- Durchhausen

Mitteilungsblatt
der
Gemeinde
Durchhausen
Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen
Telefonnummern:
Bürgermeisteramt
Bürgermeister Simon Axt
Bürgermeisteramt – Fax
Bauhof
Gemeindehalle
Freiw. Feuerwehr, Magazin
9862-0
9862-12
9862-26
0172 767 02 99
978592
37879
Kindergarten Regenbogen
Revierleiter Harald Rutha
Nachbar.hilfe Trossingen
Kath. Pfarramt Trossingen
Evang. Pfarramt Schura
Diakoniestation Trossingen
3151
07464/1498
07425/5414
07425/9528-0
07425/6305
07425/339120
E-Mail-Adressen:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Ärzte-Notdienste: Die Notfallpraxis am Klinikum Landkreis Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, ist werktags
von 18 – 22 Uhr und samstags sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8 – 22 Uhr
unter der Tel.-Nr.: 116 117 zu erreichen.
Sie können auch ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen.
Die kinderärztliche Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen
ist unter der Tel. 0180 6074611 zu erreichen.
Der zahnärztliche Notfalldienst ist unter der Tel.-Nr.: 01803 22 25 55 20 zu erfragen.
Zentrale HNO-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum, VS – Tel. 0180 6077211
Augenärztliche Notfalldienst ist unter der Tel.-Nr. 0180 6077212
Notruf Krankenwagen:
112
Apotheken-Notdienste: 06.08.2016 Markt-Apotheke, Trossingen
07.08.2016 Paracelsus-Apotheke, Spaichingen
Tel. 07425/9524014
Tel. 07424/9 33 60
Diese Angaben sind ohne Gewähr
Für Texte und Anzeigen, die direkt vom Original in das Mitteilungsblatt übernommen werden, übernehmen wir keine Gewähr
Nr. 31
04.08.2016
JUBILARIN: Frau Rosemarie Hauser, Lupfenweg 8, feiert am 11. August ihren 75. Geburtstag.
Die Gemeindeverwaltung gratuliert hierzu ganz herzlich!
Sa,. 06.08. Grünschnittannahme 9.30 – 11.00 Uhr, Hofstelle Motz, Mühlenstraße 12
Mo., 08.08. Biotonne
TERMINE: Fr.,12.08. bis. So. 21.08.
So., 21.08. 10.00 Uhr
So., 04.09. 9.00 Uhr
Fr., 09.09. 20.00 Uhr
Sa., 17.09. 8.00 Uhr
Kath. Kirche – Kinder- und Jugendsommerlager
Radfahrverein – Gartenfest an der Halle
Kath. Kirche - Schutzengelfest
Jugendgruppe – Malle-Party im Jugendraum
Fanfarenzug - Alteisensammlung
Verkürzte Öffnungszeiten
Rathaus Durchhausen
während der Sommerferien
Montag – Freitag:
8.30 – 11.00 Uhr
Weitere Termine sind nach
Vereinbarung möglich.
Sprechzeiten bei Bürgermeister Simon Axt können
auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit
vereinbart werden.
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NEUES
AUS
DER
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GEMEINDE
GEMEINDEKASSE DURCHHAUSEN – Steuern fällig am 15.08.
Grundsteuer und Gewerbesteuer sin dam 15.08.2016 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.
Bitte geben Sie das Kassenzeichen bei der Überweisung an.
GEMEINDEHALLE FÜR SPORTBETRIEB GESCHLOSSEN
Die Gemeindehalle ist in der Zeit vom 01.08. bis 26.08.2016 für den Sportbetrieb geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.
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Kurs Häusliche Betreuung in der Altenhilfe
Ältere und pflegebedürftige Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer
vertrauten Umgebung leben zu können. Der Kurs „Häusliche Betreuung in der Altenhilfe“ gibt Hilfe
zur Selbsthilfe. Sie richten sich an Familienangehörige und an Helferinnen von
Nachbarschaftshilfe-Vereinen. Der Kurs ist insbesondere auf den ländlichen Raum zugeschnitten.
Ziel ist es, den Teilnehmer/innen Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen für die Betreuung,
Pflege und den Umgang mit älteren Menschen zu vermitteln.
Der Kurs beinhaltet folgende Themen: „Der Mensch im Alter. Anthropologische, soziale und
theologische Aspekte“, „Häusliche Krankenpflege“, „Kinästhetik“, „Sofortmaßnahmen in
Notfallsituationen“, „Ernährung im Alter“, „Informationen über soziale Einrichtungen und Dienste
sowie über gesetzliche Möglichkeiten der Hilfe. Ein Abend zum Thema „Nachbarschaftshilfe“
rundet den Kurs ab, der mit einem Zertifikat schließt.
Der Kurs wird angeboten von der Kath. Landfrauenbewegung Freiburg in Zusammenarbeit mit der
AOK-Pflegekasse. Die Kosten werden von der AOK-Pflegekasse übernommen.
Kursbeginn ist am 13. Oktober 2016. Kursabende sind jeweils Donnerstag, um 19 Uhr. Der
Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Er wird in einer Gemeinde des zukünftigen
Nachbarschaftshilfevereines „Wir für Sie" liegen: Durchhausen, Eßlingen, Gunningen, Hausen ob
Verena, Möhringen, Seitingen-Oberflacht oder Talheim.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Rathaus Möhringen, Tel.-Nr. 07462/9482-0 oder direkt bei Edith Braun Tel. 07464/851
E-Mail: [email protected]
KINDERFERIENPROGRAMM
Sa., 13.08.2016 14.00 Uhr
Mi., 17.08.2016 13.00 Uhr
Do., 18.08.2016 ca. 17.00 Uhr
Mi., 07.09.2016 14.00 Uhr
Kath. Kirchengemeinde
Schwäb. Albverein – Besichtigung Mülldeponie
Jugendgruppe
Fanfarenzug
- weitere Infos zur gegebenen Zeit –
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2016
Ehrung der Jugendfeuerwehr Durchhausen
Vom 1. bis zum 3. Juli 2016 hat in Dürbheim das Kreisjugendfeuerwehr-Zeltlager stattgefunden. Traditionell
findet im Zuge dieses Zeltlagers ein dreitägiger Lagerwettkampf statt, bei dem neun Parcours zu
bewältigen sind. Aus den insgesamt 25 Jugendfeuerwehren im Landkreis Tuttlingen wurden 39 Gruppen
gebildet. Insgesamt waren 372 Jugendliche zum Zeltlager nach Dürbheim gekommen.
Bürgermeister Simon Axt zeigte sich sehr erfreut, dass sich die Jugendfeuerwehr Durchhausen gegen
diese starke Konkurrenz durchsetzen und den 1. Platz belegen konnte. Im Namen der Gemeinde
gratulierte er der Jugendfeuerwehr zu diesem tollen Erfolg sehr herzlich.
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Im Siegerteam vertreten waren: Carina Baier, Deniz Engesser, Denis Schorpp, Nicolai Grammer, Michael
Walter, Jonas und David Beck, Patrik Albano, Oliver Kluge, Sascha Wintermantel, sowie Robin und Lukas
Haller. Die Betreuer waren: Adrian Schorpp sowie Moritz und Philipp Grimm.
Bürgermeister Axt nutzte diese Gelegenheit auch, um der Jugendfeuerwehr insgesamt und dem
Betreuerteam im Besonderen für deren Einsatz und Engagement zu danken. Mit 14 Jungen und Mädchen
in der Jugendfeuerwehr habe Durchhausen im Vergleich zu den anderen kleineren Gemeinden im
Landkreis Tuttlingen die größte Jugendfeuerwehr. So viele Jugendliche für die Tätigkeiten der Feuerwehr
zu begeistern komme nicht von alleine und dies gelte es zu würdigen. Als Anerkennung für das
Engagement und den Erfolg beim Kreisjugendfeuerwehr-Zeltlager überreichte Axt dem anwesenden
Betreuerteam, Tobias Kohler, Adrian Schorpp, Alexander Stehle und Moritz Grimm, 150,- Euro für einen
Ausflug mit den Jugendlichen.
Der anwesende Leiter des Kellhofs, Herr Roman Klöcker, zeigte sich ebenfalls begeistert von den
Leistungen der Jugendfeuerwehr und legte daher denselben Betrag obendrauf. Für diese Spende ein ganz
herzliches Dankeschön!
Unterbringung von Flüchtlingen; Obdachlosensatzung
Bürgermeister Axt nutzte diese Gelegenheit, um über die Flüchtlingssituation in Durchhausen insgesamt zu
informieren. So seien am Sitzungstag die ersten drei Flüchtlinge, die Familie Alkhalif, in Durchhausen
angekommen. Weitere sieben Flüchtlinge, eine Mutter mit sechs teilweise schon erwachsenen Kindern,
würden voraussichtlich am 11. August das Haus „Am Kellhof 5“ beziehen. Axt hob in diesem
Zusammenhang die enorme Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger hervor, mit deren Hilfe das
Gebäude gänzlich eingerichtet werden konnte. Er hoffe nun, dass die beiden Familien auch freundlich
aufgenommen würden, von was er aber ausgehe. Nach Aussagen des Landratsamtes habe die Gemeinde
Durchhausen mit der Unterbringung der genannten zehn Personen vorerst das soll erfüllt. Wie sich die
Flüchtlingssituation weiterentwickle könne aber weder das Landratsamt noch die Gemeindeverwaltung
zuverlässig voraussagen.
Anschließend übergab der Bürgermeister das Wort an den Leiter der Jugendhilfeeinrichtung „Kellhof Alte
Post“, Herrn Roman Klöcker, der dem Gemeinderat berichtete, dass sich seine Einrichtung derzeit im
Umbruch befinde. So werde er anstatt der bisher betreuten Jugendlichen in Zukunft bis zu zehn
unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge betreuen. Es handle sich dabei um Jugendliche, bei denen in der
Erstaufnahmestelle festgestellt wurde, dass sie noch unter 18 Jahre alt und nicht in Begleitung eines
Erwachsenen sind. Diese Jugendlichen würden dann vom Jugendamt in Obhut genommen und durch
Mutpol betreut. Nach ca. einem dreiviertel Jahr würden diese dann an Jugendhilfeeinrichtungen, wie die
von Herrn Klöcker, weitervermittelt. Die Jugendlichen sollen hier auf ein selbständiges Leben in
Deutschland vorbereitet werden.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Eigentlicher Bestandteil des Tagesordnungspunktes war der Erlass einer Obdachlosensatzung, um die
Unterbringung der Flüchtlinge und die Kostenabrechnung mit dem Landratsamt in einem rechtlich sicheren
Rahmen durchführen zu können. Die Satzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die
öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt in diesem Amtsblatt.
Erweiterung des Ehrenmals auf dem Friedhof; Vergabe
Nachdem in der vergangenen Gemeinderatssitzung die Wegeanlegung auf dem Friedhof (u.a. zum
Ehrenmal) vergeben werden konnte, konnte nun auch die Erweiterung des Ehrenmals um Namenstafeln
vergeben werden.
Zur Abstimmung standen dabei zwei Vorschläge von Steinmetzen aus der Region. Beide Firmen
orientieren sich bei der Erweiterung am bestehenden Ehrenmal. So verwenden beide Firmen den Stein
„Vanga Granit“, der angespitzt werden soll. Auch schlagen beide Firmen vor, die Schrägen der
bestehenden Steine auch bei der Erweiterung aufzunehmen. Darüber hinaus schlagen beide Firmen vor,
für die Beschriftung Bronzetafeln zu verwenden.
Über die Gemeinsamkeiten hinaus gibt es aber auch deutliche Unterschiede. So schlägt einer der
Steinmetze vor, zwei gleichgroße Steine mit einer Höhe von 1,40 Meter und einer Dicke von 25 cm zu
verwenden. Die beiden Bronzetafeln sollen die Maße 80 * 60 cm haben.
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Die Firma Maier Natursteine aus Spaichingen schlägt hingegen vor, zwei unterschiedlich hohe Steine zu
verwenden, da auch das bestehende Ehrenmal zwei unterschiedlich hohe Steine aufweist. Der eine Stein
soll demnach 1,80 Meter und der andere 1,60 Meter hoch sein. Die Dicke der Steine beträgt dabei lediglich
19 cm. Was die Bronzetafeln betrifft, schlägt die Firma Maier vor, auf jedem Stein drei kleinere Bronzetafeln
anzubringen. Diese sollen unterschiedliche Breiten haben und sich der Schräge des Steins angleichen.
Nach kurzer Diskussion konnte der Auftrag für die Erweiterung des Ehrenmals auf dem Friedhof einstimmig
an die Firma Maier Natursteine aus Spaichingen zum Angebotspreis in Höhe von 13.211,38 Euro vergeben
werden.
Erklärtes Ziel ist es, dass die Erweiterung des Ehrenmals zum Volkstrauertag in diesem Jahr fertiggestellt
ist.
Örtliche Bauangelegenheiten
Unter diesem Tagesordnungspunkt konnte das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Umbau und
Erweiterung des Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Abbruch der bestehenden Garage“ erteilt werden.
Annahme von Spenden
Die Kreissparkasse Tuttlingen hat aus dem Zweckertrag des Prämiensparens für Zwecke des
Kindergartens Durchhausen eine Spende in Höhe von 400 € an die Gemeinde Durchhausen vorgesehen.
Herr Roman Klöcker hat zu Zwecken der Jugendfeuerwehr Durchhausen eine Spende in Höhe von 150
Euro angekündigt.
Die Annahme beider Spenden wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bürgermeister Axt
bedankte sich herzlich bei den Spendern.
LED-Straßenbeleuchtung; Vorauswahl von Leuchten
Die Gemeinde erhält eine Landesförderung aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz in Höhe von
16.785,14 Euro. Zusammen mit einem kommunalen Anteil von 3.587,66 Euro stehe insgesamt 20.372,80
Euro für die Umrüstung von rund 40 Laternen auf LED-Technik zur Verfügung. Um für unsere Gemeinde
die richtige Leuchte auswählen zu können, waren Herr Lüdtke von der EnBW und Herr Lupfer von
NetzeBW nach Durchhausen gekommen, um dem Gemeinderat auf dem Rathausvorplatz verschiedene
Leuchten vorzuführen. Am Ende entschied sich der Gemeinderat einstimmig für ein neues Modell der Firma
Trilux, das im Oktober auf den Markt kommen soll. Sobald die Leuchte erhältlich ist, soll eine
Ausschreibung getätigt werden.
Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Durchhausen
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Durchhausen
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Durchhausen in der öffentlichen Sitzung am 28. Juli 2016
nachfolgende Satzung beschlossen:
I.)
Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosenunterkünfte
§ 1 Rechtsform / Anwendungsbereich
(1) Die Gemeinde betreibt die Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtungen in der Form unselbständiger Anstalten des
öffentlichen Rechts.
(2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Wohnungen
und Räume.
(3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und der vorübergehenden Unterbringung von
Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind,
sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.
II.) Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
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§ 2 Benutzungsverhältnis
Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch
auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht.
Räume können zur gemeinsamen Benutzung zugewiesen werden.
§ 3 Beginn und Ende der Nutzung
(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die
Unterkunft bezieht.
(2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung
der Gemeinde. Soweit die Benutzung über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das
Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung.
§ 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht
(1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt
werden.
(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu
behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung in Stand zu halten und nach
Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu
diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben.
(3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör
dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die
Gemeinde unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.
(4) Der Benutzer bedarf ferner der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Durchhausen, wenn er
a) in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich dabei um eine
unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);
b) die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will;
c) ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in
oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will;
d) ein Tier in der Unterkunft halten will;
e) in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug
abstellen will;
f) Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will.
(5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine
Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen
Benutzungen nach Absatz 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden übernimmt und die
Gemeinde insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt.
(6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der
Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu
beachten.
(7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner
oder Nachbarn belästigt
oder die Unterkunft, beziehungsweise das Grundstück beeinträchtigt werden.
(8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen
baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren
Zustand wiederherstellen lassen (Ersatzvornahme).
(9) Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen,
um den Anstaltszweck zu erreichen.
(10) Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger
Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei dem Benutzer auf dessen
Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem
Zweck wird die Gemeinde einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten.
§ 5 Instandhaltung der Unterkünfte
(1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende
Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen.
(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum
Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr
erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht
entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft
nur unzureichend belüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von
Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die
der Benutzer haftet, kann die Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.
(4) Die Gemeinde wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der
Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde zu beseitigen.
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§ 6 Räum- und Streupflicht
Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum
Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung).
§ 7 Hausordnungen
(1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen
insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und –räume bestimmt werden, erlassen.
§ 8 Rückgabe der Unterkunft
(1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und in dem Zustand
herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten,
sind der Gemeinde, beziehungsweise ihren Beauftragten spätestens am Tag nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses zu
übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde Durchhausen oder einem Benutzungsnachfolger aus der
Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
(2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen
Zustand wiederherstellen. Die Gemeinde kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen
Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.
§ 9 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden.
(2) Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft, beziehungsweise deren Besucher selbst
gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
§ 10 Personenmehrheit als Benutzer
(1) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit berühren, müssen von oder
gegenüber allen Benutzern abgegeben werden.
(2) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich
mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und
gegen sich gelten lassen.
§ 11 Verwaltungszwang
Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige
oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe
des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (Zwangsräumung) vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der
Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Absatz 2 Satz 1).
III.) Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
§ 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
(1) Für die Benutzung der in den Obdachlosenunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben.
(2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind.
§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der
zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die
Vorschriften der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) in der jeweils geltenden Fassung. Ist eine Unterkunft
(Wohnung oder Zimmer) mehreren
Personen zugewiesen, wird als Wohnfläche nur der jeweilige Anteil für die
Benutzungsgebühr herangezogen.
(2) Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis. Das
jeweils gültige Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.
(3) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühren nach Kalendertagen wird für jeden
Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.
§ 14 Entstehung der Gebührenschuld; Beginn und Ende der Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung.
(2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im
Laufe eines Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der
Gebührenpflicht.
§ 15 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.
(2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen
Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt § 15 Absatz 1 Satz 2.
(3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren
entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten.
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IV.) Schlussbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. August 2016 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
„Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen
Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000
(Gesetzblatt S. 582) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Durchhausen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist, ohne tätig
zu werden, verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit
widersprochen hat oder
vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensregelung gerügt hat.“
Ausgefertigt am 28.07.2016
Simon Axt
Bürgermeister
Bebauungsplan „ Interkommunales Gewerbegebiet Neuen III“
Öffentliche Bekanntmachung
Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Neuen hat am 18.07.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1
BauGB beschlossen für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Neuen III“ einen Bebauungsplan und örtliche
Bauvorschriften aufzustellen.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Durchhausen. Es erstreckt sich von der Kreisstraße 5910 (Ortsumgehung Schura) im Norden
bis zum „Hasenlochgraben“ im Süden. Im Westen wird das Plangebiet durch die Gemarkungsgrenze zu Tuningen begrenzt. Im
Osten stellt die L 432 bzw. die 110-KV-Leitung parallel dazu die Grenze dar. Das Plangebiet ist nahezu komplett bewaldet und
umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 36 ha.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Gewerbeentwicklung in
Trossingen und Durchhausen geschaffen werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen ist das Gebiet als „Fläche für die
Forstwirtschaft und Landwirtschaft“ ausgewiesen. In der 3. Fortschreibung des FNP 2020 wurde das Plangebiet entsprechend den
Absichten des Zweckverbandes als „Gewerbefläche“ aufgenommen. Diese 3. Fortschreibung hat die frühzeitige Beteiligung der
Behörden nach § 4 (1) BauGB sowie die Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchlaufen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Neuen hat in öffentlicher Sitzung vom 18.07.2016 den Vorentwurf des
Bebauungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet Neuen III“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beraten und
festgestellt. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass nachfolgend die Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt werden sollen.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 18.07.2016, einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung liegen in der Zeit
vom 15.08.2016 bis zum 23.09.2016
während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses in Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, im Neubau, Bürgerbüro,
Zimmer Nr. 10 und bei der Gemeindeverwaltung Durchhausen, Dorfstr. 51, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
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Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a (6) BauGB).
Durchhausen, den 04.08.2016
gez. Dr. Clemens Maier
Vorsitzender
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
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Seite 9
KIRCHENNACHRICHTEN
KATH. KIRCHENGEMEINDE „Zu den hl. Engeln“ Durchhausen
Katholisches Pfarramt St. Theresia, Theresienplatz 1, 78647 Trossingen
[email protected] www.st-theresia-trossingen.de
Öffnungszeiten: Di/Mi/Do von 14.30 - 18.00 Uhr Tel. 07425/95280 / FAX 952844
Pfarrer Thomas Schmollinger, Tel. mobil 01520-6724363
Pfr. Schmollinger ist sicher erreichbar: donnerstags von 11 – 12 Uhr
Pastoralreferent Kurt Diehm, Tel. 07425-952815 [email protected]
Pastorale Mitarbeiterin Ines Rabus, Tel. 07425-952814 oder 5377 [email protected]
Mesnerin Durchhausen, Erika Kraus, Tel. 0176-23961603
2. Vors. KGR Durchhausen, Eva Hagen, Tel. 0174-3046072
Vom 01.08. – 19.08. ist das Pfarrbüro ganz geschlossen
Der Anrufbeantworter 07425-95280 wird regelmäßig abgehört!
Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Trossingen vom 22.08 – 10.09.:
nur Dienstag und Donnerstag von 14.30 – 18.00 Uhr
Gottesdienste und Veranstaltungen
Sa, 6. Aug.
Tro
11.00 Eucharistiefeier der rumänisch-orthodoxen Kirche
Gun
18.30 Eucharistiefeier
Sonntag, 7. August: 19. Sonntag im Jahreskreis
L1: Weih 18,6-9 L2: Hebr 11,1-2.8-19; Ev: Lk 12,32-48
Di, 9. Aug.
Mi, 10. Aug.
Do, 11. Aug.
Fr, 12. Aug.
Sa, 13.Aug.
Dhs
Tro
Tro
Gun
9.00
10.30
14.00
19.00
Tro
Tro
Dhs
Tro
Dhs
Dhs
14.30
17.30
7.30
16.00
14.00
18.00
Eucharistiefeier „Silberner Sonntag“
Eucharistiefeier „Silberner Sonntag“
Bastelgruppe der Frauen im Gemeindehaus
Eucharistiefeier
anschließend eucharistische Anbetung
Senioren-Hockete im Gemeindegarten
Eucharistiefeier im Freien oder GH
Eucharistiefeier
Eucharistiefeier im Dr. Karl-Hohner-Heim
Kinderferienprogramm
Familiengottesdienst mit Kräuterweihe
Sonntag, 14. August: 20. Sonntag im Jahreskreis
L1: Jer 38,4-6.8-10; L2:Hebr 12,1-4; Ev: Lk 12,49-53
Gun
9.00 Eucharistiefeier mit Kräuterweihe
Tro
10.30 Eucharistiefeier mit Kräuterweihe
Di, 16. Aug. Gun
19.00 Eucharistiefeier (Gedenken: Peter Waibel)
Mi, 17. Aug. Tro
19.00 Eucharistiefeier
Do, 18. Aug. Dhs
7.30 Eucharistiefeier
Sa, 20. Aug. Gun
18.30 Eucharistiefeier
Sonntag, 21. August: 21. Sonntag im Jahreskreis
L1: Jes 66,18-21; L2: Hebr 12,5-7,11-13; Ev: Lk 12,22-30
Dhs
9.00 Eucharistiefeier
Tro
10.30 Eucharistiefeier
………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Urlaubsvertretung
Vom 22.8. bis 19.9. wird in diesem Jahr Pfarrer Silvanus Barikurungi aus Uganda für Pfr. Schmollinger die
Urlaubsvertretung über-nehmen. In dieser Zeit wohnt Pfr. Silvanus im Pfarrhaus Trossingen und ist auch dort
erreichbar unter der Telefon-Nr. 07425-9528-13 oder 0179-6096012.
Wir wünschen Pfr. Silvanus eine gute Zeit hier in der Seelsorgeeinheit Trossingen und heißen ihn herzlich
willkommen.
04.08.2016 / Nr. 31
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
Seite 10
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HAUSEN OB VERENA
Der Gottesdienst in Schura ist weiterhin, bis auf wenige Ausnahmen, sonntags um 9 Uhr in der
Evangelischen Kirche.
11. Sonntag nach Trinitatis – Pharisäer und Zöllner
Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. (1. Petr 5,5b)
Sonntag, den 7. August 2016
9.00 Uhr
Gottesdienst in Hausen (Pfrin. Bartel, Rietheim)
Urlaub Pfr.Dr. Figel
Pfr.Dr. Figel hat Urlaub ab Donnerstag 28.7.2016 bis einschließlich Donnerstag, 01.09.2016. Die
Vertretung ist geregelt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte in der Zeit vom
28.07.-07.08.2016 an Pfr. Thiemann in Spaichingen, Tel. 07424 / 2577 und vom
08.08.-01.09.2016 an Pfrin. Bartel in Rietheim, Tel. 07424 / 2548.
Ihr Pfarrer Matthias Figel
Evangelische Kirchengemeinde Hausen, Kirchstr. 16, Telefon: 07424/2132
Email: [email protected]
VEREINSNACHRICHTEN
SCHWÄBISCHER ALBVEREIN OG DURCHHAUSEN
Gutes Wetter – fröhliche Stimmung – tolle Gäste
Mit diesen kurzen Aussagen umschreibt man die 14. Zeltnacht schon ziemlich genau. Fast 90 Teilnehmer
verbrachten bei angenehmen Temperaturen einen gemütlichen Abend miteinander. Das Spieleangebot mit
8 verschiedenen Spielen unter dem Motto „alte Straßenspiele aus Omas Zeiten“ begeisterten die Kleinen
und rief bei so manchem Großen die Aussage:“ Des kenn i au no!“ hervor. Beim anschließenden Grillen
von Stockbrot und Würstchen vergingen die Stunden wie im Flug und mit sternenklarem Himmel kam
richtige Lagerfeuerromantik auf. In den frühen Morgenstunden zauberten fleißige Hände ein reichhaltiges
Frühstücksbuffet auf den Tisch, sodass alle ausgiebig frühstücken konnten. Nachdem alle Zelte abgebaut
waren und nun alles wieder aufgeräumt ist, blicken wir auf eine tolle Veranstaltung mit tollen Gästen zurück
und freuen uns schon heute auf die nächste Zeltnacht!
Für das Familienteam Yvonne Ganter
JUGENDGRUPPE DURCHHAUSEN e.V
Liebe Kinder und Eltern,
endlich sind wieder Sommerferien!
Auch dieses Jahr möchten wir alle Kinder im Alter zwischen 7 und 14 Jahren im Rahmen unseres
Kinderferienprogramms zu uns in den Jugendraum Durchhausen einladen. Unser Ferienprogramm findet
am Donnerstag den 18. August um 17.00 Uhr statt und endet um ca. 20.00 Uhr.
Zusammen wollen wir eine Schnitzeljagd und viele weitere spannende und lustige Spiele machen.
Mitbringen müsst ihr nur gute Laune und dem Wetter angepasste Kleidung.
Für die Unkosten für Essen und Getränke bitten wir eure Eltern um einen Beitrag in Höhe von 7 Euro.
Die ausgefüllte Einverständniserklärung (unten anhängend) kann bis spätestens Montag, 15. August bei
Denis Schorpp – Lupfenweg 5 oder Lisa Wintermantel Schloßgartenstr. 2/1 - abgegeben werden.
Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit euch!
Eure Jugendgruppe
Einverständniserklärung Sommerferienprogramm der JGD 2016
Hiermit bin ich einverstanden, dass mein Sohn/ meine Tochter
am Kinderferienprogramm der Jugendgruppe am 18. August.2016 teilnimmt.
Mein Kind ist Vegetarier:
Ja
Nein
Unterschrift:
04.08.2016 / Nr. 31
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
Seite 11
RADFAHRVEREIN DURCHHAUSEN
50. Gartenfest
Das 50. Gartenfest in Folge feiert der RVD am Sonntag, 21 August im Dorfzentrum zwischen Kirche,
Rathaus und Gemeindehalle.
Begonnen hat die Festserie unter dem damaligen Vorstand Waldemar Schrenk. Der hatte 1967 die Idee
Hallenradsport mit Kunstrad und Radball als Freilichtveranstaltung zu präsentieren.
Der damalige Kellmaier, Johann Engesser, stellte seinen Baumgarten zwischen alter Kirche und Kellhof in
der sogenannten „Festung“ zur Verfügung.
Aus Gunningen wurde eine große Freilichtbühne ausgeliehen und aufgebaut.
Als „Superstars“ der Zweiradakrobaten konnte die amtierende Weltmeisterin im 1-ner Kunstradfahren der
Frauen Annemarie Flaig vom RV 1901 Trossingen und die Oberligamannschaften vom RSV 1906
Schwenningen um Hans Schurer gewonnen werden.
Was noch fehlte, das war schönes Wetter. Aber auch dafür gab es eine guten Plan: Die Schwestern aus
dem Frauenkloster in Untermarchtal versprechen ihre guten Beziehungen zu Petrus einzusetzen. Sie
hatten nicht zu viel versprochen. Es wurde ein herrlicher Sommertag.
Ganz Durchhausen besuchte das Fest.
Am gleichen Tag feierten auch 20 Waldarbeiter aus dem damaligen Jugoslawien ihren Abschied im Dorf.
Sie hatten die Sturmschäden im Wald aufgearbeitet, die ein Unwetter am 1. März 1967 angerichtet hatte.
Annemarie Flaig und Hans Schurer mit seinen Mannen begeisterten das Publikum. Die Bauernkapelle aus
Hochemmingen sorgte für weitere gute Stimmung. Da hatte selbst ein renommierter Getränkehändler aus
Trossingen Lieferschwierigkeiten.
Drei Jahre später wurde das Fest in „Thades-Baumwies“ in das „Ziegeunerviertel“ verlegt.
Da bauten die Radler aber schon ein Festzelt auf, das sie sich vom Spaichinger Nachbarverein
ausgeliehen hatten.
Nicht nur die Durchhausener wurden eingeladen, sondern auch die Hobbyradler der 12 Vereine des
Radsportkreises “Neckar“ zur Kreiswanderfahrt.
Eine Wespenplage um die Jahrhundertwende zwang zu einem erneuten Umzug in das Dorfzentrum.
Der schöne Platz und die moderne Halle mit ihrer modernen Einrichtung sind nun der richtige zeitgemäße
Rahmen für das Fest.
Die Vorbereitungen für den 21. August laufen bereits. Soviel sei schon verraten, Annemarie Flaig und Hans
Schurer sind dabei und eine zünftige Musik spielt ebenfalls auf.
SPORTVEREIN DURCHHAUSEN
Ergebnisse vom Baarpokal in Oberbaldingen:
1.Mannschaft:
Vorrunde:
SGM Durchhausen/Gunningen – SV Seitingen-Oberflacht 2:1
Torschützen: Jannick Pape und Dominik Mattes
SGM Durchhausen/Gunningen – TuS Oberbaldingen 6:2
Torschützen: 2x Jannick Pape, 2x Dominik Mattes, Florian Rabus, Dominik Müller
Halbfinale:
SGM Durchhausen/Gunningen – SV Öfingen 1:0
Torschütze: Sebastian Trepesch
Endspiel:
SGM Durchhausen/Gunningen – SV Tuningen 1:2
Torschütze: Jochen Mink
Im Endspiel reichte es leider nicht ganz zum Baarpokalsieg. In der zweiten Halbzeit reichte die Kraft
nicht mehr aus um den 1:2 Rückstand noch aufzuholen.
AH:
Unsere AH belegte den 3. Platz nachdem man im Halbfinale dem SV Tuningen knapp nach
9-Meter-Schießen unterlag, im Spiel um den dritten Platz gelang ein Erfolg über den SV Öfingen.
04.08.2016 / Nr. 31
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
Seite 12
Angelfreunde Riedwiesensee
Vom 22. bis 23.07.2016 fand unser alljährliches 24 Stunden-Fischen statt. 10 Fischerkollegen
starteten pünktlich um 18.00 Uhr die Jagd nach dem längsten und schwersten Fisch, den es
anhand des Wanderpokals zu Premieren gab. Nach anfangs heftigen Regens, wurde das Wetter
immer besser. Auch die Nacht blieb trocken und es konnte problemlos durchgeangelt werden.
Gewinner des Wanderpokals 2016 ist unser jüngster Angelfreund Henry Mecherlein, was uns alle
riesig freut. Mit einem Spiegelkarpfen, mit einer Länge von 69 cm und einem Gewicht von ca. 10 kg
hat er den diesjährigen Wettbewerb gewonnen. „Herzlichen Glückwunsch“.
Angelfreunde Durchhausen
SONSTIGES
Die Stadtbücherei informiert
Auch in den Sommerferien ist die Bücherei geöffnet und wir sind wie gewohnt für Sie da: Di +
Mi von 14 – 18, Do von 14 – 19, Fr von 10 – 16 und am 1. Samstag im Monat von 9 – 13 Uhr.
Außerdem bieten sich für den Urlaub unsere Schnäppchen vom Flohmarkt als Reiselektüre an.
Neben zahllosen Romanen stehen auch zahlreiche ausgesonderte Hörbücher bzw. Musik-CDs
zur Auswahl.
Auch DVDs können im Flohmarkt nach wie vor sehr günstig gekauft werden.
Wer im Urlaub lieber mit kleinem Gepäck unterwegs ist, für den empfiehlt sich unsere Onleihe:
Unter www.onleihe.de/schwalbe
können Sie - unabhängig von den Öffnungszeiten - zu jeder Tages- und Nachtzeit Medien
downloaden.
ANZEIGEN
Praxis Dr. Gerhard Weiss
Hauptstr. 2
Seitingen/Oberflacht
Tel. 07464/4242
Wir haben bis einschließlich Sonntag, den 11. August bis 2. September
wegen U r l a u b geschlossen
Vertretung: 11. bis 19. August Praxis Drs. Hohner & Geiger in Trossingen, Zeppelinstr. 12, Tel. 07425/7458
22. August bis 2. September Praxis Drs. Müller & Große in Tuttlingen, Nelkenstr. 1, Tel. 07461/5808
Der zahnärztliche Notdienst für die Wochenenden und Feiertage ist unter der Nummer 0180 3 222
555 20 zu erfragen.
Ihr Praxisteam
Dr. Gerhard Weiss
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Implantologie
- Kieferorthopädie
- computergefräste Vollkeramikrestaurationen
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
04.08.2016 / Nr. 31
25 Jahre!!
Freddy`s Weizenbierfest
am Freitag, 5. August 2016
ab 19.00 Uhr
Alle die Lust auf Bier, Würstle und lustiges
Beisammensein haben, sind herzlich eingeladen.
Kreissparkasse Tuttlingen – Geschäftsstelle Durchhausen
Öffnungszeiten in der Urlaubszeit vom 01.08. bis 19.08.2016
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
morgens geschlossen
Sportheim Durchhausen
Öffnungszeiten:
Mo.:
Di.:
Mi.:
17.00 – 22.00 Uhr
Ruhetag
11.00 – 14.00 Uhr
(Mittagstisch
od.Speisekarte)
Do. – Fr.:
11.00 – 14.00 Uhr
(Mittagstisch
od.Speisekarte)
Sa.:
So.:
17.00 – 22.00 Uhr
17.00 – 22.00 Uhr
11.00 – 21.00 Uhr
(Speisekarte)
Mittagstisch für Kalenderwoche 32
Montag 08.08.2016 – ab 17.00 – 22.00 Uhr
Dienstag 09.08.2016 – RUHETAG
Mittwoch, 10.08.2016
Cecapcici mit Pommes, Salat und Dessert
Donnerstag, 11.08.2016
Schnitzel nach Wiener Art mit Pommes, Salat und Dessert
Freitag, 12.08.2016
Spaghetti Carbonara, Salat und Dessert
Sonntag PIZZA TAG
€ 7,20
€ 7,20
€ 7,20
Jede Pizza - € 5,50
Pizzen und alle Hauptgerichte auch zum Mitnehmen.
Sonntags bieten wir Kuchen an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ina mit Team
(Tel. 07464/2922)
nachmittags geschlossen
nachmittags geschlossen
nachmittags geschlossen
15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Seite 13
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