LIMBURGER ZEITUNG limburger-zeitung.de · Limburg Ausgabe Nr. 2 gültig ab August 2016 – MEINE APP MEINE ZEITUNG MEDIADATEN Inhaltsübersicht 3 Allgemeine Verlagsangaben 4 Verteilungsgebiete Limburg und Umgebung 5-7 8 Weitere Verbreitungsgebiete unserer Zeitungsverbundpartner 9 Beilagen- und Prospektverteilung 10 11-13 2 Auflagenhöhe nach Stadt- und Ortsteilen Millimeter-Anzeigen Limburg-Live-App 14 Technische Informationen 15 Für Ihre Notizen 16 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Verlagsangaben Verlag: LIMBURGER ZEITUNG | LMZ-Medien GmbH Max-Value-Tower Brüsseler Straße 5 65552 Limburg Sitz der Gesellschaft: Limburg Handelsregister Limburg: HRB 5500 Geschäftsführer:Benjamin Bernert Verlagsleitung: Annja Schneider-Knopp Telefon: Tel.: 06431.77 99 340 Anzeigenschluss: Montag 12 Uhr Bankverbindung: Vereinigte Volksbank Limburg IBAN: DE37 511 900 0000 533 623 03 BIC: GENODE51LIM Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug Der Verlag behält sich die Veröffentlichung gegen Vorauskasse oder Bankeinzug vor. Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Internet: www.limburger-zeitung.de Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. [email protected] (siehe Seite 16 dieser Mediadaten). Fax: 06431.77 89 753 Der Verlag behält sich vor, für Sonderthemen und spezielle Verlagsobjekte abweichende Preise einzuräumen. Die LIMBURGER ZEITUNG ist 100 % lokal. 3 Verteilungsgebiet Limburg und Umgebung Westerburg Limburger Zeitung • Auflage: 56.100 Mengerskirchen Wallmerod Meren- Löhnberg berg Dorn- Elbtal Waldbrunn burg • Oberlahn erleben Auflage: 24.700 Weilburg Hadamar Montabaur Beselich Weinbach Weilmünster Runkel Elz Villmar Limburg (Taunus) Blick Aktuell Montabaur • Auflage: 19.265 Brechen Diez Selters (Taunus) Hünfelden Nassau Bad Camberg Hahnstätten Katzenelnbogen Aarbergen Meine Zeitung 100 % lokal 4 Hünstetten Region Bad Camberg • Auflage: 29.416 Waldems Direktverteilung • Auflage: 14.700 220 65520 Dombach 4474 1211 506 1035 611 418 352 341 Hünfelden 65597 Dauborn 65597 Heringen 65597 Kirberg 65597 Mensfelden 65597 Nauheim 65597 Neesbach 65597 Ohren 528 330 242 506 220 3550 610 1100 720 585 535 Dornburg 65599 Dorndorf 65599 Frickhofen 65599 Langendernbach 65599 Thalheim 65599 Wilsenroth 1100 280 320 350 150 Elbtal 65627 Dorchheim 65627 Elbgrund 65627 Hangenmeilingen 65627 Heuchelheim (Elbtal) 3510 Elz 3350 65604 Elz 160 65604 Malmeneich 5440 3450 110 630 310 480 460 Hadamar 65589 Hadamar 65589 Niederweyer 65589 Niederzeuzheim 65589 Oberweyer 65589 Oberzeuzheim 65589 Steinbach Blick Aktuell 19700 VG Montabaur 56410 56412 56337 56335 308 297 396 440 903 65510 Limbach 65510 Oberlibbach 65510 Strinz-Trinitat 65510 Wallbach 65510 Wallrabenstein 473 88 154 440 61276 Hasselbach 61276 Finsternthal 61276 Mauloff 61276 Riedelbach Auflagenhöhe nach Ortsteilen 3621 484 1024 517 1596 Limburger Zeitung Limburger Zeitung 445 Auslegestellen / Belege 65529 Esch 65529 Niederems 65529 Reichenbach 65529 Steinfischbach 65529 Wüstems Selters 65618 Haintchen 65618 Eisenbach 65618 Münster 65618 Niederselters 56.100 56.100 Verbreitete Auflage 16210 530 730 1250 1330 1320 1080 1170 8800 Limburg 65554 Ahlbach 65553 Dietkirchen 65552 Eschhofen 65551 Lindenholzhausen 65550 Linter 65555 Offheim 65556 Staffel 65549 Limburg 4030 350 940 300 120 180 410 580 510 320 320 Runkel 65594 Arfurt 65594 Dehrn 65594 Ennerich 65594 Eschenau 65594 Hofen 65594 Kerkerbach 65594 Runkel 65594 Schadeck 65594 Steeden 65594 Wirbelau 4045 1150 130 160 105 40 440 470 140 270 220 330 590 VG Hahnstätten 65623 Hahnstätten 65623 Mudershausen 65623 Netzbach 65623 Schiesheim 65623 Bonscheuer 65558 Burgschwalbach 65558 Flacht 65558 Zollhaus 65558 Kaltenholzhausen 65558 Lohrheim 65558 Oberneisen 65629 Niederneisen Verbreitete Auflage 11705 180 5440 225 90 130 80 160 550 140 150 130 100 200 270 400 430 170 390 100 30 200 250 490 210 980 60 150 VG Diez 65582 Aull 65582 Diez 65582 Hambach 56379 Charlottenberg 56379 Dörnberg 56379 Dörnberg-Hutte 56379 Geilnau 56379 Holzappel 56379 Horhausen 56379 Laurenburg 56379 Scheidt 56379 Steinsberg 65558 Cramberg 65558 Eppenrod 65558 Gückingen 65558 Heistenbach 65558 Hirschberg 65558 Holzheim 65558 Isselbach 65558 Ruppenrod 65558 Langenscheid 65558 Balduinstein 65626 Birlenbach 65626 Fachingen 65624 Altendiez 57632 Giershausen 56370 Wasenbach 6065 170 80 510 210 315 230 240 370 310 560 250 220 200 440 360 800 70 70 140 200 110 110 100 VG Wallmerod 56414 Dahlen 56414 Eisen/Meudt 56414 Meudt 56414 Molsberg 56414 Niederahr 56414 Oberahr 56414 Obererbach 56414 Salz 56414 Steinefrenz 56414 Wallmerod 56414 Weroth 56414 Berod 56414 Bilkheim 56414 Dreikirchen 56414 Herschbach 56414 Hundsangen 56414 Zehnhausen 56244 Arnshöfen 56244 Ettinghausen 56244 Hahn am See 56244 Kuhnhöfen 56459 Elbingen 56459 Mähren 44.200 7200 Ransb. Baumbach 56235 56237 9500 Wirges 56422 56424 56427 5 860 Inkl. Fahrstrecken Vollbelegung 24.130 Wetzlar (50+51) 5.640 35576 Wetzlar (50) 1.580 Wetzlar Dalheim 2.700 Wetzlar Niedergirmes 1.360 Wetzlar Neustadt/Bredow Siedlg. 9.210 35578 Wetzlar (50) 1.050 Wetzlar Büblingshausen/Franzenburg 3.130 Wetzlar Altstadt/Lahnberg/KKR/Bhf. Direktverteilung 1.630 Wetzlar Bergstr./Naub.Str. 1.600 Wetzlar Winkel/Braunfelser Str./Karlsmunt 2960 Wetzlar VG Katzenelnbogen 1.800 Wohnstadt/Hörnsheimer Eck 140 56368 Berghausen 9280 Ges.Stadtteile (51) 65 56368 Ergeshausen 400 35585 Blasbach 170 56368 Hergold 1430 940 35582 56368 Dutenhofen Katzenelnbogen 870 325 35583 56368 Garbenheim Klingelbach 1530 270 35586 56370 Hermannstein Allendrof 1030 155 35581 56370 Münchholzhausen Biebrich 1570 125 35580 56370 Nauborn Bremberg 1700 65 35584 56370 Naunheim Ebertshausen 155 35579 56370 Steindorf Gutenacker 750 240 56370 Kördorf 310 35614 56370 Aßlar Schönborn 5670 (52) 3480 Asslar 290 Bechlingen 420 Berghausen 110 Bermoll 170 Oberlemp 1200 Werdorf 56427 4650 35619 56428 Braunfels (54) 2630 Braunfels 310 Altenkirchen 7800 Selters 650 Bonbaden 250 Neukirchen 410 Philippstein 400 Tiefenbach Auflagenhöhe nach Ortsteilen Direktverteilung 3740 35630 Ehringshausen (59) 1790 Ehringshausen Verbreitete Auflage 110 Breitenbach 180 Daubhausen 4832 VG Westerbug 210 Dillheim 169 56457 Gershasen 120 Dreisbach 165 56457 Sainscheid 90 Greifenthal 2074 56457 Westerburg 740 341 Katzenfurt 56459 Berzhahn 320 440 Kölschhausen 56459 Gemünden 180 218 Niederlemp 56459 Girkenroth 375 56459 Guckheim 1810 111 35428 56459 Langgöns Welsterburg(45) 420 276 Cleeberg 56459 Willmenrod 130 Dornholzhausen 56459 Härtlingen 450 295 Niederkleen 56459 Irmtraut 460 238 Oberkleen 56459 Neunkirchen (Westerwald) 480 2370 1100 600 290 380 Gebiet Weilburg Oberlahn erleben 410 Auslegestellen / Belege 5550 2440 260 140 210 300 170 260 300 580 400 490 6 Weilburg 35781 Weilburg 35781 Ahausen 35781 Bermbach 35781 Drommershausen 35781 Gaudernbach 35781 Hasselbach 35781 Hirschhausen 35781 Kirschhofen 35781 Kubach 35781 Odersbach 35781 Waldhausen Gebiet Dillenburg/Herborn/Haiger 615 Inkl. Fahrstrecken Vollbelegung 35638 Leun (67) Leun Biskirchen Bissenberg Stockhausen 1930 100 320 740 240 310 220 35644 Hohenahr (64) Ahrdt Altenkirchen Erda Groß Altenstädten Hohensolms Mudersbach 4290 35625 Hüttenberg (65) 1010 Hochelheim 510 Hörnsheim 1550 Rechtenbach 1568 VG Aarbergen 330 Reiskirchen 336 65326 Hausen 170 Vollnkirchen 890 65326 Michelbach 450 Volpertshausen 342 65326 Rückershausen (Aarbergen) 270 Weidenhausen 3650 1340 860 1450 35633 Lahnau (66) Atzbach Dorlar Waldgirmes 1320 460 420 110 140 190 35649 Bischoffen (53) Bischoffen Niederweidbach Oberweidbach Rossbach Wilsbach 2590 620 300 420 280 270 700 35641 Schöffengrund (69) Laufdorf Niederquembach Niederwetz Oberquembach Oberwetz Schwalbach 5880 35606 Solms (72) 1920 Burgsolms 840 Albshausen 980 Niederbiel 5340 Nassau 1110 Oberbiel 200 56370 Attenhausen 1030 Oberndorf 80 56357 Dessighofen 120 56379 Dienethal 1920 Waldsolms (73) 90 35647 56337 Dornholzhausen 770 160 Brandoberndorf 56357 Geisig 270 160 Griedelbach 56379 Hömberg 140 100 Hasselborn 56357 Lollschied 350 40 Kraftsolms 56377 Misselberg 270 Kröffelbach 2200 56377 Nassau 230 Weiperfelden 56379 Obernhof 120 80 56379 Oberwies 150 35753 56357 Greifenstein Pohl 1390 (61) 90 Greifenstein 56377 Schweighausen 260 170 56377 Seelbach 520 Allendorf 810 Holzhausen 56379 Singhofen 340 90 56379 Sulzhausen 270 Ulm 220 56379 Weinähr restl. Orte s.Dill 310 56379 Winden 14.700 14.700 40 56379 Zimmerschied Verbreitete Auflage 3770 1460 110 190 240 90 120 180 570 90 140 120 460 Weilmünster 35789 Weilmünster 35789 Aulenhausen 35789 Dietenhausen 35789 Ernsthausen 35789 Essershausen 35789 Laimbach 35789 Langenbach 35789 Laubuseschbach 35789 Lützendorf 35789 Möttau 35789 Rohnstadt 35789 Wolfenhausen 1800 510 250 230 230 170 80 330 Weinbach 35796 Weinbach 35796 Blessenbach 35796 Edelsberg 35796 Elkerhausen 35796 Freienfels 35796 Fürfurt 35796 Gräveneck 24.700 24.700 2470 910 300 230 640 390 Mengerskirchen 35794 Mengerskirchen 35794 Dillhausen 35794 Probbach 35794 Waldernbach 35794 Winkels 1200 560 210 210 160 60 Merenberg 35799 Merenberg 35799 Allendorf 35799 Barig-Selbenhausen 35799 Reichenborn 35799 Rückershausen 1760 950 460 210 140 Löhnberg 35792 Löhnberg 35792 Niedershausen 35792 Obershausen 35792 Selters 3000 1390 620 120 100 260 510 Villmar 65606 Villmar 65606 Aumenau 65606 Falkenbach 65606 Langhecke 65606 Seelbach 65606 Weyer 2700 650 370 530 550 600 Waldbrunn 65620 Ellar 65620 Fussingen 65620 Hausen 65620 Hintermeilingen 65620 Lahr 2040 400 880 360 400 Beselich 65614 Heckholzhausen 65614 Obertiefenbach 65614 Schupbach 65614 Niedertiefenbach Verbreitete Auflage 2070 35759 Driedorf (58) 700 Driedorf 47.280 7940 35708 Haiger (62) 2230 Haiger 2140 35756 Mittenaar (68) 680 Ballersbach Auflagenhöhe nach Ortsteilen Camberger Anzeiger Camberger Anzeiger 7970 4144 1486 1240 Blick Gesamt572 308 436105 220 7600 19265 4474 7376 1211 9544 506 7070 1035 58500 611 11500 418 9700 352 16931 341 39699 79770 104540 64610 Bad Camberg 65520 Bad Camberg 65520 Erbach 65520 Würges 65520 Oberselters 65520 Schwickershausen Blick Gesamt 65520 Dombach Höhr-Grenzhausen Montabaur Hünfelden Ransbach-Baumbach 65597 Dauborn Wirges 65597 Heringen Selters 65597 Kirberg Koblenz 65597 Mensfelden Lahnstein 65597 Nauheim Bad Ems 65597 Neesbach Kreis Cochem-Zell 65597 Ohren Kreis Rhein-Sieg Kreis Neuwied Kreis Mayen-Koblenz Kreis Ahrweiler 2465 639 528 330 242 506 220 Limburger Zeitung Blick Montabaur Blickaktuell aktuell Montabaur/ Belege 445 Auslegestellen 19265 3550 300 610 4802 1100 73 720 585 585 280 535 100 843 1100 67 280 55 320 1071 350 1269 150 710 670 3510 270 3350 210 160 46 210 5440 345 3450 110 630 310 480 460 Blick Montabaur Dornburg Auslegestellen 65599 Dorndorf 56410 Montabaur 65599 Frickhofen 56410 Langendernbach Bladernheim 65599 56410 Elgendorf 65599 Thalheim 56410 Wilsenroth Eschelbach 65599 56410 Ettersdorf 56410 Elbtal Horressen 56410 Dorchheim Reckenthal 65627 56410 Elbgrund Wirzenborn 65627 56335 Neuhäusel 65627 Hangenmeilingen 56337 Eitelborn 65627 Heuchelheim (Elbtal) 56337 Kadenbach 56337 Simmern Elz 56412 Elz Boden 65604 56412 Daubach 65604 Malmeneich 56412 Dies 56412 Gackenbach Hadamar 56412 Hadamar Girod 65589 65589 Niederweyer 65589 Niederzeuzheim 65589 Oberweyer 65589 Oberzeuzheim 65589 Steinbach 29.416 29.416 Verbreitete Auflage 2103 Idstein 606 65510 Walsdorf 1497 65510 Wörsdorf Verbreitete Auflage Waldems 65529 Bermbach 65529 Esch 65529 Niederems 65529 Reichenbach 65529 Steinfischbach 65529 Wüstems 4567 418 550 661 396 198 308 297 396 440 903 Hünstetten 65510 Bechtheim 65510 Beuerbach 65510 Görsroth 65510 Kesselbach 65510 Ketternschwalb. 65510 Limbach 65510 Oberlibbach 65510 Strinz-Trinitat 65510 Wallbach 65510 Wallrabenstein 3621 484 1024 517 1596 Selters 65618 Haintchen 65618 Eisenbach 65618 Münster 65618 Niederselters 3061 903 1784 374 Brechen 65511 Oberbrechen 65511 Niederbrechen 65511 Werschau 1155 473 88 154 440 Weilrod 61276 Hasselbach 61276 Finsternthal 61276 Mauloff 61276 Riedelbach Verbreitete Auflage 16210 530 730 320 1250 402 1330 300 1320 689 1080 553 1170 230 8800 220 210 4030 900 350 890 940 360 300 300 120 490 180 560 410 270 580 240 510 425 320 Verbreitete Auflage 19.265 Limburg 65554 Ahlbach 65553 Dietkirchen 56412 Eschhofen Görgeshausen 65552 56412 Lindenholzhausen Großholbach 65551 56412 Heilberscheid 65550 Linter 56412 Offheim Heiligenroth 65555 56412 Staffel Holler 65556 56412 65549 Horbach Limburg 56412 Hübingen 56412 RunkelKleinholbach 56412 Arfurt Nentershausen 65594 56412 65594 Niederelbert Dehrn 56412 Niedererbach 65594 Ennerich 56412 65594 Nomborn Eschenau 56412 Hofen Oberelbert 65594 56412 Ruppach-Goldhausen 65594 Kerkerbach 56412 65594 Stahlhofen Runkel 56412 65594 Untershausen Schadeck 56412 Steeden Welschneudorf 65594 320 65594 Wirbelau 4045 1150 130 160 105 40 440 470 140 270 VG Hahnstätten 65623 Hahnstätten 65623 Mudershausen 65623 Netzbach 65623 Schiesheim 65623 Bonscheuer 65558 Burgschwalbach 65558 Flacht 65558 Zollhaus 65558 Kaltenholzhausen 436.105 56.100 Blick Gesamt Bilck Gesamt 11705 VG Diez 180 65582 Aull 5440436105 65582 Blick Diez Gesamt 7600 Höhr-Grenzhausen 225 65582 Hambach 90 19265 56379 Montabaur Charlottenberg 7376 Ransbach-Baumbach 130 56379 Dörnberg 9544 Wirges 80 56379 Dörnberg-Hutte 7070 Selters 160 56379 Geilnau 550 58500 56379 Koblenz Holzappel 140 11500 56379 Lahnstein Horhausen 9700 Bad Ems 150 56379 Laurenburg Cochem-Zell 130 16931 56379 Kreis Scheidt Rhein-Sieg 100 39699 56379 Kreis Steinsberg 79770 Kreis Neuwied 200 65558 Cramberg Mayen-Koblenz 270104540 65558 Kreis Eppenrod Ahrweiler 400 64610 65558 Kreis Gückingen 430 65558 Heistenbach Blick aktuell Montabaur 170 65558 Hirschberg 390 65558 Holzheim 100 19265 65558 Blick Isselbach Montabaur 30 65558 Ruppenrod 300 Auslegestellen 200 65558 Langenscheid 4802 56410 Montabaur 250 65558 Balduinstein 73 56410 Bladernheim 490 65626 Birlenbach 585 56410 Elgendorf 210 65626 Fachingen 280 56410 Eschelbach 980 65624 Altendiez 100 56410 Ettersdorf 60 57632 Giershausen 843 56410 Horressen 150 56370 Wasenbach 67 56410 Reckenthal 55 56410 Wirzenborn 1071 56335 Neuhäusel 1269 56337 Eitelborn 710 56337 Kadenbach 6065 170 80 510 210 315 230 240 370 310 560 250 220 200 440 360 800 70 70 140 200 110 110 100 436.105 10.795 Verbreitete Auflage VG Wallmerod 56414 Dahlen 56414 Eisen/Meudt 56414 Meudt 56414 Molsberg 56414 Niederahr 56414 Oberahr 56414 Obererbach 56414 Salz 56414 Steinefrenz 56414 Wallmerod 56414 Weroth 56414 Berod 56414 Bilkheim 56414 Dreikirchen 56414 Herschbach 56414 Hundsangen Verbreitete Auflage 56414 Zehnhausen 56244 Arnshöfen 56244 Ettinghausen 56244320 Hahn am See 56412 Görgeshausen 56244402 Kuhnhöfen 56412 Großholbach 56459300 Elbingen 56412 Heilberscheid 56459689 Mähren 56412 Heiligenroth 553 56412 Holler 230 56412 Horbach 220 56412 Hübingen 210 56412 Kleinholbach 900 56412 Nentershausen 890 56412 Niederelbert 360 56412 Niedererbach 300 56412 Nomborn 7 Adenau Weißenthurm Pellenz Villmar Limburg Grävenwiesbach (Taunus) Mendig Diez Brechen Usingen Weitere Verbreitungsgebiete unserer Zeitungspartner KREIS MAYEN-KOBLENZ Mayen Vordereifel Maifeld Selters Bad Ems Koblenz (Taunus) Rhein-Mosel Hünfelden Bad Camberg Hahnstätte Nassau* Lahnstein Hünstetten RHEIN-LAHN-KREIS Waldems RHEINGAUTAUNUS-KREIS Schmitten Idstein Nastätten Loreley KREIS COCHEM-ZELL Wehrheim NeuAnspach Katzenelnbogen* Aarbergen Kaisersesch Weilrod Heidenrod Niederhausen Wissen Cochem Hamm Flammersfeld Asbach Verteilgebiet Region Bad Camberg Linz a. Rh. Grafschaft Waldbreitbach Remagen Bad NeuenahrAhrweiler KREIS AHRWEILER Selters KREIS NEUWIED Bad Rengsdorf Hönningen Sinzig Dierdorf RansbachBaumbach Neuwied Brohltal Andernach Adenau Pellenz Weißenthurm Bendorf Höhr-Grenzhausen Vallendar Wirges Vordereifel Maifeld Rhein-Mosel Montabaur Beselich Weinbach Weilmünster Runkel Elz Villmar Limburg Grävenwiesbach (Taunus) Koblenz Brechen Lahnstein Usingen Selters Bad Ems (Taunus) Hahnstätte Nassau* Hünfelden Bad Camberg RHEIN-LAHN-KREIS Heidenrod KREIS COCHEM-ZELL Wehrheim Hünstetten Waldems RHEINGAUTAUNUS-KREIS Schmitten Idstein Nastätten Loreley Weilrod NeuAnspach Katzenelnbogen* Aarbergen Kaisersesch Direktverteilung KREIS LIMBURG-WEILBURG Diez KREIS MAYEN-KOBLENZ Gebiete auf Anfrage Löhnberg Waldbrunn Merenberg Elbtal Weilburg Hadamar Mendig Mayen Verteilgebiet „Limburger Zeitung“ Verbandsgemeinden Anfrage *Gebiete Hinweis folgt imauf Laufe des Jahres Dornburg Wallmerod Bad Breisig Verteilgebiet „Limburger Zeitung“ Landkreise Mengerskirchen Westerburg (Westerwald) Verteilgebiet Region Usingen Landesgrenze RLP-Hessen WESTERWALDKREIS Puderbach Verteilgebiet Region Usingen Zeitungsverbund Bad Marienberg Hachenburg Unkel Meckenheim Altenahr Verteilgebiet Region Bad Camberg Rennerod Wachtberg KREIS RHEIN-SIEG „BLICK aktuell“ Verteilgebiet „Oberlahn erleben“ Altenkirchen Rheinbach aktuell“ Geplante ExpansionExpansion „BLICK aktuell“ Geplante Verteilgebiet „Oberlahn erleben“ Lorch KREIS ALTENKIRCHEN Swisttal Verteilgebiet „BLICK aktuell“„BLICK Verteilgebiet Niederhausen Zeitungsverbund Cochem Landesgrenze RLP-Hessen Landkreise Lorch 8 Verbandsgemeinden > > > > Beilagen- und Prospektverteilung Beilagen- und Prospektverteilung Mittwochs Kleinst-Verteilungen ab 3.000 Exemplare möglich ▶ mittwochs Verarbeitung Ihrer Prospekte Maschinelle ▶ Kleinst-Verteilungen ab 3.000 exemplare möglich Katalogverteilung und andere Sonderprodukte nach Absprache ▶ Maschinelle Verarbeitung ihrer Prospekte ▶ Katalogverteilung und andere Sonderprodukte nach Absprache Buchen Sie weitere Verteilgebiete bei unseren Partnerverlagen. Buchen SieSie weitere bei unseren Sprechen unsVerteilgebiete an oder mailen SiePartnerverlagen. uns: [email protected] Sprechen Sie uns an! LIEfERADRESSE füR BEILAGEN: Lieferadressen für Beilagen: DruckPressehaus NaumannGmbH GmbH&&Co. Co. KG | Gutenbergstr. 1 | 63571 Gelnhausen Druckundund Pressehaus Naumann Gutenbergstr. 1 | 63571 Gelnhausen Frei Frei Haus | Mindestens vier Haus | mindestens vierWerktage Werktagevor vor Verteilungstermin. Verteilungstermin. Kleinstauflagen können auch angeliefert werden. Kleinstauflagen können auchdirekt direktininder der Geschäftsstelle Geschäftsstelle angeliefert werden. 10 Limburger Zeitung Jedes weitere Gramm Grundpreis ‰ bis 20g 45,90 € im Grundpreis 0,23 € Ortspreis ‰ bis 20g 39,00 € im Ortspreis 0,20 € MINDESTVERTEILuNG LIMBuRER ZEITuNG Mindestverteilung 3000€Exemplare oder einexemplare Ort 3000 oder ein Ort Grundpreis ‰ bis 20 g 45,90 Ortspreis ‰ bis 20 g 39,00 € Besondere Auftragsbedingungen für Verteilungen LIMBURGER ZEITUNG JEDES WEITERE GRAMM 1.Produktausschluss und Alleinbelegung nicht möglich. im Grundpreis 0,23 € limburger-zeitung.de · Limburg – MEINE APP MEINE ZEITUNG 2.Letzter Rücktrittstermin: im Ortspreis 0,207€Tage vor erscheinen. 3.Beilagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Formats vom Verlag gefalzt BESONDERE AufTRAGSBEDINGuNGEN füR€VERTEILuNGEN werden müssen, berechnen wir mit 15,00 pro ‰ exemplare, Beilagen, die per 1. Produktausschluss und Alleinbelegung nicht möglich. Hand eingelegt werden müssen, berechnen wir mit einem Aufschlag von 20,00 € 2. Letzter Rücktrittstermin: 7 Tage vor erscheinen. pro ‰ exemplare. 3. Beilagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Formats vom Verlag gefalzt werden 4.Beilagen in Form eines einzelblattes müssen mindestens eine Größe von 14,8 x 21 müssen, berechnen wir mit 15,00 € pro ‰ exemplare, Beilagen, die per Hand eingelegt werden cm und mindestens eine Papierstärke 170 g/m² ist eine maschinelle müssen, berechnen wir mit einemvon Aufschlag vonhaben, 20,00 €sonst pro ‰ exemplare. Einlegung nichteines möglich (siehe auch Punkt 3). 4. Beilagen in Form einzelblattes müssen mindestens eine Größe von 14,8 x 21 cm und 5.Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Beilagen zusammenhaften bei der mindestens eine Papierstärke von 170 g/m² haben, sonst ist eine maschinelleoder einlegung nicht Zustellung denauch Zeitungen herausfallen. möglichaus (siehe Punkt 3). beschädigtkönnen angelieferten Prospekten kann eine ordnungsgemäße Belegung 5.6.Bei Fehlstreuungen sich ergeben, wenn Beilagen zusammenhaften oder bei der nicht Zustellung garantiertaus werden. den Zeitungen herausfallen. die technische Verarbeitung auch angelieferter Beilagennicht kann es 6.7.Durch Bei beschädigt angelieferten Prospekten kanneinwandfrei eine ordnungsgemäße Belegung werden. garantiert zu Beilagenverlusten kommen. Diese können bis zu 3 % der Auflage betragen. Um 7. Durch technische Verarbeitung auch einwandfrei angelieferter Beilagen kann es zu diesesdieauszugleichen müssen mindestens 2 % Beilagen mehr geliefert werden, als kommen. Diese können bis zu 3 % der Auflage betragen. Um dieses Beilagenverlusten für die Verteilung vorgesehen. auszugleichen müssen mindestens % Beilagen geliefert werden, für die Termin 8.Bei verspäteter Anlieferung von 2Beilagen kannmehr die Verbreitung zum als bestellten vorgesehen. Verteilung nicht erfolgen. ein ersatztermin muss dann neu vereinbart werden. Falls aus dieser 8. Bei verspäteter vonein Beilagen kannentsteht, die Verbreitung zum der bestellten Situation demAnlieferung Auftraggeber Schaden übernimmt VerlagTermin keine nicht erfolgen. ein ersatztermin muss dann neu vereinbart werden. Falls aus dieser Situation dem Haftung. Auftraggeber ein Schaden entsteht, übernimmt der Verlag keine Haftung. Vermittlungsprovision Beilagenaufträge: fürfür Beilagenaufträge: Vermittlungsprovision vom %% aufauf denden Rechnungsbetrag ohne Postgebühren. VomGrundpreis Grundpreis1515 Rechnungsbetrag ohne Postgebühren. ein istist vorvor Auftragserteilung unbedingt erforderlich. EinAnsichtsexemplar Ansichtsexemplar Auftragserteilung unbedingt erforderlich. 9 Millimeter-Anzeigen Millimeter-Anzeigen: 1 Sp. 44 mm | 2 Sp. 91 mm | 3 Sp. 141 mm | 4 Sp. 188 mm | 5 Sp. 232 mm 5 Spalten á 44 Millimeter, Satzspiegel 310 mm hoch, 232 breit, 1/1-Seite Gesamtmillimeter 1.550; Panorama-Seite 11 Spalten, 310 mm • •••• Grundpreis € je mm Ortspreis € je mm 1,41 s/w 1,20 s/w 0,39 0,33 LIMBURGER ZEITUNG Gesamtausgabe (Farbe 4c)+20% Kombipartner der LIMBURGER ZEITUNG pro Ausgabe LIMBURGER ZEITUNG TUNG Titelanzeigen • alle 4c limburger-zeitung.de · Limburg MEINE ZEITUNG – MEINE APP Grußwort Müll Holperfahrt landrat manfred michel heißt die neue limburger zeitung in der region willkommen. der globale entsorger remondis will das Familienunternehmen Bördner kaufen. es gibt erneut verzögerungen bei den Bauarbeiten auf der lahntalbrücke der A 3. Seite2 Seite4 Seite13 www.limburger-zeitung.de Mittwoch, 1. März 2016 1. Jahrgang · Nr. 1 Limburger entdecken Zwerg-Galaxie Titelfuß 5 Spalten 1-spaltig, 42 mm hoch 4-spaltig, 95 mm hoch 5-spaltig, 95 mm hoch Grundpreis 294 € Grundpreis 848 € Grundpreis 1.059 € 250 € Ortspreis 720 € Ortspreis 900 € kurz notiert Inklusiver Song-Contest Limburg. Lebenslust und Lebensfreude, Gottesliebe und Menschenliebe in Songs und Musik ausdrücken – das will ein vom Bistum Limburg und der Evangelischen Behindertenseelsorge in Gießen mit dem St. Vincenzstift Aulhausen veranstalteter inklusiver Musik-Contest. Menschen mit und ohne Behinderung sind aufgerufen, als Einzelkünstler und Mitglieder inklusiver Bands, Chören und anderen Musikgruppe mitzumachen und bis zum 15. Mai ihre Bewerbungen mit Hörbeispielen einzusenden. Den Siegern winken unter anderem ein Auftritt bei einem OpenAir-Konzert vor dem Landtag in Wiesbaden. Auch eine CD mit Beiträgen des Wettbewerbs soll entstehen. B ZTLICH EG LEIT Es gibt hunderte von Abnehmkuren und Millionen Menschen, die damit gescheitert sind. Ein Teufelskreis: Kaum hat man abgenommen und isst wieder normal, kehren die Kilos zurück. Der Grund: Beim Fasten geht der Energiestoff wechsel zunächst drastisch zurück. Man fühlt sich schlapp und unwohl. Anders bei der easylifeStoff wechsel-Therapie: Sie essen übliche Lebensmittel und fühlen sich topfit, während Ihr Stoff wechsel in ein gesundes Gleichgewicht gebracht wird. easylife ist perfekt geeignet für alle, die gerne essen und schlank werden möchten! www.easylife-wuppertal.de Nicht bei krankhafter Fettsucht. 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Zahlung: Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertst. Zahlbar rein netto nach Rechnungserhalt. 2 % Skonto bei Bankeinzug oder Vorauszahlung ab einer Gesamtsumme von mehr als 100,00 €. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung gegen Vorauskasse oder Bankeinzug vor. Geschäftsbedingungen: Siehe Seite 18 – 19. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Beilagen: Siehe Seite 9. 1) Ermäßigter Preis für Anzeigen des Einzelhandels, Handwerks und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet bei Direktabrechnung. Handels- und Gewerbevereine und ihre Mitglieder im Erscheinungsgebiet zählen als Einheit. An Kollektiven und Sonderthemen beteiligte Firmen aus dem Erscheinungsgebiet zählen ebenfalls als Einheit. 10 Nachlässe auf mm-Anzeigen: k o n tA k t LMZ Medien GmbH Brüsseler Str. 5, 65550 Limburg Telefon 06 43 1 / 7799340 [email protected] Kein Fasten, keine Diät! Wir bringen Sie an Ihr Ziel. Verlassen Sie sich nur auf die Original-easylife-Therapie! 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Genauer gesagt haben wir das Umfeld dieser ,Welten-Inseln‘ mit unseren astronomischen Kameras viele Stunden belichtet, um wesent- ein von peter remmel aufgenommenes Bild der spiralgalaxie messier 106, die ein wenig lich detaillierter als mit bloßem größer als unsere heimatgalaxie, die milchstraße, ist. dort konnten die limburger hobbyAuge Unbekanntes suchen zu astronomen die neue zwerggalaxie entdecken. können.“ Innerhalb des Fachgruppen- Ankerpunkt ausgewählt. Ihr warte in Hünfelden mit einer senschaftler haben mit ihrem projekts hatte der Vorsitzende der Licht benötigt circa 25 Millionen Kamera belichtet, also viele Fotos riesigen Spiegelteleskop die EntLimburger Sternwarte die Spiral- Jahre bis zur Erde. Fast 10 Stun- gemacht und „addiert“, um einen deckung bestätigt. Nun herrscht galaxie mit der Bezeichnung den hat er das Himmelsobjekt tiefen Blick ins Umfeld der Gala- natürlich große Freude bei den Messier 106 als Beobachtungs- dann aus seiner privaten Stern- xie zu gewinnen. Russische Wis- Hobby-Astronomen in Limburg. ET Titelkopf 1 Spalte 7 Spalten 42 mm Höhe Mengenstaffel 3% 1.000 mm 5% 3.000 mm 10 % 5.000 mm 15 % 10.000 mm 20 % 20.000 mm (Es kann nur eine Rabattstaffel angewendet werden.) Limburglive - Meine App Präsentieren Sie sich und Ihr Angebot online direkt zum Kunden. G EITUN RGER Z LIMBU TUNG E APP + + ng.de er-zeitu ort Grußw Seite Müll ZEI MEINE detrockung rung • Gebäu schadensanie • Wasser ntalsperre gegen igkeit • Horizo gende Feucht n aufstei sneutralisatio Velbert • Geruch en 6 - 42549 6 elskoth Schneg 02051 - 800606 1. Jahrg el heißt red mich ng manf zeitu landrat limburger en. omm die neue n willk regio 2 in der 1. März fahrt Holper gen gerun t verzö der gibt erneu rbeiten auf re- es Baua A 3. rger bei den cke der le entso lienuntalbrü der globa das Fami Seite13 n. lahn is will er kaufe mond Bördn 1 hmen terne ang · Nr. Seite4 limburg Mittwoch, – MEIN rg · Limbu kur eitung.de rger-z www.limbu t z no iert ver Inklusi est ont Song-C ie g-Galax omen n Zwnger byastron eckeentd der Hob ecku er entd te Neu bestätig Limburg ichtung Leslust und rg. 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Sonderfarben müssen teilweise aus drucktechnischen Gründen in Skalenfarben umgewandelt werden. Strichbreite: positiv: mind. 0,10 mm | negativ: mind. 0,15 mm Überfüllung/Unterfüllung: Bei der Kombination von Bild- und Strichelementen muss in erforderlicher Weise über- bzw. unterfüllt werden. Buntaufbau mit UCR: Die maximale Flächendeckungssumme für die vier Farben liegt in den neutralen Bildstellen bei 240%. Unbuntaufbau mit BA (Buntfarbenaddition): Die maximale Flächendeckungssumme für die vier Farben liegt in den neutralen Bildstellen zwischen 130% und 240%, was einer BA von 10% bis 50% entspricht. Digitale Datenübernahme Senden Sie uns Ihre Daten der Anzeigen bitte an > [email protected] (bis max. 25 MB). Größere Dateien (über 25 MB) senden Sie bitte per ISDN oder erfragen Sie bei uns einen FTP-Zugang für die sichere und schnelle Datenübertragung. Alternativ können Sie uns auch einen Datenträger postalisch zukommen lassen. > Beachten Sie dabei bitte: Um Ihre Anzeige ordnungsgemäß bearbeiten zu können, benötigen wir immer einen Originalausdruck der Anzeige; bei Farbanzeigen Proof bzw. Andruck oder genaue Bezeichnung der gewünschten Farbe. Sind alle Texte und Grafiken im richtigen Farbmodus angelegt? (CMYK oder max. 3 HKS-Schmuckfarben und Schwarz). Kennzeichnen Sie die Schmuckfarbe in Ihrem Dokument bitte nur mit der zweistelligen Nummer nach dem HKSFächer. (z.B. für Blau HKS Z 43). Anzeigen im geschlossenen ePS- oder PDF-Format werden von uns bevorzugt. Achten Sie bitte darauf, dass alle in der Anzeige vorkommenden Schriften in die Datei eingebunden 14 bzw. inkludiert sind. Bei offenen Daten sind Bilder und Schriften ggf. in einem separaten Ordner mitzuliefern. Aus der Bezeichnung des Ordners muss eine eindeutige Identifikation der Anzeige möglich sein. > Bilddaten/Auflösung: Beachten Sie die für das Druckverfahren gültigen Gradations- und Tonwerteinstellungen. Scannen Sie bei Rasterbildungen mit einer Auflösung, die der Ausgaberasterweite entspricht; mindestens Ausgaberasterweite x 2. In der Praxis hat sich eine Auflösung von 200 dpi bewährt. Scannen Sie bei Strichzeichnungen so hoch, dass der Sägezahneffekt nicht mehr sichtbar ist (> 800 dpi). Verwenden Sie bitte TIFF oder ePS als Dateiformat für Ihre Bilddaten. Andere Formate (PCX, Pict) sind nicht geeignet. Bitte verwenden Sie keine Sonderfarben in Duplex-Bildern. Wenn Sie Bilddaten komprimieren, weisen Sie bitte darauf hin, damit diese vor der Belichtung noch dekomprimiert werden. Notizen 15 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei nicht vollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür angemessene Frist verstreichen oder ist die ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines erfüllungsgehilfen. eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen LIMBURGER ZEITUNG limburger-zeitung.de · Limburg – MEINE APP MEINE ZEITUNG nach eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschläge gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anlieferung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. einschreibebriefe und eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. eine entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ Kosten übernimmt. 19. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Neue Preislisten treten zum Gültigkeitsstichtag in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschluss-Aufträge. b) Bei Konkurs oder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass. c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. ebenso sind ab einer Jahresauftrags- menge von 30.000 mm vertragliche Sondervereinbarungen möglich. d) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. Bei Auftragserteilung ohne einschaltung von Werbungsmittlern erfolgen Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Direktpreisen. e) ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluss eines inserentenbezogenen Jahresauftrages. Für jede Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen, wobei Abschluss-Unter-/Teilausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber zur Abschlusserfüllung nicht mitzählen. f) Platzierungsvorschriften, wonach Anzeigen an einem bestimmten Platz erscheinen sollen, werden vom Verlag nur als Wunsch, nicht als Bedingung eines Auftrags entgegengenommen. g) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit begrenzter Reichweite auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen,wenn dies zu einer technischen Vereinfachung führt. Gleiches gilt auch für die Veröffentlichung im Internet. h) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei undeutlich geschriebenen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. i) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Inserent die Möglichkeit hatte, vor Druckunterlagenschluss der nächstfolgenden Ausgabe auf den Fehler hinzuweisen. j) Abbestellungen müssen schriftlich oder unter Vorlage eines Ausweises erfolgen und bis zum Rücktrittsschluss, der u. U. auch vor Anzeigenschluss liegt, vorliegen. Bei Abbestellung von Anzeigen kann der Verlag die in der Druckvorstufe entstandenen Kosten berechnen. k) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. l) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäße Inhalte von Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. m) Der Verlag beansprucht für die von ihm gestalteten Anzeigen Urheberrecht. Anderweitige Veröffentlichungen bedürfen der Genehmigung des Verlages. n) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden eDV-gestützt bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 33, Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). o) Alle Geschäftsbedingungen, die den Bereich Druckunterlagen oder Probeabzüge betreffen, gelten auch für per Fernübertragung übermittelte oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellte digitale Datensätze. p) Bei Farbanzeigen, die ohne Farb-Proof geliefert werden, sowie bei unerwünschten Druckresultaten, die auf eine Abweichung der Vorgaben des Verlages zur Übermittlung von digitalen Datensätzen beruhen, sind Preisminderungen ausgeschlossen. q) Beanstandungen und Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung auch von Beilagen/Werbeprospekten können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach der entsprechenden Verteilung mit konkreten Hinweisen zu Ort, Straße und Anschrift sowie einer kurzen Beschreibung der Umstände beim Verlag eingehen. Begründete Beanstandungen bestehen, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilgebiete nachweislich nicht verteilt wurden. Wie allgemein üblich gelten hierbei bis zu 5% nicht verteilter exemplare, Beilagen/Werbeprospekte bezogen auf die Gesamtanzahl nicht als Mangel. r) Bei Beilagen/Werbeprospekten unterschiedlicher Firmen, welche bereits ineinander gesteckt angeliefert werden, zählt jede dieser Beilagen/Werbeprospekte einzeln und wird einzeln nach Preisliste abgerechnet. s) Mit erteilung des Anzeigenauftrages bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfall den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. LMZ Medien GmbH · Brüsseler Straße 5 · 65552 Limburg Telefon 06 43 1 / 77 99 340 · Fax 06 43 1 / 77 89 753 [email protected] · www.limburger-zeitung.de
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