Außenwirtschaftsnews – August 2016

HANDWERK OHNE GRENZEN
Außenwirtschaftsnews – August 2016
Die Themen dieser Ausgabe:
Außenwirtschaftsnews
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Dänemark – Abrechnung von Gewerkschaftsbeiträgen
Dänemark – Verschärfungen bei der RUT-Meldung
Frankreich – Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung
Kroatien – Länderbericht „Dienstleistungen erbringen in Kroatien“
Niederlande – Neues Arbeitnehmerentsendegesetz
Österreich – Entsendeplattform zum Thema Entsendung nach Österreich
Polen – Neuregelung der Arbeitnehmer-Entsendung
Veranstaltungen
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Neues Angebot! Handwerk ohne Grenzen veranstaltet erstes Webinar zum Thema
„Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz kalkulieren und sicher abwickeln“
Kooperationsbörse auf der Wood Products & Technology Trade Fair
Kooperationsbörse auf der Building Green Connection 2016
CONTACT „denkmal“ – Internationale Kooperationsbörse
Unternehmerreise „Energieeffizientes Bauen und gehobener Innenausbau in Spanien“
Gemeinschaftsstand auf der Baumesse BATIBOUW 2017
Kooperationsgesuche ausländischer Unternehmen
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Gefördert durch
das Land Niedersachsen
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Außenwirtschaftsnews
Dänemark – Abrechnung von Gewerkschaftsbeiträgen
Unternehmen der Baubranche, die in Dänemark
träge gesondert als Brutto-Beträge auf der Lohntarifgebunden sind, leisten monatlich Zahlungen
abrechnung zu führen und die Netto-Beiträge an
für ihre Mitarbeiter an die dänische Gewerkschaft
die Gewerkschaft zu überweisen. So müssen
3F. Diese Zahlungen können und sollten sich die
weder Sie als Unternehmer noch Ihre Mitarbeiter
Mitarbeiter ab dem 1. Mai des Folgejahres ausSteuern und Sozialversicherungsbeiträge bei der
zahlen lassen.
Auszahlung durch die Gewerkschaft berechnen
und entrichten.
Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein empfiehlt, die von der Gewerkschaft geforderten BeQuelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein
Dänemark – Verschärfungen bei der RUT-Meldung
In Dänemark ist ein Gesetz zur
Verschärfung der RUT-Meldung
für ausländische Dienstleister in
Kraft getreten:
 Für jeden gemeldeten Mitarbeiter müssen
künftig voraussichtlich 10 DKK jährlich an einen neuen Arbeitsmarktfond entrichtet werden.
 Im Rahmen der RUT-Meldung müssen Angaben
zur
Sozialversicherung
(A1Bescheinigung) gemacht werden.
 Künftig muss der erste dänische gewerbliche
Auftraggeber genannt werden. Private Auftraggeber müssen nicht genannt werden.
 Bei Unstimmigkeiten können Gewerkschaften
künftig Einsicht in alle RUT-Daten tarifgebundener Unternehmen erhalten.
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
Wurde vom dänischen Arbeits- oder Schiedsgericht festgestellt, dass ein tarifgebundenes
Unternehmen seinen Mitarbeitern einen zu
niedrigen Lohn ausgezahlt hat, können sich
die Mitarbeiter die Differenz auf Antrag vom
neuen dänischen Arbeitsmarktfond auszahlen
lassen. Dieser treibt die Differenz samt Bußgeld beim ausländischen Arbeitgeber oder
dessen dänischem Auftraggeber ein.
Unternehmen, die Anlass zur FondAuszahlung geben, werden künftig für 36 Monate öffentlich gelistet.
Die Verschärfungen wurden noch nicht umgesetzt. Eine Umsetzung ist innerhalb der nächsten
Monate zu erwarten.
Quelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein
Frankreich – Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung
Die Pflichten für Betriebe, die
spektion zu melden. Hierzu sind seit dem 15. Juni
Arbeitnehmer nach Frankreich
2016 neue Formulare zu verwenden. Die entspreentsenden, haben sich verchenden Formulare findet man auf der Internetseischärft. Kontrollen sind häufig,
te des Arbeitsministeriums unter:
die Strafen meist drastisch.
http://travail-emploi.gouv.fr/demarches-et-fichespratiques/formulaires-et-teledeclarations/etrangers-en-
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur vorübergehenden Ausführung von Arbeiten nach Frankreich
entsenden, sind verpflichtet, dies vor Aufnahme
der Arbeiten der örtlich zuständigen Arbeitsin-
france/article/detachement-de-travailleurs-declarationprealable-de-detachement-109542
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Es besteht die Möglichkeit, die Meldungen direkt
online abzugeben unter: https://mdel.mon.servicepublic.fr/pro_mademarchev5/sfjsp?interviewID=SIPSI.
Bislang besteht zwar keine Verpflichtung, von
dem elektronischen Meldeverfahren Gebrauch zu
machen. Die Betriebe können die Meldungen
nach wie vor auch schriftlich (per Einschreiben mit
Rückschein oder per Fax) durchführen. Allerdings
werden Betriebe bereits jetzt hierzu aufgefordert.
Das elektronische Verfahren bietet den Vorteil,
dass der meldende Betrieb nicht mehr die Adresse der zuständigen Arbeitsinspektoren ermitteln
muss und zudem per E-Mail eine Meldebestätigung erhält. Da das Entsenden nichtangemeldeter Mitarbeiter erhebliche Sanktionen
nach sich ziehen kann, empfiehlt sich aus Beweisgründen die Verwendung dieses Verfahrens.
Entsendefirmen sind zudem verpflichtet, für den
Zeitraum der Entsendung schriftlich (und in französischer Übersetzung) einen Vertreter in Frankreich zu benennen. In der schriftlichen Bestellung
des Vertreters ist außerdem der Ort in Frankreich
zu nennen, an dem die Dokumente, die der Entsendebetrieb dem Arbeitsinspektor ggf. vorlegen
muss, aufbewahrt werden.
Bei einer Kontrolle sind Nachweise für die Einhaltung der Meldepflicht und die Benennung eines
Vertreters vorzulegen. Daher müssen Kopien der
Meldung bzw. der Meldebestätigung und der Bestellung des Vertreters mitgeführt werden. Weiterhin sind folgende Unterlagen mitzuführen:
 Arbeitszeitaufzeichnung
 A1-Bescheinigung
 Lohnaufzeichnungen (z.B. des Vormonats)
 bei längeren Einsätzen auch Arbeitsverträge
und Belege über Lohnzahlungen
Eine Anleitung zu dem elektronischen Meldeverfahren (in deutscher Übersetzung) sowie ein
Merkblatt mit den bei einer Dienstleistung in
Frankreich zu beachtenden Formalitäten erhalten
Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.
Kroatien – Länderbericht „Dienstleistungen erbringen in Kroatien“
Der Länderbericht Kroatien aus der GTAI-Reihe
versicherung, aber auch technische Normen so"Dienstleistungen erbringen in ..." liegt in Erstaufwie Konkursrecht werden in Kurzform dargestellt.
lage vor. Die Reihe von Germany Trade & Invest
(GTAI) bietet für verschiedene Länder einen
Hier kommen Sie zum Länderbericht Kroatien:
Überblick rund um das Thema Entsendung von
www.gtai.de > Trade > Recht & Zoll > WirtschaftsMitarbeitern. Rechtsthemen wie unter anderen
und Steuerrecht > Dienstleistungsrecht > DienstEntsendevertrag, Anerkennung von Befähigungsleistungen erbringen in Kroatien
nachweisen, Arbeitsschutzbestimmungen, Sozial-
Niederlande – Neues Arbeitnehmerentsendegesetz
Am 18.06.2016 und 1.07.2016
sind wesentliche Teile des
neuen niederländischen Arbeitnehmerentsendegesetzes
(Wet
arbeidsvoorwaarden
gedetacheerde
werknemers in de Europese Unie) in Kraft getreten. Die neue Regelung bringt einige weitgehende
Änderungen mit sich:

Mindestarbeitsbedingungen: Für Arbeitnehmer, die vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt werden, gelten bestimmte
Mindestarbeitsbedingungen.
Bisher
galt
schon, dass sich die Mindestarbeitsbedingungen nach einem niederländischen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag richten, wenn dieser anwendbar ist. Neu ist, dass eine ausführliche Definition aufgenommen worden ist,
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welche Entgeltbestandteile zu den Mindestarbeitsbedingungen gehören.


Benennung eines Ansprechpartners: Ausländische Unternehmen sind nun verpflichtet,
für die Zeit der Tätigkeit in den Niederlanden
einen Ansprechpartner in den Niederlanden
zu benennen. Dieser Ansprechpartner ist
Kontaktstelle zwischen der niederländischen
Aufsichtsbehörde und dem im Ausland ansässigen Unternehmen. Der Ansprechpartner
soll der Aufsichtsbehörde die angeforderten
Informationen zur Verfügung stellen und Mitteilungen der Aufsichtsbehörde an das ausländische Unternehmen weiterleiten.
Meldepflicht: Neu ist auch die in Artikel 8
festgelegte Meldepflicht. Die Meldepflicht wird
beinhalten, dass ausländische Unternehmen,
die Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden, die Entsendung vorab schriftlich oder
elektronisch bei der Aufsichtsbehörde melden
müssen. Diese Meldepflicht ist jedoch noch
nicht in Kraft getreten. Sie wird zu einem späteren, voraussichtlich zum 1.1.2018 in Kraft
treten. Hintergrund ist, dass die Plattform, die
eine elektronische Meldung ermöglichen soll,
noch eingerichtet werden muss.
Besonders ist, dass auch eine Meldepflicht für
Selbstständige eingeführt wird.

d. Arbeitszeitnachweise
e. Nachweise zu
 Sozialversicherungsbeiträgen
 Identität des Unternehmens
 Identität des Auftraggebers
 Identität der entsandten Arbeitnehmer
 Identität der Person, die für die Auszahlung des Lohns zuständig ist,
 Nachweis, aus dem sich ergibt, dass
der Lohn gezahlt worden ist.
Vorzuhaltende Unterlagen: Für das entsendende Unternehmen besteht zudem die Verpflichtung, bestimmte Unterlagen am Einsatzort in Papierform oder elektronisch vorzuhalten. Es handelt sich dabei um
a. Arbeitsvertrag entsandter Arbeitnehmer
b. Gehaltsabrechnungen
c. wesentliche Arbeitsbedingungen nach Artikel 7:655 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Für meldepflichtige Selbstständige gilt eine
modifizierte Verpflichtung zu den vorzuhaltenden Unterlagen. Diese Verpflichtung für
meldepflichtige Selbstständige ist allerdings
noch nicht in Kraft getreten und der Zeitpunkt
des Inkrafttretens steht noch nicht fest. Wenn
die Verpflichtung in Kraft tritt, müssen meldepflichtige Selbstständige folgende Nachweise
in Papierform oder elektronisch am Einsatzort
bereithalten:
a. Identität des Selbstständigen
b. Identität des in den Niederlanden ansässigen Auftraggebers
c. Identität der Person, die für die Zahlung
der Vergütung zuständig ist

Verstöße: Wer gegen die in dem neuen niederländischen Arbeitnehmerentsendegesetz
festgelegte Verpflichtung zur Auskunftserteilung, Meldung oder Bereithaltung von Unterlagen verstößt, verwirklicht einen Bußgeldtatbestand. Das Bußgeld beträgt für einen einmaligen, erstmalig begangenen Verstoß zurzeit höchstens EUR 20.500. Das Bußgeld
wird bei mehrfachen oder wiederholten Verstößen jedoch erheblich erhöht.
Quelle: Deutsch-Niederländische Handelskammer
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Österreich – Neue Entsendeplattform zum Thema Entsendung nach Österreich
Neben den allgemeinen Bestimmungen bei Entsendungen und Arbeitnehmerüberlassungen nach
Österreich, finden Sie auf dieser Website Sondervorschriften, die bei Bauarbeiten zu beachten
sind. Die Themenblöcke „Mindestlohn“ und „Kollektivverträge“ helfen dabei, den für Sie geltenden
Das österreichische Sozialministerium hat geMindestlohn aufzufinden. Ebenso finden Sie eine
meinsam mit der Bauarbeiter- Urlaubs- und AbferLinksammlung dazu, welche Institutionen weitertigungskasse (BUAK) die Entsendeplattform „Alles
helfen können.
zum Thema Entsendung nach Österreich“ eingerichtet: www.entsendeplattform.at.
Quelle: Handwerkskammer für München und
Oberbayern
Polen – Neuregelung der Arbeitnehmer-Entsendung
Zum 18. Juni 2016 ist in Polen
eine Änderung des Gesetzes
über
die
ArbeitnehmerEntsendung in Kraft getreten.
Unternehmer, die Mitarbeiter zur Ausführung von
Arbeiten nach Polen entsenden, müssen diese
dort melden. Zuständige Behörde ist das Hauptamt für Arbeitsaufsicht der Staatlichen Arbeitsinspektion:
Panstwowa Inspekcja Pracy Glowny
Inspektorat Pracy
Barska 28/30
02-315 Warszawa
Fax: 0048 22 391 82 14
Email: [email protected]
Für die Meldung stehen Formulare in polnischer
und englischer Sprache zur Verfügung. Nur diese
beiden Sprachen sind zugelassen. Die Meldung
hat spätestens am ersten Arbeitstag in Polen zu
erfolgen.
Ergeben sich Änderungen z.B. hinsichtlich der
Einsatzdauer oder der entsandten Mitarbeiter,
sind diese unverzüglich zu melden. Hierfür stehen
entsprechende Formulare zur Verfügung.
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.
Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren
für alle Unterlagen zum Einsatz in Polen.
Quelle: Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
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Veranstaltungshinweise
Neues Angebot! Handwerk ohne Grenzen veranstaltet erstes Webinar zum Thema
„Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz kalkulieren und sicher abwickeln“
Termin:
13. September 2016,
Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Sie
11:00 – 12:00 Uhr
können bequem vor Ihrem eigenen Computer
daran teilnehmen. Sie benötigen lediglich InterBeschreibung: Die Schweiz ist ein attraktiver
netzugang und Lautsprecher am PC (alternativ
Markt für deutsche Handwerksbetriebe. Bei der
können Sie sich auch telefonisch einwählen).
Erbringung von Dienstleistungen
Dennoch sind Sie
in dem Nicht-EU-Land sind allernicht auf das Zuhören
dings einige besondere Aspekte
beschränkt.
Fragen
zu beachten. Machen Sie sich
können Sie im Chat
frühzeitig mit den dort geltenden minimalen Ardirekt stellen und Ihr
beits- und Lohnbedingungen, MeldebestimmunFeedback geben.
gen und Steuerregelungen vertraut. Die Schweizer Behörden kontrollieren konsequent und VerNach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätistöße gegen die Vorschriften werden mit hohen
gungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am
Bußgeldern belegt.
Webinar.
Unser Webinar gibt einen ersten Überblick über
die wichtigsten Regelungen bei einer Dienstleistungserbringung in der Schweiz:
 Meldepflicht bei kurzfristiger Erwerbstätigkeit
 Mindestlohnvorschriften, Kautionsregelungen,
Kontrollen in der Schweiz
 Qualifikationsnachweise und Zulassungen
 Sozialversicherungspflicht bei Entsendungen
 Mehrwertsteuer
Melden Sie sich jetzt an!
https://attendee.gotowebinar.com/register/370861
1315264630017
Infos:
Dr. Eva Schmoly, 0511/38087-19;
[email protected]
Kooperationsbörse auf der Wood Products & Technology Trade Fair
Termin:
6. – 9. September 2016
Die Treffen haben eine Länge von 20 Minuten und
Ort:
Göteborg (Schweden)
können nach der Registrierung in Voraus vereinbart und geplant werden.
Beschreibung: Die B2B-Matchmaking Veranstaltung auf der Wood Products & Technology Trade
Anmeldeschluss ist der 5.10.2016. Die VeranstalFair ist der größte Treffpunkt für Unternehmen
tung wird organisiert vom Enterprise Europe Netaus der holzverarbeitenden Industrie in den nordiwork und dem Messe Veranstalter Schwedisches
schen Ländern mit Teilnehmern aus ganz Europa.
Messe und Kongress Center (Swedish exhibition
Hauptthemen sind neue (umweltschonende)
& Congress Centre).
Technologien, auf Holz basierende Neuentwicklungen im Bereich Rahmen, Fenster, Dächer und
Infos:
Türen, die Waldvermessung, das Zimmereihandwww.b2match.eu/woodgot2016
werk, die Möbelindustrie und Neuerungen im Bereich der Sägewerke.
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Kooperationsbörse auf der Building Green Connection 2016
Termin:
2. – 3. November 2016
der in Kontakt zu treten, um gegenseitig voneiOrt:
Kopenhagen (Dänemark)
nander zu lernen, miteinander Neuerungen zu
teilen und Erfahrungen auszutauschen.
Beschreibung: Zum 5. Mal jährt sich in Kopenhagen die größte Messe Dänemarks im Bereich
Die Registrierung ist vom 9. bis 14. Oktober 2016
nachhaltiger Bauwirtschaft und Baukonstruktion –
möglich und kostenfrei.
die erfolgreiche „Building Green“. Im Rahmen
dieser Messe organisiert das Enterprise Europe
Infos:
Netzwerk eine Kooperationsbörse, auf der Firmen
www.b2match.eu/greenconnections2016
aus aller Welt die Möglichkeit erhalten, miteinan-
CONTACT „denkmal“ – Internationale Kooperationsbörse
Termin:
11. November 2016
Nach der großen Resonanz auf die vier bisheriOrt:
Leipzig
gen Kooperationsbörsen im Rahmen der denkmal
gibt es 2016 die Fortsetzung. Die Internationale
Beschreibung: Die denkmal findet alle zwei JahKooperationsbörse CONTACT „denkmal“ wird von
re in Leipzig statt und wendet sich an Entscheider:
der Handwerkskammer zu Leipzig gemeinsam mit
Architekten, Planer, Handwerker, Denkmalfachder IHK zu Leipzig und der Leipziger Messe orgabehörden, Restauratoren, aber ebenso an Invesnisiert sowie vom europäischen Netzwerk „enterptoren und Bauherren.
rise europe network“ unterstützt.
Aussteller und Fachbesucher der denkmal sind
herzlich eingeladen, an der Kooperationsbörse
am 11. November 2016 teilzunehmen. Pro Unternehmen fällt ein Entgelt in Höhe von 50 Euro an.
Dieses beinhaltet die Veranstaltungs- und Gesprächsorganisation, eine Messeeintrittskarte,
Catering sowie bei Bedarf Dolmetscherleistungen.
Anmeldeschluss ist der 30. September 2016.
Als europäische Leitmesse ist die denkmal die
exzellente Kommunikationsplattform, auf der Kontakte zu nationalen und internationalen Anbietern
geknüpft werden. Im Verlauf der internationalen
Kooperationsbörse CONTACT „denkmal“ 2014
nahmen 45 Unternehmen und Institutionen aus
Polen, der Tschechischen Republik, Dänemark,
Niederlande, Österreich und Deutschland teil.
Anmeldlungen sind online möglich
www.hwk-leipzig.de/contact-denkmal.
Infos:
Antje Barthauer, 0341 21 88-304,
[email protected]
unter:
HANDWERK OHNE GRENZEN
Unternehmerreise „Energieeffizientes Bauen und gehobener Innenausbau in Spanien“
Termin:
14. – 16. November 2016
Zur Erschließung dieses Auftragspotenzials könOrt:
Mallorca. Costa Blanca (Spanien)
nen in diesen Geschäftsfeldern tätige Bau- und
Ausbaubetreibe an einer vom Bundesministerium
Beschreibung: Spanien ist in diesem Jahr wiefür Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten
der eines der beliebtesten Urlaubsziele. Viele
Unternehmerreise nach Spanien teilnehmen, in
Deutsche haben dort auch Immobilien erworben,
der sie auch Mallorca und an der Costa Blanca
vor allem auf Mallorca und an der Costa Blanca.
aussichtsreiche Geschäftsfelder erkunden, InforBeide Regionen sind durch eine überdurchschnittmationen zum Marktzugang erhalten sowie polich hohe Kaufkraft privater Immobilienbesitzer
tenzielle Kunden treffen.
und ausgeprägtes Interesse an hochwertigen
individuellen Bauleistungen gekennzeichnet, für
Anmeldeschluss ist der 31. August 2016.
die das deutsche Handwerk in Spanien bekannt
ist. Die kaufkräftige Klientel bevorzugt daher deutEinen Informationsflyer und das Anmeldeformular
sche Betriebe für Aufträge zum energieeffizienten
erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.
Bauen und gehobenen Innenausbau.
Gemeinschaftsstand auf der Baumesse BATIBOUW 2017
Termin:
16. – 26. Februar 2017
Wellness-Einrichtungen, Mobiliar und anderes
Ort:
Brüssel (Belgien)
mehr.
Beschreibung: Die BATIBOUW ist mit über
300.000 Besuchern die größte Baumesse für
Privatund
Fachpublikum
im
gesamten
BENELUX-Raum. Viele beachtliche Kaufentscheidungen werden hier vorbereitet. Die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
geförderte Messebeteiligung konzentriert sich
thematisch auf zwei lukrative Gemeinschaftsstände, die jeweils in entsprechenden Fachhallen
prominent gezeigt werden.
In der Halle für Bauen und Renovieren können
sich Bauunternehmen, die z.B. Einfamilienhäuser
errichten, Bestandsbauten umbauen, aufstocken
oder sanieren sehr gut präsentieren. Im Trend
liegt das Bauen mit vorgefertigten Elementen,
häufig auch unter Einbeziehung vom Holzbau.
Die Halle für Außengestaltung bietet Herstellern
von hochwertigen Produkten rund ums Haus eine
ideale Plattform. Das Besucherinteresse richtet
sich insbesondere auf Wintergärten, Terrassendächer, Sonnen- und Sichtschutzanlagen sowie
Interessenten, auch solche, die noch Vertriebspartner in Belgien suchen, haben die Gelegenheit,
im Vorfeld an Veranstaltungen mit potenziellen
Vertriebspartnern teilzunehmen:

Informationsveranstaltungen am 25.8.2016
und 21.9.2016 zu der deutschen Messebeteiligung auf der BATIBOUW 2017, zu Märkten
und zum Vertrieb in der FertighausWelt Köln,
50226 Frechen

Geschäftsanbahnungsreise „Bauelemente
in Belgien“ vom 26. – 28.9.2016 (siehe Außenwirtschaftsnews Juli 2016). Die Anmeldefrist wurde bis zum 15.8.2016 verlängert!

Kooperationsgespräche am 26.10.2016 mit
belgischen Vertriebs- und Geschäftspartnern
in der FertighausWelt Köln, 50226 Frechen,
und der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft
Die Einladungsunterlagen mit weiteren Informationen zum Gemeinschaftsstand sowie den Veranstaltungen erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.
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Kooperationsgesuche
Metallkonstruktionen (CP BOBG20151203001)
Ein bbulgarischer Produzent und Monteur von
Metallkonstruktionen, welcher auf die Produktion
von Metallkonstruktionen für Fabrikgelände, Ausstellungsräume, Geschäfte und Lagerhäuser spezialisiert ist, sucht Partner mit Interesse an Dienstleistungsverträgen und Untervergabe ihrer Planung, Produktion und/oder Montage der Metallkonstruktionen oder Teilen davon.
Produkte aus Stahl, Edelstahl, Schmiedeeisen
(CP BOHR20160428001)
Ein kroatischer Spezialist für Metallverarbeitung
bietet Produkte aus Stahl, Edelstahl und Schmiedeeisen nach Kundenwunsch an. Das Unternehmen möchte sein Geschäft erweitern und bietet
Subunternehmerverträge und Fertigungsverträge
mit verschiedenen Metallprodukten innerhalb
Europas an.
Prüfung von Stahlbetonkonstruktionen –
Auftraggeber gesucht (CP BOAR20160526001)
Ein argentinisches Unternehmen hat im Bereich
zerstörungsfreie Prüfung und Diagnose von
Stahlbetonkonstruktionen Pionierarbeit geleistet
und das mit einer bisher unerreichten Präzision,
Reinheit und Zweckmäßigkeit, insbesondere was
die Stahlbeton-Tomographie-Technologie angeht.
Das Unternehmen plant nun zu expandieren und
sucht Partner, die seine Technologie im Rahmen
einer Dienstleistungsvereinbarung anwenden
möchten.
Tischlerei sucht Auftraggeber
(CP BOCZ20151209002)
Eine tschechische Tischlerei, spezialisiert auf die
Fertigung von Innen- und Außentüren aus Massivholz, Festern, Treppen, Zäune und Geländer,
sucht Auftraggeber in Deutschland.
Kontakt:
Enterprise Europe Network (EEN) Niedersachsen
Nils Benne
Tel.: 0511 30031-367
[email protected]
HANDWERK OHNE GRENZEN
Impressum
Handwerk ohne Grenzen
Leitstelle für Außenwirtschaft im niedersächsischen Handwerk
c/o Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen
Dr. Eva Schmoly
- Koordinatorin Ferdinandstr. 3, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3 80 87-19
Fax: 0511/3 80 87-21
E-Mail: [email protected]
- Wir weisen darauf hin, dass alle vorliegenden Informationen nach bestem Wissen aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen und
Informationen zusammengestellt wurden. Dennoch besteht kein Haftungsanspruch für etwaige Fehler oder kurzfristige Änderungen.-
Ansprechpartner in den niedersächsischen Handwerkskammern:
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Matthias Reichert
Tel.: 04141/6062-13
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer Hannover
Dr. Merret Vogt
Tel.: 0511/34859-14
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachen
Reiner Strunk-Lissowski
Tel.: 05121/162-140
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer Oldenburg
Joachim Hagedorn
Tel.: 0441/232-236
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Heike Leyer
Tel.: 0541/6929-940
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer für Ostfriesland
Helge Valentien
Tel.: 04941/1797-54
E-Mail: [email protected]