Donnerstag, 19:45 – 20:45 Uhr
Grund- und Mittelschule, Friedrichstr. 20
Kursgebühr: 26,70 €
Bitte feste Turnschuhe und Matte oder Handtuch mitbringen.
Auskunft bei der Kursleiterin: 09857/93980, Anmeldung:
09857/979515
Kirchliche Nachrichten
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg
Samstag, 20.08.2016
17.30 UhrPfarrgottesdienst in Schopfloch
(für die Lebenden und Verstorbenen
der Pfarrei)
Samstag, 27.08.2016
17.30 UhrVorabendmesse in Schopfloch
(für Theodor Maag, Eltern Hartmann und
Sohn)
Samstag, 03.09.2016
17.00 Uhr Beichtgelegenheit in Schopfloch
17.30 UhrPfarrgottesdienst in Schopfloch
(für die Lebenden und Verstorbenen
der Pfarrei)
Samstag, 10.09.2016
17.30 Uhr Wortgottesfeier in Schopfloch
Mitteilungen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Schopfloch
Sommerliche Wünsche
– gute Laune
– ein schattiges Plätzchen an heißen Sommertagen
– jemand, der dich in den Arm nimmt, wenn dir danach ist
– dass du ein Auge für die Schönheit der Welt hast
– dass du dir öfter mal was gönnst
– ein gutes Gewissen beim Faulenzen
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen einen erhol­
samen und gesegneten Sommer.
Ihre Pfarrerin Ursula Klemm-Conrad
Ihr Pfarrer Ulrich Conrad
Gottesdienste
Sonntag, 21.08.2016
10.00 Uhr Gottesdienst (Lektor Schnell)
Sonntag, 28.08.2016
9.00 Uhr
Gottesdienst (Prädikantin Sturm)
14
Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
Sonntag, 04.09.2016
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Klemm-Conrad)
Sonntag, 11.09.2016
9.00 Uhr
Gottesdienst (Prädikantin Sturm)
Dienstag, 13.09.2016
8.15 UhrSchulanfangsgottesdienst Grundschule +
Schulanfänger
Sommerzeit – Urlaubszeit
Wir haben bis 28.08. Urlaub. Die Vertretung wird über den
Anrufbeantworter im Pfarramt bekannt gegeben. Tel. 232.
Das Pfarramt ist zu den Öffnungszeiten ab dem 22. August
wieder besetzt.
Herzliche Einladung
Gospel – Harles
Der Singkreis trifft sich erst wieder im September. Erster Termin nach den Ferien ist der 15.09.
Präparandenunterricht Jahrgang 2003/2004
Im September beginnt der Unterricht für die neuen Präparanden und Präparandinnen. Zur Information und zur Planung gibt es am Mittwoch, 21.9. um 19 Uhr einen Elternabend für die Jugendlichen und ihre Eltern im Gemeindehaus. An diesem Abend werden wir alle Fragen rund um
den Präparandenunterricht besprechen und den Termin für
den Unterricht festlegen, voraussichtlich am Freitagnachmittag. Halten Sie Ihren Kindern bitte diesen Nachmittag
frei. Um Ihre Anmeldeformulare vollständig ausfüllen zu
können, brauchen Sie an diesem Abend die Taufurkunde der
Jugendlichen oder das Stammbuch.
Konfirmandenfreizeit vom 07. – 09.10.16
Zur Konfirmandenfreizeit fahren wir mit den Konfis aus
Lehen­gütingen und Segringen nach Heidenheim am Hahnenkamm. Die Freizeit beginnt am Freitagmorgen und endet Sonntag nach dem Mittagessen. Für den Freitag erhalten
die Jugendlichen eine Schulbefreiung.
Für nähere Informationen zum neuen Konfirmandenunterricht findet am Dienstag, den 20.09.16 um 19.30 Uhr ein
­Elternabend im Gemeindehaus statt.
Wir beten fürs Dorf
Herzliche Einladung an alle, die miteinander und füreinander beten wollen. Jeden 3. Mittwoch um 18.15 Uhr in der
Kirche.
Fußpflege
Montag, 05.09.16, ab 9.00 Uhr in der Diakoniestation. Bitte ein Handtuch mitbringen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Termine mit Cordelia Hofmann, Tel. 617, vereinbart werden.
Eltern-Kind-Gruppe startet wieder
Die Eltern-Kind-Gruppe für Kleinkinder ab dem ersten
­Lebensjahr trifft sich wieder am Donnerstag, den 15.09. um
9 Uhr im Gemeindehaus. Wir freuen uns über viele interessierte Eltern (Großeltern?!) und ihre Kinder.
Seniorennachmittag – Ausflug
Am Dienstag, den 27.09.16 machen wir gemeinsam einen
Ausflug. Wir starten um 12.30 Uhr am Marktplatz und fahren mit dem Bus zum Brombachsee. Den erkunden wir mit
dem Schiff und genießen Kaffee und Kuchen. Preis hierfür
16,60 € pro Person.
Den Tag beenden wir mit einem gemütlichen Abendessen.
Bitte melden Sie sich bis zum 19.09. im Pfarramt an.
Aus dem Leben der Gemeinde
Getauft wurde:
– am 17.07.16 Victoria Elisabeth Ilgner.
Tochter von Ion-Sorin Fera und Olga Ilgner.
– am 17.07.16 Jamil Akram, geboren im Irak.
Verstorben sind:
– am 04.07.16 Hans Krauthansl.
Die Beerdigung war am 07.07.16
– am 06.07.16 Frau Martha Rosenecker.
Die Beerdigung war am 11.07.16
– am 10.07.16 Herr Alois Bohl.
Die Urnenbeisetzung mit Trauerfeier war am 22.07.16
– am 17.07.16 Frau Margarete Minderlein.
Die Beerdigung fand in Nürnberg statt.
Aus Pflegestufen werden Pflegegrade
Die Abstufungen werden neu vorgenommen, um den Menschen mit Demenz gerecht zu werden.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 ändert sich der Blick auf
die Pflegebedürftigkeit.
Der Hilfebedarf orientiert sich nicht mehr an den Pflege­
minuten, sondern an den noch vorhandenen Fähigkeiten
des Menschen.
Maßstab ist jetzt hauptsächlich der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Hier sehen Sie, wie die derzeitigen Pflegestufen ab 2017 in
Pflegegrade umgewandelt werden:
Pflegestufe 0→ Pflegegrad 2
Pflegestufe 1→ Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz
→ Pflegegrad 3
Pflegestufe 2→ Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz
→ Pflegegrad 4
Pflegestufe 3→ Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz
→ Pflegegrad 5
Härtefall
→ Pflegegrad 5
Nr. 8/2016 Amts- und Mitteilungsblatt
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Festprogramm am 26. und 28. August 2016
in „Frühwirth´s Scheune“
Freitag, 26. August 2016
ab 18.00 Uhr Abholung des Bürgermeisters und Gemeinderats
ab 18.30 Uhr Bieranstich durch den 1. Bürgermeister Czech,
anschl. Stimmungsmusik mit der
Unsere Spezialitäten für das leibliche Wohl:
Ente, Gyrospfanne
Sonntag, 28. August 2016
ab 10.00 Uhr
ab 11.00 Uhr
Frühschoppen
Ofenfrische Schäufele
Rinderzunge,
Schweinelendchen,
Schweinehalssteak.
ab 12.00 Uhr Kaffee und Kuchen
Ende um 16 Uhr
Gewerbeverein Schopfloch
Große Verlosung
1. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 60 €
2. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 40 €
3. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 20 €
Jeder Besucher erhält vom Gewerbeverein am
Sonntag, den 28. August 2016
zwischen 11 Uhr und 14 Uhr beim Verzehr
von Speisen ein Los an der Kasse gratis.
Die Gewinner werden
um 14.00 Uhr bekannt gegeben.
Sofortige Gewinnabgabe!
Auf Ihr Kommen freut sich KC Früh wird´s und Familie Sammeth
...mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Schopfloch
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 8/2016
Trainernachwuchs gesucht
Vereine und Verbände
SPD-Stammtisch
am Donnerstag, 18. August 2016 ab 20.00 Uhr im Gasthaus „Weißes Roß“ – Familie Sammeth.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich
eingeladen, mit uns die aktuelle Tagespolitik zu diskutieren!
Sprinten, Weitsprung, Turnen an Reck, Kasten …
Kids in Bewegung
Wer hat Lust auf Bewegung in der Turnhalle, den Außensportanlagen oder im angrenzenden Wald? Jeden Freitag
zwischen 15:00 und 16:00 Uhr trainieren Kids zwischen 5
und 11 Jahren und zwischen 16:00 und 17:00 Uhr Kinder
zwischen 2 und 6 Jahren in der Schulturnhalle Schopfloch
im Turnen und Leichtathletik.
Um das TSV-Turnen regelmäßig anbieten zu können, suchen wir ab September Trainernachwuchs, der alle 4 Wochen freitags (außer in den Ferien und in der Sommerzeit)
das Training übernehmen kann.
TSV Schopfloch
Kirchweihprogramm
Samstag, 27. August, TSV-Sportplatz
15:00 Uhr
TSV Schopfloch 2 – FC/DJK Burgoberbach 2
17:00 Uhr TSV Schopfloch – FC/DJK Burgoberbach
Bei Interesse bitte an Ramona Schlesier wenden
(Tel. 09857-9759405)
Samstag, 27. August, TSV-Turnhalle
ab 22:00 Uhr Kirchweih-Party mit DJ “Junic“
Montag, 29. August, TSV-Turnhalle
9:00 UhrKirchweih-Frühschoppen
Stimmungsmusik mit Richard Cichon
Der Deutsch-Französische Freundeskreis
Der TSV Schopfloch freut sich auf Euer kommen!
lädt alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich zum
Abt. Fußball
Weinfest
Vor der Kirchweih finden am Samstag und Sonntag
(20./21.08.2016) folgende Auftaktspiele der Herrenmannschaften statt:
So
20.08.2016
15:00
SC Rügland 2
TSV Schopfloch 2
So
21.08.2016
15:00
TSV Bechhofen
TSV Schopfloch
Nach der Kirchweih finden folgende Spiele statt:
So
04.09.2016
13:00
SpVgg-DJK
Wolfr.-Eschenbach
TSV Schopfloch 2
So
04.09.2016
15:00
TSV Dürrwangen
TSV Schopfloch
So
11.09.2016
13:00
TSV Schopfloch 2
SG Herrieden 2
So
11.09.2016
15:00
TSV Schopfloch
TSV Dorfkemmathen
Abt. Gymnastik
Ab 16.09.2016 findet wieder regelmäßig jeden Freitag, außer in den Ferien, Turnen und Leichtathletik für Grundschulkinder und das Eltern-Kind-Turnen zu folgenden (geänderten!) Zeiten statt:
Turnen/Leichtathletik für Grundschulkinder:
15:00 – 16:00 Uhr
Eltern-Kind-Turnen: 16:00 – 17:00 Uhr
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ramona Schlesier
(Tel. 09857-9759405)
mit Tanz und Musik der
Gruppe „Sabberlodd“ –
fränkische Wirtshausmusik
am Samstag, den 08. Oktober 2016, ab 18.00 Uhr
in die TSV-Turnhalle ein.
Gleichzeitig feiern wir das
5-jährige Partnerschaftsjubiläum.
Für das leibliche Wohl ist mit einem kalt-warmen
Buffet (Unkostenbeitrag 10,– €) gesorgt.
Außerdem bieten wir fränkische und französische
Weine, Bier und andere Getränke an.
Ab 20.00 Uhr Barbetrieb.
Für Unterhaltung sorgt „Sabberlodd“ mit fränkischer
Wirtshausmusik sowie Musik- und Tanzeinlagen
einer französischen Folklore-Gruppe aus unseren
Partnergemeinden.
Auf Euer Kommen freut sich
der Deutsch-Französische Freundeskreis