Flohmarkt – Ordnung Hausrecht: Auf dem Gelände übt der

Flohmarkt – Ordnung
Hausrecht:
Auf dem Gelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Die von dem
Veranstalter eingeteilten Marktleiter und Ordner ist somit das Hausrecht
übertragen, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung droht
ein Platzverweis bzw. Platzverbot.
Fahrzeuge:
Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist in der Zeit von 06.00 Uhr bis
08.00 Uhr zum Entladen und ab 16.00 Uhr zum Beladen erlaubt.
Während der Veranstaltung dürfen Fahrzeuge grundsätzlich nicht am
Verkaufsstand belassen werden. Die Marktfläche verfügt nur über eine
begrenzte Anzahl von Plätzen, wo Fahrzeuge am Stand abgestellt werden
dürfen.
Warenangebot:
1. Grundsätzlich dürfen alle handelsüblichen Waren angeboten werden.
vom Verkauf ausgeschlossen sind: Waren, die dem Artenschutz
und Waffengesetz unterliegen, sowie der Verkauf von lebenden Tieren.
2. Verboten sind: Indizierte Embleme und Symbole, pornographische
und gewaltverherrlichende Gegenstände.
3. Der Verkauf von Lebensmitteln (Imbiss und Getränke) ist nur mit
vertraglicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. Diese Personen
haben die gesundheitsrechtlichen und hygienerechtlichen Auflagen zu
erfüllen.
Preisordnung:
Das Standgeld ist grundsätzlich im Rahmen des Vorverkaufs zu entrichten,
zusätzlich wird eine Müllkaution von 5,00 € pro Stand erhoben.
Im Streitfall entscheidet der Marktleiter.
Bei Verweigerung der Zahlung des Standgeldes kann der Veranstalter von
dem gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch machen.
Abfall / Müll:
In der Standgebühr ist keine Reinigungskaution enthalten. Als Müllkaution
werden 5,00 € erhoben. Der Standplatz ist sauber zu verlassen. Bei
Zuwiderhandlungen werden ein Ordnungsgeld und eine Reinigungsgebühr
fällig. Die Kaution wird am Ende der Veranstaltung gegen Beleg ausgezahlt.
Verkaufszeiten:
Die Verkaufszeiten sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Veranstalter