Verpflichtung zur Verschwiegenheit / Letter of intent

Verpflichtung zur Verschwiegenheit / Letter of intent
Verkäufer:
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Käuferinteressent:
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Gegenstand:
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Datum:
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Vertragsparteien:
1.
2. ___________________, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer ____________ und
_____________________, ebenda, (nachstehend „Käuferinteressentin“)
§ 1 Absicht zum Verkauf
(1) Der Verkäufer und die Käuferinteressentin erklären ihre Absicht, einen Kaufvertrag über den gesamten
Geschäftsbetrieb der vorbezeichneten Schuldnerin zu schließen/zu verhandeln.
(2) Der Verkäufer weist die Käuferinteressentin darauf hin, dass er auch mit anderen Käuferinteressenten verhandelt oder verhandeln will und deshalb diese Vereinbarung keine Bindung zum Abschluss eines etwaigen Kaufvertrages darstellt.
§ 2 Due-Diligence
(1) Zum Zwecke der Due-Diligence ist der Verkäufer bereit, der Käuferinteressentin Einsichtnahme in sämtliche Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die Käuferinteressentin hat die Zeit und die Art und Weise zur Sichtung der Unterlagen mit dem Verkäufer oder seinen Beauftragten abzustimmen.
(2) Diese Bereitschaft kann der Verkäufer jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen oder einschränken.
(3) Der Verkäufer behält sich vor, Unterlagen lediglich in anonymisierter Form vorzulegen.
§ 3 Stillschweigen
(1) Die Käuferinteressentin verpflichtet sich, über den Inhalt der unter § 2 Abs. 1 bezeichneten Geschäftsunterlagen strengstes Stillschweigen zu bewahren und die aus der Einsichtnahme oder aus sonstigen Gründen gewonnenen Erkenntnisse nicht zum Nachteil der Verkäufer zu verwenden. Der Käuferinteressent
wird insbesondere die erlangten Informationen über Arbeitnehmer, Kunden oder Fertigungstechniken sowie sonstige Betriebsgeheimnisse nicht nutzen. Er versichert, weder Kunden noch Arbeitnehmer abzuwerben oder Konditionen von Lieferanten in eigenen Verhandlungen anzuwenden oder weiterzugeben.
(2) Sollte es zu einem Erwerb zugunsten der Kaufinteressentin nicht kommen, stellt diese sicher, dass sie alle
Unterlagen oder Dateien vernichtet oder unbrauchbar macht, die sie im Rahmen der Due Diligence oder
auf andere Weise durch den Verkäufer oder dessen beauftragten Personen erhalten hat.
(3) Bei der Einsichtnahme stellt die Käuferinteressentin sicher, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird. Er
nimmt lediglich Kontakt zu Mitarbeitern auf, die ihm der Verkäufer oder sein Bevollmächtigter zugewiesen
haben.
(4) Diese Verpflichtungen erstrecken sich auf sämtliche Mitarbeiter und Berater der Käuferinteressentin.
§ 4 Vertragsstrafe
(1) Zwischen dem Verkäufer und der Käuferinteressentin besteht Übereinstimmung darüber, dass die unter
§ 3 bezeichneten Verpflichtungen der Käuferinteressentin durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden.
(2) Diese beträgt 100.000 € für jeden einzelnen Verstoß gegen die unter § 3 bezeichneten Verpflichtungen.
Die Käuferinteressentin verzichtet auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
(3) Werden die Verpflichtungen aus § 3 von Beauftragten oder Mitarbeitern des Käuferinteressenten verletzt,
steht die Käuferinteressentin für deren Handlungen wie für eigene ein und unterwirft sich auch insoweit
der Vertragsstrafe.
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(Ort und Datum)
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(Ort und Datum)
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(Ort und Datum)