geändert 20.07.2016 Ausschreibung zur DJV-Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2016 Die 62. DJV-Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen findet als Mannschafts- und Einzelwettbewerb vom 07. September – 10. September 2016 auf dem LJN-Schießstand Liebenau (Kuhlertweg 2a, 31618 Liebenau), nach den Bestimmungen der DJV-Schießvorschrift in der Fassung vom 01.04.2015 und den nachfolgenden Bedingungen statt: I. Zeitplan (Änderungen bleiben der Schießleitung vorbehalten) Montag, 05. September 2016 Training Dienstag, 06. September 2016 830- 1300 Uhr 1300 Uhr Training Einstellen der Maschinen und Überprüfung des Schießstandes Leitung: DJV-Schießleiter Dr. Torsten Krüger Treffpunkt: Trapstand 1400 Uhr Richterbesprechung DJV-Schießleiter Dr. Torsten Krüger Ort: Trapstand Gegen 1500 Uhr Schießen für Richter, Offizielle und Gäste mit anschließendem gemütlichen Beisammensein und Auswertung Mittwoch, 07. September 2016 900 Uhr Eröffnung der Bundesmeisterschaft unter Mitwirkung einer Jagdhornbläsergruppe der Landesjägerschaft Niedersachsen 940 - 1900 Uhr 940 - 1900 Uhr Schießen für Langwaffen Schießen für Kurzwaffen Gegen 1400 Uhr Obleutebesprechung Donnerstag, 08. September 2016 0800 - 1900 Uhr 0800 - 1900 Uhr Schießen für Langwaffen Schießen für Kurzwaffen Beendigung des Wettbewerbs in der Damenklasse 1 Freitag, 09. September 2016 0800 - 1900 Uhr 0800 - 1900 Uhr Schießen für Langwaffen Schießen für Kurzwaffen Beendigung des Wettbewerbs in der Alters-, Senioren-, und Jugendklasse Samstag, 10. September 2016 0800 - 1600 Uhr 0800 - 1500 Uhr Schießen für Langwaffen (nur noch Offene Klasse) Schießen für Kurzwaffen Die Einzelschützen aller Klassen schießen schwerpunktmäßig am Mittwoch, den 07.09. und Donnerstag, den 08.09.2016. Der Mannschaftswettbewerb findet am Donnerstag, den 07. September 2016 (Damenklasse, Seniorenklasse) am Freitag, den 08. September 2016 (Altersklasse- und Juniorenklasse) und Samstag, den 10. September 2016 (Offene Klasse) statt. Das Trapschießen wird auf einem 15-Maschinenstand durchgeführt. E i n s c h r ä n k u n g e n: Der Schütze muß, nachdem der Hauptrichter das Schießen freigegeben bzw. der Schütze zu seiner Linken oder sein Vorgänger eine regelgerechte Wurfscheibe beschossen hat, innerhalb von 15 Sekunden seine Stellung (Trap) einnehmen bzw. unverzüglich seinen Stand (Skeet) betreten, seine Flinte laden, die Taube in jagdlicher Gewehrhaltung erwarten und beschießen. Im Falle der Nichtbeachtung wird der Schütze vom Hauptrichter verwarnt. Sollten Mannschaften durch ihr Verhalten den Zeitplan gefährden, so ist der Hauptrichter berechtigt das Schießen zu beenden und alle nicht beschossenen Tauben als Fehler zu werten. Dieser Fall tritt ein, wenn eine Mannschaft für das Skeet- oder Trapschießen länger als 22 Minuten benötigt. Anschlagmarkierung: Diese muss ca. 25 cm lang, ca. 2 cm breit und dauerhaft auf der Anschlagsseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein. Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung) und die Markierung muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein (wird der Unterarm an den Oberarm angezogen, so ist der Ellenbogen der tiefste Punkt und unter diesem hat sich die Anschlagsmarkierung zu befinden). Höhere Anschlagsmarkierungen werden nicht akzeptiert. Die Obleute der Landesverbände werden darum gebeten, die Schützinnen und Schützen bei den vorbereitenden Wettkämpfen darauf hinzuweisen, so dass bei der Bundesmeisterschaft alle Markierungen schon vorschriftsgemäß sind. Bei der Bundesmeisterschaft 2016 wird eine Einspruchsfrist festgelegt. Einsprüche gegen Ergebnisse sind nur noch 30 Minuten nach Veröffentlichung der Ergebnisse (Aushang) möglich. Später eingehende Einsprüche müssen nicht mehr bearbeitet werden. Hiermit werden die Schießobleute, Mannschaftsleiter und jeder einzelne Schütze aufgefordert die veröffentlichten Ergebnisse zeitnah zu überprüfen. Ebenso sind die Schützen, Mannschaftsleiter und Obleute verpflichtet, die Startdaten der Schützen (Alter, Klassenzugehörigkeit, Mannschaftsschütze/Einzelschütze, Nadelbesitz) zu überprüfen. Kommen elektronische Anzeigen zum Einsatz, akzeptiert der Schütze, bzw. der Landesverband mit der Anmeldung die Wertungen, welche diese Anlagen vornehmen. Diese wurden zuvor durch den DJV-Schießleiter überprüft. Sollten Einschränkungen bestehen, die durch die Betriebsgenehmigung des Schießstandes vorgegeben sind, so sind diese öffentlich zu machen und durch alle Teilnehmer zu beachten. 2 II. Siegerehrung Ehrung der Tagessieger und Verleihung der Schießleistungsnadel "Sonderstufe Gold". Für den Erwerb der DJV-Schießleistungsnadel Sonderstufe GOLD für Langwaffen: Stufe 1= 320 Punkte, Stufe 2= 330 Punkte, Stufe 3= 340 Punkte; für Kurzwaffen: Stufe 1= 185 Punkte, Stufe 2= 190 Punkte, Stufe 3= 195 Punkte werden den Schützen der Altersklasse zugerechnet: 55 – 59 Jahre (Jahrgang 1957 – 1961): ab 60 Jahre (Jahrgang 1956 und älter): 5 Punkte 10 Punkte alle Tage bis Sonnabend 10. September 2016 ca. 1400 Uhr und nachfolgend etwa alle drei Stunden. Änderungen bleiben der Schießleitung vorbehalten. Ehrung der besten Schützinnen in der Damenklasse erfolgt am Donnerstag, 08. September 2016, nach Beendigung des Wettbewerbs ca. 1910 Uhr. Ehrung der besten Schützen in der Alters-, Senioren-, und Juniorenklasse am Freitag, 09. September 2016, nach Beendigung des Wettbewerbs ca. 1910 Uhr Ehrung der besten Schützen der Offenen Klasse und des Kurzwaffenschießens sowie Ehrung des Deutschen Meisters aller Klassen (Langwaffen) am Samstag, den 10. September 2016 ca. 1800 Uhr. Eventuell notwendig werdende Stechen finden spätestens 30 Minuten (Anwesenheitspflicht) nach Wettkampfende am Donnerstag, 08. September 2016, Freitag, 09. September 2016 und Samstag, 10. September 2016 statt. III. Schießleitung Die Schießleitung obliegt dem DJV-Schießleiter Dr. Torsten Krüger und Landesschießobmann der Landesjägerschaft Niedersachsen, Heinrich Wecke. Bei Verstößen gegen die Regeln hat die Schießleitung das Recht, das Schießen zu unterbrechen, ohne dass die schießende Rotte ein Anrecht auf Neubeginn der gerade geschossenen Teildisziplin hat. Das Schiedsgericht wird aus drei anwesenden Landesschießobleuten gebildet. Die Protestgebühr beträgt € 50,00. IV. Trainingsschießen a) Informationen zu Trainingszeiten finden Sie unter: www.schiessstand-liebenau.de b) Trainingsschießen während der Bundesmeisterschaft entfällt. c) Kontrollschüsse mit der Büchse sind auf dem Schießstand möglich. d) Kurzwaffenschießen: bis zu 5 Probeschüsse zur Ermittlung des Haltepunktes auf eine Scheibe werden zugelassen. V. Teilnahmebedingungen Jeder Teilnehmer muß einen gültigen Jagdschein besitzen oder eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Nachweis ist bei der Schießkartenausgabe zu führen. Gemäß der DJV-Schießvorschrift haben die Teilnehmer in jagdlicher Kleidung anzutreten. Es darf nur mit 24g Schrotpatronen geschossen werden. 3 Zur DJV-Bundesmeisterschaft werden zugelassen: A) KOMBINIERTES SCHIESSEN 1. Mannschaften a) O f f e n e K l a s s e: Teilnahmeberechtigt sind Jagdschützen der Jahrgänge 1962 bis 1988, die mindestens die DJV-Schießleistungsnadel in Gold besitzen. b) A l t e r s k l a s s e : Teilnahmeberechtigt sind Jagdschützen der Jahrgänge 1952 bis 1961 die mindestens die DJV-Schießleistungsnadel in Gold besitzen. c) S e n i o r e n k l a s s e: Teilnahmeberechtigt sind Jagdschützen der Jahrgänge 1951 und älter, die mindestens die DJV-Schießleistungsnadel in Gold besitzen. d) J u g e n d k l a s s e: Teilnahmeberechtigt sind Jagdschützen der Jahrgänge 1989 und jünger, die mindestens die DJV-Schießleistungsnadel in Silber besitzen. e) Damenklasse: Teilnahmeberechtigt sind Schießleistungsnadel in Silber besitzen. Jagdschützinnen, die mindestens die DJV- Wird von einem Landesverband in einer Klasse keine Mannschaft gemeldet, verfallen diese 6 Startplätze zu Gunsten der Schießleitung. Bitte schon vor dem Meldeschluß dem DJV-Schießleiter bekanntgeben welche Mannschaften (Damen-, Junioren-, Altersklasse, Senioren oder gemischt Altersklasse und Senioren) für den einzelnen Verband gemeldet werden sollen. Jeder Landesjagdverband kann für Damen-, Jugend- und Offene Klasse eine Mannschaft stellen, die zum Wettkampf geschlossen anzutreten hat. Die Mitglieder der Mannschaften gelten als Einzelschützen und werden auch als solche gewertet. In der Alters- bzw. Seniorenklasse können jeweils eine Mannschaft gebildet werden, diese müssen dann altersklassenrein zusammengesetzt werden. Oder es kann eine Mannschaft gemeldet werden, welche sich dann aus Alters- und Seniorenschützen zusammensetzen kann. Als Einzelschützen werden sie jedoch getrennt in den zwei Klassen gewertet. Die gemischten Mannschaften werden dann gegen die reinen Altersklassenmannschaften antreten. Die Mannschaften der Seniorenklasse werden unter sich gewertet. 2. Einzelschützen Teilnahmeberechtigt sind Jagdschützen die 2016 bei der Landesmeisterschaft oder einem Qualifikationsschießen ihres Landesjagdverbandes oder des DJV (Schießen um die Leistungsnadel "Sonderstufe GOLD") folgende Mindestleistungen erzielt haben: a) Offene Klassen: Jahrgang 1962 - 1988 320 Punkte b) In der Altersklasse: Jahrgang 1952 - 1961 (ohne Zulage für die Leistungsnadel) 315 Punkte In der Seniorenklasse: Jahrgang 1951 und älter (ohne Zulage für die Leistungsnadel) 310 Punkte d) In der Jugendklasse: Jahrgang 1989 und jünger 280 Punkte e) In der Damenklasse: 280 Punkte f) Gäste 320 Punkte c) 4 g) Ausländische Staatsangehörige, die ordentliche Mitglieder der Landesjagdverbände bzw. deren Untergliederungen sind und die sonstigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen erfüllen, werden zugelassen. h) Jagdschützen, welche in mehreren Landesjagdvebänden Mitglied sind müssen sich bis zum 1.April eines jeden Jahres festlegen für welchen Verband Sie gegebenenfalls zur Bundesmeisteschaft starten wollen. Diese Entscheidung ist den betroffenen Verbänden schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldung erfolgt nur durch die betreffenden Landesjagdverbände. Mit der erreichten Punktzahl ist nicht zugleich die Zulassung zur DJV-Bundesmeisterschaft 2016 verbunden, da die Einzelschützen nur in beschränkter Zahl, anlehnend an die jeweilige Mitgliederstärke der Landesjagdverbände zugelassen werden können. Die Auswahl und Meldung der qualifizierten Einzelschützen ist Sache der Landesjagdverbände. Landesjagdverband Einzelschützen Mannschaftsschützen insgesamt ---------------------------------------------------------------------------------------Baden-Württ. Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenb.-Vorp. Niedersachsen Nordr.-Westf. Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schl.-Holstein Thüringen Rod & Gun Club Gäste 18 2 8 6 7 18 10 64 66 13 9 8 9 32 7 30 6 24 24 24 30 30 30 30 30 24 12 24 30 24 48 8 32 30 31 48 40 94 96 43 33 20 33 62 31 6 12 294 6 18 396 12 30 690 5 KURZWAFFENSCHIESSEN Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdschützen, die von ihrem Landesjagdverband auch für das "Kombinierte Schießen" gemeldet sind und die geforderten Mindestleistungen für das Langwaffenschießen 2016 erfüllt haben, und die Schießleistungsnadel in Gold besitzen. Dies gilt für Einzelschützen. Für Mannschaftsschützen „Kurzwaffe“ gelten 300 Punkte als Mindestleistung. Geschossen wird auf die für das Kurzwaffenschießen verbindliche "DJV-Scheibe Nr. 7" mit folgenden Maßen: 780 x 470 mm Außenmaß. Die Bewertungsringe beginnen mit dem 6. Ring. Schießwesten/Westen werden als Jacken beim Kurzwaffenschießen nicht zugelassen. 1. Mannschaften Jeder Landesjagdverband kann nur eine Mannschaft stellen, die zum Wettkampf geschlossen anzutreten hat. 2. Einzelschützen Eine zahlenmäßige Beschränkung der Einzelschützen erfolgt nicht, sofern sie o.g. Bedingungen erfüllt haben. Die Startzeiten für alle Schützen sind frühzeitig vor Wettkampfbeginn mit dem Hauptrichter, Herrn Hubert Krein abzustimmen (Telefon 06852/81308, ab ca. 18.00 Uhr und am Wochenende oder per E-Mail: [email protected]). VI. Anmeldungen Die Meldungen der Mannschaft- und Einzelschützen für Lang- und Kurzwaffen erfolgen nur durch die Landesjagdverbände an den DJV-Schießleiter, Herrn Dr. Torsten Krüger, Am Park 17 in 01561 Ebersbach /OT Naunhof, Tel. 0 35249/79162 oder 0162/4203506 Die Meldungen erfolgen direkt über das Melde-Tool in das Auswertungsprogramm. Zur Übersicht ist an den DJV-Schießleiter nur eine Sammelmeldung (Anzahl der Mannschaften + Anzahl der in der jeweiligen Klasse gemeldeten Einzelschützen) zu senden. Im Melde-Tool können die Landesverbände die für sie vorgesehenen Rotten mit Ihren Schützen auffüllen und können somit Fahrgemeinschaften ermöglichen. Zu beachten ist nur, dass Einzelschützen aller Klasse und die Damen Mi. und Do. starten. Der Freitag und der Samstag bleiben den Mannschaften und den Reserveschützen vorbehalten. Alle Rückmeldungen gehen an die jeweiligen LJVs. Sollten sich Landesverbände dazu nicht in der Lage sehen, melden diese bitte schriftlich auf den vorgegebenen Meldeformularen an den DJV-Schießleiter Herrn Dr. Torsten Krüger. Meldebeginn ist der 07. Juli 2016, ab da ist das Melde-Tool freigeschaltet, Meldeschluss ist der 29. Juli 2016. Alle Startplätze die nach diesem Termin nicht besetzt wurden, werden den Landesverbänden zur Verfügung gestellt, die noch Interesse an weiteren Startplätzen haben. Dieses Interesse bitte schriftlich bei dem DJV Schießleiter unter Angabe der Anzahl kundtun. Ummeldungen und Änderungen vor der Bundesmeisterschaft sind dann nur noch in Außnahmefällen in Rücksprache mit dem DJV-Schießleiter möglich. Für Ummeldungen jeglicher Art werden während der Bundesmeisterschaft Ummeldegebühren in Höhe von € 20,00 erhoben. Die für die Bundesmeisterschaft von den Landesjagdverbänden pünktlich gemeldeten Schützen werden über die LJVs benachrichtigt (wahrscheinlich am 15.08.2016). Die Einhaltung der Meldetermine und die Altersangaben bei den Alters-, Senioren- und Jugendschützen und den Schützinnen der Damenklasse sind unbedingt erforderlich. Nachmeldungen und Ummeldungen während der Meisterschaft sind nur über die Obleute (oder deren Vertreter) der Landesjagdverbände möglich. 6 VII. Nenngeld Das Nenngeld beträgt: Gäste Für die Teilnehmer am kombinierten Schießen € 60,00 € 75,00 Für jede Mannschaft am kombinierten Schießen € 360,00 € 450,00 Für die Teilnehmer am Kurzwaffenschießen € 20,00 € 30,00 Für jede Mannschaft am Kurzwaffenschießen € 100,00 € 150,00 Die Nenngebühren sind von den Landesjagdverbänden für die Lang- und Kurzwaffenmannschaften und Einzelschützen in einer Summe gleichzeitig mit der Meldung auf das Konto: Kto-Nr: IBAN: BIC: Bank: Inhaber: 513 674 201 DE 85 100 708 480 513 674 201 DEUTDEDB110 Berliner Bank Deutscher Jagdverband mit der Angabe "Nenngeld BM LJV...." bis zum 05. August 2016 zu überweisen. Startgeld ist Reuegeld! Ein Nachweis der Überweisung des Startgeldes ist der Meldung beizufügen. 7
© Copyright 2025 ExpyDoc