Studiengang Soziale Arbeit (Master) Wie sieht das Tätigkeitsfeld für Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Soziale Arbeit aus? Die Absolvent/-innen des konsekutiven Masters Soziale Arbeit erwerben Kompetenzen, die zu wissenschaftlicher und leitender beruflicher Tätigkeit in allen Feldern der Sozialen Arbeit befähigen. Tätigkeitsfelder liegen insbesondere im Bereich von Leitungsfunktionen, Referentenstellen und Forschung. Was sind die Inhalte des Studiums? Im Zentrum des Curriculums steht die Frage nach der Förderung Sozialer Teilhabe durch Soziale Arbeit. Das Verständnis Sozialer Teilhabe umfasst dabei materielle Lebensbedingungen, soziale Unterstützung und persönliche Befähigung. Diese Kompetenzen werden in folgenden Modulen vermittelt: • Wissenschaft der Sozialen Arbeit • Sozialmanagement • Personenorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit • Lebenslagenanalyse • Konzeptionen und Projekte der Sozialen Arbeit • Sozialraumorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit • Evaluation • Wahl- und Werkstattbereich • Masterthesis Es können 90 Credits nach ECTS erworben werden. Welche Besonderheiten gibt es in diesem Studium? • Verzahnung von Wissenschaft und Praxis • Vertiefungsmöglichkeiten in ausgewählten Praxisdimensionen • International anerkannter Abschluss • Qualifizierung für den höheren Dienst (Im Rahmen der Akkreditierung des Studiengangs ist die Anerkennung des Erhalts des Zugangs zum höheren Dienst beantragt.) • Promotionsberechtigung nach Abschluss des Studiums (entsprechend der Promotionsordnung der aufnehmenden Hochschule) Was muss ich als ausländische/r Studienbewerber/in beachten? Ausländische StudienbewerberInnen sollten Fragen über Studienmöglichkeiten, Zulassung, Studiengang und Anerkennung ausländischer Zeugnisse rechtzeitig vor ihrer Reise nach Deutschland klären, möglichst ein Jahr vor dem gewünschten Studienbeginn. Informationen finden Sie im Internet unter www.haw-hamburg.de/international. Wann bewerbe ich mich? Der Studiengang nimmt zum Sommer- und zum Wintersemester StudienanfängerInnen auf. Bewerbungsfristen: 1. Dezember-15. Januar (für das folgende Sommersemester), 1. Juni-15. Juli (für das folgende Wintersemester). Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? Für die Bewerbung um einen Studienplatz und die Zulassung ist das Studierendensekretariat der HAW Hamburg zuständig: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Studierendensekretariat im Studierendenzentrum Stiftstraße 69, 20099 Hamburg (Campus Berliner Tor) [email protected] Persönliche Sprechzeit: Mo-Di 11-13 Uhr und Do 14-17 Uhr Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 1 Studiengang Soziale Arbeit (Master) Die Bewerbung erfolgt online im Bewerbungszeitraum, Informationen zur Master-Bewerbung finden Sie im Internet unter: www.haw-hamburg.de/masterstudium Welche Voraussetzungen muss ich für eine Bewerbung mitbringen? Voraussetzung für die Zulassung: 1. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Diplom, BA) in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang mit einer Abschlussnote von mindestens 2,0 2. Lebenslauf 3. Motivationsschreiben 4. Für alle ausländischen BewerberInnen: zusätzlich der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (TestDaF4, DSH2, Gr.. Dt. Sprachdiplom Goetheinstitut C1) Zur Verbesserung der Note um jeweils 0,1 führen: • einschlägiges hochschulpolitisches, gesellschaftliches oder politisches Engagement im Umfang von mindestens einem Jahr, • einschlägige berufliche Tätigkeiten während oder nach dem ersten Studium von mindestens einem Jahr, einschlägige Erfahrungen in Forschung, Konzeptentwicklung, Modellprojekten, Publikationen, • Auslandserfahrungen in Einrichtungen im Feld Sozialer Arbeit im Umfang von mindestens 6 Monaten, Wichtiger Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Umfang von 180 Leistungspunkten erhalten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Semestern die fehlenden 30 Leistungspunkte im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der HAW Hamburg in Absprache mit der Auswahlkommission nachzuholen. Sie werden für bis zu zwei Semester befristet zugelassen und immatrikuliert, um die fehlenden 30 Kreditpunkte nachzuholen. Weitere Informationen finden Sie in der anhängenden Zugangs- und Auswahlordnung. Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben? Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es werden pro Jahr 24 Studienplätze angeboten − Kriterien für die Auswahl finden Sie unter "Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?". Wann beginnen die Vorlesungen? Vorlesungsbeginn ist die 2. bzw. 3. Märzwoche. Studiert wird an 4 Präsenztagen pro Woche, die durch das Selbststudium ergänzt werden. Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Kostet das Studium etwas? Sie müssen pro Semester an der HAW Hamburg folgende Beiträge und Gebühren entrichten: • 317,90 EUR Semesterbeitrag (setzt sich zusammen aus 75,- EUR für das Studierendenwerk, 18,50 EUR für die Studierendenschaft (AStA), 4,50 EUR für den Härtefond, 169,90 EUR für das Semesterticket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) und 50,- EUR Verwaltungskostenbeitrag). Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 2 Studiengang Soziale Arbeit (Master) Diese Beiträge können sich verändern und sind ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie unter www.haw-hamburg.de/studium/finanzen-foerderung/semesterbeitrag.html . Welchen Abschluss kann ich erreichen? Master of Arts (M. A.) Ist dieser Studiengang akkreditiert? Ja, die Akkreditierung erfolgte durch AHPGS. Wer hilft mir bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung? HAW Master Admissions Office 20099 Hamburg (Campus Berliner Tor) Stiftstraße 69, 20099 Hamburg T +49.40.428 75-9155/-9156/-9157 Persönliche Sprechzeiten: Mo-Di 11-13 Uhr, Do 14-17 Uhr Öffnungszeiten der Infothek: Mo-Do 10-16 Uhr, Fr 10-13 Uhr Telefonische Sprechzeiten der SachbearbeiterInnen: Mo + Di 9-10 Uhr, Do 9-11 Uhr Servicetelefon +49.40.42875-9898 Montag - Freitag 8 - 17 Uhr [email protected] ... bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang? Studienfachberatung Maike Schröder-Lüders (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) Department Soziale Arbeit Alexanderstrasse 1 20099 Hamburg Tel.: + 49.40.428 75?7081 [email protected] Prof. Dr. Dieter Röh (Studiengangsbeauftragter) Alexanderstraße 1 20099 Hamburg Raum 329 T +49.40.428 75-7113 [email protected] ... bei allgemeinen Fragen zum Studium und zur Studienwahl? Zentrale Studienberatung Stiftstraße 69, 20099 Hamburg, Räume 121/122 Tel.: + 49.40.428 75-9110 [email protected] Persönliche Sprechstunde: Mo + Di 11 - 13, Do 14 - 17 Uhr Telefonische Sprechstunde: Mo + Di 10 - 11, Do 13 - 14 Uhr ... bei Fragen zum Studium mit Behinderung/ chronischer Wiss. Mitarbeiterin des Behinderungsbeauftragten Meike Butenob Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg, Raum 4.10 Tel. +49.40.428 75-7220 Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 3 Studiengang Soziale Arbeit (Master) Erkrankung? [email protected] Aktuelle Sprechzeiten siehe www.haw-hamburg.de/inklusion Weitere Informationen ... finden Sie unter www.haw-hamburg.de/ws-soa Standort Fakultät Wirtschaft und Soziales Department Soziale Arbeit Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 4 Studiengang Soziale Arbeit (Master) STUDIENÜBERSICHT Studiengang Soziale Arbeit Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 5 Studiengang Soziale Arbeit (Master) STUDIENPLAN Soziale Arbeit Studienplan Modul CP 1. Semester Wissenschaft der Sozialen Arbeit Sozialmanagement Personenorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit Summe Credits 30 2. Semester Lebenslagenanalyse Konzeptionen und Projekte der Sozialen Arbeit Sozialraumorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit Summe Credits 30 3. Semester Evaluation Wahl- und Werkstattbereich (1. bis 3. Semester) Masterthesis Summe Credits Zentrale Studienberatung 30 18.08.2016 | Seite 6 Studiengang Soziale Arbeit (Master) Auszug der Ordnung über den Zugang und die Auswahl zum konsekutiven Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ an der Fakultät Wirtschaft und Soziales, Department Soziale Arbeit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vom 9. Juni 2016 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Auswahl zum Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ . (2) Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach § 2, die Auswahl nach §§ 3, 4 und 6. § 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber entweder einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule erworben hat. (2) Abweichend von Absatz 1 kann die Zulassung zum Masterstudium auch beantragt werden, wenn der Abschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Die Note wird auf der Grundlage aller bisher erbrachten Prüfungen nach dem arithmetischen Mittel berechnet. Die Zulassung wird in diesem Fall unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Abschluss bis zum 31. August bei Zulassung zum Sommersemester bzw. bis zum 28. Februar bei Zulassung zum Wintersemester nachgewiesen wird. (3) Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben (§§ 3 und 4). Erfüllen weniger Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren nicht statt. (4) Die Entscheidung, ob ein Studiengang gleichwertig oder vergleichbar im Sinne des § 2 Abs. 1 ist, trifft die Auswahlkommission (§ 7). Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich ein Bachelorabschluss im Umfang von 210 Leistungspunkten. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Umfang von 180 Leistungspunkten erhalten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Semestern die fehlenden 30 Leistungspunkte im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der HAW Hamburg in Absprache mit der Auswahlkommission nachzuholen. § 3 Auswahlvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Auswahl im Masterstudiengang â Bewerber die Eignung und Motivation nachweist. Soziale Arbeitâ ist, dass die Bewerberin oder der (2) Die Eignung wird grundsätzlich mit der Abschlussnote nachgewiesen. Näheres regelt § 4 Absatz 3. Der Nachweis der besonderen Motivation erfolgt durch ein dem Bewerbungsschreiben beizufügendes Motivationsschreiben im Umfang von maximal drei Seiten, in dem Folgendes darzulegen ist: 1. mit welchen Interessen und Erfahrungen die Bewerberin oder der Bewerber das Studium aufnehmen möchte, 2. welche Ziele mit der Entscheidung zum Studium verfolgt werden, Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 7 Studiengang Soziale Arbeit (Master) 3. inwieweit sie oder er mit dem Studium an eigene wissenschaftliche Arbeiten anknüpfen will und 4. welche wissenschaftlichen Fragestellungen sie oder er in Bezug auf die soziale Teilhabe im Studium weiter verfolgen möchte. Die Motivationsschreiben werden von der Auswahlkommission (§ 7) begutachtet. Der Nachweis der besonderen Motivation setzt voraus, dass das Motivationsschreiben mit vier von vier Punkten bewertet wird. Dabei wird für jeden der vier Parameter nach Satz 1 entweder 0 Punkte oder 1 Punkt vergeben. Die Punktzahlen entsprechen folgender Bewertung: 0 = nicht gegeben bzw. nicht überzeugend dargelegt 1 = gegeben bzw. überzeugend dargelegt. (5) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss mit deutscher Unterrichtssprache an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Um die Sprachkenntnisse zu belegen, ist der Nachweis über das Bestehen einer der folgenden Sprachtests dem Bewerbungsschreiben beizulegen: â TestDaF4â , â Gr. Dt. Sprachdiplom Goetheinstitut C1â oder â DSH2â . (6) Zur Regelung eines Nachteilsausgleichs für behinderte Studienbewerberinnen und Studienbewerber wird auf die Nachteilsausgleichsordnung der HAW Hamburg in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. § 4 Bildung der Rangliste für die Zulassung (1) Die Rangliste für die Zulassung zum Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ errechnet sich aus der Bepunktung der Abschlussnote des Studiums sowie der Bepunktung des Motivationsschreibens. Insgesamt können maximal 8 Punkte erreicht werden. (2) Für die Abschlussnote werden folgende Punkte vergeben: Note 1,0 = 4 Punkte Note 1,3 = 3 Punkte Note 1,7 = 2 Punkte Note 2,0 = 1 Punkt (3) Zur Verbesserung der Note um jeweils 0,1 führen: 1. einschlägiges hochschulpolitisches, gesellschaftliches oder politisches Engagement während oder nach dem Studium im Umfang von mindestens einem Jahr, 2. einschlägige berufliche Tätigkeiten während oder nach dem ersten Studium von mindestens einem Jahr, einschlägige Erfahrungen in Forschung, Konzeptentwicklung, Modellprojekten, Publikationen, 3. Auslandserfahrungen in Einrichtungen im Feld Sozialer Arbeit im Umfang von mindestens 6 Monaten. § 5 Zulassungsverfahren (1) Die Auswahlentscheidung wird wie folgt getroffen: Wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden sind, die die nötigen 4 Punkte für das Motivationsschreiben vorweisen können, tritt eine Auswahl entsprechend des NC ein. Haben mehr Bewerberinnen und Bewerber den gleichen NC entscheidet das Los. Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 8 Studiengang Soziale Arbeit (Master) (2) Die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 3 Absatz 2 als besonders geeignet gelten, erlischt, wenn das Bachelorzeugnis nicht bis zum gemäß § 2 Absatz 2 Satz 4 vorgesehenen Zeitpunkt der Hochschule vorgelegt wird. § 6 Studienbeginn und Bewerbungsfrist (1) Der Masterstudiengang â Soziale Arbeitâ beginnt jeweils zum Sommer- und zum Wintersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 erforderlichen Bewerbungsunterlagen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 15. Januar für das Sommersemester und in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester bei der Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins. (2) Der Bewerbung sind â beizufügen: bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie â folgende Unterlagen a) das Abschlusszeugnis des Bachelor- bzw. Diplomstudiengangs oder - wenn dieses noch nicht vorliegt - eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote, b) Lebenslauf, c) Nachweise nach § 3 Abs. 2 und 3, d) Motivationsschreiben gem. § 3 Abs. 4. (3) Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule. § 7 Auswahlkommissionen (1) Für die Vorbereitung der Auswahlentscheidung bildet das Department Soziale Arbeit eine Auswahlkommission. (2) Der Auswahlkommission gehören drei stimmberechtigte Mitglieder an, davon müssen zwei Mitglieder Hochschullehrer und ein Mitglied wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sein. Hinzu kommt ein Mitglied der Studierendengruppe mit beratender Stimme. Die Mitglieder werden durch den Fakultätsrat eingesetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr, Wiederbestellung ist möglich. Die Auswahlkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. (3) Die Aufgaben der Auswahlkommission sind: a) Feststellung der der Gleichwertigkeit des Abschlusses nach § 2 Abs. 1 b) Feststellung der besonderen Motivation nach § 3 Abs. 4 c) Festlegung der Rangliste nach § 4 d) Festlegung der Auflagen für die nachzuholenden Leistungspunkt für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Umfang von 180 Leistungspunkten nach § 2 Abs. 2. § 8 Zulassung für höhere Fachsemester Bewerberinnen und Bewerber, die in ein höheres Fachsemester zugelassen werden möchten, müssen die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 erfüllen und können entsprechend der Einstufungsbescheinigung der Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 9 Studiengang Soziale Arbeit (Master) Studienfachberatung zugelassen werden, sofern eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. § 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Hochschulanzeiger in Kraft. Sie gilt erstmals für das Wintersemester 2016/2017. Am Tag der Bekanntmachung tritt die alte Ordnung vom 26.11.2010 außer Kraft. Zentrale Studienberatung 18.08.2016 | Seite 10
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