BIETERVERFAHREN 01.08.2016 - 11.09.2016 WOHNPARK KRONBERGER STR. EINZELHAUS-GRD. 61440 OBERURSEL Stand: 01.08.2016 Bietende: 11.09.2016 LAGESKIZZE VERKAUFSGRUNDSTÜCKE WILLKOMMEN IN OBERURSEL 3 OBERURSEL HOCHWERTIGER WOHNSTANDORT Die Stadt Oberursel (Taunus) liegt rund 14 Straßenkilometer nordwestlich von Frankfurt am Main. Oberursel ist mit ca. 46.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Hochtaunuskreis. Das Stadtgebiet erstreckt sich von der Stadtgrenze Frankfurts im Süden bis zum Kolbenberg /Sandplacken des Hochtaunus im Norden. Die Großstadt Frankfurt liegt in Sichtweite. Die Stadt Oberursel erreicht man über die beiden Autobahnanschlüsse Oberursel-Nord u. Oberursel-Stadtmitte (A 661). Das Bad Homburger Kreuz verbindet die Stadt am Taunus mit der A 5 (Hannover - Frankfurt - Basel). Der Frankfurter Flughafen ist in rund 20 Minuten zu erreichen. Je eine U- und S-Bahnlinie mit insgesamt 14 Stationen im Stadtgebiet sowie die Taunusbahn garantieren eine direkte Anbindung nach Frankfurt am Main. Stadt der Schulen: Oberursel ist ein bedeutender Schulstandort im Hochtaunuskreis. Mit der Frankfurt International School ist in der Stadt ein international bedeutender Standortfaktor für das ganze Rhein-MainGebiet angesiedelt. Die Frankfurt International School ist mit ca. 1.700 Schülern aus ca. 55 Ländern eine der größten internationalen Schulen Europas. Neben allgemeinbildenden Schulen und einer Waldorfschule befinden sich Berufsschulen (Hochtaunusschule, Feldbergschule) und mehrere Bildungszentren /Fachakademien in der Stadt. 4 Kronberger Straße Von der Innenstadt führt die Oberhöchstadter Straße in südwestlicher Richtung. Nach der Bushaltestelle „Feldbergschule“ zweigt die Kronberger Straße in die „Atzelhöhl“, ein beliebtes Oberurseler Naherholungsgebiet, ab. Das kleine Baugebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Alten- und Pflegeheim "Traute und Hans Matthöfer-Haus". Ein herrlicher Blick auf Streuobstwiesen und die Oberurseler Altstadt. Das kleine Neubaugebiet befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu sehr hochwertigen Oberurseler Wohngebieten. Betreuungseinrichtungen für Kinder und Grundschule sind fußläufig gut erreichbar. Auch der Bahnhof ist noch fußläufig oder auch in wenigen Minuten mit dem Bus erreichbar. Die Haltestelle mehrerer Buslinien befindet sich an der Oberhöchstadter Straße / Kronberger Straße. AUF EINEN BLICK: WOHNPARK OBERURSEL Eigentümer Stadt Oberursel (Taunus) Rathausplatz 1 61440 Oberursel (Taunus) Lage Das kleine Baugebiet liegt am Rande der Atzelhöhl, die als letztes großes, zusammenhängendes Gebiet von Streuobstbeständen in Oberursel angesehen wird. Es steht in unmittelbarer Verbindung mit dem durchgehenden, großen Grünzug im Maasgrund. Die gute Anbindung des Gebietes, sowohl an die Stadt als auch an die näheren Naherholungsgebiete Maasgrund, Stierstadter Heide und Stadtwald, prägt das Wohnumfeld. Die Entfernung zur Innenstadt beträgt ca. 600 m Fußweg (Beginn der Fußgängerzone „Vorstadt“ an der Oberhöchstadter Straße). Kurzbeschreibung An der Kronberger Straße besitzt die Stadt Oberursel insgesamt 9 Grundstücke im Alleineigentum, ein weiteres Grundstück im Miteigentum. Weitere Grundstücke stehen im Eigentum von verschiedenen privaten Eigentümern. Soweit diese Grundstücke überhaupt zum Verkauf stehen, sind sie nicht Gegenstand dieses Exposés. Nach dem kürzlich erfolgten Abschluss der Bodenordnung sollen die städtischen Grundstücke nach Gremienbeschluss im Bieterverfahren veräußert werden. Kommunen sind gehalten, Vermögenswerte öffentlich und transparent zu veräußern. Das hierzu gewählte Bieterverfahren wird auf Seite 6 näher beschrieben. Die Grundstücke sind bereits im Sinne des BauGB durch eine Baustraße erschlossen und damit sofort, nach Genehmigung, bebaubar. Alle städtischen Grundstücke werden einschließlich Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Straßenherstellung) und Abwasserbeitrag (für den erstmaligen Anschluss an den Hauptkanal) und der Naturschutzabgabe, jedoch ohne Hausanschlusskosten (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telekommunikation) verkauft. Für die Bodenordnung sind keine Kosten mehr zu zahlen. Zwei der Stadtgrundstücke wurden bis ca. 2010 wohnbaulich vorgenutzt. Auf dem Grundstück Nr. 10 befand sich ein Teil der früheren Seniorenwohnanlage der Stadt, auf dem Grundstück Nr. 7 der dazu gehörige Hausmeisterbungalow. Die Gebäude wurden vollständig abgebrochen und die Grundstücke verfüllt. Der Lage entsprechend, enthält der Bebauungsplan Nr. 4A (Textfestsetzungen) noch einige Bestimmungen, die aus Platzgründen in diesem Exposé nicht enthalten sind. Es wird empfohlen, den vollständigen Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadt einzusehen (s. Seite 10). Bei Verkäufen von städtischen Grundstücken ist im Kaufvertrag eine zweijährige Bebauungsverpflichtung vertraglich zu vereinbaren, damit eine Bebauung der Grundstücke nach Ablauf von 2 Jahren gesichert ist. Diese Vereinbarung ist als eine Schutzvereinbarung für alle Käufer (m/w) zu verstehen. 5 Die Stadt Oberursel als Kommune ist öffentlich-rechtlich wie auch privatrechtlich tätig. Grundstücksverkäufe sind ausschließlich als privatrechtliche Geschäfte zu verstehen. Der Verkauf von Grundstücken, die für öffentliche Belange nicht mehr benötigt werden, muss nach § 97 ff. GWB nicht ausgeschrieben werden. Haushaltsvorschriften erfordern jedoch, dass öffentliches Eigentum grundsätzlich nicht unter seinem Marktwert verkauft wird. In „Mitteilung der EU-Kommission, Amtsblatt Nr. C209 vom 10/07 /1997, S. 0003-0005, II. Grundsätze“, gibt die Kommission einen Leitfaden für das allgemeine Vorgehen bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken der öffentlichen Hand, im Hinblick auf damit verbundene staatliche Beihilfen, heraus. Hier wird das bedingungsfreie Bieterverfahren als erste Wahl beim Verkauf öffentlicher Gebäude oder Grundstücke näher beschrieben. Zweck eines eingeleiteten Bieterverfahrens ist die Feststellung der Ernsthaftigkeit eines bekundeten Erwerbsinteresses und die Begrenzung der Zahl der Verhandlungspartner des Verkäufers. Es gibt mehrere Varianten des Bieterverfahrens. Von Seiten der Stadt Oberursel (Taunus) kommt das sogenannte „statische Bieterverfahren“ zur Anwendung: Nach Abgabe des Angebotes werden keine weiteren Preisverhandlungen geführt. 6 Zu Beginn des Bieterverfahrens werden Interessenten (m/w) mit einem Exposé der Verkaufssache zum Bieterverfahren eingeladen. Im Exposé werden neben den Grundstücksdaten auch Mindestgebotspreise und Vergabekriterien (gegen Höchstgebot) angegeben. Im Exposé ist auch ein Bietformular enthalten, um die Angebote zu vereinfachen und vergleichbar zu machen. Gleichzeitig wird mit der Aufschrift die Vertraulichkeit des Angebots gesichert. Bitte Fensterumschlag benutzen, bzw. korrekte Anschrift des Empfängers auf den Umschlag kleben. Gebote sind grundsätzlich als „Gesamtbetrag in Euro“ (z. B. „641.000 EUR“) abzugeben. Angebote, mit Bezug auf Wettbewerbsangebote (z. B. „biete Höchstgebot + 10.000 EUR“), werden nicht berücksichtigt. Das Exposé wird ca. 6 Wochen auf der Internetseite der Stadt Oberursel: www.oberursel.de/stadtleben/ bauen-verkehr-umwelt/bauen/ immobilienmarkt/grundstuecke/ veröffentlicht. In der Presse wird zusätzlich auf das Bieterverfahren hingewiesen. Die interessierte Öffentlichkeit und die eingeladenen Bietinteressenten (m/w) haben in der Regel genügend Zeit, bis zu einem vorher festgelegtem Bietende, Ihre Angebote per Brief und Bietformular abzusenden. Mit Abgabe des Höchstgebots besteht kein Rechtsanspruch auf Übereignung des Grundstücks. Gestalten sich die weiteren Vertragsverhandlungen schwierig, tritt ein nicht akzeptabler Zeitverzug ein, kann der Verkäufer /die Verkäuferin Verhandlungen mit anderen Bietern aufnehmen. Auch der Bieter /die Bieterin kann bis zum notariellen Abschluss des Kaufvertrages vom Angebot zurücktreten. Grundsätzlich ist das Bieterverfahren mit dem Bietende abgeschlossen. Nach einschlägiger Rechtsprechung stellen die Angebote im Bieterverfahren jeweils Anträge auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Voraussetzung ist die Abgabe eines annahmefähigen Angebotes. Die auf der Grundlage des Vergaberechts entwickelten Grundsätze können nicht ohne weiteres auf das Bieterverfahren übertragen werden, weil den Geboten der Teilnehmer an dem Verfahren keine bindende Wirkung zukommt (§ 311b, Abs. 1, Satz 1 BGB). Darin besteht der wesentliche Unterschied zur Auktion oder Versteigerung. Kleingedrucktes Das Exposé wurde im Juli 2016 nach bestem Wissen erstellt. Änderungen wegen Irrtum oder Planungsfortschritt bleiben vorbehalten (Aktualisierung im Internet). Achtung Bietende: 11.09.2016, 24.00 Uhr Hausbriefkasten, Rathausplatz 1 61440 Oberursel (Taunus) 7 GROSSLAGE BPLAN NR. 4A 8 OBERURSEL STADT IM GRÜNEN 9 AUSZUG AUS DEM BEBAUUNGSPLAN STELLPLATZSATZUNG ZISTERNENSATZUNG Planersteller: GPM, 61476 Kronberg Bebauungsplan Nr. 4A Im Exposé konnten aus Platzgründen u. a. keine Legende und keine vollständigen Textfestsetzungen abgebildet werden. Der vollständige Bebauungsplan Nr. 4A kann hier eingesehen werden (ca. 5,3 MB): Link: http://www.oberursel.de/stadtleben/bauen-verkehr-umwelt/projektestadtentwicklung/kronberger-strasse/ 10 Satzungen Stellplatzsatzung, Nr. 36 Zisternensatzung, Nr. 54 http://www.oberursel.de/oberursel/ verwaltung-rathaus/stadtrecht/ AUSZUG AUS DEM BEBAUUNGSPLAN Auszug aus den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4A: A. (…) B. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB 1.1 Allgemeines Wohngebiet - Art der Nutzung Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BauGB wird festgesetzt, dass die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 3 - 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht Bestandteil des Bebauungsplans werden. 1.2 Allgemeines Wohngebiet - Maß der Nutzung Das Allgemeine Wohngebiet wird gemäß Planzeichnung in 4 Teilbaugebiete gegliedert. Es werden folgende Grund- (GR) / Geschossflächen bzw. Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (GFZ) festgesetzt: Teilbaugebiet WA 1: Je Gebäude sind eine Grundfläche von 100 m2 und eine Geschossfläche von 200 m2 zulässig. Teilbaugebiet WA 2: Je Gebäude sind eine Grundfläche von 225 m2 und eine Geschossfläche von 450 m2 zulässig. Teilbaugebiet WA 3: Je Gebäude sind eine Grundfläche von 180 m2 und eine Geschossfläche von 360 m2 zulässig. Teilbaugebiet WA 4: Je Grundstück sind eine GRZ 0,25 und eine GFZ 0,4 zulässig. Die Festsetzung der GF bzw. GFZ bezieht sich auf die Außenmaße der Gebäude in allen Vollgeschossen. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen (Keller-/ Dachgeschoss) bleiben unberücksichtigt. Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird, je Grundstück wie folgt überschritten werden: OBERURSEL - Im Teilbaugebiet WA 1 mit einer Grundfläche bis zu 170 m², Im Teilbaugebiet WA 2 mit einer Grundfläche bis zu 2075 m², Im Teilbaugebiet WA 3 mit einer Grundfläche bis zu 320 m², Im Teilbaugebiet WA 4 bis zu einer GRZ von 0,375. Die Geschossfläche des über dem zweiten Vollgeschoss liegenden Geschosses (d.h. obersten Geschosses) darf höchstens drei Viertel (75 %) der Geschossfläche des zweiten Vollgeschosses betragen. Dabei ist das Dachgeschoss gegenüber allen Außenwänden des zweiten Vollgeschosses um mindestens 1,0 m zurückzusetzen. Es sind max. 2 Vollgeschosse zulässig. 1.3 (…) 2. Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen gemäß § 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB 2.1 Allgemeines Wohngebiet - Bauweise Es sind nur Einzelhäuser zulässig. Im Teilbaugebiet WA2 darf die Länge der einzelnen Gebäude in Richtung der seitlichen Grundstücksgrenzen 15 m nicht überschreiten. 2.2 Nebenanlagen Gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO in einem 5,0 m tiefen Grundstücksstreifen hinter der Straßenbegrenzungslinie nicht zulässig sind, ausgenommen sind offene Stellplätze. Zudem sind Nebenanlagen nicht in den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zulässig. Ausgenommen sind hier Einfriedungen und im Teilbaugebiet WA3 sind Gerätehütten mit einer Grundfläche bis zu 12 m2 und einer Höhe von max. 2,5 m zulässig. Die Gerätehütten sind jedoch nur mit Pfostenfundament und in Holzbauweise (mit einem Abstand von mind. 3 m zu jeder Grundstücksgrenze) zulässig. B 3. bis B 3.4 (…) 4. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB - Allgemeines Wohngebiet In den Teilbaugebieten WA1, WA3 und WA4 ist je Gebäude eine Wohneinheit zulässig. Im Teilbaugebiet WA2 sind je Gebäude max. 6 Wohneinheiten zulässig. 5. Höhe der baulichen Anlagen gemäß § 9 Abs. 3 BauGB Als Wandhöhe - WH - gilt das Maß von dem Bezugspunkt bis zur Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Dachaußenhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand (einschl. Brüstung oder Attika). Als Höhe der Oberkante - OK - gilt das Maß von dem Bezugspunkt bis zum oberen Abschluss des Daches (einschl. Aufkantungen). Im Falle geneigter Dächer ist die Höhe der Oberkante identisch mit der Firsthöhe. Die tatsächlich hergestellte Höhe der Oberkante darf durch Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien um bis zu 2,0 m überschritten werden. 5.1 Gebäudehöhen-Allgemeines Wohngebiet Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB und § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird die Höhe baulicher Anlagen mit einer Wandhöhe von maximal 9,3 m und einer Oberkante von maximal 10,1 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenbestimmung ist die Oberkante der öffentlichen Straßenverkehrsfläche an der Straßenbegrenzungslinie, gemessen auf der Mitte der angrenzenden Gebäudewand. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die örtlichen Geländeverhältnisse dies erfordern. Zudem sind die Abstandsflächen gem. § 6 HBO einzuhalten. B 5.2 bis E (…) 11 BIETENDE: 11.09.2016 /24.00h HAUSBRIEFKASTEN RATHAUSPLATZ 1 61440 OBERURSEL Grd. Nr. Flurstück Nr. Größe Besonderheit /m² 1 8765 1.248 Kanalrecht an ca. 9 m² der nördlichen Grundstücksecke 850,00 1.060.800,00 2 8766 1.152 850,00 979.200,00 3 8767 1.198 850,00 1.018.300,00 4 8769 8770 800,00 x 471 m² 376.800,00 5 8756 ca. 542 Neuvermessung wegen Grenzänderung 950,00 514.900,00 6 8755 ca. 592 Neuvermessung wegen Grenzänderung 950,00 562.400,00 7 8754 668 Kanalrecht bis 4 m v. d. südwestlichen Grundstücksgrenze 950,00 634.600,00 8 8746 616 Bestandsbaum Nr. 54 950,00 585.200,00 9 8747 772 Bestandsbaum Nr. 49 950,00 733.400,00 10 8750 710 950,00 674.500,00 127 Stadt u. Miteigentümer verfügen über 1/3 Miteigentum, 429 Geh-, Fahr– u. Leitungsrecht f. beteiligte Grundstücke Stadt ist zu 6.198/10.000 Eigentümer d. Grundstücks Mindestgebot EUR/m² Mindestgebotspreis Ʃ/EUR Anzahl der Gebote Jeder Bieter (m/w) kann für jedes Grundstück ein Gebot abgeben, es wird jedoch max. ein Grundstück pro Haushalt nach der höchsten erreichten Priorität zugeteilt. Weitere Besonderheiten Beim Grundstück Nr. 4 (Flurstück 8770) ist die Stadt Oberursel lediglich Miteigentümer. Die Miteigentümer sind jedoch mit einer Vermarktung des Grundstücks durch die Stadt Oberursel einverstanden. An dem Erschließungsweg (8769) sind die Eigentümer der beiden hinter liegenden Grundstücke (8771 u. 8772) Miteigentümer zu gleichen Teilen (jeweils 1/3). Dies betrifft auch die Kostenverteilung bei der Herstellung u. Unterhaltung des Privatweges, der mit 42 m² ideeller Fläche zu 429 m² Grundstücksfläche hinzugerechnet wird. Mindestgebot Für den Bereich der baureifen Wohnbaugrundstücke im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 4A ist noch kein entsprechender Bodenrichtwert aus der Bodenrichtwertkarte (Stichtag 01.01.2016) ersichtlich. Hilfsweise wurden die Bodenrichtwerte vergleichbarer benachbarter Bodenrichtwertzonen zur Festsetzung des Mindestgebotes herangezogen (Bodenrichtwertzone Nr. 1340, 1.050 EUR/m² B ebf. /W EFH 0,5 600; Bodenrichtwertzone Nr. 1190, 1.050 EUR/m² B ebf. /W EFH 0,5 500). Die Bodenrichtwerte beidseitig der Landes- bzw. Kreisstraße Oberhöchstadter Straße und Königsteiner Straße bleiben hierbei unberücksichtigt, da Lagen beidseitig von Landes- u. Kreisstraßen in aller Regel immer besonders zu betrachten sind (Durchgangsverkehr). In der Vergangenheit wurden unbebaute baureife Wohnbaugrundstücke in Oberursel, teilweise ganz erheblich, über den jeweiligen Bodenrichtwerten bezahlt. Im Bieterverfahren wird der künftige Bodenrichtwert letztlich ebenfalls vom Markt bestimmt. 12 Absender (Name, Anschrift, E-Mail, T.) BIETENDE: 11.09.2016 / 24.00 Uhr [Bitte im verschlossenen Fensterbriefumschlag (Datenschutz) an:] Empfänger BITTE NICHT ÖFFNEN BIETERVERFAHREN KRONBERGER STRASSE 612 Flächenmanagement Stadt Oberursel (Taunus) Rathausplatz 1 61440 Oberursel (Taunus) Kaufangebot für einen Grunderwerb im Bebauungsplangebiet Nr. 4A, Kronberger Straße Sehr geehrte Damen und Herren, Ich /wir möchten eines der nachstehenden Grundstücke erwerben und geben hierzu nachfolgendes verbindliche Gebot ab: Lfd. Nr. Grd. Größe in m² Mindest-KP EUR/m² Mindest-KP Ʃ /EUR /m² 1 1.248 850,00 1.060.800,00 2 1.152 850,00 979.200,00 3 1.198 850,00 1.018.300,00 4 471 800,00 376.800,00 5 ca. 542 950,00 514.900,00 6 ca. 592 950,00 562.400,00 7 668 950,00 634.600,00 8 616 950,00 585.200,00 9 772 950,00 733.400,00 10 710 950,00 674.500,00 Mein /unser Gebot in Ʃ/EUR Unser Gebot in Priorität EUR/m² Die Mindestkaufpreise und Gebotspreise sind als erschließungsbeitragsfreie und abwasserbeitragsfreie Preise nach BauGB und KAG für Endverbraucher zu verstehen (Straße, Kanal und Beleuchtung, jedoch ohne Hausanschlusskosten). Die Käufer werden von eventuellen Kosten der Bodenordnung freigestellt. Ich habe / wir haben das Verkaufsexposé gelesen und verstanden. Mir ist / uns ist bekannt, dass die Grundstücke innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Kaufvertrag bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen sind. Ich bin / wir sind damit einverstanden, innerhalb von 4 Wochen nach Zuteilung, einen notariellen Kaufvertrag über den Grundstückserwerb abzuschließen, der u. a. die Vereinbarung enthält, dass der Kaufpreis zum 30.12.2016 zur Zahlung fällig ist. Die Priorität (1, 2, 3 usw.) bezeichnet die Reihenfolge meines / unseres Interesses. Mir ist / uns ist bekannt, dass nur ein Grundstück je Haushalt erworben werden kann. Datum: __________________________ Unterschrift ____________________________ Unterschrift 13 OBERURSEL HOCHWERTIGER WOHNSTANDORT IN OBERURSEL SIND SIE IN BESTER GESELLSCHAFT IN OBERURSEL Impressum Herausgeber: Rathausplatz 1 61440 Oberursel (Taunus) vertreten durch Bürgermeister Hans-Georg Brum Erster Stadtrat Christof Fink +49 (6171) 502-0 [email protected] USt-IdNr. DE114110626 Ansprechpartnerin: Sigrun Köster GB Stadtentwicklung Flächenmanagement +49 (6171) 502-351 [email protected] Konzeption u. Gestaltung: Werner Mülling Immobilien Consulting Weidenweg 4 63526 Erlensee +49 (6183) 71798 [email protected] USt-IdNr. DE304772564 Quellennachweis: Luftbilder u. Planunterlagen Stadt Oberursel (Taunus) Fotos u. Bildmontagen Werner Mülling Oberursel, Juli 2016 14 IHR WEG NACH OBERURSEL
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