VEREIN FÜR LUFTSPORT E.V. ROTENBURG(WÜMME) IM DEUTSCHEN AERO-CLUB Niedersächsische Segelflugmeisterschaft 2016 in Rotenburg (Wümme) (NSM 2016) Ausführungsbestimmungen Stand: 24.05.2016 1. Ort und Termine Verkehrslandeplatz Rotenburg / Wümme, vom 20. bis 31.Juli 2016 Anreise: 20.07.2016 bis 20:00 Uhr möglich. Dokumentenkontrolle: 20.07.2016 bis 20:00 Uhr Briefinghalle Eröffnungsbriefing: 20.07.2016 um 20:00 Uhr Briefinghalle 1. Wertungstag: 21.07.2016 Tägliches Briefing: 21. bis 30.07.2016 um 10:00 Uhr Briefinghalle Der Zeitpunkt des täglichen Briefings kann sich ändern. Letzter Wertungstag 30.07.2016 Siegerehrung: 31.07.2016 Trainingsmöglichkeit: 18. bis 20.07.2016 nur mit vorheriger Anmeldung möglich um 11:00 Uhr Briefinghalle 2. Wettbewerbsleitung Veranstalter: Bundeskommission Segelflug im Deutschen Aero Club e. V. Ausrichter: Verein für Luftsport e. V. Rotenburg (Wümme) Wettbewerbsleiter: Rüdiger Werner Sportleiter: Christian Rinn Auswertung: Leon Braunsburger Wetterberatung: Thomas Seiler Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2016 Rotenburg (Wümme) Ausführungsbestimmungen Startleiter: Rüdiger Werner / Udo Arronet / Michael Katzsch Finanzen: Lothar Hirchert Jury: Jürgen Habel Dean Rauschmaier (Mitglied im Sicherheitskomitee) Axel Looft Flugsicherheit: Der Wettbewerbsleiter ist verantwortlich für die Flugsicherheit. Sicherheitskomitee: Wird aus den gewählten Klassensprechern/innen und einem Vertreter der Jury gebildet 3. Allgemein Diese Ausführungsbestimmungen ergänzen die Ausschreibung der Bundeskommission Segelflug zu den Qualifikationsmeisterschaften 2016 für die Deutschen Segelflugmeisterschaften 2017. Die NSM 2016 ist nicht öffentlich Es gelten folgende Regelwerke: - Bekanntgaben im Eröffnungsbriefing sowie die in den täglichen Briefings. - Diese Ausführungsbestimmungen - Ausschreibung - die Segelflug-Wettbewerbsordnung (SWO) Ausgabe 2016 gültig ab 01.05.2016 (www.daec.de) mit allen bis zum Eröffnungsbriefing beschlossenen Ergänzungen und Änderungen. - Sporting Code, Sektion 3, Klasse D (Segelflug) der FAI in der aktuellen Ausgabe Es sind alle gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen für die Teilnahme am Luftverkehr strikt einzuhalten. Alle Piloten/innen verpflichten sich durch ihre Teilnahme zur sportlichen Fairness und zur größtmöglichen gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Flugsicherheit (auch die der anderen Teilnehmer) ist unter allen Umständen der primäre Vorrang einzuräumen. 4. Teilnahme Die aktuelle Teilnehmerliste kann auf der Seite des DAeC eingesehen werden. https://segelflug.aero/web/index.php/allgemein/15-sport/anmeldungen-2016/18-rotenburg Der Wettbewerbsleitung sind bei der Dokumentenkontrolle das Vorhandensein und die Gültigkeit der folgenden Unterlagen nachzuweisen, sofern noch nicht geschehen: - Zulassung des Segelflugzeuges - Lufttüchtigkeitszeugnis - Gültiges ARC (Airworthiness Review Certificate) - Kopie des aktuellen Wägeberichts - Haftpflichtversicherungsnachweis in gesetzlicher Höhe ohne Ausschluss von Wettbewerbsflügen. - Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle. - Nachprüfschein und Packnachweis des Rettungsfallschirm, bzw. des Rettungsgerätes. - Gültiger SPL oder LAPL(S) mit Winden- oder Eigenstartberechtigung. 23.02.2016 Seite 2 von 8 Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2016 Rotenburg (Wümme) Ausführungsbestimmungen - Aktuelles Flugbuch zum Nachweis der erforderlichen Starts und Stunden. - Gültiges Medical entsprechend der gültigen Lizenz. - Sprechfunkzeugnis - Nachweis über das Leistungsabzeichen „Silber C“, wenn nicht im DAeC Portal Copilot schon bestätigt. - Athletenvereinbarung - Schiedsvereinbarung - Blindflugerklärung (Neu im Downloadbereich der DAeC Homepage) Für die Clubklasse werden entsprechend SWO Ziffer 4.7 zusätzlich folgende Unterlagen bis spätestens zum 10.07.2016 benötigt: - Kopie des aktuellen Ausrüstungsverzeichnisses. - Original (in Papierform): Das „Gewichtsformblatt“ (das mit der Ausschreibung zum Download zur Verfügung gestellt wird), auf dem der Pilot die nachfolgend geforderten Werte einträgt und damit nachweist, dass er die Grenzwerte seines Flugzeuges einhält: Auflistung der Geräte mit Gewichten, die zum Wettbewerb ausgebaut werden; Auflistung der Geräte mit Gewichten, die zusätzlich zum Wettbewerb eingebaut werden (zusätzliche Batterien, Backup-Logger, Halterungen und Sonstiges, Auflistung von Trimmgewichten); Gewicht des Piloten mit voller Bekleidung einschließlich des verwendeten Rettungsfallschirmes. Jeder Teilnehmer ist für die Gültigkeit seiner Dokumente selbst verantwortlich. Die Dokumente dürfen ihre Gültigkeit während der NSM 2016 nicht verlieren. Zur Sicherstellung des reibungslosen Start- und Landebetriebs stellt jeder Teilnehmer mindestens einen Helfer für die Zeitdauer der gesamten Meisterschaft. Für Bodenfunkstellen muss ebenfalls eine Genehmigung vorliegen. 5. Luftfahrzeug Folgende Ausrüstung ist zwingend erforderlich: - Zugelassener Rettungsfallschirm und/oder Rettungsgerät. - Zugelassenes Flugfunkgerät mit 25 kHz / 8,33 kHz Raster. - GNSS Flight-Recorder (Logger) mit IGC Zulassung - Akustisches Variometer - Kollisionswarngerät FLARM oder FLARM-kompatibel Jedes Wettbewerbsflugzeug ist, entsprechend den Bestimmungen der SWO 4.1, und mit einem gut erkennbaren Wettbewerbskennzeichen zu versehen. - Bei einer eventuellen Doppelbelegung der Kennzeichen hat ein beim DAeC registriertes Kennzeichen Vorrang. - Das Wettbewerbskennzeichen ist an allen Anhängern, Fahrzeugen, Wohnwagen und Zelten des Teams des jeweiligen Teilnehmers anzubringen. 23.02.2016 Seite 3 von 8 Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2016 Rotenburg (Wümme) Ausführungsbestimmungen Instrumente, die Blindflug (z.B. Wendezeiger, u.a.) ermöglichen, sind nach SWO 4.1 nicht erlaubt und müssen vor der Meisterschaft ausgebaut oder der Nachweis der Nichtnutzbarkeit erbracht werden. - Bitte vor Beginn den Hersteller befragen, ob und wie man den Nachweis der Nichtnutzbarkeit des „Künstlichen Horizont“ führt. Der Pilot ist für die Nachweisführung gegenüber der Wettbewerbsleitung verantwortlich (Erklärung zum Blindflug). 6. Beurkundung der Wertungsflüge Die Beurkundung der Wettbewerbsflüge erfolgt gemäß der Ausschreibung des DAeC mit GNSS-Flugrekorder aller IGC-Levels, die bis 2 Wochen vor dem Eröffnungsbriefing von der IGC zugelassen sind. http://www.fai.org/igc-documents Die Teilnehmer bringen entsprechende Systeme zur Meisterschaft mit und vermerken auf dem Meldeformular, welches System sie benutzen werden; ggf. ist auf Anforderung die erforderliche Auswerte-/ Auslese-Software mit zugehörigen Kabeln mitzubringen. - Motorisierte Segelflugzeuge (Eigenstarter oder sog. Turbos) dürfen teilnehmen. Sie müssen entsprechend Sporting Code 3 Annex B, Pkt. 1.4.2. über eine Datenaufzeichnung des Antriebes verfügen (ENL im GNSS-FR). - Die Logger sind so einzustellen, dass die Flugdaten in maximal „4 Sekunden“-Intervallen aufgezeichnet werden. - Für die ordnungsgemäße Funktion seines/ihres GNSS-Systems ist jeder Pilot/jede Pilotin selbst verantwortlich. - Als Sekundär-System ist nur 1 zusätzlicher IGC-zugelassener GNSS Flugrekorder erlaubt. Nicht IGC-zugelassene GNSS-Geräte können stattdessen als Backup zugelassen werden, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind: - Der Einsatz solcher Geräte setzt voraus, dass diese eine barometrische Flughöhenaufzeichnung besitzen. Bei Segelflugzeugen mit betriebsbereitem Motor werden zusätzlich entsprechende Antriebsaufzeichnungssysteme gefordert. Die Teilnehmer vermerken auf dem Meldeformular, welches System als Erstsystem verwendet wird. Den Teilnehmern wird empfohlen, eine gültige Eichkurve für den/die Logger verfügbar zu haben. Das Sekundär-System kann ebenfalls zur Flugwegdokumentation herangezogen werden. Nach jedem Wertungsflug muss die IGC-Flugdatei auf http://www.vfl-rotenburg.de/nsm.html selbstständig eingelesen werden. Hierfür stehen in der Briefinghalle drei PC’s zur Verfügung. Die IGC-Flugdatei kann auch per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: [email protected] In Ausnahmefällen kann das Speichermedium der Wettbewerbsleitung übergeben und von dieser unter Beisein des Piloten/der Pilotin ausgelesen werden. Alle Originaldateien eines Flugtages sind bis zur vorläufigen Tageswertung (in jedem Falle bis zum Briefing des Folgetages) auf dem Logger verfügbar zu halten. In besonderen Fällen, nach Absprache, kann auch der Logger abgegeben werden. In diesem Fall hat der Wettbewerbsteilnehmer die Geräte- bzw. Systemspezifischen Verbindungen und die Software zum Herunterladen des Loggerfiles der Wettbewerbsleitung zur Verfügung zu stellen. 23.02.2016 Seite 4 von 8 Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2016 Rotenburg (Wümme) Ausführungsbestimmungen 7. Wettbewerbsraum und Wendepunkte/-gebiete Das Wettbewerbsgebiet wird durch die aktuellen ICAO-Karten 2016 „Hamburg“, „Rostock“, „Berlin“ und „Hannover“ abgedeckt. Es gilt die vom DAeC aktuell veröffentlichte Luftraumdatei zum Wettbewerbsbeginn. Die Nutzung der Luftraumdaten entbindet nicht von der gesetzlichen Verpflichtung der gewissenhaften und umfassenden Flugvorbereitung. Die Liste der Wendepunkte liegt in verschiedenen Logger-Dateiformaten vor und kann rechtzeitig vor dem Beginn der NSM 2016 von der Wettbewerbsseite heruntergeladen werden 8. Startaufstellung und Startverfahren Wiegen der Wettbewerbsflugzeuge: - Die Wettbewerbsflugzeuge können stichprobenartig vor der Startaufstellung gewogen werden. Startaufstellung und Start: - Der Startaufbau erfolgt generell vor dem Briefing (geplant ist von 08:00 bis 10:00 Uhr) des jeweiligen Wertungstages, falls von der Wettbewerbsleitung nichts anderes bekannt gegeben wird. - Die Teilnehmer bekommen täglich eine neue Startreihe zugewiesen. Beim Startaufbau wird das Flugzeug auf den ersten freien Platz (auf der Ostseite im Norden beginnend und auf der Westseite im Süden beginnend) der zugewiesenen Startreihe abgestellt. - Die weiteren Flugzeuge der gleichen Startreihe füllen diese auf. Ein Durchwechseln der Startreihenfolge erfolgt nach jedem gültigen Wertungstag. Die für den jeweiligen Wertungstag gültige Startreihenfolge wird rechtzeitig bekannt gegeben. In der Regel bereits am Vorabend des nächsten Wertungstages. - Wasserballast ist zugelassen. Wir behalten uns bei ungünstigen Wetterverhältnissen vor (z.B. Windrichtung), die Mitnahme von Wasserballast zu untersagen. Tagesaufgaben: - Die Tagesaufgaben werden täglich gemäß SWO 7.1 für jede Klasse gestellt. Startdurchführung: - Sofern ein Flugzeug zur Startbereitschaft nicht in der vorgeschriebenen Startreihe steht, wird es am Ende des jeweiligen Startfeldes aufgestellt. Ausnahmen kann die Wettbewerbsleitung bei begründeten Verzögerungen bestimmen. - Die Piloten/innen haben für den Startbetrieb einen Helfer bereitzustellen. - Der Start erfolgt im Windenbetrieb sowie im Eigenstart. Bei dem Einsatz von Segelflugzeugen mit Motor im Windenstart, muss der Motorlauf einmalig am 1.Wertungstag gemäß SWO 4.4 dokumentiert werden. Die max. Höhe für den Motorlauf ist 550 Meter MSL. - Segelflugzeuge die im Eigenstart gestartet sind, fliegen mit Motorkraft über die Nordplatzrunde in den vorgeschriebenen Motorabstellraum im Süden des Flugplatzes. Der Motor ist in max. 550 Metern MSL in dem dafür vorgeschriebenen Luftraum abzustellen. Dieser wird spätestens im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. 23.02.2016 Seite 5 von 8 Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2016 Rotenburg (Wümme) Ausführungsbestimmungen - Die Piloten/innen sind für die nachvollziehbare Dokumentation der Betriebsbereitschaft ihres Triebwerkes eigenverantwortlich. Wiederlander/ -starter: - Landungen von Wettbewerbsflugzeugen in der Startphase erfolgen in der dafür vorgesehenen Landezone. Der Wiederstart durch die Hilfe des Motors ist gemäß SWO 9.2.9 durchzuführen (Achtung: Wiederstart + 20 Minuten = Abflugfrei! Sofern dieser schon Freigegeben worden ist. Eine Verlängerung des Zeitraumes kann beim täglichen Briefing festgelegt werden) 9. Abflug- und Anflugverfahren GNSS- Abflugverfahren: - Der Abflug erfolgt über eine (gedachte) Abfluglinie mit einer Länge von insgesamt 20 km. In der Mitte der Abfluglinie befindet sich einer der in der Wendepunktliste aufgeführten Abflugpunkte (siehe Wendepunktliste). - Erfolgt der Abflug außerhalb der Abfluglinie, so ist der Abflug ungültig. - Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, die Länge der Abfluglinie während der Meisterschaft zu ändern. - Die Abflugfreigabe erfolgt frühestens 20 Minuten nach dem Start des letzten regulär gestarteten Segelflugzeuges der jeweiligen Wettbewerbsklasse. Die Abflugfreigabe wird für jede Klasse auf der Wettbewerbsfrequenz bekannt gegeben. - Die Bestätigung der Abflugfreigabe erfolgt durch den Pilotensprecher oder einem Vertreter der jeweiligen Klasse. - Für das erfolgreiche Abschließen der jeweiligen Tagesaufgabe muss zwischen Abflugfreigabe und Abflugschluss mindestens ein gültiger Abflug nachgewiesen werden. Wendepunkte/ -gebiete: - Die vorgegebenen Wendepunkte (bzw. der Einflug in ein Wendegebiet) der jeweiligen Tagesaufgabe werden mittels GNSS-System beurkundet. Die korrekte Umrundung eines Wendepunktes hat gemäß SWO zu erfolgen. - Der/die Pilot/in hat selbst sicherzustellen, dass eine korrekte Umrundung erfolgt ist. Gerätespezifische Toleranzen sind vom Piloten/in zu beachten. Zielanflug und Landung: - Der Zielkreis (SWO 9.7.2) hat einen Radius von 5 km. Die Mindesthöhe wird beim täglichen Briefing bekanntgegeben. Der Mittelpunkt entspricht den Flugplatz Koordinaten gem. WPListe. Die Wettbewerbsleitung kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung für das Einfliegen in den Zielkreis festlegen - Die Aufgabe gilt dann als vollendet, wenn von dem Flugzeug der Zielkreis erreicht wurde. - Der Wettbewerbsleitung sind der Zielanflug, mind. 10 km vorher und der Einflug in den Zielkreis zu melden. Die Frequenz bleibt bis zum Abstellen des Flugzeuges am zugewiesenen Abstellplatz gerastet. - Jedem Teilnehmer wird angeraten, seine Mannschaft mit einer Bodenfunkstelle auszurüsten, die während des Wettbewerbstages auf der Wettbewerbsfrequenz zu rasten ist. Der/die Pilot/in und seine Mannschaft sorgen dafür, dass die Landefläche so schnell wie möglich geräumt wird. 23.02.2016 Seite 6 von 8 Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2016 Rotenburg (Wümme) Ausführungsbestimmungen - Die Überflug-, Lande- und Räumungsverfahren werden beim Eröffnungsbriefing besprochen und sind strikt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können Strafpunkte, Disqualifikation vom Tag oder der Meisterschaft nach sich ziehen! 10. Zusätzliche Flug- und Sicherheitsregeln Jede Pilotin/jeder Pilot sollte sich vorab mit den Lufträumen im Wettbewerbsgebiet vertraut machen. Es wird empfohlen, die Koordinaten der für den Wettbewerb gültigen Luftraumbeschränkungsgebiete rechtzeitig in die Navigationsgeräte einzugeben. Die im Briefing bekannt gegebenen Flughöhen- und Gebietsbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Einflüge in Gebiete mit Flugbeschränkungen sind nicht erlaubt und werden nach SWO 10.3.5 geahndet. In einem Umkreis von 25 km um den Flugplatz Rotenburg wird allen Teilnehmern empfohlen auf der Flugsicherheitsfrequenz ständig sende- und empfangsbereit zu sein. Auch auf Strecke, wenn sich andere Segelflugzeuge des Wettbewerbs in räumlicher Nähe aufhalten und insbesondere bei Pulkbildung, ist der Funksprechverkehr auf der festgelegten Wettbewerbsfrequenz, der Sicherheitsfrequenz, durchzuführen. 11. Abgabe der IGC-Datei Um einen Wertungstag zügig auswerten zu können, sind die Piloten/innen verpflichtet, ihre Datenträger bzw. Logger unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Minuten nach der Landung in Rotenburg, der Wettbewerbsleitung bereitzustellen. Siehe Punkt 6 dieser Ausführungsbestimmung. 12. Außenlandungen Nach einer Außenlandung muss die Landemeldung schnellstmöglich an die Wettbewerbsleitung übermittelt werden. Dies soll durch die Mannschaft direkt an die Wettbewerbsleitung erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Landemeldung per SMS oder aber per Telefon direkt an die Wettbewerbsleitung erfolgen. Die Telefonnummern werden spätestens beim Eröffnungsbriefing bekanntgegeben. - Bei der Landung auf einem Flugplatz genügt die Durchgabe des Landeflugplatzes und der Landezeit. Bei der Landung auf einem Acker/Feld werden zusätzlich die Koordinaten des Landepunktes im Format GGGMMSS für die geographische Länge, und GGMMSS für die geographische Breite durchgegeben. - Die Telefon-(Handy-)nummern, unter denen die Pilotin/der Pilot und auch die Rückholmannschaft erreichbar sind, sind der Wettbewerbsleitung zur Verfügung zu stellen. - Die Abfahrt der Rückholmannschaft ist der Wettbewerbsleitung mitzuteilen. - Auch nach der Rückholung muss das unverzügliche Hochladen der IGC-Datei per Email bzw. eine Abgabe bei der Wettbewerbsleitung erfolgen. 13. Wertung Die Wertung erfolgt nach Wettbewerbsordnung (SWO) des DAeC für Segelflugmeisterschaften in der aktuellsten Ausgabe. Die Auswertung der Wettbewerbsflüge wird mit der Auswertesoftware „SeeYouWettbewerb“ durchgeführt. 14. Funk Platzfrequenz (Wümme Info): Start und Landung (Rotenburg Wettbewerb) Wettbewerbs- und Sportleitung (Rotenburg Wettbewerb) 23.02.2016 EDXQ 122,050 MHz EDXQ 122,050 MHz EDXQ 122,050 MHz Seite 7 von 8 Niedersächsische Segelflugmeisterschaften 2016 Rotenburg (Wümme) Ausführungsbestimmungen 15. Telefon / Post Telefonnummern: - Festnetztelefon: Wettbewerbsleiter Handy: Sportleiter Handy: Auswertung: 04261-2417 0152-26902398 0178-8204750 0162-6480966 Außenlandung: Festnetz: Handy: SMS: 04261-2417 0162-6480966 0162-6480966 / 0178-8204750 Wettbewerbsleitung: Auswertung: Außenlandung: [email protected] [email protected] [email protected] E-Mail: - Postanschrift während der Meisterschaft: - Verein für Luftsport e.V. Rotenburg (Wümme) Postfach 1451 27344 Rotenburg (Wümme) 16. Gebühren Meldegebühr, siehe Ausschreibung Die Kosten für einen Windenstart betragen 10,00 Euro. Die Kosten für das Camping betragen: - Pro Team: 160,00 Euro Startgebühren und Campinggebühren werden zum Ende der Meisterschaft in bar bezahlt. Der Zahltermin wird rechtzeitig bekanntgegeben. 17. Beschwerden und Einsprüche Beschwerden und Einsprüche werden nach Punkt 10.4 ff. der SWO gehandhabt. Die Einspruchsgebühr beträgt 300,00 € gem. WBO. 18. Haftung und Rechtsweg Siehe Ausschreibung. Gez. Rüdiger Werner Christian Rinn (Wettbewerbsleiter) (Sportleiter) 23.02.2016 Seite 8 von 8
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