Studiengang Soziale Arbeit (Master)
Wie sieht das
Tätigkeitsfeld für
Absolventinnen und
Absolventen des
Masterstudiengangs
Soziale Arbeit aus?
Die Absolvent/-innen des konsekutiven Masters Soziale Arbeit erwerben Kompetenzen, die
zu wissenschaftlicher und leitender beruflicher Tätigkeit in allen Feldern der Sozialen Arbeit
befähigen. Tätigkeitsfelder liegen insbesondere im Bereich von Leitungsfunktionen,
Referentenstellen und Forschung.
Was sind die Inhalte
des Studiums?
Im Zentrum des Curriculums steht die Frage nach der Förderung Sozialer Teilhabe durch
Soziale Arbeit. Das Verständnis Sozialer Teilhabe umfasst dabei materielle
Lebensbedingungen, soziale Unterstützung und persönliche Befähigung. Diese
Kompetenzen werden in folgenden Modulen vermittelt:
• Wissenschaft der Sozialen Arbeit
• Sozialmanagement
• Personenorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit
• Lebenslagenanalyse
• Konzeptionen und Projekte der Sozialen Arbeit
• Sozialraumorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit
• Evaluation
• Wahl- und Werkstattbereich
• Masterthesis
Es können 90 Credits nach ECTS erworben werden.
Welche
Besonderheiten gibt
es in diesem
Studium?
• Verzahnung von Wissenschaft und Praxis
• Vertiefungsmöglichkeiten in ausgewählten Praxisdimensionen
• International anerkannter Abschluss
• Qualifizierung für den höheren Dienst
(Im Rahmen der Akkreditierung des Studiengangs ist die Anerkennung des
Erhalts des Zugangs zum höheren Dienst beantragt.)
• Promotionsberechtigung nach Abschluss des Studiums (entsprechend der
Promotionsordnung der aufnehmenden Hochschule)
Was muss ich als
ausländische/r
Studienbewerber/in
beachten?
Ausländische StudienbewerberInnen sollten Fragen über Studienmöglichkeiten, Zulassung,
Studiengang und Anerkennung ausländischer Zeugnisse rechtzeitig vor ihrer Reise nach
Deutschland klären, möglichst ein Jahr vor dem gewünschten Studienbeginn.
Informationen finden Sie im Internet unter www.haw-hamburg.de/international.
Wann bewerbe ich
mich?
Der Studiengang nimmt zum Sommer- und zum Wintersemester StudienanfängerInnen auf.
Bewerbungsfristen: 1. Dezember-15. Januar (für das folgende Sommersemester), 1.
Juni-15. Juli (für das folgende Wintersemester).
Wie bewerbe ich mich
um einen
Studienplatz?
Für die Bewerbung um einen Studienplatz und die Zulassung ist das
Studierendensekretariat der HAW Hamburg zuständig:
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Studierendensekretariat im Studierendenzentrum
Stiftstraße 69, 20099 Hamburg (Campus Berliner Tor)
[email protected]
Persönliche Sprechzeit: Mo-Di 11-13 Uhr und Do 14-17 Uhr
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Studiengang Soziale Arbeit (Master)
Die Bewerbung erfolgt online im Bewerbungszeitraum, Informationen zur
Master-Bewerbung finden Sie im Internet unter: www.haw-hamburg.de/masterstudium
Welche
Voraussetzungen
muss ich für eine
Bewerbung
mitbringen?
Voraussetzung für die Zulassung:
1. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Diplom, BA) in Sozialer
Arbeit/Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang mit einer
Abschlussnote von mindestens 2,0
2. Lebenslauf
3. Motivationsschreiben
4. Für alle ausländischen BewerberInnen: zusätzlich der Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse (TestDaF4, DSH2, Gr.. Dt. Sprachdiplom Goetheinstitut C1)
Zur Verbesserung der Note um jeweils 0,1 führen:
• einschlägiges hochschulpolitisches, gesellschaftliches oder politisches
Engagement im Umfang von mindestens einem Jahr,
• einschlägige berufliche Tätigkeiten während oder nach dem ersten Studium von
mindestens einem Jahr, einschlägige Erfahrungen in Forschung,
Konzeptentwicklung, Modellprojekten, Publikationen,
• Auslandserfahrungen in Einrichtungen im Feld Sozialer Arbeit im Umfang von
mindestens 6 Monaten,
Wichtiger Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss im
Umfang von 180 Leistungspunkten erhalten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Semestern
die fehlenden 30 Leistungspunkte im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an
der HAW Hamburg in Absprache mit der Auswahlkommission nachzuholen. Sie werden für
bis zu zwei Semester befristet zugelassen und immatrikuliert, um die fehlenden 30
Kreditpunkte nachzuholen.
Weitere Informationen finden Sie in der anhängenden Zugangs- und
Auswahlordnung.
Nach welchen
Kriterien werden die
Studienplätze
vergeben?
Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es werden pro Jahr 24 Studienplätze
angeboten − Kriterien für die Auswahl finden Sie unter "Welche Voraussetzungen muss ich
mitbringen?".
Wann beginnen die
Vorlesungen?
Vorlesungsbeginn ist die 2. bzw. 3. Märzwoche.
Studiert wird an 4 Präsenztagen pro Woche, die durch das Selbststudium ergänzt werden.
Wie lange dauert das
Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester.
Kostet das Studium
etwas?
Sie müssen pro Semester an der HAW Hamburg folgende Beiträge und Gebühren
entrichten:
• 317,90 EUR Semesterbeitrag (setzt sich zusammen aus 75,- EUR für das
Studierendenwerk, 18,50 EUR für die Studierendenschaft (AStA), 4,50 EUR für
den Härtefond, 169,90 EUR für das Semesterticket des Hamburger
Verkehrsverbundes (HVV) und 50,- EUR Verwaltungskostenbeitrag).
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Diese Beiträge können sich verändern und sind ohne Gewähr. Weitere Informationen
finden Sie unter www.haw-hamburg.de/studium/finanzen-foerderung/semesterbeitrag.html .
Welchen Abschluss
kann ich erreichen?
Master of Arts (M. A.)
Ist dieser
Studiengang
akkreditiert?
Ja, die Akkreditierung erfolgte durch AHPGS.
Wer hilft mir bei
Fragen zu Bewerbung
und Zulassung?
HAW Master Admissions Office
20099 Hamburg (Campus Berliner Tor)
Stiftstraße 69, 20099 Hamburg
T +49.40.428 75-9155/-9156/-9157
Persönliche Sprechzeiten: Mo-Di 11-13 Uhr, Do 14-17 Uhr
Öffnungszeiten der Infothek: Mo-Do 10-16 Uhr, Fr 10-13 Uhr
Telefonische Sprechzeiten der SachbearbeiterInnen:
Mo + Di 9-10 Uhr, Do 9-11 Uhr
Servicetelefon +49.40.42875-9898
Montag - Freitag 8 - 17 Uhr
[email protected]
... bei inhaltlichen
Fragen zum
Studiengang?
Studienfachberatung
Maike Schröder-Lüders (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Department Soziale Arbeit
Alexanderstrasse 1
20099 Hamburg
Tel.: + 49.40.428 75?7081
[email protected]
Prof. Dr. Dieter Röh (Studiengangsbeauftragter)
Alexanderstraße 1
20099 Hamburg
Raum 329
T +49.40.428 75-7113
[email protected]
... bei allgemeinen
Fragen zum Studium
und zur Studienwahl?
Zentrale Studienberatung
Stiftstraße 69, 20099 Hamburg, Räume 121/122
Tel.: + 49.40.428 75-9110
[email protected]
Persönliche Sprechstunde: Mo + Di 11 - 13, Do 14 - 17 Uhr
Telefonische Sprechstunde: Mo + Di 10 - 11, Do 13 - 14 Uhr
... bei Fragen zum
Studium mit
Behinderung/
chronischer
Wiss. Mitarbeiterin des Behinderungsbeauftragten
Meike Butenob
Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg, Raum 4.10
Tel. +49.40.428 75-7220
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Erkrankung?
[email protected]
Aktuelle Sprechzeiten siehe www.haw-hamburg.de/inklusion
Weitere
Informationen
... finden Sie unter www.haw-hamburg.de/ws-soa
Standort
Fakultät Wirtschaft und Soziales
Department Soziale Arbeit
Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg
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STUDIENÜBERSICHT Studiengang Soziale Arbeit
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STUDIENPLAN Soziale Arbeit
Studienplan
Modul
CP
1. Semester
Wissenschaft der Sozialen Arbeit
Sozialmanagement
Personenorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit
Summe Credits
30
2. Semester
Lebenslagenanalyse
Konzeptionen und Projekte der Sozialen Arbeit
Sozialraumorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit
Summe Credits
30
3. Semester
Evaluation
Wahl- und Werkstattbereich (1. bis 3. Semester)
Masterthesis
Summe Credits
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Studiengang Soziale Arbeit (Master)
Auszug der Ordnung über den Zugang und die Auswahl zum konsekutiven Masterstudiengang â Soziale
Arbeitâ an der Fakultät Wirtschaft und Soziales, Department Soziale Arbeit der Hochschule für Angewandte
Wissenschaften Hamburg
vom 9. Juni 2016
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Auswahl zum Masterstudiengang â
Soziale Arbeitâ
.
(2) Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach § 2, die Auswahl nach §§ 3, 4 und 6.
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ ist, dass die Bewerberin oder der
Bewerber entweder einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang
Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule
erworben hat.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Zulassung zum Masterstudium auch beantragt werden, wenn der Abschluss
wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs,
insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des
ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Die
Note wird auf der Grundlage aller bisher erbrachten Prüfungen nach dem arithmetischen Mittel berechnet. Die Zulassung
wird in diesem Fall unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum 31. August bei Zulassung zum
Sommersemester bzw. bis zum 28. Februar bei Zulassung zum Wintersemester nachgewiesen wird.
(3) Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, werden
die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben (§§ 3 und 4). Erfüllen
weniger Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein
Auswahlverfahren nicht statt.
(4) Die Entscheidung, ob ein Studiengang gleichwertig oder vergleichbar im Sinne des § 2 Abs. 1 ist, trifft die
Auswahlkommission (§ 7). Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich ein Bachelorabschluss im Umfang von 210
Leistungspunkten. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Umfang von 180 Leistungspunkten
erhalten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Semestern die fehlenden 30 Leistungspunkte im Rahmen des
Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der HAW Hamburg in Absprache mit der Auswahlkommission nachzuholen.
§ 3 Auswahlvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Auswahl im Masterstudiengang â
Bewerber die Eignung und Motivation nachweist.
Soziale Arbeitâ
ist, dass die Bewerberin oder der
(2) Die Eignung wird grundsätzlich mit der Abschlussnote nachgewiesen. Näheres regelt § 4 Absatz 3.
Der Nachweis der besonderen Motivation erfolgt durch ein dem Bewerbungsschreiben beizufügendes
Motivationsschreiben im Umfang von maximal drei Seiten, in dem Folgendes darzulegen ist:
1. mit welchen Interessen und Erfahrungen die Bewerberin oder der Bewerber das Studium aufnehmen möchte,
2. welche Ziele mit der Entscheidung zum Studium verfolgt werden,
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Studiengang Soziale Arbeit (Master)
3. inwieweit sie oder er mit dem Studium an eigene wissenschaftliche Arbeiten anknüpfen will und
4. welche wissenschaftlichen Fragestellungen sie oder er in Bezug auf die soziale Teilhabe im Studium weiter verfolgen
möchte.
Die Motivationsschreiben werden von der Auswahlkommission (§ 7) begutachtet. Der Nachweis der besonderen
Motivation setzt voraus, dass das Motivationsschreiben mit vier von vier Punkten bewertet wird. Dabei wird für jeden der
vier Parameter nach Satz 1 entweder 0 Punkte oder 1 Punkt vergeben. Die Punktzahlen entsprechen folgender
Bewertung:
0 = nicht gegeben bzw. nicht überzeugend dargelegt 1 = gegeben bzw. überzeugend dargelegt.
(5) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren
Bachelorabschluss mit deutscher Unterrichtssprache an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber
hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Um die Sprachkenntnisse zu belegen, ist der
Nachweis über das Bestehen einer der folgenden Sprachtests dem Bewerbungsschreiben beizulegen:
â TestDaF4â , â Gr. Dt. Sprachdiplom Goetheinstitut C1â oder â DSH2â .
(6) Zur Regelung eines Nachteilsausgleichs für behinderte Studienbewerberinnen und Studienbewerber wird auf die
Nachteilsausgleichsordnung der HAW Hamburg in der jeweils gültigen Fassung verwiesen.
§ 4 Bildung der Rangliste für die Zulassung
(1) Die Rangliste für die Zulassung zum Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ errechnet sich aus der Bepunktung
der Abschlussnote des Studiums sowie der Bepunktung des Motivationsschreibens. Insgesamt können maximal 8
Punkte erreicht werden.
(2) Für die Abschlussnote werden folgende Punkte vergeben: Note 1,0 = 4 Punkte
Note 1,3 = 3 Punkte
Note 1,7 = 2 Punkte
Note 2,0 = 1 Punkt
(3) Zur Verbesserung der Note um jeweils 0,1 führen:
1. einschlägiges hochschulpolitisches, gesellschaftliches oder politisches Engagement während oder nach dem Studium
im Umfang von mindestens einem Jahr,
2. einschlägige berufliche Tätigkeiten während oder nach dem ersten Studium von mindestens einem Jahr, einschlägige
Erfahrungen in Forschung, Konzeptentwicklung, Modellprojekten, Publikationen,
3. Auslandserfahrungen in Einrichtungen im Feld Sozialer Arbeit im Umfang von mindestens 6 Monaten.
§ 5 Zulassungsverfahren
(1) Die Auswahlentscheidung wird wie folgt getroffen: Wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden sind, die
die nötigen 4 Punkte für das Motivationsschreiben vorweisen können, tritt eine Auswahl entsprechend des NC ein.
Haben mehr Bewerberinnen und Bewerber den gleichen NC entscheidet das Los.
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Studiengang Soziale Arbeit (Master)
(2) Die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 3 Absatz 2 als besonders geeignet gelten, erlischt, wenn
das Bachelorzeugnis nicht bis zum gemäß § 2 Absatz 2 Satz 4 vorgesehenen Zeitpunkt der Hochschule vorgelegt wird.
§ 6 Studienbeginn und Bewerbungsfrist
(1) Der Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ beginnt jeweils zum Sommer- und zum Wintersemester. Die
schriftliche Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 erforderlichen Bewerbungsunterlagen in der Zeit vom 1.
Dezember bis zum 15. Januar für das Sommersemester und in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester
bei der Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden
Bewerbungstermins.
(2) Der Bewerbung sind â
beizufügen:
bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie â
folgende Unterlagen
a) das Abschlusszeugnis des Bachelor- bzw. Diplomstudiengangs oder - wenn dieses noch nicht vorliegt - eine
Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote,
b) Lebenslauf,
c) Nachweise nach § 3 Abs. 2 und 3,
d) Motivationsschreiben gem. § 3 Abs. 4.
(3) Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule.
§ 7 Auswahlkommissionen
(1) Für die Vorbereitung der Auswahlentscheidung bildet das Department Soziale Arbeit eine Auswahlkommission.
(2) Der Auswahlkommission gehören drei stimmberechtigte Mitglieder an, davon müssen zwei Mitglieder
Hochschullehrer und ein Mitglied wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sein. Hinzu kommt ein Mitglied der
Studierendengruppe mit beratender Stimme. Die Mitglieder werden durch den Fakultätsrat eingesetzt. Die Amtszeit der
Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr, Wiederbestellung ist möglich. Die
Auswahlkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
(3) Die Aufgaben der Auswahlkommission sind:
a) Feststellung der der Gleichwertigkeit des Abschlusses nach § 2 Abs. 1
b) Feststellung der besonderen Motivation nach § 3 Abs. 4
c) Festlegung der Rangliste nach § 4
d) Festlegung der Auflagen für die nachzuholenden Leistungspunkt für Bewerberinnen und Bewerber mit einem
Bachelorabschluss im Umfang von 180 Leistungspunkten nach § 2 Abs. 2.
§ 8 Zulassung für höhere Fachsemester
Bewerberinnen und Bewerber, die in ein höheres Fachsemester zugelassen werden möchten, müssen die
Zugangsvoraussetzungen nach § 2 erfüllen und können entsprechend der Einstufungsbescheinigung der
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Studiengang Soziale Arbeit (Master)
Studienfachberatung zugelassen werden, sofern eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht.
§ 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Ordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Hochschulanzeiger in Kraft. Sie gilt erstmals für das
Wintersemester 2016/2017. Am Tag der Bekanntmachung tritt die alte Ordnung vom 26.11.2010 außer Kraft.
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