Erlaeuterungen_08062016

Einwohner-Gemeindeversammlung
vom Donnerstag, 23. Juni 2016
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Erläuterungen
zu den Traktanden
BERICHTERSTATTUNG ZU DEN TRAKTANDEN
Bemerkungen:
•
Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater Post zugestellt worden.
•
Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 08. bis 23.
Juni 2016 auf der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Bürostunden eingesehen
werden. Zudem stehen die Unterlagen in Form von Dateien auf der Homepage
www.mellingen.ch unter der Rubrik „Politik/Gemeindeversammlung“ zur Verfügung.
•
Die nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung als Gäste freundlich eingeladen.
Traktandenliste
1.
Protokoll
2.
Rechenschaftsbericht 2015
3.
Kreditabrechnungen
a) Strassenbeleuchtung Grosse Kreuzzelg
b) EW-Netzausbau Grosse Kreuzzelg
c) Erweiterung Schulanlage Bahnhofstrasse + Neubau Turnhallengebäude
(Planung/Projektwettbewerb – Projektierung/Detailplanung – Ausführung)
d) Sanierung Wärmeerzeugung Schulanlage Bahnhofstrasse
4.
Jahresrechnung 2015
5.
Sanierung Eschmattweg, Werkleitungen und Strassenraum;
Kreditanträge CHF 473‘000
6.
Sanierung Wohlenschwilerweg, Werkleitungen und Strassenraum;
Kreditanträge CHF 1‘386‘000
7.
Verschiedenes und Umfrage
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger herzlich zu einem Apéro eingeladen.
Erläuterungen
zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016
1.
Protokoll
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2015
kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Finanzkommission führt eine
Prüfung des Protokolls durch und wird an der Versammlung Bericht erstatten und
Antrag stellen.
Antrag
Dem Protokoll sei die Genehmigung zu erteilen.
2.
Rechenschaftsbericht 2015
Laut Gemeindegesetz hat der Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung
alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu erstellen.
Der umfassende Bericht gibt Auskunft über die umfangreiche und vielfältige Tätigkeit
der Behörden und Verwaltungsabteilungen im vergangenen Jahr und enthält interessante Daten und Statistiken über das Jahr 2015.
Der Bericht liegt, zusammen mit den anderen Akten und Unterlagen zur Einwohnergemeindeversammlung, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte können
den Rechenschaftsbericht zudem kostenlos bei der Gemeindekanzlei beziehen. Der
Bericht kann auch bei den Publikationen der Gemeinde im Internet unter
www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung)eingesehen werden.
Antrag
Dem Rechenschaftsbericht 2015 sei die Genehmigung zu erteilen.
3.
Kreditabrechnungen
a)
Strassenbeleuchtung Grosse Kreuzzelg
Die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011 hat für die Erweiterung der
Strassenbeleuchtung im Gebiet Grosse Kreuzzelg einen Kredit von
CHF 118'000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF
49‘443.30. Der Kredit wird somit um CHF 68‘556.70 oder 58 % unterschritten.
Die Kostenteilung und generelle Projektabwicklung war zum Zeitpunkt des Kreditbegehrens mit der Bauherrschaft CS Anlagestiftung noch nicht abschliessend
geregelt. Im Rahmen der definitiven Kostenteilung hatte die Gemeinde einen
tieferen Beitrag zu übernehmen, was im Wesentlichen zur vorliegenden Kreditunterschreitung führte.
b)
EW-Netzausbau Grosse Kreuzzelg
Die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011 hat für die Erweiterung der
Stromversorgung (Netzausbau) im Gebiet Grosse Kreuzzelg einen Kredit bewilligt von CHF 750‘000.00. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF
342‘261.90. Der Kredit wird somit um CHF 407‘738.10 oder 54% unterschritten.
Die Kostenteilung und generelle Projektabwicklung war zum Zeitpunkt des Kreditbegehrens mit der Bauherrschaft CS Anlagestiftung noch nicht abschliessend
geregelt. Im Rahmen der definitiven Kostenteilung hatte die Gemeinde einen
tieferen Beitrag zu übernehmen, was im Wesentlichen zur vorliegenden Kreditunterschreitung führte. Zudem führten Synergien mit anderen Werken resp.
Medien (interne elektrische Verbindungen, Cablecom, Swisscom etc.) zu geringeren Anteilen an den Tiefbaukosten.
c)
Erweiterung Schulanlage Bahnhofstrasse + Neubau Turnhallengebäude
Planung/Projektwettbewerb
Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2010 hat für die Planung/Projektwettbewerb einen Kredit von CHF 400‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 290‘637.41. Der Kredit wird somit um
CHF 109‘362.59 oder 27 % unterschritten.
Projektierung/Detailplanung
Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 hat für den Projektierung
und Detailplanung einen Kredit von CHF 980‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 974‘803.35. Der Kredit wird somit um CHF
5‘196.65 oder 0.5 % unterschritten.
Bau/Ausführung
Die Gemeindeversammlung vom 27. November 2012 hat für den Bau resp. die
Ausführung der Erweiterung Schulanlage Bahnhofstrasse mit Neubau Turnhallengebäude einen Kredit von CHF 17‘775‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 17‘657‘641.90. Der Kredit wird somit um CHF
117‘358.10 oder 0.7 % unterschritten.
d)
Sanierung Wärmeerzeugung Schulanlage Bahnhofstrasse
Die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2014 hat für die Sanierung der Wärmeerzeugung der Schulanlage Bahnhofstrasse einen Kredit von CHF
1‘780‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF
1‘658‘704.15. Der Kredit wird somit um CHF 121‘295.85 oder 6.8 % unterschritten.
Antrag
Den Kreditabrechnungen sei die Genehmigung zu erteilen.
4.
Jahresrechnung 2015
Wie in den Vorjahren wird nur noch ein reduzierter Ausdruck der Jahresrechnung
abgegeben. Interessierte können die Rechnung mit allen Konten auf der Finanzverwaltung unter www.mellingen.ch einsehen oder einen Gesamtausdruck beziehen.
Die Finanzkommission prüft auftragsgemäss die Jahresrechnung 2015 und wird an
der Gemeindeversammlung Bericht erstatten und ihrerseits Antrag stellen.
a) Überblick
Die Rechnung 2015 ist nun die zweite Rechnung unter dem neuen Kontenrahmen
nach HRM2, sodass jetzt wieder komplette Vorjahreswerte zum Vergleich zur Verfügung stehen.
Die durch die Rückerfassung der Investitionen (Restatement) entstandenen Aufwertungsreserven gehören zum Eigenkapital. Das Kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat den Gemeinden anlässlich der Budgetierung 2015 freigestellt, die Aufwertungsreserven ab 2015 aufzulösen. Der Gemeinderat hat infolge
dessen beschlossen, die Aufwertungsreserve per 1.1.2015 aufzulösen und dem Eigenkapital gutzuschreiben. Es wurden für 2015 deshalb keine Entnahmen aus der
Aufwertungsreserve budgetiert. In der Zwischenzeit ist das DVI von diesem Grundsatz abgewichen und hat neue Weisungen für den Umgang mit der Aufwertungsreserve erlassen. Damit wird die ursprüngliche Regelung aufgehoben und es werden
entgegen dem Budget auch in der Rechnung 2015 die zulässigen Entnahmen aus
der Aufwertungsreserve getätigt.
Aufgrund dieser neuen Ausgangslage schliesst das Rechnungsjahr 2015 der Einwohnergemeinde mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1‘910‘395.95 (Budget = Aufwandüberschuss: Fr. 777‘937.00) ab. Dieses Ergebnis beinhaltet die bereits erwähnte Entnahme aus der Aufwertungsreserve von Fr. 1‘229‘354.00. Die nachfolgende
Aufstellung gibt eine detaillierte Übersicht über alle Ergebnisse (Gemeindeund Eigenwirtschaftsbetriebe) und das konsolidierte Gesamtergebnis nach dreistufigem Erfolgsausweis.
Der Steuereingang bei den Einkommens- und Vermögenssteuern liegt um rund Fr.
638‘000.00 unter dem Budgetwert. Der Steuerausstand beträgt per Ende Jahr 21.36
% (2014: 18.26, 2013: 18.70, 2012: 21.97). Der Ausstand bewegt sich im Rahmen
des Vorjahres, fällt allerdings durch die Veranlagung eines Einzelfalles um rund Fr.
207‘000.00 höher aus. Dieser Betrag war am 31.12.2015 noch nicht fällig. Gesamthaft betragen die Steuereinnahmen Fr. 12.64 Mio. und liegen um rund Fr. 327‘000.00
unter dem Budget.
Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder
anderen Betrieben wurden intern mit 0.92 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde mit 1.84 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital.
Die Umlagen des Nettoaufwandes der Kostenstelle 9901 (Bauamt) erfolgten auf der
Basis der geleisteten Einsätze (Rapportierung). Die Umlagen der Soziallasten erfolgten im Verhältnis zur Lohnsumme der einzelnen Kostenstellen.
b) Ergebnisse
Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst bei einem Steuerfuss von 105 %
mit einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von Fr. 1‘910‘395.95 ab. Die Ergebnisse werden in einem dreistufigen Erfolgsausweis und einem Finanzierungsausweis dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Ergebnisse
der Gemeinde und ihrer Betriebe. Die Budgetvergleiche können aus den Ergebnissen im Zahlenteil entnommen werden.
Die detaillierte Jahresrechnung liegt wie gewohnt zur Einsichtnahme auf (Aktenauflage) und kann auf der Homepage www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung) heruntergeladen werden.
Antrag
Die Jahresrechnung 2015 sei zu genehmigen.
5.
Sanierung Eschmattweg, Werkleitungen und Strassenraum; Kreditanträge
von CHF 473‘000
Ausgangslage
Aufgrund des ungenügenden Löschschutzes im Eschmattweg beabsichtigt die Gemeinde, die Wasserleitung zu ersetzen und einen zusätzlichen Hydrant zu stellen.
Zudem wird ein neuer Elektro-Rohrblock erstellt und die Schmutzwasserleitung ersetzt. Die erwähnte Strasse ist aufgrund von netzartigen Rissen und diversen Belagsflicke in einem schlechten Zustand. Auch die Randabschlüsse sind teilweise sanierungsbedürftig.
Mit der gleichzeitigen Sanierung des Strassenbelages zusammen mit der Erneuerung der Wasserleitungen sowie der Neuerstellung eines Elektro-Rohrblockes und
dem Ersatz der Schmutzwasserleitung, können Synergien genutzt werden, die sich
im Bereich der Kosten positiv für die Gemeinde Mellingen auswirken. Aus diesem
Grund ist es empfehlenswert, die sich in einem schlechten Zustand befindenden Beläge und Randabschlüsse zu sanieren.
Strassenbau
Das vorliegende Projekt sieht den Ersatz des kompletten Belages (rund 500m2) im
öffentlichen Grund vor (inkl. Strassenverlängerung um rund 25 m im Privatgrund). Ein
Fundationsersatz ausserhalb der Werkleitungsgräben ist nicht vorgesehen. Die Belags- und Fundationsanteile im Bereich der neuen Schmutzwasser- und Wasserleitungen sowie des neuen Elektro-Rohrblockes (total rund 280 m2) gehen zu Lasten
des jeweiligen Werkes.
Wasserversorgung
Die bestehende Gussleitung soll durch eine neue PE-Kunststoffdruckleitung ersetzt
werden. Zur Sicherstellung des Löschschutzes wird am Ende der Leitung ein Hydrant
erstellt.
Im Bereich der öffentlichen Strasse werden auch die bestehenden Hausanschlüsse
(HA) durch PE-Kunststoffrohre ersetzt. Die Hausanschlüsse werden mittels Schieber
an die neue Wasserleitung angeschlossen. Falls noch kein HA-Schieber vorhanden
ist, gehen diese zu Lasten der Liegenschaftseigentümer.
Abwasserentsorgung
Gemäss GEP 1994 müsste die Parzelle 935 (Eschmattweg 3) neu im TeilTrennsystem entwässert sowie an die bestehenden Schmutz- und Sauberwasserleitungen im Rietschenweg angeschlossen werden. Aufgrund des unverhältnismässigen Aufwandes für die Abtrennung des Dachwassers und die Neuanschlüsse an den
Rietschenweg (Schmutzwasser müsste neu gepumpt werden) wird das heutige Entwässerungskonzept im Mischsystem belassen. Das Loch in der Rohrwandung der
Haltung KS 764 bis KS 763 wird mit einem Quick-Lock repariert.
Die bestehende Haltung KS 765 bis KS 764 soll durch eine neue Leitung, welche
rund 10 cm höher zu liegen kommt als die bestehende, ersetzt werden. Diese neue
Leitung wird dadurch ein sehr kleines Gefälle aufweisen. Die definitive Machbarkeit,
ob eine neue Leitung ausserhalb des Durchflussprofils der bestehenden Drainage
(Eichstelbach 3) erstellt werden kann, kann erst während der Bauausführung durch
eine Sondage bestimmt wer-den. Falls dies nicht möglich ist, wird auf die Realisierung des Leitungsersatzes verzichtet, da die Durchflusskapazität der erwähnten
Drainage nur geringfügig verkleinert wird. Zudem soll gemäss dem landschaftsplanerischen Begleitkonzept der Umfahrungsstrasse Mellingen der Eichstelbach 3 künftig
westlich in den Franzosengraben eingeleitet werden.
EW-Anlagen
Für das Elektrizitätswerk wird ein neuer Rohrblock erstellt. Die bestehenden Hausanschlüsse müssen erneuert werden. Dazu werden alle Liegenschaften mit einem separaten Kabel direkt ab der Verteilkabine neu erschlossen. Die zwei bestehenden
Strassenleuchten werden ersetzt und mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet.
Kosten
Gestützt auf die durch die Waldburger Ingenieure AG sowie die Regionalwerke AG
Baden ausgearbeiteten Projekte ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Der Kostenpunkt Diverses ist anteilsmässig auf die einzelnen Werke verteilt:
Strassenbau
Abwasserentsorgung
Wasserversorgung
EW-Anlagen
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
106'000
86'000
124‘000
157‘000
Totale Kosten (ink. Diverses und MWST)
Fr.
473‘000
Fazit
Die projektierte Belagssanierung im Eschmattweg ist aufgrund des schlechten Zustandes sowie der geplanten Werkleitungsbauten zwingend zu realisieren. In Koordination mit der Erneuerung der Wasserleitung, dem neuen Elektro-Rohrblock und
dem Ersatz der Schmutzwasserleitung kann die Belags- und Randabschlusssanierung insgesamt kostengünstiger realisiert werden.
Projektunterlagen
Die detaillierten Projektbeschriebe können während der Auflagefrist der Gemeindeversammlungsakten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Antrag
Für die Sanierungen im Eschmattweg seien folgende Kredite zu bewilligen:
a)
b)
c)
d)
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
106'000
86'000
124'000
157‘000
für den Strassenbau
für Abwasserentsorgung
für die Wasserversorgung
für EW-Anlagen
6.
Sanierung Wohlenschwilerweg, Werkleitungen und Strassenraum; Kreditanträge von CHF 1‘386‘000
Ausgangslage
Infolge wiederholt aufgetretener Rohrleitungsbrüche der Wasserleitung im Wohlenschwilerweg beabsichtigt die Gemeinde die Wasserleitung zwischen der Lenzburgerstrasse und Gartenbau Jenni zu ersetzen. Zudem werden ein neuer ElektroRohrblock und eine neue Schmutzwasserleitung erstellt. Die Strasse im erwähnten
Bereich ist aufgrund der vielen Belagsflicke in einem schlechten Zustand. Auch die
Randabschlüsse sind teilweise sanierungsbedürftig. Zudem ist insbesondere zwischen der Lenzburgerstrasse und der Schulstrasse (Abschnitt 1) die Strassenentwässerung ungenügend.
Mit der gleichzeitigen Sanierung des Strassenbelages zusammen mit der Erneuerung der Wasserleitung sowie der Neuerstellung eines Elektro-Rohrblockes und dem
Neubau der Schmutzwasserleitung, können Synergien genutzt werden, die sich im
Bereich der Kosten positiv für die Gemeinde Mellingen auswirken. Aus diesem Grund
ist es empfehlenswert, die sich in einem schlechten Zustand befindenden Beläge und
Randabschlüsse zu sanieren und die ungenügende Strassenentwässerung anzupassen.
Strassenbau
Das vorliegende Projekt sieht vor, im Bereich Gartenbau Jenni und Badstrasse sowie
Bereich Schul- und Lenzburgerstrasse den kompletten Belag (rund 1‘200 m2) im öffentlichen Grund zu ersetzen. Ein Fundationsersatz ausserhalb der Werkleitungsgräben ist nicht vorgesehen. Die Belags- und Fundationsanteile im Bereich der neuen
Wasser- und Schmutzwasserleitungen sowie des neuen Elektro-Rohrblockes (total
rund 600 m2) gehen zu Lasten des jeweiligen Werkes. Da im Bereich Bad- bis
Schulstrasse nur ein Kombigraben für die Wasser- und Elektroleitungen erstellt wird,
soll die restliche Strassenfläche (rund 400 m2) nur mit einem neuen Deckbelag versehen werden. Der Belags- und Fundationsanteil im Bereich der erwähnten Werkleitungen (rund 200 m2) geht zu Lasten des jeweiligen Werkes.
Mit der Belagssanierung wird auch die Strassenentwässerung ergänzt. Im Abschnitt
2 soll zur Verbesserung ein neuer Einlaufschacht erstellt werden. In diesem Zusammenhang werden im Abschnitt 1 (nur Bereich Gartenbau Jenni bis Badstrasse) sowie
Abschnitt 2 (nur Lenzburgerstrasse bis Liegenschaft Nr. 11) auch alle bestehenden
Randabschlüsse ersetzt. Im Bereich Badstrasse bis Liegenschaft Nr. 11 ist somit
kein Ersatz vorgesehen.
Wasserversorgung
Das vorliegende Projekt sieht den Ersatz der bestehenden Gussleitung durch eine
neue PE-Kunststoff-Druckrohrleitung vor. Verschiedene Hydranten werden an die
neue Leitung angeschlossen.
Im Bereich der öffentlichen Strasse werden auch die bestehenden Hausanschlüsse
(HA) durch PE-Kunststoffrohre ersetzt. Die Hausanschlüsse werden mittels Schieber
an die neue Wasserleitung angeschlossen. Falls noch kein HA-Schieber vorhanden
ist, gehen diese zu Lasten der Liegenschaftseigentümer.
Abwasserentsorgung
Das bestehende Entwässerungskonzept wird gemäss GEP weiterhin im Mischsystem entwässert. Für die Ableitung des häuslichen Abwassers im Abschnitt 2 wird eine neue Schmutzwasserleitung realisiert. Diese Leitung wird parallel zum südlichen
Strassenrand geführt. Es ist vorgesehen, dass die bestehenden Hausanschlussleitungen während der Bauphase in Betrieb bleiben. Falls dies nicht möglich ist, wird
die Ableitung des häuslichen Abwassers mittels Provisorien sichergestellt. Die neue
Schmutzwasserleitung wird wie bisher an die bestehenden Mischwasserleitung in der
Lenzburgerstrasse angeschlossen.
Alle Schmutzwasser-Hausanschlüsse werden mittels Kanal-TV auf Ihren Zustand
geprüft und gegebenenfalls saniert. Die schlecht verputzten Einläufe bei den Leitungen im Abschnitt 1 werden mittels Roboterverfahren repariert (dicht einbinden). Ein
Einlauf ist ausser Betrieb und kann verschlossen werden. Das häusliche Abwasser
der Liegenschaften Nr. 7 und 9 im Abschnitt 2 werden an die neue Schmutzwasserleitung angeschlossen.
EW-Anlagen
Für das Elektrizitätswerk wird ein neuer Rohrblock erstellt. An den Strassenkreuzungen werden Kabelzugschächte gebaut. Im Bereich Wohlenschwilerweg 36 wird eine
neue Verteilkabine erstellt. Die bestehenden Hausanschlüsse sind an einem Stammkabel angemufft und müssen erneuert werden. Dazu werden alle Liegenschaften mit
einem separaten Kabel direkt ab der Verteilkabine neu erschlossen. Die Strassenbeleuchtung wird nach heute geltenden Normen komplett neu erstellt und mit modernen
LED-Leuchten ausgerüstet.
Kosten
Gestützt auf die durch die Waldburger Ingenieure AG sowie die Regionalwerke AG
Baden ausgearbeiteten Projekte ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Der Kostenpunkt Diverses ist anteilsmässig auf die einzelnen Werke verteilt:
Strassenbau
Abwasserentsorgung
Wasserversorgung
EW-Anlagen
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
276'000
205'000
415‘000
490‘000
Totale Kosten (ink. Diverses und MWST)
Fr. 1‘386‘000
Fazit
Die projektierte Belagssanierung im Wohlenschwilerweg ist aufgrund des schlechten
Zustandes und der ungenügenden Entwässerung sowie der geplanten Werkleitungsbauten zwingend zu realisieren. In Koordination mit der neuen Wasserleitung, dem
neuen Elektro-Rohrblock und dem Neubau der Schmutzwasserleitung kann die Belagssanierung insgesamt kostengünstiger realisiert werden.
Projektunterlagen
Die detaillierten Projektbeschriebe können während der Auflagefrist der Gemeindeversammlungsakten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Antrag
Für die Sanierungen im Wohlenschwilerweg seien folgende Kredite zu bewilligen:
a)
b)
c)
d)
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
276'000
205'000
415'000
490‘000
für den Strassenbau
für Abwasserentsorgung
für die Wasserversorgung
für EW-Anlagen
7.
Verschiedenes und Umfrage
Informationen, Auskünfte und Anfragen