Flohmarkt – Ordnung Hausrecht: Auf dem Gelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Die von dem Veranstalter eingeteilten Marktleiter und Ordner ist somit das Hausrecht übertragen, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung droht ein Platzverweis bzw. Platzverbot. Fahrzeuge: Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist in der Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr zum Entladen und ab 16.00 Uhr zum Beladen erlaubt. Während der Veranstaltung dürfen Fahrzeuge grundsätzlich nicht am Verkaufsstand belassen werden. Die Marktfläche verfügt nur über eine begrenzte Anzahl von Plätzen, wo Fahrzeuge am Stand abgestellt werden dürfen. Warenangebot: 1. Grundsätzlich dürfen alle handelsüblichen Waren angeboten werden. vom Verkauf ausgeschlossen sind: Waren, die dem Artenschutz und Waffengesetz unterliegen, sowie der Verkauf von lebenden Tieren. 2. Verboten sind: Indizierte Embleme und Symbole, pornographische und gewaltverherrlichende Gegenstände. 3. Der Verkauf von Lebensmitteln (Imbiss und Getränke) ist nur mit vertraglicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. Diese Personen haben die gesundheitsrechtlichen und hygienerechtlichen Auflagen zu erfüllen. Preisordnung: Das Standgeld ist grundsätzlich im Rahmen des Vorverkaufs zu entrichten, zusätzlich wird eine Müllkaution von 5,00 € pro Stand erhoben. Im Streitfall entscheidet der Marktleiter. Bei Verweigerung der Zahlung des Standgeldes kann der Veranstalter von dem gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch machen. Abfall / Müll: In der Standgebühr ist keine Reinigungskaution enthalten. Als Müllkaution werden 5,00 € erhoben. Der Standplatz ist sauber zu verlassen. Bei Zuwiderhandlungen werden ein Ordnungsgeld und eine Reinigungsgebühr fällig. Die Kaution wird am Ende der Veranstaltung gegen Beleg ausgezahlt. Verkaufszeiten: Die Verkaufszeiten sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Veranstalter
© Copyright 2024 ExpyDoc