- Limburger Zeitung

LIMBURGER ZEITUNG
limburger-zeitung.de · Limburg
Ausgabe Nr. 2 gültig ab August 2016
– MEINE APP
MEINE ZEITUNG
MEDIADATEN
Inhaltsübersicht
3
Allgemeine Verlagsangaben
4
Verteilungsgebiete Limburg und Umgebung
5-7
8
Weitere Verbreitungsgebiete unserer Zeitungsverbundpartner
9
Beilagen- und Prospektverteilung
10
11-13
2
Auflagenhöhe nach Stadt- und Ortsteilen
Millimeter-Anzeigen
Limburg-Live-App
14
Technische Informationen
15
Für Ihre Notizen
16
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag: LIMBURGER ZEITUNG | LMZ-Medien GmbH
Max-Value-Tower
Brüsseler Straße 5
65552 Limburg
Sitz der Gesellschaft: Limburg
Handelsregister Limburg: HRB 5500
Geschäftsführer:Benjamin Bernert
Verlagsleitung: Annja Schneider-Knopp
Telefon: Tel.: 06431.77 99 340
Anzeigenschluss: Montag 12 Uhr
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Der Verlag behält sich die Veröffentlichung
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Der Verlag behält sich vor, für Sonderthemen und spezielle Verlagsobjekte
abweichende Preise einzuräumen.
Die LIMBURGER ZEITUNG ist 100 % lokal.
3
Verteilungsgebiet Limburg und Umgebung
Westerburg
Limburger Zeitung
•
Auflage: 56.100
Mengerskirchen
Wallmerod
Meren- Löhnberg
berg
Dorn- Elbtal Waldbrunn
burg
•
Oberlahn erleben
Auflage: 24.700
Weilburg
Hadamar
Montabaur
Beselich
Weinbach
Weilmünster
Runkel
Elz
Villmar
Limburg
(Taunus)
Blick Aktuell Montabaur
•
Auflage: 19.265
Brechen
Diez
Selters
(Taunus)
Hünfelden
Nassau
Bad Camberg
Hahnstätten
Katzenelnbogen
Aarbergen
Meine Zeitung 100 % lokal
4
Hünstetten
Region Bad Camberg
•
Auflage: 29.416
Waldems
Direktverteilung
•
Auflage: 14.700
220 65520 Dombach
4474
1211
506
1035
611
418
352
341
Hünfelden
65597 Dauborn
65597 Heringen
65597 Kirberg
65597 Mensfelden
65597 Nauheim
65597 Neesbach
65597 Ohren
528
330
242
506
220
3550
610
1100
720
585
535
Dornburg
65599 Dorndorf
65599 Frickhofen
65599 Langendernbach
65599 Thalheim
65599 Wilsenroth
1100
280
320
350
150
Elbtal
65627 Dorchheim
65627 Elbgrund
65627 Hangenmeilingen
65627 Heuchelheim (Elbtal)
3510 Elz
3350 65604 Elz
160 65604 Malmeneich
5440
3450
110
630
310
480
460
Hadamar
65589 Hadamar
65589 Niederweyer
65589 Niederzeuzheim
65589 Oberweyer
65589 Oberzeuzheim
65589 Steinbach
Blick Aktuell
19700 VG Montabaur
56410
56412
56337
56335
308
297
396
440
903
65510 Limbach
65510 Oberlibbach
65510 Strinz-Trinitat
65510 Wallbach
65510 Wallrabenstein
473
88
154
440
61276 Hasselbach
61276 Finsternthal
61276 Mauloff
61276 Riedelbach
Auflagenhöhe nach Ortsteilen
3621
484
1024
517
1596
Limburger
Zeitung
Limburger
Zeitung
445 Auslegestellen / Belege
65529 Esch
65529 Niederems
65529 Reichenbach
65529 Steinfischbach
65529 Wüstems
Selters
65618 Haintchen
65618 Eisenbach
65618 Münster
65618 Niederselters
56.100
56.100
Verbreitete Auflage
16210
530
730
1250
1330
1320
1080
1170
8800
Limburg
65554 Ahlbach
65553 Dietkirchen
65552 Eschhofen
65551 Lindenholzhausen
65550 Linter
65555 Offheim
65556 Staffel
65549 Limburg
4030
350
940
300
120
180
410
580
510
320
320
Runkel
65594 Arfurt
65594 Dehrn
65594 Ennerich
65594 Eschenau
65594 Hofen
65594 Kerkerbach
65594 Runkel
65594 Schadeck
65594 Steeden
65594 Wirbelau
4045
1150
130
160
105
40
440
470
140
270
220
330
590
VG Hahnstätten
65623 Hahnstätten
65623 Mudershausen
65623 Netzbach
65623 Schiesheim
65623 Bonscheuer
65558 Burgschwalbach
65558 Flacht
65558 Zollhaus
65558 Kaltenholzhausen
65558 Lohrheim
65558 Oberneisen
65629 Niederneisen
Verbreitete Auflage
11705
180
5440
225
90
130
80
160
550
140
150
130
100
200
270
400
430
170
390
100
30
200
250
490
210
980
60
150
VG Diez
65582 Aull
65582 Diez
65582 Hambach
56379 Charlottenberg
56379 Dörnberg
56379 Dörnberg-Hutte
56379 Geilnau
56379 Holzappel
56379 Horhausen
56379 Laurenburg
56379 Scheidt
56379 Steinsberg
65558 Cramberg
65558 Eppenrod
65558 Gückingen
65558 Heistenbach
65558 Hirschberg
65558 Holzheim
65558 Isselbach
65558 Ruppenrod
65558 Langenscheid
65558 Balduinstein
65626 Birlenbach
65626 Fachingen
65624 Altendiez
57632 Giershausen
56370 Wasenbach
6065
170
80
510
210
315
230
240
370
310
560
250
220
200
440
360
800
70
70
140
200
110
110
100
VG Wallmerod
56414 Dahlen
56414 Eisen/Meudt
56414 Meudt
56414 Molsberg
56414 Niederahr
56414 Oberahr
56414 Obererbach
56414 Salz
56414 Steinefrenz
56414 Wallmerod
56414 Weroth
56414 Berod
56414 Bilkheim
56414 Dreikirchen
56414 Herschbach
56414 Hundsangen
56414 Zehnhausen
56244 Arnshöfen
56244 Ettinghausen
56244 Hahn am See
56244 Kuhnhöfen
56459 Elbingen
56459 Mähren
44.200
7200 Ransb. Baumbach
56235
56237
9500 Wirges
56422
56424
56427
5
860 Inkl. Fahrstrecken Vollbelegung
24.130 Wetzlar (50+51)
5.640 35576 Wetzlar (50)
1.580 Wetzlar Dalheim
2.700 Wetzlar Niedergirmes
1.360 Wetzlar Neustadt/Bredow Siedlg.
9.210 35578 Wetzlar (50)
1.050 Wetzlar Büblingshausen/Franzenburg
3.130 Wetzlar Altstadt/Lahnberg/KKR/Bhf.
Direktverteilung
1.630 Wetzlar Bergstr./Naub.Str.
1.600 Wetzlar Winkel/Braunfelser Str./Karlsmunt
2960 Wetzlar
VG Katzenelnbogen
1.800
Wohnstadt/Hörnsheimer Eck
140 56368 Berghausen
9280 Ges.Stadtteile (51)
65 56368 Ergeshausen
400 35585 Blasbach
170 56368 Hergold
1430
940 35582
56368 Dutenhofen
Katzenelnbogen
870
325 35583
56368 Garbenheim
Klingelbach
1530
270 35586
56370 Hermannstein
Allendrof
1030
155 35581
56370 Münchholzhausen
Biebrich
1570
125 35580
56370 Nauborn
Bremberg
1700
65 35584
56370 Naunheim
Ebertshausen
155 35579
56370 Steindorf
Gutenacker
750
240 56370 Kördorf
310 35614
56370 Aßlar
Schönborn
5670
(52)
3480 Asslar
290 Bechlingen
420 Berghausen
110 Bermoll
170 Oberlemp
1200 Werdorf
56427
4650 35619
56428 Braunfels (54)
2630 Braunfels
310 Altenkirchen
7800
Selters
650 Bonbaden
250 Neukirchen
410 Philippstein
400 Tiefenbach
Auflagenhöhe nach Ortsteilen
Direktverteilung
3740 35630 Ehringshausen (59)
1790 Ehringshausen
Verbreitete Auflage
110 Breitenbach
180 Daubhausen
4832
VG
Westerbug
210 Dillheim
169 56457 Gershasen
120 Dreisbach
165 56457 Sainscheid
90 Greifenthal
2074 56457 Westerburg
740
341 Katzenfurt
56459 Berzhahn
320
440 Kölschhausen
56459 Gemünden
180
218 Niederlemp
56459 Girkenroth
375 56459 Guckheim
1810
111 35428
56459 Langgöns
Welsterburg(45)
420
276 Cleeberg
56459 Willmenrod
130 Dornholzhausen
56459 Härtlingen
450
295 Niederkleen
56459 Irmtraut
460
238 Oberkleen
56459 Neunkirchen (Westerwald)
480
2370
1100
600
290
380
Gebiet
Weilburg
Oberlahn
erleben
410 Auslegestellen / Belege
5550
2440
260
140
210
300
170
260
300
580
400
490
6
Weilburg
35781 Weilburg
35781 Ahausen
35781 Bermbach
35781 Drommershausen
35781 Gaudernbach
35781 Hasselbach
35781 Hirschhausen
35781 Kirschhofen
35781 Kubach
35781 Odersbach
35781 Waldhausen
Gebiet Dillenburg/Herborn/Haiger
615 Inkl. Fahrstrecken Vollbelegung
35638 Leun (67)
Leun
Biskirchen
Bissenberg
Stockhausen
1930
100
320
740
240
310
220
35644 Hohenahr (64)
Ahrdt
Altenkirchen
Erda
Groß Altenstädten
Hohensolms
Mudersbach
4290 35625 Hüttenberg (65)
1010 Hochelheim
510 Hörnsheim
1550 Rechtenbach
1568
VG Aarbergen
330 Reiskirchen
336 65326 Hausen
170 Vollnkirchen
890 65326 Michelbach
450 Volpertshausen
342 65326 Rückershausen (Aarbergen)
270 Weidenhausen
3650
1340
860
1450
35633 Lahnau (66)
Atzbach
Dorlar
Waldgirmes
1320
460
420
110
140
190
35649 Bischoffen (53)
Bischoffen
Niederweidbach
Oberweidbach
Rossbach
Wilsbach
2590
620
300
420
280
270
700
35641 Schöffengrund (69)
Laufdorf
Niederquembach
Niederwetz
Oberquembach
Oberwetz
Schwalbach
5880 35606 Solms (72)
1920 Burgsolms
840 Albshausen
980 Niederbiel
5340
Nassau
1110 Oberbiel
200 56370 Attenhausen
1030 Oberndorf
80 56357 Dessighofen
120 56379 Dienethal
1920
Waldsolms (73)
90 35647
56337 Dornholzhausen
770
160 Brandoberndorf
56357 Geisig
270
160 Griedelbach
56379 Hömberg
140
100 Hasselborn
56357 Lollschied
350
40 Kraftsolms
56377 Misselberg
270 Kröffelbach
2200
56377 Nassau
230 Weiperfelden
56379 Obernhof
120
80 56379 Oberwies
150 35753
56357 Greifenstein
Pohl
1390
(61)
90 Greifenstein
56377 Schweighausen
260
170
56377
Seelbach
520 Allendorf
810 Holzhausen
56379 Singhofen
340
90 56379 Sulzhausen
270 Ulm
220 56379 Weinähr
restl. Orte s.Dill
310 56379 Winden
14.700
14.700
40 56379 Zimmerschied
Verbreitete Auflage
3770
1460
110
190
240
90
120
180
570
90
140
120
460
Weilmünster
35789 Weilmünster
35789 Aulenhausen
35789 Dietenhausen
35789 Ernsthausen
35789 Essershausen
35789 Laimbach
35789 Langenbach
35789 Laubuseschbach
35789 Lützendorf
35789 Möttau
35789 Rohnstadt
35789 Wolfenhausen
1800
510
250
230
230
170
80
330
Weinbach
35796 Weinbach
35796 Blessenbach
35796 Edelsberg
35796 Elkerhausen
35796 Freienfels
35796 Fürfurt
35796 Gräveneck
24.700
24.700
2470
910
300
230
640
390
Mengerskirchen
35794 Mengerskirchen
35794 Dillhausen
35794 Probbach
35794 Waldernbach
35794 Winkels
1200
560
210
210
160
60
Merenberg
35799 Merenberg
35799 Allendorf
35799 Barig-Selbenhausen
35799 Reichenborn
35799 Rückershausen
1760
950
460
210
140
Löhnberg
35792 Löhnberg
35792 Niedershausen
35792 Obershausen
35792 Selters
3000
1390
620
120
100
260
510
Villmar
65606 Villmar
65606 Aumenau
65606 Falkenbach
65606 Langhecke
65606 Seelbach
65606 Weyer
2700
650
370
530
550
600
Waldbrunn
65620 Ellar
65620 Fussingen
65620 Hausen
65620 Hintermeilingen
65620 Lahr
2040
400
880
360
400
Beselich
65614 Heckholzhausen
65614 Obertiefenbach
65614 Schupbach
65614 Niedertiefenbach
Verbreitete Auflage
2070 35759 Driedorf (58)
700 Driedorf
47.280
7940 35708 Haiger (62)
2230 Haiger
2140 35756 Mittenaar (68)
680 Ballersbach
Auflagenhöhe nach Ortsteilen
Camberger
Anzeiger
Camberger
Anzeiger
7970
4144
1486
1240
Blick Gesamt572
308
436105
220
7600
19265
4474
7376
1211
9544
506
7070
1035
58500
611
11500
418
9700
352
16931
341
39699
79770
104540
64610
Bad Camberg
65520 Bad Camberg
65520 Erbach
65520 Würges
65520 Oberselters
65520 Schwickershausen
Blick Gesamt
65520
Dombach
Höhr-Grenzhausen
Montabaur
Hünfelden
Ransbach-Baumbach
65597
Dauborn
Wirges
65597 Heringen
Selters
65597 Kirberg
Koblenz
65597
Mensfelden
Lahnstein
65597
Nauheim
Bad
Ems
65597 Neesbach
Kreis Cochem-Zell
65597
Ohren
Kreis Rhein-Sieg
Kreis Neuwied
Kreis Mayen-Koblenz
Kreis Ahrweiler
2465
639
528
330
242
506
220
Limburger Zeitung
Blick
Montabaur
Blickaktuell
aktuell
Montabaur/ Belege
445
Auslegestellen
19265
3550
300
610
4802
1100
73
720
585
585
280
535
100
843
1100
67
280
55
320
1071
350
1269
150
710
670
3510
270
3350
210
160
46
210
5440
345
3450
110
630
310
480
460
Blick Montabaur
Dornburg
Auslegestellen
65599 Dorndorf
56410
Montabaur
65599 Frickhofen
56410 Langendernbach
Bladernheim
65599
56410
Elgendorf
65599 Thalheim
56410 Wilsenroth
Eschelbach
65599
56410 Ettersdorf
56410
Elbtal Horressen
56410 Dorchheim
Reckenthal
65627
56410 Elbgrund
Wirzenborn
65627
56335
Neuhäusel
65627 Hangenmeilingen
56337
Eitelborn
65627 Heuchelheim (Elbtal)
56337 Kadenbach
56337 Simmern
Elz
56412 Elz
Boden
65604
56412
Daubach
65604 Malmeneich
56412 Dies
56412 Gackenbach
Hadamar
56412 Hadamar
Girod
65589
65589 Niederweyer
65589 Niederzeuzheim
65589 Oberweyer
65589 Oberzeuzheim
65589 Steinbach
29.416
29.416
Verbreitete Auflage
2103 Idstein
606 65510 Walsdorf
1497 65510 Wörsdorf
Verbreitete Auflage
Waldems
65529 Bermbach
65529 Esch
65529 Niederems
65529 Reichenbach
65529 Steinfischbach
65529 Wüstems
4567
418
550
661
396
198
308
297
396
440
903
Hünstetten
65510 Bechtheim
65510 Beuerbach
65510 Görsroth
65510 Kesselbach
65510 Ketternschwalb.
65510 Limbach
65510 Oberlibbach
65510 Strinz-Trinitat
65510 Wallbach
65510 Wallrabenstein
3621
484
1024
517
1596
Selters
65618 Haintchen
65618 Eisenbach
65618 Münster
65618 Niederselters
3061
903
1784
374
Brechen
65511 Oberbrechen
65511 Niederbrechen
65511 Werschau
1155
473
88
154
440
Weilrod
61276 Hasselbach
61276 Finsternthal
61276 Mauloff
61276 Riedelbach
Verbreitete Auflage
16210
530
730
320
1250
402
1330
300
1320
689
1080
553
1170
230
8800
220
210
4030
900
350
890
940
360
300
300
120
490
180
560
410
270
580
240
510
425
320
Verbreitete
Auflage
19.265
Limburg
65554 Ahlbach
65553 Dietkirchen
56412 Eschhofen
Görgeshausen
65552
56412 Lindenholzhausen
Großholbach
65551
56412
Heilberscheid
65550 Linter
56412 Offheim
Heiligenroth
65555
56412 Staffel
Holler
65556
56412
65549 Horbach
Limburg
56412 Hübingen
56412
RunkelKleinholbach
56412 Arfurt
Nentershausen
65594
56412
65594 Niederelbert
Dehrn
56412
Niedererbach
65594 Ennerich
56412
65594 Nomborn
Eschenau
56412 Hofen
Oberelbert
65594
56412
Ruppach-Goldhausen
65594 Kerkerbach
56412
65594 Stahlhofen
Runkel
56412
65594 Untershausen
Schadeck
56412 Steeden
Welschneudorf
65594
320 65594 Wirbelau
4045
1150
130
160
105
40
440
470
140
270
VG Hahnstätten
65623 Hahnstätten
65623 Mudershausen
65623 Netzbach
65623 Schiesheim
65623 Bonscheuer
65558 Burgschwalbach
65558 Flacht
65558 Zollhaus
65558 Kaltenholzhausen
436.105
56.100
Blick
Gesamt
Bilck
Gesamt
11705
VG Diez
180 65582 Aull
5440436105
65582 Blick
Diez Gesamt
7600 Höhr-Grenzhausen
225 65582
Hambach
90 19265
56379 Montabaur
Charlottenberg
7376
Ransbach-Baumbach
130 56379 Dörnberg
9544 Wirges
80 56379
Dörnberg-Hutte
7070 Selters
160 56379
Geilnau
550 58500
56379 Koblenz
Holzappel
140 11500
56379 Lahnstein
Horhausen
9700 Bad
Ems
150 56379
Laurenburg
Cochem-Zell
130 16931
56379 Kreis
Scheidt
Rhein-Sieg
100 39699
56379 Kreis
Steinsberg
79770
Kreis
Neuwied
200 65558 Cramberg
Mayen-Koblenz
270104540
65558 Kreis
Eppenrod
Ahrweiler
400 64610
65558 Kreis
Gückingen
430 65558 Heistenbach
Blick aktuell
Montabaur
170 65558
Hirschberg
390 65558 Holzheim
100 19265
65558 Blick
Isselbach
Montabaur
30 65558
Ruppenrod
300 Auslegestellen
200 65558
Langenscheid
4802 56410
Montabaur
250 65558
Balduinstein
73 56410
Bladernheim
490 65626
Birlenbach
585 56410
Elgendorf
210 65626
Fachingen
280 56410
Eschelbach
980 65624
Altendiez
100 56410
Ettersdorf
60 57632
Giershausen
843 56410
Horressen
150 56370
Wasenbach
67 56410
Reckenthal
55 56410 Wirzenborn
1071 56335 Neuhäusel
1269 56337 Eitelborn
710 56337 Kadenbach
6065
170
80
510
210
315
230
240
370
310
560
250
220
200
440
360
800
70
70
140
200
110
110
100
436.105
10.795
Verbreitete Auflage
VG Wallmerod
56414 Dahlen
56414 Eisen/Meudt
56414 Meudt
56414 Molsberg
56414 Niederahr
56414 Oberahr
56414 Obererbach
56414 Salz
56414 Steinefrenz
56414 Wallmerod
56414 Weroth
56414 Berod
56414 Bilkheim
56414 Dreikirchen
56414 Herschbach
56414 Hundsangen
Verbreitete Auflage
56414 Zehnhausen
56244 Arnshöfen
56244 Ettinghausen
56244320
Hahn
am See
56412
Görgeshausen
56244402
Kuhnhöfen
56412 Großholbach
56459300
Elbingen
56412 Heilberscheid
56459689
Mähren
56412 Heiligenroth
553 56412 Holler
230 56412 Horbach
220 56412 Hübingen
210 56412 Kleinholbach
900 56412 Nentershausen
890 56412 Niederelbert
360 56412 Niedererbach
300 56412 Nomborn
7
Adenau
Weißenthurm
Pellenz
Villmar
Limburg
Grävenwiesbach
(Taunus)
Mendig
Diez
Brechen
Usingen
Weitere Verbreitungsgebiete unserer Zeitungspartner
KREIS MAYEN-KOBLENZ
Mayen
Vordereifel
Maifeld
Selters
Bad Ems
Koblenz
(Taunus)
Rhein-Mosel
Hünfelden Bad Camberg
Hahnstätte
Nassau*
Lahnstein
Hünstetten
RHEIN-LAHN-KREIS
Waldems
RHEINGAUTAUNUS-KREIS
Schmitten
Idstein
Nastätten
Loreley
KREIS COCHEM-ZELL
Wehrheim
NeuAnspach
Katzenelnbogen*
Aarbergen
Kaisersesch
Weilrod
Heidenrod
Niederhausen
Wissen
Cochem
Hamm
Flammersfeld
Asbach
Verteilgebiet Region Bad Camberg
Linz a. Rh.
Grafschaft
Waldbreitbach
Remagen
Bad NeuenahrAhrweiler
KREIS AHRWEILER
Selters
KREIS NEUWIED
Bad
Rengsdorf
Hönningen
Sinzig
Dierdorf
RansbachBaumbach
Neuwied
Brohltal
Andernach
Adenau
Pellenz
Weißenthurm
Bendorf
Höhr-Grenzhausen
Vallendar
Wirges
Vordereifel
Maifeld
Rhein-Mosel
Montabaur
Beselich
Weinbach
Weilmünster
Runkel
Elz
Villmar
Limburg
Grävenwiesbach
(Taunus)
Koblenz
Brechen
Lahnstein
Usingen
Selters
Bad Ems
(Taunus)
Hahnstätte
Nassau*
Hünfelden Bad Camberg
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KREIS COCHEM-ZELL
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Hünstetten
Waldems
RHEINGAUTAUNUS-KREIS
Schmitten
Idstein
Nastätten
Loreley
Weilrod
NeuAnspach
Katzenelnbogen*
Aarbergen
Kaisersesch
Direktverteilung
KREIS LIMBURG-WEILBURG
Diez
KREIS MAYEN-KOBLENZ
Gebiete auf Anfrage
Löhnberg
Waldbrunn
Merenberg
Elbtal
Weilburg
Hadamar
Mendig
Mayen
Verteilgebiet „Limburger Zeitung“
Verbandsgemeinden
Anfrage
*Gebiete
Hinweis folgt imauf
Laufe des
Jahres
Dornburg
Wallmerod
Bad
Breisig
Verteilgebiet „Limburger Zeitung“
Landkreise
Mengerskirchen
Westerburg
(Westerwald)
Verteilgebiet Region Usingen
Landesgrenze RLP-Hessen
WESTERWALDKREIS
Puderbach
Verteilgebiet Region Usingen
Zeitungsverbund
Bad Marienberg
Hachenburg
Unkel
Meckenheim
Altenahr
Verteilgebiet Region Bad Camberg
Rennerod
Wachtberg
KREIS RHEIN-SIEG
„BLICK aktuell“
Verteilgebiet „Oberlahn erleben“
Altenkirchen
Rheinbach
aktuell“
Geplante
ExpansionExpansion
„BLICK aktuell“
Geplante
Verteilgebiet „Oberlahn erleben“
Lorch
KREIS
ALTENKIRCHEN
Swisttal
Verteilgebiet
„BLICK aktuell“„BLICK
Verteilgebiet
Niederhausen
Zeitungsverbund
Cochem
Landesgrenze RLP-Hessen
Landkreise
Lorch
8
Verbandsgemeinden
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Beilagen- und Prospektverteilung
Beilagen- und Prospektverteilung
Mittwochs
Kleinst-Verteilungen ab 3.000 Exemplare möglich
▶
mittwochs Verarbeitung Ihrer Prospekte
Maschinelle
▶ Kleinst-Verteilungen ab 3.000 exemplare möglich
Katalogverteilung und andere Sonderprodukte nach Absprache
▶ Maschinelle Verarbeitung ihrer Prospekte
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| Mindestens
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| mindestens
vierWerktage
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und
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nicht möglich.
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limburger-zeitung.de · Limburg
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Rücktrittstermin:
im Ortspreis
0,207€Tage vor erscheinen.
3.Beilagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Formats vom Verlag gefalzt
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werden müssen,
berechnen wir mit 15,00
pro ‰ exemplare, Beilagen, die per
1. Produktausschluss und Alleinbelegung nicht möglich.
Hand eingelegt werden müssen, berechnen wir mit einem Aufschlag von 20,00 €
2. Letzter Rücktrittstermin: 7 Tage vor erscheinen.
pro ‰ exemplare.
3. Beilagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Formats vom Verlag gefalzt werden
4.Beilagen in Form eines einzelblattes müssen mindestens eine Größe von 14,8 x 21
müssen, berechnen wir mit 15,00 € pro ‰ exemplare, Beilagen, die per Hand eingelegt
werden
cm und
mindestens
eine Papierstärke
170 g/m²
ist eine
maschinelle
müssen,
berechnen
wir mit einemvon
Aufschlag
vonhaben,
20,00 €sonst
pro ‰
exemplare.
Einlegung
nichteines
möglich
(siehe auch
Punkt
3).
4. Beilagen
in Form
einzelblattes
müssen
mindestens
eine Größe von 14,8 x 21 cm und
5.Fehlstreuungen
können sich
ergeben,
wenn
Beilagen
zusammenhaften
bei der
mindestens eine Papierstärke
von
170 g/m²
haben,
sonst ist
eine maschinelleoder
einlegung
nicht
Zustellung
denauch
Zeitungen
herausfallen.
möglichaus
(siehe
Punkt 3).
beschädigtkönnen
angelieferten
Prospekten
kann eine
ordnungsgemäße
Belegung
5.6.Bei
Fehlstreuungen
sich ergeben,
wenn Beilagen
zusammenhaften
oder
bei der nicht
Zustellung
garantiertaus
werden.
den Zeitungen herausfallen.
die technische
Verarbeitung
auch
angelieferter
Beilagennicht
kann es
6.7.Durch
Bei beschädigt
angelieferten
Prospekten
kanneinwandfrei
eine ordnungsgemäße
Belegung
werden.
garantiert
zu Beilagenverlusten
kommen. Diese können bis zu 3 % der Auflage betragen. Um
7. Durch
technische Verarbeitung
auch einwandfrei
angelieferter
Beilagen kann
es zu
diesesdieauszugleichen
müssen mindestens
2 % Beilagen
mehr geliefert
werden,
als
kommen.
Diese können bis zu 3 % der Auflage betragen. Um dieses
Beilagenverlusten
für die Verteilung
vorgesehen.
auszugleichen
müssen
mindestens
% Beilagen
geliefert werden,
für die Termin
8.Bei
verspäteter
Anlieferung
von 2Beilagen
kannmehr
die Verbreitung
zum als
bestellten
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nicht erfolgen.
ein ersatztermin muss dann neu vereinbart werden. Falls aus dieser
8. Bei
verspäteter
vonein
Beilagen
kannentsteht,
die Verbreitung
zum der
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Haftung.
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Müll
Holperfahrt
landrat manfred michel heißt
die neue limburger zeitung
in der region willkommen.
der globale entsorger remondis will das Familienunternehmen Bördner kaufen.
es gibt erneut verzögerungen
bei den Bauarbeiten auf der
lahntalbrücke der A 3.
Seite2
Seite4
Seite13
www.limburger-zeitung.de
Mittwoch, 1. März 2016
1. Jahrgang · Nr. 1
Limburger entdecken Zwerg-Galaxie
Titelfuß 5 Spalten
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250 €
Ortspreis
720 €
Ortspreis
900 €
kurz notiert
Inklusiver
Song-Contest
Limburg. Lebenslust und Lebensfreude, Gottesliebe und
Menschenliebe in Songs und
Musik ausdrücken – das will ein
vom Bistum Limburg und der
Evangelischen Behindertenseelsorge in Gießen mit dem St. Vincenzstift Aulhausen veranstalteter inklusiver Musik-Contest.
Menschen mit und ohne Behinderung sind aufgerufen, als Einzelkünstler und Mitglieder inklusiver
Bands, Chören und anderen Musikgruppe mitzumachen und bis
zum 15. Mai ihre Bewerbungen
mit Hörbeispielen einzusenden.
Den Siegern winken unter anderem ein Auftritt bei einem OpenAir-Konzert vor dem Landtag in
Wiesbaden. Auch eine CD mit
Beiträgen des Wettbewerbs soll
entstehen.
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der Schriftform.
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Titelfuß 4 Spalten
Russische Einrichtung bestätigte Neuentdeckung der Hobbyastronomen
Limburg.DerWeltraum,unendlicheWelten.Wirschreiben
dasJahr2016.UndesgibtBeachtlichesausderWeltderAstronomiezuvermelden:MitgliederderLimburgerSternwarte,allenvoranderenVorsitzenderPeterRemmel,haben,
gemeinsammitanderenHobbyastronomeneinereuropäischenAstronomiefachgruppe
einesensationelleEntdeckung
gemacht.Siehabeneinebisher
unbekannteGalaxieentdeckt.
Remmel sagte dazu: „Gezielt
haben wir innerhalb unserer
Fachgruppe, das Umfeld anderer
Galaxien beobachtet. Genauer
gesagt haben wir das Umfeld dieser ,Welten-Inseln‘ mit unseren
astronomischen Kameras viele
Stunden belichtet, um wesent- ein von peter remmel aufgenommenes Bild der spiralgalaxie messier 106, die ein wenig
lich detaillierter als mit bloßem größer als unsere heimatgalaxie, die milchstraße, ist. dort konnten die limburger hobbyAuge Unbekanntes suchen zu astronomen die neue zwerggalaxie entdecken.
können.“
Innerhalb des Fachgruppen- Ankerpunkt ausgewählt. Ihr warte in Hünfelden mit einer senschaftler haben mit ihrem
projekts hatte der Vorsitzende der Licht benötigt circa 25 Millionen Kamera belichtet, also viele Fotos riesigen Spiegelteleskop die EntLimburger Sternwarte die Spiral- Jahre bis zur Erde. Fast 10 Stun- gemacht und „addiert“, um einen deckung bestätigt. Nun herrscht
galaxie mit der Bezeichnung den hat er das Himmelsobjekt tiefen Blick ins Umfeld der Gala- natürlich große Freude bei den
Messier 106 als Beobachtungs- dann aus seiner privaten Stern- xie zu gewinnen. Russische Wis- Hobby-Astronomen in Limburg.
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500 Stück inkl. Logo Druck + Gestaltung (Wir sind dabei!)
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Technische Informationen
Das Wichtigste auf einen Blick
Technische Angaben
LIMBURGER ZEITUNG
Farbbezeichnungen (nach DIN 16549, Teil 1): Die Farbbezeichnung ist nicht
entfernbar anzubringen: C = Cyan, M = Magenta, Y = Yellow, K = Black
Panoramaseite 488 x 310 mm
Satzspiegel:
232 x 310 mm
Spalten:
5 Spalten à 44 mm
Druckverfahren:
Offset-Rotationsdruck ctp (Computer to plate)
Alle Modul-Anzeigen bestehen aus 4c (Euroskala)
Rasterweiten:
sw-Anzeigen/Abbildungen: Standard 34l/cm
4c-Anzeigen/Abbildungen: Standard 40l/cm
Rasterwinkelung:
Runde Rasterpunktform C=15°, M=75°, Y=0°, K=45°
Druckreihenfolge:
Cyan, Magenta, Yellow, Black
Druckunterlagen:
Per digitaler Anlieferung als PDF, EPS, TIFF bzw. offene
Dateien in den Programmen (siehe Digitale Übernahme).
Schriften und Bilder sind einzubetten oder in einem
separaten Ordner mitzuliefern
Schmuckfarben oder Sonderfarben: Als Schmuckfarben setzen wir HKS-Farben
ein. Sonderfarben müssen teilweise aus drucktechnischen Gründen in Skalenfarben umgewandelt werden.
Strichbreite: positiv: mind. 0,10 mm | negativ: mind. 0,15 mm
Überfüllung/Unterfüllung: Bei der Kombination von Bild- und Strichelementen
muss in erforderlicher Weise über- bzw. unterfüllt werden.
Buntaufbau mit UCR: Die maximale Flächendeckungssumme für die vier Farben
liegt in den neutralen Bildstellen bei 240%.
Unbuntaufbau mit BA (Buntfarbenaddition): Die maximale Flächendeckungssumme für die vier Farben liegt in den neutralen Bildstellen zwischen 130% und
240%, was einer BA von 10% bis 50% entspricht.
Digitale Datenübernahme
Senden Sie uns Ihre Daten der Anzeigen bitte an > [email protected] (bis
max. 25 MB). Größere Dateien (über 25 MB) senden Sie bitte per ISDN oder erfragen
Sie bei uns einen FTP-Zugang für die sichere und schnelle Datenübertragung. Alternativ können Sie uns auch einen Datenträger postalisch zukommen lassen.
> Beachten Sie dabei bitte: Um Ihre Anzeige ordnungsgemäß bearbeiten zu können, benötigen wir immer einen Originalausdruck der Anzeige; bei Farbanzeigen Proof
bzw. Andruck oder genaue Bezeichnung der gewünschten Farbe. Sind alle Texte und
Grafiken im richtigen Farbmodus angelegt? (CMYK oder max. 3 HKS-Schmuckfarben
und Schwarz). Kennzeichnen Sie die Schmuckfarbe in Ihrem Dokument bitte nur mit
der zweistelligen Nummer nach dem HKSFächer. (z.B. für Blau HKS Z 43). Anzeigen
im geschlossenen ePS- oder PDF-Format werden von uns bevorzugt. Achten Sie bitte
darauf, dass alle in der Anzeige vorkommenden Schriften in die Datei eingebunden
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bzw. inkludiert sind. Bei offenen Daten sind Bilder und Schriften ggf. in einem separaten Ordner mitzuliefern. Aus der Bezeichnung des Ordners muss eine eindeutige
Identifikation der Anzeige möglich sein.
> Bilddaten/Auflösung: Beachten Sie die für das Druckverfahren gültigen Gradations- und Tonwerteinstellungen. Scannen Sie bei Rasterbildungen mit einer Auflösung, die der Ausgaberasterweite entspricht; mindestens Ausgaberasterweite x 2. In
der Praxis hat sich eine Auflösung von 200 dpi bewährt. Scannen Sie bei Strichzeichnungen so hoch, dass der Sägezahneffekt nicht mehr sichtbar ist (> 800 dpi). Verwenden Sie bitte TIFF oder ePS als Dateiformat für Ihre Bilddaten. Andere Formate (PCX,
Pict) sind nicht geeignet. Bitte verwenden Sie keine Sonderfarben in Duplex-Bildern.
Wenn Sie Bilddaten komprimieren, weisen Sie bitte darauf hin, damit diese vor der
Belichtung noch dekomprimiert werden.
Notizen
15
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder
sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
5. Bei der errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch
für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei nicht
vollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür angemessene Frist verstreichen oder ist die ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer
Auftragserteilung - ausgeschlossen;
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf ersatz
des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende
entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen
Vertreters und seines erfüllungsgehilfen. eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach
auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen
LIMBURGER ZEITUNG
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nach eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschläge gegeben, so wird die nach
Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus
der Preisliste ersichtlichen, vom empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie einziehungskosten berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
16. Kosten für die Anlieferung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. einschreibebriefe und eilbriefe
auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die eingänge auf
Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet
zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige
Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und
Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.
eine entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/
Kosten übernimmt.
19. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Neue Preislisten treten zum Gültigkeitsstichtag in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschluss-Aufträge.
b) Bei Konkurs oder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass.
c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen
sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. ebenso sind ab einer Jahresauftrags-
menge von 30.000 mm vertragliche Sondervereinbarungen möglich.
d) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. Bei Auftragserteilung ohne einschaltung von Werbungsmittlern erfolgen
Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Direktpreisen.
e) ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluss eines inserentenbezogenen
Jahresauftrages. Für jede Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen,
wobei Abschluss-Unter-/Teilausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber zur Abschlusserfüllung
nicht mitzählen.
f) Platzierungsvorschriften, wonach Anzeigen an einem bestimmten Platz erscheinen sollen,
werden vom Verlag nur als Wunsch, nicht als Bedingung eines Auftrags entgegengenommen.
g) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit begrenzter Reichweite auch in anderen Ausgaben
erscheinen zu lassen,wenn dies zu einer technischen Vereinfachung führt. Gleiches gilt auch für
die Veröffentlichung im Internet.
h) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei undeutlich geschriebenen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die
Richtigkeit der Wiedergabe.
i) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der
Inserent die Möglichkeit hatte, vor Druckunterlagenschluss der nächstfolgenden Ausgabe auf
den Fehler hinzuweisen.
j) Abbestellungen müssen schriftlich oder unter Vorlage eines Ausweises erfolgen und bis zum
Rücktrittsschluss, der u. U. auch vor Anzeigenschluss liegt, vorliegen. Bei Abbestellung von Anzeigen kann der Verlag die in der
Druckvorstufe entstandenen Kosten berechnen.
k) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
l) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäße
Inhalte von Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem
Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu
tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
m) Der Verlag beansprucht für die von ihm gestalteten Anzeigen Urheberrecht. Anderweitige
Veröffentlichungen bedürfen der Genehmigung des Verlages.
n) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden eDV-gestützt
bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß §
33, Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).
o) Alle Geschäftsbedingungen, die den Bereich Druckunterlagen oder Probeabzüge betreffen,
gelten auch für per Fernübertragung übermittelte oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellte digitale Datensätze.
p) Bei Farbanzeigen, die ohne Farb-Proof geliefert werden, sowie bei unerwünschten Druckresultaten, die auf eine Abweichung der Vorgaben des Verlages zur Übermittlung von digitalen
Datensätzen beruhen, sind Preisminderungen ausgeschlossen.
q) Beanstandungen und Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung auch von Beilagen/Werbeprospekten können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach der entsprechenden Verteilung mit konkreten Hinweisen zu Ort,
Straße und Anschrift sowie einer kurzen Beschreibung der Umstände beim Verlag eingehen. Begründete Beanstandungen bestehen, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilgebiete nachweislich
nicht verteilt wurden. Wie allgemein üblich gelten hierbei bis zu 5% nicht verteilter exemplare,
Beilagen/Werbeprospekte bezogen auf die Gesamtanzahl nicht als Mangel.
r) Bei Beilagen/Werbeprospekten unterschiedlicher Firmen, welche bereits ineinander gesteckt
angeliefert werden, zählt jede dieser Beilagen/Werbeprospekte einzeln und wird einzeln nach
Preisliste abgerechnet.
s) Mit erteilung des Anzeigenauftrages bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die
Preisliste, die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfall den allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor.
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