Pleining 47 84567 Erlbach Tel. 0151 / 15581446 (Konrad König) 08678/8893 (Hilde Miedl) DMV-Ausschreibung für lizenzfreies Oldtimer-Gleichwertigkeitsfahren 1. Veranstalter Der MSC Zeilarn veranstaltet am Samstag, den 27.08.2016, und Sonntag, den 28.08.2016, ein Oldtimer-Gleichwertigkeitsfahren für Motorräder und Beiwagengespanne. Die Strecke führt von Oberndorf nach Schildthurn. 2. Wertung Gewertet werden die gefahrenen zwei Läufe. Die Wertung erfolgt nach einem Abweichsystem. Der Sieger einer Klasse ist der Fahrer mit der geringsten Zeitdifferenz der beiden Wertungsläufe. Hilfsmittel wie Stoppuhren, Bordcomputer, Mobiltelefone und dgl. dürfen nicht verwendet werden. Bei Gleichheit der Zeitdifferenz zählt das ältere Baujahr. 3. Art der Veranstaltung Der Bewerb ist eine Gleichmäßigkeitsprüfung für Motorräder und Beiwagengespanne ohne Wertung der Geschwindigkeit. Die Länge der Strecke beträgt ca. 2,1 km. Die Straßenbreite ist ca. 4 m. 4. Teilnahmeberechtigte Fahrzeuge Zur Teilnahme berechtigt sind nur Motorräder und Beiwagengespanne bis einschließlich Baujahr 1990. Die Motorräder und Beiwagengespanne müssen in restauriertem oder in originalem Zustand sein. Für nicht zugelassene Fahrzeuge ist es verpflichtend, bei der Abnahme eine Tagesversicherung vorzulegen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Versicherung vor Ort abzuschließen. Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung hat ausschließlich die Organisationsleitung. 5. Rechte des Veranstalters Dem Veranstalter steht das Recht zu, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzuweisen, ebenso die Fahrt zu verschieben, abzuändern oder abzusagen. 6. Fahrdisziplin Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen keinesfalls außerhalb der abgesperrten Strecke gefahren werden. Das Fahren entgegen der Wertungsstrecke ist während der Wertungsläufe nicht erlaubt. Den Anweisungen von Fahrleitung und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. 7. Pflichten und Haftung der Teilnehmer Jeder Fahrer ist für die Betriebs- und Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Er haftet weiters für Personen- und Sachschäden, die er während der Veranstaltung verursacht. Jeder Fahrer leistet den Anordnungen der Organisatoren, der Streckenposten und der Organe unbedingt Folge. Der Sicherheit entsprechende Kleidung, Helme und Schuhwerk ist zu tragen. Fahrzeuge, die Öl verlieren, sind mit einem Filz, Schaumgummi oder ähnlichem geeigneten Material als Auffangvorrichtung zu versehen. Die Fahrer unterwerfen sich mit Abgabe der Nennung den Durchführungsbestimmungen und verpflichten sich, unter keinen Umständen die ordentlichen Gerichte anzurufen. Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer ab dem 14. Lebensjahr, sofern ihre Fahrkenntnisse vom Veranstaltungsleiter überprüft und sie zum Start zugelassen worden sind. Teilnehmer unter dem 18. Lebensjahr müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten vor Ort sein. 8. Die Klassen Motorräder und Beiwagengespanne: Klasse A: Motorräder bis einschließlich Baujahr 1949 Klasse B. Motorräder bis 125 cm³ Baujahr 1950 bis 1990 Klasse C: Motorräder bis 250 cm³ Baujahr 1950 bis 1990 Klasse D: Motorräder bis 350 cm³ Baujahr 1950 bis 1990 Klasse E: Motorräder bis 500 cm³ Baujahr 1950 bis 1990 Klasse F: Motorräder über 500 cm³ Baujahr 1950 bis 1990 Klasse G: Seitenwagen bis Baujahr 1990 9. Startprozedere Es wird per Ampel mit laufendem Motor gestartet. Technische Abnahme: Trainings: Rennen: 10. Zeitplan Samstag, 27.08.2016, 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr (mit zugelassenem Sturzhelm gem. ECE R22/05) Samstag, 27.08.2016, ab 10:00 Uhr Sonntag, 28.08.2016, ab 10:00 Uhr Details des Zeitplans werden gesondert bekannt gegeben. Für die Teilnahme am Rennen ist 1 gewerteter Trainingslauf erforderlich. 11. Siegerehrung Die 3 Tagesbesten in der Gesamtwertung erhalten je einen Pokal. In den einzelnen Klassen erhalten die 3 Bestplatzierten je einen Pokal. 12. Eintrittskarten Jeder Teilnehmer erhält 3 Armbänder (Gespanne 4 Stück) für Fahrerlager, Boxen und Zuschauerplätze. Jedes Teilnehmer-Armband gilt für das gesamte Wochenende für EINE Person. 13. Nenngeld Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug 80,- EUR Nennungsschluss ist der 01.08.2016 Nenngeld für Nachnennung beträgt 90,- EUR Für Fahrzeuge, für die kein Zulassungsschein vorgewiesen werden kann, muss eine Tageshaftpflichtversicherung vor Ort abgeschlossen werden. Nennformular können Sie auf unserer Internet-Seite www.msc-zeilarn-ev.de runterladen. Nennungen an nachfolgende Adresse: Theresa Lippl Weinberg Str. 29 84367 Zeilarn E-Mail: [email protected]
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