HANDWERK OHNE GRENZEN Außenwirtschaftsnews – August 2016 Die Themen dieser Ausgabe: Außenwirtschaftsnews Dänemark – Abrechnung von Gewerkschaftsbeiträgen Dänemark – Verschärfungen bei der RUT-Meldung Frankreich – Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung Kroatien – Länderbericht „Dienstleistungen erbringen in Kroatien“ Niederlande – Neues Arbeitnehmerentsendegesetz Österreich – Entsendeplattform zum Thema Entsendung nach Österreich Polen – Neuregelung der Arbeitnehmer-Entsendung Veranstaltungen Neues Angebot! Handwerk ohne Grenzen veranstaltet erstes Webinar zum Thema „Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz kalkulieren und sicher abwickeln“ Kooperationsbörse auf der Wood Products & Technology Trade Fair Kooperationsbörse auf der Building Green Connection 2016 CONTACT „denkmal“ – Internationale Kooperationsbörse Unternehmerreise „Energieeffizientes Bauen und gehobener Innenausbau in Spanien“ Gemeinschaftsstand auf der Baumesse BATIBOUW 2017 Kooperationsgesuche ausländischer Unternehmen __________________________ Gefördert durch das Land Niedersachsen HANDWERK OHNE GRENZEN Außenwirtschaftsnews Dänemark – Abrechnung von Gewerkschaftsbeiträgen Unternehmen der Baubranche, die in Dänemark träge gesondert als Brutto-Beträge auf der Lohntarifgebunden sind, leisten monatlich Zahlungen abrechnung zu führen und die Netto-Beiträge an für ihre Mitarbeiter an die dänische Gewerkschaft die Gewerkschaft zu überweisen. So müssen 3F. Diese Zahlungen können und sollten sich die weder Sie als Unternehmer noch Ihre Mitarbeiter Mitarbeiter ab dem 1. Mai des Folgejahres ausSteuern und Sozialversicherungsbeiträge bei der zahlen lassen. Auszahlung durch die Gewerkschaft berechnen und entrichten. Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein empfiehlt, die von der Gewerkschaft geforderten BeQuelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein Dänemark – Verschärfungen bei der RUT-Meldung In Dänemark ist ein Gesetz zur Verschärfung der RUT-Meldung für ausländische Dienstleister in Kraft getreten: Für jeden gemeldeten Mitarbeiter müssen künftig voraussichtlich 10 DKK jährlich an einen neuen Arbeitsmarktfond entrichtet werden. Im Rahmen der RUT-Meldung müssen Angaben zur Sozialversicherung (A1Bescheinigung) gemacht werden. Künftig muss der erste dänische gewerbliche Auftraggeber genannt werden. Private Auftraggeber müssen nicht genannt werden. Bei Unstimmigkeiten können Gewerkschaften künftig Einsicht in alle RUT-Daten tarifgebundener Unternehmen erhalten. Wurde vom dänischen Arbeits- oder Schiedsgericht festgestellt, dass ein tarifgebundenes Unternehmen seinen Mitarbeitern einen zu niedrigen Lohn ausgezahlt hat, können sich die Mitarbeiter die Differenz auf Antrag vom neuen dänischen Arbeitsmarktfond auszahlen lassen. Dieser treibt die Differenz samt Bußgeld beim ausländischen Arbeitgeber oder dessen dänischem Auftraggeber ein. Unternehmen, die Anlass zur FondAuszahlung geben, werden künftig für 36 Monate öffentlich gelistet. Die Verschärfungen wurden noch nicht umgesetzt. Eine Umsetzung ist innerhalb der nächsten Monate zu erwarten. Quelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein Frankreich – Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung Die Pflichten für Betriebe, die spektion zu melden. Hierzu sind seit dem 15. Juni Arbeitnehmer nach Frankreich 2016 neue Formulare zu verwenden. Die entspreentsenden, haben sich verchenden Formulare findet man auf der Internetseischärft. Kontrollen sind häufig, te des Arbeitsministeriums unter: die Strafen meist drastisch. http://travail-emploi.gouv.fr/demarches-et-fichespratiques/formulaires-et-teledeclarations/etrangers-en- Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur vorübergehenden Ausführung von Arbeiten nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, dies vor Aufnahme der Arbeiten der örtlich zuständigen Arbeitsin- france/article/detachement-de-travailleurs-declarationprealable-de-detachement-109542 HANDWERK OHNE GRENZEN Es besteht die Möglichkeit, die Meldungen direkt online abzugeben unter: https://mdel.mon.servicepublic.fr/pro_mademarchev5/sfjsp?interviewID=SIPSI. Bislang besteht zwar keine Verpflichtung, von dem elektronischen Meldeverfahren Gebrauch zu machen. Die Betriebe können die Meldungen nach wie vor auch schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax) durchführen. Allerdings werden Betriebe bereits jetzt hierzu aufgefordert. Das elektronische Verfahren bietet den Vorteil, dass der meldende Betrieb nicht mehr die Adresse der zuständigen Arbeitsinspektoren ermitteln muss und zudem per E-Mail eine Meldebestätigung erhält. Da das Entsenden nichtangemeldeter Mitarbeiter erhebliche Sanktionen nach sich ziehen kann, empfiehlt sich aus Beweisgründen die Verwendung dieses Verfahrens. Entsendefirmen sind zudem verpflichtet, für den Zeitraum der Entsendung schriftlich (und in französischer Übersetzung) einen Vertreter in Frankreich zu benennen. In der schriftlichen Bestellung des Vertreters ist außerdem der Ort in Frankreich zu nennen, an dem die Dokumente, die der Entsendebetrieb dem Arbeitsinspektor ggf. vorlegen muss, aufbewahrt werden. Bei einer Kontrolle sind Nachweise für die Einhaltung der Meldepflicht und die Benennung eines Vertreters vorzulegen. Daher müssen Kopien der Meldung bzw. der Meldebestätigung und der Bestellung des Vertreters mitgeführt werden. Weiterhin sind folgende Unterlagen mitzuführen: Arbeitszeitaufzeichnung A1-Bescheinigung Lohnaufzeichnungen (z.B. des Vormonats) bei längeren Einsätzen auch Arbeitsverträge und Belege über Lohnzahlungen Eine Anleitung zu dem elektronischen Meldeverfahren (in deutscher Übersetzung) sowie ein Merkblatt mit den bei einer Dienstleistung in Frankreich zu beachtenden Formalitäten erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung. Kroatien – Länderbericht „Dienstleistungen erbringen in Kroatien“ Der Länderbericht Kroatien aus der GTAI-Reihe versicherung, aber auch technische Normen so"Dienstleistungen erbringen in ..." liegt in Erstaufwie Konkursrecht werden in Kurzform dargestellt. lage vor. Die Reihe von Germany Trade & Invest (GTAI) bietet für verschiedene Länder einen Hier kommen Sie zum Länderbericht Kroatien: Überblick rund um das Thema Entsendung von www.gtai.de > Trade > Recht & Zoll > WirtschaftsMitarbeitern. Rechtsthemen wie unter anderen und Steuerrecht > Dienstleistungsrecht > DienstEntsendevertrag, Anerkennung von Befähigungsleistungen erbringen in Kroatien nachweisen, Arbeitsschutzbestimmungen, Sozial- Niederlande – Neues Arbeitnehmerentsendegesetz Am 18.06.2016 und 1.07.2016 sind wesentliche Teile des neuen niederländischen Arbeitnehmerentsendegesetzes (Wet arbeidsvoorwaarden gedetacheerde werknemers in de Europese Unie) in Kraft getreten. Die neue Regelung bringt einige weitgehende Änderungen mit sich: Mindestarbeitsbedingungen: Für Arbeitnehmer, die vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt werden, gelten bestimmte Mindestarbeitsbedingungen. Bisher galt schon, dass sich die Mindestarbeitsbedingungen nach einem niederländischen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag richten, wenn dieser anwendbar ist. Neu ist, dass eine ausführliche Definition aufgenommen worden ist, HANDWERK OHNE GRENZEN welche Entgeltbestandteile zu den Mindestarbeitsbedingungen gehören. Benennung eines Ansprechpartners: Ausländische Unternehmen sind nun verpflichtet, für die Zeit der Tätigkeit in den Niederlanden einen Ansprechpartner in den Niederlanden zu benennen. Dieser Ansprechpartner ist Kontaktstelle zwischen der niederländischen Aufsichtsbehörde und dem im Ausland ansässigen Unternehmen. Der Ansprechpartner soll der Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung stellen und Mitteilungen der Aufsichtsbehörde an das ausländische Unternehmen weiterleiten. Meldepflicht: Neu ist auch die in Artikel 8 festgelegte Meldepflicht. Die Meldepflicht wird beinhalten, dass ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden, die Entsendung vorab schriftlich oder elektronisch bei der Aufsichtsbehörde melden müssen. Diese Meldepflicht ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Sie wird zu einem späteren, voraussichtlich zum 1.1.2018 in Kraft treten. Hintergrund ist, dass die Plattform, die eine elektronische Meldung ermöglichen soll, noch eingerichtet werden muss. Besonders ist, dass auch eine Meldepflicht für Selbstständige eingeführt wird. d. Arbeitszeitnachweise e. Nachweise zu Sozialversicherungsbeiträgen Identität des Unternehmens Identität des Auftraggebers Identität der entsandten Arbeitnehmer Identität der Person, die für die Auszahlung des Lohns zuständig ist, Nachweis, aus dem sich ergibt, dass der Lohn gezahlt worden ist. Vorzuhaltende Unterlagen: Für das entsendende Unternehmen besteht zudem die Verpflichtung, bestimmte Unterlagen am Einsatzort in Papierform oder elektronisch vorzuhalten. Es handelt sich dabei um a. Arbeitsvertrag entsandter Arbeitnehmer b. Gehaltsabrechnungen c. wesentliche Arbeitsbedingungen nach Artikel 7:655 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Für meldepflichtige Selbstständige gilt eine modifizierte Verpflichtung zu den vorzuhaltenden Unterlagen. Diese Verpflichtung für meldepflichtige Selbstständige ist allerdings noch nicht in Kraft getreten und der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest. Wenn die Verpflichtung in Kraft tritt, müssen meldepflichtige Selbstständige folgende Nachweise in Papierform oder elektronisch am Einsatzort bereithalten: a. Identität des Selbstständigen b. Identität des in den Niederlanden ansässigen Auftraggebers c. Identität der Person, die für die Zahlung der Vergütung zuständig ist Verstöße: Wer gegen die in dem neuen niederländischen Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegte Verpflichtung zur Auskunftserteilung, Meldung oder Bereithaltung von Unterlagen verstößt, verwirklicht einen Bußgeldtatbestand. Das Bußgeld beträgt für einen einmaligen, erstmalig begangenen Verstoß zurzeit höchstens EUR 20.500. Das Bußgeld wird bei mehrfachen oder wiederholten Verstößen jedoch erheblich erhöht. Quelle: Deutsch-Niederländische Handelskammer HANDWERK OHNE GRENZEN Österreich – Neue Entsendeplattform zum Thema Entsendung nach Österreich Neben den allgemeinen Bestimmungen bei Entsendungen und Arbeitnehmerüberlassungen nach Österreich, finden Sie auf dieser Website Sondervorschriften, die bei Bauarbeiten zu beachten sind. Die Themenblöcke „Mindestlohn“ und „Kollektivverträge“ helfen dabei, den für Sie geltenden Das österreichische Sozialministerium hat geMindestlohn aufzufinden. Ebenso finden Sie eine meinsam mit der Bauarbeiter- Urlaubs- und AbferLinksammlung dazu, welche Institutionen weitertigungskasse (BUAK) die Entsendeplattform „Alles helfen können. zum Thema Entsendung nach Österreich“ eingerichtet: www.entsendeplattform.at. Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern Polen – Neuregelung der Arbeitnehmer-Entsendung Zum 18. Juni 2016 ist in Polen eine Änderung des Gesetzes über die ArbeitnehmerEntsendung in Kraft getreten. Unternehmer, die Mitarbeiter zur Ausführung von Arbeiten nach Polen entsenden, müssen diese dort melden. Zuständige Behörde ist das Hauptamt für Arbeitsaufsicht der Staatlichen Arbeitsinspektion: Panstwowa Inspekcja Pracy Glowny Inspektorat Pracy Barska 28/30 02-315 Warszawa Fax: 0048 22 391 82 14 Email: [email protected] Für die Meldung stehen Formulare in polnischer und englischer Sprache zur Verfügung. Nur diese beiden Sprachen sind zugelassen. Die Meldung hat spätestens am ersten Arbeitstag in Polen zu erfolgen. Ergeben sich Änderungen z.B. hinsichtlich der Einsatzdauer oder der entsandten Mitarbeiter, sind diese unverzüglich zu melden. Hierfür stehen entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren für alle Unterlagen zum Einsatz in Polen. Quelle: Handwerkskammer Frankfurt (Oder) HANDWERK OHNE GRENZEN Veranstaltungshinweise Neues Angebot! Handwerk ohne Grenzen veranstaltet erstes Webinar zum Thema „Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz kalkulieren und sicher abwickeln“ Termin: 13. September 2016, Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Sie 11:00 – 12:00 Uhr können bequem vor Ihrem eigenen Computer daran teilnehmen. Sie benötigen lediglich InterBeschreibung: Die Schweiz ist ein attraktiver netzugang und Lautsprecher am PC (alternativ Markt für deutsche Handwerksbetriebe. Bei der können Sie sich auch telefonisch einwählen). Erbringung von Dienstleistungen Dennoch sind Sie in dem Nicht-EU-Land sind allernicht auf das Zuhören dings einige besondere Aspekte beschränkt. Fragen zu beachten. Machen Sie sich können Sie im Chat frühzeitig mit den dort geltenden minimalen Ardirekt stellen und Ihr beits- und Lohnbedingungen, MeldebestimmunFeedback geben. gen und Steuerregelungen vertraut. Die Schweizer Behörden kontrollieren konsequent und VerNach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätistöße gegen die Vorschriften werden mit hohen gungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Bußgeldern belegt. Webinar. Unser Webinar gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen bei einer Dienstleistungserbringung in der Schweiz: Meldepflicht bei kurzfristiger Erwerbstätigkeit Mindestlohnvorschriften, Kautionsregelungen, Kontrollen in der Schweiz Qualifikationsnachweise und Zulassungen Sozialversicherungspflicht bei Entsendungen Mehrwertsteuer Melden Sie sich jetzt an! https://attendee.gotowebinar.com/register/370861 1315264630017 Infos: Dr. Eva Schmoly, 0511/38087-19; [email protected] Kooperationsbörse auf der Wood Products & Technology Trade Fair Termin: 6. – 9. September 2016 Die Treffen haben eine Länge von 20 Minuten und Ort: Göteborg (Schweden) können nach der Registrierung in Voraus vereinbart und geplant werden. Beschreibung: Die B2B-Matchmaking Veranstaltung auf der Wood Products & Technology Trade Anmeldeschluss ist der 5.10.2016. Die VeranstalFair ist der größte Treffpunkt für Unternehmen tung wird organisiert vom Enterprise Europe Netaus der holzverarbeitenden Industrie in den nordiwork und dem Messe Veranstalter Schwedisches schen Ländern mit Teilnehmern aus ganz Europa. Messe und Kongress Center (Swedish exhibition Hauptthemen sind neue (umweltschonende) & Congress Centre). Technologien, auf Holz basierende Neuentwicklungen im Bereich Rahmen, Fenster, Dächer und Infos: Türen, die Waldvermessung, das Zimmereihandwww.b2match.eu/woodgot2016 werk, die Möbelindustrie und Neuerungen im Bereich der Sägewerke. HANDWERK OHNE GRENZEN Kooperationsbörse auf der Building Green Connection 2016 Termin: 2. – 3. November 2016 der in Kontakt zu treten, um gegenseitig voneiOrt: Kopenhagen (Dänemark) nander zu lernen, miteinander Neuerungen zu teilen und Erfahrungen auszutauschen. Beschreibung: Zum 5. Mal jährt sich in Kopenhagen die größte Messe Dänemarks im Bereich Die Registrierung ist vom 9. bis 14. Oktober 2016 nachhaltiger Bauwirtschaft und Baukonstruktion – möglich und kostenfrei. die erfolgreiche „Building Green“. Im Rahmen dieser Messe organisiert das Enterprise Europe Infos: Netzwerk eine Kooperationsbörse, auf der Firmen www.b2match.eu/greenconnections2016 aus aller Welt die Möglichkeit erhalten, miteinan- CONTACT „denkmal“ – Internationale Kooperationsbörse Termin: 11. November 2016 Nach der großen Resonanz auf die vier bisheriOrt: Leipzig gen Kooperationsbörsen im Rahmen der denkmal gibt es 2016 die Fortsetzung. Die Internationale Beschreibung: Die denkmal findet alle zwei JahKooperationsbörse CONTACT „denkmal“ wird von re in Leipzig statt und wendet sich an Entscheider: der Handwerkskammer zu Leipzig gemeinsam mit Architekten, Planer, Handwerker, Denkmalfachder IHK zu Leipzig und der Leipziger Messe orgabehörden, Restauratoren, aber ebenso an Invesnisiert sowie vom europäischen Netzwerk „enterptoren und Bauherren. rise europe network“ unterstützt. Aussteller und Fachbesucher der denkmal sind herzlich eingeladen, an der Kooperationsbörse am 11. November 2016 teilzunehmen. Pro Unternehmen fällt ein Entgelt in Höhe von 50 Euro an. Dieses beinhaltet die Veranstaltungs- und Gesprächsorganisation, eine Messeeintrittskarte, Catering sowie bei Bedarf Dolmetscherleistungen. Anmeldeschluss ist der 30. September 2016. Als europäische Leitmesse ist die denkmal die exzellente Kommunikationsplattform, auf der Kontakte zu nationalen und internationalen Anbietern geknüpft werden. Im Verlauf der internationalen Kooperationsbörse CONTACT „denkmal“ 2014 nahmen 45 Unternehmen und Institutionen aus Polen, der Tschechischen Republik, Dänemark, Niederlande, Österreich und Deutschland teil. Anmeldlungen sind online möglich www.hwk-leipzig.de/contact-denkmal. Infos: Antje Barthauer, 0341 21 88-304, [email protected] unter: HANDWERK OHNE GRENZEN Unternehmerreise „Energieeffizientes Bauen und gehobener Innenausbau in Spanien“ Termin: 14. – 16. November 2016 Zur Erschließung dieses Auftragspotenzials könOrt: Mallorca. Costa Blanca (Spanien) nen in diesen Geschäftsfeldern tätige Bau- und Ausbaubetreibe an einer vom Bundesministerium Beschreibung: Spanien ist in diesem Jahr wiefür Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten der eines der beliebtesten Urlaubsziele. Viele Unternehmerreise nach Spanien teilnehmen, in Deutsche haben dort auch Immobilien erworben, der sie auch Mallorca und an der Costa Blanca vor allem auf Mallorca und an der Costa Blanca. aussichtsreiche Geschäftsfelder erkunden, InforBeide Regionen sind durch eine überdurchschnittmationen zum Marktzugang erhalten sowie polich hohe Kaufkraft privater Immobilienbesitzer tenzielle Kunden treffen. und ausgeprägtes Interesse an hochwertigen individuellen Bauleistungen gekennzeichnet, für Anmeldeschluss ist der 31. August 2016. die das deutsche Handwerk in Spanien bekannt ist. Die kaufkräftige Klientel bevorzugt daher deutEinen Informationsflyer und das Anmeldeformular sche Betriebe für Aufträge zum energieeffizienten erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung. Bauen und gehobenen Innenausbau. Gemeinschaftsstand auf der Baumesse BATIBOUW 2017 Termin: 16. – 26. Februar 2017 Wellness-Einrichtungen, Mobiliar und anderes Ort: Brüssel (Belgien) mehr. Beschreibung: Die BATIBOUW ist mit über 300.000 Besuchern die größte Baumesse für Privatund Fachpublikum im gesamten BENELUX-Raum. Viele beachtliche Kaufentscheidungen werden hier vorbereitet. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Messebeteiligung konzentriert sich thematisch auf zwei lukrative Gemeinschaftsstände, die jeweils in entsprechenden Fachhallen prominent gezeigt werden. In der Halle für Bauen und Renovieren können sich Bauunternehmen, die z.B. Einfamilienhäuser errichten, Bestandsbauten umbauen, aufstocken oder sanieren sehr gut präsentieren. Im Trend liegt das Bauen mit vorgefertigten Elementen, häufig auch unter Einbeziehung vom Holzbau. Die Halle für Außengestaltung bietet Herstellern von hochwertigen Produkten rund ums Haus eine ideale Plattform. Das Besucherinteresse richtet sich insbesondere auf Wintergärten, Terrassendächer, Sonnen- und Sichtschutzanlagen sowie Interessenten, auch solche, die noch Vertriebspartner in Belgien suchen, haben die Gelegenheit, im Vorfeld an Veranstaltungen mit potenziellen Vertriebspartnern teilzunehmen: Informationsveranstaltungen am 25.8.2016 und 21.9.2016 zu der deutschen Messebeteiligung auf der BATIBOUW 2017, zu Märkten und zum Vertrieb in der FertighausWelt Köln, 50226 Frechen Geschäftsanbahnungsreise „Bauelemente in Belgien“ vom 26. – 28.9.2016 (siehe Außenwirtschaftsnews Juli 2016). Die Anmeldefrist wurde bis zum 15.8.2016 verlängert! Kooperationsgespräche am 26.10.2016 mit belgischen Vertriebs- und Geschäftspartnern in der FertighausWelt Köln, 50226 Frechen, und der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft Die Einladungsunterlagen mit weiteren Informationen zum Gemeinschaftsstand sowie den Veranstaltungen erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung. HANDWERK OHNE GRENZEN Kooperationsgesuche Metallkonstruktionen (CP BOBG20151203001) Ein bbulgarischer Produzent und Monteur von Metallkonstruktionen, welcher auf die Produktion von Metallkonstruktionen für Fabrikgelände, Ausstellungsräume, Geschäfte und Lagerhäuser spezialisiert ist, sucht Partner mit Interesse an Dienstleistungsverträgen und Untervergabe ihrer Planung, Produktion und/oder Montage der Metallkonstruktionen oder Teilen davon. Produkte aus Stahl, Edelstahl, Schmiedeeisen (CP BOHR20160428001) Ein kroatischer Spezialist für Metallverarbeitung bietet Produkte aus Stahl, Edelstahl und Schmiedeeisen nach Kundenwunsch an. Das Unternehmen möchte sein Geschäft erweitern und bietet Subunternehmerverträge und Fertigungsverträge mit verschiedenen Metallprodukten innerhalb Europas an. Prüfung von Stahlbetonkonstruktionen – Auftraggeber gesucht (CP BOAR20160526001) Ein argentinisches Unternehmen hat im Bereich zerstörungsfreie Prüfung und Diagnose von Stahlbetonkonstruktionen Pionierarbeit geleistet und das mit einer bisher unerreichten Präzision, Reinheit und Zweckmäßigkeit, insbesondere was die Stahlbeton-Tomographie-Technologie angeht. Das Unternehmen plant nun zu expandieren und sucht Partner, die seine Technologie im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung anwenden möchten. Tischlerei sucht Auftraggeber (CP BOCZ20151209002) Eine tschechische Tischlerei, spezialisiert auf die Fertigung von Innen- und Außentüren aus Massivholz, Festern, Treppen, Zäune und Geländer, sucht Auftraggeber in Deutschland. Kontakt: Enterprise Europe Network (EEN) Niedersachsen Nils Benne Tel.: 0511 30031-367 [email protected] HANDWERK OHNE GRENZEN Impressum Handwerk ohne Grenzen Leitstelle für Außenwirtschaft im niedersächsischen Handwerk c/o Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen Dr. Eva Schmoly - Koordinatorin Ferdinandstr. 3, 30175 Hannover Tel.: 0511/3 80 87-19 Fax: 0511/3 80 87-21 E-Mail: [email protected] - Wir weisen darauf hin, dass alle vorliegenden Informationen nach bestem Wissen aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen und Informationen zusammengestellt wurden. Dennoch besteht kein Haftungsanspruch für etwaige Fehler oder kurzfristige Änderungen.- Ansprechpartner in den niedersächsischen Handwerkskammern: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Matthias Reichert Tel.: 04141/6062-13 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer Hannover Dr. Merret Vogt Tel.: 0511/34859-14 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachen Reiner Strunk-Lissowski Tel.: 05121/162-140 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer Oldenburg Joachim Hagedorn Tel.: 0441/232-236 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Heike Leyer Tel.: 0541/6929-940 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer für Ostfriesland Helge Valentien Tel.: 04941/1797-54 E-Mail: [email protected]
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