pädagogin, Stützkraft, Assistenzkraft, Hortleiter/-in Natters

Gemeindeamt Natters
A-6161 Natters, Innsbrucker Straße 4
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Natters wir mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2016/17 ein Hort mit
einer Hortgruppe eröffnet. Damit gelangt ab 1. September 2016 folgender Dienstposten neu
zur Besetzung und wird hiermit ausgeschrieben:
Pädagogische Fachkraft mit Leitungsaufgaben
Arbeitsverpflichtung voraussichtlich 25,5 Wochenstunden zuzüglich Vor- und Nachbereitung
sowie Besorgung von Leitungsaufgaben, das sind 76,50% der Vollbeschäftigung
Der Hort ist ganzjährig geöffnet. Die pädagogische Fachkraft hat Anspruch auf den gesetzlich
vorgeschriebenen Erholungsurlaub.
Voraussetzungen für diesen Dienstposten sind:
• Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
• Physische und psychische Belastbarkeit, hohe Flexibilität
• Verantwortungsvoller Umgang mit Kindern und Kolleginnen/Kollegen
• Reife- und Diplomprüfung für Kinderarten und Hort bzw andere Ausbildung gem. § 3
(1) c) Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (Sozialpädagogin/
Sozialpädagoge, Lehrerin, Lehrer)
• Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in einer
entsprechenden Kinderbetreuungsgruppe
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler
Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 in der jeweils geltenden Fassung. Das
Mindestentgelt für die voraussichtliche Teilzeitbeschäftigung von 76,50% beträgt monatlich
brutto EUR 1.484,25 und kann sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls
durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des
Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestanteilen erhöhen.
Bewerbungen sind SCHRIFTLICH bis 29. Juli 2016 bei der Gemeinde Natters abzugeben
bzw. mittels E-Mail an [email protected] zu übersenden.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen: Lebenslauf mit Foto und
Angabe der bisherigen Tätigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden), Schul- und Dienstzeugnisse.
Auf § 2 des Gemeindegleichbehandlungsgesetzes 2005 iVm § 7 des Landesgleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister:
Karl-Heinz Prinz e.h.
Gemeindeamt Natters
A-6161 Natters, Innsbrucker Straße 4
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Natters wird mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2016/17 ein Hort mit
einer Hortgruppe eröffnet. Damit gelangt ab 1. September 2016 folgender Dienstposten neu
zur Besetzung und wird hiermit ausgeschrieben:
Assistenzkraft im Schülerhort
Vorläufiges Ausmaß: 17 Stunden
Der Hort ist ganzjährig geöffnet. Es besteht Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen
Erholungsurlaub.
Voraussetzungen für diesen Dienstposten sind:
• Bereitschaft zur Mitarbeit und Mithilfe in allen Bereichen
• Selbstständiges Arbeiten
• Freude an der Arbeit mit Kindern
• Verantwortungsvoller Umgang mit Kindern und Kolleginnen/Kollegen
• Bereitschaft zur Teamarbeit und Teamfähigkeit
• Flexibilität
• Belastbarkeit
• Berufserfahrung erwünscht
Ihre Aufgaben:
• Unterstützung am Mittagstisch und der Nachmittagsbetreuung
Volksschulkindern
• Mithilfe bei der Organisation und Ausführung von Aktivitäten und Projekten
• Zusammenarbeit mit dem Team
von
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler
Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 in der jeweils geltenden Fassung. Das
Mindestentgelt für die voraussichtliche Teilzeitbeschäftigung von 42,50 % beträgt monatlich
brutto EUR 755,35 und kann sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls
durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des
Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestanteilen erhöhen.
Bewerbungen sind SCHRIFTLICH bis 12. August 2016 bei der Gemeinde Natters abzugeben
bzw mittels E-Mail an [email protected] zu übersenden.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen: Lebenslauf mit Foto und
Angabe der bisherigen Tätigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schul- und
Dienstzeugnisse.
Auf § 2 des Gemeindegleichbehandlungsgesetzes 2005 iVm § 7 des Landesgleichbehandlungsgesetzes 20005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister:
Karl-Heinz Prinz e.h.
Gemeindeamt Natters
A-6161 Natters, Innsbrucker Straße 4
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Natters wird mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2016/17 die Stelle
einer
Kindergarten-Stützkraft
Befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/17 ausgeschrieben. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 25 Wochenstunden, das sind 62,5 % der Vollbeschäftigung.
Voraussetzungen für diesen Dienstposten sind:
• Körperliche und geistige Eignung
• Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
• Freude an der Arbeit mit Kindern
• Teamfähigkeit, Unterstützung des/r gruppenführenden Pädagogin
• österreichische Staatsbürgerschaft, EWR- oder EU-Staatsbürgerschaft
• Einwandfreier Leumund
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler
Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 in der jeweils geltenden Fassung. Das
Mindestentgelt für die voraussichtliche Teilzeitbeschäftigung von 62,50 % beträgt monatlich
brutto EUR 1.110,81 und kann sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls
durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des
Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestanteilen erhöhen.
Bewerbungen sind SCHRIFTLICH bis 12. August 2016 bei der Gemeinde Natters abzugeben
bzw mittels E-Mail an [email protected] zu übersenden.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen: Lebenslauf mit Foto und
Angabe der bisherigen Tätigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schul- und
Dienstzeugnisse.
Auf § 2 des Gemeindegleichbehandlungsgesetzes 2005 iVm § 7 des Landesgleichbehandlungsgesetzes 20005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister:
Karl-Heinz Prinz e.h.
Gemeindeamt Natters
A-6161 Natters, Innsbrucker Straße 4
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Natters gelangt mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2016/17 ab 1.
September 2016 folgender Dienstposten neu zur Besetzung und wird hiermit ausgeschrieben:
Gruppenleitende(r)Kindergartenpädagogin/Kindergartenpädagoge
mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 30 Wochenstunden, das sind 85,71 % der
Vollbeschäftigung.
Aufgabenbereich:
• Führen einer Kindergartengruppe
• Übernahme von Stellvertretungsaufgaben der Kindergartenleiterin
• Eventuell zusätzliche Aufgaben im Bereich der Sprachförderung
Anstellungserfordernisse:
• Abschluss der Ausbildung zur Kindergartenpädagogik
• Berufspraxis als pädagogische Fachkraft von Vorteil
• Teamorientierung, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
• Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Vertraulichkeit
• Bereitschaft zur laufenden Fort- und Weiterbildung
• Bereitschaft zum gruppenübergreifenden Arbeiten
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler
Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 in der jeweils geltenden Fassung in der
Entlohnungsgruppe ki. Das Mindestentgelt beträgt monatlich brutto EUR 1.662,95 (= 85,71
% einer Vollbeschäftigung) und kann sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften
gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten
des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestanteilen erhöhen. Es besteht Anspruch auf den
gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaub.
Bewerbungen sind SCHRIFTLICH bis 12. August 2016 bei der Gemeinde Natters abzugeben
bzw mittels E-Mail an [email protected] zu übersenden.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen: Lebenslauf mit Foto und
Angabe der bisherigen Tätigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schul- und
Dienstzeugnisse.
Auf § 2 des Gemeindegleichbehandlungsgesetzes 2005 iVm § 7 des Landesgleichbehandlungsgesetzes 20005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister:
Karl-Heinz Prinz e.h.