vergünstigtes Firmenticket - Caritasverband Karlsruhe eV

Caritasverband Karlsruhe e.V.
Kontakt
Der Caritasverband Karlsruhe e.V. wurde 1917 als
Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche in Karlsruhe
gegründet und arbeitet eng mit den Pfarrgemeinden
zusammen. Er ist Träger vielfältiger sozialer Dienste und
Einrichtungen.
Caritasverband Karlsruhe e.V.
Caritas-Verbandszentrale
Wörthstraße 2
76133 Karlsruhe
Kontakt:
Cordula Richter, Personalabteilung
Telefon:
(0721) 92 13 35 - 16
Fax:
(0721) 92 13 35 - 29
E-Mail:[email protected]
Homepage:www.caritas-karlsruhe.de
Direktlink:www.caritas-karlsruhe.de/cvz
Der Caritasverband Karlsruhe e.V. berät und hilft ohne
Ansehen von Konfession oder Weltanschauung. Viele
Beratungsdienste und Einrichtungen werden aus Kirchensteuermittel mitfinanziert.
Der Caritasverband Karlsruhe e.V. hilft vorrangig Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld oder in den
sozialen Sicherungssystemen keine oder keine ausreichende Hilfe finden und unterstützt diese auf ihrem Weg
zu mehr Chancengerechtigkeit und einem selbständigen
und verantwortlichen Leben.
C a r i t a s v e r b a n d K a r l s r u h e e. V.
Print: KVV-Firmenticket für
Mitarbeiter(innen)
2016-07
Herausgegeben vom Caritasverband Karlsruhe e.V.
Verbandszentrale:
Wörthstr. 2, 76133 Karlsruhe
Tel: (0721) 92 13 35 - 12 Fax: (0721) 92 13 35 - 29
[email protected]
Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE17 660205000001741700 BIC BFSWDE33KRL
C a r i t a s v e r b a n d K a r l s r u h e e. V.
Das Angebot
Die Gültigkeit
Beendigung des Dienstverhältnisses
Der Caritasverband Karlsruhe e.V. bietet seinen
Mitarbeiter(inne)n ein vergünstigtes Firmenticket für
die Nutzung des KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) als
Jahresabonnement an.
Das Firmenticket kann nur als Jahresabonnement (Gültigkeit = 12 Monate) bestellt werden.
Das Firmenticket ist nicht übertragbar, es besteht jedoch
eine erweiterte Mitnahmeregelung:
Das Jahresabo des Firmentickets verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht schriftlich mindestens zwei
Monate vor Ablauf bei der Personalabteilung gekündigt
wird.
Bei einem Austritt vor Ablauf der 12 monatigen Gültigkeit
muss das Firmenticket zum Austrittsdatum abgegeben
werden. Das Firmenticket kann aber auch bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter verwendet werden: dann ist der
bestehende Restbetrag auf einmal, mit der letzten Gehaltszahlung, fällig.
Die Kosten
Die Mitarbeiter(innen) erhalten 24 % Nachlass auf den
regulären Fahrpreis einer Umweltjahreskarte (je nach
Gültigkeitsbereich der Anzahl der befahrenen Tarifwaben*). Nähere Informationen zu den Kosten gibt die
Personalabteilung.
Der Gesamtbetrag für das Jahresabonnement wird in
12 Teilbeträgen monatlich vom Nettolohn einbehalten.
Die Nutzungsbedingungen
Firmentickets können nur Mitarbeiter(innen) mit einem
unbefristeten oder einen befristeten Dienstvertrag von
mindestens 12 Monaten Dauer angeboten werden.
Möchte ein(e) Mitarbeiter(in) das Firmenticket nutzen,
kann ein eventuell bereits bestehendes Jahresabonnement beim KVV mit einem Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt auf
das Monatsende bis zum 10. des Monats durch den
Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin schriftlich beim KVV.
(Onlineformular auf der Homepage des KVV). Als Kündigungsgrund ist dabei „Firmenticket“ anzugeben.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen:
Der Arbeitgeberzuschuss (= Rabatt auf den tariflichen
Kartenpreis) ist für die Mitarbeiter(innen) steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Pauschalsteuer trägt der Caritasverband Karlsruhe e.V. Dieser Arbeitgeberzuschuss
wird auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
ausgewiesen, da er die Werbungskostenpauschale
mindert.
Täglich nach 19 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages (bei Nightlinerlinien bis Betriebsschluss)
kann der nutzungsberechtigte Inhaber einer Firmenkarte einen Erwachsenen und
bis zu zwei zahlungspflichtige Kinder oder
einen Erwachsenen und alle eigenen Familienkinder unter 15 Jahren mitnehmen.
Kündigung des Firmentickets oder
Die Bestellung
Die Bestellung eines Firmentickets erfolgt schriftlich bei der
Personalabteilung. Neben dem Vor- und Zunamen muss
die Anzahl der benötigten Tarifwaben*, die Haltestelle und
die Nummer der Startwabe* sowie die Haltestelle und
Nummer der Zielwabe* dafür angegeben werden.
*Der Tarifwabenplan ist auf der Homepage des KVV unter
www.kvv.de/fahrkarten/tarifwabenplan.html
zu finden oder bei den KVV-Verkaufsstellen erhältlich.