Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen Telefonnummern: Bürgermeisteramt Bürgermeister Simon Axt Bürgermeisteramt – Fax Bauhof Gemeindehalle Freiw. Feuerwehr, Magazin 9862-0 9862-12 9862-26 0172 767 02 99 978592 37879 Kindergarten Regenbogen Revierleiter Harald Rutha Nachbar.hilfe Trossingen Kath. Pfarramt Trossingen Evang. Pfarramt Schura Diakoniestation Trossingen 3151 07464/1498 07425/5414 07425/9528-0 07425/6305 07425/339120 E-Mail-Adressen: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Ärzte-Notdienste: Die Notfallpraxis am Klinikum Landkreis Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, ist werktags von 18 – 22 Uhr und samstags sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8 – 22 Uhr unter der Tel.-Nr.: 116 117 zu erreichen. Sie können auch ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen. Die kinderärztliche Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen ist unter der Tel. 0180 6074611 zu erreichen. Der zahnärztliche Notfalldienst ist unter der Tel.-Nr.: 01803 22 25 55 20 zu erfragen. Zentrale HNO-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum, VS – Tel. 0180 6077211 Augenärztliche Notfalldienst ist unter der Tel.-Nr. 0180 6077212 Notruf Krankenwagen: 112 Apotheken-Notdienste: 06.08.2016 Markt-Apotheke, Trossingen 07.08.2016 Paracelsus-Apotheke, Spaichingen Tel. 07425/9524014 Tel. 07424/9 33 60 Diese Angaben sind ohne Gewähr Für Texte und Anzeigen, die direkt vom Original in das Mitteilungsblatt übernommen werden, übernehmen wir keine Gewähr Nr. 31 04.08.2016 JUBILARIN: Frau Rosemarie Hauser, Lupfenweg 8, feiert am 11. August ihren 75. Geburtstag. Die Gemeindeverwaltung gratuliert hierzu ganz herzlich! Sa,. 06.08. Grünschnittannahme 9.30 – 11.00 Uhr, Hofstelle Motz, Mühlenstraße 12 Mo., 08.08. Biotonne TERMINE: Fr.,12.08. bis. So. 21.08. So., 21.08. 10.00 Uhr So., 04.09. 9.00 Uhr Fr., 09.09. 20.00 Uhr Sa., 17.09. 8.00 Uhr Kath. Kirche – Kinder- und Jugendsommerlager Radfahrverein – Gartenfest an der Halle Kath. Kirche - Schutzengelfest Jugendgruppe – Malle-Party im Jugendraum Fanfarenzug - Alteisensammlung Verkürzte Öffnungszeiten Rathaus Durchhausen während der Sommerferien Montag – Freitag: 8.30 – 11.00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Sprechzeiten bei Bürgermeister Simon Axt können auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit vereinbart werden. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen NEUES AUS DER Seite 2 GEMEINDE GEMEINDEKASSE DURCHHAUSEN – Steuern fällig am 15.08. Grundsteuer und Gewerbesteuer sin dam 15.08.2016 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig. Bitte geben Sie das Kassenzeichen bei der Überweisung an. GEMEINDEHALLE FÜR SPORTBETRIEB GESCHLOSSEN Die Gemeindehalle ist in der Zeit vom 01.08. bis 26.08.2016 für den Sportbetrieb geschlossen. Wir bitten um Beachtung. ________________________________________________________________________________ Kurs Häusliche Betreuung in der Altenhilfe Ältere und pflegebedürftige Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Der Kurs „Häusliche Betreuung in der Altenhilfe“ gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Sie richten sich an Familienangehörige und an Helferinnen von Nachbarschaftshilfe-Vereinen. Der Kurs ist insbesondere auf den ländlichen Raum zugeschnitten. Ziel ist es, den Teilnehmer/innen Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen für die Betreuung, Pflege und den Umgang mit älteren Menschen zu vermitteln. Der Kurs beinhaltet folgende Themen: „Der Mensch im Alter. Anthropologische, soziale und theologische Aspekte“, „Häusliche Krankenpflege“, „Kinästhetik“, „Sofortmaßnahmen in Notfallsituationen“, „Ernährung im Alter“, „Informationen über soziale Einrichtungen und Dienste sowie über gesetzliche Möglichkeiten der Hilfe. Ein Abend zum Thema „Nachbarschaftshilfe“ rundet den Kurs ab, der mit einem Zertifikat schließt. Der Kurs wird angeboten von der Kath. Landfrauenbewegung Freiburg in Zusammenarbeit mit der AOK-Pflegekasse. Die Kosten werden von der AOK-Pflegekasse übernommen. Kursbeginn ist am 13. Oktober 2016. Kursabende sind jeweils Donnerstag, um 19 Uhr. Der Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Er wird in einer Gemeinde des zukünftigen Nachbarschaftshilfevereines „Wir für Sie" liegen: Durchhausen, Eßlingen, Gunningen, Hausen ob Verena, Möhringen, Seitingen-Oberflacht oder Talheim. Weitere Informationen und Anmeldung: Rathaus Möhringen, Tel.-Nr. 07462/9482-0 oder direkt bei Edith Braun Tel. 07464/851 E-Mail: [email protected] KINDERFERIENPROGRAMM Sa., 13.08.2016 14.00 Uhr Mi., 17.08.2016 13.00 Uhr Do., 18.08.2016 ca. 17.00 Uhr Mi., 07.09.2016 14.00 Uhr Kath. Kirchengemeinde Schwäb. Albverein – Besichtigung Mülldeponie Jugendgruppe Fanfarenzug - weitere Infos zur gegebenen Zeit – Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2016 Ehrung der Jugendfeuerwehr Durchhausen Vom 1. bis zum 3. Juli 2016 hat in Dürbheim das Kreisjugendfeuerwehr-Zeltlager stattgefunden. Traditionell findet im Zuge dieses Zeltlagers ein dreitägiger Lagerwettkampf statt, bei dem neun Parcours zu bewältigen sind. Aus den insgesamt 25 Jugendfeuerwehren im Landkreis Tuttlingen wurden 39 Gruppen gebildet. Insgesamt waren 372 Jugendliche zum Zeltlager nach Dürbheim gekommen. Bürgermeister Simon Axt zeigte sich sehr erfreut, dass sich die Jugendfeuerwehr Durchhausen gegen diese starke Konkurrenz durchsetzen und den 1. Platz belegen konnte. Im Namen der Gemeinde gratulierte er der Jugendfeuerwehr zu diesem tollen Erfolg sehr herzlich. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 3 Im Siegerteam vertreten waren: Carina Baier, Deniz Engesser, Denis Schorpp, Nicolai Grammer, Michael Walter, Jonas und David Beck, Patrik Albano, Oliver Kluge, Sascha Wintermantel, sowie Robin und Lukas Haller. Die Betreuer waren: Adrian Schorpp sowie Moritz und Philipp Grimm. Bürgermeister Axt nutzte diese Gelegenheit auch, um der Jugendfeuerwehr insgesamt und dem Betreuerteam im Besonderen für deren Einsatz und Engagement zu danken. Mit 14 Jungen und Mädchen in der Jugendfeuerwehr habe Durchhausen im Vergleich zu den anderen kleineren Gemeinden im Landkreis Tuttlingen die größte Jugendfeuerwehr. So viele Jugendliche für die Tätigkeiten der Feuerwehr zu begeistern komme nicht von alleine und dies gelte es zu würdigen. Als Anerkennung für das Engagement und den Erfolg beim Kreisjugendfeuerwehr-Zeltlager überreichte Axt dem anwesenden Betreuerteam, Tobias Kohler, Adrian Schorpp, Alexander Stehle und Moritz Grimm, 150,- Euro für einen Ausflug mit den Jugendlichen. Der anwesende Leiter des Kellhofs, Herr Roman Klöcker, zeigte sich ebenfalls begeistert von den Leistungen der Jugendfeuerwehr und legte daher denselben Betrag obendrauf. Für diese Spende ein ganz herzliches Dankeschön! Unterbringung von Flüchtlingen; Obdachlosensatzung Bürgermeister Axt nutzte diese Gelegenheit, um über die Flüchtlingssituation in Durchhausen insgesamt zu informieren. So seien am Sitzungstag die ersten drei Flüchtlinge, die Familie Alkhalif, in Durchhausen angekommen. Weitere sieben Flüchtlinge, eine Mutter mit sechs teilweise schon erwachsenen Kindern, würden voraussichtlich am 11. August das Haus „Am Kellhof 5“ beziehen. Axt hob in diesem Zusammenhang die enorme Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger hervor, mit deren Hilfe das Gebäude gänzlich eingerichtet werden konnte. Er hoffe nun, dass die beiden Familien auch freundlich aufgenommen würden, von was er aber ausgehe. Nach Aussagen des Landratsamtes habe die Gemeinde Durchhausen mit der Unterbringung der genannten zehn Personen vorerst das soll erfüllt. Wie sich die Flüchtlingssituation weiterentwickle könne aber weder das Landratsamt noch die Gemeindeverwaltung zuverlässig voraussagen. Anschließend übergab der Bürgermeister das Wort an den Leiter der Jugendhilfeeinrichtung „Kellhof Alte Post“, Herrn Roman Klöcker, der dem Gemeinderat berichtete, dass sich seine Einrichtung derzeit im Umbruch befinde. So werde er anstatt der bisher betreuten Jugendlichen in Zukunft bis zu zehn unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge betreuen. Es handle sich dabei um Jugendliche, bei denen in der Erstaufnahmestelle festgestellt wurde, dass sie noch unter 18 Jahre alt und nicht in Begleitung eines Erwachsenen sind. Diese Jugendlichen würden dann vom Jugendamt in Obhut genommen und durch Mutpol betreut. Nach ca. einem dreiviertel Jahr würden diese dann an Jugendhilfeeinrichtungen, wie die von Herrn Klöcker, weitervermittelt. Die Jugendlichen sollen hier auf ein selbständiges Leben in Deutschland vorbereitet werden. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Eigentlicher Bestandteil des Tagesordnungspunktes war der Erlass einer Obdachlosensatzung, um die Unterbringung der Flüchtlinge und die Kostenabrechnung mit dem Landratsamt in einem rechtlich sicheren Rahmen durchführen zu können. Die Satzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt in diesem Amtsblatt. Erweiterung des Ehrenmals auf dem Friedhof; Vergabe Nachdem in der vergangenen Gemeinderatssitzung die Wegeanlegung auf dem Friedhof (u.a. zum Ehrenmal) vergeben werden konnte, konnte nun auch die Erweiterung des Ehrenmals um Namenstafeln vergeben werden. Zur Abstimmung standen dabei zwei Vorschläge von Steinmetzen aus der Region. Beide Firmen orientieren sich bei der Erweiterung am bestehenden Ehrenmal. So verwenden beide Firmen den Stein „Vanga Granit“, der angespitzt werden soll. Auch schlagen beide Firmen vor, die Schrägen der bestehenden Steine auch bei der Erweiterung aufzunehmen. Darüber hinaus schlagen beide Firmen vor, für die Beschriftung Bronzetafeln zu verwenden. Über die Gemeinsamkeiten hinaus gibt es aber auch deutliche Unterschiede. So schlägt einer der Steinmetze vor, zwei gleichgroße Steine mit einer Höhe von 1,40 Meter und einer Dicke von 25 cm zu verwenden. Die beiden Bronzetafeln sollen die Maße 80 * 60 cm haben. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 4 Die Firma Maier Natursteine aus Spaichingen schlägt hingegen vor, zwei unterschiedlich hohe Steine zu verwenden, da auch das bestehende Ehrenmal zwei unterschiedlich hohe Steine aufweist. Der eine Stein soll demnach 1,80 Meter und der andere 1,60 Meter hoch sein. Die Dicke der Steine beträgt dabei lediglich 19 cm. Was die Bronzetafeln betrifft, schlägt die Firma Maier vor, auf jedem Stein drei kleinere Bronzetafeln anzubringen. Diese sollen unterschiedliche Breiten haben und sich der Schräge des Steins angleichen. Nach kurzer Diskussion konnte der Auftrag für die Erweiterung des Ehrenmals auf dem Friedhof einstimmig an die Firma Maier Natursteine aus Spaichingen zum Angebotspreis in Höhe von 13.211,38 Euro vergeben werden. Erklärtes Ziel ist es, dass die Erweiterung des Ehrenmals zum Volkstrauertag in diesem Jahr fertiggestellt ist. Örtliche Bauangelegenheiten Unter diesem Tagesordnungspunkt konnte das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Umbau und Erweiterung des Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Abbruch der bestehenden Garage“ erteilt werden. Annahme von Spenden Die Kreissparkasse Tuttlingen hat aus dem Zweckertrag des Prämiensparens für Zwecke des Kindergartens Durchhausen eine Spende in Höhe von 400 € an die Gemeinde Durchhausen vorgesehen. Herr Roman Klöcker hat zu Zwecken der Jugendfeuerwehr Durchhausen eine Spende in Höhe von 150 Euro angekündigt. Die Annahme beider Spenden wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bürgermeister Axt bedankte sich herzlich bei den Spendern. LED-Straßenbeleuchtung; Vorauswahl von Leuchten Die Gemeinde erhält eine Landesförderung aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz in Höhe von 16.785,14 Euro. Zusammen mit einem kommunalen Anteil von 3.587,66 Euro stehe insgesamt 20.372,80 Euro für die Umrüstung von rund 40 Laternen auf LED-Technik zur Verfügung. Um für unsere Gemeinde die richtige Leuchte auswählen zu können, waren Herr Lüdtke von der EnBW und Herr Lupfer von NetzeBW nach Durchhausen gekommen, um dem Gemeinderat auf dem Rathausvorplatz verschiedene Leuchten vorzuführen. Am Ende entschied sich der Gemeinderat einstimmig für ein neues Modell der Firma Trilux, das im Oktober auf den Markt kommen soll. Sobald die Leuchte erhältlich ist, soll eine Ausschreibung getätigt werden. Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeinde Durchhausen Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Durchhausen Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Durchhausen in der öffentlichen Sitzung am 28. Juli 2016 nachfolgende Satzung beschlossen: I.) Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosenunterkünfte § 1 Rechtsform / Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde betreibt die Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtungen in der Form unselbständiger Anstalten des öffentlichen Rechts. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. II.) Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 5 § 2 Benutzungsverhältnis Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Räume können zur gemeinsamen Benutzung zugewiesen werden. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde. Soweit die Benutzung über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung in Stand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Durchhausen, wenn er a) in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich dabei um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch); b) die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will; c) ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will; d) ein Tier in der Unterkunft halten will; e) in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will; f) Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Absatz 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden übernimmt und die Gemeinde insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft, beziehungsweise das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wiederherstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen. (10) Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend belüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen. (4) Die Gemeinde wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde zu beseitigen. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 6 § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und –räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde, beziehungsweise ihren Beauftragten spätestens am Tag nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde Durchhausen oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Die Gemeinde kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. § 9 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft, beziehungsweise deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 10 Personenmehrheit als Benutzer (1) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (2) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 11 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (Zwangsräumung) vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Absatz 2 Satz 1). III.) Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte § 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosenunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) in der jeweils geltenden Fassung. Ist eine Unterkunft (Wohnung oder Zimmer) mehreren Personen zugewiesen, wird als Wohnfläche nur der jeweilige Anteil für die Benutzungsgebühr herangezogen. (2) Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis. Das jeweils gültige Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. (3) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühren nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 14 Entstehung der Gebührenschuld; Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht. § 15 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt § 15 Absatz 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 7 IV.) Schlussbestimmungen § 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. August 2016 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO „Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt S. 582) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Durchhausen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist, ohne tätig zu werden, verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensregelung gerügt hat.“ Ausgefertigt am 28.07.2016 Simon Axt Bürgermeister Bebauungsplan „ Interkommunales Gewerbegebiet Neuen III“ Öffentliche Bekanntmachung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Neuen hat am 18.07.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Neuen III“ einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Ziele und Zwecke der Planung Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Durchhausen. Es erstreckt sich von der Kreisstraße 5910 (Ortsumgehung Schura) im Norden bis zum „Hasenlochgraben“ im Süden. Im Westen wird das Plangebiet durch die Gemarkungsgrenze zu Tuningen begrenzt. Im Osten stellt die L 432 bzw. die 110-KV-Leitung parallel dazu die Grenze dar. Das Plangebiet ist nahezu komplett bewaldet und umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 36 ha. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Gewerbeentwicklung in Trossingen und Durchhausen geschaffen werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen ist das Gebiet als „Fläche für die Forstwirtschaft und Landwirtschaft“ ausgewiesen. In der 3. Fortschreibung des FNP 2020 wurde das Plangebiet entsprechend den Absichten des Zweckverbandes als „Gewerbefläche“ aufgenommen. Diese 3. Fortschreibung hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB sowie die Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchlaufen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Neuen hat in öffentlicher Sitzung vom 18.07.2016 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet Neuen III“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beraten und festgestellt. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass nachfolgend die Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt werden sollen. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 18.07.2016, einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung liegen in der Zeit vom 15.08.2016 bis zum 23.09.2016 während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses in Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, im Neubau, Bürgerbüro, Zimmer Nr. 10 und bei der Gemeindeverwaltung Durchhausen, Dorfstr. 51, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 8 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a (6) BauGB). Durchhausen, den 04.08.2016 gez. Dr. Clemens Maier Vorsitzender Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen 04.08.2016 / Nr. 31 Seite 9 KIRCHENNACHRICHTEN KATH. KIRCHENGEMEINDE „Zu den hl. Engeln“ Durchhausen Katholisches Pfarramt St. Theresia, Theresienplatz 1, 78647 Trossingen [email protected] www.st-theresia-trossingen.de Öffnungszeiten: Di/Mi/Do von 14.30 - 18.00 Uhr Tel. 07425/95280 / FAX 952844 Pfarrer Thomas Schmollinger, Tel. mobil 01520-6724363 Pfr. Schmollinger ist sicher erreichbar: donnerstags von 11 – 12 Uhr Pastoralreferent Kurt Diehm, Tel. 07425-952815 [email protected] Pastorale Mitarbeiterin Ines Rabus, Tel. 07425-952814 oder 5377 [email protected] Mesnerin Durchhausen, Erika Kraus, Tel. 0176-23961603 2. Vors. KGR Durchhausen, Eva Hagen, Tel. 0174-3046072 Vom 01.08. – 19.08. ist das Pfarrbüro ganz geschlossen Der Anrufbeantworter 07425-95280 wird regelmäßig abgehört! Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Trossingen vom 22.08 – 10.09.: nur Dienstag und Donnerstag von 14.30 – 18.00 Uhr Gottesdienste und Veranstaltungen Sa, 6. Aug. Tro 11.00 Eucharistiefeier der rumänisch-orthodoxen Kirche Gun 18.30 Eucharistiefeier Sonntag, 7. August: 19. Sonntag im Jahreskreis L1: Weih 18,6-9 L2: Hebr 11,1-2.8-19; Ev: Lk 12,32-48 Di, 9. Aug. Mi, 10. Aug. Do, 11. Aug. Fr, 12. Aug. Sa, 13.Aug. Dhs Tro Tro Gun 9.00 10.30 14.00 19.00 Tro Tro Dhs Tro Dhs Dhs 14.30 17.30 7.30 16.00 14.00 18.00 Eucharistiefeier „Silberner Sonntag“ Eucharistiefeier „Silberner Sonntag“ Bastelgruppe der Frauen im Gemeindehaus Eucharistiefeier anschließend eucharistische Anbetung Senioren-Hockete im Gemeindegarten Eucharistiefeier im Freien oder GH Eucharistiefeier Eucharistiefeier im Dr. Karl-Hohner-Heim Kinderferienprogramm Familiengottesdienst mit Kräuterweihe Sonntag, 14. August: 20. Sonntag im Jahreskreis L1: Jer 38,4-6.8-10; L2:Hebr 12,1-4; Ev: Lk 12,49-53 Gun 9.00 Eucharistiefeier mit Kräuterweihe Tro 10.30 Eucharistiefeier mit Kräuterweihe Di, 16. Aug. Gun 19.00 Eucharistiefeier (Gedenken: Peter Waibel) Mi, 17. Aug. Tro 19.00 Eucharistiefeier Do, 18. Aug. Dhs 7.30 Eucharistiefeier Sa, 20. Aug. Gun 18.30 Eucharistiefeier Sonntag, 21. August: 21. Sonntag im Jahreskreis L1: Jes 66,18-21; L2: Hebr 12,5-7,11-13; Ev: Lk 12,22-30 Dhs 9.00 Eucharistiefeier Tro 10.30 Eucharistiefeier …………………………………………………………………………………………………………………………………………. Urlaubsvertretung Vom 22.8. bis 19.9. wird in diesem Jahr Pfarrer Silvanus Barikurungi aus Uganda für Pfr. Schmollinger die Urlaubsvertretung über-nehmen. In dieser Zeit wohnt Pfr. Silvanus im Pfarrhaus Trossingen und ist auch dort erreichbar unter der Telefon-Nr. 07425-9528-13 oder 0179-6096012. Wir wünschen Pfr. Silvanus eine gute Zeit hier in der Seelsorgeeinheit Trossingen und heißen ihn herzlich willkommen. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 10 EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HAUSEN OB VERENA Der Gottesdienst in Schura ist weiterhin, bis auf wenige Ausnahmen, sonntags um 9 Uhr in der Evangelischen Kirche. 11. Sonntag nach Trinitatis – Pharisäer und Zöllner Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. (1. Petr 5,5b) Sonntag, den 7. August 2016 9.00 Uhr Gottesdienst in Hausen (Pfrin. Bartel, Rietheim) Urlaub Pfr.Dr. Figel Pfr.Dr. Figel hat Urlaub ab Donnerstag 28.7.2016 bis einschließlich Donnerstag, 01.09.2016. Die Vertretung ist geregelt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte in der Zeit vom 28.07.-07.08.2016 an Pfr. Thiemann in Spaichingen, Tel. 07424 / 2577 und vom 08.08.-01.09.2016 an Pfrin. Bartel in Rietheim, Tel. 07424 / 2548. Ihr Pfarrer Matthias Figel Evangelische Kirchengemeinde Hausen, Kirchstr. 16, Telefon: 07424/2132 Email: [email protected] VEREINSNACHRICHTEN SCHWÄBISCHER ALBVEREIN OG DURCHHAUSEN Gutes Wetter – fröhliche Stimmung – tolle Gäste Mit diesen kurzen Aussagen umschreibt man die 14. Zeltnacht schon ziemlich genau. Fast 90 Teilnehmer verbrachten bei angenehmen Temperaturen einen gemütlichen Abend miteinander. Das Spieleangebot mit 8 verschiedenen Spielen unter dem Motto „alte Straßenspiele aus Omas Zeiten“ begeisterten die Kleinen und rief bei so manchem Großen die Aussage:“ Des kenn i au no!“ hervor. Beim anschließenden Grillen von Stockbrot und Würstchen vergingen die Stunden wie im Flug und mit sternenklarem Himmel kam richtige Lagerfeuerromantik auf. In den frühen Morgenstunden zauberten fleißige Hände ein reichhaltiges Frühstücksbuffet auf den Tisch, sodass alle ausgiebig frühstücken konnten. Nachdem alle Zelte abgebaut waren und nun alles wieder aufgeräumt ist, blicken wir auf eine tolle Veranstaltung mit tollen Gästen zurück und freuen uns schon heute auf die nächste Zeltnacht! Für das Familienteam Yvonne Ganter JUGENDGRUPPE DURCHHAUSEN e.V Liebe Kinder und Eltern, endlich sind wieder Sommerferien! Auch dieses Jahr möchten wir alle Kinder im Alter zwischen 7 und 14 Jahren im Rahmen unseres Kinderferienprogramms zu uns in den Jugendraum Durchhausen einladen. Unser Ferienprogramm findet am Donnerstag den 18. August um 17.00 Uhr statt und endet um ca. 20.00 Uhr. Zusammen wollen wir eine Schnitzeljagd und viele weitere spannende und lustige Spiele machen. Mitbringen müsst ihr nur gute Laune und dem Wetter angepasste Kleidung. Für die Unkosten für Essen und Getränke bitten wir eure Eltern um einen Beitrag in Höhe von 7 Euro. Die ausgefüllte Einverständniserklärung (unten anhängend) kann bis spätestens Montag, 15. August bei Denis Schorpp – Lupfenweg 5 oder Lisa Wintermantel Schloßgartenstr. 2/1 - abgegeben werden. Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit euch! Eure Jugendgruppe Einverständniserklärung Sommerferienprogramm der JGD 2016 Hiermit bin ich einverstanden, dass mein Sohn/ meine Tochter am Kinderferienprogramm der Jugendgruppe am 18. August.2016 teilnimmt. Mein Kind ist Vegetarier: Ja Nein Unterschrift: 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 11 RADFAHRVEREIN DURCHHAUSEN 50. Gartenfest Das 50. Gartenfest in Folge feiert der RVD am Sonntag, 21 August im Dorfzentrum zwischen Kirche, Rathaus und Gemeindehalle. Begonnen hat die Festserie unter dem damaligen Vorstand Waldemar Schrenk. Der hatte 1967 die Idee Hallenradsport mit Kunstrad und Radball als Freilichtveranstaltung zu präsentieren. Der damalige Kellmaier, Johann Engesser, stellte seinen Baumgarten zwischen alter Kirche und Kellhof in der sogenannten „Festung“ zur Verfügung. Aus Gunningen wurde eine große Freilichtbühne ausgeliehen und aufgebaut. Als „Superstars“ der Zweiradakrobaten konnte die amtierende Weltmeisterin im 1-ner Kunstradfahren der Frauen Annemarie Flaig vom RV 1901 Trossingen und die Oberligamannschaften vom RSV 1906 Schwenningen um Hans Schurer gewonnen werden. Was noch fehlte, das war schönes Wetter. Aber auch dafür gab es eine guten Plan: Die Schwestern aus dem Frauenkloster in Untermarchtal versprechen ihre guten Beziehungen zu Petrus einzusetzen. Sie hatten nicht zu viel versprochen. Es wurde ein herrlicher Sommertag. Ganz Durchhausen besuchte das Fest. Am gleichen Tag feierten auch 20 Waldarbeiter aus dem damaligen Jugoslawien ihren Abschied im Dorf. Sie hatten die Sturmschäden im Wald aufgearbeitet, die ein Unwetter am 1. März 1967 angerichtet hatte. Annemarie Flaig und Hans Schurer mit seinen Mannen begeisterten das Publikum. Die Bauernkapelle aus Hochemmingen sorgte für weitere gute Stimmung. Da hatte selbst ein renommierter Getränkehändler aus Trossingen Lieferschwierigkeiten. Drei Jahre später wurde das Fest in „Thades-Baumwies“ in das „Ziegeunerviertel“ verlegt. Da bauten die Radler aber schon ein Festzelt auf, das sie sich vom Spaichinger Nachbarverein ausgeliehen hatten. Nicht nur die Durchhausener wurden eingeladen, sondern auch die Hobbyradler der 12 Vereine des Radsportkreises “Neckar“ zur Kreiswanderfahrt. Eine Wespenplage um die Jahrhundertwende zwang zu einem erneuten Umzug in das Dorfzentrum. Der schöne Platz und die moderne Halle mit ihrer modernen Einrichtung sind nun der richtige zeitgemäße Rahmen für das Fest. Die Vorbereitungen für den 21. August laufen bereits. Soviel sei schon verraten, Annemarie Flaig und Hans Schurer sind dabei und eine zünftige Musik spielt ebenfalls auf. SPORTVEREIN DURCHHAUSEN Ergebnisse vom Baarpokal in Oberbaldingen: 1.Mannschaft: Vorrunde: SGM Durchhausen/Gunningen – SV Seitingen-Oberflacht 2:1 Torschützen: Jannick Pape und Dominik Mattes SGM Durchhausen/Gunningen – TuS Oberbaldingen 6:2 Torschützen: 2x Jannick Pape, 2x Dominik Mattes, Florian Rabus, Dominik Müller Halbfinale: SGM Durchhausen/Gunningen – SV Öfingen 1:0 Torschütze: Sebastian Trepesch Endspiel: SGM Durchhausen/Gunningen – SV Tuningen 1:2 Torschütze: Jochen Mink Im Endspiel reichte es leider nicht ganz zum Baarpokalsieg. In der zweiten Halbzeit reichte die Kraft nicht mehr aus um den 1:2 Rückstand noch aufzuholen. AH: Unsere AH belegte den 3. Platz nachdem man im Halbfinale dem SV Tuningen knapp nach 9-Meter-Schießen unterlag, im Spiel um den dritten Platz gelang ein Erfolg über den SV Öfingen. 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 12 Angelfreunde Riedwiesensee Vom 22. bis 23.07.2016 fand unser alljährliches 24 Stunden-Fischen statt. 10 Fischerkollegen starteten pünktlich um 18.00 Uhr die Jagd nach dem längsten und schwersten Fisch, den es anhand des Wanderpokals zu Premieren gab. Nach anfangs heftigen Regens, wurde das Wetter immer besser. Auch die Nacht blieb trocken und es konnte problemlos durchgeangelt werden. Gewinner des Wanderpokals 2016 ist unser jüngster Angelfreund Henry Mecherlein, was uns alle riesig freut. Mit einem Spiegelkarpfen, mit einer Länge von 69 cm und einem Gewicht von ca. 10 kg hat er den diesjährigen Wettbewerb gewonnen. „Herzlichen Glückwunsch“. Angelfreunde Durchhausen SONSTIGES Die Stadtbücherei informiert Auch in den Sommerferien ist die Bücherei geöffnet und wir sind wie gewohnt für Sie da: Di + Mi von 14 – 18, Do von 14 – 19, Fr von 10 – 16 und am 1. Samstag im Monat von 9 – 13 Uhr. Außerdem bieten sich für den Urlaub unsere Schnäppchen vom Flohmarkt als Reiselektüre an. Neben zahllosen Romanen stehen auch zahlreiche ausgesonderte Hörbücher bzw. Musik-CDs zur Auswahl. Auch DVDs können im Flohmarkt nach wie vor sehr günstig gekauft werden. Wer im Urlaub lieber mit kleinem Gepäck unterwegs ist, für den empfiehlt sich unsere Onleihe: Unter www.onleihe.de/schwalbe können Sie - unabhängig von den Öffnungszeiten - zu jeder Tages- und Nachtzeit Medien downloaden. ANZEIGEN Praxis Dr. Gerhard Weiss Hauptstr. 2 Seitingen/Oberflacht Tel. 07464/4242 Wir haben bis einschließlich Sonntag, den 11. August bis 2. September wegen U r l a u b geschlossen Vertretung: 11. bis 19. August Praxis Drs. Hohner & Geiger in Trossingen, Zeppelinstr. 12, Tel. 07425/7458 22. August bis 2. September Praxis Drs. Müller & Große in Tuttlingen, Nelkenstr. 1, Tel. 07461/5808 Der zahnärztliche Notdienst für die Wochenenden und Feiertage ist unter der Nummer 0180 3 222 555 20 zu erfragen. Ihr Praxisteam Dr. Gerhard Weiss Tätigkeitsschwerpunkte: - Implantologie - Kieferorthopädie - computergefräste Vollkeramikrestaurationen Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen 04.08.2016 / Nr. 31 25 Jahre!! Freddy`s Weizenbierfest am Freitag, 5. August 2016 ab 19.00 Uhr Alle die Lust auf Bier, Würstle und lustiges Beisammensein haben, sind herzlich eingeladen. Kreissparkasse Tuttlingen – Geschäftsstelle Durchhausen Öffnungszeiten in der Urlaubszeit vom 01.08. bis 19.08.2016 Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr morgens geschlossen Sportheim Durchhausen Öffnungszeiten: Mo.: Di.: Mi.: 17.00 – 22.00 Uhr Ruhetag 11.00 – 14.00 Uhr (Mittagstisch od.Speisekarte) Do. – Fr.: 11.00 – 14.00 Uhr (Mittagstisch od.Speisekarte) Sa.: So.: 17.00 – 22.00 Uhr 17.00 – 22.00 Uhr 11.00 – 21.00 Uhr (Speisekarte) Mittagstisch für Kalenderwoche 32 Montag 08.08.2016 – ab 17.00 – 22.00 Uhr Dienstag 09.08.2016 – RUHETAG Mittwoch, 10.08.2016 Cecapcici mit Pommes, Salat und Dessert Donnerstag, 11.08.2016 Schnitzel nach Wiener Art mit Pommes, Salat und Dessert Freitag, 12.08.2016 Spaghetti Carbonara, Salat und Dessert Sonntag PIZZA TAG € 7,20 € 7,20 € 7,20 Jede Pizza - € 5,50 Pizzen und alle Hauptgerichte auch zum Mitnehmen. Sonntags bieten wir Kuchen an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ina mit Team (Tel. 07464/2922) nachmittags geschlossen nachmittags geschlossen nachmittags geschlossen 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Seite 13 04.08.2016 / Nr. 31 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 14
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