Studienauftrag Marktplatz Flawil

–
Gemeinde Flawil
Programm
25. Juli 2016
Entwurf
Studienauftrag
Marktplatz Flawil
Vorläufiger Stand
Inhaltliche Änderungen vorbehalten. Das definitive Programm wird nach der Präqualifikation verabschiedet.
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Studienauftrag Marktplatz Flawil
Programm
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Inhaltsverzeichnis
Gemeinde Flawil
Studienauftrag Marktplatz Flawil
Programm
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Einleitung
Ausgangslage
Aufgabenstellung
Zielsetzung
Bearbeitungsgebiet
Rahmenbedingungen
Nutzungsbedürfnisse
5
5
5
5
5
6
6
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Allgemeine Bestimmungen
Verantwortung
Verfahren
Ausschreibung
Verbindlichkeit und Rechtsschutz
Teilnehmende Teams
Beurteilungsgremium
Entschädigung
8
8
8
9
9
9
10
10
3
3.1
3.2
3.3
3.4
Präqualifikation
Teilnahme
Einzureichende Unterlagen
Termine
Rechtsmittelbelehrung
11
11
12
12
13
4 Verfahrensschritte Studienauftrag
4.1 Prinzip
4.2 Terminübersicht
4.3 Startveranstaltung
4.4 Fragen
4.5 Zwischenbesprechung
4.6 Abgabe der Projekte
4.7 Vorprüfung
4.8 Beurteilungskriterien
4.9 Weiterbearbeitung
4.10 Abschluss
4.11 Publikation und Ausstellung
14
14
14
14
14
15
15
16
16
17
17
17
5
5.1
5.2
5.3
18
18
18
19
Unterlagen
Bereitgestellte Unterlagen
Abzugebende Unterlagen
Darstellung
6 Vorgaben | Hinweise
6.1 Historische Entwicklung
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20
20
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Programm
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Planungsrechtliche Vorgaben
Gewässer
Freiraum | Platznutzung
Bebauung
Tiefgarage
Weitere Hinweise
23
26
29
30
32
33
7
7.1
7.2
7.3
Schlussbestimmungen
Genehmigung
Verbindlichkeit
Verfahren bei Streitfällen
34
34
35
35
36
Impressum
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1 Einleitung
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Programm
1.1 Ausgangslage
Die zukünftige Entwicklung des Marktplatzes in Flawil wird in der Gemeinde
seit langem diskutiert. Der Marktplatz ist eine der wenigen unbebauten Flächen in Flawil. Er liegt an der zentralen Achse Bahnhofstrasse | Magdenauerstrasse. Die Lage mitten im Zentrum, umgeben von publikumsintensiven
Nutzungen, generiert verschiedene Ansprüche und Bedürfnisse, welche bei der
Neugestaltung des Marktplatzes aufgenommen werden sollen.
In mehreren Workshops und unter Einbezug von den verschiedenen Anspruchsgruppen wurden die öffentlichen Anforderungen an den Platz und die
neuen Nutzungen formuliert. Optionen des Raumprogramms und des Perimeters wurden geprüft und die definitive Aufgabe in diesem Studienauftrag formuliert.
1.2 Aufgabenstellung
Der Studienauftrag soll Vorschläge für eine Freiraumgestaltung mit einem Kulturhaus | Markthalle und einer darunterliegenden Tiefgarage aufzeigen.
1.3 Zielsetzung
Innerhalb dieses Studienauftrags im selektiven Verfahren soll ein Gesamtkonzept für den Marktplatz mit einem Kulturhaus | Markthalle entwickelt werden.
Mit dem Konkurrenzverfahren sollen ortsangepasste, qualitativ hochstehende
Lösungen für das Areal erreicht werden.
1.4 Bearbeitungsgebiet
Das Planungsgebiet umfasst den heutigen Marktplatz auf der Parzelle Nr. 990
und den angrenzenden Teil der Magdenauerstrasse. Der Betrachtungsperimeter reicht bis an die Fassaden von der Migros und Raiffeisenbank.
Der Marktplatz liegt zentral in der Gemeinde, daran angrenzend oder ganz
in der Nähe liegen die Einkaufs-, Verwaltungs- und Dienstleistungsstandorte
des Dorfes. Die Bahnhofstrasse ist heute eine Begegnungszone. Die Magdenauerstrasse soll innerhalb des Projektperimeters ebenfalls zur Begegnungszone umgestaltet werden. Auf dem Areal befindet sich heute ein Kiesplatz, der als
öffentlicher Parkplatz genutzt wird sowie eine kleine Grünanlage und ein Entsorgungsstandort. In der östlichen Parzellenecke steht das ehemalige Feuerwehrdepot, welches aufgrund der Sanierung des Dorfbachs abgebrochen wird.
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1.5 Rahmenbedingungen
Folgende spezifische Anforderungen sind zu beachten:
– Platznutzung mit Aufenthaltsqualität und Möglichkeiten für verschiedene
Veranstaltungen;
– Miteinbezug der Magdenauerstrasse als Begegnungszone;
– Abbruch des Feuerwehrdepots;
– Neubau eines multifunktionalen Kulturhauses | Markthalle;
– Neubau einer unterirdischen, öffentlichen Parkierung;
– Integration der Bach-Offenlegung Tüfibächli und Dorfbach;
– Wohnraum optional auf kleiner Fläche möglich;
– Platanen entlang der Magdenauerstrasse sind nicht zwingend zu erhalten,
jedoch ist eine Ersatzpflanzung erwünscht;
– Die heutigen Entsorgungseinrichtungen werden zukünftig nicht mehr auf
dem Marktplatz platziert sein.
1.6 Nutzungsbedürfnisse
Welche Nutzungsbedürfnisse soll der Freiraum erfüllen?
[Abschnitt wird noch mit den Inputs aus der Bevölkerung ergänzt]
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Abb. 1
Orthophoto mit rot markiertem Perimeter
(geoportal.ch, 27.06.2016)
Abb. 2
Situation mit Perimeter und Betrachtungsperimeter (geoportal.ch,
27.06.2016)
Projektperimeter
Betrachtungsperimeter
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2.1 Verantwortung
2 Allgemeine
Bestimmungen
Veranstalterin
Veranstalterin des Studienauftrags ist die Gemeinde Flawil, Bahnhofstrasse 6,
9230 Flawil.
Organisation
Die Organisation und Administration des Studienauftrags, die allgemeine Vorprüfung der eingereichten Projekte sowie die gesamte Begleitung liegt beim
nachfolgenden Planungsbüro.
Strittmatter Partner AG
Raumplanung & Entwicklung
Vadianstrasse 37
9001 St. Gallen
Tel 071 222 43 43 | Fax 071 222 26 09
[email protected]
www.strittmatter-partner.ch
2.2 Verfahren
Verfahrensart
Die Aufgabenstellung wird mit einem Studienauftrag im Dialog mit einer
Präqualifikation durchgeführt, in Anwendung von:
– von Art. 12 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der interkantonalen Vereinbarung über
das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB, sGS 841.32);
– des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 2. April 1998 (sGS 841.1);
– der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. April
1998 (VöB, sGS 841.11).
Die SIA-Ordnung 143 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe
2009, des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins gilt subsidiär.
Sprache
Der Studienauftrag wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzugeben.
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2.3 Ausschreibung
Der Studienauftrag wird in folgenden Medien ausgeschrieben:
– Amtsblatt Kt. St. Gallen
– tec21 (Publikationsorgan des SIA)
– Simap (elektronische Plattform für öffentliche Ausschreibungen)
– www.strittmatter-partner.ch/Home/Downloads
– Website Gemeinde Flawil
– FLADE-Blatt (Amtsblatt Flawil)
2.4 Verbindlichkeit und
Rechtsschutz
Mit der Teilnahme am Studienauftrag anerkennen die teilnehmenden Teams
die Programmbestimmungen, die Fragenbeantwortung, das Protokoll der Zwischenbesprechung sowie den Entscheid des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen.
2.5 Teilnehmende Teams
Das Beurteilungsgremium wird aufgrund dieses Präqualifikationsverfahrens
max. fünf Teams zum Studienauftrag einladen. Ein Teilnehmerplatz davon ist
für ein Nachwuchsteam vorgesehen.
Die folgenden Teams, unter Federführung des Landschaftsarchitekten, sind
anhand der Präqualifikation zur Teilnahme ausgewählt worden:
– ....
– ...
– ...
– ...
– ...
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2.6 Beurteilungsgremium
Sachexperten
– Elmar Metzger, Gemeindepräsident*
– Ueli Siegenthaler, Schulleiter*
Fachexperten
– Regula Hodel, Landschaftsarchitektin*
– Tom Munz, Architekt*
– Bernhard Müller, Architekt und Raumplaner*
Ersatz
– Richard Hollenstein, Gemeinderat (Sachrichter)*
– Hanspeter Woodtli, Strittmatter Partner AG (Fachexperte)*
Mitglieder mit beratender Stimme
– René Bruderer, Leiter Bau und Infrastruktur, Gemeinde Flawil
Weitere Beteiligte mit beratender Stimme
Die Begleitgruppe besteht aus 25 Vertretern vom Gemeinderat, Parteien, Vereinigungen und Anstössern.
Fachbegleitung | Moderation
– Hanspeter Woodtli, Strittmatter Partner AG
– Seraina Schwizer, Strittmatter Partner AG
* Fachpreisrichter nach SIA 143
Bei Bedarf können weitere, nicht stimmberechtigte Experten beigezogen werden.
2.7 Entschädigung
Präqualifikation
Die Bewerbung für die Präqualifikation wird nicht entschädigt.
Pauschale Studienauftrag
Die beauftragten Teams erhalten für ihre Teilnahme und ihre vollständigen Arbeiten je eine gleichwertige, pauschale Entschädigung aus der Gesamtsumme
von CHF 60’000.– exkl. Mehrwertsteuer. Diese Summe wird nach Abschluss des
Studienauftrags ausbezahlt. Die Kosten für die beigezogenen Spezialisten und
die aus ihren Arbeiten entstehenden Nebenkosten tragen die Teilnehmer selber.
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3 Präqualifikation
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3.1 Teilnahme
Eignungskriterien
Am Studienauftrag können Teams aus Landschaftsarchitekten mit Architekten
teilnehmen. Die Federführung liegt beim Landschaftsarchitekten. Alle Spezialisten sind auf dem Verfasserblatt namentlich aufzuführen. Voraussetzungen
sind:
– Das Landschaftsarchitekturbüro muss alle Kriterien der Eignungsprüfung
gemäss Formular «Antrag zur Teilnahme» (Bewerbungsformular) erfüllen;
– Spezialisten aus Planungssparten, welche einen eigenständigen konzeptionellen Beitrag zur Gesamtlösung erbringen wie z. B. Architekten, Bauingenieure, dürfen nur in einem Team mitwirken.
Nicht zur Teilnahme berechtigt sind: 1
– Personen, die bei der Auftraggeberin, einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem Expertenmitglied angestellt sind;
– Personen, die mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem
Expertenmitglied nahe verwandt sind oder in einem beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.
1
siehe auch Wegleitung 142i – 202d der SIA-Kommission «Befangenheit und Ausstandsgründe»
Nachwuchsförderung
Im Sinne der Nachwuchsförderung kann das Beurteilungsgremium ein Nachwuchsteam für die Teilnahme am Studienauftrag auswählen.
Beurteilungskriterien
Die Bewerbungen werden aufgrund der nachfolgenden Kriterien ausgewählt.
1. Qualität der Referenzprojekte (Vergleichbarkeit mit der gestellten Aufgabe
bezüglich Art und Umfang, Gestaltung und Nachhaltigkeit)
2. Leistungsfähigkeit des Büros
3. Gesamteindruck der Bewerbung
Unter gleichwertigen Bewerbungen entscheidet das Los.
Beim Antrag auf Teilnahme als Nachwuchsteam müssen von allen Teammitgliedern folgende Anforderungen erfüllt sein:
– Das Alter der geschäftsführenden Personen darf maximal 40 Jahre betragen (Jahrgang 1976 und jünger);
– Das Büro wurde vor weniger als 5 Jahren (Stichtag 1.9.2011) gegründet.
Bei diesen Büros werden beim Kriterium 1 auch Arbeiten aus dem Studium
oder Wettbewerbsarbeiten bewertet.
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3.2 Einzureichende
Unterlagen
Umfang
Alle sich bewerbenden Teams haben folgende Grundlagen einzureichen:
– Formular ‚Antrag zur Teilnahme’ vollständig ausgefüllt;
– 4 Referenzblätter DIN A3 quer einseitig bedruckt mit Angaben zu je zwei
Projekten der Landschaftsarchitekten und zwei Projekten der Architekten
gemäss dem Beurteilungskriterium 1. Die Projekte sind so darzustellen und
zu beschreiben, dass eine Beurteilung der eingeforderten Qualitäten für die
vorhandene Aufgabenstellung möglich ist.
Anforderungen
Die Referenzblätter sind ungefaltet | nicht gebunden auf einem festen Papier
einzureichen. Unterlagen auf Datenträger oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Alle eingereichten Unterlagen dienen ausschliesslich der Information in diesem Verfahren und werden vertraulich behandelt.
3.3 Termine
Zeitlicher Ablauf
Präqualifikation
Ausschreibung
Bewerbung für Präqualifikation
Eröffnung Teilnahmeentscheid
Termin
August 2016
31. August 2016
Mitte September 2016
Bezug Bewerbungsunterlagen
Bezug der Bewerbungsunterlagen für die Präqualifikation gemäss Terminprogramm Kap. 3.3 unter www.strittmatter-partner.ch/home/downloads.
Einreichung Bewerbung
Die Bewerbungen sind gemäss Terminprogramm Kap. 3.3 bei der Strittmatter
Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen, entweder per Post (Datum Poststempel) oder per Bote während den Bürozeiten (8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 –
17.00 Uhr) abzugeben.
Beim Versand per Post oder Kurier muss das Aufgabedatum ersichtlich und
eindeutig sein. Für den Nachweis (Poststempel bzw. Auftragsbeleg) und das
rechtzeitige Eintreffen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Unterlagen
per Versand dürfen maximal fünf Kalendertage nach dem Abgabedatum eintreffen. Später eintreffende Unterlagen werden nicht zugelassen.
Entscheid über Teilnahme
Das Beurteilungsgremium entscheidet gemäss Terminprogramm Kap. 3.3 über
die Teilnahme am Studienauftrag. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Alle Bewerber werden über ihre Wahl oder Nichtwahl schriftlich informiert.
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3.4 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung im
Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen.
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4 Verfahrensschritte
Studienauftrag
4.1 Prinzip
Der Studienauftrag wird im Dialog mit einer Startveranstaltung und einer Zwischenbesprechung durchgeführt.
Alle Veranstaltungen werden in Flawil stattfinden.
4.2 Terminübersicht
Tätigkeiten
Termin
Startveranstaltung (Abgabe Modell)
Donnerstag, 29. September 2016, 14h
7. Oktober 2016
Fragestellung zur Aufgabe
21. Oktober 2016
Fragenbeantwortung
Donnerstag, 17. November 2016
Zwischenbesprechung
Freitag, 27. Januar 2017
Abgabe der Projektstudie
Freitag, 10. Februar 2017
Abgabe Modell
Mitte Februar 2017
Vorprüfung der Arbeiten
Schlussbeurteilung
Donnerstag, 23. Februar 2017
Zuschlagsentscheid
anfangs März 2017
Schlussbericht des Beurteilungsgremiums
März 2017
öffentliche Ausstellung
April 2017
4.3 Startveranstaltung
Anlässlich der Startveranstaltung werden das Verfahren sowie die Aufgabenstellung erläutert und das Bearbeitungsgebiet besichtigt. Die Teilnahme ist für
die Teams obligatorisch.
Inhalte der Startveranstaltung sind:
– Orientierung der Teams über die Zielsetzung, Methodik, Aufgabenstellung
und Ablauf des Studienauftrag-Verfahrens;
– Information über die Aufgabenstellung;
– Arealbesichtigung;
– Beantwortung von Verständnisfragen;
– Abgabe der Modellgrundlage.
4.4 Fragen
Inhalt
Fragen zum Studienauftrag sind schriftlich an das Planungsbüro (Strittmatter
Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen, [email protected],
mit dem Vermerk «Fragen SA Marktplatz Flawil») zu richten (Frist gemäss Terminübersicht Kapitel 4.2).
Antworten
Die Antworten werden allen Beteiligten zugestellt (Frist gemäss Terminübersicht Kapitel 4.2). Sie sind Bestandteil des Studienauftrags.
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Programm
4.5 Zwischenbesprechung
Inhalt
Die teilnehmenden Teams präsentieren dem Beurteilungsgremium einzeln ihre
Projekte anhand von Konzeptskizzen und einem Arbeitsmodell auf der abgegebenen Modellgrundlage. Die Form der Präsentation ist den teilnehmenden
Teams freigestellt.
Es werden Aussagen zu folgenden Themen erwartet:
– Analyse der Aufgabe und Stellungnahme zu den Vorgaben;
– ortsbauliche Überlegungen zu Freiraum, Kulturhaus | Markthalle, öffentlicher Tiefgarage und evtl. optionaler Wohnnutzung;
– klar erkennbare Projektidee;
– Prinzip der Verkehrserschliessung und Parkierung.
Die Teams können Fragen zur Aufgabenstellung sowie zu den Vorgaben und
Grundlagen stellen.
An der Zwischenbesprechung ist ein Exemplar aller gezeigten Unterlagen
inkl. Modell abzugeben. Die Modellgrundlagen werden den Teams wieder zugestellt.
Der Sitzungsort sowie die dort zur Verfügung stehende Infrastruktur werden mit der Einladung bekannt gegeben.
Rückmeldung
Als Basis für die Weiterbearbeitung erhalten die Teams in schriftlicher Form
eine Rückmeldung. Diese besteht aus allgemeinen Hinweisen für alle Projekte
sowie separaten, projektbezogenen Angaben.
4.6 Abgabe der Projekte
Pläne
Die Planunterlagen sind entsprechend den Anforderungen gemäss Kapitel 5.2
in einer Planmappe oder gerollt sowie auf einem Datenträger als digitale Dateien dem Raumplanungsbüro Strittmatter Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001
St. Gallen, entweder per Post (Datum Poststempel) oder per Bote während den
Bürozeiten (8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr) abzugeben (Frist gemäss Terminübersicht Kapitel 4.2).
Beim Versand per Post oder Kurier muss das Aufgabedatum ersichtlich und
eindeutig sein. Für den Nachweis (Poststempel bzw. Auftragsbeleg) und das
rechtzeitige Eintreffen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Unterlagen
per Versand dürfen maximal fünf Kalendertage nach dem Abgabedatum eintreffen. Später eintreffende Unterlagen werden nicht bewertet.
Modell
Das Modell muss während den Bürozeiten der Strittmatter Partner AG, Raumplanung & Entwicklung, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen, abgegeben werden.
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Programm
Poststempel | Auftragsbeleg
Ein eingereichtes Projekt gilt nur dann als vollständig, wenn die Abgabefristen
gewahrt werden und alle geforderten Unterlagen gemäss Kapitel 5.2 vorliegen.
Zu spät abgegebene oder unvollständige Unterlagen werden vom Verfahren
ausgeschlossen.
4.7 Vorprüfung
Die Arbeiten werden in Bezug auf folgende Parameter vorgeprüft:
– Kontrolle der formellen Vorgaben (inhaltlich und rechtlich);
– Erfüllung der Aufgabenstellung inkl. Raumprogramm;
– Kontrolle der speziellen Anforderungen.
4.8 Beurteilungskriterien
Die Projekte werden vom Beurteilungsgremium nach folgenden Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge weder einer Hierarchie noch einer Gewichtung in
der Bewertung entspricht:
Konzeptioneller Ansatz, Idee und Umsetzung
Gestalterischer Gesamteindruck
Ortsbauliche und freiräumliche Qualität
– Identität des Ortes im ortsbaulichen Kontext;
– Integration der Neubauten in die ortsbauliche Situation;
– Raumdefinition und Organisation;
– Aufenthaltsqualität und Nutzungsangebote;
– Umgang mit offenzulegenden Bächen und Topografie.
Architektonische und funktionale Qualität
– Massstäblichkeit und architektonischer Ausdruck;
– Räumliche Konzeption und innere Organisation.
Wirtschaftlichkeit
– Nutzungskonzept;
– Kosten- | Nutzenverhältnis;
– Wirtschaftlichkeit und Funktionalität.
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Programm
4.9 Weiterbearbeitung
Auftragsbedingungen
Die Gemeinde Flawil beabsichtigt, entsprechend dem Resultat der Beurteilung
und den Empfehlungen des Beurteilungsgremiums, die Verfasser des zur Ausführung empfohlenen Projektes mit den weiteren Landschaftsarchitektur- und
Architekturleistungen zu beauftragen. Vorbehalten bleibt der Ausweis einer
genügenden fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Konditionen
Die Honorare für die erbrachten Leistungen in Freiraumgestaltung und Architektur werden gemäss SIA 102 | 105 (Ordnung für Leistungen und Honorare der
Architekten bzw. Landschaftsarchitekten) nach folgenden Parametern berechnet:
– Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt.
– Z1 = 0.062, Z2 = 10.58
– Schwierigkeitsgrad (n)
Urbaner Freiräume, Stadtpark = 1.1
Ausstellungsbauten, Pavillon = 1.1
Tiefgarage = 0.8
– Anpassungsfaktor (r) = 1.0
– Teamfaktor (i) = 1.0
– Sonderfaktor = 1.0
– Stundenansatz (h) = CHF 130.–
Leistungsanteile
Hinsichtlich der Leistungsanteile im Rahmen der Weiterbearbeitung gilt folgende Regelung:
– Der Leistungsanteil q wird mit dem Planerteam vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich für die Ausführung der Tiefgarage eine GU-Vergabe oder
den Beizug einer Bauleitungsfirma vor.
4.10 Abschluss
Das Ergebnis des Studienauftrags wird in einer Schlussdokumentation festgehalten. Diese wird auch den teilnehmenden Teams ausgehändigt. Die Pläne
und Modelle der Schlussabgabe gehen ins Eigentum der Veranstalter.
4.11 Publikation und
Ausstellung
Die allgemeine Information über die Ergebnisse des Studienauftrages erfolgt
durch eine öffentliche Ausstellung der Arbeiten voraussichtlich im April 2017.
Zur Eröffnung der Ausstellung werden die Medien eingeladen.
Die Information erfolgt ausschliesslich durch die Veranstalter.
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5 Unterlagen
Studienauftrag Marktplatz Flawil
Programm
5.1 Bereitgestellte
Unterlagen
Den Teilnehmern am Studienauftrag werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Grundlagen
– Programm (pdf)
– Kommunales BauR, Zonenplan (pdf)
– Vorprojekt Bachoffenlegung Büro Gruner + Wepf (pdf + dwg)
– Konzept Kulturhaus (26.02.2015) (pdf)
– Gestaltungsplan Migros vom 18.08.1997
– Gestaltungsplan Raiffeisen vom 30.12.2010
– Gewässerabstandslinienplan Tüfibächli vom 18.08.1997
Arbeitsunterlagen
– Situationsplan inkl. Höhenlinien und Baumstandorten (dxf, dwg)
– Gipsmodell M 1:500
Ausser dem Modell werden alle Daten elektronisch über den FTP-Server des Büros Strittmatter Partner AG zur Verfügung gestellt:
– Link:
http://ftpzugang.strittmatter-partner.ch
– Benutzername:
433.728
– Kennwort:
…
Ausgabe Modellgrundlage
Die Modellgrundlage (ca. 50 x 50 cm) wird an der Startveranstaltung abgegeben oder kann beim Büro Strittmatter Partner AG nach telefonischer Voranmeldung abgeholt werden.
5.2 Abzugebende
Unterlagen
Pläne
– Freiraumgestaltung M 1:500 mit Darstellung der Gebäudevolumina (Dachaufsichten);
– Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:200, mit Angabe von:
– Raum- | Flächennutzungen
– Flächenmassen (in den Gebäuden)
– Höhenkoten mit Angabe der Meereshöhe
– Für die baurechtliche Beurteilung sind in den Ansichten und Schnitten
das gewachsene und projektierte Terrain einzuzeichnen.
– Im Erdgeschossgrundriss sind die Angaben zu Bepflanzung, Materialisierung und Beleuchtung einzutragen. Der Standort für ein Zirkuszelt und
die mögliche Anordnung von Marktständen ist einzuzeichnen. Die Konturen der unterirdischen Gebäudeteile sollen als gestrichelte Linien eingezeichnet sein.
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Programm
–
–
–
–
Tiefgaragengrundriss mit optionalem zweitem Untergeschoss;
Schnitte der Bachläufe M 1:50;
Beleuchtungskonzept mit schematischer Darstellung der Nachtsituation;
Erläuterungen auf Plan:
– Gesamtkonzept und Idee
– ortsbauliche und freiräumliche Qualitäten
– Erschliessung, funktionelle Abläufe
– Konstruktion, Materialisierung
– Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt.
Nachweis Berechnungen
– Flächen- und Volumenberechnung nach SIA 416;
– Formular «Nachweis Raumprogramm»:
Nachweis der Erfüllung des Raumprogramms auf dem abgegebenen Formular mit den im Projekt vorgesehenen Raumgrössen (Nettoflächen).
Modell
– Modellgrundlage mit schematischen Baukörpern und den wichtigsten Elementen der Freiraumgestaltung (alles zwingend in weiss), M 1:500
Digitale Plandaten
– CD/USB-Stick mit einzureichenden Plänen im PDF- und JPG-Format
5.3 Darstellung
Bezeichnung
Alle Pläne und Unterlagen haben folgende Vermerke zu tragen:
– Name Büro;
– Titel: Studienauftrag Marktplatz Flawil.
Darstellung
Für die Pläne gelten folgende Darstellungshinweise:
– Maximal 4 Pläne inkl. Erläuterungen, Format A1 (60 cm x 84 cm quer);
– Pläne in vierfacher Ausführung:
– 1 Plansatz für die Schlusspräsentation im Format A1 ungefaltet
– 1 Plansatz für die Vorprüfung im Format A1 gefaltet oder ungefaltet
– 2 Plansätze für die Vorprüfung im Format A3
– Gesamtkonzept (M 1:500) und Grundrisse nach Norden ausgerichtet;
– Sämtliche Plandarstellungen mit graphischer Massstabsleiste versehen;
– Bezeichnung der Geschosse zwingend.
Varianten sind nicht zulässig.
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6 Vorgaben | Hinweise
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Programm
6.1 Historische
Entwicklung
Ortsentwicklung
Die ursprüngliche Besiedelung vom Dorf Flawil wurde starkt von der Strassenführung der Handelsroute zwischen St. Gallen und Wil sowie dem Toggenburg
geprägt (entspricht ungefähr der heutigen St. Gallerstrasse). Zahlreiche Wirtshäuser säumten die Landstrasse und verdankten ihre Existenz dieser wichtigen
Verkehrsachse.
Die Eröffnung der Bahnlinie von Winterthur nach Rorschach 1856 und des
Bahnhofs am heutigen Standort brachte einschneidende Veränderungen für
Flawil. Ortsbaulich waren die Voraussetzungen für das Grund-Quartier und drei
parallele Bahnhofstrassen geschaffen. Hier zeichnen sich die ersten schachbrettartigen Quartiere ab, die den Planungswillen des 19. Jahrhunderts wiederspiegeln. Bis zum Ende des Jahrhunderts war der Dorfbach die westliche Grenze des Dorfkerns.
Der Ortskern wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts linear nach Westen erweitert. Ein lockeres, uneinheitliches Viertel ohne besondere Identität entstand.
Die Holzhausreihe entlang der Gupfengasse wurde um die Jahrhundertwende
gebaut und zeigt den für Flawil typischen Stickerei-Charakter.
Der heutige Marktplatz war schon seit der Siedlungserweiterung eine unbebaute Fläche. Entlang der Magdenauerstrasse waren im 20. Jahrhundert das
Textilunternehmen «Hubatka», Cafés und Restaurants platziert. Die MigrosÜberbauung mit den dazugehörigen Wohnbauten wurde 1999 anstelle des
Hubatka-Gebäudes und die Raiffeisenbank 2013 an der St. Gallerstrasse erstellt.
(Quelle: Flawil – eine Zeitreise1; ISOS Inventarblatt Flawil)
Abb. 3
Karte von Flawil im Jahr 1854
(map.geo.admin.ch)
1
Rutz, Johannes, & Druckerei Flawil AG. (2008). Flawil: Eine Zeitreise. Flawil: Druckerei Flawil AG.
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Programm
Abb. 4
Karte von Flawil im Jahr 1879,
(map.geo.admin.ch)
Abb. 5
Karte von Flawil im Jahr 1901,
map.geo.admin.ch
Abb. 6
Karte von Flawil in 1983,
map.geo.admin.ch
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Programm
Abb. 7
Hauptverlesen einer in Flawil stationierten Kompanie auf dem Marktplatz um
1
1940 (Flawil – eine Zeitreise )
Abb. 8
Wohnen, gewerblich-industrielle Produktion und Dienstleistungen gehörten lange
Zeit zum Dorfbild. Die Textilfirma Hubatka, Café und Konditorei Ehrenzeller,
Marktplatz und «Toggenburg» im Mai
1
1951 (Flawil – eine Zeitreise )
Neugestaltung Marktplatz
1980 wurde eine «offene Planung» für die Neugestaltung vom Marktplatz gestartet. Über 50 Projektideen wurden von Anwohnern, Vereinigungen und weiteren Interessenten eingegeben. Die Ideen wurden jedoch nie umgesetzt.
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6.2 Planungsrechtliche
Vorgaben
Für die Projektierung sind neben den einschlägigen Bauvorschriften und Normen grundsätzlich die folgenden Rechtsinstrumente und Vorgaben massgebend:
– Kommunaler Richtplan (Stand 30.04.2012);
– Kommunaler Zonenplan und Baureglement (28.04.2014).
Kommunaler Richtplan
Gemäss dem Objektblatt «S 4.2.3» soll der Marktplatz im Sinne eines Aufenthalts- und Kommunikationsortes als Platzfläche gestaltet werden, so dass er
wieder in das Bewusstsein der Bewohner und Benutzer rückt. Die Neugestaltung soll zur Aufwertung des Ortsbildes in diesem zentralen Bereich beitragen. Eine Begegnungszone von der St. Gallerstrasse bis zur Badstrasse, welche
eine Verbindung von der Migros mit dem Zentrum bis zum Bahnhof schafft, ist
anzustreben.
Abb. 9
Richtplan Gemeinde Flawil, Stand
30.04.2012 (Strittmatter Partner AG)
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Zonenplan und Baureglement
Gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan liegt das Bearbeitungsgebiet in der
Zone für öffentliche Bauten.
Das kommunale Baureglement sieht folgende Bestimmungen vor:
– allseitiger Grenzabstand von 5.0 m;
– ab 10.0 m Gebäudehöhe ist zusätzlich ein Mehrhöhenzuschlag von 1/2 der
Mehrhöhe einzuhalten.
Abb. 10 Kommunaler Zonenplan (geoportal.ch
27.06.2016)
Strassen- und Gebäudeabstände
Die Magdenauerstrasse ist der Gemeindestrasse 1. Klasse zugeschrieben. Gemäss Art. 20 BauR gelten folgende Abstände:
– Bauten und Anlagen
3.00 m
– Bäume und Wälder
2.50 m
– Lebhäge, Zierbäume und Sträucher
– bis 1.80 m Höhe
0.60 m
– über 1.80 m Höhe
0.60 m zusätzlich die Mehrhöhe
– Einfriedungen
– Von 0.45 m bis 1.20 m Höhe
0.09 m
– Über 1.20 m Höhe
0.09 m zusätzlich die Mehrhöhe
– Stützmauern
– bis 1.20 m Höhe
0.09 m
– über 1.20 m Höhe
3.00 m
Die Fusswegverbindung (Weg 2. Klasse) von der Magdenauerstrasse zur Gupfengasse muss in die Freiraumgestaltung integriert werden. Der Verlauf kann
der Freiraumgestaltung angepasst werden.
Abb. 11 Strassenklassierung (geoportal.ch
27.06.2016)
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Servitute
Nachfolgend sind die für den Studienauftrag relevanten Dienstbarkeiten aufgeführt:
608
609
614
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613
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Betroffenes
Dienstbarkeiten
Grundstück
613, 614
Recht: Fuss- und Fahrwegrecht zulasten von Grundstück Nr. 613, 614.
«Die Eigentümer der Grundstücke Nrn. 613 und 614 erteilen dem Eigentümer des
Grundstückes Nr. 990 ein jederzeitiges und unbeschränktes Fuss- und Fahrwegrecht
zwischen den Häusern Assek. Nr. 960 und 961 von und zur Austrasse.»
608
Recht | Last: Näherbaurecht zugunsten und zulasten Grundstück 608
[Präziser Inhalt wird ergänzt]
609
Last: Näherbaurecht zugunsten Grundstück Nr. 609
[Präziser Inhalt wird ergänzt]
608. 609
Recht | Last: Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten und zulasten Grundstück 608, 609
«Die Eigentümer der Grundstücke Nrn. 608 und 609 erteilen dem Eigentümer des
Grundstücks Nr. 990 ein unbedingtes Fuss- und Fahrwegrecht, auch mit allen Motorfahrzeugen, zwischen dem Hause Assek. Nr. 951 und dem Wohnblock Assek. Nr. 956
auf die Gemeindestrasse Gupfengasse.»
6.3 Gewässer
Bachprojekt
Im Bearbeitungsgebiet ist im Rahmen eines übergreifenden Bachprojekts die
Offenlegung und eine neue Führung des Dorfbaches und des Tüfibächlis vorgesehen.
Die Gestaltung des Bachprofils ist Bestandteil des Studienauftrags. Der
Bach muss zwingen offengelegt werden, wobei eine wasserdurchlässige Überdeckung möglich ist.
Die Linienführung des Tüfibächlis kann für die Freiraumgestaltung abgeändert werden, solange die drei Anschlusspunkte, die Gewässerschutzbestimmungen und die technischen Anforderungen gewährleistet bleiben.
Das Bachprojekt vom Ingenieurbüro Gruner Wepf AG zeigt eine technisch
mögliche Lösung der Bachführung entlang der Parzellengrenze auf (siehe Unterlagen Vorprojekt).
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Abb. 12 Situation | Stand 12.10.2015 | A. Baumgartner | Gruner Wepf AG
Anschlusspunkte und Flussrichtung
Regelung Gewässerraum
Mit den offenen Bachführungen wird auch der Gewässerraum nach Art. 41a
Abs. 2a GSchV festgelegt. Gleichzeitig ist ein Unterhaltskorridor sicherzustellen.
Weil eine offene Führung trotz den engen Verhältnissen die bessere Qualität
für die Bäche ergibt, wurde mit den zuständigen kantonalen Stellen die nachfolgenden reduzierten Vorgaben vereinbart.
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Abb. 13 Schemaschnitt Bachprofil | kein Massstab
Der reduzierte Gewässerabstand (4.00 m) gewährleistet den Unterhalt des
Bachs. Im Falle einer Tiefgarage oder Unterkellerung muss der Bereich im Gewässerabstand tragfähig für das Gewicht eines Baggers sein.
Unter der Bedingung des konstruktiven Abstandes und der baulichen Umsetzung muss der Gewässerabstand unterirdisch nicht beachtet werden. Die
chronologische richtige Abfolge wird im Bauprozess zu beachten sein (Bauinstallationen, -grube).
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6.4 Freiraum |
Platznutzung
Allgemeine Ansprüche
Der Marktplatz soll mit der Neugestaltung ein einladender, attraktiver Begegnungsort im Zentrum von Flawil werden.
Er soll verschiedene und saisonale Veranstaltungen ermöglichen. Der Freiraum wird in Zukunft auch als Marktplatz für Wochenmärkte und saisonale
Märkte genutzt werden. Eine sinnvolle Anordnung von ca. [...] Markständen ist
aufzuzeigen. Es soll möglich sein «open-air»-Veranstaltungen durchzuführen,
wobei die Infrastruktur des Kulturhauses genutzt werden kann.
Spezifische Anforderungen
Fläche
Anforderung
Nutzung
Vorplatz
Kulturhaus |
Markthalle
Projektabhängig
Befestigter Platz
Der Vorplatz ist
verbunden mit dem
Foyer für Veranstaltungen unter freiem Himmel.
Abstellplätze Velo
20 – 50 Velos
Eingangsbereich überdacht
[Wird noch präzisiert]
Gedeckt, gut zugänglich,
sichtbar (soziale Kontrolle
für Diebstahlschutz)
Doppelnutzung der bestehenden MigrosVeloabstellplätze möglich
Fläche für Zelt
Zelt mit Durchmesser 24 m
muss darauf befestigt
werden können.
Temporäre Installationen (Zelt, Marktstände, ...)
Verankerungsmöglichkeit
Personenaufgänge
Tiefgarage
2 x 10 m
2
Treppenhaus mit Lift
Entsprechend den VKFBestimmungen (Fluchtweg
führt direkt ins Freie)
Kombinierbar mit dem Kulturhaus | Markthalle
Magdenauerstrasse
Die Magdenauerstrasse wird als Einbahnstrasse mit Fahrtrichtung Süden geführt und kann als Begegnungszone in die Freiraumgestaltung integriert werden.
Für die Zufahrt der unterirdischen Sammelgarage können Teilstücke der
Magdenauerstrasse im Gegenverkehr geführt werden.
Beleuchtung
Der öffentliche Freiraum soll zugunsten der Sicherheit beleuchtet werden. In
einem Beleuchtungskonzept muss die Situation in der Nacht dargestellt werden.
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Anlieferung
Das Kulturhaus | Markthalle muss für die Anlieferung auf befestigtem Boden
erreichbar sein. Die Anlieferung muss für einen 12m-LKW dimensioniert werden.
Abstellplätze
Es sind gedeckte Velo-Abstellplätze einzuplanen. Die Standorte sollen für eine
soziale Kontrolle gut sichtbar sein.
Autoabstellplätze sind ausschliesslich in der unterirdischen Sammelgarage
anzubieten.
Elektrotankstelle
2016 wird auf dem Marktplatz eine Elektrotankstelle mit zwei Zapfsäulen installiert. Bei der Neugestaltung des Marktplatzes werden diese anderweitig
platziert. Im Studienauftrag muss dies nicht berücksichtigt werden.
6.5 Bebauung
Allgemeine Anforderungen
Der Marktplatz soll mit einem Kulturhaus | Markthalle Veranstaltungen im gedeckten Raum ermöglichen. Es wird ein einfacher Bau mit minimaler Infrastruktur (Bühne, Licht, Ton, sanitäre Einrichtungen) erwartet. Die multifunktionalen Räume sollen beheizbar und ganzjährlich nutzbar sein.
Wohnnutzung
Falls die Freiraumgestaltung eine zusätzliche Bebauung zulässt, kann zusätzlich Wohnnutzungen auf einer Teilfläche eingeplant werden. Das Wohnangebot muss sich der Freiraumgestaltung unterordnen | anpassen und ist nicht
zwingend.
.
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Raumprogramm Kulturhaus | Markthalle
Saal
Fläche
2
200 m
Anforderung
Für 100 Personen bei Konzertbestuhlung
Grosse Flexibilität, unterteilbar
Direkter Zugang oder mindestens Fluchtwege nach aussen
(total 2 Fluchtwege nötig)
Nutzung
Multifunktionale Nutzung für diverse
kommunale Anlässe,
private Veranstaltungen
Rollstuhlgängiger Zugang via
Foyer und Vorplatz
Höhe: mind. 7 m
Bühne
Projektabhängig
2
Min. 40 m
Tiefe: min. 4 m, Breite: abhängig vom Saal, Höhe: 6 m
An Saal gekoppelt mit Höhenversatz
Multifunktional nutzbarer Raum als Bühne
für den Saal, Musikprobelokal, Vortragssaal
Abgetrennt als separater Raum nutzbar
2
Umkleide |
Garderobe
Min. 20 m
Foyer
Projektabhängig
2
Min. 50 m
Evtl. direkter Zugang zur Bühne
Ohne sanitäre Einrichtungen
(Dusche)
Mit Restaurationsmöglichkeit
Muss auch als separater Raum
genutzt werden (Fluchtwege)
Vorbereich bei Veranstaltungen (Ticketverkauf)
Beinhaltet mobile
Garderobe
Einfache Restauration
für Veranstaltungen
möglich (Apéro)
Office
20 m
2
Direkte Verbindung zum Foyer
Evtl. Verbindung mit Saal
Toiletten
2
10 m + 10 m
2
Vom Foyer und von aussen zugänglich
Mind. 1 rollstuhlgängige Toilette
Abstellraum
Min. 10 m
Technikräume
10 m
2
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2
Zu- und Aufbereitung
einfacher Mahlzeiten
Werden auch für Aussenveranstaltungen
genutzt
Von aussen zugänglich
Lager für Marktstände
Evtl. kombinierbar mit Garage
Heizung, Elektro,
Wasser
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Akustik
Der Mehrzwecksaal muss gute Akustikverhältnisse entsprechend den unterschiedlichen Nutzungen aufweisen.
Energie | Technik
Es wird Wert daraufgelegt, dass das Kulturhaus | Markthalle nach den ökologischen Grundsätzen gebaut wird. Dabei spielen namentlich die Materialwahl,
das Betriebskonzept und die Energieplanung eine wichtige Rolle. Die Zertifizierung der Baute mit einem Energie-Label wird nicht gefordert.
6.6 Tiefgarage
Unter dem Marktplatz soll eine öffentliche Sammelgarage Abstellplätze für Besucher vom Marktplatz, vom Kulturhaus | Markthalle und vom erweiterten
Zentrum anbieten. Die Garage muss eine hohe Wirtschaftlichkeit aufweisen
und auf einem Geschoss organisiert sein. Es wird die maximal mögliche Kapazität auf einem Geschoss angestrebt. Ein optionales 2. Untergeschoss sol zeigen,
welche zusätzliche Kapazität möglich ist.
Perimeter
Die unterirdische Sammelgarage kann unter dem ganzen Bearbeitungsgebiet
liegen. Die Offenlegung der Bäche ist dabei zu beachten.
Der unterirdische Strassenraum der Magdenauerstrasse kann für die Sammelgarage ebenfalls genutzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Werkleitungen bei Bedarf verlegt oder ins Bauwerk integriert werden können.
Zugänge
Die Personenaufgänge können mit dem Kulturhaus | Markthalle kombiniert
werden. Die Garage ist jedoch 24 h öffentlich zugänglich, während das Kulturhaus | Markthalle nur zu spezifischen Zeiten geöffnet ist.
Zweites Untergeschoss
Der Entscheid, ob ein 2. Untergeschoss gebaut werden soll, wird erst in der Projektierungsphase gefällt.
Lüftung
Es sind die technischen Anforderungen der SWKI Richtlinie 96-1 zu beachten
und das Lüftungskonzept muss in den Grundrissen ersichtlich sein. Die Lüftungsschächte sind gut in die Freiraumgestaltung zu integrieren.
[wird mit den genauen Anforderungen ergänzt]
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6.7 Weitere Hinweise
Werkleitungen
Gemäss dem nachfolgenden Werkleitungskataster führen Elektroleitungen
über den Bearbeitungsperimeter. Diese können im Rahmen der Neugestaltung
in die Tiefgarage integriert werden.
Abb. 14 Werkleitungskataster, 01.04.2016 (Quelle:
IGGIS)
Feuerschutz
Die Brandschutzvorschriften mit den Richtlinien der Vereinigung kantonaler
Feuerversicherungen (Ausgabe 2015) sind zu beachten. Diese können bei Bedarf unter www.praever.ch bezogen werden. Insbesondere wird auf die Brandschutzrichtlinie «16-15 Flucht- und Rettungswege» (Ausgabe 01.01.2015) aufmerksam gemacht.
Hindernisfreies Bauen
Für das gesamte Areal inklusive Freiraumgestaltung ist die SIA-Norm 500 einzuhalten.
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7 Schlussbestimmungen
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7.1 Genehmigung
Der vorläufige Stand des Programms über den Studienauftrag wurde von der
Veranstalterin beschlossen sowie von den Fachexperten und den beteiligten
Vertretern der Gemeinde Flawil genehmigt.
Flawil, 14. Juli 2016
Elmar Metzger
Ueli Siegenthaler
Regula Hodel
Tom Munz
Bernhard Müller
Richard Hollenstein
Hanspeter Woodtli
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7.2 Verbindlichkeit
7.3 Verfahren bei
Streitfällen
Die eingeladenen Büros anerkennen dieses Programm mit den entsprechenden
Grundlagen, das gewählte Verfahren und die Entscheide des Beurteilungsgremiums.
…
..............................................................................
…
..............................................................................
…
..............................................................................
…
..............................................................................
Bei Streitfällen entscheiden die ordentlichen Gerichte. Zuständig ist das Kreisgericht Wil in Flawil.
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Impressum
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Vadianstrasse 37
9001 St. Gallen
T: +41 71 222 43 43
F: +41 71 222 26 09
www.strittmatter-partner.ch
Projektleitung
Hanspeter Woodtli
dipl. Ing. FH SIA, Raumplaner FSU
Mitglied der Geschäftsleitung
Sachbearbeitung
Seraina Schwizer
MSc ETHZ in Architektur
433/728/200/220/Pro SA_160725.docx
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