Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde St. Wolfgang Herausgegeben von der Gemeinde Sankt Wolfgang, 84427 Sankt Wolfgang Telefon (08085) 188-0, Fax 188-28, E-Mail [email protected] Unsere Internetadresse: http://www.st-wolfgang-ob.de Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Pressegesetzes: 1. Bürgermeister Ullrich Gaigl Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr. Druck: Loewer, 84427 Sankt Wolfgang Nr. 15 Donnerstag, den 21.07.2016 Bekanntmachungen Der Bürgermeister bietet jeweils donnerstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr eine Bürgermeister-Sprechstunde an. Hierzu ist keine Terminvereinbarung nötig. Die Sprechstunde findet im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 14 statt. Bitte melden Sie sich vorher im Vorzimmer des Bürgermeisters an. 45. Jahrgang 10. Außenbereichssatzung Kleinschwindau - Abwägungsund Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 3 BauGB) 11. Einbeziehungssatzung "Lappach-Forstweg" - Aufhebung Satzungsbeschluss vom 12.10.2016 12. Einbeziehungssatzung "Lappach-Forstweg I" (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB) Aufstellungsbeschluss, Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB 13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Sankt Wolfgang, 21.07.2016 __________ Bekanntmachung Die öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung findet am Montag, den 25.07.2016, um 19:30 Uhr im Rathaus im Sitzungssaal statt. TA G E SO RD NU N G 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2016 2. Bauantrag - Garagen Ersatzbau, Fl.Nr. 1501/2, Gemarkung Sankt Wolfgang, Bauherr: Nagl Barbara 3. Bauantrag - Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Fl.Nr. 3/2, Gemarkung Lappach, Bauherr: Páksu Istvan und Kisbakonyi Evelin 4. Bauantrag - Nutzungsänderung des Einfamilienhauses in Praxis, Fl.Nr. 1449/9, Gemarkung Sankt Wolfgang, Bauherr: Spörer Rosemarie 5. Bauantrag - Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Halle und des ehemaligen Wohnhauses in eine Abbundhalle mit Büro und Gewerberäume, Fl.Nr. 296, Gemarkung Lappach, Bauherr: Hundschell Georg 6. Bauantrag - Umbau Wohnhaus, Fl.Nr. 1439/16, Gemarkung Sankt Wolfgang, Bauherr: Brand Angelika 7. Antrag auf Tieferbaggerung auf Fl.Nr. 760 u.a. Gemarkung Lappach (Antragsteller: Fa. Willi Ostermaier GmbH & Co.KG) 8. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.Nr. 143/1, Gemarkung Lappach, Bauherr: Demmel Stefan 9. Bauanträge - die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden Ullrich Gaigl 1. Bürgermeister __________ Wichtige Informationen für die Abgabe von Bauanträgen: Bauanträge müssen bis spätestens 10 Tage vor der Bauausschusssitzung (s. nachfolgende Termine für 2016) bei Herrn Eyner, Zimmer 04/Erdgeschoss abgegeben werden. Später abgegebene Bauanträge werden erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt. Bauausschusssitzung vom: Montag, den 19. September 2016 Montag, den 24. Oktober 2016 Montag, den 14. November 2016 Montag, den 05. Dezember 2016 Abgabetermin: Freitag, den 09. Sep. 16 Freitag, den 14. Okt. 16 Freitag, den 04. Nov. 16 Freitag, den 25. Nov. 16 Zusatz zum Bauantrag: Mit der Abgabe Ihres Bauantrages ist zusätzlich eine PDFDatei des Eingabeplanes an folgende E-Mail Adresse: [email protected] zu senden. __________ Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Straßensperrung Die Raiffeisenstraße ist am Samstag, 23.07.2016 ab 13 Uhr und am Montag, 25.07.2016 ab 18 Uhr für Fahrzeuge komplett gesperrt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe Nr. 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe Nr. 2) werden. 1.Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Sankt Wolfgang, Hauptstr. 9, 84427 Sankt Wolfgang, die den Bescheid erlassen hat, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstr. 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde Sankt Wolfgang und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2.Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstr. 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gericht zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde Sankt Wolfgang und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. __________ Abschlussprüfungen 2016 Den Schulabgängern/innen, Abiturienten/innen und Berufsund Meisterschülern/innen 2016 gratuliert die Gemeinde Sankt Wolfgang herzlich zu den bestandenen Prüfungen. Wir wünschen allen eine glückliche und zufriedene Zukunft. Bei außergewöhnlichen Leistungen und Abschlüssen (bis zu einem Notendurchschnitt von 1,9) bitten wir um Benachrichtigung, damit auch diese von der Gemeinde entsprechend gewürdigt werden können (Tel. 08085/188-27 Frau Haunolder oder 08085/188-24 Frau Bauer). __________ Problemmüll-Sammelstelle Sammelstelle Sankt Wolfgang Recyclinghof, Raiffeisenstraße Mittwoch, den 27. Juli 2016 von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr Annahme von Problemabfällen aus Haushaltungen __________ Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 Die Gemeinde Sankt Wolfgang setzt hiermit gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (Bundesgesetzblatt I S. 2794) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 wie in der zuletzt veranlagten Höhe fest. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Soweit zwischenzeitlich ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugestellt wurde, ist dieser gültig. Diejenigen Grundsteuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2016 erhalten, haben im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer zu entrichten, wie in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 (§ 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz). Kleinbeträge werden wie folgt fällig: a) am 15. August wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt. b) am 15. Februar und am 15. August je zu einer Hälfte Ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser öffentlichen Festsetzung der Grundsteuer nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. Entscheidungen in einem Grundlagen-2- bescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen. Abholung ist es erforderlich, dass der Antragsteller oder ein bestellter Vertreter vor Ort ist, um die erfolgte Sperrmüllabholung zu quittieren. Von der Sperrmüllabfuhr abgeholt werden bewegliche Gegenstände der Haushaltsführung, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Nicht abgeholt werden Restmüll und Abfälle, die wegen der Größe oder des Gewichtes nicht verladen werden können sowie Abfälle von Bau-, Abbruch und Sanierungsarbeiten. Ausgeschlossen sind auch Elektrogeräte, Autoreifen oder Gegenstände aus Eisen und Buntmetallen. Sankt Wolfgang, den 21.07.2016 Gemeinde Sankt Wolfgang Rückfragen zur Sperrmüllabholung unter Tel. 08122/581550. __________ Ullrich Gaigl Erster Bürgermeister Grundschule Sankt Wolfgang informiert: Wir bedanken uns herzlich bei den vielen freiwilligen Helfern, die unsere Projektwoche und den Tag der offenen Tür so attraktiv gestaltet und unterstützt haben. __________ Landratsamt Erding informiert: Hr. Blau, Fr. Brandstetter, Fr. Breitenstein, Fr. Brüllmann, Fr. Danzer, Fr. Edling, Elternbeirat, Fr. Fabian, Förderverein, Fr. Gelsheimer, Fr. Gilhuber, Fr. Angela Göschl, Fr. Margret Göschl, Fr. Grundei, Fr. Grundner, Fr. Hackl, Hr. Hackl, Hr. Hintermaier, Isentaler Schalmeienexpress, Hr. Kiermaier, Fr. Lux, Fr. Loidl, Fr. Meier, Fr. Mittermeier, Fr. Müller, Fr. Rilke, Fr. Sagkob, Fr. Scheffler, Hr. Schichtl, Hr. Schwanhäuser, Hr. Florian Schwarzenbeck, Fr. Julia Schwarzenbeck, Hr. Alois Schwarzenbeck, Fr. Schweiger, Hr. Schweiger, Fr. Seidl, Fr. Staab, Fr. Verkühlen, Fr. Wangler, Fr. Wolff, Hr. Weber, Fr. Weilnhammer, Hr. Wittmann und allen anderen freiwilligen Helfern, Kollegium, Elternbeirat u. Förderverein der Grundschule St. Wolfgang Anmeldung für die Sperrmüllabholung im Herbst Das Landratsamt Erding möchte auf die Sperrmüllabholung im Herbst 2016 hinweisen und noch einige wichtige Informationen hierzu geben. Für die Herbstabholung, die voraussichtlich Anfang Oktober beginnt, gibt es mit dem 02. September 2016 wieder einen Stichtag. Bis dahin müssen alle Anmeldungen im Landratsamt eingegangen sein. Später eingehende Anmeldungen können erst wieder für das Frühjahr 2017 berücksichtigt werden. Die Sperrmüllabholung findet zweimal jährlich statt und ist bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern pro Haushalt und Jahr kostenlos. Für Sperrmüllmengen, die über die kostenlose Höchstmenge hinausgehen, ist vor Ort eine Gebühr von 10 Euro pro angefangenen halben Kubikmeter zu entrichten. Die Anmeldung muss schriftlich unter Angabe des abzuholenden Sperrmülls beim Landratsamt Erding, Fachbereich Abfallwirtschaft, erfolgen. Entsprechende Meldekarten sind im Landratsamt Erding und in allen Gemeindeverwaltungen des Landkreises Erding erhältlich oder können unter www.landkreis-erding.de/sperrmuellanmeldung abgerufen werden. Eine Meldekarte zum Abtrennen befindet sich auch an der Rückseite der Abfallfibel 2016. __________ Um einen reibungslosen Verlauf zu gewährleisten sind die Meldekarten sorgfältig auszufüllen und an das Landratsamt Erding zu senden oder können dort abgegeben werden. Eine Abgabemöglichkeit gibt es auch in allen Gemeindeverwaltungen. Etwa zwei Wochen vor dem Abholtermin erhalten die Antragsteller eine schriftliche Terminmitteilung. Bei der -3- Für die musikalische Unterhaltung sorgt die Band „The Soundscape“ aus Armstorf und wird uns ordentlich auf Feierlaune bringen. Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Weltrekord für Sankt Wolfgang geehrte Damen und Herren, wir, der Verein Anzenberg.e.V., Verein für Kunst, Kultur und Spiel wollen am 13.08.2016 einen neuen Guinness Rekord aufstellen und die längste Murmelbahn der Welt mit einer Länge von über 2,5 km bauen. Der Rekord geht dann namentlich an die Gemeinde Sankt Wolfgang. Auf Ihr Kommen und ein schönes Fest freut sich die FF St. Wolfgang __________ Freiwillige Feuerwehr Sankt Wolfgang Die Aktion ist auch ein Teil des Ferienprogramms der Gemeinde. Der Rekordversuch soll dann als großer Event mit Presse, Radio und eventl. Fernsehen ausgelegt werden. Als Beweis für den Rekord werden wir den kompletten Murmellauf mit Kameras verfolgen. Für dieses Projekt „Längste Murmelbahn der Welt“ suchen wir noch finanzielle Unterstützung für Material, Versorgung des Teams und weitere Kosten wie Notar und Reisekosten für die Berichterstatter vom Guinness Buch. Am Montag, den 01. August 2016 findet um 19.50 Uhr eine Übung statt. __________ Wir würden uns freuen, wenn Sie uns gegen eine Spendenquittung bei dem Projekt unterstützen wollen. Gerne präsentieren wir auch Ihre Werbung im Murmelbahnverlauf . Sie dürfen natürlich gerne den entstehenden Murmelbahnfilm für Ihre Werbezwecke verwenden. Ein mitwirken Ihrer Firma oder Privatpersonen bei der Erstellung der Murmelbahn würde uns sehr freuen. Am Samstag, den 30. Juli 2016 um 8.00 Uhr Jugendflamme in Eiting. Freiwillige Feuerwehr Sankt Wolfgang - Jugendgruppe Am Freitag, den 22. Juli 2016 ist der Aufbau des Sommernachtsfestes. __________ Freiwillige Feuerwehr Pyramoos Am Montag, den 01. August 2016 findet eine Übung in Königswinkl/Grundbichl statt. Um planen zu können, bitten wir Sie uns bis zum 29.07.16 Bescheid zu geben, ob Sie sich mit Ihrem Unternehmen am Weltrekordversuch präsentieren wollen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Sieme Anzenberg e.V. Verein für Kunst, Kultur und Spiel Anzenberg 1 84427 Sankt Wolfgang 08085-1898945 Bankverbindung: Raiffeisenbank St. Wolfgang IBAN : DE87701695380000576654 __________ Freiwillige Feuerwehr Gatterberg Unser alljährliches Vereinsgrillfest findet am Sonntag, den 24. Juli 2016 am Feuerwehrhaus statt. Beginn wie immer umara zwoife z´midog. Es lädt herzlich ein Die Vorstandschaft. __________ __________ Vereinsmeldungen: VdK Ortsverband Sankt Wolfgang Freiwillige Feuerwehr Sankt Wolfgang Der VdK Ortsverband Sankt Wolfgang lädt seine Mitglieder und deren Angehörige zum Grillfest mit gemütlichem Beisammensein sehr herzlich ein. Liebe St. Wolfgangerinnen und St. Wolfganger, nach einem Jahr Pause ist es in diesem Jahr wieder soweit. Am Samstag, den 23.07.2016 ab 15:00 Uhr findet unser Sommernachtsfest der FF St. Wolfgang statt. Es wird frisch gegrilltes Hendl, Steckerlfisch und vieles mehr geben. Am Montag, den 25.07.2016, wird außerdem auch ein Kesselfleisch serviert. Zum ersten Mal schenken wir neben der Erdinger Urweisse auch das neue Erdinger Stiftungsbräu aus. Ebenso werden wir unsere bekannten Krippen vom Dorffest aufstellen, die für ein gemütliches Beisammenstehen einladen. Am Sonntag, den 07. August 2016 treffen wir uns ab 12.00 Uhr im Schützenheim der DIANA Schützen in Sankt Wolfgang – Gumpenstätt. Beim Mittagstisch und Kaffee und Kuchen wollen wir zusammen ein paar schöne Stunden verbringen. Auf zahlreichen Besuch freut sich: die Vorstandschaft. __________ -4- nahme an der Gartenpfleger-Prüfung 2016 in Veitshöchheim! Dem Gartenbauverein St. Wolfgang gehören somit 2 geprüfte Gartenpfleger an; was nicht alltäglich ist. Herzlichen Glückwunsch!!! Der Gartler Tipp: Unsere Gemüse- und Blumenbeete brauchen eine ausgiebige Wassergabe (sollte es mal nicht regnen) um die Wurzelspitzen in 15 bis 20 cm Tiefe zu erreichen. 15 bis 20 ltr. Gießwasser auf einen m2 sind hierzu notwendig; am wirksamsten wenn die Wassergabe auf mind. 2 Stunden verteilt wird. Das ist keine Wasserverschwendung, denn so eine intensive Wassergabe hält bei nicht zu extremer Hitze bis zu einer Woche lang an! Das übliche Befeuchten der oberen 2-3 cm der Erdschicht bringt nicht den gewünschten Erfolg, denn mehr als die Hälfte dieser Wassergabe wird direkt in die Luft verdunstet und es wird auch viel mehr Gießwasser verbraucht. Wer die Möglichkeit hat, sollte möglichst viel Regenwasser zum Gießen sammeln; hierfür dürfte bisher kein Mangel bestanden haben. Gartenbauverein St. Wolfgang e.V. 1. Obst frisch vom Baum Der GBV bietet wieder an, frisches Obst direkt vom Baum zu ernten (Zwetschgen, frühe Birnen- und Apfelsorten), soweit der Behang und die Reife es zulässt. Eine entsprechende Spende diesbezüglich für die Kinder- und Jugendgruppe wird erwartet. Bei Interesse melden Sie sich bei Rudi Brand, Tel.: 08085/796. 2. Landesgartenschau nach Bayreuth Es sind noch einige Plätze frei! Schnell noch anmelden! Der Gartenbauverein fährt am Freitag, 29.07.2016 mit dem Bus zur Landesgartenschau nach Bayreuth. Der Fahrpreis, einschließlich Eintritt zur Gartenschau, beträgt: Sonderpreis 20,-- Euro. Busabfahrt: 6:15 Uhr Schönbrunn 6:30 Uhr St. Wolfgang 6:45 Uhr Armstorf Anmeldung bei Johannes Ober, Tel. 08085/392. Wir freuen uns auf Ihre Mitfahrt. 3. GBV in Prag Die 3-Tageslehrfahrt des Gartenbauverein St. Wolfgang vom 8. bis 10. Juli bei Kaiserwetter war weit mehr als nur ein Wochenendausflug. Nach planmäßiger Anreise bei strahlendem Sonnenschein erwartete uns in Prag ein Reiseleiter erster Klasse. Sein Wissen über Prag, Tschechien und dessen Geschichte war unerschöpflich. Seine Art und Weise den Touristen zu informieren war vom Anfang bis zum Ende seiner Begleitung stets kurzweilig und äußerst angenehm. Ein sehr interessanter Teil unserer Lehrfahrt war die Besichtigung einer riesigen Obstbaumplantage. Hier wurde uns ausführlich erläutert wie Anbau, Pflege und Ernte in diesem Land ausgeführt wird. Zum Schluss dieser Exkursion durften wir ausgiebig Kirschen frisch vom Baum verkosten. Zwischen den einzelnen Programmpunkten unserer Lehrfahrt (Stadt-rundfahrten, Besichtigungen geschichtsträchtiger Plätze und noch sichtbarer „Prunkbauten“ des früheren Kommunismus) war stets genügend Zeit sich im Hotel wieder für die nächste Aktivität auszuruhen und vorzubereiten. Am Vorabend unserer Abreise konnten wir im Rahmen einer Moldauschifffahrt mit reichhaltigem Buffet, musikalischer Untermalung, bei nächtlicher Stimmung, einen wunderschönen Blick auf die „Goldene Stadt“ mit ihren unzähligen Brücken genießen. Am letzten Tag unserer Reise, mit einem kurzen Ausflug zur weltberühmten Karlsbrücke und einem letzten Blick von der Prager Burg über die wirklich wunderschöne Stadt, ging es dann als krönenden Abschluss zum Abschieds-essen ins Nussbaumviertel mit köstlicher böhmischer Küche, böhmischer Musik und traditioneller Tanz-vorführung. Die kulinarische Versorgung an den 3 Tagen mit Schmankerln der böhmischen Küche war sehr reichlich und schmackhaft. Auch wenn das EM-Finalspiel nach unserer Ankunft in St. Wolfgang nur noch zur 2. Halbzeit wahrgenommen werden konnte, war es doch ein recht unterhaltsamer und aufschlussreicher Ausflug der sicherlich jedem in positiver Erinnerung bleiben wird. Der GBV bedankt sich bei der Fa. Sturz für dessen Organisation, angenehme Hotelunterbringung und optimal abgestimmter zeitlicher Planung. Rudi Brand, 1. Vorstand __________ Sportecke. TSV Sankt Wolfgang – Abteilung Fußball – Termine Freitag, 22.07. 19:00 Uhr SV Schwindegg - TSV AH Samstag, 23.07. 16:30 Uhr WSV Unterammergau - TSV Herren Sonntag, 24.07. 16:00 Uhr TSV Haag - TSV Herren II Dienstag, 26.07. 20:00 Uhr TSV Herren – TSV Poing Freitag, 29.07. 19:00 Uhr BSG Taufkirchen - TSV AH Samstag, 30.07. 16:00 Uhr FC 1960 Perach – TSV Herren 16:00 Uhr TSV Herren II – TSV Poing II Samstag, 06.08. – Punktrundenstart 15:30 Uhr FC Erding II– TSV Herren II Sonntag, 07.08. – Punktrundenstart 15:00 Uhr TSV Nandlstadt – TSV Herren Dienstag, 09.08. 19:15 Uhr Trainingsstart Damen Alle Mannschaften freuen sich über regen Besuch der Fans und Zuschauer. Aktuelle Infos, Spielberichte und Änderungen unter www.tsv-st-wolfgang.de Für unsere Jugendmannschaften werden noch Betreuer und Co-Trainer gesucht. Wer Interesse hat, unsere Kleinsten die Freude am Spiel zu ermöglichen, kann sich jederzeit per Telefon unter 01773084992 (Klaus Brandlhuber) oder per E-Mail unter [email protected] melden. 4. Gartenpfleger beim GBV-St. Wolfgang Wir gratulieren an dieser Stelle unserem Mitglied und Gartenpfleger Michael Erdmann für die erfolgreiche Teil- __________ -5- Gemeindebücherei Sankt Wolfgang Öffnungstage Bücherei: in der Kinderkrippe, Raiffeisenstraße 6 (direkt neben dem Kindergarten). Donnerstag, 21.07. geöffnet Sonntag, 24.07. geschlossen Donnerstag, 28.07. geöffnet Sonntag, 31.07. geöffnet Donnerstag, 04.08. geöffnet St. Hubertus Apotheke, Dorfen am Samstag, 23. Juli 08081/2448 Rathaus Apotheke, Dorfen am Samstag, 30. Juli 08081/2041 St. Bernhard Apotheke, Taufkirchen am Samstag, 06. August 08084/258814 Vitalis-Apotheke, Taufkirchen am Sonntag, 07. August __________ 08084/258814 Die Praxis Dr. Fütterer ist von Montag, 25. Juli 2016 bis einschließlich Montag, 15. August 2016 wegen Urlaub geschlossen. Öffnungszeiten: Donnerstag 16.00 – 19.00 Uhr Sonntag 10.30 – 11.45 Uhr Vertretung: alle anwesenden Ärzte Tel. Nr.: 08085/187 89 92 __________ __________ Die Praxis Hahn ist von Montag, 15. August 2016 bis einschließlich Sonntag, 28. August 2016 wegen Urlaub geschlossen. Notfalldienst Bitte beachten: Seit 01. April 2016 geänderte Sprechstundenzeiten am Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr. Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel.: 116 117 Bei schweren, lebensbedrohlichen Notfällen informieren Sie bitte direkt die bayerische Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 112. __________ Bereitschaftsdienst der Apotheken St. Zeno Apotheke, Isen 08083/218 am Donnerstag, 28. Juli und Samstag, 06. August Abgabe- und Erscheinungstermine der nächsten Amtsund Mitteilungsblätter: St. Ulrich Apotheke, Gars 08073/1277 am Freitag, 29. Juli und Sonntag, 07. August Nr. St. Jakobs-Apotheke, Wasserburg 08071/91750 am Samstag, 30. Juli und Montag, 08. August 16/16 Grafschaft Apotheke, Haag 08072/98700 am Sonntag, 31. Juli und Dienstag, 09. August Abgabetermin: Anzeigenannahmeschluss ist Freitag, 29. Juli 2016, 12.00 Uhr Erscheinungstermin: Donnerstag, 04. Aug. 2016 Beiträge und Anzeigen fürs Amtsblatt senden Sie bitte an: [email protected] oder [email protected] __________ St. Peter Apotheke, Soyen 08071/8885 am Samstag, 23. Juli und Montag, 01. August Isen Apotheke, Isen 08083/9265 am Sonntag, 24. Juli und Dienstag, 02. August Löwen Apotheke, Haag 08072/91930 am Montag, 25. Juli und Mittwoch, 03. August Marien-Apotheke, Wasserburg 08071/1504 am Dienstag, 26. Juli und Donnerstag, 04. August St. Wolfgang Apotheke, St. Wolfgang 08085/780 am Mittwoch, 27. Juli und Freitag, 05. August weitere Apotheken -6-
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