Ausschreibung - Motorsport Riedel

Pleining 47
84567 Erlbach
Tel. 0151 / 15581446 (Konrad König)
08678/8893 (Hilde Miedl)
DMV-Ausschreibung
für lizenzfreies Oldtimer-Gleichwertigkeitsfahren
1. Veranstalter
Der MSC Zeilarn veranstaltet am Samstag, den 27.08.2016, und Sonntag, den 28.08.2016,
ein Oldtimer-Gleichwertigkeitsfahren für Motorräder und Beiwagengespanne. Die Strecke
führt von Oberndorf nach Schildthurn.
2. Wertung
Gewertet werden die gefahrenen zwei Läufe. Die Wertung erfolgt nach einem
Abweichsystem. Der Sieger einer Klasse ist der Fahrer mit der geringsten Zeitdifferenz der
beiden Wertungsläufe. Hilfsmittel wie Stoppuhren, Bordcomputer, Mobiltelefone und dgl.
dürfen nicht verwendet werden. Bei Gleichheit der Zeitdifferenz zählt das ältere Baujahr.
3. Art der Veranstaltung
Der Bewerb ist eine Gleichmäßigkeitsprüfung für Motorräder und Beiwagengespanne ohne
Wertung der Geschwindigkeit. Die Länge der Strecke beträgt ca. 2,1 km. Die Straßenbreite
ist ca. 4 m.
4. Teilnahmeberechtigte Fahrzeuge
Zur Teilnahme berechtigt sind nur Motorräder und Beiwagengespanne bis einschließlich
Baujahr 1990.
Die Motorräder und Beiwagengespanne müssen in restauriertem oder in originalem Zustand
sein. Für nicht zugelassene Fahrzeuge ist es verpflichtend, bei der Abnahme eine
Tagesversicherung vorzulegen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Versicherung vor Ort
abzuschließen. Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung hat ausschließlich die
Organisationsleitung.
5. Rechte des Veranstalters
Dem Veranstalter steht das Recht zu, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzuweisen,
ebenso die Fahrt zu verschieben, abzuändern oder abzusagen.
6. Fahrdisziplin
 Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen keinesfalls außerhalb der abgesperrten Strecke
gefahren werden.
 Das Fahren entgegen der Wertungsstrecke ist während der Wertungsläufe nicht erlaubt.
 Den Anweisungen von Fahrleitung und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Pflichten und Haftung der Teilnehmer
Jeder Fahrer ist für die Betriebs- und Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich.
Er haftet weiters für Personen- und Sachschäden, die er während der Veranstaltung
verursacht. Jeder Fahrer leistet den Anordnungen der Organisatoren, der Streckenposten
und der Organe unbedingt Folge. Der Sicherheit entsprechende Kleidung, Helme und
Schuhwerk ist zu tragen. Fahrzeuge, die Öl verlieren, sind mit einem Filz, Schaumgummi
oder ähnlichem geeigneten Material als Auffangvorrichtung zu versehen.
Die Fahrer unterwerfen sich mit Abgabe der Nennung den Durchführungsbestimmungen und
verpflichten sich, unter keinen Umständen die ordentlichen Gerichte anzurufen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer ab dem 14. Lebensjahr, sofern ihre Fahrkenntnisse
vom Veranstaltungsleiter überprüft und sie zum Start zugelassen worden sind. Teilnehmer
unter dem 18. Lebensjahr müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten vor Ort sein.
8. Die Klassen
Motorräder und Beiwagengespanne:
Klasse A:
Motorräder bis einschließlich Baujahr 1949
Klasse B.
Motorräder bis 125 cm³ Baujahr 1950 bis 1990
Klasse C:
Motorräder bis 250 cm³ Baujahr 1950 bis 1990
Klasse D:
Motorräder bis 350 cm³ Baujahr 1950 bis 1990
Klasse E:
Motorräder bis 500 cm³ Baujahr 1950 bis 1990
Klasse F:
Motorräder über 500 cm³ Baujahr 1950 bis 1990
Klasse G:
Seitenwagen bis Baujahr 1990
9. Startprozedere
Es wird per Ampel mit laufendem Motor gestartet.
Technische Abnahme:
Trainings:
Rennen:
10. Zeitplan
Samstag, 27.08.2016, 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr
(mit zugelassenem Sturzhelm gem. ECE R22/05)
Samstag, 27.08.2016, ab 10:00 Uhr
Sonntag, 28.08.2016, ab 10:00 Uhr
Details des Zeitplans werden gesondert bekannt gegeben. Für die Teilnahme am Rennen ist
1 gewerteter Trainingslauf erforderlich.
11. Siegerehrung
Die 3 Tagesbesten in der Gesamtwertung erhalten je einen Pokal.
In den einzelnen Klassen erhalten die 3 Bestplatzierten je einen Pokal.
12. Eintrittskarten
Jeder Teilnehmer erhält 3 Armbänder (Gespanne 4 Stück) für Fahrerlager, Boxen und
Zuschauerplätze. Jedes Teilnehmer-Armband gilt für das gesamte Wochenende für EINE
Person.
13. Nenngeld
Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug 80,- EUR
Nennungsschluss ist der 01.08.2016
Nenngeld für Nachnennung beträgt 90,- EUR
Für Fahrzeuge, für die kein Zulassungsschein vorgewiesen werden kann, muss eine
Tageshaftpflichtversicherung vor Ort abgeschlossen werden.
Nennformular können Sie auf unserer Internet-Seite www.msc-zeilarn-ev.de runterladen.
Nennungen an nachfolgende Adresse:
Theresa Lippl
Weinberg Str. 29
84367 Zeilarn
E-Mail: [email protected]