Verein für soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V. Sandstr. 28 57072 Siegen 0271/38783-18 Frau Jung [email protected] Jung-Stilling-Schule Stockweg 85 57076 Siegen [email protected] Betreuung für das Schuljahr 2016/2017 von 7.15 Uhr bis 16.00 Uhr Allgemeine Informationen 1. Dauer Der Betreuungsvertrag wird für ein Schuljahr abgeschlossen. Der Vertrag endet automatisch zum Schuljahresende und bedarf keiner Kündigung. Zu Beginn eines neuen Schuljahres wird ein neuer Vertrag ausgefertigt. Kündigungen vor Ablauf des Vertrages sind nur wegen Schul/Wohnortwechsel oder wie folgt möglich: Der Träger der Betreuung und die Schule behalten sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus folgenden Gründen, vor: a. Verhalten des Kindes, welches den Verbleib in der Betreuungsmaßnahme ausschließt. b. Fehlende Zusammenarbeit zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Betreuungspersonal. c. Zahlungsverpflichtungen der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Träger sowie gegenüber dem Schulträger werden nicht oder wiederholt nicht erfüllt. 2. Umfang Mit diesem Betreuungsvertrag wird in der Zeit von 7.45 Uhr an bis zum Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsende bis 16.00 Uhr eine kontinuierliche Betreuung einschließlich einer Mittagsmahlzeit gewährleistet. Im Rahmen des Ganztagsangebotes „Dreizehn Plus“ besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an mindestens 4 Tagen/Woche bis mindestens 15.oo Uhr (vorbehaltlich des Ratsbeschlusses vom 29.06.2016). Die Betreuung findet an allen Schultagen statt. Ausgenommen davon sind bewegliche Ferientage und die Schulferien. 1 Die Kinder werden nach Betreuungsende nach Hause entlassen. Ab diesem Zeitpunkt untersteht/en Ihr/e Kind/er nicht mehr der Aufsichtspflicht durch das Betreuungspersonal. Mit dem Verlassen des Schulgeländes endet die Aufsichtspflicht und damit etwaige Haftungsansprüche an die Schule bzw. den Verein für soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V. 3. Beitragsregelung a. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses vom 29.06.2016 werden die Beiträge, gemäß der in der Anmeldung angegebenen Beitragstabelle, ab 01.08.2016 einkommensabhängig erhoben. Die verschiedenen Möglichkeiten der Beitragsbefreiung entnehmen Sie ebenfalls der Anmeldung. b. Für das Mittagessen werden derzeit zusätzlich 2,75 € pro Mahlzeit erhoben. Die Kosten für das Mittagessen werden pauschal erhoben und für ein Schuljahr auf 12 Monate umgelegt. Die Kinder nehmen im kommenden Schuljahr innerhalb von 41 Schulwochen am Essen teil, das heißt, 41 x 2,75 x 5 Tage/Woche= 563,75 €/Jahr: 12 Monate = 47,50 €/Monat (gerundet). Etwaige Überschüsse werden für die Kinder der Betreuung verwendet. Die Zahlung der Beiträge erfolgt per Lastschriftverfahren. c. Die Beitragspflicht wird durch die Schließungszeiten z. B. während der Ferien nicht berührt. Die Monatsrate ist auch zu entrichten, wenn Kinder aus Krankheitsgründen die Betreuungsgruppe nicht besuchen oder das Betreuungsangebot von dem Kind nicht genutzt werden sollte. d. Das Mittagessen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen wird über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst, das vom Bundestag beschlossen wurde. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass eine der folgenden Leistungen bezogen wird: ♦ Leistungen nach SGB II ♦ Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) ♦ Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ♦ Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII ♦ Leistungen nach § 2 AsylbLG Der Antrag muss beim Kreis Siegen Wittgenstein, Abrechnungsstelle BuT, Koblenzer Str. 73 gestellt werden. Bitte legen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid bei (nur Wohngeld und Kinderzuschlag). Falls der Zuschuss zum Mittagessen gewährt wird, liegt der von den Eltern zu leistende Eigenanteil bei einem 1,00 € pro Tag, durch unsere pauschale Abrechnung jedoch bei 17,50 €/Monat. Bei Familien der Stadt Siegen, die unter einer Einkommensgrenze von 20.000 € brutto pro Kalenderjahr liegen, wird dieser Eigenanteil von der Stadt Siegen übernommen. Dafür muss allerdings ebenfalls ein Antrag bei der Schulverwaltung, Weidenauer Str. 215, SiegenWeidenau gestellt werden. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc