Einwohner-Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Juni 2016 _______________________________ Erläuterungen zu den Traktanden BERICHTERSTATTUNG ZU DEN TRAKTANDEN Bemerkungen: • Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater Post zugestellt worden. • Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 08. bis 23. Juni 2016 auf der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Bürostunden eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen in Form von Dateien auf der Homepage www.mellingen.ch unter der Rubrik „Politik/Gemeindeversammlung“ zur Verfügung. • Die nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung als Gäste freundlich eingeladen. Traktandenliste 1. Protokoll 2. Rechenschaftsbericht 2015 3. Kreditabrechnungen a) Strassenbeleuchtung Grosse Kreuzzelg b) EW-Netzausbau Grosse Kreuzzelg c) Erweiterung Schulanlage Bahnhofstrasse + Neubau Turnhallengebäude (Planung/Projektwettbewerb – Projektierung/Detailplanung – Ausführung) d) Sanierung Wärmeerzeugung Schulanlage Bahnhofstrasse 4. Jahresrechnung 2015 5. Sanierung Eschmattweg, Werkleitungen und Strassenraum; Kreditanträge CHF 473‘000 6. Sanierung Wohlenschwilerweg, Werkleitungen und Strassenraum; Kreditanträge CHF 1‘386‘000 7. Verschiedenes und Umfrage Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger herzlich zu einem Apéro eingeladen. Erläuterungen zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 1. Protokoll Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2015 kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Finanzkommission führt eine Prüfung des Protokolls durch und wird an der Versammlung Bericht erstatten und Antrag stellen. Antrag Dem Protokoll sei die Genehmigung zu erteilen. 2. Rechenschaftsbericht 2015 Laut Gemeindegesetz hat der Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu erstellen. Der umfassende Bericht gibt Auskunft über die umfangreiche und vielfältige Tätigkeit der Behörden und Verwaltungsabteilungen im vergangenen Jahr und enthält interessante Daten und Statistiken über das Jahr 2015. Der Bericht liegt, zusammen mit den anderen Akten und Unterlagen zur Einwohnergemeindeversammlung, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte können den Rechenschaftsbericht zudem kostenlos bei der Gemeindekanzlei beziehen. Der Bericht kann auch bei den Publikationen der Gemeinde im Internet unter www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung)eingesehen werden. Antrag Dem Rechenschaftsbericht 2015 sei die Genehmigung zu erteilen. 3. Kreditabrechnungen a) Strassenbeleuchtung Grosse Kreuzzelg Die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011 hat für die Erweiterung der Strassenbeleuchtung im Gebiet Grosse Kreuzzelg einen Kredit von CHF 118'000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 49‘443.30. Der Kredit wird somit um CHF 68‘556.70 oder 58 % unterschritten. Die Kostenteilung und generelle Projektabwicklung war zum Zeitpunkt des Kreditbegehrens mit der Bauherrschaft CS Anlagestiftung noch nicht abschliessend geregelt. Im Rahmen der definitiven Kostenteilung hatte die Gemeinde einen tieferen Beitrag zu übernehmen, was im Wesentlichen zur vorliegenden Kreditunterschreitung führte. b) EW-Netzausbau Grosse Kreuzzelg Die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011 hat für die Erweiterung der Stromversorgung (Netzausbau) im Gebiet Grosse Kreuzzelg einen Kredit bewilligt von CHF 750‘000.00. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 342‘261.90. Der Kredit wird somit um CHF 407‘738.10 oder 54% unterschritten. Die Kostenteilung und generelle Projektabwicklung war zum Zeitpunkt des Kreditbegehrens mit der Bauherrschaft CS Anlagestiftung noch nicht abschliessend geregelt. Im Rahmen der definitiven Kostenteilung hatte die Gemeinde einen tieferen Beitrag zu übernehmen, was im Wesentlichen zur vorliegenden Kreditunterschreitung führte. Zudem führten Synergien mit anderen Werken resp. Medien (interne elektrische Verbindungen, Cablecom, Swisscom etc.) zu geringeren Anteilen an den Tiefbaukosten. c) Erweiterung Schulanlage Bahnhofstrasse + Neubau Turnhallengebäude Planung/Projektwettbewerb Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2010 hat für die Planung/Projektwettbewerb einen Kredit von CHF 400‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 290‘637.41. Der Kredit wird somit um CHF 109‘362.59 oder 27 % unterschritten. Projektierung/Detailplanung Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 hat für den Projektierung und Detailplanung einen Kredit von CHF 980‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 974‘803.35. Der Kredit wird somit um CHF 5‘196.65 oder 0.5 % unterschritten. Bau/Ausführung Die Gemeindeversammlung vom 27. November 2012 hat für den Bau resp. die Ausführung der Erweiterung Schulanlage Bahnhofstrasse mit Neubau Turnhallengebäude einen Kredit von CHF 17‘775‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 17‘657‘641.90. Der Kredit wird somit um CHF 117‘358.10 oder 0.7 % unterschritten. d) Sanierung Wärmeerzeugung Schulanlage Bahnhofstrasse Die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2014 hat für die Sanierung der Wärmeerzeugung der Schulanlage Bahnhofstrasse einen Kredit von CHF 1‘780‘000.00 bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf CHF 1‘658‘704.15. Der Kredit wird somit um CHF 121‘295.85 oder 6.8 % unterschritten. Antrag Den Kreditabrechnungen sei die Genehmigung zu erteilen. 4. Jahresrechnung 2015 Wie in den Vorjahren wird nur noch ein reduzierter Ausdruck der Jahresrechnung abgegeben. Interessierte können die Rechnung mit allen Konten auf der Finanzverwaltung unter www.mellingen.ch einsehen oder einen Gesamtausdruck beziehen. Die Finanzkommission prüft auftragsgemäss die Jahresrechnung 2015 und wird an der Gemeindeversammlung Bericht erstatten und ihrerseits Antrag stellen. a) Überblick Die Rechnung 2015 ist nun die zweite Rechnung unter dem neuen Kontenrahmen nach HRM2, sodass jetzt wieder komplette Vorjahreswerte zum Vergleich zur Verfügung stehen. Die durch die Rückerfassung der Investitionen (Restatement) entstandenen Aufwertungsreserven gehören zum Eigenkapital. Das Kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat den Gemeinden anlässlich der Budgetierung 2015 freigestellt, die Aufwertungsreserven ab 2015 aufzulösen. Der Gemeinderat hat infolge dessen beschlossen, die Aufwertungsreserve per 1.1.2015 aufzulösen und dem Eigenkapital gutzuschreiben. Es wurden für 2015 deshalb keine Entnahmen aus der Aufwertungsreserve budgetiert. In der Zwischenzeit ist das DVI von diesem Grundsatz abgewichen und hat neue Weisungen für den Umgang mit der Aufwertungsreserve erlassen. Damit wird die ursprüngliche Regelung aufgehoben und es werden entgegen dem Budget auch in der Rechnung 2015 die zulässigen Entnahmen aus der Aufwertungsreserve getätigt. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage schliesst das Rechnungsjahr 2015 der Einwohnergemeinde mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1‘910‘395.95 (Budget = Aufwandüberschuss: Fr. 777‘937.00) ab. Dieses Ergebnis beinhaltet die bereits erwähnte Entnahme aus der Aufwertungsreserve von Fr. 1‘229‘354.00. Die nachfolgende Aufstellung gibt eine detaillierte Übersicht über alle Ergebnisse (Gemeindeund Eigenwirtschaftsbetriebe) und das konsolidierte Gesamtergebnis nach dreistufigem Erfolgsausweis. Der Steuereingang bei den Einkommens- und Vermögenssteuern liegt um rund Fr. 638‘000.00 unter dem Budgetwert. Der Steuerausstand beträgt per Ende Jahr 21.36 % (2014: 18.26, 2013: 18.70, 2012: 21.97). Der Ausstand bewegt sich im Rahmen des Vorjahres, fällt allerdings durch die Veranlagung eines Einzelfalles um rund Fr. 207‘000.00 höher aus. Dieser Betrag war am 31.12.2015 noch nicht fällig. Gesamthaft betragen die Steuereinnahmen Fr. 12.64 Mio. und liegen um rund Fr. 327‘000.00 unter dem Budget. Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder anderen Betrieben wurden intern mit 0.92 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde mit 1.84 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital. Die Umlagen des Nettoaufwandes der Kostenstelle 9901 (Bauamt) erfolgten auf der Basis der geleisteten Einsätze (Rapportierung). Die Umlagen der Soziallasten erfolgten im Verhältnis zur Lohnsumme der einzelnen Kostenstellen. b) Ergebnisse Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst bei einem Steuerfuss von 105 % mit einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von Fr. 1‘910‘395.95 ab. Die Ergebnisse werden in einem dreistufigen Erfolgsausweis und einem Finanzierungsausweis dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Ergebnisse der Gemeinde und ihrer Betriebe. Die Budgetvergleiche können aus den Ergebnissen im Zahlenteil entnommen werden. Die detaillierte Jahresrechnung liegt wie gewohnt zur Einsichtnahme auf (Aktenauflage) und kann auf der Homepage www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung) heruntergeladen werden. Antrag Die Jahresrechnung 2015 sei zu genehmigen. 5. Sanierung Eschmattweg, Werkleitungen und Strassenraum; Kreditanträge von CHF 473‘000 Ausgangslage Aufgrund des ungenügenden Löschschutzes im Eschmattweg beabsichtigt die Gemeinde, die Wasserleitung zu ersetzen und einen zusätzlichen Hydrant zu stellen. Zudem wird ein neuer Elektro-Rohrblock erstellt und die Schmutzwasserleitung ersetzt. Die erwähnte Strasse ist aufgrund von netzartigen Rissen und diversen Belagsflicke in einem schlechten Zustand. Auch die Randabschlüsse sind teilweise sanierungsbedürftig. Mit der gleichzeitigen Sanierung des Strassenbelages zusammen mit der Erneuerung der Wasserleitungen sowie der Neuerstellung eines Elektro-Rohrblockes und dem Ersatz der Schmutzwasserleitung, können Synergien genutzt werden, die sich im Bereich der Kosten positiv für die Gemeinde Mellingen auswirken. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die sich in einem schlechten Zustand befindenden Beläge und Randabschlüsse zu sanieren. Strassenbau Das vorliegende Projekt sieht den Ersatz des kompletten Belages (rund 500m2) im öffentlichen Grund vor (inkl. Strassenverlängerung um rund 25 m im Privatgrund). Ein Fundationsersatz ausserhalb der Werkleitungsgräben ist nicht vorgesehen. Die Belags- und Fundationsanteile im Bereich der neuen Schmutzwasser- und Wasserleitungen sowie des neuen Elektro-Rohrblockes (total rund 280 m2) gehen zu Lasten des jeweiligen Werkes. Wasserversorgung Die bestehende Gussleitung soll durch eine neue PE-Kunststoffdruckleitung ersetzt werden. Zur Sicherstellung des Löschschutzes wird am Ende der Leitung ein Hydrant erstellt. Im Bereich der öffentlichen Strasse werden auch die bestehenden Hausanschlüsse (HA) durch PE-Kunststoffrohre ersetzt. Die Hausanschlüsse werden mittels Schieber an die neue Wasserleitung angeschlossen. Falls noch kein HA-Schieber vorhanden ist, gehen diese zu Lasten der Liegenschaftseigentümer. Abwasserentsorgung Gemäss GEP 1994 müsste die Parzelle 935 (Eschmattweg 3) neu im TeilTrennsystem entwässert sowie an die bestehenden Schmutz- und Sauberwasserleitungen im Rietschenweg angeschlossen werden. Aufgrund des unverhältnismässigen Aufwandes für die Abtrennung des Dachwassers und die Neuanschlüsse an den Rietschenweg (Schmutzwasser müsste neu gepumpt werden) wird das heutige Entwässerungskonzept im Mischsystem belassen. Das Loch in der Rohrwandung der Haltung KS 764 bis KS 763 wird mit einem Quick-Lock repariert. Die bestehende Haltung KS 765 bis KS 764 soll durch eine neue Leitung, welche rund 10 cm höher zu liegen kommt als die bestehende, ersetzt werden. Diese neue Leitung wird dadurch ein sehr kleines Gefälle aufweisen. Die definitive Machbarkeit, ob eine neue Leitung ausserhalb des Durchflussprofils der bestehenden Drainage (Eichstelbach 3) erstellt werden kann, kann erst während der Bauausführung durch eine Sondage bestimmt wer-den. Falls dies nicht möglich ist, wird auf die Realisierung des Leitungsersatzes verzichtet, da die Durchflusskapazität der erwähnten Drainage nur geringfügig verkleinert wird. Zudem soll gemäss dem landschaftsplanerischen Begleitkonzept der Umfahrungsstrasse Mellingen der Eichstelbach 3 künftig westlich in den Franzosengraben eingeleitet werden. EW-Anlagen Für das Elektrizitätswerk wird ein neuer Rohrblock erstellt. Die bestehenden Hausanschlüsse müssen erneuert werden. Dazu werden alle Liegenschaften mit einem separaten Kabel direkt ab der Verteilkabine neu erschlossen. Die zwei bestehenden Strassenleuchten werden ersetzt und mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet. Kosten Gestützt auf die durch die Waldburger Ingenieure AG sowie die Regionalwerke AG Baden ausgearbeiteten Projekte ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Der Kostenpunkt Diverses ist anteilsmässig auf die einzelnen Werke verteilt: Strassenbau Abwasserentsorgung Wasserversorgung EW-Anlagen Fr. Fr. Fr. Fr. 106'000 86'000 124‘000 157‘000 Totale Kosten (ink. Diverses und MWST) Fr. 473‘000 Fazit Die projektierte Belagssanierung im Eschmattweg ist aufgrund des schlechten Zustandes sowie der geplanten Werkleitungsbauten zwingend zu realisieren. In Koordination mit der Erneuerung der Wasserleitung, dem neuen Elektro-Rohrblock und dem Ersatz der Schmutzwasserleitung kann die Belags- und Randabschlusssanierung insgesamt kostengünstiger realisiert werden. Projektunterlagen Die detaillierten Projektbeschriebe können während der Auflagefrist der Gemeindeversammlungsakten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Antrag Für die Sanierungen im Eschmattweg seien folgende Kredite zu bewilligen: a) b) c) d) Fr. Fr. Fr. Fr. 106'000 86'000 124'000 157‘000 für den Strassenbau für Abwasserentsorgung für die Wasserversorgung für EW-Anlagen 6. Sanierung Wohlenschwilerweg, Werkleitungen und Strassenraum; Kreditanträge von CHF 1‘386‘000 Ausgangslage Infolge wiederholt aufgetretener Rohrleitungsbrüche der Wasserleitung im Wohlenschwilerweg beabsichtigt die Gemeinde die Wasserleitung zwischen der Lenzburgerstrasse und Gartenbau Jenni zu ersetzen. Zudem werden ein neuer ElektroRohrblock und eine neue Schmutzwasserleitung erstellt. Die Strasse im erwähnten Bereich ist aufgrund der vielen Belagsflicke in einem schlechten Zustand. Auch die Randabschlüsse sind teilweise sanierungsbedürftig. Zudem ist insbesondere zwischen der Lenzburgerstrasse und der Schulstrasse (Abschnitt 1) die Strassenentwässerung ungenügend. Mit der gleichzeitigen Sanierung des Strassenbelages zusammen mit der Erneuerung der Wasserleitung sowie der Neuerstellung eines Elektro-Rohrblockes und dem Neubau der Schmutzwasserleitung, können Synergien genutzt werden, die sich im Bereich der Kosten positiv für die Gemeinde Mellingen auswirken. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die sich in einem schlechten Zustand befindenden Beläge und Randabschlüsse zu sanieren und die ungenügende Strassenentwässerung anzupassen. Strassenbau Das vorliegende Projekt sieht vor, im Bereich Gartenbau Jenni und Badstrasse sowie Bereich Schul- und Lenzburgerstrasse den kompletten Belag (rund 1‘200 m2) im öffentlichen Grund zu ersetzen. Ein Fundationsersatz ausserhalb der Werkleitungsgräben ist nicht vorgesehen. Die Belags- und Fundationsanteile im Bereich der neuen Wasser- und Schmutzwasserleitungen sowie des neuen Elektro-Rohrblockes (total rund 600 m2) gehen zu Lasten des jeweiligen Werkes. Da im Bereich Bad- bis Schulstrasse nur ein Kombigraben für die Wasser- und Elektroleitungen erstellt wird, soll die restliche Strassenfläche (rund 400 m2) nur mit einem neuen Deckbelag versehen werden. Der Belags- und Fundationsanteil im Bereich der erwähnten Werkleitungen (rund 200 m2) geht zu Lasten des jeweiligen Werkes. Mit der Belagssanierung wird auch die Strassenentwässerung ergänzt. Im Abschnitt 2 soll zur Verbesserung ein neuer Einlaufschacht erstellt werden. In diesem Zusammenhang werden im Abschnitt 1 (nur Bereich Gartenbau Jenni bis Badstrasse) sowie Abschnitt 2 (nur Lenzburgerstrasse bis Liegenschaft Nr. 11) auch alle bestehenden Randabschlüsse ersetzt. Im Bereich Badstrasse bis Liegenschaft Nr. 11 ist somit kein Ersatz vorgesehen. Wasserversorgung Das vorliegende Projekt sieht den Ersatz der bestehenden Gussleitung durch eine neue PE-Kunststoff-Druckrohrleitung vor. Verschiedene Hydranten werden an die neue Leitung angeschlossen. Im Bereich der öffentlichen Strasse werden auch die bestehenden Hausanschlüsse (HA) durch PE-Kunststoffrohre ersetzt. Die Hausanschlüsse werden mittels Schieber an die neue Wasserleitung angeschlossen. Falls noch kein HA-Schieber vorhanden ist, gehen diese zu Lasten der Liegenschaftseigentümer. Abwasserentsorgung Das bestehende Entwässerungskonzept wird gemäss GEP weiterhin im Mischsystem entwässert. Für die Ableitung des häuslichen Abwassers im Abschnitt 2 wird eine neue Schmutzwasserleitung realisiert. Diese Leitung wird parallel zum südlichen Strassenrand geführt. Es ist vorgesehen, dass die bestehenden Hausanschlussleitungen während der Bauphase in Betrieb bleiben. Falls dies nicht möglich ist, wird die Ableitung des häuslichen Abwassers mittels Provisorien sichergestellt. Die neue Schmutzwasserleitung wird wie bisher an die bestehenden Mischwasserleitung in der Lenzburgerstrasse angeschlossen. Alle Schmutzwasser-Hausanschlüsse werden mittels Kanal-TV auf Ihren Zustand geprüft und gegebenenfalls saniert. Die schlecht verputzten Einläufe bei den Leitungen im Abschnitt 1 werden mittels Roboterverfahren repariert (dicht einbinden). Ein Einlauf ist ausser Betrieb und kann verschlossen werden. Das häusliche Abwasser der Liegenschaften Nr. 7 und 9 im Abschnitt 2 werden an die neue Schmutzwasserleitung angeschlossen. EW-Anlagen Für das Elektrizitätswerk wird ein neuer Rohrblock erstellt. An den Strassenkreuzungen werden Kabelzugschächte gebaut. Im Bereich Wohlenschwilerweg 36 wird eine neue Verteilkabine erstellt. Die bestehenden Hausanschlüsse sind an einem Stammkabel angemufft und müssen erneuert werden. Dazu werden alle Liegenschaften mit einem separaten Kabel direkt ab der Verteilkabine neu erschlossen. Die Strassenbeleuchtung wird nach heute geltenden Normen komplett neu erstellt und mit modernen LED-Leuchten ausgerüstet. Kosten Gestützt auf die durch die Waldburger Ingenieure AG sowie die Regionalwerke AG Baden ausgearbeiteten Projekte ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Der Kostenpunkt Diverses ist anteilsmässig auf die einzelnen Werke verteilt: Strassenbau Abwasserentsorgung Wasserversorgung EW-Anlagen Fr. Fr. Fr. Fr. 276'000 205'000 415‘000 490‘000 Totale Kosten (ink. Diverses und MWST) Fr. 1‘386‘000 Fazit Die projektierte Belagssanierung im Wohlenschwilerweg ist aufgrund des schlechten Zustandes und der ungenügenden Entwässerung sowie der geplanten Werkleitungsbauten zwingend zu realisieren. In Koordination mit der neuen Wasserleitung, dem neuen Elektro-Rohrblock und dem Neubau der Schmutzwasserleitung kann die Belagssanierung insgesamt kostengünstiger realisiert werden. Projektunterlagen Die detaillierten Projektbeschriebe können während der Auflagefrist der Gemeindeversammlungsakten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Antrag Für die Sanierungen im Wohlenschwilerweg seien folgende Kredite zu bewilligen: a) b) c) d) Fr. Fr. Fr. Fr. 276'000 205'000 415'000 490‘000 für den Strassenbau für Abwasserentsorgung für die Wasserversorgung für EW-Anlagen 7. Verschiedenes und Umfrage Informationen, Auskünfte und Anfragen
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