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Bayern
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(Stand 08.07.2016)
Fachschulausbildungsformen
Die Erzieher/innenausbildung an Fachakademien für Sozialpädagogik kann in Bayern in drei Formen absolviert werden.
1. Erstens gibt es die reguläre vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Diese gliedert sich in eine überwiegend
fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in der Fachakademie und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum
in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
2. Die reguläre Teilzeitausbildung gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei (nur mit
Aufnahmeprüfung über die Lerninhalte des ersten Ausbildungsjahres) bis zu vier Jahren in der Fachakademie und ein
anschließendes einjähriges (in Vollzeit) oder zweijähriges (in Teilzeit) Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen
Einrichtung. Parallel zur Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit eine vergütete Anstellung in einer
Kindertageseinrichtung zu finden, wenn man die Voraussetzungen der Anerkennung für die Beschäftigung als
pädagogische Ergänzungskraft mitbringt, da man dann in den Personalschlüssel der Kindertageseinrichtungen
einbezogen werden kann.
3. Im Schuljahr 2016/17 startete in Bayern der Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“
( OptiPrax). Es werden drei unterschiedliche Ausbildungsvarianten für unterschiedliche Zielgruppen angeboten. Alle
drei Varianten von OptiPrax haben gemeinsam, dass die Praxis in die theoretische Ausbildung integriert ist und die
Fachschüler/innen eine Vergütung erhalten. Mehr Informationen zu den genannten Ausbildungsformen erhalten Sie im
fortlaufenden Text sowie in den Rubriken „Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung und „Finanzierung“ auf dieser
Webseite.
Vergütung
Fachschüler/innen, die in Bayern an dem Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax)
teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten unseres Wissens nach eine
monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im
zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG I Link
Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildungsform können nur mit einer Vergütung rechnen, wenn sie aufgrund
ihrer beruflichen Vorqualifikation als pädagogische Ergänzungskräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden
können. Ansonsten müsste ein/e Arbeitgeber/in die Vergütung anders bzw. selbst finanzieren.
Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als pädagogische Fach- bzw. Ergänzungskraft finden Sie in der
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Rubrik „Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas“ auf dieser Webseite.
Nähere Informationen zu den Ausbildungsformen und zur Vergütung finden Sie in den Rubriken „Berufsbegleitende bzw.
Teilzeitausbildung“ und „Finanzierung“.
Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildungen in Bayern mit den Verdienstmöglichkeiten
berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt:
Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit | Download
Zulassungsvoraussetzungen
Der Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax) wird an fast allen
Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen
interessant sind.
Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 1:
Bewerber/innen mit oder ohne mittleren Schulabschluss
Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 2:
Bewerber/innen mit Fach-/Abitur und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer
sozialpädagogischen Einrichtung
Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 3:
Bewerber/innen mit einer fachfremden Berufsausbildung (Berufswechsler/innen) und Nachweis über eine sechswöchige
praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine Informationssammlung zum Modellversuch
„OptiPrax“.
Bayerisches Kultusministerium I Link
Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für
Sozialpädagogik finden Sie in der
bayerischen Fachschulverordnung (siehe §4 und §6) I Link
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben
Bayern gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte.
Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung
auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben
wir eine Vergleichstabelle erstellt:
Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen | Download
Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.B.
angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Auf der rechten Seite dieser Webseite halten wir
Informationen zu weiteren Bundesländern bereit.
ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“
Im Bundesland Bayern gibt es keinen Standort, an dem eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung im Rahmen
des ESF-Bundesmodellprogramms "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" ermöglicht wird. Nähere Informationen
zum Bundesmodellprogramm und den beteiligten Bundesländern finden Sie hier.
ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" I Link
Weitere Informationen zu aktuellen Informationen rund um das Thema „Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf“
können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen.
zum Newsletter
Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download
Im Folgenden haben wir detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Bayern aufgelistet, die
Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten:
Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung
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Modellversuch „OptiPrax“
In Bayern besteht seit dem Schuljahr 2016/2017 an mehreren Fachakademiestandorten die Möglichkeit, die
Erzieher/innenausbildung im Rahmen des Modellversuchs „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax)
berufsbegleitend zu absolvieren. „OptiPrax“ wird an fast allen Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei
Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen interessant sind. Aufgrund unterschiedlicher
Zugangsvoraussetzungen dauert die Ausbildung unterschiedlich lang. Für Bewerber/innen mit Fach-/Abitur oder einem
mittlerem Schulabschluss und einer fachfremden Berufsausbildung (jeweils in Verbindung mit dem Nachweis über eine
sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung) dauert die Ausbildung drei Jahre.
Die Teilnehmer/innen sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeiten dort
sozialversicherungspflichtig in Teilzeit. Die Aufteilung zwischen Theorie (Unterricht an einer Fachakademie für
Sozialpädagogik) und Praxis (Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung) wird von den jeweiligen
Fachakademien eigenständig organisiert. Beispielsweise können die Fachschüler/innen abwechselnd zwei Wochen am
Stück arbeiten und dann zwei Wochen die Fachakademie besuchen. Durch die praktische Tätigkeit in Teilzeit und dem
Fachakademiebesuch in Teilzeit ergibt sich für die Teilnehmer/innen eine Vollzeitauslastung. Die Fachschüler/innen
erhalten unseres Wissens nach eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26
Euro im ersten, 903,20 Euro im zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG I Link
Auf der Webseite des bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine Informationssammlung zum Modellversuch
„OptiPrax“.
Bayerisches Kultusministerium I Link
Die „klassische“Teilzeitausbildung
An einigen Fachakademien für Sozialpädagogik wird eine Teilzeitausbildung angeboten. Sie ist insbesondere ein
Angebot für Berufstätige, aber auch für Bewerber/innen, die wegen der Betreuung des eigenen Kindes die Ausbildung
in Vollzeitform nicht aufnehmen können. Für die Teilzeitausbildung gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen, die
auch für die Ausbildung in Vollzeitform bestehen (siehe hierzu die Rubrik „Zulassungsvoraussetzungen“ auf dieser
Webseite).
Parallel zur Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit, bereits eine Anstellung in einer Kindertageseinrichtung zu
finden, wenn man die Voraussetzungen der Anerkennung für die Beschäftigung als Ergänzungskraft mitbringt. So kann
man in den Personalschlüssel der Kindertageseinrichtungen einbezogen werden.
Der Unterricht findet in der Teilzeitausbildungsform abends bzw. am Wochenende statt. Die Ausbildung zum staatlich
anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin dauert in Teilzeitform je nach Schule zwei (nur mit
Aufnahmeprüfung über die Lerninhalte des 1. Studienjahres) bis zu vier Jahren. Das obligatorische Berufspraktikum ist
im Anschluss an die zwei- bis vierjährige Schulzeit abzuleisten. Es dauert zwölf Monate in Vollzeitform oder 24 Monate
in Teilzeitform. Das Berufspraktikum kann – wie auch in der Vollzeitausbildung – auf Antrag um die Hälfte verkürzt
werden, wenn die Bewerber/innen nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Erstausbildung
mindestens drei Jahre hauptberuflich in der sozialpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen tätig waren.
Bei Teilnahme an der Teilzeitausbildung darf ein gleichzeitig bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als zwei
Drittel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.
Weiterführende Materialien zur Teilzeitausbildung in Bayern finden Sie auf der Webseite des
bayerischen Kultusministeriums I Link
sowie in der Broschüre:
Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern I Download
Es gibt in Bayern drei Wege, die Erzieher/innenausbildung zu verkürzen:
1. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde können ausnahmsweise auch Bewerber/innen für die Fachakademie
zugelassen werden ohne die (gesamten) Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen (in diesem Fall entfällt die
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Vorbildung bzw. das Sozialpädagogische Seminar).
2. Des Weiteren können Bewerber/innen ausnahmsweise in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars
aufgenommen werden.
Variante a) und b) trifft nur auf Bewerber/innen zu, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang
eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars
erwarten lassen. Bewerber/innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen,
dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
3. Bewerber/innen, die die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können nach Bestehen einer
Aufnahmeprüfung unmittelbar in das zweite Studienjahr der Fachakademie aufgenommen werden. Sie können
unter den gleichen Voraussetzungen auf Antrag auch in das zweite Halbjahr, bei Teilzeitunterricht auch in das
dritte Halbjahr, aufgenommen werden, wenn es die organisatorischen Verhältnisse zulassen.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Aufnahme an einer Fachakademie für Sozialpädagogik gilt in Bayern keine Altersbeschränkung.
Für den Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax) und die reguläre Ausbildung in
Vollzeit- und Teilzeitform gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Voraussetzungen für eine Ausbildung im Rahmen von „OptiPrax“:
Der Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax) wird an fast allen
Fachakademiestandorten in jeweils nur einer von drei Varianten angeboten, die für unterschiedliche Zielgruppen
interessant sind.
Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 1:
Bewerber/innen mit oder ohne mittleren Schulabschluss
Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 2:
Bewerber/innen mit Fach-/Abitur und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer
sozialpädagogischen Einrichtung
Zielgruppe zur Teilnahme an Variante 3:
Bewerber/innen mit einer fachfremden Berufsausbildung (Berufswechsler/innen) und Nachweis über eine sechswöchige
praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie eine umfassende Informationssammlung zu dem
Modellversuch „OptiPrax“.
Bayerisches Kultusministerium I Link
Voraussetzungen für die reguläre Ausbildung in Voll- oder Teilzeitform:
Mittlerer Schulabschluss
und
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen,
pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
oder
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich
abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen nach
Anlage 3 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik I Link
oder
c) ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen
nach Anlage 3 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik
oder
d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
und die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass der
Bewerber/die Bewerberin für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin geeignet ist.
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Abweichend davon können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerber/innen
zugelassen oder in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden, deren bisheriger
Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des
Sozialpädagogischen Seminars erwarten lassen.
Eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie ist in der Regel nach mindestens vierjähriger selbständiger Führung
eines Haushalts, wenn dem Haushalt während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte, zu erwarten.
Eine erfolgreiche Mitarbeit im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars ist in der Regel zu erwarten, wenn der
Bewerber bzw. die Bewerberin
über den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder der
Fachhochschulreife verfügt,
die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der Ausbildungsrichtung
Sozialwesen erfolgreich besucht hat,
ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet hat, von dem mindestens sechs Monate an sozialpädagogischen oder
sozialpflegerischen Einrichtungen verbracht wurden, sofern der Bewerber bzw. die Bewerberin dabei überwiegend
mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war,
den zivilen Ersatzdienst in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet hat und dabei
überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben betraut war oder
mindestens sechs Monate den Bundesfreiwilligendienst oder freiwillige Dienste nach
Jugendfreiwilligendienstgesetz an sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet hat,
sofern der Bewerber bzw. die Bewerberin dabei überwiegend mit erzieherischen oder sozialpflegerischen Aufgaben
betraut war oder
während mindestens drei Jahren einen Haushalt selbständig geführt hat, dem während dieser Zeit mindestens ein
minderjähriges Kind angehörte.
Bewerber/innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über
hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Mit erfolgreichem Abschluss des Sozialpädagogischen Seminars wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte
Kinderpflegerin“/ „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ verliehen. Diese Berufsbezeichnung ermöglicht eine Anstellung als
pädagogische Ergänzungskraft in bayerischen Kindertagesstätten.
Aufnahme:
Der Antrag auf Aufnahme ist an die Fachakademie zu richten. Erforderlich sind Nachweise über die geforderte
schulische und berufliche Vorbildung und ein ärztliches Zeugnis, das ausweist, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin
für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin geeignet ist.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit (erstes Halbjahr des Schulbesuchs) abhängig.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für
Sozialpädagogik finden Sie in der
bayerischen Fachschulverordnung (siehe § 4 - 6) I Link
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben
Bayern gibt es auch in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte.
Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung
auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben
wir eine Vergleichstabelle erstellt:
Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen | Download
Berufsbegleitendes Studium
Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge
erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte:
www.fruehpaedagogik-studieren.de | Link
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www.weiterbildungsinitiative.de/themen/ausbildung/hochschulen/ | Link
Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas
In bayerischen Kindertageseinrichtungen können pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte als Pädagogisches Personal
auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Hierzu empfehlen wir die Lektüre des § 16 der
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) I Link
Über folgenden Link steht eine Datenbank zur Verfügung, die bei der Frage zur Anerkennung von im In- und Ausland
erworbenen Berufsabschlüssen hilfreich sein kann:
Datenbank „Kita Berufeliste „ I Link
Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden sich in der Rubrik „Ansprechpartner/innen“ weiter unten auf dieser
Webseite.
Weiterführende Informationen sowie Beratung zu unterschiedlichen Weiterbildungs- bzw.
Weiterqualifizierungsmöglichkeiten zur Pädagogischen Fachkraft in Bayern finden Sie über das
bayerische Sozialministerium I Link
Hierzu können sich Interessierte auch an das Bürgerbüro wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik
„Ansprechpartner/innen“ weiter unten auf dieser Webseite.
Im Ausland erworbene Qualifikationen
Über folgenden Link steht eine Datenbank zur Verfügung, die bei der Frage zur Anerkennung von im In- und Ausland
erworbenen Berufsabschlüssen hilfreich sein kann:
Datenbank „Kita Berufeliste „ I Link
Zudem finden Sie über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen
Qualifikationen weitergehende Kontaktdaten und Informationen.
www.anerkennung-in-deutschland.de | Link
Umschulung
Es ist in Bayern grundsätzlich möglich, eine von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter geförderte Umschulung
oder Aufstiegsfortbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin zu absolvieren. Es
verfügen allerdings nur wenige Fachakademien über die Möglichkeit Bildungsgutscheine für Qualifizierungsmaßnahmen
anzunehmen (Zulassung nach der AZAV). Ob dies der Fall ist, kann bei den Fachakademien direkt erfragt werden.
Es gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die normale Ausbildung in Vollzeit- oder Teilzeitform
bestehen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der Rubrik „Zulassungsvoraussetzungen“ auf dieser Webseite.
Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung über einen Bildungsgutschein vorliegen, wird durch die
Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für
Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters.
www.arbeitsagentur.de | Link
Weitere Informationen zur „Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen“ finden Sie in der gleichnamigen Rubrik auf
dieser Webseite.
Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen
Bewerber/innen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht
ablegen können, haben die Möglichkeit, als „andere Bewerber/innen“ zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder
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zu beantragen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Bewerber/innen, die einen mittleren Schulabschluss und eine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen, können im Einzelfall
auch ohne vorherige erfolgreiche Ableistung des einjährigen Sozialpädagogischen Seminars (siehe oben) zur
Abschlussprüfung für „andere Bewerber/innen“ zugelassen werden, wenn ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang
ein erfolgreiches Absolvieren der Abschlussprüfung erwarten lassen. Davon abgesehen gelten die
Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die Aufnahme in die Fachakademie gelten. Zur Zulassung muss man zusätzlich
mindestens weitere sechs Monate erfolgreich in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig gewesen sein.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur regulären Vollzeit- und Teilzeitausbildung an einer Fachakademie für
Sozialpädagogik finden Sie in den § 4 -6
Informationen zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen finden Sie in den § 37 – 39 der
bayerischen Fachschulverordnung I Link
Weiterführende und zusammenfassende Materialien zur „Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen“ in Bayern finden
sich in Form eines Informationsschreibens ganz unten auf der Webseite des
bayerischen Kultusministeriums I Link
Nähere Auskünfte erteilen die Fachakademien bzw. die jeweils regional zuständigen Regierungen.
Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik „Ansprechpartner/innen“ auf dieser Webseite.
Bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung besteht keine weitere Chance auf eine Erzieher/innenausbildung im Land
Bayern.
Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen
Vorbereitungskurse auf die „Abschlussprüfungen für andere Bewerber/innen“ können sowohl von Fachakademien für
Sozialpädagogik als auch von privaten Bildungsanbietern angeboten werden.
Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen
Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen können. Hierzu wird empfohlen, Kontakt zu
Fachakademien und/oder den jeweils regional zuständigen Regierungen aufzunehmen.
Kontaktdaten zur Beratung finden Sie in der Rubrik „Ansprechpartner/innen“ auf dieser Webseite.
Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen
zu lassen, ob für sie die Möglichkeit bestehen könnte einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen.
Wohnortnahe Bildungsanbieter kann man in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit
recherchieren (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden), siehe:
http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/.
Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" ein.
Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit
Bildungsgutschein" aus.
Finanzierung
An den staatlichen Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings
für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle
Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen
Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen
Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24
Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann.
Vergütung
Fachschüler/innen, die in Bayern an dem Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax)
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teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten unseres Wissens nach eine
monatliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BT-BBiG in Höhe von 853,26 Euro im ersten, 903,20 Euro im
zweiten und 949,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Weitere Informationen zum TVAöD-BT-BBiG | Link
Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildungen in Bayern mit den Verdienstmöglichkeiten
berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt:
Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit | Download
Fachschüler/innen der klassischen Teilzeitausbildungsform können nur mit einer Vergütung rechnen, wenn sie aufgrund
ihrer beruflichen Vorqualifikation als pädagogische Ergänzungskräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden
können. Bei Teilnahme an der Teilzeitausbildung darf ein gleichzeitig bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht mehr
als zwei Drittel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.
BAföG
Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier:
www.bafög.de/das-bafoeg-372.php | Link
Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link:
http://www.bafög.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php | Link
Meister-BAföG
Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von Meister-BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie
hier:
http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php | Link
Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link:
http://www.bafög.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php| Link
Bildungskredit
Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in
voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden
kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier:
www.bafög.de/bildungskredit-110.php| Link
Umschulung über Bildungsgutschein
Erwerbslose Frauen und Männer können in Bayern bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen
Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragen. Bildungsgutscheine können
grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das
Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen
Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter
individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie
zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters.
www.arbeitsagentur.de | Link
Nichtschüler/innen-Vorbereitungskurs über Bildungsgutschein
Quereinstiegsinteressierte können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen,
der sie zur Teilnahme an einem Nichtschüler/innen-Vorbereitungskurs berechtigt. Bildungsgutscheine für
Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die
Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die
individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und
Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie
zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters.
www.arbeitsagentur.de | Link
Ergänzende Leistungen
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Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen
bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell
geprüft werden.
www.arbeitsagentur.de | Link
Fachschüler/innen mit Kindern, die im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während
einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen
Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse)
Familienkasse | Link
Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum:
Lastenausgleich), sofern „dem Grunde nach“ kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG
besteht.
Ausbildungsstätten
Fachschulen für Sozialpädagogik
Kontaktdaten zu den staatlichen, freien und privaten Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern finden Sie in
folgender Broschüre des bayerischen Kultusministeriums auf den Seiten 6 - 11
Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern | Download
Hochschulen
www.fruehpaedagogik-studieren.de | Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik
sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland
Vorbereitungskurse zur Abschlussprüfung für andere Bewerber/innen
In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche"
wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider
nicht gegeben werden.)
http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ | Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach
Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit
Bildungsgutschein" aus.
Ansprechpartner/innen
Ausbildung
Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen
(Fachakademien, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) | Kontakte unter Ausbildungsstätten.
Für übergeordnete Fragestellungen
Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachakademien,
Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir, sich an die für
den Wohnort zuständige Regierung zu wenden. Kontaktdaten finden Sie über folgenden Link (ab Seite 46):
Sozialpädagogische und sozialpflegerische Ausbildungsberufe in Bayern | Download
Wenn Sie dort keine ausreichenden Auskünfte erhalten, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu dem zuständigen
Ministerium:
Zuständiges Ministerium für die Erzieher/innenausbildung
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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Salvatorstraße 2
80 333 München
Telefon: 089/2186-0 (Vermittlung)
Zuständiges Ministerium für die Anerkennung von Berufsabschlüssen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Winzererstraße 9
80797 München
Tel.: 089/ 1261-01 (Vermittlung)
Tel. Bürgerbüro: 089/1261-1660
Sprechzeiten Mo-Fr 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Mo-Do von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Agentur für Arbeit und Jobcenter
www.arbeitsagentur.de | Link
Zuständige Stellen für im Ausland erworbene Qualifikationen
Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse
finden sich unter
www.anerkennung-in-deutschland.de | Link
03.08.2016 16:45