Link zum Exposee - Stadt Oberursel

BIETERVERFAHREN
01.08.2016 - 11.09.2016
WOHNPARK
KRONBERGER STR.
EINZELHAUS-GRD.
61440 OBERURSEL
Stand: 01.08.2016
Bietende: 11.09.2016
LAGESKIZZE VERKAUFSGRUNDSTÜCKE
WILLKOMMEN
IN OBERURSEL
3
OBERURSEL HOCHWERTIGER
WOHNSTANDORT
Die Stadt Oberursel (Taunus) liegt
rund 14 Straßenkilometer nordwestlich von Frankfurt am Main.
Oberursel ist mit ca. 46.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im
Hochtaunuskreis. Das Stadtgebiet
erstreckt sich von der Stadtgrenze
Frankfurts im Süden bis zum Kolbenberg /Sandplacken des Hochtaunus im Norden. Die Großstadt
Frankfurt liegt in Sichtweite.
Die Stadt Oberursel erreicht man
über die beiden Autobahnanschlüsse Oberursel-Nord u. Oberursel-Stadtmitte (A 661). Das Bad
Homburger Kreuz verbindet die
Stadt am Taunus mit der A 5
(Hannover - Frankfurt - Basel). Der
Frankfurter Flughafen ist in rund
20 Minuten zu erreichen. Je eine
U- und S-Bahnlinie mit insgesamt
14 Stationen im Stadtgebiet sowie
die Taunusbahn garantieren eine
direkte Anbindung nach Frankfurt
am Main.
Stadt der Schulen:
Oberursel ist ein bedeutender
Schulstandort im Hochtaunuskreis. Mit der Frankfurt International School ist in der Stadt ein international bedeutender Standortfaktor für das ganze Rhein-MainGebiet angesiedelt. Die Frankfurt
International School ist mit ca.
1.700 Schülern aus ca. 55 Ländern eine der größten internationalen Schulen Europas.
Neben allgemeinbildenden Schulen und einer Waldorfschule befinden sich Berufsschulen (Hochtaunusschule,
Feldbergschule)
und mehrere Bildungszentren
/Fachakademien in der Stadt.
4
Kronberger Straße
Von der Innenstadt führt die Oberhöchstadter Straße in südwestlicher Richtung. Nach der Bushaltestelle „Feldbergschule“ zweigt die
Kronberger
Straße
in
die
„Atzelhöhl“, ein beliebtes Oberurseler Naherholungsgebiet, ab. Das
kleine Baugebiet befindet sich in
unmittelbarer Nähe zum Alten- und
Pflegeheim "Traute und Hans
Matthöfer-Haus". Ein herrlicher
Blick auf Streuobstwiesen und die
Oberurseler Altstadt.
Das kleine Neubaugebiet befindet
sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu sehr hochwertigen Oberurseler Wohngebieten.
Betreuungseinrichtungen für Kinder und Grundschule sind fußläufig gut erreichbar. Auch der Bahnhof ist noch fußläufig oder auch in
wenigen Minuten mit dem Bus erreichbar. Die Haltestelle mehrerer
Buslinien befindet sich an der
Oberhöchstadter Straße / Kronberger Straße.
AUF
EINEN BLICK:
WOHNPARK
OBERURSEL
Eigentümer
Stadt Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Lage
Das kleine Baugebiet liegt am
Rande der Atzelhöhl, die als letztes großes, zusammenhängendes
Gebiet von Streuobstbeständen in
Oberursel angesehen wird. Es
steht in unmittelbarer Verbindung
mit dem durchgehenden, großen
Grünzug im Maasgrund. Die gute
Anbindung des Gebietes, sowohl
an die Stadt als auch an die näheren Naherholungsgebiete Maasgrund, Stierstadter Heide und
Stadtwald, prägt das Wohnumfeld.
Die Entfernung zur Innenstadt
beträgt ca. 600 m Fußweg (Beginn der Fußgängerzone „Vorstadt“ an der Oberhöchstadter
Straße).
Kurzbeschreibung
An der Kronberger Straße besitzt
die Stadt Oberursel insgesamt 9
Grundstücke im Alleineigentum,
ein weiteres Grundstück im Miteigentum. Weitere Grundstücke stehen im Eigentum von verschiedenen privaten Eigentümern. Soweit
diese Grundstücke überhaupt zum
Verkauf stehen, sind sie nicht Gegenstand dieses Exposés.
Nach dem kürzlich erfolgten Abschluss der Bodenordnung sollen
die städtischen Grundstücke nach
Gremienbeschluss im Bieterverfahren veräußert werden. Kommunen sind gehalten, Vermögenswerte öffentlich und transparent
zu veräußern. Das hierzu gewählte Bieterverfahren wird auf Seite 6
näher beschrieben.
Die Grundstücke sind bereits im
Sinne des BauGB durch eine
Baustraße erschlossen und damit
sofort, nach Genehmigung, bebaubar.
Alle städtischen Grundstücke werden einschließlich Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Straßenherstellung) und Abwasserbeitrag (für den erstmaligen Anschluss an den Hauptkanal) und
der Naturschutzabgabe, jedoch
ohne Hausanschlusskosten (z. B.
Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telekommunikation) verkauft. Für die
Bodenordnung sind keine Kosten
mehr zu zahlen.
Zwei der Stadtgrundstücke wurden
bis ca. 2010 wohnbaulich vorgenutzt. Auf dem Grundstück Nr. 10
befand sich ein Teil der früheren
Seniorenwohnanlage der Stadt,
auf dem Grundstück Nr. 7 der dazu gehörige Hausmeisterbungalow. Die Gebäude wurden vollständig abgebrochen und die Grundstücke verfüllt.
Der Lage entsprechend, enthält
der Bebauungsplan Nr. 4A (Textfestsetzungen) noch einige Bestimmungen, die aus Platzgründen
in diesem Exposé nicht enthalten
sind. Es wird empfohlen, den vollständigen Bebauungsplan auf der
Internetseite der Stadt einzusehen
(s. Seite 10).
Bei Verkäufen von städtischen
Grundstücken ist im Kaufvertrag
eine zweijährige Bebauungsverpflichtung vertraglich zu vereinbaren, damit eine Bebauung der
Grundstücke nach Ablauf von 2
Jahren gesichert ist.
Diese Vereinbarung ist als eine
Schutzvereinbarung für alle Käufer
(m/w) zu verstehen.
5
Die Stadt Oberursel als Kommune
ist öffentlich-rechtlich wie auch privatrechtlich tätig. Grundstücksverkäufe sind ausschließlich als privatrechtliche Geschäfte zu verstehen.
Der Verkauf von Grundstücken,
die für öffentliche Belange nicht
mehr benötigt werden, muss nach
§ 97 ff. GWB nicht ausgeschrieben
werden. Haushaltsvorschriften erfordern jedoch, dass öffentliches
Eigentum grundsätzlich nicht unter
seinem Marktwert verkauft wird. In
„Mitteilung der EU-Kommission,
Amtsblatt Nr. C209 vom 10/07
/1997, S. 0003-0005, II. Grundsätze“, gibt die Kommission einen
Leitfaden für das allgemeine Vorgehen bei Verkäufen von Bauten
oder Grundstücken der öffentlichen Hand, im Hinblick auf damit
verbundene staatliche Beihilfen,
heraus. Hier wird das bedingungsfreie Bieterverfahren als erste
Wahl beim Verkauf öffentlicher Gebäude oder Grundstücke näher
beschrieben.
Zweck eines eingeleiteten Bieterverfahrens ist die Feststellung der
Ernsthaftigkeit eines bekundeten
Erwerbsinteresses und die Begrenzung der Zahl der Verhandlungspartner des Verkäufers. Es
gibt mehrere Varianten des Bieterverfahrens. Von Seiten der Stadt
Oberursel (Taunus) kommt das sogenannte „statische Bieterverfahren“ zur Anwendung:
Nach Abgabe des Angebotes werden keine weiteren Preisverhandlungen geführt.
6
Zu Beginn des Bieterverfahrens
werden Interessenten (m/w) mit einem Exposé der Verkaufssache
zum Bieterverfahren eingeladen.
Im Exposé werden neben den
Grundstücksdaten auch Mindestgebotspreise und Vergabekriterien
(gegen Höchstgebot) angegeben.
Im Exposé ist auch ein Bietformular enthalten, um die Angebote zu
vereinfachen und vergleichbar zu
machen. Gleichzeitig wird mit der
Aufschrift die Vertraulichkeit des
Angebots gesichert. Bitte Fensterumschlag benutzen, bzw. korrekte
Anschrift des Empfängers auf den
Umschlag kleben.
Gebote sind grundsätzlich als
„Gesamtbetrag in Euro“ (z. B.
„641.000 EUR“) abzugeben. Angebote, mit Bezug auf Wettbewerbsangebote (z. B. „biete Höchstgebot
+ 10.000 EUR“), werden nicht berücksichtigt. Das Exposé wird ca.
6 Wochen auf der Internetseite der
Stadt Oberursel:
www.oberursel.de/stadtleben/
bauen-verkehr-umwelt/bauen/
immobilienmarkt/grundstuecke/
veröffentlicht. In der Presse wird
zusätzlich auf das Bieterverfahren
hingewiesen. Die interessierte Öffentlichkeit und die eingeladenen
Bietinteressenten (m/w) haben in
der Regel genügend Zeit, bis zu
einem vorher festgelegtem Bietende, Ihre Angebote per Brief und
Bietformular abzusenden.
Mit Abgabe des Höchstgebots besteht kein Rechtsanspruch auf
Übereignung des Grundstücks.
Gestalten sich die weiteren Vertragsverhandlungen schwierig,
tritt ein nicht akzeptabler Zeitverzug ein, kann der Verkäufer /die
Verkäuferin Verhandlungen mit anderen Bietern aufnehmen. Auch
der Bieter /die Bieterin kann bis
zum notariellen Abschluss des
Kaufvertrages vom Angebot zurücktreten. Grundsätzlich ist das
Bieterverfahren mit dem Bietende
abgeschlossen.
Nach einschlägiger Rechtsprechung stellen die Angebote im Bieterverfahren jeweils Anträge auf
Abschluss eines Kaufvertrages
dar. Voraussetzung ist die Abgabe
eines annahmefähigen Angebotes.
Die auf der Grundlage des Vergaberechts entwickelten Grundsätze
können nicht ohne weiteres auf
das Bieterverfahren übertragen
werden, weil den Geboten der Teilnehmer an dem Verfahren keine
bindende
Wirkung
zukommt
(§ 311b, Abs. 1, Satz 1 BGB). Darin besteht der wesentliche Unterschied zur Auktion oder Versteigerung.
Kleingedrucktes
Das Exposé wurde im Juli 2016
nach bestem Wissen erstellt. Änderungen wegen Irrtum oder Planungsfortschritt bleiben vorbehalten (Aktualisierung im Internet).
Achtung Bietende:
11.09.2016, 24.00 Uhr
Hausbriefkasten, Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
7
GROSSLAGE
BPLAN NR. 4A
8
OBERURSEL STADT IM GRÜNEN
9
AUSZUG AUS DEM
BEBAUUNGSPLAN
STELLPLATZSATZUNG
ZISTERNENSATZUNG
Planersteller: GPM, 61476 Kronberg
Bebauungsplan Nr. 4A
Im Exposé konnten aus Platzgründen u. a. keine Legende und keine
vollständigen Textfestsetzungen abgebildet werden. Der vollständige
Bebauungsplan Nr. 4A kann hier eingesehen werden (ca. 5,3 MB): Link: http://www.oberursel.de/stadtleben/bauen-verkehr-umwelt/projektestadtentwicklung/kronberger-strasse/
10
Satzungen
Stellplatzsatzung, Nr. 36
Zisternensatzung, Nr. 54
http://www.oberursel.de/oberursel/
verwaltung-rathaus/stadtrecht/
AUSZUG AUS DEM
BEBAUUNGSPLAN
Auszug aus den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4A:
A. (…)
B. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
1. Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB
1.1 Allgemeines Wohngebiet - Art der Nutzung
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO in Verbindung mit
§ 9 Abs. 1 BauGB wird festgesetzt, dass die
gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 3 - 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Anlagen
für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und
Tankstellen) nicht Bestandteil des Bebauungsplans werden.
1.2 Allgemeines Wohngebiet - Maß der Nutzung
Das Allgemeine Wohngebiet wird gemäß Planzeichnung in 4 Teilbaugebiete gegliedert. Es
werden folgende Grund- (GR) / Geschossflächen bzw. Grundflächenzahl (GRZ) /
Geschossflächenzahl (GFZ) festgesetzt:
Teilbaugebiet WA 1:
Je Gebäude sind eine Grundfläche von
100 m2 und eine Geschossfläche von 200 m2
zulässig.
Teilbaugebiet WA 2:
Je Gebäude sind eine Grundfläche von
225 m2 und eine Geschossfläche von 450 m2
zulässig.
Teilbaugebiet WA 3:
Je Gebäude sind eine Grundfläche von
180 m2 und eine Geschossfläche von 360 m2
zulässig.
Teilbaugebiet WA 4:
Je Grundstück sind eine GRZ 0,25 und eine
GFZ 0,4 zulässig.
Die Festsetzung der GF bzw. GFZ bezieht sich
auf die Außenmaße der Gebäude in allen Vollgeschossen. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen (Keller-/
Dachgeschoss) bleiben unberücksichtigt.
Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im
Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen
unterhalb der Geländeoberfläche, durch die
das Grundstück lediglich unterbaut wird, je
Grundstück wie folgt überschritten werden:
OBERURSEL -
Im Teilbaugebiet WA 1
mit einer Grundfläche bis zu 170 m²,
Im Teilbaugebiet WA 2
mit einer Grundfläche bis zu 2075 m²,
Im Teilbaugebiet WA 3
mit einer Grundfläche bis zu 320 m²,
Im Teilbaugebiet WA 4
bis zu einer GRZ von 0,375.
Die Geschossfläche des über dem zweiten
Vollgeschoss liegenden Geschosses (d.h.
obersten Geschosses) darf höchstens drei
Viertel (75 %) der Geschossfläche des zweiten Vollgeschosses betragen. Dabei ist das
Dachgeschoss gegenüber allen Außenwänden des zweiten Vollgeschosses um mindestens 1,0 m zurückzusetzen. Es sind max.
2 Vollgeschosse zulässig.
1.3 (…)
2. Bauweise, die überbaubaren und die nicht
überbaubaren Grundstücksflächen sowie
die Stellung der baulichen Anlagen gemäß
§ 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB
2.1 Allgemeines Wohngebiet - Bauweise
Es sind nur Einzelhäuser zulässig. Im Teilbaugebiet WA2 darf die Länge der einzelnen Gebäude in Richtung der seitlichen Grundstücksgrenzen 15 m nicht überschreiten.
2.2 Nebenanlagen
Gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt,
dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nebenanlagen im Sinne des
§ 14 Abs. 1 BauNVO in einem 5,0 m tiefen
Grundstücksstreifen hinter der Straßenbegrenzungslinie nicht zulässig sind, ausgenommen sind offene Stellplätze.
Zudem sind Nebenanlagen nicht in den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zulässig.
Ausgenommen sind hier Einfriedungen und im
Teilbaugebiet WA3 sind Gerätehütten mit einer Grundfläche bis zu 12 m2 und einer Höhe
von max. 2,5 m zulässig. Die Gerätehütten
sind jedoch nur mit Pfostenfundament und in
Holzbauweise (mit einem Abstand von mind.
3 m zu jeder Grundstücksgrenze) zulässig.
B 3. bis B 3.4 (…)
4. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB - Allgemeines
Wohngebiet
In den Teilbaugebieten WA1, WA3 und WA4
ist je Gebäude eine Wohneinheit zulässig. Im
Teilbaugebiet WA2 sind je Gebäude max.
6 Wohneinheiten zulässig.
5. Höhe der baulichen Anlagen gemäß § 9
Abs. 3 BauGB
Als Wandhöhe - WH - gilt das Maß von dem
Bezugspunkt bis zur Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Dachaußenhaut oder
bis zum oberen Abschluss der Wand
(einschl. Brüstung oder Attika).
Als Höhe der Oberkante - OK - gilt das Maß
von dem Bezugspunkt bis zum oberen Abschluss des Daches (einschl. Aufkantungen).
Im Falle geneigter Dächer ist die Höhe der
Oberkante identisch mit der Firsthöhe.
Die tatsächlich hergestellte Höhe der Oberkante darf durch Anlagen zur Gewinnung
regenerativer Energien um bis zu 2,0 m überschritten werden.
5.1 Gebäudehöhen-Allgemeines Wohngebiet
Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB und § 16 Abs. 2 Nr.
4 BauNVO wird die Höhe baulicher Anlagen
mit einer Wandhöhe von maximal 9,3 m und
einer Oberkante von maximal 10,1 m festgesetzt.
Bezugspunkt für die Höhenbestimmung ist die
Oberkante der öffentlichen Straßenverkehrsfläche an der Straßenbegrenzungslinie, gemessen auf der Mitte der angrenzenden Gebäudewand. Ausnahmen können zugelassen
werden, wenn die örtlichen Geländeverhältnisse dies erfordern. Zudem sind die Abstandsflächen gem. § 6 HBO einzuhalten.
B 5.2 bis E (…)
11
BIETENDE:
11.09.2016 /24.00h
HAUSBRIEFKASTEN
RATHAUSPLATZ 1
61440 OBERURSEL
Grd.
Nr.
Flurstück
Nr.
Größe Besonderheit
/m²
1
8765
1.248 Kanalrecht an ca. 9 m² der nördlichen Grundstücksecke
850,00
1.060.800,00
2
8766
1.152
850,00
979.200,00
3
8767
1.198
850,00
1.018.300,00
4
8769
8770
800,00
x 471 m²
376.800,00
5
8756
ca. 542 Neuvermessung wegen Grenzänderung
950,00
514.900,00
6
8755
ca. 592 Neuvermessung wegen Grenzänderung
950,00
562.400,00
7
8754
668 Kanalrecht bis 4 m v. d. südwestlichen Grundstücksgrenze
950,00
634.600,00
8
8746
616 Bestandsbaum Nr. 54
950,00
585.200,00
9
8747
772 Bestandsbaum Nr. 49
950,00
733.400,00
10
8750
710
950,00
674.500,00
127 Stadt u. Miteigentümer verfügen über 1/3 Miteigentum,
429 Geh-, Fahr– u. Leitungsrecht f. beteiligte Grundstücke
Stadt ist zu 6.198/10.000 Eigentümer d. Grundstücks
Mindestgebot
EUR/m²
Mindestgebotspreis Ʃ/EUR
Anzahl der Gebote
Jeder Bieter (m/w) kann für jedes Grundstück ein Gebot abgeben, es wird jedoch max. ein Grundstück pro
Haushalt nach der höchsten erreichten Priorität zugeteilt.
Weitere Besonderheiten
Beim Grundstück Nr. 4 (Flurstück 8770) ist die Stadt Oberursel lediglich Miteigentümer. Die Miteigentümer
sind jedoch mit einer Vermarktung des Grundstücks durch die Stadt Oberursel einverstanden. An dem Erschließungsweg (8769) sind die Eigentümer der beiden hinter liegenden Grundstücke (8771 u. 8772) Miteigentümer zu gleichen Teilen (jeweils 1/3). Dies betrifft auch die Kostenverteilung bei der Herstellung u. Unterhaltung des Privatweges, der mit 42 m² ideeller Fläche zu 429 m² Grundstücksfläche hinzugerechnet wird.
Mindestgebot
Für den Bereich der baureifen Wohnbaugrundstücke im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes
Nr. 4A ist noch kein entsprechender Bodenrichtwert aus der Bodenrichtwertkarte (Stichtag 01.01.2016) ersichtlich. Hilfsweise wurden die Bodenrichtwerte vergleichbarer benachbarter Bodenrichtwertzonen zur Festsetzung des Mindestgebotes herangezogen (Bodenrichtwertzone Nr. 1340, 1.050 EUR/m² B ebf. /W EFH 0,5
600; Bodenrichtwertzone Nr. 1190, 1.050 EUR/m² B ebf. /W EFH 0,5 500).
Die Bodenrichtwerte beidseitig der Landes- bzw. Kreisstraße Oberhöchstadter Straße und Königsteiner Straße bleiben hierbei unberücksichtigt, da Lagen beidseitig von Landes- u. Kreisstraßen in aller Regel immer
besonders zu betrachten sind (Durchgangsverkehr). In der Vergangenheit wurden unbebaute baureife Wohnbaugrundstücke in Oberursel, teilweise ganz erheblich, über den jeweiligen Bodenrichtwerten bezahlt. Im
Bieterverfahren wird der künftige Bodenrichtwert letztlich ebenfalls vom Markt bestimmt.
12
Absender (Name, Anschrift, E-Mail, T.)
BIETENDE: 11.09.2016 / 24.00 Uhr
[Bitte im verschlossenen
Fensterbriefumschlag (Datenschutz) an:]
Empfänger
BITTE NICHT ÖFFNEN
BIETERVERFAHREN KRONBERGER STRASSE
612 Flächenmanagement
Stadt Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Kaufangebot für einen Grunderwerb im Bebauungsplangebiet Nr. 4A, Kronberger Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich /wir möchten eines der nachstehenden Grundstücke erwerben und geben hierzu nachfolgendes
verbindliche Gebot ab:
Lfd. Nr.
Grd.
Größe
in m²
Mindest-KP
EUR/m²
Mindest-KP
Ʃ /EUR /m²
1
1.248
850,00
1.060.800,00
2
1.152
850,00
979.200,00
3
1.198
850,00
1.018.300,00
4
471
800,00
376.800,00
5
ca. 542
950,00
514.900,00
6
ca. 592
950,00
562.400,00
7
668
950,00
634.600,00
8
616
950,00
585.200,00
9
772
950,00
733.400,00
10
710
950,00
674.500,00
Mein /unser
Gebot in Ʃ/EUR
Unser Gebot in Priorität
EUR/m²
Die Mindestkaufpreise und Gebotspreise sind als erschließungsbeitragsfreie und abwasserbeitragsfreie Preise nach BauGB und KAG für Endverbraucher zu verstehen (Straße, Kanal und Beleuchtung, jedoch ohne
Hausanschlusskosten). Die Käufer werden von eventuellen Kosten der Bodenordnung freigestellt.
Ich habe / wir haben das Verkaufsexposé gelesen und verstanden. Mir ist / uns ist bekannt, dass die Grundstücke innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Kaufvertrag bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen sind. Ich bin / wir sind damit einverstanden, innerhalb von 4 Wochen nach Zuteilung, einen notariellen
Kaufvertrag über den Grundstückserwerb abzuschließen, der u. a. die Vereinbarung enthält, dass der Kaufpreis zum 30.12.2016 zur Zahlung fällig ist. Die Priorität (1, 2, 3 usw.) bezeichnet die Reihenfolge meines /
unseres Interesses. Mir ist / uns ist bekannt, dass nur ein Grundstück je Haushalt erworben werden kann.
Datum:
__________________________
Unterschrift
____________________________
Unterschrift
13
OBERURSEL HOCHWERTIGER
WOHNSTANDORT
IN OBERURSEL
SIND SIE
IN BESTER
GESELLSCHAFT
IN OBERURSEL
Impressum
Herausgeber:
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
vertreten durch
Bürgermeister Hans-Georg Brum
Erster Stadtrat Christof Fink
+49 (6171) 502-0
[email protected]
USt-IdNr. DE114110626
Ansprechpartnerin:
Sigrun Köster
GB Stadtentwicklung
Flächenmanagement
+49 (6171) 502-351
[email protected]
Konzeption u. Gestaltung:
Werner Mülling
Immobilien Consulting
Weidenweg 4
63526 Erlensee
+49 (6183) 71798
[email protected]
USt-IdNr. DE304772564
Quellennachweis:
Luftbilder u. Planunterlagen
Stadt Oberursel (Taunus)
Fotos u. Bildmontagen
Werner Mülling
Oberursel, Juli 2016
14
IHR WEG
NACH OBERURSEL